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Pressemitteilung Berlin, 20. Februar 2014 Verantwortlich: Holzenkamp/ Mortler: Hofabgabeklausel wird nicht über die Medien abgeschafft Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Neugestaltung der Hofabgabeklausel geeinigt. Zu den wiederholten medialen Aussagen der SPD, die Hofabgabeklausel abschaffen zu wollen, erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSUBundestagsfraktion Franz-Josef Holzenkamp und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler: „Wir erinnern die SPD gern noch einmal an unsere klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die lautet, dass die Hofabgabeklausel neu gestaltet wird. Dies wollen wir auf sachlicher Basis tun. Dazu werden wir die Auswirkungen verschiedener Modelle auf das landwirtschaftliche Rentensystem, die Beitragszahler und die landwirtschaftlichen Strukturen gründlich prüfen. Diese Vorgehensweise haben wir in der Koalition so vereinbart. Deswegen wundern uns Aussagen der SPD, ohne vorherige Prüfung verschiedener Optionen, die Hofabgabeklausel streichen zu wollen. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.“ Für den Erhalt einer Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung muss der Hofinhaber nach derzeitiger Regelung seinen Betrieb an einen Hofnachfolger abgeben, ihn verkaufen oder verpachten. Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. In der Vergangenheit wurde die strikte Hofabgabeklausel vielfach modifiziert und Freiräume bei der Hofübergabe geschaffen. Ein Gutachten des von Thünen Instituts (vTI) im Auftrag des BMEL kam 2012 zu dem Ergebnis, dass die Hofabgabeklausel nachwievor die angestrebte agrarstrukturelle Wirkung erzielt. Der Gutachter empfahl aber eine weitere Modifizierung der Klausel. Trotz vereinzelter Kritik hatte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die Hofabgabeklausel wiederholt bestätigt. Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft Vorsitzender: Franz-Josef Holzenkamp MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 227-57893 F 030. 227-50031