(0 28 31) 1 32 51 0 - Lebenshilfe Gelderland eV

Transcription

(0 28 31) 1 32 51 0 - Lebenshilfe Gelderland eV
Ambulanter Pflegedienst
24 Stunden Rufbereitschaft
( (0 28 31) 1 32 51 0
Ihre Ansprechpartnerinnen:
· Jessica Hannen - Pflegedienstleitung
· Monika Hoolmann – stellvertr. Pflegedienstleitung
Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH
Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15
pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de
Unsere Leistungsarten
Grundpflege nach SGB XI, Pflegekasse
Wie Sie schon wissen wird der Patient vom MDK in eine Pflegestufe eingestuft. Die
Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung. Dazu
gehören u. a. folgende Leistungen:
·
·
·
·
·
·
waschen, duschen oder baden
Mahlzeiten zubereiten und evtl. anreichen
Betten machen
Einkaufen
Wäsche waschen
uvm.
Die Vergütung der Kosten richtet sich zum Einen nach der Pflegestufe, zum Anderen
nach der Leistungsart. Unter folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie
wählen:
1. Geldleistung
Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht,
dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt:
Pflegestufe I: 225,00 €, Pflegestufe II 430,00 € und Pflegestufe III 685,00 €.
Die Pflege muss regelmäßig durch einen vom Patienten bestimmten Pflegedienst
begutachtet werden. Pflegestufe I und II alle sechs, Pflegestufe III alle drei
Monate.
2. Sachleistung
Die Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, dafür vergütet
die Pflegekasse dem Pflegedienst wie folgt:
Pflegestufe I: 440,00 €, Pflegestufe II 1040,00 € und Pflegestufe III 1510,00 €.
3. Kombinationsleistung
Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht
sowie unterstützend durch einen professionellen Pflegedienst. Die Vergütung
erfolgt jeweils nach Geld- bzw. Sachleistung. Das bedeutet, der Pflegedienst
erhält die Vergütung nach Sachleistung, wird der Maximalbetrag der jeweiligen
Stufe nicht ausgeschöpft, so erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld.
4. Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen haben das Recht Urlaub zu
machen oder sie können selbst krank werden oder aus anderen Gründen die
Pflege zwischenzeitlich nicht weiterführen. In diesem Falle kann ein
professioneller Pflegedienst beauftragt werden die Pflege zu übernehmen. Hierfür
zahlt die Kasse bis zu 1510,00 € an maximal 28 Tagen im Jahr.
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise erbracht werden!!!
Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH
Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15
pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de
Behandlungspflege nach SGB V, Krankenkasse
Dient zur Vermeidung oder zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und zur
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Sie wird vom Arzt, nach den geltenden
Richtlinien, verordnet. Die Behandlungspflege dient dem Heilungsprozess. Dazu
gehören z. B.:
·
·
·
·
·
Medikamente herrichten und verabreichen
Injektionen
Verbandwechsel
Katheterwechsel
und vieles mehr.
Sie zahlen 10% der Kosten über maximal 28 Tage und 10,00 € je Verordnung.
Die Krankenkasse übernimmt alle weiteren Kosten hierfür.
Individuelle, private Pflegeleistungen und
Pflege begleitende Leistungen
Neben der Grund- und Behandlungspflege haben wir unser Angebot um individuelle,
Pflege begleitende Dienstleistungen erweitert z. B.:
·
·
·
·
·
·
Betreuungsdienste
Begleitung bei Aktivitäten
gemeinsame Spaziergänge
mobiler Frisör
Fußpflege
und vieles mehr, teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit.
Diese Leistungen werden durch uns oder unsere jeweiligen Kooperationspartner
direkt mit dem Leistungsempfänger abgerechnet.
Ambulanter Pflegedienst LebenshilfeGelderland gemeinnützige GmbH
Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15
pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de
Ambulante Kinder Kranken Pflege
Leistungen für unsere „kleinen Patienten“:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Prävention / Rehabilitation
Krankenhausvermeidung bzw. -Verkürzung
Entlastung und Unterstützung der Eltern
Sicherstellung medizinischer Versorgung
Sicherstellung pflegerischer Versorgung
Anleitung der Eltern / Hilfe zur Selbsthilfe
Verhinderungspflege
zusätzliche Betreuungsleistungen
Beratung für Eltern von Babys und Kleinkindern mit besonderen Bedürfnissen
Kontaktpflege mit Kinderärzten und Kliniken, Therapeuten, Palliativteams
Sozialpädagogische Familienhilfe.
Wir beraten und unterstützen Sie, tragen mit zu Ihrer Entlastung bei, leiten Sie dort
an wo Bedarf entsteht und geben Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe. So können Sie die oft
schwierigen Lebenssituationen mit unserer Unterstützung besser meistern.
Sollten Sie weitere Fragen an uns haben, so stehen wir Ihnen gerne für ein
Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit
uns.
Telefon (0 28 31) 1 32 51 0
Bürozeiten: Montags bis Freitags 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Ambulanter Pflegedienst Lebenshilfe Gelderland gemeinnützige GmbH
Gelderstraße 22, 47608 Geldern Telefon (0 28 31) 1 32 51 0, Fax (0 28 31) 1 32 51 15
pflegedienst@lebenshilfe-gelderland.de www.lebenshilfe-gelderland.de