Lanschaftsplan Begr ndung
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Lanschaftsplan Begr ndung
G E M E IN D E E N S D O R F L A N D S C H A F T S P L A N B E G R Ü N D U N G L A G E IM R A U M S A A R L O U IS E N S D O R F S C H W A L B A C H L IS D O R F 5 ) ) 4 $ ) B O U S N O R D O H N E M A S S T A B S ta n d : B e a r b e ite t im A u ftr a g d e r G e m e in d e E n s d o r f G e n e h m ig u n g g e m ä ß § 8 A b s . 8 S N G V ö lk lin g e n , im S e p te m b e r 2 0 0 4 A R B E IT S G R U P P E S T A D T - U N D U M W E L T P L A N U N G G M B H S a 6 6 T e F a e m a r b r ü c k e 3 3 3 V Ö l . 0 6 x . 0 6 in f a il: r S L 8 9 8 9 o @ t r K L 8 8 a a ß I N / 3 / 3 g s e 1 7 G E 3 0 7 7 4 0 t a . d 8 N e 3 7 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ GEMEINDE ENSDORF BEGRÜNDUNG ZUM LANDSCHAFTSPLAN Grundlagenermittlung, einschl. Bestandsaufnahme, sowie 1. Entwicklungskonzept 1993: Arbeitsgemeinschaft Wolfgang Walter Landschaftsarchitekt AKS - BDLA - IFLA Charlottenstrasse 21 6600 Saarbrücken Tel.: 0681 - 57697 Th. Dörr & M. Hauck Landschaftsarchitekten AKRLPF - BDLA - DGGL Weinstrasse 23 6741 Hainfeld/Wstr. Tel.: 06323 - 7825 und: Dipl. Ing. Karin Janusch Genehmigungsfähige Planfassung: Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Ensdorf Völklingen, im September 2004 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 2 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Inhalt 1 EINFÜHRUNG ........................................................................................................................................5 1.1 VERFAHREN DER LANDSCHAFTSPLANUNG ................................................................................... 5 1.2 RÄUMLICHER UND ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH..................................................................... 6 1.3 GEOGRAPHISCHE LAGE UND VERWALTUNGSZUGEHÖRIGKEIT.................................................... 7 1.4 VORGABEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG ............................................................ 7 2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG.......................................................................................................11 3 BESTANDSAUFNAHME ....................................................................................................................14 3.1. BESCHREIBUNG DER NATÜRLICHEN GRUNDLAGEN.....................................................................14 3.1.1 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG.......................................................................................14 3.1.2 OBERFLÄCHENGESTALT / RELIEF ......................................................................................15 3.1.3 GEOLOGIE ...........................................................................................................................16 3.1.4 BÖDEN.................................................................................................................................18 3.1.5 WASSERHAUSHALT ............................................................................................................21 3.1.6 KLIMA UND LUFTQUALITÄT.................................................................................................24 3.1.7 FLORA UND FAUNA .............................................................................................................25 3.1.8 LANDSCHAFTS- / ORTSBILD................................................................................................31 3.2 VORHANDENE RAUMNUTZUNGEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF NATUR UND UMWELT..........................................................................................................................................33 3.2.1 SIEDLUNG............................................................................................................................33 3.2.2 GEWERBE............................................................................................................................34 3.2.3 VERKEHR.............................................................................................................................35 3.2.4 VER- UND ENTSORGUNG....................................................................................................38 3.2.5 WASSERWIRTSCHAFT ........................................................................................................42 3.2.6 LANDWIRTSCHAFT..............................................................................................................43 3.2.7 FORSTWIRTSCHAFT............................................................................................................44 3.2.8 ERHOLUNG..........................................................................................................................46 4 LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER NATURPOTENZIALE ALS GRUNDLAGE FÜR DIE RAUMNUTZUNG..........................................................................................................................53 4.1 BODENPOTENZIAL..........................................................................................................................53 4.1.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................53 4.1.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................54 4.1.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................56 4.1.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................56 4.2 WASSERPOTENZIAL .......................................................................................................................57 4.2.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................57 4.2.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................58 4.2.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................61 4.2.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................63 4.3 KLIMAPOTENZIAL............................................................................................................................63 4.3.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................63 4.3.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................64 4.3.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................64 4.3.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................65 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 3 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.4 ARTEN- UND BIOTOPPOTENZIAL....................................................................................................65 4.4.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................65 4.4.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................68 4.4.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................72 4.4.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................72 4.5 ERHOLUNGSPOTENZIAL / LANDSCHAFTSBILD ..............................................................................73 4.5.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN....................................................73 4.5.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT ....................................................................73 4.5.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE ....................................75 4.5.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT...................................76 5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE ENTWICKLUNGSKONZEPTION........................................77 5.1 ALLGEMEINES LEITBILD .................................................................................................................77 5.2 SCHUTZGEBIETE ............................................................................................................................77 5.2.1 SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZGESETZ ...............................................................77 5.2.2 SCHUTZGEBIETE NACH WASSERGESETZ..........................................................................92 5.2.3 SCHUTZGEBIETE NACH WALDGESETZ ..............................................................................95 5.3 GRÜN- UND ERHOLUNGSFLÄCHEN................................................................................................95 5.3.1 BEREICHE FÜR DIE NAHERHOLUNG...................................................................................95 5.3.2 PARKANLAGEN, SPIELPLÄTZE UND SONST. ERHOLUNGSANLAGEN ................................96 5.4 LANDWIRTSCHAFT........................................................................................................................100 5.5 FORSTWIRTSCHAFT .....................................................................................................................102 5.6 WASSERWIRTSCHAFT ..................................................................................................................104 5.7 DEPONIEN, ALTLASTEN ..............................................................................................................106 5.8 SIEDLUNGSENTWICKLUNG / BEBAUUNG.....................................................................................109 5.8.1 WOHNBAU - / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN .........................................................................109 5.9.2 GEWERBLICH GENUTZTE FLÄCHEN / SONSTIGE BAUFLÄCHEN......................................113 5.9 VERKEHR ......................................................................................................................................116 5.10 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT ................................................................................................................................118 5.10.1 BIOTOPVERBUNDSYSTEM ................................................................................................118 5.10.2 AUSGLEICHSFLÄCHENFESTLEGUNG FÜR GEPLANTE EINGRIFFE / MASSNAHMEN .......125 6 FOLGERUNGEN FÜR ANDERE PLANUNGSEBENEN.........................................................139 6.1 HINWEISE FÜR FOLGEPLANUNGEN .............................................................................................139 6.2 ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES...................................141 7. QUELLENVERZEICHNIS.................................................................................................................142 7.1 LITERATUR....................................................................................................................................142 7.2 GESETZE, VERORDNUNGEN, PROGRAMME ETC.........................................................................143 ANHANG 1: BEOBACHTUNGSLISTE EUROPÄISCHER VÖGEL ............................................145 ANHANG 2: WICHTIGE LEITUNGEN IM GEMEINDEGEBIET...................................................146 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 4 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 1 EINFÜHRUNG 1.1 VERFAHREN DER LANDSCHAFTSPLANUNG Aufstellungsbeschluss Am 28.06.1990 hat der Rat der Gemeinde Ensdorf den Beschluss zur Aufstellung des Landschaftsplanes (LP) gefasst. Bearbeitung Die Bestandserhebung sowie das erste Landschaftspflegerische Konzept wurden durch die Arbeitsgemeinschaft der Landschaftsarchitekten Wolfgang Walter / Th. Dörr & M. Hauck erarbeitet. Diese Arbeitsgemeinschaft wurde 1994 aufgelöst. Mit Schreiben vom 15.05.1998 wurde die agstaUMWELT - Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung GmbH - Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen - von der Verwaltung der Gemeinde Ensdorf mit der Überarbeitung und Weiterführung der Planungsarbeiten beauftragt. Zweck der Aufstellung Landschaftspläne beinhalten gem. § 16 BNatSchG 1 und § 8 Abs. 1 SNG2 die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bei der Aufstellung sind die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung zu beachten (§ 16 Abs. 1 BNatSchG, § 8 Abs. 4 SNG). Insbesondere vor dem Hintergrund der Neufassung des BauGB3 ist es erforderlich, dass im Rahmen der Landschaftsplanung ein Freiraumkonzept erarbeitet wird, in das die notwendigen Ausgleichsflächen eingebettet sind. Es erfolgt damit eine Ausgleichsflächenvorhaltung, auf die im Rahmen der Bauleitplanung zurückgegriffen werden muss (vgl. § 1a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 2a und § 9 Abs. 1a BauGB). Bindungswirkung 1 2 3 Der LP hat als „Verwaltungsprogramm“ gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung. Die bauleitplanerischen Inhalte des Landschaftsplans werden erst durch Übernahme in den Flächennutzungsplan behördenverbindlich. Ansonsten entfaltet der genehmigte Landschaftsplan die gleiche Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan. Er hat keine unmittelbare Rechtswirkung für Privatpersonen. Gemäß § 14 Abs. 2 BNatSchG sind in Planungen und Verwaltungsverfahren die Inhalte der Landschaftsplanung zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Inhalte der Landschaftsplanung für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit und der FFH-Verträglichkeit heranzuziehen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) in der Neufassung vom 25. März 2002 (BGBl. I, S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359) Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Saarländisches Naturschutzgesetz - SNG ) vom 19. März 1993, Amtsbl. S. 346, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1550) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 10 G v. 05.05.2004 (BGBl I S. 718) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 5 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Aufbau des LP Der LP besteht aus der Planzeichnung, Teil A, die auch die Verfahrensvermerke und die Rechtsgrundlagen beinhaltet und der Begründung, Teil B. Die gem. § 8 Abs. 1 SNG beigefügte Begründung analysiert die Bestandsaufnahme und erklärt die daraus resultierende Entscheidungsfindung für die Darstellungen im LP unter Einbeziehung der Entwicklungsabsichten der Gemeinde (Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 2 SNG), ohne die gemeindlichen Motivationen bis in die letzten Einzelheiten darzulegen. Die Darstellungen des LP sind gem. § 8 Abs. 6 SNG unter Abwägung mit anderen Belangen in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen. Rechtsgrundlagen Die Aufstellung der Landschaftsplanung ist in § 16 BNatSchG und § 8 SNG geregelt. Verfahren Für die Verfahrensdurchführung und die Darstellungen des LP gelten u.a. die im Textteil der Planzeichnung genannten Gesetze und Verordnungen. § 8 Abs. 7 SNG regelt, dass hinsichtlich des Aufstellungsverfahrens4 und der Genehmigung die entsprechenden Vorschriften des BauGB für die Flächennutzungsplanung gelten. Aufgrund der umfangreichen planerischen Veränderungen innerhalb des Gemeindegebietes (Bereich Halde, Querspange, Ortsumgehung) innerhalb der letzten Jahre, insbesondere aber den Verzicht der Gewerbegebietsausweisung im Bereich Nonnenwies, müssen FNP und LP grundsätzlich überarbeitet und damit erneut ausgelegt werden (2. Auslegung), da nahezu alle Zielsetzungen und Argumentationen betroffen sind. Die Anregungen, die im Rahmen der 2. Auslegung eingingen, wurden vom Gemeinderat abgewägt und teilweise redaktionell eingestellt (i.d.R. nachrichtliche Übernahmen). Eine erneute Auslegung aufgrund der vorgebrachten Anregungen ist nicht erforderlich. Gem. § 8 Abs. 8 SNG bedarf der Landschaftsplan der Genehmigung der Obersten Naturschutzbehörde. Nach Genehmigungserteilung wird der LP mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam (§ 8 Abs. 8 SNG). Mit der Bekanntmachung vom ………………… wird dieser Landschaftsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B) wirksam. Der Landschaftsplan ist am …………………… rechtswirksam geworden. 1.2 RÄUMLICHER UND ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich 4 Die sich aus der b eabsi chtig ten städte bauli chen und l andschaftsökolo gischen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung ist nach den voraus- Das Aufstellungsverfahren des LP ist aus der Planzeichnung (Teil A) zu entnehmen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 6 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ sehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen im LP darzustellen. Er umfasst nach § 8 Abs. 2 SNG das gesamte Gemeindegebiet. Zeitlicher Geltungsbereich Un gea chte t der Mö gli chkeit vo n L P-Än derung en l ieg t d iese m Plan ein Prognose- und Geltungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren zugrunde. Vorhandene Bebauungspläne mit zugehöriger Grünordnung wurden nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens, den Geltungsbereichen und der festgesetzten Art der Nutzung eingestellt. Flächennutzungsplan 1.3 Die Erarbeitung des LP erfolgte in enger Abstimmung mit der zeitgleich erstellten Flächennutzungsplanüberarbeitung. GEOGRAPHISCHE LAGE UND VERWALTUNGSZUGEHÖRIGKEIT Lage Die Gemeinde Ensdorf liegt im westlichen Teil des Saarlandes an der Saar. Sie gehört zum Landkreis Saarlouis und ist umgeben von den Gemeindegrenzen der Stadt Saarlouis sowie der Gemeinden Schwalbach und Bous. Ausdehnung In Ost-West-Richtung beträgt die größte Ausdehnung ca. 2,5 km, in NordSüd-Richtung ca. 4,9 km. Die Gemeindefläche beträgt ca. 839 ha bei Höhen zwischen ca. 180 m üNN (Saaraue) und ca. 329 m üNN (Bergehalde Bergwerk Ensdorf). 1.4 VORGABEN DER RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG LEPl Siedlung LEPl Umwelt - alt - Das Unterzentrum Ensdorf gehört gem. LEPl Siedlung5 zur Kernzone des Verdichtungsraumes, die so zu entwickeln ist, dass die übergeordneten wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Versorgungsaufgaben des Landes erfüllt werden können (u.a. Bereitstellung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Flächen zur Errichtung von Verkehrsinfrastruktur). Gem. dem während des Aufstellungsprozesses gültigem LEPl Umwelt6 liegt das gesamte Gemeindegebiet im Schwerpunktraum Industrie (SRI) Saarlouis (84): „Die Zahl der industriellen Arbeitsplätze soll auf 34 000 bis 36 000 gesteigert werden (Stand 1977: 28 300). Bei Vorhaben im industriellen Sektor soll darauf hingewirkt werden, dass ein montanindustrieller Kern erhalten bleibt. Auch die Verarbeitung und Produktion ka- 5 6 Landesentwicklungsplan (LEPl) „Siedlung" vom 11. September 1997 (Amtsbl. d. Saarlandes, Seite 1316) Der Landesentwicklungsplan LEPl Umwelt, i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (Amtsblatt des Saarlandes 1980, S 345.) zuletzt geändert am 05.03.1999 (Amtsblatt des Saarlandes 1999 S. 697), war im Zuge der Aufstellungsphase des Landschaftsplanes noch wirksam und wird daher in der Begründung aufgeführt. Der neue Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt“ wurde mit Datum vom 13. Juli 2004 rechtswirksam. Die Gemeindeentwicklung wurde zunächst auf den Zielen des „alten“ LEPl Umwelt aufgebaut. Diese Ziele wurden nun im Rahmen der genehmigungsfähigen Planfassung nochmals an die Ziele des jetzt rechtswirksamen Landesentwicklungsplans angepasst. Im Folgenden wird daher jeweils parallel auf den „alten“ LEPl Umwelt und den aktuellen Stand (Juli 2004) des LEPl Umwelt Bezug genommen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 7 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ nalfähiger Güter sollen möglichst gesteigert werden. Dieser Raum eignet sich besonders für die Unterbringung von Großvorhaben“. Während die Saaraue südlich des Kraftwerkes Ensdorf sowie im Bereich der Grube Ensdorf als gewerbliches Vorranggebiet (VG) festgelegt ist, ist der nördliche Gemeindebereich einem ökologischen Vorranggebiet (VÖ) zuzuordnen. Regionale Grünzüge führen aus Richtung Nordosten durch den Freiraum „Taubental“ sowie aus Osten zwischen Griesborn und Bous in Richtung Saartal. LEPl-Neu, Juli 2004 Gem. aktuellem LEPl Umwelt (Stand Juli 2004) entfällt die Ausweisung von Freiräumen und Regionalen Grünzügen. Stattdessen werden innerhalb des Gemeindegebietes drei Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) festgelegt, so entlang des Schwalbaches, im Südosten des Gemeindegebietes zwischen dem Wohngebiet Ensdorf Süd und der Ortslage von Griesborn sowie nördlich des Gewerbegebietes Saarplateau. Im Textteil des LEPl Umwelt heißt es: VFS“ dienen dem Biotopverbund und der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“ Im aktuellen LEPl Umwelt entfällt die Ausweisung von Schwerpunkträumen. Südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) wird ein Vorranggebiet für Naturschutz (VN) festgelegt7: „In VN „sind die Naturschutzpotenziale zu sichern und zu entwickeln. Die Inanspruchnahme von VN für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“ Im Südosten des Gemeindegebietes wird ein Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) festgelegt. Die VW sind als Wasserschutzgebiete festzusetzen (nachgeordnete Planverfahren).8 Im Südosten des Gemeindegebietes, sowie im Bereich „Unten am Mühlenweg“ und Kraftwerk legt der Entwurf des LEPl Umwelt ein Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) fest. Vorranggebiete für Landwirtschaft werden innerhalb des Gemeindegebietes nicht festgelegt. Im Entwurf des LEPl Umwelt wird ferner ein Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt, das im wesentlichen die zwischen Saar und bebauter Ortslage bzw. B 51 gelegenen Flächen umfasst, ausgenommen den Bereich Nonnenwies.9 7 8 9 Darüber hinaus regte die Gemeinde in der Stellungnahme vom 29.09.2003 zum 3 Entwurf des LEPl Umwelt an, die Flächen nördlich des Saarplateaus und am Saaraltarm ebenfalls als VN zu kennzeichnen. Ein Vorentwurf eines großflächigen Wasserschutzgebietes, das auch Flächen westlich der B 51 und im rechtskräftigen Bebauungsplangebiet „Mühlenweg II“ umfasst, wurde vom LfU mit Schreiben vom 21.03.2003 vorgelegt. Gem. Stellungnahme der Gemeinde vom 29.09.2003 zum 3 Entwurf des LEPl Umwelt sollte das Sondergebiet Freizeit / Erholung an der Saar trotz Lage im VW realisierbar bleiben. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 8 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Vorranggebiet Windenergie LEPl-Neu, Juli 2004 Der LEPl Umwelt wurde in seiner 6. Änderung vom 5. März 1999 um Vorranggebiete für Windenergie (VWE) ergänzt, in denen der Errichtung von Windenergieanlagen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden soll. VWE haben Ausschlusswirkung dergestalt, dass Windenergieanlagen außerhalb der VWE i.d.R. öffentlichen Belangen entgegenstehen, sofern der Standort nicht bauleitplanerisch zu diesem Zweck ausgewiesen ist. Im Gebiet der Gemeinde Ensdorf sind keine VWE ausgewiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im aktuellen LEPl Umwelt (Stand: Juli 2004) für das Gebiet der Gemeinde Ensdorf keine Vorranggebiete für Windenergie (VWE) festgelegt werden. Außerhalb von VWE ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen. Damit kommt das Gemeindegebiet für die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nicht in Frage. Tourismus Während der „alte“ LEPl Umwelt noch keine touristischen Schwerpunkte innerhalb des Gemeindegebietes kennzeichnete, wurden die Anregungen der Gemeinde zum Entwurf10 in den neuen - jetzt wirksamen - LEPl Umwelt mit der Aufnahme der Bergehalde als „Standortbereich für Tourismus“ eingestellt. Verkehr Da das Gemeindegebiet Ensdorf aufgrund der landesplanerischen Vorgaben (überörtliche Verkehrswege B 51 / B 269, Schienenverbindung) von einer Fülle von nachhaltigen Landschaftsveränderungen betroffen ist, die zusätzliche erhebliche Landschaftsschäden mit sich brachten, ist die Aufstellung eines Landschaftsplanes für die Gemeinde Ensdorf dringend erforderlich. Die einzelnen detaillierteren raumordnerischen Vorgaben / Ziele werden an entsprechender Stelle näher erläutert. 10 In der Stellungnahme vom 29.09.2003 zum 3. Entwurf des LEPl Umwelt regte die Gemeinde an, den touristisch genutzten Teil der Bergehalde als Standort für Tourismus (Standortbereich für Tourismusanlagen - BT) zu kennzeichnen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 9 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Abbildung 1 LEPl Umwelt (Stand Juli 2004), Auszug (ohne Maßstab), korrigierte Fass. Sept. 2004 Legende (Auszug) Vorranggebiete Standort- und Trassenbereiche Landschaftsprogramm Das Landschaftsprogramm (LPr) des Saarlandes11 formuliert überörtliche Zielsetzungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Land, die untereinander und gegen die übrigen Anforderungen der Gesellschaft an Natur und Landschaft abzuwägen sind. Die Zielsetzungen des LPr zu den einzelnen Umweltpotenzialen werden in den betreffenden Kapiteln aufgeführt. Bodenschutzprogramm 11 12 Das Bodenschutzprogramm (BoSchPr) des Saarlandes12 ist ein sektorales Fachprogramm des Landschaftsprogramms und formuliert überörtliche Zielsetzungen des Bodenschutzes für das gesamte Land, die untereinander und gegen die übrigen Anforderungen der Gesellschaft an Natur und Landschaft abzuwägen sind. Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 1. März 1989 (Amtsblatt des Saarlandes 1989, S. 353) Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990 (Amtsblatt des Saarlandes 1990, S. 253) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 10 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Zielsetzungen des BoSchPr werden in den betreffenden Kapiteln behandelt. Die „Daten zum Arten- und Biotopschutz (ABSP)“13 wurden unter dem Titel „Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland unter besonderer Berücksichtigung der Biotopverbundplanung (ABSP)“ als nicht mit anderen Fachplanungen abgestimmtes Fachgutachten im Auftrag des Saarländischen Umweltministeriums erstellt. Das ABSP stellt eine flächendeckende Zusammenschau über das Vorkommen der für den Naturschutz bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume dar, die durch Ergebnisse des Gewässertypenatlas14 ergänzt wurden. Des weiteren werden konkrete Vorschläge zur Umsetzung einer großräumigen Lebensraumverbundplanung durch die Fachgutachter unterbreitet. ABSP 2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG Die Entstehung des Ensdorfer Siedlungsgebietes lässt sich bis in die Frühgeschichte zurückverfolgen. Nachfolgend sind die wesentlichen Eckdaten genannt, die aus unten genannter Quelle entnommen sind15: Historische Eckdaten Die Besiedlungsgeschichte der Gemeinde Ensdorf lässt sich anhand von Funden bis in die Jungsteinzeit zurückverfolgen. Funde lassen auf eine Besiedlung durch Kelten und Römer schließen. Die erste fränkische Siedlung muss zwischen 500 - 600 n.Chr. geschaffen worden sein. Eine kontinuierliche Besiedlung der Gemeinde ist jedoch nicht erwiesen. Im Mittelalter gehörte das Gebiet der heutigen Gemeinde zunächst zum Besitztum der Saarbrücker Grafen. Später hatten insbesondere die Abtei Wadgassen aber auch die Abtei Fraulautern in Ensdorf Besitztümer. Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Name Enestorf 1289. Ende des 17. Jahrhunderts wurde Ensdorf mit anderen Gemeinden (mit der Bannmeile von Saarlouis) an Frankreich abgetreten. Durch den Zweiten Pariser Frieden von 1815 wurde das Dorf mit seinen knapp 400 Seelen preußisch. Im Staatlichen Urkataster von 1817 ist der Name Ensdorf in seiner jetzigen Schreibweise vermerkt. Mit dem Kohleabbau im westlichen Saarland gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich Ensdorf zu einer typischen Bergarbeitergemeinde. Der Schacht der Grube “Duhamel” wurde 1913 abgeteuft. Verwaltungsorganisatorisch machte die Gemeinde eine Reihe von Veränderungen durch, bis sie 1974 im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform der neuen Gemeinde 13 14 15 Büro für Landschaftsökologie Dr. Bettinger und Mörsdorf & Büro für Ökologie und Planung Dr. Stefan Maas, Arten- und Biotopschutzprogramm Saarland unter besonderer Berücksichtigung der Biotopverbundplanung (ABSP), Fachgutachten im Auftrag des MUEV, 1997 Universität des Saarlandes - Zentrum für Umweltforschung, Lehrstuhl für Physikalische Geographie, Gewässertypenatlas des Saarlandes, 1998 Gemeinde Ensdorf, Gemeindeführer Ensdorf, Kissingen, 1990 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 11 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Schwalbach zugeordnet wurde. Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden und zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes vom 25.11.1981 wurden daraufhin die Gemeindebezirke Bous und Ensdorf mit Wirkung vom 1.1.1982 aus der Gemeinde Schwalbach wieder ausgegliedert. Aus dem Gemeindebezirk Ensdorf wurde eine neue selbständige Gemeinde gebildet, die 7.081 Einwohner zählte und den alten Namen “Ensdorf” erhielt. Entwicklung der Einwohnerzahlen Die Einwohnerzahl16 entwickelte sich folgendermaßen: um 1800: etwa 440 Einwohner 1816: 537 1850: 751 1900: 2.756 1951: 6.186 1968: 7.355 1989: 6.752 1995: 6.744 1997: 6.745 2003: 6.734 Damit ist die Einwohnerentwicklung relativ stabil geblieben. Siedlungsentwicklung Auf der Grundlage alter topographischer Karten lässt sich die Entwicklung der Ortslage seit 1818 nachvollziehen.17 Der ursprüngliche Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung lag im Bereich der von Lisdorf kommenden Wegeverbindung auf der Westseite der heutigen Ortsdurchfahrt. Die wohnbebaute Ortslage hat sich danach relativ gleichmäßig auf ihre heutige Form zu entwickelt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Besiedlung auf die östlich der Ortsdurchfahrt gelegenen Bereiche konzentriert, während der Ortsrand in den zwischen Ortsdurchfahrt und Saar gelegenen Bereichen bereits in den 60erJahren - sieht man von kleineren Ergänzungen und Veränderungen ab - seine heutige Form entwickelt hat. Abgesehen vom Standort der Bergbautätigkeit im Norden des Gemeindegebietes hat sich die gewerbliche Entwicklung mit dem Bebauungsplan „Ober dem Mühlenweg und Hohweiher“ bereits seit den 60er Jahren im Süden Ensdorfs konzentriert. Realnutzungskartierung Nach aktuellen Erhebungen der Gemeinde stellt sich die derzeitige Flächenbzw. Nutzungsverteilung wie folgt dar: Bauflächen 288,9 ha (34,4 %), Gemeinbedarfsflächen 3,9 ha (0,4 %), Verkehrsflächen, einschl. DB 45,03 ha (5,4 %), Ver-/ Entsorgung 69,9 ha (8,2 %), Grünflächen, wie Parks, Sportanlagen o.ä. 39,85 ha (4,8 %), Land-/ Forstwirtschaft 183,05 ha (21,8 %), sonstige Freiflächen, wie Wasser, Aufschüttungsfl., Ausgleichsfl. 209,56 ha (25,0 %). Von den erstgenannten Bauflächen wird mehr als die Hälfte ( 170,9 ha ^ 60 %) den Wohnbau- / Mischbauflächen zugeordnet, die durch die angrenzenden Gärten ebenfalls einen hohen Freiflächenanteil aufweisen. 16 17 Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte / Homepage Gemeinde Ensdorf Landesvermessungsamt des Saarlandes, Topographische Karten 1:25.000, Tranchot Müffling Blatt 255 Aufnahme 1818, Blätter 6606 und 6706 mit Bearbeitungsstand der Jahre 1891, 1899, 1908, 1913, 1936, 1962, 1969, 1974, 1981 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 12 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Amtliche Statistik Freiraumentwicklung Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes18 machen Gebäude und Freiflächen rund 27% des Gemeindegebietes aus. Auf Verkehrsflächen entfallen 7,9%. Insbesondere in den Bereichen, die vorwiegend durch 1-2Familienhäuser genutzt sind, besteht ein hoher Gartenanteil. Während auf Waldflächen ein Anteil von insgesamt 15,9% entfällt, werden 32,6 % der Gemeindefläche der Landwirtschaft zugeordnet. In letzteren Prozentzahlen ist allerdings ein hoher Anteil an Brachflächen enthalten. Die Saar mäandrierte, bevor der Mensch in das Wirkungsgefüge eingriff, im breiten mittleren Saartal und überflutete regelmäßig die Talaue. Die Aueflächen wurden vorwiegend als Grünland, die höher gelegenen Flächen als Ackerflächen genutzt. Durch die technischen Maßnahmen am Fließgewässer - künstliche Begradigungen und Uferverbauung - verlandeten die ehemaligen abgeschnürten Mäanderbögen. Durch die Flussbegradigung änderte sich auch die Fließgeschwindigkeit der Saar, was zur Folge hatte, dass sich der Fluss tiefer in sein Bett eingrub. Durch das tiefer liegende Vorflutbett senkte sich in den angrenzenden Talzonenbereichen das Grundwasser und eine Ackernutzung wurde möglich, nicht zuletzt auch, da die periodischen Überflutungen ausblieben. In den ehemaligen Verlandungsbereichen bzw. Talmündungen der Zuflüsse erfolgte eine Grünlandnutzung. So wurden die Saaraue sowie der „Gries“ bis in die 80er Jahre intensiv landwirtschaftlich genutzt. Insbesondere durch die Bündelung von Verkehrswegen (Wasser, Schiene, Straße) im Saartal wuchs die Bedeutung der Saarniederung als gewerblicher Standort. Mit der Zunahme der Bebauung der Talaue ging gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung zurück. Auf den aufgelassenen Acker- und Grünlandstandorten konnte nun die Sukzession einsetzen. Durch den Bau der Staustufe am Kraftwerk Ensdorf erfolgte ein Rückstau saaraufwärts, wodurch in den angrenzenden Wiesen und Ackerflächen der Grundwasserpegel anstieg und die Bereiche zunehmend vernässten. Durch die inzwischen vollzogene Aufschüttung im Rahmen des Saarausbaus im nördlichen Planungsgebiet staut sich zusätzlich das Porengrundwasser, das aus südöstlicher Richtung zur Saar hin fließt. Die mehr oder weniger intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen konnten sich so zu artenreichen Sekundärstandorten, je nach Grundwasserbeeinflussung, entwickeln und zählen nun zu den ökologisch wertvollsten Flächen im mittleren Saartal. Die Nutzungsänderung westlich der DB-Linie während der letzten 30 Jahre wird aus folgender Aufstellung deutlich: 18 vgl. Statistisches Landesamt, aktuelle Gemeindezahlen, Stand 2001 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 13 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 1: Realnutzung westlich der DB-Linie (Angaben ca.-%) 19 Nutzung Acker Nutzwiese Feuchtwiese/Brache Hecken / Bruchwald } } 1961 75 20 5 1973 30 10 50 10 1991/92 2 8 73 17 In den vergangenen 30 Jahren ist also ein deutlicher Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzung erkennbar. Eng damit verbunden ist die Zunahme der Sukzessionsflächen und Gehölzzonen. Die gleiche Tendenz zeigt sich auch auf den weniger fruchtbaren Anhöhen des „Gries“. Dort fallen immer mehr Ackerflächen brach und entwickeln sich zu wertvollen Trockenstandorten. 3 BESTANDSAUFNAHME 3.1. BESCHREIBUNG DER NATÜRLICHEN GRUNDLAGEN 3.1.1 NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG Naturraum, allg. Das Gemeindegebiet von Ensdorf gehört zu der naturräumlichen Haupteinheit Mittleres Saartal (NE 197) 20. Dieser Teilbereich des Saartals weist infolge seiner Lage und Struktur ein günstigeres Klima als die umgebenden Bereiche auf. Er ist gekennzeichnet durch eine geringere Bewaldung und eine rasche Abfolge von Engtalstrecken und aufgeweiteten Becken mit sich daran anschließenden Terrassenlandschaften. Hier findet sich, neben einer abschnittsweise intensiven Landwirtschaft, eine ausgeprägte Ballung von Siedlungsstätten, Industrieanlagen und Verkehrsflächen Die naturräumliche Haupteinheit "Mittleres Saartal" lässt sich im Bereich der Gemeinde Ensdorf in die nachfolgend beschriebenen zwei Untereinheiten gliedern. Saarlouis-Dillinger Becken 19 20 Da s w estl ich e Gemei nde geb iet Ensdorfs b is zur B 5 1 g ehö rt zum Sa arlouis-Dillinger Becken (NE 197.300). Es stellt einen zwischen dem Völklinger Saartal und dem Fremersdorfer Engtal gelegenen und stark aufgeweiteten Abschnitt des Saartals dar und weist eine nahezu ebene Talsohle auf (185 üNN auf 175 m üNN auf einer Länge von ungefähr 17 km). Realnutzungskartierung auf der Grundlage von Luftbild-Analysen (Befliegung Saarland,1961, Freigabe Nr. 1578/61, Bild Nr. 2111; Befliegung Saarbrücken West II 1973, Bild Nr. 367, Freigabe Nr. 5599/73) vgl. Schneider, H., Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Die Naturräumlichen Einheiten auf Bl. 159 Saarbrücken, BonnBad Godesberg, 1972 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 14 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Mäanderbögen der Saar werden meist durch Begradigung abgeschnitten, wie z.B. durch die Saarbegradigung zwischen Ensdorf und Saarlouis. Die breite Talaue wird vorwiegend von Dauergrünland, Ackerland und Intensivkulturen sowie von Verkehrsbauten und Industrieanlagen eingenommen und auf dem rechtsseitigen Flachhang längs des "Gries" von einer geschlossen besiedelten und industrialisierten Terrassenleiste gesäumt. Linksseitig wird dieser Abschnitt des Saartales durch steil geböschte, bewaldete Hänge begrenzt, die vom beherrschenden Limberg überragt werden. Die mehrfach getreppten, zerschnittenen Terrassenfluren des "Gries" (NE 197.32) liegen nur wenig über dem Saartal (15 - 40 m) und werden nach Osten von den Bundsandsteinkuppen der Schwarzenholzer Höhen abgeschirmt. Hierdurch weist diese Einheit ebenfalls eine geschützte Beckenlage auf. Gries Aufgrund der ebenen und verkehrsgünstigen Lage entstanden großräumige Industrie- und Siedlungsflächen. Die landwirtschaftliche Nutzung spielt nur in den östlichen Randbereichen eine Rolle. Die Flöze dieser "Saarlouiser Kohlenecke" werden durch die Grube Ensdorf ausgebeutet, deren mächtige Bergehalde den Westrand des "Gries" beherrscht. Das gesamte Gemeindegebiet östlich der B 51 gehört zu dieser naturräumlichen Untereinheit. 3.1.2 OBERFLÄCHENGESTALT / RELIEF Die Oberflächengestalt einer Landschaft wird beeinflusst durch Gesteinsunterschiede, Witterungseinflüsse und die durch den Menschen verursachten Veränderungen. Das Relief im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurde stark durch die Saar geprägt. Die durchschnittlich 2 - 3 km breite Talsohle weist auf der Länge von 17 km ein Gefälle von 10 m (185 m üNN - 175 m üNN) auf und ist damit fast eben. Diese Aue ist um 2 - 3 m in die Niederterrasse eingesenkt. Im Westen des Saartales, außerhalb des Gemeindegebietes von Ensdorf, bildete die Schichtstufe eine 50 - 60 m hohe Böschung. Im Osten steigt das Gelände in mehrfach getreppten und zerschnittenen Terrassenfluren flach an (15-40 m) und wird von den Schwarzenholzer Höhen mit seinen Bundsandsteinkuppen - z.B. Axhelm 260 m - begrenzt. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 15 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Markante Erhebungen anthropogenen Ursprungs sind die teilweise begrünte Bergehalde des Bergwerks Ensdorf sowie die Dämme der angrenzenden Schlammweiher Nr. 7a und 8. Die Aufschüttungen innerhalb der Talaue der Saar, nördlich und südlich des Kraftwerkes Ensdorf, die im Rahmen des Saarausbaues errichtet wurden21, erheben sich ca. 5 - 7 m über das Niveau der Niederterrasse der Saar. 3.1.3 GEOLOGIE Die heutige Oberflächengestalt des Untersuchungsgebietes wurde stark in dem jüngsten Abschnitt der Erdgeschichte geprägt. In großen Teilen der Gemeinde Ensdorf treten aber auch geologische Formationen älterer Erdzeitalter zu Tage. Der geologische Untergrund bildet die Grundlage für die vorhandenen Böden und somit für die Ausprägung der Biotopstrukturen. Karbon Die ältesten im Untersuchungsgebiet zu Tage tretenden Schichten gehören dem Oberkarbon an (Phasen Stefan B und A). "Ihre Sedimente setzen sich aus meist roten Schluffsteinen, Grauwacken- und Arkosesandsteinen und seltener Konglomera22 ten zusammen " , deren Bestandteile ungefähr vor 300 Mio. Jahren durch flie- ßendes Wasser von den damaligen Randgebirgen in das Ablagerungsbecken transportiert wurden. Diese klastischen Ablagerungen zeichnen sich entsprechend ihrer Entstehung durch einen häufigen Fazieswechsel aus. Zur Untergliederung der mächtigen Schichtenfolge dienen eingelagerte Karbonatbänke, Toneisensteinlagen und Kohlenflöze, die auch die Grundlage bergbaulicher Tätigkeit in diesem Raum (z.B. Grube Ensdorf) sind. Stefan B - Untere Heusweiler Schichten Stefan A - Obere Göttelborner Schichten Perm - Rotliegendes 21 22 Sie sind eine Wech selfo lge rötlich-gra uer b is vi oletter, feldsp at- u nd gli mmerreicher, grober, z.T. Geröll führender Sandsteine mit rot-violetten sandigen Tonsteinen. Sie treten im Gemeindegebiet im nordwestlichen Bereich auf dem Gebiet des Staatsforstes Saarlouis auf. Hie rbei hande lt es sich meist um grüng raue und rote Feinsa ndste ine und sandige Tonsteine mit Hilschbachsandsteinen und Koprolithenschiefern. Diese Formation tritt im Gemeindegebiet nur auf einer Fläche im Süden der Schwalbach-Talaue und östlich der Saar-Talaue zutage. Das Gestein besteht aus einer Folge mürber fein- bis mittelkörniger Quarzsande mit einem hohen Gehalt an kaolinisierten Feldspatpartikeln. Die Entstehung ist überwiegend auf äolische Ablagerungen zurückzuführen. Planfeststellungsbeschluss vom 18.07.1988 zum Saarausbau (Az. A 4-7454/88 VA-132.4471 - Teilstrecke Wallerfangen Lisdorf) Konzan H.-P. / Müller E. / Klinghammer B., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6606 (Saarlouis), M 1:25.000 - Saarbrücken, 1981, S. 9 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 16 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Im Untersuchungsbereich tritt dieses Gestein nur auf einer kleinen Fläche im Bereich der Grube Ensdorf zutage. Trias - Mittlerer Die Gesteine des mittleren Bundsandsteins bestehen aus fein- bis mittelkörnigen, mürben Quarzsandsteinen mit Geröll führender Basis. In diesem Bereich können geringmächtige Tonlagen ausgebildet sein, die Reste ehemaliger Tonhorizonte darstellen. Bundsandstein Im Gemeindegebiet Ensdorf treten diese Gesteine großflächig zutage. Sie werden im Norden begrenzt durch die Bergehalde, im Nordosten durch die Gesteine aus der karbonischen Zeit bzw. von den jüngeren Talablagerungen überdeckt. Quartär /Pleistozän Die Terrassen der Saar stellen pleistozäne Bildungen dar, die diese z.T. großflächig in den Tallagen und auf höher gelegenen Plateaus der Hänge begleiten und von der Saar in dieser Zeit aufgeschüttet wurden. Es handelt sich dabei um mehrere Meter mächtige sandige Kiesablagerungen mit eingelagerten Sand- und Lehmlinsen23. Terrassen Die Terrassen sind an ganz bestimmte Höhen über der Talaue gebunden: Horizont D = Horizont C = Horizont B = Horizont A = Hochterrasse - 55 m Hauptterrasse - 35 m (Terrasse der Mindel-Eiszeit) Mittelterrasse - 15 m (Terrasse der Riß-Eiszeit) obere Niederterrasse - 3 m (Terrasse der Würm-Eiszeit) Die Solifluktionsflächen wurden jeweils der Terrasse zugeordnet, aus der sie ausflossen. In der Gemeinde Ensdorf sind alle Terrassen zu finden: - Horizont D: eine kleine Fläche im Osten des Gemeindegebietes - Horizont C: Flächen im Bereich des mittleren Bundsandsteins zwischen Weiherbach(Lochbach-)-Talaue und Schwalbach-Talaue - Horizont B: westlich der Flächen des mittleren Bundsandsteins parallel zur Saar-Talaue - Horizont A: Flächen zwischen Saar-Talaue und Horizont B Außerdem sind im Gemeindegebiet noch zwei kleinere Flächen mit Hangschuttbildungen zu finden: Hangschutt - Unterer Bereich des Taubentales östlich des Kraftwerkes Ensdorf: sandige Schuttmassen, die dem in unmittelbarer Nähe anstehenden mittleren Bundsandstein entstammen. - Fläche östl. des Taubentales, beiderseits der Straße nach Schwalbach: Gesteinsfragmente und Gerölle in einer tonig-sandigen Masse. 23 vgl. Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 ( Ludweiler-Warndt), M. 1:25.000, Saarbrücken, 1981, S. 32 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 17 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Aus dieser Zeit stammen die Talaue-Ablagerungen (= jüngsten Flussablagerungen), die die Talsohle der Saar und ihrer Nebenbäche in Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern bis mehreren Metern bilden. Holozän In den Nebentälern ist die Zusammensetzung der Schichten vom Material im unmittelbaren Einzugsbereich abhängig, so dass es hier sandig bis schwach tonig ist. Im Saartal können sandig-lehmige Uferwälle im Strombereich von lehmigtonigen Talaue-Ablagerungen in den Hochflutbecken unterschieden werden. Diese Ablagerungen sind im Gemeindegebiet im Schwalbachtal, im Taubental, im Lochbachtal und im Saartal am westlichen Gemeinderand zu finden. Anthropogene Aufschüttungen Hierbei han delt e s sich um Aufschüttu ngen, d ie von Mensch en vorg enommen wurden (z.B. Abraumhalden, usw.). Im Gemeindegebiet zählen hierzu folgende Flächen: - Das Gemeindegebiet wird durch mehrere tektonische Sprünge gequert, die im Wesentlichen parallel zum Saartal (Saartalgraben) verlaufen. Die größten Verwürfe haben der „Westliche Hauptsprung“ mit 55 m und der „Saarsprung“, der das Kraftwerk Ensdorf quert und in Richtung Lisdorf weiter verläuft, mit 65 m. Tektonik 3.1.4 Fläche um das Bergwerk Ensdorf, einschl. Halde Fläche des Kraftwerkes Ensdorf Schwalbach-Talaue zwischen DB-Gleisanlagen und Saar BÖDEN Definition Boden ist die mehr oder weniger mächtige Bedeckung des eigentlichen Gesteins. Der Aufbau und die Zusammensetzung sind von der Gesteinsart, dem Klima, der Vegetation, der Hangneigung und der menschlichen Beeinflussung abhängig. Böden gleicher Entstehung werden zu Bodentypen zusammengefasst. Bodenformen Gemäß Bodenübersichtskarte (BÜK 25) des Saarlandes sind auf dem Gebiet der Gemeinde Ensdorf acht verschiedene Bodenformen vertreten, die in der nachfolgenden Tabelle mit ihren wichtigsten Parametern beschrieben sind. Das genaue Vorkommen der einzelnen Bodenformen ist aus der Themenkarte 1 Boden zu ersehen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 18 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Boden Tabelle 2: Bodenformen Bodenform Braunerde aus quartären Terrassensanden u. -schottern, örtl. aus Sandsteinverwitterung Kolluvisol aus vorwiegend sandigen Abschwemmassen u. Solumsediment Braunerde aus sandiger Hauptlage über älteren Deckschichten aus Sandstein od. Konglomerat Nr. der Bodenform nach der BÜK 3 Vorkommen im Gemeindegebiet Ensdorf Gründigkeit Humusform im östlichen Gemeindegebiet mittel bis sehr Mull bis Motief der Durchlässigkeit Grundwasser hoch sehr tief bis äußerst tief in Tiefenbereichen z. T. mit Grundwasseranschluss sehr tief bis äußerst tief , im Tiefenbereich Grundwasseranschluss möglich 23 im östlichen Ge- tief bis sehr meindegebiet tief Mull mittel bis hoch 43 im östlichen Ge- tief bis sehr meindegebiet tief Mull bis Moder hoch bis sehr hoch ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 19 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Bodenform Braunerde aus schluffiger Hauptlage über älteren Deckschichten aus vorwiegend feinklastischen Sedimentgesteinen sowie Fließerden des Rotliegenden und Karbon Gley aus vorwiegend sandigen, örtl. kiesigen Flusssedimenten, Abschwemmassen, örtl. aus Hangschutt und Fließerden Gley aus vorwiegend lehmigen, örtl. sandigen Flusssedimenten und Abschwemmassen, mit akzssorischer Geröllführung; örtl. auch Hangschutt u. Fließerden Allochtoner Brauner Aueboden u. GleyVega aus holozänen Flusssedimenten (Auesande u. -lehme) der jüngeren Auestufe (rezenter Überflutungsbereich) Allochtoner u. Autochthoner Brauner Aueboden sowie Gley-Vega aus holozänen Flusssedimenten (Auesande u. lehme) der älteren Auestufe (episodischer Überflutungsbereich) Nr. der Bodenform nach der BÜK 62 Vorkommen im Gemeindegebiet Ensdorf Gründigkeit Humusform Durchlässigkeit Grundwasser im östlichen Ge- tief meindegebiet Mull bis Moder 88 bei Schwalbach u. tief Bommersbach Mull bis Moder gering bis mittel sehr tief bis äußerst tief , im Tiefenbereich Grundwasseranschluss möglich mittel bis hoch vorwiegend flach bis mittel 89 im Bereich des tief Lochbaches Moder mittel bis hoch im Tiefenbereich flach bis mittel; sonst tief 97 Auebereich Saar der tief Mull Auesand: hoch bis sehr hoch Auelehm: gering bis mittel wechselnde Grundwasserstände von flach bis tief 98 Auebereich Saar der tief Mull Auesand: hoch bis sehr hoch Auelehm: gering bis mittel wechselnde Grundwasserstände von flach bis sehr tief Karbonböden Demnach entstehen über den Karbonschichten mit dem z.T. tonhaltigen Ausgangsmaterial mittel- bis tiefgründige Böden, die den Braunerden und Pseudogley-Braunerden zuzurechnen sind. Bei der Bodenart handelt es sich um stark lehmigen Sand (LS) bis sandigen Lehm (sL). Die Bodenzahlen liegen zwischen 36 und 46, was einer mittleren Bodengüte entspricht. Triasböden Die Bodenart, die aus Buntsandstein entsteht, variiert von Sand (S) bis stark sandigem Lehm (SL). Die Bodenzahlen liegen zwischen 20 und 30. Ein Großteil dieser Flächen - im Südosten des Gemeindegebietes - ist damit als Grenzertragsstandort für die Landwirtschaft einzustufen. Talböden In den Talaue mit holozänen Ablagerungen bilden sich je nach Grundwasserstand Gleye, Braunerde-Gleye, Gley-Braunerden und Braunerden. Die Bodenart ist überwiegend Lehm (L). Die Bodengüte macht diese Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet. Die Bodenzahlen liegen zwischen 50 und 60. Anthropogen Auch die anthro pogenen Au fschüttung en sind de r Bodenbil dung unterworfen, die ebenfalls vom Ausgangsmaterial abhängig ist. Da es sich um gewerblich / industriell genutzte Flächen handelt, wurde eine bodenkundliche Einschätzung nicht vorgenommen. überformte Böden Die Böden der Siedlungen wurden auch in der Bodenübersichtskarte des Saarlandes nicht berücksichtigt, so dass hier keine näheren Angaben gemacht werden können. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 20 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 3.1.5 WASSERHAUSHALT Der Wasserhaushalt einer Landschaft umfasst sowohl das Grundwasser als auch die oberirdischen Gewässer. Grundwasser Grundwasser ist im Untergrund über undurchlässigen Horizonten gestautes ehemaliges Sickerwasser. Es bewegt sich je nach Boden- und Gesteinsaufbau meist horizontal (Grundwasserströmung, Grundwassereinzugsgebiet). Die Geschwindigkeit ist abhängig von der Größe der Gesteinshohlräume. Hydrogeologisch ist der klüftige Mittlere Bundsandstein als die wichtigste Schicht anzusehen. Er stellt in dieser Region den Hauptgrundwasserleiter dar. Im Vergleich zu diesem Festgestein-Grundwasserleiter kommt den quartären Sand-Kies-Ablagerungen der Saar-Talaue als Porenwassergrundleiter eine geringere Bedeutung zu24. Die Hauptströmungsrichtung des Grundwassers ist unter natürlichen Bedingungen auf die Grundwasservorfluter ausgerichtet. Die Grundwasservorfluter stellen Senken in der Grundwasseroberfläche dar. Zwischen den Vorflutern ist die Grundwasseroberfläche infolge der versickernden Niederschläge aufgewölbt. Aus der Verteilung der Grundwasserscheiden und der -vorfluter ergibt sich unter natürlichen Bedingungen eine Vielzahl meist kurzer Grundwasserströme. Die Fließgeschwindigkeit ist hoch und das Speichervermögen gering. Trinkwasserversorgung Ensdorf nutzte das Grundwasser bis vor wenigen Jahren zur Trinkwassergewinnung (2 Brunnen nördlich des Kraftwerkes Ensdorf entlang der KurtKessler-Straße, 3 weitere Brunnen im Bereich nördlich der Saarstraße). Da das in Ensdorf geförderte Trinkwasser allerdings einen sehr hohen Nitratgehalt aufwies, wurde die Förderung eingestellt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt nun über SaarWasser-Fernleitungen aus dem Bisttal25. Die Ensdorfer Brunnen werden allerdings weiterhin für eine zukünftige Trinkwasserförderung bereitgehalten, die von einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität abhängig gemacht wird. Das Einzugsgebiet der o.g. Brunnen erstreckt sich von der Saaraue in östliche Richtung. Die südliche Grenze bildet das Taubental und dessen Verlängerung nach Griesborn. Im Norden endet das Einzugsgebiet südlich der Bergehalde der Grube Ensdorf und führt südlich des Freibades in Richtung Schwalbach. Dieser Einzugsbereich schließt nicht nur die unmittelbare Saaraue ein, sondern auch Saarterrassen und einige kleinere Flächen des mittleren Bundsandsteins. 24 25 vgl. Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 ( Ludweiler-Warndt), M. 1:25.000, Saarbrücken, 1981, S. 35 Quelle: Wasserwerk der Gemeinde Ensdorf, tel. Auskunft am 22.07.1998, Herr Müller ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 21 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Das Kraftwerk Ensdorf fördert das benötigte Brauch- und Kühlwasser aus der Saaraue. Das benötigte Trinkwasser bezieht das Kraftwerk Ensdorf von den Technischen Werken Ensdorf. Fließgewässer Obwohl das Sammlernetz in Ensdorf weitgehend fertig gestellt ist, dienen die Fließgewässer z.T. noch als Vorfluter für die Kanalisation der umliegenden Gemeinden. Das heißt, dass von den Oberläufen noch Abwässer ungeklärt in die Bäche eingeleitet werden. Nach Inbetriebnahme der Kläranlage Ensdorf ist der Hauptsammlerbau entlang der Bachläufe forciert worden, allerdings noch nicht abgeschlossen. Mit einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität in den Vorflutern ist erst mit der Fertigstellung der Hauptsammler in den Gemeinden Schwalbach und Bous zu rechnen. Im Folgenden werden die Fließgewässer im einzelnen charakterisiert. Saar Der Flusslauf der Saar bildet die westliche Gemeindegrenze. Die Saar ist hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Bedeutung gem. § 3 Abs. 1 SWG 26 als Gewässer erster Ordnung eingestuft. Die Kanalisation der Saar ist im Bereich Ensdorf durchgehend fertig gestellt. Im Laufe der Bauausführung wurde die vielfältige Ufer- und Auevegetation weitgehend vernichtet. Die Saarufer wurden in diesem gesamten Flussabschnitt mit Ausnahme der Staustufe mit einer Böschungsneigung von 1 : 3 ausgebildet und durch Steinschüttung befestigt. Die Bepflanzung erfolgte mit Arten der Hartholzaue. Dies führte zu einheitlichen Standortbedingungen am unmittelbaren Saarufer ohne Ausbildung einer größeren Artenvielfalt von Flora und Fauna. Lochbach Der Lochbach ist der nördlichste der in der Gemeinde Ensdorf gelegenen Saar-Zuflüsse und mündet westlich der Ortslage und nördlich der Saarlouiser Straße in den Altarm der Saar. 1986 waren 60% des Lochbaches technisch verbaut, d.h. entweder waren Sohle und Uferwände des Bachbettes durch technische Maßnahmen befestigt oder der Bachlauf war verrohrt. Vom Menschen relativ unbeeinflusste Gewässerabschnitte sind innerhalb der Siedlungsfläche kaum noch vorhanden27. Lediglich innerhalb des Ensdorfer Waldes fließt der Bach naturnah. Allerdings zeigt das begradigte Bachbett bereichsweise eine große Tiefenerosion. 26 27 Saarländisches Wassergesetz (SWG) in der Fassung vom 03. März 1998 (Amtsbl. des Saarlandes, S. 306) vgl. Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes, Ensdorf, 1986, S. 22 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 22 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Schwalbach Der Schwalbach - auch Hohlbach genannt - verläuft südlich der Ortslage von Ensdorf. Seine ursprüngliche Mündung in die Saar lag südwestlich des Kraftwerkes Ensdorf. Seit 1997 wird der stark durch Abwasser belastete Schwalbach im Bereich zwischen B 51 und DB-Gelände gefasst und zum großen Teil der Kläranlage zugeleitet. Das restliche Bachbett fällt damit in längeren Trockenperioden trocken. Der Anteil der verbauten Bereiche beträgt 58 %, wobei allein 24,3 % des Bachlaufes verrohrt sind. Der Schwalbach weist ebenfalls keine anthropogen unbeeinflussten Gewässerabschnitte auf28. Bommersbach Die südliche Spitze des Gemeindegebietes wird vom Bommersbach durchquert, der dort in die Saar mündet. Nur ein sehr kurzer Abschnitt des Baches verläuft auf Ensdorfer Gemarkung. Stehende Gewässer Auf dem Gebiet der Gemeinde Ensdorf sind vier Fischteiche vorhanden. Fischteiche Zwei Fischteiche liegen südlich der Mündung des Bommersbaches in unmittelbarer Saarufernähe zum Teil auf Bouser Gemarkung. Zwei weitere Teiche liegen südöstlich des Kraftwerkes Ensdorf zwischen der Bahntrasse und der B 51. Alle Teiche wurden künstlich geschaffen und werden aus dem Grundwasser gespeist. Sie sind allgemein zugänglich, unterliegen jedoch einer Nutzung als Fischereiteiche (Angelsportvereine). Saaraltarm Infolge des Saarausbaues ist im nordwestlichen Gemeindegebiet ein Saaraltarm entstanden. Bereichsweise säumen noch vereinzelte alte Weiden und Auewaldreste das Ufer. Während die südliche Verbindung zur Saar unterbrochen ist, hat der Altarm im Norden noch eine Verbindung zur kanalisierten Saar. Der Altarm ist als Laichschonbezirk per Verordnung29 geschützt. Schlamm- und Absink- Be i d er Aufb ere itun g von Stei nko hle wird d er Fein sta ub mit Wasser vermischt und in große Absinkbecken gepumpt. Das Wasser fließt ab. Der Schlamm sedimentiert in Korngrößenfraktionen sortiert und bildet so verschiedene Substrat bedingte offene Standorte. weiher Der einzige Absinkweiher in Ensdorf befindet sich im Nordosten des Gemeindegebietes. Er wird im Norden und Westen von grubeneigenem Gelände u.a. der Bergehalde - umgeben. In diesem Bereich existieren mehrere alte, inzwischen aber abgetrocknete bzw. von der Halde überdeckte Absinkweiher. Im Süden und Osten schließt das Landschaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald" an. Der Schlammweiher (Weiher 8) wurde nach Osten erweitert. Hierfür wur28 29 vgl. Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes, Ensdorf, 1986, S. 22, Verordnung über den „Laichschonbezirk Altarm bei Ensdorf“, vom 18. Dezember 1995 (Amtsbl. d. Saarlandes S. 142) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 23 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ de eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" in Anspruch genommen. Brauchwasser Im Gemeindegebiet Ensdorf bestehen Grund- und Saarwasserentnahmen der VSE. Die Grundwasserentnahme beläuft sich mit 10 Bohrungen auf bis zu max. 400.000 m3/a und die Saarwasserentnahme liegt bei 8,35 m3/s. Eine weitere Brauchwassernutzung erfolgt durch die SaarWasser GmbH, die in der Talaue des Lochbaches (Prälat-Anheier-Straße) eine Brauchwasserpumpstation betreiben. 3.1.6 KLIMA UND LUFTQUALITÄT Großklima Großklimatisch ist das Gebiet atlantisch geprägt, d.h. häufiger Wetterwechsel, relativ ausgeglichener Temperaturverlauf, relativ viel Niederschlag. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,9°C. Januar April Juli Oktober 0° 8° 17° 8° - 1° C 9° C 18° C 9° C Aus den genannten Daten wird der ausgeglichene Temperaturverlauf deutlich. Die Niederschlagsmenge liegt bei 700 - 750 mm. Die vorherrschende Windrichtung ist West bzw. Südwest. Aufgrund des Reliefs und der Vegetation ergeben sich Unterschiede in der großklimatischen Situation. Die Temperatur sinkt vom Saartal zu den Schwarzenholzer Höhen um etwa 1°C ab. Auch die Niederschlagsmenge wird im Saartal geringer ausfallen. Lokalklima Detaillierte Aussagen zum Lokalklima liegen aufgrund der Thermalbefliegung30 vom 22.07.1991 für Teilbereiche der Gemeinde vor. Demnach befindet sich ein großer Teil des Saarauebereiches (Nonnenwies, Abtswies, Nauwies) in einem „Kaltluft-Flächenklima mit mäßigen Lufttemperaturänderungen und schwachen Luftbewegungen“. Die Saaraue sind deshalb als Kaltluftsammelflächen zu definieren, in denen die aus den Seitentälern zufließende Frisch-/ Kaltluft gesammelt und saarabwärts transportiert wird. Wichtige Ventilationsbahnen sind die Seitentäler des Bommersbaches, des Schwalbaches und des Lochbaches. Das Taubental sammelt die auf den 30 SPACETEC Datengewinnung GmbH, Klimagutachten zum Planungsvorhaben „Gewerbepark Saar“, Freiburg 1993 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 24 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Kaltluftentstehungsgebieten (Acker-/ Wiesenflächen) erzeugte Luft und leitet sie dem Saartal zu. Lufthygiene Das Gemeindegebiet gehört zu einem nach § 44 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ausgewiesenen Belastungsgebiet, das innerhalb des 69 qkm großen Belastungsraumes Dillingen / Saarlouis liegt31. Seit den 60er Jahren wurde die Schadstoffbelastung der Luft kontinuierlich bis in die 90er Jahre überwacht (Messstation am Schwalbacher Berg / Im Birkenlängt). Die größten Emittenten in diesem Ballungsraum sind das Kraftwerk Ensdorf, die Röhrenwerke Bous, die Dillinger Hütte, die Gewerbegebiete auf dem Saarlouiser Röderberg sowie die Halde der Grube Ensdorf, die bei entsprechender Windrichtung und -stärke durch Staubverwehungen das Saartal belasten können. Zusätzliche Luftbelastungen können bei den entsprechenden Windrichtungen auch aus den Belastungsräumen Völklingen (z.B. Saarstahl), Saarbrücken bzw. aus dem grenznahen Industrieraum Carling-Forbach hervorgerufen werden. Durch die strengere Umweltgesetzgebung der vergangenen 10 Jahre (u.a. Einführung der Katalysatortechnik, Verbot / Einschränkung des verbleiten Benzins, Großfeuerungsanlagen-Verordnung32, Immissionswerte-Verordnung33) hat sich die Luftgüte von Ensdorf deutlich verbessert. 3.1.7 FLORA UND FAUNA Potenzielle natürliche Vegetation Die pote nziel le na türli che Vegeta tion ist d ie Pflanze ngese llsch aft, die sich ohne menschliche Einwirkung, also in Abhängigkeit von den natürlichen Umweltbedingungen einstellen würde. Da eine Kartierung der potenziellen natürlichen Vegetation nicht vorliegt, kann diese für Ensdorf nur sehr grob angegeben werden. Die potenzielle natürliche Vegetation der Saaraue und der Bachtäler bilden bachbegleitende Wälder und Aue wälder. Je nach Wassergehalt des Bodens variiert die Pflanzengesellschaft von Eschen-Erlenwald bis StieleichenBirkenwald. Auf den Flächen des "Grieß" stockt je nach geologischem Untergrund ein Hainsimsen-Buchenwald mit Eiche (podsoligen Braunerden) oder ein arten- 31 32 33 Regierung des Saarlandes, Verordnung zur Festsetzung von Belastungsgebieten (BelastungsgebietsVO) vom 20. August 1976, Amtsblatt des Saarlandes S. 967, erg. geändert durch Verordnung vom 02. April 1985, Amtsblatt S. 425 und vom 31. Juni 1990, Amtsblatt S. 242 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchV) vom 22. Juni 1983 (BGBl. I S. 719) 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte - 22. BImSchV) vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1819, geändert durch VO v. 27.05.1994, BGBl. I S. 1095) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 25 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ armer Traubeneichen-Buchenwald bzw. ein Hainbuchen-Eichen-Buchenwald (Parabraunerden/Pseudogley). Realvegetation Die reale Vegetation - d.h. die Vegetation, die wir heute im Bereich Ensdorf vorfinden - ist durch menschliche Einflüsse mehr oder weniger stark verändert. Die Kartierung der realen Vegetation (Nutzungs- und Biotoptypen) wurde anhand vorhandener Luftbilder, der landesweiten Biotopkartierung34 sowie anhand der Kleinstrukturkartierung35 durchgeführt (vgl. auch nachfolgende Themenkarte „Biotopkartierung“). Eine Biotoptypenüberprüfung wurde im Juni / Juli 1998 durchgeführt. Die pauschal geschützten Biotope gem. § 25 SNG wurden im September 1999 und Juni 2000 aktualisiert, sie sind in der Themenkarte in Kapitel 5.2 dargestellt. Demnach sind große Teile des Gemeindegebietes von Siedlungsbereichen eingenommen, die aufgrund der 1-2 Familienhausbebauung einen hohen Gartenanteil aufweisen. Sowohl in den neueren Siedlungsgebieten, als auch in den Vorgärten ist ein Trend zu Koniferen und Exoten erkennbar. Einen großen Flächenanteil nehmen die Industrie- bzw. Gewerbeflächen ein, die nur im Bereich der Bergehalde nennenswerte Vegetationsbestände aufweisen. Östlich an die Siedlungsbereiche schließt sich ein geschlossenes Waldgebiet (Ensdorfer Wald) an. Vorherrschend ist die Traubeneiche (Quercus petraea). Ein weiteres kleineres Waldgebiet befindet sich südöstlich angrenzend an die Siedlungsbereiche (Hasenberg). Die überwiegende Baumart besteht aus Scheinakazie (Robinia pseudacacia). Südlich der Wohnsiedlungsbereiche, aber auch im Südosten des Gemeindegebietes, befinden sich landwirtschaftliche Flächen, deren Nutzung teilweise schon vor Jahren aufgegeben wurde. Auf diesen Flächen haben sich überwiegend Ginsterbrachen eingestellt. Zusammen mit den dort gleichfalls entstandenen Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren und BrombeerWeißdorn-Gebüsch stellen diese Vegetationskomplexe erhaltenswerte Vegetationsstrukturen dar. Die in landwirtschaftlicher Nutzung verbliebenen Flächen werden ackerbaulich oder als Wiese (westlich und nördlich Kraftwerk) genutzt. 34 35 vgl. Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken, 1988 / 90 Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde Ensdorf / Saar, Dezember 1991 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 26 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Biotop- / Kleinstrukturkartierung 1990 / 1991 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 27 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Im Süden des Gemeindegebietes zwischen B 51 und Bahntrasse befinden sich auf brach gefallenen Flächen reich strukturierte Vegetationskomplexe aus Unkrautstaudenfluren, Brombeer-Weißdorn-Gebüschen, diversen Baumhecken, Glatthaferbrachen, mesotrophen Mädesüß-Hochstaudenfluren, Salweiden-Gebüschen und Großseggenrieden. Die in der Biotopkartierung von 1990 festgestellten Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren sind aufgrund der natürlichen Sukzession, aber auch aufgrund der Siedlungsentwicklung nicht mehr vorhanden. Die brach gefallenen Bereiche der Nonnenwiese südlich des Kraftwerkes bestehen aus einem Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren mit eingestreuten Silberweiden und Übergängen zu Glatthaferbrachen mit Brombeer-WeißdornGebüsch. Hier ist eine zunehmende Tendenz zur Verbuschung bemerkbar, die sich auch auf die hochwertigen Feuchtbereiche ausdehnt. Die nördlich an die Nonnenwiese angrenzenden Abtswiesen sind eine Aufschüttungsfläche, die durch einen Graben in zwei Teile getrennt werden. Es wechseln trockene Flächen mit feuchten Bereichen, die sich aus Staudenunkrautfluren, Flatterbinsenbeständen, Röhricht und Weidengebüsch zusammensetzen. Entlang des Grabens (ehemaliges Bett des Schwalbaches) besteht ein Weidensaum. Auch hier ist eine zunehmende Tendenz zur Verbuschung und Ruderalisierung bemerkbar. Im Rahmen der Baumaßnahmen zur B 269 sind große Teile der vorhandenen Biotopstrukturen durch Rodung und anschließende Überschüttung (Damm) zerstört worden. Die Fläche zwischen Kraftwerk Ensdorf und Aufschüttungsfläche wird aus einem Vegetationskomplex aus Röhricht, Weidengebüsch, WeißdornBrombeer-Gebüsch und Glatthaferbrache gebildet. Die Saarwiesen (Glatthaferwiesen z.T. magerer Ausprägung) nördlich des Kraftwerkes Ensdorf (Nauwies) stellen zusammen mit dem umschlossenen versumpften Auebereich mit großen Wasserschwaden- und Schilfbeständen einen weiteren reich strukturierten Biotopkomplex dar. Im Bereich der Lisdorfer Aue sind laut Biotopkartierung entlang der Saar bzw. des Saaraltarmes einzelne Auewaldfragmente erhalten geblieben, die durch den Saarausbau allerdings teilweise bereits entfernt wurden. Fauna Tiere gehören ebenso wie Pflanzen, Boden, Wasser und Luft zu den Umweltfaktoren. Die genannten Faktoren stehen in Wechselbeziehung miteinander und wirken im Naturhaushalt zusammen. Der Schutz wild lebender Tiere trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern. Obwohl die Gemeinde Ensdorf stark durch Siedlung und Industrie / Gewerbe geprägt ist, gibt es einige reich strukturierte Bereiche, die gute Lebensräume für die Tierwelt darstellen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 28 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Biotopbewertung ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 29 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Tiergruppen sind überwiegend der "Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope im Saarland" von 1988, der Kleinstuktur-Kartierung (s.o.) sowie dem ABSP entnommen. Eine systematische flächendeckende Erhebung der Fauna liegt nicht vor. Vögel Zur Avifauna liegen neuere Untersuchungen in Ensdorf vor, die allerdings keine konkreten Standorte angeben36. Die Flächen, die für die Vogelwelt wichtige Lebensräume darstellen, sind in der nachfolgenden Themenkarte erfasst. Sie umfassen vor allem die Offenlandbereiche in der Saaraue. Es wurden 83 Brutvogelarten, 11 Nahrungsgäste, 20 Durchzügler und 15 Wintergäste beobachtet. Die umfangreiche Vogelliste befindet sich im Anhang der Begründung. Amphibien Das Laichgewässer ist der zentrale Punkt im Leben einer Amphibienpopulation. Von hier suchen die erwachsenen Tiere ihre Sommerquartiere auf und kehren aus ihrem Winterquartier dahin zurück. In der Gemeinde Ensdorf wurden in einem Kleingewässer in der Nähe des Kraftwerkes, in einem Tümpel in einem Brachflächenbereich südlich Ensdorfs bzw. in einem Teich nördlich des Kraftwerkes, der zwischenzeitlich verschwunden ist, das Vorkommen der folgenden Arten nachgewiesen (vgl. auch ABSP, S. 70f, 251, 252, 258). Bufo calamita Bufo viridis Rana esculenta Triturus alpestris Triturus cristatus Triturus vulgaris - Kreuzkröte - Wechselkröte - Wasserfrosch - Bergmolch - Kammmolch - Teichmolch Insbesondere Kleingewässer, Tümpel und Sekundärgewässer (z.B. Gartenteiche) stellen wichtige Lebensbereiche dar. Bereits kleine Tümpel oder Wagenspuren im Wald, die in den Sommermonaten trocken fallen, reichen aus, um eine Population entstehen zu lassen. Heuschrecken Über die Hälfte aller Heuschreckenarten kommen in den Lebensraumtypen der - trockenen, warmen offenen Lebensräume, Magerrasen, Feuchtwiesen vor. In Ensdorf wurden im Rahmen der Biotopkartierung und der KleinstrukturKartierung (vgl. auch ABSP) folgende Arten festgestellt: Chorthippus biguttulus Chorthippus brunneus Chorthippus parallelus 36 - Nachtigall-Grashüpfer - Brauner Grashüpfer - Gemeiner Grashüpfer Lothar Hayo, Beobachtungsliste europäischer Vögel, Stand Oktober 1999 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 30 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Chorthippus dorsatus Chrysochraon dispar Leptophyes punctatissima Metriotera bicollor Metriotera roeseli Myrmeleotettix maculatus Nemobius sylvestris Oedipoda caerulescens Pholidoptera griseoaptera Platycleis albopunctata Sphingonotus caerulans Tettigonia viridissima Fledermäuse 3.1.8 - Wiesen-Grashüpfer - Punktierte Zartschrecke - Zweifarbige Beißschrecke - Waldgrille - Blauflügelige Ödlandschrecke - Buschschrecke - Blauflüglige Sandschrecke Untersuchungen über Fledermauspopulationen liegen nicht vor. Die zahlreichen Westwallbunker / Bunkerreste bieten jedoch potenzielle Habitate (Winterquartiere), die gesichert werden sollten (vgl. nachfolgende Themenkarte). LANDSCHAFTS- / ORTSBILD Der Begriff Landschaftsbild beinhaltet die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft. Für Siedlungsbereiche ist sowohl die Erhaltung und Wahrnehmbarkeit des charakteristischen Bildes der Landschaft (z.B. die naturräumliche Gliederung), als auch die Erlebbarkeit der Siedlungsentwicklung und damit die Gliederung der Gemeinde gleichrangig. Die grobe naturräumliche Struktur (Saartal mit den angrenzenden Höhen) ist in Ensdorf aufgrund der Reliefunterschiede erkennbar. Detailliertere Strukturen, wie die Seitentäler der Saar, die Terrassenstufen, aber auch die Vegetationsstrukturen sind nur bruchstückhaft zu erkennen, da das Gebiet durch die Siedlungstätigkeit stark überprägt ist. Die Siedlungstätigkeit weist in den älteren Ortsbereichen die für diese Region typischen Ortsbildstrukturen auf: - geschlossene Bauweise - Ein-/ Zweifamilienhäuser. In Neubaugebieten sind die vorgenannten Strukturen nicht oder nur noch bedingt anzutreffen, da oft individuelle Bauweisen vorherrschen. Die Gestaltung der Vorgartenbereiche ist in allen Siedlungsbereichen stark geprägt durch immergrüne Bepflanzungen. Zusätzlich besteht die Tendenz, die Vorgartenbereiche als Pflanzbereiche aufzugeben und als Stellplätze für Kraftfahrzeuge auszubauen. Das Landschaftsbild Ensdorfs wird stark bestimmt durch das Kraftwerk Ensdorf mit seinen Bauten, die Bergehalde der Grube Ensdorf sowie die gewerblichen Sonderbauten entlang der B 51, die die natürlichen Reliefunterschiede überlagern. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 31 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte: Potenzielle Federmaushabitate ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 32 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 3.2 VORHANDENE RAUMNUTZUNGEN UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF NATUR UND UMWELT 3.2.1 SIEDLUNG Die Ausdehnung der Siedlungsfläche (Gebäude- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen) hat sich in Ensdorf seit dem Krieg vervielfacht. Sie umfasst heute mit rund 389 ha 46,4 % der Gemeindefläche37. Der Siedlungsflächenanteil ist allerdings nicht mit dem Gesamtversiegelungsgrad gleichzusetzen, da in diesen Zahlen auch Gärten und unversiegelte Freiflächen beinhaltet sind. Die allgemeinen Folgen dieser zunehmenden Erweiterung der Siedlungsflächen sind: - die Versiegelung von Böden, der Verlust von Flächen für den Arten- und Biotopschutz, eine Vereinheitlichung und "Verstädterung" des Landschaftsbildes, höhere Belastung durch Abwasser, Abwärme, Schadstoffe und Müll. Die Ortslage Ensdorfs weist aufgrund der zeitlichen Entwicklung unterschiedliche Siedlungsstrukturen auf. Sie ist insgesamt geprägt durch den hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Ortskern entlang der Provinzialstraße und Saarstraße weist eine höhere Verdichtung auf als die neueren Siedlungsbereiche. In diesem Bereich ist das Angebot an Versorgungseinrichtungen konzentriert. Aufgrund der meist großen Grundstücksflächen ist in diesem Bereich bei der geschlossenen Bauweise normalerweise eine geringe Ausnutzung vorhanden. Die Freiflächen werden jedoch häufig als Hof und Parkflächen genutzt, so dass ein Mangel an Grünflächen besteht bzw. eine gute Durchgrünung in diesem Bereich nicht gegeben ist. In den neueren Siedlungsbereichen ist die Tendenz zu einer aufgelockerteren Bauweise vorhanden. Der Freiflächenanteil ist recht hoch. Der LEPl Siedlung geht für das Zieljahr 2005 von einer Bevölkerungszahl von 6.940 bis 7.025 Einwohnern aus (derzeit: 6.734 Einwohner38). Somit stehen der Gemeinde für den Zeitraum von 1995 bis 2005 insgesamt bis zu 260 neue Wohneinheiten zu. In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit der Landesplanung wurde als zeitlicher Geltungsbereich für den Flächennutzungsplan eine Zeitspanne von ca. 15 Jahren festgelegt (2015). Dementsprechend konnte von einer größeren Zahl an realisierbaren Wohneinheiten ausgegangen werden. 37 38 Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Flächenerhebung 1997, tatsächliche Nutzung, Januar 1998 Quelle: Gemeinde Ensdorf, 2003 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 33 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 3.2.2 GEWERBE Ensdorf besitzt zwei große Industriebetriebe, die erheblichen Einfluss auf die Umweltbedingungen und das Landschaftsbild in Ensdorf ausüben. Darüber hinaus sind vier kleinere Gewerbestandorte vorhanden. Grube Ensdorf Das Betriebsgelände der Grube Ensdorf liegt im Norden der Gemeinde Ensdorf. Der Untertageabbau wird z. T. außerhalb der Gemeindegrenzen durchgeführt. Abraum und Kohleschlamm werden in Ensdorf abgelagert. Die Bergehalde weist, durch permanente Schüttung bedingt, sehr steile Hangneigungen auf. Die Begrünung (Rekultivierung) erfolgt nach und nach, d.h. es werden so früh wie möglich Grasansaaten vorgenommen, so dass eine Belastung durch Staub nur bei extremen Wetterlagen zu erwarten ist. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann Gehölzanpflanzungen durchgeführt. Der südliche Teil der Halde weist bereichsweise bereits einen Baumbestand auf. Die Haldenschüttung ist bis zu einer Höhe von 330 m ü.N.N. genehmigt und soll sich in der Endstufe bis an die östliche Gemeindegrenze (über die derzeitige Weihererweiterung) erstrecken. Eine Eingliederung der Halde in das naturräumliche Landschaftsgefüge ist nicht gegeben. Geländeveränderungen durch die Haldenauflast39 sind nicht bekannt. Für die Erweiterung der Kohleschlammablagerung wurde eine Fläche des Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" in Anspruch genommen; eine zukünftige Erweiterung des Betriebsgeländes in nördliche Richtung (Gemarkung Fraulautern) ist geplant. Dort ist der Flotationsweiher 9 bereits plangenehmigt, allerdings ist hier über eine Klage der Stadt Saarlouis noch nicht endgültig entschieden. Eine Gewässerbelastung durch die Kohlewaschung ist nicht zu erwarten, da ein geschlossener Wasserkreislauf genutzt wird. Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich des Grubengeländes sind durch genehmigte Rahmenbetriebspläne nach Bergrecht geregelt. Der Bereich der Grube Duhamel ist im gültigen LEPl Umwelt (2004) als „Standortbereich für die Rohstoffgewinnung (BR)“ festgelegt. Kraftwerk Ensdorf 39 Neben der Grube Ensdorf ist das Kraftwerk Ensdorf der zweite große Gewerbebetrieb in Ensdorf. Er liegt südwestlich der Ortslage in der Saaraue, zwischen Bahndamm und Saarhafen. Unter ungünstigen geologischen bzw. Bodenverhältnissen kann es durch den Haldendruck (Gewicht der Halde) zu einer Verformung der oberen Bodenschichten in unmittelbarer Nähe des Haldenkörpers kommen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 34 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Das Kraftwerk stellt einen Großemittenten dieser Region dar, obwohl es mit einer Entstickungs- und Entschwefelungsanlage ausgerüstet wurde. Das Kraftwerk speist Prozesswärme in die Fernwärmeschiene der FVS ein und gibt über eine Fernwärmeleitung an die Fa. Marion Abwärme ab. Ungeachtet dessen werden Emissionen an die Umgebung (Luft und Wasser) abgegeben, was zu erheblichen Belastungen der klimatischen und lufthygienischen Situation führt . Darüber hinaus stellt das Kraftwerk - einschließlich der davon ausgehenden Hochspannungsleitungen - eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Eine Erweiterung des Kraftwerkes ist sowohl in nördliche Richtung (Granulatlagerplatz) als auch in südliche Richtung (Kohlenlager) vorgesehen. Ferner ist der Bau eines neuen Kraftwerkblockes beabsichtigt. Im Rahmen der jeweiligen Plangenehmigungsverfahren nach Energierecht mit zugehöriger Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplanung werden die Eingriffe in Natur und Landschaft abgehandelt und ausgeglichen. Ausgleichsdefizite aus der Zeit vor Inkrafttreten der Eingriffsregelungen des SNG und BNatSchG in den 70er Jahren sind nicht mehr nachzuvollziehen. sonstige Gewerbeflächen Weitere gewerblich genutzten Flächen befinden sich im Bereich „Unten am Mühlenweg“ und östlich der B 51 (Bereiche Hohberg, ehem. Stixigelände). Der rechtskräftige LEP Umwelt (2004) legt nur noch im Südosten des Gemeindegebietes sowie im Bereich im Umfeld des Kraftwerks zwischen B 269 neu und Zufahrt zur Staustufe nördlich des Gewerbegebietes „Saarplateau“ ein Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) fest. Im Bereich südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) wird hingegen im Abstand von ca. 100 - 150 m zur Bundesstraße ein Vorranggebiet für Naturschutz (VN) festgelegt. Gewerbliche Vorranggebiete Auswirkungen/Konflikte Zwangsläufige Konflikte ergeben sich aus der Flächeninanspruchnahme, insbesondere aber durch: - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, - Vernichtung wertvoller Biotope, - klimatische und lufthygienische Belastungen. 3.2.3 VERKEHR Binnenschifffahrt Die Saar, die im Bereich der Gemeinde zur Großschifffahrtsstraße ausgebaut ist, verläuft im Westen des Gemeindegebietes. Sie wird nach ihrer Fertigstellung den Ausbaukriterien der Klasse Vb für das Großmotorschiff mit 2.500 t Auslastung und für den 2-Leichter-Schubverband als Typ-Schiff entsprechen. Am Kraftwerk Ensdorf besteht bereits ein Werkshafen (Umschlagplatz) der VSE. Das WSA Saarbrücken weist darauf hin, dass Flächeninanspruchnah____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 35 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ me und Geländeveränderungen - sofern die planfestgestellten Flächen des Saarausbaus betroffen sind - mit dem WSA Saarbrücken vor Beginn des Genehmigungsverfahrens abgestimmt werden sollten. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Saar oder an deren Ufer - wie Anlegestelle für Personenschifffahrt, Bootshafen, Umschlagstelle oder sonstiges bedürfen einer gesonderten Genehmigung nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bzw. Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Schienenverkehr Ensdorf liegt an der stark befahrenen Eisenbahnlinie Saarbrücken - Trier. Zur Zeit verkehren sowohl Personenzüge als auch Güterverkehr zwischen Saarbrücken und Trier. Die Bahntrasse verläuft in Nord-Süd-Richtung und durchquert die älteren Siedlungsbereiche im Westen der Gemeinde Ensdorf. Im südlichen Teil der Gemarkung Ensdorf (südlich der Saarstraße) liegt die Trasse ca. 700 m von der Saar entfernt. Der Bahndamm riegelt die Saaraue von einem Großteil der Siedlungsgebiete ab. Damit steht der Talraum der Saar als Erholungsraum für die Bewohner nur noch bedingt zur Verfügung. Für die an den Bahndamm angrenzenden Wohngebiete geht vom Verkehr der Eisenbahnlinie eine erhebliche Lärmbelastung aus. Straßenverkehr Die Gemeinde Ensdorf wird von folgenden zwei Hauptverkehrsstraßen durchzogen: B 51 Die Provinzialstraße nimmt zusätzlich zum innerörtlichen den überörtlichen Verkehr in Nord-Süd-Richtung auf. Die Verkehrszählung40 ergab eine Belastung von 12.939 Kfz / 24 Std. (Ortsausgang zu Bous) was gegenüber 1995 ca.17.000 Kfz / Tag) ein leichter Rückgang bedeutet. L.I.O. 139 Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) der L 139 beträgt laut Verkehrsmengenkarte 2000 derzeit 6.356 Kfz/24 h (1995: rd. 5.500 Kfz/24 h) auf dem Streckenabschnitt zwischen B 51 und Schwalbach („Am Schwalbacher Berg“) und 16.254 Kfz/24 h (1995: rd. 11.000 Kfz/24 h) im Bereich zwischen B 51 und Lisdorf (Saarlouiser Straße). Beide Straßen stellen aufgrund der auftretenden Staub-, Abgas- und Lärmbelästigung eine starke Belastung dar. Hinzu kommt die starke Trennwirkung, die die B 51 in der Ortslage ausübt. Um das enorme Verkehrsaufkommen in der Ortsmitte besser zu bewältigen, wurde vor dem Ensdorfer Rathaus ein Verkehrskreisel errichtet. Dennoch staut sich der Verkehr insbesondere in Richtung Bous (Einkaufsmärkte). Ein 40 Quelle: Minister für Wirtschaft, Verkehrsmengenkarte 2000 des Saarlandes, März 2002 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 36 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Teilstück der B 51 ist nördlich der L I O 139 in Richtung Saarlouis-Fraulautern bereits realisiert, so dass die Provinzialstraße nördlich des Rathauses bereits als Gemeindestraße zurückgestuft wurde. Die Ortsumgehung der B 51 südlich der L I O 139 wird z.Z. gebaut 41. Ebenso ist das Planfeststellungsverfahren zur Querspange der B 269 zwischen Ortseingang in Richtung Saar / BAB A 620 bereits abgeschlossen42 und die Straße im Bau. Des weiteren ist eine Verbindung zwischen der B 51 (neu) und B 51 (alt) in Verlängerung des Ostrings an der Grenze zu Saarlouis geplant. Bisher ist eine Reduzierung des Verkehrs auf der nördlichen Provinzialstraße noch nicht bemerkbar. Ein Verkehrsanstieg ist auch durch die neue Nutzung IKEA Lisdorf zu verzeichnen. Das übrige Straßennetz besteht aus überwiegend ruhigen Wohnstraßen. In Teilbereichen wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Straßenraumgestaltung bereits durchgeführt. Ruhender Verkehr Ensdorf besitzt im allgemeinen ausreichend Parkraum. Bereichsweise bestehen kleinere Engpässe, z.B. im Umfeld des Rathauses. Die im rückwärtigen Bereich des Rathauses gelegene, zum Parken genutzte Freifläche, weist erhebliche Gestaltungsmängel auf. Dies wiegt um so schwerer, als sie aufgrund ihrer Lage zwischen Rathaus und Park von besonderer Bedeutung für das Siedlungsgefüge sein könnte. Zur Zeit ist der 2. BA zur Neugestaltung des Rathausumfeldes in Planung. Fuß- und Radwege Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens (Trennwirkung B 51) ist in Ensdorf die Bereitschaft zur Benutzung des Fahrrades und damit im Zusammenhang auch zum Bau von Radwegen gering. Ein attraktives Radwegenetz könnte jedoch die Akzeptanz des Fahrrades als umweltfreundliches und gesundheitsförderndes Fortbewegungsmittel erhöhen. In der Schrift “Verkehrsberuhigung und Ausbau des Radwegenetzes in der Gemeinde Ensdorf” sind einige Fuß- und Radwege im Außenbereich angegeben. Diese bruchstückhaften Abschnitte müssen mit dem Innenbereich des Ortes verbunden und zu einem Netz von Nah- und Fernverbindungen ausgebaut werden, das an das überörtliche Netz angebunden ist und wichtige Radfahrerziele integriert. Dazu zählen insbesondere Naherholungsgebiete, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gewerbegebiete, die Ortsmitte und der Bahnhof. In der Karte "Radwandern im Saarland" wird für die verschiedenen Touren in Ensdorf die Benutzung öffentlicher Straßen und Wirtschaftswege vorgeschla- 41 Planfeststellungsbeschluss zur B 51 - Ortsumgehung vom 25.03.1998, Az.B/5-32-17/98 Ergänzungsbeschluss „Erdmassen“ vom 25.06.1998, Az.B/5-32-17/98 42 Planfeststellungsbeschluss zur B 269 - Querspange vom 22.04.2002, AzB/5-PF-1/2001BU Ergänzungsbeschluss „Kreisverkehrsplatz“ vom 01.07.2002, AzB/5-PF-3/2000BU ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 37 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ gen. Während entlang der übergeordneten Straßen (Saarlouiser Straße in Richtung Lisdorf, B 51- Richtung Bous ab Möbel Martin, Provinzialstraße außerhalb der Ortslage in Richtung Fraulautern) Radwege vorhanden sind, fehlen diese innerhalb der Ortschaft. Das kommunale Radverkehrskonzept43 stellt darüber hinaus insbesondere Mängel bei Fahrradabstellanlagen fest. Das Zielkonzept des Gutachtens bezieht sich im Wesentlichen auf die Ergänzung des Fahrradnetzes entlang bestehender Verkehrswege. Die überörtlichen Radwege (z.B. Saarland-Radwege) sind bereits ausgeschildert. Auswirkungen/Konflikte Auswirkungen auf Natur und Landschaft ergeben sich aus: - Flächeninanspruchnahme und Geländeveränderungen in der Saaraue für die „neue“ B 51 Ortsumgehung sowie die Querspange A 620 / B 51, damit Bodenverlust und Veränderungen der Biotopstrukturen - Zerschneidungseffekte von Biotopstrukturen / Wanderungswege, - Trennwirkungen zwischen Ortsteilen, - hohe Lärm- und Schadstoffbelastung durch steigendes Verkehrsaufkommen. 3.2.4 44 VER- UND ENTSORGUNG Überflurleitungen Ausgehend vom Kraftwerk Ensdorf wird das Gemeindegebiet von mehreren Hochspannungstrassen durchzogen, die sich negativ auf das Landschaftsbild auswirken. Potenzielle Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf die Bevölkerung sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind noch nicht ausreichend erforscht. Im Gemeindegebiet Ensdorf existieren folgende Überflurleitungen: - Messer-Griesheim - Sauerstoff-Fernleitung (FL 018) - RWE - 380 kV Hochspannungsfreileitung (Ensdorf - Bundesgrenze, Bl. 4599 und Uchtelfangen - Ensdorf, Bl. 4545) - RWE - 220 kV Hochspannungsfreileitung (Merzig - Ensdorf, Bl. 2340) - RWE - 110 kV Hochspannungsfreileitung (Bous - Ensdorf, Bl. 0764) - RWE - Hochspannungsfreileitung (geplant, Bl. P027) - RWE - Umspannanlage Nr. 0362 In diesen Leitungsbereichen dürfen nur Gehölze angepflanzt werden, deren Endhöhe 3 m nicht übersteigt. Am Rande der Schutzstreifen sind die Gehölze nach ihrer Endwuchshöhe zu staffeln, damit auch bei Baumschäden außerhalb des direkten Schutzstreifens die Leitungen unbeschädigt bleiben. Gene- 43 44 EcoData - Gesellschaft für Umweltinformatik und Planung mbH, Kommunales Radverkehrskonzept für die Gemeinde Ensdorf, Saarbrücken Juni 1994 Näheres zur Ver- und Entsorgung ist dem Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes, Kap. 12, zu entnehmen ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 38 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ rell sind alle Arbeiten im Bereich der Leitungen mit den Leitungsträgern abzustimmen. Die einschlägigen Richtlinien gem. DIN VDE sind zu beachten 45. Unterflurleitungen Unterirdische Versorgungsleitungen (Gasversorgung, Fernwärme, Trinkwasser) stören hingegen das Landschaftsbild nicht. Von diesen Leitungen geht nur beim Bau bzw. bei Störungen (Wartung) ein Konflikt zu den Naturpotenzialen aus (vorübergehende Beseitigung von Vegetation). Im Gemeindegebiet Ensdorf sind folgende Unterflurleitungen zu finden: - Messer-Griesheim: - Saar Ferngas AG : - SaarWasser GmbH: - SaarEnergie GmbH: - VSE /energis: - DSK / RAG Sauerstoff-Fernleitung (FL 018) Gashochdruckleitung und entsprechende Steuerkabel Versorgungsleitung DN 150 zum Bergwerk Ensdorf Trinkwasserhauptleitung DN 400 (Wasserwerk Bisttal - Hochbehälter Homark) Trinkwasserversorgungsleitung DN 250 (Hochbehälter Homark - Bergwerk Ensdorf) Mittelspannungskabel Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Fernwärmenetz Fernmeldekabel Gasleitung entlang L 345 Bei Arbeiten in diesen Leitungsbereichen sind verschiedene Anforderungen, wie die DVGW-Arbeitsblätter GW 125 "Schutz unterirdischer Versorgungsanlagen bei Baumpflanzungen" und W 101 "Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete" zu beachten. Bei den Hochdruckleitungen sind insbesondere die Technischen Regeln für Gashochdruckleitungen (T RGL) einzuhalten. Dazu gehören die erforderlichen Schutzstreifen von 3 m rechts und links der Leitungsachse, sowie die Überdeckung von 0,8 m der erdverlegten Leitungen. Auf eine Darstellung der Leitungen einschl. Schutzstreifen in der Planzeichnung des LP wird verzichtet, da der Plan durch die vielen Liniendarstellungen nahezu unleserlich würde. Hinsichtlich der zeichnerischen Übernahme der Leitungsführung wird deshalb auf die Planzeichnung zum FNP verwiesen. Abwasser Mit der Inbetriebnahme der Kläranlage und dem zwischenzeitlich fertig gestellten Ausbau der notwendigen Sammler ist eine grundlegende Verbesserung der Abwassersituation absehbar. Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind beim Bau bzw. Störungen (Wartung) durch die vorübergehende Beseitigung von Vegetationsdecke, insbesondere in Tallagen (i.d.R. ökologisch hochwertige Bereiche), festzustellen. Weitere gravierende Auswirkungen können durch ein marodes Ab- 45 vgl. Anhang 2 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 39 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ wassernetz auf das Wasserpotenzial wirken. Der Betrieb der Kläranlage kann unter ungünstigen Bedingungen auch mit Geruchsbelästigungen verbunden sein. Regenwasser Bezüglich der drei geplanten Wohnbauflächen und zukünftigen Baugebiete sind die Anforderungen des § 49 a SWG zur ökologischen Niederschlagswasserbeseitigung einzuhalten. In den nachfolgenden Bebauungsplänen sind entsprechende Festsetzungen zu treffen. Altlasten In Ensdorf sind mehrere Altlastenstandorte vorhanden, von denen eine potenzielle Grundwassergefährdung ausgeht. Das Altablagerungskataster des LfU weist für den Geltungsbereich des Landschaftsplanes insgesamt 8 Altablagerungen aus46. Die Flächen werden einschließlich der vorläufigen Gefährdungsabschätzung in die Begründung übernommen. Eine genauere Untersuchung des Standortes kann Aufschluss darüber geben, ob eine Gefährdung vorliegt und es sich damit um eine Altlast handelt. Die Erfassung berücksichtigte vor allem ehemalige Deponien, jedoch nicht ausschließlich illegale Ablagerungen. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es ist nicht ausgeschlossen, dass sich in der Gemeinde weitere Altablagerungen befinden. Diese sind vor allem dort zu erwarten, wo sich in Ensdorf ehemalige Abgrabungen von Sand und Kies befinden. Weiterhin lassen allgemein ehemalige Standorte von Tankstellen oder sonstigen Gewerbebetrieben, die mit Umwelt gefährdenden Stoffen umgehen, die Vermutung auf Altlasten zu. Eine andere Art der Altlast stellen Bunker dar. Einige dieser Westwallbunker sind noch intakt, andere aber sind gesprengt und von Erde überdeckt, so dass deren Lage nicht mehr bekannt ist. Bei konkreten Baumaßnahmen müssen diese Anlagen anhand der Unterlagen des Bundesvermögensamtes und örtlichen Untersuchungen lokalisiert werden. 46 Aufstellung der Gemeinde Ensdorf, Stand 21.09.1994 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 40 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ in Ensdorf Folgende Altlastenstandorte, deren Gefährdung nach den unten angeführten Kriterien47 eingeschätzt wurden, sind in der Gemeinde Ensdorf bekannt: Tabelle 3: Altlastenstandorte Altlastenstandorte 47 Nr. Lage der Deponie Art der Ablagerung ELS 101 Ensdorf westl. B 51, Flur 9 und 10, Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen Auf dem Stockwald *** ELS 102 An der Schwalbacher Straße, Flur 6 * ELS 103 Zwischen Gräben (Stöckerweg, ehe- Bauschutt, Erdmassen, illegale mal. Bauuntern. Hiery), Flur14 Ablagerungen *** ELS 104 Heidenköpfchen, Flur 7 und 8 (ge- Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen genüber Hasenberg), Biotopfläche ** ELS 105 Ensdorf “Wischberger” (Wertstoffhof Bauschutt, Erdmassen, Teerde- ** und Brachfläche), z.T. Biotopfläche cken, Schlacken ELS 106 Hohweiher (Teil des Gewerbegebie- Hausmüll, Bauschutt, Erdmassen, tes) Teerdecken, Straßenbelag *** ELS 107 Taubental Bauschutt, Erdmassen, Hausmüll *** ELS 108 Bauhof Gelände Erdmassen, Bauschutt, Gewerbe-, Industriemüll *** Bauschutt, Erdmassen, Hausmüll (20%) Gefährdungsabschätzung Das GefährdungsPotenzial bezüglich des Grundwassers wurde eingeschätzt aufgrund - der Grundwasserverhältnisse, Vorfluternähe = geologisch-hydrologische Gegebenheiten in Verbindung mit der Nutzung der Deponie (Kinderspielplatz, Wohnbebauung, etc.), der bekannten Müllzusammensetzung. Entsprechend ihres GefährdungsPotenzials bezüglich des Grundwassers sind die Deponien in vier Klassen unterteilt. *** - Sehr hohes GefährdungsPotenzial: Akute Grundwassergefährdung des Hauptgrundwasserleiters und Einfluß auf Entnahmebrunnen nicht auszuschließen und nähere Untersuchung erforderlich und / oder sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigung, Rutschung) ** - Hohes GefährdungsPotenzial: Gefährdung des Hauptgrundwasserleiters und Einfluß auf Entnahmebrunnen nicht auszuschließen und nähere Untersuchung erforderlich und / oder sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigung, Rutschung) * - GefährdungsPotenzial möglicherweise vorhanden: Gefährdung des Hauptgrundwasserleiters Untersuchung angeraten und / oder sonstige Gefährdung (Bodenverunreinigungen, Erosion, Rutschung) o - GefährdungsPotenzial nicht wahrscheinlich Vermutlich keine Gefährdung für das Grundwasser ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 41 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 3.2.5 WASSERWIRTSCHAFT Der Ausbau der Saar ist im Bereich der Gemeinde Ensdorf abgeschlossen. Ziel der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist die Schiffbarmachung der Saar. Während im Zuge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses die Aufhöhungsfläche Ensdorf II komplett aufgeschüttet wurde, wurde im Bereich der Aufhöhungsfläche Ensdorf I nur ein Teil der Erdarbeiten vollzogen. Die Restfläche auf ehemaligem Aueniveau (Bereich Nonnenwies) soll nun als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Auch wurde im Bereich des Saardurchstichs ein Teil der planfestgestellten Auffüllungen des Altarmes zwischen B 51-neu und Saar nicht ausgeführt, so dass dort ein kleiner Altarmrest verblieb. Gewässerausbau und -unterhaltung wirken sich negativ auf Fließgewässerund Uferbiotope aus. Die Zuflüsse zur Saar (Bommersbach, Schwalbach, Lochbach) sind in großen Bereichen ausgebaut, so dass keine natürlichen oder naturnahen Uferzonen innerhalb der bebauten Ortslage vorhanden sind. Ausgebaute Bäche, insbesondere Verrohrungen, sind als Fremdkörper in Natur und Landschaft zu betrachten, da sie als Wanderungsbarriere wirken bzw. einen lebensfeindlichen Untergrund darstellen. Durch eine Begradigung wird zudem bewirkt, dass sich die Fließgeschwindigkeit erhöht und somit die Tiefenerosion verstärkt wird. Gleichzeitig kann es dadurch in unmittelbarer Ufernähe zu Entwässerungen führen. Abbildung 2: Auszug Planfeststellung, Bereich Saaraltarm ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 42 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 3.2.6 LANDWIRTSCHAFT Im Bereich der Gemeinde Ensdorf kann von einer fast vollständigen Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung gesprochen werden. Lt. telefonischer Auskunft des Statistischen Landesamtes existiert in Ensdorf nur noch ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb48, dessen landwirtschaftlich genutzte Fläche 1997 weniger als 15 ha betrug. Eine genaue Aufteilung der verschiedenen Nutzungen liegt nicht vor. Dennoch werden in der Statistik 283 ha (33,7 % des Gemeindegebietes) als landwirtschaftliche Fläche geführt. Daraus ist abzuleiten, dass viele Flächen brach liegen bzw. nur unregelmäßig und extensiv von Landwirten, die nicht in Ensdorf ansässig sind, bewirtschaftet werden. Ein Teil der landwirtschaftlichen Flächen liegt in der Saaraue. Dieser Bereich ist aufgrund seiner Bodenzahlen für die Landwirtschaft gut geeignet. Der LEPl Umwelt legt das Gebiet nördlich des Kraftwerkes Ensdorf, zusammen mit der Lisdorfer Au, als landwirtschaftliches Vorranggebiet (VL) fest49, so dass der landwirtschaftlichen Nutzung grundsätzlich vor anderen Nutzungen Vorrang einzuräumen ist (außer Naturschutz50). Da die Landwirtschaftsflächen in den Saarauen durch den Saarausbau sowie den Verkehrswegeausbau stark beansprucht sind, wird für den Bereich nördlich des Kraftwerkes sowie die Lisdorfer Au ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist es, die geplanten und zum Teil schon durchgeführten Maßnahmen mit ihren landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen zusammenzufassen (Saarausbau, Neutrassierung der B 51, Verlegung von Fernwärme und Sammlern des Abwasserverbandes Saar), die hieraus entstehenden Nachteile für "die allgemeine Landeskultur" zu beseitigen und notwendige Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege zu ermöglichen. Die Erstellung eines Wege- und Gewässerplanes, einschließlich des dazugehörigen landschaftspflegerischen Begleitplanes, ist zur Zeit in Arbeit. Ergebnisse aus landschaftsplanerischer Sicht wurden zwar für Mitte 1999 in Aussicht gestellt51, liegen allerdings noch nicht vor. 48 49 50 51 Mit Schreiben vom 17.06.1998 wurde aktuelles Zahlenmaterial von der Landwirtschaftskammer und dem Statistischen Landesamt angefordert. Bisher liegen noch keine neuen Daten schriftlich vor. vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi. 101 vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi. 41 Schreiben des Amtes für Landentwicklung vom 19.06.1998 sowie tel. Auskunft von Herrn Forster, Amt für Landentwicklung, am 19.06.1998 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 43 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die übrigen Flächen liegen im südöstlichen Bereich des Gemeindegebietes auf mäßigen bis schlechten Böden (Terrassenfluren des Gries). Trotz der relativ guten Eignung der Talaueböden für den Ackerbau zeigt die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung52 für die Gemeinde Ensdorf keine neuen Entwicklungschancen auf. AEP Negative Auswirkungen durch die noch verbliebene landwirtschaftliche Nutzung auf den Naturhaushalt, sind nur in geringem Maße zu erwarten (lokal begrenzter Einsatz von Agrochemikalien), zumal die Nutzung durch Auflagen der Gemeinde extensiviert wurde. Die z.Z. stattfindende Extensivierungstendenz hat günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt: - Regenerierung der Böden vom ehemals intensiveren Einsatz von Pestiziden, - Abbau der Düngemittelbelastung, - Bereitstellung von zahlreichen ökologischen Nischen, durch kleinräumige Landnutzung (Wechsel von Brachen und bewirtschafteten Flächen), - Entwicklung von Ackerrandstreifen mit Ackerunkräutern. Sie bietet sogar neue Chancen hinsichtlich der Entwicklung von Natur und Landschaft, wenn die Flächenextensivierung im Rahmen eines langfristig angelegten „vertraglichen Naturschutzes“ zur Bewältigung von Eingriffsfolgen, z.B. im Rahmen der Ökokonto-Regelung, genutzt wird53. 3.2.7 FORSTWIRTSCHAFT Der Waldanteil der Gemeinde Ensdorf beträgt 133 ha und damit 15,9 % der Gemeindefläche. Er liegt damit erheblich unter dem Waldflächenanteil des Saarlandes mit 33,4 % und ist als sehr gering anzusehen. Der überwiegende Teil der Fläche (95 ha bzw. mit Nebenflächen 115 ha) ist Staatswald, der den nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes bedeckt. Verwaltungsmäßig gehört die Fläche zum SaarForst Landesbetrieb - Regionalbetrieb Süd (ehemals: Forstamt Warndt-Saarlouis). Ein kleiner Teil der Ensdorfer Waldfläche (8,5 ha) ist in Kirchenbesitz. Er liegt südöstlich der Gemeinde Ensdorf im Anschluss an die Siedlungsflächen. In dieser Waldfläche (Hasenberg) dominieren Robinien und Kiefern. Aus der folgenden Tabelle lässt sich die Dominanz der Traubeneiche ablesen. Mit Ausnahme der Fichte spielen die anderen Arten nur eine untergeordnete Rolle. 52 53 Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) für das Saarland, Saarbrücken 2001 vgl. Kap.5.10 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 44 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 4: 54 Holzartenverteilung im Staatsforst Baumartenstruktur nach Baumartengruppen Eiche Buche Edellaubbäume Sonstige Laubbäume Fichte Übrige Nadelbäume Douglasie Kiefer Lärche Gesamt Fläche/ha % 36,6 8,7 3,1 16,5 16,4 0,2 1,4 4,3 7,5 94,7 ha 38,6 9,2 3,3 17,4 17,3 0,2 1,5 4,5 7,9 100 % Der Laubbaumanteil lag 1999 damit insgesamt bei ca. 68,5%. Es gibt acht Altersklassen mit einem Lebensalter der Bäume von 0 bis über 140 Jahren. Über die Hälfte der Gesamtfläche, nämlich 53 ha sind von Bäumen mit der Altersklasse III, also von Bäumen mit einem Alter von 40-60 Jahren bestockt. Die Altersklassenverteilung der Holzarten (Hauptbestand und Blösse) gliedert sich nach den Hauptergebnissen der Forsteinrichtung Ensdorfer Wald wie folgt: Tabelle 5: Altersklassen und Baumarten in Hauptbestand und Blösse Altersklassen I (0-20 Jahre) II (20-40 Jahre) III (40-60 Jahre) IV (60-80 Jahre) V (80-100 Jahre) VI (100-120 Jahre) VII (120-140 Jahre) XII (>140 Jahre) Waldschäden 54 55 Vorkommende Baumarten Sonstige Laubbäume, Edellaubbäume, Buche, Eiche Lärche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Sonstige Laubbäume, Edellaubbäume, Buche, Eiche Lärche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Sonstige Laubbäume, Edellaubbäume, Buche, Eiche Fichte, Edellaubbäume, Eiche Fläche in ha 14 Douglasie, Sonstige Laubbäume, Buche, Eiche 5 Lärche, Kiefer, Fichte, Edellaubbäume, Buche, Eiche Buche, Eiche 6 Eiche 12 53 2 3 <1 In Folge des trockenen Sommers 2003 wurde der seit Mitte der 90er Jahre landesweite Abwärtstrend der Waldschadensentwicklung 55 gestoppt bzw. vgl. Forstamt Warndt-Saarlouis, Hauptergebnisse der Forsteinrichtung - Ensdorfer Wald, Saarlouis 1999 Saar Forst, Waldzustandserhebung 2003 des Saarlandes, Hrg. Ministerium f. Umwelt, September 2003 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 45 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ sogar umgekehrt, so dass insbesondere für die Baumarten Fichte, Kiefer und Eiche ein leichter Anstieg der Schäden zu verzeichnen ist. Detaillierte Angaben zur Gemeinde Ensdorf existieren nicht. Wenn auch die holzproduktive Tätigkeit im allgemeinen eine wesentliche Aufgabe der Forstwirtschaft ist, so dient die multifunktionale Forstwirtschaft, die sowohl die Nutz- als auch Schutz- und Erholungsfunktion einschließt, dem Allgemeinwohl. Waldflächen beeinflussen vor allem aufgrund ihrer Schutzfunktionen die Umweltpotenziale positiv: • Klimaschutz infolge hoher relativer Luftfeuchte, Temperaturausgleich, Frischluftproduktion, geringere Windgeschwindigkeit • Bodenschutz, da die Bäume die Erosion des Bodens verhindern • Wasserschutz durch Speicherung und Filterung des Wassers im Waldboden • Der Wald wirkt als Luftfilter (hoher Auskämmeffekt) • Bereitstellung von zahlreichen ökologischen Nischen, insbesondere in Altholzbeständen. • Lärm- und Sichtschutz • Erholungswert 3.2.8 ERHOLUNG Die verschiedenartigen, vorhandenen Freiräume einer Gemeinde oder Stadt erfüllen das Bedürfnis nach Erholung der Bevölkerung in unterschiedlicher Art und Weise. "Nach Untersuchungen von Freizeitforschern verbringen die Bewohner 70 - 80 % ihrer Freizeit in der Wohnung, bzw. im Wohnumfeld (Garten, Hof u.a.)." 56 Die Siedlungs- und Freiraumstruktur in Ensdorf ist durch die Wohnform der Gruben- und Hüttenarbeiter (ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit großen Gärten) geprägt. 60,4 % der Gebäude sind Einfamilien- und 36,2 % Zweifamilienhäuser. Eine Versorgung mit privaten Freiflächen ist daher in ausreichendem Maße gegeben. Da nicht alle Bedürfnisse der Erholung im eigenen Garten befriedigt werden können, sind darüber hinaus öffentliche Freiräume unterschiedlicher Art notwendig. Hierbei wird in multifunktionale Freiräume (Freiflächen, die mehrere Funktionen gleichzeitig übernehmen können), zu denen alle Parkanlagen und Nah- 56 vgl. S. 37, Landschaftsplan der Gemeinde Schwalbach - Erläuterungsbericht ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 46 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ erholungsgebiete zu zählen sind, und monofunktionale Freiräume (Flächen, die mehr oder weniger einer Nutzungsart verpflichtet sind) unterschieden57. Hierzu gehören: Multifunktionale Freiräume - Spielplätze, Badebereiche, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Dauercampingplätze Sportanlagen. Na herholu ngsgeb iete so lle n da s Bedü rfni s n ach Erh olu ng in d er fre ien Landschaft befriedigen. Naherholung Hierfür stehen in Ensdorf drei unterschiedliche Bereiche zur Verfügung, denen örtliche Bedeutung zukommt. Saaraue Gewässerränder gelten neben Waldrändern als die Bereiche mit höchstem Erholungswert. Die Vielfalt der Uferbereiche ging jedoch durch den Saarausbau verloren. Der Erholungswert wird außerdem durch verschiedene andere Baumaßnahmen stark beeinträchtigt. Die Zugänglichkeit zum Bereich der Saaraue ist durch die Bahntrasse und das Kraftwerk Ensdorf eingeschränkt. Die Verlegung der B 51 in die Saaraue führte zu weiteren Einschränkungen. Möglichkeiten zum Verweilen (Bänke) fehlen. Waldgebiete Die beiden Waldgebiete stellen gleichfalls Bereiche mit einem hohem Erholungswert dar. Der Hasenberg mit z.T. gärtnerisch angelegten Bereichen (Blumenrabatten, Springbrunnen) ist sowohl Parkanlage als auch freie Landschaft. Die Ausstattung mit Bänken, Schutzhütte, Bolzplatz, einem Bereich zum Lagern und Spielen und einem Waldlehrpfad ist sehr gut bis überdurchschnittlich. Bei der Gestaltung und zukünftigen Pflanz- und Pflegemaßnahmen, ist stärker auf eine standortgerechte Artenauswahl Rücksicht zu nehmen. Der Ensdorfer Wald bietet im Anschluss an das Sportzentrum Ensdorf sehr gute Möglichkeiten der sportlichen Betätigung in der freien Landschaft. Eine besondere Ausstattung ist nicht vorhanden. Die Fläche des Ensdorfer Waldes wird im LEPl Umwelt 2004 als Waldfläche58 dargestellt. Im östlichen Waldgebiet befindet sich eine Wassertretanlage. 57 58 nach Nohl, W., Städtischer Freiraum und Reproduktion der Arbeitskraft, München 1984 vgl. LEPl Umwelt, 2004., Teil B, Zeichnerische Festlegungen, siehe Abb. 1, S. 10 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 47 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Beide Bereiche sind sehr gut erreichbar. Des weiteren legt der LEPl Umwelt59 den Bereich der Bergehalde einen „Standortbereich für den Tourismus (BT)“ fest. Insbesondere ist die überörtliche Funktion des Aussichtspunktes auf der Bergehalde zu erwähnen. ehemalige Landwirtschaftsflächen Parkanlagen Du rch die Au fga be d er lan dwirtschaftlichen Nu tzun g e ntstehe n Brach flächen, die für das Naturerleben interessante Aspekte aufweisen. Eine Ausstattung im Hinblick auf eine Freizeitnutzung ist nicht vorhanden. Die Bereiche sind jedoch gut erreichbar. In der Gemeinde Ensdorf gibt es eine einzige größere zusammenhängende öffentliche Grünanlage. Beginnend östlich des Rathauses erstreckt sie sich entlang des Lochbaches bis zum Freibad. Die Fläche ist Teil des Landschaftsschutzgebietes L.3.09.29 "Ensdorfer Wald". Die Größe beträgt ca. 3,25 ha. Die Grünanlage hat einerseits die Funktion einer Grünanlage im unmittelbaren Wohnumfeld (Fußwegeentfernung 300 - 500 m je nach Richtwert), andererseits die Funktion einer siedlungsbezogenen Grünanlage zu übernehmen (Fußwegeentfernung 1000 m). Die Anlage ist gärtnerisch angelegt und zum ruhigen Verweilen mit Bänken ausgestattet. Darüber hinaus sind eine Kneippanlage, ein Barfußweg im Bereich des Stollenmundloches, eine Kurkonzertmuschel und ein neu gestalteter Spielbereich vorhanden, der als "Spielplatz Im Park" seit 2001 ein attraktives, ca. 15 ar großes Spiel- und Erlebnisgelände erschließt. Monofunktionale Freiräume In der Gemeinde Ensdorf sind 11 Kinderspielplätze vorhanden. Spielplätze Es ergibt sich ein Bestand von 12.590 qm Spielfläche, wobei die Spielplatzfläche „ Prälat-Anheier-Straße“, die dem Freibad zugeordnet und während der Freibade-Saison nur vom Freibad aus benutzbar ist, nicht mitgerechnet wurde. Für die Gemeinde Ensdorf besteht durch die Realisierung der Spielplätze Stöckerweg und Rosselwald derzeit kein Defizit für Kinder bis zu 12 Jahren. Im Spielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach wurden für die Gemeinde Ensdorf 9 Spielgebiete, d.h. auch "räumliche Einheiten … voneinander abgegrenzt, 60 die mit dem Einzugsbereich der Spielplätze für Kinder ab 6 Jahren zusammenfallen". 59 60 vgl. LEPl Umwelt 2004, Teil A, Zi. 131 Grimmont / Hasenberg: Kinderspielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach, Ensdorf, S. 27 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 48 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Ein kleiner Bereich südlich der Schule und westlich des Friedhofes wird von keinem Einzugsbereich eines Spielplatzes erschlossen. Da auch kein Spielplatz vorhanden ist, wurde die in diesem Bereich vorhandene 100%-ige Unterversorgung mit der Errichtung von Spielbereichen auf den Schulhöfen ausgeglichen. Die Spielbereiche östlich der Provinzialstraße sind ausreichend mit Kinderspielplätzen versorgt, auch wenn die Entfernungen für Kinder unter 6 Jahren teilweise zu groß sind. In der Regel stehen für jüngere Kinder private Spielmöglichkeiten zur Verfügung. Für Kinder ab 12 Jahren sind im Bereich des Sportzentrums und des Hasenberges ausreichende Spielmöglichkeiten vorhanden. Außerdem hat diese Altersgruppe die Möglichkeit, die freie Landschaft zum Spielen zu nutzen. Die Versorgung mit Spielplätzen auf der Westseite der Provinzialstraße ist mit den dort gelegenen 3 Spielbereichen bedeutend schlechter. Alle Einzugsbereiche werden von der Bahntrasse durchschnitten, wodurch die Erreichbarkeit der Spielplätze für die jüngeren Kinder stark eingeschränkt wird. Kinder des Spielbereiches 26 müssen sogar die Provinzialstraße überqueren, da der Einzugsbereich des Spielplatzes im südlichen Teil über die stark befahrene Hauptverkehrsstraße hinüberreicht. Dieser Spielplatz (Spielbereich 26) ist zudem der kleinste Ensdorfer Spielplatz. Im nördlich angrenzenden Spielgebiet steht derzeit kein Spielplatz zur Verfügung. Die Ausstattung aller Spielplätze ist verhältnismäßig gut. Eine Verbesserung sollte bei fast allen Plätzen hinsichtlich der Sandspielbereiche und der Bepflanzung vorgenommen werden. Die grundsätzlichen Ziele der derzeitigen Spielplatzplanung 61 in Ensdorf sind: - Spielräume schaffen, die für möglichst viele Altersstufen geeignet sind - Naturnahe Spielmöglichkeiten schaffen durch das Einbeziehen der Vegetation ins Spielgeschehen und durch das Modellieren des Geländes (Hügel, Kuhlen, Felsen, Wasser, Höhlen, Baumstämme ...) - Vermeidung bzw. Abschaffen eingezäunter "Spielghettos" sowie des reglementierenden "Schilderwaldes" - "Neues" einführen, das heißt, Wiederholungen vermeiden und noch nicht vertretene Spielgeräte anschaffen - Anpassung der Spielgeräte an die sich ändernde Altersstruktur des Einzugsbereiches eines Spielplatzes - jedem Spielplatz sein eigenes, charakteristisches Gepräge geben - Verantwortungsbewusstsein schaffen, durch das Miteinbeziehen der Anlieger und Nutzer in die Planung und spätere Betreuung der Spielplätze - Regelmäßiges (alle 2 Jahre) Begehen der Plätze mit der Spielplatzkommission, aber auch mit einer "Kinderkommission" 61 Spielplatzkonzept "Spielräume in Ensdorf" , Ensdorf 2000 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 49 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 6 Kinderspielplätze Lage Schanzenstraße Königsberger Straße Am Rech (Hasenberg) Werdorfstraße (Pinkhans) Parkanlage Nußgartenstraße / Zum Güterbahnhof Prälat-Anheier-Straße Stöckerweg Bommersbachweg Rosselwald Schulhöfe Sportanlagen Größe 600 qm 600 qm 700 qm 1.300 qm 2.000 qm 360 qm 330 qm 3.400 qm 200 qm 2.000 qm 1.100 qm Die Gemeinde Ensdorf ist im Besitz einer sehr vielseitigen Sportanlage. Sie besteht aus: 1 1 1 1 1 1 1 1 Groß-Sporthalle für internationale Sportereignisse (seit 1999 mit Kletterwand) „Glück-Auf-Stadion“ mit einem Rasenplatz (70 x 100 m), 12.000 Zuschauerplätze Ascheplatz (70 x 100 m) mit 400 m Laufbahn, Discus-Anlage und Clubhaus Rasenkraftplatz (Hammerwurfanlage) Bouleplatz Tennisanlage mit 6 Plätzen je 18 x 36 m Tennishalle (18 x 36 m) Schießsportanlage (KK) 50 m lang mit Schießständen für Kleinkaliber, Sportpistole, Luftgewehr und Bogenschießen 1 Waldtrimmpfad (ca. 5 km) Die Anlagen sind im Bereich des Sportzentrums Prälat-Anheier-Straße zusammengefasst. Seit Herbst 2001 wird das Sportzentrum durch eine rd. 180 qm große Skateboardbahn (mit Jump-Ramp, Curb, Board-Bank), die ihren endgültigen Standort gegenüber der Großsporthalle gefunden hat, ergänzt. Des weiteren befindet sich südlich der Tennisplätze ein Hundedressurplatz am westlichen Waldrand, der über den Tannenweg erreichbar ist. Eine Turnhalle existiert an der Schule. Des Weiteren sind Beach-Volleyball-Anlagen im Schwimmbad sowie auf dem Schulhof errichtet worden. Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) geht von einem Orientierungswert62 von 4 qm nutzbarer Sportfläche (Nettosportfläche) pro Einwohner aus. Für die Gemeinde Ensdorf ergibt sich hieraus ein Gesamtbedarf von 29.308 qm Sportfläche. 62 Die hier aufgeführten Orientierungswerte ebenso wie die in nachfolgenden Kapiteln herangezogenen Werte, dienen jeweils als grober Vergleichsmaßstab und sind im Einzelfall zu hinterfragen und zu prüfen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 50 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Alle Anlagen dienen der aktiven Freizeitgestaltung und Erholung. Demgegenüber steht ein Bestand von 27.044 qm Sportfläche. Trotz des Defizits kann der Bedarf für Ensdorf als ausreichend gedeckt angesehen werden, da die räumliche Nähe der freien Landschaft die vollständige Deckung nicht zwingend erforderlich macht. Die Sportflächen sind für die Ensdorfer Bevölkerung gut fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichbar. Bäder Die Gemeinde Ensdorf besitzt ein unbeheiztes Freibad, das in unmittelbarer Nähe der übrigen Sportflächen liegt. Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) gibt als Orientierungswert 0,1 qm Wasserfläche pro Einwohner an. Der Wert wird in Ensdorf um ein vielfaches überschritten (0,82 qm/E), da das Becken eine Ausdehnung von 50 x 120 m und damit eine Gesamtfläche von 6000 qm besitzt. Als Richtwert für die Bruttofläche von Freibädern werden 2 qm/E (DOG) angegeben. Auch der Wert wird weit überschritten (2,9 qm/E). Im Verhältnis zur Wasserfläche ist die Rasenfläche eher gering, aber noch als ausreichend anzusehen. Da das Freibad direkt an den Ensdorfer Wald grenzt, ist eine gute Eingrünung gegeben. Camping Östlich an das Freibad angrenzend liegt ein Campingplatz mit ca. 100 Stellplätzen, der von April bis November geöffnet ist. Der Campingplatz wird wie eine Wochenendhaussiedlung genutzt, was zur Folge hat, dass die Bewohner ihre Stellplätze gärtnerisch überarbeiten und Anpflanzungen vornehmen, die nicht standortgerecht sind. Kleingärten In der Gemeinde Ensdorf gibt es keine Kleingärten, was auf die o.g. Siedlungsstruktur mit einem hohen Anteil an privatem Grün zurückzuführen ist. Auch zukünftig ist kein Bedarf erkennbar. Friedhöfe In der Gemeinde Ensdorf ist ein Friedhof (Am Schwalbacher Berg) mit einer Größe von 15.300 qm vorhanden. Die in Ensdorf vorhandenen Friedhofsflächen lassen bereits heute erwarten, dass künftig ein zusätzlicher Flächenbedarf bestehen wird. Der Friedhof ist sehr eng belegt und weist nur wenig Begleitgrün und Bäume auf. Die Funktion einer zum Verweilen attraktiven Grünfläche, die auch die Möglichkeit der Kontemplation bietet, ist in diesem Fall nur bedingt gegeben. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 51 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Der Friedhof ermöglicht es durch seine innerörtliche Lage, dass gerade ältere Menschen, deren Mobilität häufig nicht mehr so groß ist, ohne größeren Aufwand die Grabstätten ihrer Familienangehörigen, Verwandten und Freunde besuchen können. Er ist von allen Wohnquartieren gut zugänglich und stellt eine in das soziale Leben integrierte Freifläche dar. Unter diesem Gesichtspunkt fällt jedoch die geringe Eingrünung und Gliederung mit Bäumen und Sträuchern besonders negativ auf. SO „Naherholung“ In Zusammenhang mit der Saarbegradigung beabsichtigt die Gemeinde Ensdorf im Bereich des Saaraltarmes Flächen für ein Sondergebiet „Naherholung“ vorzuhalten. Konzept Bergehalde Seit etwa drei Jahren bemühen sich die Gemeinde Ensdorf und der Landkreis Saarlouis, die Bergehalde in Ensdorf zu einem touristischen Ziel zu entwickeln. Im Mai 2004 wurde die Südflanke der Halde und ein Teil der Plattform für die Öffentlichkeit freigegeben und mit einem Wegenetz ausgestattet. Vom Plateau aus ist bei idealem Wetter ein Blick ins Saartal von Völklingen bis weit über Dillingen hinaus möglich. Denkbar sind im Rahmen der touristischen Erschließung neben der „Erwanderung“ des Gipfels auch sportliche Betätigungsmöglichkeiten wie etwa Crossläufe. Langfristig soll nach Beendigung der bergbaulichen Nutzung (Rekultivierung) und Entlassung aus der Bergaufsicht der gesamte Haldenbereich für Erholungszwecke genutzt werden. Detailplanungen hierzu, die auch die Begrünung der Halde (Gewährleistung der Standfestigkeit) berücksichtigen, müssen noch erarbeitet werden. In der Planzeichnung zum Landschaftsplan wird der Bereich der Halde und des Schlammweihers mit überlagernden Darstellungen versehen, da einerseits derzeit noch eine gewerbliche Nutzung stattfindet, andererseits die Halde rekultiviert (Ziel: Wald) und einer touristischen Nutzung (Grünfläche) zugeführt wird. sonstige Einrichtungen Des Weiteren sind im Ensdorfer Wald bzw. im Bereich des Schwimmbads Blockhütten mit Grillmöglichkeiten vorhanden. Kneippanlagen existieren innerhalb der Parkanlage hinter dem Rathaus sowie im Ensdorfer Wald. Kegelbahnen existieren in der Schwimmbadgaststätte sowie im Bergmannsheim ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 52 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4 LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER NATURPOTENZIALE ALS GRUNDLAGE FÜR DIE RAUMNUTZUNG 4.1 BODENPOTENZIAL 4.1.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN BNatSchG / SNG BBodSchG In den Grundsätzen der Naturschutzgesetze wird u.a. die Erhaltung des Bodens und die Vermeidung eines Verlustes seiner natürlichen Fruchtbarkeit gefordert63. Aber auch das BauGB, das die Grundlage für die Erschließung neuer Bauflächen ist, stellt den schonenden und sparsamen Umgang mit Grund und Boden als wichtigen umweltschützerischen Belang in den Vordergrund64. Der § 2 Abs. 1 des BBodSchG65 definiert Boden als „die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten“. Der Boden erfüllt im Sinne des § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes folgende Funktionen: „1. natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte, b) Fläche für Siedlung und Erholung, c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.“ Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG sind „Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.“ 63 64 65 vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und § 2 Nr. 4 SNG vgl. § 1a Abs. 1 BauGB, a.a.O. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Vom 17. März 1998 (BGBl I 1998, S. 502), geändert durch Art. 17 G v. 09.09.2001 (BGBl I S. 2331, 2334) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 53 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Bodenschutzziele im Landschaftsprogramm Bodenschutzprogramm LEPl Umwelt 4.1.2 Im Landschaftsprogramm des Saarlandes werden daraus folgende Zielsetzungen abgeleitet66: - Erhaltung der Vielfalt der Bodentypen - der Verlust von Boden durch Versiegelung, Aufschüttung und Abgrabung ist möglichst gering zu halten - Vermeidung von Bodenerosion - Sanierung beeinträchtigter und geschädigter Böden Diese Entwicklungszielsetzungen werden im Bodenschutzprogramm 67 hinsichtlich der einzelnen Bodennutzungen (Siedlung, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft etc.) noch detaillierter ausformuliert. Auf ein Zitat dieser Zielsetzungen wird hier verzichtet. Die im Landesentwicklungsplan Umwelt getroffenen Aussagen zum Bodenschutz sind zu berücksichtigen. ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT Flächenversiegelung Bodenbewertung Im 2. Umweltbericht68 der Gemeinde Ensdorf von 1990 wird angegeben, dass über 40 % des Gemeindegebietes der Siedlungsfläche (einschl. Gärten) zuzurechnen sind. Die damals im Bau befindliche Kläranlage wurde noch nicht mit einbezogen. Aufgrund der starken Siedlungstätigkeit sind nur noch wenige Flächen mit natürlicher Bodenentwicklung vorhanden. Auch die ackerbaulich genutzten Böden sind oberflächlich ebenfalls bereits verändert. Eine besondere Empfindlichkeit hinsichtlich Erosion zeigen die Böden mit einem geringen Wasseraufnahme- und Speicherungsvermögen. Aus diesem Grunde sind die sandigen Ackerflächen des „Gries“ besonders erosionsgefährdet. Immissionen Böden mit hoher Filter- und Pufferkapazität (Lehmböden der Aue) sind besonders gefährdet durch Immissionen aus Industrie und Verkehr. Schädliche Stoffe, insbesondere nicht abbaubare Schwermetalle, können sich in den Boden einlagern und über die Nahrungskette mobilisiert werden. Organische Belastungen können hingegen im Boden in Verbindung mit Mikroorganismen mehr oder weniger schnell abgebaut werden. Insbesondere die Böden entlang der Verkehrswege aber auch im Lee des Großemittenten Kraftwerk Ensdorf sind bereits vorbelastet. 66 67 68 vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 01. März 1989 (Amtsbl. des Saarlandes S. 353), S. 358 vgl. Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990 (Amtsbl. des Saarlandes S. 253) vgl. Blaes, A. / Klein, M., "Boden und Bodenschutz" - 2. Umweltbericht der Gemeinde Ens dorf,1990, S. 4 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 54 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Einträge durch die Luftverschmutzung stehen in Abhängigkeit zu der auf der Fläche vorhandenen Vegetation. Je größer die Auskämmwirkung der Vegetationsflächen ist, desto größer ist der Stoffeintrag in den Boden. Insbesondere Waldflächen - dort vor allem Nadelhölzer - sind in hohem Maße an der Auskämmung von Schadstoffen beteiligt. Je nach Bodenart, Humusgehalt und Ausgangsgestein kann dies zu negativen Auswirkungen auf den Boden führen: - Böden mit geringer Basenversorgung können versauern. Als Folge treten Vitalitätsverluste der Vegetation auf. - Die Filtereigenschaft für das Grundwasser wird vermindert. Damit steigen die Gefahren einer Versauerung des Grundwassers69. - Die zunehmende Versauerung der Waldböden sowie der übermäßige Eintrag von Stickstoff stellen für die Wälder eine besondere Gefährdung dar. Auf den noch landwirtschaftlich genutzten Flächen treten diese Effekte in geringerem Maße auf, da die Säurebildner durch Kalkung und Düngung kompensiert werden und auf Ackerflächen zusätzlich eine dauernde Bodendurchmischung stattfindet. Durch einseitige Überdüngung und Biozideinsatz treten hier allerdings andersartige Bodenbelastungen auf, die die nachhaltige Fruchtbarkeit und biologische Regenerierbarkeit der Böden sowie des Grundwassers beeinträchtigen. Mit Aufgabe der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen einerseits und der Gestaltung der Pachtverträge seitens der Gemeinde andererseits, die eine extensive Bewirtschaftung vorschreiben, ist eine Bodengefährdung nicht mehr gegeben. Dagegen stellt die Schadstoffanreicherung - insbesondere von Schwermetallen - in den Böden neben der viel befahrenen B 51 eine lokale Gefährdung dar. 69 vgl. Umweltbundesamt, Daten zur Umwelt 1988 / 89, Berlin,1989 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 55 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.1.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE Siedlungserweiterung In Planung befindliche Siedlungserweiterungen (u.a. Kohlenlagerplatz, Wohngebiete „Ensdorf Süd“ und „Nördlich der Schanzenstraße“) werden auch mit großflächigen Bodenversiegelungen / -veränderungen verbunden sein. Verkehrswege Aber auch die zentrale Funktion hinsichtlich der Bündelung von Verkehrswegen (Bau der Querspange zwischen A 620 und B 51, Ortsumgehung B 51) hat gravierende Einflüsse auf das Bodenpotenzial. Die o.g. Eingriffe können sich wie folgt auswirken: • • • • • • • • • • • 4.1.4 Verlust von Ackerboden mit z.T. hohen Bodenwertzahlen (50 - 70), Versiegelung und Behinderung der Bodendurchlüftung, Schadstoffeintrag durch Verkehr und Gewerbe, Salinisation im Straßenrandbereich durch die Verwendung von Auftausalzen, Veränderung des pH-Wertes zu Extremwerten sowohl im basischen (z.B. Bauschutt) als auch im sauren Bereich (z.B. nasse Deposition von SO2), Schwermetallbelastung durch Immissionen (trockene Deposition); in Verbindung mit einem niedrigen pH-Wert kann eine Mobilisierung (Pflanzenverfügbarkeit) erfolgen, Veränderung des Nährstoffhaushaltes durch Mangel an Kalium, Magnesium und Phosphaten, Veränderung des Bodenwasserhaushaltes durch Verringerung des Porenvolumens und der Ton-Mineralstruktur (z.B. durch Einlagerung von Na-Ionen aus Auftausalzen), Gasaustritte durch städtische Versorgungsnetze; die damit verbundene 0 2-Reduzierung kann Folgen auf Pflanzen- und Tierwelt haben, die Grundwasserneubildung verringert, da noch mehr Regenwasser oberirdisch abgeführt wird, die Fläche als Standort für die Vegetation verringert, und folglich auch die klimatische Situation beeinträchtigt (stärkere Aufheizung, gering eres Filtervermögen). ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT Aus landschaftsplanerischer Sicht ergeben sich folgende Entwicklungsziele: • • • • • • • • erosionssichernde Maßnahmen in gefährdeten Gebieten durch geeignete Bepflanzung bzw. schonende Bewirtschaftung, eine weitere Flächenversiegelung muss möglichst vermieden bzw. auf ein notwendiges Maß minimiert werden, Wiederverwertung von Boden aus Baumaßnahmen zur Rekultivierung von Flächen, für zu überbauende Flächen ist nach Möglichkeit ein Ausgleich durch Entsiegelung zu schaffen, Förderung der Flächenentsiegelung im privaten Bereich, Dach- und Fassadenbegrünung sind als klimatischer Ausgleich zu fordern, eine Versickerung des Regenwassers ist so weit als möglich sicherzustellen, Förderung der natürlichen Bodenbildung und Erhaltung der Bodenfunktionen durch schonende Landbewirtschaftungsverfahren (Extensive Landwirtschaft / Förderung von Grünlandwirtschaft). ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 56 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.2 WASSERPOTENZIAL 4.2.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN BNatSchG / SNG In den Grundsätzen des Naturschutzgesetzes (§ 2 SNG) wird gefordert, die Naturgüter, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen. Der Verbrauch der sich erneuernden Naturgüter ist so zu steuern, dass sie nachhaltig zur Verfügung stehen. Eine Zielsetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 SNG ist, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen und ihre natürliche Selbstreinigungskraft zu erhalten oder wiederherzustellen. Nach Möglichkeit ist ein rein technischer Ausbau von Gewässern zu vermeiden und durch biologische Wasserbaumaßnahmen zu ersetzen. Auch das SWG 70 beinhaltet die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Gewässer, einschl. der Uferrandstreifen. WRRL Aus der Wasserrahmen-Richtlinie71, die in §§ 25a ff WHG-neu72 in nationales Recht umgesetzt wurden, ergibt sich eine Verpflichtung der Gemeinde, ihre oberirdischen Gewässer „so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen Potenzials und chemischen Zustandes vermieden und ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird.“ Die Zeitachse zur Umsetzung der WRRL sieht vor, dass bis Ende 2004 ein Zustandsbericht vorliegen muss. Durch die Umsetzung entsprechender Güte verbessernder Maßnahmen soll der „gute ökologische Zustand“ bis zum Jahr 2015 realisiert werden. Landschaftsprogramm Hinsichtlich des Grundwassers fordert das Landschaftsprogramm des Saarlandes eine Sanierung der durch Schadstoffe belasteten Grundwasservorkommen73. Darüber hinaus sollen Quellen, fließende und stehende Gewässer in naturnaher, charakteristischer Ausbildung erhalten oder wiederhergestellt, und die Vielfalt unterschiedlich feuchter Standorte in der Landschaft erhalten werden74. LEPl Umwelt (alt) Der LEPl Umwelt legt für den Bereich nördlich des Kraftwerkes sowie westlich des Kraftwerkes zwischen DB-Anlagen und östlicher Gemarkungsgrenze ein wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (VW) fest. Dieses dient dazu, insbesondere das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen 70 71 72 73 74 vgl. § 56 SWG RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S.1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Neufassung vom 19. August 2002, (BGBl I S. 3245) vgl. Landschaftsprogramm, a.a.O., Zi. 20, 181 vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 19 und 21, S. 359 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 57 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ “(…) Planungen, die in wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten Grund und Boden in Anspruch nehmen, sollen auf die Belange der Wasserwirtschaft in der Weise abgestimmt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Trink- und Brauchwasser gewährleistet ist. (…)” (vgl. LEPl Umwelt, Teil A: Textliche Festlegungen) Im westlichen Gemeindegebiet ist ein Bereich für die Wasserversorgung (BW) festgelegt. Bereich für Wasserversorgung “Lage: Zielsetzung: Instrument: Bereich westlich der Ortslage Ensdorf (Saartal Bous - Ensdorf, Ensdorfer Aue) Schutz des Grundwassers Ausweisung gemäß § 19 WHG” Der LEPl Umwelt, Teil A: Textliche Festsetzungen, definiert Bereiche für die Wasserversorgung wie folgt: “(244) Bereiche für die Wasserversorgung sind Standortbereiche, in denen sich Einrichtungen für die Gewinnung von Trink- und Brauchwasser befinden, die in ihrer Gesamtheit den langfristigen Wasserbedarf der Bevölkerung und der Industrie im Saarland decken sollen. (...)” Hinsichtlich der Oberflächengewässer soll der Gütezustand nachhaltig verbessert werden75. Gem. Zi. 226 sollen die Altarme der Saar erhalten und ihnen Ausgleichs- und Erholungszwecke zugeordnet werden. LEPl Umwelt 2004 Der aktuelle LEPl Umwelt legt im Südosten des Gemeindegebietes ein Vorranggebiet für Grundwasserschutz (VW) fest. Die VW sollen lt. LEP als Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Vorranggebiet für Im LEPl Umwelt wird ferner ein Vorranggebiet für Hochwasserschutz (VH) festgelegt, das im Wesentlichen die zwischen Saar und B 51 / Kraftwerk gelegenen Flächen, einschließlich den Bereich Nonnenwies, umfasst. Hochwasserschutz 4.2.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT GW - Gefährdungen Belastungen des Grundwassers ergeben sich durch Düngemittel- und Pestizidanwendungen aus der Landwirtschaft vergangener Tage sowie durch Stoffe, die über den Luft - Boden - Pfad (u.a. Schwermetalle) in das Grundwasser eingeschwemmt werden. Konkrete Messergebnisse stehen allerdings nicht zur Verfügung. Potenziell besteht auch eine Gefährdung des Grundwassers durch mehrere Altlastenstandorte (= alte Deponien). Über Belastungen, die von der z.T. maroden Kanalisation ausgehen, liegen keine konkreten Angaben vor. Die Verringerung der Grundwasserneubildung durch die zunehmende Versiegelung stellt einen weiteren Konfliktpunkt dar. 75 vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 114 ff ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 58 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Fließgewässer Fließgewässer reagieren empfindlich auf Veränderungen der Fließgewässerdynamik (Gewässerausbau) sowie Veränderungen der natürlichen Ufervegetation (Beseitigung von Ufergehölzen / Hochstauden). Saar Die Saar ist im gesamten Ensdorfer Bereich ausgebaut, so dass keine natürliche Dynamik eines Mittelgebirgsflusses herrscht. Sie wird durch die Randnutzungen stark beeinflusst und kann wie folgt charakterisiert werden: "In der Saar lassen sich durch Kühlwassernutzung erhöhte bis hohe Temperaturen feststellen. Im mittleren und unteren Saarabschnitt führen Abbauvorgänge des öfteren zu sehr niedrigem Sauerstoffgehalt. Für Gesamtphosphor treten wiederholt erhöhte bis hohe Konzentrationen in Erscheinung. Hohe Werte lassen sich für Nitrat und Cadmium, aber auch für BSB5 und CSB feststellen. Häufig werden sehr hohe Konzentrationen von Ammonium, DOC und Blei 76 angetroffen." Die biologische Gewässergüte der Saar hat sich seit 1975, als sie in diesem Abschnitt mit Gewässergütestufe IV (übermäßig belastet) eingestuft wurde, deutlich verbessert. War die Verschmutzung 1985 und 1990 immer noch sehr stark (Gewässergütestufe III-IV)77, so hat sich nicht zuletzt infolge der Fertigstellung der Kläranlagen Völklingen und Ensdorf, der Zustand auf „Gütestufe III - stark verschmutzt“ bzw. ab der Staustufe Lisdorf sogar auf „Gütestufe IIIII - kritisch belastet“ verbessert78. Trotz dieser Verbesserung macht der zeitweise stark absinkende Sauerstoffgehalt (unter 2 mg/l) der Saar schwer zu schaffen, so dass eine künstliche Sauerstoffzufuhr (stationäre Belüftungsanlage Bous) notwendig wird. Der Selbstreinigungsprozess der Saar wird durch die Abwärme des Kraftwerks Ensdorf ebenfalls negativ beeinflusst. Mit der Güteverbesserung der Saar steigt auch der ökologische Wert des Flusses, denn er wird reicher an Kleintieren und Fischen - die Diversität steigt. Die wassergebundenen Lebewesen bilden ihrerseits die Nahrungsgrundlage für Wasservögel, die sich gerne im Oberwasser der Staustufe Lisdorf aufhalten. Allerdings ist der ökologische Wert der Saar für das unmittelbare Aueland seit des Ausbaus gesunken, da die Überflutungsereignisse deutlich reduziert sind. Lochbach / Weiherbach Die Wasserqualität hat sich seit 1990 durch die zwischenzeitliche Verlegung des Hauptsammlers von Stufe IV (übermäßig verschmutzt) auf Güteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt) verbessert. Insbesondere innerhalb der Parkanlage sowie beim Durchfließen des Ensdorfer Waldes besitzt der Weiherbach ein großes ökologisches Entwicklungspotenzial. Schon jetzt säumen bereichsweise ökologisch wertvolle Bachufergehölze mit der spezifischen Fauna das Bachbett. Hier ist eine deutlich bessere Gewässergüte von II-III (mäßig - kritisch belastet) festzustellen. 76 77 78 Daten zur Umwelt, a.a.O., S. 320 vgl. Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes, Saarbrücken, 1990 vgl. Gewässergütekarte des Saarlandes 2003, Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Saarbrücken, ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 59 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Schwalbach / Hohlbach Die Gewässerqualität des Schwalbaches (Hohlbach) ist schlecht, da auch für ihn Einleitgenehmigungen bestehen. Die Gewässergüte wurde sowohl in der Gewässergütekarte des Saarlandes von 1990 wie auch in der von 2003 mit Gütestufe IV (übermäßig verschmutzt) angegeben. Die Güte hat sich noch nicht gebessert, da der Sammlerbau zwar für das Gemeindegebiet Ensdorf, nicht jedoch für das restliche Einzugsgebiet abgeschlossen ist. Abbildung 3 Gewässergüte 2003 der Ensdorfer Fließgewässer Durch den Bau des Sammlers und Anschluss an die Kläranlage ist eine Verbesserung des gesamten Gewässerzustandes absehbar. Damit wird auch die naturschutzrelevante Bedeutung in naher Zukunft steigen. Insbesondere im Bereich zwischen B 51 und Saar besitzt der Bach ein gutes Entwicklungspotenzial. Bommersbach Dieser Abschnitt ist relativ naturnah gestaltet. Die Wasserqualität des Bommersbaches ist, wie beim Schwalbach, schlecht (Güteklasse IV), da er z.Z. ebenfalls noch Vorfluterfunktion zu erfüllen hat. Mit dem Abschluss des Abwassersammlerbaus wird sich die Wasserqualität des Bommersbaches voraussichtlich verbessern. Fischteiche Die beiden Teiche in Saarufernähe weisen einen hohen Anteil nicht standortgerechter Vegetationselemente auf (z.B. Koniferen). Die Ufervegetation ist nur unzureichend ausgebildet. Allerdings befinden sich in unmittelbarer Nähe der Teiche wertvolle Biotopstrukturen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 60 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Bei den beiden anderen Teichen ist die Situation unterschiedlich. Der südliche größere Teich ist tief in das Gelände eingesenkt und weist einen hohen Anteil von Steiluferbereichen auf. Das hat zur Folge, dass das Ufer - einschließlich der angrenzenden Hangbereiche - an mehreren Stellen aufgrund der Angelnutzung stark erodiert ist. Die Ufervegetation ist zudem nur unzureichend ausgebildet. Die umgebende Eingrünung bildet als Vorwaldstadium einen für den Biotop- und Artenschutz wertvollen Bereich. Zwar weist der nördliche Teich einen hohen Anteil nicht standortgerechter Vegetationselemente (Birken, Koniferen) am Uferbereich auf, die Ufer-/ Gewässervegetation ist allerdings mit ausgeprägten Schwimmblattgesellschaften gut ausgebildet. Insbesondere für Amphibien und Libellen stellen die Fischteiche wertvolle Lebensräume dar. Saaraltarm Der ökologische Wert ist aufgrund der hochwertigen Ufervegetation groß, obwohl die Flussdynamik im Unterwasser der Staustufe Lisdorf fehlt. Er ist als Fischschonbezirk per Verordnung gesetzlich geschützt. Diese VO betrifft nur den planfestgestellten Teil des Saaraltarmes, nicht jedoch den Bereich zwischen B 51-neu und Saar, in dem die planfestgestellten Auffüllungen des Altarmes nicht ausgeführt wurden. Schlammweiher Durch verschiedene gleichzeitig nebeneinander vorhandene Umweltbedingungen (Trockenstandorte neben Wasserflächen) können sich an Schlammweihern wertvolle Biotopkomplexe ausbilden. 4.2.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE Grundwasser In Planung bzw. in Bau befindliche Siedlungserweiterungen (u.a. Gewerbegebiet nördliches Kraftwerk, Wohngebiete Ensdorf Süd und Rosselwald) werden ebenfalls mit großflächigen Bodenversiegelungen verbunden sein. Hierdurch wird die Grundwasserneubildung verringert, da noch mehr Regenwasser oberirdisch abgeführt wird. Im Neubaugebiet „Ensdorf-Süd“ wird allerdings bereits dem § 49a SWG entsprochen, indem das Regenwasser durch ein Trennsystem mit Rigolenversickerung dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt wird. Aber auch der bereits erwähnte Neubau von Verkehrswegen (Bau der Querspange zwischen A 620 und B 51, Ortsumgehung B 51) kann gravierende Einflüsse auf das Wasserpotenzial (Grundwasser) haben, denn mit Verkehrswegen geht im allgemeinen auch eine Belastung des Grundwassers einher. Weitere Beeinflussungen können sein: - Die landwirtschaftliche Nutzung ist in den letzten Jahren permanent zurückgegangen, so dass grundsätzlich von einer langfristigen Regeneration des Grundwassers auszugehen ist. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 61 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ - Auch von den Altlastenstandorten kann grundsätzlich eine Gefährdung / Belastung des Grundwassers ausgehen, sofern die Standorte innerhalb des Grundwassereinzugsgebietes über durchlässigen Schichten liegen. - Über potenzielle Grundwasserbelastungen, die von undichten Abwasserleitungen / Kanälen ausgehen, liegen keine Angaben / Erhebungen vor. Fließgewässer Bei den Fließgewässern wird durch den Sammlerbau und die Abwasserreinigung in der zentralen Kläranlage die Schadstoffbelastung zurückgehen, der Gewässergütezustand wird sich bessern. Durch die Realisierung der Querspange B 51 - B 269 wird der Schwalbach teilweise überbaut und muss verlegt werden. Auch die beabsichtigten Planungen von Gewerbegebieten (Revitalisierung des Stixi-Geländes) können grundsätzlich Auswirkungen auf den Schwalbach haben. Durch die geplanten Baumaßnahmen besteht allerdings auch die Möglichkeit, im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen ein neues Bachbett naturnah anzulegen und zu gestalten. Stillgewässer Die Fischteiche zwischen B 51 und DB-Anlage liegen im Einwirkungsbereich der geplanten Trasse der Querspange B 269, werden allerdings nach jetzigem Planungsstand nicht in Mitleidenschaft gezogen. Die Flotationsweiher, die grundsätzlich für die an Wasserlebensräume gebundene Flora und Fauna wertvolle Lebensräume bereitstellen, werden laut genehmigtem Rahmenbetriebsplan, der bis in das Jahr 2020 reicht, vollständig überschüttet. Lediglich bei einer Aufgabe des Bergbaus vor diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, diese Bereiche als Feuchtgebiete zu entwickeln. Grundsätzlich können folgende Gefährdungen durch die o.g. Entwicklungen sowohl auf das Grundwasser als auch auf Oberflächengewässer wirken: • • • • • • • • Verringerung der Wasserspeicherung in den oberen Schichten, Verdichtung / Versiegelung (Verhinderung der Versickerung, oberflächiger Abfluss des Wassers), Erdbauarbeiten (Störung des natürlichen Bodenprofils durch Verfüllungen, unerwünschte Drainage), Entwässerungsmaßnahmen in der Nähe von Gebäuden (Reduktion des Wasserhaushaltes der oberflächennahen Bodenschichten - "gravitatives Wasser" - und dadurch Behinderung der Grundwasser-Anreicherung), Verschmutzungen des Bodens und des Oberflächenwassers durch den Verkehr (Reifenabrieb, Auspuffgase, Ölreste etc.), undichte Kanalisation und andere Versorgungsleitungen (Gas, Fernwärme etc.), Verschmutzung durch Gewerbe und Industrie bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, Verschmutzung durch Luftschadstoffe, die sich durch trockene und nasse Deposition zunächst im Boden, dann im Grundwasser anreichern können, ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 62 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ • 4.2.4 Verschmutzung des Grundwassers durch Überlastung der kommunalen Kanalsysteme (Mischsysteme) bei Starkregenfällen und dadurch bedingter Überflutung "offener" Flächen mit Schmutzwasser, das dann ins Grundwasser versickert. ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT Grundwasser Als Entwicklungsziele für das Grundwasserpotenzial ergeben sich hieraus: • • • • • • • Oberflächengewässer Extensivierung der Landwirtschaft im Bereich der Wasserschutzzonen, Sanierung der Altlastenstandorte, Kontrolle bzw. Sanierung der Kanalisation, Reduzierung des Trinkwasserverbrauches, Minimierung des Versiegelungsgrades bei Baugebieten, Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten, um beim Bau von Verkehrsanlagen eine Belastung randlicher Böden und damit des Grundwassers zu vermeiden, Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser ausschöpfen. Da keine Erkenntnisse über die Versickerungsmöglichkeiten von Niederschlagswasser im Gemeindegebiet Ensdorf vorliegen, wäre es sinnvoll sich diese z. B. durch eine Regenwasserbewirtschaftungsstudie zu verschaffen. Für solch eine Studie besteht die Zuschussmöglichkeit nach der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur ökologischen Optimierung der Abwasserableitung u. behandlung (Aktion Wasserzeichen). Für den Bereich der Oberflächengewässer ergeben sich folgende Ziele, unter Beachtung der landesplanerischen Vorgaben: • • • • • • • • Renaturierung großer Abschnitte der Bachläufe nach Fertigstellung der Sammler, Verringerung der Abwärme und Schadstoffbelastung, Niedrig-Wasseranreicherung durch Fremdwasserentflechtung des Kanalsystems, naturnahe Neugestaltung der vom Bau der B 269 - Querspange betroffenen Teiche, standortgerechte Eingrünung der stehenden Gewässer, Erhaltung aller noch verbliebenen Auestandorte. Erhaltung von Kleingewässern und Quellbereichen, Schaffung von Kleingewässern, Tümpeln und Gräben (Lebensräume für die Wechselkröte. lt. ABSP) 4.3 KLIMAPOTENZIAL 4.3.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN BNatSchG / SNG Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 BNatSchG und § 2 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SNG sind "Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen (...) auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten. Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern." Landschaftsprogramm Im Landschaftsprogramm des Saarlandes 79 wird betont, dass der Reinhaltung der Luft besondere Bedeutung beizumessen ist, "da Schadstoffe in der Luft nachteilige Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die anderen Lebewesen, auf die Naturgüter Boden und Wasser sowie auf den Naturhaushalt insgesamt haben. Die Ent- 79 vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 8 bis 10, S. 358 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 63 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ stehung bzw. Ausbreitung von Luftverunreinigungen und Lärm sollen durch geeignete Maßnahmen möglichst an der Quelle minimiert werden". LEPl Umwelt (alt) Der bis Juli 2004 gültige LEPl Umwelt legte zur Durchlüftung der Ortslage regionale Grünzüge fest80 (Bommersbachtal, Schwalbachtal, Taubental). Diese sollen einen Ausgleich für Umweltbelastungen herbeiführen und den Naturhaushalt durch naturgebundene Nutzungen stärken. Lokalklimatische Belange sind bei allen Siedlungstätigkeiten zu beachten. LEPl Umwelt 2004 Im aktuellen LEPl Umwelt entfällt die Ausweisung von Freiräumen und Regionalen Grünzügen. Stattdessen werden innerhalb des Gemeindegebietes drei Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) festgelegt, so entlang des Schwalbaches, im Südosten des Gemeindegebietes zwischen dem Wohngebiet Ensdorf Süd und der Ortslage von Griesborn sowie nördlich des Gewerbegebietes Saarplateau. Im Textteil des LEPl Umwelt heißt es: VFS“ dienen dem Biotopverbund und der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“ 4.3.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT Lufthygiene Der 1. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf über die Luftgüte 81 zeigte, dass Ensdorf aufgrund der Industriesituation, der Bevölkerungsballung und des hohen Verkehrsaufkommens bezüglich der SO2-Immissionsbelastung lufthygienisch lange Zeit mit Großstädten und Ballungsgebieten gleichzusetzen war. In Smogsituationen, ausgelöst durch Inversionswetterlagen, war die Luftqualität in Ensdorf schlechter als in den Industriezentren Dillingen und Völklingen. Zwischenzeitlich hat sich die Situation aufgrund der schärferen Gesetzgebung (u.a. 13. BImSchV - Großfeuerungsanlagen-Verordnung) deutlich gebessert. Diese Ventilationsbahnen decken sich in der Regel mit den im LEPl Umwelt festgelegten regionalen Grünzügen. Bebauung quer zu den Ventilationsbahnen verhindert bzw. verzögert die Kaltluftströmungen. 4.3.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE Eine grundsätzliche Verschlechterung des Kleinklimas sowie der Lufthygiene ist von den geplanten großflächigen Baumaßnahmen zu erwarten. Sie wirken sich folgendermaßen aus: 80 81 vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 32 ff und 153 ff sowie Teil B - zeichnerische Festlegungen vgl. S. 13 - Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - "Luftgüte" ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 64 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ • • • • 4.3.4 Verlust von Kaltluft sammelnden Flächen (Strahlungsnächte) und in der Talaue, mögliche Emissionsbelastung bei Ansiedlung von stark emitierenden Betrieben, dadurch grundsätzliche Verschärfung der Schadstoffbelastung und Auswirkungen auf Boden- und Wasserpotenzial, Beeinträchtigungen der Taldurchlüftung durch Auffüllungen (z.B. Dämme) und Behinderung der Kaltluftzufuhr aus den Seitentälern bzw. saarabwärts, kleinklimatische Verschlechterung durch neue große aufheizbare Flächen (Hitzeinsel). ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT Als Planungsziele82 ergeben sich hieraus: • • • • • • • • Freihalten bzw. Freimachen von Frischluftschneisen. Für Ensdorf sind dies insbesondere das Schwalbach-, das Lochbachtal sowie das Taubental, Erhalten der Kaltluftentstehungsgebiete (Freiflächen im Taubental, Nonnenwies), Stärkere Durchgrünung der Ortschaft, u.a. mit Straßenbäumen, insbesondere in Fortsetzung der regionalen Grünzüge, Schaffung von attraktiven Fuß- und Radwegeverbindungen zur Reduzierung des PKWVerkehrs, Hinweise auf den technischen Umweltschutz und Energiesparmaßnahmen, Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen, Fassaden- und Dachbegrünung, hoher Begrünungsanteil und Sicherung von Feuchtgebieten (hohe Verdunstungs- und CO2-Umsatzrate) innerhalb von geplanten Gewerbegebieten, Begrünung / Rekultivierung großer vegetationsfreier Flächen (Bergehalde, Schlammweiher) nach Beendigung der Nutzung. 4.4 ARTEN- UND BIOTOPPOTENZIAL 4.4.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN BNatSchG / SNG Laut § 2 Abs. 1 Nr. 10 SNG und § 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG sind die "… wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften (…) als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen." § 25 SNG (entspricht § 30 BNatSchG) stellt schutzwürdige Biotope, wie z.B. Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, (…), Besenheidenfluren, Trockenrasen, (…), Bruch- und Auewälder etc., unter pauschalen Schutz. Die Liste der § 25 - Biotope wird vom Landesamt für Umweltschutz geführt und aktualisiert. Der Landschaftsplan bewertet gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SNG den im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellten Zustand von Natur und Landschaft und legt diese Bewertung der Erarbeitung des Biotopverbundes (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 SNG, siehe Kapitel 5.10.1) soweit die räumliche Ausdehnung der Gemeinde dies überhaupt zulassen, sowie der Festlegung der naturschutzfachlichen Maßnahmen (gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 SNG, vgl. Kapitel 5.10.) zugrunde. 82 vgl. auch Zi. 153 ff des LEPl Umwelt ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 65 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Landschaftsprogramm Im Landschaftsprogramm des Saarlandes83 wird außerdem betont, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Verbesserung von Restbiotopen bzw. Schaffung von Ersatzbiotopen vor Beginn des Eingriffes auszugleichen sind. Abbildung 4 Auszug aus der Maßnahmenkarte zum ABSP Der Biotopschutz (die Biotopentwicklung) soll mit dem Artenschutz eng gekoppelt werden (z.B. Wiedereinbürgerung verdrängter bzw. bedrohter Arten). ABSP 83 84 Die „Daten zum Arten- und Biotopschutz“ (Arten- und Biotopschutzprogramm)84 stellen für die Landschaftsplanung eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zielsetzungen dar. So wurden insbesondere prioritäre Entwicklungsziele zum Erhalten und zur Förderung der Standgewässer und Feuchtgebiete (Schwalbachtal, Nonnenwies) sowie des nassen (Nauwies) und trockenen (Bereich Gries) Grünlandes, zur Entwicklung standortgerechter Wälder sowie Entwicklung und Optimierung naturraumtypischer artenreicher Grünlandgesellschaften formuliert. Darüber hinaus stellt die Entwicklung und Optimierung von naturnahen Bereichen des Lochbaches, einschl. angrenzender Aue ein wichtiges Ziel dar. vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 22 ff, S. 359 und Zi. 42 ff Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP) + Gewässertypenatlas des Saarlandes, Saarbrücken 1999 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 66 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Eng damit verzahnt ist das Zielartenkonzept, das auf die Zielart „Wechselkröte“ abzielt. Verbindliche Planungsvorgaben im Sinne von landesplanerischen und raumordnerischen Zielen lassen sich aus dem ABSP jedoch nicht ableiten, da es sich um ein Fachgutachten im Auftrag des Umweltministeriums handelt, das nicht mit anderen Fachgutachten abgestimmt ist. FFH-Gebiete Ziel der EU-Richtlinie 97/62 EG vom 27.10.1997 (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) ist die Bewahrung und Wiederherstellung von solchen Lebensräumen und Populationen wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der EU-Richtlinie aufgeführt sind. Auf Grund der biotischen Ausstattung existieren weder gemeldete FFHGebiete im Gemeindegebiet, noch grenzen derartige Flächen unmittelbar an. IBA / SPA Im Rahmen der Kartierungen für den Landschaftsplan wurde festgestellt, dass der Raum Ensdorf keine avifaunistisch besonders wertvollen Flächen aufweist. Aus diesem Grunde sind weder IBA-Gebiete (Important bird area Vorschlag des Bird life International) gem. EU-Vogelschutz-Richtlinie noch spezielle SPA-Gebiete (Special Protection Area) gemeldet bzw. ausgewiesen. LEPl Umwelt (alt) Der ehemalige LEPl Umwelt legte für das Gemeindegebiet regionale Grünzüge (siehe Kap. 4.3) sowie im Bereich des Ensdorfer Waldes (Staatsforst) und in der nördlichen Saaraue ökologische Vorrangflächen (VÖ) fest85. Während regionale Grünzüge einen kleinräumigen Ausgleich der Umweltbelastungen herbeiführen sollen, dienen Ökologische Vorranggebiete der nachhaltigen Sicherung der ökologischen Funktionen (Wechselbeziehungen zwischen belebter und unbelebter Umwelt) und sollen einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Umweltbedingungen leisten. “(…) Alle Planungen, die in ökologischen Vorranggebieten Grund und Boden in Anspruch nehmen oder die die ökologischen Verhältnisse auf andere Art beeinflussen, sollen in der Weise vorgesehen werden, dass der Naturhaushalt und die sonstigen Umweltbedingungen nicht beeinträchtigt werden. (…)” Darüber hinaus fordert der LEPl Umwelt in Zi. 113, Feuchtgebiete und Trockenrasenbereiche zur Erhaltung besonderer Tier- und Pflanzengesellschaften als Naturschutzgebiete auszuweisen. LEPl-Umwelt 2004 Der aktuelle LEPl Umwelt (Stand Juli 2004) legt südlich der neuen B 269 (Bereich Nonnenwies) ein Vorranggebiet für Naturschutz (VN) fest. In VN „sind die Naturschutzpotenziale zu sichern und zu entwickeln. Die Inanspruchnahme von VN für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windenergieanlagen ist unzulässig.“ 85 vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Zi 32ff und 98 ff sowie Teil B - Zeichnerische Festlegungen ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 67 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.4.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT Das Gemeindegebiet ist aufgrund der langjährigen landwirtschaftlichen Nutzung, die seit einigen Jahren stark im Rückzug begriffen ist, von zahlreichen reich strukturierten Brachflächen durchzogen. 86 Biotope gem. § 25 SNG Im Süden des Gemeindegebietes zwischen B 51 und Bahntrasse befanden sich auf brach gefallenen Flächen wertvolle Vegetationskomplexe aus Unkrautstaudenfluren, Sandrasen, Silbergras- und Kleinschmielenfluren, Brombeer-Weißdorn-Gebüschen, diversen Baumhecken, Glatthaferbrachen, mesotrophen Mädesüß-Hochstaudenfluren, Salweiden-Gebüschen und Großseggenrieden. Diese Fläche wurde bereits teilweise als Flächenerweiterung für das Gewerbe-/ und Sondergebiet (Möbel Martin, Ruland Kallenborn) und den Bau der B 51-Ortsumgehung umgenutzt. Die aus vegetationskundlicher Sicht hochwertigsten Flächen liegen in der Saaraue. Der Bereich der Nonnenwiese wird in der Biotopkartierung des Saarlandes87 als letzter großer, naturnaher Saarauebereich mit großen Beständen von Ufersegge (Carex riparia) charakterisiert. Daneben besteht ein Mosaik aus Röhricht, Hochstaudenfluren mit eingestreuten Silberweiden und Übergängen zu Glatthaferbrachen mit Brombeer-Weißdorn-Gebüsch. Zahlreiche seltene Arten wurden nachgewiesen. Die nördlich an die Nonnenwiesen angrenzenden Abtswiesen sind eine Aufschüttungsfläche, die durch einen Graben in zwei Teile getrennt wird. Es wechseln trockene Flächen mit feuchten Bereichen, die sich aus Staudenunkrautfluren, Flatterbinsenbeständen, Röhricht und Weidengebüsch zusammensetzen. Entlang des Grabens (ehemaliges Bett des Schwalbaches) besteht ein Weidensaum. Die Fläche unmittelbar südlich des Kraftwerkes Ensdorf bildet einen hochwertigen Vegetationskomplex aus Röhricht, Weidengebüsch, WeißdornBrombeer-Gebüsch und Glatthaferbrache. Die Saarwiesen (Glatthaferwiesen z.T. magerer Ausprägung) nördlich des Kraftwerkes Ensdorf (Nauwies) stellen zusammen mit dem umschlossenen versumpften Auebereich mit großen Wasserschwaden- und Schilfbeständen einen weiteren hochwertigen Vegetationskomplex dar. Im Bereich der Lisdorfer Au sind laut Biotopkartierung entlang der Saar einzelne Auewaldfragmente erhalten. 86 Im Rahmen einer „Gutachterlichen Überprüfung der § 25-SNG-Flächen in der Gemeinde Ensdorf (agstaUMWELT, Juni 2000) wurden die § 25-SNG-Flächen überprüft bzw. neu erfass t sowie mit Maßnahmenbeschreibungen versehen. 87 vgl. Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken 1988 / 90 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 68 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Alle hochwertigen Vegetationskomplexe in der Saaraue sind akut gefährdet, bzw. in der Zwischenzeit durch verschiedene bauliche Maßnahmen (Bau der B 51) vernichtet. Waldflächen Waldflächen sind innerhalb des Gemeindegebietes unterrepräsentiert (vgl. Kap. 3.3.7). Die Flächen sind überwiegend mit Laubwald bestanden. Reine Nadelwaldforste lagern sich allerdings immer wieder ein. Aufgrund des relativ heterogenen Charakters der Waldflächen bieten sie ein großes Entwicklungspotenzial für den Biotop- und Artenschutz. Die dem Wald eingelagerten Waldwiesen entlang des Lochbaches tragen ebenfalls zum Strukturreichtum bei. Die Waldfläche des Hasenbergs besteht zum größten Teil aus Robinien und Kiefernaufforstungen. Da dieser Wald schwerpunktmäßig der Erholung dient und dementsprechend der Störgrad durch Erholung Suchende relativ hoch ist, bietet er ein geringeres Artenpotenzial. Dennoch ist insbesondere in den lichteren Nadelwaldbeständen eine natürliche Verjüngung mit Laubhölzern (Eichen, Birken, Berg-, Spitzahorn, Holunder, Traubenkirsche) erkennbar. Rote Liste Arten Die im folgenden aufgelisteten seltenen Pflanzenarten sind der Biotopkartierung und der Kartierung der Kleinstrukturen88 entnommen. Aira caryophyllea Corynephorus canescens Teesdalea nudicaulis Vulpia bromoides (Silbergrasflur / Sandrasen) - Nelken-Schmielenhafer - Silbergras - Bauernsenf - Trespen-Federschwingel RL/S 3 RL/S 3 RL/S 3 RL/S 4 Peucedanum carvifolia - Kümmel-Haarstrang (Auebereich z.T. magere Ausprägung) RL/S 3 Bolboschoenus maritimus (Bach- / Flussröhricht) RL/S 2 - Meer-Binse Nymphoides peltata - Seekanne Myriophyllum spicatum - Ähriges Tausendblatt (kl. Teich Gemarkungsgrenze zu Bous) RL/S 0 RL/S 2 Carex vesicaria Dactylorhiza majalis agg. Oenanthe peucedanifolia Thalictrum flavum (Nonnenwiese) - Blasen-Segge - Breitblättriges Knabenkraut - Haarstrang-Wasserfenchel - Gelbe Wiesenraute RL/S 3 RL/S 3 RL/S 2 Filago minima Arabis glabra (Halbtrockenrasen) - Kleinstes Filzkraut - Turmkraut RL/S 3 RL/S 3 Die o.g. Arten sind grundsätzlich bedroht, da sie vor allem auf „Brachflächen“ bzw. extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen vorkommen, die zunehmend für Siedlungszwecke beansprucht werden bzw. durch Aufgabe der Extensiv88 Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde Ensdorf / Saar, Dezember 1991 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 69 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ landwirtschaft (entweder durch Intensivierung oder natürliche Sukzession) verloren gehen. Da seit den o.g. Kartierungen nun bereits 7 bzw. 9 Jahre vergangen sind und sowohl die Siedlungstätigkeit als auch die natürliche Sukzession auf die verschiedenen Standorte eingewirkt haben, ist ein Teil der Flächen, die RL-Arten aufwiesen, bereits nicht mehr vorhanden89. Insbesondere die Sandrasengesellschaften und Silbergrasfluren haben sich weiterentwickelt zu Trockengebüschen (Ginster-Weißdorn). Bei offenen wechselfeuchten Strukturen setzte ebenfalls eine Verbuschungstendenz ein (Erlen-Weiden-Buschwerk bzw. Erlenbruchwald). Grundsätzlich sind die o.g. Biotoptypen nur durch aktive Pflegemaßnahmen bzw. extensive Bewirtschaftung (Trockenstandorte / Magerrasen) bzw. durch Vernässungen (Feuchtbereiche), die den Gehölzanteil zurückdrängen, zu erhalten. Fauna Die Informationen zu den nachfolgend aufgeführten Tiergruppen sind überwiegend der "Kartierung besonders schutzwürdiger Biotope im Saarland" von 1988, der Kleinstuktur-Kartierung und dem ABSP (s.o.) entnommen. Eine systematische Erhebung der Fauna liegt nicht vor. Vögel Bei den o.g. Kartierungen wurden in Ensdorf über 100 Arten vorgefunden (vgl. Kapitel 3.1.7), von denen 8 gem. Roter Liste des Saarlandes in ihrem Vorkommen mehr oder weniger gefährdet sind. Acrocephalus scirpaceus Columba oenas Emberiza schoeniclus Hippolais polyglotta Lanius collurio Luscinia megarhynchos Rallus aquaticus Saxicola torquata - Teichrohrsänger - Hohltaube - Rohrammer - Orpheusspötter - Neuntöter - Nachtigall - Wasserralle - Schwarzkehlchen RL/S 3 RL/S 3 RL/S 4 RL/S 4 RL/S 3 RL/S 4 RL/S 1 RL/S 3 Konflikte und Beeinträchtigungen für die Avifauna ergeben sich aus der Zerstörung ihres Lebensraumes. Im Bereich der Nonnenwiese wurden 7 der o.g. Arten vorgefunden, was bedeutet, dass der Fläche aufgrund der Größe und Biotopausstattung eine besondere Bedeutung zukommt. Amphibien 89 Das Laichgewässer ist der zentrale Punkt im Leben einer Amphibienpopulation. Von hier suchen die erwachsenen Tiere ihre Sommerquartiere auf und kehren aus ihrem Winterquartier dahin zurück. Eine Biotoptypenüberprüfung im Juni / Juli 1998 hat diese Tendenz bestätigt. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 70 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurden 3 Amphibienarten festgestellt, die im Bestand gefährdet sind. Bufo calamita Bufo viridis Triturus cristatus - Kreuzkröte - Wechselkröte - Kammmolch RL/S 3 RL/S 2 RL/S 3 Die vorgenannten Arten wurden in einem Kleingewässer in der Nähe des Kraftwerkes sowie in einem Tümpel in einem Brachflächenbereich südlich Ensdorfs gefunden. Infolge der Entfernung zwischen beiden Laichplätzen ist ein Verbund ausgeschlossen. Die Amphibienpopulation in der Nähe des Kraftwerkes ist durch die beabsichtigte Kraftwerkserweiterung (Kohlenlagerplatz) akut gefährdet. Das Vorkommen der Wechselkröte ist, da eine Flussdynamik mit Überschwemmungen und der Bildung von Kies- und Sandbänken und Tümpeln im Auebereich der Saar fehlt, ausschließlich auf anthropogene Ersatzbiotope angewiesen (vgl. ABSP, S. 70). Mit solchen Sekundärbiotopen, zu denen auch die Schlammweiher zählen, kann auch ein geeigneter Lebensraum für die Gelbbauchunke, die z.Z. nicht innerhalb der Gemeinde Ensdorf nachgewiesen ist, geschaffen werden. Heuschrecken Über die Hälfte aller Heuschreckenarten kommen in den Lebensraumtypen der trockenen, warmen offenen Lebensräume, Magerrasen, Feuchtwiesen vor. Biotoptypen, in denen geschützte Heuschrecken auftreten, sind äußerst schutzbedürftig und beherbergen auch andere seltene oder gefährdete Tierund Pflanzenarten. In Ensdorf wurden im Rahmen der Biotopkartierung und der KleinstrukturKartierung folgende bedrohte Heuschrecken-Arten festgestellt: Myrmeleotettix maculatus Oedipoda caerulescens Sphingonotus caerulans - Gefleckte Keulenschrecke - Blauflüglige Ödlandschrecke - Blauflüglige Sandschrecke RL/S 4 RL/S 2 RL/S 2 Die vorgenannten Arten kommen ausschließlich auf trocken-warmen Standorten (z.B. Silbergrasfluren, Gewerbebrachen, Bahndämme, Ackerränder) mit geringer Vegetationsbedeckung vor90, die vor allem durch Sukzession, aber auch durch Nutzungsänderungen potenziell gefährdet sind. 90 Horstkotte, J. et al, Heuschrecken - Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung aller in Deutschland vorkommenden Arten, Hrg. DJN - Deutscher Jugendbund f. Naturbeobachtung, 10. Auflage, Hamburg, 1991 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 71 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.4.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE Sowohl durch die im Bau befindlichen Gewerbe- (GE „Saarplateau“) und Wohngebietserschließungen (Ensdorf Süd, Nördlich der Schanzenstraße) sowie die Erweiterungsabsichten des Kraftwerks Ensdorf (Kohlenlagerplatz, Gewerbeflächen nördlich des Kraftwerkes) als auch durch im Bau befindliche Erschließungsmaßnahmen (Im Rosselwald II, Gewerbegebiet Unten am Mühlenweg) sind die o.g. ökologisch wertvollen Lebensräume akut bedroht. Die geplanten bzw. im Bau befindlichen neuen Verkehrswege (B 51 Ortsumgehung, B 269 - Querspange) durchschneiden ebenfalls wertvolle Naturräume. Mit diesen Maßnahmen ist teilweise ein totaler Lebensraumverlust verbunden. Andererseits werden Lebensräume zerschnitten und isoliert. Die Eingriffsproblematik dieser überörtlichen Verkehrswege wurde im Rahmen der betreffenden Planfeststellungsverfahren bereits abgehandelt, so dass der Landschaftsplan hier keine Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten mehr hat. Durch den Verzicht der Gemeinde, die Gewerbegebietsplanungen im Bereich der „Nonnenwies“ weiter zu betreiben, wird ein großer Eingriff in Natur und Landschaft vermieden, so dass der Bereich nunmehr für Naturschutz- und Ausgleichszwecke zur Verfügung steht91. Die Aufgabe von landwirtschaftlichen Flächen führt im Laufe der Zeit durch Sukzession ebenfalls dazu, dass offene trockene Standorte zunehmend verbuschen und so als spezifischer Lebensraum bedrohter Arten (z.B. Heuschrecken) verloren geht. Andererseits bieten diese dann entstandenen weiterentwickelten Biotope anderen Arten eine ökologische Nische. Durch die zu erwartende Verbesserung der Wasserqualität der Bäche, ist mittel- bis langfristig auch eine Bereicherung der Gewässer begleitenden Biotopstrukturen zu erwarten. 4.4.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT Die Entwicklungsziele für Flora und Fauna, die sich auch aus den o.g. Entwicklungstendenzen ableiten lassen, sind: • • 91 Erhaltung von artenreichen und gut strukturierten Biotoptypen, insbesondere mit RL - Arten, Sicherung durch Ausweisung von Schutzgebieten, Biotopentwicklung insbesondere in den Gemeinde gliedernden Grünzügen, vgl. Kap. 5.2, 5.9 und 5.10 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 72 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ • • • • • • • • • Neuanlage von Gebüschbereichen, Anlegen neuer Kleingewässer, die sich als Amphibienlaichplatz eignen, einschl. Möglichkeiten zum Sommer- und Winterquartier, Renaturierung von Fließgewässer und Uferrandzonen, Vernetzung von Lebensräumen durch Trittsteinbiotope (Kleinstbiotope), Erhalt einer vielfältigen Biotopstruktur im Bereich trockenwarmer Flächen einschl. vegetationsfreier Bereiche (Pflege- / Entwicklungspläne), die für Offenlandarten (Heuschrecken, Rebhuhn, Grauammer) wichtige Lebensräume bilden, Förderung einer extensiv betriebenen Landwirtschaft ( i.S.d. Erhaltung der Kulturlandschaft) mit strukturreichen Randzonen zur Erhaltung der Lebensräume von Wiesenbrütern (u.a. Rebhuhn), Schaffung naturnaher Waldflächen mit hohem standortgerechtem Laubbaumanteil, Waldrandgestaltung, natürliche Sukzession verschiedener brach gefallener landwirtschaftlicher Flächen südöstlich Ensdorfs (auch positive Auswirkungen auf Lufthygiene und Grundwasser) zu einem Trockenwald. 4.5 ERHOLUNGSPOTENZIAL / LANDSCHAFTSBILD 4.5.1 GESETZLICHE UND LANDESPLANERISCHE VORGABEN BNatSchG / SNG Der Erholungsvorsorge sowie der Erhaltung der Kulturlandschaft wird sowohl im BNatSchG (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 bis 13) als auch im SNG (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 bis 13, Nr. 18 bis 21) ein großer Stellenwert eingeräumt. Dennoch wird die Nutzung der Landschaft für Erholungszwecke gem. § 4 SNG hinter die Belange des Naturschutzes gestellt. Landschaftsprogramm Das Landschaftsprogramm des Saarlandes92 stellt den Schutz der Vielfalt der Kulturlandschaft sowie die Erhaltung der kulturellen (historisch entwickelten) Elemente als wichtiges Ziel in den Vordergrund. Aber auch die Forderungen hinsichtlich der natur- und landschaftsbetonten Erholung sind in Zi. 63 ff dahin gehend präzisiert, dass ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot bereitzustellen ist. LEPl Umwelt 4.5.2 ZUSTANDSBEWERTUNG / EMPFINDLICHKEIT Landschaftsbild 92 Die Rücksichtnahme auf das Landschaftsbild bei Siedlungsmaßnahmen wird vom LEPl Umwelt gefordert. Darüber hinaus wird in Zi. 143 ff gefordert, dass die örtliche Naherholung in Abstimmung mit den ökologischen Belangen bedarfsgerecht ausgebaut wird. Der jetzt gültige LEP Umwelt (Stand Juli 2004) legt die Bergehalde als Standortbereich für den Tourismus fest. Die Beurteilung der visuellen Beeinträchtigungen 93 durch technische Bauten, Industrieanlagen, Verkehrsbänder u.a. ist sehr schwierig, da hier subjektive Gesichtspunkte eine große Rolle spielen. Ansätze für eine Erfassung ästhetischer Wirkungen von Landschaftselementen sowie die Beurteilung der ästhetischen Qualität einer Landschaft94 können aus den vier "Gestaltungs- vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, Zi. 32 ff und Zi. 63 ff ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 73 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ prinzipien": Natürlichkeit, Vielfältigkeit, Eigenart und Harmonie, die sich aus der Kenntnis menschlicher Bedürfnisse ableiten lassen, begründet werden. Als "Maß" für die Beurteilung visueller Beeinträchtigung wird der Kontrast (vertikale Ausrichtung, Helligkeit, Farbe) herangezogen, den eine bestimmte Struktur zu seiner Umgebung bildet. Die unterschiedliche Gewichtung (Bewertung) der einzelnen Kriterien und die Setzung von Prioritäten innerhalb einer konkreten räumlichen Situation bleibt dem Beurteiler vorbehalten, ist also letztendlich subjektiv. So dienen die bei der Typisierung der Landschaft vorgegebenen Bewertungsabstufungen als Anhaltspunkt und Unterstützung für das Erfassen der bestehenden Gestaltqualitäten sowie für die Beurteilung der Landschaftsbildveränderung im Rahmen der Realisierung von Vorhaben. Das Landschaftsbild der Gemeinde Ensdorf kann aufgrund der o.g. Kriterien grob in zwei Wertbereiche eingeteilt werden. Die erste aus landschaftsästhetischer Sicht niedriger zu bewertende Zone ist mit dem zentralen Siedlungsbereich gleichzusetzen, der von den großen Einkaufszentren und Gewerbeflächen am Ortseingang einerseits, andererseits durch eine dichte Bebauung geprägt wird, die allerdings in den periferen Baugebieten auflockert. Die Hauptverkehrsader B 51 (Provinzialstraße) zeichnet sich durch einen weiten ungestalteten Straßenraum aus. Auch die Gebäudevorflächen sind in der Regel versiegelt oder mit standortfremden Koniferen gestaltet. Die Räume außerhalb der Siedlungsfläche werden im Osten der Gemeinde geprägt von weiten, z.Z. eher extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen, die durch Sukzessionsflächen oder Feldgehölzzonen oder auch Waldflächen (Ensdorfer Wald / Hasenberg) gegliedert werden. Sie bieten ein abwechslungsreiches, harmonisches Bild, das zu einem hohen Landschaftswert führt. Auch die Saarwiesen bieten durch den Strukturreichtum (Nebeneinander von blühenden Wiesen, Äckern, Röhrichten und Gehölzen) grundsätzlich eine abwechslungsreiche und hochwertige Landschaftsstruktur. Der Wert wird allerdings durch die Nähe technischer Bauten (Kraftwerk Ensdorf, Staustufe Lisdorf) sowie Einzäunungen geschmälert. Die innerörtlichen Grünanlagen (Weiherbach-Park, Sportzentrum, Campingplatz, Friedhof) zeigen im Bereich der Sportanlagen zum Teil eine standortfremde Begrünung und haben deshalb einen verminderten Landschaftswert. Umgestaltungsmaßnahmen sind in Planung. 93 94 vgl. BÜRGER, K., Bewertung von Landschaftsschäden mit Hilfe der Nutzwertanalyse, in: Natur- und Landschaft, 52. Jg. 1977, Heft 3, S. 63 ff vgl. FELLER, N., Beurteilung des Landschaftsbildes, in: Natur und Landschaft, 54. Jg., 1979, Heft 7/8, S. 240 ff ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 74 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Das Gemeindegebiet ist hinsichtlich der Erholungsflächen relativ gut ausgestattet, wie die Bestandsaufnahme in Kap. 3.3.8 zeigt. Dennoch sind leichte Defizite festzustellen. So sind die potenziellen Erholungsräume in der freien Landschaft oft unzureichend mit Wegen ausgestattet. Erholung Hinsichtlich der Spielflächen besteht eine zunehmende Gefährdung u.a. von Kindern durch die Zerschneidung / Trennwirkung von Spielbereichen durch den Verkehr (B 51). Die Fläche des Ensdorfer Waldes wird im Landesentwicklungsplan Umwelt als forstwirtschaftliche Fläche mit Betonung der Sozialfunktion festgelegt. Diese Waldflächen bilden wichtige Bestandteile der Kulturlandschaft und leisten einen erheblichen Beitrag zum ökologischen Potenzial einer Region. Die Bewirtschaftung soll so erfolgen, dass die Wohlfahrtswirkungen möglichst ungeschmälert und optimal ohne zeitliche und räumliche Unterbrechung wirken können. 4.5.3 VORAUSSICHTLICHE VERÄNDERUNGEN / GEPLANTE EINGRIFFE Durch die bereits genannten Flächenansprüche für Siedlung (Wohnen, Gewerbe, Industrie) und Verkehr wird das Landschaftsbild weiter überformt. Die Querspange B 269 von der A 620 zur B 51 (neu) ist bereits planfestgestellt und im Bau. Damit wird eine direkte Verbindung zu den Gewerbebereichen "Bous-Ensdorf" geschaffen, wodurch in erster Linie eine Entlastung der Ortskerne Bous und Ensdorf zu erwarten ist. Auch die Ortsumgehung B 51, die zur Zeit gebaut wird, wird wesentlich zu einer Verkehrsminderung der Ortsmitte beitragen, so dass für Umgestaltungen des Straßenraumes neue Wege eröffnet werden. So positiv die neuen Straßen auf die Wohnqualität des Ortskerns wirken, so nachteilige Wirkungen haben sie auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Der Erholungswert der Saaraue wird durch die eingeschränkte Zugänglichkeit und die steigende Lärmbelastung durch den Verkehr empfindlich geschmälert. Im geplanten Sondergebiet „Naherholung“ wird die Lärmbelästigung in der Saaraue (Leinpfad) steigen. Je nach späterer Nutzungsintensität kann auch eine zusätzliche Gewässerbelastung zu verzeichnen sein. Da die Fläche innerhalb des Vorranggebietes für Hochwasserschutz liegt, muss im Rahmen eines gesonderten wasserrechtlichen Verfahrens für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt werden, falls Flächenversiegelungen bzw. sonstige Baumaßnahmen vorgesehen sind. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 75 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 4.5.4 ENTWICKLUNGSZIELE AUS LANDSCHAFTSPLANERISCHER SICHT Ortsbild Die Entwicklungsziele für das Ortsbild lassen sich auch aus den Vorgaben des Landschaftsprogramms95 herleiten: • • • • • • • • • • • Landschaftsbild Die Entwicklungsziele hinsichtlich des Landschaftsbildes werden folgendermaßen definiert: • • • • Erholung Vermeidung der Bebauung von typischen Landschaftselementen (z.B. Tälern, Höhenzügen, Bergkuppen etc.), eine naturräumliche Eingliederung der Halde durch Rekultivierung, naturnahe Waldentwicklung auf landwirtschaftlichen Brachflächen im Südosten unter Beibehaltung von Sichtbeziehungen, extensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich Nauwies. Entwicklungsziele des Erholungspotenzials basieren in der Regel auf der besseren Nutzbarkeit der Ressourcen: • • • • • • • • 95 Vermeidung / Minimierung der Bodenversiegelung bei Bautätigkeiten, Konzentration der innerörtlichen Siedlungstätigkeit unter Beachtung einer ausreichenden Begrünung bzw. Freihaltung von klimatisch wichtigen Luftzirkulationsbahnen, Durchgrünung von Straßenzügen mit Hochgrün (Straßenraumgestaltung), Erhaltung bzw. Reaktivierung der (Vor-) Gartenbereiche bei standortgerechterer Pflanzenauswahl, Dach- und Fassadenbegrünung, Eingliederung von Neubebauung in das Landschaftsbild (Ortsrandeingrünung), Regenwasserversickerung und Brauchwassergewinnung, Verwendung von einheimischen, standortgerechten Pflanzenarten zur Freiflächengestaltung, Integration von wertvollen Freiraumstrukturen (Biotopen) in Gewerbegebiete, Verbesserung des Landschaftsbildes durch durchgrünte Gewerbegebiete, Eingrünung von Erschließungsstraßen, Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne des LEPl Umwelt sowie der aktuellen Gesetzgebung (BauGB, BNatSchG, SNG). Entwicklung eines örtlichen Radwegenetzes unter Einbeziehung des Leinpfades, die Aue- und Talbereiche unter Schonung empfindlicher Lebensräume wieder stärker erlebbar machen (Ortsverbindungen), Erhaltung der jetzigen Sport- und Freizeitanlagen bei Verbesserung in der Ausstattung und Erreichbarkeit, Verkehrsberuhigte Bereiche, damit auch der Straßenraum zum Spielen bzw. der Aufenthaltsfunktion dienen kann, standortgerechte Eingrünung der Sportanlagen und des Friedhofs, Maßnahmen zur Minimierung der Gewässerbelastung durch die Freizeitnutzungen (Anlegestelle), Erschließung der Bergehalde mit Wegenetz (Aussichtspunkt), landschaftsschonende Anlage von Erschließungswegen unter Berücksichtigung von empfindlichen Naturräumen (gezielte Besucherlenkung). vgl. Landschaftsprogramm des Saarlandes, a.a.O, Zi. 151 ff, S. 373 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 76 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 5 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE ENTWICKLUNGSKONZEPTION 5.1 ALLGEMEINES LEITBILD Die nachfolgenden konkreten flächenbezogenen Zielkonzepte ergeben sich aus der Bestandsanalyse. Hierbei zeigt sich, dass sich verschiedentlich Funktionen und die darauf zu entwickelnden Ziele der einzelnen Umweltpotenziale überlagern. So haben Biotopschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutzund Klimaschutzfunktionen viele Gemeinsamkeiten, wohingegen sich Biotopfunktion und die Ziele der Erholungsvorsorge oft widersprechen. In solchen Fällen ist nicht ersetzbaren Biotopfunktionen der Vorrang einzuräumen. Ggf. müssen Entwicklungs- und Pflegepläne für die weitgehende Befriedigung beider Zielvorstellungen erarbeitet werden. Wenn sich mehrere Entwicklungsziele in einem Raum überlagern, so lässt sich daraus eine hohe Schutzbedürftigkeit ableiten. Für Ensdorf sind dies: - Saaraue (Nonnenwiese, Nauwies) mit den aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes ökologisch wertvollen Feuchtgebieten mit Röhrichten, Feuchtwiesen und Auegehölzen und Extensivwiesen, die auch aus Sicht des Klima- und Wasserschutzes hochwertig sind, - Bachseitentäler (Lochbach, Schwalbach) mit wichtigen klimatischen Funktionen und einem guten Entwicklungspotenzial aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes, - Waldflächen (Ensdorfer Staatsforst, Hasenberg) mit klimatischen Funktionen und Funktionen der Erholungsvorsorge, - Landwirtschafts- und Brachflächen im östlichen Gemeindegebiet, die durch ein Nebeneinander von Extensivlandwirtschaftsflächen und Ginsterbrachen (mit eingelagerten Sandrasen und Silbergrasfluren) einen hohen Biotopwert besitzen, aber auch als Teil eines regionalen Grünzuges wichtige klimatische Ausgleichsfunktionen wahrnehmen, - Durchgrünung der bebauten Gebiete als Grundlage für eine Lebensraumvernetzung und zur Gewährleistung von gesunden Lebensbedingungen. Im nachfolgenden werden, ausgehend von den einzelnen Flächennutzungen und den landesplanerischen Vorgaben, die konkreten Umsetzungen der Ziele mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen dargestellt. 5.2 SCHUTZGEBIETE 5.2.1 SCHUTZGEBIETE NACH NATURSCHUTZGESETZ Allgemeines Die Erhaltung der heimischen, wild lebenden Tier- und Pflanzenarten ist nur über die Sicherung ihrer landschaftstypischen Lebensräume möglich. Artenschutz ist daher nur in Verbindung mit Biotopschutz sinnvoll. Ziel ist es daher, Lebensräume zu erhalten. Hierbei ist in erster Linie die Sicherung bedeutender und empfindlicher Biotope und Artenvorkommen, die aufgrund heutiger Nutzungseinflüsse in ihrer Existenz gefährdet sind, erforderlich. Diese Maßnahmen dienen gleichzeitig der Erhaltung typischer Landschaftsbilder. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 77 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Nutzungen in Schutzbereichen sind der Regenerations- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und dem Erhalt des Landschaftsbildes in seiner Eigenart und Schönheit anzupassen. Das Saarländische Naturschutzgesetz sieht verschiedene Schutzgebietskategorien vor. Höchsten Schutz genießen die Naturschutzgebiete - NSG, die gem. § 17 SNG mittels Rechtsverordnung durch die Oberste Naturschutzbehörde festgelegt werden. Einen ebenfalls hohen Schutzstatus besitzen Geschützte Landschaftsbestandteile - GLB (§ 19 SNG) sowie Naturdenkmäler - ND (§ 20 SNG), mit denen eine Ausweisung bemerkenswerter Naturerscheinungen (i.d.R. Kleinstlebensräume bzw. Einzelobjekte) auf kommunaler Ebene erfolgen kann. Die nicht so restriktive Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet - LSG (§ 18 SNG) soll den Erhalt eines Gebietes in seiner z.Zt. bestehenden Form sichern. Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft sind zulässig. Eine Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen erfolgte in Ensdorf bisher nicht. Folgende Schutzgebiete auf Ensdorfer Gemarkung sind ausgewiesen: Bestehende LSG - das Landschaftsschutzgebiet L.3.09.29 "Ensdorfer Wald", einschließlich des Grünzuges am Lochbach zwischen Rathaus und Gemeindeschwimmbad Ensdorf, - das Landschaftsschutzgebiet L.3.09.30.1 "Hasenberg" mit Kapelle. Die beiden Landschaftsschutzgebiete sind überwiegend Waldflächen, die forstwirtschaftlich genutzt werden. Darüber hinaus stellen die beiden Flächen - neben der Saaraue - Naherholungsgebiete für die Bevölkerung Ensdorfs und der umliegenden Gemeinden dar. Eine Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes "Ensdorfer Wald" wurde in den vergangenen Jahren für eine Erweiterung der Schlammweiher der Grube Ensdorf in Anspruch genommen. Der Bestand der beiden in der Gemeinde Ensdorf ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete ist langfristig sicherzustellen. Flächenumwidmungen, wie z.B. in der Vergangenheit für die Erweiterung des Schlammweihers, sind zukünftig zu vermeiden, um die Funktionen des LSG aufrecht zu erhalten. Eine Herausnahme des Sportzentrums und der Parkanlage aus dem Land____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 78 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ schaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald" sollte aufgrund des hohen Nutzungsgrades in Erwägung gezogen werden. Naturdenkmal Das ehemalige Naturdenkmal D 3.12.01 „Eiche am Sportplatz“ wurde durch Blitzschlag schwer geschädigt und 1993 per Verordnung96 gelöscht. potenzielle Aufgrund der ökologisch hohen Wertigkeit, die sich aus der Biotopkartierung des Saarlandes ergab, wurden von den Gutachtern der Biotopkartierung für die Gemeinde Ensdorf folgende Flächen für eine Unterschutzstellung vorgeschlagen: Schutzgebiete Naturschutzgebiet - Nonnenwiese südl. Ensdorf (Biotop-Nr. 67060065) Landschaftsschutzgebiet - Biotopkomplex nordwestlich von Bous (Biotop-Nr. 67060060), Bereich Langenbüsch / Fischweiher, Fläche südlich Ensdorf (Möbel Martin) zwischen Bahntrasse und B 51 (Biotop-Nr. 67060068), Abtswiesen und Brache südlich des Kraftwerkes Ensdorf (Biotop-Nr. 67060064 und 67060139), Aue und Saarwiesen nördlich des Kraftwerkes Ensdorf (Biotop-Nr. 66060043 und 66060104), Gebüsche südlich Ensdorf (Biotop-Nr. 67060041), "Geschützter Landschaftsbestandteil" - Teich südlich des Kraftwerkes Ensdorf 67060138), Teich nördlich des Kraftwerkes Ensdorf 66060103), (Biotop-Nr. (Biotop-Nr. Ein Teil dieser hochwertigen Biotope und Biotopkomplexe (Biotop-Nr. 67060138, 66060103, 67060068 ) ist heute bereits überbaut und zerstört. Ein weiterer Teil, insbesondere die Flächen innerhalb der Saaraue (Nonnenwiese, Abtswiese, Teile der Aue nördlich Kraftwerk) sind im gültigen LEPl Umwelt 2004 im Bereich „Nonnenwies“„Vorranggebiet Naturschutz“ festgelegt. Ziele NSG / LSG Entwicklungsziele unter Beachtung der übergeordneten Vorgaben sind folgende Planungsvorgaben: - Erhaltung und Unterschutzstellung der noch vorhandenen Flächen außerhalb der VG (vgl. Tabelle 8), - Teilsicherung von schutzwürdigen Biotopstrukturen im Rahmen der Fortführung regionaler Grünzüge in Richtung Saartal, - Erstellung von Entwicklungs- und Pflegekonzepten. Für den Bereich „Nonnenwies“ wurde zwischenzeitlich das Verfahren zur Ausweisung eines ca. 36 ha großen Naturschutzgebietes abgeschlossen, um die wertvollen ökologischen Strukturen zu sichern. 96 Verordnung zur Neuordnung der Naturdenkmale im Landkreis Saarlouis vom 20. August 1993, Amtsbl. des Saarlandes, S. 878 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 79 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Abbildung 5: Abgrenzung des rechtskräftigen NSG „Nonnenwies/Distelwies“ gem. Verordnung vom 20.08.2004, Amtsblatt des Saarlandes vom 02.09.2004, S. 1850 (ohne Maßstab) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 80 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 8: Nr. LP NSG geplante Schutzobjekte gem. §§ 17 und 18 SNG (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) Bezeichnung / Lage Größe in ha Nonnenwies / Hofnauwies ca. 36 ha Begründung - Bewertung • Nonnenwies südl. Ensdorf zw. neuer Querspange B 269 und ehem. Röhrenwerken Bous § 25 SNG - Flächen, § 30-Flächen nach BNatSchG, • Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten (Rote Liste-Arten), besondere hydrologische Verhältnisse (dauerhafte Vernässung), • wichtige klimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftsammelgebiet), • Seltenheit und besondere Eigenart der Landschaft, • Fortsetzung des regionalen Grünzuges in Richtung Saartal i.S. d. Zi. 32 f LEPl Umwelt, Schutz des Grundwasserpotenzials (wasserwirtschaftliche Vorrangfläche). Brachflächen, stark verbuscht, seltene Pflanzen (Rote Liste-Arten), § 25 SNG- Flächen (Seggenriede, Hochstaudenfluren), § 30 Fläche nach BNatSchG, vielfältiger Biotopkomplex, Fortsetzung des regionalen Grünzuges in Richtung Saartal i.S. d. Zi. 32 f LEPl Umwelt, wichtige klimatische Ausgleichsfunktion (Durchlüftung), Schutz des Grundwasserpotenzials (Wasserschutzzonen Bous grenzen im Osten an) • LSG 1 Saaraue nordwestlich von Bous zwischen B 51 und DB-Anlage • ca. 24 ha • • • • • • • LSG 2 Gebüsch- und Landwirtschaftsfläche im Südosten von Ensdorf, ca. 28 ha • südlich und östlich des Hasenberges (Erweiterung des LSG Hasenberg) Biotopkomplex aus stark verbuschten • Brachflächen, Großseggenriede, Rö hrichte, mesotrophen Mädesüß-Hoch• staudenfluren, Flutrasen, Quellfluren Erlenbruchwaldresten, Weidengebüschen sowie eingelagerter extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Glatthaferwiesen), • • • Nutzung / Pflegemaßnahmen / Zuständigkeit wegen Kammerung hoher Landschaftswert, • wichtige klimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftentstehungsgebiet), • Schutz des Grundwasserpotenzials (wasserwirtschaftliche Vorrangfl äche) Zulässigkeit der bisherigen Landwirtschaft mit der Maßgabe der extensiven Grünlandnutzung (kein Flächenumbruch, keine Düngung, keine Behandlung mit chem. Mitteln), • Reglementierung der Mähgänge und der Beweidung, • Ausgleichsraum für gewerbliches Vorranggebiet, • Aufstellen eines Pflege- und Entwicklungsplanes, • Ausweisung durch Oberste Naturschutzbehörde (MfU) (Verfahren ist bereits abgeschlossen) • • • • • • Biotopkomplex aus kleinflächigen Sil• bergrasfluren mit großflächiger Glatthaferbrache, Ginstergebüschen und einem • kleinen Tümpel, die von extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen umgeben sind (z.T. § 25 SNG-Flächen), • Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten, • grundsätzliche Erhaltung des derzeitigen Zustandes. bereichsweise Sukzessionsflächen; Aufrechterhaltung einer extensiven Landwirtschaft (Wiesennutzung / Ext. Ackerfl.), Erhaltung und Sicherung der § 25 - Flächen, Ausgleichsraum im Rahmen Ökokonto / Flächenpool, Aufstellen eines Pflege- und Entwicklungsplanes, Ausweisung durch Untere Naturschutzbehörde (LK SLS) grundsätzliche Erhaltung des derzeitigen Zustandes, zusätzliche Aufwertungsmaßnahmen (z.B. Heckenpflanzungen), Zusammen mit Landwirtschaftsflächen zwischen Gewerbe- und Wohnbaufläche als LSG ausweisen, • Ausgleichsflächen für Wohngebietserschließung Ensdorf Süd, • Aufstellen eines Pflege- und Entwicklungsplanes, • Ausweisung durch Untere Naturschutzbehörde (LK SLS) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 81 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ potenzielle GLB Darüber hinaus sind weitere Flächen für Schutzgebietsausweisungen vorzusehen, die der Erhaltung seltener Lebensräume bzw. der Lebensraumsicherung seltener Tier- und Pflanzenarten dienen und im Wesentlichen auf Untersuchungsergebnissen der Kleinstrukturkartierung der Gemeinde Ensdorf basieren97. Bezüglich der Kleinstrukturkartierung wurden alle mit der Bewertung "Sehr hoher Biotopwert" eingestuften Flächen in die Vorschlagsliste für "geschützte Landschaftsbestandteile" übernommen und im Landschaftsplan-Entwurf gekennzeichnet (vgl. Tabelle 9). Auf Anregung der Obersten Naturschutzbehörde werden zwei Flächen, die ursprünglich zur Ausweisung als LSG vorgesehen waren, nunmehr als GLB geplant, da die Gemeinde gem. § 19 Abs. 4 SNG eine eigene Verordnungshoheit (Ortssatzung) besitzt und die Maßnahmen im Rahmen der zu erstellenden Pflege- und Entwicklungspläne, die zu jeder GLB-Satzung zu erstellen sind, besser steuern kann. Das im Entwurf zur 1. Auslegung aufgeführte GLB 3 „Hofnauwiese“ entfällt, da diese Fläche im rechtskräftigen NSG „Nonnenwies/Distelwies“ enthalten ist. Tabelle 9: Nr. LP LB 1 LB 2 LB 3 LB 4 97 geplante Schutzobjekte gem. § 19 SNG (geschützte Landschaftsbestandteile) Bezeichnung / Lage Größe in Begründung - Bewertung ha Südrand der Berge0,15 ha • Repräsentative Lebensgemeinschaft halde (Biotop-Nr. 11 der Kleinstrukturkartierung) Fläche nordöstlich des Kraftwerkes von Ensdorf (Biotop-Nr. 14 der Kleinstrukturkartierung) nördlich Pulvermühle, nordöstlich der Bahntrasse (Biotop-Nr. 42 der Kleinstruturkartierung) Langenbüsch nördlich Pulvermühle (Biotop-Nr. 43 der Kleinstrukturkartierung) • 0,38 ha • • 0,85 ha • • 0,2 ha • • für den Lebens raumtyp Gräben, Schilfröhricht (§ 25 SNG-Fläche) Nutzung / Pflegemaßnahmen • Sukzessionsfläche Repräsentative Lebensgemeinschaft • für den Lebensraumtyp Niedermoor / • Sumpf, bildet zusammen mit der Brachfläche (Biotop-Nr. 13), die RL-Art vorweist, und randlichen Gehölze wertvollen Biotopkomplex Brachfläche mit innerer und äußerer • Strukturvielfalt Lebensraum für verschiedene seltene Pflanzen- und Tierarten, z.T. magere Standorte auf Bunkerres ten Müll entfernen; Sukzessionsfläche Sicherung der Strukturen im Rahmen der LBP zur Ortsumgehung Brachfläche mit großer Bedeutung für • das Landschaftsbild, z.T. Magerwiesenstandorte auf Bunkerresten Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen Eine Biotoptypenüberprüfung wurde im Juni / Juli 1998 durchgeführt, um zu gewährleisten, dass die Biotope nicht zwischenzeitlich verschwunden sind. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 82 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Nr. LP Bezeichnung / Lage LB 5 Nauwies Saarwiesen nördlich des Kraftwerkes (Nauwies) zwischen Saar und B 51 - Ortsumgehung LB 6 Größe in Begründung - Bewertung ha ca. 20 ha • Repräsentative Lebensgemeinschaft Nutzung / Pflegemaßnahmen • für den Lebensraumtyp Niedermoor / Sumpf / Röhricht (§ 25-SNG Flächen), • • wertvoller Biotopkomplex zusammen mit den angrenzenden Magerwiesen, • Wiederherstellung eines naturnahen • Auebereiches unter Berücksichtigung der Nutzung als Naherholungsgebiet in den Randbereichen (Leinpfad, Querverbindung zur Ortslage), • • vielfältiger Biotopkomplex, • wichtige klimatische Ausgleichsfunktion (Kaltluftsammelgebiet), • Schutz des Grundwasserpotenzials (wasserwirtschaftliche Vorrangfläche) Saaraltarm, • • Biotopkomplex aus Auewaldresten, zwischen B 51 und ca. 10 ha Altarmwasserflächen, RöhrichtbereiOrtslage chen sowie angrenzender Landwirt• schaftsflächen, bei Planungen zu beachtende Biotope • Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten • Schutz des Grundwasserpotenzials (wasserwirtschaftliche Vorrangfl äche) • großes Entwicklungspotenzial für Flora und Fauna • Erhaltung und Sicherung der § 25 - Flächen (Sukzessionsfläche), Aufrechterhaltung einer extensiven Landwirtschaft (Wiesennutzung), Ausgleichsflächen für Gewerbegebietserschließungen und Verkehrswege-Neubau (Ortsumgehung), Erarbeitung eines Gestaltungs-, Pflege- und Entwicklungsplanes im Rahmen des landschafts pflegerischen Begleitplanes zum laufenden Flurbereinigungsverfa hren. grundsätzliche Erhaltung des derzeit igen Zustandes der altarmnahen Flächen, zusätzliche Aufforstung eines Auewaldes mit eingelagerten Kleingewässern / Feuchtbereichen auf jetzigen Ac kerflächen Ausgleichsflächen im Rahmen des Ökokontos / Flächenpools Die Klei nstru kture n mit der Einstufung "hoh er Bi otopw ert" sind "nicht wieder gleichwertig ersetzbar. Ihre Beseitigung führt zur Verarmung von Natur und 98 Landschaft" . Eine Übernahme dieser Flächen erfolgt im Rahmen einer Kennzeichnung der Flächen mit einem Kürzel „P“ (bei der Planung berücksichtigen) und einer kurzen Beschreibung der Flächen in Tabelle 10 "Biotope mit hohem Biotopwert (lt. Kleinstrukturkartierung)"99. Einige der im Entwurf zur 1. Auslegung aufgeführten Biotope werden in Tabelle 10 nicht mehr berücksichtigt, da diese Flächen im rechtskräftigen NSG „Nonnenwies/Distelwies“ (ehem. P10, P11) bzw. in o.g. GLB (P13) enthalten sind. Die Besenginsterfluren / offenen Flächen westlich der Werdorfstraße (ehem. P7) existieren nicht mehr. Diese Flächen haben sich zwischenzeitlich zu einem Vorwald entwickelt. 98 99 Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, a.a.O., S.8 Ausführliche Erläuterungen zu den bezeichneten Flächen finden sich im Textteil zur Kleinstrukturkartierung der Gemeinde Ensdorf ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 83 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 10: Biotope mit hohem Biotopwert (lt. Kleinstrukturkartierung) Nr. LP Bezeichnung / La- Nr. lt. ge Kl.str.k art. P1 Größe in ha Begründung - Bewertung Ruderalflächen, artenreicher, reich strukturierter Komplex mit RL-Art. innerörtliches Gehölze, seltene Tierarten, Vogelreichtum von Bedeutung für das Landschaftsbild. Lebensraumtyp Bäche, Erlen-Eschen-Weidensaum, seltene Tierarten. • bei Planungen berücksichtigen • (Ausgleichsfläche DSK) bei Planungen berücksichtigen Hecken, kleine Feldgehölze, Biotopkomplex aus trockenen (Bunker) und Vernässungsstellen, artenreiche Flora und Fauna. Brachflächen, hohe Strukturvielfalt und RLArten. Brachflächen, repräsentative Lebensgemeinschaft mit seltenen Pflanzenarten. • naturnaher Bachabschnitt, hohe Strukturvielfalt Lebensraumtyp Böschungen / Wegraine, repräsentative Lebensgemeinschaft mit äußerer Strukturvielfalt Ruderalflächen mit Staud enunkrautfluren auf dem Bahngelände, Sonderstandort mit seltenen Tierarten. Lebensraumtyp Niedermoor / Sumpf (§ 25-Flächen), Hohe Artenvielfalt. • • • Nr.1 0,56 ha • • P2 nördlich Bebauung Ensdorf westlich Eisenbahn Sportzentrum Nr.6 0,68 ha • • • P3 Park am Weiherbach Nr.7 0,3 ha P4 Nördl. Sporthalle Nr.10 0,23 P5 Heidenköpfchen Nr.20 1,2 ha P6 RothreiserVerlängerung Schäferweg Nr.21 0,6 ha P7 Westl. Tennisplatz Nr.33 0,5 ha P8 Taubental Nr.36 • • • • • • • • • • • • 0,03 ha • • P9 Nördl. Pulvermühle Nr.40 1,9 ha • • P10 westl. Hohlbach Nr.45 1,0 ha • • § 25 SNG - Flächen Regelung / Status • • • • • • • Öff. Grünflächen Parkanlage entl. des Weiherbaches, Gewässerrenaturierung, Gestaltungs- & Pflegekonzept durch Gemeinde Ensdorf. Sicherung als Grünfläche im Rahmen des Bebauungsplanes "Im Rosselwald" als Grünfläche. Sicherung über Ausweisung von Ausgleichsflächen, Okokonto / Flächenpool. Sicherung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft oder Fläche mit Pflanzbindung im Rahmen des B-Plans. bei Planung berücksichtigen, extensives Pflegekonzept. Sicherung über Ausweisung von Ausgleichsflächen, Okokonto / Flächenpool / vertraglicher Naturschutz. • bei Planung berücksichtigen. • Sicherung über Ausweisung LSG1; bzw. Ausgleichsfläche im Rahmen der LBP zur Querspange B 269. Die laufende Fortschreibung der Biotopliste erfolgt im Landesamt für Umweltschutz durch Einarbeitung aller bekannt gewordenen Veränderungen geschützter Biotope in die Datenbasis der Biotopkartierung Saarland sowie Führung einer Liste der von der obersten Naturschutzbehörde zugelassener Ausnahmen von den Vorschriften des § 25 SNG und Überprüfung derer Umsetzung. In den Tabellen 8 bis 10 wird auf die entsprechenden Biotope hingewiesen. Die Biotope wurden 1999 / 2000 im Rahmen einer gesonderten Studie überprüft, ergänzt und in den Landschaftsplan übernommen, wobei die Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms des Saarlandes (ABSP) berücksichtigt wurden, soweit die Zielaussagen in Verbindung mit der derzeitigen Ausprägung der betreffenden Biotopstrukturen realistisch sind. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 84 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Nachkartierung Die Überprüfung im Rahmen des Landschaftsplanes baut auf folgendem Datenmaterial auf: - Biotopkartierung des Saarlandes, Stand: 1990 (Aufnahme von 1988) Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen, Stand: 1991 Luftbildbefliegung September 1997 eigene ergänzende Kartierungen September 1999, erstes Halbjahr 2000 Die Ergebnisse der Auswertung wurden auf Datenblättern dargestellt, die folgende Daten enthalten: - Biotop-Nr. Lage des Biotops (Hoch- / Rechtswert) geologischer Untergrund Biotoptyp mit Beschreibung Entwicklungsziel mit notwendigen Maßnahmen Artenliste mit Nachweisjahr Übersichtslageplan M 1: 5000 Luftbildausschnitt Foto In den Datenblättern werden auch diejenigen Biotope aufgeführt, die in der Liste des LfU noch vorhanden, zwischenzeitlich aber durch Baumaßnahmen oder Sukzession verschwunden sind. Aufgrund der Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Abt. D, vom 15.07.2002 zum Landschaftsplan-Entwurf (einschl. Anhang „Gutachten zu § 25 SNG-Flächen“) und die darauf folgende gemeinsame Besprechung mit LfU, MfU (Abt D), UNB, Gemeinde und agstaUMWELT am 17.09.2002 musste das Gutachten hinsichtlich der Zielaussagen zu einigen dargestellten § 25-SNG Flächen nochmals überprüft / überarbeitet werden, bevor die Darstellungen endgültig in den Landschaftsplan / Flächennutzungsplan übernommen werden konnten. Im Zuge dieser Überprüfung wurden die Flächen auch hinsichtlich der Verwaltungsanweisung zu den § 25-Flächen (GMBl. Saarland vom 17.09.2001, S. 298ff), die bei Erstellung des Gutachtens im Juni 2000 noch nicht vorlag, vor Ort insbesondere hinsichtlich der in der Verwaltungsanweisung aufgeführten Mindestflächengrößen überprüft. Eine erneute Detail-Kartierung mit Erstellung neuer Artenlisten wurde nicht durchgeführt. Aufgrund dieser neuerlichen Prüfung und Abgleichung mit der Verwaltungsanweisung sind einige zuvor als § 25-Flächen eingestuften Flächen aus der Liste der in den Landschaftsplan / FNP zu übernehmenden Flächen entfallen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 85 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 11: hochwertige Biotope mit Bewertung / Einstufung gem. Verwaltungsanweisung zum § 25 SNG lfd Nr. Lage / Nummer lt. LfU-Liste 1 Sandgrube östlich der gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen / - Eine Rodung der vorhandenen Gehölze Ortslage Silbergrasfluren (DSK-Ausgleich) ist rechtlich fraglich und aufgrund des erreichten Sukzessionsstad i6606/0001 Zum Zeitpunkt der Aktualisierung konnten ums nicht sinnvoll. keine Silbergrasfluren festgestellt werden. - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte Der Bereich ist stark verbuscht (bereich sder Sukzession hin zu einem trockenen weise Gehölzpflanzungen / Ersatz-/ AusBirken-Eichenwald freien Lauf gelassen gleichs fläche Nr. 5 DSK). Die offenen Fl äwerden. Dies schließt nicht aus, dass bechen werden von Rainfarn und Obergräsern reichsweise Flächen künstlich offen gehaldominiert. ten werden können. - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP kein Schutz gem. § 25 SNG (artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) in angrenzenden Flächen sinnvoll. Biotoptyp / Beschreibung / aktueller Status gem. SNG Entwicklungsziel / Maßnahmen Pflege- / Entwicklungsplanung : Reaktivierung von Sandrasen auf Teilflächen / Randfl ächen 2 Saarufer im Bereich Erlen - Eschen - Weidensaum Lisdorfer Au mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfluren, Röhricht 6606/0042 Durch den Saarausbau ist ein Altarm en tstanden, der Stillwasservegetation aufweist. Der Ufersaum aus Weiden und Erlen ist noch vorhanden. Erhaltung des Saaraltarmes mit Ufervegetation Pflege- / Entwicklungsplanung zum geplanten GLB gem. § 25 SNG geschützt 3 Teich nördlich Kraft - Zum Zeitpunkt der Aktualisierung konnte - Erhaltung des Grabensystems mit Röhwerk Ensdorf kein Teich mehr festgestellt werden. Statt richtgürtel, dessen existiert ein Graben entlang der - Einleitung des Regenwassers bei Erschlie6606/0103 Aufschüttungsflächen, der mit Röhricht beßung des Gewerbegebietes „Saarpl ateau“. wachsen ist. - Gestaltung von Amphibien-Kleingewässern - Abweichung von Zielsetzungen des ABSP kein Schutz gem. § 25 SNG (artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) durch Vorrang der gewerbl. Entwicklung Freiflächenplanung zum Bebauungsplan 4 Aue nördlich Kraftwerk Kleingewäs ser: Röhricht 0,2 ha - Erhaltung der Röhrichtstrukturen und Ensdorf Niedermoor/Sumpf: Röhricht 2,0 ha rechtliche Sicherung durch GLB, Bach-/ Fluss röhricht 2,5 ha - Sicherung der Randstrukturen (Glatthafer6606/0104 wiesen) durch Nutzungsregelungen (z.B. Die kartierten Strukturen, einschl. der anvertraglicher Naturschutz) grenzenden Talglatthaferwiesen, sind noch - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP vorhanden. Akute Beeinträchtigung durch (artenreiche Feuchtgrünlandgesellscha fBau der B 51-Ortsumgehung ten) in angrenzenden Flächen gem. § 25 SNG geschützt 5 Pflege- / Entwicklungsplanung zum geplanten GLB Saarufer im Bereich Durch den Saarausbau sind die Strukturen der Staustufe Lisdorf bereits verschwunden 6606/0127 kein Schutz gem. § 25 SNG ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 86 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ lfd Nr. Lage / Nummer lt. LfU-Liste 6 Gebüsche Ensdorf 6706/0041 Biotoptyp / Beschreibung / aktueller Status gem. SNG Entwicklungsziel / Maßnahmen südlich gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen-, - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte Silbergras- Kleinschmielenfluren der Sukzession hin zu einem trockenen Kleingewäs ser / Röhricht Birken-Eichenwald freien Lauf gelassen werden. Die Sandrasenflächen sind durch Suk- - Südexponierte Randbereiche sind als kleinzession zwischenzeitlich verschwunden fächige „Sandrasen“-Trittsteine künst lich (Besenginsterflur bzw. Brombeer-Weißdornoffen zu halten. Insbesondere im B ereich Gebüsch). Ein Teich wurde nicht mehr vordes Gewerbegebietes sollte durch Pflegegefunden. maßnahmen (z.B. vertraglicher Natu rschutz) eine weitere Verbuschung au fderzeit kein Schutz gem. § 25 SNG gehalten werden. - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (artenreiche Trockengrünlandgesellscha ften) in angrenzenden Flächen sinnvoll Pflege- / Entwicklungsplanung : Reaktivierung von Sandrasen auf Teilflächen / Randfl ächen 7 Nordwestlich Bous 6706/0060 Großseggenried, mesotrophe Mäd esüß- - Erhaltung des Fischteiches Hochstaudenflur, Unterwasserrasen- / - Entwicklung des Ufergehölzsaumes sowie Schwimmblattgesellschaften der Vernässungsbereiche im Rahmen der Schwalbach-Renaturierung, Die Vorwaldstruktur hat sich weiterentwi- - Vernässung der Randbereiche (Retentionsckelt. flächen) Der kleinere Anzucht-Fischteich mit aus- - Einbindung in Biotopverbund geprägter Schwimmblattgesellschaft. - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP Auewaldreste mit Röhricht- und Mäde(Feuchtgebiete, Gewässer) süßfluren entlang Schwalbach Freiflächenplanung zur B 269 Gefährdung durch Bau der Querspange B 269 (Planfeststellungsverfahren) gem. § 25 SNG geschützt 8 Abtswiesen Ensdorf 6706/0064 südlich Erlen-Eschen-Weidensaum, Gräben mit - weitgehende Integration der Strukturen in Röhricht, Gräben mit Bach- und Flussröhdie Neunutzung, richt - Entwicklung der Röhrichtzonen durch Einleitung des Regenwassers bei Erschlieehemaliges Schwalbachtal mit Erlenßung der Versorgungsflächen Weidensaum und bereichsweise Röhricht - - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP zonen. (Feuchtgebiete, Gewässer) Ein Teil der Flächen liegt innerhalb des genehmigten Kohlenlagerplatzes des Kraft- Berücksichtigung im Plangenehmigungsverwerkes Ensdorf und der geplanten Erweite- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energierung der Versorgungsfläche. recht / BImSchG-Verfahren) Im Trassenbereich der B 269 wurden die Strukturen im Rahmen der aktuellen Bautä- Pflege- / Entwicklungsplanungen zum NSG tigkeiten bereits weitgehend beseitigt. und zu erforderlichen LBPs Gefährdung durch Inbetriebnahme des Kohlenlagerplatzes / Erweiterung der Versorgungs flächen durch Ruderalisierung und Bautätigkeit Mindestflächengrößen unterschritten derzeit nur in der Saaraue Schutz gem. § 25 SNG ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 87 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ lfd Nr. Lage / Nummer lt. LfU-Liste 9 Nonnenwiese südlich Großseggenried, Erlenbruchwald Ensdorf mesotrophe Mädesüß-Hochstaudenflur ; Röhricht 6706/0065 Hochwertiger Biotopkomplex mit überregionaler Bedeutung aufgrund zahlreicher seltener Tiere und Pflanzen, großer naturnaher Auebereich der Saar). Durch Sukzession sind gegenüber der Kartierung von 1988 große Flächen verbuscht Gefährdung durch Bau der B 269Querspange sowie des gepl. Gewerbegebietes Biotoptyp / Beschreibung / aktueller Status gem. SNG Entwicklungsziel / Maßnahmen - Erhaltung der Feuchtgebietsstrukturen mit Seggenried und Röhrichtgürtel, - Anbindung an Vernetzung sstrukturen im Rahmen Biotopverbundsystem, - Sukzession - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgebiete, Gewässer) Pflege- / Entwicklungsplanung zum NSG gem. § 25 SNG geschützt 10 Brache zwischen Bous gem. Biotopkartierung 1988: Sandrasen-, Eingriffs-/ Ausgleichs-Regelung im Rahmen und Ensdorf Silbergras- Kleinschmielenfl uren des Bebauungsplanverfahrens bzw. Planfeststellungsverfahrens (B 51) 6706/0068 Strukturen nicht mehr vorhanden durch Erschließung des Gewerbegebietes „Unten am Mühlenweg“ und Bau der B 51- Ortsumgehung kein Schutz gem. § 25 SNG 11 Südlich Ensdorf 6706/0135 Sandrasen-, Silbergras- Kleinschmielenflu- - Aufgrund des Walddefizits in Ensdorf sollte ren, Kryptogamenreiche Fluren, verbuschte der Sukzession hin zu einem trockenen Brache, Brombeergebüsch Birken-Eichenwald freien Lauf gelassen werden. Offene Sandrasenflächen sind nur noch in - Randbereiche sind als kleinfächige „SandRandbereichen vorhanden. Flä che ist durch rasen“-Trittsteine künstlich offen zu halten Sukzession stark ver buscht, Holunder, (vertragl. Naturschutz). Weißdorn und Rosen ergeben eine hohe - Sukzession und Integration in ein Biotopvertikale Strukturierung: im Zentrum auf ververbundsystem, festigtem Lehm noch vegetationsfreie Stel- - Integration in die Grünfl ächen des neuen len: sonst Grasbrache bzw. Reitgrasflur. Wohngebietes Besenginster und Rainfarnflur - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP Gefährdung durch Wohngebietserschlie(trockene artenreiche Grünlandgesellschaf ßung ten) in angrenzenden Flächen sinnvoll gem. § 25 SNG geschützt 12 Teich südlich Kraft werk Ensdorf 6706/0138 Großseggenried, Kleingewäs ser / Röhricht Pflege- / Entwicklungsplanung: Sicherung von Sandrasen auf Teilflächen / Randflächen - Reaktivierung des Seggenrieds als innerbetriebliche Grünzone des Kraf twerkes, - Einleitung des Oberflächenwassers bei Erschließung des Kohlenlagerplatzes - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgebiete, Gewässer) Ein Teich ist nicht mehr vorhanden (verlandet). Bereichsweise sind kleinere Seggenrieder erkennbar. Durch Sukzession werden große Flächen durch Brombeer/Schehen-Gebüsche eingenommen. Die Feuchtflächen auf der Aufhöhung sind Berücksichtigung im Plangenehmigungsvernicht mehr vorhanden. Die Mindestfläche n- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiegrößen gem. VO werden durch vorhandene recht / BImSchG-Verfahren) Störstrukturen (Sukzession / Ruderalflächen) nicht erreicht, dennoch hochwertige Flächen. Gefährdung durch genehmigten Kohlenlagerplatz derzeit kein Schutz gem. § 25 SNG ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 88 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ lfd Nr. Lage / Nummer lt. LfU-Liste Biotoptyp / Beschreibung / aktueller Status gem. SNG 13 Brache südlich Kraftwerk Ensdorf mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfl uren Brachflächen / Röhricht 6706/0139 Die ursprünglich zusammenhängenden Flächen sind durch die Zufahrt zum Kohlenlagerplatz zerschnitten und durch Baumaßnahmen reduziert (3 Teilflächen). Flächen werden z.Z. als Schafweide genutzt. Entwicklungsziel / Maßnahmen - Erhaltung des Hochstaudenbereiches als innerbetriebliche Grünzonen. - Einleitung des Regenwassers bei Erschließung des Lagerplatzes - Reaktivierung des Seggenrieds als innerbetriebliche Grünzone des Kraf twerkes - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgebiete, Gewässer) Die Mindestflächengrößen gem. VO werden Berücksichtigung im Plangenehmigungsverdurch vorhandene Störstrukturen (Sukzes- fahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiesion / Ruderalflächen / Beweidung) nur in recht / BImSchG-Verfahren) einer Teilfläche erreicht; dennoch hochwertige Flächen. Gefährdung durch den Bau des genehmigten Lagerplatzes derzeit nur auf südwestl. Teilfläche Schutz gem. § 25 SNG 14 Brache zwischen Kraftwerk Ensdorf und Anlegestelle 6706/0156 15 Brache nördl. Pumpwerk 67060157 mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfluren, - Erhaltung der Hochstauden- / RöhrichtbeRöhricht, Bruchwaldreste reiche und Bruchwaldreste, feuchte Talglatthaferwiesen, die zur Anle- - Erhaltung der extensiven Wiesennutzung gestelle durch Landschaftsgehölz abgeals Randstruktur durch Nutzungsregelunschirmt werden. gen (z.B. Vertraglicher Naturschutz) - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP Vernässungsbereiche im Oberwasser der (Feuchtgebiete, Gewässer) in angrenzenSchleuse. Nutzung: Brachflächen / Wirt den Flächen sinnvoll schaftswiese gem. § 25 SNG geschützt Berücksichtigung im Plangenehmigungsverfahren zur Kraftwerkserweiterung (Energierecht / BImSchG-Verfahren) mesotrophe Mädesüß - Hochstaudenfl uren seggenreiche Nasswiese, Weidenbestand - Erhaltung des Nasswiesenbereiches Vernässungsbereiche im Oberwasser der Schleuse. Nutzung: Brachflächen, angrenzend Ackernutzung - Sicherung der Randstrukturen (Glatthaferwiesen) durch Nutzungsregelungen (z.B. Vertraglicher Naturschutz) Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgebiete, Gewässer) Gefährdung durch Ruderalisierung und Verbuschung Berücksichtigung im Plangenehmigungsverfahren zur Kraftwerkserweiterung (Energiegem. § 25 SNG geschützt recht / BImSchG-Verfahren) 16 Hofnauwies westl. Pulvermühle 67060158 Niedermoor, Sumpf, Röhricht größeres Schilfröhricht am Rande einer großflächigen Aufschüttung in der Saaraue: von den Industrieanlagen durch Baumhecke abgegrenzt: einige strauchartig wachsende Weidenbüsche; Erhaltung der Nassbereiche, Sukzession, Integration in Baugebietsaus weisungen, Einleitung von unverschmutztem Oberflächenwasser Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgebiete, Gewässer) Gefährdung durch Gewerbegebietserweite- Pflege- / Entwicklungsplanung zum NSG rung / Erschließungsmaßnahmen der Röhrenwerke gem. § 25 SNG geschützt ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 89 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ lfd Nr. Lage / Nummer lt. LfU-Liste 17 Kleinstrukturen Nr. 13, 14 und 41: Bruchwies nördl. Kraftwerk in LfU-Liste nicht erfasst Biotoptyp / Beschreibung / aktueller Status gem. SNG Brachflächen / Röhricht / Hochstaudenflur Niedermoor, mesotrophe Mädesüßflur, Seggenried, feuchte Hochstaudenflur, die in eine eutrophierte Mädesüßflur / Seggenried übergeht; repräs. Lebensgemeinschaft mit hohem Biotopwert Entwicklungsziel / Maßnahmen - Erhaltung des Schilfröhrichts / Sukzess ion Erhaltung der Feuchtflächen / Sukzession, Beseitigung der Müllablagerungen, Abpflanzungen zur Randnutzung als Puf fer Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB Gefährdung durch Müllablagerungen sowie die Ortsumgehung B 51 gem. § 25 SNG geschützt 18 Kleinstruktur Nr. 42 nördl. Pulvermühle Brachflächen, Magerrasen - Erhaltung der Magerrasenflächen - Erhaltung des Bunkerrestes als Flederbereits zur Hälfte mit alten Büschen bemaushabitat in LfU-Liste nicht er- wachsene Brachfläche um einen Bunker: fasst neben dem Bunker stehen eine alte Weide Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB und eine Pyramidenpappel mit Horst: um den Bunker gruppieren sich Schlehdornbüsche: Freifläche mit Goldrutenflur kein Schutz gem. § 25 SNG 19 Kleinstruktur Nr. 43 Langenbüsch nördl. Pulvermühle in LfU-Liste nicht erfasst Brachflächen, Brombeer-WeißdornGebüsch, Magerrasen - Erhaltung der Magerrasenflächen - Sukzes sion Bunkerruine mit größeren Magerrasenstel- - Erhaltung des Bunkerrestes als Flederlen auf der südexponierten Seite, die von maushabitat Kaninchen gründlich offen gehalten werden: die Nordseite ist mit Brombeergebüsch zu- Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB gewachsen: auf dem Hügel wachsen 4 ältere Birken und ein größerer Weißdorn. zahlreiche junge Birken kein Schutz gem. § 25 SNG 20 Kleinstruktur Nr. 11 Südrand Bergehalde in LfU-Liste nicht erfasst 21 Lochbachtal westl. Schwimmbad (Weiherbach) in LfU-Liste nicht erfasst Gräben, Röhricht Wasser führender mit Schilf bestand ener Graben am Fuß der Bergehalde gem. § 25 SNG geschützt Bach, Röhricht, Erlen-Weidens aum Talbereich des Weiherbachs (Lochbach) mit Pappelanpflanzungen und Erlen-/ Weidensaum, Bereichsweise mesotrophe Mäd esüßfluren, hohes EntwicklungsPotenzial; vorübergehende Beeinträchtigung durch Sammlerbau gem. § 25 SNG geschützt 22 - Erhaltung der Feuchtflächen. - Sukzession - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Sekundärstandorte) in angrenzenden Flächen sinnvoll Pflege- / Entwicklungsplanung zum gepl. GLB - Entwicklung der Talaue durch gezielte Vernässungen in Rahmen einer Bachrenaturierung - Schaffung von Retentionsflächen mit Suk zes sionsbereichen - Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Bach-/Aueentwicklung) Wasserrechtl. Verfahren im Rahmen Bachrenaturierung Quellbereiche im südl. Sumpfquellen, Quellfluren, - Erhaltung der Quellbereiche Ensdorfer Wald - Freistellung der Quellbereiche zur E ntdurch starke Beschattung (Wald) kaum Vewicklung von artenreichen Stauden- / in LfU-Liste nicht er- getation Quellfluren fasst gem. § 25 SNG geschützt Sicherung im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft (Forstwirtschaftl. Betriebspläne) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 90 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Lage der biotopkartierten und der gem. § 25 SNG geschützten Flächen ist der nachfolgenden Themenkarte zu entnehmen. Themenkarte Lage der geschützten Biotope gem. § 25 SNG ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 91 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Zum großen Teil liegen diese Biotope innerhalb der bereits o.g. (vorgeschlagenen) Schutzgebiete und werden bei der Biotopverbundplanung berücksichtigt. Für jedes Schutzgebiet / Biotop sollte seitens der Gemeinde Ensdorf ein Pflege- und Entwicklungsplan aufgestellt werden, um die Erhaltung des Gebietes auch langfristig sicherzustellen. Eine generelle Überprüfung aller erfassten Biotope ist, da jedes Biotop im Laufe der Zeit Veränderungen durch menschliche Beeinflussung oder durch natürliche Entwicklung unterworfen ist, in einem etwa 10-jährigen Rhythmus durch das Landesamt für Umweltschutz erforderlich. Eine Verbindlichkeit der Biotopschutzvorschrift besteht auch für nicht in die Biotopliste aufgenommene geschützte Biotope gegenüber jedermann, da die Liste rein deklaratorische Wirkung entfaltet. Dies bedeutet, dass bei allen vorgesehenen Maßnahmen zunächst geprüft werden muss, ob ein nach § 25 SNG geschütztes Biotop beeinträchtigt werden kann. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, sind nach § 25 Abs. 1 SNG zu unterlassen. Soweit aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich, ist die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. In diesem Fall muss ein gesondertes Befreiungs-/ Ausnahmegenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die Schutzgebietsausweisungen / Vorschläge im Rahmen der §§ 17 - 19 und 25 SNG sind in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. 5.2.2 SCHUTZGEBIETE NACH WASSERGESETZ Allgemeines Der LEPl Umwelt legt den Bereich zwischen B 51 und Saar als Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet (VW) fest. Wasserwirtschaftliche Belange sind außer gegenüber den Erholungsfunktionen nachrangig zu behandeln 100. Derzeit bestehen keine rechtsverbindlich festgesetzten Wasserschutzgebiete in der Gemeinde Ensdorf. Die nachfolgende Themenkarte101 zeigt die von den Gas- und Wasserwerken Bous-Schwalbach geplanten Wasserschutzzonen, die bereits vom LfU fachtechnisch geprüft sind. Da die Schutzzonen sich auf besiedeltes Ensdorfer Gebiet erstrecken und sich daraus u.U. Nutzungseinschränkungen ergeben, fasste der Gemeinderat am 15. Mai 2003 folgenden Beschluss: 100 101 vgl. LEPl Umwelt, a.a.O., Teil A, Zi.41 und 99 sowie Teil B (Zeichnerische Festlegungen) Auf eine Darstellung der geplanten Wasserschutzzone in der Planzeichnung zum Landschaftsplan wird verzichtet, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 92 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ „Die Gemeinde Ensdorf verweist auf ihre Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Umwelt und macht diese auch im vorliegenden Verfahren geltend. Seinerzeit hatte der Gemeinderat am 21.2.2002 u. a. folgendes beschlossen: "Problematisch ist jedoch, dass ein Großteil der Gemeinde Ensdorf laut Plan in einem Vorranggebiet für den Grundwasserschutz liegt und demzufolge (siehe Punkt 3.2.4) als Wasserschutzgebiet auszuweisen ist. Auf Grund der bereits Innerhalb dieses Geltungsbereiches bestehenden Gewerbegebiete (altes Gewerbegebiet "Ober dem Mühlenweg und Hohweiher") sowie der hier geplanten Gewerbegebiete „Granulatlagerplatz" und „Saarplateau" nördlich des Kraftwerkes (bei Letzterem könnte sich eine zusätzliche Problematik durch den Untergrund aus Saaraushubmassen ergeben) sollte ein derartiges Vorranggebiet nicht festgesetzt werden. Hierbei ist auch der Tatbestand zu bedenken, dass seitens der TWE in absehbarer Zeit keine Förderung von Trinkwasser In Ensdorf geplant ist." Des Weiteren regt die Gemeinde Ensdorf an, dass die Antragstellerin, die Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH, überprüfe, inwieweit die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im Bereich der Gemarkung Ensdorf erfolgen muss. Dabei solle auch überprüft werden, ob die tektonische Situation die Ausweisung dieses Gebietes auf Ensdorfer Bann notwendig macht. Ziele Die Entwicklungsziele für das Grundwasserpotenzial beziehen sich insbesondere auf: - Festsetzung von Wasserschutzgebieten außerhalb des Siedlungsbereiches, - Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers, - Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung von Niederschlägen innerhalb der Baugebiete, - Fremdwasserentflechtung im Kanalnetz. Diese Ziele sind bei weiteren Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 93 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Wasserschutzgebiete ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 94 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 5.2.3 SCHUTZGEBIETE NACH WALDGESETZ Allgemeines Gem. § 20 Abs. 1 LWaldG102 kann Wald in der Nähe der Verdichtungsräume und größerer Siedlungen zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Im Erholungswald ist die Errichtung und Erhaltung von Erholungseinrichtungen zulässig. Da die multifunktionale Waldwirtschaft auch die Erholungsfürsorge in ausreichendem Maße berücksichtigt, wird auf eine gesonderte Ausweisung als Erholungswald verzichtet. 5.3 GRÜN- UND ERHOLUNGSFLÄCHEN 5.3.1 BEREICHE FÜR DIE NAHERHOLUNG Aus der Bestandserhebung und -bewertung geht hervor, dass Ensdorf über ausreichende Flächen für die Naherholung verfügt. Insbesondere in der Saaraue führen die Flächenansprüche von Verkehr und Industrie / Gewerbe zu einer erheblichen Minderung des Erholungswertes. Daher dient die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw. Geschützten Landschaftsbestandteilen in der Saaraue auch der Erhaltung von Natur und Landschaft für die Erholung. Dieser Bereich kann durch geeignete Maßnahmen attraktiver für die Naherholung entwickelt werden. Hierzu gehört z.B. das Aufstellen von Bänken, die ein Verweilen ermöglichen, hauptsächlich jedoch eine landschaftsgerechte und landschaftstypische Gliederung der Flächen durch das Anpflanzen standortgerechter Gehölze und die Anlage von standorttypischen Strukturen (Feuchtwiesen, Tümpel, Teiche, auewaldartige Strukturen). Diese Maßnahmen können in der Nauwies von der Gemeinde Ensdorf in Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt durchgeführt werden, soweit sie den unmittelbaren Saaruferbereich betreffen. Die Erreichbarkeit der Saaraue sollte auch nach dem Ausbau der Ortsumgehung B 51 sichergestellt werden. Entlang der B 51 zur Saaraue sind entsprechende Lärmschutzpflanzungen vorzunehmen, um eine übermäßige Verlärmung des Bereiches der Nauwies zu vermeiden. 102 Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz- LWaldG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Juli 2003 (Amtsblatt S. 2130) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 95 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Diese Maßnahmen sind im Zuge der Straßenbaumaßnahme durchzuführen. Die für die Naherholung in Ensdorf zur Verfügung stehenden Flächen "Ensdorfer Wald" und "Hasenberg" sind in ihrer derzeitigen Größe zu erhalten und noch auszuweiten. Die rekultivierte Bergehalde sowie der Saaraltarm können ebenfalls wichtige Naherholungsfunktionen erfüllen (Aussichtspunkt). 5.3.2 PARKANLAGEN, SPIELPLÄTZE UND SONST. ERHOLUNGSANLAGEN Öffentliche Grünanlage Wie die Bestandserhebung und -bewertung ergeben hat, besteht in Ensdorf quantitativ ein ausreichendes Angebot an Parkanlagen, Spielplätzen und sonstigen Erholungseinrichtungen. Qualitativ treten jedoch verschiedene Defizite auf. Die öffentliche Grünanlage östlich des Rathauses wurde im westlichen Bereich zwischen Rathaus und Kneippanlage auf Grundlage einer Detailplanung bereits teilweise neu gestaltet. Die dringend erforderliche Renaturierung des Lochbaches, die im Gesamtkonzept der Gestaltung der Parkanlage enthalten ist, wird eine erhebliche Bereicherung der Grünflächen darstellen. Mit der Renaturierung wird sich hinsichtlich • • • • Wasserqualität Erholungseignung der Parkanlage Orts- und Landschaftsbild, sowie der faunistischen und floristischen Vielfalt eine Steigerung ergeben. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 96 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 12: Bereiche für die Naherholung / Parkanlagen Lage / Bezeich- Festgestellte Beeinträch- Entwicklungsziel - Maßnahmen tigung nung Regelung Mängel - Konflikte Saaraue insbesondere der nördliche Bereich • • • eingeschränkte Erreichbarkeit; Lärmbelastung durch die neue B 51 keine Ausstattung für Erholungsnutzung. • • • • • • Waldgebiete Hasenberg / Ensdorfer Wald • bereichsweise nicht standortgerechte Gehölze • • Bergehalde Schlammweiher • z.Z. dürftige Vegetationsbedeckung • • Saaraltarm • • • Grünanlage / Park entlang des Weiherbachs (Lochbach) Spielplätze eingeschränkte Erreichbarkeit aus Richtung Leinpfad; Lärmbelastung durch die neue B 51 z.Z. dürftige Vegetationsbedeckung • • • • • • Wiederherstellung von naturnahen Flächen; Entwicklung und Wiederherstellung von Feuchtbiotopen, Feldgehölzen und Grünlandbereichen Raumbildung durch Anpflanzung standortgerechter Gehölze Verweilplätze, Bänke Sicherung bzw. Verbesserung der Erreichbarkeit gezielte Besucherlenkung unter Schonung wertvoller Biotope Erhaltung des Wegenetzes Ersetzen der nicht standortgerechten Gehölze • • • landschaftspflegerischer Begleitplan zum Flurbereinigungsverfahren Flurbereinigungsbehörde Gemeinde Ensdorf • Forstwirtschaftlicher Betriebsplan Begrünung / Rekultivierung der Halde Sicherung des Wegenetzes unter Berücksichtigung der Standfestigkeit der Halde Ausbau eines Aussichtspunktes Sicherung bzw. Verbesserung der Erreichbarkeit Wiederherstellung von naturnahen Auewaldflächen; gezielte Besucherlenkung unter Schonung empfindlicher Bereiche • Rekultivierungsplan (ggf. Änderung des Rahmenbetriebsplanes erforderlich), ggf. Anpassung der Bepflanzung an die neuen Nutzungsziele DSK / Gemeinde Ensdorf landschaftspflegerischer Begleitplan bzw. Grünordnung zum BPlan Gemeinde Ensdorf Gestalterische Überarbeitung mit Berücksichtigung der Renaturierung des Weiherbaches Erneuerung des Spielplatzes ist bereits umgesetzt • • • • • Gewässerrenaturierung im Rahmen eines Gestaltungs- und Parkpflegekonzeptes Gemeinde Ensdorf Wie die Bestandsaufnahme ergeben hat, ist die flächenmäßige Ausstattung mit Spielplätzen in Ensdorf ausreichend. Der Spielplatz Stöckerweg ist wieder hergestellt und enthält u.a. auch einen Bolzplatz für ältere Kinder. Hierdurch wurde die Unterversorgung im westlichen Bereich der Gemeinde beseitigt. Die Zerschneidung des Spielbereiches 26 durch die Provinzialstraße (B 51) ist derzeit nicht zu beheben. Die Verlegung der Straßenführung der B 51 im Rahmen der Ortsumgehung wird zu einer besseren Überquerbarkeit der Provinzialstraße führen, die Trennwirkung aber nicht aufheben. Der Spielbereich in der Parkanlage wurde in den vergangenen beiden Jahren rundum erneuert und die Defizite behoben. In Anlehnung an das 2000 entstandene Spielplatzkonzept "Spielräume in Ensdorf" wurden 2001 die vorhandenen alten Spielgeräte in der Nähe des Bunkers entfernt, und eine neue attraktivere ca. 15 ar große Fläche in der Nähe des Weiherbaches für den künftigen Standort ausgewählt. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 97 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ So wurden hier die Anforderungen eines jugendgerechten Freizeitangebotes an naturnahen Spielräumen umgesetzt. Das Spielplatzkonzept fordert, dass Spielflächen „...Angebote für möglichst viele und unterschiedliche Aktivitäten bereithalten und die Bedürfnisse aller Altersgruppen berücksichtigen. Ein Spielplatz sollte aus mehreren Spielbereichen bestehen und Gelegenheit für vielfältige Tätigkeiten - wie schaukeln, schwingen, schweben, balancieren, rutschen, wippen, drehen, klettern, verstecken, kriechen, fahren, gleiten, Ball spielen, formen, bAue, matschen,, werken, mit Wasser spielen - bieten." Kernstück der Anlage ist das attraktive Baumhaus mit Holzleiter, Kletternetz, Stange, Schräge mit Seil, klassischer Kletterwand sowie Edelstahlrutsche und Edelstahlrohr. Daneben wurden ein Kletterpfahl, eine große Holzwippe mit Edelstahlbügeln, eine Doppelschaukel sowie ein Karussell, für kleinere Kinder integriert. Eine Hängebrücke über den Weiherbach erschließt einen weiteren Erlebnisbereich mit Sumpfteich, Matsch-, Spiel- und Versteckmöglichkeiten. Als Erweiterung des Spielgeländes wurde 2003 ein ca. 30 m langer Barfußpfad am historischen Stollenmundloch angelegt Zwei Picknickgarnituren, die zentral platziert sind, werden als Treff genutzt. Sportanlagen und Campingplatz Die Ausstattung der Gemeinde Ensdorf mit Sportanlagen hat sich als ausreichend erwiesen und bedarf keiner Erweiterung. Der LEPl Umwelt weist den Bereich der Sportanlagen als Naherholungszentrum aus. Da hierfür aber noch zusätzliche Ausstattungsmerkmale vorgesehen sind, sollte dieser Ausbau realisiert werden. Die Eingrünung der Sporthalle und des Campingplatzes sind z. T. nicht standortgerecht. Da diese am Rande bzw. im Landschaftsschutzgebiet "Ensdorfer Wald" liegen, sollte die Bepflanzung kurz- bis mittelfristig durch standortgerechte und einheimische Gehölze ersetzt werden. Das Freibad der Gemeinde Ensdorf stellt mit seinem ca. 120 x 50 m großen Becken sicherlich eine Besonderheit im Bereich der Freibäder dar. Eine solche Dimensionierung der Wasserfläche ist unter den heutigen Gesichtspunkten des Umweltschutzes, der Resourcenverknappung und der steigenden kommunalen Ausgaben sicherlich überdenkenswert, zumal die Attraktivität mit einem neuen Konzept noch erhöht und der Unterhaltungsaufwand noch verringert werden kann. Im Rahmen der Neugestaltung der Sportanlagen sollten die Schwimmbadbecken zugunsten von Renaturierungsflächen reduziert werden. Eine Renaturierung des Weiherbaches mit Mäandern, Inseln etc. kann zu einer Attraktivitätssteigerung des Bades bei gleichzeitiger Erhaltung der ökologischen Wertigkeit führen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 98 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 13 Sportanlagen Lage / Bezeichnung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Entwicklungsziel - Maßnahmen Eingrünung der Sporthalle • nicht standortgerechte Bepflanzung • Schwimmbad • überdimensioniertes Schwimmbecken hoher Unterhaltungsaufwand verringertes Liegewiesenangebot geringeres Angebotsspektrum • • • • • Tabelle 14 • • • Bepflanzungsplan Gemeinde Ensdorf • • Neukonzept mit Ideenwettbewerb Gemeinde Ensdorf Camping Lage / Bezeichnung Campingplatz im Weiherbachtal • Bepflanzung sukzessive durch standortgerechte Gehölze ersetzen Verkleinerung des Beckens Differenzierung des Nutzungsangebotes Umgestaltung unter ökologischen Gesichtspunkten Integration der Weiherbach-Renaturierung in Neugestaltungskonzept Regelung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte • • Friedhof nicht standortgerechte Bepflanzung Begradigung des Weiherbaches Entwicklungsziel - Maßnahmen • • Ersatz durch standortgerechte • Bepflanzung Renaturierung des Weiherbaches im Rahmen einer Neugestaltung • Regelung Auflagen an den Betreiber des Platzes hinsichtlich der zu verwendenden Pflanzenarten Gemeinde Ensdorf Unter Zugrundelegung der Bestandsaufnahme hat sich für Ensdorf eine starke Unterversorgung im Bereich des Friedhofswesens ergeben (ca. 10.000 qm). Eine Ausweitung des Friedhofes über den bestehenden Teil hinaus ist in Ensdorf z.Z. nicht möglich. Damit ist eine Veränderung der beengten Situation mit deren Folgen derzeit nicht behebbar. Die Konflikte und Beeinträchtigungen werden sich bei Beibehaltung des derzeitigen Standortes nicht lösen lassen. Langfristig können mit einer Verlegung des Friedhofes aus dem Ortskern heraus zwar die Probleme der beengten Verhältnisse und der geringen Eingrünung behoben werden, der Verlust der direkten Zugänglichkeit, gerade für ältere Menschen mit dem intensivsten Verhältnis zu diesem Grünraum, steht jedoch einer solchen Entscheidung schwerwiegend entgegen. Unter diesem Gesichtspunkt wird eine Verlegung des Friedhofs aus dem Ortskern heraus nicht für sinnvoll erachtet. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 99 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 15 Friedhof Lage / Bezeichnung Friedhof Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte • • • innerörtliche Grünflächen / Gärten 5.4 beengte Verhältnisse unzureichende Begrünung keine Erweiterungsmöglichkeiten Entwicklungsziel - Maßnahmen • • • Friedhof im Ortskern belassen, Begrünung soweit möglich verbessern langfristige Suche nach Alternativstandorten Regelung • • Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Gemeinde Ensdorf Nicht zu vera chten ist die Erho lungsfunktion d er Ga rtenfläche n und inne rörtlichen Grünflächen für die wohnungsnahe Erholung sowie Begegnung und Kommunikation. LANDWIRTSCHAFT Wie sich für die Bestandsaufnahme und -bewertung ergeben hat, wird die landwirtschaftliche Nutzung in Ensdorf derzeit fast ausschließlich auf Böden mit mittlerer bis geringer Bodenzahl betrieben. Die im Landesentwicklungsplan Umwelt als landwirtschaftliches Vorranggebiet festgelegte Fläche im Bereich "Nauwies" wird derzeit durch verschiedene Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Eine erneute landwirtschaftliche Nutzung ist auf Ensdorfer Gebiet nach Aussagen von Vertretern der Gemeinde nicht zu erwarten. Dieser Bereich ist nach Abschluss der Saarbegradigung als Ersatz für verloren gegangene Auestandorte zu entwickeln. Hierdurch soll ein großflächiger Ausgleich für die vielfältigen Eingriffe und Beeinträchtigungen im Bereich der Saaraue ermöglicht werden. Näheres ist im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens zur Saarbegradigung im landschaftspflegerischen Beitrag festzulegen. Die landwirtschaftlichen Flächen im Bereich "Schäfermorgen Längt" / "Über die Wacken" / "Rothreiser" sind für die Erweiterung der Siedlungsbereiche vorgesehen. Auf den derzeit noch genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Flur 5 „Ensdorfer Straße“, "Langenbüsch", usw.) ist diese weiterhin extensiv zu betreiben, um verstärkte negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu vermeiden. Mittel- bis langfristig ist auf diesen Böden mit mittlerer und geringer Bodenzahl mit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 100 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 16 Lage / Bezeichnung Bereich Nauwies Landwirtschaft Festgestellte Beeinträch- Entwicklungsziel - Maßnahmen tigung, Mängel - Konflikte • • von der Baumaßnahme • Saarbegradigung be• einträchtigter Bereich Beeinträchtigung durch Ortsumgehung B 51 • Bereich "Hinterst Dell" bis "Hasenhügel" • • Bereich "HohlbachLangenbüsch" und „Steckerlängt“ • geplante Wohnbauflächen „Ensdorf Süd“ angrenzend Gewerbegebietserweiterung Hohweiher (rechtskräftig, jedoch noch nicht realisiert) • • • • Querspange B 269 (im • Bau) • • Bereich "nördl. L 139" (Viermännerwohnung) • keine • • • • Regelung Ausweisung als GLB Entwicklung bzw. Wiederherstellen eines naturnahen Auebereiches evtl. mit extensiver Grünlandwirtschaft, Gehölz- und Feuchtflächen Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Feuchtgrünland) Ausweisung als LSG Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz- und Grünlandflächen Freihalten von Bebauung zur Sicherung der Kaltluftabflussbahn Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (artenreiche Trockengrünlandgesellschaften) • Ausweisung als LSG Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz-, Grünland - und Feuchtflächen (Beachtung von Zielsetzungen des ABSP) Fortsetzung des regionalen Grünzuges extensive Landwirtschaft Entwicklung von artenreichen und vielstufigen Waldrändern Entwicklung und Wiederherstellung von Gehölz- und Grünlandflächen Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (artenreiche Trockengrünlandgesellschaften) • • • • • • • • • • • • LBP zum Flurbereinigungsverfahren (Amt für Landentwicklung) LBP zur Ortsumgehung (LfS) Pflegeprogramme / SAUM Vertraglicher Naturschutz im Rahmen Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement Berücksichtigung in B-Plan (Gemeinde Ensdorf) Ausgleichsflächen (Pflege- und Entwicklungspläne) Vertraglicher Naturschutz im Rahmen Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement Ausgleichsflächen (Pflege- und Entwicklungspläne) LBP zur Querspange (LfS) Vertraglicher Naturschutz im Rahmen Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement Ausgleichsflächen (Pflege- und Entwicklungspläne) Vertraglicher Naturschutz im Rahmen Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement Ausweisung als LSG Aufgrund der zukünftig geplanten Baumaßnahmen und Flächennutzungen ist ein hoher Bedarf an Ausgleichsflächen vorhanden. Landwirtschaftliche Flächen weisen hinsichtlich ihrer Wertigkeit für den Ausgleich von Eingriffen das größte Entwicklungspotenzial auf (geringe Bestandseinstufung). Da die Landwirtschaft in Ensdorf langfristig keine Zukunft hat, ist es sinnvoll, die derzeit bewirtschafteten Flächen extensiv zu bewirtschaften und bei Bedarf entsprechend ihrer Lage und ausgewiesenen Zweckbestimmung umzuwandeln. Dadurch kann die Gemeinde ihren Ausgleichsflächenbedarf vollständig decken, zumal die großen Eingriffe, die über Planfeststellungsverfahren geregelt wurden (B 51 / B 269), den Ersatzflächenbedarf außerhalb des Gemeindegebietes gedeckt haben und auf die ursprünglich vorgesehene Erschließung des Gewerbepark Saar verzichtet wird. Eine weitere Möglichkeit, extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen als Ausgleichsflächen unter Einbeziehung der (Nebenerwerbs)-Landwirte zu nutzen, ergibt sich aus dem „Vertraglichen Naturschutz“. Die Finanzierung dieser ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 101 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ „Kulturlandschaftspflege“ kann über ein Ausgleichsflächenmanagement und ein Flächenpooling erfolgen103. Insbesondere auf Flächen mit weniger guten Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft wird die Inanspruchnahme von Flächen zu Zwecken der Kompensation relativ einfach zu realisieren sein, da sich die ökonomischen Interessen der Landwirte mit den naturschutzfachlichen Interessen im Rahmen der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft häufig in Übereinstimmung bringen lassen. Die ökonomischen Interessen von Landwirten und das mit der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft verfolgte naturschutzfachliche Interesse können hier gebündelt werden. Unter agrarstrukturellen Erwägungen müsste sich die Umwidmung von Landwirtschafts- zu Kompensationsflächen allerdings vor allem auf Grenzertragsflächen konzentrieren, um den verbleibenden Landwirten möglichst optimale Produktionsbedingungen zu erhalten 104. Die vorgesehenen Nutzungsänderungen als Ausgleichsflächen werden in Kapitel 5.10 näher dargestellt und für eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan vorbereitet. Vor Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ausgleichszwecke ist eine intensive Abstimmung der Detailplanungen mit der Landwirtschaftskammer sowie den Besitzern und Pächtern erforderlich. 5.5 FORSTWIRTSCHAFT Die Fläche des Ensdorfer Waldes ist im LEPl Umwelt als forstwirtschaftliche Fläche mit Betonung der Sozialfunktion festgelegt. Gleichzeitig wird diese von einem ökologischen Vorranggebiet überlagert. Hiermit wird der Sicherung und Stärkung des Naturhaushaltes für diese Fläche absoluten Vorrang eingeräumt. Für den Bereich des Hasenberges ist der Sozialfunktion Vorrang vor der Ertragsfunktion einzuräumen (vgl. Kap. 5.1.3). Die forstwirtschaftlichen Flächen sind naturnah zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu trägt auch die Erhaltung des hohen Laubbaumanteils und eine den Standortverhältnissen angepasste Artenwahl bei, d. h. eine standortge- 103 104 vgl. Kap. 5.10 Es gibt bereits Fälle, in denen landwirtschaftliche Betriebe vollständig zu einem Kompensationsflächenpool umgewidmet werden. Der Landwirt führt in diesen Fällen als Dienstleister für kompensationspflichtige Planungs- und Vorhabensträger gegen Entgelt Kompensationsmaßnahmen durch oder stellt bereits durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür ist der „Hof Hasemann“ im Landkreis Osnabrück. Da der 86 Hektar große Hof (44 Hektar landwirtschaftliche Fläche sowie 42 Hektar Waldfläche) keine hinreichende Existenzgrundlage bieten kann und die Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Kinder nicht zu erwarten war, entschied sich der Besitzer, den bereits seit 1969 verpachteten Hof in einen Flächenpool- und Maßnahmenpool in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung zu überführen. Quelle: Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 102 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ rechte Bestockung mit heimischen Arten und Gastbaumarten (z.B. Esskastanie). Die Bewirtschaftung des Waldes soll naturnah auf ökologischer Grundlage im Sinne der bereits praktizierten multifunktionalen Waldwirtschaft durchgeführt werden, die nachfolgend aufgeführte Maßnahmen berücksichtigt: • • • • • • • • • • • Verzicht auf großflächige Reinbestände, bzw. Anlage einer auf den Standort abgestimmten Beteiligung von Mischbaumarten im Bestand und zusätzliche Anpflanzung seltenerer Gehölzarten an den Bestands- oder Wegrändern. Schonender Heraustransport des gefällten Holzes aus dem Wald. Rasches Abfahren des Nutzholzes im Frühjahr. Hiermit wird die Gefahr von Schadinsekten gemindert und gleichzeitig der Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel verringert. Erhöhung der Umtriebszeit. Belassen von einzelnen toten, bzw. abgängigen Gehölzen im Bestand. Vermeidung rasch wiederkehrender Eingriffe in ältere Waldbestände. Kleinräumig differenziertes Vorgehen insbesondere bei Verjüngungsverfahren. Erhalt bzw. Aufbau von naturnahen Waldrändern durch Ergänzung mit zusätzlichen Baum- und Straucharten an den Waldrändern. Erhalt einzelner hinsichtlich ihres Holzertrages wertloser Bäume (z.B. Weiden, Aspen, Vogelbeeren) bei der Jungholz pflege. Liegenlassen von Reisighaufen oder - örtlich begrenzt - von Schneebrüchen oder einzelnen Windwürfen. Freischlagen von Bachtälern / Nebentälern des Weiherbaches, ggf. im Rahmen der Renaturierung Diese allgemeinen Maßnahmen ermöglichen es, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Lebenschancen empfindlicherer Arten zu verbessern. Die forstwirtschaftlichen Flächen sind darüber hinaus bei Nutzungsaufgabe um die landwirtschaftlichen Grenzertragsflächen zu erweitern. (Bereich Hohmark, nordöstlich des Neubaugebietes an der Ensdorfer Straße). Die Bewirtschaftung der Flächen unterliegt dem Eigentümer. Tabelle 17 Lage / Bezeichnung Forstwirtschaft Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Flächen zwischen • Ensdorfer Wald Siedlungsfläche Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung Entwicklungsziel - Maßnahmen • • Flächen östlich des • Hasenberges • Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung ehemalige § 25 SNGFlächen zwischenzeitlich durch Sukzession verschwunden • • naturnahe Waldentwicklung von Teilbereichen zu artenreichem Laubmischwald (Restflächen: Sukzession) Ausbildung eines abgestuften und artenreichen Waldrandes naturnahe Waldentwicklung von Teilbereichen zu artenreichem Laubmischwald (Restflächen: Sukzession) Ausbildung von abgestuften Waldrandstrukturen Regelung • • Flächennutzungsplan Gemeinde Ensdorf • • wie vor Ausgleichsflächen im Rahmen der Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 103 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Lage / Bezeichnung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Waldfläche Hasen- • berg • • Ensdorfer Wald • Nadelwaldbereiche Pappelaufforstung • entlang des Weiherbaches Entwicklungsziel - Maßnahmen hoher Anteil nicht ein- • heimischer, aber eingebürgerter Arten (Ro- • binien, Zierkoniferen) Teilbereiche mit Koniferen (Kiefern) hohe Besucherfrequenz langfristig sukzessive Naturverjüngung schonende Entnahme nicht standortgerechter Baumarten Teilbereiche mit Konife- • ren-Monokulturen (Fichten, Kiefern) • hohe Besucherfrequenz in den Randbe- • reichen zum Sportzentrum langfristig sukzessive Naturver• jüngung schonende Entnahme der stand- • ortfremden Baumarten langfristige Umwandlung der Pappelaufforstungen in eine dem Standort angepasste Waldform (Talauewald) mit standortgerechten Gehölzen (Weiden, Erlen, Ahorn usw.) Schaffung von offenen Aueflächen mit Röhricht im Rahmen der Weiherbachrenaturierung Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Entwicklung naturraumtypischer standortgerechter Wald) Beibehaltung der multifunktionalen Waldbewirtschaftung Ausgleichsflächen im Rahmen der Ökokonto-Regelung / Ausgleichsflächenmanagement Rekultivierung mit geeigneten • Gehölzarten Ausbau einer Naherholungsfläche mit Wegenetz und Aussichtspunkt • Beachtung von Zielsetzungen des ABSP (Erhaltung / Optimierung von Sekundärstandorten) Rekultivierungsplan DSK (ggf. Änderung des Rahmenbetriebsplanes erforderlich) Freizeitnutzung (Gemeinde Ensdorf) • • Bergehalde • • • lückenhafte Bepflanzung keine Bodenbildung, Bodenerosionen • • • 5.6 Regelung • Beibehaltung der multifunktionalen Waldbewirtschaftung WASSERWIRTSCHAFT Wie im Rahmen der Bestandsaufnahme festgestellt wurde, ist die Begradigung der Saar im Bereich der Gemeinde Ensdorf abgeschlossen. Die damit verbundenen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Saar sind mittlerweile vollständig realisiert worden. Zwar ist die Kläranlage Ensdorf bereits in Betrieb, die Hauptsammler sind allerdings noch nicht vollständig errichtet. Mit dem kompletten Anschluss der Kanalisation an die Kläranlage werden den Saarnebenflüssen nur noch geringe Abwassermengen zugeführt, so dass ab diesem Zeitpunkt von einer deutlichen Verbesserung der Gewässergüte ausgegangen werden kann. Damit besteht die Möglichkeit, die Lebensraumvielfalt im Verlauf der Fließgewässer durch die Beseitigung technischer Verbauungen und die Pflanzung standortgerechter Arten zu erhöhen. Die Maßnahmen sind durch die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachbehörde durch Objektplanung zu konkretisieren. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 104 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Zur Sicherung des Grundwassers ist es notwendig, die vorgeschlagenen Wasserschutzzonen rechtsverbindlich festzulegen. Nur unter Einhaltung von strengen Restriktionen kann sich die Qualität des Grundwassers langfristig verbessern und die Trinkwassernutzung der Ensdorfer Brunnen wieder aufgenommen werden. Tabelle 18 Wasserwirtschaft Lage / Bezeichnung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Weiherbach, • Abschnitt innerhalb des Ensdorfer Waldes bis zum Cam- • pingplatzes • Weiherbach, Abschnitt entlang des Campingplatzes und des Freibades • • • Weiherbach, • Abschnitt zw. Erlenstraße und Freibad • • Weiherbach, • Abschnitt östlich des Rathauses • • Weiherbach, • zwischen Rathaus und Mündung • Schwalbach, Abschnitt östlich 51 • B • • • schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet), begradigtes Bachbett, dadurch starke Tiefenerosion hoher Pappelanteil in der Aue schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet), technischer Ausbau (Sohlenschale) Konflikte mit Freizeitnutzung teilw. naturnaher Bachabschnitt durch Siedlungsdruck (Tannenweg, Tennisplatz) gefährdet schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet), bereichsweise technischer Ausbau schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet), technischer Ausbau (Sohlenschale) Konflikte mit Freizeitnutzung (Park) schlechte Wasserqualität (Güte II-III, mäßigkritisch belastet), technischer Ausbau (verrohrt und überbaut) schlechte Wasserqualität (Güte IV, übermäßig verschmutzt), monoformes Bachbett, geringer Uferbewuchs gleichförmige Fließgeschwindigkeit Gewerbegebiet „StixiGelände“ Entwicklungsziel - Maßnahmen Regelung Renaturierung zur Schaffung viel- • fältigerer Lebensräume • Schaffung von Retentionsräumen als Vorbeugung von Hochwasser- • ereignissen schonende Herausnahme der Pappeln Renaturierung Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf) Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung • • Beseitigung des Ausbaus, • Renaturierung zur Schaffung viel- • fältigerer Lebensräume • Renaturierung Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf) Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung • • Beseitigung des Ausbaus, • Renaturierung zur Schaffung viel- • fältigerer Lebensräume Erhaltung des Bachabschnittes • Renaturierung Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf) Sicherung im Rahmen von Ausgleichsflächenausweisung Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung • • • • • • • Beseitigung des Ausbaus • Renaturierung zur Schaffung viel- • fältigerer Lebensräume • • Freilegung des Wasserlaufes nicht möglich • • Gewässerrenaturierung Erhöhung der Lebensraumvielfalt durch Bepflanzung • • • • Renaturierung Gestaltungs- und Entwicklungsplan (Gemeinde Ensdorf) Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung Ausgleichsflächen im Rahmen des B-Plans Renaturierung Maßnahmen im Rahmen Ökokonto-Regelung Gemeinde Ensdorf ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 105 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Lage / Bezeichnung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Schwalbach, • Abschnitt zwischen B 51 und Saar • • • rechtsseitiger Altarm der Saar • • • • Fisch-/Angelteiche • • 5.7 schlechte Wasserqualität (Güte IV, übermäßig verschmutzt), monoformes Bachbett mit erheblicher Tiefenerosion nördlich der Fischteiche gleichförmige Fließgeschwindigkeit Verlegung des eigentlichen Bachlaufes gepl. Querspange Abriegelung von Flussdynamik Isolierung durch B 51 Teilbereich zw. B 51 und Saar: geplantes SO „Naherholung“ z.T. standortfremde Bepflanzung steile Ufer mit künstlichem Uferverbau Entwicklungsziel - Maßnahmen • • • Regelung Wiederherstellung und naturnahe • Gestaltung des eigentlichen • Bachlaufes Gewässerrenaturierung Renaturierung Gemeinde Ensdorf / LfS naturnahe Gestaltung als Lebensraum im Auebereich Ausgleichsmaßnahme für Saarausbau Sicherung durch GLB-Ausweisung • • • • Abflachung der Ufer, Ausbildung von Flachwasserzonen standortgerechte Bepflanzung • Angelsportvereine in Zusammenarbeit mit Gemeinde und UWB DEPONIEN, ALTLASTEN Im Bereich der Gemeinde Ensdorf wurden vom Erdbaulaboratorium Saar (ELS) Untersuchungen bezüglich eventuell vorhandener Altlasten und Deponien durchgeführt. Die Untersuchung ergab, dass innerhalb des Gemeindegebietes acht Altablagerungsstandorte vorhanden sind, von denen unterschiedliche Gefährdungen ausgehen bzw. ausgehen können. Aufgrund der unterschiedlichen geologischen Situation in Ensdorf mit zahlreichen Verwerfungen und Störungen der Bodenschichten ist anzunehmen, dass von den Deponien kontaminierte Sickerwässer die teilweise sehr nah liegenden Brunnenanlagen von Ensdorf und Bous beeinträchtigen. Aussagen über Art der Kontamination und Grad der Gefährdung werden nur bedingt gegeben und bedürfen zur weiteren Klärung teilweise dringlicher Bodenuntersuchungen und darauf aufbauend Bodensanierungsmaßnahmen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 106 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 19 Altablagerungen / Altlasten BeLage / Bezeic hnung zeichn. Art ELS 101 "Unten am Mühlen- • weg" an der B51 Art: • Hausmülldeponie • Bauschutt- und Erdmassendeponie • • • • ELS 102 ELS 103 ELS 104 südl. der Straße "Am Schwalbacher Berg" Art: Hausmülldeponie Bauschutt- und Erdmassendep. "Stöckerweg" im Bereich des Gewerbebetriebes Art: Hausmülldeponie Bauschutt- und Erdmassendeponie • "Heidenköpfchen“ Art: Hausmülldeponie Bauschutt- und Erdmassendeponie • • • • • • • • • • ELS 105 nördlich "Am Schwal- • bacher Berg" und dem Ensdorfer Wald Art: • • Bauschutt- und • Erdmassendeponie Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Deponie latent Grundwasser gefährdend Lage im porösen Bundsandstein fehlende Abdichtung zum Liegenden fehlende Abdichtung der Oberfläche gegenüber Regenwasser Störungszone ermöglicht ein Eindringen von Sickerwässern in den Untergrund, Volumen schwer abschätzbar Lage in geplanter Wasserschutzzone III mit mögl. Einfluss auf Bohrung in der Gemeinde Bous vermutl. fehlende Abdichtung der Deponie ev. Gasemissionen keine akute Gefährdung Grundwasser gefährdend keine Abdichtung nach oben und unten rasches Eindringen der Niederschläge in den Untergrund geringe Entfernung des nächsten GW-Brunnens (300 m in Fließrichtung) ehemalige Sandgrube keine Abdichtung an der Basis evtl. Abdichtung an der Oberfläche, mit verringerter Abdichtung und Sickerwasser Kontamination des 100 m entfernten GW- Entnahmebrunnens kann nicht ausgeschlossen werden Sickerwässer werden durch geol. Störung direkt dem Hauptgrundwasserleiter zugeführt keine eindeutige Aussagen möglich Entwicklungsziel Maßnahmen Regelung • • Bodenuntersuchung • Sanierung im Rahmen von Baumaßnahmen B 51 bzw. GE/SO bereits erfolgt • Sanierung im Rahmen des B-Plans / Realisierung der Ortsumgehung Gemeinde Ensdorf • • Bodenuntersuchung • Versiegelung der Oberfläche (ca. 2.700 qm sind bereits versiegelt im Bereich GE) Gemeinde Ensdorf • • Bodenuntersuchung langfristige Sanierung Gemeinde Ensdorf • • wie vor • aus evtl. B-Plangebiet ausklammern wie vor • wie vor wie vor • • ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 107 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ BeLage / Bezeic hnung zeichn. Art ELS 106 ELS 107 ELS 108 Bereich GE- "Hohweiher" Art: • Hausmülldeponie • Bauschutt- und • Erdmassendeponie, Gewerbeund Industriemüll • Straßenbeläge, Teerdecken, ehemalige Teerdestillerieanlage nördlich und südlich des Griesborner Weges und östlich des Hasenberges Art: • Hausmülldeponie • Bauschutt- und • Erdmassendeponie Bereich des Gemeindebauhofes Art: • Hausmülldeponie • Bauschutt- und • Erdmassendeponie • Gewerbe- und Industriemülldeponie • • • • • • • • • • Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte akute Grundwassergefähr- • dung; Lage innerhalb gut durch- • lässiger Schichten oberflächennahe Verunreinigungen mit PAK´s, Phenolen mögl. Beeinflussung des Bouser Brunnens (Entfernung 400m) durch Sickerwässer Entwicklungsziel Maßnahmen Regelung Untersuchung dringend er- • forderlich Sanierung dringend erforderlich Gemeinde Ensdorf Grundwassergefährdung • kann angenommen werden • geringer Grundwasserflurabstand (ca. 20-25m) keine Oberflächenabdichtung Bodenuntersuchung Sanierung • Gemeinde Ensdorf Lage innerhalb von Talal- • luviationen (Porengrundwasserleiter) • Schichtenfolgen sind wasserdurchlässig, geringe Entfernung zum nächsten Brunnen und mögliche Kontamination durch Sickerwasser Untersuchung dringend er- • forderlich, Sanierung Gemeinde Ensdorf Auf eine Darstellung in der Planzeichnung des Landschaftsplanes wird aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit verzichtet. Des Weiteren wurden im Rahmen der 2. Auslegung weitere Altlasten- / Altablagerungsstandorte durch das LfU gemeldet. Auf eine Darstellung in einer Karte wird verzichtet. Details sind beim LfU im Altlastenkataster einzusehen. Tabelle 20 Altablagerungen / Altlasten (LfU-Ergänzung 2004) Kenn-Ziff. ELS 109 ELS 112 ELS 113 ELS 114 ELS 115 ELS 116 ELS 117 ELS 118 UMT0101 UMT0102 UMT0103 UMT0104 UMT0105 UMT0106 UMT0107 UMT0108 Bezeichnung / Art Taubental XOX Gebäck KfZ-Werkstatt Buchdruckerei AGIP-Tankstelle ESSO Tankstelle Güternahverkehr Schreinerei Tankstelle, Autowerkstatt HMT Handelsgesellschaft ARAL Tankstelle Tankstelle Degan ARAL Tankstelle Sägewerk Bauunternehmen ESSO Tankstelle Lage Gustav-Stresemann-Straße Kurt-Schuhmacher-Straße Provinzialstraße Saarbrücker Straße Saarlouiser Straße Seiwertstraße Stöckerweg Provinzialstraße Kurt-Schuhmacher-Straße Provinzialstraße Provinzialstraße Provinzialstraße Nussgartenstraße Nussgartenstraße Provinzialstraße ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 108 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Kenn-Ziff. Bezeichnung / Art UMT0109 Chevron Tankstelle UMT0110 ARAL Tankstelle UMT0111 Chemische Reinigung Westwallbunker Lage Saarlouiser Straße Provinzialstraße Provinzialstraße In der Örtlichkeit befinden sich viele intakte und gesprengte Westwallbunker105. Zwei der intakten Bunker sind an Privatpersonen vermietet. Die gesprengten Bunker sind teilweise mit Erdreich überdeckt und mit Magerrasen bewachsen. Zum Teil ist die Lage dieser überdeckten Bunker nicht mehr bekannt, da sie von außen nicht mehr zu erkennen sind. Dies ist bei nachfolgenden Planungen zu beachten. Ggf. kann in die Unterlagen des Bundesvermögensamtes Trier Einsicht genommen werden. Bunkerreste sowie intakte Bunkeranlagen sollten als Lebensräume für Fledermäuse gesichert bzw. entwickelt werden (Öffnung von Schießscharten als Einflugschlitze). Im Bereich der alten Kriegsbauwerke sind Munitionsfunde nicht auszuschließen. Erdarbeiten im Rahmen von Baumaßnahmen - auch Landschaftsbau in der Nähe solcher Bunkeranlagen müssen aus diesem Grund besonders vorsichtig ausgeführt werden. Bei der Erschließung von Baugebieten und bei größeren Erdarbeiten wird seitens des Innenministeriums empfohlen, das Gebiet durch den Kampfmittelräumdienst untersuchen zu lassen. 5.8 SIEDLUNGSENTWICKLUNG / BEBAUUNG 5.8.1 WOHNBAU - / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN Bestehende Wohnbauflächen Wie die Bestandsaufnahme zeigte, ist der Anteil der Siedlungsfläche in der Gemeinde Ensdorf sehr hoch. Trotz unterschiedlicher Siedlungsstrukturen wird das Ortsbild geprägt durch einen hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern. Hiermit verbunden ist auch ein recht hoher Freiflächenanteil. Gartenflächen Ziel der Landschaftsplanung ist es, diesen hohen Anteil an inneren Freiflächen / Gärten, die aus erschließungstechnischen Gründen keine weitere vom LEPl Siedlung geforderte Verdichtung zulassen, zu erhalten. Diese Flächen beeinflussen das Kleinklima positiv. Mit der Erhaltung des belebten Bodens wird gleichzeitig dessen Filterwirkung und die Möglichkeit der Grundwasserneubildung gewahrt. Außerdem trägt die Erhaltung der unterschiedlichen Grünstrukturen zur Förderung einer vielfältigen und kleinteiligen 105 Stellungnahme des Bundesvermögensamt Trier, Ortsverwaltung Saarbrücken vom 20.01.1999 zum LP ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 109 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Landschaftsstruktur bei und bildet so Trittsteine für eine Biotopvernetzung106. Themenkarte 106 innerörtliche Grünflächen / zusammenhängende Gartenflächen vgl. Kap. 5.10.1 und Themenkarte 7 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 110 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Diese zusammenhängenden privaten Gartenflächen, die oft mit Obstbäumen bestanden sind, werden der nachfolgenden Themenkarte als innerörtliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Private Gartenanlage - GA" dargestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. östlich der Tiefenbachstraße zwischen „Bei Fußenkreuz" und Schlichterstraße südlich des Amselwegs zwischen Schlichterstraße und Schwarzstraße westlich des Lauternwegs zwischen Gerstenfeldstraße und Großgerstenfeldstraße zwischen "Am Pfarrgarten" und "Am Schwalbacher Berg" Stöckerweg zwischen „Am Schwalbacher Berg“ und„Ginsterweg“ Viermännerwohnung zwischen B 51 und Bahntrasse nördlich von "Möbel Martin" Straßenräume Die Gestaltung der Straßenräume sowohl in den Wohnbau- als auch den zentral gelegenen Gemischten Bauflächen ist durch die Pflanzung von Straßenbäumen, den Erhalt, bzw. die Wiederherstellung der Vorgartenflächen und deren Bepflanzung mit überwiegend einheimischen Arten zu verbessern. Hiermit kann neben einer Verbesserung des Landschaftsbildes ebenfalls eine positive Wirkung auf das innerörtliche Klima erreicht werden. Große Chancen für eine neu Straßenraumgestaltung bietet die neue Ortsumgehung B 51, die zu einer deutlichen Verkehrsentlastung der Provinzialstraße führen wird. Damit sind dort umfangreiche Rückbaumaßnahmen mit Eingrünungen des Straßenraumes möglich. Die Finanzierung kann über ein gemeindliches Ökokonto abgewickelt werden107. Ortsrandeingrünung Die Baugebiete beidseitig der Straße "Am Schwalbacher Berg" sind an die offene Landschaft durch Pflanzstreifen mit standortgerechten einheimischen Gehölzen abzugrünen. Diese Maßnahmen sind von der Gemeinde Ensdorf im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden. Potenzielle Mit der Schaffung neuer Siedlungsflächen sind vielfältige negative Wirkungen auf den Naturhaushalt verbunden. Wohnbauflächen Während das Wohngebiet Ensdorf-Süd I (Bebauungsplan seit 2001 rechtskräftig) bereits erschlossen wird, ist die Umsetzung zwei weiterer geplanter Wohnbauflächen vorgesehen: Ensdorf Süd II (südlich des Schäferwegs / Rothreiser) und Nördlich der Schanzenstraße. Durch die Bebauung wird ein Teil des belebten Bodens vernichtet. Diese Fläche entfällt somit auch als Standort für Grünstrukturen, als Fläche, die mit ihrer Versickerungsmöglichkeit von Niederschlägen und ihrer Filterwirkung zur Grundwasserneubildung beiträgt. Im Wohngebiet „Ensdorf-Süd“ ist allerdings bereits ein Trennsystem mit Rigolenversickerung umgesetzt worden, um die Eingriffe in das Wasserpotenzial zu mindern. 107 vgl. Kap 5.10.2 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 111 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Beseitigung der Grünstrukturen wiederum führt zu einer Verschlechterung des Kleinklimas, einer Veränderung der Landschaftsstruktur und einem Verlust an Lebensraum für seltenere Tier- und Pflanzenarten. Zwar sind durch die Wohngebiete, die z.Z. aus Ackerflächen (Ensdorf Süd II) bzw. Wiesenbrachen (Nördlich der Schanzenstraße) bestehen, keine geschützten Biotope direkt betroffen, doch grenzen östlich an die Wohnbaufläche Ensdorf Süd II biotopkartierte Flächen mit kleineren eingelagerten nach § 25 SNG geschützten Biotopen (Silbergrasfluren) an, die im Rahmen der Baulanderschließung nicht beansprucht werden dürfen. Hinzu kommen die Auswirkungen durch die Bebauung selbst, da infolgedessen Abwassermenge, Abwärme- und Schadstoffbelastung ansteigen. Ziel ist es deshalb, den Eingriff in die verschiedenen Bereiche des Naturhaushaltes durch eine Neubebauung so gering wie möglich zu halten. Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan mit Grünordnung festzusetzen sind: • • • • • • • Minimierung der überbaubaren Fläche (Maximalwert der BauNVO 40 %) wasserdurchlässige Zufahrten etc.; Fassaden- und Dachbegrünung (kleinklimatische Funktionen); Regenwassernutzung und -versickerung vor Ort (Fremdwasserentflechtung), Erhaltung / Integration wertvoller Biotopstrukturen; Bepflanzung von 10% der Grundstücksfläche mit einheimischen Gehölzen Ortsrandeingrünung (Ausgleichsflächen gem. BauGB / BNatSchG) Förderprogramme In diesem Zusammenhang ist auf die Förderprogramme der Gemeinde Ensdorf im Rahmen des privaten Wohnungsbaus hinzuweisen: Entsiegelung Das Förderprogramm ‘Entsiegelung’ zielt auf Maßnahmen zur Umwandlung versiegelter Flächen (>10 qm) in versickerungsfähige Flächen. Dachbegrünung Im Rahmen des Förderprogramms ‘Dachbegrünung’ werden Maßnahmen zur Umwandlung von Dachflächen in begrünte Flächen oder die erstmalige Herstellung begrünter Dachflächen gefördert. Anpflanzungen Jedes Jahr wird im Herbst eine Pflanzaktion durchgeführt, bei der einheimische Sträucher, Haus- und Obstbäume sowie Kletterpflanzen zu günstigen Preisen an private Grundbesitzer vermittelt werden. Regenwassernutzung Eine Bezuschussung der Regenwassernutzung erfolgt derzeit nicht. Allerdings führt die Gemeinde in Neubaugebieten (z.B. Im Rosselwald) gezielte Regenwasserentflechtungsmaßnahmen durch (offenes Grabensystem, Versickerungsflächen). Näheres zur Förderung ist der Homepage der Gemeinde Ensdorf zu entnehmen bzw. bei der Umweltbeauftragten zu erfragen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 112 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 5.8.2 GEWERBLICH GENUTZTE FLÄCHEN / SONSTIGE BAUFLÄCHEN In Ensdorf sind derzeit zwei große Industriebetriebe (Kraftwerk und Grube Ensdorf) und an vier weiteren Gewerbestandorten mehrere kleinere Gewerbe- bzw. Industriebetriebe angesiedelt. Gewerbe / Industrie Die von diesen vorhandenen Betrieben ausgehenden Beeinträchtigungen sind mit Hilfe von landschaftspflegerischen Maßnahmen kaum zu vermindern. Die Einbindung der bestehenden Gewerbegebiete in das Ortsbild ist aufgrund der Höhe und Dominanz der Bauwerke (Schornsteine, Kühltürme, Bergehalde) kaum möglich. Dennoch sollten die Gewerbegebiete mit Sichtschutzpflanzungen eingegrünt und innerhalb der jeweiligen Flächen durchgrünt werden. In Umsetzung der Festlegungen des LEPl Umwelt sind z.Z. mehrere Gewerbegebiete im Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren (vgl. Tab. 20). Durch den Verzicht auf die gewerbliche Entwicklung im Bereich „Nonnenwies“, die gem. LEPL-Umwelt 2004 nun eine Vorrangfläche Naturschutz darstellt, und die Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet, vermindert sich die Eingriffsproblematik in Ensdorf für den Eingriffsverursacher „Gemeinde“ erheblich. Tabelle 20 geplante Gewerbe- / Industrieflächen Lage / Bezeichnung Bereich "Hinterst Dell" Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte • • Entwicklungsziel - Maßnahmen rechtskräftiger B-Plan, • jedoch ca. 2,4 ha noch nicht realisiert • Einschränkung der Kaltluftzufuhr nach Ensdorf • • • Erweiterung Fa. STIXI • • • bestehende Gewerbefläche / - brache Einschränkung der Kaltluftzufuhr zum Saartal Abriegelung und Verlust von Trockenrasenflächen im Bereich der Aufschüttung entlang des Schwalbaches • • • • • • • • Breite möglichst reduzieren (von 100 m auf 50 m) Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen Fassaden- und Dachbegrünung Regenwasserversickerung / entflechtung Minimierung der zusätzlichen Emissionen Bereich südlich des Schwalbaches von Bebauung freilas sen Ufergehölzvegetation sichern Schwalbach-Renaturierung mit ausreichendem Uferstreifen Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen Reduzierung auf das erforderliche Mindestmaß Fassaden- und Dachbegrünung Regenwasserversickerung / entflechtung Minimierung der zusätzlichen Emissionen Regelung • • • Grünordnung zum Bebauungsplan Freiflächengestaltungsplan Gemeinde Ensdorf • • • Grünordnung zum Bebauungsplan Freiflächengestaltungsplan Gemeinde Ensdorf ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 113 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Lage / Bezeichnung Festgestellte Beeinträchtigung Mängel - Konflikte Saarplateau • nördlich angrenzend an das Kraftwerk • • • • • • • rechtskräftiger B-Plan, jedoch noch nicht realisiert Beeinträchtigung des Naturhaushaltes Verlust von belebter Bodenfläche Verlust von Wiesenflächen /-Brachen als Lebensraum Verringerung der Grundwasserneubildung Verschlechterung des Kleinklimas zusätzliche Emissionen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Entwicklungsziel - Maßnahmen • • • • • • • • • Versorgungsflächen Sichtschutzpflanzung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen zu den umgebenden Bereichen Reduzierung auf das erforderliche Mindestmaß Fassaden- und Dachbegrünung Regenwasserversickerung / entflechtung Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen Minimierung der zusätzlichen Emissionen Entwicklung und Integration von Grabensystemen mit Kleingewässern in Grünkonzept Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses Saarausbau zu der Gestaltung der Aufhöhungs fläche Ensdorf II Umsetzung externer Ausgleichs maßnahmen gem. Bebauungs plan (vertraglicher Naturschutz) Regelung • • • • Grünordnung zum Bebauungsplan ist rechtskräftig Freiflächengestaltungsplan unter Einbeziehung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Saarausbau (Böschungsbegrünung) Sicherung externer Maßnahmen über vertraglichen Naturschutz gem. Bebauungsplan bzw. über Ökokonto (Flächenpool), z.B. Nauwies (gepl. GLB) Gemeinde Ensdorf Allerdings ist für die geplanten Versorgungsflächen (Kraftwerkserweiterungen, Kohlenlagerplatz) ein vollwertiger Ausgleich innerhalb des Gemeindegebietes von Ensdorf nur schwer zu realisieren. Dieser Ausgleichsnachweis muss im Rahmen der energierechtlichen Verfahren unter Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden und der Gemeinde geführt werden. Bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der energierechtlichen Verfahren (z.B. Genehmigungsverfahren zur Versorgungsfläche südlich B 269) sollte die Möglichkeit der Bachoffenlegung im Bereich der Versorgungsflächen nochmals in die Betrachtungen und Bewertungen einfließen. Mit der Neuerschließung von Gewerbegebieten und Versorgungsflächen gehen vielfältige negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt einher. Durch die Bebauung wird ein Teil des belebten Bodens versiegelt. Diese Fläche entfällt somit als Standort für Grünstrukturen sowie als Fläche, die mit ihrer Versickerungsmöglichkeit von Niederschlägen und ihrer Filterwirkung zur Grundwasserneubildung beträgt. Die Beseitigung der Grünstrukturen wiederum führt zu einer Verschlechterung des Kleinklimas, einer Veränderung der Landschaftsstruktur und einem Verlust an Lebensraum für seltenere Tierund Pflanzenarten (vgl. Tabelle 21). Darüber hinaus führen weitere Gewerbe- bzw. Industrieansiedlungen zu einer erhöhten Immissionsbelastung. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, Grünordnungen zu den Bebauungsplänen zu erstellen, in denen Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes genauer darzustellen sind bzw. festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Bebauungspläne bzw. sonstigen ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 114 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Genehmigungsverfahren (z.B. Energierecht) ist der Ausgleich gem. BauGB und § 21 BNatSchG herbeizuführen. Sonderbauflächen " SO „Naherholung“" Innerhalb der Gemeinde wird z.Z. eine Sonderbaufläche entwickelt. Zwar ist der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst, das Verfahren ist jedoch noch nicht eingeleitet. Die Gemeinde Ensdorf plant, ein Sondergebiet mit der Nutzungsdifferenzierung „Naherholung“ im Bereich des rechtsseitigen Saaraltarmes zu erstellen. Im Bereich des eigentlichen Saaraltarmes, der gem. Zi. 226 LEPl Umwelt (alt) naturnah zu erhalten ist, erfolgen keine Baumaßnahmen. Bei der Erstellung der Detailpläne muss darauf geachtet werden, dass Ausgleichsflächen durch gezielte Besucherlenkung nicht beeinträchtigt werden. Mögliche Konflikte, die von der Planung ausgehen können, können sein: • • • • • • • Lärm- und Gewässerbelastung durch den Boots- / Schiffsverkehr; Flächenversiegelung; ggf. Errichtung von Gebäuden; Errichtung von Stellplätzen; u.U. Eingriff in Überflutungsbereiche der Saar u.U. Inanspruchnahme ausgewiesener landes pflegerischer Ausgleichsflächen entlang der Saar, 108 Beanspruchung hochwertiger Biotope, die einen umfangreichen Ausgleich erfordern Aus diesem Grunde sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Eingliederung in den Auebereich zu ermöglichen: • • • • • • landschaftsgerechte Einbindung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen; Dachbegrünung von Gebäuden als Teilausgleich für die geplante Flächenversiegelung; Eine Regenwasserrückhaltung der Dachflächenwasser (Fremdwasserentflechtung zur Entlastung der Entsorgungsleitungen; Stellflächen außerhalb festgesetzter Ersatzmaßnahmen für den Saarausbau; umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftlicher Nutzflächen innerhalb des Altarmbogens (auewaldähnlicher Bewuchs). ggf. wasserwirtschaftlicher Ausgleich, falls in Überflutungsbereiche eingegriffen werden sollte. Derzeit sind die Planungsabsichten allerdings noch nicht detailliert, so dass die Eingriffe noch nicht quantifiziert werden können. Die Belange des Hochwasserschutzes werden in den zukünftigen Planungen berücksichtigt. Ggf. müssen parallel zum Bebauungsplanverfahren wasserrechtliche Verfahren eingeleitet werden, um dem Hochwasserschutz ausreichend Rechnung zu tragen. z.Z. laufende GE-/ SO-Erschließungen 108 Bei d er Umsetzu ng / Übera rbeitung d es rechtskräftigen Bebauungspl anes "Unten am Mühlenweg II" wurde gravierend in wertvolle Vegetationsstrukturen (südlich Möbel Martin) eingegriffen. Die Erschließung der Gewerbeflächen ist weitgehend abgeschlossen. Ein Ausgleich des Eingriffes ist mit den Im Rahmen der Überprüfung der potenziellen § 25 SNG-Flächen hinsichtlich der Kriterien der Verwaltungsanweisung zum § 25 SNG wurde festgestellt, dass die Biotopstrukturen zwar hochwertig sind, allerdings die Mindestanforderungen zur Unterschutzstellung im Bereich zwischen B 51 und Saar derzeit nicht erfüllen. Sollte ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, so muss im Rahmen einer vorherigen Bestandserfassung erneut geprüft werden, ob § 25 SNG Biotope zu diesem Zeitpunkt vorhanden sind. Eine Befreiung gem. § 25 Abs. 4 SNG müsste in diesem Fall vor Rechtskraft des Bebauungsplanes beantragt und genehmigt werden. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 115 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ getroffenen Maßnahmen nicht möglich. Weitere Konflikte für den Naturhaushalt ergeben sich aus: • • • • • • Verlust von belebter Bodenfläche; Verringerung der Grundwasserneubildung; Verschlechterung des Kleinklimas; Verlust wertvoller Vegetationsstrukturen (lt. Biotopkartierung LSG-Vorschlag); zusätzliche Emissionen; Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Ortsbildes. Aus diesem Grunde ist dem Erhalt der vorhandenen Vegetationsstrukturen in den Randbereichen, auch im Hinblick auf die Auswirkung auf das Landschaftsbild eine große Bedeutung beizumessen. Des weiteren sind folgende Ausgleichsmaßnahmen aus der Sicht der Landschaftsplanung notwendig: • • • • • • • Minimierung der überbaubaren Fläche; Fassaden- und Dachbegrünung; Erhalt wertvoller Biotopstruk turen; Bepflanzung mit einheimischen Gehölzen; Minimierung der zusätzlichen Emissionen; Sichtschutzpflanzungen zu den angrenzenden Bereichen (Einbindung mit standortgerechten einheimischen Gehölzen im Bereich der B 51); Ausweisung gleichwertiger Vegetationsstrukturen im Umfeld der Baumaßnahme und Festsetzung von Ersatzflächen. Eine Regenwasserrückhaltung der Dachflächenwasser ist aufgrund einer, in diesem Bereich befindlichen Altlast, ebenso wenig möglich, wie eine Anlage von Versickerungsflächen bzw. Anlage von wasserdurchlässigen Stellplatzflächen. Die Bodenversiegelung kann durch die von der Gemeinde Ensdorf geplante Bodensanierungsmaßnahme im südlichen Bereich zum Teil ausgeglichen werden. 5.9 VERKEHR Straßenverkehr Wie in der Bestandsaufnahme ausgeführt, wird Ensdorf von zwei Hauptverkehrsstraßen durchzogen, deren hohes Verkehrsaufkommen zu einer starken Immissionsbelastung und zu einer Trennwirkung führen. Ziel der Landschaftsplanung ist es, diese Auswirkungen mittels landschaftspflegerischer Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Innerörtlich ist eine Entlastung durch die Verlegung der Straßenführung der B 51 in die Saaraue zu erwarten. Folgende Konflikte und Lösungsansätze sind zu berücksichtigen: B 51 (alt) und "Am Schwalbacher Berg" Konflikte Lösungen • • • • • Lärm- und Abgasemissionen; fehlende Begrünung (Ortsbildgestaltung); Straßenraumbegrünung, insbesondere durch Straßenbäume zur Verbesserung des Kleinklimas; Erhaltung, bzw. Neugestaltung der privaten Vorgärten; Markierung bzw. Bau von Fahrradwegen; ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 116 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Instrument B 51 (neu) • • Gestaltungs- / Bepflanzungspläne durch Gemeinde Ensdorf; Gestaltungsvorschläge für Vorgärten (Fibel) Die Ortsumgehung B 51 ist zwischen der nördlichen Gemeindegrenze und der Saarlouiser Straße seit mehreren Jahren bereits fertig gestellt und für den überörtlichen Verkehr frei gegeben. Der Abschnitt zwischen Saarlouiser Straße und Kreisel „Provinzialstraße / B 51 - alt“ entlang des Kraftwerks wird noch im Dezember 2004 frei gegeben. Folgende Konflikte mussten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gelöst werden: Konflikte • • Lärm- und Abgasemissionen; Flächenversiegelung (Verlust von Boden und Versickerungsfläche); Beseitigung von z.T. wertvollen Vegetationsstrukturen (Lebensraum und klimatisch wirksame Fläche); Trennwirkung für Biotopstrukturen; Trennwirkung zwischen Ortslage und Naherholung Saaraue; Lösungen • • • • Lärm- und Emissionsschutzpflanzungen beidseitig der B 51 (neu); Schaffung einer Fuß- / radläufigen Verbindung zur Saaraue; begleitende Radwege; umfangreiche Neuanpflanzungen entlang der Straßen Instrument • • • • Planfeststellungsverfahren mit LBP Begleitmaßnahme zum Straßenneubau; LBP, LAP (LfS) Ersatzmaßnahmen wurden nicht planfestgestellt • • • Im Rahmen Eingriffsermittlung der LBP zum Planfeststellungsverfahren109 wurde ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von 58,2 % (1.204.700 ÖW , Bewertungsverfahren nach Mussler) festgestellt. Da keine Flächen für Ersatzmaßnahmen gefunden wurden, erfolgte der Ausgleich über Ausgleichsabgabe gem. AAVO (58,2 % Defizit entspricht 254.625,00 DM). Querspange B 269 Das Planfeststellungsverfahren zur Querspange zwischen B 51 und B 269 ist bereits abgeschlossen, und die Straße befindet sich im Bau. Dennoch treten Konflikte auf: Konflikte • Lärm- und Abgasemissionen; Flächenversiegelung (Verlust von Boden und Versickerungsfläche); Beseitigung von Vegetationsstrukturen (Lebensraum und klimatisch wirksame Fläche); Trennwirkung für Biotopstrukturen; Trennwirkung der Rad- und Fußwegeverbindungen Abriegelung des Weiherbaches von dem Talbereich; Eingriff in wertvolle Biotopflächen (lt. Biotopkartierung vorgeschlagenes LSG, § 25-SNG Flächen); Lärm- und Schadstoffemissionen in hochwertigen Biotopflächen; Lösungen • • • • entfallende Feuchtflächen an anderer Stelle neu schaffen; umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen (z.B. Kleintierdurchlässe); Schaffung von Rad- und Fußwegeverbindungen Instrument • UVP / LBP zur Planfeststellung; • • • • • • • 109 Landesamt für Straßenwesen, Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bundesstraße B 51, Umgehung Ensdorf, Landschaftspflegerischer Begleit plan, Neunkirchen 1997 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 117 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Da auch für diese Planfeststellung keine Vollkompensation der Eingriffe auf Ensdorfer Gebiet nachgewiesen werden kann, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der weiteren Trassenführung bzw. losgelöst von der Trasse (Ökokontomaßnahmen im Saargau) im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt. Die planfestgestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen entlang der Ensdorfer Trassenabschnitte der B 51 und B 269 sind - soweit maßstabsbedingt möglich - in der Planzeichnung zum Landschaftsplan dargestellt. Schienenverkehr Für den Bereich des Schienenverkehrs gilt mittlerweile auch das Ziel, die Grundwasserbelastung durch Pestizide soweit als möglich zu vermeiden. Es ist daher darauf hinzuarbeiten, die von der Deutschen Bahn AG bisher verwendete und ebenso umstrittene Methode der chemischen Unkrautbeseitigung auf Bahntrassen durch ökologisch vertretbare Maßnahmen (z.B. Abflämmen) zu ersetzen. Radfahrverkehr Hinsichtlich des Radverkehrs ist darauf hinzuwirken, dass das Radnetz entlang der Straßen gem. dem Radverkehrskonzept110 ausgebaut und durch weitere Wegeverbindungen außerhalb der Ortschaft (Leinpfad, Waldwege etc.) ergänzt werden. Die Planzeichnung des Landschaftsplanes enthält hierzu entsprechende Vorschläge. 5.10 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 5.10.1 BIOTOPVERBUNDSYSTEM Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung eines Biotop-Verbundsystems bildet § 8 Abs. 2 Nr. 3 SNG. Demnach muss die Landschaftsplanung Darstellungen „der Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Biotopverbundsystemen“ enthalten. Biotop - Verinselung Flächenumwidmungen, Nutzungsintensivierungen, landschaftsverbrauchende Siedlungsmaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen haben dazu geführt, dass viele Biotopstrukturen mit der daran angepassten Tier- und Pflanzenwelt in mehr oder weniger stark isolierte Teilbereiche aufgespalten wurden. Folge dieser Verinselung ist eine genetische Isolierung, die sich durch gestörte Dominanzstrukturen, Inzucht oder dem Ausfall von Spezialisten äußert. In begrenztem Maße sind bei den „Naturinseln im Kulturland“111 die Inseltheorien von MACARTHUR & WILSON112 anwendbar, wonach einerseits die 110 111 Kommunales Radwegeverkehrskonzept Ensdorf, 1994 vgl. BLAB, J. , Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, Bonn-Bad Godesberg, 1986, S. 16 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 118 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Aussterberate einer Art mit der Größe der „Insel“ negativ korreliert, andererseits die Einwanderquote von Arten von der Distanz zwischen den Inseln abhängig ist. Dies bedeutet übertragen auf die Inseln in der Kulturlandschaft, dass die Wahrscheinlichkeit der Neubesiedelung eines Biotops mit seiner Größe und der Nähe zu einem verwandten / ähnlichen Biotoptyp steigt. Fest steht auch, dass eine möglichst kreisrunde Form eines Biotops den lang gestreckten vorzuziehen ist, da bei dieser das Verhältnis von Kernzonen zu Saumzonen, die durch Einflüsse des Menschen negativ beeinflusst werden (z.B. Biozid-/ Düngemitteleinsatz), wesentlich besser ausfällt. Ausnahmen sind hier allerdings solche Biotope, die von Natur aus linienförmig ausgebildet sind (Gewässerläufe, Heckenzüge). Hier wird die linienförmige Struktur durch Saumzonen lediglich verbreitert. Abbildung 7: Aufspaltung geschlossener Siedlungsgebiete in isolierte Verbreitungsinseln und deren nachträgliche „Vernetzung“ durch „Trittstein-Biotope“ und Korridorbiotope113 Ein weiteres Problem der Verinselung, ist neben dem quantitativen Rückgang von Arten auch eine qualitative Artenverschiebung zugunsten der euryöken114 (ökologisch plastischeren) und ausbreitungstüchtigen Arten. Seltene / gefährdete Arten zählen im allgemeinen nicht zu diesen Arten, da sie oft auf sehr enge Lebensbedingungen angewiesen sind (stenöke Arten115). Ziele des Biotopverbundes 112 ursprüngliches Siedlungsgebiet trennende Nutzungen verbliebenes Siedlungsbebiet ergänzte „Trittstein-Biotope” Ziel einer Biotopverbundp lanung ist es, Teill ebensräume größeren U mfanges, die so genannten Kernlebensräume mit stabiler Population zu erhalten, und möglichst zu vergrößern und zu vernetzen. Die Begrifflichkeiten vgl. MACARTHUR, R.H. & WLSON, E.O., Biogeographie der Inseln, München 1967 113 aus: BLAB, J., a.a.O., S. 26 114 grch. „eurys“ = breit, weit; „ oikos“ = Haus: Eigenschaft eines Lebewesen, sich auf ein breites Spektrum von Lebensraumbedingungen anzupassen. 115 grch. „stenos“ = eng, schmal; „oikos“ = Haus: Eigenschaft eines Lebewesen, sich auf ein eng begrenztes Spektrum von Lebensraumbedingungen zu spezialisieren. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 119 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ keiten orientieren sich an § 7 des Entwurfs zum neuen SNG 116. Gem. Abs. 3 Nr. 1 sind Kernflächen: a) Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 23, b) Naturschutzgebiete gemäß § 15, c) von ihrer Flächengröße her geeignete und im Landschaftsrahmenplan dargestellte gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 21 und d) unzerschnittene Räume gemäß Darstellung im Landschaftsrahmenplan. Eine Vernetzung kann auf verschiedene Art erfolgen. Korridore Die Verbindung der Trittsteinbiotope untereinander erfolgt durch so genannte Korridorbiotope, also linienförmige Strukturen, die die Wanderungsmöglichkeiten erleichtern und so die Grundlage für das Ausbreiten von Arten bilden. In § 7 Abs. 3 Nr. 2 SNG-Entwurf werden diese Korridore als Verbindungsflächen bezeichnet: a) Wald, der nach den gesetzlichen Vorschriften für den Staatswald bewirtschaftet wird, b) Landschaftsschutzgebiete gemäß § 16 oder Teile von diesen, c) Biotopverbundflächen nach Maßgabe der Landschaftspläne, insbesondere Fließgewässer mit ihren Aue und d) bedeutsame Rastplätze und Nahrungsbiotope auf den Zugrouten wandernder Vogelarten, soweit sie nicht als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß § 23 ausgewiesen sind. Trittsteine Durch Trittsteinbiotope, das sind kleinere Biotope, die ähnliche Lebensbedingungen, zumindest für ein Teilartenspektrum des Kernraumes aufweisen, kann die Isolationswirkung trennender Raumbarrieren aufgehoben und der Genaustausch ermöglicht werden. Trittsteinbiotope sollten ausreichende Pufferzonen besitzen, um die Schadeinflüsse der Umgebung zu minimieren. Trittsteinbiotope (in § 7 Abs. 3 Nr. 2 SNG-Entwurf als Verbindungselemente bezeichnet) sind unter anderem: a) gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 21 und durch Satzung geschützte Biotope gemäß § 13, b) im Rahmen des Landschaftsplanes gemäß § 29 darzustellende Verbindungselemente und Entwicklungsbereiche sowie c) Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 33, sofern sie zum Erreichen des in § 33 Abs. 1 genannten Zieles geeignet sind. 116 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Saarländischen Naturschutzrechts, Ministerium f. Umwelt 2003, Quelle: Homepage des Ministeriums für Umwelt. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 120 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Biotopverbundsystem ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 121 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Lebensräume Ensdorf Für die Gemeinde Ensdorf ist die Vernetzung von drei Lebensraumtypen relevant, die allerdings nicht „konservierend“, sondern unter dynamischen Gesichtspunkten gesehen werden muss. Dynamik bedeutet, dass alle Lebensräume einer natürlichen Entwicklung ausgesetzt sind, die abhängig ist, von den Stoffkreisläufen, dem Kleinklima, der Gewässerdynamik sowie anthropogenen Einflüssen. Auch müssen artenspezifische Verhaltensweisen beachtet werden, wie z.B. die Teilsiedlerproblematik beim Amphibienschutz (Laichlebensraum - Sommerquartier - Winterquartier) oder Wanderungsdistanzen bei flugfähigen Spezies (z.B. Fledermäusen, Vögel, Schmetterlinge). Aufgrund der geringen Flächengröße der Gemeinde Ensdorf, der dichten Besiedlung (insbesondere umfangreiche Gewerbe-/ Versorgungsflächen) sowie der Querung landesbedeutsamer Verkehrsadern (Bahnlinie, B 51, B 269-neu, ausgebaute Saar) ist es sehr schwierig eine durchgehende Vernetzung der nachfolgend aufgeführten Lebensräume zu erreichen. Eine ungestörte Vernetzung ist deshalb nicht möglich. Dennoch wird versucht, durch Einbindung der verbleibenden Freiräume in der Gemeinde Ensdorf ein Verbundsystem zu entwickeln, dessen Maßnahmen sich an den Zielen des ABSP orientieren (vgl. nachfolgendes Kapitel). Lebensraum Wald Eine Vernetzung des Lebensraumes „Wald“ ist auf Ensdorfer Gebiet aufgrund der geringen Gemeindegröße und der Lage des Waldes nur bedingt möglich. Eine Vernetzung des großen Ensdorfer Staatsforstes mit dem Erholungswald „Hasenberg“ ist durch die Waldentwicklung auf zwischenzeitlich brach gefallenen Äckern möglich. Zwar hat das ABSP für diese Bereiche das prioritäre Entwicklungsziel „Grünland, trocken“, jedoch ist dieses Ziel aufgrund der fortgeschrittenen Sukzession (vorherrschende Biotoptypen derzeit: Vorwald bzw. höher entwickelte Gebüschstadien) nicht mehr zu realisieren. Die Ausweisung als LSG ist hier vorgesehen. Die dringend erforderliche Vergrößerung der Waldflächen, insbesondere am LSG Hasenberg, sowie die Optimierung der Artenzusammensetzung, bietet sich deshalb in diesem Bereich an. Auch der Bereich der Bergehalde weicht in der gemeindlichen Biotopverbundkonzeption von den ABSP-Zielvorgaben teilweise ab. Während das ABSP für die Halde die „Erhaltung und Optimierung von Sekundärbiotopen“ aufgrund der vorgefundenen Heuschreckenpopulationen sind dies offene, kaum mit Vegetation bedeckte südexponierte Bereiche - fordert, ist auch hier die Zielumsetzung durch die bereits erfolgte Rekultivierung der Halde (Anpflanzung mit Pioniergehölzen gem. Rahmenbetriebsplan) nur bedingt möglich. Im Rahmen der touristischen Erschließung von Teilbereichen der Halde bietet sich allerdings die Möglichkeit an, Teilflächen frei von Gehölzen zu halten, sofern dies mit der Standfestigkeit der Haldenflanken zu vereinbaren ist. Hierzu sind im Rahmen der Umsetzung des touristischen Konzeptes weitere Gespräche / Verhandlungen mit DSK und dem Landkreis Saarlouis ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 122 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ erforderlich. Diese Problematik ist nicht im Zuge der Landschaftsplanung zu lösen. Ein wichtiger Aspekt bei der Waldentwicklung ist der Erhalt und die Entwicklung intakter Waldsäume, die einerseits dem Schutz empfindlicher Baumarten, wie Rotbuche, dienen, andererseits durch die Bereitstellung zahlreicher Nischenlebensräume und Nahrungsquellen sowohl für Waldarten als auch für Offenlandarten wichtige Lebensräume bilden. Eine weitere Vernetzung mit Waldlebensräumen kann nur durch die Landschaftsplanung angrenzender Kommunen (Bous, Schwalbach, Saarlouis) gewährleistet werden. Lebensraum Bach / Feuchtgebiet Schwalbachsystem Weitaus bessere Chancen hat eine Vernetzung von Lebensräumen, die abhängig vom Wasserpotenzial sind. Da auf Ensdorfer Gebiet große Teile der Saaraue liegen, die mit den angrenzenden Höhenlagen mittels Bachsystem (Lochbach, Schwalbach) verbunden sind (bzw. werden können), fällt hier ein Verbundsystem wesentlich leichter117. Ein großes Problem der Gemeinde Ensdorf ist allerdings, dass sowohl durch die relativ große Siedlungsdichte (Versiegelungsgrad) als auch durch zahlreiche linienhaften Störfaktoren (Straßen, Schienentrassen) eine ununterbrochene Vernetzung nicht möglich ist. Kernlebensräume, in denen die ABSP-Ziele: Nassgrünland / Feuchtgebiete (mit Einschränkung durch die zerschneidenden Verkehrswege) berücksichtigt werden können, bilden hier einerseits die Bereiche der Nauwies / Saaraltarm nördlich der Aufhöhungsfläche II (Gewerbegebiet Saarplateau / Kraftwerk) und der Auebereich „Nonnenwies / Hofnauwies“ zwischen der Aufhöhungsfläche Ensdorf I und der Fläche der Röhrenwerke Bous. Von seinem Potenzial ist der Schwalbach geeignet, eine Lebensraumverbindung mit Pufferzone zwischen den zwar eingeengten Aueflächen von Griesborn bis zu den Feuchtflächen und Seggenrieden der Saarniederung wahrzunehmen. Probleme bei dieser Vernetzung stellen allerdings folgende Planungen dar: - Neunutzung des Stixi-Geländes: Hier sollte eine Renaturierung unter Einhaltung der gem. § 56 SWG vorgeschriebenen Randstreifen (Mind. 10 m beiderseits) und der Verlegung des Bachbettes in Richtung Süden erfolgen. Dadurch kann das restliche Gewerbegebiet optimal ausgenutzt werden. - Neubau der B 269-Querspange: Durch diese Verkehrsader werden große Bereiche des Schwalbachtales in Anspruch genommen. Bei der Querung des Bettes muss beachtet werden, dass ein möglichst großes DurchlassProfil (DN 2000 und größer) gewählt wird, um die Wanderungsbarrieren möglichst gering zu halten. Der Bereich zwischen B 51 und B 269-neu 117 Alle Gewässerrenaturierungen sind mit dem LfU als Fachbehörde und der Unteren Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde abzustimmen. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 123 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ bietet die Möglichkeit, durch eine Umgestaltung des Bachbettes (Mäander) Retentionsflächen zu schaffen, um Hochwasserereignisse abzupuffern. Diese Umgestaltung muss mit großer Sorgfalt unter Einbeziehung und Berücksichtigung der vorhandenen § 25-SNG-Biotope durchgeführt werden. Durch den Verzicht auf den Gewerbepark Saar kann nun ein bedeutender Kernlebensraum „Aue / Bruchwald“ im Bereich der Nonnenwies erhalten werden. Damit können sowohl Teile des ehemalige Bachbettes, als auch Aueflächen mit Seggenrieden, Feuchtwiesen und Bruchwaldfragmenten gesichert und in eine Biotopvernetzung eingebunden werden, die durch Korridore / Verbindungsflächen mit den zu renaturierenden Bächen Schwalbach118 und Bommersbach (unter Einschränkung durch die o.g. Trennstrukturen) vernetzt werden. Die Gestaltung dieser Verbindungsflächen richtet sich ebenfalls an den Zielvorstellungen des ABSP aus. Weiherbachsystem Die Vernetzungsfunktion des Weiherbaches liegt in erster Linie in der Vernetzung von feuchten Waldbachstrukturen im Ensdorfer Wald (z.Z. noch teilweise Pappelaufforstungen, langfristig Erlen-Eschen-Wald) und den Auwaldfragmenten am Saar-Altarm, die langfristig ausgedehnt werden sollen. Durch das breite Tal innerhalb des Ensdorfer Waldes bietet sich die Möglichkeit, durch Höherlegen des Bachbettes und den Einsatz von Naturmaterialien, wie Totholz (abgestorbene Baumstämme), das als Hindernis gezielt in das Bachbett eingebracht wird, eine neue Bachbettentstehung zu initiieren. Durch eine Reduktion der Fließgeschwindigkeit wird somit die Tiefenerosion gestoppt. Die angrenzenden Aueflächen stehen bei Hochwasserereignissen als Retentionsflächen zur Verfügung. Das Entwicklungspotenzial im Bereich der Sportanlagen und des Parks ist allerdings begrenzt auf die Renaturierung des Bachbettes und eine ergänzende Bepflanzung. Der Störgrad durch die menschliche Nachbarnutzung bleibt unverändert bestehen. Eine durchgehende Vernetzung zwischen Rathaus und Saar kann nur langfristig durch eine Bachoffenlegung erfolgen, die allerdings wegen der vorhandenen Bebauung und der Grundstückssituation sehr schwierig ist. Damit kann auch für diese Verbindungsflächen / -elemente eine weitgehende Berücksichtigung der Zielvorstellungen des ABSP (Entwicklung / Optimierung von Fließgewässern) vollzogen werden. Trittsteine der Feuchtgebietsvernetzung Zusätzlich zu den Feuchtgebiets-/ Bachkorridoren kann eine Trittsteinvernetzung (Verbindungselemente) erreicht werden, durch die Schaffung kleinerer Vernässungen / Teiche, z.B. im Rahmen der Versickerung des Dachregenwassers auf Privatgeländen bzw. der Anlage von Gartenteichen. Eine weitere Möglichkeit bieten Grabensysteme entlang von Straßen (z.B. B 51 Ortsumgehung), Feldwege etc., die nur periodisch Wasser führen, dennoch aber Vernetzungsfunktionen inne haben. 118 Im Rahmen der energierechtlichen Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Versorgungsflächen südlich der B 269 muss geprüft werden, inwieweit die Reste des Schwalbachtales in die Neuplanung integriert / erhalten werden können bzw. ob eine Bachoffenlegung zwischen genehmigtem Kohlenlagerplatz und Umspannwerk in Teilbereichen als Ausgleichsmaßnahme realisierbar ist. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 124 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Schaffung solcher Kleingewässer stellt insbesondere hinsichtlich des Zielartenkonzeptes „Wechselkröte“ des ABSP wichtige Sekundärbiotope dar, die mangels natürlicher an die Flussdynamik gebundener Biotope, wie Sandund Kiesbänke und Tümpel, als Ersatzlebensräume dienen können. Lebensraum Landwirtschaftsflächen Der dritte Le bensraumtyp nimmt rd . 1/3 der Fläch e der Geme inde Ensdorf ein. Die Landwirtschaftsflächen sind wichtige Lebensräume für Offenlandarten (z.B. Rebhuhn). Dennoch brauchen sie Randstrukturen (Einzelbäume, Hecken, Ackersäume) als Nistplatz, als Ansitzwarte oder Versteck. Im Vergleich zu den großen Schlägen in der nördlich des Gemeindegebietes liegenden Lisdorfer Aue sind die Ackerflächen auf dem „Gries“ durch Brachflächen (Ginsterfluren) relativ gut strukturiert. Die Kernlebensräume richten sich im Wesentlichen an den noch bestehenden eher extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen aus. Auf diesen Flächen können durch ein entsprechendes Management die Ziele des ABSP zum Biotopverbund „Entwicklung / Optimierung von naturraumtypischen Grünlandgesellschaften“ erreicht werden (vgl. nachfolgendes Kapitel). Dennoch fehlen innerhalb dieser Flächen Querverbindungen zwischen den bestehenden Brach-/ Heckenstrukturen, die im Rahmen der Vernetzung geschaffen werden können. Eine Verbindung der Landwirtschaftsflächen der Saaraue mit den „Gries“Flächen ist aufgrund des dichten Siedlungsbandes kaum möglich. Hilfe leisten in diesem Fall Gartenflächen innerhalb des Siedlungsbandes, die Trittsteinfunktionen einnehmen können. Der Landschaftsplan sichert durch seine Darstellungen von größeren siedlungsinternen Grünstrukturen als „Gartenland“ diese Vernetzungsfunktion. Diese internen Trittsteine werden i.d.R. allerdings nur von Arten angenommen, die bereits als Kulturfolger die Nähe des Menschen schätzen. Grundlage von Ausgleichsflächenplanung 5.10.2 Das zuvor geschilderte Vernetzungssystem der unterschiedlichen Lebensraumtypen bildet die Grundlage für Planungen, die konkret für Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt werden. AUSGLEICHSFLÄCHENFESTLEGUNG FÜR GEPLANTE EINGRIFFE / MASSNAHMEN Gesetzliche Grundlagen Du rch die No vel lierung de s Ba uGB wu rden di e U mwel tschutzbel ang e i n § 1 a BauGB stärker hervorgehoben. Demnach fließen in den Abwägungsprozess nach § 1 Abs. 6 BauGB insbesondere auch die Darstellungen der Landschaftspläne mit ein. Weiterhin sind Vermeidungs- und Ausgleichsaspekte im Sinne des § 18 ff BNatSchG ebenfalls explizit zu berücksichtigen. Für Bauleitpläne, die Vorhaben gem. Anlage ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 125 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ des UVPG119 vorbereiten, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (z.B. Einkaufszentrum mit mehr als 5.000 qm Geschossfläche, Bundesfernstraßen, die Gewässerumgestaltungen nach § 31 WHG) vorgeschrieben. Ferner ist eine Verträglichkeitsprüfung gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-HabitatRichtlinie) notwendig. Ausgleichsmöglichkeiten Dem Flächennu tzung splan fäll t die Aufg abe zu, du rch g eeign ete Darstellungen von „Flächen zum Ausgleich“ eine Basis zu schaffen für die verschiedenen Ausgleichsmöglichkeiten: - Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen und Flächen nach § 9 BauGB im Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplanes, - Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und Flächen in einem separaten „Ausgleichsbebauungsplan“, - Ausgleich durch vertragliche Vereinbarungen gem. § 11 BauGB (städtebaulicher Vertrag), - Ausgleich durch sonstige Maßnahmen auf von der Gemeinde hergestellten Flächen. Diesen Möglichkeiten ist gemeinsam, dass die Landschaftsplanung durch ihre Darstellungen die sinnvollen Vorbereitungen trifft. Hierbei ist jedoch zunächst immer der Grundsatz der Ausgleichshierarchie „Vermeidung / Minimierung - Ausgleich - Ersatz und erst an letzter Stelle Ökokonto / Ausgleichsabgabe“ zu beachten und anzuwenden. Die Auswahl der geeigneten Ausgleichsflächen erfolgt auf der Basis der angedachten Biotop-Verbundsysteme (vgl. Kap. 5.10.1). Bei einer direkten Zuweisung und Koppelung der Ersatzmaßnahmen an einen Eingriffsbebauungsplan muss eine Zuweisungsfestsetzung im verbindlichen Bauleitplanverfahren erfolgen, damit Ersatzmaßnahmen refinanziert werden können. Ökokonto/ Flächenpool 119 120 Allerdings eröffnet sich der Gemeinde die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen vorausschauend bereits vor dem Eingriff zu planen und durchzuführen und im Sinne des Saarländischen Ökokonto-Erlasses120 für Eingriffe gutzuschreiben bzw. sich einen Flächenpool zu sichern, aus dem sich Ausgleichsbzw. Ersatzmaßnahmen ableiten lassen. Eine konkrete, zeitlich an ein bestimmtes Planungsverfahren gekoppelte Zuordnung Eingriff / Ausgleich kann bei der Anwendung der Ökokonto-Regelung entfallen, da durch die zuvor realisierten Maßnahmen ein gewisser Ausgleichspool aufgefüllt wurde, von Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Febr. 1990 (BGBl. I, S. 205), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 18.08.1997 (BGBl. I, S. 2081) Erlass zur Einführung des Ökokontos im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom 19. Dezember 1997 (GMBl Saarland vom 25. Februar 1998) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 126 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ dem nach und nach, je nach Schwere des Eingriffes, abgebucht werden kann. Die Flächen des Ausgleichspools werden in den FNP als “Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft” gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB sowie als „Flächen zum Ausgleich“ gem. § 5 Abs. 2a BauGB übernommen. geplante Eingriffe In der folgenden Tabelle werden die geplanten Eingriffe auf dem Ensdorfer Gemeindegebiet, die bereits in den vorigen Kapiteln beschrieben wurden, aufgelistet. Wie aus der nachfolgenden Tabelle deutlich wird, sind die Eingriffe durch die Inanspruchnahme von wertvollen Biotoptypen der Saaraue als sehr gravierend zu betrachten. Tabelle 22 geplante bzw. im Bau befindliche Baumaßnahmen / Eingriffsintensität flächenhafte Eingriffe Größe Kraftwerkserweiterungen (Kohlen- / Granulatlagerplatz) Energierechtl. Verfahren teilw. abgeschlossen ca. 20 ha derzeitige Biotope • • • Wiesenbrachen auf Aufhöhungsfläche II, Sukzessionsflächen trockene Standorte auf Aufhöhungsfläche I, Gräben- / Feuchtbiotope Gewerbegebiet nördlich des Kraftwerkes (Saarplateau) BPlan rechtskräftig ca. 10 ha • Wiesenbrache auf Aufhöhungsfläche des Saarausbaues SO „Naherholung“ ca. 5 ha • gebüschbetonte Brache Wohngebiet „Nördlich der Schanzenstraße“ ca. 2 ha • Wiesenflächen / Streuobst • Ackerflächen / Ackerbrachen • • • • magere Wiesen, teilw. § 25 SNG-Flächen in der Saaraue (Nauwies, Hewerau) Gehölze Silbergrasfluren • • Talflächen mit § 25-Flächen Brachen Wohngebiet „Ensdorf Süd“ Bereich I im Bau Bereich II, geplant ca. 15,5 ha ca. 9 ha Eingriffsintensität in Naturpotenziale - Boden: mittel - Wasser: gering - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: gering - Boden: mittel - Wasser: gering - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: hoch - Landschaftsbild: mittel - Erholung: gering - Boden: gering - Wasser: gering - Klima: gering - Arten-/ Biotope: hoch - Landschaftsbild: mittel - Erholung: gering - Boden: mittel - Wasser: gering - Klima: gering - Arten-/ Biotope: gering - Landschaftsbild: gering - Erholung: gering - Boden: gering - Wasser: mittel - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: gering - Landschaftsbild: mittel - Erholung: gering Linienhafte Eingriffe B 51 Ortsumgehung (Übergabe im Dez. 2004) B 269 Querspange (bereits im Bau) ca. 2.200 m ca. 1.300 m - Boden: gering - Wasser: gering - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: hoch - Landschaftsbild: mittel - Erholung: hoch - Boden: hoch - Wasser: hoch - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: hoch ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 127 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte geplante / im Bau befindliche Eingriffe ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 128 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Bebauungsplanverfahren zu den Bereichen „Gewerbegebiet Saarplateau“ und „Wohngebiet Ensdorf Süd I“ sind abgeschlossen, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen allerdings noch nicht vollzogen, so dass die Bereiche in die nachfolgenden Betrachtungen noch mit einbezogen werden. Gleiches gilt für die Eingriffe in Zusammenhang mit den Kraftwerkserweiterungen (u.a. Kohlenlagerplatz), die bereits Planverfahren nach energierechtlichen Vorschriften durchlaufen haben, allerdings noch nicht realisiert sind. Keine Einwirkungsmöglichkeiten hat der vorliegende Landschaftsplan bei den überörtlichen linienhaften Eingriffen B 51 - Ortsumgehung, die bereit weitgehend realisiert ist (Restkompensation erfolgte über Zahlung einer Ausgleichsabgabe) bzw. bei der bereits im Bau befindlichen Querspange B 269, bei der die Restkompensation über Saarl. Ökokontoregelung erfolgt. Im Planfeststellungsverfahren der B 269 hat das WSA Saarbrücken mit Schreiben vom 14.05.2001 seine Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft abgegeben und hierbei u.a. auch auf ökologische Ausgleichsflächen, die in der Bilanzierung für den Ausbau der Saar enthalten sind, hingewiesen. Diese Flächenzuweisung und -regelung erfolgt im Planfeststellungsverfahren der Querspange. Die über Planfeststellungsverfahren geregelten Eingriffe werden zwar in der nachfolgenden Themenkarte als Eingriffe noch gekennzeichnet, in der Zuweisung Eingriff / Ausgleich (Tabellen 23 und 24) allerdings nicht mehr berücksichtigt. potenzielle Ausgleichsflächen Eine vorausschauende Ausgleichsflächenvorsorge (Flächenpooling) gewährleistet, dass ausreichende Flächen für Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen vorgehalten und den möglichen Eingriffen dem Grunde nach zugeordnet werden. Die Landschaftsplanung schlägt Ausgleichsflächen (Bruttoflächen) vor, die aufgrund ihrer Eignung und Ausdehnung allen im FNP vorbereiteten Eingriffsvorhaben funktionalen Ausgleich bieten können. Diese Flächen können als Suchräume für die genaue Bilanzierung in der verbindlichen Bauleitplanung verstanden werden. Eine Bündelung von Kompensationsmaßnahmen ist bei Darstellung größerer Ausgleichsflächen in diesem Zusammenhang sinnvoll. Die nachfolgenden Flächen sind von Norden nach Süden durchnummeriert (vgl. Themenkarte und Tabelle 23). ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 129 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Themenkarte Lage und Nummerierung der potenziellen Ausgleichsflächen bzw. Flächen für Ersatzmaßnahmen (Flächenpool) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 130 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Tabelle 23 Potenzielle und bereits zugeordnete Flächen für Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen derzeitiger Zustand / Nr. Ausgleichsflächen M/A 1 Ausgleichsflächen für Flotationsweiher 7a/8a • (über DSKRahmenbetriebsplan festgelegt, hier nur Ensdorfer Gemarkung) • Maßnahmen / Instrumentarium Größe (Bruttofläche) • • • • M/A 2 Landwirtschaftsflächen zwischen A ltarm und B 51 • Südrand W. 7a/8: 2,1 ha 380 kV-Trasse Hasenberg: 2,8 ha westl. Hasenberg: 4,5 ha östl. Weiher 8: 4,3 ha nördl. Schanzenstraße (2 Teilfl.): 2,1 ha nördl. Ortslage Ensdorf (4 Teilfl.): 0,83 ha • Acker, intensiv • ca. 5 ha • • • • • Aufbau ökol. Waldrandzone . Aufforstung von Leitungstrassen im Wald Aufforstung / Feldgehölze . Aufforstung zur Einbindung Umwandlung eines Pappelreinbestandes Renaturierung eines Park platzes Ausgleichswert / Priorität keine Beur teilung (nachrichtl. Übernahme) Rahmenbetriebsplan DSK (nachrichtl. Übernahme) Aufforstung mit standortge- - Boden: mittel rechten Gehölzen - Wasser: gering • Auewald mit Kleingewässern - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: sehr hoch Ökokonto / Flächenpool - Biotopverbund: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: mittel mittelfristig realisieren M/A 3 Bachrenaturierung 121 Weiherbach • • • Parkanlage Sportgelände Wald ca. 1.600 m (ca. 7 ha) • • • • • • Entfernung vom Uferverbau Veränderung des Bachlaufes in Anlehnung an einen natürlichen Bachverlauf Realisierung von Uferrandstreifen im Bereich Camping / Freibad Veränderung des Bachlaufes innerhalb des Ensdorfer Waldes mit Schaffung von gehölzfreien Retentionsflächen Freischlagen der Nebentäler, einschl. Entfernen der Pappeln in der Aue Renaturierung im Bereich Freibad / Parkanlage, Einbindung in eine naturverträgliche Parkgestaltung - Boden: gering - Wasser: hoch - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: sehr hoch - Biotopverbund: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: mittel kurz- mittelfristig realisieren (Beachtung der Zeitvorgaben aus WRRL!) Ökokonto / Flächenpool 121 Da Renaturierungsmaßnahmen eines Gewässers in der Regel den Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 31 Wasserhaushaltsgesetz darstellen, bedürfen diese Maßnahmen eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Hierfür zuständig ist die Untere Wasserbehörde. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 131 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Nr. Ausgleichsflächen M/A 4 Landwirtschaftsflächen Saaraue nördl. und westl. Kraftwerk Ensdorf derzeitiger Zustand / Maßnahmen / Instrumentarium Größe (Bruttofläche) • • • Mähwiesen, teilweise Weiden Ackerflächen ca. 20 ha • • • Eingrünung der Randzone zum KW mit Feldgehölzen Sicherung / Förderung der extensiven Wiesennutzung SAUM vertragl. Naturschutz Ökokonto / Flächenpool auch als Ausgleichsflächen für Eingriffe auf KW-Versorgungsflächen geeignet M/A 5 Waldentwicklung zw. Hasenberg und Ensdorfer Wald sowie westl. Wehrdorfstr. • • Brachflächen Vorwald ca. 16 ha • • natürliche Sukzession bis hin zum Laub-Mischwald Offenhalten von Teilflächen / Säumen (Sandrasen) Ökokonto / Flächenpool Ausgleichswert / Priorität - Boden: gering - Wasser: mittel - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: hoch - Biotopverbund: hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: hoch kurz- mittelfristig realisieren - Boden: gering - Wasser: gering - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: sehr hoch - Biotopverbund: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: mittel langfristig realisieren M/A 6 Landwirtschaftsflächen südlich Hasenberg (Taubental) / sowie westl. und nördl. Viermännerwohnung • • Ackerflächen Ackerbrachen ca. 26 ha • • • • • Feldgehölzinsel mit Gras saum (Magerrasen) linienhafte Streuobstanpflanzungen als Gliederungselemente Sicherung / Förderung der extensiven Landwirtschafts nutzung Entwicklung / Reaktivierung von Sandrasen / Sandäckern SAUM vertragl. Naturschutz Ökokonto / Flächenpool M/A 7 Bachrenaturierung Schwalbach • • • Industriebrache (ehemals Stixi) Wiesenbrachen genehmigte Versorgungsflächen (Kohlenlagerplatz) ca. 2.000 m (ca. 4 ha) • • • • • Entfernung vom Uferverbau Uferneubepflanzung Veränderung des Bachlaufes in Anlehnung an einen natürlichen Bachverlauf Realisierung von Uferrandstreifen nach dem Saarl. Wassergesetz) Schaffung von Retentions flächen Ökokonto / Flächenpool Anmerkung: Im Bereich der Industriebrache „ehem. Stixi“ und im Bereich der Versorgungsflächen VSEKraftwerk ist die Bachrenaturierung nur in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Eigentümer möglich, da dort bereits Baurecht besteht. Auf eine Darstellung dieser Maßnahmenflächen in der Planzeichnung zum LP wird deshalb bereichsweise verzichtet. - Boden: gering - Wasser: gering - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: sehr hoch - Biotopverbund: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: gering mittel - langfristig realisieren - Boden: gering - Wasser: hoch - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: sehr hoch - Biotopverbund: sehr hoch - Landschaftsbild: hoch - Erholung: mittel kurz- mittelfristig realisieren (Beachtung der Zeitvorgaben aus WRRL!) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 132 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Nr. derzeitiger Zustand / Ausgleichsflächen Maßnahmen / Instrumentarium Größe (Bruttofläche) M/A 8 Landwirtschaftsflächen zwischen B 51 und DB-Trasse • Ackerbrachen / Wiesenbrachen • • ca. 7 ha • • Feldgehölzanpflanzung Nutzung als extensive Wiesen (Angabe der Mahdhäufigkeit) Sicherung / Förderung der extensiven Landwirtschafts nutzung SAUM vertragl. Naturschutz Ökokonto / Flächenpool M/A 9 diverse Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen der Ortslage - Schulhöfe - Bereich Kirche - Straßenteilrückbau (keine flächenhafte Darstellung im LP) Kompensationszuordnung • versiegelte Flächen ca. 1 ha • • • Straßenbaumanpflanzung Entsiegelung / Schotterrasen Gehölz- und Staudenanpflanzungen Ökokonto Ausgleichswert / Priorität - Boden: mittel - Wasser: gering - Klima: hoch - Arten-/ Biotope: mittel - Biotopverbund: hoch - Landschaftsbild: mittel - Erholung: mittel (da teilweise bereits hochwertig) mittel - langfristig realisieren - Boden: hoch - Wasser: hoch - Klima: mittel - Arten-/ Biotope: gering - Biotopverbund: gering - Landschaftsbild: hoch - Erholung: hoch (da oft isolierte Flächen) kurz -mittelfristig realisieren Die in der o.a. Tabelle grob beschriebenen Ausgleichsflächen sind nicht zwingend den geplanten Eingriffsvorhaben zugeordnet, u.a. um Abwägungsfehler zu verhindern, die sich aus der eingeschränkten Quantifizierbarkeit der Eingriffswirkungen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ergeben könnten. Sie können auch im Sinne der Öko-Konto-Regelung bereits im Vorfeld realisiert werden. Die letztendlich genaue Flächengröße und -abgrenzung ergibt sich aus der Flächenverfügbarkeit, die in einem nachfolgenden Planungsschritt geklärt werden muss. Im Rahmen einer Matrix wird lediglich dargestellt, welche Zuordnungen im Rahmen der landschaftsökologischen Ursprungsdefinition i.S. des Ausgleiches im gleichen Naturraum und des funktionalen Ausgleiches sinnvoll sind. Eine konkrete Flächenzuweisung muss im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplan) bzw. von sonstigen Verwaltungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren) getroffen werden. Dabei können nach § 1a (3) BauGB Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs stattfinden, wenn sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sind. Ausgleichsmaßnahmen umfassen auch gleichzeitig nach § 200a BauGB Ersatzmaßnahmen der entsprechenden Ländernaturschutzgesetze. Bei Inanspruchnahme der Ökokonto-Regelung entfällt eine Zuweisung der Flächen generell. Vorteil dieser Regelung ist, dass Ausgleichsmaßnahmen dort realisiert werden, wo Flächen verfügbar sind. Die Gemeinde kann also ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 133 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ gezielt auf der Basis der o.g. Eignung, Flächen zum Ausgleich aufkaufen und ihr Ökokonto auffüllen. Darüber hinaus ist es möglich, im Rahmen der Fortschreibung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes weitere geeignete Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich- / Ersatz im Rahmen von Teiländerungen aufzunehmen und ggf. einem Flächenpool zufließen zu lassen. Tabelle 24 Ausgleich Eingriffe Zuordnungsmöglichkeiten der Ausgleichsräume LW Gries Hasenberg Lochbach (Renaturierung) Schwalbach LW zw. B 51 / DB (Waldentwicklung) +++ - + + +++ ++ + - - +++ + ++ + +++ +++ ++ + + - - - ++ ++ - - - - - + + +++ +++ + + + - - - ++ +++ +++ - + geeignet (naturräumlicher Bezug) Ausgleichsflächenkataster ++ gut geeignet (naturräumlicher und funktioneller Bezug) (vertragl. Naturschutz) +++ sehr gut geeignet (naturräumlicher, funktioneller und räumlicher Bezug) (vertragl. Naturschutz) Altarm (Auewaldentwicklung) (vertragl. Naturschutz) GE Saarplateau SO „Naherholung“ WA Ensdorf Süd i + II WA „Nördlich der Schanzenstraße“ sonstige Vorhaben innerhalb der Ortslage energierechtl. Vorhaben KW Ensdorf (Renaturierung) LW westlich Kraftwerk - keine Zuordnung In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass im Rahmen einer vorausschauenden Bewältigung der Eingriffs-/ Ausgleichsproblematik auch ein Ausgleichsflächenkataster für die Gemeinde angelegt wird, in der alle Flächen von allen Eingreifern (auch DSK, KW Ensdorf, LfS, EVS) mit den dazugehörenden Maßnahmen erfasst werden, um eine Doppelbelegung von Flächen zu vermeiden. Die Führung eines Ausgleichsflächenkatasters ist die Voraussetzung für den Aufbau eines Flächenpools, aus dem konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Flächenverfügbarkeit (Machbarkeit) ist im Rahmen der nachfolgenden Planungsschritte zu ermitteln. Im Rahmen der Landschaftsplanung, die als Querschnitts orientierte Planung den Ausgleich nur programmatisch und funktional vorzeichnen kann, ist dieses Flächenmanagement nicht leistbar. Die o.a. funktionalen Verknüpfungen der Eingriffe mit den Ausgleichsräumen dient dazu, für die konkrete Prüfung der Eingriffserheb- ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 134 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ lichkeit und Quantifizierung des Umfangs der Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen im Rahmen nachfolgender Planverfahren wie Bebauungspläne, Planfeststellungsverfahren bzw. Genehmigungsverfahren nach Wasserrecht / Energierecht etc. sinnvolle Maßnahmenkomplexe bereitzustellen. Folgende Maßnahmen können im Rahmen der o.g. Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen in Anlehnung an die Forderungen eines Biotopverbundsystems durchgeführt werden. Maßnahmenkomplex Wald Der wichtigste Maßnahmenkomplex ist der Aufbau von gesunden Waldrändern, die durch ihren stufigen Aufbau zur Bereitstellung von zahlreichen Nischen für Tiere beitragen. Ebenso wichtig wie der Aufbau von gesunden Waldrändern ist die Förderung der Naturverjüngung des Waldes, in dem nicht standortgerechte Gehölze (Fichten, Robinien, Douglasien) langfristig entnommen werden und an den dort entstehenden Lichtungen eine Naturverjüngung ermöglicht wird. Monokulturen sind grundsätzlich zu vermeiden; in begrenztem Maße können Nutzhölzer jedoch angebaut werden. Maßnahmenkomplex Bach/Feuchtgebiete Die größten Ausgleichspotenziale bilden die bis zu 60 % naturfremd ausgebildeten Bäche des Gemeindegebietes. Abbildung 8: Umgestaltung Profil eines Fließgewässers122 Durch die Umformung des i.d.R. als Kastenprofil mit künstlicher Uferverbauung ausgeprägten Baches in ein Gewässer mit Flachwasserzonen, Überflutungsbereichen und einem mindestens 20 m breiten Ufersaum aus Hochstauden und Ufergehölzen, wird ein wertvoller Beitrag zur Umweltverbesserung geleistet. Gleiche Bedeutung wie der Umgestaltung des eigentlichen Gewässers kommt der Sicherung und Entwicklung von bachnahen Retentionsräumen zu, um bei Starkregenereignissen / Dauerregen die Wassermassen zu fassen und 122 123 aus: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt, Berichte d. Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 11, 1993, S. 37 aus: BLAB, J., a.a.O., S. 70 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 135 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ kontrolliert weiterzuleiten. Sinnvoll ist es, sofern geeignete Flächen bereitstehen, kleine Feuchtgebiete (Tümpel, die nur periodisch Wasser führen und durch einen Graben mit dem eigentlichen Gewässer verbunden sind) anzulegen. Diese können dann wassergebundenen Tieren, wie Amphibien als Laichplätze und Lebensräume dienen (vgl. ABSP). Abbildung 9: Temporäre Kleingewässer in Bachnähe124 stehendes Gewässer Auch bei den ste hende n Gew ässern im Gemei ndegebie t Ensdorf ist d ie Ufergestaltung relativ steil ausgebildet, wobei die Fischteiche i.d.R. mit künstlichem Material verbaut sind. Eine Uferabflachung / Ausbildung von Flachwasserzonen mit den in der Abbildung dargestellten Vorteilen für die Avifauna ist hier dringend geboten. Während die größeren stehenden Gewässer (Altarm, Fischteich, Schlammweiher) für die Vogelwelt einen wichtigen Lebensraum darstellen, können kleinere Teiche im Siedlungsraum für die wassergebundenen Insekten, aber auch für Amphibien wichtige Trittsteinbiotope darstellen. 124 aus: BLAB, J., a.a.O., S. 70 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 136 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Abbildung 10: Auftreten von Wasservögeln in Abhängigkeit der Ufergestaltung125 Gänsesäger Schellente Stockente Haubentaucher Zwergtaucher Zwergdommel Stockente Löffelente Wasserralle Haubentaucher Bleßralle Stockente Knackente Teichralle Zwergtaucher Fischteich oligotropher, geschichteter See (Kampfläufer) Uferschnepfe Graugans Spießente Bekassine Bleßralle Wasserralle Stockente Großdommel Knäkente Bleßralle Löffelente (Zwergtaucher) Bleßralle Stockente Löffelente Tafelente Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) Lachmöve Bei der Anlage von Gartenteichen muss deshalb darauf geachtet werden, dass sowohl Flachwasserzonen (Sumpfzonen) als auch tiefere Wasserbereiche notwendig sind und angelegt werden. Abbildung 11: 125 126 Querschnitt durch einen Gartenteich / Sumpfgarten126 aus: BLAB, J., a.a.O., S. 60 aus: FESSLER, A., Naturnahe Pflanzungen, Stuttgart 1988, S. 178 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 137 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Maßnahmenkomplex Landwirtschaft Für den Ausgleich innerhalb der Landwirtschaftsflächen stehen verschiedene Möglichkeiten für Wertsteigerungen zur Verfügung. Abbildung 12: Feldgehölze mit Wildkräutersaum 127 Extensivierung Die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung steht insbesondere in den Gebieten, die Grundwassereinzugsgebiete darstellen, im Vordergrund. Verschiedene Förderprogramme (Ackerrandstreifen, Grünlandextensivierung, Streuobst-Programm) helfen dabei, dass die Gemeinde auf ihren Flächen eine naturverträgliche landwirtschaftliche Nutzung mittels Pachtverträgen durchsetzen kann. Extensivierungsprogramme kommen auch den Zielen des Artenschutzes entgegen, da sie freilandgebundenen Arten geeignete Lebensräume darbieten, z.B. Rebhuhn, Kiebitz. Eine weitere Möglichkeit bietet der vertragliche Naturschutz 128, bei dem Landwirtschaftsbetriebe Zuschüsse erhalten, um bestimmte Flächenpflegekonzepte auszuführen bzw. extensive Bewirtschaftungsweisen auf eigenen Flächen durchzuführen. Der Landwirt führt in diesen Fällen als Dienstleister für kompensationspflichtige Planungs- und Vorhabensträger gegen Entgelt Kompensationsmaßnahmen durch oder stellt bereits durchgeführte Maßnahmen zur Verfügung. Dadurch können im Bereich von wichtigen Offenlandbiotopen wie Sandrasen / Sandäckern eine Verbuschung verhindert bzw. wertvolle Grünlandstrukturen entwickelt werden. 127 128 aus: BLAB, J., a.a.O., S. 181 vgl. Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächenund Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 138 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Die Erstellung der konkreten Pflegekonzepte bleibt nachfolgenden Planungsschritten vorbehalten (Pflege- / Entwicklungspläne zu GLBs, Biotopen gem. § 25 SNG). Maßnahmen des vertraglichen Naturschutzes können im Rahmen der Ökokonto-Regelung in das Ausgleichsflächenkonzept mit eingebracht werden, wenn die vertraglichen Regelungen langfristig gesichert werden. Feldgehölze Die Anlage von 4 - 6 m breiten Hecken mit einem mindestens 4 m breiten Saum tragen maßgeblich zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes im Agrarökosystem bei. Sie helfen sowohl bei der Erosionsminderung als auch langfristig bei der Einsparung von Bioziden, da die feldbegleitenden Hecken und Ackerraine wichtige Lebensräume der Fressfeinde von Schädlingen darstellen (z.B. Vögel, Laufkäfer, Schwebfliegen). Brachflächen Eine weitere Bereicherung des Lebensraumes landwirtschaftlicher Flächen bilden Brachflächen, die sich durch Nutzungsaufgabe für einen längeren Zeitraum bzw. endgültig insbesondere auf den Grenzertragsböden des Gries zu wertvollen mageren Silbergras- bzw. Ginsterbrachen entwickeln. Zur Aufrechterhaltung der Artenschutzfunktionen müssen allerdings Maßnahmen im Rahmen eines Biotopmanagement-Programmes getroffen werden, die bereichsweise Flächen künstlich offen halten. Diese Pflegemaßnahmen können über die Ökokonto-Regelung gesteuert / finanziert werden. 6 FOLGERUNGEN FÜR ANDERE PLANUNGSEBENEN 6.1 HINWEISE FÜR FOLGEPLANUNGEN Zur Umsetzung der landschaftspflegerischen Zielvorstellungen sind großmaßstäbige Planungen bzw. Planungsbeiträge mit parzellenscharfen Aussagen notwendig. Diese Planungen erfolgen auf Grundlage des SNG, SWG, SWaldG bzw. aufgrund der Bundesgesetzgebung (BauGB, WHG, UVPG). Im Folgenden sind nochmals die Bereiche aufgelistet, für die im Rahmen des landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes Folgeplanungen empfohlen werden. Die Realisierung der Planungen wird wie folgt als notwendig erachtet: I = in einem Zeitraum von 1 - 5 Jahren, II = in einem Zeitraum von 5 - 10 Jahren, Die Gliederung wurde nach Planarten bzw. Planungsebenen vorgenommen. 1. Überprüfung der Umweltverträglichkeit • • Wohnbaugebiet "Ensdorf Süd" - Erweiterungsfläche Sonderbaufläche „Naherholung“ II I ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 139 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 2. qualifizierter Bebauungsplan, incl. Grünordnung • • • • • Wohnbaugebiet "Ensdorf Süd"- Erweiterungsfläche Wohnbaugebiet "Nördlich der Schanzenstraße" Gewerbegebiet "Hinterst Dell " (Überarbeitung des B-Plans) Gewerbegebiet "Erweiterung Fa. STIXI" (Überarbeitung des B-Plans) Sonderbaufläche „Naherholung“ II I II II I 3. Landschaftspflegerischer Beitrag zum Flurbereinigungsverfahren: Dieser stellt gleichzeitig eine Zusammenstellung der landschaftspflegerischen Begleitpläne bzw. Ausgleichsmaßnahmen zur Saarbegradigung und zur Neutrassierung der B 51 dar. • SaarAue, Nauwies / Hewerau 4. einfacher Bebauungsplan , incl. Grünordnung: für Grünflächen der Zweckbestimmung "Private Gartenanlagen" • • • • • • • • • • • Bereich östlich der Tiefenbachstraße Bereich zw. „Bei Fußenkreuz" und Schlichterstraße Bereich südlich des Amselwegs Bereich zw. Schlichterstraße und Schwarzstraße Bereich westlich des Lauternwegs Bereich zw. Gerstenfeldstraße und Großgerstenfeldstraße Bereich zw. "Am Pfarrgarten" und "Am Schwalbacher Berg" Bereich Stöckerweg Bereich zw. "Am Schwalbacher Berg" und Ginsterweg Bereich südlich "Viermännerwohnung" Bereich zw. B 51 und Bahn nördlich von "Möbel Martin" I II II II II II II II II II II II 5. Altlastenuntersuchungen: alle festgestellten Standorte 6. Pflege- und Entwicklungsplan / Ausgleichsflächenplanung: • • • • • • • Gebüschflächen im Südosten Ensdorfs (südlich des Hasenberges) zu renaturierende Abschnitte des Weiherbaches zu renaturierende Abschnitte des Schwalbaches Bereich der Saaraue westlich der Bahntrasse (Saaraltarm) Bereich "Langenbüsch, Hohbach" Bereich "Nauwies" Bereich „NSG Nonnenwies / Distelwies“ 7. Gestaltungsplan einschl. Parkpflegewerk: • • Parkanlage entlang des Weiherbaches Bereich "Hasenberg" 8. Freiflächengestaltungs- / Bepflanzungsplan: • • Neubegrünung der Sporthalle Begrünung des Friedhofes I I I II II I I I I II I Bei der Durchführung der vorgeschlagenen Folgeplanungen sind einige grundlegende Vorschriften (Richtlinien, Gesetze usw.) zu beachten. Dazu gehören: • Wasserhaushaltsgesetz (v. a. bei der Renaturierung von Gewässern) • Saarländisches Denkmalschutzgesetz (insbesondere die §§ 16-23, 30, 31) • Schutzstreifen und Mindestabstände bei Unter- und Überflurleitungen (DVGW-Arbeitsblätter GW 125 u. W 101, Techn. Regeln für Gashochdruckleitungen) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 140 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 6.2 ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Die in den Flächennutzungsplan zu übernehmenden Inhalte des Landschaftsplanes als Darstellung nach § 5 Abs. 2 und 2 a BauGB sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet und aus dem Entwurf zum Landschaftsplan zu entnehmen. Tabelle 25 Nr. Änderungen bzw. Ergänzungen des Flächennutzungsplanes Lage / Bezeichnung derzeitige Darstellung FNP Fass. 1978 neue Darstellung ggf. Entwicklungsziele 1 Fläche zw. B 51 und Saaraltarm • landwirtschaftliche Nutzfläche 2 Bereich Sondergebiet „Naherholung“ Gewerbegebiet Saarplateau (Aufhöhungsfläche nördlich des Kraft werkes) Talaue nördlich Aufschüttung Flächen südlich des Kraftwerkes (Aufhöhungsfläche I, Abtswies / Nonnenwies) • landwirtschaftliche Nutzfläche • • • • • gewerbl. Bauflächen - geplant landwirtschaftliche Nutzfläche • • • gewerbl. Bauflächen - geplant • • 3 4 Wohnbaufläche Wohnbaufläche • • • • • • • • • • • • • • • • Grünflächen (Auewaldaufforstung) Ausgleichsflächen (gepl. GLB) Sonderbauflächen „Naherholung“ mit angrenzenden Ausgleichsflächen gewerbl. Bauflächen (Bestand), landwirtschaftliche Nutzfläche (extensives Grünland) Ausgleichsflächen (gepl. GLB) Versorgungsflächen (Erweiterung Kraftwerk) Gewässerrenaturierung Ausgleichsflächen NSG (rechtskräftig) Grünflächen (Gehölze, Sukzession) landwirtschaftliche Nutzfläche (extensives Grünland) Ausgleichsflächen (gepl. LSG, LB) gewerbl. Bauflächen Gewässerrenaturierung Wohnbauflächen, geplant landwirtsch. Nutzfläche Ausgleichsflächen (gepl. LSG) landwirtschaftl. Nutzfläche, Ausgleichsflächen (gepl. LSG) landwirtschaftl. Nutz fläche Ver- und Entsorgung (Wertstoffhof) landwirtschaftl. Nutz fläche geplante Waldflächen (gepl. LSG) Ausgleichsflächen gepl. LSG private Grünfläche private Grünfläche • • Wohnbaufläche Wohnbaufläche • • private Grünfläche private Grünfläche • • Wohnbaufläche Wohnbaufläche • • private Grünfläche private Grünfläche • landwirtschaftliche Nutzfläche • private Grünfläche • • landwirtschaftliche Nutzfläche landwirtschaftliche Nutzfläche • • private Grünfläche private Grünfläche • • landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnbaufläche • • private Grünfläche private Grünfläche 5 Fläche zwischen Bahntrasse und B • 51 (neu) • (Steckerlängt / Langenbüsch) • gewerbl. Bauflächen Grünfläche landwirtschaftliche Nutzfläche 6 Fläche entlang des Schwalbaches (Erweiterung ehemals Fa. STIXI) Ensdorf Süd • gewerbl. Bauflächen - geplant • landwirtschaftliche Nutzfläche / geplante Wohnbaufläche • 9 Biotop 6706/0041, südlich des Hasenberges Fläche südl. des Ensdorfer Waldes • forstwirtschaftliche Nutzfläche, geplant landwirtschaftliche Nutzfläche 10 Bereich westl. Hasenberg • landwirtschaftliche Nutzfläche 11 Bereich "Langenbüsch" und "Hohbach" östlich der Tiefenbac hstraße zwischen beim "Bei Fußenkreuz" und Schlichterstraße südlich des Amselwegs zwischen Schlichterstraße und Schwarzstraße westlich des Lauternwegs Zwischen Gerstenfeldstraße und Großgerstenfeldstraße zwischen "Am Pfarrgarten" und " Am Schwalbacher Berg" Stöckerweg zwischen „Am Schwalbacher Berg“ und „Ginsterweg“ Viermännerwohnung zw. B 51 und Bahntrasse nördl. von "Möbel Martin" • gewerbl. Bauflächen - geplant • • 7 8 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 • • • • • ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 141 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ 7. 7.1 QUELLENVERZEICHNIS LITERATUR Blab, J. ,Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, Bonn-Bad Godesberg 1986 Blaes, A., Spielräume in Ensdorf, Ensdorf März 2000 Blaes, A., Klein, M., 2. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - Boden und Bodenschutz, Ensdorf 1990 Böhme, C.; Bunzel, A.; Deiwick, B.; Herberg, A. u. J.Köppel (Hrsg.) (2003), Statuskonferenz Flächen- und Maßnahmenpools. TU Berlin. 268 S. http://www.tu-berlin.de/~lbp/dbu/dbutd.htm Bundesanstalt für Gewässerkunde, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Saar von Bau-km 65,4 A bis 72,5 -Stauhaltung Lisdorf, Koblenz 1980 Bundesanstalt für Gewässerkunde, Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Bundeswasserstraße Saar: Stauhaltung Rehlingen, Teilstrecke Lisdorfer Aue, Zum Ausbau der B 51, Teilstrecke Saarlouis / Fraulautern, Ensdorf / Koblenz 1984 BÜRGER, K., Bewertung von Landschaftsschäden mit Hilfe der Nutzwertanalyse, in: Natur- und Landschaft, 52. Jg. 1977, Heft 3, S. 63 ff DLG GmbH, Vorbereitende Untersuchungen zur Ortskernsanierung, Ensdorf 1984 Dr. Maas, Büro für Ökologie und Planung, Kartierung der naturschutzrelevanten Kleinstrukturen und -biotope, Gemeinde Ensdorf / Saar, Dezember 1991 EcoData - Gesellschaft für Umweltinformatik und Planung mbH, Kommunales Radverkehrskonzept für die Gemeinde Ensdorf, Saarbrücken Juni 1994 Feller, N., Beurteilung des Landschaftsbildes, in: Natur und Landschaft, 54. Jg., 1979, Heft 7/8, S. 240 ff Fessler, A., Naturnahe Pflanzungen, Stuttgart 1988 Gemeinde Ensdorf, 1. Umweltbericht der Gemeinde Ensdorf - Luftgüte, Ensdorf 1990 Gemeinde Ensdorf, Gemeindeführer Ensdorf, Kissingen 1990 Gemeinde Ensdorf, Homepage, Stand Dezember 2004 Grimmont / Hasenberg: Kinderspielplatzleitplan der Gemeinde Schwalbach, Ensdorf Horstkotte, J. et al, Heuschrecken - Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume und Gefährdung aller in Deutschland vorkommenden Arten, Hrg. DJN - Deutscher Jugendbund f. Naturbeobachtung, 10. Auflage, Hamburg 1991 Katalyse-Umweltgruppe (Hrsg.), Umwelt-Lexikon, Köln 1985 Kaule, G., Arten- und Biotopschutz, Stuttgart 1986 Konzan H.-P. / Müller E. / Klinkhammer B., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6606 (Saarlouis), M 1:25.000 - Saarbrücken 1981 Konzan H.-P., Geologische Karte des Saarlandes mit Erläuterungen, Blatt Nr. 6706 (Ludweiler-Warndt), M. 1:25.000, Saarbrücken 1984 Landesamt für Straßenwesen, Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bundesstraße B 51, Umgehung Ensdorf, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Neunkirchen 1997 Landesamt für Umweltschutz, Bodenübersichtskarte des Saarlandes - BÜK 25, Blatt 6606 Saarlouis 1996, Blatt 6706 Ludweiler-Warndt 1996 Landesamt für Umweltschutz, Erläuterungen zur Bodenübersichtskarte - BÜk 25 des Saarlandes, Saarbrücken 1996 Landesvermessungsamt des Saarlandes, Topographische Karten 1:25.000, Tranchot Müffling Blatt 255 Aufnahme 1818, Blätter 6606 und 6706 mit Bearbeitungsstand der Jahre 1891, 1899, 1908, 1913, 1936, 1962, 1969, 1974, 1981 MacArthur, R.H. & Wilson, E.O., Biogeographie der Inseln, München 1967 Ministerium für Umwelt, Biotopkartierung des Saarlandes, Saarbrücken 1988 / 90 Ministerium für Umwelt, Radwandern im Saarland, Saarbrücken 1989 Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes, Saarbrücken 1990 Ministerium für Umwelt - Oberste Straßenbaubehörde, Verkehrsmengenkarte des Saarlandes, 1995 Ministerium für Wirtschaft, Verkehrsmengenkarte 2000 Saarlandes, März 2002 ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 142 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Gewässergütekarte des Saarlandes 1995, in: Saarland: Wege zur Nachhaltigkeit, Serie 4 - Wasser und Umwelt: Bäche und Flüsse immer sauberer, Saarbrücken 1997 Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr (Hrsg.), Daten zum Arten- und Biotopschutz im Saarland (ABSP) + Gewässertypenatlas des Saarlandes, Saarbrücken 1999 Ministerium für Umwelt, Gewässergütekarte des Saarlandes 2003, http://gis.dnsalias.net/website/gewaesser Nohl, W., Städtischer Freiraum und Reproduktion der Arbeitskraft, München 1984 Odzuck, W., Umweltbelastungen, Stuttgart 1982 Paul, M., Landschaftsschutz und Bauleitplanung aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes (Umweltreport Ensdorf), Ensdorf 1986 Planungsgruppe "Landschaft und Stadt", Landschaftsplan der Gemeinde Schwalbach, Saarbrücken 1981 Realnutzungskartierung auf der Grundlage von Luftbild-Analysen (Befliegung Saarland,1961, Freigabe Nr. 1578/61, Bild Nr. 2111; Befliegung Saarbrücken West II 1973, Bild Nr. 367, Freigabe Nr. 5599/73) Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt, Berichte d. Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 11, 1993 Saarländisches Forstamt Saarlouis, Revierkarte mit Erläuterungen, Saarlouis 1978 Schneider, H., Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Die Naturräumlichen Einheiten auf Bl. 159 Saarbrücken, Bonn-Bad Godesberg 1972 Schwegler, E., Schneider, P., Heißel, W., Geologie in Stichworten, Kiel 1969 Senator für Bau- und Wohnungswesen, Richtwerte für Frei- und Grünflächen, Berlin 1973 SPACETEC Datengewinnung GmbH, Klimagutachten zum Planungsvorhaben „Gewerbepark Saar“, Freiburg 1993 Statistisches Amt des Saarlandes, Saarländische Gemeindezahlen - Ausgabe 88, Saarbrücken 1988 Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Bevölkerungsentwicklung 1997, Juni 1998 Statistisches Landesamt, Statistische Berichte - Flächenerhebung 1997, tatsächliche Nutzung, Januar 1998 Statistisches Landesamt, online-Informationen und Statistiken Thös, J., Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland AEP, Endfassung Planungsgutachten, Juni 2001 Umweltbundesamt, Daten zur Umwelt 1988 / 89, Berlin 1989 7.2 GESETZE, VERORDNUNGEN, PROGRAMME ETC. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Neufassung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 10 G v. 05.05.2004 (BGBl I S. 718) Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), geändert durch Art. 6 G v. 06.01.2004 (BGBl I S. 2, 15) Bundeswaldgesetz (BWaldG), Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft. vom 02. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), zuletzt geändert durch Art. 204 (Siebente ZuständigkeitsanpassungsVO) v. 29.10.2001 (BGBl I S. 2785, 2827) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bek. v. 05.09.2001 (BGBl I S. 2350), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EURichtlinien vom 24.06.2004 (BGBl I S. 1359) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.12.2001 (BGBl I S. 3987) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - in der Fassung der Bek. v. 26.09.2002 (BGBl I S. 3830); zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 06.01.2004 (BGBl I S. 2, 15) Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV), 13. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 22. Juni 1983 (BGBl. I S. 719) ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 143 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV), 22. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1819, geändert durch VO v. 27.05.1994, BGBl. I S. 1095) Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Neufassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG ), Gesetz über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft vom 19. März 1993 (Amtsbl. des Saarlandes S. 346, ber. S. 482), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1550). Saarländisches Wassergesetz (SWG) in der Neufassung vom 03. März 1998 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2004 (Amtsbl. S. 1553). Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Juli 2003 (Amtsblatt S. 2130) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG) in d. Fassung vom 30. Oktober 2002 (Amtsblatt S. 2494), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2004 (Amtsbl. S. 1498) § 12 des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Neufassung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. September 2003 (Amtsblatt S. 2606) Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Bauwesen, Landesentwicklungsplan (LEPl) „Umwelt" in d. Fassung der 6. Änderung vom 5. März 1999 (Amtsblatt des Saarlandes 1999, S. 697) Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“, i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (Amtsblatt des Saarlandes, S 1574) Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Landesentwicklungsplan (LEPl) „Siedlung" vom 11. September 1997 (Amtsbl. des Saarlandes, Seite 1316) Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Landschaftsprogramm des Saarlandes vom 01. März 1989 (Amtsbatt des Saarlandes S. 353) Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Bodenschutzprogramm des Saarlandes vom 25. Januar 1990 (Amtsblatt des Saarlandes S. 253) Regierung des Saarlandes, Verordnung zur Festsetzung von Belastungsgebieten (BelastungebietsVO) vom 20. August 1976, Amtsblatt des Saarlandes S. 967, erg. geändert durch Verordnung vom 02. April 1985, Amtsblatt S. 425 und vom 31. Juni 1990 (Amtsblatt des Saarlandes S. 242) Regierung des Saarlandes, Erlass zur Einführung des Ökokontos im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom 19. Dezember 1997 (GMBl Saarland vom 25. Februar 1998) Verordnung zur Neuordnung der Naturdenkmale im Landkreis Saarlouis vom 20. August 1993 (Amtsbl. des Saarlandes, S. 878) Verwaltungsanweisung zum Schutz bestimmter Biotope nach § 25 Saarländisches Naturschutzgesetz vom 17. Juli 2001 (Gemeinsames Ministerialblatt Saarland v. 17. 09.2001, S. 298) RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S.1) EU-Richtlinie 97/62 EG vom 27.10.1997 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Saarländischen Naturschutzrechts, Ministerium f. Umwelt 2003, Quelle: Homepage des Ministeriums für Umwelt. ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 144 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ ANHANG 1: BEOBACHTUNGSLISTE EUROPÄISCHER VÖGEL - Beobachtungsgebiet Gemeinde Ensdorf nachrichtlich von Lothar Hayo, Stand: Oktober 1999 Eine Einzelkartierung mit exaktem Standortnachweis liegt nicht vor. Besondere Bemerkungen: B - Brutvogel N - Nahrungsgast D - Durchzügler W - Wintergast Anzahl Arten - 83 Anzahl Arten - 11 Anzahl Arten - 20 Anzahl Arten - 15 Haubentaucher Zwergtaucher Schwarzhalstaucher B B D Silbermöwe Sturmmöwe Lachmöwe W W W Kormoran Graureiher W N Trauerseeschwalbe D Weißstorch Höckerschwan D D Pfeifente Schnatterente Krickente Stockente Knäkente Tafelente Reiherente Schellente D D D B D D W W Hohltaube Ringeltaube Turteltaube Türkentaube Kuckuck N B B B B Schleiereule Waldkauz Mauersegler Eisvogel B B B N Zwergsäger Gänsesäger W W Grünspecht Buntspecht Kleinspecht B B B Feldlerche Uferschwalbe Rauchschwalbe Mehlschwalbe B B B B Schafstelze Gebirgsstelze Bachstelze Baumpieper Wiesenpieper Wasserpieper B B B B D W Neuntöter Zaunkönig Heckenbraunelle B B B Feldschwirl Sumpfrohrsänger Teichrohrsänger Orpheusspötter B B B B Gartengrasmücke Mönchsgrasmücke Klappergrasmücke Dorngrasmücke Fitis Zilpzalp Waldlaubsänger Wintergoldhähnchen Sommergoldhähnchen Grauschnäpper Trauerschnäpper B B B B B B B B B B B Fischadler Mäusebussard Sperber Habicht Rotmilan N Schwarzmilan Rohrweihe Kornweihe D B B N N D W Baumfalke Wanderfalke Turmfalke N N B Rebhuhn Fasan B B Wasserralle Teichhuhn Bleßhuhn B B B Kiebitz Flussregenpfeifer B B Bekassine Zwergschnepfe D W Grünschenkel Bruchwasserläufer Uferläufer Alpenstrandläufer D D D D Schwarzkehlchen Braunkehlchen Gartenrotschwanz Hausrotschwanz Nachtigall Blaukehlchen Rotkehlchen Steinschmätzer B D B B B D B D Wacholderdrossel Singdrossel Rotdrossel Amsel B B W B Beutelmeise Schwanzmeise Haubenmeise Sumpfmeise Weidenmeise Blaumeise Kohlmeise Tannenmeise Kleiber Waldbaumläufer Gartenbaumläufer B B B B B B B B B B B Grauammer Goldammer Rohrammer N B B Buchfink Bergfink Girlitz Grünling Stieglitz Erlenzeisig B W B B B W Bluthänfling Birkenzeisig B W Kernbeisser Gimpel Haussperling Feldsperling B B B B Star B Eichelhäher Elster Dohle Saatkrähe Rabenkrähe B B N N B ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 145 Gemeinde Ensdorf Begründung zum Landschaftsplan Genehmigung, Stand: 09/2004 ____________________________________________________________________________ ANHANG 2: WICHTIGE LEITUNGEN IM GEMEINDEGEBIET Die RWE-AG weist im Schreiben zur 2. Auslegung auf folgendes hin: FM T „Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten grundbuchlich gesichert. In den Dienstbarkeiten ist vereinbart, dass die entsprechenden Grundstücke für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Hochspannungsfreileitungen mit dazugehörigen Masten und ihrem Zubehör einschließlich Fernmeldeluftkabel in Anspruch genommen und betreten werden dürfen. Im Schutzstreifen ist die Errichtung von Bauwerken unstatt haft. Bäume und Sträucher dürfen die Leitungen nicht gefährden, auch Montage- und Unterhaltungsarbeiten sowie Arbeitsfahrzeuge nicht behindern. Entfernung und Kurzhaltung der die Leitungen gefährdenden Bäume und Sträucher ist zulässig, auch so weit sie in die Schutzstreifen hineinragen. Die Ausübung dieses Rechts kann einem Dritten übertragen werden. Leitungsgefährdende Vorrichtungen ober- und unterirdisch müssen unterbleiben. Flächen, die ausschließlich oder überwiegend der Veroder Entsorgung dienen (§ 63 BNatSchG) einschließlich der hierfür als schutzbedürftig erklärten Gebiete und die Flächen, die in einem verbindlichen Plan für die genannten Zwecke ausgewiesen sind, dürfen in ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Alle Planungsmaßnahmen im Bereich unserer bestehenden Hochspannungsfreileitungen sind rechtzeitig mit uns abzustimmen. Insbesondere sind die in den DIN VDE-Bestimmungen festgelegten Mindestabstände einzuhalten. Für die Bereiche des Flächennutzungsplanes haben wir Bestandsschutz.“ ____________________________________________________________________________ agstaUMWELT, 98-13 146