Betreuer-Brief 2-2010

Transcription

Betreuer-Brief 2-2010
Betreuer-Brief 2/2010
,
,
Teilhabe von Menschen mit Behinderung
,
,
,
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Wenn sich der Außenminister räuspert ...
Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht
Veranstaltungen und Termine
SKFM - S o z i a l d i e n s t K a t h o l i s c h e r F r a u e n u n d M ä n n e r e . V.
Inhalt
,
Liebe Leserinnen und Leser,
Die Entmündigung ist abgeschafft,
so argunentieren wir als Mitarbeiter
des SKFM immer wieder, wenn es
um die das Verständnis von rechtlicher Betreuung geht.
Der Betreuer-Brief ist für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
des Diözesanvereines und der
Stadt- und Kreisvereine des Sozialdienstes Katholischer Frauen und
Männer (SKFM) bestimmt.
Herausgeber
SKFM Diözesanverein
für das Bistum Speyer e.V.
Bahnhofstraße 31
67346 Speyer
Und in der Tat, ist die Rechtsposition
der Betroffenen mit der Einführung
des Betreuungsrechts erheblich gestärkt worden. Doch auf der anderen Seite hat der Betreuer große Befugnisse in das Leben des behinderten Menschen einzugreifen.
Erscheinungsweise: 2 x jährlich, in
der Regel je zum 1.4. und 1.10.
Die Bundesregierung hat der UNBehindertenrechtskonvention zugestimmt. Wir müssen also kritisch hinterfragen, ob sowohl das Betreungsrecht also auch das konkrete Handeln des Betreuers der Intension der
Konvention entspricht. Ziel ist, die
Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu fördern.
Wolfgang Schuch, Speyer
Inhalt
Die UN-Behindertenrechtskonvention - Eine Einführung
3
Wolfgang Schuch,
Redaktion Betreuer-Brief
Wenn sich der Außenminister
räuspert - Teilhabe auf lokaler
Ebene am Beispiel Betreutes
Wohnen
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Die UN-Konvention und das
Betreuungsrecht
7
Aus dem Diözesanverein
8
Neu beim SKFM
Seit 1. Mai ist Lena
Vaughan (s. Foto)
als Querschnittsmitarbeiterin in
Kaiserslautern tätig.
Sie löst Christine Traxel ab, die nun
für den SKFM des Rhein-Pfalz-Kreises tätig ist.
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Impressum
Verantwortlich
Michael Neis, Diözesanreferent
Redaktion & Gestaltung
Seite
Berichte und Veranstaltungshinweise aus den Stadt- und Kreisvereinen
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Fotos:
(c) fotolia.com, pixelio.de, privat (Titelbild)
Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g
,Die UN-Behindertenrechtskonvention
Eine Einführung
Das Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen ist
ein völkerrechtlicher Vertrag, der
bereits bestehende Menschenrechte auf die Lebenssituationen behinderter Menschen überträgt und konkretisiert.
Die Konvention - ein internationaler Vertrag
Die Vertragsstaaten der Konvention
verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen
mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen
Schutz zu sichern. Sie sollen durch
gemeindenahe Dienste oder auch
persönlichen Assistenzen unterstützt werden.
Die Konvention trat am 3. Mai 2008
in Kraft, am 23. Juli 2009 hatten bereits 140 Staaten die Konvention unterzeichnet und 62 Staaten hatten
sie ratifiziert. Zwei Jahre nach der
Unterzeichnung trat am 26. März
2009 die Un- Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland in
Kraft.
Die Konvention richtet sich in erster
Linie an den Staat, der die betroffenen Menschen vor Rechtsverletzungen schützen soll und Infrastrukturmaßnahmen zur Teilnahme ergreifen soll.
Ziel ist es die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und
ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Dazu sind
breit angelegte staatliche und gesell-
schaftliche Anstrengungen und auch
die Bereitschaft zur Übernahme von
Kosten notwendig.
Inklusion
Bei uns wird immer noch von Integration gesprochen, die Konvention
jedoch geht weiter und verlangt die
soziale Inklusion.
Inklusion bedeutet im vollen Umfang an der Gesellschaft teilhaben
und dabei Autonomie und Unabhängigkeit zu bewahren. In Artikel 3
heißt es: “Die volle und wirksame
Teilhabe an der Gesellschaft und
Einbeziehung in die Gesellschaft”.
Und weiter: “Die Achtung der Unterschiedlichkeit von Menschen mit
Behinderungen und die Akzeptanz
dieser Menschen als Teil der
menschlichen Vielfalt und der
Menschheit.”
Vom Objekt der Fürsorge zum
gleichberechtigten Subjekt
Die Konvention schreibt einen
grundlegenden Wechsel vor, indem
sie Menschen mit Behinderungen
davon befreien will, sich selbst als
defizitär zu sehen. Die Gesellschaft
soll von einer falsch verstandenen
Gesundheitsfixierung befreit werden, durch die alle, die an den Rand
gedrängt werden, weil sie die Vorgaben von Fitness, Jugendlichkeit
und permanenter Leistungsfähigkeit
nicht erfüllen, ausgegrenzt werden.
Behinderung wird keineswegs als
negativ gesehen, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Le3
Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g
bens und menschlicher Gesellschaft
und wird darüber hinaus als Quelle
möglicher kultureller Bereicherung
wertgeschätzt (Diversity- Ansatz).
land-Pfalz 1998 das persönliche
Budget ins Leben gerufen. Ziel des
persönlichen Budgets ist es, den
Die Konvention sieht eine Gesellschaft vor, die den Beiträgen
behinderter Menschen Raum
gibt und Aufmerksamkeit widmet
und so an Humanität und kultureller Vielfalt gewinnt.
Praktische Konsequenzen ...
z.B. für den Bereich Wohnen
Es ist Aufgabe des Staates wirksame und geeignete Maßnahmen zu
treffen:
Menschen zu ermöglichen, selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. Zum 10.08.2010 nahmen 4.400
Menschen mit Behinderung dieses
Angebot in Rheinland -Pfalz wahr.
• Unabhängige Lebensführung
durch volle Einbeziehung in die Gemeinschaft (Inklusion) und Teilhabe
in der Gemeinschaft (Partizipation)
sollen gewährleistet werden.
Dazu gehören die freie Wahl des
Aufenthaltsortes und die freie Entscheidung, wo und wie behinderte
Menschen leben wollen. Freier Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in
Einrichtungen muss vorhanden sein
einschließlich der persönlichen Assistenz zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft. Isolation
und Absonderung sollen verhindert
werden.
Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland ein Jahr nach Inkrafttreten
der UN- Konvention in Deutschland
einen Aktionsplan zur Umsetzung
verabschiedet. Dieser umfasst 200
konkrete Einzelmaßnahmen, die
Barrieren des täglichen Lebens, wie
unüberwindbare Stufen, eine zu
komplizierte Sprache oder schlechte Unterstützungsangebote für ein eigenständiges Leben in der eigen
Wohnung, überwinden helfen sollen.
Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans ist das Überwinden von „Barrieren in den Köpfen der Menschen“.
Betreutes Wohnen des SKFM
• Teilhabe am kulturellen Leben
sowie an Erholung, Freizeit und
Sport (gem. Art 30 der Konvention)
muss ermöglicht werden.
Entwicklungen in RheinlandPfalz
Schon im Vorfeld der Ratifizierung
der UN- Konvention wurde in Rhein4
Der SKFM bietet seit 1998 Betreutes Wohnen für behinderte Menschen an, um diesen ein möglichst
selbständiges Leben zu ermöglichen.
So wurde im Juni 2010, im Rahmen
der UN-Konvention, auch ein lokaler Teilhabekreis gegründet, der sich
mit der Umsetzung dieser Vorgaben
vor Ort befasst.
Michael Neis
Diözesanreferent, Speyer
Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g
,Wenn sich der Außenminister räuspert ...
Teilhabe auf lokaler Ebene umsetzen am Beispiel Betreutes Wohnen
Der Außenminister räuspert sich kurz, bevor er Wilhelm Matheis, dem Bürgermeister von Rodalben,
sein Anliegen präsentiert:
“Eine Bewohnerin von uns
möchte im Fußballverein
mitspielen. Sehen Sie da
eine Möglichkeit?” Der
Bürgermeister überlegt.
“Eine Frauenmannschaft
gibt es leider nicht. Aber wir
haben einen sehr aktiven
Fanclub des FC Kaiserslautern. Dort könnte ich
mal anfragen.” Der Außenminister nickt zufrieden.
von links: Franz Schwebius („Außenminister“) und Björn Vollmer
(„Innenminister“) bei ihrem Gespräch mit Rodalbens Bürgermeister
Wilhelm Matheis.
Die Szene ist ein Rollenspiel. Der
Bürgermeister ist echt, das Anliegen
ebenso. Nur der Außenminister
heißt nicht Guido Westerwelle, sondern Kurt Schwebius und ist ehrenamtliches Mitglied im “Lokalen
Teilhabekreis” von Rodalben, der
Anfang Juni gegründet wurde. Das
Ziel: Menschen mit Behinderungen
sollen stärker in das Gemeindeleben
eingebunden werden. “Wir überlegen, wie sich Menschen mit und
ohne Behinderung treffen und etwas
zusammen unternehmen können”,
erklärt Projektleiterin Ulrike LazarWeber vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM).
Dem Teilhabekreis gehören zwölf
Menschen mit Behinderung an, die
in betreuten Wohngemeinschaften
des SKFM in Rodalben und Waldfischbach-Burgalben leben. Dazu
kommen zwei Mitarbeiterinnen des
SKFM und “Außenminister” Kurt
Schwebius. Der spielerische Um-
gang mit Rollen aus der Politik soll
helfen, Verantwortlichkeiten innerhalb der Gruppen festzulegen. Der
“Außenminister” hat die Aufgabe,
Kontakte zur Politik zu knüpfen und
die Öffentlichkeit zu informieren.
Daneben gibt es einen “Innenminister”. Er erkundigt sich nach den
Wünschen und Interessen der Menschen mit Behinderung. Im
Teilhabekreis Rodalben hat diese
Aufgabe Björn Vollmer übernommen. “Wir wollen weitere Mitglieder
im Teilhabekreis gewinnen”, erklärt
Projektleiterin Ulrike Lazar-Weber.
Gesucht werden Menschen aus der
Gemeinde, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen möchten, die Angebote am Ort kennen zu
lernen und in einem Verein oder einer Gruppe mitzumachen.
“Wir sind überzeugt, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde ein Schlüssel zu einem besseren Zusammen5
Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g
leben ist”, erklärt der Diözesanreferent des SKFM Michael Neis.
“Teilhabe, das heißt für uns: Teilnehmen, mitgestalten, mitentscheiden.”
Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, vor einem
Jahr in Deutschland in Kraft getreten, bestärke alle Beteiligten, die
Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter voran zu treiben. “Wir
wünschen uns eine Welt, in der die
Unterschiedlichkeit der Menschen
als Bereicherung wahrgenommen
wird”, schildert Michael Neis seine
Vision. Jeder solle die Chance ha-
ben, “sich an seinem Wohnort wohl
zu fühlen und am kulturellen, kirchlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen”.
Die Gründung Lokaler Teilhabekreise
ist eine Initiative des Bundesverbandes “Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie”. 2007
wurde der erste Teilhabekreis
gegründet. Zurzeit gibt es
bundesweit 18 lokale
Teilhabekreise. Sie sind in
einem Projektverbund zusammengeschlossen und
tauschen mehrmals im Jahr
auf Vernetzungstreffen ihre
Erfahrungen aus. Innerhalb
der Diözese Speyer gibt es einen weiteren Teilhabekreis in
Landstuhl.
Er
wurde
vom
Gemeinschaftswerk für Menschen
mit Behinderungen initiiert.
Markus Herr
Caritas-Verband für die Diözese
Speyer
(veröffentlich auf
www.caritas-speyer.de)
,Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht
Von der Stellvertretung zur unterstützten Selbstbestimmung
Die UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht eine deutliche Abkehr vom traditionellen Verständnis
der Rechtsfähigkeit behinderter
Menschen: Sie werden als Rechtssubjekte anerkannt und genießen in
allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und
Handlungsfähigkeit. Da viele Menschen mit Behinderungen jedoch
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Unterstützung bei der Teilhabe am
Rechtsleben benötigen, werden die
Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um
Menschen mit Behinderungen bei
der Ausübung ihrer Rechts- und
Handlungsfähigkeit zu unterstützen.
In Deutschland wird auf verschiedenen Ebenen - oft kontrovers - diskutiert, welche Änderungen bei uns
Te i l h a b e v o n M e n s c h e n m i t B e h i n d e r u n g
– gesetzlich oder bei der Umsetzung
von Gesetzen – vorgenommen werden müssen.
Konsequenzen für das
Betreuungswesen
In Kooperation mit dem Referat Behindertenhilfe im Deutschen Caritasverband haben wir im Arbeitsfeld
Rechtliche Betreuung auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gebildet,
die sich mit den möglichen Folgen
und Konsequenzen im Betreuungswesen beschäftigt. Bei einem ersten
Treffen im Mai 2010, an dem auch
Vertreter aus den Angehörigenverbänden dabei waren, wurden
Fragestellungen rund um die Konvention und ihre möglichen Auswirkungen auf das Betreuungsrecht gesammelt.
Sicher wird zukünftig zum Beispiel
über die Frage der Geschäftsfähigkeit zu diskutieren sein. Auch im
Unterbringungsrecht gibt es einige
offene Fragen. Die Praxis des
Einwilligungsvorbehaltes steht auf
dem Prüfstand. Aber auch so grundsätzliche Fragen wie:
, Wo wird Selbstbestimmung in
unserer Betreuertätigkeit nicht
verwirklicht?
, Wo ist weiter Schutz und
Unterstützung erforderlich?
, Was wollen unsere Betreuten?
Wie können wir das erfragen
und sie an der Diskussion
beteiligen?
, Wie binden wir Angehörige in
unsere Überlegungen besser
ein?
sollten ehrenamtliche und berufliche
Betreuer in unseren Betreuungsvereinen beschäftigen.
Projekt Persönliches Budget (PeB)
und Rechtliche Betreuung
Eine Entwicklung im Zuge der UNKonvention ist die verstärkte Nutzung individueller und auf Selbstbestimmung ausgerichtete Hilfen
wie das Persönliche Budget.
Das durch die Aktion Mensch unterstützte Projekt “Förderung des Persönlichen Budgets durch Information, Aufklärung und Unterstützung
der Betreuungsvereine und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/innen” wird von der Arbeitsstelle
Rechtliche Betreuung DCV, SkF,
SKM seit dem 01.07.2009 durchgeführt.
Zum Inhalt des Projektes gehören:
Informationen an die Vereine über
das PeB, Diskussionsplattformen
ermöglichen, Arbeitshilfen und Konzepte erstellen, ggf. Schulungen,
Workshops und regionale Fachtagungen fördern, Erfahrungen sammeln und auswerten und die Ermittlung von politischen Konsequenzen.
In der Projektbegleitgruppe auf
Bundesebene arbeiten mit:
Susanne Baer
SKM Bruchsal
Caroline Frank-Djabbarpour
SKM Krefeld
Margareta Klein
SKFM Germersheim
Regina Koch
SkF Bonn
Ludger Koopmann
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SkF Osnabrück
Johann Leonbacher
SKM Stolberg
Simone Lutz
SKFM Diözesanverein Betreutes
Wohnen Rodalben
Christian Schumacher
DiCV Köln
Manuela Wittkowski
SKM Bonn
Zusätzlich bringt ein Expertenbeirat mit Fachleuten aus unterschiedlichen Fachgebieten und Institutionen sein Wissen und seine
Erfahrung ein:
Inzwischen finden sich zahlreiche
Informationen und die ersten Materialien für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiter in unseren
Betreuungsvereinen auf unserer
Internetseite www.betreuungsvereine-in-aktion.de.
Die wichtigsten Infos
Insbesondere sind dort zu finden:
eine Zusammenstellung von typischen Fragen und Antworten zum
Persönlichen Budget, ein exemplarisches Ablaufschema der Antragstellung und einige gelungene Fallbeispiele für die Nutzung des Persönlichen Budgets. Eine Checkliste
gibt Auskunft über Möglichkeiten
der Antragstellung, die das PeB bietet und in Kürze folgt ein Konzept
zur Schulung von Ehrenamtlichen
(Betreuern).
Das Projekt läuft bis 30. Juni 2012
und wird zukünftig verstärkt regionale Aktivitäten anregen und unterstützen.
Barbara Dannhäuser
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung
DCV, SkF, SKM
SKM-Bundesgeschäftsstelle
,SKFM - Diözesanverein
Pilgerstafette Worms - Speyer - Wissembourg
Santiago de Compostella begeht 2010 ein Heiliges Jahr. In der Art eines Staffellaufes können und konnten sich Pilger aus ganz Europa in unterschiedlichster Weise, Länge und Dauer an der Pilgerstafette beteiligen. Am Ende eines
Tages wird der Pilgerstab an die nächste Gruppe weitergegeben.
Fünf haupt- und ehrenamtliche SKFM’ler machten sich am Sonntag den 6.
Juni mit ca. 65 weiteren Pilgern auf den Weg von Speyer nach Herxheim. Der
Tag begann mit einem Kapitelsamt und Segnung der Pilger im Dom zu Speyer. Über Heiligenstein ging es dann nach Lingenfeld in die evangelische Kirche. Dort wurde in einer Besinnung Hoffnungen und Wünsche für eine solidarische Welt ausgesprochen.
Bei der abendlichen Ankunft in Germersheim wurden die Pilger von Pfarrer
Wetzel begrüßt und mit einem Pilgermenu im Caritas- Altenzentrum St. Elisabeth verköstigt. Am nächsten Tag ging es über Hördt und Rülzheim nach
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
Herxheim wo die Gruppe durch den Bürgermeister empfangen wurde.
Eine Besinnung in der
Kapelle des Schönstattzentrums schloss den
Tag ab.
Fünf SKFM-Pilger auf dem Weg
nach Santiago - kurz vor dem Ziel
- in Herxheim ;-) Foto: Magareta
Klein
Zur geistlichen Erbauung
28. Oktober
Vor Gott dem Anderen Nächster sein
Besinnungstag mit Gudrun Dörrzapf (Germersheim)
Ort:
Bistumshaus
St. Ludwig, Speyer
Falls Sie Rückragen haben, wenden Sie sich an den Diözesanreferenten Michael Neis, Tel.Nr. 06232 / 209-170 (Mail: michael.neis@skfm.de)
,SKFM
für den Landkreis Bad Dürkheim
Donnerstag
21. Oktober, 18:00 Uhr
Grundkurs für Ehrenamtliche Betreuer
Fortlaufender Kurs bis 25.11.2010 der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde im Landkreis Bad Dürkheim
Ort:
Ökumenische Sozialstation, Gerberstr. 6, Bad Dürkheim
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Dienstag
30. November, 18:00 Uhr
Allgemeine Fragen der Rentenversicherung
Referent:
Oliver von Dungen,
Dt. Rentenversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Speyer
Ort:
Ellerstadt, Bürgerhaus (neben Feuerwehr)
Veranstalter: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
, SKFM
für den Landkreis Germersheim
Grundkurs Ehrenamtliche Betreuung
Im Frühjahr fand erstmals ein Grundkurs „Ehrenamtliche Betreuung“ in
Germersheim statt. An sechs Abenden trafen sich 19 Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu den Themen: Krankheitsbilder, Verfahren der Betreuerbestellung,
Aufgaben des Betreuers, Gesundheitsfürsorge, Personensorge, Vermögenssorge, Kommunikation.
Die Zertifikatsübergabe am 29. März übernahm in Vertretung des Landrats
die leitende Staatsbeamtin Kirstin Roos und Peter Gilmer, Leiter der überörtlichen Betreuungsbehörde vom Landesamt Soziales Jugend und Versorgung.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen beim Grundkurs Ehrenamtlichen Betreuung (Foto: Margareta Klein)
Veranstaltungen
Dienstag
26. Oktober, 19:00 Uhr
Grundkurs Ehrenamtliche Betreuung
Insgesamt 6 Termine, jeweils dienstags
Referenten: Mitarbeiter der Betreuungsvereine und Betreuuungsbehörde
Ort:
Realschule, Kandel
Donnerstag
2. Dezember, 19:00 Uhr
Besinnungsabend
Ort.
Altenzentrum St. Elisabeth
(Veranstaltungsraum),
Germersheim
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
,SKFM
für die Stadt Kaiserslautern
Dienstag
9. November, 15:00 Uhr
Vorsorge im Alter
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Referentin: Lena Vaughan (Dipl. Pädagogin)
Ort:
Volkshochschule, Kanalstr. 4, Kaiserslautern
Mittwoch
27. November, 10:00 Uhr
Was Sie als gesetzlich bestellter Betreuer wissen sollten
Fortlaufende Veranstaltung an sechs Terminen
Referenten: Mitarbeiter der Betreuunsgvereine und Betreuungsbehörde
Ort:
Volkshochschule, Kanalstr. 4, Kaiserslautern
Eine Anmeldung über die VHS Kaiserslautern ist jeweils erforderlich.
,SKFM
für die Stadt Landau
Einführungsveranstaltung für neue ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen u. Betreuer
Mittwoch
27. Oktober, 18:00 Uhr
Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung sowie die genehmigungspflichtigen Handlungen in diesen Aufgabenkreisen
Referent:
Richter Georg Antoni, Amtsgericht Landau
Ort:
Rathaus Landau, Ratssaal, Marktstr. 50, Landau
(bitte Seiteneingang benutzen!)
Mittwoch
3. November, 18:00 Uhr
Vermögenssorge und Regelung der finanziellen Angelegenheiten
sowie die genehmigungspflichtigen Handlungen in diesem Aufgabenkreis
Referent:
Rechtspfleger Stephan Hartmann, Amtsgericht Landau
Ort:
Rathaus Landau (s.o.)
Veranstalter: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde der Stadt Landau
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
,SKFM
für die Stadt Ludwigshafen
Betreuertreffen
finden jeweils dienstags um 19:30 Uhr im Heinrich-Pesch-Haus,
Frankenthaler Str. 227, statt, zu folgenden Terminen:
26. Oktober 2010, im neuen Jahr: 25. Januar, 22. Februar und 29. März
Psychose-Seminar
ein Erfahrungsaustausch „auf gleicher Augenhöhe“ von Psychose-Erfahrenen, Angehörigen, professionell Tätigen sowie Interessierten ...
Ort: Max-Hochrein-Haus, Saarbrücker Str. 7, Lu-Friesenheim
jeweils um 18:00 Uhr zu folgenden Terminen:
14.10., 11.11. und in neuen Jahr: 13.1., 10.2. und 10.3.
Adventstreffen
30. November, 15:00 Uhr
Adventsimpuls in der Kapelle des Heimes, 15.30 Uhr Café
Ort:
Kinderheim St. Annastift,
Karolina-Burger-Str. 51, Ludwigshafen (Mundenheim)
, SKFM
- Ludwigshafen und Rhein-Pfalz-Kreis
Mittwoch
6. Oktober, 14:00 Uhr
Das Betreuungsgericht
Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Betreuungsgerichts
stellen sich und ihre Arbeit vor.
Ort:
Amtsgericht Ludwigshafen, Wittelsbachstr. 10, Ludwigshafen
Mittwoch
17. November, 18:00 Uhr
Pflegestützpunkte in Ludwigshafen
„Gut zu wissen, wo es Hilfe gibt.“
Referentin: Monika Kunisch, Pflegestützpunkt Ludwigshafen-Nord
Ort:
Volkshochschule Ludwigshafen, Bürgerhof Ludwigshafen
Mittwoch
9. Februar 2011, 18:00 Uhr
Aktuelle Stunde
Ort:
Volkshochschule Ludwigshafen, Bürgerhof Ludwigshafen
12
Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
,SKFM
für den Rhein-Pfalz-Kreis
Montag
15. November, 18:00 Uhr
Wer hilft mir wenn...
Vorsorgevollmacht, Betreuunsgverfügung, Patientenverfügung
Referentin: Christine Traxel (Dipl. Sozialpädagogin)
Die CDU-Frauen-Union Schifferstadt lädt ein.
, SKFM
für den Landkreis Südwestpfalz
Mittwoch
6. Oktober, 14:00 Uhr
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Referent:
Stefan Karn
Ort:
Kuchem’s Brauhaus, Pirmasens
Veranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenbundes Pfalz e.V.
Montag
11. Oktober, 19:00 Uhr
Vorsorgemöglichkeiten
Referent:
Stefan Karn
Veranstalter:Kolpingfamilie Dahn
Donnerstag
21. Oktober, 19:00 Uhr
Ausgewählte Themen aus dem Betreuungsrecht
Referent:
Stefan Karn
Ort:
Tagesstätte, Klosterstraße 9a, Pirmasens
Donnerstag
2. Dezember, 19:00 Uhr
Jahresabschluss (Ort wird noch bekannt gegeben.)
Betreuungsvereine von AWO, Caritas & SKFM laden ein:
Donnerstag
18. November, 19:00 Uhr
Fragen zu SGB II und SGB XII
Referent:
RA Thomas Stumpf
Ort:
Pirminiussaal, Klosterstraße 9a, Pirmasens
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
Donnerstag
25. November, 19:00 Uhr
Depression
Referent: Dr. Thomas Betz, leitender Oberarzt f. Psychiatrie
Ort:
Pfarrsaal, Klosterstraße 9a, Pirmasens
, SKFM
für den Landkreis Südliche Weinstraße
10. Vereins-Exkursion führte nach München
Auf Initiative des Vorsitzenden Heinz Gilb führte Ende Juni 2010 eine dreitägige Bildungsreise in die süddeutsche Metropole München. In der bayerischen
Hauptstadt besichtigte die SKFM-Gruppe neben der schönen Altstadt mit Viktualienmarkt, Allianz-Arena, den Bavaria Filmstudios auch die KZ-Gedenkstätte in Dachau.
Untergebracht war die Reisegruppe im Schloss Fürstenried, dem Exerzitienhaus des Erzbistums München-Freising.
Die Reisegruppe in der Münchener Innenstadt (Foto: privat)
Sonntag
10. Oktober, 18:00 Uhr
Jubiläumsfeier „15 Jahre SKFM Südliche Weinstraße“
Konzert mit Gospelchor „Black and White“ aus Limburgerhof
Ort.
Kath: Kirche im Schönstatt-Zentrum Marienpfalz, Herxheim
Donnerstag
21. Oktober, 19:00 Uhr
Mitgliederversammlung / Vortrag zur Patientenverfügung
Referent: Michael Falk, Geschäftsführer SKFM-SÜW e.V.
Ort:
St. Laurentiusheim Herxheim
Mittwoch
3. November, 19:00 Uhr
Gottesdienst mit Pfarrer Hans Meigel für alle Ehrenamtlichen
Ort:
Schönstatt-Zentrum Herxheim
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Ve r a n s t a l t u n g e n u n d Te r m i n e
Mittwoch
17. November, 19:00 Uhr
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Referenten: Amtsgerichtsdirektor Richter Franz Weisbrodt,
Ärzte und Vetreter des Betreuungsnetzwerkes SÜW
Ort:
Kreisverwaltung SÜW in Landau
Veranstalter: Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine SÜW
Mittwoch
8. Dezember, 18:00 Uhr
Weihnachtsfeier mit Gottesdienst
Jahresrückblick 2010/Ausblick 2011
Ort:
St. Paulusstift Herxheim
Mittwoch
9. Februar 2011, 19:00 Uhr
Die rechtliche Betreuung
Das Betreuungsverfahren und gutachterliche Stellungnahmen
Referenten: Richter Georg Antoni (Amtsgericht Landau), Dr. Rita
Schackmann (Gesundheitsamt SÜW), Christiane Schlegel (Betreuungsbehörde SÜW)
Ort:
Kreisverwaltung SÜW in Landau
Weitere Veranstaltungen in den Gemeinden des Landkreises insbesondere zu Vorsorgemöglichkeiten finden Sie unter www.skfm.de.
,SKFM
für die Stadt Speyer
Dienstag
12. Oktober, 19:30 Uhr
Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers und Bevollmächtigten
Einführungsveranstaltung für neu bestellte Betreuerinnen und Betreuer
Referent:
Wolfgang Schuch, Dipl.Sozialpädagoge
Ort:
Vortragssaal der Villa Ecarius, Bahnhofstr. 54, Speyer
Gemeinsam - Leben mit Demenz
Eine Veranstaltungsreihe unter Federführung des Speyerer Seniorenbüros zu
Aspekten der Demenz-Erkrankungen fand im September statt. Über die Eröffnung berichtete Wolfgang Schuch im „Speyerer Senioren Magazin“, das
vom Offenen Kanal unter Mitarbeit von SKFM, Ökumenischer Sozialstation
und engagierter Senioren im lokalen Kabel-TV gesendet wird. Der Beitrag
kann auch auf youtube.com (unter „Leben mit Demenz“) abgerufen werden.
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DIE ADRESSEN IM ÜBERBLICK
SKFM – Diözesanverein
für das Bistum Speyer e.V.
Bahnhofstr. 31
67346 Speyer
Tel. 06232 / 209-170
Fax 06232 / 209-199
Ansprechpartner: Michael Neis
Eine weitere Geschäftsstelle
befindet sich in Homburg.
ferner:
Betreutes Wohnen
in Waldfischbach-Burgalben u. Rodalben
Internet:
www.skfm.de
oder
www.betreuung-online.de
SKFM
für den Landkreis Bad Dürkheim e.V.
Obermarkt 1
67098 Bad Dürkheim
Tel. 06322 / 68784 Fax 06322 / 988449
Ansprechpartnerinnen: Nicole Gruber
und Simone Kleinhans
SKFM
für den Landkreis Germersheim e.V.
Königstraße 25a
76726 Germersheim
Tel. 07274 / 779434 Fax 07274 / 1457
Ansprechpartnerin: Margareta Klein
SKFM
für die Stadt Ludwigshafen e.V.
Kaiser-Wilhelm-Straße 60
67059 Ludwigshafen (Rhein)
Tel. 0621 / 59162-0 Fax 0621 / 59162-33
Ansprechpartner: Martin Schoeneberger
SKFM für den Rhein-Pfalz-Kreis e.V.
Schulstraße 16
67105 Schifferstadt
Tel. 06235 / 925796 Fax: 06235 / 82782
Ansprechpartnerin: Christine Traxel
SKFM
für den Landkreis Südwestpfalz e.V.
Klosterstraße 9 a, 66953 Pirmasens
Tel. 06331/719152 Fax 06331/719155
Ansprechpartner: Stefan Karn
SKFM für die Stadt Kaiserslautern e.V.
Klosterstraße 6
67655 Kaiserslautern
Tel. 0631 / 3638-266 Fax 0631 / 3638-217
Ansprechpartnerin: Lena Vaughan
SKFM für den Landkreis
Südliche Weinstraße e.V.
Queichheimer Hauptstraße 36
76829 Landau
Tel.: 06341 / 55323 Fax 06341 / 55170
Ansprechpartner: Michael Falk
SKFM für die Stadt Landau e.V.
Queichheimer Hauptstr. 36
76829 Landau
Tel. 06341 / 55123 Fax 06341 / 55170
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SKFM – Betreuungsverein
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