Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum
Transcription
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum
Kommunalwahlen am 11. September 2016 in der Stadt Hann. Münden Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen Am 11. September 2016 sind in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in der Stadt Hann. Münden der Rat der Stadt Hann. Münden (Gemeindewahl) sowie die Ortsräte in den Ortschaften Bonaforth, Gimte, Hedemünden, Hemeln, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen (Ortsratswahl) zu wählen. Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds.GVBL.S.35) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. September 2015 (Nds.GVBl.S.186) gebe ich bekannt: Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden (Gemeindewahl) Bei der Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden werden nach § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NkomVG) 34 Ratsfrauen und Ratsherren gewählt. Für das Gebiet Stadt Hann. Münden wurde gem. § 7 Abs. 5 NKWG sowie durch Ratsbeschluss vom 21.04.2016 ein Wahlbereich gebildet. Die Abgrenzung des Wahlbereiches entspricht dem des gesamten Gebietes der Stadt Hann. Münden. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG bis zu 39 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Nach § 21 Abs. 5 NKWG darf der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten. Wahlvorschläge, die der Unterstützung durch Wahlberechtigte bedürfen, müssen gem. § 21 Abs. 9 NKWG von mind. 30 Wahlberechtigten des Wahlbereiches unter Beachtung der Vorschriften über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen des § 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Von der Beibringung dieser zusätzlichen Unterschriften sind nach § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Bürgerforum Hann. Münden (BFMÜ). Wahl der Ortsräte in den Ortschaften Bonaforth, Gimte, Hedemünden, Hemeln, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen (Ortsratswahl) Bei der Wahl der Ortsräte werden gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden in den Ortschaften Gimte und Hedemünden 11, in den Ortschaften Bonaforth, Hemeln, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen 9 und in der Ortschaft Laubach 7 Mitglieder gewählt. Für die Wahl der Ortsräte gilt jede der vorgenannten Ortschaften mit ihrem Wahlgebiet für sich als ein Wahlbereich (§ 7 Abs. 2 NKWG). Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden folgende Höchstzahlen an Bewerberinnen und Bewerbern enthalten: Ortschaften Gimte und Hedemünden Ortschaften Bonaforth, Hemeln, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen Ortschaft Laubach 16 Bewerber/innen, 14 Bewerber/innen, 12 Bewerber/innen. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten. Wahlvorschläge, die der Unterstützung durch Wahlberechtigte bedürfen, müssen gem. § 21 Abs. 9 NKWG von mind. 10 Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft unter Beachtung der Vorschriften des § 32 NKWO über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Von der Beibringung dieser Unterschriften sind nach § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.), Wählergemeinschaft Hemeln (WGH) für die Ortschaft Hemeln, Wählergemeinschaft Grünes Laubach (WGL) für die Ortschaft Laubach, Volkmarshäuser Liste für die Ortschaft Volkmarshausen, Freie Wählergemeinschaft Mielenhausen (FWGM)für die Ortschaft Mielenhausen. Gemeinsame Vorschriften für die Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden und die Wahl für die Ortsräte der v.g. Ortschaften Wahlvorschläge sind bis spätestens 25. Juli 2016, 18.00 Uhr, bei der Dienststelle des Gemeindewahlleiters der Stadt Hann. Münden, Rathaus, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden, einzureichen. Ich bitte, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Auf die Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge (§§ 21 ff. NKWG und §§ 31 ff. NKWO) sowie das Erfordernis der Wahlanzeige bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin bis spätestens 13. Juni 2016 für die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien weise ich besonders hin. Vordrucke, insbesondere die Formblätter zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften, sind auf Anforderung von der Gemeindewahlleitung zu erhalten. Allgemeiner Hinweis: Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 21. August 2016 eine Benachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis mit Angabe ihres Wahlbezirkes und des Wahlraumes. Hann. Münden, den 02. Mai 2016 Der Gemeindewahlleiter gez. Harald Wegener Bürgermeister