(0 28 31) 1 32 51 0 - Lebenshilfe Gelderland eV
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Ambulanter Pflegedienst 24 Stunden Rufbereitschaft ( (0 28 31) 1 32 51 0 Ihre Ansprechpartnerinnen: · Jessica Hannen - Pflegedienstleitung · Monika Hoolmann – stellvertr. Pflegedienstleitung Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15 pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de Unsere Leistungsarten Grundpflege nach SGB XI, Pflegekasse Wie Sie schon wissen wird der Patient vom MDK in eine Pflegestufe eingestuft. Die Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung. Dazu gehören u. a. folgende Leistungen: · · · · · · waschen, duschen oder baden Mahlzeiten zubereiten und evtl. anreichen Betten machen Einkaufen Wäsche waschen uvm. Die Vergütung der Kosten richtet sich zum Einen nach der Pflegestufe, zum Anderen nach der Leistungsart. Unter folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie wählen: 1. Geldleistung Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt: Pflegestufe I: 225,00 €, Pflegestufe II 430,00 € und Pflegestufe III 685,00 €. Die Pflege muss regelmäßig durch einen vom Patienten bestimmten Pflegedienst begutachtet werden. Pflegestufe I und II alle sechs, Pflegestufe III alle drei Monate. 2. Sachleistung Die Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse dem Pflegedienst wie folgt: Pflegestufe I: 440,00 €, Pflegestufe II 1040,00 € und Pflegestufe III 1510,00 €. 3. Kombinationsleistung Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht sowie unterstützend durch einen professionellen Pflegedienst. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Geld- bzw. Sachleistung. Das bedeutet, der Pflegedienst erhält die Vergütung nach Sachleistung, wird der Maximalbetrag der jeweiligen Stufe nicht ausgeschöpft, so erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld. 4. Verhinderungspflege Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen haben das Recht Urlaub zu machen oder sie können selbst krank werden oder aus anderen Gründen die Pflege zwischenzeitlich nicht weiterführen. In diesem Falle kann ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden die Pflege zu übernehmen. Hierfür zahlt die Kasse bis zu 1510,00 € an maximal 28 Tagen im Jahr. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden!!! Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15 pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de Behandlungspflege nach SGB V, Krankenkasse Dient zur Vermeidung oder zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Sie wird vom Arzt, nach den geltenden Richtlinien, verordnet. Die Behandlungspflege dient dem Heilungsprozess. Dazu gehören z. B.: · · · · · Medikamente herrichten und verabreichen Injektionen Verbandwechsel Katheterwechsel und vieles mehr. Sie zahlen 10% der Kosten über maximal 28 Tage und 10,00 € je Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt alle weiteren Kosten hierfür. Individuelle, private Pflegeleistungen und Pflege begleitende Leistungen Neben der Grund- und Behandlungspflege haben wir unser Angebot um individuelle, Pflege begleitende Dienstleistungen erweitert z. B.: · · · · · · Betreuungsdienste Begleitung bei Aktivitäten gemeinsame Spaziergänge mobiler Frisör Fußpflege und vieles mehr, teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit. Diese Leistungen werden durch uns oder unsere jeweiligen Kooperationspartner direkt mit dem Leistungsempfänger abgerechnet. Ambulanter Pflegedienst LebenshilfeGelderland gemeinnützige GmbH Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15 pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de Ambulante Kinder Kranken Pflege Leistungen für unsere „kleinen Patienten“: · · · · · · · · · · · Prävention / Rehabilitation Krankenhausvermeidung bzw. -Verkürzung Entlastung und Unterstützung der Eltern Sicherstellung medizinischer Versorgung Sicherstellung pflegerischer Versorgung Anleitung der Eltern / Hilfe zur Selbsthilfe Verhinderungspflege zusätzliche Betreuungsleistungen Beratung für Eltern von Babys und Kleinkindern mit besonderen Bedürfnissen Kontaktpflege mit Kinderärzten und Kliniken, Therapeuten, Palliativteams Sozialpädagogische Familienhilfe. Wir beraten und unterstützen Sie, tragen mit zu Ihrer Entlastung bei, leiten Sie dort an wo Bedarf entsteht und geben Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe. So können Sie die oft schwierigen Lebenssituationen mit unserer Unterstützung besser meistern. Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, so stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Telefon (0 28 31) 1 32 51 0 Bürozeiten: Montags bis Freitags 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15 pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de