2008 Template Praktiker Markt
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An den Grenzen des WEEE-Universums CE und EU-Konformitätsanforderungen 03.Nov. 2015 About „TMK“ Thomas Müller-Krusche Geschäftsführender Gesellschafter der TMK Retail Service & Consulting GmbH 10 Jahre TÜV Rheinland - Aufbau und Leitung Retail Service (Europa) 4 Jahre Praktiker AG - Leitung Qualitäts- und Umweltmanagement - Geschäftsführer Inverkehrbringer Gesellschaft Gründer und Geschäftsführer der TMK seit Januar 2015 Mitglied der Unternehmensverbund u.a.: 03.Nov. 2015 Hauptthemen des Handels Inkrafttreten des neuen ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) Gesetzlich geregelte und steigende Behörden-Reklamationen Weiterhin steigende gesetzliche Anforderungen Deutlich wachsende Händler-Verantwortung 03.Nov. 2015 Die Auswirkungen des ProdSG Leitlinien zum ProdSG (LV 46) des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom März 2013 3. überarbeitete Auflage - den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen, - eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Vorhersehbare Anwendung? Vorhersehbare Anwendung ist die Verwendung eines Produktes in einer Weise, die von derjenigen Person, die es in Verkehr bringt, nicht vorgesehen, jedoch nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar ist. (§ 2 Nr. 28 ProdSG) - Marktüberwachungsmaßnahmen „ …, Sie gehen bei den Stichproben nach Satz 1 je Land von einem Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1 000 Einwohner und Jahr aus,…“ Bsp. HH: (1.803.227 / 1000 ) * 0,5 = 902 Stichproben 03.Nov. 2015 Die Auswirkungen des ProdSG Der Hersteller, muss alle Eigenmarken - Artikel prüfen, freigeben und die vollständige Dokumentation vorhalten. Das Bußgeld je Verstoß gegen die Dokumentations- und /oder Kennzeichnungspflicht beläuft sich auf bis zu 10.000€ je Artikel! Das Bußgeld je Verstoß gegen weitere Anforderungen als Hersteller belaufen sich auf bis zu 100.000€ je Artikel bzw. werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet sofern es sich um einen Wiederholungstatbestand handelt oder eine vorsätzliche Handlung ist, die Leben oder Gesundheit bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet! 03.Nov. 2015 Neue oder geänderte gesetzliche Anforderungen in 2013/2014 Inkrafttreten der neuen EU Bauprodukte Verordnung (01.07.2013) Überarbeitung der zugehörigen Dokumentation Überarbeitung der Verpackung Erstellung einer Leistungserklärung durch den Inverkehrbringer Bereitstellung der Leistungserklärung im Internet Inkrafttreten der Holzhandelsverordnung (01.03.2013) Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit der Holzherkunft Inkrafttreten der RoHS 2 - 2011/65/EU (01.01.2013) RoHS muss nun u.a. in der Konformitätserklärung aufgenommen werden Inkrafttreten der Ökodesign Anforderungen für Klimageräte und Ventilatoren Überarbeitung der Verpackung – Angabe technischer Daten zum Ökodesign Bereitstellung der Daten im Internet Inkrafttreten Ökodesign Anforderungen für Leuchten mit gebündeltem Licht Update der Ökodesign Anforderungen für Leuchten mit ungebündeltem Licht Update der REACh Kandidatenliste (163 + 2x jährlich ca. 30 – 50 Stoffe) Inkrafttreten der neuen Biozid-Verordnung 03.Nov. 2015 2015 jetzt ist die Jagt endgültig eröffnet! EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) EU-Richtlinie 2014/53/EU (RED / Funk) EU-Richtlinie 2014/30/EU (EMV) EU-Richtlinie 2014/35/EU (NSR) 03.Nov. 2015 Neue oder geänderte gesetzliche Anforderungen in 2015/2016 Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2006/95/EC, recast 2014/35/EU Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV bzw. EMC) 2004/108/EC, recast 2014/30/EU R&TTE Richtinie für Geräte mit drahtloser Kommunikation 1999/5/EC, recast 2014/53/EU (RED) 03.Nov. 2015 Beispiel > Änderungen neue Niederspannungsrichtline Die neue LVD ist verbindlich ab dem 20. April 2016 anzuwenden. Die Nummerierung der Niederspannungsrichtlinie ändert sich von 2006/95/EG in 2014/35/EU Änderung von EG-Konformitätserklärung in EU-Konformitätserklärung Die Hersteller erstellen die technischen Unterlagen nach Anhang III und führen das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III durch oder lassen es durchführen Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen. Sie müssen eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung enthalten. 03.Nov. 2015 Beispiel > Änderungen neue Niederspannungsrichtline Zu den technischen Unterlagen zählen zumindest (siehe Anhang III) a) eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels; b) Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen usw.; c) die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind; d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw. sowie f) die Prüfberichte 03.Nov. 2015 11 Neuer gesetzlicher Rahmen Auswirkung der Richtlinie 2014/35/EU Art. 22 – Formale Nichtkonformität (1)Unbeschadet des Artikels 19 fordert ein Mitgliedstaat den betreffenden Wirtschaftsakteur dazu auf, die betreffende Nichtkonformität zu korrigieren, falls er einen der folgenden Fälle feststellt: a) die CE-Kennzeichnung wurde unter Nichteinhaltung von Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 oder von Artikel 17 dieser Richtlinie angebracht; b) die CE-Kennzeichnung wurde nicht angebracht; c) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ausgestellt; d) die EU-Konformitätserklärung wurde nicht ordnungsgemäß ausgestellt; e) die technischen Unterlagen sind entweder nicht verfügbar oder nicht vollständig; f) die in Artikel 6 Absatz 6 oder Artikel 8 Absatz 3 genannten Angaben fehlen, sind falsch oder unvollständig; g) eine andere Verwaltungsanforderung nach Artikel 6 oder Artikel 8 ist nicht erfüllt. (2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, so trifft der betroffene Mitgliedstaat alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des elektrischen Betriebsmittels auf dem Markt zu beschränken oder zu untersagen oder um sicherzustellen, dass es zurückgerufen oder vom Markt genommen wird 03.Nov. 2015 Beispiel Dokumentenprüfung 03.Nov. 2015 Beispiel > Änderungen RoHS II Stoffliste und Grenzwerte vorerst wie bisher • Blei 0,1 % • Quecksilber 0,1 % • Cadmium 0,01 % jeweils Gewichtsprozent • Sechswertiges Chrom 0,1 % bezogen auf • Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1 % homogene Werkstoffe • Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1 % Die EU-Kommission muss allerdings bis 2014 und danach regelmäßig prüfen, ob es bei dieser Stoffauswahl bleibt. Ab 22. Juli 2019 (22. Juli 2021 für medizinische Geräte sowie Überwachungsund Kontrollinstrumente) Die Europäische Kommission (EK) hat einen Richtlinienentwurf zur Beschränkung von vier Phthalaten (DEHP, BBP, DBP und DIBP) unter der RoHSRichtlinie (2011/65/EU) veröffentlicht Der Grenzwert solll 0,1 % für jede Verbindung betragen. 03.Nov. 2015 Beispiel > Änderungen RoHS II ab 22. Juli 2016 auch für: • In-vitro-Diagnostika ab 22. Juli 2017 auch für: • Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie ab 22. Juli 2019 auch für: • Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung Die Regelungen zur Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung, die aus dem Bereich der Produktsicherheit bekannt sind, werden nun auch auf RoHS-II ausgedehnt. Insbesondere wird die Übereinstimmung der Geräte mit der RoHS-II-Richtlinie künftig durch die CE-Kennzeichnung deutlich gemacht. 03.Nov. 2015 Steigende Behördenreklamationen 03.Nov. 2015 16 Product Safety Non Food Recalls EU www.rapex.eu Food & Food Contact Materials Recalls EU (RASFF) http://ec.europa.eu/food/safety/rasff/portal/index_en.htm Non Food Recalls USA www.cpsc.gov Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de 03.Nov. 2015 Die Qual der Wahl Bevor es brennt: z.B. > TMK Retail Service & Consulting GmbH …. nachher: a) Nicolai Amereller, IT-Recht Kanzlei Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller München b) Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt Noerr München c) Marcel Schator, Rechtsanwalt Schator Obertshausen 03.Nov. 2015 Unterstützung bei der Qualitätssicherung von Non-Food Projekten Zum Beispiel: Variante 3 > „all – in PLUS“ Dokumentationsprüfung, ggf. notwendiger Nachprüfungen von gesetzlichen Anforderungen, FFU, Erstellung der CE-Erklärung, Inspektion und Freigabe Prüfplan Erstellung Inhalte: Gesetzliche Mindestanforderungen Sicherheit EMV EMF Chemie Gebrauchseigenschaften Herstellerprüfungen Dokumenten kontrolle + Nachprüfungen Vorbereiten CE-Erklärung Vorbereiten der Konformitätserklärung Inspektion in Anlehnung an DIN ISO 2859 Allgemeines Prüfniveau II AQL 2,5 / 4,0 > Verifikation sowie risikoorienetierte Nachprüfungen (Empfehlung max. 12 Monate alt) > Chemieprüfung > Prüfung der Gebrauchseigenschaften > Prüfung der Bedienungsanleitung 03.Nov. 2015 FRI Prüfhaus Freigabe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Büro: Reichsbahnstrasse 76, 22525 Hamburg Tel.: Fax: +49 40 5400 7290 +49 40 5400 7292 Email: info@retailconsult.info Web: www.retailconsult.info Firmensitz: Elmshorn Member of