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Fortbildungszeitschrift und Informationsbulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie E-Zigarette: Neue Gefahr für Kinder? en 32 m Verkehrsmedizin im Kindes- und Jugendalter hr Au es sg ch ko ab Ba ng e se lm re itn ss eh 28 na Inhalative Korticosteroide Ja 23 20 14 VI/2014 m Nr. 3 zu Vol. 25 Babies – Schutz durch PertussisBoosterimpfungen des Umfelds 1,2,3 Boostrix® – 1 Impfdosis = 3-facher Schutz Boostrix® (dTpa): I: Boosterimpfung gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis von Personen ab dem 4. Geburtstag. Bei früherer Tetanus Grundimmunisierung auch zur Tetanus-Prophylaxe bei Verletzungen mit Tetanusrisiko anwendbar. Nicht zur Grundimmunisierung verwenden! D: Eine Impfdosis zu 0,5 ml. Anw.: Die Injektion erfolgt tief intramuskulär. Nicht intravasal anwenden. Nicht mit anderen Impfstoffen mischen. KI: Bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile; akute, schwerwiegende fieberhafte Erkrankung; Enzephalopathie unbekannter Ätiologie innert 7 Tagen nach einer vorgängigen Impfung mit einem Pertussis-enthaltenden Impfstoff; vorübergehende Thrombozytopenie oder neurologische Komplikationen nach einer vorgängigen Impfung gegen Diphtherie und/oder Tetanus. VM: Wenn nach einer vorherigen Impfung mit einem Pertussis-enthaltenden Impfstoff folgende Ereignisse aufgetreten sind, sollte die Entscheidung zur Gabe des Impfstoffes sorgfältig abgewogen werden: Temperatur ≥ 40.0°C innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung ohne sonst erkennbare Ursache, Kollaps oder schockähnlicher Zustand (hypotonisch-hyporesponsive Episode) innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung, oder anhaltendes, untröstliches Schreien über mehr als 3 Stunden innerhalb von 48 Stunden nach der Impfung, oder Krampfanfälle mit oder ohne Fieber innerhalb der ersten 3 Tage nach der Impfung. Bei Thrombozytopenie oder Blutgerinnungsstörung, Risiko von Blutung nach i.m.-Injektionen. IA: Wenn als nötig erachtet, kann Boostrix gleichzeitig mit anderen Impfstoffen oder Immunglobulinen – jeweils an einer anderen Injektionsstelle - angewendet werden. UW: Am häufigsten beobachtet: Lokalreaktionen (Schmerz, Rötung, Schwellung), Fieber, Müdigkeit, Anorexie, gastrointestinale Störungen, Diarrhöe, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schläfrigkeit, Schwindel, Reizbarkeit. Lagerung: Fertigspritze bei +2°C bis +8°C lagern. Nicht einfrieren. Packungen: Fertigspritze mit separat beigelegter Nadel. x1 (Liste B) Ausführliche Angaben finden Sie unter www.swissmedicinfo.ch Unerwünschte Arzneimittelwirkungen melden Sie bitte unter pv.swiss@gsk.com GlaxoSmithKline AG Talstrasse 3–5 CH-3053 Münchenbuchsee Telefon +41 (0)31 862 21 11 Telefax +41 (0)31 862 22 00 www.glaxosmithkline.ch 1006582 Referenz: 1. Schweizerischer Impfplan 2013. 2. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Anpassung der Impfempfehlung gegen Pertussis: für Jugendliche, Säuglinge in Betreuungseinrichtungen und schwangere Frauen. Bull BAG 2013; 9: 118-123. 3. Arzneimittelinformation Boostrix® (www.swissmedicinfo.ch). Inhaltsverzeichnis Vol. 25 Nr. 3 2014 Redaktion Prof. R. Tabin, Sierre (Schriftleiter) Dr. M. Diezi, Lausanne PD Dr. T. Kühne, Basel Dr. U. Lips, Zürich Dr. M. Losa, St. Gallen Prof. M. Mazouni, Lausanne Dr. M.-A. Panchard, Vevey Dr. P. Scalfaro, Cully Dr. R. Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds Prof. A. Superti-Furga, Lausanne Dr. R. von Vigier, Biel Redaktionsadresse c/o Prof. R. Tabin Av. du Général Guisan 30 Postfach 942 CH-3960 Sierre Tel. 027 455 05 05 Fax 027 455 59 55 rene.tabin@swiss-paediatrics.org Copyright © Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Verlag – Herausgeber Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) www.swiss-paediatrics.org Sekretariat / Adressänderungen Editorial 3· Ein Jahr Präsidentschaft, ein Jahr im Dienste der SGP, Zeit für eine Bilanz N. Pellaud Jahreskongress 4· «Grenzen überschreiten» fPmh-Kongress, Congress Center Basel, 12.–13. Juni 2014 U. Frey, U. Zumsteg Jahresberichte Kommissionen der SGP 5· Jahresbericht 2013/2014 der Präsidentin und des Vorstandes 8· Weiterbildungskommission 9· Fortbildungskommission 10· Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF 11· Facharztprüfungskommission Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen 12· Chefärzte A-Kollegium 13· Arbeitsgruppe Tarmed 14· Bericht aus der Delegiertenversammlung der Haus- und Kinderärzte Schweiz (MFE) und aus dem Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» (JzH) 15· Arbeitsgruppe Praxisassistenz 6· Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM-FMH) 1 16· Gruppe Sozial- und Präventivpädiatrie 17· Arbeitsgruppe DRG 18· Fachgruppe Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken 9· Pädiatrischer Ultraschall 1 20· Commission mixte Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Postfach 1380 1701 Fribourg Tel. 026 350 33 44 Fax 026 350 33 03 secretariat@swiss-paediatrics.org 21· Frühjahrssitzung des Delegiertenpools vom 27.3.2014 P. Jenny Layout und Druck Aktuelles aus den pädiatrischen Fachbereichen s+z:gutzumdruck. Nellenstadel 1 3902 Brig-Glis Tel. 027 924 30 03 Fax 027 924 30 06 info@sundz.ch Inserate Editions Médecine et Hygiène Michaela Kirschner Chemin de la mousse 46 1225 Chêne-Bourg Tel. 022 702 93 41 pub@medhyg.ch Paediatrica Erscheint 5 x jährlich für die Mitglieder der SGP. Nicht-Mitglieder können beim Sekretariat die Paediatrica zum Preis von Fr. 120.– jährlich abonnieren. Auflage 1950 Ex. / ISSN 1421-2277 Bestätigt durch WEMF Nächste Ausgabe Redaktionsschluss: 31.7.2014 Erscheinungsdatum: Nr. 4: 15.09.2014 Titelbild Wandmalerei Insassen des Zentrums für Asylsuchende in Couvet, NE Foto: Chloé Nicolet-dit-Felix Für den Inhalt der Texte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. Standespolitik 22· Interessengemeinschaft der SGIM für pädiatrische und neonatologische Intensivmedizin M.-H. Perez Fortbildung 23· Inhalative Korticosteroide in der Therapie des kindlichen Asthma, Fakten und Mythen A. Möller 28· Verkehrsmedizin im Kindes- und Jugendalter M. Pfäffli, S. Srivastava, A. Roggo 32· Die E-Zigarette: Eine neue Gefahr für unsere Kinder J. Barben, Hinweise 36· Informationsbroschüre zum Kaiserschnitt C. Kind 37· Fred Bamattter Award 2015 38· FMH-Quiz Buchbesprechungen 41· Robin und der rote Zweig – Eine Erzählhilfe für Eltern R. Schlaepfer Zeitschriftenreview 42· Kinderunfälle O. Reinberg Varia 45· Wer findet ein Titelbild für die Paediatrica? Kaktus 46· Es qualmt weiter R. Tabin 1 Für das Wertvollste im Leben. HiPP Combiotik : ® Nach dem Vorbild der Natur Emma, 6 Monate Es gibt nichts Natürlicheres als Muttermilch. Deshalb ist sie für Babys von Anfang an das Beste. Nach dem Stillen gibt es HiPP BIO Combiotik® Folgemilch. Die Einzige mit natürlichen Milchsäurekulturen, präbiotischen Ballaststoffen und den Vitaminen A, C und D für das Immunsystem. Seit jeher nehmen wir uns die Natur zum Vorbild, um für die Zeit nach dem Stillen das Beste für die gesunde Entwicklung Ihres Babys zu tun. Weitere Informationen zu Präbiotika und Probiotika finden Sie unter combiotik.ch Wichtiger Hinweis: Stillen ist das Beste für Ihr Baby. Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme, Ihrer Mütterberaterin oder Ihrem Kinderarzt, wenn Sie eine Säuglingsanfangsnahrung verwenden möchten. 1007086 Dafür stehe ich mit meinem Namen Editorial Vol. 25 Nr. 3 2014 Ein Jahr Präsidentschaft, ein Jahr im Dienste der SGP, Zeit für eine Bilanz Nicole Pellaud, Präsidentin SGP Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds Wie es mein Vorgänger Christian Kind in seinem letzten Editorial voraussagte, können Sie beim Lesen des diesjährigen Jahresberichtes feststellen, dass Vorstand, Generalsekretar iat, Kommissionen und Arbeitsgruppen vollbeschäftigt waren mit Geschäften, die für die Zukunft des Berufes Kinderarzt und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz wesentlich sind. Um die Ziele der SGP weiterhin zu verfolgen, hatten wir schon 2009 vier Bereiche definiert, denen besondere Beachtung geschenkt werden sollte: Unsere Präsenz in der Öffentlichkeit, unsere Identität, interne Organisation sowie externe Zusammenarbeit. Seitdem wurde ein weiter Weg zurückgelegt, unsere Sichtbarkeit, Identität und Organisation sind gut etabliert, eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren Partnern ist das nächste Ziel. Mehrere Bereiche entwickeln sich zu unserer Zufriedenheit: •Validierung durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF der Anträge, die unsere Weiterbildungskommission einreichte. •Unterstützung durch das BAG und die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unserer Arbeitsgruppe zur Schaffung einer Datenbank für pädiatrische Medikamente. •Ein gut etablierter Einsitz bei Hausärzte Schweiz MFE. •Mit dem Kollegium für Hausarztmedizin erarbeitete Ausbildungsprojekte. •Anfragen durch öffentliche und private Institutionen für Zusammenarbeiten und Stellungnahmen. •Mit Kinderärzte Schweiz entwickelte Synergien bei solchen Anfragen. •Die beim Departement des Innern erreichte Vergütung der Therapien zugunsten adipöser Kinder. •Eine Lösung für die Bedürfnisse in hochspezialisierter Medizin für Kinder. •Anerkennung der pädiatrischen Kriterien zur Begrenzung der bariatrischen Chirurgie. •Einen Nachfolger für Marco Belvedere finden. •Finanzielle Situation von Paediatrica und Lösungen für deren langfristiges Bestehen. •Der Wunsch, Artikel unserer schweizerischen Spezialisten in erster Linie in Paed iatrica publiziert zu sehen. •Aufwertung der «Kinder-Medizin» im Rahmen der FMH. •Die Notwendigkeit, den Zusammenhalt und eine starke Identität der SGP als Institution, die unseren Partnern gegenüber alle «Päd iatrien» vertritt, aufrecht zu erhalten. Angesichts all dieser vorrangigen Dossiers unserer Agenda haben wir in der Tat genügend Arbeit und wir wollen mit Begeisterung weiterhin den Weg gehen, den wir während 10 Jahren mit Christian Kind gegangen sind. Christian verlässt dieses Jahr den Vorstand, er war uns wertvoll und bleibt es auch weiterhin. Wir benutzen die Gelegenheit, ihm unseren herzlichen Dank auszusprechen. Diese erfreulichen Resultate ermutigen uns, unsere Anstrengungen fortzusetzen, sollten uns aber die heiklen Dossiers nicht vergessen lassen, die noch anstehen: 3 Jahreskongress Vol. 25 Nr. 3 2014 «Grenzen überschreiten» fPmh-Kongress, Congress Center Basel 12. bis 13. Juni 2014 Urs Frey, Urs Zumsteg, Basel Der Countdown zum 3. Gemeinsamen Jahreskongress fPmh, der ärztlichen Union für Kinder und Jugendliche, läuft. Gemeinsam mit den Schweizerischen Gesellschaften für Pädiatrie SGP, für Kinderchirurgie SGKC sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie SKGJPP, freuen wir uns, Sie für zwei inhaltsreiche und spannende Tage nach Basel einzuladen. Das Thema «Grenzen überschreiten» wird in Hauptvorträgen, freien Mitteilungen, Workshops sowie Satellitensymposien im Zentrum stehen, im Weiteren wird auch die pädiatrische Pharmakologie prominent vertreten sein. Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Präsident der GDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) wird zum Thema: «Wie gestaltet sich die Gesundheitsversorgung unserer Kinder in der Schweiz in 10–20 Jahren» sprechen. Basel als (Kultur-)Stadt im Dreiländereck wird eine ideale und inspirierende Kulisse für unsere Kongressthemen bieten. Es gibt aber auch Platz und Raum für Standespolitik, Mitgliederversammlungen und persönliche Begegnungen. Das Highlight am Gesellschaftsabend auf dem «Schiff» wird der Auftritt von Anna Rossinelli und ihrer Band sein. Nutzen Sie die Gelegenheit, am grössten nationalen Kongress im Bereich Kinder- und Jugendmedizin dabei zu sein. Das aktuelle wissenschaftliche Programm ist online verfügbar und verspricht eine interessante und abwechslungsreiche Veranstaltung. Ab dem 27. Mai 2014 können Sie die kompletten Abstracts auf der Kongresswebsite einsehen. Ausserdem können Sie sich dort direkt registrieren: www.congrex-switzerland.com/fpmh2014 Der Kongress diskutiert die Übergänge zwischen Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter und die damit verbundenen interdisziplinären Herausforderungen und will dabei auch fachlich Grenzen überschreiten mit dem Ziel, unseren Patienten mit interdisziplinärem Engagement und Kompetenz eine optimale Betreuung zu bieten. Korrespondenzadresse fpmh@congrex-switzerland.com Das Organisationskomitee freut sich, Sie in Basel zu begrüssen. 4 Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 Jahresbericht 2013/2014 der Präsidentin und des Vorstandes Nicole Pellaud, SGP Präsidentin Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds Zusammensetzung des Vorstandes Nukleus Präsidentin Nicole Pellaud, Genf und Sion, Praxis Vizepräsident Christoph Aebi, Bern, Klinik Philipp Jenny, Altstätten, Praxis Marc-Alain Panchard, Vevey, Klinik Mitglieder Praxis Caroline Hefti, Kassierin, Yverdon Sylvia Gschwend, Zug Pascal Stucki, Lausanne Jan Teller, Langnau Mitglieder Klinik Christian Kind, Sankt Gallen Walter Bär, Chur Oskar Jenni, Zürich Andreas Nydegger, Lausanne Mitglieder Assistenzärzte Nicole Halbeisen Valérie Dénervaud Nukleus und Vorstand traten im Verlaufe dieses Geschäftsjahres viermal zusammen. Ein Grossteil der Arbeit wurde per E-Mail und in zahlreichen Sitzungen mit unseren Partnerinstitutionen ausgeführt. Die Delegiertenversammlung fand unter dem Präsidium von Philipp Jenny am 27. März 2014 statt. Peter Tschudi berichtete über unsere Unterstützung des Gegenvorschlages zugunsten der medizinischen Grundversorgung, Benedikt Bucher über den politisierten Meinungsstreit zur Verschreibung von Ritalin ohne Konsultation der betroffenen ärztlichen Fachkreise und Alain Regamey zum Problem des Nachwuchses in pädiatrischer Immunologie-Allergologie. Weiter- und Fortbildung Die Weiterbildungskommission und ihr Präsident Christoph Rudin setzen ihre wichtige Arbeit fort, im Interesse einer qualitativ hochstehenden und auch offiziell anerkannten pädiatrischen Weiterbildung. Minirevision: Wurde durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF im September validiert. E-Logbook und Arbeitsplatz-basierte Assessments (AbA’s): Sind für Assistenzärzte und Weiterbildner wertvolle Hilfsmittel zur Evaluierung der Weiterbildung und sollten so bald als möglich eingeführt werden. Ab Juni 2015 sind sie für die Anerkennung der Weiterbildung unerlässlich. Die beiden Informations-Workshops im Herbst 2013 in Bern und Lausanne hatten nicht den erhofften Erfolg, eine erneute Session ist anlässlich des Kongresses in Basel geplant. Die Evaluationsformulare für die AbA’s sind in Ausarbeitung. Alle einschlägigen Informationen sind auf der Website der SGP und in Paediatrica zu finden. Strukturierte Kurse: Diese Kurse sind seit 2004 im Weiterbildungsprogramm vorgesehen und die validierten Inhalte sind auf der SGP-Website zu finden. Sie umfassen alle für jeden Kinderarzt erforderlichen Kompetenzen und erlauben es, die Eigenart der Kinder- und Jugendmedizin zu wahren und zu betonen. Die Kliniken sorgen dafür, dass die entsprechenden Fachbereiche bei der Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte angeboten werden. Für die Entwicklungspädiatrie wurde ein 5-Tage-Modul validiert. Für pädiatrische Notfallmedizin und Neonatologie sehen die Kliniken eine entsprechende Weiterbildung vor, und werden diese durch die Gesellschaften für Neonatologie SSN und für pädiatrische Notfallmedizin PEMS validieren lassen. Einen Bericht dazu von Christoph Rudin finden Sie in dieser Nummer. Repetitorium Pädiatrie: Wurde anfangs 2014 in Aarau erneut mit Erfolg durch Henrik Köhler und Nicole Halbeisen organisiert. Entscheide des Vorstandes Paediatrica: Es wurde entschieden, unserer Zeitschrift das Mandat für Fortbildung zu erteilen. 5 Adipositas: Nachdem das Departement des Innern die Rückvergütung multiprofessioneller Gruppen- und Individualtherapien bestätigt hat, unterstützt der Vorstand die Arbeitsgruppe bei ihren Tarifverhandlungen und beim Dossier bariatrische Chirurgie (siehe Paediatrica Vol. 25 Nr. 2 2014). TARMED: Ein Teil dieses Dossiers wurde MFE überlassen, doch Tariffragen betreffen ebenfalls Spitalärzte und Spezialisten, es braucht deshalb einen Tarifdelegierten, der die gesamte SGP vertritt. Marco Belvedere bearbeitet weiterhin die pädiatrischen Belange, zurzeit insbesondere die Neuropädiatrie betreffend, wir suchen und brauchen jedoch unbedingt einen Nachfolger, um den Wechsel unter optimalen Bedingungen abwickeln zu können. Eine entsprechende Anzeige wurde Ihnen zugestellt. Datenbank für pädiatrische Medikamente: Unter dem Vorstand von Christoph Berger hat sich die Arbeitsgruppe bemüht, in die Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte neu einen Artikel 67a einzubringen, der die Schaffung einer umfassenden Datenbank pädiatrischer Medikamente vorsieht, inbegriffen Off-Label- und nicht regis trierte Arzneimittel. Diese Eingabe wird vom BAG und der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstützt. Der politische Entscheid wird im Juni fallen. Ein einschlägiges europäisches Projekt ist bereits entstanden; die in Basel tätige Spitalapothekerin Stephanie Deuster vertritt die Schweiz, in Zusammenarbeit mit Christoph Berger. Hochspezialisierte Medizin: In Beantwortung der Anfrage der pädiatrischen Kliniken, dieses für Pädiatrie und Kinderchirurgie besorgniserregende Problem auf die Tagesordnung der Generalversammlung im Juni zu setzen, hat der Vorstand beschlossen, das Thema ausgiebiger im Rahmen der Standespolitiksitzung zu behandeln und über die Risiken für Patienten und Kinderkliniken, die Entscheidungskriterien sowie die Möglichkeiten regionaler Versorgung zur Diskussion zustellen. Kommission für die Anerkennung von Intermediate Care Units (KAIMC): Validierung der durch die Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Schaffung einer Kommission, des einschlägigen Reglements und des Budgets sowie Delegierung zweier Vertreter der SGP in diese Kommission. Checkliste für Migranten: Mario Gehri wurde beauftragt, diese auf den neuesten Stand zu bringen. Jahresberichte: Kommissionen der SGP Atlas der Entwicklungsdiagnostik: Es wird nach Finanzierungsmitteln für eine Übersetzung ins Französische gesucht. Safe Travel: Die SGP beteiligt sich mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 2000.– an dieser Website, die qualitativ gute Informationen liefert und stark besucht wird. Nächste Kongresse: Nach Interlaken 2015 wird der Kongress 2016 in Bern und 2017 in Sankt Gallen gemeinsam mit den Immunologen-Allergologen stattfinden. Der Kongress 2018 ist an einem noch zu bestätigenden Ort für die fPmh vorgesehen. Vertretung der SGP und Zusammenarbeit Union der Ärzte für Kinder und Jugendliche fPmh Ihr Präsident Michael Hofer und die Präsidenten der Gesellschaften für Pädiatrie, Kinder chirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Nicole Pellaud, Barbara Wildhaber und Hélène Beutler trafen sich am 27. November 2013. Die drei Vorstände validierten den Vorschlag einer vermehrten Zusammenarbeit, um im Rahmen der FMH eine bessere Vertretung der Medizin für Kinder und Jugendliche zu erreichen. Kinderärzte Schweiz KIS Die Kopräsidentinnen Katharina Wyss und Heidi Zinggeler trafen sich mit Nicole Pellaud am 18. Dezember 2013, um die Zusammenarbeit bei Stellungnahmen zu definieren, im Bestreben, unsere Kräfte vereint einzusetzen und die Pädiatrie effizient zu vertreten. Dazu sind vor allem eine gute Kommunikation zwischen den beiden Gesellschaften und eine Aufgabenteilung nach Themen notwendig. Die beiden Vertreter der SGP bei MFE sind ebenfalls aktive Mitglieder von KIS. Wesentlich ist, die entsprechende Funktion der beiden Gesellschaften bei unseren Partnern zu klären: Die SGP vertritt die gesamte schweizerische Pädiatrie, Praxis- und Spitalpädiatrie, in allen Sprachregionen. KIS ist der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte der deutschsprachigen Schweiz. Haus- und KinderärztInnen Schweiz MFE und Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» Die SGP engagiert sich aktiv bei MFE, zwei Kinderärzte, Rolf Temperli und Heidi Zinggeler, vertreten die SGP bei allen standespolitischen und TARMED betreffenden Fragen. Die SGP hat sich finanziell sowie aktiv zugunsten des Gegenvorschlages «Medizinische Grundver- Vol. 25 Nr. 3 2014 sorgung» eingesetzt: Peter Tschudi wurde an den Delegiertenpool eingeladen und die Informationen wurden an die Mitglieder weitergeleitet; die Präsidentin der SGP nahm an der Pressekonferenz vom 1. April teil. Kollegium für Hausarztmedizin KHM Nicole Pellaud und Nicole Jundt nahmen im Verlaufe des Geschäftsjahres an drei Sitzungen des KHM teil. Das KHM sieht sich ganz klar als Institution zur Unterstützung von Projekten in Ausbildung, Forschung und Vorsorge in der Praxis. Es sind zwei die Pädiatrie betreffende Projekte im Gange: Das KHM hat einen Beitrag von Fr. 15000.– zur Finanzierung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Fortbildungsmodul Vorsorgeuntersuchung von Kindern für Allgemeinärzte ausarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe ist unter der Leitung von Oskar Jenni bereits zusammengekommen. Das zweite Projekt ist durch das von den Allgemeinpraktikern lancierte «Gesundheitscoaching» inspiriert, und besteht vorerst in einer Studie, die untersuchen soll, ob die Schaffung einer Fortbildung in pädiatrischem Gesundheitscoaching machbar und sinnvoll ist. Caroline Hefti und Heidi Zinggeler sind an diesem Vorprojekt beteiligt, ein Ausdruck schöner Zusammenarbeit mit KIS. Verband Schweizerischer Assistenzund Oberärztinnen und -ärzte VSAO Mit Hilfe von Frau Claudia Baeriswyl, Sekretariat SGP, haben Valérie Dénervaud und Alexandra Goll am Informationstag zur Laufbahnorientierung vom 16. November 2013 in Bern die SGP vorgestellt. FMH Ärztekammer: Nicole Pellaud und Marc-Alain Panchard haben an den Sitzungen vom 3. Oktober 2013 und 8. Mai 2014 teilgenommen. Das Protokoll dazu erscheint in der Schweizerischen Ärztezeitung. Qualität: Unter dem Präsidium von MarcAlain Panchard arbeitet die Arbeitsgruppe Qualität mit der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM zusammen. Angesichts der Ergebnisse der Umfrage zum Qualitätsmonitoring und der schwachen Beteiligung der SGP-Mitglieder erscheint die Entwicklung einfacher Hilfsmittel im Bereiche Qualität unentbehrlich, wie Anleitungen zur Implementierung von vorschriftsmässigen Verfahren (z. B. Aufbewahrung von Impfstoffen und Medikamenten), Zufriedenheits-Fragebogen und Indikatoren, die es jeder Praxis 6 erlauben, Qualitätsmassnahmen einfach und effizient anzuwenden. Der Ersatz der zwei Vertreter von KIS in der Arbeitsgruppe Qualität der SGP ist wesentlich, wenn die Bedürfnisse aller Praxispädiater angemessen berücksichtigt werden sollen. FMH-Session «Vorsorge in der Praxis» im Rahmen der Swiss Public Health Conference vom 15. August 2013 in Zürich: Oskar Jenni präsentierte die pädiatrischen Daten. Zusammenarbeit zwischen FMH und Fachgesellschaften: Zusammen mit Jean-Michel Gaspoz, SGIM, vertrat Nicole Pellaud das KHM an der Sitzung vom 22. November 2013. Bundesamt für Gesundheit BAG Kampagne zur Masernelimination: Die SGP engagierte sich aktiv, mit Nicole Pellaud im nationalen Komitee sowie der Teilnahme an der Pressekonferenz vom 24. Oktober 2013 zum Start der Kampagne. Nationales Impfprogramm: Nicole Pellaud vertrat ebenfalls das KHM. Es ging darum, die Notwendigkeit ärztlicher Fachkenntnisse bei der Indikationsstellung und Durchführung von Impfungen zu unterstreichen. Gesundheitsförderung Schweiz: Nicole Pellaud und Katharina Wyss (KIS) nahmen an der Sitzung vom 10. Dezember 2013 teil, die bezweckte, durch Gesundheitsförderung im Kindesalter betroffene Fachleute in das Programm Ernährung und Bewegung einzubeziehen. Dagmar l’Allemand vertrat die SGP am 31. März 2014 an der Arbeitstagung zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten. Bundesamt für Migration BFM Der Integrationsdialog «Aufwachsen – Gesund ins Leben starten» ist eine Initiative der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) und bezweckt, die Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung von Immigrationskindern zu verbessern, www.dialog-integration.ch. Sabine Heiniger Eggimann und Birgitta Thomann vertreten die SGP. Schweizerischer Hebammenverband Christian Kind beteiligte sich an den langwierigen Verhandlungen zur Ausarbeitung der Informationsbroschüre Kaiserschnitt, die leider von den Gynäkologen nicht genehmigt wurde. Christian Kind gibt dazu in der vorliegenden Nummer eine detaillierte Information. Stellungnahmen Die SGP hat zu folgenden Fragen positiv Stellung bezogen: Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 Bundesgesetze und Gesetzesentwürfe •Epidemiengesetz: Am 22. September 2013 vom Volk angenommen. •Revision des Arbeitsgesetzes zugunsten der Entlöhnung der Stillpausen: Am 30. April 2014 angenommen. •Geplante Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzes zugunsten des Kinderschutzes: Das Berufsgeheimnis bleibt geschützt, der Arzt kann der Kinderschutzbehörde Meldung erstatten und muss nicht mehr vom Berufsgeheimnis entbunden werden, wenn er in einer von ihm gemeldeten Angelegenheit Zeugnis ablegen muss. Andere Fachleute, deren Tätigkeit das Kindesalter betrifft, können angehalten werden, Meldung zu erstatten. •Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe: Die SGP schliesst sich der Stellungnahme und den Vorbehalten von MFE an. •Revision der Verordnung zum Erhalt a posteriori eines Titels Fachhochschule. •Verordnung zur Anpassung der Tarifstrukturen: Siehe Paediatrica Vol.25 Nr. 1 II/2014. •Initiative Joder zur Autonomie von Pflegepersonal: Unter Beibehalten der ärztlichen Verantwortung und Begutachtung. •Gegenvorschlag zur Einheitskasse: Bestätigung der im Juni 2013 bezogenen Stellungnahme. •Gegenvorschlag «Medizinische Grundversorgung»: Die schweizerische Bevölkerung wird bei Erscheinen dieser Nummer abgestimmt haben. Schweizerische Partnerinstitutionen Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW •Charta zur Zusammenarbeit unter den Gesundheitsberufen. •Empfehlungen zu experimentellen und Standardbehandlungen. •Positionspapier für ein dauerhaftes Gesundheitssystem und Auswahl der nicht stichhaltigen Leistungen: Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Andreas Nydegger hat 5 von der American Academy of Pediatrics als nicht stichhaltig betrachtete Leistungen aufgegriffen (Antibiotika für virale Infekte der oberen Luftwege, Antitussiva bei unter 4-jährigen Kindern, CT-Scan und MRI bei einfachen Fieberkrämpfen, CTScan bei leichten Schädelhirntraumen und zur Routineabklärungen von Bauchschmerzen). Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit OdASanté •Kompetenzprofile in Kranken- und Palliativpflege, Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Vorsorge: Es sind eine spezifisch pädiatrische Weiterbildung und klare Definition der Zusammenarbeit mit einem Pädiater notwendig. Schweizerische Herzstiftung •Einschränkung des Salzkonsums, jedoch unter Berücksichtigung der im Kindesalter notwendigen Iod- und Fluorzufuhr. FMH •Fragebogen zu Teilzeitarbeit und neuen Arbeitsmodellen und zum Zugang zu Fachliteratur. •Standpunkt der SGP zur Notwendigkeit ärztlicher Zuständigkeit in Sachen Impfungen. Bundesamt für Gesundheit BAG •Stellungnahme der SGP zur Vergütung der multiprofessionellen Individualtherapie adipöser Kinder; der Entscheid fiel Ende 2013. •Durch Kinderärzte Schweiz mitunterzeichnete Stellungnahme der SGP zum Mangel an Impfstoffen. •Stellungnahme der SGP zum Miteinbezug der Kinderärzte in die Ritalin-Diskussion. •Stellungnahme zur Berücksichtigung der SGP bei Projekten zur Weiterbildung in medizinischer Grundversorgung. Interne Organisation Generalsekretariat Frau Claudia Baeriswyl hat unseren Generalsekretär Daniel Bürdel hervorragend unterstützt und wurde zur stellvertretenden Generalsekretärin ernannt. Ihre Arbeitsstelle beträgt sei Januar 2014 100%. Das Sekretariat gewährleistet mustergültig die Koordination der zahlreichen anfallenden Dossiers und garantiert ein optimales Funktionieren der internen und externen Beziehungen der SGP. sammlung als neues Assistenzärztemitglied im Vorstand vorgeschlagen. Mitglieder Die SGP zählt derzeit 1721 ordentliche und gesamthaft 2213 Mitglieder. Die Anzahl ordentliche Mitglieder hat erfreulicherweise in den letzten 10 Jahren um 300 zugenommen, wovon 184 alleine in den letzten zwei Jahren. Finanzen Unsere Schlussabrechnung ist zufriedenstellend und unsere finanzielle Situation weiterhin gesund. Danksagung Ganz speziell danken wir: •unserer neuen stellvertretenden Generalsekretärin Claudia Baeriswyl, wahre Drehscheibe der SGP, für ihre Tüchtigkeit und Freundlichkeit •Daniel Bürdel, der uns mit unübertrefflichem Professionalismus den Weg gewiesen hat und weiterhin weist •Roland Zimmermann und seinem Team der Druckerei s+z:gutzumdruck. für ihren unermüdlichen und professionellen Einsatz •den Mitgliedern von Vorstand, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die die treibende Kraft bei allen unseren Tätigkeiten darstellen •allen Mitgliedern, die uns bei den vielen, oft wenig sichtbaren, aber notwendigen Aufgaben zur Erhaltung einer qualitativ hochstehenden Pädiatrie in der Schweiz unterstützen. Korrespondenzadresse president@swiss-paediatrics.org Vorstand Unterstützt durch den Nukleus und das Generalsekretariat kann der Vorstand seine zahlreichen Aufgaben unter guten Arbeitsbedingungen angehen. Christian Kind tritt nach 10 Jahren aktivem und effizientem Einsatz aus dem Vorstand zurück. Nicole Halbeisen verbleibt im Vorstand und übernimmt die Vertretung der Kliniken. Dominique Gut wird der Generalver- 7 Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 Weiterbildungskommission Christoph Rudin, Basel Auch im vergangenen Jahr hat die Weiterbildungskommission zwei Mal getagt, nämlich am 19.3. und am 10.9.2013. Mitglieder der Weiterbildungs kommission und ihre Aufgaben •Christoph Rudin, Basel, Präsident, Vertretung SGP im Vorstand des SIWF •Mathias Gebauer, Biel •Chantal Ruckstuhl, Gurmels •Nicole Halbeisen, Basel, Vertretung im Vorstand SGP der Ärzte in Ausbildung •Gabriele Wohlrab, Zürich •Oliver Adam, Solothurn, Verantwortlicher der AG Praxisassistenz der SGP •Oskar Jenni, Zürich, Verantwortlicher SGP für die Visitations-Audits der WBS •Peter Carp, Yverdon •Patrick Imahorn, Luzern, Vertretung SGP in der Titelkommission •Daniel Trachsel, Basel, Vertretung SGP in der Kommission der WBS •Nicolas von der Weid, Basel, Verantwortlicher der Facharztprüfungen für Pädiatrie •François Cachat, Vevey, Vertreter der Romandie Aktivitäten Im Berichtsjahr stand eine kleine Revision unseres Weiterbildungsprogrammes an, nachdem mit der Notfallpädiatrie ein weiterer Schwerpunkt ins Weiterbildungsprogramm der SGP aufgenommen worden war. Gleichzeitig sind ein paar weitere notwendige Anpassungen des WBP vorgenommen worden, insbesondere die Aufnahme der Arbeitsplatzbasierten Assessments (AbA’s) ins Programm sowie von palliative care – Inhalten in den Lernzielkatalog. Ausserdem war eine Korrektur bezüglich der Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeit an einer Weiterbildungsstätte, die ausschliesslich eine Weiterbildung in Neonatologie anbietet, angezeigt, um in Zukunft zu verhindern, dass die maximal erlaubte Weiterbildungszeit in Neonatologie im Rah- men der Basisweiterbildung durch Anrechnung dieser Zeit als allgemeine Pädiatrie überschritten werden kann. Nach Gesellschafts-interner Vernehmlassung ist diese Mini-Revision des WBP vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) an dessen Herbstsitzung genehmigt worden. Vom SIWF werden nun noch einige sprachliche Anpassungen vorgenommen und dann wird das revidierte WBP die alte Version ersetzen. Im Auftrag des SIWF haben wir im Vorjahr einen «pädiatrisierten» Vorschlag für einheitlich strukturierte Weiterbildungskonzepte der Weiterbildungsstätten auf der Basis eines vom SIWF vorgegebenen Rasters unterbreitet und in die Vernehmlassung geschickt. Auch dieses Dokument ist von der SGP genehmigt worden und liegt derzeit beim SIWF. Wenn das neue Raster auch dort akzeptiert wird, wird es die alte Version auf den Homepages der FMH und der SGP ablösen. Die Meinung ist dann allerdings nicht, dass alle Weiterbildungsstätten ihr Konzept sogleich revidieren müssen, sondern vielmehr, dass für künftige fällige Revisionen von Weiterbildungskonzepten jeweils das neue Raster verwendet werden soll. Im Berichtsjahr hat die WBK schliesslich auch gemeinsam mit den entsprechenden Fachgesellschaften Reglemente zu Dauer, Gestaltung und Inhalten der drei obligatorischen Weiterbildungskurse in Notfallpädiatrie, Neonatologie und Entwicklungspädiatrie erstellt und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt. Diese Dokumente sollen dazu dienen, die Inhalte solcher Kursangebote zu harmonisieren, und über eine Grundlage zu verfügen, aufgrund welcher die Fachgesellschaften in der Lage sein sollen, entsprechende Kursangebote anhand dieser Anforderungsprofile zu validieren oder abzulehnen. Leider hat die Vernehmlassung dieser Anforderungsprofile zu einigen Diskussionen innerhalb unserer Gesellschaft geführt. Viele Mitglieder waren sich offenbar nicht bewusst, dass die Absolvierung dieser drei Kurse bereits seit vielen Jahren obligatorisch in unse- 8 rem WBP vorgeschrieben war. Sie gingen deshalb davon aus, dass dies eine neue Anforderung des Weiterbildungsprogrammes sei, was aber nicht der Fall ist. In naher Zukunft wird nun wohl eine Diskussion innerhalb unserer Fachgesellschaft geführt werden, ob der eine oder andere dieser Kurse aus dem WBP gestrichen werden soll. Für die Weiterbildungskommission bleibt die Vermittlung dieser Inhalte ein grosses Anliegen, da sie für jeden Pädiater an der Front unverzichtbar sind. Ein Thema, welches die WBK derzeit intensiv beschäftigt und auch in diesem Jahr im Fokus stehen wird, sind die bedeutenden Veränderungen im Gesundheitswesen. Dies betrifft in der Spitallandschaft z. B. die Bildung von Netzwerken, und in den Praxen v. a. moderne neue Modelle mit Gemeinschaftspraxen und Teilzeitpensen. Für die Spital-Weiterbildungsstätten gibt es wohl definierte Vorgaben für die Einteilung in Kategorien mit ein bis vier Jahren Weiterbildungsberechtigung. Bei den Praxen sind die Voraussetzungen für eine Erteilung einer Weiterbildungsberechtigung unserer Ansicht nach zu wenig klar geregelt, und ausserdem fehlen genügend Weiterbildungsplätze, insbesondere, nachdem aufgrund der letzten Revision des Weiterbildungs programmes in der Sekundärweiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin ja neu zwei Jahre in einer Praxis absolviert werden können. Bezüglich der Evaluation der Praxis-Weiterbildungsstätten hat die Stiftung für Weiterbildung in der Hausarzt-Medizin (WHM) schon viel Vorarbeit geleistet. Im Berichtsjahr liess sich die WBK von Frau Manolya von Erlach über die Organisation der Praxisassistenz im Rahmen der WHM und die Entwicklung und Standardisierung der inzwischen elektronisch verfügbaren Evaluationsfragebögen, die periodisch eingefordert und in zweijährigen Abständen anonym analysiert werden, orientieren. Die Stiftung wird durch Gelder der FMH und der Fachgesellschaften finanziert und übernimmt auch zahlreiche administrative Aufgaben im Zusammenhang mit der Praxis assistenz. Am 31. Mai 2013 ist anlässlich eines Symposiums an der Kinderklinik des Inselspitals in Bern das E-Logbuch der Pädiatrie offiziell eingeführt worden. Ein E-Logbuch muss von all jenen ÄrztInnen in Weiterbildung zwingend geführt werden, die ihren Facharzt nach dem 30. Juni 2015 beantragen werden, denn nach diesem Datum ist dies nur noch via E-Logbuch Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 möglich. Ebenfalls eingeführt wurden am gleichen Anlass die Arbeitsplatz-basierten Assessments, die Mini-CEX und DOPS. Diese müssen mit allen Weiterzubildenden ab sofort vier Mal jährlich durchgeführt werden. Auch in diesem Jahr möchte ich meinen Jahresrückblick dafür nutzen, mich bei den Mitgliedern der WBK für ihre effiziente und wertvolle Arbeit zu bedanken. Im Namen der gesamten WBK möchte ich mich aber auch beim Vorstand der SGP und beim SIWF bedanken, die uns stets mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Schliesslich bedanke ich mich auch für die Unterstützung des Sekretariates der SGP und für die zahlreichen wertvollen Hinweise und Beiträge zahlreicher Kolleginnen und Kollegen im Berichtsjahr. Korrespondenzadresse Christoph.Rudin@ukbb.ch Fortbildungskommission Pierre Klauser, Genf Fortbildungsdiplome und Fortbildungsplattform SIWF Vor mehr als einem Jahr hat die SGP die Fortbildungsplattform des SIWF ihren Mitgliedern auf freiwilliger Basis zugänglich gemacht. Auf diesem Weg kann ein Fortbildungsdiplom mit einem Mausklick beantragt werden. Wir erhalten das Gesuch in elektronischer Form; das Diplom wird ausgestellt, wenn die im Fortbildungsprogramm vorgesehenen Bedingungen vollumfänglich erfüllt sind (50 Credits pro Jahr, davon mindestens 25 Credits Kernfortbildung, in einem Beurteilungsintervall von 3 Jahren). Das Gesuch kann nach wie vor manuell eingereicht werden, mit dem Zustellen des persönlichen Fortbildungsprotokolls an das Sekretariat der SGP. Im 2013 haben wir 18 Anfragen behandelt (alle auf der Plattform) und 17 Diplome erteilt. Schwerpunkttitelträger Die häufigen Fragen zeigen uns, dass die Information noch nicht alle erreicht hat: Die 50 Credits jährlich gelten für ALLE Titelträger Pädiatrie, ob mit oder ohne Schwerpunkt. Dabei ist klar, dass von einem Schwerpunkttitelträger erwartet wird, einen Grossteil seiner Fortbildung im Bereich seines Schwerpunkts zu absolvieren und somit die Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Patienten zu wahren. Erteilung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen Im 2013 wurden ca. 120 Veranstaltungen akkreditiert, zusätzlich diejenigen, die automatisch anerkannt sind. Einige Anfragen mus sten abgelehnt werden, weil die Definition des Zielpublikums nicht den Vorschriften ent sprochen hat, weil es eine Weiter- und keine Fortbildung war oder weil die Richtlinien der SAMW nicht eingehalten worden sind (hauptsächlich Monosponsoring der Industrie). Viele Anfragen mussten ausserdem korrigiert werden, da weder Pausen und Mahlzeiten, noch die Industriesymposien zur Fortbildung gezählt werden dürfen. 9 Correspondenzadresse pierre.f.klauser@bluewin.ch Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF Christoph Rudin, Delegierter der SGP Am 21. November 2013 hat die Plenarversammlung 2013 des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung in Bern stattgefunden. Dies war meine erste Plenarversammlung, nachdem ich Mitte Jahr das Amt des Delegierten der SGP von Christine Aebi-Ochsner übernommen hatte. Meine erste und offenkundigste Wahrnehmung in dieser neuen Funktion war das enorm spürbare Engagement, mit der der Präsident Werner Bauer und der Geschäftsführer Christoph Hänggeli sich für die Weiterbildung der jungen Ärzteschaft in der Schweiz einsetzen, und wie sehr die beiden sich bemühen, dabei den Bedürfnissen der Gesellschaften und der Weiterbildungsstätten gerecht zu werden, und diese bei der Umsetzung der Herausforderung einer optimalen Weiterbildung nach Kräften zu unterstützen. Übergeordnetes Ziel ist es, das SIWF als «Centre of Excellence in Medical Education» für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz zu positionieren. Um dies zu erreichen, definiert das SIWF Regelungen für eine bedarfsgerechte Weiterbildung, unterstützt, evaluiert und zertifiziert die Weiterbildungsstätten, sorgt für eine korrekte und effiziente Titelerteilung und erarbeitet proaktiv Strategien zur Optimierung der Weiterbildung trotz ständig wachsenden und sich verändernden Herausforderungen. Im Bereiche der Weiterbildung ist die Einführung der E-Logbücher zu nennen, für welche sich bereits 2250 Benutzer registriert haben, was rund einem Viertel der Assistenzärzt Innen in der Schweiz entspricht. Das LoginVerfahren ist im vergangenen Jahr deutlich vereinfacht worden. Die Einführung der Arbeitsplatz-basierten Assessments (AbA’s) braucht sicher da und dort noch Überzeugungsarbeit, kommt aber auch langsam voran, insbesondere seit die Formulare vereinfacht worden sind und damit ihre Tauglichkeit im klinischen Alltag verbessert worden ist. Schliesslich werden neu in allen Weiterbildungsprogrammen Forschungstätigkeit und MD-PhD-Programme im Umfang von maximal einem Jahr akzeptiert und palliativmedizini- sche Inhalte in die fachspezifischen Lernzielkataloge aufgenommen. Wie gewohnt wurde wieder eine Assistentenumfrage durchgeführt, deren Rücklauf wie in früheren Jahren bei ca. 70 % lag; der Rücklauf war zum Zeitpunkt des Plenums noch im Gange. Immerhin zeigte sich bei den Zusatzfragen an die Leiter der Weiterbildungsstätten bereits klar, dass die Bereitschaft zum Angebot von Teilzeitstellen grundsätzlich vorhanden ist, allerdings üblicherweise mit Angabe einer unteren Grenze des Arbeits-Pensums bei 50 %. Auch im vergangenen Jahr wurden 37 % der Facharzttitel an Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischen Arztdiplom vergeben. Auch stieg die Zahl anerkannter ausländischer Arztdiplome und Weiterbildungstitel stark an. Dies zeigt, dass in der Schweiz viel zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, um die Nachfrage zu decken. Viel diskutiert ist auch weiterhin die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Inzwischen hat die dafür zuständige Arbeitsgruppe ihre Arbeit zwar abgeschlossen, es wird jetzt aber auf kantonaler Ebene weiter gearbeitet und die Bildung eines Konkordats angestrebt. Es dürfte wohl noch einige Zeit dauern, bis diesbezüglich konkrete Lösungen vorliegen. Korrespondenzadresse christoph.rudin@ukbb.ch 10 Jahresberichte: Kommissionen der SGP Vol. 25 Nr. 3 2014 Facharztprüfungskommission Die Rechnung der Prüfung 2013 war knapp kostendeckend. Bei weiterer Abnahme der Kandidatenzahl könnten aber Probleme entstehen. Die Kommission hat verschiedene Varianten besprochen, damit das Prüfungsbudget ausgeglichen bleiben kann. Nicolas von der Weid, Basel Mitglieder •Nicolas von der Weid, Basel (Präsident) •Valérie Dénervaud (Vertreterin AA, Fribourg) •Nicole Halbeisen (Vertreterin AA, Luzern) •Andreas Nydegger (Vertreter Vorstand) •Claudio Roduit, Pregassona •Markus Wopmann, Baden •Johannes Wildhaber, Freiburg •Mario Bianchetti, Bellinzona Im Jahre 2013 waren es 87 KandidatInnen, die an der schriftlichen Prüfung am 06.06.2013 in Freiburg teilgenommen haben. Sechs (7 %) KandidatInnen haben die Prüfung nicht bestanden, d. h. die minimale Punktezahl von 48 (von maximal 60) Punkten nicht erreicht. Der Durchschnitt lag bei 52 Punkten, was auf eine «faire» Prüfung hinweist. Die Streubreite war aber gross, von 43 bis zu 54.5 Punkten, was einen doch unterschiedlichen Vorbereitungsgrad der KandidatInnen zeigt. Global waren die Ergebnisse der Romands, der Deutschschweizer und der Tessiner vergleichbar. Wie im Vorjahr waren die Fotos, die Röntgenbilder und die anderen Illustrationen zu den Fällen in einem separaten Heftchen mit ausreichender Bildqualität zu finden. An der mündlichen Prüfung in den verschiedenen Kinderspitälern der Schweiz haben sich 82 KandidatInnen präsentiert und 81 haben sie auch bestanden (Erfolgsrate 98 %). Diese hohe Erfolgsrate, vergleichbar zur jenen der vorherigen Jahre, bestätigt die gute Qualität der pädiatrischen Ausbildung in der Schweiz. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen KollegInnen in den Kinderspitälern für ihre grossen und bemerkenswerten Leistungen in der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfung ganz herzlich bedanken. Auch das Sekretariat der SGP und insbesondere Frau C. Bäriswyl hat eine hervorragende Leistung in der Organisation gezeigt: alle (immer zunehmenden!) Wünsche der KandidatInnen bezüglich Timing ihrer Prüfung konnten respektiert werden. Im 2013 konnten die Kinderkliniken von Biel und Triemli wieder in die Gruppe der prüfenden Stellen aufge- nommen werden, danke schön an ihre Leiter! Für’s Jahr 2014 werden wir versuchen, die Kinderklinik von Vevey zu gewinnen, damit die verfügbaren Tage für die KandidatInnen der Romandie auch etwas zunehmen. Die Ergebnisse der schriftlichen und münd lichen Pädiatrieprüfungen bleiben mit den jenigen anderer grossen Spezialistengesellschaften wie innere Medizin oder Chirurgie vergleichbar. Der Kommission ist es wichtig, einen gewissen Schweregrad insbesondere bei der schriftlichen Prüfung beizubehalten und damit die Qualität der in der Schweiz ausgebildeten PädiaterInnen zu garantieren. Das Plenum der Prüfungskommission sass am 22.08.2013 in den Räumlichkeiten der SGP in Freiburg zusammen. Besprochen wurde die schriftliche Prüfung 2013 und ihre Ergebnisse. Wie im Vorjahr beschlossen, hat ein zweites Mitglied der Kommission alle nicht bestandenen Prüfungen ein zweites Mal korrigiert und bei jedem Fall die Beurteilung des ersten Prüfers bestätigt. Von den 6 Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, hat einer Rekurs eingelegt. Der Entscheid der Rekurs Kommission der FMH ist aktuell noch pendent. Die Kommission bleibt der Meinung, dass die Mindestzahl von 3 Jahren pädiatrischer Ausbildung unbedingt eingehalten werden muss. Jedes Jahr gibt es doch KandidatInnen, die sich mit weniger als diese 36 Monate anmelden. Beschlossen wurde, auf der Basis der FMH-Regelung, dass die minimalste Anzahl bei 32 Monaten liegen muss, mit der Auflage eines entsprechenden Zeugnisses des für die Weiterbildung des Kandidaten verantwortlichen Chefarztes. Zudem wies uns die FMH darauf hin, dass es bei ausländischen KandidatInnen die Verantwortung der Fachgesellschaft sei, alle nötigen Bedingungen (u. a. Anerkennung des bestandenen Staatsexamens durch die MEBEKO) zur Teilnahme an die Prüfung zu überprüfen. Dies wurde im 2013 von der SGP buchstabengetreu durchgeführt! Ebenfalls auf Veranlassen der FMH wurden sämtliche Prüfungsunterlagen und die gesamte Adressdatenbank der SGP angepasst. 11 Korrespondenzadresse nicolas.vonderweid@ukbb.ch Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Chefärzte A-Kollegium Sergio Fanconi, Lausanne, Präsident (bis 30.6.2013) Thomas J. Neuhaus, Luzern, Präsident (ab 1.7.2013) Übersetzung: Andrea Superti-Furga, Lausanne Mitglieder •Christoph Aebi, Bern •Dominique Belli, Genf •Sergio Fanconi, Lausanne (bis 30.6.2013) •Andrea Superti-Furga (ersetzt Sergio Fanconi) •Urs Frey, Basel •Henrik Köhler, Aarau •Roger Lauener, St. Gallen •Thomas J. Neuhaus, Luzern •Felix H. Sennhauser, Zürich Sitzungen An zwei Sitzungen im Verlauf des Jahres 2013 wurden wichtige Probleme der Pädiatrie besprochen. Im Zentrum standen wie immer die Standespolitik, die Weiter- und Fortbildung, die Finanzen (Tarmed und DRG) und Lehre/ Forschung. Themen Folgende Geschäfte wurden detailliert diskutiert: 3. Swiss-DRG: Verfolgen der jährlichen Anpassungen (mit bisher meist negativen Auswirkungen auf die Erträge der Kinderspitäler) sowie der Pädiatrie-spezifischen Eingaben 4. Notfalldienst a. Notfallpraxis: Zusammenarbeit Praxispädiater und Kinderspital b. Notfalltelefon: Verschiedene Lösungs ansätze in der West- und Deutschschweiz: Organisation entweder durch Staat, Krankenkassen oder Kinderspitäler 5. Kinderarzneimittel im Rahmen der Ver abschiedung des neuen Heilmittelgesetzes a. Pilotprojekt 2013–14: Überprüfung der Machbarkeit und Struktur der Pädiatrischen Datenbank b. Hauptprojekt 2014–15: Harmonisierung der Indikationen und der Dosierungen der Medikamente in den Kinderspitälern der Schweiz 6. Hochspezialisierte Medizin (IVHSM) 1. SGP-Zeitschrift Paediatrica: Rolle als offizielles Fortbildungsorgan der SGP 2. Weiterbildung a. An vielen Weiterbildungsstätten besteht ein Mangel an BewerberInnen aus der Schweiz; BewerberInnen aus dem Ausland stammen in der Deutschschweiz vorwiegend aus Deutschland und Österreich, in der Westschweiz aus Frankreich, Italien und Südeuropa b. Finanzierung der Weiterbildungsstellen durch Kantone (sehr unterschiedlich) c. Weiterbildungsordnung und -module (Neonatologie, Notfallmedizin, Entwicklungspädiatrie) d. Arbeitsplatz-basierte Assessments: Mini-CEX (Mini Clinical Examination Exercise) und DOPS (Direct Observation of Procedural Skills) e. E-Logbuch f. SGP-Repetitorium in Aarau g. SGP-Facharztprüfung 7. Qualitätsmessungen ANQ (Association nationale pour le Développement de la Qualité dans les Hôpitaux et les Cliniques) a. Arbeitsgruppe Qualitätsindikatoren für Kinderspitäler b. Messungen 2013: Jährliche Erfassung der Dekubitusprävalenz und seit 1.10.2013 Swissnoso (Appendektomie) 8. Pädiatrische Register: Onkologie, Nephrologie, Neonatologie 9. Nachfolgeplanung der KaderärzteInnen der A-Kliniken 10.SGP-Kongress in Basel 2014 und Interlaken 2015 (inkl. integrierter Forschertag SGP) Korrespondenzadresse thomas.neuhaus@luks.ch 12 Vol. 25 Nr. 3 2014 Vol. 25 Nr. 3 2014 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Tarmed Marco Belvedere, Zürich Betreuung der Mitglieder in Tariffragen Wir haben Mitglieder bei Unsicherheiten in der Tarifauslegung, im Kontakt mit den Versicherern (z. B. bei Rückforderungen oder Androhung von Wirtschaftlichkeitsverfahren) und bei der Optimierung der Tarifanwendung beraten. Ein neuer Tarifentscheid der paritätischen Interpretationskommission PIK erlaubt nun seit dem 15.2.2014 auch den pädiatrischen Endokrinologen/Diabetologen die Tarmedposition 00.1325 Insulintherapie mit Infusionspumpe, pro 5 Min., abzurechnen. Änderungen der Verordnungstarife wurden per Mail kommuniziert, da sie erst kurz vor Einführung bekannt wurden. Zudem haben wir die Mitglieder zeitgerecht über entsprechende Artikel in der Paediatrica informiert. Tarifrevision/Hausarztkapitel Die Integration eines Hausarztkapitels im Tarif gestaltet sich schwierig, da die Tarifpartner wenig Freude daran zeigen. Trotzdem geben wir nicht auf. Der Bundesrat hat einer Besserstellung der Grundversorger zugestimmt und unterstützt diese aktiv. Auch hier gibt es aber grosse Differenzen bei der Zufriedenheit der Tarifpartner. Die Arbeit in der Tarifkommission der Hausärzte war und ist sehr wichtig bei der Mitgestaltung der zukünftigen Entwicklung. Heidi Zinggeler und Rolf Temperli sind gut in die Tarifkommission der Hausärzte eingeführt worden und verstärken die Vertretung der pädiatrischen Interessen. Leistungsdaten Der Zugriff auf die aggregierten Trust-CenterDaten half uns, Sachverhalte eingehender zu prüfen und realitätsnah zu argumentieren. Insbesondere war es damit möglich die Auswirkungen des geplanten Tarifeingriffes durch das BAG für die Hausärzte und speziell auch für die Kinderärzte zu beurteilen und unsere Stellungnahme dazu zu formulieren. Personelles Per Ende Juni 2014 werde ich nach über 15 Jahren Tarifarbeit diese nicht mehr weiterführen. Die Übergabe ist noch nicht definitiv geregelt. Wir werden versuchen über eine Stellenausschreibung eine Nachfolge zu finden und einen Teil der Tarifarbeit an die Tarifkommission der Hausärzte Schweiz delegieren, wo zwei pädiatrische Vertreter für unsere Anliegen kämpfen werden. Denis Aladjem wird ebenfalls seine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe beenden. Er hat über viele Jahre mitgeholfen, dass die Arbeiten rechtzeitig fertiggestellt werden konnten und war fast immer für die finale Übersetzung für die Paediatrica besorgt. Ich bedanke mich beim ganzen Team und hoffe auf eine gute Nachfolgelösung. Marco Belvedere und Denis Aladjem, Christoph Francke, Mario Schuhmacher Korrespondenzadresse marco.belvedere@bluewin.ch Wirtschaftlichkeitsverfahren Die Ausarbeitung der Kriterien für Wirtschaftlichkeitsverfahren geht weiter. Die Arbeiten sind immer noch im Fluss. Sitzungen Die Teilnahme an Sitzungen der Tarifgremien und an Informationsveranstaltungen zu tarifrelevanten Prozessen erlaubte mir rechtzeitig reagieren und mitarbeiten zu können. 13 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Bericht aus der Delegiertenversammlung der Haus- und Kinderärzte Schweiz (MFE) und aus dem Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» (JzH) Philipp Jenny, Altstätten, Delegierter MFE, Beisitzer Initiativkomitee «Ja zur Hausarztmedizin» Wir haben eine wichtige Etappe erfolgreich beendet! Der von uns unterstützte Gegenvorschlag zur Initiative JzH wurde am 18. Mai 2014 vom Schweizer Stimmvolk deutlich mit 88 % Ja-Stimmen angenommen. Damit zeigen die Schweizer, dass sie weiterhin eine Grundversorgung wünschen, die auf einem hausärztlichen System respektive auf einem System mit praktizierenden Pädiatern basiert. Die Höhe des Resultates lässt den Schluss zu, dass auch ein Teil der SVP-Wähler – die einzige grosse Partei mit einer Nein-Parole – ein JA in die Urne gelegt hat. Somit geniessen wir die Unterstützung von links bis rechts! Diese gilt es nun zu nutzen, um unsere Anliegen weiter voran zu treiben. Ein Verfassungsartikel ist ohne Umsetzung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe nichts wert. Aktuell müssen wir den Finger auf die Umsetzung des Masterplans legen, dieser war für den Rückzug der Initiative ausschlaggebend. Wichtige Teile der darin versprochenen Zu geständnisse, insbesondere der finanziellen, sind noch nicht definitiv. Der nächste Schritt ist das Tarmedkapitel 40, damit die tarifliche Aufwertung nach dem bundesrätlichen Provisorium (im Masterplan) längerfristig wird. Die aktuelle Tarmedrevision soll am 1. Januar 2016 eingeführt werden. Da alle Fachgesellschaften bisher nur unterbewertete Tarifpositionen gefunden haben und es keine zu geben scheint, bei denen eine Tarifanpassung nach unten möglich ist, stehen harte Verhandlungen an. Die Politik besteht wie immer auf Kostenneutralität und das Geld für unseren Mehrverdienst muss daher jemandem weg-genommen werden. hat die Ärztekammer der FMH beschlossen, das IPI zu unterstützen. Damit ist das Institut nun breit abgestützt und verfügt über die nötigen Mittel, um der Politik und der Informatikindustrie die Bedingungen aufzuzeigen, unter denen wir die weitere Digitalisierung unserer Praxen vorantreiben wollen. Das Thema Qualität ist ein weiterer Dauerbrenner, bei dem die Ärzteschaft die Federführung behalten muss. Auch hier möchte man uns mit von oben verordneten Massnahmen (Qualitätsinstitut) Beine machen. Es werden immer noch zu wenig Haus- und Kinderärzte ausgebildet. Die bisher im Masterplan beschlossenen Massnahmen werden nicht genügen, den drohenden Mangel abzuwenden. Auch die Bürokratisierung unseres Berufes, die Einschränkung unserer Verordnungskompetenzen, die Aufwertung unserer medizinischen Praxisassistentinnen mit dem Recht, selbständige Leistungen abrechnen zu können, wurden im Masterplan nicht verbessert. Wie eingangs erwähnt, ist die heutige Abstimmung ein wichtiger Meilenstein, aber der Weg ist noch lange nicht zu Ende. Korrespondenzadresse phjenny@hin.ch Weiter beschäftigt sich MFE mit der kommenden Einführung von e-Health, welcher unseres Erachtens zuerst eine breite Digitalisierung der Krankengeschichte (eKG) vorangehen muss. Dazu haben wir das Institut für Praxisinformatik (IPI) gegründet. Im letzten Herbst 14 Vol. 25 Nr. 3 2014 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Vol. 25 Nr. 3 2014 Arbeitsgruppe Praxisassistenz •Kägi Roland, Zürich ZH •Ledergerber Johannes, Zürich ZH •Paccaud Denis, Monthey VS •Jörg Walter, Zürich ZH Oliver Adam, Solothurn Mitglieder Korrespondenzadresse Dr. med. O. Adam Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin FMH Gruppenpraxis für Kinder und Jugendliche Bürgerspital 4500 Solothurn Tel. 032 627 37 77 Fax 032 627 37 78 o.adam@hin.ch Die Praxisassistenz eignet sich hervorragend zur Motivation unser jungen KollegInnen. Ich bitte alle mitzuhelfen, um diese Form der Weiterbildung zu fördern. •Valérie Dénervaud •Sepp Holtz •Philipp Trefny •Oliver Adam (Präsident) Die Aktivitäten 2013 bestanden vor allem aus «Lobbying» für die Praxisassistenz. Es konn ten einige Anfragen von Lehrpraktikern beantwortet und Praxisassistenzen angebahnt werden. Entwicklung der Praxisassistenz (PA) 2013 wurden von pädiatrischen Lehrpraktiker Innen insgesamt 78 Monate PA à 100 % durchgeführt. Umgerechnet ergibt das für zukünftige PädiaterInnen ca. 13 sechsmonatige PA zu 100 %. Dies sind erfreulicherweise 3.5 PAMonate mehr als 2012, aber noch weit entfernt vom Ziel von 30 bis 40 PA pro Jahr. Zumindest sollte jede und jeder eine PA machen können, der eine Praxis eröffnet. Nicht einmal dies ist aktuell der Fall, obwohl gemäss den Zahlen aus der Schweizerischen Ärztezeitung nur knapp 19 Praxiseröffnungen pro Jahr (siehe Abb.1) erfolgen. Dies reicht im Übrigen nicht zur Aufrechterhaltung der aktuellen pädiatrischen Grundversorgung, geschweige denn zum dringend erforderlichen Ausbau. Schliesslich bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen, die im letzten Jahr eine oder mehrere Praxisassistenzen durchgeführt haben, bzw. eine zur Durchführung angemeldet haben. Sollte jemand vergessen worden sein, bitte ich um Entschuldigung und Benachrichtigung. •Böhlen-Flury Tanja und Von Hornstein Nicolas, Bern BE •Wyder Corinne und Wallmann Sandra, Burgdorf BE •Lemma Alarcon dall’Orso Aline, Petit-Lancy GE •Schön Hugo, Hochdorf LU •Gruppenpraxis für Kinder und Jugendliche (Thomas Baumann, Thomas Ernst, Hanna Bieri, Paul W. Meier und Oliver Adam), Solothurn SO •Niederer Blatter Brigitte, Olten SO •Peters Carsten, Frauenfeld TG •Tabin René und Wehrli Ursula, Siders VS •Etterlin Charles, Zürich ZH •Geiser Andreas und Thomann Birgitta, Schlieren ZH •Holtz Sepp, Zürich ZH •Schenk Beat, Thalwil ZH 30 25 20 Frauen 15 10 Männer 5 Total Abb. 1: Pädiatrische Praxiseröffnungen nach SAeZ 15 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 0 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Vol. 25 Nr. 3 2014 Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM-FMF) Gruppe Sozial- und Präventivpädiatrie Oliver Adam, Stiftungsrat der SGP; Solothurn Nicole Pellaud, Genf und Sitten Stiftungsräte •Christian Häuptle (Präsident, Vertreter SGAM) •Jürg Pfisterer (Vertreter SGIM) •Werner Bauer (Präsident SIWF, Vertreter FMH) •Urs Sieber (Vertreter VSAO) •Thomas Bischoff (Vertreter KHM) •Oliver Adam (Vizepräsident, Vertreter SGP) Geschäftsführerin Manolya von Erlach Mitarbeiter Bernhard Rindlisbacher Sekretariat Franziska Kohler, Jacqueline Bähler Saxenhofer Beisitzer Ewa Mariethoz (Gesundheitsdirektorenkonferenz) Marc Müller (Präsident MFE) 2013 fanden vier Stiftungsratssitzungen statt. Zudem befand ein zweiköpfiger Ausschuss (Ch. Häuptle und O. Adam) über alle eingehenden Gesuche um Praxisassistenz. Die Stiftung ist das Kompetenzzentrum und erste Adresse für Fragen bezüglich der Weiterbildung in Hausarztmedizin, insbesondere der Praxisassistenz. Alle diesbezüglichen Informationen, nicht nur über die selbst finanzierten Praxis assistenzen, fliessen in der WHM zusammen. Darunter fallen auch die kantonalen Programme zur Weiterbildung in und für die Praxis und spezielle Kurse (z. B. für zukünftige Lehr praktiker oder zur Praxisführung). Alle Informationen diesbezüglich findet man auf der Homepage www.whm-fmf.ch in Deutsch und Französisch. Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds trierten 7.2 % (18 Monate von 249). Die Gesamtzahl der pädiatrischen Praxisassistenzen ist aber dank den kantonalen Modellen weiter leicht gestiegen. Bisher konnten alle Anträge um Mitfinanzierung von Praxisassistenzen positiv beantwortet werden, falls die Bedingungen (ebenfalls auf www.whm-fmf.ch einsehbar) erfüllt waren. Mit dem Ausbau der kantonalen Programme werden wie erwartet weitere Mittel frei. Bei entsprechendem Interesse zögern Sie bitte nicht, die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin zu kontaktieren: WHM FMF Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin Weissenbühlweg 8 3007 Bern Tel. 031 371 84 04 Fax 031 371 84 06 m.vonerlach@whm-fmf.ch Korrespondenzadresse Dr. Oliver Adam Gruppenpraxis für Kinder und Jugendliche Bürgerspital 4500 Solothurn o.adam@hin.ch 2013 ist der Anteil der pädiatrischen Praxisassistenzen, die von der WHM unterstützt werden im Vergleich zu 2012 stabil geblieben. Bei den mitfinanzierten waren es 24.6 % (28 Monate von insgesamt 114), bei den adminis 16 Die Gruppe Sozial- und Präventivpädiatrie tritt nicht mehr zusammen, verbleibt aber ein Konsultativorgan für den Vorstand, dem sie bei Stellungnahmen zu Projekten im Bereiche Sozialpädiatrie ihre Kompetenzen und Kenntnisse zur Verfügung stellt. Es seien insbesondere das Epidemiengesetz, die Kampagne zur Eliminierung von Masern, das nationale Impfprogramm, Änderungen des Zivilgesetzbuch es in Sachen Kinderschutz oder zugunsten des Stillens am Arbeitsplatz genannt. Korrespondenzadresse nicole.pellaud@gmail.com Vol. 25 Nr. 3 2014 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe DRG Michele Losa, St Gallen Seit der letzten Berichterstattung der Arbeitsgruppe DRG ist die neue Spitalfinanzierung mittels Fallpauschalen schon fast Alltag geworden. Das System scheint doch einige negative Auswirkungen auf die Ertragssituation von Kinderspitälern und Kinderkliniken zu haben. Wie schon in früheren Jahren, haben sich die Aktivitäten der Arbeitsgruppe im Wesentlichen auf zwei Aufgaben konzentriert. Zum Ersten wurden wieder einige Verbesserungsvorschlä- ge zuhanden der SwissDRG AG bzw. des Bundesamtes für Statistik eingereicht. Die Erfassung von Kriterien, um die Auswirkungen von SwissDRG auf die Behandlungsqualität bestimmter Themen zu untersuchen, geht nur schleppend voran. Zum Teil wurden nur wenige Datensätze geliefert und andererseits war die Zeit für den Verantwortlichen SwissDRG der SGP nicht immer vorhanden gewesen. Auch dieses Jahr werden verschiedene Anträge, insbesondere Korrekturen bzw. Präzisie- rungen von früheren Anträgen im Verfahren SwissDRG eingereicht. In diesem Zusammenhang hat sich eine Zusammenarbeit mit der DRG-Gruppe der AllKids-Spitäler gebildet, welche die Arbeit unserer Gruppe unterstützt. Auch die Unterstützung durch Vertreter der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie ist sehr wertvoll. Im Bereich der stationären Psychiatrie und Rehabilitation wird auch sehr eifrig gearbeitet. Auch hier sind Vertreter der Kindermedizin dabei. Korrespondenzadresse Michele.Losa@kispisg.ch Aufgabenprofil einer/s Tarifverantwortlichen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie Im Hinblick auf die anstehenden Tarifrevisionen und im Sinne einer kontinuierlichen Begleitung der tarifarischen Arbeiten hat die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) beschlossen, folgende Stelle auszuschreiben: Tarif-Verantwortliche(r) Pädiatrie (~ 5–10 % Tätigkeit) Die Stelle kann durch eine oder mehrere Personen besetzt werden, die gemeinsam und im gegenseitigen Austausch die Interessen der Pädiatrie in Tariffragen vertreten und die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen erarbeiten. Folgende Aufgaben umfasst das Pflichtenheft: • Beantwortung der Tarifanfragen von Mitgliedern • Vorbereitung der Tarifanträge, welche durch den Tarifdelegierten eingebracht werden • Unterstützung der Kommission Tarife der FMH: • Datenbearbeitung und Begleitarbeiten zu Tarmed 2.0 • Begleitung bei Wirtschaftlichkeitsverfahren • Regelmässige Mitgliederinformation über das Tarifgeschehen in der Paediatrica und auf der Homepage der SGP • Wartung der Tarif-Dokumente auf der Homepage der SGP in Zusammenarbeit mit dem SGP-Sekretariat • Teilnahme am Tarifdelegiertentag (2 x / Jahr) • Unterstützung der Mitarbeitenden der Tarifkommission MFE (Haus- und Kinderärzte Schweiz), welche von der SGP mandatiert wird, die Tarifverhandlungen zu führen Folgende Voraussetzungen werden zur Übernahme der oben beschriebenen Funktion erwartet: • Verlässliches Engagement für die Begleitung von mittelfristigen Projekten und der Aneignung von entsprechendem Wissen • Sicherheit im Umgang mit Zahlen • Gespür für politische Zusammenhänge und Verhandlungsprozesse Die Entschädigung der sich in den Tariffragen engagierenden Person(en) erfolgt nach zeitgemässen Ansätzen und kompensiert unter anderem auch die ausfallende Praxistätigkeit. Eine Einführung in die Thematik und Begleitung in der Anfangsphase erfolgt unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse und nach Absprache. Interessierte Personen sind gebeten, sich bis zum 9. Juni 2014 beim SGP-Sekretariat zu melden: Tel. 026 350 33 44 17 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Fachgruppe Kinderschutz der schweizerischen Kinderkliniken Präsidium: Markus Wopmann, Baden Mitgliederliste Aarau: Gérald Berthet Aigle: Thomas Gehrke Baden: Markus Wopmann Basel: Daniel Beutler Bern: Christian Wüthrich, Mischa Oesch Biel: Stefanie Armbruster Chur: Elmar Keller Genf: Madeleine Mirabaud Lausanne: Jean-Jacques Cheseaux Lugano: Valdo Pezzoli Luzern: Jeanette Stalder Münsterlingen: Christoph Stüssi St. Gallen: Tamara Guidi Sitten: Jean-Jaques Cheseaux Winterthur: Kurt Albermann Zürich, Kinderspital: Georg Staubli Zürich, Triemli: Maren Tomaske •Die nächste Fachtagung Kinderschutz wird am 18.11.2014 in Bern stattfinden. Die Organisation liegt in den Händen der Kinderschutzgruppe Lugano, das genaue Thema steht aktuell noch nicht fest. Korrespondenzadresse markus.wopmann@ksb.ch Sitzung: 14.01.2014 •Das Grundsatzpapier «der Umgang mit Übergriffen in Kinderspitälern» wurde durch ein professionelles Übersetzungsbüro auf Französisch übersetzt. Sobald die Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie dieses Papier auch gutheisst, kann es als gemeinsames Grundsatzpapier der drei Gesellschaften für Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderchirurgie publiziert werden. •Die nationale Erfassung von Kinderschutzfällen an Kinderkliniken läuft weiter, die Zahlen für das Jahr 2013 werden in Kürze publiziert. •Am 19.11.2013 hat die alljährliche Fachtagung Kinderschutz in Bern stattgefunden, organisiert durch die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Luzern. Insgesamt haben 118 Personen teilgenommen, die Feedbacks bezüglich der Referate waren grossmehrheitlich gut. Die Tagung stand unter dem Titel «Kinderschutz und neue Medien» und wurde bereits in der ersten Ausgabe der Paediatrica des Jahres 2014 ausführlich kommentiert. 18 Vol. 25 Nr. 3 2014 Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Vol. 25 Nr. 3 2014 Pädiatrischer Ultraschall auch von PLOS ONE akzeptiert (peer review) und puliziert (siehe auch Paediatrica 2014, 25 (2): 14). Raoul Schmid, Baar, und Bernd Erkert, Münsterlingen Fachorganisation Schweizerische Vereinigung für Ultraschall in der Pädiatrie (SVUPP), www.svupp.ch Kopräsident Raoul Schmid, Baar Kopräsident Bernd Erkert, Münsterlingen Vorstand •Raoul Schmid, Kopräsident •Bernd Erkert, Kopräsident, Klinikvertreter •Johannes Greisser, Kasse, Homepage •Thomas Baumann, Beisitzer, Gründungsmitglied •Magdalena Hürlimann, Beisitzerin Geschäftsstelle •Herr Simon Hubacher, Geschäftsführer bis 30. Juni •Frau Corinne Morger, Sachbearbeiterin Kurse/Administration, alleinige Führung des Sekretariats bis 30. September 2013 •Neu seit 1. Oktober ist Frau Sylvia Locher, Geschäftsführerin Vorbemerkung Von Seiten der SVUPP, die als Sektion Pädiatrie der SGUM auch die Interessen der an Kliniken Tätigen vertritt, wurden in diesem Jahr Gespräche mit Vertretern der Interessengruppe Pädiatrische Kliniken geführt. Eine kurze Umfrage zur aktuellen Ausbildungssituation im Ultraschall in den Schweizer Kinderkliniken wurde ebenfalls durchgeführt. Die Bemühungen der SVUPP, um die Integration der Sonographie in die pädiatrische Facharztausbildung und die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten im Ultraschall für interessierte Pädiater an Schweizer Kinderkliniken werden auch im kommenden Jahr weitergehen. Mitgliederstatistik Derzeit hat die SVUPP 289 ordentliche und 60 ausserordentliche Mitglieder. Aktivitäten 2013 •Ultraschall-Dreiländertreffen vom 9. bis 12.10.2013 in Stuttgart. Teilnahme von SVUPP-Mitgliedern. Kurswesen •2 Halbtages-Workshops zu Themen der pädiatrischen Sonographie in Aarberg (Organisation: Steffi Armbruster und Joe Greisser) •1 kombinierter Aufbau- und Abschlusskurs Pädiatrische Sonographie am 8./9.11.2013 in Aarberg (Joe Greisser, Raoul Schmid) •6 Hüftultraschallkurse nach Graf (Andrea Imahorn, Raoul Schmid, Thomas Baumann, Markus Renggli, Nils Hammerich) Zertifizierung 5 KollegInnen wurden nach erfolgreicher Schlussevaluation zertifiziert und haben damit die Bewilligung zur selbständigen Anwendung sonographischer Untersuchungen beim Kind (Fähigkeitsausweis Sonographie, Modul Pädiatrie) erhalten. Grösser ist weiterhin die Zahl der Interessenten am FA Hüftsonographie. Hier haben rund 25 KollegInnen die Befähigung erworben. Projekt Hüftsonografie in der Mongolei/SMOPP (Swiss Mongolian Pediatric Project, Thomas Baumann und Raoul Schmid) Nach Beendigung der mehrjährigen Zusammenarbeit mit den Swiss Surgical teams fand am 13.4.2013 die Gründung des Vereins SMOPP mit Sitz in Baar ZG statt. Das Team für die Projektmission wurde auf 5 Personen erweitert, welche vom 20.7. bis zum 3.8.2013 in die Mongolei reisten. Schwerpunkte der diesjährigen Arbeit war die Revision und Aktualisierung der Betriebssoftware der Ultraschallgeräte in Ulan Bator. Das SMOPP ist nicht nur in der Hauptstadt Ulan Bator tätig gewesen, sondern hat zum einen die Aussenstation im nördlichen Aimag Chovschol besucht und die westlichen Aimags um Khovd (Bayan Ölgli, Uws, Zawchan, Gobi Altai und Khovd) mit neuen Ultraschallgeräten versorgt und die lokalen Ärztinnen ausgebildet. Die in den Jahren zuvor durchgeführte Studie wurde finalisiert und wie erwähnt schliesslich 19 Die Resultate wurden auch am Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie präsentiert und diskutiert. Folgestudien sind bereits in Planung. Homepage www.smopp.net Korrespondenzadresse Raoul Schmid + Bernd Erkert Kopräsidium SVUPP Geschäftsstelle Badenerstrasse 21 CH-8004 Zürich info@svupp.ch Jahresberichte: Pädiatrische Interessen- und Arbeitsgruppen Commission mixte A. Regamey, Morges, Kopräsident Übersetzung: J. Caflisch, Zürich, Kopräsident Mitglieder •Maya Borkowsky (Kinder- und Jugendpsychiaterin) •Jean-Marie Annoni und Thomas Baumann (Neurologen) •Jörg Bohlender (Phoniater) •Mattheus Vischer (ORL) •Jean-Paul Rathgeb (Neuropädiater) •Claudia Erne •Michèle Kaufmann und Christine Spichiger (Logopädinnen) •Jon Caflisch (Entwicklungspädiater) •Alain Regamey (Pädiater) Die Commission mixte für Sprachgebrechen (CM) hat sich zwei mal für Vorarbeiten zu Empfehlungen für die interdisziplinäre Erfassung von Kindern mit Sprachstörungen getroffen. Diese Empfehlungen sollen im Auftrag der SGP von unserer Kommission ausgearbeitet werden. Sie werden die drei Altersabschnitte Vorschule, Schulalter (5 bis 15 Jahre) und Adoleszenz ( bis 20 Jahre) abdecken. Es wird sich um eine Art «CheckListe» handeln, welche es erlauben sollte, sicherzustellen, dass vor einem allfälligen Therapiebeginn alle wesentlichen Ursachen und Begleitstörungen sorgfältig abgeklärt oder zumindest erfasst wurden. Dieses Raster wird so konzipiert sein, dass es die verschiedenen Entwicklungen mitberücksichtigt, insbesondere diejenigen, welche mit den neuen Bestimmungen zum «standardisierten Abklärungsverfahren» (SAV) eingeführt wurden, welches vor der Zuteilung von «verstärkten» sonderpädagogischen Massnahmen durchgeführt wird. Sprachstörungen wie auch allgemein die von Lernstörungen eine pluridisziplinäre Aufgabe bleibt. Andere Themen, welche der CM Sorgen bereiten: Es ist zurzeit unklar, welchen Stellenwert zukünftig die Behandlung der Sprach- und Kommunikationsstörungen, insbesondere bei Kindern mit allgemeinen Entwicklungsverzögerungen haben wird. Insbesondere bestehen Zweifel über den Wert des SAV in seiner Informatik-Version, welche ursprünglich unter anderem den interkantonalen Vergleich hätte sicherstellen sollen. Schliesslich ist aus Sicht der CM-Mitglieder, ganz besonders in Bezug auf die Behandlung der Aphasien und der Sprachstörungen mit neurologischen Ursachen, die «Demedizinalisierung» der Logopädie, der Mangel an ausgebildeten Therapeutinnen wie auch die ungenügende Vergütung der Leistungen durch die Krankenversicherungen Besorgnis erregend. Korrespondenzadresse alain.regamey@bluewin.ch Sobald die Check-Listen von den Delegierten der CM akzeptiert und den in der CM vertretenen Muttergesellschaften zur Vernehmlassung vorgelegt worden sind, sollen sie an alle Mitglieder der genannten Gesellschaften wie auch den Haus- und Schulärzten verteilt werden. Auch sollen sie den kantonalen Stellen zugestellt werden, welche für die Zuteilung und Finanzierung der sonderpädagogischen Massnahmen verantwortlich sind, um diese daran zu erinnern, dass die Abklärung von 20 Vol. 25 Nr. 3 2014 Standespolitik Vol. 25 Nr. 3 2014 Frühjahrssitzung des Delegiertenpools vom 27.3.2014 Philipp Jenny, Altstätten, verantwortlich im Vorstand für den Delegiertenpool Nachdem die Herbstsitzung 2013 mangels Themen/Diskussionsbedarf ausgefallen ist, hatten sich in der Zwischenzeit einige interessante Themen angesammelt und die Voraussetzungen für eine interessante, kurzweilige Frühjahrssitzung waren gegeben. Als erstes hat uns Peter Tschudi, Präsident des Abstimmungskomitees «Ja zur medizinischen Grundversorgung» ermuntert, in der letzten Phase des Abstimmungskampfes bis zum 18. Mai 2014 aktiv zu werden. Er hat aufgezeigt, worum es geht und was mit dem neuen Verfassungsartikel erreicht werden soll. Da die Abstimmung zum Zeitpunkt der Publikation dieses Textes schon erfolgt ist, verzichte ich auf eine detaillierte Berichterstattung. Der Vorstand bedankt sich bei Peter Tschudi für sein Engagement, das nicht nur den Hausärzten, sondern auch uns Kinderärzten gilt. Unser Tessiner Kollege Benedikt Bucher hat davon berichtet, wie ihm der Kragen geplatzt ist, nachdem der Nationalrat und heutige Walliser Regierungsrat Oskar Freysinger am 16.12.2010 die Motion «Missbrauch von Ritalin eindämmen» und am 29.9.2011 die Interpellation «Psychopharmaka» eingereicht hatte. Als «Antwort» darauf wurde dann von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR am 15.2.2013 die Motion «Verschreibung von Ritalin» eingereicht. Der Bundesrat hat zugesagt, einen Bericht über die Fragestellung zu verfassen. Benedikt Bucher stört sich hauptsächlich daran, dass sich Politiker mit medizinischen Themen befassen, ohne das Krankheitsbild zu kennen und ohne die Betroffenen selber bzw. das behandelnde Fachpersonal anzuhören. Er befürchtet, dass zukünftig Politiker – die keine Ahnung vom Krankheitsbild und der Wirkungsweise des Medikamentes haben — entscheiden, wer wem Ritalin geben darf. Er hat deswegen einen engagierten Brief an den Bundesrat geschrieben und wünscht sich, dass sich die Pädiater/SGP in dieser Sache einbringen, damit wir auch in Zukunft den betroffenen Patienten helfen können. Im Verlauf der anschliessenden, interessanten Diskussion ist beschlossen worden, dass die SGP gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit die Bereitschaft signalisiert, mit fachspezifischem Rat zur Verfügung zu stehen. Ausserdem sollen sich die Pädiater vermehrt in die Diskussion einbringen, z. B. mittels Leserbriefen oder Kontakt mit Parlamentariern. Im Namen der pädiatrischen Allergologen (PiaCH) hat Alain Regamey die Besorgnis geäussert, dass zu wenig Nachwuchs ausgebildet wird. Es gebe auch nur drei pädiatrisch– allergologische Spitalzentren in der Schweiz. Die Situation der Allergologen ist insofern speziell, als die Allergologie kein Schwerpunkt der Pädiatrie ist, sondern dass ein zweiter Facharzttitel erworben werden muss. Diese Weiterbildung beinhaltet einen Teil Erwachsenenmedizin, d. h. die Titelanwärter sind gezwungen, für eine bestimmte Zeit in die Erwachsenenmedizin zurück zu kehren. Die Nachwuchsprobleme resultieren wohl hauptsächlich daraus. PiaCH vertritt die Ansicht, dass es nicht sein kann, dass in Spezialgebieten wie der Entwicklung des Immunsystems und die damit verbunden Störungen oder der Prävention, Evaluation und Behandlung der Allergie, die Kinder immer noch von Erwachsenenspezialisten behandelt werden. In der Diskussion sind grosse regionale Unterschiede zu Tage gekommen. Die Delegierten haben ausserdem über die Vor- und Nachteile eines neu zu schaffenden Schwerpunktes in pädiatrischer Allergologie anstelle des heutigen Erwerbs von zwei Facharzttiteln gesprochen. Alain Regamey zeigte sich sehr zufrieden mit der Diskussion, konnte er so gut die «Temperatur fühlen». Da sich ein Mitglied beim Vorstand über die neu gegründeten Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beschwerte, wollte ich wissen, wie die Erfahrung in den Regionen mit den KESB ist. Allgemein wird festgestellt, dass diese neuen Behörden vor gewaltigen Herausforderungen gestellt sind, die regional 21 besser oder weniger gut gelöst und umgesetzt werden. Schwierig wird es für den Pädiater dann, wenn juristische Aspekte im Vordergrund stehen. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die KESB überfordert sind, wenn im Spital aufgrund akuter schwieriger Gesundheitssituationen rasche Entscheide verlangt werden. Es wurde angeregt, das Thema in einer Fortbildung oder einer regionalen Veranstaltung zu vertiefen. Im Rahmen der Informationen aus dem Vorstand (siehe die entsprechenden Mitteilungen in diesem Heft) wurden die Delegierten gebeten, bei der Suche nach einem neuen Tarifdelegierten behilflich zu sein. Der nächste Delegiertenpool findet am 25.9.2014 statt. Korrespondenzadresse phjenny@hin.ch Aktuelles aus den pädiatrischen Fachbereichen Interessengemeinschaft der SGIM für pädiatrische und neonatologische Intensivmedizin Marie-Hélène Perez, Lausanne Mutterorganisation SGI, Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin Facharzttitel Facharzt für Intensivmedizin (Curriculum Pädiatrie) Präsidentin Marie-Hélène Perez, Lausanne Vorstand Der Vorstand besteht aus zwei Ärzten und zwei spezialisierten Pflegefachleuten der Intensivmedizin, mit jeweils einem Vertreter aus der Deutschschweiz und einem Vertreter der französisch sprechenden Schweiz. Repräsentant Ärzte der deutschsprachigen Schweiz, Kopräsident und Schatzmeister Bjarte Rogdo, St. Gallen Repräsentantin Pflegefachleute der deutschsprachigen Schweiz Christine Ascher, Chur Repräsentant Pflegefachleute der französischsprachigen Schweiz Valerie Levy-Mehmetaj, Lausanne Vorbemerkung Die Interessengemeinschaft für pädiatrische und neonatologische Intensivmedizin (IGPNI) der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin wurde im Jahr 2010 gegründet. Der Sitz ist in Basel. Diese Interessensgemeinschaft richtet sich an alle pädiatrisch/neonatologischen Intensivmediziner mit Abschluss oder in Weiterbildung, an Pflegende mit Abschluss in Intensivpflege oder in Weiterbildung sowie an alle Interessierten in pädiatrischer oder neonatologischer Intensivmedizin, insbesondere Pflegefachleute. in Bern) und an der Jahrestagung der SGI (generell im Herbst). Aktivitäten •Die IGPNI vertritt die Interessen der Pädiatrie in der SGI. Ein/eine Vertreter/in der IGPNI ist Mitglied des Vorstandes der SGI •Beteiligung an den Aktivitäten der SGI: Minimal Dataset Intensivmedizin (MDSi), Anerkennung von Weiterbildungsstätten (KAI), Weiter- und Fortbildung in Intensivmedizin, Facharzt-Examen in Intensivmedizin, Tarifwesen, Kongresse •Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den pädiatrischen Intensivstationen: Nachwuchsförderung, multizentrische Projekte (klinische Forschung, Versorgungsforschung, Erstellung von Richtlinien/Empfehlungen) •Die Zusammenarbeit mit anderen assoziierten Gruppen und Gesellschaften (SGN, SGP) •Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in der pädiatrischen Intensivmedizin Mitglieder Derzeit hat die Gruppe 54 Mitglieder. Nächste Sitzungen Treffen der IGPNI am 8. April 2014 von 11.30 bis 13 Uhr (Lunchmeeting), Symposium SGI, Bern, Inselspital, Zimmer K3 im Bettenhochhaus Jahreskongress der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin, Interlaken, 29. bis 31. Oktober 2014 Ich lade alle Ärzte und Pflegekräfte der pädiatrischen/neonatologischen Intensivmedizin zum Beitritt ein. Korrespondenzadresse Marie-Helen.Perez@chuv.ch Die IGPNI trifft sich zweimal pro Jahr: Am SGISymposium/Workshop (generell im Frühjahr 22 Vol. 25 Nr. 3 2014 Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 Inhalative Korticosteroide in der Therapie des kindlichen Asthma: Fakten und Mythen Alexander Möller, Zürich Asthma bronchiale ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindesalter mit einer Prävalenz in West-Europa von 8–10 %. Zahlreiche Untersuchungen legen nahe, dass es sich beim «Asthma» um eine Gruppe verschiedener Entitäten (Phäno- und Endotypen) handelt mit unterschiedlichen biologischen Grundlagen, Risikofaktoren, Triggern und Genetik und weniger um eine einzelne wohldefinierte Erkrankung. Dabei sind die pathophysiolo gischen Grundpfeiler dieselben: Chronische Atemwegsentzündung, bronchiale Hyperreagibilität und variable Atemwegsobstruktion. Die Entzündung der Atemwege verursacht dabei eine Limitierung des Atemflusses über vier Mechanismen: Akute Bronchokonstriktion, Ödem und Schwellung der Atemwegswand, Entstehung von Schleimpfropfen im Bereich der Atemwege und struktureller Umbau der Atemwegswände. Das Minimalziel der Asthma-Behandlung ist eine optimale und das Maximalziel eine totale Asthmakontrolle1). Asthmakontrolle bedeutet, dass das Kind keine Symptome hat (weder tagsüber noch nachts), eine uneingeschränkte körperliche Aktivität zeigt und keine Exazerbationen mit systemischem Steroidbedarf oder Hospitalisationen erleidet. Gleichzeitig sollten die bestmöglichen Lungenfunktionswerte erzielt und im weiteren Verlauf erhalten werden. So bestehen die besten Voraussetzungen, damit eine regelrechte Atemwegsund Lungenentwicklung gewährleistet ist. Das Erreichen dieser Ziele bedingt eine angepasste Langzeitbehandlung. Neben der medikamentösen Therapie gibt es weitere wichtige Aspekte, die Teil eines ganzheitlichen Asthma-Managements sind. Dies sind Prävention, rehabilitative Massnahmen sowie die AsthmaSchulung. Die medikamentöse Langzeitbehandlung birgt aufgrund ihrer zeitlichen Dauer ein – wenn auch geringes – Risiko der Medikamenten-Nebenwirkungen. Die inhalativen Steroide (ICS) bilden aufgrund ihrer effektiven anti-inflammatorischen Wirkung die Basis der Asthma-Behandlung2) . Am besten etabliert sind die folgenden synthetischen Steroide: Beclometason diproprionat (BDP), Budesonid (BUD) und Fluticason pro- prionat (FP) und in der letzten Zeit Ciclesonid (Cic). Präventiv inhalierte Steroide vermindern bei allergischem Asthma effektiv Symptome und Asthmaepisoden3) . Die ICS sind effektiver als alle anderen Kontroller-Monotherapien bezüglich des Erreichens der Symptomkontrolle, der Reduktion der bronchialen Hyperreagibilität, einer Verbesserung, respektive Erhalt der Lungenfunktion und der Reduktion des Exazerbations-Risikos. Zudem sind die ICS die einzigen Langzeit-KontrollerMedikamente, die mit einer Reduktion der Asthma-Mortalität assoziiert sind. Eine beträchtliche Fraktion der inhalativ verabreichten Medikamente wird oropharyngeal deponiert und kann enteral absorbiert werden. Wenn das Kind während der Inhalation schreit, kann diese Fraktion bis zu 20 % der abgegebenen Dosis erreichen. Die oropharyngeale und konsekutiv geschluckte Fraktion unterliegt der first-pass Inaktivierung durch die Leber (oral bioverfügbare Fraktion). Bei Inhalation mit Maske werden zwischen 3.5 bis 19 % perioral auf der Gesichtshaut deponiert und können kutane Nebenwirkungen verursachen. Bei einem Maskenleck kommt es zur konjunktivalen Deposition. Deshalb sollte, wenn immer möglich, mit Mundstück inhaliert werden. Dies ist ab dem Alter von ca. 2 Jahren anzustreben. Die peripher pulmonal deponierte Fraktion kann direkt in den systemischen Kreislauf gelangen. Die systemisch absorbierte Fraktion ist abhängig von der Lungendeposition und grösser bei kleinen Partikeln. Die nicht von der Leber inaktivierte und die pulmonal absorbierte Fraktion sind verantwortlich für die systemischen Nebenwirkungen der ICS. Die verschiedenen ICS haben in Abhängigkeit von der Inhalationsart (Nassinhalation vs. Applikation per Dosieraerosol resp. Trockenpulver) eine sehr unterschiedliche Lungendeposition, systemische Clearance und orale Bioverfügbarkeit. Beclamethason proprionat, das billigste ICS, hat eine orale Bioverfügbarkeit von 40 %, eine hohe systemische Clearance, gleichzeitig aber auch eine sehr hohe Lungendeposition. Ciclesonid hat bei einer vergleichbaren Lungendeposition eine orale Bioverfügbarkeit von < 1 %. Für Budeso- 23 nid liegt die oral verfügbare Fraktion bei 11 %, für Fluticason proprionat ist diese < 1 %. Die letzteren beiden haben eine vergleichbare Rate der Lungendeposition, aber Fluticason proprionat hat eine deutlich längere Halbwertszeit. Diese Faktoren erklären zum Teil die unterschiedlichen Ergebnisse der Kurzund Langzeitstudien, welche systemische Nebenwirkungen von ICS untersuchten. Wachstum und Knochendichte Bei der Beurteilung von Studien, welche den Einfluss von ICS auf das Wachstum untersuchen, müssen wichtige Prinzipien berücksichtigt werden: Die Studienlänge muss 12 Monate überschreiten, die Körperlänge muss kor- rekt mit geeichten Stadiometern gemessen werden, eine Kontrollgruppe wird benötigt und Confounder müssen berücksichtigt werden. Das untersuchte ICS kann gegen ein Placebo, ein nicht-steroidales Medikament oder gegen ein anderes ICS verglichen werden. Die Studie muss als primären Outcome entweder die Wachstumsgeschwindigkeit oder die adulte Endgrösse haben. Es gibt daneben noch die nicht ganz idealen «Real-lifeStudien», welche retrospektive oder prospektive Beobachtungsstudien sind und die «normale Asthmatherapie» untersuchen. Die Prevention of Early Asthma in Kids (PEAK) Studie4) zeigte, dass die asthmatischen Vorschulkinder unter Fluticason proprionate (FP; 176ug/d) im Vergleich zu Placebo weniger Symptome, einen geringeren Betamimetikumbedarf und weniger Exazerbationen zeigten. Diese Effekte aber hielten nur solange an, wie das FP inhaliert wurde (24 Monate), das heisst die Therapie hatte keinen langfristig Krankheits-modifizierenden Effekt. In den 2 Jahren Studienlaufzeit wuchsen die FP behandelten Kinder um 1.1 cm weniger als die Placebo-behandelten. Dieser Effekt auf das Wachstum war aber nur bei den Kindern signifikant, die bei Einschluss 2 Jahre alt und leichter als 15 kg waren, nicht aber bei den 3-jährigen Kindern. Zwei Jahre nach TherapieEnde war das lineare Wachstum vergleichbar mit der Placebogruppe5). Eine von Martinez et al. 2011 publizierte Studie untersuchte, ob eine intermittierende «Bedarfs»-Therapie mit Beclomethason (BDP; 80ug/d) während symptomatischen Phasen ähnlich wirksam ist, wie eine Dauertherapie. Im Vergleich zur prophylaktischen Dauertherapie mit BDP war die intermittierende Therapie weniger effektiv bezüglich Verhinderung von Episoden, Asthma-freien Tagen und Lungenfunktion, aber Fortbildung immer noch besser als Salbutamol als Bedarfstherapie alleine. Nach der Studienlaufzeit von 48 Wochen waren aber die Kinder mit BDP-Dauertherapie 1.1 (± 0.3) cm kleiner als die Kinder mit intermittierender oder PlaceboTherapie6) . Eine Metaanalyse von 2000 zeigte einen klaren negativen Effekt von BDP auf das Wachstum. Aus diesem Grund sollte trotz der für Kinder geeigneten Partikelgrösse und des tiefen Preises BDP nicht eingesetzt werden. Agertoft et al.7) verglich Asthmatiker mit (n=142) und ohne (n=18) inhalative Budesonid-Therapie (BUD; 412ug/d, range 110– 877ug/d) und 51 gesunde Geschwister nach dem Wachstumsabschluss. Die BUD-Therapiedauer war dabei im Schnitt 9.2 Jahre. In den ersten Therapiejahren zeigte sich eine reduzierte Wachstumsrate bei der BUD-Gruppe, aber diese Unterschiede verschwanden nach dem Wachstumsabschluss. Es zeigten sich bei der BUD-Gruppe keine signifikanten Unterschiede im Vergleich der erreichten Grösse und der errechneten Zielgrösse und keine Unterschiede zu den Geschwisterkindern. Die Endgrösse war abhängig von der Grösse bei Studieneinschluss. Die Children’s Asthma Management Program (CAMP) Studie8) untersuchte den Effekt einer kontinuierlichen inhalativen Therapie mit BUD (400ug/d) im Vergleich zu Nedocromil (16mg/d) oder Placebo bei 1041 Kindern (Alter 5–13 Jahre) mit mildem bis moderatem Asthma. Während der Studienlaufzeit von 4–6 Jahren führte die BUD-Therapie zu weniger Hospitalisationen, Notfallvisiten, weniger systemischen Steroiden und weniger Salbutamol-Bedarf und zu einer Abnahme der bronchialen Hyperreagibilität8) . Das Längenwachstum während der Studie war in der BUD-Gruppe 1.1 cm geringer als in den Vergleichsgruppen. Am Ende der Behandlungsperiode waren das Knochenalter, die errechnete Endgrösse und das Tannerstadium in den drei Gruppen identisch. Bei 84 % der initialen Kohorte (nur präpubertäre Kinder bei Einschluss) wurde die Knochendichte der LWS mittels DEXA seriell gemessen9) . Orale Steroid-Gaben bei Asthma-Episoden führten bei den Knaben – nicht aber bei den Mädchen zu einer Dosis-abhängigen Reduktion der Knochendichtezunahme und zu einem erhöhten Risiko einer Osteopenie. Es zeigte sich zudem, ebenfalls nur bei den Knaben, eine Assoziation zwischen der kumulativen ICS Dosis und einer leicht verminderten Knochendichtezunahme. Eine neuere Follow-up Untersuchung dieser Kohorte zeigte, dass nur Patienten mit einer reduzierten Serum 25- Hydroxyvitamin-D Konzentration diese Dosis- Vol. 25 Nr. 3 2014 abhängige Reduktion der Knochendichtezunahme aufwiesen. Andere Studien haben keinen Effekt einer ICS Therapie auf die Knochendichte, Osteopenie oder Frakturen gefunden, aber diese Studien waren alle mit tiefen bis mittleren ICS-Dosen durchgeführt worden10) . Dazu im Gegensatz stehen die vor 4 Jahren publizierten Resultate der Helsinki Early Intervention Childhood Asthma Study. Präpuberale Kinder mit Asthma inhalierten über 1 Monat 800ug BUD pro Tag, gefolgt von 5 Monaten mit 400ug BUD/Tag. Danach wurden die Kinder in drei Gruppen randomisiert: 200ug BUD, Placebo oder Natrium-Chromoglycate. Während Asthmaepisoden erhielten alle Patienten über 14 Tage 400ug BUD/Tag. Die Kinder mit regelmässige BUD- Therapie zeigten im Verlauf der Studie eine signifikant geringere Zunahme der Knochendichte. Die intermittierende BUD-Therapie führte hingegen zu keiner Beeinflussung der Knochendichteentwicklung11) . Über 90 % (943/1041) der Teilnehmer der originalen CAMP-Studie wurden im durchschnittlichen Alter von 24.9 Jahren nachuntersucht und die adulte Grösse wurde mittels eines Stadiometers genau gemessen12) . Patienten der BUD-Gruppe waren im Vergleich zur Placebogruppe 1.2 cm (95 % Konfidenzintervall -1.9 bis -0.5 cm) kleiner. Das Defizit war bei Frauen grösser (-1.8 cm; 95 %CI -2.9 bis -0.7) als bei Männern (-0.8 cm; 95 %CI -1.8 bis 0.2), aber der Test für die Interaktion bestätigte den Geschlechtseffekt auf die adulte Grösse in der BUD-Gruppe nicht (p=0.10). Das Wachstumsdefizit entwickelte sich in den ersten 2 Therapiejahren und die Wachstumsgeschwindigkeit war nach diesen 2 Jahren identisch in allen drei Therapiegruppen. Diese initiale Reduktion des Wachstums war vor allem bei den präpubertären Kindern zu beobachten. Es zeigte sich zudem ein Dosiseffekt mit einer Längenreduktion von 0.1 cm pro ug/kg täglicher BUD-Dosis. Eine längere Dauer des Asthmas vor Studienbeginn und das Vorhandensein einer allerg. Sensibilisierung, ein Vitamin-D-Mangel und ein erhöhter BMI waren ebenfalls Risikofaktoren für eine reduzierte adulte Grösse. Warum es nur in den ersten zwei Therapiejahren zu einer negativen Beeinflussung des Wachstums kommt und dieser Effekt im Verlauf nicht anhält, ist unklar. Es ist auch nicht klar, ob eine immer wieder über längere Zeit unterbrochene Therapie allenfalls repetitiv zu dieser «initialen Wachstumshemmung» führen könnte. Sicher muss gesagt werden, dass man nicht von einer «Reduktion pro Jahr Therapie» sprechen 24 kann, da im Verlauf der Therapie die Wachstumsgeschwindigkeit sich normalisiert. Endokrine Funktion Die Suppression der Hypothalamus-Hypophysen-Nebennierenrindenachse (HPAS) ist eine Nebenwirkung, die wegen der ausgeprägten Tagesschwankungen und der leichten Beeinflussbarkeit, schwierig zu erfassen ist. Es wurde lange angenommen, dass die HPAS unter ICS-Therapie insgesamt selten ist. Methodologische Probleme und die Verwendung unterschiedlicher, teils ungenügend sensitiver Testverfahren sind sicher ein Grund für die teils widersprüchlichen Studienergebnisse. Eine kürzlich publizierte Metaanalyse zeigte klar, das verschiedenste Faktoren, wie die Art der Inhalation, die Dosis, die Sensitivität des verwendeten Assays, die Studienpopulation (gesunde Probanden vs Asthmatiker mit unterschiedlichem Schweregrad der Erkrankung), aber auch die statistischen Methoden die Ergebnisse stark beeinflussen13) . Zöllner et al. untersuchte bei 143 asthmatischen Kindern mit und ohne ICS (± nasalen Steroide (NS)) Therapie das morgendliche Cortisol und die Resultate eines overnight Metyrapontests. Von den mit ICS oder ICS+NS behandelten Kindern wiesen rund 6 % ein tiefes (< 83 nmol/l) basales Morgen-Cortisol auf. Die postmetyrapon Resultate zeigten eine Suppression der Hypothalamus-Hypophysenfunktion (HPS) in 22.2 %, Zeichen der Beeinflussung der Nebennierenrindenfunktion in 32.3 %, eine HPAS in 16.3 % respektive eine der oben genannten HPA-Achsen Dysfunktion bei rund 65 % der Kinder. Prädiktive Faktoren waren die Verwendung von NS, der BMI und die Therapieadhärenz14) . Die klinische Relevanz dieser Befunde ist nicht vollständig geklärt. Sicher muss an die HPAS gedacht werden und ein Kind entsprechend endokrinologisch beurteilt werden, wenn sich unter einer ICS- (und oder NS) Therapie eine Auffälligkeit des Wachstums zeigt. Es gibt EinzelfallErfahrungen akuter Addison-Krisen. An eine solche muss gedacht werden bei einer unklaren klinischen Verschlechterung eines Kindes unter einer ICS-Therapie und eine ärztliche Kontrolle mit Messung des Blutzuckers erfolgen. Verhalten Elterliche Befürchtungen sind ein wichtiger Grund für die Non-Adhärenz. Rund 20 % der gemeldeten Nebenwirkungen von ICS betref- XOLAIR® - DAS EXAZERBATIONSRISIKO UNTER KONTROLLE BEI SCHWEREM ALLERGISCHEM ASTHMA1,2* Für de n Grosst eil Ihre r XOLA JETZT IR ®-Pa NEU tiente n NUR N OCH STATT 2 x MO 1 x NATLI CH 3 26433/02-14 1007084 XOLAIR® (Omalizumab). Z: Omalizumab; Stechampulle mit Pulver à 150 mg Omalizumab und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung. I: In Kombination mit anderen Asthmatherapien zur verbesserten Asthmakontrolle bei Erwachsenen und Kindern (ab 6 Jahren) mit schwerem persistierendem allergischem Asthma (positiver Hauttest oder in vitro-Reaktivität gegen ein ganzjährig auftretendes Aeroallergen), falls diese trotz täglicher Therapie mit hoch dosierten inhalativen Kortikosteroiden und einem langwirksamen Beta2-Agonisten sowohl eine reduzierte Lungenfunktion (FEV1 < 80 %) haben als auch unter häufigen Symptomen während des Tages oder nächtlichem Erwachen leiden und Asthmaexazerbationen hatten. D: Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren: 75 - 600 mg XOLAIR® 1 - 2x/ Monat basierend auf dem IgE-Basis-Wert (I.E./ml) im Serum und des Körpergewichts des Patienten. Einzelheiten s. www.swissmedicinfo.ch. KI: Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der Inhaltsstoffe. VM: Nicht indiziert zur Behandlung von akuten Asthmaexazerbationen, akuten Bronchospasmen und Status asthmaticus. Nicht untersucht bei Hyper-Immunglobulin-E-Syndrom, allergischer bronchopulmonaler Aspergillose, Prävention allergischer Reaktionen, atopischer Dermatitis, allergischer Rhinitis, Lebensmittelallergien, Autoimmunerkrankungen, Immunkomplex-vermittelten Zuständen, bestehender Nieren- oder Leberfunktionsstörung. Reduktion von Kortikosteroiden unter ärztlicher Aufsicht. Allergische Reaktionen oder lebensbedrohliche Anaphylaxie und anaphylaktischer Schock können auftreten. Serumkrankheit und ähnliche Symptome wurden selten beobachtet. Selten Churg-Strauss-Syndrom und hypereosinophiles Syndrom. Probleme im Zusammenhang mit Immunogenität, parasitären (Wurm-) Infektionen oder Malignitäten können auftreten. Einzelheiten s. www.swissmedicinfo.ch. IA: Es gibt keine Hinweise auf veränderte Sicherheit durch andere i.a. eingesetzten Asthmamedikamente. Die Wirksamkeit der Behandlung in Kombination mit spezifischer Immuntherapie wurde nicht nachgewiesen. UW: Sehr häufig: Pyrexie. Häufig: Schmerzen im oberen Unterleib, Kopfschmerzen, Schmerzen, Erythem, Pruritus, Schwellung. Gelegentlich: Pharyngitis, Schwindel, Schläfrigkeit, Parästhesie, Synkope, orthostatische Hypotonie, Flush, Husten, allergische Bronchospasmen, Nausea, Diarrhoe, Dyspepsie, Urtikaria, Rash, Pruritus, Photosensibilität, Gewichtszunahme, Müdigkeit, Anschwellen der Arme, grippeähnliche Symptome. Selten und sehr selten s. www.swissmedicinfo.ch. Postmarketing: Anaphylaxie und anaphylaktoide Reaktionen, Alopezie, idiopathische schwere Thrombozytopenie, allergische granulomatöse Angiitis (d.h. Churg-Strauss-Syndrom), Arthralgie, Myalgie, Gelenkschwellung. Malignitäten, Thrombozyten, Labordaten, Parasitäre Infektionen: s. www.swissmedicinfo.ch. P: 1 Stechampulle zu 150 mg mit 1 Lösungsmittelampulle zu 2 ml. Verkaufskategorie: B. Kassenzulässig. Weitere Informationen finden Sie unter www.swissmedicinfo.ch. ZUL: Novartis Pharma Schweiz AG, Risch; Adresse: Suurstoffi 14, 6343 Rotkreuz, Tel. 041 763 71 11 V6 *bezogen auf die Anzahl Asthmaexazerbationen. 81.9 %, resp. 95.6 % der XOLAIR® Responder (gemäss GETE - Global Evaluation of Treatment Effectiveness) hatten über einen Zeitraum von 24 Monaten keine klinisch signifikanten resp. keine schweren klinisch signifikanten Asthmaexazerbationen.2 1 Humbert M, Beasley R, Ayres J, et al.: Benefits of omalizumab as addon therapy in patients with severe persistent asthma who are inadequately controlled despite best available therapy (GINA 2002 step 4 treatment): INNOVATE. Allergy, 2005 Mar;60(3):309-16. 2 Braunstahl GJ et al: The eXpeRience registry: The ‘real-world’ effectiveness of omalizumab in allergic asthma. Respiratory Medicine. 2013;107,1141-1151. 3 Fachinformation XOLAIR® www.swissmedicinfo.ch. Novartis Pharma Schweiz AG Postfach, 6343 Rotkreuz. www.novartispharma.ch Fortbildung fen Verhaltensauffälligkeiten unterschiedlichster Art15). Interessanterweise gibt es dazu kaum Studien. Die Prävalenz von Hyperaktivität, Aufmerksamkeits-Störung, Impulsivität, ADHS und oppositionellem Verhalten bei 409 Kindern mit Asthma wurde mit 157 gesunden Kinder verglichen. Dabei zeigte sich insgesamt kein Unterschied. Bei einer zusätzlichen Gabe von Montelukast zur ICS-Therapie zeigte sich aber eine Assoziation mit Hyperaktivität und Kinder mit oppositionellem Verhalten erhielten gehäuft eine Kombinationstherapie von ICS und LABA16) . Eine weitere Studie zeigte ebenfalls eine höhere Prävalenz von op positionellem Verhalten bei Kindern unter Asthmatherapie, aber auch hier war ein signifikanter Unterschied nur bei Kindern mit einer Kombinationstherapie von ICS und Montelukast zu finden. In einer weiteren Studie beantworteten Eltern von 81 Vorschulkindern mit Asthma mit täglicher ICS-Therapie die Child Behaviour Checklist (CBCL). Die Resultate wurden mit einer publizierten gesunden Referenzpopulation verglichen. Es zeigten sich keine Unterschiede für den totalen CBCLScore von asthmatischen Kindern mit ICSTherapie und der Referenzgruppe. Kinder mit Asthma berichteten über mehr somatische Beschwerden, aber weniger ängstliche/depressive Symptome als die Referenzgruppe. Die CBCL-Scores waren nicht assoziiert mit der in der Studie elektronisch gemessenen Therapieadhärenz17) . Fazit Inhalative Steroide haben Nebenwirkungen, aber sie sind auch sehr effektiv und verbessern die Symptomatik, Lungenfunktion und Lebensqualität der Asthma-betroffenen Kinder. Es sterben immer noch Kinder an Asthma und viele Kinder sind durch eine ungenügende Asthmakontrolle in ihrem Alltag beeinträchtigt, erleiden Exazerbationen, verlieren Schultage und die Eltern Arbeitstage. Dies oft aufgrund einer ungenügenden Therapie oder fehlenden Behandlungs-Adhärenz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Ärzte, die Kinder mit Asthma behandeln, das Risiko der Nebenwirkungen einer Asthmatherapie aber auch die Benfits verstehen und richtig einschätzen und die Eltern und Patienten entsprechend balanciert beraten können. Dass die ICS das Wachstum beeinflussen ist nicht neu, aber die kürzlich publizierte CAMP-Studie ist die einzige randomisierte und Placebokontrollierte Langzeitstudie, die den Effekt auf die adulte Grösse bei einer grossen Anzahl Vol. 25 Nr. 3 2014 Patienten untersucht hat. Die Resultate bestätigen einerseits, was bekannt war, andererseits sind sie sehr beruhigend, denn sie zeigen drei Punkte klar auf: Die Wachstumsverzögerung ist auf die erste Zeit der Therapie beschränkt und eine jahrelange weitere Therapie führt nicht zu einer zunehmenden Abweichung und das schlussendliche Defizit ist klein. Natürlich gibt es Kinder, bei denen die Abweichung grösser ist. Diese müssen frühzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund ist es essentiell, dass Kinder unter einer ICSTherapie, vor allem aber auch diejenigen Kinder, die immer wieder orale Steroide benötigen, mindestens alle 6 Monate kontrolliert und die Länge genau gemessen sowie der Perzentilenverlauf nachgeführt wird. Die meisten Studien und dazu gehört auch die CAMP-Studie, wurden mit höheren ICS-Dosen, als die in den 2009 revidierten schweizerischen Empfehlungen18) vorgeschlagenen Dosierungen durchgeführt. Das Ziel ist es, eine optimale Asthmakontrolle mit der minimalen Dosis zu erreichen. Asthma ist eine Krankheit mit variablem Verlauf. Das heisst die ICS-Dosen müssen der aktuellen Krankheits-Situation regelmässig angepasst werden. Deshalb sollten Kinder mit Asthma optimalerweise alle drei Monate vom Kinderarzt gesehen werden und die Familien die Therapie gemäss eines gut instruierten Asthma-Therapieplans eigenverantwortlich modifizieren können. Systemische Steroidgaben sollen, wenn immer möglich, verhindert werden. Dazu ist eine gute Therapiesteuerung notwendig. Praktisch alle bisher publizierten Studien, welche die Effekte einer ICS-Therapie auf Wachstum oder Knochendichte evaluierten, untersuchten Kinder mit mildem bis moderatem Asthma. Ob die Krankheitskontrolle bei Patienten mit moderatem bis schwerem Asthma die negativen Nebenwirkungen einer ICSTherapie nicht ausgleichen, ist unklar. Asthma selber, aber auch Allergien können das Wachstum negativ beeinflussen, dies zeigte auch die CAMP-Studie, bei welcher die Atopie und die Dauer der Asthmaerkrankung vor Studienbeginn beides unabhängige Riskofaktoren für eine reduzierte Erwachsenengrösse waren. Bei vorwiegend Infekt-bedingten Episoden soll eine intermittierende ICS-Therapie angestrebt werden. Dies betrifft vor allem Vorschulkinder. Gerade in diesem Alter sollten keine hochdosierten ICS verwendet werden. Kinder, die unter einer Langzeittherapie mit moderater ICS-Dosis keine Symptomkontrol- 26 le erreichen, sollten einem Kinderpneumologen zugewiesen werden. Sehr häufig sind Ko-Morbiditäten, eine persistierende Allergenexposition oder alternative Diagnosen der Grund, wie zum Beispiel eine induzierbare laryngeale Obstruktion (Vocal Cord Dysfunction) für die fehlende Symptomenkontrolle. Wenn tiefdosierte ICS nicht ausreichen, soll vor einer Steigerung der ICS-Dosis eine Kombinationstherapie mit Montelukast und/oder langwirksamen Betamimetika (LABA) eingeführt werden. Bei klinisch relevanter inhalativer Allergie sollte unbedingt eine Immuntherapie in Betracht gezogen werden, da damit oft eine bessere Asthmakontrolle erreicht werden kann. Bei ungenügender Symptomkontrolle eines allergischen Asthmas unter einer hochdosierten Therapie, oder wenn diese nicht reduziert werden kann, sollte eine Anti-IgE-Therapie (Omalizumab) diskutiert werden. Nicht alle Kinder, die husten, haben Asthma und Asthma bronchiale ist keine banale Krankheit, sondern eine sich in unterschiedlichen Phänotypen und in Verlauf und Ausprägung variabel präsentierende Erkrankung, welche mit einer relevanten Morbidität und Reduktion der Lebensqualität der Betroffenen assoziiert ist. Kinder mit Asthma brauchen eine adäquate Therapie, aber der einfache Griff in den Medikamentenschrank oder zum Rezeptbuch zur Verordnung einer ICS-Therapie muss überlegt sein und vor allem frühzeitig bei ungenügendem Ansprechen hinterfragt werden. Referenzen 1) National Asthma Education and Prevention Program, Expert Panel Report. Guidelines for the Diagnosis and Management of Asthma: Update on Selected Topics, 2002. J Allergy Clin Immunol 2002; 110S (Suppl.): 141–219. 2) Stoloff SW1, Kelly HW. Updates on the use of inhaled corticosteroids in asthma. Curr Opin Allergy Clin Immunol. 2011 Aug; 11 (4): 337–44. 3) Pedersen S. Long-term outcomes in paediatric asthma. Allergy. 2002; 57 Suppl 74: 58–74. Review. 4) Guilbert TW, Morgan WJ, Zeiger RS, Mauger DT, Boehmer SJ, Szefler SJ, Bacharier LB, Lemanske RF Jr, Strunk RC, Allen DB, Bloomberg GR, Heldt G, Krawiec M, Larsen G, Liu AH, Chinchilli VM, Sorkness CA, Taussig LM, Martinez FD. Long-term inhaled corticosteroids in preschool children at high risk for asthma. N Engl J Med. 2006 May 11; 354 (19): 1985–97. 5) Guilbert TW, Mauger DT, Allen DB, Zeiger RS, Lemanske RF Jr, Szefler SJ, Strunk RC, Bacharier LB, Covar R, Sorkness CA, Taussig LM, Martinez FD; Childhood Asthma Research and Education Network of the National Heart, Lung, and Blood Institute. Growth of preschool children at high risk for asthma 2 years after discontinuation of fluticasone. J Allergy Clin Immunol. 2011 Nov; 128 (5): 956–63. 6) Martinez FD1, Chinchilli VM, Morgan WJ, Boehmer SJ, Lemanske RF Jr, Mauger DT, Strunk RC, Szefler Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 SJ, Zeiger RS, Bacharier LB, Bade E, Covar RA, Friedman NJ, Guilbert TW, Heidarian-Raissy H, Kelly HW, Malka-Rais J, Mellon MH, Sorkness CA, Taussig L. Use of beclomethasone dipropionate as rescue treatment for children with mild persistent asthma (TREXA): a randomised, double-blind, placebo-controlled trial. Lancet. 2011 Feb 19; 377 (9766): 650–7. 7) Agertoft L1, Pedersen S. Effect of long-term treatment with inhaled budesonide on adult height in children with asthma. N Engl J Med. 2000 Oct 12; 343 (15): 1064–. 8) Childhood Asthma Management Program Research Group Long-term effects of budesonide or nedocromil in children with asthma. New Eng J Med. 2000; 343: 1054–1063. 9) Kelly HW1, Van Natta ML, Covar RA, Tonascia J, Green RP, Strunk RC; CAMP Research Group. Effect of long-term corticosteroid use on bone mineral density in children: a prospective longitudinal assessment in the childhood Asthma Management Program (CAMP) study. Pediatrics. 2008 Jul; 122 (1): e53–61. 10)Fuhlbrigge AL, Kelly HW. Inhaled corticosteroids in children: effects on bone mineral density and growth. Lancet Respir Med. 2014 Apr 8. pii: S22132600 (14) 70024–4. doi: 10.1016/S2213–2600 (14) 70024–4. [Epub ahead of print]. 11)Turpeinen M, Pelkonen AS, Nikander K, et al. Bone mineral density in children treated with daily or periodical inhaled budesonide: the Helsinki Early Intervention Childhood Asthma study. Pediatr Res 2010; 68: 169–73. 12)Kelly HW, Sternberg AL, Lescher R,, et al CAMP Research Group. Effect of inhaled glucocorticoids on adult height. N Engl J Med 2012; 367: 904–12. 13)Fan Y1, Ma L, Pippins J, Limb S, Xu Y, Sahajwalla CG. Impact of study design on the evaluation of inhaled and intranasal corticosteroids’ effect on hypothalamic-pituitary-adrenal axis function, part I: general overview of HPA axis study design. J Pharm Sci. 2013 Oct; 102 (10): 3513–27. 14)Zöllner EW1, Lombard CJ, Galal U, Hough FS, Irusen EM, Weinberg E. Hypothalamic-pituitary-adrenal axis suppression in asthmatic school children. Pediatrics. 2012 Dec; 130 (6): e1512–9. 15)de Vries TW1, de Langen-Wouterse JJ, van Puijenbroek E, Duiverman EJ, de Jong-Van den Berg LT. Reported adverse drug reactions during the use of inhaled steroids in children with asthma in the Netherlands. Eur J Clin Pharmacol. 2006 May; 62 (5): 343–6. 16)Saricoban HE1, Ozen A, Harmanci K, Razi C, Zahmacioglu O, Cengizlier MR. Common behavioral problems among children with asthma: is there a role of asthma treatment? Ann Allergy Asthma Immunol. 2011 Mar; 106 (3): 200–4. 17)Quak W1, Klok T, Kaptein AA, Duiverman EJ, Brand PL. Preschool children with high adherence to inhaled corticosteroids for asthma do not show behavioural problems. Acta Paediatr. 2012 Nov; 101 (11): 1156–60. 18)Roth S, Amacher A, Barazzone C, Barben J, Birrer P, Casaulta Aebischer C, Eng P, Guinand S, Hafen G, Hammer J, Knöpfli B, Kuehni C, Möller A, Oswald H, Regamey N, Spescha H, Wildhaber J, Zanolari Calderari M, Frey U (2009). Update zur Behandlung der obstgruktiven Atemwegserkrankungen im Kindesalter (SGPP/PIA-CH 2009). Paediatrica 20: 44–51. Korrespondenzadresse PD Dr. med. Alexander Möller Präsident SGPP Leitender Arzt Pneumologie Universitäts-Kinderkliniken Zürich alexander.moeller@kispi.uzh.ch Der Autor hat keine finanzielle Unterstützung und keine anderen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Beitrag deklariert. 27 Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 Verkehrsmedizin im Kindes- und Jugendalter Matthias Pfäffli , Simone Srivastava , Antoine Roggo a) a) Einleitung Mit dem Begriff «Verkehrsmedizin» verbinden die meisten Ärzte die ausschliessliche Beurteilung der Fahrfähigkeit und Fahreignung (Tabelle 1) von Motorfahrzeuglenkern. Die Verkehrsmedizin gilt damit als «Erwachsenengebiet» – Kinder fahren ja nicht Auto! Kinder und Jugendliche können und dürfen in der Schweiz jedoch – abhängig vom Alter – in verschiedener Weise aktiv am Strassenverkehr und an der privaten Binnenschifffahrt teilnehmen. Kinder und Jugendliche müssen analog zu den Erwachsenen gewisse medi zinische Mindestanforderungen erfüllen, um sicher am Strassenverkehr und – als nach rangiges Problem – an der privaten Binnenschifffahrt teilnehmen zu können. Nachfolgend soll auf die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten der aktiven Verkehrsteilnahme von Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und auf die für eine sichere Verkehrsteilnahme notwendigen medizinischen Voraussetzungen eingegangen werden. Ergänzend werden die juristische Problematik der Fahrfähigkeits-/Fahreignungsaufklärung sowie die Bedeutung verkehrsmedizinischer Überlegungen für die Berufswahl angesprochen. Mit welchen Fahrzeugen dürfen Kinder und Jugendliche am Verkehr teilnehmen? Kinder dürfen laut Strassenverkehrsgesetz (SVG) ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr auf Hauptstrassen ohne Begleitung Velofahren (davor nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person, Art. 19 Abs. 1 SVG). Bei Erreichen des nachfolgend angegebenen Mindestalters und Erlangen des entsprechenden Führerausweises können gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) folgende Fahrzeuge geführt werden (Art. 6 Abs. 1 VZV): a) Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern Verkehrsmedizin, -psychiatrie und -psychologie Sulgenauweg 40, 3007 Bern b) Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern Medizinrecht, Bühlstrasse 20, 3012 Bern Was sind die Voraussetzungen zur Erlangung eines Führerausweises? b) Ab dem 14. Lebensjahr: •Motorfahrräder (Spezialkategorie M) •E-Bikes (für 14–16-Jährige für alle Typen Führerausweis Spezialkategorie M erforderlich, ab 16 Jahre für E-Bikes mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/Std. und mit maximaler Nennleistung bis 0.25 kW – entsprechend sog. Leicht-Motorfahrrad – kein Ausweis erforderlich). •Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/ Std. sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/ Std. auf landwirtschaftlichen Fahrten (Spezialkategorie G, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge) •Segelschiffe mit einer Segelfläche von >15 m2 (Art. 81 Abs. 1 Binnenschifffahrtsverordnung) Ab dem 16. Lebensjahr: •Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nennbzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren). •Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/Std. sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge (Spezialkategorie F) Ab dem 14. Lebensjahr dürfen auch Tierfuhrwerke geführt werden (Art. 21 Abs. 1 SVG). Ein Führerausweis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 14 Abs. 1 und 2 SVG): •Bestehen der Prüfung •erreichtes Mindestalter •ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit •keine die Fahreignung ausschliessende Sucht •charakterliche Eignung Die physischen und psychischen Voraussetzungen zur Erteilung eines Führerausweises werden in den medizinischen Mindestanforderungen aufgeführt (Art. 7 Abs. 1 und Anhang 1 VZV). Diese sind (ausser z. B. bezüglich Visus) sehr allgemein gehalten. Von den medizinischen Mindestanforderungen kann abgewichen werden, wenn dies von einer Spezialuntersuchungsstelle (z. B. verkehrsmedizinische Abteilung) befürwortet wird und zudem die notwendige Verkehrssicherheit gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 VZV). Die medizinischen Mindestanforderungen für die 3. medizinische Gruppe (Motorfahrrad, landwirtschaftliche Fahrzeuge, aber auch Pw) sind in Tabelle 2 im Originaltext der Verordnung aufgeführt. Die Mindestanforderungen für die 1. und 2. Gruppe (z. B. Car und Lkw) haben für PädiaterInnen keine unmittelbare Bedeutung und werden hier nicht weiter besprochen. Ein Führerausweis kann von der Zulassungsbehörde bei Verkehrsregelverstössen für eine bestimmte Zeit (Warnungsentzug) sowie bei fehlender medizinischer/charakterlicher Eignung oder einer Suchtproblematik auf unbestimmte Zeit entzogen werden (vorsorglicher Entzug/Sicherungsentzug). In ausgewählten Fällen kann auch für eine nicht führerausweispflichtige Verkehrsteilnahme ein Verbot ausgesprochen werden (z. B. Fahrradverbot). Fahrfähigkeit Momentane physische und psychische Befähigung des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs Fahreignung Allgemeine, zeitlich nicht umschriebene und nicht ereignisbezogene, physisch, psychisch und charakterlich genügende Voraussetzungen des Individuums zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs. Diese Voraus setzungen müssen stabil vorliegen. Fahrkompetenz Durch Schulung und Fahrpraxis erworbene technische Fertigkeiten zum sicheren Lenken eines Fahrzeuges Tabelle 1: Grundlegende Begriffe Aus: «Handbuch der verkehrsmedizinischen Begutachtung», Arbeitsgruppe Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Verlag Hans Huber, Bern, 2005 28 Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 Fallvignette 1 Ein 14 Jahre altes Mädchen mit Schielen und Pendelnystagmus infolge einer beidseitigen Foveahypoplasie will den Führerausweis für ein Motorfahrrad («Moped») erlangen. Der bestkorrigierte Fernvisus beträgt rechts 0.32, links 0.5 (gesetzliche Mindestanforderung: besseres Auge mindestens 0.6, schlechteres Auge mindestens 0.1). Das Gesichtsfeld ist unauffällig. Verkehrsmedizinisches Vorgehen? (Auflösung am Schluss) Entwicklungsbedingte Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen im Verkehr1) Kinder – und in geringerem Masse auch Jugendliche – sind entwicklungsbedingt im Vergleich zu Erwachsenen im Strassenverkehr übermässig gefährdet. Kinder haben aufgrund ihrer Körpergrösse ein erhöhtes Risiko von Verkehrsteilnehmern nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Die visuellen und auditiven Fähigkeiten entwickeln sich erst im Laufe des Heranwachsens: z. B. ist eine zuverlässige räumliche Zuordnung von Geräuschquellen erst mit dem Schulalter gegeben. Visuell können Entfernungen etwa ab dem 6. Lebensjahr, Geschwindigkeiten ab dem 10. Lebensjahr situativ richtig eingeschätzt werden. Die reellen Gefahren des Verkehrs nimmt ein Kind ebenso erst mit zunehmendem Alter und dem Verlust des «egozentrischen» Weltbildes und des spielerisch-ablenkbaren Verhaltens wahr. Eine Abschätzung der Folgen eigenen Handelns entwickelt sich in der Regel ab dem 6. Lebensjahr. Die Aufmerksamkeitsfunktionen sind für die heutige Verkehrsdichte, namentlich in urbanen Räumen, ungenügend und erst mit etwa 14 Jahren adäquat ausgebildet. Insgesamt ist eine sichere, selbständige Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad vor dem etwa 10. Lebensjahr mit einem deutlich erhöhten Risiko verbunden; eine Begleitung ist im Interesse des Heranwachsenden noch sinnvoll. Wohlgemerkt: Hier soll nicht das Verhalten des Kindes als Verkehrsteilnehmer kritisiert werden; als schwächster Teilnehmer gebührt ihm Unterstützung und Nachsicht für seine (nicht absichtlichen) Fehler. Sicherheitsüberlegungen sollen auch nicht den Lebensraum und die Bewegungsfreiheit des Kindes unnötig einschränken, sondern das Kind unterstützen und damit schützen. Aufklärung über die Ge- fahren, eine Verkehrserziehung und die Verwendung von Schutzmitteln (z. B. Velohelm, Leuchtweste) können die entwicklungsbedingten Einschränkungen zumindest teilweise kompensieren. Im Folgenden soll der Einfluss ausgewählter Krankheiten/Krankheitsgruppen auf die Fahreignung angesprochen werden. Epilepsie Die meisten aktiven Epilepsien sind aufgrund der mit einem Anfall einhergehenden Symptomatik nicht mit der sicheren Teilnahme am Strassenverkehr zu vereinbaren. Zur Beurteilung der Fahreignung für die 3. Gruppe sind die «Richtlinien zur Fahrtauglichkeit» der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie zu beachten2) . Diese können auch in Bezug auf nicht führerausweispflichtige Fahrzeuge als Richtschnur – selbstverständlich unter Berücksichtigung des verwendeten Fahrzeugs und des individuellen Falles – herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine erhöhte Unfallhäufigkeit bei radfahrenden Kindern und Jugendlichen mit Epilepsie in der Literatur kontrovers diskutiert wird3), 4) . Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit/ohne Hyperaktivität, AD(H)S Ein AD(H)S kann – je nach klinischer Ausprägung – mit verkehrsrelevanten Störungen der exekutiven Funktionen, der Aufmerksamkeit und einer im Verkehrssetting unerwünschten Impulsivität einhergehen. In einer Studie konnte für Jugendliche mit einem ADHS (Durchschnittsalter 14 Jahre 7 Monate) ein 9-fach erhöhtes Risiko für Verkehrsunfälle im Vergleich zu Jugendlichen ohne ADHS gezeigt werden5) . Das Vorliegen eines ADHS wird in der Literatur (für erwachsene Verkehrsteilnehmer) mit einem riskanteren Fahrverhalten, mehr Verkehrsregelverletzungen, einem erhöhten Unfallrisiko und substanzbedingten Verkehrsdelikten in Verbindung gebracht, wobei namentlich das erhöhte Unfallrisiko nicht unwidersprochen blieb6), 7). Eine Behandlung mit Stimulantien (z. B. Methylphenidat) steht einer Verkehrsteilnahme nicht entgegen; vielmehr scheint sie positiven Einfluss auf die Fahreignung zu haben8) . Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum9) Bei Vorliegen eines frühkindlichen Autismus (ICD-10 84.0) ist eine sichere Verkehrsteil- 29 nahme aufgrund der ausgeprägten psychopathologischen Symptomatik zumeist fraglich resp. nicht möglich. Dies gilt nicht bei Vorliegen eines Asperger-Syndroms ohne Intelligenzminderung (ICD-10 84.5); Patienten mit dieser Erkrankung können später zumeist auch Auto fahren. Entscheidende Faktoren sind hier u. a. die Fähigkeit zur raschen Interpretation der sozialen Umwelt und der nonverbalen Kommunikation sowie eine gute exekutive Flexibilität, z. B. in Zusammenhang mit raschen Entscheidfindungen. Umschriebene Entwicklungsstörungen (z. B. Dyslexie, Dyskalkulie) haben bei nicht beeinträchtigter Intelligenz keinen Einfluss auf die sichere Verkehrsteilnahme. Intelligenzminderung und psychomotorische Retardierung10) Eine Verkehrsteilnahme setzt die zeit- und situationsgerechte Wahrnehmung des Verkehrsraumes und -geschehens voraus. Der heutige dichte Verkehr stellt hohe intellektuelle Anforderungen. Als untere Grenze für einen Fahrzeuglenker der 3. Gruppe gilt als Faustregel ein IQ von 70. Genauso wichtig wie ein gegebener IQ-Wert sind jedoch andere Faktoren wie Risikobewusstsein, Kritikfähigkeit, Einsicht in die eigenen Defizite, Sozialverhalten und Impulsivität. Weiter ist auf eine allfällige sensorische und motorische Symptomatik zu achten. Diabetes mellitus Aus verkehrsmedizinischer Sicht stehen beim Diabetes mellitus im Kindes-/Jugendalter Hypoglykämien mit Einfluss auf die Handlungs fähigkeit oder gar einem Bewusstseinsverlust im Vordergrund. Eine stabile Blutzuckereinstellung ist Voraussetzung für eine sichere Verkehrsteilnahme. Für Lenker von führerausweispflichtigen Fahrzeugen existieren Richt linien der Schweizerischen Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie11). Diese können sinngemäss auch zur Beurteilung von Lenkern nicht ausweispflichtiger Fahrzeuge zu Rate gezogen werden. Diabetische Spätschäden (z. B. diabetische Retinopathie, mikro- und makrovaskuläre Komplikationen) erreichen bei Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen noch kein verkehrsrelevantes Ausmass. Störungen des visuellen Systems Über das visuelle System nimmt ein Verkehrsteilnehmer die überwiegende Mehrheit der Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 Informationen zum ihn umgebenden Verkehrsraum auf. Eine sichere Teilnahme am Strassenverkehr ist also nur bei ausreichenden Sehfunktionen möglich. Verkehrsmedizinisch stehen dabei die Sehschärfe und das Gesichtsfeld im Vordergrund. Weiter haben Augenmotilität und -stellung, das Dämmerungssehvermögen und die Blend empfindlichkeit zusätzliche Relevanz für die Verkehrsteilnahme. Störungen des Farbensehens scheinen demgegenüber nicht sicher mit einem erhöhten Risiko für Unfälle einherzugehen. Zum Lenken von führerausweispflichtigen Fahrzeugen der 3. Gruppe sind die Mindestanforderungen gesetzlich vorgegeben: Mindestsehschärfe von 0.1/0.6 am schlechteren/ besseren Auge (Einäugige 0.8), horizontale Ausdehnung des Gesichtsfeldes von mindestens 140°, kein Doppelsehen. Zusätzlich ist aus verkehrsmedizinischer Sicht ein intaktes (binokulares) zentrales Gesichtsfeld (bis ca. 20°) zu fordern. Für nicht führerausweispflichtige Verkehrsmittel existieren bislang keine derartigen gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen. In der Literatur wird jedoch aufgezeigt, dass ab einem (binokularen) Visus von 0.2 oder einer horizontalen Gesichtsfeldausdehnung <60° oder einem binokularen Zentralskotom >10° die Unfallhäufigkeit bei Radfahrern deut- lich ansteigt12) . In einer chinesischen Studie mit Jugendlichen (Durchschnittsalter 14.6 Jahre) war das Unfallrisiko für männliche Fahrradfahrer und myope Brillenträger erhöht (Einschränkung des peripheren Gesichtsfeldes durch die Brille?)13) . Alkohol und Drogen14) Vierzig Prozent der 15-Jährigen in der Schweiz waren gemäss einer auf Selbstangaben basierenden Studie schon mindestens einmal im Leben betrunken, 24 % schon mehrfach. Zwanzig Prozent der 15-Jährigen trinken mindestens einmal in der Woche alkoholische Getränke. Männliche Jugendliche konsumieren häufiger und zudem mehr Alkohol als gleichaltrige Mädchen. Dies zeigt sich auch bei anderen Suchtmitteln: So wurde Cannabis von etwa 24 % der 15-jährigen Mädchen und von ca. 35 % der 15-jährigen männlichen Adoleszenten schon mindestens einmal konsumiert (Lebenszeitprävalenz). Der Konsum anderer illegaler Drogen ist gemäss der gleichen Untersuchung in dieser Altersgruppe selten. Die «Voraussetzungen» für eine Verkehrsteilnahme unter Substanzeinfluss sind somit ab den Teenagerjahren im praktischen Alltag gegeben. Nervensystem Keine schweren Nervenkrankheiten. Keine Geisteskrankheiten von Bedeutung. Kein Schwachsinn. Keine Psychopathien. Keine periodischen Bewusstseinstrübungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen Gesicht Ein Auge korrigiert minimal 0.6, das andere korrigiert minimal 0.1. Gesichtsfeld minimal 140° horizontal. Kein Doppelsehen. Einäugige oder einseitig Erblindete: korrigiert oder unkorrigiert minimal 0.8. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Für Einäugige ferner eine Wartefrist von minimal vier Monaten nach Zustandekommen der Einäugigkeit und eine Prüfung durch den Verkehrsexperten unter Vorweisung eines augenärztlichen Zeugnisses. Nach Staroperation ist für Einäugige eine Wartefrist von vier Monaten festzusetzen. Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe nur mit Brille oder Kontaktschalen erreichen, sind zum Tragen der Brille bzw. der Kontaktschalen während der Fahrt verpflichtet. Die Brille mit getönten Gläsern darf in der Dunkelheit eine Absorption von höchstens 35 Prozent aufweisen. Einäugige Gehörlose sind vom Fahren ausgeschlossen. Gehör Gehörlose Einäugige sind vom Fahren ausgeschlossen Brustkorb und Wirbelsäule Keine Missbildungen, welche die Atmung und Beweglichkeit erheblich beeinträchtigen Herz und Gefässe Keine hochgradigen Kreislaufstörungen Bauchund Stoffwechselorgane Keine schweren Stoffwechselkrankheiten Gliedmassen Keine schweren Verstümmelungen, Versteifungen oder Lähmungen, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können Tabelle 2: Einer Person, welche ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen gelenkt hat, drohen eine Busse sowie ein Führerausweisentzug. Falls der Verdacht auf einen Alkohol-/Drogenmissbrauch besteht, kann von der Zulassungsbehörde eine Eignungsuntersuchung angeordnet werden. Als Verdachtsgrund reicht eine Fahrt unter Drogeneinfluss aus. Die Eignungsuntersuchung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Fallvignette 2 Ein 15-jähriger Jugendlicher kommt mit seinem Moped in eine Polizeikontrolle. Da er den Führerausweis nicht auf sich trägt, erfolgt eine Überprüfung der Personalien. Dabei erfahren die Beamten, dass der Junge schon wegen Besitzes von Cannabis verzeigt worden ist. Eine Urinprobe fällt positiv auf Cannabinoide aus, im Blut werden 2.8 µg/L THC und 32 µg/L THC-Carbonsäure nachgewiesen (Fahrfähigkeit gemäss Rechtslage nicht mehr gegeben). Wie ist das weitere Vorgehen? (Auflösung am Schluss) Berufswahl Bei der Berufswahl sind etwaige Einschränkungen der Fahreignung rechtzeitig zu berücksichtigen. Dies trifft insbesondere immer dann zu, falls sog. höhere Führerausweiskategorien (z. B. Car, Lkw) zur Berufsausübung erforderlich sein sollten. Am Beispiel des Lkw-Führerausweises (Kategorie C) soll dies verdeutlicht werden: Bei einer einmal manifest gewesenen Epilepsie ist im Allgemeinen eine Zulassung zur Kategorie C nur möglich, sofern eine fünfjährige Anfallsfreiheit ohne spezifische Medikation besteht2) . Ein Typ1-Diabetiker mit Insulintherapie kann nur unter besonders günstigen Umständen und mit sehr strikten Auflagen für Lkw zugelassen werden11) . Es sollte auch berücksichtigt werden, ob nicht aufgrund des vermutlichen Krankheitsverlaufs mittel- bis langfristig auch bei aktueller Eignung die Fahreignung fraglich sein wird. Für den Schienen- und Luftverkehr (Lokführer, Pilot) gelten besondere Vorschriften, die hier nicht diskutiert werden sollen. Aufklärung15) Medizinische Mindestanforderungen für die 3. Gruppe 30 Die Aufklärung eines Patienten setzt sich nicht nur aus der eigentlichen Behandlungs-/ Eingriffsaufklärung und der Aufklärung über wirtschaftliche Aspekte zusammen, sondern beinhaltet auch die Sicherungsaufklärung. Darunter versteht man u.a. alle Verhaltensan- Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 weisungen (Verhaltensinstruktionen) in Verbindung mit einer konkreten Gesundheitsstörung, die ein Patient benötigt, um ein seiner Erkrankung angepasstes Verhalten einzunehmen und um – soweit ihm selbst möglich – Folgeschäden der Erkrankung abwenden zu können. In diesem Zusammenhang wird auch von der sogenannten Therapie- oder Sicherungsaufklärung gesprochen. Kinder und Jugendliche bzw. deren Betreuungspersonen/ gesetzliche Vertreter sind daher auch bezüglich möglicher Risiken einer Verkehrsteil nahme aufzuklären, die durch eine Gesundheitsstörung bedingt sind. Eine kurze Verkehrsanamnese gehört also ab einem entsprechenden Lebensalter zu jeder Anamneseerhebung. Es empfiehlt sich, die entsprechende Aufklärung in der Krankengeschichte zu dokumentieren. Die Sicherungsaufklärung bei urteilsunfähigen, unmündigen Patienten (Kinder jünger als etwa 12–14 Jahre) soll gegenüber den Eltern (oder einem anderen gesetzlichen Vertreter) erfolgen. Selbstverständlich soll das Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand einbezogen werden. Besteht zwischen einer Gesundheitsstörung und einem Verkehrsunfall eine Kausalität, können bei fehlender Sicherungsaufklärung im Extremfall gegenüber dem Arzt Haftungsansprüche geltend gemacht werden! Ärztinnen und Ärzte haben in der Schweiz gemäss geltendem Strassenverkehrsgesetz das Recht (nicht die Pflicht), Patienten mit fraglicher Fahreignung direkt der Zulassungsbehörde zu melden (gesetzliche Ausnahme von der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB, festgehalten in Art. 15d Abs. 3 SVG). Fallvignetten (Fortsetzung) Fall 1: Da die 14-jährige Jugendliche mit beidseitiger Foveahypoplasie die medizinischen Mindestanforderungen für Mopedlenker (3. Gruppe) nicht erfüllt, stellt sie sich auf Veranlassung der Zulassungsbehörde bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchungsstelle vor, welche nach eigenen Abklärungen und Rücksprache mit der behandelnden Augenklinik schliesslich eine Ausnahmebewilligung für Moped befürwortet. Fall 2: Aufgrund des Führens eines Mopeds unter Cannabiseinfluss äussert die Zulassungsbehörde beim 15 Jahre alten Jugendlichen den Verdacht auf eine Drogenproblematik und ordnet im Rahmen eines Administrativverfahrens eine Eignungsuntersuchung an (Kosten: knapp Fr. 600.–). In dieser wird ein fortgesetzter Cannabiskonsum festge- stellt und die Fahreignung verneint. Der Führerausweis wird entzogen. Vor einer Wiederzulassung muss der Jugendliche eine mit monatlichen Urinkontrollen dokumentierte Cannabisabstinenz von sechs Monaten einhalten. Behaviour in School-aged Childern (HBSC)» (Forschungsbericht Nr. 58). Suchtinfo Schweiz. Lausanne, 2011. 15)Gächter T, Vollenweider I. Gesundheitsrecht. Ein Grundriss für Studium und Praxis. Helbing Lichterhahn Verlag. Basel, 2010: 129–131. Danksagung Die Autoren danken Frau Dr. med. S. Jünemann, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Basel, für die kritische Durchsicht des Manuskripts. Die Verantwortung für den Inhalt tragen vollumfänglich die Autoren. Korrespondenzadresse Dr. med. Matthias Pfäffli Facharzt für Rechtsmedizin Verkehrsmediziner SGRM Abteilungsleiter Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern Verkehrsmedizin, -psychiatrie und -psychologie Sulgenauweg 40 3007 Bern matthias.pfaeffli@irm.unibe.ch Referenzen 1) Walter E, Cavegn M, Allenbach R, Scaramuzza G. Fahrradverkehr – Unfallgeschehen, Risikofaktoren und Prävention: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu. Bern, 2005: 99ff. und 224–234. 2)Epilepsie und Fahrtaugklichkeit. Aktualisierte Richtlinien zur Fahrtauglichkeit der Verkehrskommission der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie 2005. 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Konsum psychoaktiver Substanzen Jugendlicher in der Schweiz - Zeitliche Entwicklungen und aktueller Stand. Resultate der internationalen Studie «Health 31 Die Autoren haben keine finanzielle Unterstützung und keine anderen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Beitrag deklariert. Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 Die E-Zigarette: Eine neue Gefahr für unsere Kinder PD Dr. Jürg Barben, Leitender Arzt Pneumologie, Ostschweizerisches Kinderspital, St. Gallen Einleitung E-Zigaretten und E-Shishas werden immer häufiger nicht nur von erwachsenen Rauchern, sondern zunehmend auch von Kindern und Jugendlichen verwendet1)–5). Eine aktuelle Erhebung in der Schweiz zeigt, dass 7 % der Schweizer Bevölkerung bisher E-Zigaretten benutzt haben (Deutschschweiz 6 %, französische Schweiz 8 %, Tessin 13 %), bei den Jugendlichen zwischen 15–19 Jahre waren es aber bereits 16 % 6) . Seit kurzem erobern EShishas auch unsere Schulen und locken mit einer süssen Versuchung7) . Dank attraktiven Aromen wie Schokolade, Ananas, Erdbeeren, Piña Colada oder Bubble Gum entwickeln sich E-Shishas zum Trendprodukt von Kindern und Jugendlichen4) , ähnlich der Verbreitung der Wasserpfeife vor einem Jahrzehnt8) . Der Verkauf von E-Zigaretten hat sich in den USA seit 2007 jedes Jahr verdreifacht und die Anzahl der Benützer hat 2013 in Frankreich die 1.5 Millionen Grenze überschritten. In der Schweiz sind E-Zigaretten seit 2005 bekannt und es besteht seither ein offizielles Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten9) . Trotzdem werden auch bei uns immer mehr E-Zigaretten und E-Shishas über das Internet gekauft und in speziellen Tabak-Verkaufsläden angeboten; genaue Zahlen sind jedoch nicht vorhanden. Aus Besorgnis über die aktuelle Lage und das Unterlaufen der bisherigen Präventionsbemühungen haben die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (SGPP) und die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie eine Stellungnahme dazu verfasst, die kürzlich in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert wurde10) . ders E-Shishas, sind bunt bedruckt oder sehen Kugelschreibern zum Verwechseln ähnlich (Abb. 1). E-Zigaretten und E-Shishas unterscheiden sich im Aussehen sowie in ihren Bestandteilen, haben aber einen ähnlichen Grundaufbau: Sie bestehen aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit (Liquid), einem Verdampfer sowie einer Batterie (Abb. 2)12), 13) . Sie sind entweder als Einwegprodukte oder zum mehrmaligen Gebrauch mit austauschbaren Kartuschen er hältlich. Beim Ansaugen durch den Raucher wird im Verdampfer ein elektrischer Widerstandsdraht aktiviert, welcher die Flüssigkeit bei Temperaturen zwischen 65°C und 120°C Vape Pen Quelle: The New York Times, 3. März 2014. www.nytimes.com/2014/03/05/business/e-cigarettes-under-aliases-elude-the-authorities.html?ref=health&_r=1 Zigarette E-Zigarette E-Shishas/E-Hookahs Begriff, Aufbau und Funktionsweise Der Begriff elektronische Zigarette wurde 2005 vom Marketing geprägt, obwohl das Gerät aufgrund seiner Funktion eigentlich korrekter «elektrische Zigarette» heissen sollte11) . Trotzdem hat sich in vielen Ländern der Begriff «elektronische Zigarette» durchgesetzt. Manche E-Zigaretten ähneln stark den herkömmlichen Zigaretten, andere, beson- E-Shisha Set (elektrische Shisha) Quelle: http://www.smart24.net/E-Shisha-Set---elektrische-Shisha.html Abbildung 1: Beispiele für verschiedene E-Zigaretten und E-Shishas 32 Fortbildung Vol. 25 Nr. 3 2014 verdampft. Der dabei entstehende, als feiner Dampf sichtbare Nebel wird vom Raucher eingeatmet. Bei manchen Modellen muss gleichzeitig ein Schalter betätigt werden, damit die Flüssigkeit vernebelt wird. Es existieren E-Zigaretten, welche für normierte Kar tuschen gebaut sind, so dass die Benützer Kartuschen verschiedener Herkunft verwenden können. Die Kartuschen enthalten Aromen mit oder ohne Nikotinzusatz. Es gibt Kartuschen für den Einmalgebrauch und aufladbare, die es ermöglichen, das gewünschte Gemisch aus Primäraroma- und Nikotinlösungen herzustellen. Inhaltsstoffe und ihre Wirkung auf den Körper Die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette oder E-Shisha verdampft wird, ist ein Gemisch aus verschiedenen Chemikalien11)–13) . Die Grundsubstanzen sind Propylenglykol und/oder Glyzerin. Diesen werden die verschiedensten Aromastoffe und meistens auch Nikotin zugesetzt. Propylenglykol ist der Hauptbestandteil der Flüssigkeit und dient in erster Linie als Verneblungsmittel zur Dampferzeugung, aber auch als Aromaverstärker. Propylenglykol wird in Filmen, Theatern und Diskotheken häufig gebraucht, um Rauch zu simulieren. Es dient ausserdem als Feuchthaltemittel in kosmetischen und medizinischen Produkten, die auf die Haut aufgetragen werden. Die Zigarettenindustrie benützt diese Substanz für den Tabak und den Filter, um ein Austrocknen zu verhindern. Beim Gebrauch einer E-Zigarette werden grosse Mengen von Propylenglykol über die Atemwege aufgenommen. Als Kurzzeitfolgen wurden Atemwegsreizungen, Augenreizungen, Kopfschmerzen, Übelkeit und Müdigkeit beschrieben. Eine langdauernde Belastung kann das Asthmarisiko von Kindern erhöhen14) , aber die Langzeitfolgen von E-Zigaretten sind bisher nicht bekannt. Glyzerin ist wirksamer als Propylenglykol zur Vernebelung, aber weniger wirksam als Geschmacksbzw. Aroma-Verstärker. Die Langzeitwirkungen von inhaliertem Glyzerin sind unbekannt. Die meisten Kartuschen enthalten auch Aromastoffe, welche in der Lebensmittelbranche oder in der Tabakindustrie bereits benützt werden. Häufig verwendete Fruchtaromen sind Pfirsich, Ananas, Kokosnuss, Zitrone, Passionsfrucht, Lechees usw. Daneben werden auch Aromastoffe wie Menthol, Coca Cola, Erdnuss, Schokolade, Vanille, Minze, Caramel, Grüner Tee aber auch Cannabis verwendet. Die meisten E-Zigaretten enthalten Nikotin und der Käufer kann in der Regel zwischen Nikotinkonzentrationen von 0 bis 18 Milligramm pro Milliliter wählen; es werden aber auch höhere Nikotinkonzentrationen bis zu 36 mg/ml angeboten. E-Shishas sind häufig nikotinfrei, jedoch auch mit Nikotin erhältlich. Nikotin beeinflusst im Körper zahlreiche Prozesse, hat ein sehr hohes Suchtpotential und ist in hohen Dosen giftig15) . In einzelnen Kartuschen wurden krebserzeugende Substanzen wie Nitrosamine, Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein sowie Nickel und Chrom nachgewiesen12). Bisher fehlen toxikologische Daten zu allen Substanzen, die mittels eines mit Propylenglykol/Glyzerin erzeugten Nebels inhaliert werden. Zu den möglichen gesundheitlichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine Studien, da die Produkte erst seit wenigen Jahren auf dem Markt sind. E-Zigaretten sind nicht emissionsfrei und es gelangen flüchtige organische Stoffe sowie Nikotin und krebserzeugende Substanzen in die Raumluft. Beim Verdampfen entstehen ebenso ultrafeine Partikel (< 2.5 Mikrometer, PM2.5), die tief in die Lunge eingeatmet werden können. Die Folgen einer anhaltenden Passivexposition sind nicht bekannt, da dazu ebenso keine Langzeit-Untersuchungen existieren12) . Mundstück Verdampfer Schalter (manuell) Gefäss mit Flüssigkeit Docht Abbildung 2: Die im Handel erhältlichen E-Zigaretten und E-Shishas können von sehr unterschiedlicher Qualität sein. Bis heute gibt es weder eine verbindliche Regelung zur Produktesicherheit noch eine Garantie, was wirklich in den Flüssigkeiten der Kartuschen drin ist und ob die Angabe der Konzentrationen der Inhaltsstoffe stimmt12) . Während Nikotin- und Teermengen in einer Tabakzigarette festgelegt sind, widerspiegeln die Angaben auf den Packungen der E-Zigaretten die realen Stoffmengen sehr ungenau16)–19) . In einigen Kartuschen wurde gar Nikotin in Flüssigkeiten gefunden, von denen der Vertreiber behauptete, keines zu enthalten. Gemäss Umfragen, benützen mehr als 90 % der E-Zigarettenraucher nikotinhaltige Flüssigkeiten16). Die in das Aerosol abgegebene Nikotinmenge schwankt beträchtlich je nach Gerät, Füllmenge, Batteriestärke und der Intensität, mit der am Gerät gezogen wird17), 18), 20) . Technische Probleme sind keine Seltenheit. So kann durch zu starkes Saugen am Gerät Flüssigkeit in den Mund gelangen. Bedenklich sind vor allem nikotinhaltige Produkte für Kinder und Jugendliche, da es durch die austretende Flüssigkeit und Aufnahme über die Mundschleimhaut oder einen übermässigen Gebrauch zu Vergiftungserscheinungen führen kann5) . In den letzten Jahren haben die Nikotin-Vergiftungen durch E-Zigaretten in den USA sprunghaft zugenommen: 2013 waren es bereits 1351 Fälle, eine 300 %ige Zunahme im Vergleich zu 2012. In Oklahoma waren 23 von 25 gemeldeten Fällen in den ersten 2 Monaten dieses Jahres Kinder unter 4 Jahren21) . In diesem Zusammenhang ist nicht zu vernachlässigen, dass die Gesamtmenge von Nikotin in Fläschchen zum Nachfüllen oder zur Herstellung individueller Mischungen ein Mehrfaches der angenommenen letalen Dosis betragen kann19) . Rund 50 Milligramm Nikotin sind beim Verschlucken für einen Erwachsenen tödlich, für Kleinkinder ist bereits eine Menge von 6 Milligramm lebensbedrohlich12) . Einstieg ins Zigarettenrauchen? Batterie (Akku) Luftdurchlässiger Dämmstoff Produktsicherheit Heizwendel Aufbau von E-Zigaretten 33 Zu Beginn wurden E-Zigaretten hauptsächlich von Rauchern, Ex-Rauchern und Rauchern, die einen Rauchstopp anstreben, gekauft22) . Inzwischen werden aber E-Zigaretten und EShishas immer mehr von Jugendlichen verwendet. Meistens sind dies auch Raucher, allerdings steigt der Anteil an Nichtrauchern zunehmend und beträgt in einigen Umfragen Fortbildung bereits 20 %, wobei der Nichtraucher-Anteil bei den jüngeren Schülern deutlich höher ist als bei den älteren1)–3), 23) . Insbesondere EShishas werden von jüngeren Schülerinnen und Schülern, die Nichtraucher sind, benutzt. Dabei spielen attraktive Fruchtaromen und Aromen wie Schokolade, Vanille, Kaffee und verschiedene Cocktails eine wesentliche Rolle. Die Anwendung der E-Zigarette mit dem Inhalieren und Ausatmen des Nebels imitiert in zahlreichen Aspekten das Rauchen und es ist zu befürchten, dass Jugendliche damit zum Umsteigen auf herkömmliche Zigaretten verleitet werden. Nicht umsonst haben die gros sen Tabakmultis begonnen, E-Zigaretten-Hersteller aufzukaufen: So kaufte im Jahr 2012 der amerikanische Zigarettenhersteller Lorillard «blu eCigs», einen der führenden Anbieter von E-Zigaretten in den USA. Auch die Tochtergesellschaft «Vapor Company» des Tabakriesen R. J. Reynolds (Camel-Hersteller) hat schon eine E-Zigarette unter dem Markennamen «Vuse» auf den Markt gebracht. Philip Morris arbeitet daran, eine eigene E-Zigarette auf den Markt zu bringen12) . Der E-Zigarettenmarkt und die öffentliche Gesundheit Die Popularität der E-Zigarette nimmt zu: Der Markt der E-Zigarette wurde 2012 in den USA auf 500 Mio. Dollar und in Frankreich 2013 auf 100 Mio. Euros geschätzt. Die E-Zigarette greift damit auch in die Anstrengungen der Tabakprävention ein15) . Sie tritt in Konflikt mit der WHO-Rahmenkonvention, namentlich mit der De-Normalisierung des Tabakkonsums und dem Passivrauchschutz24) . Während einige Exponenten aus dem Public-Health-Bereich argumentieren, dass mit E-Zigaretten die Schäden des Tabakrauchens geringer gehalten werden können25), befürchten die meisten Experten, dass mit Einführung der E-Zigaretten die bisherigen Präventionsbemühungen unterlaufen werden15), 26) . Auch wenn E-Zigaretten Entzugssymptome lindern können, fehlt bislang der Nachweis, dass sie in der Tabakentwöhnung nachhaltig effektiv sind9) . Die Amerikanische Lungengesellschaft (ATS) fordert eine strikte Regulierung der E-Zigaretten, unter anderem auch ein konsequentes Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche27) . Auch die öffentliche Nutzung von E-Zigaretten sollte denselben Beschränkungen unterliegen, wie sie für brennbare Tabakprodukte gelten: Der Gebrauch der E-Zigaretten (mit oder ohne Nikotin) soll in geschlossenen öffentlich zugänglichen Räumen, analog zur Vol. 25 Nr. 3 2014 Regelung zum Schutz vor dem Passivrauch, verboten sein. Die Tabakindustrie verteidigt ihre Interessen durch ubiquitäre Einflussnahme, auch auf Gesundheitskreise, indem sie Public-HealthMassnahmen sehr gezielt bekämpft28)–32) . Sie hat in den Markt der E-Zigarette eingegriffen, indem sie mit beträchtlichen Mitteln E-Zigarettenmarken aufkaufte12) . Es kam ihr dabei nicht ungelegen, dass mit E-Zigaretten und E-Shishas neue Produkte auf den Markt kamen, die die Jugendlichen zur Nikotinabhängigkeit verführen und damit zu potentiellen Zigarettenkonsumenten machen. Die gegenwärtige Präsenz und Diskussion der E-Zigarette in den Medien und der Öffentlichkeit dient möglicherweise auch dazu, die Kontroverse rund um deren Nutzen bzw. Schädlichkeit in Gesundheitskreisen zu schüren, wie sie es bereits erfolgreich in der Passivrauchdebatte gemacht haben (Rylander-Affäre) 31), 32) . Im Sinne des Jugendschutzes ist es deshalb wichtig, in der Schweiz weiterhin am Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche festzuhalten und eine strikte Regulierung des E-Zigarettenmarktes im Internet einzuführen, wie es auch die SGPP fordert10) . Im Mai wird der Bundesrat die Vorlage für das neue «Bundesgesetz über Tabakprodukte» in die Vernehmlassung geben. Zum Schutze aller Kinder und Jugendlichen sind alle Kinderärzte aufgerufen sich dafür einzusetzen, dass E-Zigaretten und E-Shishas nicht an Kinder- und Jugendliche abgegeben werden dürfen. E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht nur individuelle Konsumgüter, sondern sie sind – wie Kaugummizigaretten, Zigarettenautomaten und Tabakwerbung – ein cleveres Marketinginstrument der Tabakindustrie, mit dem Ziel, Kinder zum Rauchen zu verführen und das Rauchen als Banalität bzw. sozial akzeptiert hinzustellen. Schlussfolgerungen E-Zigaretten und E-Shishas können gemäss dem aktuellen Wissensstand nicht als bedenkenlos bewertet werden. Wegen den grossen technischen Mängeln, der ungenügenden Produktsicherheit und der Einführung in die Nikotinabhängigkeit bzw. einer möglichen Nikotinvergiftung stellen sie eine erhebliche Gefährdung für unsere Kinder und Jugendlichen dar. Aus diesem Grunde sollten E-Zigaretten und E-Shishas Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich sein, und deren Gebrauch sollte überall da verbo- 34 ten sein, wo Rauchen verboten ist. Gleichermassen sollte der Internetverkauf und Import von E-Zigaretten und Kartuschen strikter reguliert werden. Alle Inhaltsstoffe sowie die enthaltene Nikotinmenge müssen klar deklariert werden. Es sollten dieselben Werbeeinschränkungen wie für Tabakprodukte auch für E-Zigaretten angewendet werden. Ausserdem braucht es kindersichere Produkte, damit nikotinhaltige Flüssigkeiten nicht zu Vergiftungen von Kindern führen können. Alle im Gesundheitswesen Tätigen sowie Behörden sind aufgerufen zu verhindern, dass mit der Einführung von E-Zigaretten die bisherigen Präventionsbemühungen unterlaufen und das Rauchen allgemein wieder zu einem normalen Verhalten rehabilitiert werden. Literatur: 1) Dutra LM, Glantz SA. Electronic Cigarettes and Conventional Cigarette Use Among US Adolescents: A Cross-sectional Study. JAMA Pediatr 2014; [Epub ahead of print]. 2) Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Tobacco product use among middle and high school students – United States, 2011 and 2012. MMWR Morb Mortal Wkly Rep 2013; 62: 893–897. 3) Camenga DR, Delmerico J, Kong G et al. Trends in use of electronic nicotine delivery systems by adolescents. Addict Behav 2014; 39 (1): 338–340. 4) Deutsches Krebsforschungszentrum. Süße Versuchung: E-Shishas erobern den Schulhof. 2014. 5) Durmowicz EL. The impact of electronic cigarette on the paediatric population. 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Jürg Barben Leitender Arzt Pneumologie/Allergologie Ostschweizer Kinderspital Claudiusstr. 6 9006 St. Gallen Tel. 071 243 71 11 juerg.barben@kispisg.ch Der Autor hat keine finanzielle Unterstützung und keine anderen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit diesem Beitrag deklariert. 35 Hinweise Vol. 25 Nr. 3 2014 Informationsbroschüre zum Kaiserschnitt Christian Kind, St. Gallen Nach dreijähriger, wechselvoller Entstehungsgeschichte ist unsere Informationsbroschüre zum Kaiserschnitt fertiggestellt. Sie wurde gemeinsam vom Schweizerischen Hebammen verband, der Schweizerischen Gesellschaft für Neonatologie, der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation und der SGP erarbeitet. In der ersten Phase war auch die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) aktiv beteiligt. Die Philosophie der Broschüre geht davon aus, dass der Kaiserschnitt ein operativer Eingriff in ein natürliches Geschehen ist, und ihm deshalb, wie jeder medizinischen Intervention, eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken vorangehen muss. Um darüber möglichst autonom entscheiden zu können, benötigen werdende Mütter und Väter verlässliche Informationen. Selbstverständlich ist dafür das direkte Gespräch mit Ärztinnen und Hebammen das geeignetste Mittel. Eine Broschüre kann aber wichtige Fragen bereits im Vorfeld klären und gibt Gelegenheit, das Gespräch besser vorbereitet zu führen. Leider hat die SGGG im Laufe der Zeit beschlossen, einen anderen Weg zu beschreiten, und Informationen zum Kaiserschnitt für werdende Eltern nur integriert im Rahmen einer Broschüre zur Geburt zu vermitteln. Da zu diesem Zeitpunkt unser Text bereits fertiggestellt war, und eine spezifische Informationsmöglichkeit zum Kaiserschnitt nach wie vor ein Bedürfnis ist, haben die vier verbleibenden Gesellschaften beschlossen, die Broschüre eigenständig herauszugeben. enischer Sprache können, so lange vorrätig, bei der Geschäftsstelle des Schweizerischen Hebammenverbands gegen Erstattung der Portokosten bezogen werden: Schweizerischer Hebammenverband SHV Fédération suisse des sages-femmes FSSF Rosenweg 25c 3000 Bern 23 Tel. +41 (0)31 332 63 68 Fax +41 (0)31 332 76 19 d.guettinger@hebamme.ch www.hebamme.ch www.sage-femme.ch Die Broschüre kann auch als pdf kostenlos heruntergeladen werden. Links dazu finden Sie auf den Websites der herausgebenden Gesellschaften. Nachdem die gemeinsame Arbeitsgruppe viel Zeit und Energie in dieses wichtige Projekt investiert hat, hoffen wir sehr, dass das Resultat bei den Mitgliedern der SGP gut aufgenommen wird, und die Schweizer Pädiaterinnen und Pädiater aktiv zur Verbreitung der Broschüre beitragen. http://www.kaiserschnitt-info.ch http://www.info-cesarienne.ch http://www.info-cesareo.ch Korrespondenzadresse christian.kind@bluewin.ch Ein Exemplar der neuen Broschüre liegt dieser Ausgabe von Paediatrica bei. Unser Ziel, eine umfassende, sachliche und gut verständliche Information zu diesem wichtigen Thema zu vermitteln, scheint mir gut erreicht. Zudem ist die Broschüre schön gestaltet und gut lesbar. Es liegt nun auch an Ihnen, die Broschüre zu verbreiten. Wenn Sie in Ihrer Praxis werdenden Müttern begegnen, die sich Fragen zum Kaiserschnitt stellen, sollten Sie diese auf unsere Broschüre aufmerksam machen. Exemplare in deutscher, französischer und itali- 36 Hinweise Vol. 25 Nr. 3 2014 Fred Bamatter Award 2015, for clinical and basic research in Perinatology. The Fred Bamatter Award will be given at the annual meeting 2015 of the Swiss Society for Pediatrics (CHF 20’000.–). The aim is to reward clinical and basic research in Perinatology. The perinatal period should be taken in the widest sense of the word, including the prenatal- (embryo and fetus), birth-, postnatal- and the follow-up- periods. Professor Fred Bamatter (1899–1988) was an outstanding clinician, teacher and researcher. During his lectures, he always tried to link clinical practice to scientific knowledge. Thus, priority will be given to researchers who attempt to make the same link. Candidates, Swiss or living in Switzerland, should submit their documents (CV, list of publications, motivation-letter) to the President of the Bamatter Foundation. Deadline December 31, 2014. Prof. Dr. J.-L. Micheli Président de la Fondation Prix Fred Bamatter Avenue de Senalèche 35, CH 1009 Pully. Strabismus und Amblyopie erkennen, bevor sie irreversibel geworden sind … Einziger RandomDot-Stereotest ohne 3D-Brille Einfache Stereopsis-Prüfung bei Kindern ab 1 Jahr Hunderttausendfach bewährt und weltweit im Einsatz Unentbehrlich für Kinderärzte, Schulärzte, Augenärzte 37 www.lang-stereotest.com 1007006 LANG-STEREOTEST I und II FMH - Quiz Vol. 25 Nr. 3 2014 FMH Quiz 58 Fallbeschreibung Ein 6-jähriges Mädchen weist einen Coca-Cola farbigen Urin auf. Ihre Mutter berichtet zudem, dass sich das Mädchen vor etwa 10 Tagen über Halsschmerzen beklagt hatte. Der Status zeigt einen BD von 136/88 mmHg, das Kind hat leichte Ödeme im Gesicht und an den Extremitäten. Frage Welches ist der wahrscheinlichste Laborbefund in dieser Situation? Antworten A. ein tiefes Komplement C3 B. ein normales Urinsediment C. positive ANCA D. positive ANA E. eine positive Urinkultur Kommentar nurie (z. B. bei Hämolyse) oder Myoglobinurie (Rhabdomyolyse) besteht deshalb eine typische Konstellation mit positivem Resultat im Streifentest und gleichzeitig fehlendem Nachweis von Erythrozyten im Sediment. Antwort B («ein normales Urinsediment») kann somit bei Vorkommen genannter Farb stoffe zutreffend sein, es handelt sich jedoch nicht um die wahrscheinlichste Erklärung bei der oben beschriebenen Patientin. Grundsätzlich kann der Ursprung einer Hämaturie im Nierenparenchym, im Bereich der Harnwege oder äusserlich (Genitale, Perineum) liegen; in seltenen Fällen führen auch Pathologien der Nierengefässe und weitere Ursachen (vgl. Tabelle) zu einer Hämaturie. Die Farbveränderung des Urins widerspiegelt dabei das Ausmass der Blutbeimengung nur begrenzt, da der Zusatz von 1 ml Blut pro Liter Urin bereits zu einer deutlichen Verfärbung führen kann. Rodo von Vigier, Biel Die Fallvignette beschreibt eine Patientin im Vorschulalter, die wegen einer auffälligen Harnfarbe als Leitsymptom vorgestellt wird; eine realistische klinische Situation in der kinderärztlichen Praxis und in der Notfallstation von Kliniken. In dieser Situation wird meist zu recht das Vorliegen einer Hämaturie vermutet. Trotzdem kann eine rote oder (rot-)braune Verfärbung des Urins auch durch andere Farbstoffe verursacht sein. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Randen und Rhabarber, Medikamente (Rifampicin, Nitrofurantoin und andere) sowie verschiedene Pigmente, teilweise auch im Rahmen anderweitiger Grunderkrankungen (z. B. Porphyrie). Urinstatus (Streifentest) und Urinsediment (Mikroskopie) sind dabei typischerweise normal, insbesondere ohne Nachweis von Hämoglobin und/oder Erythrozyten. Der Nachweis von Blut/Erythrozyten im Streifentest beruht auf der chemischen Reaktion von Hämoglobin mit dem Reagens auf dem Teststreifen und dem resultierenden, konzentrationsabhängigen Farbwechsel. Dieselbe Reaktion und damit Verfärbung des Teststreifens erfolgt jedoch auch bei Vorhandensein von Myoglobin. Bei Hämoglobi- Nebst Missbildungen, Trauma und Steinleiden (Nephro-/Urolithiasis), gehören insbesonde re auch Infektionen zu den möglichen Ursachen einer Blutung im Bereich der Harn wege. In Abhängigkeit vom untersuchten Patientenkollektiv kann eine Harnwegsinfektion als häufigste Ursache bei Makrohämaturie gefunden werden. Antwort E («eine positive Urinkultur») ist somit möglich, im Gesamtkontext (übrige anamnestische und klinische Angaben bei beschriebener Patientin) ist jedoch auch diese nicht am wahrscheinlichsten. Bei Patienten mit Makrohämaturie finden sich anhand der anamnestischen Angaben und klinischen Untersuchungsbefunde oft ent scheidende Hinweise zur Diagnose. Roter Urin, zusammen mit Koagula weist auf eine Blutung im Bereich der ableitenden Harnwege hin, wogegen eine «schmutzig» (rot-)braune Urinfarbe bei glomerulärer Ursache auftritt. Das Auftreten einer «colafarbenen» Urinverfärbung einige Tage nach einer Infektion der oberen Luftwege (Halsschmerzen), zusammen mit den klinischen Befunden von Öde- 38 men und erhöhtem Blutdruck ist suggestiv für das Vorliegen einer postinfektiösen bzw. Poststreptokokken-Glomerulonephritis. Nota bene: Die Obergrenze für den Blutdruck (P95 in mmHg) kann für Kinder und Jugendliche von 1–17 Jahren nach folgender Formel geschätzt werden: Systolisch P95 = 100 + (Alter x 2), diastolisch P95 = 60 + (Alter x 2) für 1–10 Jahre beziehungsweise P95 = 70 + (Alter) für 11–17 Jahre – für das hier beschriebene Mädchen liegt P95 des Blutdruckes somit bei 112/72 mmHg. Diagnostisch bei Glomerulonephritis sind im Urinsediment Erythrozyten und –zylinder im Lichtmikroskop beziehungsweise dysmorphe Erythrozyten bei der Untersuchung mit dem Phasenkontrastmikroskop, oft Leukozyten und -zylinder sowie zusätzlich eine Proteinurie variablen Ausmasses. Pathognomonisch für die postinfektiöse Glomerulonephritis ist die Aktivierung des Komplementsystemes mit Verbrauch und deshalb deutlicher Verminderung von Komplement C3 im Serum. Antwort A («ein tiefes Komplement C3») ist in vorliegendem Fallbeispiel somit richtig. Sekundäre Glomerulonephritiden im Rahmen von Systemerkrankungen treten auch im Kindesalter auf, sind insgesamt jedoch sehr selten. Laborchemische Marker sind Antinukleäre Antikörper (ANA) und Antikörper gegen doppelsträngige DNA (dsDNS) beim systemischem Lupus erythematodes und Anti-Neutrophile cytoplasmatische Antikörper (ANCA) bei verschiedenen Vaskulitiden, die mit einer Glomerulonephritis einhergehen können. Somit sind auch Antwort C («positive ANCA») und Antwort D («positive ANA») grundsätzlich möglich, aber wenig wahrscheinlich. Vorgehen bei Makrohämaturie Das diagnostische Vorgehen ist abhängig von der wahrscheinlichsten (Differential-) Diagnose, wobei in vielen Fällen die anamnestischen Angaben und klinischen Befunde entscheidende Informationen liefern und das geeignete Vorgehen bestimmen. Die erste Urinuntersuchung (Streifentest und nach Möglichkeit auch mikroskopische Untersuchung des Sedimentes) erlaubt den Ausschluss einer Harndunkelverfärbung durch Farbstoffe (vgl. oben) und den definitiven Nachweis einer Hämaturie; das Vorliegen von Erythrozytenzylindern ergibt zudem den Beweis einer glomerulären Ursache. Ausser bei eindeutigem FMH - Quiz Vol. 25 Nr. 3 2014 Hinweis für eine andere Ursache (z. B. posttraumatische Hämaturie) ist anlässlich der ersten Untersuchung auch das Anlegen einer Urinkultur empfohlen. In Abhängigkeit der Anamnese (z. B. nach Auslandsaufenthalt) sind auch seltene Erreger zu suchen (z. B. Schistosomen). Eine Sonographie der Nieren und Harnwege inklusive Doppleruntersuchung wird meist empfohlen. Diese Untersuchung erlaubt eine Vielzahl möglicher Ursachen wie Missbildungen der ableitenden Harnwege, Tumoren und vaskuläre Ursachen (Nierenvenenthrombose, Nussknackersyndrom) zu identifizieren. Beim renalen Nussknackersyndrom führt die Kompression der linken Nierenvene zwischen der Arteria mesenterica superior und der Aorta abdominalis zu einer Druckerhöhung in den venösen Gefässen und bei einigen Patienten dadurch zu Makrohämaturie. Diese Entität wird gehäuft bei asiatischen Patienten beschrieben und betrifft häufiger erwachsene Frauen. Trotz der Seltenheit des Syndromes kann dieses vereinzelt bei Kindern und Jugendlichen, auch als Ursache von Mikrohämaturie oder orthostatischer Proteinurie, gefunden werden. Bei Blutung nach Trauma der Nieren/Harnwege stehen bildgebende Verfahren im Vordergrund (Sonographie, ev. Computertomographie), bei möglichem Steinleiden zusätzlich zur Bildgebung auch metabolische Abklärungen. Abklärungen bei möglicher glomerulärer Ursache beinhalten ein rotes und weisses Blutbild inklusive Thrombozytenzahl, Elektrolyte und Nierenfunktionsparameter, Albumin und Gesamtprotein, Komplement C3 und C4 sowie situationsabhängig eventuell weitere Untersuchungen (z. B. ANA, ANCA, Immunglobuline, Hepatitis-Serologie, weitere). Die Bestimmung von Antistreptolysintiter (ASLO) und Anti DNase B wird oft empfohlen. Im Urin werden aus einer Einzelprobe («Spot-Urin») zusätzlich die Quotienten Protein/Creatinin (Norm < 20 mg/ mmol) und Albumin/Creatinin (Norm < 5 mg/ mmol) bestimmt. In unklaren Fällen soll auch eine ursächliche Gerinnungsstörung ausgeschlossen werden. In Abhängigkeit vom untersuchten Patientenkollektiv kann, trotz ausgedehnter Abklärungen, bei 10–35 % der Patienten keine Ursache gefunden werden. Eine Abklärung möglicher Ursachen bei Makrohämaturie ist trotzdem in jedem Fall empfohlen. Postinfektiöse Glomerulonephritis Typischerweise 1–3 Wochen nach einer Infektion der oberen Luftwege (Tonsillo-Pharyngitis), beziehungsweise 3–6 Wochen nach Hautinfektion (Impetigo) mit nephritogenen Stämmen ββ-hämolysierender Streptokokken der Gruppe A (GAS) kann eine klassische Poststreptokokken-Glomerulonephritis auftreten. Nebst GAS werden verschiedene andere Bakterien, Viren und Parasiten mit dieser Glomerulonphritis (GN) assoziiert, weshalb diese zusehend allgemeiner als postinfektiöse Glomerulonephritis bezeichnet wird. Weltweit gilt die postinfektiöse GN als häufigste akute Nephritis im Kindesalter (10–30/ 100000/Jahr), wobei in industrialisierten Ländern die Inzidenz während der letzten Jahr zehnte deutlich zurückgegangen ist (ca. 0.3/ 100000/Jahr). Die Pathogenese ist nicht abschliessend bekannt und wird teilweise kontrovers diskutiert. Ursächlich finden sich intraglomeruläre Immun Ursachen von Makrohämaturie • Harnwegsinfektion • Verletzung/Irritation lokal (Meatus, Perineum, idiopathische Urethrorrhagie bei Knaben) • Trauma (Nieren, Harnwege) • Nephro-/Urolithiasis; ev. Hyperkalziurie • Glomerulonephritis • Missbildung der ableitenden Harnwege • Nierenzysten (solitär, Polyzystische Nierenkrankheiten) • Nierenvenenthrombose, Nussknacker-Phänomen • Tumor • Koagulopathie • Sichelzellanämie • Hämorrhagische Zystitis (medikamentös-toxisch) Die meisten genannten Ursachen können sich auch als Mikrohämaturie manifestieren. Die Differentialdiagnose der Mikrohämaturie beinhaltet jedoch noch weitere Erkrankungen (z.B. Tubulointerstitielle Nephritiden [infektiös, medikamentös], familiäre Mikrohämaturie [= thin basement membrane nephropathy]). 39 komplexe, die wahrscheinlich nach Ablagerung zirkulierender Antigene der auslösenden Erreger in den Glomeruli, in situ gebildet werden. Nephritis-assoziierter Plasmin-Rezeptor (NAPlr) und Streptokokken-pyrogenes Exotoxin B (SPE B) werden als häufigste auslösende Antigene nach Streptokokkeninfektionen identifiziert. Die resultierende Aktivierung des Komplementsystemes sowie weiterer humoraler zellulärer Immunmechanismen führen zu einer akuten Entzündungsreaktion und Schädigung des Nierengewebes. Das Spektrum der klinischen Manifestation ist breit, einige Patienten präsentieren einzig eine asymptomatische Mikrohämaturie, andere eine Makrohämaturie (30–50 %) und teils schwere Proteinurie sowie zusätzlich Ödeme (66 %), Hypertonie (50–90 %) und eingeschränkte Nierenfunktion (akutes nephritisches Syndrom). Weitere Symptome/Komplikationen sind Atemnotsyndrom bei Herzinsuffizienz/Lungenödem sowie zentralnervöse Manifestationen. Eine schwere, dialysepflichtige akute Niereninsuffizienz tritt selten auf. Therapeutische Massnahmen in der akuten Phase sind vorwiegend supportiv. Manifestationen der Volumenüberladung (Ödeme, Hypertonie, selten Lungenödem) bedürfen einer Einschränkung der Salz- und Flüssigkeitszufuhr sowie allenfalls Diuretika (z. B. Furosemid). Pathognomonisch in der akuten Phase sind ein erniedrigtes Komplement C3 (vgl. oben) und CH50 (Komplement Gesamtaktivität) bei normalem oder nur wenig erniedrigtem Komplement C4. Die Komplementproteine normalisieren sich innerhalb von 6–8 Wochen nach akuter postinfektöser GN. Eine persistierende Verminderung von Komplement C3 ist suggestiv für das Vorliegen einer anderen chronischen Glomerulonephritis, die aktiv abgeklärt werden soll. Dazu gehören die seltenen C3-Glomer ulopathien (dense deposit disease [vormals als membranoproliferative GN Typ II klassifiziert] und die 2007 erstmals beschriebene C3Glomerulonephritis) sowie Glomerulonephritiden bei systemischem Lupus erythematodes (typischerweise tiefes Komplement C3 und C4 ab Krankheitsbeginn). Im Kindesalter ist die Langzeitprognose nach postinfektiöser Glomerulonephritis in der Regel gut; persistierende Hypertonie und chronische Einschränkung der Nierenfunktion sind – im Gegensatz zu älteren Patienten – sehr selten. Aufgrund der niedrigen Inzidenz, des zu er FMH - Quiz Vol. 25 Nr. 3 2014 wartenden klinischen Verlaufes und insbesondere fehlender therapeutischer Optionen beziehungsweise prognostischer Vorteile bei frühzeitiger Diagnose einer postinfektiösen GN, wird mittlerweile von der systematischen Urinuntersuchung nach Infektion mit GAS (Tonsillopharyngitis) meist abgeraten. Nebst der eigentlichen postinfektiösen GN können weitere Glomerulonephritiden im Rahmen von interkurrenten Infektionen manifest werden, was bisweilen zu diagnostischen Schwierigkeiten führen kann: Bei IgA-Nephropathie (M. Berger) und auch beim seltenen Alport Syndrom können infektionsassoziierte Makrohämaturieschübe auftreten. Ebenso manifestiert sich eine Purpura Schönlein-Henoch gehäuft nach Infektionen der Luftwege (GAS und virale Erreger), aufgrund der extrarenalen Manifestation ist eine Verwechslung mit einer postinfektiösen GN in diesem Fall jedoch unwahrscheinlich. Referenzen 1) Couser WG. Basic and translational concepts of immune-mediated glomerular diseases. J Am Soc Nephrol 2012; 23: 381–99. 2) Gagnadoux MF. Evaluation of gross hematuria in children. In UpToDate, Kim MS (Ed), UpToDate, Waltham, MA, 2014 (www.uptodate.com, letzter Zugriff 17.04.2014). 3) Niaudet P. Poststreptococcal glomerulonephritis. In UpToDate, Kim MS (Ed), UpToDate, Waltham, MA, 2014 (www.uptodate.com, letzter Zugriff 17.04. 2014) 4) Selewski DT, Symons JM. Acute Kidney Injury. Pediatr Rev 2014; 35: 30–41. 5) von Vigier RO. Nützliche Urinuntersuchung. Kinderärzte Schweiz 01/2013: 14–21. Korrespondenzadresse rodo.vonvigier@szb-chb.ch 40 Buchbesprechungen Vol. 25 Nr. 3 2014 Robin und der rote Zweig – Eine Erzählhilfe für Eltern «Robin und der rote Faden» ist ein Comic zur Spitalvorbereitung für Kinder im Alter von ca. 6–12 Jahren, herausgegeben durch Kind+ Spital und geschaffen durch den Illustrator Marc Locatelli, die beiden Fachexpertinnen Dr. med. Eva-Maria Jordi Ritz, Spezialärztin für Kinderanästhesie am Universitäts-Kinder spital beider Basel, UKBB, und Adrienne Chanton, Pflegeexpertin MScN am Spitalzentrum Oberwallis sowie einer Kinderjury (Ana, Jakob, Samuel, Larissa, Salomé, Benjamin und Selina). Mit Hilfe dieser Geschichte Kind und Eltern auf diese Erfahrung vorbereiten – eine gelungene Übung. Bleibt noch eine Frage: Wie kommen Eltern gerade im Notfall, zum Beispiel bei einer Blinddarmentzündung, zu diesem Hilfsmittel? Korrespondenzadresse Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds Robins «Abenteuer» wird phantasievoll und doch unkompliziert, ohne Schnörkel mit einfachem Text und sauberem, geradlinigem Design erzählt. Einige wichtige Punkte werden erwähnt und zeichnerisch dargestellt, auf die einzugehen man vergessen könnte: •Die beeindruckenden Apparaturen. •Die Missverständnisse oder Schwierigkeiten, das Ganze richtig zu verstehen, trotz den Bemühungen von Ärzten und Pflegepersonal um eine einfache Ausdrucksweise. •Die Alpträume während der Narkose. •Wie erleichtert und wohl man sich danach fühlt. 41 Zeitschriftenreview Vol. 25 Nr. 3 2014 Kinderunfälle •Bei Sportarten mit Körperkontakt systematisch einen Zahnschutz tragen Olivier Reinberg, Lausanne Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, La Chaux-de-Fonds Makulaverbrennungen durch «Spielzeug»-Laserstrahlen Laserspielzeuge sind mühelos erhältlich, insbesondere durch Onlinebestellung. Sie gleichen Laserpointer. Diese «Spielzeuge» erfüllen jedoch die Sicherheitskriterien, denen die Laserpointern unterworfen sind, nicht und entgehen so der Gesetzgebung. Diese beschränkt die durch den Laserstrahl ausgestrahlte Energie von handbedienten Laserpointern auf 5 Milliwatt. Unangebrachte Verwendung von Laserstrahlen kann bei Kindern zu Augen- und Hautschäden führen und die Food and Drug Administration (FDA) hat bereits entsprechende Empfehlungen erlassen. Die Autoren berichten über 5 Fälle von Makulaverbrennungen durch solche «Spielzeuge». Die Verletzungen heilten unter Zurücklassen von subfovealen Retinaveränderungen mit entsprechendem Visusverlust aus, bei einem Patienten kam es zur Bildung einer neovaskulären Chorioideamembran. In einem Fall hatten die Laserstrahlen der in China gekauften «Spielzeuge» (das Kind besass mehrere davon) je nach Farbe des Strahls eine Lichtleistung von 42 bis 72 Milliwatt, was 10- bis 15-fach über dem tolerierten Grenzwert liegt. Referenz Raoof N, Chan TKJ, Rogers NK, Abdullah W, Haq I, Kelly SP and Quhill FM. «Toy» laser macular burns in children. Eye 2014; 28: 231–234. Studienzentrum Department of Ophthalmology, Royal Hallamshire Hospital, Sheffield, South Yorkshire, UK. Zahnverletzungen bei Schulsport Die Prävalenz von Zahnverletzungen bei sportlichen Anlässen in der Schule wird oft verkannt und auch wenig untersucht. Nach Angabe der Autoren variiert sie zwischen 6 % (Studie aus Australien) und 34 % (britische Studie). Die Autoren untersuchten die Prävalenz in Indien, sowie die Bedingungen und Faktoren, die bei Schulanlässen bevorzugt zu Zahnverletzungen führen. Untersucht wurden im Juli 2009 die Schneidezähne von 446 10bis 16-jährigen Knaben einer Schule in Indien. Diese militärisch geführte Schule liegt in einem Villenviertel und wird von Knaben der besser gestellten Bevölkerungsschicht besucht. Ausgeschlossen wurden alle Kinder mit orthodontischen Problemen, Karies oder Zahnentwicklungsstörungen. Die Kinder wurden klinisch untersucht, wenn nötig wurden ergänzende Untersuchungen (Radiographie, Transillumination) durchgeführt. Es wurden bei 23.8 % der Kinder Folgeschäden von Zahnverletzungen festgestellt; die meisten waren Folge sportlicher Aktivitäten. Viele Schüler konnten nicht angeben, welcher Sport- unfall zur Zahnverletzung geführt hatte. Ungenügendes Überdecken durch die Oberlippe und/oder Überbiss werden als Risikofaktoren für Zahnverletzungen betrachtet. Nur 10% der Kinder mit vollständig durch die Oberlippe bedeckten Zähnen erlitten ein Zahntrauma, gegenüber 65.4 % mit unvollständig überdeckten Zähnen. Ein Überbiss von < 3.5 mm war mit 7.5 % Verletzungen der Schneidezähne assoziiert, bei einer Zahndistanz von 3.5–5.5 mm waren es 35.5 % und sogar 63 % bei einem Überbiss von > 5.5 mm. Die Autoren formulieren folgende Empfehlungen: •Eine Zahnuntersuchung sollte vor oder im Rahmen von Sportlagern durchgeführt werden, um das Verletzungsrisiko abzuschätzen und Verletzungen vorzubeugen, zum Beispiel durch eine orthodontische Behandlung •Lehrer, insbesondere Sportlehrer, mit den sportbedingten Zahnverletzungen besser vertraut machen und sie anhalten, bei Zahntraumas rasch eine Untersuchung zu veranlassen 42 Referenz Prabhu A, Rao AP, Govindarajan M, Reddy V, Krishnakumar R, Kaliyamoorthy S. Attributes of dental trauma in a school population with active sports involvement. Asian J Sports Med 2013; 4 (3): 190–194. Studienzentrum Department of Pedodontics and Preventive dentistry, Rajah Muthiah Dental College and Hospital, Annamalai University, Annamalainagar, Tamilnadu. India. Skorpionstiche im Kindesalter Skorpionstiche sind in tropischen und subtropischen Regionen, insbesondere in Schwarzafrika, im Süden Indiens, im Mittleren Orient, in Mexiko und südlichen Lateinamerika ein gesundheitliches und pädiatrisches Problem. Da mehr und mehr mit Kindern gereist wird, schien es uns interessant, über die Erfahrungen des pädiatrischen Teams von Assiut in Ägypten zu berichten. Es handelt sich um 111 Kinder (69 Knaben und 42 Mädchen, mittleres Alter 5 (1–16) Jahre), die im Verlaufe von 2012 durch einen Skorpion gestochen wurden. Die Politik dieses Tertiärzentrums besteht darin, alle durch einen Skorpion gestochenen Kinder aufzunehmen. Sie erhalten alle, falls nicht zuvor schon ausgeführt, eine Gegengift injektion und zusätzlich ein Antihistaminikum und ein Kortikoid. Je nach Verlauf, z. B. bei Lungenödem, kardiogenem Schock oder bei Krämpfen, werden die Patienten in die Intensivstation verlegt und je nach Atemfunktion intubiert und beatmet. Die Mehrzahl der Stiche fanden in ländlichen Zonen statt, immerhin 16 % jedoch in städtischer Umgebung. Gestochen wurden die Kinder vor allem an den unteren (67 %), aber auch an den oberen Extremitäten (30 %), am Kopf (8 %) und am Stamm (6 %). Die Autoren verwenden die Einteilung in drei Schwerestadien nach Abroug: Stadium I: Lokale Zeichen, Schmerz, Rötung, Parästhesien im Bereiche des Stiches Stadium II: Schüttelfrost, Fieber, ausgiebiges Schwitzen, Brechreiz, Erbrechen, Durchfälle, Bluthochdruck, Priapismus Zeitschriftenreview Vol. 25 Nr. 3 2014 Stadium III: Herzkreislauf-, respiratorische und neurologische Symptome, z. B. kardiogener Schock, Lungenödem, Bewusstseinstrübung oder Krämpfe In 53 % der Fälle handelte es sich um Stadium III, mit kardiogenem Schock bei 46.8 %, Lungenödem in Zusammenhang mit linksventrikulärem Herzversagen bei 33.3 % und neurologischen Störungen bei 22.8 %. 28 Patienten (25 % des Kollektivs, 48 % der Stadium-III-Patienten) mussten beatmet werden. Bei den übrigen Fällen handelte es sich um 11 % Stadium II und 36 % Stadium I. Der Verlauf ist oft ungünstig: 19 Todesfälle (17 %), 29 Patienten (26 %) erlitten Dauerschäden. Nur 63 Kinder (57 %) kamen ohne Schaden davon. Referenz Mohamad IL, Elsayh KI, Mohammad HA, Saad K, Zahran AM, Abdallah AM, Tawfeek MS, Monazea EM. Clinical characteristics and outcome of children stung by scorpion. Eur J Pediatr 2014 Jan 3. [e-pub im Druck]. Studienzentrum Department of Pediatrics, Faculty of Medicine, Assiut University, Assiut, Egypt. Mehr Informationen: Zur Serotherapie: Abroug F, El-Atrous S, Nouira S, Haguig H, Touz N, Bouchouch S. Serotherapy in scorpion envenomation: a randomized controlled trial. Lancet 1999: 354: 906. Zu den Schwerestadien: Abroug F, Nouira S, Saguiga H. Envenimations scorpioniques: avancées chimiques, physiopathologiques et thérapeutiques. Monographie, 1994: 1. Geringeres Risiko für Kinder in den US-Staaten, die den Waffenbesitz reglementieren Falls jemand noch Zweifel hätte. Die Gesetzgebung zum Waffenbesitz ist in den USA Sache der einzelnen Bundesstaaten und es bestehen gros se Unterschiede von einem Staat zum anderen. Die Autoren haben das Verletzungsrisiko durch Schusswaffen im Kindesalter in Abhängigkeit der geltenden Gesetzgebung untersucht. Die Untersuchung stützt sich auf die Datensammlung von Verletzungen durch Schuss- waffen bei unter 18-jährigen Patienten im Jahre 2009. Die Autoren teilten die Staaten gemäss den bestehenden Gesetzen in zwei Kategorien ein: Staaten mit restriktiver Gesetzgebung zum Waffenbesitz und Staaten mit sehr toleranter Einstellung gegenüber Schusswaffen. Die Studie umfasst 60224 Unfälle durch Schusswaffen in 44 Staaten der USA. 33 Staaten wurden als gegenüber Schusswaffen «permissive» eingeteilt, 11 als «strict». Ohne Überraschung (für Europäer) ergab sich in den toleranten Staaten ein 3.5-faches Unfallrisiko durch Schusswaffen im Kindesalter im Vergleich zu den Staaten mit strenger Gesetzgebung. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Kinder in Staaten mit striktem Waffengesetz sicherer leben. Die Studie wurde dem Beweisniveau II zugeteilt. Referenz Safavi A, Rhee P, Pandit V, Kulvatunyou N, Tang A, Aziz H, Green D, O’Keeffe T, Vercruysse G, Friese RS, Joseph BJ. Children are safer in states with strict firearm laws: A national inpatient sample study. Trauma Acute Care Surg 2014; 76 (1): 146–151. Studienzentrum Division of Trauma, Critical Care, Emergency Surgery, and Burns, Department of Surgery, University of Arizona, Tucson, Arizona. Zahnverstümmelung Diese Übersicht erlaubt es uns, auf ein wohl seltenes, aber nicht belangloses Problem hinzuweisen: Ethnische maxillo-faziale Verstümmelungen durch Ausreissen der Eckzähne. Es handelt sich um einen Brauch in Gebieten südlich der Sahara, der darin besteht, durch den Dorfheiler bei 12-monatigen oder noch jüngeren Säuglingen, unter einem therapeutischen Vorwand, die Eckzähne entfernen zu lassen. Typischerweise bringen die Eltern ein krankes Kind (Fieber, Durchfall) zum Medizinmann, der schaut ihm in den Mund und entscheidet, auf die keimenden Eckzähne zeigend, es habe «Mundwürmer». Der «Wurm» wird entfernt indem ohne jegliche Schmerzlinderung, mit unsterilen Instrumenten, manchmal einem Nagel oder einer Fahrradspeiche, im Kiefer gebohrt wird. Betroffene Länder sind unter anderem der Tschad, die Republik Kongo, Äthiopien, Kenia, Somalia, Sudan, Tanzania und Uganda. Diese Bevölke- 43 rungsgruppen behalten solche Praktiken auch in den Einwanderungsländern bei. Das Ausreissen der Zähne ist nicht nur sehr schmerzhaft, sondern kann zu Infektionen und sogar zu Todesfällen führen. Langzeitige Folgeschäden sind Missbildungen oder fehlende bleibende Zähne, Verformung des Gesichtes oder die Übertragung von Infektionskrankheiten wie HIV oder Tetanus. Der Artikel enthält eine ausgiebige Literaturübersicht mit zahlreichen Berichten aus Frankreich, Israel, Norwegen, Schweden, Grossbritannien, Australien, Neuseeland und den USA. Zahnärzte und Kinderärzte müssen diese Praktiken kennen, sie erkennen können und mithelfen, sie überall dort auszumerzen, wo wir sie feststellen. Referenz Barbieri P, Focardi M, Pradella F, Garatti S. Infant oral mutilation (IOM). J Forensic Odontostomatol 2013; 31 Suppl 1(ePub): 156. Studienzentrum Section of Forensic Medical Sciences, Università di Firenze. Italy. Augenverletzungen durch Karussells Die Autoren beschreiben Augenverletzungen bei einem 10-jährigen Knaben durch ein mit hoher Geschwindigkeit drehendes Karussell. Er verspürte auf dem Karussell heftige Kopfschmerzen, ohne das Bewusstsein zu verlieren, konnte es jedoch nicht anhalten. Glücklicherweise gelang dies einem Erwachsenen nach 1 Minute. Als das Karussell anhielt, dauerten die Kopfschmerzen an, der Knabe hatte ein geschwollenes Gesicht, hämorrhagische Suffusionen in beiden Augen, die sich als subkonjunktivale Blutungen erwiesen, zudem Petechien periorbital, in beiden Gehörgängen und am weichen Gaumen. Der CTScan war normal. Es dauerte einen Monat, bis die Suffusionen resorbiert waren. Mit ihrer physikalischen Berechnung kommen die Autoren zum Schluss, dass der Knabe einer angulären Beschleunigung von 2.61 G (1 G = 9.81 m/s2) ausgesetzt war. Der menschliche Körper erträgt recht gut positive lineare Beschleunigungen (zentripetal, im Sinne der universellen Gravitationskraft, vertikal von oben nach unten). Piloten werden in diesem Sinne trainiert und tolerieren bis 9 G. Zeitschriftenreview Vol. 25 Nr. 3 2014 Sehr schlecht erträgt der menschliche Körper hingegen negative (von unten nach oben) oder anguläre Beschleunigungen. Läsionen können schon ab 2 bis 3 G auftreten. Die Autoren weisen mit Nachdruck auf die beträchtlichen Beschleunigungen, die moderne Karussells erzeugen können und das damit verbundene Risiko einer Schädigung der Augen hin. Referenz Moisseiev E, Dotan G. Negative g-force ocular trauma caused by a rapidly spinning carousel. Case Rep Ophthalmol 2013; 4 (3): 180–183. Studienzentrum Department of Ophthalmology, Tel Aviv Medical Center, Sackler Faculty of Medicine, Tel Aviv University, Tel Aviv, Israel. 44 Varia Vol. 25 Nr. 3 2014 Wer findet ein Titelbild für die Paediatrica? Bulletin der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie ? Vol. 26 Nr. 1 II/2015 Wir möchten in den nächsten Jahren einen gewissen Vorrat an geeigneten Darstellungen von einem Schweizer oder in der Schweiz lebenden Künstler anlegen; diese dürfen in der graphischen Technik variieren (Zeichnung, Gemälde, Skulptur, Fotografie usw.). Die Redaktion wird die Kunstwerke auswählen; die drei besten Vorschläge werden mit Büchergutscheinen belohnt. Einsendeschluss: 31. August 2014. Bitte einsenden an Prof. R. Tabin rédacteur en chef de Paediatrica Av. du Général Guisan 30 case postale 942 3960 Sierre Die Hochgebirgsklinik Davos gestaltet ihre Zukunft neu. Zusätzlich zu unseren klassischen Leistungsangeboten in der Pneumologie, der Dermatologie und der Allergologie entwickeln wir Leistungsangebote in der geriatrischen Reha bilitation und erweitern das Angebot in der pädiatrischen und psychosozialen Rehabilitation. Dabei möchten wir unsere Attraktivität auch für schweizerische Patienten erhöhen. Wir suchen Mitarbeiter, die diesen Neuaufbruch aktiv mit uns gestalten. Ab sofort oder nach Vereinbarung suchen wir einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in der Anstellung zum Oberarzt für unser Zentrum für Kinder und Jugendliche/ Allergologie (w/m) Ihr Verantwortungsgebiet: • Medizinische Versorgung der stationären Patienten (Akutbehandlung und Rehabilitation) mit einem ärztlichen Team. • Durchführung der Diagnostik- und Therapieplanung der stationären Patienten. • Anleitung und Supervision von Assistenzarzt und Unterassistent. • Ärztlicher Ansprechpartner innerhalb der interdisziplinären Zusammenarbeit der in den Rehabilitationsprozess integrierten Berufsgruppen. • Ärztlicher Ansprechpartner während des stationären Aufenthaltes für die zuweisenden Ärzte, Hausärzte und Angehörige. Ihr Profil: • Facharzt FMH-Kinder-und Jugendmedizin (oder BRD/AT-Äquivalent). Fortgeschrittene Kenntnisse in pädiatrischer Pneumologie und/oder Allergologie sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. • Fundiertes allgemeinpädiatrisches Wissen/Erfahrung. Spezielles Interesse an Diagnostik und Therapie von Asthma bronchiale, Cystische Fibrose und allergischen Erkrankungen. • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft. • Teilnahme am ärztlichen Hintergrunddienst der Hochgebirgsklinik Davos. • Belastbarkeit, hohe soziale Kompetenz und Freude am Teaching von Assistenzärzten und Pflegepersonal. • Interesse an der Mitwirkung bei einschlägigen Forschungsprojekten zu den genannten Schwerpunkten. Wir bieten Ihnen eine sehr verantwortungsvolle und kreative Tätigkeit in einer Klinik mit Entwicklungsperspektive zum interdisziplinären Gesundheitszentrum. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an: Hochgebirgsklinik Davos Sekretariat Ärztlicher Direktor Judith Quenstedt Herman-Burchard-Str. 1 CH-7265 Davos Wolfgang jobs@hgk.ch Telefonische Auskunft erteilt: PD Dr. Günter Menz Ärztlicher Direktor Tel. 0041 (0)81 417 33 13 guenter.menz@hgk.ch 45 Kaktus Vol. 25 Nr. 3 2014 Es qualmt weiter1) René Tabin, Siders Übersetzung: Rudolf Schlaepfer, la Chaux-de-Fonds Am 21.5.2014 hat der Bundesrat beschlossen, ein Gesetz (TabPG) in die Vernehmlassung zu schicken, mit dem Hauptziel, die Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor dem Tabakkonsum verstärken2) . Der Entwurf sieht namentlich eine neue Reglementierung der Werbung und des Sponsorings für Zigaretten und andere Tabakwaren vor. Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige wird ebenfalls untersagt. Der Bundesrat hat auch beschlossen, die nikotinhaltigen E-Zigaretten den Tabakwaren gleichzustellen. Der Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten wird in der Schweiz zugelassen, wodurch gesetzliche Anforderungen, namentlich an die Zusammensetzung, die Deklaration und die Kennzeichnung, festgelegt werden können. Es werden für E-Zigaretten die gleichen Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige gelten. Alle EZigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, fallen unter das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen und sind an Orten, wo bereits ein Rauchverbot gilt, nicht erlaubt. Da die Mehrheit der Rauchenden vor dem 18. Lebensjahr zu rauchen beginnt (57,4 %, in den USA > 90 %), spielt der Jugendschutz im TabPG eine zentrale Rolle. Werbung für Tabakwaren ist auf Plakaten, in Kinos, in den Printmedien sowie auf elektronischen Trägern nicht mehr zulässig. Der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige wird ebenfalls untersagt. Die Verkaufsförderung von Tabakwaren durch Geschenke an die Konsumentinnen und Konsumenten oder die Vergabe von Gewinnen bei Wettbewerben ist nicht mehr zulässig. Das Sponsoring von internationalen Anlässen durch Tabakhersteller ist nicht mehr möglich. E-Zigaretten bergen für Kinder und Jugendliche besondere Risiken. Sie finden in der vorliegenden Nummer einen Artikel von Jürg Barben mit detaillierten Informationen zu diesem Thema3) . Nikotinvergiftungen haben in den USA zwischen 2012 und 2013 um das Dreifache zuge- nommen: R. Basset et al.4) beschreiben eine schwere Nikotinvergiftung bei einem 10-monatigen Säugling, der eine «kleine Menge» Nachfüllflüssigkeit für E-Zigaretten schluckte. Sie weisen auf das Fehlen einer Reglementierung zum Schutze der Kinder hin. Parfümierte Zigaretten – und nun auch parfümierte E-Zigaretten und E-Shishas – sind insbesondere für junge Raucher gedacht und begünstigen den Einstieg ins Rauchen. Der US Center for Disease Control hat aufgezeigt, dass 42 % der rauchenden Schüler und Studenten parfümierte Zigaretten rauchen. Die dabei benutzten Aromen sind oft dieselben, wie in alkoholischen, für Jugendliche bestimmten Getränken5). Marketing und Konsum dieser Produkte müssen dringend eingeschränkt werden. So lobenswert der Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen auch ist, bedauern wir, dass die vorgesehenen Bestimmungen moderat sind und weniger weit gehen als die Gesetzgebungen der meisten europäischen Länder. Es bleibt weiterhin möglich, Werbung für Tabakwaren an Festivals und Open Airs zu betreiben, was ohne Zweifel auch Jugendliche beeinflussen wird. Es sind gesetzliche Bestimmungen erforderlich, die Kleinkindern den Zugang zu flüssigem Nikotin unmöglich machen sowie eine Regelung der Verwendung von Aromen in Rauchwaren. Die Vernehmlassung zu diesem Gesetzesentwurf läuft bis zum 12 September und gibt uns die Möglichkeit, Stellung zu beziehen! Informieren Sie sich und äussern Sie sich! Referenzen 1) http://www.swiss-paediatrics.org/sites/default/ files/52.pdf. 2) http://w w w.admin.ch/aktuell/00089/index. html?lang=de&msg-id=53026. 3) J. Barben: Die E-Zigarette: Eine neue Gefahr für unsere Kinder. Paediatrica 2014: 25 (3): 32–35. 4) RA Bassett, K Osterhoudt, T Brabazon. Nicotine Poisoning in an Infant. http://www.nejm.org/doi/ full/10.1056/NEJMc1403843. 5. JE Brown, W Luo, LM Isabelle, JF Pankow. Candy Flavorings in Tobacco. http://www.nejm.org/doi/ full/10.1056/NEJMc1403015. 46 Korrespondenzadresse rene.tabin@swiss-paediatrics.org Die selektivste Behandlung für leichte bis mittelschwere atopische Dermatitis (AD)1-5,* * Elidel ist indiziert zur Kurzzeit- und intermittierenden Langzeitbehandlung der leichten bis mittelschweren atopischen Dermatitis ab 2 Jahren als «second-line»Therapie, wenn eine konventionelle Therapie mit Emollientien und topischen Kortikosteroiden nicht angewendet werden kann. Ref: 1. AIPS (www.swissmedicinfo.ch), Stand 1.4.2014. 2. Werfel T et al. 2009. German AWMF guideline atopic dermatitis. J Dtsch Dermatol Ges 2009; 7(1):01-46. 3. Zuberbier et al. The ascomycin macrolactam pimercrolimus (Elildel, SDZ ASM 981) is a potent inhibitor of mediator release from human dermal mast cells and peripheral blood basophils. J Allergy Clin Immunol 2001; 108(2):275-280. 4. Meingassner JG et al. Pimecrolimus does not deplete langerhans cells. Br. J Dermatol 2003; 149:853-857. 5. Meurer M et al. Pimecrolimus Cream in the long-term management of atopic dermatitis in adults: a six-month study. Dermatol 2002; 205:271-277. 1007073 Elidel® (Pimecrolimus). I: Kurzzeit- und intermittierende Langzeitbehandlung der leichten bis mittelschweren atopischen Dermatitis ab 2 Jahren als «second-line»-Therapie, wenn eine konventionelle Therapie mit Emollientien und topischen Kortikosteroiden nicht angewendet werden kann. D: 2x tgl. auf betroffene Haut dünn auftragen und einreiben. Bis zur vollständigen Abheilung behandeln. Falls nach 6 Wochen keine Besserung auftritt, sollte die Behandlung mit Elidel abgebrochen werden. Nicht unter Okklusion verwenden. KI: Überempfindlichkeit gegenüber Pimecrolimus, Tacrolimus oder einen Hilfsstoff. WV: Es liegen seltene Fallberichte über Malignome unter topischen Calcineurinhemmern vor, wobei kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen ist. Eine ununterbrochene Langzeitbehandlung mit topischen Calcineurinhemmern sollte vermieden, und die Anwendung nur auf die wirklich betroffenen Hautareale beschränkt werden. Therapie-Unterbrechung bei frischen EBV-Infektionen und Kontrolle einer lokalen Lymphoproliferation. Nicht auftragen auf infizierte Ekzembereiche, maligne oder prämaligne Hautläsionen und Hautareale, die von akuten viralen Infektionen betroffen sind (Herpes simplex, Windpocken). Nicht bei Kindern unter 2 Jahren oder bei immungeschwächten Patienten einsetzen. Überwachung von Patienten, welche eine Lymphadenopathie entwickeln. Schwangerschaft, Stillzeit. IA: Keine klinisch relevanten Interaktionen bekannt. Impfungen während behandlungsfreier Intervalle. Nicht gleichzeitig mit topischen Kortikosteroiden oder anderen topischen anti-inflammatorischen Produkten applizieren. Ausgedehnte Bestrahlungen der Haut vermeiden (Solarien, Therapie mit PUVA, UVA, UVB). UW: Brennen an der Anwendungsstelle, Irritation, Pruritus und Erythem an der Anwendungsstelle, Hautinfektionen (Folliculitis), Impetigo, Verschlechterung des Zustandes, Herpes simplex, Eczema herpeticum, Herpes Zoster, Molluscum contagiosum, lokale Reaktionen an der Anwendungsstelle, Alkoholintoleranz, allergische Reaktionen, Hautverfärbung; maligne Erkrankungen (Lymphome und Hautkarzinome) ohne nachweislichen kausalen Zusammenhang und Anaphylaktische Reaktionen. Packungen: Creme 1%: 30 g und 60 g. [B]. Kassenzulässig. Ausführliche Informationen: Packungsbeilage, AIPS (www.swissmedicinfo.ch) oder MEDA Pharma GmbH, 8602 Wangen-Brüttisellen. Stand der Information: November 2006. MEDA Pharma GmbH, Hegnaustrasse 60, 8602 Wangen-Brüttisellen Tel. 044 835 26 26, Fax 044 835 26 27, info@medapharma.ch, www.medapharma.ch NEUHEIT AtoControl Die Pflegelinie für alle Phasen der Haut. Mit hochkonzentrierten Omega-6-Ölen und beruhigendem Licochalcone A. Beruhigt extrem trockene, gerötete Haut mit Juckreiz 1007081 Empfohlen durch: aha! Allergiezentrum Schweiz Beiersdorf AG • Division Eucerin Tel +41 (0)61 415 61 11 • Fax +41 (0)61 415 63 31 Eucerin.Schweiz@Beiersdorf.com www.Eucerin.ch