608. Kabinettssitzung am 16. 9. 1959 Beginn: 9.20
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608. Kabinettssitzung am 16. 9. 1959 Beginn: 9.20
608. Kabinettssitzung am 16. 9. 1959 Beginn: 9.20 Uhr, Ende: 12.20 Uhr Anwesend: Dr. Meyers, Niermann, Dr. Flehinghaus, Bachhausen; Protokoll: Dr. Seeger (zeitweise abwesend und vertreten durch Bachhausen) Es wird festgestellt, daß Herr Innenminister Duues durch Herrn Ministerpräsidenten Dr. Meyers, Herr Kultusminister Schütz durch Herrn Justizminister Dr. Flehinghaus und die Herren Minister für Wirtscha und Verkehr Dr. Lauscher und Minister für Wiederauau Erkens durch Herrn Minister für Ernährung, Landwirtscha und Forsten Niermann vertreten werden. Während der Sitzung erschienen Herr Minister Schütz und die Herren Staatssekretär Dr. Ewers, Staatssekretär Dr. Freienstein und Staatssekretär Blank. I. Landesangelegenheiten 1. 1. Interpellation Nr. 7 der Fraktion der SPD – LT-Drucks. Nr. 160 – ManteuffelProzess vor dem Schwurgericht in Düsseldorf 1 Herr Justizminister Dr. Flehinghaus berichtet über den Sachverhalt. Die Landesregierung erklärt sich bereit, die Interpellation in der Landtagssitzung vom 10./11. 11. 1959 zu beantworten. 2. 2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Birgelen, Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg, Wildenrath und Arsbeck, Landkreis Erkelenz Die Landesregierung beschließt, den Gesetzentwurf im Landtag einzubringen. 3. 3. Entwurf einer Verordnung über die Errichtung des Ehrengerichtshofs für Rechtsanwälte Die Landesregierung beschließt, die der Kabinettsvorlage vom 29. 8. 1959 beigefügte Verordnung zu erlassen und auszufertigen. 1 Vor dem Schwurgericht in Düsseldorf fand vom 17. bis 21. 8. 1959 ein Prozeß gegen den 1897 geborenen Panzergeneral a. D. Hasso Eccart von Manteuffel statt, dem vorgeworfen wurde, als Kommandeur der 7. Panzerdivision am 13. 1. 1944 bei den Rückzugskämpfen in der Ukraine bei Schepetowka den Befehl zur widerrechtlichen Erschießung eines deutschen Soldaten gegeben zu haben. Manteuffel wurde wegen Totschlags zu 1 ½ Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. Rheinische Post, 18. und 22. 8. 1959). Während des Prozesses war in der Öffentlichkeit beanstandet worden, daß Manteuffel neben seinem Verteidiger und nicht auf der Anklagebank Platz genommen hatte und des öfteren auch mit seinem Namen und nicht als ‚Angeklagter‘ angeredet worden war. Weil der Oberstaatsanwalt Lünen den Angeklagten mit Handschlag begrüßt hatte, äußerte die SPD in ihrer Interpellation Zweifel an einer objektiven Prozeßführung. 4. 4. Entwurf einer Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Bestallungsordnung für Ärzte Die Landesregierung beschließt, die der Kabinettsvorlage vom 4. 9. 1959 beigefügte Verordnung – vorbehaltlich etwaiger Einwendungen der anzuhörenden Landtagsausschüsse – zu erlassen und auszufertigen. 5. 5. Entwurf einer Verordnung nach § 7 des Schulfinanzgesetzes Die Landesregierung beschließt: 1. Die Landesregierung billigt den Verordnungsentwurf in der Fassung der Kabinettsvorlage vom 14. 9. 1959.2 2. Der Kultusminister wird die Zustimmung der in § 7 Satz 3 SchFG bezeichneten Landtagsausschüsse einholen. 3. Sachlich bedeutsame Änderungsvorschläge der Ausschüsse werden der Landesregierung nach Abschluß der Beratungen vorgelegt werden. 4. Sobald zwischen Kultusminister, Innenminister, Finanzminister und den Landtagsausschüssen Einvernehmen über die Fassung des Entwurfs erzielt ist, wird der Kultusminister die Verordnung unter dem Datum des 1. 10. 1959 ausfertigen und am gleichen Tage verkünden. 6. 6. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen verfassungsrechtlicher Prüfung der Vereinbarkeit des § 20 des Ladenschlussgesetzes vom 28. 11. 1956 (BGBl. I S. 875) mit Artikel 12, 14 GG – 1 BvL 14/59 – 1 BvL 15/59 – In den beiden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen verfassungsrechtlicher Prüfung der Vereinbarkeit des § 20 des Ladenschlußgesetzes vom 28. 11. 1956 sieht die Landesregierung von einer Beteiligung ab. 7. 7. Einführung einer Mindestkirchensteuer Vertagt auf den 18. 9. 1959. 8. 8. Mitarbeit aller Ministerien an den Vorschlägen für die Tagesordnung des Landtagsausschusses für Verwaltungsreform Die Landesregierung beschließt, daß die Ministerien im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 9. 12. 1958 prüfen, welche Fragen sich zu einer gutachterlichen Stellungnahme des Ausschusses für Verwaltungsreform eignen. Das Ergebnis dieser Überprüfung soll dem Innenministerium zur Unterrichtung der Landesregierung bis zum 1. 12. 1959 mitgeteilt werden. 9. 9. Verkauf des früheren Badehotels Königshof in Bad Oeynhausen Vertagt. 2 Dok.88. 10. 10. Bundesratsausschuss für Kulturfragen; Benennung des Staatssekretärs Ludwig Adenauer als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kulturfragen Beschlossen. 11. [11.-13. sowie II. 1.-40. Personalia] III. Außerhalb der Tagesordnung 1. 1. Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Verwaltung und Finanzierung der Stiftung „Preussischer Kulturbesitz“ 3 Die Angelegenheit wird besprochen. Die Beschlußfassung wird vorläug zurückgestellt. 2. 2. Anordnung der Landesregierung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen Die Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen wird erlassen und ausgefertigt. 3. 3. Zehnjahresfeier der Aufbaugemeinschaft Espelkamp Vertagt auf den 18. 9. 1959. IV. Die nächste Kabinettssitzung findet am 18. 9. 1959, 10.00 Uhr, statt. 3 Dok. 89.