Pandemie H1N1 2009

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Pandemie H1N1 2009
AGMV
Arbeitgeberverband Mütter- und Väterberatung
der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein
Geschäftsstelle: Anita Grimm, Rosenweg 6, 3322 Urtenen-Schönbühl
Telefon 031 852 03 31, Telefax 031 859 26 03, E-Mail agmv@muetterberatung.ch
Empfehlungen zum Umgang mit dem Virus H1N1
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Virus H1N1
(Schweinegrippe) empfiehlt der AGMV seinen Mitgliedern, in erster Linie die
Weisungen des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) zu befolgen. Die beiden
Merkblätter in der Beilage ("Grippe-Pandemie: Wie können wir uns schützen" und
"Grippe-Pandemie: Wichtig für alle mit Symptomen") beschreiben die wichtigsten zu
treffenden Massnahmen.
Die beiden Merkblätter wurden in 9 verschiedene Sprachen (französisch, italienisch,
englisch, spanisch, portugiesisch, tamilisch, albanisch, türkisch, serbisch / bosnisch /
kroatisch) übersetzt und stehen auf der Homepage der Bildungsdirektion Zürich zum
Download bereit:
www.bildungsdirektion.zh.ch/internet/bi/de/projekte/Pandemie/Hygiene.html
Informationen zum aktuellen Stand der Grippe und weitere Downloads finden Sie
unter www.pandemia.ch, umfassende Auskünfte erhalten Sie bei der Hotline des
BAG unter 031 322 21 00.
Weiter dürfen wir Ihnen das vom Ostschweizerischen Verein für das Kind, St. Gallen
(OVK) erarbeitete Flussdiagramm zur Verfügung stellen, welches den Umgang mit
dem Virus H1N1 in der Mütter-/Väterberatung beschreibt.
Der OVK hat zudem ein Plakat zum Aufhängen an der Türe zur Beratungsstelle
verfasst und dieses in 4 Sprachen (türkisch, tamilisch, albanisch und serbokroatisch)
übersetzen lassen. Falls Sie Interesse an diesen Plakaten haben, können Sie sie für
Fr. 10.-- beim OVK beziehen:
Ostschweizerischer Verein für das Kind OVK
Geschäftsstelle
Rosenbergstrasse 82
9000 St. Gallen
Telefon
071 227 11 71
E-Mail
r.plattner@ovk.ch
Homepage www.ovk.ch
Mütterberaterinnen sind in Kontakt mit der Risikogruppe Säuglinge und Kleinkinder.
Wenn eine Beraterin sich impfen lassen will, empfehlen wir dem Arbeitgeber, die
Impfkosten zu übernehmen.
AGMV / 8. September 2009