it-recht kanzlei
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it-recht kanzlei münchen veröffentlicht von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Prepaid-Handys - Anbieter geben widerstrebend gesperrte Restguthaben frei Rund 40 Millionen Besitzer von Prepaid-Handys können sich freuen: Ihre Restguthaben bleiben ihnen künftig wohl erhalten. Das belegt ein Fernsehbericht des ARD-Wirtschaftsmagazins 'PlusMinus', der am Dienstagabend ausgestrahlt wird. In der Sendung wurde mehrfach kritisiert, dass die Telefongesellschaften fast durchweg Handynummern und -guthaben gesperrt hatten, wenn die Kunden den geforderten Mindestumsatz nicht erreichten. Dies geschah, obwohl verbraucherfreundliche Gerichtsurteile vorlagen, die diese Geschäftspraktiken für unzulässig erklärten. Von den Netzbetreibern hatte O2 ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München umgesetzt und für Neu- wie Alt-Kunden die Guthaben wieder frei geschaltet. T-Mobile hatte gegenüber 'PlusMinus' zwar versichert, dass zuvor gestrichene Guthaben an die Prepaid-Kunden anstandslos zurück erstattet würden. Der Redaktion liegen jedoch neue Fälle vor, die das Gegenteil beweisen. Besonders viele Fälle von kundenunfreundlichem Verhalten seien über den Provider Debitel mit seinen rund 5 Millionen Prepaid-Kunden bekannt geworden, hieß es. Das Unternehmen wehrte sich nachdrücklich, die vorliegenden Urteile zur verbraucherfreundlichen Handhabung der Restguthaben, auch gegen sich gelten zu lassen. Kurz vor Ausstrahlung eines Beitrags über die harte Haltung des Unternehmens macht Debitel nun aber ein Kehrtwende. Ein Unternehmenssprecher erklärt im Interview, Debitel wolle ab 15. November 2006 auf die Streichung von nicht vertelefonierten Guthaben verzichten. Auch Alt-Kunden sollen auf Wunsch - bis zu drei Jahre rückwirkend - ihre Restguthaben ausgezahlt erhalten. Das Verhalten von Debitel, dem größten deutschen Provider, deutet darauf hin, dass nun voraussichtlich auch die übrigen Netzbetreiber und Provider bei Wenig-Telefonierern auf die Streichung der Restguthaben verzichten werden. Bei Kunden, die innerhalb des ersten Vertragsjahres kein zusätzliches Guthaben für ihr Handy aufbuchen, soll aber bei vielen Anbietern wie Debitel weiterhin die SIM-Karte für ausgehende Gespräche gesperrt und nach rund einem halben Jahr dann auch die Telefonnummer gelöscht werden. So will man erreichen, dass die Kunden zum Erhalt ihrer Telefonverbindung einen gewissen Mindestumsatz von wenigstens 10 oder 15 Euro jährlich tätigen. Quelle: www.de.internet.com Copyright © | IT-Recht Kanzlei München | Alter Messeplatz 2 | 80339 München | Tel. + 49 (0)89 13014330 | Fax +49 (0)89 130143360 it-recht kanzlei münchen Veröffentlicht von: RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Rechtsanwalt Copyright © | IT-Recht Kanzlei München | Alter Messeplatz 2 | 80339 München | Tel. + 49 (0)89 13014330 | Fax +49 (0)89 130143360