An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern
Transcription
An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern
Seite 1 von 2 An-/ Um-/ Abmeldungen von Restmüllbehältern Hauseigentümer PLZ Ort Datum Str. /Haus-Nr. An Stadt Bad Aibling Stadtsteueramt Marienplatz 1 tagsüber erreichbar unter Telefonnummer FAD: (Finanzadresse) 83043 Bad Aibling Auf dem Grundstück 83043 Bad Aibling Strasse befinden sich Haushalte mit Hs.-Nr. Personen und folgender Gewerbebetrieb (o.ä. Einrichtung) Hiermit melde ich zum folgende Restmülltonne(n) Größe Liter an um Jahresgebühr mit Kompostabschlag in € Jahresgebühr ohne Kompostabschlag in € A 80 l / 14tg.Leerung 132,00 144,00 B 120 l /14 tg.Leerung 192,00 210,00 C 240 l/14 tg.Leerung 384,00 420,00 1100 l Mietbehälter 1100 l Eigentumsbehälter 3.840,00 74,00 je Leerung ab Anzahl bisher Abmeldung Zahl Anmeldung Zahl Bemerkung Informationen hierüber erhalten Sie bei der Landkreis-Müllabfuhr Rosenheim Tel.: 08035/2841 Für besondere Situationen, z.B. wenn vorübergehend zusätzlich Restmüll anfällt, können beim Wertstoffhof, Thürhamer Str. 21 A, 83043 Bad Aibling, 70 Liter-Müllsäcke erworben werden. Die Gebühr für die Entsorgung dieser Restmüllsäcke beträgt pro Sack € 6,00. Seite 2 von 2 Gemeinsame Benutzung von Restmüllbehältern durch die benachbarten Grundstücke Wir zeigen die Mitbenutzung der unter A B C gemeldeten Tonne(n) 1. durch das Anwesen Eigentümer: und 2. das Anwesen Eigentümer: an. Zur Zahlung der insgesamt fälligen Abfallentsorgungsgebühren verpflichtet sich der Eigentümer des Grundstücks 1. 2. Zutreffendes bitte ankreuzen: Damit stehen für jeden Haushalt des(r) anschlusspflichtigen Grundstücks (e) mindestens 20 l Behälterkapazität pro Woche Gewerbebetrieb oder ähnliches mindestens ein Restmüllbehältnis von 120 l (ohne Kompostabschlag) zur Verfügung. Da grundsätzlich alle auf dem (n ) Grundstück (en) anfallenden kompostierbaren Abfälle durch Eigenkompostierung verA B C die Gebühren wertet werden, beantrage (n) ich (wir), für die o.g. Restmüllbehälter unter zu ermäßigen. Mir/uns ist bekannt, dass die Restmüllbehältnisse nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet werden und nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel noch schließen lässt und dass Abfälle nicht eingestampft oder eingepresst werden dürfen. Alle verwertbaren Abfälle werden in die dafür bereitgestellten Sammelbehälter bzw. zum Wertstoff- und Recyclinghof bei der Stadt gebracht . Mülltonnen werden nur nach Abgabe eines Berechtigungsscheines vom Wertstoffhof Bad Aibling, Thürhamer Str. 21 A, 83043 Bad Aibling ausgehändigt. Diesen Berechtigungsschein zur An-/Um-/Abmeldung erhalten Sie beim Stadtsteueramt, 1. Stock, Zimmer 106, Tel.: 08061/4901-58 od. 19. ___________________________________ Unterschrift des Hauseigentümers