12. Juli 2013 Verschmelzung des Fonds DWS PlusInvest (Wachstum

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12. Juli 2013 Verschmelzung des Fonds DWS PlusInvest (Wachstum
DWS Investment GmbH
An die Anleger der Fonds
DWS PlusInvest (Wachstum)
und DWS Top Portfolio Offensiv
Mainzer Landstr. 178 - 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
12. Juli 2013
Verschmelzung des Fonds DWS PlusInvest (Wachstum) auf den Fonds DWS Top
Portfolio Offensiv (bis 23. August 2013: DWS Internationale Aktien Typ O) am
14. Februar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur
als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment
GmbH den Fonds DWS PlusInvest (Wachstum) (übertragender Fonds) am 14. Februar 2014 auf
den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen.
Fondsname
DWS PlusInvest (Wachstum)
WKN/ISIN
WKN:
ISIN:
976994
DE0009769943
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die
nach dem InvG und den Vertragsbedingungen
zugelassenen Vermögensgegenstände.
Für das Sondervermögen werden zu mindestens
51% Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds
erworben. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Vertragsbedingungen
oder Satzung zu mindestens 51% Aktien erwirbt
oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder
Satzung oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat.
Bis zu 35% des Wertes des Sondervermögens
können in Anteilen an in- und ausländischen
Rentenfonds und Mischfonds angelegt werden. Ein
Rentenfonds ist ein Sondervermögen, das
aufgrund
seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung zu mindestens 51% verzinsliche
Wertpapiere erwirbt oder aufgrund seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung
oder
ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder
Halbjahresberichtes überwiegend in verzinslichen
Wertpapieren angelegt hat. Ein Mischfonds ist ein
Sondervermögen,
das
aufgrund
seiner
Vertragsbedingungen oder Satzung überwiegend
Aktien und festverzinsliche Wertpapiere erwirbt
oder aufgrund seiner Vertragsbedingungen oder
Satzung
oder
ausweislich
des
letzten
Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes
überwiegend in diesen Vermögensgegenständen
angelegt hat.
Bis zu 25% des Wertes des Sondervermögens
können in Anteilen an in- und ausländischen
Anlagepolitik
DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum 23. August
2013: DWS Internationale Aktien Typ O)
WKN:
ISIN:
984801
DE0009848010
Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens
müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds
angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der
aufgrund
seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des
Fondsvermögens in Aktien anlegt.
Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden
in verzinslichen Wertpapieren wie z.B. Staatsanleihen,
Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und
ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten
bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt.
Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden
Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den
Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten
angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über
einen Investment-Grade Status
verfügen. Ein
Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in
verzinsliche Wertpapiere anlegt.
Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen
in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes
angelegt werden.
Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds
und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw.
Bankguthaben angelegt werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
Ertragsverwendung
Verwaltungsvergütung/
Kostenpauschale/
Service Fee
Fondswährung
Erfolgsabhängige Vergütung
Anlegerprofil
Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschlag
Garantie
Geschäftsjahr
Fondsdomizil
Vertriebsländer
Geldmarktfonds angelegt werden. Ein Geldmarktfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner
Vertragsbedingungen oder Satzung zu mindestens
85% Bankguthaben, Geldmarktinstrumente oder
Geldmarktfondsanteile erwirbt oder aufgrund
seiner Vertragsbedingungen oder Satzung oder
ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder
Halbjahresberichtes
überwiegend in diesen
Vermögensgegenständen angelegt hat.
Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in alle anderen zulässigen Investmentanteile angelegt werden.
Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Wertpapiere angelegt werden.
Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden.
Bis 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen
in Bankguthaben gehalten werden.
Thesaurierung
Thesaurierung
Kostenpauschale:
1,10% p.a.
Kostenpauschale:
1,50% p.a.
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
5%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
5%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
DWS Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung
neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt
am 07. Februar 2014. Bis zum 07. Februar 2014 sind die Anleger des übertragenden und des
übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu
verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die
Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 07. Februar 2014. Orders, die am 07. Februar 2014 bis zum
Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am
14. Februar 2014.
Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS
Vermögensmandat-Dynamik
(ISIN:
LU0309483781)
umtauschen,
der
vergleichbare
Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.
Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw.
Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 07. Februar 2014.
Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch
berücksichtigt.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage
kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur
Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstrasse 178-190
60327 Frankfurt am Main
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Top Portfolio Offensiv
liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem
Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
DWS Investment GmbH
An die Anleger der Fonds
DWS Bonus Aktiv
und DWS Top Portfolio Offensiv
Mainzer Landstr. 178 - 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
12. Juli 2013
Verschmelzung des Fonds DWS Bonus Aktiv auf den Fonds DWS Top Portfolio Offensiv
(bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) am 23. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur
als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment
GmbH den Fonds DWS Bonus Aktiv (übertragender Fonds) am 23. August 2013 auf den Fonds
DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen.
Fondsname
DWS Bonus Aktiv
WKN/ISIN
WKN:
ISIN:
515245
DE0005152458
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die
nach dem InvG und den Vertragsbedingungen
zugelassenen Vermögensgegenstände.
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Bonus-Zertifikaten in- und
ausländischer Aussteller oder Bonus-Strukturen
angelegt werden. Als Bonus-Struktur versteht man
dabei eine Anlagestruktur, die darauf ausgerichtet
ist, Bonus-Mechanismen abzubilden. Diese
Strukturen können dabei durch Kombination des
direkten
Erwerbs
des
Basiswertes
bei
gleichzeitigem Einsatz derivativer Strategien oder
auch allein durch den Einsatz derivativer
Strategien umgesetzt werden. Bonuszertifikate
oder Bonus-Strukturen zahlen dem Investor den
so genannten Bonus aus, wenn sich der Kurs des
Basiswertes (Underlying; dies kann eine Aktie oder
ein Index sein) während der Laufzeit innerhalb
einer bestimmten Bandbreite bewegt. Diese
Bandbreite wird durch die Kursschwelle (auch
Barriere genannt) und den Bonus-Level definiert,
wobei die Barriere die untere und der Bonus-Level
die obere Kursschwelle darstellt.
Diese
beiden
Schwellen
sind
für
das
Bonuszertifikat
oder
die
Bonus-Struktur
entscheidend und machen den Unterschied zu
einem Direktinvestment aus. Der Bonus-Level wird
oberhalb des Marktkurses des Basiswertes und die
Kursschwelle unterhalb festgelegt. Am Ende der
Laufzeit sind somit zwei Fälle möglich:
1. Der Basiswert hat die Kursschwelle während der
Laufzeit nicht berührt oder unterschritten:
Der Investor erhält zumindest eine Auszahlung in
Höhe des Bonus-Levels. Hierbei darf der Basiswert
sogar während der Laufzeit gesunken sein. Liegt
Anlagepolitik
DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag:
DWS Internationale Aktien Typ O)
WKN:
ISIN:
984801
DE0009848010
Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens
müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds
angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der
aufgrund
seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des
Fondsvermögens in Aktien anlegt.
Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden
in verzinslichen Wertpapieren wie z.B. Staatsanleihen,
Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und
ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten
bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt.
Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden
Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den
Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten
angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über
einen Investment-Grade Status
verfügen. Ein
Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in
verzinsliche Wertpapiere anlegt.
Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen
in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes
angelegt werden.
Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds
und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw.
Bankguthaben angelegt werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
Ertragsverwendung
Verwaltungsvergütung/
Kostenpauschale/
Service Fee
Fondswährung
Erfolgsabhängige Vergütung
Anlegerprofil
Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschlag
Garantie
Geschäftsjahr
Fondsdomizil
Vertriebsländer
der Basiswert am Ende der Laufzeit über den
Bonus-Level, partizipiert der Investor eins zu eins
an dieser Entwicklung und erhält den tatsächlichen
Wert des Basiswertes. Die Gewinnchance des
Investors ist bei einer starken Aufwärtsbewegung
des Basiswertes somit nicht begrenzt.
2. Der Basiswert hat die Kursschwelle während der
Laufzeit berührt oder unterschritten:
Der Investor erhält als Rückzahlung den Basiswert
geliefert bzw. ihm wird der Wert des Basiswertes,
bezogen auf den von ihm eingesetzten
Anlagebetrag, ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der
Investor nach Verletzung der Kursschwelle eins zu
eins an der Wertentwicklung des Basiswertes
partizipiert. Demzufolge kann der Investor im Fall
einer erneuten Kurssteigerung sowohl noch ein
insgesamt positives Ergebnis erzielen als auch
gegebenenfalls hohe Verluste erleiden, wenn der
Basiswert weiter fällt.
Je bis 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen
in
Geldmarktinstrumenten
und
Bankguthaben angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des
Sondervermögens in Anteilen an anderen
Sondervermögen (Investmentanteile) investieren.
Dabei darf der über 5% des Wertes des
Sondervermögens
hinausgehende
Teil
an
Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.
Thesaurierung
Thesaurierung
Kostenpauschale:
1,40% p.a.
Kostenpauschale:
1,50% p.a.
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
4%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
5%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
DWS Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung
neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt
am 16. August 2013. Bis zum 16. August 2013 sind die Anleger des übertragenden Fonds und
des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu
verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die
Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August 2013. Orders, die am 16. August 2013 bis zum
Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am
23. August 2013.
Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS
Vermögensmandat-Dynamik
(ISIN:
LU0309483781)
umtauschen,
der
vergleichbare
Anlagegrundsätze befolgt und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.
Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw.
Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 16. August 2013.
Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch
berücksichtigt.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage
kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur
Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstrasse 178-190
60327 Frankfurt am Main
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Top Portfolio Offensiv
liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem
Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH
DWS Investment GmbH
An die Anleger der Fonds
DWS Diskont Aktiv
und DWS Top Portfolio Offensiv
Mainzer Landstr. 178 - 190
60327 Frankfurt am Main
Postanschrift:
60612 Frankfurt am Main
12. Juli 2013
Verschmelzung des Fonds DWS Diskont Aktiv auf den Fonds DWS Top Portfolio
Offensiv (bis zum Fusionstag: DWS Internationale Aktien Typ O) am 23. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment GmbH hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur
als auch die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment
GmbH den Fonds DWS Diskont Aktiv (übertragender Fonds) am 23. August 2013 auf den Fonds
DWS Top Portfolio Offensiv (übernehmender Fonds) verschmelzen.
Fondsname
DWS Diskont Aktiv
WKN/ISIN
WKN:
ISIN:
515238
DE0005152383
Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die
nach dem InvG und den Vertragsbedingungen
zugelassenen Vermögensgegenstände.
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Diskontzertifikaten oder
Diskont-Strukturen auf eine oder mehrere Aktien,
Diskontzertifikaten oder Diskont-Strukturen, die
einzelne Diskont-Strukturen auf eine oder mehrere
Aktien verbinden (z. B. Two Asset Diskontzertifikate oder Two Asset Diskont-Strukturen) und
Diskontzertifikaten oder Diskont-Strukturen auf
Aktienindizes angelegt werden. Als DiskontStruktur versteht man dabei eine Anlagestruktur,
die darauf ausgerichtet ist, Diskont-Mechanismen
abzubilden. Diese Strukturen können dabei durch
Kombination
des
direkten
Erwerbs
des
Basiswertes bei gleichzeitigem Einsatz derivativer
Strategien oder auch allein durch den Einsatz
derivativer Strategien umgesetzt werden.
Mit einem Diskontzertifikat oder einer DiskontStruktur partizipiert der Anleger an der
Wertentwicklung eines Basiswertes. Wirtschaftlich
betrachtet erhält er einen „Preisabschlag“
gegenüber dem aktuellen Kurs des Basiswertes –
dem so genannten Diskont. Dafür ist die
Partizipation an der Wertentwicklung des
Basiswertes
auf
einen
vorab
definierten
Höchstbetrag begrenzt.
Je bis 49% des Wertes des Sondervermögens
dürfen
in
Geldmarktinstrumenten
und
Bankguthaben angelegt werden.
Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des
Sondervermögens in Anteilen an anderen
Sondervermögen (Investmentanteile) investieren.
Dabei darf der über 5% des Wertes des
Anlagepolitik
DWS Top Portfolio Offensiv (bis zum Fusionstag:
DWS Internationale Aktien Typ O)
WKN:
ISIN:
984801
DE0009848010
Das Sondervermögen erwirbt und veräußert nach
Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage
sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem
InvG und den Vertragsbedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens
müssen in Aktien, Aktienzertifikaten und Aktienfonds
angelegt werden. Ein Aktienfonds ist ein Fonds, der
aufgrund
seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des
Fondsvermögens in Aktien anlegt.
Bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens werden
in verzinslichen Wertpapieren wie z.B. Staatsanleihen,
Unternehmensanleihen bzw. Wandelanlehen in- und
ausländischer Aussteller, in Zertifikaten auf Renten
bzw. Rentenindizes oder in Rentenfonds angelegt.
Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden
Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den
Euro abgesicherte Wertpapieren von Emittenten
angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über
einen Investment-Grade Status
verfügen. Ein
Rentenfonds ist ein Fonds, der aufgrund seiner
Vertragsbedingungen
oder
Satzung/Anlagebedingungen mindestens 51% des Fondsvermögens in
verzinsliche Wertpapiere anlegt.
Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen
in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes
angelegt werden.
Je bis zu 40% des Wertes des Sondervermögens
dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds
und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw.
Bankguthaben angelegt werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB Nr. 9135 Amtsgericht Frankfurt am Main
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Michele Faissola, Geschäftsführer: Wolfgang Matis, Holger Naumann, Dr. Asoka Wöhrmann, USt-IdNr. DE811248289
Ertragsverwendung
Verwaltungsvergütung/
Kostenpauschale/
Service Fee
Fondswährung
Erfolgsabhängige Vergütung
Anlegerprofil
Ausgabeaufschlag
Rücknahmeabschlag
Garantie
Geschäftsjahr
Fondsdomizil
Vertriebsländer
Sondervermögens
hinausgehende
Teil
an
Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen.
Thesaurierung
Thesaurierung
Kostenpauschale:
1,40% p.a.
Kostenpauschale:
1,50% p.a.
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
4%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
EUR
Keine erfolgsabhängige Vergütung
wachstumsorientiert
5%
0%
Nein
01.10. - 30.09.
Deutschland
Deutschland
DWS Investment GmbH geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Verschmelzung
neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Fonds auswirkt.
Die Verschmelzung beider Fonds erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft erlischt
am 16. August 2013. Bis zum 16. August 2013 sind die Anleger des übertragenden Fonds und
des übernehmenden Fonds berechtigt die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu
verlangen. Das Angebot der Rücknahme von Anteilen des übertragenden Fonds durch die
Kapitalanlagegesellschaft erlischt am 16. August 2013. Orders, die am 16. August 2013 bis zum
Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Verschmelzung erfolgt am
23. August 2013.
Alternativ können die Anleger beider Fonds ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des DWS
Diskont Basket (ISIN: LU0224319862) umtauschen, der vergleichbare Anlagegrundsätze befolgt
und von der DWS Investment S.A. verwaltet wird.
Für steuerliche Zwecke führt der Umtausch beim Anleger zu einem Veräußerungs- bzw.
Anschaffungsvorgang. Das Angebot des kostenlosen Umtauschs erlischt am 16. August 2013.
Die an diesem Tag bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch
berücksichtigt.
Als Anleger eines durch die Fondsverschmelzung betroffenen Fonds wird Ihnen auf Nachfrage
kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fondsverschmelzung zur
Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie unter folgender Adresse beantragen:
DWS Investment GmbH
Mainzer Landstrasse 178-190
60327 Frankfurt am Main
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Top Portfolio Offensiv
liegt für die Anleger des übertragenden Fonds diesem Informationsschreiben bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsverschmelzung bzw. einer Annahme eines Umtauschangebots von einem
Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment GmbH