Kaiflex Reiniger

Transcription

Kaiflex Reiniger
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Stoffname / Handelsname: Kaiflex Reiniger
Index-Nr.: n.a.
EG-Nr.: n.a.
CAS-Nr.: n.a.
REACH-Registrierungsnr.: n.a.
Andere Bezeichnungen: n.a.
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Reiniger, organisches Lösemittel
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
n.a.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Kaimann GmbH
Straße/Postfach
Hansastraße 2-5
Nat.-Kenn./PLZ/Ort
D-33161 Hövelhof
Kontaktstelle für technische Information
Kaimann GmbH - Technik
Telefon / Telefax / E-Mail
+49 (0) 5257-9850-0 / +49 (0) 5257-9850-590/ E-Mail: msds@kaimann.de
1.4 Notrufnummer
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie (Giftnotruf Berlin) Tel.: +49 (0) 30 -1
92 40 · www.giftnotruf.de
Seite : 1 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flam. Liq. 2 H225 entzündbare Flüssigkeiten
Eye Irrit. 2 H319 Schwere Augenschädigung/-reizung
STOT SE 3 H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Aquatic Chronic 3 H412 Gewässergefährdend
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Piktogramm:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung
enthält: Ethylacetat, Kohlenwasserstoffgemisch
Gefahrenhinweise:
H225
H319
H336
H412
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P210
P243
P261
P264
P271
P273
P280
P302 + P352
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife
waschen.
P304 + P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P314
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337 + P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P370 + P378
Bei Brand: Löschpulver oder Sand zum Löschen verwenden.
P403 + P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß der örtlichen / regionalen / nationalen /
internationalen Vorschriften.
Weitere Kennzeichnungselemente
Enthält Ethylacetat, Butanon
Seite : 2 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
2.3
Sonstige Gefahren
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
„Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ (Richtlinie 1999/45/EG der Europäischen
Parlaments und des Rates) in der letztgültigen Fassung.
Wirkt narkotisierend.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: nicht anwendbar
vPvB: nicht anwendbar
Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Nicht anwendbar
3.2 Gemische
Stoffname
BUTANON
Registrierungsnummer (EG): 01-2119457290-43
Index-Nr. 606-002-00-3
EINECS: 201-159-0 CAS-Nr. 78-93-3 Anteil: 12,5 - 20 %
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
ETHYLACETAT
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475103-46
Index-Nr. 607-022-00-5
EINECS: 205-500-4 CAS-Nr.: 141-78-6 Anteil: 50 - <100%
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
KOHLENWASSERSTOFFE, C7, nALKANE, ISOALKANE, CYCLENE
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475515-33-xxxx
EG-Nr. 927-510-4 CAS-Nr. 64742-49-0 Anteil: 20 - < 25 %
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2,
H411; Skin. Irrit.2, H315; STOT SE 3, H336
KOHLENWASSERSTOFFE, C6,
ISOALKANE, <5% n-HEXAN
Registrierungsnummer (EG): 01-211-9484651-34-xxxxx
EG-Nr. 931-254-9 CAS-Nr. 92045-53-9 Anteil: 2,5 – 5 %
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2, H411;
Skin. Irrit.2, H315; STOT SE 3, H336
(Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen)
Seite : 3 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder
Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in
stabiler Seitenlage. Frischluft zuführen. Bei Reizung der Atemwege oder anderen Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut
nachspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augen mehrere Male bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Betroffenen ruhig
halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Verpackung oder Kennzeichnungsetikett
bereithalten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignet: alkoholbeständiger Schaum, CO2 , Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignet: Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Dampf-Luft-Gemische bilden.
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte (Kohlenmonoxid) kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten. Den
Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8.
betroffenen Bereich belüften.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Seite : 4 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller
verhindern. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden beachrichtigen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen
und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln
(siehe Abschnitt 13). Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung
siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Für
gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger
Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Nebel nicht
einatmen. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes.
Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen
Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Verwendung nur im explosionsgeschützten Bereich.
Bei der Verarbeitung werden leicht flüchtige, entzündliche Bestandteile freigesetzt. Dämpfe sind schwerer als
Luft und können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen
Nicht anwendbar
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Nicht anwendbar
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Nicht anwendbar
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise auf dem Etikett beachten. In gut verschlossenen Gebinden
aufrecht, kühl und trocken lagern.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 15 °C und 30 °C aufrecht, kühl und trocken lagern. Vor
Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen verboten. Unbefugten
Personen ist der Zutritt untersagt. Klassifizierung nach BetrSiVO: Entzündlich.
Lagerklasse:
3
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
Organisches Lösemittel / Reiniger / Verdünner - Technisches Merkblatt beachten. Gebrauchsanweisung
beachten, Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.
Seite : 5 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
BUTANON
(CAS-Nr. 78-93-3)
TRGS 900, AGW Wert 200 ml/m³ / 600 mg/m3, Langzeitwert
TRGS 900, AGW Wert 200 ml/m³ / 600 mg/m3, Kurzzeitwert
TRGS 903, BGW Langzeitwert: 5 mg/l
Bemerkung: 2-Butanon; Urin; Expositionsende bzw. Schichtende
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
TRGS 900, AGW Wert: 400 ml/m³ / 1500 mg/m³, Langzeitwert
TRGS 900, AGW Wert: 800 ml/m³ / 3000 mg/m³, Kurzzeitwert
Kategorie: 2(I)
Bemerkungen: DFG, Y
CYCLOHEXAN
(CAS-Nr. 110-82-7)
TRGS 900, AGW Wert: 200 ml/m3 / 700 mg/m3, Langzeitwert
TRGS 900, AGW,: 800 ml/m3 / 2800 mg/m3, Kurzzeitwert
TRGS 903, BGW Langzeitwert: 150 mg/g Creatinin
Bemerkung: 1,2-Cyclohexandiol, nach Hydrolyse; Urin; bei
Langzeitexposition, Expositionsende bzw. Schichtende
DNEL-Werte Arbeitnehmer
BUTANON
(CAS-Nr. 78-93-3)
Dermal:
DNEL w 1161 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 600 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFE, C7, nALKANE, ISOALKANE, CYCLENE
(CAS-Nr. 64742-49-0 )
Dermal:
DNEL w 4085 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ::
DNEL w 2085 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
DNEL-Werte Verbraucher
BUTANON
(CAS-Nr. 78-93-3)
Oral:
DNEL c 31 mg/kg bw/day (Langzeit, wiederholt, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 412 mg/kg bw/day (akut, lokal, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 106 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFE, C7, nALKANE, ISOALKANE, CYCLENE
(CAS-Nr. 64742-49-0 )
Oral:
DNEL c 149 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 149 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 477 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
Seite : 6 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
PNEC-Werte
BUTANON
(CAS-Nr. 78-93-3)
PNEC soil 22,5 mg/kg (Boden)
PNEC water 55,8 mg/l (Süßwasser)
PNEC water 55,8 mg/l (periodische Freisetzung)
PNEC water 55,8 mg/l (Meerwasser)
PNEC water 709 mg/l (Kläranlage)
PNEC Sekundärvergiftung: 1000 mg/kg
Bestandteile mit biologischen
Grenzwerten
Keine Daten verfügbar.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7
Individuelle Schutzmaßnahmen - persönliche Schutzausrüstung
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Für gute Belüftung sorgen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten,
so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Wenn
technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz
getragen werden. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Schutzcremes können helfen, ausgesetzte
Bereiche der Haut zu schützen. Für längeren oder wiederholten Umgang ist geeignetes Handschuhmaterial
zu verwenden. Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille - Gestellbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166)
Hautschutz
Handschuhe
Bei direktem Kontakt: Geeignete Schutzhandschuhe tragen - DIN EN 374. Ansonsten ist kein Handschutz
notwendig.
Bei Vollkontakt:
Handschuhmaterial: Handschuhe aus Nitrilkautschuk (NBR); Laminathandschuhe.
Schichtstärke (mm): ≥ 0,7 mm.
Durchdringungszeit (min.): Die Durchbruchzeit (maximale Tragedauer) ist von Handschuhmaterial und
Wandstärke sowie Temperatur abhängig und ist beim Schutzhandschuhhersteller für den benutzten Typ
zu erfahren. Da es sich um ein komplexes Lösemittelgemisch mit polaren und unpolaren Anteilen handelt,
haben alle genannten Handschuh-Materialien für einzelne Bestandteile nur eine mittlere bis kurze
Durchdringungszeit (Permeationsindex 2 bis 4 entsprechend 30 bis 120 Minuten). Am besten geeignet
sind Laminat-Handschuhe aus mehreren Materialschichten.
Bei Spritzkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk (NBR).
Schichtstärke (mm): ≥ 0,7 mm.
Durchdringungszeit (min.): s.o.
Anderer Hautschutz
Keine Angaben
Atemschutz
Seite : 7 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Bei unzureichender Belüftung und bei Spritzverarbeitung Atemschutz (EN 149).
Kurzzeitig Filtergerät EN 14387.
Filter AX (Siedepunkt < 61 °C); Filter A (Siedepunkt > 60 °C)
Beim Spritzen ohne ausreichende Absaugung (EN 149) Filter A/P2.
Hitze- / Kälteschutz
Keine Angaben
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
- Aggregatzustand:
Flüssig
- Farbe :
Farblos-gelblich
Geruch :
Charakteristisch nach Lösemittel
Geruchsschwelle :
Nicht bestimmt
pH-Wert :
Nicht bestimmt.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt :
Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich :
Ca. 60 °C
Flammpunkt :
– 4 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit :
Nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Nicht anwendbar
obere/untere Entzündbarkeits- oderZündtemperatur 200 °C
Explosionsgrenzen :
Dampfdruck :
92,65 hPa bei 20 °C
Dampfdichte :
Nicht bestimmt
relative Dichte :
0,87 g/cm3 bei 20 °C
Löslichkeit(en) :
Teilweise wasserlöslich
Verteilungskoeffizient:
Nicht bestimmt
n-Octanol/Wasser :
Selbstentzündungstemperatur :
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur :
Nicht bestimmt
Viskosität :
0,44 mPas bei 20 °C
explosive Eigenschaften :
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung
explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Untere Explosionsgrenze ca. 0,6 Vol.-%.
Obere Explosionsgrenze ca. 11,5 Vol.-%.
oxidierende Eigenschaften :
Nicht bestimmt
maximaler VOC-Gehalt:
100,00 %
9.2
Sonstige Angaben
Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.
Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Produkt ist unter Normalbedingungen nicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Produkt ist unter Normalbedingungen stabil.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Seite : 8 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bildung explosiver Gasgemische mit Luft. Ungereinigte Leergebinde können Produktgase enthalten, die mit
Luft explosible Gemische bilden.
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu
vermeiden.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Das Produkt nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen
ferngehalten werden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei sachgerechter Lagerung und Handhabung.
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenwasserstoffe,
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid.
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
akute Toxizität
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine akut toxische Wirkung bekannt. Toxikologische Daten
liegen nicht vor.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Reizend. Toxikologische Daten liegen nicht vor.
schwere Augenschädigung/-reizung
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Reizend. Toxikologische Daten liegen nicht vor.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Toxikologische
Daten liegen nicht vor.
Keimzell-Mutagenität
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine mutagene Wirkung bekannt. Toxikologische Daten
liegen nicht vor.
Karzinogenität
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine karzinogene Wirkung bekannt. Toxikologische Daten
liegen nicht vor.
Reproduktionstoxizität
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine reproduktionstoxische Wirkung bekannt.
Toxikologische Daten liegen nicht vor.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
STOT SE3: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine weitere spezifisch toxische Wirkung bekannt.
Toxikologische Daten liegen nicht vor.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
STOT SE3: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine weitere spezifisch toxische Wirkung bekannt.
Toxikologische Daten liegen nicht vor.
Aspirationsgefahr
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Toxikologische
Daten liegen nicht vor.
Seite : 9 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
Symptome und Wirkungen (verzögerte und chronische) mit Angaben der Expositionswege
auch: Informationen über Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Kann nach Einatmen Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Das Einatmen von Lösemittelanteilen
oberhalb des AGW-Wertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und
Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind:
Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit, in schweren Fällen:
Bewusstlosigkeit. Lösemittel können durch Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen.
Längerer und wiederholter Kontakt mit dem Produkt führt zum Fettverlust der Haut und kann nicht-allergische
Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder Schadstoffresorption verursachen. Spritzer können
Reizungen am Auge und reversible Schäden verursachen. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu
Hautreizungen führen.
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Schädlich für Wasserorganismen. Schädlich für Fische
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Behandlung verunreinigter Verpackungen
Nicht ausgehärtete Produktreste: Sondermüll. Ausgehärtete oder getrocknete Produktreste: Hausmüll bzw.
Gewerbemüll - örtliche Vorschriften beachten.
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
08 04 11: Farb- und-Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Sonderabfallsammler übergeben oder zu
Problemstoffsammelstelle bringen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen
Die Abfallklassifizierung kann sich je nach Einsatzgebiet des Produktes ändern. Bitte EG-Richtlinie
Seite : 10 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
2001/118/EC beachten.
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
UN 1993
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
ADR: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR
IMDG-Code: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S.
IATA: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S.
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR / RID:
Klasse: 3
Klassifizierungscode: F1, entzündbare flüssige Stoffe
Tunnelbeschränkungscode : D/E
Sondervorschrift: 640D
Gefahrzettel: 3/N
IMDG:
Klasse: 3, flammable liquids
EmS-Nr. : F-E / S-E
Gefahrzettel: 3/N
ICAO-TI / IATA-DGR:
Klasse: 3, flammable liquids
Gefahrzettel: 3
14.4 Verpackungsgruppe
II
Seite : 11 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
14.5 Umweltgefahren
Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe
ADR/RID / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR:
ja /
Marine Pollutant:
ja /
nein – nicht anwendbar
nein
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe. Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren
Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls
oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang siehe Abschnitte 6 – 8.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens und gemäß IBCCode
Nicht anwendbar.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien
Datenblatt für medizinisches Personal auf Anfrage verfügbar
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC-RL)
VOC-Wert ISO 11890-2: 868 g/L
VOC-Wert ASTM D 2369: 868 g/L
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für
werdende oder stillende Mütter beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Störfallverordnung
Störfallverordnung
unterliegt der Störfallverordnung
Wassergefährdungsklasse
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV))
Leichtentzündlich.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
Insgesamt dürfen folgende Werte im Abgas nicht überschritten werden:
Massenstrom: 0,50 kg/h oder
Massenkonzentration: 50 mg/m*
Weitere relevante Vorschriften
BG-Merkblatt: M 017 „Lösemittel“
Seite : 12 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für folgende Stoffe in dieser Zubereitung durchgeführt:
BUTANON
Registrierungsnummer (EG): 01-2119457290-43
EINECS: 201-159-0 CAS-Nr. 78-93-3
ETHYLACETAT
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475103-46
EINECS: 205-500-4 CAS-Nr.: 141-78-6
KOHLENWASSERSTOFFE, C7, nALKANE, ISOALKANE, CYCLENE
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475515-33-xxxx
EG-Nr. 927-510-4 CAS-Nr. 64742-49-0
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
16.1 Änderungen gegenüber der letzten Version
Ausschließliche Verwendung des GHS
16.2 Abkürzungen
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1
Aquatic Chronic 2: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 2
BCF: Biokonzentrationsfaktor
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
CMR: Kanzerogen-mutagen-reproduktionstoxisch
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau
EAK: Europäischer Abfallkatalog
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
Eye Irrit.: Serious eye damage/eye irritation; schwere Augenreizung
Flam. Liq.: Flammable liquids; entzündliche Flüssigkeit
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
NOEC: Konzentration ohne beobachtbare Wirkung
NOE: Dosis ohne beobachtbare Wirkung
OEL: Luftgrenzwert am Arbeitsplatz
PBT: Persitent, bioakkumulativ, toxisch
PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH): Vorhergesagte Konzentration im jeweiligen
Umweltmedium, bei der keine schädliche Wirkung mehr auftritt
Repr.: Reproductive toxicity; Reproduktionstoxisch
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin
de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
Skin Irrit.: Skin corrosion/irritation; hautreizend
Skin Sens.: Sensitisation – Skin; sensibilisierend
STOT: Spezifische Zielorgan-Toxizität
STOT SE: Specific target organ toxicity - Single exposure
STOT RE: Specific target organ toxicity - Repeated exposure
SVHC: Substance of Very High Concern; besonders Besorgnis erregende Substanz
Seite : 13 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Erstellt am:
Überarbeitet am :
Gültig ab:
Version:
21.09.2015
21.09.2015
2
Ersetzt Version:
1
KAIFLEX® Reiniger
vPvB: very Persistant, very Bioaccumulative; sehr persistent, sehr bioakkumulativ
16.3 Literaturangaben und Datenquellen
Unfallverhütungsvorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften.
Technisches Merkblatt beachten.
16.4 Methoden gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Bewertung der
Informationen zum Zwecke der Einstufung verwendet wurden
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flam. Liq. 2 H225 entzündbare Flüssigkeiten
Eye Irrit. 2 H319 Schwere Augenschädigung/-reizung
STOT SE 3 H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Aquatic Chronic 3 H412 Gewässergefährdend
16.5 Wortlaut der Gefahrenhinweise und/oder Sicherheitshinweise auf die in Abschnitt 2 bis 15
Bezug genommen wird
H225
H304
H315
H319
H336
H412
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
16.6 Schulungen für Arbeitnehmer
Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter gesetzlich
vorgeschrieben.
16.7 Weitere Informationen
Keine
Seite : 14 / 14
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis