"Arbeiten und leben in Dänemark", Stand: August 2012
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"Arbeiten und leben in Dänemark", Stand: August 2012
Stand: Dezember 2016 MERKBLATT Arbeitsaufnahme und Wohnsitznahme deutscher Staatsangehöriger in Dänemark Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Deutschen Botschaft in Kopenhagen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 1 Einreise, Aufenthalt und Arbeitsvermittlung Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu drei Monate als Tourist und im Rahmen der Arbeitssuche bis zu sechs Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Dänemark aufhalten. Wenn sie sich jedoch innerhalb der letzten sechs Monate vor Einreise nach Dänemark in Schweden, Finnland, Island oder Norwegen aufgehalten haben, wird diese Zeit auf den nun folgenden Aufenthalt in Dänemark angerechnet. Für einen längeren Aufenthalt ist eine Aufenthaltsbescheinigung (opholdsbevis) erforderlich, die Deutschen als EU-Bürgern in der Regel bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ausgestellt wird. Dänische Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger ist die dänische EU-Aufenthaltsverordnung Nr. 322 vom 21.04.2009 (EU-opholdsbekendgørelsen). Die Verordnung kann unter www.retsinfo.dk in dänischer Sprache abgerufen werden. Diese Verordnung sieht in den §§ 3 – 7 selbständige Aufenthaltstitel für EU-Bürger vor, hiervon abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienmitglieder werden in den §§ 8 – 16 festgesetzt. Ein EU-Bürger hat grundsätzlich dann ein Aufenthaltsrecht in Dänemark, wenn er a) in Dänemark eine unselbständige oder selbständige Beschäftigung aufnimmt (§ 3), b) als Arbeitnehmer nach Dänemark entsandt wurde (§ 4), c) in Dänemark an einer Hochschule studiert (§ 5), sofern er über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, d) über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, um dem dänischen Staat nicht zur Last zu fallen (§ 6) oder e) unter gewissen Voraussetzungen dann, wenn er nach vorhergehender Berufstätigkeit in Dänemark berufsunfähig oder pensioniert wird (§7). Eine zeitlich unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis kann nach fünfjährigem ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Dänemark auf Antrag erworben werden (§§ 19, 28). Diese kann allerdings Adresse: Stockholmsgade 57 Post: Postboks 2712 DK-2100 København Ø DK-2100 København Ø Telefon: 0045-35 45 99 00 Telefax: 0045-35 26 71 05 E-Mail: Homepage: tyskeamba@ www.kopenhagen. email.dk diplo.de -2- später wieder entfallen, wenn das Land für längere Zeit als zwei aufeinanderfolgende Jahre verlassen wird (§ 31). Bis zum Eintreten der Bedingungen in § 19 wird eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur befristet erteilt. Sie endet, wenn die ihr zugrundeliegenden Bedingungen wegfallen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 3 wegen Erwerbstätigkeit entfällt aber nicht, wenn a) der EU-Bürger infolge eines Unfalls oder Erkrankung vorübergehend berufsunfähig ist b) der EU-Bürger nach einjähriger ununterbrochener Beschäftigung unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert und sich bei der Arbeitsvermittlung als arbeitssuchend gemeldet hat c) der EU-Bürger seinen Arbeitsplatz in den ersten 12 Monaten unverschuldet verloren hat und sich arbeitssuchend gemeldet hat, in diesem Fall jedoch nur für weitere 6 Monate, oder d) der EU-Bürger eine mit seiner früheren Beschäftigung in Zusammenhang stehende Berufsausbildung beginnt, oder nach unverschuldeter Arbeitslosigkeit eine beliebige Berufsausbildung ergreift. Führt Ihr Unternehmen vorübergehend Dienstleistungen in Dänemark aus, muss es zur Eintragung ins Register für Ausländische Dienstleister - Registret for Udenlandske Tjenesteydere (RUT) angemeldet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf http://www.handelskammer.dk . Grundsätzlich empfiehlt es sich zur Vermeidung von Nachteilen, sich immer rechtzeitig, also vor ihrem Ablauf, um eine Verlängerung der zeitbegrenzten Aufenthaltsbescheinigung zu kümmern. Im Falle von Arbeitslosigkeit sollte man immer schnellstmöglich mit der für einen zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen. Dabei sollte im Zweifel auf die EU-Rechte verwiesen werden, da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle bekannt geworden sind, bei denen die Ausländerbehörden arbeitslosen EU-Bürgern sehr kritisch gegenübergetreten sind. Zuständig für deutsche Staatsangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, sind die Gemeinden am künftigen Wohnort und die ihnen übergeordneten Regionalverwaltungen (statsforvaltning). Adressen der für einen bestimmten Wohnort zuständigen Verwaltung findet man unter www.statsforvaltning.dk . Deutsche Staatsangehörige, die sich in Kopenhagen niederlassen wollen, können die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei folgender Behörde beantragen: Statsforvaltningen Hovedstaden Borups Allé 177 2400 København NV Telefon: 0045 – 72 56 70 00 Telefax: 0045 – 38 33 20 12 E-Mail hovedstaden@statsforvaltning.dk Internet: www.statsforvaltning.dk/site.aspx?p=562 Öffnungszeiten: Mo-Mi 09-15 Uhr, Do 09-18 Uhr, Fr 09-13 Uhr Telefonzeiten: Mo-Mi 10-15 Uhr, Do 13-18 Uhr, Fr 10-12 Uhr Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: - gültiger Reisepass oder Personalausweis, - Arbeitsvertrag oder ein aussagefähiger Nachweis der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, - zwei Passbilder. Eine besondere Arbeitserlaubnis der dänischen Arbeitsverwaltung ist grundsätzlich nicht -3- erforderlich. Für einige Berufe wie z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Rechtsanwälte oder Apotheker ist allerdings eine Anerkennung der Ausbildung durch die dänischen Behörden erforderlich. Nähere Informationen können auf Dänisch und Englisch abgerufen werden unter www.nyiDanmark.dk . Die Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen nimmt folgende Stelle vor: Styrelsen for International Uddannelse Fiolstræde 44 1171 KÃBENHAVN K Telefon 0045 - 33 95 70 00 Telefax 0045 - 33 95 70 01 E-Mail abp@iu.dk Internet http://www.iu.dk Jeder, der plant, länger als drei Monate in Dänemark zu bleiben, muss sich beim dänischen Einwohnermeldeamt (folkeregister) in der Gemeinde, in der er sich gewöhnlich aufhält, registrieren lassen. Durch die Registrierung erhält man eine zehnstellige sog. CPR-Nummer (Persönliche Identifizierungsnummer), die an alle in Dänemark lebenden Personen vergeben wird. Die ersten sechs Ziffern enthalten das Geburtsdatum, die letzten vier Stellen eine individuelle Kennzahl. Die letzte Zahl legt das Geschlecht fest, Frauen bekommen gerade Zahlen, Männer ungerade. Die CPR-Nummer ist für das Leben in Dänemark sehr wichtig, sie wird für Registrierungen und Identifizierungen genutzt, z.B. bei Hauskauf oder Bankgeschäften. Für die Registrierung beim Folkeregister sind folgende Dokumente erforderlich: - Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitgebererklärung, - gültiges Ausweispapier, - ggf. Heiratsurkunde sowie - ggf. Geburtsurkunden der Kinder. An die Registrierung ist auch die dänische Krankenversicherung geknüpft (siehe unten). Für die Arbeitsvermittlung (sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer) ist das jeweils örtliche Arbeitsamt (jobcenter) zuständig. Alle verfügbaren Informationen, z.B. über das regional für Sie zuständige Jobcenter, können der website www.jobnet.dk auch in englischer Sprache entnommen werden. Trotz der regionalen Zuordnung lautet u.a. eine Anschrift in Kopenhagen: Jobcenter Nyropsgade 41-43 1602 København V Tel. 82 56 56 82 e-mail: jobcenter.nyropsgade@bif.kk.dk Öffnungszeiten Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr Auskunft zum Thema Arbeit, Studium, Aus- und Weiterbildung, soziale Sicherung sowie Hinweise auf spezielle Programme zwischen Deutschland und Dänemark und nützliche Links für die Stellensuche in Dänemark sind zu finden bei: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Telefon 0180/100 30 60 e-mail: internationaler-service@arbeitsagentur.de Internet: www.europaserviceba.de oder www.arbeitsagentur.de European Employment Services (EURES) -4- Internet: www.eures.dk Auskünfte zum europäischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht erteilt außerdem die europäische Kommission unter der kostenlosen Hotline: 00800/67 89 10 11 oder im Internet unter http://europa.eu.int/citizensrights . Für Jobangebote und -gesuche empfehlen sich u.a. folgende Tageszeitungen: Landesweit: Berlingske Tidende Pilestræde 37 1785 KØBENHAVN V Telefon 0045 - 33 75 75 75 Telefax 0045 - 33 75 20 20 E-Mail annoncer@berlingske.dk Internet http://www.berlingske.dk Politiken Politikens Hus Rådhuspladsen 1550 KØBENHAVN V Telefon 0045 - 33 11 85 11 Telefax 0045 - 33 15 41 17 annoncer@pol.dk E-Mail Internet http://www.politiken.dk Nur Insel Fünen: Fyens Stiftstidende Blangstedgårdsvej 2-6 5220 ODENSE SØ Telefon 0045 - 66 11 11 11 Telefax E-Mail Internet 0045 - 65 93 25 74 annoncer@fyens.dk http://www.fyens.dk Informationen für Pendler sind verfügbar bei Region Sønderjylland-Schleswig Regionskontor und Infocenter grænse-Grenze Lyren 1 DK-6330 Padborg Tel. +45 74 67 05 01 Fax: +45 74 67 05 21 Internet: www.pendlerinfo.org Au-pair-Stellen werden vermittelt von: Verein für Internationale Jugendarbeit Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen Bundesverein e.V. Goetheallee 10 53225 Bonn Tel.: 0228 – 69 89 52 Telefax: 0228/69 41 66 E-Mail au-pair@vij-bundesgeschaeftsstelle.org -5- Internet: www.au-pair-vij.org AIFS Deutschland Baunscheidtstr.11 53113 Bonn Tel.: 0228 - 95 73 00 Telefax: 0228 - 9 57 30 10 E-Mail info@afs.de Internet: www.aifs.de Au Pair Society e.V. Staufenstr. 17 86899 Landsberg Tel.: 08191 - 94 13 78 Telefax: 08191 - 94 13 7 Internet: www.aupair-interconnection.de Website für umfassende Auskünfte: www.au-pair-agenturen.de 2 Kranken- und Sozialleistungen Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige, die für Dänemark eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Anspruch auf Sozialleistungen. Diese umfassen z.B. Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Berufsunfähigkeit. Bei einem Aufenthalt in Dänemark werden auch Ansprüche auf die dänsche Rente (folkepension) erworben. Bitte beachten Sie, dass in Dänemark die Arbeitslosenversicherung eine freiwillig wählbare Leistung ist. a) Krankenversicherung Um Leistungen des dänischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, sich möglichst bald nach der Einreise beim Einwohnermeldeamt (folkeregister) der örtlichen Gemeinde anzumelden. Die Registrierung vor der Einreise ist nicht möglich. Nach der Anmeldung stellt die allgemeine örtliche Krankenkasse (sygesikringskontor) einen Krankenfürsorgeausweis (sygesikringsbevis) aus, der bei Arztbesuchen vorzulegen ist. Für die Zeit bis zur Ausstellung des sygesikringsbevis ist es ratsam, noch über eine deutsche Auslandskrankenversicherung zu verfügen, da für diesen Zeitraum keine Deckung durch das dänische Gesundheitswesen besteht. Der Krankenfürsorgeausweis ist die "Eintrittskarte" in das dänische Gesundheitssystem. Es ist möglich, zwischen zwei Gruppen zu wählen: Gruppe 1 beinhaltet die Zuordnung zu einem bestimmten Arzt, bei dem die Behandlung kostenlos durchgeführt wird und der den Patienten auch an andere Ärzte zur weiteren kostenlosen Behandlung überweisen kann; als Mitglied von Gruppe 2 kann man frei zwischen Ärzten und Spezialisten wählen, zahlt jedoch grundsätzlich selbst die Behandlungskosten, wobei die Gesundheitskasse einen Zuschuss in Höhe der Kosten für ein Mitglied der Gruppe 1 erstattet. Das Gesundheitswesen umfasst außerdem z.B. die grundsätzlich kostenlose Krankenhausbehandlung und bei Erwerbstätigen auch die Zahlung von Krankentagegeld (dagpenge til lønmodtagere/selvstændige erhvervsdrivende), wobei Arbeitnehmer während der ersten zwei Wochen eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten und für Selbständige eine Karenzzeit von 2 Wochen gilt. Eine akute Behandlung im Krankenhaus ist unter allen Umständen kostenfrei, jedoch muss der Patient z.B. in nicht zugelassenen Privatkliniken die Kosten der Versorgung insgesamt selbst tragen. Außerdem gilt für zahnärztliche Behandlungen, Heil- und Hilfs- sowie Arzneimittel eine teilweise oder vollständige Selbstbeteiligung, die von der Art der zahnärztlichen Leistung bzw. der Höhe der jährlichen Arzneimittelausgaben abhängt. -6- Wer zur Arbeitsaufnahme und somit auf längere Dauer nach Dänemark umzieht, kann die deutsche Krankenversicherung nicht weiter nutzen, sondern muss in das dänische Gesundheitssystem wechseln. Mitglieder einer privaten deutschen Krankenversicherung müssen ihre Versicherung jedoch nicht unbedingt kündigen, sondern können die Mitgliedschaft in eine Anwartschaft umwandeln, die es zuläßt, später wieder zu den gleichen oder ähnlichen Konditionen Mitglied der Krankenversicherung zu werden. Grenzgänger, d.h. Deutsche, die in Dänemark arbeiten und in Deutschland wohnen, können über das E 106-Formular das dänische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Die in Dänemark erbrachten Leistungen sollen dann direkt mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, was jedoch in der Praxis selten geschieht. Dieses Verfahren hat keinerlei Nachteile für den Grenzgänger und seine mitversicherte Familie. b) Arbeitslosenversicherung In Dänemark gibt es keine Versicherungspflicht gegen Arbeitslosigkeit, eine freiwillige Absicherung wird allerdings dringend empfohlen. Alle Arbeitnehmer und Selbständige im Alter zwischen 18 und 65 Jahren können einer sog. Arbeitslosenkasse (arbejdsløshedskasse/Akasse) beitreten, wobei es quasi für jeden Berufszweig bzw. jede Branche eine eigene A-kasse gibt, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen Pauschalbeitrag einzahlen. Welche A-kasse im konkreten Fall die richtige ist und wie hoch die Beitragssätze sind, kann bei der Arbeitsdirektion (arbejdsdirektoratet) erfragt werden. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können, muss die betroffene Person u.a. beim lokalen Arbeitsamt (jobcenter) als arbeitssuchend gemeldet sein, die Auflagen der A-kasse, bei der sie seit mindestens einem Jahr Mitglied ist, erfüllen und im Laufe der letzten drei Jahre mindestens 52 Wochen lang angestellt oder selbständig tätig gewesen sein. Nur dann besteht für höchstens vier Jahre ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (variabel, max. 90% des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Monate), wobei das Arbeitslosengeld zu versteuern ist. c) Leistungen für Mutter- und Vaterschaft Mutter- oder Vaterschaftsleistungen erhalten alle Väter und Mütter, die in Dänemark wohnen, angestellt oder selbständig tätig sind und die bezahlten Mutter- oder Vaterschaftsurlaub (barselsorlov med dagpenge) benötigen. Insgesamt haben die Eltern Anspruch auf 52 Wochen bezahlten Elternurlaub, wovon die Mutter 14 Wochen und der Vater 2 Wochen direkt nach der Geburt nehmen können. Hiernach verbleiben beiden Eltern insgesamt 32 Wochen, die um insgesamt 14 Wochen als unbezahlter Urlaub verlängert werden können. Eltern erhalten grundsätzlich als Bezahlung Tagegeld (dagpenge), dessen Höhe sich nach Lohn und Arbeitszeit richtet. Die Lohnfortzahlung kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Kinderbetreuung ist in Dänemark bis zum Einschulungsalter Aufgabe der Kommunen. Es werden je nach Kommune verschiedene öffentliche Kinderbetreuungsdienste von Tagesmüttern bis hin zu Kindergärten angeboten. Auch die Kosten variieren (von ca. 1300 DKK bis ca. 3000 DKK). Viele Kommunen garantieren einen öffentlichen Kinderbetreuungsplatz ab einem Alter von 30 Wochen. Weitere Informationen sind bei der Wohnortkommune erhältlich. d) Kindergeld Deutsche Staatsangehörige, die mit minderjährigen Kindern nach Dänemark ziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist seit dem 01.01.2012 der Erhalt des vollen Kindergeldsatzes aber daran geknüpft, dass mindestens einer der Unterhaltsprlichtigen in den letzten 10 Jahren 2 Jahre in Dänemark gewohnt oder gearbeitet hat. Ist dies nicht der Fall, z.Bsp. weil beide Elternteile mit den Kindern soeben erst nach Dänemark gezogen sind, gilt folgende Sonderregelung: Bis einschließlich des 6.ten Monats besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Danach werden vom 7.ten – 12.Monat 25 Prozent, ab dem 13.ten Monat 50 Prozent und ab dem 19.ten Monat 75 Prozent des vollen Satzes bezahlt. Nähere Informationen u.a. auch zur Höhe des Kindergeldes findet man unter dem Link: -7- http://skat.dk/SKAT.aspx?old=4917 Stichwort: børnepenge oder: http://skat.dk/SKAT.aspx?oId=4917&vId=0 e) Unfallversicherung In Dänemark gibt es sowohl gesetzliche als auch private Unfallversicherungen, die Arbeitsunfälle als Folge der Arbeitsbedingungen abdecken. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch üblicherweise nicht den Weg zum Arbeitsplatz. Hierfür sollte eine eigene Absicherung erfolgen. f) Sozialhilfe Jede Person mit Wohnsitz in Dänemark, die Mitglied einer Arbeitslosenkasse ist, alle Möglichkeiten zur Arbeitsplatzfindung ausgeschöpft hat und die aufgrund eines sozialen Ereignisses wie z.B. Kündigung oder Scheidung nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel oder Vermögen verfügt, um ihren Lebensunterhalt oder den des Partners zu bestreiten, erhält über den Sozialdienst (socialforvaltingnen) ein garantiertes Mindesteinkommen (kontanthjælp). Voraussetzung hierfür ist jedoch für EU-Bürger, dass sie während mindestens sieben der letzten acht Jahre in Dänemark gewohnt und ihren Arbeitsplatz in Dänemark verloren haben. g) Altersvorsorge Informationen über die Altervorsorgeversicherung, das freiwillige (Vor-)Ruhestandssystem und die Rentenversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen in Dänemark können dem Merkblatt der Deutschen Botschaft Kopenhagen über Rentenangelegenheiten entnommen werden. 3 Kraftfahrzeughaltung Personenkraftwagen und Motorräder können als Umzugsgut nach Dänemark eingeführt werden, wenn nachgewiesen wird, dass sich die Fahrzeuge mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Eigentum des Zuziehenden befunden haben und - dieser mindestens das letzte Jahr seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn - das Fahrzeug mehr als sechs Monate alt und - mehr als 6000 km gefahren ist. Mehrwertsteuer (moms) muss nur dann in Dänemark entrichtet werden, wenn ein neues Kraftfahrzeug eingeführt wird. Ausnahmslos für jedes Fahrzeug ist hingegen eine Registrierungssteuer (registreringsafgift) zu entrichten, die zwischen 105 und 180 % des Neuwerts (Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer) liegt. Für den Wert, der unter einer gewissen Grenze liegt (März 2005: 62.700 DKK), beträgt die Steuer 105%, über dieser Grenze beträgt die Abgabe 180% des Wertes. Die Registrierungssteuer entspricht somit ihrer Höhe nach der Bezahlung eines zweiten Kaufpreises. Dänische Nummernschilder kosten ebenfalls eine Gebühr (nummerpladeafgift) von ca. 1.200 DKK. Diese können erst beantragt werden, wenn beim örtlichen Finanzamt (regionale told- og skattemyndighed) eine Kaution auf die Registrierungssteuer gezahlt wurde. Hinzu kommt für jedes Kraftfahrzeug eine Verbrauchssteuer (grøn ejerafgift), deren Höhe sich nach dem Kraftstoffverbrauch richtet, wobei zwischen benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen unterschieden wird. Maßgeblich für die Berechnung der Abgabe ist die mit einem -8- Liter Kraftstoff zurückgelegte Wegstrecke. Grundsätzlich werden Dieselfahrzeuge vergleichsweise höher besteuert. Beträgt die Reichweite eines benzinbetriebenen Kraftfahrzeugs beispielsweise mindestens 20 km/l, ist eine halbjährliche Verbrauchssteuer von 260 DKK zu entrichten. Können mit einem dieselbetriebenen Fahrzeug zwischen 22,5 und 20,5 km/l zurückgelegt werden, beläuft sich die halbjährliche Verbrauchssteuer auf 1.300 DKK. Für Kraftfahrzeuge mit geringerer Reichweite sind die Steuerbeträge entsprechend höher, wobei eine feine Abstufung zugrunde gelegt wird. Die Höchstsätze, die bei Verbrauchswerten von unter 4,5 km/l (Benziner) bzw. unter 5,1 km/l (Diesel) zur Anwendung kommen, betragen 9.230 DKK bzw. 12.530 DKK im Halbjahr. Individuelle Verbrauchssteuersätze können z.B. auf der Homepage www.skat.dk/tal_statistik/satser_og_beloeb/183.html eingesehen werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Zulassung des Fahrzeugs und somit die Entrichtung der Registrierungssteuer möglichst bald, maximal drei Monate nach der Umsiedlung erfolgt, da die Umgehung dieser Bestimmung mit hohen Strafen belegt ist. Zu weiteren Einzelheiten wird auf das gesonderte Merkblatt der Botschaft zur Einfuhr von KFZ bzw. an die dänische Polizei (motorkontor) verwiesen. Bitte beachten Sie, dass in den Fällen, in denen der deutsche Führerschein unbegrenzt gültig ist, dieser nach Ablauf von zwei Jahren nach Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Dänemark in einen dänischen Führerschein umgetauscht werden muss. Deutsche Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und eine auf 15 Jahre begrenzte Gültigkeitsdauer haben, brauchen nicht nach Ablauf von 2 Jahren umgetauscht zu werden. Diese Praxis des obligatorischen Umtauschs von Führerscheinen mit unbegrenzter Gültigkeit gilt auch in anderen Ländern der EU. Nachfolgender Link des dänischen Borgerservice gibt Auskunft zum Thema ausländische Führerscheine in Dänemark: https://www.borger.dk/Sider/Fra-udenlandsk-til-dansk-koerekort.aspx 4 Umzugsgut Umzugsgut kann grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden, wenn sich der Hausrat mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Eigentum des Zuziehenden befunden hat. Eine Umzugsguterklärung, d.h. eine Inventarliste, die dies bestätigt, muss den Zollbehörden bei Überführung des Hausrats vorgelegt werden. 5 Steuern Wer seinen Wohnsitz in Dänemark hat, ist dort auch steuerpflichtig. Steuern sind auf die gesamten Einkünfte zu entrichten. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung haben Deutschland und Dänemark ein sog. „Doppelbesteuerungsabkommen“ geschlossen. Die Deutsche Botschaft hat ein Merkblatt zu diesem Thema erarbeitet, das unter www.kopenhagen.diplo.de abgerufen werden kann. Nach der Ankunft in Dänemark sollte schnellstmöglich das Einwohnermeldeamt (folkeregister) sowie das örtliche Finanzamt (regionale told- og skattemyndighed) kontaktiert werden, um die unter Punkt 1. erwähnte CPR-Nummer und eine Steuerkarte zu erhalten. Die Steuerkarte sollte möglichst umgehend beim Arbeitgeber abgegeben werden, um Freibeträge und andere -9- Vergünstigungen frühzeitig anrechnen zu lassen. Folgende Unterlagen sind üblicherweise beim örtlichen Finanzamt vorzulegen: - Pass oder Personalausweis, - letzter Steuerbescheid des vorherigen Wohnortes, - Angaben bzw. Nachweise über Lohn oder Rente und zu Bankguthaben, - ggf. Vertrag über Immobilienkauf. Ferner sollte das örtliche Finanzamt insbesondere während des ersten Steuerjahres umfassend über persönliche finanzielle Verhältnisse informiert werden. Nur so kann die Höhe der Steuerschuld genau berechnet werden. Jährlich versendet das Finanzamt etwa im November einen vorläufigen Bescheid, dem das Einkommen und die jeweiligen Freibeträge entnommen werden können. Die Steuerkarte besteht aus der Hauptkarte (hovedkort), die den monatlichen Freibetrag und den aus der über den Freibetrag hinausgehenden Summe resultierenden Steuersatz angibt, und der Beikarte (bikort), die bei gleichzeitiger Mehrfachbeschäftigung eine Rolle spielt. Im März oder April jeden Jahres versendet das Finanzamt die vorläufigen Einkommenssteuerbescheide. Bei Arbeitnehmern enthalten sie bereits alle dem Finanzamt bekannten Angaben des letzten Jahres und die entsprechenden Freibeträge. Der Arbeitnehmer überprüft die Richtigkeit der Angaben und teilt dem Finanzamt bis zum 1. Mai eventuelle Korrekturen mit. Selbständige müssen selbst eine ausführliche Steuerklärung ausfüllen und dem Finanzamt bis zum 1. Juli zusenden. Sie erhalten jedoch zusammen mit dem Steuererklärungsformular ein Schreiben des Finanzamts, das die dem Finanzamt bekannten Daten enthält und dadurch das Ausfüllen des Formulars erleichtert. In Dänemark erheben Gemeinden die sog. Kommuneskat und der Staat sog. Indkomstskat, sowie den Gesundheitsbeitrag (sundhedsbidrag) als Steuern auf Löhne und Gehälter sowie eine Reihe weiterer Einkommensarten. Die Steuersätze sind im allgemeinen deutlich höher als in Deutschland, da in Dänemark der größte Teil der Sozialleistungen (Gesundheitswesen, Grundrente etc.) aus Steuern finanziert wird. Jeder steuerpflichtige Bürger verfügt über einen jährlichen Freibetrag. Im Jahr 2007 lag dieser bei 39.500 DKK. Hierüber hinausgehende Einkünfte unterliegen der Besteuerung. Zusätzlich gibt es diverse steuermindernde Abzüge und Werbungskosten. Steuern, die an die Gebietskörperschaften zu entrichten sind, variieren je nach Gemeinde. Die vom Staat erhobene Einkommenssteuer wird mit Hilfe von Progressionssätzen berechnet. Der Basissteuersatz (bundskat) liegt z.Zt. (2007) bei 5,48% des zu versteuernden Einkommens. Der Mittelsteuersatz (mellemskat) beläuft sich derzeit (2007) auf 6% des Einkommens, das den Sockelsatz von 272.600 DKK übersteigt, während der Höchststeuersatz (topskat) z.Zt. (2007) 15% des Jahreseinkommens beträgt, das den Sockelbetrag von 327.200 DKK übersteigt. Für hochbezahlte Arbeitnehmer, Forscher und bei Subunternehmen bzw. Leiharbeitsfirmen beschäftigte Arbeitnehmer existieren verschiedene, wählbare spezielle Besteuerungsregelungen. Hochbezahlte Arbeitnehmer oder Forscher, die überwiegend in Dänemark tätig sind, können sich dafür entscheiden, eine pauschale Steuer von 25% ihres Einkommens zu entrichten. Im Rahmen dieser Pauschalsteuer werden jedoch keine Freibeträge berücksichtigt. Zu den hochbezahlten Arbeitnehmern zählt, wer bei einem dänischen Unternehmen angestellt ist und monatlich mindestens 57.300 DKK nach Abzug der Beiträge zur dänischen ArbeitsmarktZusatzpension ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension), zur Zusatzrente und der Arbeitmarktabgabe als Einkommen ausbezahlt bekommt. Für Forscher gilt diese Einkommensgrenze nicht. Als weitere Voraussetzung für die 25%ige Pauschale wird diese Art der Besteuerung für einen oder mehrere Zeiträume innerhalb von zehn Jahren gewählt, die zusammengenommen 36 Monate nicht übersteigen. Ferner wird vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer in den letzten drei - 10 - Jahren in Dänemark nicht voll steuerpflichtig bzw. während einer Probeanstellung nicht teilweise steuerpflichtig gewesen ist, dass er sich vor Beginn seines Arbeitsverhältnisses weniger als sechs Monate in Dänemark aufgehalten hat, ohne ein Einkommen zu beziehen und nicht als Miteigentümer des einstellenden Unternehmens einzustufen ist. Schließlich muss das Unternehmen in Dänemark voll steuerpflichtig sein. Über die Wahl des Steuermodells informiert der Arbeitgeber das örtliche Finanzamt. Dieser legt auch die erforderlichen Unterlagen und Informationen vor (u.a. Name, Adresse und CPR-Nummer des Arbeitgebers und –nehmers sowie Kopie des Arbeitsvertrages). Das Finanzamt prüft, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wahl kann auch teilweise oder rückwirkend erfolgen, letzteres jedoch spätestens bei Abgabe der jährlichen Steuererklärung und nur mit Wirkung für das zurückliegende Steuerjahr. Zeitarbeiter können, soweit sie ihren Wohnsitz im Ausland haben und bis zu sechs Monate ununterbrochen in Dänemark leben, dafür optieren, eine Pauschalsteuer von 30% auf ihr gesamtes Bruttoeinkommen inkl. Vergünstigungen wie Kost und Logis zu entrichten. Die Arbeitsmarktabgabe und Beiträge zur Zusatzrente werden allerdings nicht in das Bruttoeinkommen eingerechnet. Die Einkommenssteuer in Höhe von 30% wird vom dänischen Unternehmen einbehalten und ist, im Gegensatz zur sonst üblichen Besteuerung, eine endgültige Veranlagung. Zur Kategorie der Leiharbeiter gehören Arbeitnehmer, die nicht bei einem dänischen Unternehmen angestellt sind, jedoch in Dänemark arbeiten und für deren Aufsicht und Anleitung ein dänisches Unternehmen zuständig ist. Die Arbeitsmarktabgabe beträgt 8% des Bruttoeinkommens, wobei Freibeträge ebenso wie das Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Rahmen keine Berücksichtigung finden. Jeder Arbeitnehmer oder Selbständige in Dänemark muss die Abgabe entrichten. Für Immobilien in und außerhalb Dänemarks, die sich im Eigentum einer Person mit Wohnsitz in Dänemark befinden, ist Vermögens- und Grundsteuer zu entrichten, die anhand einer jährlichen Wertschätzung der Immobilie berechnet wird. Durch eine Steuerobergrenze in Höhe von 59% der verschiedenen Einkommensarten wird gewährleistet, dass die Einkommenssteuerpflicht nicht ausufert. Lohnbzw. Gehaltsmitteilungen dienen als Nachweis der Bezahlung der Einkommenssteuer und sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden. Die Mehrwertsteuer beträgt in Dänemark einheitlich 25%. Nur wenige Produkte wie z.B. Versicherungen, Reisen und Zeitungen sind davon ausgenommen. Abgaben werden in Dänemark u.a. auf Kraftfahrzeuge und Energie erhoben. Für nähere Informationen zu Kraftfahrzeugen wird auf Punkt 3 dieses Merkblatts verwiesen. Weitere Informationen sind auf der website www.skat.dk (auch auf englisch), telefonisch unter (0045) 72 22 18 18 (Mo-Mi 08.30-16 Uhr, Do 08.30-18 Uhr, Fr 08.30-14 Uhr), per Fax unter (0045)/72 22 19 19 bzw. per e-mail erhältlich. 6 Deutsche Schule in Kopenhagen In der deutsch-dänischen Sankt Petri-Schule in Kopenhagen, die zehn Jahrgangsstufen umfasst, sind Deutsch und Dänisch gleichberechtigte Unterrichtssprachen. Die Schule führt sowohl zum deutschen Abschluss der Sekundarstufe I als auch zum entsprechenden dänischen Schulabschluß. Mit dem Schuljahr 2010/11 wird eine gymnasiale Oberstufe eingeführt, die zur Deutschen Interantionalen Abiturprüfung (DIAP) führt, einem in Deutschland und Dänemark - 11 - gleichermaßen anerkannten Abitur. Ab dem Schuljahr 2010/11 wird die erste Gymnasialklasse eingeführt, die dann das Abitur zum ersten Mal im Jahr 2013 ablegen wird. Die Anschrift der Schule lautet: St. Petri-Schule Larslejsstræde 5 1451 KØBENHAVN K Telefon 0045 - 33 13 04 62 Telefax 0045 - 33 14 24 62 E-Mail kontor@adm.sanktpetriskole.dk Internet http://www.sanktpetriskole.dk Bis zum Jahr 2012 besteht noch die Möglichkeit des internationalen deutsch-dänischen Abiturs am N.-Zahles-Gymnasium, das unter folgender Adresse zu erreichen ist: N.-Zahles-Gymnasium Nørre Voldgade 5-7 1358 KØBENHAVN K Telefon 0045 - 33 69 79 00 Telefax 0045 - 33 69 79 01 E-Mail co@zahlesgym.dk Internet http://www.zahlesgym.dk 7 Deutschsprachige Kirchen 7.1 Evangelisch-lutherische Kirche Sankt Petri Kirche (ev.-luth.) Die deutschsprachige Gemeinde in der Dänischen Volkskirche Hauptpastor Markus Löwe Larslejsstræde 11 1451 KØBENHAVN K Telefon 0045 - 33 13 38 33 (Kirchenbüro), 0045 - 33 13 38 34 (Hauptpastor) Telefax 0045 - 33 13 38 35 E-Mail (Kirchenbüro) kirchenbuero@sankt-petri.dk Internet http://www.sankt-petri.dk Gottesdienst: Jeden Sonntag um 11 Uhr 7.2 Katholische Kirche Deutsche Katholische Gemeinde Sakramentskirche / Stt. Augustin Nørrebrogade 27 C / Jagtvej 183 2200 KØBENHAVN N / 2100 KØBENHAVN Ø Gottesdienst: Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat Telefon 0045 – 35 35 68 25 Email sakramentskirken@mail-telia.dk Internet http://www.gemeinde.dk 7.3 Reformierte Kirche Deutsche Reformierte Kirche Pastor Axel Bargheer Gothersgade 109, 3. 1123 KØBENHAVN K Telefon 0045 - 33 13 87 53 - 12 - Telefax 0045 - 33 13 87 53 E-Mail mailto:tysrefkirke@adr.dkReformierte-Kirche@reformert.dk Internet http://www.reformert.dk Gottesdienst: Jeden Sonntag um 10 Uhr 8 Sonstiges Ausführliche Information über Dänemark erhalten Sie in den Dänemark-Merkblättern, die vom Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer Referat II B 6 50728 KÖLN Telefon 0221 75 80 Telefax 0221 758 27 68 E-Mail infostelleauswandern@bva.bund.de Internet: www.auswandern.bund.de herausgegeben werden. Darüber hinaus können Sie sich auch an die Königlich Dänische Botschaft in Berlin wenden: Königlich Dänische Botschaft Rauchstraße 1 10787 BERLIN Telefon 030 50 50 20 00 Telefax 030 50 50 20 50 beramb@um.dk E-Mail Internet http://www.daenemark.org 9 Nützliche Adressen im Überblick Dänische Ausländerbehörde: Udlændingeservice Ryesgade 53 2100 KØBENHAVN Ø Telefon: 0045 – 35 36 66 00 Telefax: 0045 – 35 36 19 16 E-Mail: us@us.dk Internet: www.nyidanmark.dk In Dänemark gibt es mit borger.dk seit einiger Zeit ein zentrales Internetportal für sämtliche Bürgeranfragen. Über die zentrale Telefonnummer kann einem ggf. der zuständige Ansprechpartner für sämtliche Anliegen mitgeteilt werden. Internet: www.borger.dk Telefon: 0045 1881 (Mo. - Fr. 9 - 16h) Die Kommune Kopenhagen bietet auch einen Bürgerservice, bei dem Sie Informationen über das dänische Steuerwesen, Krankenversicherung, An- und Abmeldung usw. bekommen können: Kommune Kopenhagen Borgerservice - 13 - Büro Innenstadt: Jarmers Plads 7 1551 KØBENHAVN V Büro Vanløse: Vanløse Torv 1, 1. 2720 VANLØSE Telefon: 0045 - 70 80 70 60 Internet: www.kk.dk/borgerservice Öffnungszeiten werktags 10-18 Uhr, samstags 10-14 Uhr oder: Københavns Information Rådhusplads 7 1550 KØBENHAVN V Telefon: 0045 - 33 66 66 33 Telefax: 0045 - 33 66 70 32 Sehr gute und detaillierte Informationen über Aufenthalt und Arbeitsaufnahme in Dänemark finden Sie auf folgenden Homepages: •Homepage der Königlich Dänischen Botschaft Berlin: www.daenemark.org unter (Wohnen und Arbeiten in Dänemark) •Homepage des dänischen Ministeriums für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung: "Work in Denmark": www.workindenmark.dk