Stellenausschreibung - Verbandsgemeinde Lauterecken
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Stellenausschreibung - Verbandsgemeinde Lauterecken
Rundschau Jahrgang 15 Mittwoch, 8. Oktober 2014 Ausgabe 41/2014 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in im Bereich der Abwasserbeseitigung (Vollzeitstelle; derzeit 39 Stunden/Woche) für die Betreuung und Unterhaltung von Abwasserreinigungsanlagen, Pumpwerken, Sammel- und Entlastungsanlagen. Eine Verwendung in einem anderen Tätigkeitsbereich ist derzeit nicht beabsichtigt, bleibt jedoch grundsätzlich vorbehalten. Gesucht wird eine zuverlässige Person mit handwerklichem Geschick und körperlicher Belastbarkeit, die eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten gewohnt ist. Von Vorteil wären Erfahrungen im Bereich der Elektronik. Führerschein Klasse B, BE (alt: Klasse 3) ist Voraussetzung. Nach Einarbeitung werden auch die Durchführung von Rufbereitschaften an Wochenenden und Feiertagen verlangt. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für fachliche Fragen steht der techn. Werkleiter Gerhard Grub, Tel. 06382/791402, E-Mail gerhard.grub@vg-lw.de zur Verfügung. Des Weiteren ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zum 01.08.2015 ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten zu besetzen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise soweit vorhanden) sind bis spätestens 03.11.2014 zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein - Büroleitung Schulstr. 6a 67742 Lauterecken Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt werden. Schicken Sie daher keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu. Jung, Bürgermeister Rundschau - 2 - Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-990 + 999 E-Mail: info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch ............................................................... 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................ 14.00 - 18.00 Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag.................................................................... 07.15 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch................................................................ 13.30 - 16.00 Uhr Donnerstag............................................................................ 13.30 - 18.00 Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Helmut Kissel (Werkleiter) ............................................................... Tel. 06382/791-400; 0176/72423912 Gerhard Grub (techn. Bereich) ............................................................... Tel. 06382/791-402; 0151/14388 284 Hans L. Altes (kaufm. Bereich) ................................................................. Tel. 06382/791-406; 0171/1657 533 Techniker Patrick Bauer ................................................................. Tel. 06382/791-403; 0160/3667 135 Kläranlage Lauterecken............................................................Tel. 06382/8071 Schwimmbad Rüllberg.............................................................Tel. 06788/1260 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst (Störungen u.s.w.) Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung........................................................ 0175/7229689 Bereich Abwasserbeseitigung.................................................... 0175/7229695 Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) 03.10.2014 bis 09.10.2014 Beyer ..................................................... 06304-2290031 und 0151-42244495 10.10.2014 bis 16.10.2014 Leonhardt .................................................... 06304-5913 und 0151-42244494 Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: 0800 312 3000 Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach, Tel. 06301-705-211; Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl, Tel. 0637291160; Fax: 06372-911620 für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448. Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: 06382-911-0, E-Mail: pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: 06382-911-0 Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, 67742 Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Ausgabe 41/2014 Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag ......................................................15:00 bis 21:00 Uhr Freitag .............................................................................. 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag ..............................................................................15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), 67752 Wolfstein, 06304/254604 od. 0171/4313057, jugendbuero-wolfstein@gmx.de Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag ............................................................. 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.V. Saarbrücker Str. 61, 67742 Lauterecken, Tel. 0176/96625481 Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags........................................................................ von 10.00 - 11.00 Uhr donnerstag .................................................................... von 16.00 - 17.00 Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr Zusätzlich donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 - 16.00 Uhr: 06304/41681-30 oder 41681-31 TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungsund Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: 0800 - 111.0 111 und 0800 - 111 0 222 Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, 66869 Kusel, Tel.: 06381/4250361 Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/9934962 - Mobil: 0151/40638858 Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.V. Postfach 1336, 66865 Kusel Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/4117712 Schatzmeister Jutta Keller 0160/94838930 www.tierschutz-kusel.de Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhausen, Tel.-Nr. 01805 – 112080 oder 06753-964552, bzw. www.bereitschafsdienstzentrale-Glan.de Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags, 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt folgende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d.Lauter, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Wolfstein. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr. 06381-935 935. Dienstzeiten: freitags ab 18.00 Uhr bis montags, 07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst versorgt die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 01805-258825 + PLZ (0,14€/Min) Mobilfunknetz: 01805-258825+PLZ (0,42€/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 08.30 Uhr. Rundschau - 3 - Ausgabe 41/2014 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein _______________________________________________________________________________________________________________________________ Mittwoch, 8. Oktober 2014 Ausgabe 41/2014 Öffentliche Bekanntmachungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Bekanntmachung Am Dienstag, dem 14. Oktober 2014, 19:00 Uhr, findet im Sitzungssaal, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Lauterecken-Wolfstein statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Sanierung Freibad Rüllberg - Sachstandsbericht 2. Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes RheinhessenNahe;Stellungnahme der Verbandsgemeinde 3. Flächennutzungsplan der VG Lauterecken-Wolfstein; Teilplan Windenergie Wolfstein 4. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung 5. Bestimmung einer/mehrerer Tageszeitungen/en für dringliche Sitzungen gemäß § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung 6. Schulträgerausschuss; Nachwahl der Lehr- und Elternvertreter/innen 7. Satzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein über die Erhebung von Vergnügungssteuer 8.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 9. Sanierung Freibad Rüllberg - Auftragsvergabe 10. Personalangelegenheit 11. Verschiedenes Jung, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Eßweiler und Jettenbach Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungs- verfahren Bosenbach (Ort) Az.: 21755-HA8.1. 67655 Kaiserslautern, 25.09.2014 Fischerstraße 1 Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 Internet: www.dlr.rlp.de Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bosenbach (Ort) Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) I. Anordnung 1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der nachfolgend genannten gemeinschaftlichen Anlagen betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 15.10.2014 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen. 2. Es handelt sich um folgende in dem gemäß § 41 Abs. 3 (4) FlurbG am 08.08.2014 Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan enthaltenen Wege, Gewässer, Bodenlagerflächen und landespflegerische Anlagen: - Wege: Nr.: 1, 2, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 118, 119, 120, 121, 122, 131, 132 und 140 - Gewässer: Nr.: 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, und 511 - Landespflegerische Anlage Nr.: 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 709, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717 und 718 Der genaue Verlauf der Wege und Gewässer, die landespflegerischen Anlagen und Bodenlagerflächen, für deren Ausbau die infrage kommenden Grundstücke ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden, sind in der Karte, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anordnung ist, in rot dargestellt. 3. Die Teilnehmergemeinschaft Bosenbach (Ort) wird zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen. 4. Folgende Flurstücke sind von dieser vorläufigen Anordnung betroffen: Gemarkung Bosenbach, Nrn. 190/11, 1506, 1508, 1510, 1512/1 Gemarkung Friedelhausen, Nrn. 62/1, 65/1, 407/3, 408, 409/3, 410, 411, 412/1, 480/1, 487, 545/3, 545/4, 550/1, 554, 555/1, 557, 580/1, 600/1, 612, 615, 616, 620,1, 717/3, 720/3, 786, 787, 789, 790, 800/3, 801/11, 802/1, 804, 807, 808/1, 810, 812, 812/2, 814/1, 815/1, 820/1, 821, 821/1, 824, 830/1, 845/1 Gemarkung Niederstaufenbach, Nrn. 410, 420/1, 430, 432, 440, 455, 677/3 Gemarkung Altenglan, Nrn. 1497, 1871/2, 1871/4, 1871/5, 1872/1, 1873/1, 1875/1, 1876/1, 1877/1, 1878,15, 1878/67, Gemarkung Mühlbach, Nrn. 224, 225, 226, 227, 227/2, 228, 229, 230, 230/2, 231, 232, 232/2, 272, 273, 274, 274/2, 275, 276/1, 278, 297, 298, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343/2, 343/3, 343/4, 343/5, 344, 345, 346, 346/2, 347, 347/2, 348, 368, 369, 369/2, 370, 370/2, 371, 372, 373 II. Entschädigung Eine Entschädigung zum Ausgleich für vorübergehende Nachteile kann nur in Härtefällen auf Antrag gewährt werden. Soweit die Teilnehmergemeinschaft über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52 FlurbG verfügt, können in besonderen Härtefällen auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. III. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I Nr. 29 S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. IV. Hinweise 1. Die von der vorläufigen Anordnung betroffenen Bewirtschafter werden darauf hingewiesen, dass sie für beantragte Prämien im Rahmen der Agrarförderung in dem jeweiligen Wirtschaftsjahr ihre Flächennachweise um die jeweiligen Flurstücke entsprechend korrigieren und unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbehörde mitteilen (siehe § 3 Abs. 1 Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz - SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037)). 2 . Die Karte sowie ein Abdruck dieser Anordnung liegen ab sofort bei der Verbandsgemeinde Altenglan während der allgemeinen Dienstzeit sowie zusätzlich bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Dieter Allenbacher, Hauptstraße 1, 66887 Bosenbach und beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rundschau - 4 - Begründung 1. Sachverhalt: Das Flurbereinigungsverfahren wurde durch Beschluss des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum DLR Westpfalz vom 15.12.1999 angeordnet. Die Anordnung ist seit dem 07.02.2000 unanfechtbar erklärt worden. Der im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellte und mit den Trägern öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung erörterte Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan wurde am 08.08.2014 durch die Obere Flurbereinigungsbehörde festgestellt und ist seit dem 12.09.2014 unanfechtbar. Der Vorstand wurde am 04.08.2014 zu den vorgesehenen Regelungen und den Entschädigungsfragen gehört. 2. Gründe 2.1 Formelle Gründe Der Verwaltungsakt wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz als zuständige Behörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Erlass der Vorläufigen Anordnung ist § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794). Die Anhörung des Vorstandes ist erfolgt. Die formellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor. 2.2 Materielle Gründe Zur Erreichung der Ziele der Bodenordnung und zur Sicherstellung der Ausführung des Planes ist es notwendig, die gemeinschaftlichen Anlagen (Wege, Gewässer und landespflegerische Anlagen) teilweise vorweg auszubauen bzw. herzustellen. Im Rahmen des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bosenbach (Ort) soll parallel zu dem geplanten Radweg durch das Reichenbachtal ein Halboffenes Beweidungsprojekt mit Robustrindern und -pferden eingerichtet werden. Das geplante Beweidungsprojekt umfasst große Teile der Hang- und Talbereiche des Reichenbaches westlich bis südlich der L 367 zwischen der Kläranlage Niederstaufenbach und dem Freibad Altenglan. Die erforderlichen Finanzmittel wurden vom MULEWF über die ADD Trier dem DLR Westpfalz zugewiesen. Um diese Mittel zu sichern soll die Umsetzung dieses Beweidungsprojektes (Zaunbau, Unterstände, Fangeinrichtungen, Viehbestand) noch in 2014 erfolgen. Die Vermarkung und Vermessung der endgültigen Grenzen der gemeinschaftlichen und der öffentlichen Anlagen ist bei den vorliegenden topografischen Verhältnissen wirtschaftlich nur möglich, wenn die Anlagen vorweg ausgebaut sind. Diese bilden den Rahmen der für die Landabfindung der Teilnehmer verbleibenden Blockflächen. Die planerischen Vorgaben für einen zeitgerechten Verfahrensfortgang unterstreichen die Dringlichkeit der Ausbaumaßnahmen. Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr bereitgestellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der Maßnahmen voraus. Die materiellen Gründe für den Erlass dieser Anordnung liegen vor. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens, da der vorzeitige Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen der besseren und schnelleren Erreichung der Ziele des Verfahrens dient. Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Fertigstellung des lange erwarteten Lückenschlusses im übergeordneten Radwegenetz und wegen der in die Bodenordnung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Neumühle 8 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Im Auftrag Willi Junk Ausgabe 41/2014 Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Eßweiler und Jettenbach Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde Vereinfachtes Flurbereinigungs- verfahren Bosenbach (Ort) Aktenzeichen: 21755-HA2.3. 67655 Kaiserslautern, 22.09.2014 Fischerstraße 12 Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 Internet: www.dlr.rlp.de 3. Änderungsbeschluss Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bosenbach (Ort) I. Anordnung 1. Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)) Hiermit wird das durch Beschluss vom 15.12.1999 festgestellte und zuletzt durch Beschluss vom 03.09.2012 geänderte Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Bosenbach (Ort), Landkreis Kusel, wie folgt geändert: 1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: Gemarkung Flurstücke Nr. Ulmet 1965/2, 1969 und 1977 Friedelhausen 650, 693, 695, 721/4 und 760/2 Altenglan 1424/143, 1909/1 und 1910 Bosenbach1715/2 1.2 Vom Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen: Gemarkung Flurstücke Nr. Altenglan 1323/2, 1324, 1325, 1326/1, 1327/1, 1328/1, 1329, 1330, 1331, 1332, 1333, 1424/32, 1424/33, 1324/34, 1424/101, und 1424/139 Mühlbach 1/1, 2, 2/2, 2/3, 3/1, 4, 5/1, 5/4, 7/1, 8/1, 8/4, 11/2, 12/2, 66/12, 159, 160, 161, 162/2, 162/3, 163/1, 164/1, 165, 166/1, 167/4, 167/6, 167/8, 168/1, 169/1, 170/3, 170/4, 170/6, 171/4, 171/6, 171/8, 172/1, 173/1, 174, 175, 176, 177, 178, 179/3, 410/2, 410/3, 410/4, 410/7, Gemarkung Flurstücke Nr. Mühlbach 467, 467/1, 467/2, 467/3, 467/4, 467/5, 470/3, 476, 480, 480/6, 480/8, 480/10, 480/12, 480/14, 481, 482, 483/3, 483/4, 483/5, 484/4, 503, 531/1, 531/2, 533/1, 534/3, 535/3, 1362/5, 1362/29, 1362/31, 1362/46 und 1362/48 Friedelhausen 644 und 644/10 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Das Flurbereinigungsgebiet wird nach Maßgabe der Änderungen unter Nr. 1 festgestellt. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15.12.1999 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Bosenbach (Ort)“ 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 08.07.2014 (BGBl. I S. 890), wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. Rundschau - 5 - III. Hinweise: 1. Ordnungswidrigkeiten Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 3. Anmeldung unbekannter Rechte Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Ändergungsbeschlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Begründung 1. Sachverhalt: Das bisherige Flurbereinigungsgebiet mit rund 330 ha Verfahrensfläche erfährt durch die Änderungen eine geringfügige Verkleinerung von etwa 3,4 ha. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Bosenbach (Ort) hat den festgesetzten Änderungen des Flurbereinigungsgebiets in seiner Sitzung am 04.08.2014 zugestimmt. 2. Gründe 2.1Formelle Gründe Dieser Änderungsbeschluss wird vom DLR Westpfalz als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 8 Abs. 1 FlurbG. Die formellen Voraussetzungen für die geringfügige Änderung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sind mit der Anhörung des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft erfüllt. 2.2Materielle Gründe Bei den unter 1.1 genannten Flurstücken handelt es sich um Tauschflurstücke die ohne Neuvermessung zum Verfahren zugezogen werden. Bei den unter 1.2 genannten Flurstücken handelt es sich um Teile der bebauten Ortslage Mühlbach sowie angrenzende Ortsrandflächen die aus vermessungstechnischen Gründen, um Kosten zu sparen, ausgeschlossen werden. Insgesamt handelt es sich um geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 FlurbG sind damit erfüllt. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass die Weiterführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nicht verzögert wird, damit die angestrebten betriebswirtschaftlichen Vorteile möglichst bald eintreten. Dem gegenüber könnte durch die aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzögerung eintreten, mit der Folge, dass die neuen Grundstücke erst ein oder zwei Jahre später als vorgesehen bewirtschaftet werden können. Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft und damit zur Erhaltung eines bedeutenden Wirtschaftsfaktors in der Landwirtschaft bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es erforderlich, dass die mit der Vereinfachten Flurbereinigung angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder Ausgabe 41/2014 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist. Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden. Im Auftrag Willi Junk A s c h bac h Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Aschbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Geschäftsordnung des Gemeinderates 3. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 4. Antrag auf Aufnahme als Mitglied in die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6. Grundstücksangelegenheit 7. Dorfgemeinschaftshaus;Dachreparatur -Auftragsvergabe 8. Anfragen und Auskünfte Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Haus w e ile r Bekanntmachung Am Donnerstag, den 9. Oktober 2014, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Hausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Hausweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1.Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung von Ratsmitgliedern 3. Beratung und Beschlussfassung Beitritt Förderverein Schwimmbad Rüllberg 4. Ausbesserung Wirtschaftsweg 5.Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6.Grundstücksangelegenheit 7. Grundstücksangelegenheit - Auftragsvergabe Baumfällung im Gewässerbereich des „Hausweilerbaches“ Wolfgang Maurer, Ortsbürgermeister Kr e im bac h -Kaulba ch Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014, 19:30 Uhr, findet im Bürgersaal des Dorfgemeinschaftshauses, Lauterstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Wahl von Ausschussmitgliedern und deren Stellvertreter 2. Kindergartenumbau; Aktueller Sachstand 3.Wirtschaftswegemaßnahmen 4. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 5. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 6.Haushaltsberatungen 7.Grundstücksangelegenheiten 8. Anfragen und Auskünfte Karl Barthel, Ortsbürgermeister Rundschau - 6 - L an gweiler Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Langweiler für die Haushaltsjahre 2014/2015 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 09.10.2014 bis einschließlich 17.10.2014 Ausgabe 41/2014 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67746 Langweiler, den 02.10.2014 gez. Janß - Ortsbürgermeister - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langweiler für die Haushaltsjahre 2014/2015 vom 01.10.2014 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.04.2009 (GVBl. S. 162), folgende Haushaltssatzung beschlossen. § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 20142015 Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 237.115 EUR 249.216 EUR -12.101 EUR 236.959 EUR 248.893 EUR -11.934 EUR 211.318 EUR 215.934 EUR -4.616 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 31.500 EUR 52.700 EUR -21.200 EUR 21.200 EUR 5.733 EUR 15.467 EUR 264.018 EUR 274.367 EUR -10.349 EUR 211.318 EUR 215.841 EUR -4.523 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 500 EUR 1.500 EUR -1.000 EUR 0 EUR 5.739 EUR -5.739 EUR 211.818 EUR 223.080 EUR -11.262 EUR § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20142015 13.200 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20142015 0 EUR 0 EUR § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 20142015 310 v. H. 365 v. H. 365 v. H. 310 v. H. 365 v. H. 365 v. H. § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 20142015 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 0 EUR/ha 0 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 0 EUR auf 0 EUR. § 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3. v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67746 Langweiler, 01.10.2014 gez. Janß, Ortsbürgermeister Rundschau - 7 - Anlage zu § 6 Eigenkapital Ausgabe 41/2014 7"./& %0:".!&"+03& ()1+$!"/&$"+(-&0)/!"..0/$"*"&+!"+$3"&)". #!. .$"+&/$"*985/. "* "0.$ %.& %0)& % 1#$")1#"+"/&$"+(-&0) &+ &$"+(-&0)41* !"/!.&00"+1/%)0/2,.'%."/ %."/".$"+&/!"/43"&0"+1/%)0/2,.'%."/ +/04#:.%."/".$"+&/!"/1/%)0/2,.'%."/ +/04#:.%."/".$"+&/!"/1/%)0/'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/1/%)0/#,)$"'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/43"&0"+1/%)0/#,)$"'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/!.&00"+1/%)0/#,)$"'%."/ Nussba ch Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 9. Oktober 2014, 19:30 Uhr, findet im kleinen Ratssaal im Haus Wildanger, Bachstraße 2, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nußbach statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Ernennung des Ortsbürgermeisters 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 3. Geschäftsordnung des Gemeinderates 4. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 5. Wahl von Ausschussmitgliedern 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7.Grundstücksangelegenheiten Werner Pries, Ortsbürgermeister Ober weiler im Ta l Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 09.10.2014, 20.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Brückenstraße 2a, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 2. Geschäftsordnung des Gemeinderates 3. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 4. Reparatur des gemeindeeigenen Rasentraktors 5. Friedhof; Barrierefreier Zugang zu den neuen Urnengräbern 6. Verabschiedung von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern 7. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 8.Personalangelegenheit Harry Kelemen, Ortsbürgermeister Relsberg Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 9. Oktober 2014, 19:30 Uhr, findet in der Dorfgemeinschaftshalle, Hauptstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Relsberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Geschäftsordnung des Gemeinderates 3. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) 4. Antrag auf Aufnahme als Mitglied in die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Relsberg zum 31.12.2010 und Entlastungserteilung 6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Relsberg zum 31.12.2011 und Entlastungserteilung 7. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 8. Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes;Bekanntgabe einer Eilentscheidung 9. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 10. Kinderspielplatz - Fallschutz; Auftragsvergabe 11. Friedhofsangelegenheit 12. Personalangelegenheit Jürgen Werner, Ortsbürgermeister Un t e r je c k e n bac h Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Unterjeckenbach für die Haushaltsjahre 2014/2015 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 09.10.2014 bis einschließlich 17.10.2014 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. 67746 Unterjeckenbach, den 29.09.2014 gez. Michel - Ortsbürgermeister - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Unterjeckenbach für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 29.09.2014 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.04.2009 (GVBl. S. 162), folgende Haushaltssatzung beschlossen. Rundschau - 8 - Ausgabe 41/2014 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 2014 2015 84.269 EUR 82.614 EUR 1.655 EUR 84.075 EUR 76.851 EUR 7.224 EUR 78.780 EUR 74.630 EUR 4.150 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 16.200 EUR 2.050 EUR 14.150 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 94.980 EUR 76.680 EUR 18.300 EUR 78.780 EUR 69.130 EUR 9.650 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 200 EUR 1.000 EUR -800 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 78.980 EUR 70.130 EUR 8.850 EUR § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 20142015 0 EUR 0 EUR Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: 20142015 0 EUR 0 EUR § 4 Steuersätze 20142015 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A - Grundsteuer B b) Gewerbesteuer 300 v. H. 365 v. H. 365 v. H. 300 v. H. 365 v. H. 365 v. H. § 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§ 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen (§ 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt: 2014 2015 Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche 20,60 EUR/ha 20,60 EUR/ha Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 20,60 EUR auf 0 EUR. § 6 Eigenkapital Siehe Anlage zu § 6. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 3 v. H. der Gesamthaushaltsaufwendungen und -auszahlungen festgesetzt. 67746 Unterjeckenbach, den 29.09.2014 gez. Michel, Ortsbürgermeister Anlage zu § 6 Eigenkapital 7"./& %0:".!&"+03& ()1+$!"/&$"+(-&0)/!"..0/$"*"&+!"+0".'" ("+ % #!. .$"+&/$"*985/. "* "0.$ %.& %0)& % 1#$")1#"+"/&$"+(-&0) &+ &$"+(-&0)41* !"/!.&00"+1/%)0/2,.'%."/ %."/".$"+&/!"/43"&0"+1/%)0/2,.'%."/ +/04#:.%."/".$"+&/!"/1/%)0/2,.'%."/ +/04#:.%."/".$"+&/!"/1/%)0/'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/1/%)0/#,)$"'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/43"&0"+1/%)0/#,)$"'%."/ $"-)+0"/%."/".$"+&/!"/!.&00"+1/%)0/#,)$"'%."/ Rundschau - 9 - Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ Bekanntmachung Am Donnerstag, den 16. Oktober 2014, 17:00 Uhr, findet im Schulungsraum der Kläranlage Lauterecken, Bahnhofstraße 50, 67742 Lauterecken, eine Sitzung des Zweckbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Neuwahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Verbandsvorstehers 2. Neuwahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers 3. Änderung der Verbandsordnung 4. Bekanntgabe Eilentscheidung 5. Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 6. Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahre 2015 bis 2017 7. Auftragsvergabe zur Erstellung von Abwasserabgaben- und Verrechnungserklärungen 8. Auftragsvergabe;Rückbau der Kläranlage Odenbach 9.Informationen Jung, Verbandsvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Ve rba nd sgemeinde L auterecken-Wolfste in Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Wolfstein an beiden Standorten geschlossen! Aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung ist die Verbandsgemeindeverwaltung am Freitag, dem 17.10.2014 an beiden Standorten geschlossen. Lauterecken, 16.09.2014 Jung, Bürgermeister Pfalzwerke AG Netzteam, Otterbach Pfalzwerke Otterberg Hiermit informieren wir die Anschlussnutzer gemäß § 17 Abs. 2 Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV), dass die Pfalzwerke Netz AG dringende Wartungs- und Sanierungsarbeiten im Stromversorgungsnetz durchführt. Diese Wartungsarbeiten werden ab Dienstag, den 7. Oktober bis Freitag, den 17. Oktober in den Gemeinden Reipoltskirchen, Einöllen und Hohenöllen incl. aller Anexen (Karlshof, Ausbacherhof, Ausiedlerhöfe, Hobstädterhof) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr durchgeführt. Die Stromversorgung wird mittels Notstromaggregat gewährleistet. Zwischen 14.00 und 16.00 Uhr ,muss mit einer kurzzeitigen Stromunterbrechung (kleiner 1 Minute) gerechnet werden. Eine Einspeisung aus Eigenerzeugungsanlagen ist dabei nicht möglich. Für Rückfragen steht Ihnen das Netzteam Otterbach, unter der Tel.-Nr.: 06301-705211 zur Verfügung. Danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Albert Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach 67731 Otterbach Ausgabe 41/2014 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz In Speyer und Kaiserslautern: Informationsveranstaltungen zur Rente Viele Informationen zur Rente gibt es im November bei Veranstaltungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4-6, und in Kaiserslautern in der Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a: Am 5. November in Speyer und am 13. November in Kaiserslautern zum Thema „Frauen und Rente: Was ist wichtig?“ - also über die soziale Absicherung von Frauen, über Babypause, Teilzeitarbeit, Minijobs, die Pflege von Angehörigen und die ergänzende Altersvorsorge. Am 19. November in Speyer und am 20. November in Kaiserslautern zum Thema „Erwerbsgemindert oder berufsunfähig - was wäre wenn?“ - also über Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung, wie lange eine Rente gezahlt wird und in welcher Höhe. Die Veranstaltungen in Speyer beginnen jeweils um 17:30 Uhr, die Veranstaltungen in Kaiserslautern um 17:00 Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon 06232 17-2881, Fax 06232 17-2128 oder E-Mail aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon 0631 36673-0 bzw. 0631 36673-40, Fax 0631 36673-30 oder E-Mail aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de. Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern Vollsperrung der L370, Einmündungsbereich an der B270 Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM KL) teilt mit, dass am Montag, dem 6. Oktober 2014 die Bauarbeiten im Einmündungsbereich B 270 / L 370 - „Palatia Malz“ beginnen und voraussichtlich rd. 3 bis 4 Wochen andauern werden. Der Einmündungsbereich der L 370 Richtung Rothselberg wird umgestaltet und unter Vollsperrung ausgebaut. Eine Umleitungsstrecke wird eingerichtet. Die Umleitung zur B 270 im Lautertal erfolgt über Rothselberg - über die L 362 nach Eßweiler - Oberweiler i. T. - Hinzweiler - L 368 Richtung Aschbach - zur B 270 und umgekehrt. Um den Fahrbahnbelag der B 270 zw. der Tankstelle bei KreimbachKaulbach und Ruthsweiler a. d. L. erneuern zu können, muss auch die B 270 in diesem Bereich voll gesperrt werden. Als Termin für die Vollsperrung der B 270 ist das Wochenende, einschließlich Donnerstag und Freitag, vom 23. Oktober bis Montagvormittag, dem 27. Oktober 2014, vorgesehen. Über die anstehenden Verkehrseinschränkungen werden wir frühzeitig vor Baubeginn nochmals in der Presse sowie auf Vorankündigungstafeln im Umfeld der Maßnahme informieren. Für die Störungen durch die Bauarbeiten wird um Verständnis gebeten. Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Kaiserslautern „Frauen haben’s drauf“ - Telefonaktionstag zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf Die Kinder sind aus dem Gröbsten heraus, die Pflege von Familienangehörigen ist beendet oder es geht einfach darum, Karriere und Privatleben miteinander zu kombinieren. Das sind nur drei von vielen Lebenssituationen, in denen Frauen eine auf ihre ganz persönlichen Belange zugeschnittene Beratung brauchen. Ansprechpartnerinnen in der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens sind Nadja Schäfer und Christina Walter, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen in Rheinland-Pfalz und im Saarland bieten sie nun zusätzlich zu ihrem regelmäßigen Service wieder einen speziellen Telefon-Beratungstag an. Am Donnerstag, 9. Oktober 2014, werden die Expertinnen zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr Fragen zur Beschäftigung in Teilzeit, zur Rückkehr ins Berufsleben, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Unterstützungsangeboten der Agentur für Arbeit beantworten. Für Schäfer und Walter zielt diese Telefonaktion auf eine besonders wichtige Personengruppe: „Trotz guter Ausbildung spielen Frauen am Arbeitsmarkt noch immer keine wirklich gleichberechtigte Rolle. Das von ihnen erwirtschaftete Einkommen ist niedriger als das von Männern. Rentenansprüche fallen dementsprechend geringer aus und das Risiko Rundschau - 10 - von Altersarmut ist größer. Eine Situation, die weder für die Frauen noch für Gesellschaft und Wirtschaft gut ist. Denn keine andere Personengruppe kann den Fachkräftebedarf schneller decken. Oft fehlt nur ein wenig Unterstützung, damit der Wiedereinstieg ins Berufsleben für alle Beteiligten ein Erfolg wird.“ Mit der Telefonaktion wolle man Frauen motivieren, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen und die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten. Wer sich während dieser Aktion beraten lassen will, erreicht Nadja Schäfer unter der Telefonnummer 0631/3641 - 526 und Christina Walter unter 06331/147 - 254. Sprechstunde der Karriereberatung der Bundeswehr in der Agentur für Arbeit Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern findet am 9. Oktober 2014 von 13.00 bis 17.30 Uhr eine Sprechstunde des Karriereberaters der Bundeswehr statt. Hauptfeldwebel Andreas Fries beantwortet Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst und zu Berufs- und Karrieremöglichkeiten bei einer längerfristigen Verpflichtung als Soldat/in auf Zeit. Ferner informiert er über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Bundeswehr. Hier gibt es fachmännischen Rat und Informationen aus erster Hand zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften bei Heer, Luftwaffe und Marine. Auch Infos über zivile Berufe in der Wehrverwaltung und über Arbeitsmöglichkeiten bei der Bundeswehr mit einem berufsnahen Einsatz bei verwertbarem Berufsabschluss werden angeboten. Wer Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bundeswehr hat, ist in der Sprechstunde des Karriereberaters ebenfalls richtig. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, für das Gespräch mit dem Karriereberater vorab telefonisch einen Beratungstermin über das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr in Kaiserslautern zu vereinbaren (Telefon: 0631 / 8402 - 211). Sprechstunden der Karriereberatung im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit finden einmal monatlich statt. Auskünfte über die nächsten Sprechstundentermine erteilen das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr Kaiserslautern und die Mitarbeiter/innen des Berufsinformationszentrums der Agentur für Arbeit (Telefon: 0631 / 3641 - 220). Online gibt es Infos zu allen Veranstaltungen der Agentur für Arbeit in einer zentralen Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit auf der Webseite www.arbeitsagentur.de in der Rubrik „Veranstaltungen vor Ort“ über den dort gesetzten Link zur „Veranstaltungsdatenbank“. Auch die Bundeswehr informiert online über Ausbildungs-, Berufs- und Karrieremöglichkeiten auf ihrer Homepage unter www.bundeswehr-karriere.de. Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Terminhinweis: Ökofeldtag 2014 Am Mittwoch, den 15. Oktober 2014 von 13:00 bis 17:00 Uhr führt das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit mehreren Firmen und den MBR Rheinhessen-Nahe-Donnersberg einen Feldtag in Spiesheim/Rheinhessen durch. Themen sind die Vorstellung verschiedener Zwischenfruchtgemenge im Praxisanbau und Maschinenvorführungen. Gezeigt werden 5 verschiedene Direktsaat-/Strip-Till-Maschinen, die in stehende Zwischenfrüchte Winterweizen mit Untersaat einsäen. Anfahrtbeschreibung: Von den Autobahnen A 61/A 63 kommend in Richtung Spiesheim. Versuchsfläche vor dem Ort Spiesheim links. Geokordinaten: Breite 49.80024220792326, Länge 8.130655288696289. Infos & Anmeldung: Elke Schröder, Tel: 0671/820-487, Fax: 0671/820300, E-Mail: elke.schroeder@dlr.rlp.de Anmeldeschluss: 13.10.2014. Polizeidirektion Westpfalz Fachkonferenz zum Thema „Organisation, Optimierung und Evaluierung von präventiver Projektarbeit“ am 14. Oktober 2014 bei der Kreissparkasse Kaiserslautern Ziel der Veranstaltung ist die Qualitätssicherung von kriminalpräventiven Aktivitäten in der Region. Ausgabe 41/2014 Die Fachkonferenz richtet sich deshalb an Vertreter der kriminalpräventiven Gremien, an Fachleute der Polizei und alle sonstigen Akteure der rheinland-pfälzischen Präventionsarbeit. Die Teilnahme an der Fachkonferenz ist kostenlos. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie telefonisch unter 06131/16-3712. Anmeldungen werden erbeten an: kriminalpraevention@isim.polizei.rlp. de Aus organisatorischen und logistischen Gründen bitten wir sowohl interessierte Teilnehmer als auch Medienvertreter um eine verbindliche Anmeldung bis spätestens 9. Oktober 2014 an die unten genannte Mailadresse. Polizeipräsidium Westpfalz Telefon 06 31 / 3 69 - 10 83 ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de ----------------- Impressum ----------------- Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde 67742 Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten He f e r s w e ile r Altersjubiläum 11. Oktober 2014 83. Geburtstag Hedwig Habermann, Wolfsteiner Str. 17, Hefersweiler He in ze n h aus e n NacHRuf In Trauer und Dankbarkeit nimmt die Ortsgemeinde Heinzenhausen Abschied von ihrem Ratsmitglied Herrn Willi Schuler der am 23.09.2014 verstorben ist. Herr Schuler gehörte vom 08.05.1987 bis 30.06.1989 und seit 01.07.1994 ununterbrochen dem Ortsgemeinderat Heinzenhausen als Ratsmitglied an. Vom 18.08.1999 bis 13.07.2004 war er zusätzlich als Erster Beigeordneter und vom 20.07.1994 bis 18.08.1999 und vom 07.07.2009 bis 31.05.2014 als Zweiter Beigeordneter tätig. Mit ihm verlieren wir einen engagierten Bürger, der über 22 Jahre sein Wissen und seine Ideale in den Dienst der Allgemeinheit als Ratsmitglied und als Beigeordneter in seiner geliebten Heimatgemeinde Heinzenhausen einbrachte. Sein langjähriges und verdienstvolles Wirken für die Allgemeinheit heben wir an dieser Stelle mit Dank, Würdigung und Anerkennung hervor. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Heinzenhausen, im Oktober 2014 Wilhelm Kolter, Ortsbürgermeister Rundschau - 11 - H i n z weiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.08.2014 Vereidigung und Amtseinführung eines Beigeordneten Die Ortsgemeinde Hinzweiler hat gemäß § 3 der Hauptsatzung zwei Beigeordnete. Zum Ortsbeigeordneten (Zweiter) wurde das Ratsmitglied Frank Rumpf bereits in der letzten Sitzung gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgt nachträglich durch den Ersten Beigeordneten Karl-Heinz Kondratiuk. Festsetzung einer Telefonkostenpauschale für den Ortsbürgermeister und den allgemeinen Vertreter (nur im Verhinderungsfall) Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, dass weiterhin eine monatliche Telefonkostenpauschale von 10,00 € gezahlt werden soll. Geschäftsordnung des Gemeinderates Der Ortsgemeinderat beschließt die Mustergeschäftsordnung mit Änderung des § 26 Abs. 4 MGeschO unter Hinweisung auf die Schweigepflicht(§ 20 GemO) wie folgt: „Die Niederschrift über öffentliche und nichtöffentliche Sitzung soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung zugeleitet werden; dies gilt nicht, für Ratsmitglieder die von der Beratung und Entscheidung nach § 9 ausgeschlossen waren. “ Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2010 und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission beschließt der Ortsgemeinderat Hinzweiler die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2010. Der Ortsgemeinderat Hinzweiler beschließt, dem Ortsbürgermeister gemäß § 114 GemO Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2011 und Entlastungserteilung Auf Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission beschließt der Ortsgemeinderat Hinzweiler die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Hinzweiler zum 31.12.2011. Der Ortsgemeinderat Hinzweiler beschließt, dem Ortsbürgermeister gemäß § 114 GemO Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Kerwe 2014 Die Ortsgemeinde engagiert für die Musikveranstaltung am Kerwesamstag die Band Sergeant. Der Eintrittspreis beträgt 7 € pro Person. Je ttenba ch 11.Oktober 2014 73. Geburtstag 74. Geburtstag Altersjubiläen Ausgabe 41/2014 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014/2015 Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014/2015 samt Anlagen und Bestandteilen. Abrechnung des wechselweisen Einsatzes der Waldarbeiter; Anhebung der ZeiKo-Verrechnungssätze ab dem 01.07.2014 Vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wurden ab 01.07.2014 die Verrechnungssätze für das Verfahren „ZeiKo“ und zur Abrechnung vom wechselweisen Einsatz staatlicher Beschäftigter (Waldarbeiter) nach TV-Forst landesweit und einheitlich aufgrund tariflicher Lohnerhöhungen erhöht. Der Ortsgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den neu festgelegten ZeiKo-Verrechnungssätzen zum 01.07.2014. Gründung eines Arbeitskreises für die Internetpräsenz, sowie die Außendarstellung der Gemeinde 1. Beigeordneter Reinhard Wiedemann informierte den Gemeinderat, dass die Internetseite der Gemeinde nicht mehr auf einem aktuellen Stand ist. Er wünscht sich daher, dass die Internetseite der Ortsgemeinde mit neuen Ideen bereichert wird. Dazu schwebt ihm ein Arbeitskreis für die Internetpräsenz, sowie die Außendarstellung der Ortsgemeinde vor. Seitens des Gemeinderates haben sich die Ratsmitglieder Carmen Höbel, Florian Lattner, sowie der 1. Beigeordnete Reinhard Wiedemann erklärt im Arbeitskreis mitzuwirken. Interessierte Bürger können sich ebenfalls dem Arbeitskreis anschließen. Auflösung des Jugend- Förderverein Kirrweiler e.V. und Verwendung des der Gemeinde überlassenen Vermögens Da keine Aktivitäten seitens des Jugend-Fördervereins Kirrweiler e.V. mehr stattfinden und es auch kein Nachfolgeverein gibt, soll der JugendFörderverein aufgelöst und das Vermögen zweckgebunden werden. Nach Beratung wurde der Vorschlag, das Geld für den Spielplatz Kirrweiler einzusetzen durch den Gemeinderat angenommen. Laut e r e c k e n Rückblick: Erinnerung an die jüdischen Mitbürger Am 20. August 2014 wurden nach einer kleinen Versammlung im „Wappenssaal“ des Veldenzschlosses zwölf Stolpersteine in der Innenstadt von Lauterecken verlegt. Sie erinnern an die einst jüdischen Lauterecker Familien Spiegel, Löb und Frank, die während der Zeit des Dritten Reiches ermordet, in den Selbstmord oder zur Flucht in die USA getrieben worden. Die Steine wurden dankenswerterweise von Apotheker Gerhard Heil gestiftet. Die Schlossapotheke war über 40 Jahre im Besitz des angesehenen jüdischen Apothekers August Spiegel. Der bekannte Künstler Gunter Demnig reiste persönlich an, um die Steine zu verlegen. Neben Dr. Larissa Janzewitsch von der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz waren auch entfernte Verwandte der Familie Löb wie das Ehepaar Nesseler aus Neustadt und Michael Marioneck aus Kaiserslautern bei der Veranstaltung anwesend. Sie alle dankten dem Stifter und der Stadtspitze für die Erinnerungsarbeit und Dokumentation dieses dunklen Kapitels deutscher Geschichte. Ulrich Leonhardt, Höhstr. 53, Jettenbach Herbert Drumm, Austr. 14, Jettenbach K ir r weiler Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht! Die Ortsgemeinde Kirrweiler will an den Samstagen, 11., 18. und nach Bedarf am 25.10.2014, je nach Beteiligung, in zwei Arbeitsgruppen Platten auf dem Friedhof verlegen und den Bau des Boule-Platzes beginnen. Treffpunkt ist jeweils um 08.00 Uhr am Friedhof Die Gemeindevertretung bittet aus organisatorischen Gründen um eine Anmeldung der Helferinnen und Helfer bei Ortsbürgermeister Reiß. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Albert Reiß, Ortsbürgermeister Altersjubiläum 12.10.2014 90. Geburtstag Frau Gerda Threin, Hauptstraße 57, 67744 Kirrweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 20.08.2014 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes Der Vorsitzende verpflichtete Frau Barbara Gräßer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten. Heinrich Steinhauer, Hans Lübeck, der Künstler Gunter Demnig und Günter Lüers vor den Stolpersteinen der Familie Löb in der Hauptstraße. Rundschau - 12 - Ausgabe 41/2014 Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, dem 12.10.2014 10.00 Uhr Herren-Sulzbach, Gottesdienst mit anschließender Gemeindeversammlung Hierzu laden wir herzlich ein! Gruppenfoto mit den Angehörigen der Familie Löb im „Wappensaal“ des Veldenzschlosses: v.l. Jan Fickert, Heinrich Steinhauer, das Ehepaar Nesseler, Günter Lüers, Michael Marioneck und Gunter Demnig. Ober weiler-Tiefenb ac h Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Am Samstag, dem 11.10.2014 ab 09.00 Uhr führt die Gemeinde einen freiwilligen Arbeitseinsatz auf dem Friedhof durch. Es wäre schön, wenn möglichst viele freiwillige Helfer die Gemeinde bei dieser Arbeit unterstützen könnten. Relsberg Kath. Pfarreiengemeinschaft Lauterecken Reipoltskirchen - Wolfstein Altersjubiläum 11. Oktober 2014 76. Geburtstag Christa Epp, Am Schlössert 28, Relsberg Ru tsw eiler a n d e r L a u ter Kerwe in Rutsweiler an der Lauter vom 10. Oktober 2014 bis zum 13. Oktober 2014 Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, verehrte Gäste, zur Rutsweilerer Kerwe begrüße ich sehr herzlich alle Gäste von Nah und fern, ob groß ob klein. Das Wochenende steht ganz im Zeichen dieses gemeinsamen Festes. Die Straußjugend hat sich in den Vorwochen bestens auf die Veranstaltung vorbereitet. Am Freitag, dem 10. Oktober 2014 beginnt das muntere Treiben mit Einem Schlachtfest, an dem Spezialitäten von Wellfleisch bis zum Leberknödel allerlei kulinarische Höhepunkte zu gutem Fassbier geboten werden. Samstags gibt es ab 20.00 Uhr den Kerwetanz im Saale Würth mit der Band „Unerhört“. Für das leibliche Wohl ist auch hier bestens gesorgt. Am Sonntag beginnt der Kerwetag mit dem Umzug um 14.00 Uhr. Anschließend wird der Kerwe-Strauß befestigt und die Straußrede vorgetragen, die mit allerlei lustigen Begebenheiten des letzten Jahres bestückt ist. Im Bürgerhaus gibt es Kaffee und Kuchen, auf dem Platz vor dem Bürgerhaus bieten die Schausteller ihre Attraktionen. Der Montag beginnt mit einem Traditionellen Frühschoppen um 10.30 Uhr mit anschließendem Mittagsessen. Ich bedanke mich bei allen teilnehmenden Vereinen, der Gastronomie und den Schaustellern die zu einem gelingen des Festes beitragen. Des Weiteren bei der Straußjugend die in „langen“ Abenden den Strauß geschmückt und die Kerwerede erstellt haben. Dies ist nicht mehr in jedem Dorf eine Selbstverständlichkeit. Ich lade Sie recht herzlich zur Kerwe ein und wünsche Ihnen Vergnügsame Tage auf unserem Fest. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Dirk Landfried Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, 08.10.2014 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Erntedankfest (Elzweiler) 19.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Erntedankfest (Welchweiler) Donnerstag, 09.10.2014 09.30 Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Erntedankfest (Nerzweiler) 19.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Erntedankfest (Oberweiler im Tal) 20.00 Uhr Sitzung des Presbyteriums (Hinzweiler; Jugendheim) Sonntag, 12.10.2014 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Erntedankfest (Hundheim) Dienstag, 14.10.2014 16.15 Uhr Konfirmandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) 17.15 Uhr Präparandenstunde (Hinzweiler; Jugendheim) Mittwoch, 08.10.2014 18.30 Uhr Jugendgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Donnerstag, 09.10.2014 10.30 Uhr Lauterecken heilige Messe im Seniorenheim Pro Seniore 18.00 Uhr Nußbach heilige Messe Freitag, 10.10.2014 17.30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18.00 Uhr Wolfstein heilige Messe Sonntag, 12.10.2014 - 28. Sonntag im Jahreskreis Sonntäglicher Vorabend, 11.10.2014 18.00 Uhr Reipoltskirchen Amt für die Pfarrgemeinden Sonntag 09.00 Uhr Lauterecken Amt für Paul Stein 10.30 Uhr Wolfstein Amt für die Pfarrgemeinden 17.00 Uhr Kaulbach Amt für die Pfarrgemeinden - Fatimasonntag Dienstag, 14.10.2014 - hl. Kallistus 17.30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18.00 Uhr Reipoltskirchen hl. Messe Mittwoch, 15.10.2014 - hl. Theresia von Jesus (von Avilla) 08.30 Uhr Lauterecken Rosenkranz 09.00 Uhr Lauterecken hl. Messe Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Sonntag, 12. Okt. 2014 09.00 Uhr Heinzenhausen 10.00 Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, 12.10.2014 09.00 Uhr Gottesdienst Berzweiler 10.00 Uhr Niederkirchen Montag, 13.10.2014 15.30 Uhr Kindergruppe Hefersweiler Diensstag, 14.10.2014 18.00 Uhr Turnen Mittwoch, 15.10.2014 Wassergymnastik Donnerstag, 16.10.2014 09.30 Uhr Krabbelgruppe Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147-213, Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. 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Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, 07.10.2014 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg 16.30 Uhr Konfirmandenunterricht auf dem Friedhof Rothselberg Donnerstag, 09.10.2014 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Freitag, 10.10.2014 16.30 Uhr Krabbelgottesdienst im Kindergarten Rothselberg Sonntag, 12.10.2014 14.00 Uhr Gottesdienst zu Erntedank in der Gemeinschaftshalle Kreimbach-Kaulbach mit Abendmahl Dienstag, 14.10.2014 15.30 Uhr Krabbelgruppe, Kindergarten Rothselberg Mittwoch, 15.10.2014 16.30 Uhr Präparandenunterricht in der Kirche Rothselberg Einladung zur Kinderbibelwoche vom 21. - 24.10.2014 in der Grundschule Jettenbach. Anmeldung bis 10.10.2014 im Prot. Dekanat Lauterecken unter Tel.: 06382/6034 oder im Pfarramt Rothselberg. Mit freundlichen Grüßen gez. Gantner Ausgabe 41/2014 Geist an... Wie immer wird im Anschluss an den Gottesdienst ein preisgünstiges Mittagessen angeboten. (mhz) Kinderbibelwoche in Jettenbach Ich bin einmalig Unter diesem Motto steht die 20. Kinderbibelwoche, zu der das protestantische Dekanat Lauterecken vom 21. bis 24. Oktober jeweils von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr in die Räume der Grundschule Jettenbach einlädt. Rund 30 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten auch in diesem Jahr etwa 100 Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse. Bei der 20. Kinderbibelwoche „Ich bin einmalig!“ dreht sich alles um dich, um uns, um Gott und diese Welt. Lustige Theaterstücke, tolle Spiele, fetzige Lieder und abenteuerliche Basteleien versprechen eine aufregende und interessante Ferienwoche! Da so viel Action hungrig macht, ist auch für eine kleine Zwischenmahlzeit gesorgt. Zum Abschluss der Kinderbibelwoche feiern wir am Freitag, den 24. Oktober um 17.00 Uhr einen bunten Familiengottesdienst in der Ev. Kirche in Jettenbach, zu dem alle Interessierten recht herzlich eingeladen sind. Auch in diesem Jahr können Kinder aus den umliegenden Gemeinden die Sonderbuslinie nutzen. Der Teilnahmebeitrag liegt bei 15,00 €, Geschwister erhalten eine Ermäßigung. Nähere Informationen gibt es im Prot. Dekanat Lauterecken (Tel.: 06382-6034) und in der Ev. Jugendzentrale Otterbach/Lauterecken (Tel.: 06301-4195). Anmeldungen können bis zum 15.10.2014 über das Dekanat Lauterecken oder die Gemeindepfarrämter erfolgen. Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Termine • Vereine • Veranstaltungen Prot. Kirchengemeinde Wolfstein „Etappe für Etappe“ Sonntag, 12.10.2014 10.15 Uhr St.Julian Donnerstag, 09.10.2014 16.00 Uhr Konfirmandenstunde (Wolfstein; Pfarrsaal) Sonntag, 12.10.2014 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Wolfstein) im Gottesdienst spielt der Posaunenchor Rheinstetten Dienstag, 14.10.2014 19.30 Uhr Chorprobe (Wolfstein; Pfarrsaal) Kath. Kirchengemeinden St. Antonius von Padua, Meisenheim und St. Georg, Lauschied Sprechzeiten von Pfarrer Eck: montags von 09.00 - 12.00 Uhr und freitags von 10.30 - 12.00 Uhr im Pfarrhaus von Meisenheim, Klenkertor 7, Tel.: 06753- 2381 Pfarrbüro in Bad Sobernheim, Herrenstraße 16 Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 06751/2286 Fax: 06751 / 991242 Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Sonntag, 12.10.2014 09.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 17.10.2014 09.00 Uhr Eucharistiefeier Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Sonntag, 12.10.2014 10.30 Uhr Eucharistiefeier 15.00 Uhr Tauffeier der Kinder Aurelia-Estelle Hettenkofer und Anna Lena Barthel 18.00 Uhr Rosenkranzandacht Dienstag, 14.10.2014 20.30 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrsaal Prot. Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienst spezial der prot. Kirchengemeinde Odenbach Das Dorfgemeinschaftshaus in Reiffelbach bildet am Sonntag, 12. Oktober 2014 ab 11.00 Uhr die Kulisse für die 20. Auflage der Reihe Gottesdienst spezial der protestantischen Kirchengemeinde Odenbach. Das Thema lautet diesmal: „Ich bin begeistert“. Wer aus dem Wort „Begeistert“ den Geist herausnimmt erhält völlig neue, allerdings überwiegend gefährliche Ergänzungsmöglichkeiten. Es kommt also auf den Geführte Wanderungen auf dem Pfälzer Höhenweg Etappe 7: Wolfstein - Lauterecken Sonntag, 12. Oktober 2014, 10.00 Uhr Länge: 12,6 km; Aufstieg 305m, Abstieg 331 m Startpunkt: 67752 Wolfstein, Bahnhof Rücktransfer mit dem ÖPNV um 16:30 Uhr Wanderführer: PWV/ zertifizierter Wanderführer Kosten pro Person 6 € inkl. Rücktransfer Anmeldung für diese Touren bei der Tourist-Information Kusel, Tel. 0 63 81 / 424 - 270, Email: touristinformation@kv-kus.de Remigius Wanderweg Sonntag, 19. Oktober 2014, 10.00 Uhr Etappe Bosenbach - Rothselberg (Selbergturm) Länge: 14,7 km; Aufstieg 638 m, Abstieg 437 m Startpunkt: 66887 Bosenbach, Sportplatz Rücktransfer mit dem Bus um 16:30 Uhr Wanderführer: PWV Bosenbach Kosten pro Person 6 € inkl. Rücktransfer Anmeldung für diese Touren bei der TouristInformation Kusel, Tel. 06381/424 - 270, Email: touristinformation@kv-kus.de. Schützenkreis 8 Lauterecken LG-2. RK Kreisliga 26.09.2014 Mannschaftswertung 1 Hinzweiler I 2 Relsberg I 3 Odenbach I 4 Kaulbach II 5 Kappeln II RingeSchnitt 2.918 1.459 2.860 1.430 2.675 1.338 2.644 1.322 2.634 1.317 Rundschau - 14 - 6 Cronenberg I 7 Reiffelbach I 8 Horschbah I Einzelwertung 1 Gabi Herzog Relsberg I 2 Evi Hoffmann Hinzweiler I 3 Holger Lang Odenbach I Tagesbestschütze Gabi Herzog Relsberg I Ausgabe 41/2014 2.625 1.313 2.620 1.310 2.572 1.286 RingeSchnitt 776 388 757 379 741 371 384 Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein Tipp: Weinprobe „unter Tage“ Am Samstag, dem 18. Oktober 2014 Die Weinprobe findet um 18.30 Uhr statt. Ab 10 Personen organisieren wir die Weinproben auch gerne an Ihrem Wunschtermin. Auch als Geschenkgutschein erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie beim Fremdenverkehrsamt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter Tel. 06382/791-0 oder besuchen Sie uns im Internet unter www.kalkbergwerk.com Frauengruppe A, G und O treffen sich sowieso Hallo Mädels bitte vormerken, unser nächster Treff ist am 10. Oktober 2014. Wir treffen uns an der Bushaltestelle in Adenbach um 18.30 Uhr und fahren gemeinsam nach Nussbach. Wir bilden Fahrgemeinschaften, bitte absprechen. Nach der langen Sommerpause gibt es bestimmt viel zu erzählen. Einöller Kerwe beim SV E am Sa., 11.10.2014 Kerwespiele: 14.15 Uhr SV Einöllen Res. -SV Rammelsbach Res 16.00 Uhr SV Einöllen - SV Rammelsbach. Ab 21.00 Uhr findet im Sportheim Live-Musik mit der Band „Denacious 3“ statt. Der Eintritt hierfür beträgt 3€. Es lädt ein: Sportverein Einöllen. Landfrauenverein Essweiler Vortrag auf Kreisebene Thema: „Klatsch und Tratsch - wie schlimm ist das!“ Referentin: Frau Mechthild Wigger Termin: Mittwoch, den 15. Okt. ´14 um 14.00 Uhr Ort: Bedesbach, Gasthaus Born Bitte direkt bei der Kreisgeschäftsstelle oder bei Erika (Tel. 8406) anmelden. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Einöller Kerwe vom 10. bis 13. Oktober 2014 Freitag: ab 18:00 Uhr Kerwe Eröffnung in der Pfarrscheune Fassbieranstich und Spanferkelessen Samstag: ab 20:00 Uhr Live Musik im Sportheim mit „Denacious 3“ Sonntag: ab 13:00 Uhr 13:30 Uhr 14:30 Uhr ab 14:30 Uhr Programm im Pfarrweg: Bierstand, Weinstand, Barbetrieb Livemusik mit der Band „OLLI & Friends“ Großer Kerweumzug Kerwerede der Straußjugend Kaffee und Kuchen Montag: ab 11:00 Uhr 16:00 Uhr 18:00 Uhr Frühschoppen mit „OLLI“ Musik und Haxenessen im Festzelt Freifahrten an den Fahrgeschäften Verbrennung der Kerwe durch die Straußjugend anschließend Kerweausklang im Festzelt An allen Tagen Festbetrieb auf dem Dorfplatz Es lädt ein, die Straußjugend und der Förderverein „Dorfgemeinschaft Einöllen“ Rundschau - 15 - Ausgabe 41/2014 Rundschau - 16 - Ausgabe 41/2014 Rundschau - 17 - Ausgabe 41/2014 Rundschau - 18 - Ausgabe 41/2014 Schule und Beruf - Informationsveranstaltung Am Samstag veranstaltete die Realschule plus Lauterecken/Wolfstein am Schulstandort Wolfstein zum vierten Mal eine große Berufsinformationsmesse. An der Messe stellten 31 Unternehmen und Institutionen ihre Ausbildung bzw. schulischen Bildungsmöglichkeiten für die rund 400 Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und alle Gäste vor. An Informationsständen hatten die Jugendlichen die Möglichkeit sich über die Ausbildung zu informieren und zum Teil auch praktisch auszuprobieren. Der Dank geht an die 31 Unternehmen und Institutionen, die den Jugendlichen berufliche und schulische Perspektiven aufgezeigt haben. Dies sind: Adam Opel AG, Agentur für Arbeit, Akademie für Gesundheitsfachberufe, AOK, Autohaus Porcher, Autohaus Sydow, Autohaus Rittersbacher, Basalt AG, Bundespolizeiakademie, Bundeswehr, Corning GmbH, FH Kai- serslautern, Fissler GmbH, Fuchs Lubritech GmbH, Gasthaus „Zum Alten Keiler“, Globus Handelshof GmbH & Co.KG, Handwerkskammer d. Pfalz, Hotel „Reckweilerhof“, Johnson Controls Components GmbH & Co.KG, Karls Otto Braun GmbH & Co.KG, Kreissparkasse Kusel, Meiserschule f. Handwerk, Pfalzwerke AG, Polizeipräsidium Westpfalz, Pro Seniore, Prof. König & Leiser Schulen f. Logopädie und Ergotherapie, Straßenmeisterei, Stuckateur Rotthus, Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken/Wolfstein, Westpfalz-Klinikum. Die Schule will den Jugendlichen die Chance eröffnen, sich frühzeitig und umfassend über berufliche und schulische Perspektiven zu informieren. „Berufsorientierung kann nie früh genug beginnen!“, so die Ansicht der Schule. „Es ist wichtig zu wissen, auf was es im Beruf ankommt, damit Fehlentscheidungen vermieden werden.“ Rundschau - 19 - Grußwort Liebe Einöllerinnen und Einöller, liebe Gäste unserer Kerwe, ich freue mich, dass wir Sie auch dieses Jahr wieder zu unserem traditionellen Fest einladen können. Unser Kerweprogramm wird am Freitag, den 10. Oktober, um 18:00 Uhr mit einem Fassbieranstich in der Pfarrscheune Einöllen eröffnet. Zum Abendessen bieten wir Spanferkel und Semmelknödel an. Am Samstagabend findet der Kerwetanz mit Live-Musik im Sportheim des SV Einöllen statt. Unser bunter Kerweumzug startet am Sonntag um 13:30 Uhr in der Steinstraße. Danach wird der Kerwestrauß von der Straußjugend am Bürgermeisteramt gesteckt und die Kerwerede, mit den Ereignissen des vergangenen Jahres, vom Kerwe-Pfarrer vorgetragen. In der Pfarrscheune wird ab 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen angeboten und ab 15:00 Uhr sorgt die Band „Olli & die Chipmans“ für gute Unterhaltung in der Schulstraße. Die prämierten Weine von unserem Winzer Volker Hamm können am Weinstand verköstigt werden. Getränke sowie Spezialitäten vom Bauernhof der Familie Kirchmer stehen auch dieses Jahr wieder für Sie bereit. Auf dem Festplatz wird eine Schießbude und ein Zuckerstand aufbaut. Ein Fahrgeschäft für unsere „Kleinen“ konnten wir ebenfalls organisieren. Den Frühschoppen am Montagmorgen feiern wir mit unseren Musikern „Olli & die Chipmans“ im Festzelt. Zum Essen bieten wir Haxe, Leberknödel und Schnitzel an. Die Speisen werden vom Landgasthof „Der Pferdestall-Saloon“ geliefert. Für die Freifahrten treffen wir uns am Montag um 16:00 Uhr auf dem Dorfplatz. Gegen 18:00 Uhr wollen wir die Kerb, unter hoffentlich großer Anteilnahme der Kerwegäste, am „Bau“ verbrennen, um anschließend im Festzelt die Kerwe gemeinsam gemütlich ausklingen zu lassen. Mit diesem tollen Programm lade ich Sie recht herzlich ein, mit uns zu feiern und ein paar fröhliche Stunden zu verbringen. Ein besonderes Dankeschön gilt der Straußjugend, allen Akteuren vom Kerweumzug, allen Kuchenspenderinnen sowie den vielen Helferinnen und Helfern, die eine solche Kerwe erst möglich machen. Wir freuen uns auch unsere „Einöller Neubürger“ begrüßen zu können. Ich hoffe auf eine tatkräftige Unterstützung, blicke optimistisch in die Zukunft und wünsche allen Gästen eine schöne Einöller Kerwe 2014. „DIE ÄNNELLER KERB SIE LEWE HOCH“ Siegfried Berndt Ortsbürgermeister Einöllen Förderverein der Gemeinde Eßweiler e.V. Verein zur ideellen und finanziellen Förderung der Gemeinde Eßweiler Wollten Sie schon immer mal ein tolles Foto von sich und/oder Ihren Lieben. Vielleicht auch schon an Weihnachten denken… Wir machen`s möglich. Am 01.11.2014 und 02.11.2014 können Sie sich im Alten Rathaus in Eßweiler von Norbert Mangold und Dieter Hahn fotografieren lassen. Sie erhalten ein professionell aufgearbeitetes Portrait in A4, sowie eine CD mit allen gemachten Fotos. Für nur 35,00 € sind Sie dabei! Gerne nehmen wir uns für jedes Shooting eine Stunde Zeit, daher ist eine Teilnahme nur nach Anmeldung und Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie uns an! Terminvereinbarung bei Norbert Mangold Telefon 06304 679 Der Gewinn wird durch den Förderverein der Gemeinde Eßweiler e.V. komplett der Gemeinde Eßweiler zugute kommen. Ausgabe 41/2014 Grußwort zur Kerwe 2014 Es ist wieder so weit, die Ortsgemeinde Eßweiler feiert vom 10. 13.10.14 ihre traditionelle Kerwe, und ich freue mich. „Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen“. Ich möchte Ihnen hiermit einen kleinen Ablauf unseres Kerwegeschehens geben. Unsere Festtage beginnen am Freitag auf dem Dorfplatz, dort eröffnen unsere „Straußmäd und Buwe“ offiziell unsere Kerwe. Der Sportverein lädt am Samstag ab 20.00 Uhr ins Bürgerhaus zum Kerwerock mit der Gruppe „Freaky Friday“ ein. Und der Sonntag ist dann wieder ganz in den Händen der Straußjugend, diese werden ab 14.00 Uhr die Straußrede ausrufen, und ich hoffe das dabei wieder das ein oder andere Malheur in Reimform ans Tageslicht kommen wird. Anschließend lädt die Vereinsgemeinschaft, zum gemütlichen Beisammensein ins Bürgerhaus zum Kaffee und Kuchen ein. Der Montag, steht ganz im Zeichen des Frühschoppens mit dem Alleinunterhalter „Michael“, über alle Tage wird die weit bekannte Essweiler Kerweküche mit guter Pfälzer Hausmannskost gereicht, hierzu lädt wiederum die Vereinsgemeinschaft ein. Auch an unsere kleinen Gäste ist gedacht, die „Schaustellerfamilie Modes“ wird sie mit Karusell und Ständen unterhalten. Ich möchte es natürlich nicht versäumen mich bei der Straußjugend und allen beteiligten Vereinen mit ihren zahlreichen Helfern zu bedanken denn ohne dieses Engagements!!, wäre dieses Fest so nicht durchführbar. Meine lieben Gäste - Ihr Besuch auf unserer Kerwe ist der Dank dieses Engagements. Ich wünsche Ihnen frohe Stunden unter Freunden, und viel Spaß hier bei uns in Eßweiler. Ihr Ortsbürgermeister Peter Gilcher Rundschau - 20 - alles aus dem kessel Ausgabe 41/2014 10. Bayrischer Abend Sa. 18.10.14 ab 19.00 Uhr Schlachtfest in Ginsweiler am 11.10.2014 auf dem Dorfplatz ab 11.00 Uhr Bratwurst, Leberknödel, Wellfleisch, Füllsel, Schlachtplatte alle Gerichte mit Sauerkraut und Brot Vorbestellung unter Tel.: 06364 / 496 oder 06364 / 175204 ab 15:00 Uhr Kalte Hausmacher Platten... Bayrischer Abend am Samstag, 18. Oktober ab 19.30 Uhr im Sportheim in Ginsweiler Als bayr. Gerichte werden kleine- und große Schweinshaxen, sowie Weißwürste angeboten, selbstverständlich bei Maßbier und bayr. Gaudispielen. Zur besseren Planung ist Vorbestellung erwünscht, entweder im Sportheim oder bei: Andreas Matheis, Tel. 0171/4986757 oder 06364/345 Es lädt ein: SV Ginsweiler-cronenberg mit Livemusik von Heinz in Hausweiler Im festlich geschmückten Saal bietet unsere Küche wieder bayrische Spezialitäten wie gegrillte Haxen, Leberknödel mit Sauerkraut und Merrettich sowie Weißwürstchen mit Brezeln an, dazu gibt es Original Hacker Pschorr Oktoberfestbier. Um besser planen zu können, bitten wir um vorherige Anmeldung bis spätestens 14.10.14 unter den Telefonnummern: 06382 / 3202 bei Fries T. 06382 / 3138 bei Maurer W. 06382 / 1510 bei Hankel H. Auf euer Kommen freut sich die Gemeinde. Bayrischer Abend beim Sportverein HefersweilerBerzweiler e.V. Der Sportverein veranstaltet seinen diesjährigen Bayrischen Abend am Samstag, dem 18.10.2014 ab 19.30 Uhr im Sportheim und lädt hierzu recht herzlich ein. Weißwürste mit Brezel Leberknödel mit Kraut Haxen vom Grill Zur besseren Planung bitten wir um schriftliche meldung bis 14.10.2014 im Sportheim, bei Heiko Michael Willrich, oder Lukas Hoffmann Auf Ihr Kommen freut sich der Sportverein Hefersweiler-Berzweiler e.V. 4,00 € 5,00 € 7,50 € VoranStucky, " Anmeldung zum Bayrischen Abend am 18.10.2014 im Sportheim (Abgabe bis 14.10.14) ................................................................................................. (Name, Vorname) Ich/Wir hätte/n gerne: ............Stück Haxen ............Weisswürste mit Brezel ............Portion(en) Leberknödel ................................................................................................. (Unterschrift) " Rundschau - 21 - Ausgabe 41/2014 Hundeverein Hefersweiler PWV Hinzweiler Wanderung am Sonntag, dem 12. Oktober 2014 nach Rothselberg in die Fischerhütte. Abmarsch und Abfahrt: 13.30 Uhr Ortsmitte. Die Hütte des PWV ist ab 1. Oktober 2014 bis 1. Mai 2015 an Sonnund Feiertagen geschlossen. Fortsetzung unserer Serie „der Hundeverein Hefersweiler stellt sich vor“ Mein Name Mein Frauchen heißt Wir wohnen in Im Verein seit Ich treibe folgende Sportart Rasse Alter Geburtsdatum Farbe Geschlecht Was ich mag Milo Doris Wolf Schallodenbach Sommer 2010 Unterordnung, Clickertraining Bolonka Zwetna 4 Jahre 29.12.2009 cremefarben männlich kuscheln, gekrault werden, Tricks Vereinsgemeinschaft Hohenöllen Die Vereinsgemeinschaft Hohenöllen bedankt sich bei allen tatkräftigen Unterstützern, die auch dieses Mal wieder „das Rad am Drehen“ hielten. Dazu zählen natürlich auch alle Kuchenspenderinnen und -spender. Ohne euch könnten weder Kerwe, Kappensitzung noch die diversen anderen Veranstaltungen stattfinden! Für eine weiterhin florierende Dorfgemeinschaft hoffen wir, immer auf euch alle zählen zu können. Dankeschön! Landfrauen Jettenbach Olivenölverkostung Rund um das Olivenöl und mehr! Referentin: Yvette Charrois (Casa Verde, Frohnhofen) Am 9.10.2014, 20.00 Uhr, im Rathaus Jettenbach Unkostenbeitrag Nichtmitglieder: 2,— € Mitglieder und Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. MGV Heinzenhausen - Lauterecken ...sprich und du bist mein Mitmensch, singe und wir sind Brüder und Schwestern... Samstag, 11. Oktober 2014 20.00 Uhr Singerlebnis, Ohrenschmauss für alle! Gem. Chor Hohenöllen Gem. Chor Seelen Gesangverein Liederkranz Relsberg Gesangverein Callbach Gem. Chor Odenbach Kulturring Winterborn Männerchöre Heinzenhausen - Lauterecken Veranstalter: MGV Heinzenhausen - Lauterecken im großen Saal des Bürgerhauses Heinzenhausen Landfrauenverein Kappeln Am Samstag, 15.11.2014, um 14.30 Uhr laden die Kappeler Landfrauen ins Gemeindehaus ein, zum „Mörderischen Krimi - Café mit Gänsehautgefühl“ , bei Kaffee und Kuchen. Bei den Lesungen werden Kurzkrimis der Schriftstellerin Madeleine Giese vorgestellt. Jedermann(frau) ist eingeladen. Wir bitten unbedingt um Anmeldung bis zum 20.10.14 bei Daniela Stauch unter Telefon: 06382/993383. Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Erntedankfest Der Landfrauenverein lädt am Sonntag, 12.10.2014 um 14.00 Uhr in die Gemeinschaftshalle zum Erntedankgottesdienst ein. Unter Mitwirkung des Männergesangvereines Kreimbach-Kaulbach gestaltet Pfarrer Müller den Gottesdienst. Bei anschl. Kaffee und Kuchen wollen wir einen gemütlichen Nachmittag verbringen. Rundschau - 22 - Die Kindergartenkinder und die Tanzgruppe aus Rutsweiler werden das Programm abrunden. Auf zahlreiche Besucher freut sich der Landfrauenverein. Stammtisch Unser nächster Stammtisch findet am Mittwoch 08.10.2014 um 18.30 Uhr in der Pizzeria im Sportheim statt. Über rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft. Fröhlich sein - bei Musik und Pfälzer Wein Ausgabe 41/2014 Kirmes in Langweiler vom 10.10. bis 13.10. beim ASV Langweiler/Merzweiler Freitag, 10.10.2014 ab 21:00 Uhr: UHU-Party Samstag, 11.10.2014 16:30 Uhr: A-Junioren ASV - JSG Soonwald „Elektrisch Hildegard“ mit Vorgruppe „Screaming Silence“ Einlass 20:00 Uhr Unter diesem Motto veranstaltete der Frauenchor Kreimbach-Kaulbach sein diesjähriges Herbstkonzert in der örtlichen Gemeinschaftshalle. Mit dem Gemischten Chor und Männerchor aus Hirschhorn, den Gesangvereinen Medard, Hinzweiler und Erzenhausen, sowie dem Chor aus Odenbach und dem Männergesangverein Kreimbach-Kaulbach, hatte man sich gleich sieben Gastchöre zu dieser Veranstaltung eingeladen. Nachdem die Vorsitzende Irene Scheidt den Konzertabend eröffnete, konnte sie neben den Chören und dem einheimischen Publikum, die stellvertretende Vorsitzende des Sängerkreises Glan-Lauter, Heidrun Kriegel, als auch Kreischorleiter Heiner Klein, sowie den Ehrenvorsitzenden des Sängerkreises, Eckart Kriegel, ganz herzlich begrüßen. Für 25jährigen aktiven Chorgesang ehrte Heidrun Kriegel, gemeinsam mit Irene Scheidt, die beiden Aktiven des Frauenchors Kreimbach-Kaulbach, die zweite Vorsitzende Silvia Scherer sowie Melanie Rheinheimer und zeichnete beide mit der Urkunde und Ehrennadel des Chorverbandes Pfalz aus. Mit gekonnt flotten, klangvollen, aber auch besinnlich vorgetragenen Liedbeiträgen, konnten alle Chöre das Publikum an diesem Abend begeistern, was sich auch in mehrfach geforderten Zugaben widerspiegelte. Ihren ersten öffentlichen Auftritt bestritten die „LauterSingers“, eine Gruppe von Sängerinnen, welche dem örtlichen Frauenchor angehören und sich mit modernen Liedvorträgen befassen. Dass dem Chorgesang gänzlich der Nachwuchs fehle, konnte der Männergesangverein Hirschhorn mit seinen jüngsten Sänger von gerade einmal zwölf Jahren zumindest an diesem Abend widerlegen. Ein gelungenes und auch ansprechendes Konzert fand schließlich mit den beiden Liedvorträgen „Ihr von morgen“ und „Memory“,vorgetragen vom Frauenchor Kreimbach-Kaulbach, ein harmonisches Ende. Obst- und Gartenbauverein Kreimbach-Kaulbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Freitag, dem 17.Oktober 2014, um 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Scheidt, Kreimbach, die Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2.Tätigkeitsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Verschiedenes Um ein zahlreiches Erscheinen wird gebeten. ASV Langweiler-Merzweiler A-Junioren: Samstag, 11.10.2014, 16:30 Uhr in Langweiler ASV - JSG Soonwald 2. Mannschaft: Sonntag, 12.10.2014, 12:15 Uhr in Langweiler ASV 2 - VfL Staudernheim 1. Mannschaft: Sonntag, 12.10.2014, 15:00 Uhr in Langweiler ASV - TuS Mörschied 2 Sonntag, 12.10.2014 12:15 Uhr: ASV 2 - VfL Staudernheim 14:30 Uhr: Kerweredd der Straußjugend 15:00 Uhr: ASV - TuS Mörschied 2 Montag, 13.10.2014 ab 11:00 Uhr Schnitzelfrühschoppen Medarder Gesangverein Unsere diesjährige Veranstaltung „Musik zu Kaffeestunde“ findet am 12. Oktober um 14.00 Uhr in der Gemeindehalle in Medard statt. Als Gastchor haben wir die Chorgemeinschaft Hundsbach-Wiesweiler eingeladen. Wir erhoffen uns einen vergnüglichen und abwechslungsreichen Sonntagnachmittag mit Liedvorträgen, einigen Instumentalbeiträgen von Medarder Kindern, dem Bruwies-Duo aus Wiesweiler, einem Mundartvortrag von Wilfried Wendel und nicht zuletzt leckerem selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Immerhin begeht der ehemalige Männergesangverein Medard dieses Jahr sein 120. Gründungsjubiläum - Grund genug, etwas zu feiern! Vogelschutz-Gruppe 67749 Offenbach-Hundheim e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Freitag, 17. Oktober 2014, 19.00 Uhr, im Gasthaus „Zur Einsamkeit“. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Vogelwarte 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Verschiedenes / Informationen Dia-Vortrag von Herrn Augenstein. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen! Kerwe 2014 in Rutsweiler an der Lauter In diesem Jahr findet die Kerwe in Rutsweiler an der Lauter vom 10.10.2014 bis zum 13.10. 2014 statt. Die Straußjungend und die Gemeinde lädt rechts herzlich ein. Am Freitag beginnt das bunte Treiben mit einem zünftigen Schlachtfest ab 17.00 Uhr im Bürgerhaus Rutsweiler. Am Samstag, den 11.10.2014 gibt es im Saale Würth Livemusik von der Band „Unerhöht“. Sonntags findet ab 14.00 Uhr der Kerweumzug mit anschließender Straußrede statt. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen im Bürgerhaus. Auf dem Kerweplatz bieten die Schausteller Attraktionen wie die traditionelle Schiffschaukel an. Fortsetzung auf Seite 25! Rundschau - 23 - Ausgabe 41/2014 "Einen alten Baum verpflanzt man nicht" - 24 Std. Betreuung zu Hause - Sie oder Ihr Angehöriger sind betreuungsbedürftig und möchten zu Hause bleiben? Wir haben die Lösung! Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme Tel.: 0631 / 3179871 • Funk: 0173 / 1856832 E-Mail: ichbleibdaheim@web.de • www.ichbleibdaheim.de 0 65 02/91 47-0 Zur Vervollständigung meines Teams suche ich noch 2 Mitarbeiter (m/w) im Außendienst für die Region Birkenfeld/Kusel/Kaiserslautern/Donnersbergkreis. Sie haben Verkaufs- und Verhandlungsgeschick sowie Freude am Verkaufen. Es erwartet Sie eine praxisorientierte Einarbeitung sowie ein überdurchschnittliches Provisionseinkommen. 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Geschenke Dietz. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Rundschau - 24 - Ausgabe 41/2014 Rundschau - 25 - Am Montag findet ab 10:30 Uhr im Bürgerhaus der Frühschoppen statt. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen besten gesorgt. Ausgabe 41/2014 Kerwe in Rutsweiler an der Lauter vom 10. bis 13. Oktober 2014 Freitag, 10. Oktober 2014 Ab 17.00 Uhr Schlachtfest im Bürgerhaus Samstag 11. Oktober 2014 Ab 20.00 Uhr Kerwetanz im Saale Würthmit Live Musik von der Band „Unerhört“ Sonntag 12. Oktober 2014 Ab 14.00 Uhr Kerweumzug mit anschließender Straußrede am Bürgerhaus Kaffee und Kuchen, Live-Unterhaltung Montag, 13. Oktober 2014 Ab 10:30 Traditioneller Frühschoppen im Bürgerhaus oben links: Fabian Gebhardt, Tobias Blumröder 2. Reihe: Kevin Ecker, Lukas Küntzer, Maximilian Fritz 3. Reihe: Timo Ecker, Fabian Rheinheimer 4. Reihe: Vivien Bergsträßer, Franziska Fritz, Saskia Rheinheimer 5. Reihe: Lena Wahl, Hannah Blumröder Außerdem dabei: Jennifer Christmann, Julian Christmann, Lara Dilly, Philipp Vogt, Chiara Wiegand, Patrick Gebhardt, Christoph Emrich, Nils Neu 50 Jahre TTC Reipoltskirchen Der TTC Reipoltskirchen blickt in diesem Jahr auf 50 Jahre Vereinsgeschichte zurück. Aus diesem Anlass laden wir alle ehemaligen Spieler und Freunde des TTC herzlich ein zum Festkommers am Samstag, 11. Oktober 2014, 20.00 Uhr in der Johann Heinrich Roos-Halle in Reipoltskirchen Wir würden uns freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Auch die Schiffschaukel, der Schießstand und Süßwarenstand sind wieder mit dabei. Zur Kerwe laden recht herzlich ein: Die Blau Weißen, der Carnelval-Landfrauen-Pfälzerwaldverein, die Gastronomie, die Schausteller, die Straußjugend und die Ortsgemeinde Konzert ,,Brilliant Jüdische Melodien und „Lieder Zauberklang“ in Odenbach Synagoge 67748 Odenbach Sonntag, 19. Oktober 2014, 17.00 Uhr 1. Melodie ,,Schindler-Liste,, Klaviersolo 2. Hatikva-Hymne Israel-klaviersolo 3. Schalom Aleichem 4. Potpurri ,,Jüdischelieder,,- Klaviersolo 5. O, se Shalom 6. Erev Shel Shoshanim-Klaviersolo 7. The Barry Sisters ,,Wie is dus gesele? 8. Tanz,Yidelekh, Tanz-Klaviersolo 9. The Barry Sisters-Keufsche papirossen 10. Doina-klaviersolo 11. The Barry sisters-Wie nemt men a bissele Mazel? 12. The Barry sisters -Tum Balalaika 13. The Barry sisters ,,Bei mir bist Du schön,, klaviersolo 14. Hava Nagila Eintritt frei - Spende. Mit dem bekannten Duett aus Moskau Essen und Trinken in Kindertagesstätten: Lebensmittel bedarfsgerecht auswählen Am 15.10.2014 findet das Tagesseminar „Lebensmittel bedarfsgerecht auswählen“ am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz in Münchweiler/Alsenz, Neumühle 8, statt. Beginn des Seminars ist 09.30 Uhr und Ende ca. 16.00 Uhr. Die Inhalte sind: Vollwertige Kinderernährung, Empfehlungen für Unter3-Jährige, vegetarische Ernährung, DGE-Qualitätsstandard und Umsetzung, Checklisten. Diese Veranstaltung ist Bestandteil der fünfteiligen Seminarreihe „Essen und Trinken in Kindertagesstätten“. Die einzelnen Seminare ergänzen sich, können aber auch sehr gut unabhängig voneinander besucht werden. Nach Teilnahme an allen fünf Bausteinen kann mit einem Abschlusstest ein Zertifikat über die fachliche Weiterbildung in der Kitaverpflegung erworben werden. Weitere Seminartermine an den verschiedenen DLR-Standorten finden Sie auf unserer Internetseite: www.ernaehrungsberatung.rlp,de bzw. unter www.kitaverpflegung.rlp.de. Rundschau - 26 - Die Kosten für Seminarunterlagen und Verpflegung betragen 20 Euro je Teilnehmer. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel.: 06302 / 9216-18 oder E-Mail: annette.conrad@dlr.rlp.de. Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 09.10.2014. Fortbildung Sportpädagogik: Pädagogische Spielräume im Umgang mit Gruppen & Klassen Geringe gegenseitige Wertschätzung, Aggressionen, Unruhe und geringe Frustrationstoleranz machen es schwierig, Gruppen und Klassen pädagogisch zu „managen“. In einem offen geführten Dialog, mit Raum und Zeit für eigene Erfahrungen und Reflexion der Teilnehmer, wird ein praxisnaher Austausch ermöglicht. Gleichzeit blicken die Teilnehmer auf Interaktion und Kommunikation bei Gruppen und Klassen auch im Hinblick auf präventive Maßnahmen. Weiterhin werden verschiedene Ansätze des Kommunikations- und Interaktions- bzw. Kooperationstrainings praxisnah dargestellt. Referent: Bruno Kaufmann (Diplompädagoge, Elterntrainer und Elternberater bei ADHS/ADS) Termin: 18. Oktober, 09.00 - 16.00 Uhr Ort: Edenkoben, Sportschule des SWFV Gebühr: 30,00 € inkl. Mittagessen Info: Sportbund Pfalz, Paul-Ehrlich-Straße 28 a, 67663Kaiserslautern, T 0631. 34112-36, E uel@sportbund-pfalz.de. Anmeldung online erwünscht unter www.sportbund-pfalz.de. Ausgabe 41/2014 Mit Ihrer ideellen und materiellen Unterstützung haben Sie dazu beigetragen, dass für die unvorstellbar große Zahl der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft würdige Ruhestätten im Ausland erlaubt und erhalten werden konnten. Die Deutsche Kriegsgräberfürsorge setzt alle Mittel und Kräfte ein, um in den westeuropäischen Staaten die Grabanlagen zu erhalten und in den mittel- und osteuropäischen Staaten für die gefallenen deutschen Soldaten und zivilen Kriegsopfer angemessene Grabstätten zu schaffen. Der Volksbund gibt den Toten ihre Namen zurück und erinnert dauerhaft an deren Leiden und Sterben. Neben der Aufgabe, einen Beitrag zur Anlage und Erhaltung der Kriegsgräberstätten zu leisten, betreut der Landesverband Rheinland-Pfalz die Angehörigen der Opfer, unterstützt die Schulen in ihrer Friedensarbeit und organisiert Jugendbegegnungen im In- und Ausland. Er bietet den jungen Menschen die Chance zum Abbau von Vorurteilen und schaft somit die Grundlagen für Versöhnung und Verständigung. Für seine vielfältigen Aufgaben benötigt der Volksbund Hilfe. Nur mit Ihrer Unterstützung wird es gelingen, die Verpflichtung gegenüber allen Opfern einzulösen; sie nicht zu vergessen und an ihren Gräbern zum Frieden zu mahnen. Ich bitte Sie daher, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bei der Haus- und Straßensammlung vom 27. Oktober bis 22. November 2014 mit einer Spende zu unterstützen. Den ehrenamtlichen Sammlern und Sammlerinnen gilt meine große Anerkennung für ihr vorbildliches Engagement. Ihnen danke ich herzlich für Ihre Zuwendungen. Sie helfen, aus der Erinnerung an die Vergangenheit eine gemeinsame Zukunft wachsen zu lassen. Malu Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Multiple Sklerose - Verlauf der Erkrankung und Therapiemöglichkeiten Am Mittwoch, den 15. Oktober 2014 ab 16.00 Uhr lädt die Klinik für Neurologie des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern zu einem Informationsnachmittag zum Thema „Multiple Sklerose“ ein. Die überregionale Informationsveranstaltung im Tagungszentrum der Westpfalz-Klinikum GmbH in der Goethestraße 51 (Nähe Kaufland) richtet sich an Betroffene, Angehörige, Interessierte, Ärzte und Studierende. In Deutschland leiden über 130.000 Menschen an Multiple Sklerose, weltweit sind es schätzungsweise ca. 2,5 Millionen. Pro Jahr gibt es ca. 2.500 Neu-Erkrankungen, dabei sind Frauen im Durchschnitt doppelt so häufig betroffen wie Männer. In der Regel wird die Erkrankung zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr festgestellt. Die Anzeichen und der Verlauf der Erkrankung können von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein. Unter der Leitung von Chefarzt Professor Dr. Johannes Treib werden insgesamt drei Redner einen Vortrag zum Thema Multiple Sklerose halten. Prof. Dr. Jürgen Koehler ist Medizinischer Geschäftsführer und Ärztlicher Leiter der Marianne-Straß-Klinik in Berg. Er wird die Vor- und Nachteile der oralen Therapieformen bei Multiple Sklerose darstellen und erläutern. Im Anschluss wird Dr. Eva Reuter (Assistenzärztin der Klinik und Poliklinik für Neurologie an der Universitätsmedizin Mainz) mögliche Anzeichen einer Multiplen Sklerose, die Diagnostik und den Verlauf der Erkrankung aufzeigen. Dr. Ralph Wössner, Oberarzt der Klinik für Neurologie in Kaiserslautern, stellt zum Abschluss der Veranstaltung die medikamentöse und nicht-mediakentöse Behandlung von Symptomen der Multiplen Sklerose gegenüber. Der Eintritt ist freu. Eine Anmeldung ist erforderlich. Rückfragen zur Veranstaltung unter Tel: 06 31 / 203 - 17 92. Auf Wunsch werden Programmhefte gerne zugeschickt. PWV Offenbach-Hundheim Die Wanderung des PWV Offenbach-Hundheim führt am Mittwoch, den 15.10. rund um Annweiler. Abfahrt ist um 07:50 Uhr an der Haltestelle Süssel mit dem Bus. Nicht-Mitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Allgemeine Nachrichten Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Aufruf zur Haus- und Straßensammlung 2014 des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 27. Oktober bis 22. November 2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit 65 Jahren führt der Landesverband Rheinland-Pfalz im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge seine jährliche Haus- und Straßensammlung durch. Für Ihre über diesen langen Zeitraum gewährte Hilfe danke ich Ihnen ganz herzlich. - 27 - • • • • • Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten 67700 Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. (0 63 63) 99 43 89 Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung Mobil 0170 eigene Rollstühle • Krankenhaus-Einlieferungen • Ambulante OP's 8 84 76 97 Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: anzeigen@wittich-foehren.de Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 01 63 / 7 88 02 36 E-Mail: h.pacyna@web.de · www.himmelchen.de Ausgabe 41/2014 Alter Hausrat aus Oma‘s und Opa‘s Zeiten gesucht! Kaufe antike Möbel, Hausrat, Bücher, Orden, Schmuck. Komplette Haushaltsauflösungen. 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