Reha-Zuschuss Pitzer Stiftung

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Reha-Zuschuss Pitzer Stiftung
VdK - INFO
Nr. 12 - Stand: März 2015
Wenn die Rentenversicherung oder die Krankenkasse nicht zahlt:
Willy Robert Pitzer Stiftung bezuschusst
Reha-Maßnahmen
Wenn sie häufig oder längerfristig erkrankt sind, stellt sich für Sie die Frage: Wer bezahlt Ihnen eine Kur (das Gesetz nennt dies medizinische Rehabilitation), um eine
Besserung zu erreichen oder zumindest eine Verschlimmerung zu verhindern? Wenn
Sie gesetzlich versichert und berufstätig sind, wenden Sie sich mit einer ärztlichen
Verordnung an die Rentenversicherung mit der Begründung, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder eingeschränkt ist. Wenn Sie gesetzlich versichert und nicht
berufstätig sind (z. B. Rentner), stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Sie
können dabei auch beantragen, in einer Einrichtung des Trägers untergebracht zu
sein (stationäre Rehabilitationsmaßnahme). Die Namen dieser Einrichtungen sind
verschieden (z. B. „Kurklinik“, „Sanatorium“).
Wenn Sie die Reha beim falschen Träger beantragen, ist das nicht weiter schlimm:
Er muss den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Bei der Verordnung
schreibt der Arzt, auf welchem Gebiet (z. B. Orthopädie) warum eine Reha bei Ihnen
notwendig ist. War die letzte Reha vor weniger als vier Jahren, muss der Arzt die
dringende Notwendigkeit begründen.
Was können Sie tun, wenn ein Antrag auf die Kur abgelehnt wurde?
Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, Ihre VdKBezirksgeschäftsstelle unterstützt Sie dabei. In einigen Fällen werden jedoch die
Aussichten für einen Widerspruch gering sein.
Deshalb folgender Hinweis: Die Willy Robert Pitzer Stiftung bezuschusst stationäre
Rehabilitationsmaßnahmen. Denn die Stiftung hat sich die Unterstützung von Menschen zur Aufgabe gemacht, die durch ihren gesundheitlichen Zustand auf Hilfe angewiesen oder sozial bedürftig sind.
Welche Klinken kommen dafür in Frage?
Die Willy Robert Pitzer Stiftung hatte eigene Kliniken, die inzwischen von der Median-Gruppe übernommen wurden. Die Reha muss trotzdem in einer der früheren Pitzer-Kliniken durchgeführt werden, in Hessen gibt es solche Kliniken in:
Bad Camberg, Bad Nauheim, Bad Schwalbach, Bad Soden-Salmünster, Schlangenbad und Wiesbaden.
Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V.
Gärtnerweg 3  60322 Frankfurt am Main  Telefax 0 69 - 71 40 02-22
E-Mail: staubach@vdk.de  www.vdk.de/hessen-thueringen
VdK-Info 16.03.2015
In Thüringen gibt es keine Pitzer-Kliniken.
Wem kann die Zuwendung in welcher Höhe gezahlt werden?
Wenn Sie VdK-Mitglied sind, können Sie die Zuwendung erhalten, ohne dass die
Bedürftigkeit geprüft wird. Wenn beide Ehepartner eine Kur antreten wollen, gilt das
Gleiche, sofern beide VdK-Mitglied sind. 75 Prozent der Kosten können für eine
dreiwöchige Kur übernommen werden. Die tatsächliche Zahlung hängt davon ab,
welche Mittel der Stiftung zur Verfügung stehen: Sie haben keinen Rechtsanspruch
auf eine Zuwendung.
Wer hilft Ihnen dabei und welche Unterlagen brauchen wir?
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer
VdK-Bezirksgeschäftsstelle (Adressen im VdK-Info Nr. 7 und im Internet:
www.vdk.de/ht Kontakt und Geschäftsstellen).
Sie müssen mitbringen:

aktuelle Untersuchungsergebnisse, vor allem: Warum und mit welchen Ziel
soll die Reha-Maßnahme durchgeführt werden mit Angabe der Diagnose und
der so genannten Hauptindikation und ggf. von Nebenindikationen

Angabe über die geplante Dauer der Maßnahme (in der Regel drei Wochen)

den ablehnenden Bescheid z. B. der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers

Angabe über die letzte Reha-Maßnahme (vor allem wenn schon eine Zuwendung durch die Stiftung gezahlt wurde)

die Bescheinigung des Hausarztes über Reise- und Reha-Fähigkeit
Weitere Informationen im Internet: www.wrp-stiftung.de, dort auch Leitfaden
und Antrag
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