Elektronische Zigaretten an Schulen?

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Elektronische Zigaretten an Schulen?
Elektronische Zigaretten an Schulen?
Fakten und Empfehlungen… … zum Umgang mit E‐Zigaretten an Schulen
Ein Infoblatt der Lungenliga www.lungenliga.ch
Was ist eine E‐Zigarette?
Elektronische Zigaretten (E‐Zigaretten) sehen einer normalen Zigarette zum Verwechseln ähnlich, funktionieren aber völlig anders. Sie enthalten eine Patrone mit Flüssigkeit (Liquids), einen elektrisch betriebenen Ver‐
dampfer und einen Akku, welcher bei wiederverwendbaren Produkten aufladbar ist. Zieht man am Mundstück, wird der Verdampfer einge‐
schaltet und es wird Flüssigkeit aus der Patrone vernebelt und inhaliert. Die Flüssigkeit beinhaltet hauptsächlich das Lösungsmittel Propylenglycol
und/oder Glyzerin sowie Aromastoffe wie Schokolade, Fruchtaromen, Tabak etc. Die genaue Zusammensetzung variiert von Produkt zu Produkt.
Es wird unterschieden zwischen Liquids mit Nikotin und ohne Nikotin.
E‐Zigaretten und Gesundheit
E‐Zigaretten sind erst seit wenigen Jahren auf dem Markt. Dementsprechend gibt es nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen des Konsums. Langzeituntersuchungen, welche den gefahrenlosen Konsum sowohl von nikotinhaltigen wie auch nikotinlosen Produkten sicherstellen, fehlen bisher. Nikotinfreie E‐Zigaretten
• Gewisse Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen und allergischen Reaktionen führen (z. B. Propylenglycol, Aromastoffe etc.).
• Die Liquids enthalten toxische Substanzen, deren Auswirkungen für die Gesundheit bei langzeitigem Konsum unbekannt sind. Oft fehlen klare Angaben zu den genauen Inhaltsstoffen.
Nikotinhaltige E‐Zigaretten
• Die Nikotindosis in nikotinhaltigen Liquids unterscheidet sich von Produkt zu Produkt. Oft fehlen genaue Mengenangaben.
• Nikotin ist ein gefährliches Nervengift – bei den nikotinhaltigen Liquids
besteht somit eine Vergiftungsgefahr bei unsachgemässem Gebrauch oder wenn sie in Kinderhände gelangen.
• Gewisse Inhaltsstoffe können kurzfristig zu Atemwegsreizungen und allergischen Reaktionen führen (z. B. Propylenglykol, Aromastoffe, etc.).
Passivrauch
• Gesundheitliche Folgen für Drittpersonen, die dem Dampf von E‐
Zigaretten ausgesetzt sind, können nicht ausgeschlossen werden, da beim Verdampfen der Flüssigkeit toxische Stoffe (wie auch Nikotin) in die Raumluft gelangen.
Rechtliche Situation
E‐Zigaretten fallen in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes
Nikotinfreie Produkte:
Nikotinfreie E‐Zigaretten sind – ohne Altersbeschränkung – in der Schweiz frei verkäuflich, solange der Produzent den Nachweis erbringen kann, dass diese Produkte aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich sind. Allerdings ist die Unschädlichkeit aufgrund fehlender Studien momentan nicht nachweisbar.
Nikotinhaltige Produkte:
Der Verkauf von nikotinhaltigen Produkten ist in der Schweiz verboten,
die Liquids können jedoch für den persönlichen Gebrauch in klar deklarierten Mengen importiert werden.
Vertriebs‐
wege
Nikotinfreie Produkte: Online‐Versand, Kiosk, Tabakläden und diverse Detailhändler
Nikotinhaltige Produkte: Nur für den Eigengebrauch via Onlineversand aus dem Ausland
Unsere Empfehlungen für den Umgang mit E‐Zigaretten an Schulen
Nach Abwägung der momentan bestehenden Kenntnisse empfehlen wir folgende Massnahmen:
• Verbieten Sie den Konsum von E‐Zigaretten auf dem gesamten Schulareal, sowohl nikotinfreie wie nikotinhaltige Produkte!
• Klären Sie die Schülerinnen und Schüler und die Eltern über die Risiken auf.
• Treffen Sie flankierende Massnahmen bei nicht Einhalten des Konsumverbots (z. B. Beratungsgespräch mit einer Fachperson, disziplinarische Massnahmen gemäss der Schulhauskultur).
Quellen:
• Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz
• BAG, Merkblatt 146
• Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle Band 19: Elektrische Zigaretten – ein Überblick, 2013
• www.asfe‐ch.com
© Lungenliga Aargau, Version März 2014