Chemische Industrie Westfalen
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Chemische Industrie Westfalen
Seite 1 Tarifbereich/ Branche Chemische Industrie Westfalen Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e.V., Königsallee 67, 44789 Bochum Arbeitgeberverband für die chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V., Klingenderstr. 9, 33100 Paderborn Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen, Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandter Industrien einschließlich ihrer Hilf- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des Chemie-Anlagenbaus, für Büros und Unternehmen zur chemisch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen, für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Entgelttarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung) gültig ab 01.01.1993 - i.d.F. ab 01.03.2016 gültig ab 01.09.2016 - kündbar zum 31.08.2018 Anzahl der Entgeltgruppen: 23 Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: ja / Beschäftigungsdauer: ja Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte ab 01.09.2016 ab 01.10.2017 Unterste Entgeltgruppe Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die eine kurze Einweisung erfordern und jederzeit durch andere Arbeitnehmer verrichtet werden können. 2.147,00 € bis 2.526,00 € 2.196,00 € bis 2.584,00 € Einstieg nach Ausbildung Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder gleichgestellten Ausbildungsberuf erworben worden sind. Arbeitnehmer ohne eine derartige planmäßige Ausbildung, die aufgrund mehrjähriger Berufspraxis gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben und entsprechende Tätigkeiten ausüben, können gleichgestellt werden. 1. Tätigkeitsjahr 2.939,00 € 3.007,00 € 3. Tätigkeitsjahr 3.115,00 € 3.187,00 € 5. Tätigkeitsjahr 3.262,00 € 3.338,00 € 7. Tätigkeitsjahr 3.409,00 € 3.488,00 € Höchste Entgeltgruppe Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Richtlinien selbständig kaufmännische oder technische Tätigkeiten verrichten, für die neben umfangreichen Berufserfahrungen Spezialwissen vorausgesetzt wird und bei denen entweder begrenzte Leitungsaufgaben zu erfüllen sind oder Verantwortung für Teilgebiete zu tragen ist. 5.926,00 € 6.062,00 € (kaufmännische Angestellte) 6.080,00 € 6.220,00 € (technische Angestellte) Höhe der Monatsentgelte für Meister ab 01.09.2016 ab 01.10.2017 www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr - Seite 2 Unterste Entgeltgruppe Meister mit einem einfachen Arbeitsgebiet und Meister, die in ihrem Aufsichtsbereich eine Teilverantwortung tragen. 3.024,00 € bis 3.568,00 € 3.094,00 € bis 3.651,00 € Höchste Entgeltgruppe Meister, die einen besonders vielseitigen oder nach Umfang und Verantwortung besonders schwierigen Bereich beaufsichtigen, insbesondere wenn ihnen Meister anderer Gruppen (E 11, E 12) zugeordnet sind. 5.873,00 € 6.008,00 € Das Tarifentgelt beträgt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer/-innen der Entgeltgruppen E 1 - E 9 und für extern ausgebildete Berufsanfänger der Entgeltgruppen E 10 - E 13, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nach dem 01.09.2016 bzw. 01.10.2017 beginnt. Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden. 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.09.2016 ab 01.10.2017 902,00 € 923,00 € 985,00 € 1.008,00 € 1.063,00 € 1.087,00 € 1.139,00 € 1.165,00 € Wöchentliche Regelarbeitszeit 37,5 Stunden Urlaubsdauer 30 Arbeitstage zusätzliches Urlaubsgeld 20,45 € je Urlaubstag Auszubildende und Jugendliche erhalten 449,94 €. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) 95% eines Monatsverdienstes bzw. tariflichen Ausbildungsvergütung Vermögenswirksame Leistung 478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr; Der Anspruch besteht, wenn bereits bis zum 31.12.2005 eine Anlagevereinbarung bestand und spätestens im ersten Quartal 2006 eine Zahlung erfolgt. Dies gilt längstens bis zum 31.12.2011, sofern die Anlagevereinbarung nicht vor diesem Zeitpunkt endet. Ab 2006 besteht kein Anspruch auf eine neue Anlagevereinbarung über tarifliche vermögenswirksame Leistungen. www.tarifregister.nrw.de - ohne Gewähr -