Bundesstelle zur Verhütung von Folter
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Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Bundesstelle zur Verhütung von Folter Viktoriastraße 35 65189 Wiesbaden Tel: 0611-157 5818 Fax: 0611-157 5810 Email: info@bsvf.de Pressemitteilung: Bundesstelle zur Verhütung von Folter führt ersten offiziellen Kontrollbesuch bei der Bundespolizei durch Wiesbaden: In Zukunft werden deutsche Bundesbehörden, die Personen in Gewahrsam nehmen können, vermehrt mit Kontrollen durch die Bundesstelle zur Verhütung von Folter zu rechnen haben. Die im Mai 2009 neu geschaffene Bundeseinrichtung hat nun offiziell ihre Arbeit aufgenommen und letzte Woche einen ersten Inspektionsbesuch durchgeführt. Am 26. August gegen 9.00 Uhr trafen der Leiter der Bundesstelle, Klaus Lange-Lehngut, und seine Mitarbeiterin bei der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Düsseldorf ein. Über den ganzen Tag verteilt führten sie Gespräche, nahmen Einsicht in Dienstunterlagen und inspizierten die vorhandenen Gewahrsamsräume. Zu den Ergebnissen des Besuchs wollte der Leiter der Bundesstelle keine konkreten Angaben machen. „Ich bin froh, dass wir den Aufbau der Bundesstelle abgeschlossen haben und nun mit unserer Arbeit haben beginnen können.“ sagte Lange-Lehngut hierzu in Wiesbaden. Lange-Lehngut bremste jedoch auch überzogene Erwartungen an seine Einrichtung. „Uns ist bewusst, dass unsere derzeitige personelle wie finanzielle Ausstattung die lückenlose Kontrolle aller Gewahrsamseinrichtungen des Bundes nicht zulässt.“ Die Gründung der Bundesstelle zur Verhütung von Folter war notwendig geworden, nachdem Deutschland im August 2008 das Fakultativprotokoll zum Anti-FolterÜbereinkommen der Vereinten Nationen in innerstaatliches Recht umgesetzt hatte. Das Zusatzprotokoll schreibt den Vertragsstaaten die Schaffung unabhängiger nationaler Präventionsmechanismen zur Überwachung von Gewahrsamseinrichtungen vor. Die Bundesstelle hat die Aufgabe, regelmäßig und unangekündigt Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei) aufzusuchen, auf Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben. Sie hat keinen Auftrag, Anfragen oder Beschwerden von Einzelpersonen zu bearbeiten. Informationen über relevante Sachverhalte werden aber selbstverständlich aufgegriffen und fließen in die Arbeit der Bundesstelle ein. Für Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Länder (z.B. Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen, Psychiatrische Kliniken) wird eine voraussichtlich im nächsten Jahr einzurichtende Länderkommission zur Verhütung von Folter zuständig werden. Klaus Lange-Lehngut wurde bereits im Dezember 2008 vom Bundesjustizministerium zum Leiter der neuen Bundesstelle ernannt. Bis zu seiner Pensionierung leitete der studierte Jurist über 25 Jahre lang die Haftanstalt Berlin-Tegel. Darüber hinaus war er über 30 Jahre Lehrbeauftragter für Strafvollzug an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin. Für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben stehen ihm eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und eine Fachangestellte für Bürokommunikation zur Seite. Das Sekretariat der Bundesstelle ist organisatorisch der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ), einer Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder, in Wiesbaden angegliedert. Weitere Informationen können unter http://www.bsvf.de sowie unter der Rubrik „Presse“ auf der Homepage abgerufen werden.