Chemische Industrie Westfalen

Transcription

Chemische Industrie Westfalen
Seite 1
Tarifbereich/ Branche
Chemische Industrie Westfalen
Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner
Westfälischer Arbeitgeberverband für die chemische Industrie, Sitz Bochum e.V.,
Königsallee 67, 44789 Bochum
Arbeitgeberverband für die chemische Industrie Ostwestfalen-Lippe e.V.,
Klingenderstr. 9, 33100 Paderborn
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Westfalen,
Alte Hattinger Str. 19, 44789 Bochum
Fachlicher Geltungsbereich
Die Tarifverträge gelten für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandter
Industrien einschließlich ihrer Hilf- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des
Chemie-Anlagenbaus, für Büros und Unternehmen zur chemisch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen, für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten.
Laufzeit des Manteltarifvertrages:
Laufzeit des Entgelttarifvertrages:
(einschl. Ausbildungsvergütung)
gültig ab 01.01.1993 - i.d.F. ab 01.03.2016
gültig ab 01.09.2016 - kündbar zum 31.08.2018
Anzahl der Entgeltgruppen: 23
Differenzierung der Entgeltgruppen nach:
Lebensalter: ja
/
Beschäftigungsdauer: ja
Höhe der Monatsentgelte für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen und Angestellte
ab 01.09.2016
ab 01.10.2017
Unterste Entgeltgruppe
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, die eine kurze Einweisung erfordern und jederzeit durch andere
Arbeitnehmer verrichtet werden können.
2.147,00 € bis 2.526,00 €
2.196,00 € bis 2.584,00 €
Einstieg nach Ausbildung
Arbeitnehmer, die Tätigkeiten verrichten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch
eine abgeschlossene mindestens 3-jährige Berufsausbildung oder gleichgestellten Ausbildungsberuf
erworben worden sind. Arbeitnehmer ohne eine derartige planmäßige Ausbildung, die aufgrund mehrjähriger Berufspraxis gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben und entsprechende
Tätigkeiten ausüben, können gleichgestellt werden.
1. Tätigkeitsjahr
2.939,00 €
3.007,00 €
3. Tätigkeitsjahr
3.115,00 €
3.187,00 €
5. Tätigkeitsjahr
3.262,00 €
3.338,00 €
7. Tätigkeitsjahr
3.409,00 €
3.488,00 €
Höchste Entgeltgruppe
Arbeitnehmer, die im Rahmen allgemeiner Richtlinien selbständig kaufmännische oder technische
Tätigkeiten verrichten, für die neben umfangreichen Berufserfahrungen Spezialwissen vorausgesetzt wird
und bei denen entweder begrenzte Leitungsaufgaben zu erfüllen sind oder Verantwortung für Teilgebiete
zu tragen ist.
5.926,00 €
6.062,00 €
(kaufmännische Angestellte)
6.080,00 €
6.220,00 €
(technische Angestellte)
Höhe der Monatsentgelte für Meister
ab 01.09.2016
ab 01.10.2017
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -
Seite 2
Unterste Entgeltgruppe
Meister mit einem einfachen Arbeitsgebiet und Meister, die in ihrem Aufsichtsbereich eine Teilverantwortung tragen.
3.024,00 € bis 3.568,00 €
3.094,00 € bis 3.651,00 €
Höchste Entgeltgruppe
Meister, die einen besonders vielseitigen oder nach Umfang und Verantwortung besonders schwierigen
Bereich beaufsichtigen, insbesondere wenn ihnen Meister anderer Gruppen (E 11, E 12) zugeordnet sind.
5.873,00 €
6.008,00 €
Das Tarifentgelt beträgt für das 1. Beschäftigungsjahr 95% der sonst geltenden tariflichen Entgeltsätze.
Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer/-innen der Entgeltgruppen E 1 - E 9 und für extern ausgebildete
Berufsanfänger der Entgeltgruppen E 10 - E 13, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis am oder nach
dem 01.09.2016 bzw. 01.10.2017 beginnt.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann das Arbeitsentgelt auf 90% abgesenkt werden.
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung
ab 01.09.2016
ab 01.10.2017
902,00 €
923,00 €
985,00 €
1.008,00 €
1.063,00 €
1.087,00 €
1.139,00 €
1.165,00 €
Wöchentliche Regelarbeitszeit
37,5 Stunden
Urlaubsdauer
30 Arbeitstage
zusätzliches Urlaubsgeld
20,45 € je Urlaubstag
Auszubildende und Jugendliche erhalten 449,94 €.
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
95% eines Monatsverdienstes bzw. tariflichen Ausbildungsvergütung
Vermögenswirksame Leistung
478,57 € Arbeitgeberanteil im Jahr; Der Anspruch besteht, wenn bereits bis zum 31.12.2005 eine Anlagevereinbarung bestand und spätestens im ersten Quartal 2006 eine Zahlung erfolgt. Dies gilt längstens bis
zum 31.12.2011, sofern die Anlagevereinbarung nicht vor diesem Zeitpunkt endet. Ab 2006 besteht kein
Anspruch auf eine neue Anlagevereinbarung über tarifliche vermögenswirksame Leistungen.
www.tarifregister.nrw.de
- ohne Gewähr -