AUSSCHÜTTUNG

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AUSSCHÜTTUNG
DER REFERENZ-IMMOBILIENFONDS
SCHWEIZERISCHER IMMOBILIEN-ANLAGEFONDS
AUSSCHÜTTUNG
DATUM-EX : 19. DEZEMBER 2014
RECORD DATE : 22. DEZEMBER 2014
AUSZAHLUNG : AB 29. DEZEMBER 2014
GEGEN ABGABE DER COUPONS NR. 51 UND NR. 52 DER ANTEILSCHEINE
VALORENNUMMER 278 226
Coupon Nr. 51
Coupon Nr. 52 Total
Bruttoausschüttung
CHF
18.40
CHF
2.20
CHF
20.60
./. Verrechnungssteuer 35 %
CHF
6.44
CHF
0.00
CHF
6.44
Nettoausschüttung
CHF
11.96
CHF
2.20
CHF
14.16
Der Coupon Nr. 51 entspricht dem ordentlichen Ertrag der
Immobiliengesellschaften im Fondsbesitz. Der Coupon ist
der Verrechnungssteuer unterworfen, die zurückgefordert
werden kann. Anteilsinhaber mit Wohnsitz in der
Schweiz können die Anrechnung oder die Rückerstattung
der Verrechnungssteuer verlangen. Für Ausländer gelten
gegebenenfalls die Bestimmungen der entsprechenden
Doppelbesteuerungsabkommen.
Der Coupon Nr. 52 entspricht dem ordentlichen, bereits
beim Fonds besteuerten Ertrag der Liegenschaften im
Direktbesitz des Fonds. Dieser Betrag ist steuerfrei und
braucht vom Anteilsinhaber in der Steuererklärung nicht
aufgeführt zu werden.
OFFIZIELLE COUPONZAHLSTELLEN
Banque Cantonale de Genève, Genf
Banque Cantonale de Fribourg, Freiburg
Banque Cantonale du Valais, Sitten
Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne
Banque Cantonale Neuchâteloise, Neuenburg
Zürcher Kantonalbank, Zürich
DIE DEPOTBANK :
BANQUE CANTONALE DE GENÈVE, GENF
Banca Privata Edmond de Rothschild Lugano SA,
Lugano
Crédit Suisse AG, Zürich
Coutts & Co AG, Zürich
Banque Cramer & Cie SA, Genf
Banque Privée Edmond de Rothschild SA, Genf
DIE FONDSLEITUNG :
INVESTISSEMENTS FONCIERS SA, LAUSANNE
Der Jahresbericht steht ab dem 20. Januar 2015 zur Verfügung
auf der Website im Internet
auf Bestellung bei der E-Mail Adresse
www.lafonciere.ch
info@lafonciere.ch
Aufgrund der, am 1. März 2013 in Kraft getretenen, neuen Verordnung über die kollektiven
Kapitalanlagen sind die Fonds, welche physische Anteilscheine herausgeben, verpflichtet,
diese durch buchmässig anerkannte Wertrechte zu ersetzen. Titel, die anlässlich der
Umtauschanzeige nicht vorgelegt wurden, werden zwangsweise zurückgekauft.
Deshalb fordern wir Inhaber von physischen Anteilscheinen auf, diese bei ihrer Hausbank
zu deponieren, um die im Rahmen dieses Umtausches zur Aufhebung der physischen Titel
notwendigen Schritte zu vereinfachen.