Merkblatt: - Deutsche Botschaft Podgorica

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Merkblatt: - Deutsche Botschaft Podgorica
Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Podgorica
Podgorica, im März 2008
Merkblatt:
Einfuhr von Gütern nach Montenegro, insbesondere auch Hilfsgüter für humanitäre Zwecke
1. Allgemeines
Beachtung von Fahrverboten
Während der Sommerwochenenden und an Feiertagen gilt wegen des großen Verkehrsaufkommens auf einigen Fernstraßen in Montenegro ein Fahrverbot für
LkW. Beginn und Ende werden jährlich nach Bedarf neu festgesetzt. Es wird daher empfohlen, sich vor Reiseantritt über einen örtlichen Spediteur oder direkt
beim Verkehrsministerium zu informieren. Ausnahmen vom Fahrverbot sind prinzipiell möglich, jedoch mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Auch
hierzu ist das Verkehrsministerium zu kontaktieren. Dies sollte der Empfänger übernehmen und die notwendigen Dokumente vorab einholen.
Für Hilfsgüterlieferungen nach Montenegro existiert bislang lediglich ein Entwurf eines bilateralen Abkommens. Bis zur Unterzeichnung gilt das bisherige
Abkommen mit Serbien und Montenegro weiter. Da Montenegro zu diesem Abkommen keine eigenen Merkblätter erstellt hat, wird insoweit auf die
Informationen der Botschaft Belgrad zur Republik Serbien verwiesen. In jedem Fall muss vor einer Hilfsgüterlieferung entweder eine Transportgenehmigung
oder eine Bestätigung über die Befreiung von der Transportgenehmigung eingeholt werden. Für das Transportfahrzeug werden die internationale Zulassung für
den Straßenverkehr sowie die grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag „Serbien und Montenegro“ verlangt. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft neue grüne
Versicherungskarten mit Montenegro und Serbien als getrennten Einträgen eingeführt werden. Der Fahrer und begleitende Personen benötigen einen noch 6
Monate gültigen Reisepass. Die für den Transport verantwortliche Person muß am Grenzübergang nachweisen, dass der Transport der Güter humanitären
Adresse:
Birèaninova 19 A
YU-11000 Belgrad
Post:
Postfach 304
YU-11001 Belgrad
Telefon:
(00381 11)361 5323
(00381 11)361 5290
(00381 11)361 5282
Telefax:
(00381 11)361 2607
email:
germcons@tehnicom.net
Telegramm:
diplogerma belgrad
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Zwecken dient. Dazu sollte eine Schenkungsurkunde mitgeführt werden, aus der Spender, Empfänger und Art der Schenkung hervorgehen sowie ob der
Empfänger die Schenkung annimmt.
Es gelten folgende Grundregeln: Spender und Empfänger dürfen keine Privatpersonen sein. Elektrische Geräte unterliegen speziellen Beschränkungen (s.
unten), einige Gebrauchtgüter ebenso. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, eine genaue Auflistung frühzeitig an den Spediteur zu übersenden und
durch diesen überprüfen zu lassen.
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Grenzübergänge zur Abfertigung von Hilfsgüterlieferungen
Humanitäre Lieferungen müssen über folgende Grenzübergänge erfolgen: Debeli Brijeg, Ilino Brdo, Kula, Dobrakovo, Dracenovac. Diese Grenzübergänge
sind von 0-24 Uhr besetzt. Tierärztliche, phytopathologische und sanitäre Inspektoren stehen nur von 7-14 Uhr zur Verfügung. Es ist notwendig,
Hilfsgüterlieferungen an den Grenzübergängen im voraus anzumelden. Im Rahmen dieser Voranmeldung kann z.B. geklärt werden, welcher örtliche Spediteur
die notwendige Garantieerklärung zum Grenzübertritt abgeben kann und wann dieser an der Grenze zur Verfügung steht.
2. Einfuhr
Humanitäre Hilfe, die behördlich registrierte montenegrinische humanitäre oder andere Organisationen und Einrichtungen von ausländischen Spendern in
Form von Sach- oder Geldleistungen erhalten, sind von Zollgebühren und Mehrwertsteuer befreit, soweit sie nicht nur Empfänger, sondern zugleich EndNutznießer der humanitären Hilfe sind und über eine Genehmigung des jeweils zuständigen Ministeriums zur Leistung von humanitärer Hilfe verfügen.
Die größten in Montenegro vertretenen Hilfsorganisationen sind UNHCR und HELP – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Aufgaben des Empfängers in Montenegro
Es ist Sache des Empfängers, für die deutsche Spenderorganisation die komplette Dokumentation vorzubereiten, denn rechtlich gesehen ist er ist derjenige,
der die Güter nach Montenegro einführt. Somit sollte der Empfänger in die Pflicht genommen werden, um mit den zuständigen montenegrinischen Ministerien,
einem örtlichen Spediteur und dem Zollamt am Ort des Hilfeempfängers Kontakt aufzunehmen.
Der Empfänger muß sich z. B. wegen der Ausstellung der Bescheinigung über die Befreiung von Zollgebühren und Mehrwertsteuer für humanitäre
Lieferungen an das montenegrinische Finanzministerium (www.ministarstvo-finansija.cg.yu) wenden. Dort erfährt er, welches Ministerium für die konkret
beabsichtigte Einfuhr zuständig ist. Dies richtet sich nach der Art der Hilfsgüter. Bei auftauchenden Einzelproblemen wird empfohlen, einen erfahrenen
örtlichen Spediteur zu konsultieren.
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Hilfsgüter
Als Hilfsgüter gelten nicht die Lieferung von Alkohol, alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen sowie Erdöl und Erdölderivaten.
Bei neuwertigen technischen Geräten ist für die Einfuhr ein kostenpflichtiges Attest der Maschinenbaufakultät einzuholen. Bei gebrauchten technischen
Geräten benötigt man zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums. Es ist deshalb empfehlenswert, alle Kosten vorab durch einen Spediteur
abklären zu lassen.
Garantie des Spediteurs und Zollformalitäten
Der Spender/Absender muss beachten, dass humanitäre Hilfsgüter zwar von Zollabgaben befreit sind, die Erledigung des Zollverfahrens gleichwohl
verpflichtend ist. Dies bedeutet, man muß zunächst zur Vorbereitung von Spediteurunterlagen und zur Erteilung einer Ausfuhrgarantie in Deutschland einen
Spediteur beauftragen und bei Grenzübertritt nach Montenegro die Hilfsgüter mit Hilfe eines lokalen Spediteurs zur Zollabfertigung anmelden. Danach werden
sie am Bestimmungsort bei der örtlichen Zollstelle deklariert.
Am Grenzübergang zu Montenegro muß sich der Spender zuerst an den Zollspediteur wenden, der auf Grundlage der Garantie des deutschen Spediteurs für die
Hilfsgüter eine weitere Garantie ausstellt und die Hilfsgüter bei den Zollbehörden am Grenzübergang anmeldet. Die Kosten für die Dienstleistungen des
Spediteurs betragen ca. 20-50 EUR. Der Zollspediteur muß vorab vom Empfänger die Zusicherung erhalten haben, dass die Lieferung am Bestimmungsort
endgültig verzollt wird.
Die eigentlichen Zollformalitäten werden erst beim Zollamt am Bestimmungsort erledigt: Am Grenzübergang wird eine Frist festgesetzt, innerhalb der die
Güter am Bestimmungsort beim Zollamt vorzuführen sind. Die Spender dürfen demzufolge die humanitären Hilfsgüter nicht direkt ins Lagerhaus des
Endempfängers transportieren.
Die Umgehung der Zollformalitäten gilt als Verstoss gegen die montenegrinischen Zollvorschriften. Humanitäre Organisationen müssen besonders auf die
Einhaltung der Vorschriften achten, um nicht die Zollbefreiung zu gefährden.
Erforderliche Dokumente
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Ohne die folgenden Dokumente können Lieferungen in der Regel nicht als humanitäre Transporte anerkannt werden und unterliegen den allgemeinen
Zollformalitäten.
Dokument/
Vorschrift
Erläuterung
SAD-Dokument;
(Single
Administrative
Document), TIRCarnet International
o. ATA-Carnet
Das SAD – Dokument ist das sogenannte Zolleinheitspapier, d.h. ein
Zollpapier, mit dem alle Zollformalitäten erledigt werden.
Die Zollabfertigung der humanitären Hilfslieferungen wird wesentlich
erleichtert, wenn die Transporte über TIR- oder ATA-Carnet und die
internationale grüne Versicherungskarte verfügen.
Zollverschluss
Alle Lieferungen, auch Hilfsgüter, müssen nach Montenegro unter
Zollverschluss eingeführt werden.
Rechnung oder
Rechnung oder Proforma-Rechnung; Erklärung, dass es sich um eine
Schenkungsurkunde kostenlose, humanitäre Hilfslieferung handelt, Benennung des
des Absenders
Spenders, dessen Erklärung, die Spende anzunehmen.
Empfänger in
Montenegro
Bezeichnung der registrierten Organisation, die die Güter erhalten soll.
Ladeliste
z.B. CMR. Angabe von Art und Menge der Güter und deren Wert.
[bei der vorläufigen ATA-Carnet ist in einem solchen Falle hilfreich; wird von der örtlichen
Einfuhr von
zuständigen Industrie- und Handelskammer in der Bundesrepublik
Hilfsgütern und Deutschland ausgestellt.
ausrüstungen wegen
Elementargewalt
und ähnlicher
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Katastrophen]:
ATA-Carnet
Einfuhr von Medikamenten
Medikamente können nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Ministeriums für Gesundheit und Sozialfürsorge und des Ministeriums für
wirtschaftliche Entwicklung eingeführt werden (vom Empfänger der Hilfslieferung einzuholen). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15-45 Tage. Ohne
Genehmigung darf man den Transport nicht auf den Weg bringen. Bei der Einfuhr muß eine Liste der Medikamente mit Handelsbezeichnungen und
Haltbarkeitsdatum vorgelegt werden. Die Sendung vom Sanitätsinspekteur begutachtet, der erst nach Prüfung aller Genehmigungen die Erlaubnis zur Einfuhr
erteilen kann.
Einfuhr von Gütern, die veterinärmedizinischer, sanitärer und phytopathologischen Kontrolle unterliegen
Produkte, die unter veterinärmedizinische, sanitäre und phytopathologische Kontrolle fallen, müssen mit Herstellerzertifikaten im Original vorgeführt werden.
Solche Produkte können nur nach Voranmeldung an einer vorher vereinbarten Zollstelle eingeführt werden. Entsprechende Informationen können in
Zusammenarbeit mit dem Endempfänger vorab beim zuständigen Ministerium eingeholt werden.
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3. Transit
Für die Durchfuhr von Hilfsgütern durch Montenegro gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einfuhr, aber mit einigen zusätzlichen
Anmerkungen.
Zolldokumente
Alle Lieferungen, auch Hilfsgüter, müssen unter Zollverschluß durch Montenegro transportiert werden. Die Zollbeamten an den Grenzübergängen können die
Plombe zur Zollkontrolle brechen und danach eine neue Plombe anbringen lassen.
Für die Durchfuhr sind die gleichen Zolldokumente wie für die Einfuhr nötig. In diesen Zolldokumenten muß der für die Ein- und Ausreise aus Montenegro
gewählte Grenzübergang vermerkt werden.
Garantie des Spediteurs und Zollverfahren
Humanitäre Hilfssendungen im Transitverkehr werden an der Grenze nach Montenegro durch einen örtlichen Zollspediteur beim Zoll angemeldet und bei der
Ausfuhr aus Montenegro entsprechend abgemeldet.
Für die Durchfuhr der Hilfsgüter gilt das gleiche Zollverfahren wie bei der Einfuhr zum Verbleib, mit dem Unterschied, dass die Waren nicht an den Ort des
Empfängers transportiert werden, sondern aus Montenegro ausgeführt werden.
Dies bedeutet, man muß zunächst zur Vorbereitung von Spediteurunterlagen und zur Erteilung einer Ausfuhrgarantie in Deutschland einen Spediteur
beauftragen und dann bei Grenzübertritt nach Montenegro die Hilfsgüter mit Hilfe eines lokalen Spediteurs zur Zollabfertigung anmelden. Dieser
montenegrinische Spediteur muß zuvor vom Empfänger die Zusicherung erhalten haben, dass die Ware ausgeführt und die Ausfuhr-Zollformalitäten erledigt
werden. Bei der Einreise wird eine der Entfernung angemessene Frist für die Durchreise festgesetzt, die 24 Stunden nicht überschreiten darf . Innerhalb dieser
Frist ist der Fahrer verpflichtet, den Transit durchzuführen und die Ware am im voraus bestimmten Grenzübergang zur Ausfuhr anzumelden. Der Fahrer zeigt
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bei der Ausreise seine Zollpapiere und erhält dann eine Bescheinigung, die umgehend dem lokalen Spediteur gefaxt werden muß, der die Waren bei
Grenzübertritt nach Montenegro für den Transit angemeldet hat.
Transit von Medikamenten
Im Unterschied zum Import von Medikamenten nach Montenegro fordern die montenegrinischen Grenzbehörden in der Regel keine Vorlage der Liste der
Medikamente mit Handelsbezeichnung und Haltbarkeitsdatum. Kontrollen durch Sanitätsinspekteure erfolgen als Stichproben.
Der Botschaft bislang bekannte Speditionsunternehmen in Montenegro sind:
Spedition
EMS Marović d.o.o.
Ul. Jovana Tomaševića 22
85000 Bar
Telefon: 030 303 404
Fax: 030 303 405
Mobil: 067 59 00 94 (Dušan Marović)
e-mail: emsmarovic@cg.yu
Tätigkeitsgebiet:
Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr, vorläufige Einfuhr, Beschaffung von Dokumenten für Sondertransporte, Transporte in Übergröße
Sprachen :
S: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch, albanisch, deutsch
M: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch
(S=Schriftlich, M=Mündlich )
Spedition
Milšped Montenegro Ćemovsko polje bb.
81000 Podgorica
Telefon: +382 20 658 723
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Fax: +382 20 58 724
Mobil: +382 68 821 002 (Radovan Sčepanović)
ili +382 68 055 501 (Dražen Kapa)
e-mail: milsped@cg.yu
Tätigkeitsgebiet:
Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr, Lagerung und Warendistribution für inländische Transporte und Transporte ins Ausland
Sprachen:
S: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch
M: Serbisch/montenegrinisch, englisch, italienisch
(S=Schriftlich, M=Mündlich )
Spedition
Orion Šped
Ul. Mitra Bakića 16 b
81000 Podgorica
Telefon: +382 20 634 970 i +382 20 634 980
Fax: +382 20 634 970
e-mail: orionsped1@cg.yu
Tätigkeitsgebiet:
Erledigung der Zollformalitäten während der Einfuhr, Ausfuhr
Sprachen:
S: Serbisch/montenegrinisch
M: Serbisch/montenegrinisch
(S=Schriftlich, M=Mündlich )
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu montenegrinischem Recht wird keine Gewähr übernommen.