Chauffeuren-Handbuch Migros
Transcription
Chauffeuren-Handbuch Migros
Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Regelt Abläufe und Verantwortlichkeiten zwischen Migros-Genossenschafts-Bund Logistik Transport National und seinen eingesetzten Transporteuren Zürich, 15. Juni 2015 Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National MGB Logistik Transport Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Inhaltsverzeichnis Seite 1. Sinn und Zweck des Handbuchs ................................................................................................ 3 1.1 Quellen-Verzeichnisse ......................................................................................................................... 3 1.2 Gesetzesgrundlagen ............................................................................................................................ 3 2. Grundsätze im Transport .......................................................................................................... 4 2.1 Die richtige Temperatur beim Verlad der Ware ................................................................................. 4 2.2 Maximale Laderaumtemperatur für einzelne Produktegruppen ....................................................... 5 2.3 Überwachung der Temperaturwerte während dem Transport .......................................................... 5 2.4 Vorkehrungen beim Entladen ............................................................................................................. 5 2.5 Begleitpapiere ..................................................................................................................................... 6 2.6 Vorgehen bei Problemen und im Schadenfall .................................................................................... 6 2. Gefahren und Massnahmen nach HACCP .................................................................................. 7 3. Verzeichnis vorhandener Qualitäts-Vorschriften von M-Industriebetrieben .............................. 8 4. Kontakte Disposition - MGB Logistik Transport National ........................................................... 8 Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 2 / 8 MGB Logistik Transport Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr 1. Sinn und Zweck des Handbuchs Dieses Handbuch soll unseren eingesetzten Transportpartnern und Chauffeuren helfen, die im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr geltenden Vorschriften zu erfüllen und eine gute Qualität der Dienstleistung, insbesondere in Bezug auf folgende Themen zu erbringen. - Einhaltung der Kühlkette Sicherstellung der Hygiene im Transport Vermeiden von Verunreinigungen und anderen schädlichen Einflüssen Prozessüberwachung im Sinne von HACCP (Hazard Analysis of Critical Control Points) Professionelle Instruktion der Chauffeure 1.1 Quellen-Verzeichnisse - Handbuch der ASTAG für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr - „Schneestern“ Temperaturvorschriften für die gesamte Warenflusskette Migros - Handlungsanweisung MGB Logistik Transport: Vorgehen im Schadenfall 1.2 Gesetzesgrundlagen Hygieneverordnung des EDI (HyV) 817.024.1 gestützt auf Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben a-d der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 20051 (LGV) Eidgenössische Departement des Innern (EDI Internet: http://www.admin.ch Vorbehalten bleiben Änderungen geltenden Rechts und der Vollzug durch die kantonalen Behörden. Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 3 / 8 MGB Logistik Transport 2. Grundsätze im Transport 2.1 Die richtige Temperatur beim Verlad der Ware Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Die Temperaturregulierung in der Ladefläche muss im Vorlauf erfolgen. Sobald die Anweisung zum Verladen erteilt ist, wird das Kühlaggregat abgestellt, die Türen werden geöffnet und es wird an die Laderampe gefahren. Falls der Betrieb nicht über eine gekühlte Andockstellen verfügt, sollte die Kontrolle der Ware vor dem Öffnen der Türe erfolgen. – Kontrolle der Verpackungen (Kartons, Kisten, Paletten etc. müssen sauber sein und sich in gutem Zustand befinden) – Kontrolle der Verpackungsweise und Kennzeichnung. Die Ware muss so verpackt sein, dass sie den ganzen, unter normalen Bedingungen durchgeführten Transportablauf unbeschadet übersteht. Sämtliche Frachtstücke, Artikel oder Ladungsträger müssen klar gekennzeichnet sein, um eine sofortige und eindeutige Identifizierung von Versender, Empfänger, Lieferort sowie Art der Ware zu ermöglichen. Die Bezeichnungen auf den Etiketten müssen denjenigen auf dem Beförderungspapier entsprechen . – Kontrolle, dass die Ware auf den Paletten die Standardmasse der Paletten nicht überschreiten (0,80 m x 1,20 m). Die Höhe muss eine gute Luftverteilung ermöglichen. – Besteht bei unterschiedlichen Lebensmitteln ein Kontaminationsrisiko, so sind diese Erzeugnisse zweckmässig zu schützen oder gegebenenfalls voneinander zu trennen. – Kontrolle der Ladung im Hinblick darauf, dass genügend Platz für eine gute Zirkulation der umgewälzten Luft rund um die Waren bleibt. – Während der zügigen Verladung Temperaturkontrolle bei mehreren Kartons, Kisten oder Paletten unter Einhaltung der HACCP-Verfahren, Kennzeichnung der Kartons und Eintragung der Temperaturen in den Beförderungspapieren. – Kontrolle der Ladungssicherung. – Falls der Fahrer die Ware aus hygienischen oder anderen Gründen nicht kontrollieren kann, ist dies in den Beförderungspapieren anzugeben – Schließen der Türen, Kontrolle des Einstellwerts und Einschalten des Kühlaggregats Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 4 / 8 MGB Logistik Transport 2.2 Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Maximale Laderaumtemperatur für einzelne Produktegruppen Tiefkühlprodukte - 20 Grad Frischfisch - 2 Grad Frischfleisch + 2 Grad Molkereiartikel (Milch, Joghurt, Butter, Weichkäse) + 5 Grad Charcuterie + 5 Grad Margarine und Minarine + 5 Grad Verkaufsteig + 5 Grad Frischbackwaren + 8 Grad Schnittblumen + 8 Grad Gemischte Schnittblumen und Topfpflanzen + 10 Grad Geschnittene Gemüse und Salate + 12 Grad Topfpflanzen + 12 Grad Bananen + 14 Grad Die Temperaturvorschriften „Schneestern“ für die gesamte Warenflusskette Migros sind verbindlich. 2.3 – Beim Transport tiefgekühlter Waren ist ca. 45 Minuten nach Schliessen der Türen eine manuelle Enteisung vorzunehmen. Mindestens bei jeder Pause ist die Funktion des Kühlaggregats zu prüfen (Temperatur und Einstellwert). Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren. Die Fahrzeuge sind mit einem Temperatur-Überwachungssystem mit Datenspeicherung ausgestattet. Eine Auswertung der Kühlwerte unterwegs muss innerhalb 24 h erstellbar sein. – – - 2.4 – – – – Überwachung der Temperaturwerte während dem Transport Vorkehrungen beim Entladen Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Signalisierung und betriebliche Regelung). Kontrolle der konkreten Anweisungen zur Erfüllung des Transportvertrags. Es ist auf den für die Entladung Verantwortlichen zu warten. Sobald die Anweisung zum Entladen erteilt ist, wird das Kühlaggregat abgestellt, die Türen werden geöffnet und es wird an die Laderampe gefahren. Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 5 / 8 MGB Logistik Transport Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr – Die Temperaturkontrolle erfolgt im Fahrzeug, in Anwesenheit des Fahrers und des Vertreters des Empfängers, oder unmittelbar nach dem Entladen an der bei der Abfahrt kontrollierten Ware. – Bei Streitfällen oder Problemen sind die Türen sofort wieder zu schließen und das Kühlaggregat ist umgehend wieder einzuschalten. – Die Kontrolle von Qualität und Menge erfolgt unter Einhaltung der HACCP-Verfahren des Empfängers. – Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren. 2.5 Begleitpapiere Temperaturen, Datum und Zeitpunkt des Entladens sind auf den vom Empfänger unterzeichneten Transportpapieren (CMR, Lieferschein) zu vermerken. 2.6 Vorgehen bei Problemen und im Schadenfall – Vorbehalte sind schriftlich auf den vom Empfänger gegengezeichneten Beförderungspapieren zu vermerken. Die unzustellbare Ware darf nicht zerstört werden, sondern muss für ein Gutachten aufbewahrt werden. Die spezifischen Temperaturvorschriften sind dabei zu beachten. – Bei Problemen ist sofort der Auftraggeber zu informieren. – Erhebung von Beweisen, Aufnahme von Fotos für die Akten, detaillierter schriftlicher Bericht über den Sachverhalt. – Vorbehalte wegen verdeckter Schäden müssen dem Auftraggeber schriftlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach der Lieferung mitgeteilt werden. Wir verweisen an dieser Stelle auf die bestehende Handlungsanweisung von MGB Logistik Transport: Vorgehen im Schadenfall. Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 6 / 8 MGB Logistik Transport 2. Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Gefahren und Massnahmen nach HACCP Einhaltung Kühlkette Hygiene Beim Empfang der Ware: Beim Empfang der Ware: Gefahren Gefahren 1. Laderaum nicht vorgekühlt 1. Personalhygiene 2. Aufbau defekt (Türgummi, Scharniere, Löcher etc.) 2. Aufbau innen verschmutzt 3. Kühlgerät funktioniert nicht 3. Kontamination mit anderen Produkten 4. Andockrampe schliesst nicht ab 4. Beschädigte Verpackungen 5. Falsche Produkttemperatur bei Bereitstellung Massnahmen Massnahmen 1. Laderaum vorkühlen 1. Hygieneschulung Personal 2. Sichtkontrolle Aufbau 2. Schulung und Kontrolle der Reinigung 3. Regelmässige Wartung und Kontrolle des Fahrzeuges 3. Trennen der Produkte 4. Information Dispo / Kunde 4. Umpacken 5. Kontrolle der Produkttemperatur und Abgleich mit Vorgabe Unterwegs: Unterwegs: Gefahren Gefahren 1. Ausfall Kühlgerät 1. Verschieben, umstürzen Transportgut 2. Unfall oder Panne 2. Kondenswasser, Feuchtigkeit 3. Temperaturverlust Massnahmen Massnahmen 1. Information Dispo 1. Information Dispo, Schulung Ladungssicherung 2. Schattenplätze für Pausen 2. Kühlgerät abtauen, Produkte schützen Beim Abliefern der Ware: Beim Abliefern der Ware: Gefahren Gefahren 1. Andockrampe schliesst nicht ab 1. Personalhygiene 2. Temperaturverlust generell 2. Hygiene Abladestelle Massnahmen Massnahmen 1. Türe erst vor Rampe öffnen 1. Hygieneschulung Personal 2. Info Warenempfänger, Auftraggeber und Dokumentation Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 7 / 8 MGB Logistik Transport 3. – – – – Handbuch für Transporte im temperaturgeführten Lebensmittelverkehr Verzeichnis vorhandener Qualitätsvorschriften von M-Industriebetrieben Qualitätsanforderungen MICARNA Qualitätsanforderungen MIDOR Anforderungen an Spediteure JOWA Hygiene-Vorschriften Mifroma 4. Kontakte Disposition - MGB LTN Disposition gekühlt 05:30 – 18:00 Telefon / Pikett: Mail: 044 277 31 02 dispo-kuehltransporte@mgb.ch Disposition ungekühlt Telefon / Pikett: Mail: Bürozeiten: 06:00 – 18:00 044 277 31 03 dispo-nonfoodtransporte@mgb.ch Disposition KV-Transporte 06:00 – 17:30 Telefon / Pikett: Mail: 044 277 31 04 dispo-kvtransporte@mgb.ch Telefax: 044 277 31 34 MGB LT - Nationale Transporte « Die Transport-Drehscheibe für Migros-Betriebe und Dritte » Migros-Genossenschafts-Bund | Logistik Transport National Seite 8 / 8