Anlage 3_Preisblatt AFK - AFK
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Anlage 3_Preisblatt AFK - AFK
Preisblatt Fernwärmeversorgung der AFK Anlage 3 zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag Anlage 3 zum Anschluss-Optionsvertrag Anlage 3 zum Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrag §1 Baukostenzuschuss (BKZ) Der BKZ wird für jeden Hausanschluss gesondert berechnet. Er dient der teilweisen Abdeckung der Kosten des Fernwärmeverteilnetzes. 1.1 Der aktuelle Baukostenzuschuss, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, für Gebäude im Baubestand beträgt: Anschlussleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW bis 150 kW zuzüglich für jedes weitere kW ab 150 kW BKZ netto 2.084,03 EUR BKZ incl. 19 % USt. 2.480,00 EUR 104,36 EUR/kW 124,19 EUR/kW 52,18 EUR /kW 62,09 EUR/kW 1.2 Baukostenzuschuss (BKZ) bei Neubaugebieten: Bei Bauten, die in einem Bebauungskomplex errichtet werden, der im Wesentlichen aus Neubauten (mit einer neuen organischen Siedlungsstruktur) besteht, beträgt der aktuelle Baukostenzuschuss, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013: Anschlussleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW bis 150 kW zuzüglich für jedes weitere kW ab 150 kW BKZ netto 4.168,06 EUR BKZ incl. 19 % USt. 4.959,99 EUR 130,45 EUR/kW 155,24 EUR/kW 60,01 EUR /kW 71,41 EUR/kW Diese Regelung gilt nur für Kunden, deren Abnahmestellen nach dem 30.09.2012 errichtet wurden (Neubauten) und nicht in einem Gebietsteil liegen, der bereits vollständig für die Fernwärmeversorgung erschlossen ist. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 1 von 13 §2 Hausanschlusskosten (HAK) Die HAK dienen zur Finanzierung der Herstellung eines Hausanschlusses (Hausanschlussleitungen und Wärmeübergabestation). Sie setzen sich aus einer Pauschale und einem nach Aufwand berechneten Kostenteil pro Hausanschluss zusammen. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses oder der Anschlussoption außerhalb des vorgesehenen Bauabschnittes sowie die Kosten für Veränderungen eines Hausanschlusses infolge wirtschaftlicher Betriebsführung oder auf Veranlassung des Kunden oder bei Außerbetriebnahme, Stilllegung oder Entfernung des Hausanschlusses außerhalb der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 des Anschluss-/Erweiterungs- und Wärmelieferungsvertrages richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Gleiches gilt für die Veränderung einer Anschlussoption auf Veranlassung des Kunden sowie bei Entfernung der Anschlussoption, ohne dass die Voraussetzungen des § 7 Ziff. 3 des Anschluss-Optionsvertrages vorliegen. 2.1 Pauschale für die HAK Die aktuelle Pauschale für die HAK, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, errechnet sich wie folgt: Anschlussleistung in kW HAK netto bis 15 kW 4.168,07 EUR zuzüglich für jedes weitere kW über 13,05 EUR/kW 15 kW HAK incl. 19 % USt. 4.960,00 EUR 15,53 EUR/kW In den pauschalen HAK sind folgende Leistungen enthalten: Bis zu 15 Tm (Trassenmeter) isolierter Hausanschlussleitung (Vor- und Rücklauf) sowie Daten- und Steuerungskabel einschließlich aller erforderlichen Winkel und Verbindungen auf dem Grundstück des Kunden innerhalb und außerhalb (im Erdreich) des Gebäudes bis zur Wärmeübergabestation einschließlich der notwendigen Erdarbeiten (außer befestigte Flächen) und des Wiederverfüllens und der Verdichtung. Innerhalb der Kellerräume erfolgt eine Verlegung der isolierten Rohrleitungen auf Putz ohne Verkleidung. Mauerdurchführungen beider Rohrleitungen einer Kelleraußenwand bei üblichem Schwierigkeitsgrad, Einbau eines wasserdichten Durchgangsstücks und Wiederherstellung der Kelleraußenwand. Zusätzliche Durchbrüche und Maurerarbeiten sind nicht enthalten. Wärmeübergabestation mit Wärmetauscher, Regelventil, Regelung, Wärmemengenzähler und weiteren Armaturen einschließlich Installation, Inbetriebnahme und Einweisung des Kunden. Beseitigung von anfallenden Abfällen. Besenreinigung der Kellerräume. Nicht enthalten sind der Anschluss der Kundenanlage an die Wärmeübergabestation, die Demontage einer vorhandenen Heizanlage (Kessel, Öltanks usw.) und eventuell notwendige Veränderungen an der Kundenanlage. 2.2 Nach Aufwand berechneter Kostenteil der HAK Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 2 von 13 Folgende Leistungen sind nicht in der Pauschale für die HAK enthalten und werden nach Aufwand berechnet: 2.2.1 Mehrlängen über 15 Tm Hausanschlussleitung auf dem Grundstück a) Im Erdreich verlegte Leitungen: Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 Größere Nennweiten Mehrlängen netto 187,85 EUR/Tm 198,28 EUR/Tm 208,72 EUR/Tm 219,16 EUR/Tm 240,03 EUR/Tm 260,90 EUR/Tm 292,21 EUR/Tm 344,39 EUR/Tm 427,88 EUR/Tm auf Anfrage Mehrlängen incl. 19 % USt. 223,54 EUR/Tm 235,95 EUR/Tm 248,38 EUR/Tm 260,80 EUR/Tm 285,64 EUR/Tm 310,47 EUR/Tm 347,73 EUR/Tm 409,82 EUR/Tm 509,18 EUR/Tm auf Anfrage b) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen: Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 Größere Nennweiten Mehrlängen netto 146,10 EUR/Tm 156,54 EUR/Tm 166,98 EUR/Tm 177,41 EUR/Tm 198,28 EUR/Tm 219,16 EUR/Tm 240,03 EUR/Tm 260,90 EUR/Tm 313,08 EUR/Tm auf Anfrage Mehrlängen incl. 19 % USt. 173,86 EUR/Tm 186,28 EUR/Tm 198,71 EUR/Tm 211,12 EUR/Tm 235,95 EUR/Tm 260,80 EUR/Tm 285,64 EUR/Tm 310,47 EUR/Tm 372,57 EUR/Tm auf Anfrage c) Die Kosten werden pro Trassenmeter (Tm), also für Vor- und Rücklauf, erhoben. Zur Abrechnung werden die Mehrlängen auf volle 10 cm gerundet. d) Vorstehende Preise für Mehrlängen sind gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 3 von 13 2.2.2 Befestigte Flächen Wird der Ausbau und die Wiederherstellung befestigter Oberflächen (Asphaltdecken, Gehwegplatten, Pflastersteine) durch die AFK durchgeführt, fallen folgende Kosten an (aktuelle Preise, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013): Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 Größere Nennweiten Befestigte Flächen netto 166,98 EUR/Tm 187,85 EUR/Tm 208,72 EUR/Tm 229,59 EUR/Tm 250,46 EUR/Tm 271,34 EUR/Tm 292,21 EUR/Tm 313,08 EUR/Tm 354,82 EUR/Tm auf Anfrage Mehrlängen incl. 19 % USt. 198,71 EUR/Tm 223,54 EUR/Tm 248,38 EUR/Tm 273,21 EUR/Tm 298,05 EUR/Tm 322,89 EUR/Tm 347,73 EUR/Tm 372,57 EUR/Tm 422,24 EUR/Tm auf Anfrage 2.2.3 Erschwernisse a) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind sonstige Erschwernisse, z.B. die Beseitigung von Hindernissen wie beispielsweise alte Fundamente, Mauern oder Felsen im Erdreich, Kellerwände aus Naturstein, zu schonende Bepflanzungen, Umlegung anderer Leitungen usw. b) Nicht enthalten in den pauschalen HAK sind weiterhin Wiederherstellungen, z.B. von Wegen, Bepflanzungen und sonstigen Installationen (Mülltonnenhäuschen, Lampen, Brunnen, Gartenteiche, Zäune usw.). c) Soweit die in a) und b) aufgeführten Arbeiten von der AFK übernommen werden, sind sie vom Kunden gesondert nach Aufwand zu bezahlen. Die AFK ist berechtigt, eine Erstattung der Selbstkosten, d.h. der Herstellkosten zzgl. eines angemessenen Verwaltungskosten-zuschlags zu verlangen. Wenn die Selbstkosten nicht ermittelt oder nicht zugeordnet werden können oder der Aufwand für die Ermittlung unangemessen hoch ist, wird für jede durch Erschwernisse erforderliche angefangene halbe Arbeitsstunde pro Arbeiter eine Vergütung von 31,31 EUR (netto), 37,26 EUR (brutto, inkl. 19 % USt.) in Rechnung gestellt. Materialkosten werden zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags gesondert erhoben. Werden die Arbeiten auf Verlangen des Kunden bei Bodenfrost von mehr als 10 cm Tiefe ausgeführt, wird ein Zuschlag von 72,53 EUR/Rohrmeter (netto), 86,31 EUR (brutto, inkl. 19 % USt.) erhoben. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 4 von 13 §3 Wärmepreis Der Wärmepreis setzt sich aus dem Grundpreis (GP = verbrauchsunabhängiges Entgelt abhängig von der zur Verfügung zu stellenden maximalen Wärmeleistung pro Hausanschluss) und dem Arbeitspreis (AP = verbrauchsabhängiges Entgelt abhängig von der gelieferten Wärmemenge) zusammen. 3.1 Grundpreis (GP) Der aktuelle Grundpreis, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, beträgt: Wärmelieferleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW bis 100 kW zuzüglich für jedes weitere kW ab 100 kW 3.2 GP netto 408,91 EUR/a GP incl. 19 % USt. 486,60 EUR/a 27,26 EUR/(kW*a) 32,44 EUR/(kW*a) 22,90 EUR/(kW*a) 27,25 EUR/(kW*a) Arbeitspreis (AP) Der aktuelle Arbeitspreis, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, beträgt: Verbrauchsmenge in MWh/a bis 500 MWh/a zuzüglich für jede weitere MWh ab 500 MWh/a 3.3 AP netto 63,75 EUR/MWh (= 6,38 ct/kWh) 50,13 EUR/MWh (= 5,01 ct/kWh) AP incl. 19 % USt. 75,86 EUR/MWh (= 7,59 ct/kWh) 59,65 EUR/MWh (= 5,97 ct/kWh) Kleinverbrauchstarif für GP und AP Für Abnehmer bis 15 kW mit geringem Wärmeverbrauch gelten folgende Wärmepreise Die aktuellen Preise, gültig vom 01.10.2012 bis 30.09.2013, betragen: Preise Grundpreis GP Arbeitspreis AP Netto 204,46 EUR/a 82,88 EUR/MWh (= 8,29 ct/kWh) incl. 19 % USt. 243,31 EUR/a 98,63 EUR/MWh (= 9,86 ct/kWh) Die Eingruppierung in den für den Kunden jeweils günstigeren Tarif erfolgt in jedem Abrechnungszeitraum automatisch. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 5 von 13 §4 Preisanpassungsregelungen Die AFK ist zur Änderung der Preise (Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Wärmepreis) nach den nachstehenden Regelungen berechtigt. Die gesetzliche Umsatzsteuer, die zusätzlich zu den Nettopreisen geschuldet ist, kann entsprechend der Regelung in § 5 angepasst werden. 4.1 Baukostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskosten (HAK) a) Für den BKZ und die HAK sind die im Zeitpunkt des Baubeginns der Anschlussarbeiten auf dem Kundenanwesen geltenden Preise maßgeblich, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Baubeginn mehr als vier Monate liegen. Für die HAK sind bei Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden, die Preise maßgeblich, die im Zeitpunkt der Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage oder der Veranlassung des Kunden gelten. b) Der Baukostenzuschuss (BKZ) sowie die Hausanschlusskosten (HAK) ändern sich zu 50 % wie der Preisindex für die Bauwirtschaft (Tiefbau: Straßenbau, Ortskanäle, Brücken im Straßenbau) und zu 50 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Baugewerbe. Der Baukostenzuschuss erhöht und ermäßigt sich damit nach folgender Formel: Die Hausanschlusskosten (pauschaler und Aufwands-Anteil) erhöhen und ermäßigen sich jeweils nach folgender Formel: c) Erläuterung der Faktoren: Es bedeuten: HAK, BKZ Hausanschlusskosten, Baukostenzuschuss im Anpassungszeitpunkt HAK0, BKZ0 Basis-Hausanschlusskosten, Basis-Baukostenzuschuss gemäß lit. d) Bau Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 6 von 13 Durchschnitt der vierteljährlichen Preisindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitraum vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Neubau in konventioneller Bauart einschließlich Umsatzsteuer, sonstige Bauwerke, Bauleistungen am Bauwerk (Tiefbau); Straßenbau, Brücken im Straßenbau und Ortskanäle; Fachserie 17, Reihe 4, gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Code 61261-0004, Basis 2005 = 100. Bau0 Basis-Preis-Index für Baupreise Tiefbau wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 110,8 Punkte. LohnBau Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Baugewerbe, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Baugewerbe (WZ2008-F), Code 62221-0004, Basis 2005 = 100. LohnBau0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 102,1 Punkte. d) Basis Die Basis-Baukostenzuschüsse betragen: Anschlussleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW bis 150 kW zuzüglich für jedes weitere kW ab 150 kW BKZ netto 2.000,00 EUR 100,00 EUR/kW 50,00 EUR/kW BKZ incl. 19 % USt. 2.380,00 EUR 119,00 EUR/kW 59,50 EUR/kW Die pauschalen Basis-Hausanschlusskosten betragen: Anschlussleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW über 15 kW HAK netto 4.000,00 EUR 12,50 EUR/kW HAK incl. 19 % USt. 4.760,00 EUR 14,88 EUR/kW Die Basis-Hausanschlusskosten für Mehrlängen betragen: Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 7 von 13 aa) Im Erdreich verlegte Leitungen: Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 Mehrlängen netto 180,00 EUR/Tm 190,00 EUR/Tm 200,00 EUR/Tm 210,00 EUR/Tm 230,00 EUR/Tm 250,00 EUR/Tm 280,00 EUR/Tm 330,00 EUR/Tm 410,00 EUR/Tm Mehrlängen incl. 19 % USt. 214,20 EUR/Tm 226,10 EUR/Tm 238,00 EUR/Tm 249,90 EUR/Tm 273,70 EUR/Tm 297,50 EUR/Tm 333,20 EUR/Tm 392,70 EUR/Tm 487,90 EUR/Tm bb) Innerhalb von Gebäuden verlegte Leitungen: Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 Mehrlängen netto 140,00 EUR/Tm 150,00 EUR/Tm 160,00 EUR/Tm 170,00 EUR/Tm 190,00 EUR/Tm 210,00 EUR/Tm 230,00 EUR/Tm 250,00 EUR/Tm 300,00 EUR/Tm Mehrlängen incl. 19 % USt. 166,60 EUR/Tm 178,50 EUR/Tm 190,40 EUR/Tm 202,30 EUR/Tm 226,10 EUR/Tm 249,90 EUR/Tm 273,70 EUR/Tm 297,50 EUR/Tm 357,00 EUR/Tm Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 8 von 13 Die Basis-Hausanschlusskosten für befestigte Flächen betragen: Nennweite DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 DN 100 DN 125 DN 150 4.2 Befestigte Flächen Mehrlängen netto incl. 19 % USt. 160,00 EUR/Tm 190,40 EUR/Tm 180,00 EUR/Tm 214,20 EUR/Tm 200,00 EUR/Tm 238,00 EUR/Tm 220,00 EUR/Tm 261,80 EUR/Tm 240,00 EUR/Tm 285,60 EUR/Tm 260,00 EUR/Tm 309,40 EUR/Tm 280,00 EUR/Tm 333,20 EUR/Tm 300,00 EUR/Tm 357,00 EUR/Tm 340,00 EUR/Tm 404,60 EUR/Tm Wärmepreis a) Grundpreis (GP) Der Grundpreis (GP) ändert sich zu 10 % wie der Preisindex für Strom. Er ändert sich zu 55 % wie der Preisindex für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) (InvestGKB) und zu 35 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Der Grundpreis (GP) zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: Diese Preisanpassungsregelung gilt auch für den Grundpreis des Kleinverbrauchstarifs. b) Arbeitspreis (AP) Der Arbeitspreis (AP) ändert sich zu 22,5 % entsprechend der Preisentwicklung von leichtem Heizöl (HEL – Heizöl ExtraLeicht), zu 25 % entsprechend der Preisentwicklung von Strom, zu 30 % entsprechend der Preisentwicklung von Hackschnitzeln, zu 15 % wie der Preisindex für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten (InvestG) sowie zu 7,5 % wie der Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 9 von 13 Der Arbeitspreis (AP) zum Anpassungszeitpunkt errechnet sich nach folgender Formel: Diese Preisanpassungsregelung gilt auch für den Arbeitspreis des Kleinverbrauchstarifs. c) Erläuterung der Faktoren Es bedeuten: GP, AP Grundpreis, Arbeitspreis zum Anpassungszeitpunkt GP0, AP0 Basis-Grundpreis, Basis-Arbeitspreis gemäß lit. d) HEL Durchschnittspreis der Monatswerte in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes entsprechend der Veröffent-lichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, Erzeugerpreise ausgewählter ge-werblicher Produkte (Inlandsabsatz), Mineralölerzeugnisse, leichtes Heizöl, bei Lieferung in TKW an Verbraucher, 40-50 hl pro Auftrag, frei Verbraucher, einschließlich Mineralölsteuer und Energiebevorratungsbeitrag, Berichtsort München, ohne Umsatzsteuer, in EUR/hl. HEL0 Basis-Preis für leichtes Heizöl wie vor, Durchschnittspreis im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 60,04 EUR/hl. Str Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Elektrischen Strom gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 615, GP-Nr. 3511, Preisbasis 2005 = 100. Str0 Basis-Preis-Index für Elektrischen Strom wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 122,3 Punkte, Preisbasis 2005 = 100. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 10 von 13 HS Durchschnittspreis der Vierteljahreswerte in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes für die von CARMEN e.V. auf dessen Internet-Seite (http://www.carmen-ev.de/dt/energie/ bezugsquellen/hackschnipreise.html) veröffentlichten Brutto-Preise von Waldhackschnitzeln bei 35 % Wassergehalt (Mittelwert) in EUR/t HS0 Basis-Preis für Waldhackschnitzel wie vor, Durchschnittspreis der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 71,46 EUR/t. InvestG Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten gemäß Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nr. 3, Preisbasis 2005 = 100. InvestG0 Basis-Preis-Index für Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 101,0 Punkte, Preisbasis 2005 = 100. InvestGKB Durchschnitt der monatlichen Preisindizes in der Zeit vom Juli des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum Juni im Jahr des Anpassungszeitpunktes für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte der Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel), Fachserie 17, Reihe 2, GP-Nr. 252, lfd. Nr. 314, Preisbasis 2005 = 100. InvestGKB0 Basis-Preis-Index für Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, Gruppe Kessel und Behälter (ohne Dampfkessel) wie vor, Durchschnitt der Monatswerte im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008, das sind 109,7 Punkte, Preisbasis 2005 = 100. Lohn Durchschnitt der Vierteljahresindizes in der Zeit vom 3. Quartal des dem Anpassungszeitpunkt vorangegangenen Jahres bis zum 2. Quartal im Jahr des Anpassungszeitpunktes der Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 4.3, Index der tariflichen Stundenverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich, früheres Bundesgebiet, Produzierendes Gewerbe (WZ2008-B-F), Code 62221-0004, Basis 2005 = 100. Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 11 von 13 Lohn0 Basis-Lohnindizes wie vor, Durchschnitt der Quartalswerte im Zeitraum 3. Quartal 2007 bis 2. Quartal 2008, das sind 106,4 Punkte, Preisbasis 2005 = 100. d) Basispreise Der Basis-Grundpreis GP0 beträgt: Wärmelieferleistung in kW bis 15 kW zuzüglich für jedes weitere kW bis 100 kW zuzüglich für jedes weitere kW ab 100 kW GP0 netto 375,00 EUR/a GP0 incl. 19 % USt. 446,25 EUR/a 25,00 EUR/(kW*a) 29,75 EUR/(kW*a) 21,00 EUR/(kW*a) 24,99 EUR/(kW*a) AP0 netto 58,50 EUR/MWh (= 5,85 ct/kWh) 46,00 EUR/MWh (= 4,60 ct/kWh) AP0 incl. 19 % USt. 69,62 EUR/MWh (= 6,96 ct/kWh) 54,74 EUR/MWh (= 5,47 ct/kWh) Der Basis-Arbeitspreis AP0 beträgt: Verbrauchsmenge in MWh/a bis 500 MWh/a zuzüglich für jede weitere MWh ab 500 MWh/a Die Basis-Preise für den Kleinverbrauchstarif betragen: Basis-Preise Grundpreis GP0 Arbeitspreis AP0 Netto 187,50 EUR/a 76,05 EUR/MWh (= 7,61 ct/kWh) incl. 19 % USt. 223,13 EUR/a 90,50 EUR/MWh (= 9,05 ct/kWh) Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 12 von 13 4.3 Neufestlegung der Faktoren und Basis-Indizes Sollte das Statistische Bundesamt oder CARMEN e.V. die nach den Preisänderungsformeln zu berücksichtigenden Faktoren nicht mehr veröffentlichen, ist die AFK berechtigt, die Preisanpassungsregelungen anzupassen. Dabei wird die AFK durch das Statistische Bundesamt oder CARMEN e.V. veröffentlichte Faktoren heranziehen, die den bisher angesetzten Faktoren möglichst nahe kommen. § 315 BGB ist entsprechend anzuwenden. Sollte das Statistische Bundesamt die Basis für die veröffentlichten Indizes ändern, wird mittels Verkettungsfaktoren der Bezug zu den in dieser Vereinbarung zugrunde gelegten Basis-Indizes wieder hergestellt. Derzeit veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Indizes auf der Basis: Preise des Jahres 2005 = 100. Die AFK behält sich vor, bei einer Änderung der anzusetzenden Faktoren oder bei einer Veränderung der Basis für die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes eine neue Preisanpassungsregelung herauszugeben. 4.4 Durchführung der Preisanpassung Sofern die AFK eine Preisanpassung durchführen sollte, wird die Anpassung der Preise durch die AFK nach Durchführung der Berechnung öffentlich bekannt gegeben. Die neuen Preise gelten nach öffentlicher Bekanntgabe für den von der AFK festgesetzten Zeitraum. §5 Umsatzsteuer Der Kunde schuldet die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den Nettopreisen. Den ange-gebenen Brutto-Preisen liegt der bei Vertragsschluss geltende Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % zugrunde. Sie sind auf volle Cent gerundet. Bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöhen sich die Bruttopreise entsprechend. Bezüglich des Baukostenzuschusses (BKZ) und der Hausanschlusskosten (HAK) gilt dies nur, wenn die Herstellung des Hausanschlusses bzw. der Anschlussoption vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. AFK-Geothermie GmbH Preisblatt Fernwärmeversorgung, 2012/2013 Seite 13 von 13