Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg Stuttgart

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Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg Stuttgart
E 4189
Kirchliches Amtsblatt
für die Diözese Rottenburg-Stuttgart
Nr. 4
Rottenburg am Neckar, 15. März 2011
– Apostolischer Stuhl –
Botschaft des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI.
für die Fastenzeit 2011
70
– Deutsche Bischofskonferenz –
Band 55
St. Martinus Priesterverein der Diözese
Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und
Sterbekasse (KSK) – VVaG, Stuttgart,
Bericht über das Geschäftsjahr 2009
85
Den Weggang gestalten – den Einstieg planen –
Studientag für GemeindereerentInnen,
die den Sellenwechsel vor sich haben
104
72
Wort der katholischen Bischöfe
zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Katechumenat – Konversion – Wiedereintritt –
Erfahrungsaustausch und Impulse für
KatechumenatsbegleiterInnen und alle
pastoralen Dienste (Reihe: Forum Glaubens kommunikation)
104
73
Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst
zur "Bischof-Moser-Kollekte"
74
Eucharistie- und Versöhnungskatechese für
Erwachsene – Workshoptag für alle Pastoralen
Dienste und ehrenamtliche MitarbeiterInnen 104
Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität
mit den Christen im Heiligen Land
(Palmsonntags-Kollekte 2011)
– Bischöfliches Ordinariat –
Prävention von sexuellem Missbrauch an
Minderjährigen – Bischöfliches Gesetz zur
Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
im Bistum Rottenburg-Stuttgart
74
Caritas-Fastenopfer am 12./20. März 2011
77
Heilig-Land-Kollekte der deutschen Diözesen
am Palmsonntag, 17. April 2011
78
Veränderung der Mietkosten bei Ordens gestellungsverträgen BO Nr. 2398 –
16.09.1996, Absatz 2.3
78
Psychologische Familien- und Lebensberatung
(PFL) der Diözese – Organisationserlass
79
Richtlinien zur Verleihung des Titels
Kirchenmusikdirektor/-in
80
Richtlinien zur Verleihung des Titels
Chordirektor DCV
81
Korrektur zur Veröffentlichung BO Nr. 5923
vom 10.12.2010 (KABl. 2011, S. 12) –
Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle
81
– Personalangelegenheiten –
Personalnachrichten
82
Wohnung für Ruhestandsgeistlichen
83
83
Blickwechsel Missionarisch Kirche sein
in der Vertrauenskrise – Zweite Pastoraltagung 83
Stressbewältigung im privaten Alltag und Beruf
104
Zu Haus bei Gott – Tagung zur Firmpastoral
für alle pastoralen Dienste und interessierte
Ehrenamtliche
105
Encontro anual para colaboradores(as)
na catequese das Comunidades de idioma
português – Jahrestreffen für Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Katechese in
portugiesischsprachigen Gemeinden
105
Bevor es zum Eklat kommt – Mediation –
in Konflikten erfolgreich bleiben – Tagung für
alle pastoralen Dienste in Kooperation mit der
Erzdiözese Freiburg und den Evangelischen
Landeskirchen in Baden und in Württemberg 105
Missionarische Experimente wagen –
Zweiteiliger Kurs – Verkürzte Neuauflage
106
Studientagung: Christliche Spiritualität
und die vielen Spiritualitäten
106
Osterleuchter abzugeben
107
– Beilage –
Aufruf der deutschen Bischöfe
zur Palmsonntags-Kollekte 2011 – zum Verlesen
– Mitteilungen –
Wallfahrten nach Kroatien und in die Türkei
Wir möchten, dass unser Kind getauft wird –
Einführung in die Taufgespräche in
Elterngruppen – Kurs für ehrenamtliche
und hauptamtliche MitarbeiterInnen
84
Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl
in Baden-Württemberg am 27. März 2011
Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst
zur Bischof-Moser-Kollekte – zum Verlesen
70
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Apostolischer Stuhl
Botschaft des Heiligen Vaters
Papst Benedikt XVI.
für die Fastenzeit 2011
"Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben,
mit ihm auch auferweckt!"
(vgl. Kol 2,12)
Liebe Brüder und Schwestern!
Die Fastenzeit, die uns zur Feier des heiligen Osterfestes hinführt, ist für die Kirche eine überaus kostbare
und wichtige liturgische Zeit. Im Hinblick darauf freue
ich mich, ein besonderes Wort an euch zu richten,
da sie mit entsprechendem Eifer gelebt werden soll.
Während die Gemeinschaft der Kirche der endgültigen
Vereinigung mit ihrem Bräutigam beim ewigen Ostern
entgegenharrt, verstärkt sie, unermüdlich im Gebet
und in Werken der Liebe, ihre Anstrengungen auf dem
Weg der Reinigung im Geist, um mit größerer Fülle aus
dem Geheimnis der Erlösung das neue Leben in Christus zu schöpfen (vgl. Präfation für die Fastenzeit 1).
1. Dieses Leben ist uns schon am Tag unserer Taufe
geschenkt worden, als für uns, die wir "mit der Taufe am Tod und an der Auferstehung Christi Anteil
haben", "das freudige und erhebende Abenteuer der
Jüngerschaft" begonnen hat (Homilie am Fest der
Taufe des Herrn, 10. Januar 2010). Der heilige Paulus
betont in seinen Briefen immer wieder die einzigartige
Gemeinschaft mit dem Sohn Gottes, die durch dieses
Bad der Taufe gewirkt wird. Die Tatsache, dass man die
Taufe in den meisten Fällen als Kind empfängt, macht
deutlich, dass es sich um ein Geschenk Gottes handelt:
Keiner verdient sich das ewige Leben aus eigener Kraft
heraus. Das Erbarmen Gottes, das die Sünde hinweg
nimmt und es ermöglicht, so zu leben, "wie es dem
Leben in Christus Jesus entspricht" (Phil 2,5), wird dem
Menschen unentgeltlich geschenkt.
Der Völkerapostel erläutert in seinem Brief an die
Philipper den Sinngehalt der Umwandlung, welche sich
durch die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung
Christi vollzieht, indem er ihr Ziel aufzeigt: "Christus
will ich erkennen und die Macht seiner Auferstehung
und die Gemeinschaft mit seinen Leiden; sein Tod soll
mich prägen. So hoffe ich, auch zur Auferstehung von
den Toten zu gelangen" (Phil 3,10-11). Die Taufe ist also
kein Ritus der Vergangenheit, sondern die Begegnung
mit Christus, der die ganze Existenz des Getauften
formt, ihm göttliches Leben verleiht und ihn zu einer
aufrichtigen Umkehr ruft, die von der Gnade begonnen und getragen wird und so die Vollgestalt Christi
erreichen lässt.
Die Taufe steht in einer besonderen Beziehung
zur Fastenzeit als einem günstigen Moment, um die
rettende Gnade zu erfahren. Die Väter des Zweiten
Vatikanischen Konzils haben alle Hirten der Kirche
dazu aufgerufen, "die der Fastenliturgie eigenen Taufmotive stärker" zu nutzen (Konstitution Sacrosanctum Concilium, 109). Denn immer schon verbindet
die Kirche die Osternacht mit der Feier der Taufe:
In diesem Sakrament wird jenes große Geheimnis
wirksam, in dem der Mensch der Sünde stirbt, des
neuen Lebens im auferstandenen Christus teilhaftig
wird und denselben Geist Gottes empfängt, der Jesus
von den Toten auferweckt hat (vgl. Röm 8,11). Dieses
unentgeltliche Geschenk muss immer wieder neu in
jedem von uns entfacht werden, und die Fastenzeit
bietet uns einen dem Katechumenat ähnlichen Weg an,
der für die Christen der frühen Kirche wie auch für die
Taufbewerber von heute eine unersetzbare Schule des
Glaubens und des christlichen Lebens ist: Sie erleben
die Taufe wirklich als einen entscheidenden Moment
für ihre ganze Existenz.
2. Was könnte sich besser eignen, um ernsthaft den
Weg auf Ostern zu beschreiten und uns auf die Feier
der Auferstehung des Herrn – das freudigste und feierlichste Fest des ganzen Kirchenjahres – vorzubereiten,
als sich vom Wort Gottes leiten zu lassen? Deshalb
führt uns die Kirche in den Evangelientexten der
Sonntage der Fastenzeit hin auf eine besonders innige
Begegnung mit dem Herrn, indem sie uns die Etappen
der christlichen Initiation noch einmal durchlaufen
lässt: für die Katechumenen im Hinblick auf den
Empfang des Sakramentes der Wiedergeburt; für die
schon Getauften, um neue und maßgebende Schritte
in der Nachfolge Christi und in der vollkommeneren
Hingabe an Ihn zu setzen.
Der erste Sonntag des Weges durch die Fastenzeit
macht die Verfassung unseres Menschseins auf dieser
Erde deutlich. Der siegreiche Kampf gegen die Versuchungen, mit dem die Sendung Jesu beginnt, ist eine
Einladung, sich der eigenen Schwachheit bewusst zu
werden, um die Gnade zu empfangen, die von Sünden frei macht und neue Kraft in Christus ausgießt,
der Weg, Wahrheit und Leben ist (vgl. Die Feier der
Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 25). Er
ist ein deutlicher Aufruf, sich daran zu erinnern, dass
der christliche Glaube, nach dem Beispiel Jesu und in
Gemeinschaft mit Ihm, einen Kampf "gegen die Beherrscher dieser finsteren Welt" (Eph 6,12) einschließt,
in welcher der Teufel am Werk ist, der auch heute
nicht müde wird, den Menschen, der sich dem Herrn
nähern will, zu versuchen: Christus geht daraus als
Sieger hervor, um auch unser Herz für die Hoffnung
zu öffnen und uns darin zu leiten, die Verführungen
des Bösen zu besiegen.
Das Evangelium von der Verklärung des Herrn stellt
uns die Herrlichkeit Christi vor Augen, die die Auferstehung vorwegnimmt und die Vergöttlichung des
Menschen ankündigt. Die Gemeinschaft der Christen
erkennt, dass sie wie die Apostel Petrus, Jakobus und
Johannes "beiseite […] auf einen hohen Berg" (Mt 17,1)
geführt wird, um in Christus, als Söhne im Sohn, wie-
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der das Geschenk der göttlichen Gnade zu empfangen:
"Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden habe; auf ihn sollt ihr hören." (V. 5). Es ist eine
Einladung, vom Lärm des Alltags Abstand zu nehmen,
um in die Gegenwart Gottes einzutauchen: Er möchte
uns tagtäglich ein Wort zukommen lassen, das tief in
unseren Geist eindringt, wo es Gut und Böse unterscheidet (vgl. Hebr 4,12), und das den Willen stärkt,
dem Herrn nachzufolgen.
Der Weg durch die Fastenzeit findet seine Vollendung
in den Drei Österlichen Tagen, besonders in der großen
Vigil der Osternacht: Bei der Erneuerung des Taufversprechens bekennen wir von neuem, dass Christus der
Herr unseres Lebens ist, jenes Lebens, das Gott uns
geschenkt hat, als wir "aus dem Wasser und dem Heiligen Geist" wiedergeboren wurden, und wir bekräftigen
von neuem unseren festen Entschluss, dem Werk der
Gnade zu entsprechen, um seine Jünger zu sein.
Die Bitte Jesu an die samaritische Frau: "Gib mir zu
trinken!" (Joh 4,7), die ihren Platz in der Liturgie des
dritten Sonntages hat, drückt die Leidenschaft Gottes
für jeden Menschen aus und möchte in unserem Herzen den Wunsch nach dem Geschenk der "sprudelnden
Quelle […], deren Wasser ewiges Leben schenkt" (V.
14), wecken: Es ist die Gabe des Heiligen Geistes, der
die Christen zu "wahren Beter[n]" macht, die fähig
sind, den Vater "im Geist und in der Wahrheit" (V. 23)
anzubeten. Nur dieses Wasser vermag unseren Durst
nach dem Guten, nach der Wahrheit und nach der
Schönheit zu löschen! Nur dieses Wasser, das uns der
Sohn gibt, bewässert die Wüsten der unruhigen und
unzufriedenen Seele, "bis sie ruht in Gott", wie es das
bekannte Wort des heiligen Augustinus sagt.
3. Unser Eingetaucht-Sein in Tod und Auferstehung
Christi durch das Sakrament der Taufe drängt uns
jeden Tag aufs neue dazu, unser Herz von der Last der
materiellen Dinge zu befreien, von jener egoistischen
Bindung an die "Erde", die uns arm macht und uns
daran hindert, für Gott und den Nächsten bereit und
offen zu sein. In Christus hat sich Gott als die Liebe offenbart (vgl. 1 Joh 4,7-10). Das Kreuz Christi, das "Wort
vom Kreuz" verdeutlicht die rettende Kraft Gottes (vgl.
1 Kor 1,18), die geschenkt wird, um den Menschen
aufzurichten und ihm das Heil zu bringen: Liebe in
ihrer radikalsten Form (vgl. Enzyklika Deus caritas est,
12). Durch die traditionellen Übungen des Fastens, des
Almosengeens und des Gebetes, Ausdrucksweisen der
Verpflichtung zur Umkehr, erzieht die Fastenzeit dazu,
die Liebe Christi immer radikaler zu leben. Das Fasten,
das unterschiedlich begründet sein kann, hat für den
Christen einen tief religiösen Sinn: Indem wir unseren
Tisch ärmer machen, lernen wir unseren Egoismus zu
überwinden, um in der Logik des Schenkens und der
Liebe zu leben; indem wir den Verzicht auf etwas auf
uns nehmen – nicht bloß auf etwas Überflüssiges – lernen wir, unseren Blick vom eigenen "Ich" abzuwenden,
um jemanden an unserer Seite zu entdecken und Gott
im Angesicht vieler unserer Brüder zu erkennen. Für
den Christen hat das Fasten nichts mit einer Ichbezogenheit zu tun, sondern es öffnet mehr und mehr auf
Gott hin und auf die Bedürfnisse der Menschen und
sorgt dafür, dass die Liebe zu Gott auch die Liebe zum
Nächsten einschließt (vgl. Mk 12,31).
Der "Sonntag des Blindgeborenen" stellt uns Christus
als das Licht der Welt vor Augen. Das Evangelium fragt
jeden einzelnen von uns: "Glaubst du an den Menschensohn?". "Ich glaube, Herr!" (Joh 9,35.38), bestätigt
freudig der Blindgeborene und macht sich so zur Stimme eines jeden Glaubenden. Das Heilungswunder ist
das Zeichen dafür, dass Christus zusammen mit dem
Augenlicht auch unseren inneren Blick öffnen möchte,
damit unser Glaube immer tiefer wird und wir in Ihm
unseren einzigen Retter erkennen können. Er erhellt
alle Dunkelheit des Lebens und lässt den Menschen
als "Kind des Lichtes" leben.
Wenn uns am fünften Sonntag die Auferweckung des
Lazarus verkündet wird, werden wir mit dem letzten
Geheimnis unserer Existenz konfrontiert: "Ich bin die
Auferstehung und das Leben. […] Glaubst du das?"
(Joh 11,25-26). Für die christliche Gemeinschaft ist
das der Augenblick, mit Marta offen alle Hoffnung auf
Jesus von Nazaret zu setzen: "Ja, Herr, ich glaube, dass
du der Messias bist, der Sohn Gottes, der in die Welt
kommen soll" (V. 27). Die Gemeinschaft mit Christus
in diesem Leben bereitet uns darauf vor, die Grenze des
Todes zu überwinden, um für immer in Ihm zu leben.
Der Glaube an die Auferstehung der Toten und die
Hoffnung auf das ewige Leben öffnen unseren Blick für
den letzten Sinn unserer Existenz: Gott hat den Menschen für die Auferstehung und das Leben erschaffen,
und diese Wahrheit gibt der Geschichte der Menschen,
ihrer persönlichen Existenz und ihrem Leben in der
Gesellschaft wie auch der Kultur, der Politik und der
Wirtschaft ihren wahren und letztgültigen Sinn. Ohne
das Licht des Glaubens endet das ganze Universum
eingeschlossen in einem Grab ohne Zukunft, ohne
Hoffnung.
Auf unserem Weg sehen wir uns auch der Versuchung des Haben-Wollens gegenüber, der Habsucht
nach Geld, die die Vorrangstellung Gottes in unserem
Leben gefährdet. Die Besitzgier bringt Gewalt, Missbrauch und Tod hervor; aus diesem Grunde erinnert
die Kirche besonders in der Fastenzeit an die Übung
des Almosengebens, das heißt an das Teilen. Die Vergötterung der Güter hingegen entfernt nicht nur vom
anderen, sondern sie entblößt den Menschen, macht
ihn unglücklich, betrügt ihn, weckt falsche Hoffnungen, ohne das zu verwirklichen, was sie verspricht, weil
sie die materiellen Dinge an die Stelle Gottes setzt,
der allein Quelle des Lebens ist. Wie kann man die
Vatergüte Gottes verstehen, wenn das Herz voll von
sich selbst und den eigenen Plänen ist, mit denen man
sich einbildet, sich die Zukunft sichern zu können? Es
ist die Versuchung, so zu denken wie der Reiche im
Gleichnis: "Nun hast du einen großen Vorrat, der für
viele Jahre reicht …". Wir kennen das Urteil des Herrn:
"Du Narr! Noch in dieser Nacht wird man dein Leben
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Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
von dir zurückfordern …" (Lk 12,19-20). Die Übung
des Almosengebens ist ein Aufruf, Gott den Vorrang
zu geben und dem anderen gegenüber aufmerksam zu
sein, um unseren guten Vater neu zu entdecken und
sein Erbarmen zu empfangen.
In der gesamten Fastenzeit bietet uns die Kirche das
Wort Gottes sehr reichlich an. Wenn wir es betrachten
und verinnerlichen, um es tagtäglich zu leben, lernen
wir eine kostbare und unersetzbare Form des Gebetes
kennen. Denn das aufmerksame Hören auf Gott, der
unaufhörlich zu unserem Herzen spricht, nährt den
Weg des Glaubens, den wir am Tag der Taufe begonnen haben. Das Gebet erlaubt uns auch, eine neue
Auffassung der Zeit zu gewinnen: Ohne die Perspektive der Ewigkeit und der Transzendenz unterteilt sie
nämlich nur unsere Schritte auf einen Horizont hin,
der keine Zukunft hat. Im Gebet finden wir hingegen
Zeit für Gott, um zu erkennen, dass "seine Worte nicht
vergehen werden" (vgl. Mk 13,31), um einzutreten in
jene innige Gemeinschaft mit Ihm, die "niemand uns
nimmt" (vgl. Joh 16,22) und die uns für die Hoffnung
öffnet, die nicht zugrunde gehen lässt, für das ewige
Leben.
Kurz gesagt, der Weg durch die Fastenzeit, auf dem
wir eingeladen sind, das Geheimnis des Kreuzes zu
betrachten, bedeutet, dass "sein Tod mich prägen soll"
(Phil 3,10), um eine tiefe Umkehr in unserem Leben
verwirklichen zu können: sich verwandeln lassen
durch das Wirken des Heiligen Geistes wie der hl.
Paulus auf dem Weg nach Damaskus; unsere Existenz
mit Entschiedenheit am Willen Gottes ausrichten;
uns von unserem Egoismus befreien, indem wir die
Machtsucht über die andern überwinden und uns der
Liebe Christi öffnen. Die Fastenzeit ist eine geeignete
Zeit, um unsere Schwachheit einzugestehen und nach
einer ehrlichen Prüfung unseres Lebens die erneuernde
Gnade des Sakramentes der Versöhnung zu empfangen
sowie entschieden auf Christus zuzugehen.
Liebe Brüder und Schwestern, durch die persönliche
Begegnung mit unserem Erlöser und durch Fasten,
Almosengeben und Gebet führt uns der Weg der Umkehr auf Ostern hin zur Wiederentdeckung unserer
Taufe. Empfangen wir in dieser Fastenzeit wieder neu
die Gnade, die Gott uns in jenem Moment geschenkt
hat, damit er all unser Handeln erleuchte und leite.
Was das Sakrament bezeichnet und bewirkt, sollen
wir jeden Tag in der Nachfolge Christi großzügiger
und überzeugender leben. Auf diesem unseren Weg
vertrauen wir uns der Jungfrau Maria an, die das Wort
Gottes im Glauben und im Fleisch geboren hat, um wie
sie in den Tod und die Auferstehung ihres Sohnes Jesus
einzutauchen und das ewige Leben zu erlangen.
Aus dem Vatikan, am 4. November 2010
Benedictus PP. XVI.
Deutsche Bischofskonferenz
Aufruf der deutschen Bischöfe
zur Solidarität mit den Christen
im Heiligen Land
(Palmsonntags-Kollekte 2011)
In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich
die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das
Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken
wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die
trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres
Glaubens die Treue halten.
Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den
Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI.
ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn
sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft
der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die
sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat.
Dieses Wort des Heils (…) klingt mit besonderer Kraft
an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung
aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und
der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der Seligpreisungen
sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel
der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der
ganzen Gesellschaft bei.
Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den
Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle
Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche
Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land
der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes
Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger
Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind.
Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin
auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst
an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir
Sie um eine großherzige Spende bei der PalmsonntagsKollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer
Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt‘s
Gott.
Würzburg, den 24. Januar 2011
Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart
+ Dr. Gebhard Fürst
Bischof
Die Kollekte wird am Palmsonntag, dem 17. April
2011 gehalten.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Bischöfliches Ordinariat
Wort der katholischen Bischöfe
zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Liebe Schwestern und Brüder,
am 27. März 2011 sind die Bürgerinnen und Bürger
in Baden-Württemberg aufgerufen, den neuen Landtag
zu wählen. Wir erinnern Sie an diese in unserer Verfassung verankerte Bürgerpflicht und bitten Sie, von
Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Damit geben
Sie dem neu zu wählenden Landtag für seine 15. Legislaturperiode eine breite Legitimation. Wir dürfen uns
bewusst vor Augen führen: Unser Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht, um das uns viele Menschen
in zahlreichen Ländern der Erde beneiden.
Nutzen Sie die Chance, am 27. März 2011 die politische Richtung in Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen. Nicht an der Wahl
teilzunehmen, heißt: auf die Vertretung der eigenen
Meinung im Parlament zu verzichten und politische
Randgruppen zu stärken.
Entscheiden Sie sich für die Kandidatinnen und
Kandidaten, die beim Beantworten der anstehenden
Sachfragen zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger
zielführende und nachhaltige Wege beschreiten wollen.
Die Herausforderungen im Land sind in der Tat sehr
vielfältig. Beispielhaft wollen wir daran erinnern:
• Für die Zukunft unseres Landes wird es entscheidend
darauf ankommen, ausreichend Haushaltsmittel zur
Unterstützung von Familien und zum Ausbau der
Kleinkindbetreuung aufzubringen, neue Investitionen im Schul- und Hochschulbereich zu tätigen und
die Infrastruktur des Landes zu sanieren.
• Die Staatsverschuldung muss, wie es auch die Verfassung verlangt, zurückgefahren werden.
• Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in unserem
Land nach der Finanzkrise zwar zurückgegangen.
Unser Augenmerk muss jedoch auch weiterhin auf
die Ausbildungssituation und auf Arbeitsangebote
für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gerichtet werden.
• Das Engagement in der ehrenamtlichen Betätigung,
die unser Land auszeichnet, sollte auch in Zukunft
unterstützt und gefördert werden.
• Das Recht auf Bildung sollen alle Bürger in unserem
Land, unabhängig von Herkommen und materiellen
Möglichkeiten, wahrnehmen können.
73
Wir denken aber auch an so wichtige Fragen wie die
nach der Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen: Die Fragen der Biomedizin, der Bewahrung
der Schöpfung, die Fragen nach dem Umgang mit Embryonen, aber auch das Thema Behinderte und Kranke
in unserer Gesellschaft und schließlich die Frage nach
Alter, Sterben und Tod.
Diese Themen werden für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend sein. Daher ist es wichtig, dass
uns im Parlament auch künftig Frauen und Männer
vertreten, die mit Weitblick, Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor Gott und den Menschen in
unserem Land handeln.
Darum bitten wir Sie nochmals: Lassen Sie Ihr
Stimmrecht nicht achtlos verfallen, sondern gehen
Sie ganz bewusst zur Landtagswahl und bestimmen
Sie so über die Zusammensetzung und die Mehrheiten
im Landtag mit! Ermuntern Sie auch die Menschen
in Ihrer Umgebung, an dieser Wahl teilzunehmen!
Wir ermutigen besonders auch die jungen Menschen,
die zum ersten Mal zur Wahl aufgerufen sind, ihrer
politischen Meinung mit der Abgabe ihrer Stimme
Gewicht zu geben.
Wir danken den Mitgliedern des Landtags für die in
der zu Ende gehenden Wahlperiode geleistete Arbeit.
Wir sind dankbar dafür, dass sich so viele Männer und
Frauen bereit erklärt haben, politische Verantwortung
zu übernehmen. Den Kandidatinnen und Kandidaten,
die am 27. März 2011 gewählt werden, wünschen
wir Gottes Segen für ihren Dienst an unserer Gesellschaft.
Freiburg/Rottenburg-Stuttgart, den 1. März 2011
+ Dr. Robert Zollitsch
Erzbischof von Freiburg
+Dr. Gebhard Fürst
Bischof von
Rottenburg-Stuttgart
Das Wort der Bischöfe zur Landtagswahl soll am
19./20. März 2011 den Gemeinden in geeigneter Weise
bekannt gegeben werden.
Sperrfrist für Presse, Hörfunk und Fernsehen
19. März 2011, 18:00 Uhr.
74
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst
Prävention von sexuellem Missbrauch
an Minderjährigen
zur „Bischof-Moser-Kollekte“
Liebe Schwestern und Brüder,
auch in diesem Jahr bitte ich Sie, durch die Kollekte
an Ostern die Bischof-Moser-Stiftung zu unterstützen.
Wie Sie wissen, soll diese Stiftung eine finanzielle
Grundsicherung aufbauen, damit qualifizierte pastorale
Dienste in der Verkündigung, Liturgie und Katechese
in den Kirchengemeinden und anderen Seelsorgebereichen langfristig zur Verfügung stehen.
Unsere pastoralen Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst bei der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, bei der Feier der Liturgie und bei
den karitativen Diensten in Gemeinde und Diözese.
Sie fördern das Engagement der Menschen an verschiedensten Orten der Seelsorge, machen ihnen Mut und
unterstützen die ehrenamtliche Arbeit Vieler durch
fachkundige Hilfestellung.
Die Bischof-Moser-Stiftung fördert derzeit mehrere
Projekte in Kirchengemeinden, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger Ehrenamtliche begleiten. So
unterstützt ein ständiger Diakon Frauen und Männer,
die ehrenamtlich in der Seelsorge für alte Menschen
in Pflegeheimen mitarbeiten. Oder eine Pastoralreferentin begleitet im Projekt „Kirchengemeinde-SchuleBildung“ Jugendbegleiterinnen und -begleiter, die in
der kirchlichen Jugendarbeit neue Wege suchen und
in Schulen mit Ganztagesbetreuung gehen.
Um solche Projekte einer missionarischen Pastoral
verwirklichen zu können, bedarf es eines kontinuierlichen finanziellen Aufbaus der Bischof-Moser-Stiftung.
Sie soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft genügend
pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um Menschen im Glauben zu fördern.
Daher bitte ich Sie, liebe Schwestern und Brüder, um
Ihre hochherzige Spende für die Bischof-Moser-Stiftung
zur Förderung pastoraler Dienste und sage Ihnen ein
herzliches Vergelt’s Gott für Ihre Unterstützung!
Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen die Freude
unseres auferstandenen Herrn, Jesus Christus!
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2010
eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem
Missbrauch an Minderjährigen und Leitlinien für den
Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger
durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen
Bischofskonferenz erlassen (KABl. 15.10.2010, S. 290
ff.). Auf dieser Grundlage setzt Herr Bischof Dr. Fürst
folgendes Bischöfliches Gesetz in Kraft, welches die
Prüfung der persönlichen Eignung von Personen, die
in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, zu deren Auftrag die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört,
konkretisiert.
BO Nr. 5086 – 16.02.11
PfReg. F 1.1
Bischöfliches Gesetz
zur Vermeidung von
Kindeswohlgefährdungen
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
im Bistum Rottenburg-Stuttgart1
Präambel
Aus Sorge um das körperliche und geistige Wohl
junger Menschen, zur Gewährleistung der Qualität
kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und
zur Wahrung des christlichen Erziehungsauftrags muss
sichergestellt werden, dass nur von ihrer Persönlichkeit
her geeignete Personen mit der Betreuung von Kindern
und Jugendlichen beauftragt werden. Dementsprechend
wird das nachfolgende Gesetz erlassen.
§ 1 Persönliche Eignung
Die Diözese, die Kirchengemeinden, die Dekanate
und deren Einrichtungen haben hinsichtlich der persönlichen Eignung insbesondere sicherzustellen, dass
keine Personen, die in kirchlichen Einrichtungen mit
Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese betreuen,
eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a,
182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des
Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.
Ihr
+ Dr. Gebhard Fürst
Bischof
Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen Bezug
genommen wird, gilt dieses für weibliche und männliche
Personen – ausgenommen Geistliche – in gleicher Weise.
Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in
der weiblichen Form geführt.
1
Dieser Aufruf soll am Palmsonntag oder an Ostern
in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
§ 2 Führungszeugnis
(1) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 1 haben
sich die dort genannten kirchlichen Rechtsträger
bei der Einstellung von den eingesetzten Personen
ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1
des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Bereits eingesetzte Personen sind vom Träger
bis zum 30.06.2011 zur Vorlage des erweiterten
Führungszeugnisses aufzufordern. Den sonstigen kirchlichen Rechtsträgern wird empfohlen,
entsprechende Regelungen zur Vermeidung von
Kindeswohlgefährdungen in ihren Einrichtungen
zu erlassen.
(2) Die Verpflichtung nach Abs. 1 gilt insbesondere
für die Beschäftigung folgender Personengruppen:
1. Geistliche
2. Ordensangehörige in einem Gestellungsverhältnis in Einrichtungen im Jurisdiktionsbereich
des Diözesanbischofs
3. Pastoral- und Gemeindereferenten
4. Bildungs- und Dekanatsjugendreferenten
5. Mitarbeiter in Kindertagesstätten in kirchlicher
Trägerschaft
6. Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberater
7. Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
8. Chorleiter, Kirchenmusiker, Mesner, Hausmeister
9. sonstige im Sinne von § 1 hauptamtlich eingesetzte Personen.
(3) Die Vorlagepflicht von Führungszeugnissen betrifft
auch Honorarkräfte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende, Mehraufwandentschädigungskräfte und andere, insbesondere aufgrund einer
vertraglichen Vereinbarung vergleichbar tätige
Personen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit
Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt
kommen.
§ 3 Verfahren
75
§ 4 Handlungspflichten
in kinder- und jugendpastoralen Handlungsfeldern
(1) Mitarbeiter, die in kinder- und jugendpastoralen
Handlungsfeldern eingesetzt sind, haben die zur
Abwendung der Gefährdung notwendigen Schritte
einzuleiten, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte
für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
eines Jugendlichen bekannt werden.
(2) Sofern sich ein solcher Verdacht gegen einen Geistlichen oder Ordensangehörigen oder gegen einen
haupt-, neben- oder ehrenamtlichen kirchlichen
Mitarbeiter richtet, ist dieser unverzüglich der
Kommission sexueller Missbrauch anzuzeigen. Auf
die Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese RottenburgStuttgart wird ausdrücklich hingewiesen.2
§ 5 Regelung für Ehrenamtliche
(1) Die Träger der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind gehalten, bei der Auswahl von in diesem
Bereich eingesetzten Ehrenamtlichen eine größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf die Geeignetheit
dieser Personen anzuwenden.
(2) Der Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung
Minderjähriger in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit setzt in der Regel eine nachgewiesene
Schulung voraus, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen dient.
(3) Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und
Jugendarbeit haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine
schriftliche Ehrenerklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen abzugeben, in der sie darüber hinaus erklären, dass sie nicht wegen einer der
in § 1 genannten Straftatbestände bestraft worden
sind und auch kein Ermittlungsverfahren insoweit
gegen sie eingeleitet worden ist.
§ 6 Ausführungsregelungen
(1) Das Führungszeugnis nach § 2 ist unmittelbar nach
Zugang von dem jeweiligen Personalverantwortlichen zu prüfen und danach in einem verschlossenen Umschlag zur Personalakte bzw. zu den Akten
des Rechtsträgers zu nehmen.
Der Generalvikar kann zu den Regelungen dieses
Gesetzes Ausführungsregelungen erlassen, die dessen
Bestimmungen konkretisieren oder gegenüber dessen
Bestimmungen aus begründetem Anlass strengere
Anforderungen vorsehen können.
(2) Die Kosten für die Ausstellung des erweiterten
Führungszeugnisses im Rahmen des Einstellungsverfahrens trägt der Dienstnehmer. Im Falle einer
eventuell in einer Ausführungsregelung nach §
6 geregelten wiederholten Zeugnisvorlagepflicht
werden die Kosten für weitere Zeugnisausstellungen vom Dienstgeber erstattet. Die Höhe dieser
Kosten ist in geeigneter Form zu belegen.
§ 7 Inkrafttreten
(3) Der Generalvikar kann für einzelne Rechtsträger
oder Gruppen von Rechtsträgern eine andere Person oder Verwaltungsstelle mit der Wahrnehmung
der Aufgaben nach Abs. 1 beauftragen.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Rottenburg, den 25.02.2011
+ Dr. Gebhard Fürst
Bischof
2
BO Nr. A 2461 – 1.10.02; PfReg. F 1.1
76
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Ausführungsregelung
zur Anwendung des Gesetzes
zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
im Bistum Rottenburg-Stuttgart
für die MitarbeiterInnen im Bereich Jugend
(HA III)
1. Vorlageintervall:
In Ergänzung der erstmaligen Zeugnisvorlage im
Rahmen der Einstellung nach § 2 (1) des Gesetzes zur
Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang
mit Kindern und Jugendlichen im Bistum RottenburgStuttgart muss eine wiederholte Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für die vom Gesetz umfassten
hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft
tätigen Personen in einem regelmäßigem Abstand von
drei Jahren erfolgen.
2. Haupt-, nebenberufliche Mitarbeiter
und Honorarkräfte
Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 2 des o.g. Gesetzes gilt für hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft tätige
Personen der Hauptabteilung III uneingeschränkt.
3. Zivil- und Freiwilligendienstleistende
Zivil- und Freiwilligendienstleistende haben vor
Dienstbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das BJA und die BDKJ-Diözesanstelle wirken
auf eine Umsetzung in den Mitgliedsverbänden und
Einsatzstellen hin.
4. Praktikanten
Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen.
Durchführungshinweis:
Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten
Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle.
Dr. Clemens Stroppel
Generalvikar
Ausführungsregelung
zur Anwendung des Gesetzes
zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
im Bistum Rottenburg-Stuttgart
für die MitarbeiterInnen im Bereich Schulen
1. Lehrkräfte und Angestellte
Angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte haben vor
der erstmaligen Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein aktuelles
erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anschließend soll eine erneute Vorlage alle 5 Jahre erfolgen.
Diese Regelung gilt auch für alle anderen Angestellten
im Bereich der Schulen.
2. Praktikanten und Zivildienstleistende
Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen. Gleiches gilt für Zivil- und Ersatzdienstleistende vor deren Dienstbeginn.
3. Studierende der Katholischen Akademie
Domschule Würzburg
Studierende von „Theologie im Fernkurs“ der Katholischen Akademie Domschule Würzburg haben vor
dem Eintritt in das religionspädagogische Praktikum
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein erweitertes
Führungszeugnis vorzulegen, im Anschluss daran im
Falle einer Weiterbeschäftigung alle 5 Jahre.
4. Ehrenamtliche im Bereich Schulpastoral
Ehrenamtlich tätige Personen im Bereich Schulpastoral, die als Betreuungskräfte an den „Tagen der
Besinnung und Orientierung“ teilnehmen, haben vor
Beginn Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine schriftliche
Erklärung gem. § 5 (3) des Gesetzes zur Vermeidung von
Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und
Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart abzugeben, sowie eine geeignete Schulung nachzuweisen.
5. Pastoral- und Gemeindereferenten
Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite Vorlage
muss vor der Beauftragung erfolgen. Beim Quereinstieg
von externen Bewerbern ist beim erstmaligen Eintritt
das Zeugnis vorzulegen, die zweite Vorlage erfolgt
vor der Beauftragung. Nach der Beauftragung ist das
Zeugnis von im Bereich Schulen eingesetzten Pastoralund Gemeindereferenten gemäß Ziffer 1 alle 5 Jahre
vorzulegen.
Durchführungshinweis:
Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten
Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle.
Dr. Clemens Stroppel
Generalvikar
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Ausführungsregelung
zur Anwendung des Gesetzes
zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
im Bistum Rottenburg-Stuttgart
für die pastoralen MitarbeiterInnen
1. Priester
a) inländische Priester
Die erstmalige Zeugnisanforderung soll für angehende Priester vor der Aufnahme in die Diözesantheologenschaft erfolgen. Die nächste Vorlage muss
vor der Admissio erfolgen.
b) ausländische Priester und Ordensgestellungen
Bei der Anstellung ausländischer Priester ist vom
Entsendebischof eine Unbedenklichkeitserklärung
einzuholen. Bei Ordensgestellungen muss vom
Orden, sofern anforderbar, das erweiterte Führungszeugnis des Priesters, zumindest aber eine
Unbedenklichkeitserklärung, vorgelegt werden.
2. Ständige Diakone
Die erste Zeugnisvorlage muss vor der Aufnahme
ins Interessentenjahr erfolgen, die zweite Vorlage vor
der Weihe.
3. Pastoralreferenten und Gemeindereferenten
Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der
Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite
Vorlage muss vor der Beauftragung erfolgen.
Beim Quereinstieg von externen Bewerbern ist beim
erstmaligen Eintritt das Zeugnis vorzulegen, die zweite
Vorlage erfolgt vor der Beauftragung.
4. Sonstiges bei der Diözese angestelltes Personal,
das in Kirchengemeinden tätig ist
(Mesner, Hausmeister, Pfarramtssekretärinnen)
Die Zeugnisvorlage erfolgt vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme.
Durchführungshinweis:
Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten
Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle.
Dr. Clemens Stroppel
Generalvikar
77
BO Nr. 1093 – 18.02.11
PfReg. H 7.4 b
Caritas–Fastenopfer
am 19./20. März 2011
„Investieren Sie in Menschlichkeit!“
Spenden ermöglichen karitative Arbeit vor Ort
„Investieren Sie in Menschlichkeit“. Unter diesem
Motto ruft die Caritas am 19. und 20. März zum
Caritas-Fastenopfer in allen Gemeinden der Diözese
Rottenburg-Stuttgart auf. Die Spenden werden für
Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40 Prozent
der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden für
sozial-karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an
den Caritasverband für Dienste und Projekte in der
jeweiligen Caritas-Region vor Ort und an den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF).
Menschlichkeit drückt sich nicht nur in Mitgefühl
oder Hilfsbereitschaft Schwächeren gegenüber aus.
Menschlichkeit kommt auch zum Tragen, wenn sich
Menschen mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe
begegnen. Für Menschen mit Behinderung ist eine
solche Erfahrung noch immer nicht selbstverständlich.
Sie erleben Distanz, Mitleid oder auch übermäßiges
Hilfeangebot. Im Blick ist nur ihre Behinderung, nicht
sie als Mensch. Auch wenn dies oft der Ängstlichkeit
und Unsicherheit in der Begegnung mit Menschen mit
Behinderung geschuldet ist: es verletzt. Und vor allem:
Es grenzt aus. Unter dem Motto „Kein Mensch ist
perfekt. Menschen mit Behinderung – Menschen wie
du und ich“ will die Caritas in ihrer Jahreskampagne
2011 einen Beitrag leisten, Barrieren von Unsicherheit
und Unverständnis zwischen Menschen mit und ohne
Behinderung abzubauen, zum Dialog ermutigen und
mit der Vision eines selbstverständlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen von
Anfang an infizieren.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis in die
90er Jahre viel Energie darauf verwendet, Einrichtungen
aufzubauen, die Menschen mit Behinderung in einer
geschützten Umgebung zu fördern. Seit einigen Jahren
stehen diese Einrichtungen in einem Veränderungsprozess. Sie setzen auf die Integration in den allgemeinen
Arbeitmarkt; auch sollen Menschen mit Behinderung
selbstbestimmt zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten wählen können. Für sie unterhält
die Caritas und die katholischen Kirchengemeinden
darum vielfältige Dienste und unterstützende Angebote. Der Wirkungskreis der Caritas ist aber noch viel
größer: Vor allem für Familien, die heute im Alltag
viele Herausforderungen zu bewältigen haben, will
die Caritas günstige Rahmenbedingungen schaffen.
Können doch gerade Kinder und ihre Familien schnell
von Armut bedroht sein, verliert etwa ein Elternteil
seinen Arbeitsplatz oder geht die Ehe in die Brüche.
78
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Hier hilft die Caritas mit ihren Angeboten schnell und
unkompliziert weiter. Mit Beratungsangeboten von der
Erziehungs- bis zur Suchtberatung, mit Elternkursen
und der Arbeit mit Jugendlichen knüpft die Caritas ein
dichtes Netz an Hilfe und Unterstützung.
Damit dieses Hilfenetz auch weiterhin verlässlich
bestehen bleibt, ist die Caritas bei ihrer Arbeit immer
mehr auf freiwillige Spenden angewiesen. Die Spenden
werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40
Prozent der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden
für karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an den
Caritasverband für Dienste und Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort, wovon zehn Prozent für
den Sozialdienst katholischer Frauen bestimmt sind.
Die Caritas bittet um Spenden unter dem Stichwort
„Caritas-Fastenopfer“ auf das Konto 2 666 222 bei der
BW-Bank (BLZ 600 501 01).
BO Nr. 1092 – 18.02.11
PfReg. H 7.4 b
Apostel der Versöhnung
Palmsonntagskollekte am 17. April
für die Christen im Heiligen Land
Der Nahe Osten stand in den vergangenen Wochen
immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Massenproteste haben zu Umstürzen in der
Region geführt. Auch die Christen in den Ländern des
Heiligen Landes sind davon betroffen. Welche Folgen
die Unruhen für sie haben werden, lässt sich noch nicht
abschätzen. Doch schon jetzt ist deutlich: Die Christen
im Heiligen Land bedürfen dringend der weltweiten
Solidarität, wie sie sie am Palmsonntag erleben. Die
Deutschen Bischöfe schreiben hierzu:
„In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich
die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das
Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken
wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die
trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres
Glaubens die Treue halten.
Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den
Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI.
ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn
sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft
der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die
sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat.
Dieses Wort des Heils (...) klingt mit besonderer Kraft
an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung
aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und
der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der Seligpreisungen
sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel
der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der
ganzen Gesellschaft bei.
Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den
Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle
Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche
Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land
der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes
Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger
Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind.
Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin
auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst
an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir
Sie um eine großherzige Spende bei der PalmsonntagsKollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer
Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt‘s
Gott.“
Das Generalsekretariat des Deutschen Vereins vom
Heiligen Lande, Steinfelder Gasse 17, 50670 Köln versendet an die Pfarrgemeinden Plakate für den Aushang
und Textvorschläge für die Ankündigung. Sämtliche
Materialien stehen im Internet als Download zur Verfügung: www.palmsonntagskollekte.de
Die Seelsorger werden gebeten, auch die Mitgliedschaft im Verein vom Heiligen Lande zu empfehlen.
Die Erträge der Kollekte sind unter Verwendung der
dafür zugesandten Überweisungsformulare (BuchungsNr. 86 100 500) an die Kasse der Diözesanverwaltung
zu überweisen.
BO Nr. 696 – 14.02.11
PfReg. N 2.3e
Veränderung der Mietkosten
bei Ordensgestellungsverträgen
BO Nr. A 2398 – 16.09.1996, Absatz 2.3
2.3 Unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 des Muster-Ordensgestellungsvertrages wird gere­gelt, dass für
Ordenspriester, die mietfrei in einem Pfarrhaus
oder in einer diö­zesanen Einrichtung wohnen oder
denen auf Kosten der Diözese eine Woh­nung zur
Verfügung gestellt wird, das Gestellungsgeld monatlich um 320 € (3.840,– € jährlich, einheitliche
Durchschnittsmiete) gemindert wird.
Bei Ordenspriestern, die als Vikare eingesetzt sind
und in der Ausbildungs- bzw. Einarbeitungsphase
stehen, werden 255,– € monatlich (3.060,– € jährlich) ab­gezogen.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
79
Die Nebenkosten sind nach dem tatsächlichen
Verbrauch mit dem Vermieter (in der Regel die
örtliche Kirchenpflege) abzurechnen.
Abstimmung mit der Hauptabteilung VI Caritas
und ggf. mit Unterstützung der jeweiligen CaritasRegion in ihrer spitzenverbandlichen Funktion.
Bei Ordenspriestern, die ihren Wohnsitz nicht im
Pfarrhaus haben, entfällt der Abzug für die Wohnung. Entstehen deshalb Fahrtkosten zwischen
Ordenshaus (Wohnung) und Pfarrei (Dienstort) sind
die Auslagen dafür nicht erstattungsfä­hig.
4. Bei den ökumenischen Beratungsstellen (Aalen,
Albstadt, Tübingen und Tuttlingen) wird die Kooperation mit den evangelischen Partnern fortgesetzt
und systematisch weiterentwickelt. Für die Psychologische Beratungsstelle Aalen wird im Jahr 2011
eine weitergehende Trägeroption, ggf. die Abgabe
der Trägerschaft an vorhandene karitative Träger,
geprüft.
Inkrafttreten zum 1. Juli 2011.
BO Nr. 758 – 08.02.11
PfReg, B 2.1
Psychologische Familien- und
Lebensberatung (PFL)
der Diözese
Organisationserlass
In Ziffer 9 des Organisationserlasses zur Zusammenführung von Psychologischen Beratungsstellen
für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese
(EFL) und Erziehungsberatungsstellen (EB) des Caritasverbandes zur Psychologischen Familien- und
Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft des Caritasverbandes vom 25.02.2009 (BO Nr. A 437; KABl Nr.
4/2009 v. 15.03.2009) wurden für die von diesem Erlass
nicht betroffenen Psychologischen Beratungsstellen
in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft
der Diözese vorläufige Regelungen getroffen. Diese
vorläufigen Regelungen werden nun durch folgenden
Organisationserlass ersetzt:
1. Die Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft der Diözese
für die Psychologischen Beratungsstellen in Aalen,
Albstadt, Horb, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart
(Ruf und Rat) und Tuttlingen bleibt mittelfristig
erhalten.
2. Die in Nr. 1 genannten PFL-Stellen werden ab
01.04.2011 einheitlich als Einrichtungen der Diözese in der unmittelbaren Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas des Bischöflichen Ordinariats
betrieben.
3. Das Dekanat trägt Sorge für die Gestaltung, die
Förderung und die Koordination des gesamten
sozial-karitativen kirchlichen Handelns (vgl. § 4
Abs. 1 DekO sowie Rahmenordnung zur Kooperation zwischen den Dekanaten und dem Caritasverband, BO Nr. A 180 vom 24.01.2008). Deshalb
vertritt der Dekan auch das sozial-karitative kirchliche Handeln der Psychologischen Familien- und
Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft der Diözese
gegenüber dem jeweiligen Stadt- und Landkreis in
5. Die Rechnungsführung erfolgt ab 01.04.2011,
soweit dies nicht vom evangelischen Mitträger
übernommen wird, unmittelbar bei der Diözese.
6. Das Inventar bzw. die sächliche Ausstattung der
PFL werden vom zuständigen Dekanat für den
weiteren Betrieb in Trägerschaft der Diözese bzw.
in ökumenischer Mitträgerschaft zur Verfügung
gestellt, es sei denn, das Dekanat widerspricht dieser Regelung durch ausdrücklichen Beschluss bis
zum 31.03.2011. Die Diözese tritt in vorhandene
Verträge des Dekanats zum Betrieb der PFL (z. B.:
Mietverträge o. ä.) ein. Zweckgebundene Rücklagen
des Dekanats werden in Abstimmung zwischen
Hauptabteilung Caritas und Dekanat für den Betrieb
der örtlichen PFL verwandt.
7. Aufgaben und Kompetenzen der PFL-Leitungen werden im Rahmen einer Stellenbeschreibung definiert.
Die Leitungen in diözesaner Anstellung werden
dem Fachreferenten der Hauptabteilung VI Caritas
unmittelbar unterstellt. Bei den ökumenischen
Beratungsstellen werden je nach Anstellung der
Leitung im Rahmen der ökumenischen Kooperation
Beteiligungs- und Mitspracherechte des Mitträgers
vereinbart.
8. Für die Beratungsstellen gilt die diözesane Konzeption der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) vom 07.04.2010. Dies bedeutet für die
Kooperation im Dekanat u. a.:
a) Die PFL wirkt am Auftrag der Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten zum diakonischen
Handeln mit. In diesem Kontext gilt es, die
Erfahrungen der PFL in kirchlichen Bezügen vor
Ort zu thematisieren.
b) Die Leitung der PFL kooperiert mit den anderen
katholischen Einrichtungen und Seelsorgeeinheiten und wirkt mit bei einer zuverlässigen,
strukturierten und abgestimmten Zusammenarbeit in ihrem Themenspektrum im Dekanat.
Auf Einladung des Dekans nimmt die PFLLeitung an Konferenzen im Dekanat teil (vgl. §
22 Abs. 8 DekO).
c) Die strategischen Ziele werden von der Hauptabteilung VI Caritas zusammen mit dem
Dekan entsprechend der örtlichen Bedarfe abgestimmt.
80
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
d) Der Dekan wirkt entsprechend § 22 Abs. 5 DekO
bei Zielvereinbarungen der/des Träger/s mit der
PFL-Leitung mit.
e) Der Träger bestellt die Leitung der PFL im Einvernehmen mit dem Dekan und dem Mitträger
(bei ökumenischen Stellen).
9. Ein Dekan wird von der Dekanekonferenz zur
beratenden Mitgliedschaft in der Trägerkonferenz
der PFL entsandt. Der betreffende Dekan erhält ein
Informations- und Initiativrecht gegenüber der Trägerkonferenz bzw. der Hauptabteilung VI Caritas.
Er vertritt die Dekanate in der Trägerkonferenz.
10.Die Einrichtungen der Hauptabteilung VI Caritas
(Psychologische Familien- und Lebensberatung
(PFL) und Telefonseelsorge (TS)) bilden mitarbeitervertretungsrechtlich zum Beginn der 8. Amtsperiode der Mitarbeitervertretungen (Frühjahr 2014) eine
Einrichtung nach § 1 a MAVO. Wahlberechtigt im
Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
sind, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen
nach der MAVO, die Beschäftigten der Diözese in
der Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas
aus den Bereichen Psychologische Familien- und
Lebensberatung (PFL) und Telefonseelsorge (TS),
sowie die diözesanen Angestellten, die der PFL des
Diözesancaritasverbandes zugewiesen wurden und
vor Ort in einer Einrichtung des Caritasverbandes
tätig sind. Für die genannten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wird zur 8. Amtsperiode eine
Mitarbeitervertretung und Sondervertretung der
Hauptabteilung VI Caritas (MAV und SV - PFL-TS)
gebildet.
Dieser Organisationserlass tritt zum 01.04.2011 in
Kraft. Anderslautende Regelungen zu den Psychologischen Beratungsstellen in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft der Diözese werden hiermit
außer Kraft gesetzt.
Rottenburg, den 8. Februar 2011
Dr. Clemens Stroppel
Generalvikar
BO Nr. 1091 – 08.02.11
PfReg. F 1.9
Richtlinien zur Verleihung des Titels
„Kirchenmusikdirektor/-in“
Für herausragende Verdienste um die Kirchenmusik
mit überregionaler Bedeutung verleiht der Bischof den
Titel „Kirchenmusikdirektor/in“.
I. Voraussetzungen
In der Regel abgeschlossenes kirchenmusikalisches
A- oder B-Examen bzw. Master oder Bachelor.
Hauptberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker/in über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn
Jahren, davon mindestens acht Jahre in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart.
Ausstrahlung und Bedeutung der kirchenmusikalischen Arbeit über die eigene Kirchengemeinde hinaus,
z. B. durch
• außerordentliche künstlerische oder pädagogische
Leistungen, auch auf dem Hintergrund liturgiemusikalischer Verantwortung,
• besonderes Engagement in der Ausbildung von Kirchenmusikern,
• kontinuierliche und vorbildliche kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat bzw. der kirchenmusikalischen Region,
• Verdienste um die Kirchenmusik auf diözesaner
Ebene (z.B. Tätigkeit in kirchenmusikalischen Verbänden, Arbeitsgruppen, Kommission Kirchenmusik
etc.),
• bedeutende kompositorische Tätigkeit.
Die Anzahl der im aktiven Dienst innerhalb der
Diözese Rottenburg-Stuttgart tätigen Kirchenmusikdirektoren soll in der Regel nicht über 30 liegen.
II. Voranfrage/Antragstellung
Die Verleihung des Titels kann beantragen
a) die Kommission Kirchenmusik
b) der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes
c) eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates.
Vor der Antragstellung erfolgt eine Voranfrage beim
Amt für Kirchenmusik. Nach positivem Bescheid über
die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen
erfolgt der schriftliche Antrag an das Amt für Kirchenmusik.
III. Beschlussfassung
Das Amt für Kirchenmusik legt, ggf. nach Rücksprache mit der anstellenden Kirchengemeinde, der
Kommission Kirchenmusik eine Stellungnahme zu
dem Antrag vor.
Die Kommission Kirchenmusik entscheidet mit
Dreiviertel-Mehrheit der tatsächlichen Mitglieder
über den Antrag und schlägt dem Bischof die Verleihung vor.
IV. Verleihung
Der Bischof verleiht den Titel „Kirchenmusikdirektor/in“. Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer
dem Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung
vom Leiter der Hauptabteilung Liturgie und Kirchenmusik oder vom Leiter des Amtes für Kirchenmusik
verlesen und überreicht.
Die Grundsätze für die Verleihung des Titel „Kirchen­
musikdirektor/-in“ aus dem Jahre 1997 (KABl. 1997,
S. 440) treten außer Kraft.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
BO Nr. 1090 – 08.02.11
PfReg. F 1.9
Richtlinien zur Verleihung des Titels
„Chordirektor DCV“
Chorleiter/-innen, die im kirchenmusikalischen
Dienst einer Kirchengemeinde stehen und sich in
besonderer Weise um das kirchliche Chorwesen verdient gemacht haben, können vom Bischof den Titel
„Chordirektor/-in DCV“ verliehen bekommen.
I. Voraussetzungen
Schriftlicher Nachweis des/der zuständigen Dekanats­
kirchenmusikers/-in über die besonderen kirchenmusikalische Leistungen des/der Chorleiters/-in.
Vorbildliche liturgiemusikalische Gestaltung mit
Chormusik.
Teilnahme an kirchenmusikalischen Fortbildungen.
Chorleitertätigkeit im kirchlichen Dienst über einen
Zeitraum von mindestens 15 Jahren.
Der Titel wird an Leiter/-innen von Chören verliehen, die dem Cäcilienverband angehören.
BO Nr. 492 – 03.02.11
PfReg. F 1.1 a 1
Korrektur zur Veröffentlichung
BO Nr. 5923 vom 10.12.2010
(KABl. 2011, S. 12)
Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle
Dienstnehmer:
Als Beisitzer:
Bruno Bantle
Vorsitzender der Mitarbeitervertretung
der Vinzenz von Paul Hospital gGmbH
Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil
Als stellvertretender Beisitzer:
Norbert Both
Mitglied der MAV
der Stiftung Haus Lindenhof / Arbeit Integration
Lindenhofstraße 153, 73529 Schwäbisch Gmünd
Dienstgeber:
II. Voranfrage/Antragstellung
Die Verleihung des Titels kann beantragen:
a) Eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates
b) Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes
c) Die Kommission Kirchenmusik.
Vor der Antragsstellung erfolgt eine Voranfrage beim
Geschäftsführer des Diözesancäcilienverbandes, der
die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen
feststellt.
Der Antrag ist formlos unter Anlage einer chronologischen Übersicht der kirchenmusikalischen Tätigkeit
sowie von Gottesdienst- und Konzertprogrammen an
die Geschäftsstelle des Diözesancäcilienverbandes
einzureichen.
III. Beschlussfassung
Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes entscheidet mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden
Mitglieder über den Antrag und schlägt dem Bischof
die Verleihung des Titels vor. Der Leiter des Amtes für
Kirchenmusik ist vorab zu hören.
IV. Verleihung
Der Bischof verleiht den Titel „Chordirektor DCV“.
Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer dem
Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung vom
Diözesanpräses des Cäcilienverbandes oder seinem
Stellvertreter verlesen und überreicht.
Als Beisitzer:
Peter Wacker
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
Als stellvertretender Beisitzer:
Martin Hitzel
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
81
82
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Personalangelegenheiten
Personalnachrichten
Personalveränderungen
bei Priestern und Diakonen
Pater Jiji E t t a n i y i l Abraham MST in Crailsheim
zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei St.
Stephanus in Oppenweiler in der Seelsorgeeinheit 8,
Dekanat Rems-Murr (15.02.11)
Pfarrer Augustine O p p o n g – T a b i r i in Reutlingen zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 2 „Reutlingen-Mitte/Eningen“, Dekanat
Reutlingen-Zwiefalten (18.02.11)
Ernennungen
Pfarrer Eugene N i y i g e n a in Bietigheim-Bissingen
zum Administrator der Italienischen Katholischen
Gemeinde „Beato Giovanni Battista Scalabrini“,
Seelsorgeeinheit 10 „Ludwigsburg-West“, Dekanat
Ludwigsburg (01.02.11)
Pfarrer Désiré M a t a n d in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde
„S. Maria di Lourdes Regina Immacolata“ in Sindelfingen in der Seelsorgeeinheit 9, Dekanat Böblingen
(01.02.11)
Pfarrer Kaspar Ba u m g ä r t n e r in Biberach
zum Administrator der Kroatischen Katholischen
Gemeinde „Sveti Nikola Tavelić in Biberach in der
Seelsorgeeinheit 9a „Biberach-Nord“, Dekanat Biber­
ach (20.01.11)
Pfarrer Dr. Alain André R a b a r i j a o n a in Bad
Urach zum Administrator mit dem Titel Pfarrer in
der Pfarrei St. Josef in Bad Urach in der Seelsorgeeinheit 4a „Bad Urach“, Dekanat Reutlingen-Zwiefalten
(01.02.11)
Pater Pawel P a k u l a in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde
„Santo Padre Pio da Pietrelcina“ in Tuttlingen in der
Seelsorgeeinheit 1 „Tuttlingen“, Dekanat TuttlingenSpaichingen und zum Pfarrvikar der Italienischen
Katholischen Gemeinde „Sacro Cuore di Gesú in
Rottweil in der Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Rottweil
(01.02.11)
Pfarrer Heinz-Martin Z i p f e l in Ludwigsburg
zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 11 „Ludwigsburg Mitte-Ost“ (mit der Katholischen Kroatischen Gemeinde Sveti Petar i Pavao
in Ludwigsburg, Katholischen Polnischen Gemeinde
Matka Boska Czestochowska z Jasnej Góry in Ludwigsburg und der Katholischen Portugiesischen Gemeinde
Nossa Senhora de Fátima in Ludwigsburg) Dekanat
Ludwigsburg (12.12.10)
Pater Franziskus D o s e SVD in Ottobeuren zum
Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 9 „Aulendorf“, Dekanat Allgäu-Oberschwaben
(01.02.11)
Pfarrer Walter K l i n k in Albstadt zum Pfarrvikar
mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 3 „Steinachtal“, Dekanat Freudenstadt (01.02.11)
Investitur
Pfarrer Helmut N o h a n o w i t s c h in St. Stephanus in Bretzfeld und Mariä Unbefleckte Empfängnis
in Waldenburg, Seelsorgeeinheit 1a „Hohenlohe-Süd”,
Dekanat Hohenlohe (27.02.11)
Inkardination
Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart hat inkardiniert:
Pfarrer Thomas (Walter) R u o ß OSB in Biberach
(08.02.11) – Korrektur
Pfarrer Adam
(08.02.11)
G a l a z k a
in Bönnigheim
Pfarrer Jürgen R i e g e r in Rottweil (08.02.11)
Beendigung des Dienstes
Pater Mladen M a r i c in Stuttgart ist in den Dienst
seines Ordens zurückgekehrt (19.12.10)
Pfarrer Michael H e i l in Stuttgart ist aus dem
priesterlichen Dienst der Diözese ausgeschieden
(01.02.11)
Versetzung in den Ruhestand
Diakon Prof. Dr. Uwe B ä h r in Göppingen, Seelsorgeeinheit 12, Dekanat Göppingen-Geislingen
(01.02.11)
Diakon Roland E h r e n f r i e d in Erlenbach,
Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Heilbronn-Neckarsulm
(01.02.11)
Todesfälle
28.01.2011 Diakon i. R. Arthur S t ö h r in Ulm-Jungingen, Dekanat Ehingen-Ulm, 76 Jahre
09.02.2011 Pfarrer i. R. Geistlicher Rat Karl E f i n g e r
in Aixheim, Dekanat Tuttlingen-Spaichingen, 91 Jahre
16.02.2011 Diakon i.R. Otto P e r f o l l in Neuenstein, Dekanat Hohenlohe, 60 Jahre
R.I.P.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
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Personalveränderungen bei
Pastoralassistenten und Pastoralreferenten
Mitteilungen
Weitere Personalveränderungen
Wallfahrten
nach Kroatien und in die Türkei
Pastoralreferent Stefan M ü l l e r – G u g g e m o s ,
bisher Fachstelle Medien, wird Pastoralreferent im
Dekanat Rottenburg in der Seelsorgeeinheit 3 „Tübingen“ (01.02.11)
Pastoralreferent Wolfgang M ü l l e r in Kirchheim
u. T., bisher in der Seelsorgeeinheit „Kirchheim unter
Teck“, Dekanat Esslingen-Nürtingen wird Pastoralreferent für die Projektstelle in der Gesamtkirchengemeinde Ludwigsburg, Dekanat Ludwigsburg, befristet
für 3 Jahre (01.02.11)
Pastoralreferentin Maria L e r k e in Winnenden, bisher in der Seelsorgeeinheit 2 „Waiblingen-Korb-Neustadt“, Dekanat Rems-Murr, wird Pastoralreferentin
in der Seelsorgeeinheit 7 „Winnenden-SchwaikheimLeutenbach“, Dekanat Rems-Murr (01.02.11)
Frühjahr am Mittelmeer, kulturelle Sehenswürdigkeiten und viele geistliche Impulse. Das kennzeichnet
die beiden Pilgerfahrten nach Kroatien und in die
Türkei, die die Pilgerstelle der Diözese Anfang April
anbietet. Vom 01.04. bis 08.04. bzw. 09.04. werden die
Teilnehmer unterwegs sein und sicher mit einer Fülle
von Eindrücken zurückkehren.
Für beide Reisen sind noch Plätze frei.
Das genaue Programm und weitere Informationen
zu diesen und anderen Wallfahrten gibt es bei der
Diözesanpilgerstelle im Caritasverband, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Telefon 0711 26331233,
E-Mail: pilgerstelle@caritas-dicvrs.de oder im Internet
unter www.caritas-pilgerstelle.de
Personalveränderungen
bei Pastoralen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern
Beendigung des Dienstes
Ursula Z e h bisher Mitarbeiterin in der Seelsorge
bei Menschen mit Hörschädigung in der Region Stuttgart (28.02.11)
BLICKWECHSEL
Missionarisch Kirche sein
in der Vertrauenskrise
Zweite Pastoraltagung
16./17. Mai 2011
Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen
Wohnung für Ruhestandsgeistlichen
Die Katholische Kirchengemeinde Maria Hilfe der
Christen in Kressbronn am Bodensee bietet einem
Ruhestandsgeistlichen das ehemalige Kaplaneihaus im
Ortsteil Tunau an. Es handelt sich um eine sehr geräumige Wohnung. Für eine Haushälterin ist im 1.Stock
eine kleine Wohnung vorhanden. Auch eine Garage
steht zur Verfügung. Das Kaplaneihaus befindet sich
in einer ruhigen und wunderschönen Lage nur wenige
hundert Meter entfernt vom Bodensee. Mithilfe in den
Gottesdiensten in der Kapelle in Tunau – direkt neben
dem Kaplaneihaus – und in der Seelsorgeeinheit wird
gerne angenommen.
Tunau ist ein kleiner Ortsteil von Kressbronn und
befindet sich in der Mitte der beiden größeren Gemeinden Kressbronn und Langenargen, jeweils ca. zwei
Kilometer von der jeweiligen Ortsmitte entfernt.
Das Kaplaneihaus ist in einem sehr guten Zustand.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Katholische
Pfarramt Kressbronn, Pfarrer Joachim Haas, Telefon
07543 6388 oder E-Mail: stmaria.kressbronn@drs.de
Inhalt:
„Muss uns nicht Angst und Bange werden angesichts
der demographischen Entwicklung und des Mitgliederschwunds?“
„Haben wir eine Zukunft in der säkularen Gesellschaft´?“
„Hat die missionarische Kirche angesichts der Vertrauenskrise eine Chance?“
Die Vertrauenskrise ist vielschichtig. Die Kirche hat
Vertrauen verspielt. Die Gesellschaft hat Vertrauen
in die Kirche verloren. Auch die kirchlichen Mitarbeiter/innen wissen nicht, ob sie einer Zukunft der
Kirche noch trauen können.
Die zweite Pastoraltagung möchte die kritische Situation der Kirche wahrnehmen und doch nicht dabei
stehen bleiben. Zum einen sollen die geistlichen und
theologischen Ressourcen unserer Tradition mobilisiert werden, um die gegenwärtige Lage zu symbolisieren und zu verstehen. Zum anderen enthalten
diese Ressourcen im Dialog mit der Gegenwart
Potentiale für einen Blickwechsel in der Krise.
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Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Missionarisch Kirche werden bildet die bündelnde
Beschreibung einer aufkeimenden Entwicklung. Die
genaue Ausgestaltung wird in Impuls und Gesprächsgruppen weiter betrieben und nimmt immer mehr
Gestalt an.
Themen und Fragestellungen:
Was motiviert und was bremst, sich für die missionarische Kirche einzusetzen
Ohne Mystik keine Mission. Zur Neu(er)findung von
Kirche. Ekklesiologischer Blickwechsel
Konkret werden. Pastoraltheologischer Blickwechsel
Perspektiven für die missionarische Kirche im eigenen Lebens- und Wirkungsraum
Was pastorale Mitarbeiter/innen und was Gemeinden brauchen, um den missionarischen Aufbruch zu
wagen
Termin:
Montag/Dienstag, 16./17. Mai 2011
(Beginn: 09:30 Uhr; Ende: 17:00 Uhr)
Mitwirkende:
Bischof Dr. Gebhard Fürst
Dr. Gotthard Fuchs, Ordinariatsrat für Kultur, Kirche
und Wissenschaft in den Bistümern Limburg und
Mainz, Wiesbaden
Dr. Hubertus Schönemann, Leiter der Katholischen
Arbeitsstelle für missionarische Pastoral, Erfurt
Tagungsleitung:
Domkapitular Rudolf Hagmann
Teilnehmer/innen:
Eingeladen sind alle Pfarrer, Gemeindereferenten/
innen, Diakone und Pastoralreferenten/innen.
Eingeladen sind zudem alle Hauptabteilungsleiter/
innen und alle Referenten/innen des Bischöflichen
Ordinariats und der mittleren Ebene.
Teilnehmerbeitrag:
40 € ohne Übernachtung
50 € im Doppelzimmer (mit Etagendusche)
60 € im Einzelzimmer (in Rottenburg-Kernstadt oder
Umgebung)
Veranstalter:
HA IV Pastorale Konzeption,
HA V Pastorales Personal,
Institut für Fort- und Weiterbildung
Anmeldung:
Institut für Fort- und Weiterbildung,
Postfach 9, 72101 Rottenburg,
Tel. 07472 922-152 (Sekretärin Angelika Riester),
Fax 07472 922-165,
E-Mail: ARiester.institut-fwb@bo.drs.de
Anmeldeschluss ist der 15. April 2011.
Stressbewältigung
im privaten Alltag und Beruf
In vielen Lebensbereichen – vor allem im beruflichen
und persönlichen, aber auch im familiären Alltag – ist
Stress und ein möglicher Burn-Out mittlerweile zu
einem Massenphänomen geworden. Gemeint ist damit
ein Zusammentreffen von Desinteresse, Lustlosigkeit
und tiefgreifender Resignation, innerer Müdigkeit und
dem Gefühl, am Ende zu sein.
Die Folge bei den Betroffenen ist häufig eine tiefe
innere Krise, die sich im persönlich-familiären Leben
(Rückzug aus den unterschiedlichen Beziehungen) und
am Arbeitsplatz (innere Kündigung) auswirkt.
Themenbereiche:
• Begriffserklärungen, Verlauf, Symptome und Folgen
• Wege und Möglichkeiten der Vorsorge und erste
Hilfen im beruflichen und privaten Alltag
Die Tagung wendet sich an Interessierte sowie an
Beschäftigte und Führungskräfte in Profit- und NonProfit-Organisationen.
Termin:
21.05.2011
09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort:
Bischof-Leiprecht-Zentrum
Jahnstraße 32
70597 Stuttgart
(kostenfreie Parkplätze im Innenhof)
Kosten:10,00 €
Leitung:
Berthold Zähringer Referent, Supervisor und Organisationsberater, Fachbereich Ehe und Familie
Dr. Franz Brendle, Fachbereich Führungskräfte
Anmeldeschluss:
16.05.2011
Veranstalter:
Fachbereich Ehe und Familie,
Fachbereich Führungskräfte
Kooperationspartner:
Deutsche Jugend Kraft, Familienbund der Katholiken, Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolping, Verband Kath. Landvolk
Anmeldung:
Bischöfliches Ordinariat, HA XI - Fachbereich Ehe
und Familie, Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel.
0711 9791-230 (Sekretariat), E-Mail: krahnfeld@
bo.drs.de
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
St. Martinus
Priesterverein
der Diözese Rottenburg-Stuttgart
– Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG,
Stuttgart,
Hohenzollernstraße 23, 70178 Stuttgart
Bericht über das Geschäftsjahr 2009
Inhaltsverzeichnis
1. Die Organe des Versicherungsvereins
2. Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2009
3. Bericht des Aufsichtsrates
4. Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2009
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009
5. Anhang für das Geschäftsjahr 2009
6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
1. Organe
Mitgliedervertreterversammlung:
Die Rechte und Pflichten der Mitgliedervertreterversammlung sind in § 16 der Satzung geregelt. In
jedem Dekanat der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird
von den ordentlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte ein
Mitgliedervertreter gewählt.
Die Wahl erfolgt nach einer von der Mitgliedervertreterversammlung beschlossenen Wahlordnung (§ 16
Ziffer 44 der Satzung).
Aufsichtsrat:
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an, die
nach § 18 Ziffer 59 der Satzung nicht gleichzeitig Mitglieder der Kranken- und Sterbekasse sein müssen:
Franz Glaser
Prälat, Untermarchtal
Aufsichtsratsvorsitzender
vom Bischof bestellt
bis 31. März 2009
ordentliches Mitglied des
Aufsichtsrates mit Wahl
am 8. Juli 2009
Andreas Schardt
Oberfinanzrat, Stuttgart
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Christian Hermes
Manfred Klos
Paul Hildebrand
Paul Magino
Pfarrer, Stuttgart
Domkapitular, Rottenburg
(ab 8. September 2009)
vom Bischof bestellt
ab 8. September 2009
Gerhard König
Pfarrer i. R., Mietingen
Dipl.-Betriebswirt, Bruchköbel
85
2. Lagebericht des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltwirtschaft befindet sich – wie dem Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates
zu entnehmen ist – nach dem schwersten Einbruch
der Nachkriegszeit in einer leichten Erholungsphase,
die jedoch aller Voraussicht nach mittelfristig wenig
dynamisch verlaufen wird.
Die weltweite Nachfrageschwäche führte auch in
Deutschland zu Jahresbeginn 2009 zu einem historisch
einmaligen Rückgang der Exporte und der Ausrüstungsinvestitionen. Trotz der leichten konjunkturellen
Verbesserung in der II. Jahreshälfte brach die gesamtwirtschaftliche Produktion im Jahresdurchschnitt um
5 % ein.
Die expansiven fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den den Arbeitsmarkt
stabilisierenden Elementen konnten jedoch einen noch
größeren Einbruch verhindern. So hat die Bundesregierung zwei Konjunkturprogrammen mit einem Umfang
von zusammen rund 84 Mrd. Euro für die Jahre 2009
und 2010 aufgelegt.
Zudem senkte die Europäische Zentralbank seit
Oktober 2008 den Leitzins innerhalb von sieben Monaten von 4,25 % auf 1 % Punkt. Um der weiterhin
angespannten Lage auf den Finanzmärkten Rechnung
zu tragen, hat die Europäische Zentralbank darüber
hinaus fünf außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhöhung der Liquidität ergriffen:
Zentralbankgeld wird seitdem in unbegrenzter Menge zum Leitzins ausgegeben, gegen einen ausgeweiteten Kreis von Sicherheiten, zu Laufzeiten von bis zu
einem Jahr. Ferner stellt die Europäische Zentralbank
Liquidität in Fremdwährung zur Verfügung und kauft
direkt Pfandbriefe auf.
Mit diesen Maßnahmen ist es der Europäischen
Zentralbank gelungen, die Unsicherheit auf den
Finanz­märkten, gemessen an der Zinsdifferenz zwischen gesicherten und ungesicherten Geldanlagen,
auf das Niveau zu Krisenbeginn Ende August 2007 zu
reduzieren.
Nach dem dramatischen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr 2008/2009 hat sich die
Deutsche Konjunktur zur Jahresmitte stabilisiert.
Pfarrer, Wendlingen
Aktuell befindet sich die Deutsche Volkswirtschaft
in einer Situation, in der die zwar wenig ausgeprägten
aber dennoch vorhandenen außenwirtschaftlichen Impulse eine zögerliche Erholung eingeleitet haben.
Paul Zeller
Seit Jahresanfang 2009 nehmen allerdings die Besorgnisse zu, eine Verknappung der Kreditversorgung
oder „Kreditklemme“ könne eine sich selbsttragende
konjunkturelle Erholung verhindern.
Pfarrer, Zwiefalten
Vorstand:
Bernhard Mayer
Karl Wolf
Justitiar, Pliezhausen
Dipl. Soz. Päd. (FH), Stuttgart
Von der Angebotsseite können zwei Faktoren zu
verschärften Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft führen:
86
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Eine Neubewertung von Kreditrisiken, ein in dem
Konjunkturzyklus notwendigerweise auftretender
Prozess, der für sich noch keine Kreditklemmenproblematik begründen kann.
Dem Bestandswachstum steht ein Wachstum der
Beitragseinnahmen auf 29,41 Milliarden Euro (+3,7 %)
in der Krankenversicherung sowie auf 2,08 Milliarden
Euro (+ 5,7 %) in der Pflegeversicherung gegenüber.
In der aktuellen Situation besteht aber auch die Gefahr, dass die in der realwirtschaftlichen Verschlechterung begründeten Einschränkungen des Kreditangebotes durch weitere Friktionen im Finanzsystem verstärkt
werden. Aufgrund der Verluste im Zusammenhang mit
der Finanzkrise besteht hohe Unsicherheit bezüglich
der verfügbaren Eigenkapitalpolster. Zudem ist für die
Zukunft mit steigenden regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung zu rechnen, die
sowohl die Höhe als auch die Zusammensetzung der
Eigenkapitalbasis betreffen.
Die ausgezahlten Versicherungsleistungen für die
Krankenversicherung haben sich auf 20,45 Milliarden
Euro erhöht (+ 4,6 %). In der privaten Pflegeversicherung stiegen die Kosten 2009 aufgrund der gesetzlichen
Ausweitung der Leistungen auf 0,67 Milliarden Euro
(+ 9,1 %).
Die Erholung im Jahr 2010 wird mit einer prognostizierten Zuwachsrate des Bruttoinlandproduktes von
1,6 % allenfalls mäßig ausfallen. Zwar sind für das
kommende Jahr weitere konjunkturelle Impulse von
den fiskalpolitischen Maßnahmen im niedrigen Zinsniveau zu erwarten. Bremswirkungen gehen jedoch von
der nachlaufenden Arbeitsmarktentwicklung sowie
einem möglicherweise eingeschränkten Zugang der
Realwirtschaft zu Finanzierungsmitteln aus.
Die private Krankenversicherung
Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) sind im Jahre 2009
um weitere 10 Milliarden Euro auf jetzt 144 Milliarden
Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von
7,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Während die gesetzlichen Krankenkassen in diesem
Jahr fast 16 Milliarden Euro vom Staat benötigen, was
einer zehnprozentigen Beitragserhöhung entspräche,
kommt die private Krankenversicherung ohne Steuerzuschuss und ohne Schulden aus.
Der Netto-Neuzugang in der Vollversicherung lag
2009 bei 175.100 Personen. Allerdings sind dabei in
erheblichen Maße Sondereffekte aufgetreten: So kann
Versicherten, die ihre Beiträge nicht bezahlen, seit
der letzten Gesundheitsreform nicht mehr gekündigt
werden. Sie wären nach altem Recht in der gesetzlichen
wie der privaten Krankenversicherung gleichermaßen
gekündigt worden, was die Netto-Zahlen entsprechend
geschmälert hätte. Hinzu kommen die vorher nichtversicherten Personen, ein Sondereffekt der 2009 eingeführten Pflicht zur Versicherung, sowie die reinen
Anwartschafts-Versicherungen für einen späteren Eintritt in die PKV. Der mit den Vorjahren vergleichbare
echte Netto-Neuzugang beträgt 2009 nach Abzug dieser
Sondereffekte rund 99.000 vollversicherte Personen.
Insgesamt waren somit zum Jahresende 2009 in der
PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, ein Plus
von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen
insgesamt 21,71 Millionen Zusatzversicherungen,
730.000 mehr als 2008 (+ 3,5 %).
Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete 2009
einen Zuwachs um 165.100 Personen (+ 12,5 %).
Die Alterungsrückstellungen verteilten sich Ende
2009 mit rund 124 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung (+ 7,8 %) und mit rund 20 Milliarden Euro
auf die Pflegeversicherung (+ 5,3 %).
Gesundheitspolitische Aspekte
Nach Angaben des PKV Verbandes ist die Talfahrt
im Neugeschäft der privaten Krankenversicherungen
gestoppt. Noch immer wirkt sich allerdings die 2007
eingeführte 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sehr negativ auf
die Branche aus.
Der zum 1. Januar 2009 über das Gesetz zur Stärkung
des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingeführte Basistarif beinhaltet
einen Aufnahmezwang. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Bereits im März 2008 hatten 30 Unternehmen der
privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde
gegen das GKV-WSG eingelegt. Einer dieser Beschwerdeführer war der St. Martinus Priesterverein.
Mit Beschluss des I. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juni 2009 wurde festgestellt, dass
der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen
nach Einführung des Basistarif durch die Gesundheitsreform 2007 bei kleineren Versicherungsunternehmen
auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die
Vereinigungsfreiheit des Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz
eingreift. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen
nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis.
Dies bedeutet, dass ein Antragsteller nur dann in den
Basistarif aufgenommen werden muss, wenn er zum
satzungsmäßigen Mitgliederkreis des Versicherungsvereines zählt. Ein genereller Zwang zum Abschluss
von Verträgen für den Basistarif greift dagegen in die in
Artikel 9 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit ein.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
hat der kleinere Versicherungsverein – St. Martinus
Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder personal
eng begrenzten Wirkungskreis. Der Solidargedanke
eines bestimmten Kollektiv sei für die Entscheidung
über die Mitgliedschaft maßgeblich. Durch den Kontrahierungszwang im Basistarif würden diesen Versicherungsvereinen „Personen als Mitglieder aufgezwungen,
die mit den bisher versicherten Personenkreisen in
keiner Beziehung mehr stehen“.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Wir werten diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes als Entscheidung, die unsere von dem Gedanken der Solidargemeinschaft getragene Unternehmensphilosophie bestätigt und für unsere zukünftige
Unternehmenspolitik richtungsweisend ist.
Der bundesweite Start der Pflegeberatung durch die
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH als eigenständige Tochter des PKV Verbandes gegründet, um
für Privatversicherte Pflegeberatung gemäß § 7 a Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) sicherzustellen,
ist am 1. Januar 2009 erfolgt.
Der St. Martinus Priesterverein ist – unabhängig von
einer unternehmenseigenen Beratung der versicherten
Mitglieder – an der durch COMPASS offerierten Pflegeberatung beteiligt.
Seit Anfang des Jahres 2009 ist ein Gesundheitsfonds
für die gesetzliche Krankenversicherung installiert,
über den Beitragseinnahmen an die Krankenkassen
verteilt werden sollen. Nach Einschätzung des PKV
Verbandes bringt dieser Gesundheitsfonds höhere
Beiträge mit sich und steckt voller Risiken und Nebenwirkungen.
Zum 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz
in Kraft getreten. Die Umsetzung der für Krankenversicherungsunternehmen vorgeschriebenen Verpflichtungen ist vor allem für kleinere Krankenversicherungsunternehmen mit einem hohem Verwaltungs-/
Kostenaufwand verbunden.
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
des St. Martinus Priestervereines
Das geschäftliche Betätigungsfeld des St. Martinus
Priestervereines beschränkt sich auf die Versicherungsarten:
• Krankheitskostenversicherung
• Pflegepflichtversicherung
Der St. Martinus Priesterverein ist zudem auf der
Rechtsgrundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags
die von der Diözese Rottenburg-Stuttgart beauftragte
Beihilfeabrechnungsstelle für Geistliche.
Rechtsform und wesentliche rechtliche Aspekte
Die Kranken- und Sterbekasse (KSK) ist unter An­
erkennung als kleinerer Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG innerhalb der
Grenzen des Landes Baden-Württemberg zugelassen.
Der Kreis der ordentlichen Mitglieder des Versicherungsvereins ist beschränkt auf in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart inkardinierte Priester, die zum
Aufnahmezeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht
überschritten haben. Priester, die in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart verwendet werden, aber nicht
die ordentliche Mitgliedschaft erwerben können,
sowie Alumnen des Priesterseminars, Diakone und
Vikare können der KSK als außerordentliche Mitglieder
beitreten.
87
Zweck des Versicherungsvereins ist es, den Mitglie­
dern bei Krankheit materielle Hilfe und für den Todesfall ein Sterbegeld zu sichern. Bei Pflegebedürftigkeit
erbringt die Kranken- und Sterbekasse die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private
Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) festgeschriebenen
Leistungen für ambulante und stationäre Pflege.
Versicherungsgeschäfte werden ausschließlich mit
Mitgliedern getätigt.
Versichertenbestand
Im Verlauf des Geschäftsjahres verringerte sich der
Mitgliederbestand von 862 auf 853 Mitglieder.
20 Abgängen stehen 11 Zugänge gegenüber. Die
Abgänge setzen sich wie folgt zusammen:
• 18 Abgänge durch Tod
• 2 Abgänge durch Kündigung des Versicherungsverhältnisses aufgrund Ausscheidens aus dem Kreis
der Mitglieder gemäß § 5 der Satzung
Die dargestellte Entwicklung entspricht unter Be­
rück­sichtigung der Altersstruktur unseres Mitglie­
der­bestandes dem prognostizierten Ansatz des Vorstandes.
Beitragseinnahmen
Die Bruttobeiträge im Geschäftsjahr 2009 belaufen
sich auf EUR 2.524.111,92 (i. V. TEUR 2.316). Der
Anstieg begründet sich in der zum 1. März 2009
durchgeführten Beitragerhöhung in der Krankenversicherung.
Nach Gegenüberstellung der erforderlichen und
der kalkulierten Versicherungsleistungen für das
Geschäftsjahr 2009 liegt die Rechtsgrundlage für eine
Überprüfung der Prämien des Krankheitskostentarifes
nicht vor.
Aufwendungen
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene
Rechnung (einschließlich der Regulierungsaufwendungen) sind im Jahre 2009 mit EUR 1.806.962,26
gegenüber dem Vorjahr TEUR 1.822 um EUR 15.213,13
(- 0,83%) zurückgegangen. Die Rückstellung für noch
nicht abgewickelte Versicherungsfälle lag mit insgesamt EUR 374.536,99 (i. V. TEUR 519) unter dem
Niveau des Vorjahres.
Hinsichtlich der kalkulatorischen Ermittlung der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden die Durchschnittsdaten der
Geschäftsjahre 2005 bis 2009 und die tatsächlichen
Aufwendungen in den Kalendermonaten Januar und
Februar 2010 zu Grunde gelegt.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Der Deckungsrückstellung waren im Geschäftsjahr nach versicherungsmathematischer Berechnung
EUR 429.561,36 (i. V. TEUR 286) kumuliert zuzuführen.
88
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Davon entfallen EUR 341.031,92 (i. V. TEUR 118)
auf die Krankheitskostenversicherung, EUR 6.005,00
(i. V. TEUR 5) auf die Sterbegeldversicherung und EUR
94.534,44 (i. V. TEUR 163) auf die Pflegepflichtversicherung.
Verwaltungskosten
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
sind mit EUR 118.083,30 (i. V. TEUR 126) um 6,62%
niedriger als im Vorjahr. Die Verwaltungskostenquote
gemäß Verbandsformel verringerte sich auf 4,68% (i.
V. 5,46 %). Die über alle Funktionsbereiche verteilten
gesamten Verwaltungsaufwendungen unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Regulierung von
Versicherungsfällen, für die Verwaltung der Kapitalanlagen und für das Unternehmen als Ganzes sind auf
EUR 461.774,44 (i. V. EUR 453.037,80) gestiegen.
Der Anstieg der Verwaltungskosten ist in erster Linie
auf folgende Positionen zurückzuführen:
Zuführung zur gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellung für Altersteilzeitkosten für eine Mitarbeiterin
sowie erhöhte EDV-Kosten.
Investitionen in das Grundbesitzvermögen des St.
Martinus Priestervereines wurden im Geschäftsjahr
nur in geringem Umfange getätigt.
Entwicklung der Kapitalanlagen
Der buchmäßige Bestand der Kapitalanlagen erhöhte
sich im Geschäftsjahr um EUR 1.146.377,75 auf EUR 11.264.470,50 (i. V. TEUR 10.118). Ihre Zusammensetzung und Entwicklung ist auf Seite 21 dargestellt.
An Erträgen aus den Kapitalanlagen wurden
EUR 836.171,72 (i. V. TEUR 691) erzielt.
Die Nettoverzinsung ist im laufenden Geschäftsjahr von 3,104 % im Vorjahr auf 6,864 % angestiegen.
Dieser Anstieg begründet sich in erhöhten Zinserträgen und Dividenden, Einlösungsgewinnen für in den
Vorjahren abgeschriebene endfällige Wertpapiere und
deutlich rückläufigen Abschreibungen für dauerhafte
Wertminderungen einzelner Wertpapiere. Zur Bildung
dieser Kennzahl werden von sämtlichen Erträgen aus
Kapitalanlagen die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen abgezogen und durch den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand geteilt.
Die Kennzahl Nettoverzinsung misst den Erfolg
des Versicherers am Kapitalmarkt in einem Jahr. Die
Nettoverzinsung liefert eine realistische Bewertung des
Ergebnisses aus Kapitalanlagen und ist eine wichtige
Kennzahl für die Ertragskraft eines Versicherungsunternehmens.
Die laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen
im Geschäftsjahr 2009 betrug 5,087 % (i. V. 4,989 %).
Bei Ermittlung der Bruttoverzinsung werden im
Gegensatz zur Nettoverzinsung lediglich die laufenden
Erträge aus Kapitalanlagen ins Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagebestand gesetzt. Die Aufwendungen
für Kapitalanlagen werden nicht berücksichtigt.
Die laufende Durchschnittsverzinsung erhöhte sich
von 4,393 % auf 4,572 %.
Bei der laufenden Durchschnittsverzinsung werden
im Gegensatz zur Nettoverzinsung nur die laufenden
Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. Zusätzlich werden Gebäudeabschreibungen
erfasst. Diese Kennzahl wird durch die Zusammensetzung der Kapitalanlagen mitbeeinflusst, da die
Einbeziehung der Abschreibungen auf Grundstücke
dazu führt, dass Unternehmen, die einen relativ hohen
Grundstücksanteil in den Kapitalanlagen haben, in
der Regel eine niedrigere laufende Durchschnittsverzinsung erzielen, da die Gebäudeabschreibungen die
laufenden Erträge aus Kapitalanlagen mindern. Zudem
finden Veräußerungsgewinne und -verluste keine Berücksichtigung.
Die mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. No­vem­
ber 2008 vorgenommene Umwidmung der meisten
Kapitalanlagen in das Anlagevermögen wird beibehalten.
Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2009 konnte ein Rohüberschuss in
Höhe von EUR 804.240,67 (i. V. TEUR 176) erwirtschaftet werden. Hiervon wurden EUR 542.812,97 den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zugeführt.
Eine Gutschrift gemäß § 12a Abs. 3 VAG erfolgte in
Höhe von EUR 68.300,15.
Nach der gesetzlich vorrangigen Zuführung des Überschusses zu den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung wird ein Jahresüberschuss von EUR 193.127,55
ausgewiesen, der satzungsgemäß der Verlustrücklage
nach § 37 VAG zugeführt wurde. Das bilanzielle Eigenkapital konnte damit von EUR 612.243,79 auf EUR
805.371,34 erhöht werden.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Der St. Martinus Priesterverein beschäftigte in dem
Berichtsjahr fünf Mitarbeiterinnen, davon eine geringfügig Beschäftigte.
Eine Mitarbeiterin ist zum 1. November 2009 in
die Ruhephase der Altersteilzeitbeschäftigung eingetreten.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
des Vereines sind auf Seite 1 des Berichtes über das
Geschäftsjahr 2009 benannt.
Die Arbeitsbereiche Buchhaltung und Nachweisungswesen sind im Rahmen eines Werkvertrages
fremd vergeben.
Dank an die Mitarbeiterinnen
Auch in dem Geschäftsjahr 2009 konnte der St.
Martinus Priesterverein auf das Engagement und die
Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen vertrauen. Für
ihren Einsatz sprechen wir allen Beteiligten unseren
herzlichen Dank und unsere Anerkennung aus.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Der Internetauftritt
Der Internetauftritt des St. Martinus Priestervereines
wird regelmäßig aktualisiert. Unter der Rubrik „News“
werden Hinweise auf für den Mitgliederbestand zugeschnittene gesetzliche Neuerungen vorgehalten sowie
praxisorientierte Anregungen an unsere Mitglieder
weitergegeben.
Ein besonderes Anliegen des St. Martinus Priestervereines ist es, in Kooperation mit dem Bischöflichen
Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart das Projekt „Gesundheitsförderung unserer Priester“ weiter
zu unterstützen und zu fördern.
Risikomanagement:
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
Als kleineres Mitgliedsunternehmen des PKV Verbandes ist auch der St. Martinus Priesterverein Risiken
ausgesetzt.
Das Risikomanagement dient dazu, die durch unternehmerisches Handeln entstehenden Risiken beherrschbar zu machen und zu bewältigen.
Mit dem Rundschreiben 3/2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die
aufsichtsrechtlichen „Mindestanforderungen an das
Risikomanagement für Versicherer“ (MaRisk VA)
näher definiert bzw. zukunftsorientierte Vorgaben an
das Risikomanagement konkretisiert. Der Versicherungsverein hatte bereits in 2008 die Weiterentwicklung des Risikomanagements im Hinblick auf die sich
hieraus ergebenden Anforderungen aufgenommen. Das
Risikomanagement des St. Martinus Priestervereines
ist einem stetigen Weiterentwicklungsprozess unterworfen. Der St. Martinus Priesterverein wird in 2010
eine überarbeitete Fassung des Risikomanagements
vorlegen.
Als Krankenversicherungsverein im Sinne des § 53
Abs. 1 VAG (kleinerer Versicherungsverein) muss der
St. Martinus Priesterverein keine interne Revision
vorhalten.
Diese für unser Versicherungsunternehmen maßgeblichen Eckdaten wurden und werden bei der weiteren
Ausarbeitung und Gestaltung unseres Risikomanagements berücksichtigt.
Aufgaben und Organisation
Sicherlich sind dem St. Martinus Priesterverein
als kleinerem Versicherungsunternehmen und dem
damit verbundenen begrenzten Mitarbeiterstamm im
Hinblick auf die Gestaltung des Risikomanagements
im Vergleich zu den großen Unternehmen der privaten
Krankenversicherungen Grenzen gesetzt.
Aber: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst.
Für das Risikomanagement zuständig sind die Mitglieder des Vorstandes und die Verantwortlichen aller
betroffenen Fachbereiche.
89
Im Laufe des Geschäftsjahres 2009 hat der St. Martinus Priesterverein von der Firma innovas Innovative
Anwendungssysteme GmbH, Hamburg, erworbene
Programme zum Betrieb des neukonzipierten EDVAnwendungssystems „innovas HI“ eingeführt.
Versicherungstechnische Risiken
Für den versicherungstechnischen Bereich könnten
sich Risiken aus einem zufallsbedingten Anstieg der
Schadensaufwendungen oder der Veränderung der
biometrischen Grundlagen, z. B. der Sterbewahrscheinlichkeit, im Zeitablauf ergeben.
Diese Risiken werden vor allem durch die Verwendung aktueller Rechtsgrundlagen bei der Bemessung
der Deckungsrückstellung berücksichtigt.
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rück­
stellungen erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unter Verwendung realitätsnaher Rechnungsgrundlagen mit Sicherheitsmargen. Die Berechnungsverfahren sind in technischen Berechnungsgrundlagen
dokumentiert, die einem unabhängigen Treuhänder
und der Aufsichtsbehörde vorliegen.
Der angesetzte Rechnungszins in Höhe von 3 % ist
im Hinblick auf die bisherige und die erwartete Kapitalmarktentwicklung ausreichend vorsichtig bemessen
worden. Die für die rechnungsmäßigen Versicherungsleistungen zugrunde gelegten tariflichen Kopfschäden
werden jährlich überprüft, bei Änderungsbedarf können die Beiträge angepasst werden. Es fanden die in
der Kranken- und Pflegepflichtversicherung üblichen
und aktuariell anerkannten aktuellen Sterbetafeln
Berücksichtigung.
Für mögliche Großschäden besteht keine Rückver­
sicherung. Die bisherigen Versicherungsangebote
sind mit Prämienaufwendungen verbunden, die nach
unserem Kalkül eine Eigenversicherung der wahrscheinlichen Großschäden möglich macht. Bedingung
des Kalküls ist eine stetige Entwicklung des Versichertenbestands mit einer angemessenen Verjüngung durch
Neuzugänge. Außergewöhnlich hohe Großschäden
oder ein nachhaltiger Rückgang der Mitglieder können
jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden
und könnten die Entwicklung des Versicherungsvereins beeinträchtigen. Der St. Martinus Priesterverein
misst diesem Risikofaktor hohe Priorität bei. Diese
Einschätzung spiegelt sich in der Vorgabe wieder, in
dem Geschäftsjahr 2010 einen entsprechenden Rückversicherungsvertrag abzuschließen.
Risiken aus Kapitalanlagen
Primäres Ziel der Kapitalanlagepolitik des St. Martinus Priestervereines ist eine deutliche Priorisierung
des Sicherheitsaspektes und die Erzielung einer angemessenen Rendite.
Im Kapitalanlagenbereich besteht das wesentliche
Risiko darin, dass ein für die Ertragslage nachhaltig
erforderlicher Nettoertrag nicht erreicht wird. Diesem
90
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Risiko wird durch die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgabe soweit begegnet, dass bei möglichst
großer Sicherheit ausreichende Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.
Die Risiken aus Kapitalanlagen werden durch emittenten- und gattungsbezogene Limite begrenzt. Darüber
hinaus werden die gesetzlichen Vorgaben der Mischung
und Streuung der Kapitalanlagen eingehalten.
Marktrisiken
Für den St. Martinus Priesterverein von Bedeutung
war in dem Geschäftsjahr 2009 und ist in dem Geschäftsjahr 2010 insbesondere die weitere Entwicklung
des Wertpapiermarktes.
Die hieraus resultierenden Risiken in einzelnen
Wertpapieranlagen sind unseres Erachtens nicht exakt
abschätzbar. Selbstverständlich ist es die Aufgabe des
Vorstandes die Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt täglich zu beobachten und zu analysieren, eine
Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ist allerdings nicht detailliert möglich.
Im Geschäftsjahr 2009 sind weitere Kurswerterholungen aber teilweise auch Kurswertminderungen
bei den Kapitalanlagen eingetreten. Die differenzierte
insgesamt aber positive Kurswertentwicklung hat sich
in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010
fortgesetzt. Nach dem hohen Abschreibungsbedarf in
den Vorjahren waren in dem Geschäftsjahr 2009 Wertaufholungen zu verzeichnen, die zu Zuschreibungen
führten.
Jedoch ist die Wertentwicklung der im Bestand
befindlichen Wertpapiere von Emittenten, die stark
von der Finanzmarktkrise betroffen waren bzw. sind,
schwer einzuschätzen.
Bonitätsrisiken
Wertpapierpositionen sind neben dem Marktrisiko
auch dem Bonitätsrisiko des Emittenten unterworfen.
Der St. Martinus Priesterverein berücksichtigt im
Rahmen seiner Anlagepolitik durch Bankauskunft
und Vorlage der Geschäftsberichte ausschließlich
sichere Emittenten. Für eine Bewertung durch Rating­
agenturen sehen wir im Rahmen unserer begrenzten
Emittentenauswahl keine Veranlassung.
Unseren Kapitalanlagebestand haben wir nach Art
der Anlageform bzw. der Besicherung in drei Bonitätsrisikogruppen unterteilt, er weist zum Bilanzstichtag
folgende Struktur auf:
Mit einem geringen Risiko behaftet sind 83,64 %
des Kapitalanlagevermögens des St. Martinus Priestervereines, ein durchschnittliches Risiko tragen 7,46 %
die Investmentanteile innerhalb des Kapitalanlagevermögens. Mit einem erhöhten Risiko bewerten wir
8,90 % des Kapitalanlagevermögens, hierbei handelt
es sich um verschiedene Genussscheine inländischer
Kreditinstitute.
Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätsrisiken werden durch den Vorstand
selbst gesteuert. Sämtliche Zahlungsströme aus dem
versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung sind einbezogen.
Bei einer sich im Geschäftsjahr 2009 u. a. durch die
Zuführung von Kapitalanlagen in das Sicherungsvermögen reduzierten freien Liquidität aber gleichzeitigem
Aufbau des freien nicht dem Sicherungsvermögen zugeordneten Vermögen ist die laufende Zahlungsfähigkeit
des St. Martinus Priestervereines durch fortlaufend
zufließende Beitragseinnahmen und Kapitalerträge
grundsätzlich sichergestellt. Bei Eintritt mehrerer
bzw. ungewöhnlich hoher Großschäden müsste auf
Liquiditätsreserven der im Anlagevermögen und nicht
dem Sicherungsvermögen zugeordneten Wertpapiere
zurückgegriffen werden, um die Liquiditätsanforderungen solcher Großschäden abzudecken.
Operationale Risiken
Diese Risiken treten im Zusammenhang mit betrieblichen Systemen und Prozessen auf. Relevant sind
insbesondere technische, rechtliche oder personenbezogene Risiken.
Sicherheit im IT-Bereich
Des Weiteren könnten Risiken durch den Teil- oder
Gesamtausfall der Datenverarbeitungssysteme auftreten. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der EDV sind bereits
getroffen worden und werden der technologischen
Entwicklung weiterhin zeitnah angepasst.
Die Datenaufbereitung erfolgt bei dem St. Martinus
Priesterverein mittels IT-technischer Unterstützung.
Wir verfügen über eine der Organisationsstruktur Rechnung tragende weitestgehend konsolidierte Datenbasis.
Die Reproduktion der erfassten Daten und die Dokumentation der Abläufe ist unter den vorgenannten
Rahmenbedingungen sichergestellt. Die vorgehaltene
Datenqualität sehen wir als Grundlage einer effizienten
Risikomessung.
Solvabilitätsanforderungen
Die Solvabilität entspricht den aufsichtsrechtlichen
Anforderungen. Unter zulässiger Anrechnung der
stillen Reserven im Grundvermögen ist die Solvabilitätsspanne zum Bilanzstichtag in Höhe von 162 %
(i. V. 133 %) mit Eigenmitteln bedeckt.
Externe Risiken
Ein großes Risiko für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen ist der Eingriff des Gesetzgebers in
die Geschäftstätigkeit. Die im Hinblick auf eine grundlegende Reform der Sozialsysteme zu erwartenden
Vorgaben des Gesetzgebers – Konkretisierungen bzw.
Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie grundlegende Neuorientierung der
Pflegeversicherung – bergen grundsätzlich erhebliches
Risikopotenzial.
Unter Berücksichtigung des in der Satzung des St.
Martinus Priestervereines definierten Kreises der Mitglieder (§ 5 der Satzung) kann unseres Erachtens davon
ausgegangen werden, dass dieses Risikopotenzial für
unser Versicherungsunternehmen noch überschaubar
und kalkulierbar ist.
Besondere Ereignisse
nach Schluss des Geschäftsjahres
Besondere Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres ergaben sich nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2010
Die Reform der sozialen Pflegeversicherung kann in
ihren Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des St.
Martinus Priestervereines derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Der Vorstand geht allerdings
davon aus, dass mit Umsetzung der Reform weitere
finanzielle bzw. verwaltungstechnische Belastungen
auf den Geschäftsbereich „Pflegeversicherung“ zukommen werden.
Eine verpflichtende Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte für PKV-Unternehmen erwarten wir
in dem Geschäftsjahr 2010 nicht.
Die geplante Einführung der Eigenkapitalrichtlinien
Solvency II ab 2012 könnte uns als kleineres Versicherungsunternehmen vor neue, derzeit noch nicht
abschätzbare Herausforderungen stellen.
Grundsätzlich sehen die meisten Versicherer den
Nutzen von Solvency II. Zugleich befürchten aber
insbesondere die kleineren Versicherungsunternehmen
einen hohen organisatorischen Aufwand (Aktuare,
externe Berater, Berechnungen) bei der Umsetzung,
der zusammen mit größeren Kapitalanforderungen
sich auf kleinere Versicherungsunternehmen negativ
auswirken können.
Die Lage kleinerer Versicherungsunternehmen wird
in Solvency II nicht ausreichend berücksichtigt.
Inwieweit hier Ausnahmeregelungen für kleinere
Versicherungsunternehmen implementiert werden
können, ist derzeit offen. Die seitens der BaFin vertretene Position, die durchaus ein Verständnis für die Situation kleinerer Versicherungsunternehmen beinhaltet,
trägt zur Stärkung unserer Erwartungen/Hoffnungen
auf eine Implementierung von Ausnahmeregelungen
für kleinere Versicherungsunternehmen mit.
Auch die technische bzw. EDV-orientierte Umsetzung des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) beinhaltet
für unser Unternehmen insbesondere im Hinblick auf
die EDV-Umsetzung sowie die Finanzierung dieser
EDV-Umsetzung Herausforderungen, denen wir uns
in dem Geschäftsjahr 2010 stellen müssen.
91
Unter der Prämisse, dass in dem Geschäftsjahr 2010
keine weiteren gravierenden gesundheitspolitischen
Änderungen in Kraft treten und der unveränderten
Annahme, dass besondere Risiken nicht eintreten,
erwarten wir in vorsichtiger Betrachtungsweise für
das Geschäftsjahr 2010 wieder einen positiven Rohüberschuss, der allerdings unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 erwartet wird.
Stuttgart, im April 2010
St. Martinus
Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart
– Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG
Der Vorstand
Bernhard Mayer
Karl Wolf
3. Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes auf der Grundlage regelmäßiger schriftlicher
und mündlicher Berichterstattung überwacht und sich
über die Lage und Geschäftsentwicklung der Krankenund Sterbekasse jeweils zeitnah unterrichtet.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz
Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Kronenstraße 30,
70174 Stuttgart, hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts geprüft
und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Von dem Prüfungsergebnis haben wir zustimmend Kenntnis genommen.
Wir haben den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie
den Vorschlag über die Verwendung des Überschusses
geprüft und erheben keine Einwendungen. Wir billigen
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
empfehlen ihn zur Übernahme und Feststellung durch
die Mitgliedervertreterversammlung.
Für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete
Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und
allen Mitarbeiterinnen seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Stuttgart, den 19. April 2010
St. Martinus
Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Kranken- und Sterbekasse (KSK) - VVaG
Für den Aufsichtsrat
Franz Glaser
Aufsichtsratsvorsitzender
92
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
4. Jahresabschluss
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2009
A k t i v s e i t e
31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEUR
A.
Immaterielle Vermögensgegenstände
B. Kapitalanlagen
232.418,46
209
677.097,77
696
1. Aktien, Investmentanteile und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere
1.843.458,33
2.037
2. Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
6.959.326,00
5.204
3. Sonstige Ausleihungen
Schuldscheinforderungen und
Darlehen
1.442.048,63
1.582
340.039,77
596
2.500,00 10.587.372,73
3
11.264.470,50
10.118
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
II. Sonstige Kapitalanlagen
4. Einlagen bei Kreditinstituten
5. Andere Kapitalanlagen
C. Forderungen
Sonstige Forderungen
161.694,75
47
I. Sachanlagen und Vorräte
19.593,18
30
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,
Schecks und Kassenbestand
80.942,80
104
0,00
33
D.Sonstige Vermögensgegenstände
III.Andere Vermögensgegenstände
100.535,98
167
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten
204.139,99
136
II. Sonstiger Rechnungsabgrenzungsposten
554,35
1
204.694,34
137
11.963.814,03
10.678
Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen
den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig aufbewahrt
werden.
Stuttgart, den 13. April 2010
Der Treuhänder
Dagmar Striebel
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
93
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2009
P a s s i v s e i t e
31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2009
EUR
31.12.2008
TEUR
A. Eigenkapital
Gewinnrücklagen
1. Verlustrücklage gemäß § 37 VAG
414.591,78
221
2. Andere Gewinnrücklagen
390.779,56
391
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
805.371,34
612
I. Deckungsrückstellung
9.556.030,70
9.127
II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
374.536,99
519
654.368,84
181
2. erfolgsunabhängige
223.677,35
878.046,19
10.808.613,88
86
III.Rückstellung für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. erfolgsabhängige
9.913
C. Andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen
63.608,66
6
II. Sonstige Rückstellungen
116.245,00
91
179.853,66
97
169.975,15
56
0,00
0
11.963.814,03
10.678
D.Andere Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
davon:
aus Steuern: EUR 17.186,60 (Vorjahr EUR 4.012,97)
im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00)
E. Rechnungsabgrenzungsposten
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz einzustellende Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2009 unter
Beachtung von § 12 Abs. 3 Nr. 1 VAG sowie § 16 KaIV berechnet worden ist.
Stuttgart, den 17. März 2010
Der Verantwortliche Aktuar
Dipl.-Math. Dieter Förster
Aktuar (DAV)
94
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
2009
EUR
2009
EUR
2008
TEUR
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
2.524.111,92
2.316
0,00
0
2.524.111,92
2.316
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung
für Beitragsrückerstattung
0,00
72
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücks
gleichen Rechten und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
b) Erträge aus Zuschreibungen
86.532,62
87
457.298,42
404
193.395,80
200
c) Gewinne aus dem Abgang von
Kapitalanlagen
98.944,88
836.171,72
0
691
4. Aufwendungen für Versicherungsfälle
für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
Bruttobetrag
b) Veränderung der Rückstellung für noch
nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1.806.962,26
1.822
– 144.568,53
111
1.662.393,73
1.933
– 429.561,36
– 286
a) erfolgsabhängige
473.406,38
127
b) erfolgsunabhängige
137.706,74
49
5. Veränderung der übrigen versicherungs technischen Netto-Rückstellungen
Deckungsrückstellung
6. Aufwendungen für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen
für eigene Rechnung
611.113,12
176
Übertrag:
657.215,43
684
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
2009
EUR
95
2009
EUR
2008
TEUR
Übertrag:
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
für eigene Rechnung
657.215,43
684
118.083,30
126
Verwaltungsaufwendungen
8. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a)
Aufwendungen für die Verwaltung von
Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
36.264,62
35
65.942,09
351
c) Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen
150,00
102.356,71
0
386
9. Versicherungstechnisches Ergebnis
für eigene Rechnung
436.775,42
172
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge
104.682,39
116
2. Sonstige Aufwendungen
308.088,23
278
– 203.405,84
– 162
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
233.369,58
10
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
40.242,03
10
5. Jahresüberschuss
193.127,55
0
6. Einstellung in Gewinnrücklagen
in die Verlustrücklage nach § 37 VAG
193.127,55
0
0,00
0
7. Bilanzgewinn
96
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5. Anhang für das Geschäftsjahr 2009
A. Maßgebliche Rechtsvorschriften
Der Jahresabschluss wie auch der Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2009 wurden nach den für Versicherer
und gesellschaftsrechtlich geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die
Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(RechVersV) sowie der Satzung erstellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die im Rahmen
der Anschaffung eines neuen Abrechnungsprogramms
für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung vom
Hersteller im Berichtsjahr rückvergüteten Testunterstützungsleistungen führten für den über die aktivierten Eigenleistungen hinausgehenden Teil zu Anschaffungskostenminderungen. Die Abschreibungen werden
linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die Grundstücke und Gebäude sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend den steuerlich
zulässigen Sätzen, aktiviert. Für neun Eigentumswohnungen der Grundstücke und Gebäude in Meckenbeuren ist handelsrechtlich eine Bewertungseinheit des
Teileigentums gebildet. In Vorjahren wurden Sonderabschreibungen nach § 6b EStG vorgenommen.
Die Investmentanteile, die Genussrechte, die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet
und zu Anschaffungskosten bzw., sofern dauerhafte
Wertminderungen angenommen sind, zu niedrigeren
Börsenkurswerten zum 31. Dezember 2009 bilanziert.
Bei steigenden Börsenkurswerten wird das Wertaufholungsgebot beachtet und bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Die Bewertung der Schuldscheinforderungen und
Darlehen, der Einlagen bei Kreditinstituten, der anderen Kapitalanlagen, der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden.
Die Sachanlagen werden mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Deckungsrückstellung wurde nach den in den
technischen Berechnungsgrundlagen der jeweiligen
Tarife angegebenen Formeln einzelvertraglich berech-
net. Gemäß § 12a Abs. 1 VAG wurde ein Zuschreibungsbetrag aus überrechnungsmäßigen Zinserträgen
ermittelt, von dem zum Bilanzstichtag der Anteil
gemäß § 12a Abs. 2 VAG der Deckungsrückstellung
und der verbleibende Anteil gemäß § 12a Abs. 3 VAG
der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung zugeführt wurde. Der Vomhundertsatz nach
§ 12a Abs. 2 Satz 3 VAG beträgt im Geschäftsjahr 68
%. Gemäß § 12 Abs. 4a und § 12e VAG wurde der von
den Versicherten gezahlte Zuschlag der Deckungsrückstellung zugeführt. Im Zuge der Beitragsanpassung
zum 1. März 2009 wurde in der Krankheitskostenversicherung der Übergang auf die Sterbetafel „PKV 2009“
vollzogen. Als Rechnungsgrundlagen werden für die
Pflegepflichtversicherung unverändert die Sterbetafel
„PKV 2008“ sowie für die Sterbegeldversicherung unverändert die allgemeine Sterbetafel 1949/51 Männer
verwendet. Im Berichtsjahr wurden in den beiden letztgenannten Versicherungen keine Beitragsanpassungen
vorgenommen.
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird entsprechend § 341g Abs. 3 HGB
anhand eines statistischen Näherungsverfahrens ermittelt. Hierbei werden die in den ersten drei Monaten des
Folgejahres für das Geschäftsjahr geleisteten Schadenzahlungen berücksichtigt bzw. unter Berücksichtigung
von Erfahrungswerten der Versicherungsleistungen der
letzten fünf Jahre geschätzt. Im Näherungsverfahren
wurde für den Monat März 2010 ein Durchschnittswert
der letzten fünf Jahre, berücksichtigt.
Der Dotierung der Rückstellungen für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle in der Sterbegeldversicherung sowie in der Pflegepflichtversicherung werden
aus den Beobachtungszeiträumen Januar bis März der
Jahre 2005 bis 2009 durchschnittlich geleisteten Zahlungen zugrunde gelegt.
Die Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen wird entsprechend dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973
gebildet.
Die nicht versicherungstechnischen Rückstellungen
sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung des
Teilzeitgehalts, des Aufstockungsbetrags und des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung auf der Basis
eines Zinssatzes von 5,5 % angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Allgemein
Die gesondert dargestellte Entwicklung der Aktivposten A., B.I. und B.II. ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
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2. Immaterielle Vermögensgegenstände
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
handelt es sich im Wesentlichen um ein neues Abrechnungsprogramm für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie die Beihilfeabrechnung, das
nach Herstellung der Betriebsbereitschaft seit 2009 im
operativen Einsatz ist.
3. Kapitalanlagen
Der Bilanzwert der von der Kranken- und Sterbekasse
im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst genutzten Grundstücke und Bauten beträgt EUR 6.736,00.
Der Zeitwert der nach dem Anschaffungskostenwertprinzip aktivierten Kapitalanlagen (mit Grundstücke
und Bauten) beträgt EUR 12.349.507,92, die Bewertungsreserve beläuft sich nach Abzug der stillen Lasten (EUR 16.637,91) von dem Zeitwertreserven (EUR
1.101.675,33) auf EUR 1.085.037,42.
Der Zeitwert für das Objekt Stuttgart, Hohenzollernstraße 23, wurde letztmals durch Wertermittlung des
Gutachterausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart
vom 29. August 2008 entsprechend § 55 RechVersV
ermittelt. Die Zeitwerte der Mietwohngrundstücke,
Meckenbeuren Max-Eyth-Straße 43, wurden durch
Wertermittlung des Gutachterausschusses der Gemeinde Meckenbeuren vom 4. Dezember 2009 festgestellt. Die Ermittlungen der Zeitwerte der Grundstücke erfolgten entsprechend § 55 RechVersV. Die
Zeitwerte der Investmentanteile, der Genussrechte
sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderer
festverzinslicher Wertpapiere wurden entsprechend §
56 RechVersV anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag berechnet. Die Zeitwerte anderer Kapitalanlagen
entsprechen den Nennwerten.
97
98
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Für die ausgewiesenen Kapitalanlagen bestehen im Einzelnen folgende Zeitwerte:
Buchwert
TEUR
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Sonstige Ausleihungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen
Einlagen bei Kreditinstituten
Andere Kapitalanlagen
Derivative Finanzinstrumente gemäß § 285 Nr. 19 HGB:
Strukturierte Schuldverschreibungen mit Zinsrisiko
Zeitwert
TEUR
677,1
1.843,5
6.959,3
1.442,1
340,0
2,5
1.618,5
1.830,1
7.116,3
1.442,1
340,0
2,5
11.264,5
12.349,5
TEUR
TEUR
911,3
911,3
Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente wurden entsprechend § 56 RechVersV aus Geldkursen von
Preisstellern abgeleitet.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von
EUR 16.637,91 wurden nicht durchgeführt, da Wertminderungen nur von vorübergehender Dauer angenommen
werden (unterbliebene Abschreibungen auf Finanzinstrumente gemäß § 285 Nr. 19 HGB).
Die sonstigen Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sparbriefe Ligabank e. G., Regensburg
Darlehen an
Kirchlicher Hilfsfonds der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Stuttgart
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
250.000,00
850.000,00
1.020.096,96
171.951,67
546.305,27
185.688,49
1.442.048,63
1.581.993,76
Im Geschäftsjahr wurden durch die KSK ein nachrangiger Sparbrief über einen Nennwert von EUR 250.000,00
gezeichnet. Der Sparbrief hat eine Laufzeit von zehn Jahren und wird mit 4,0 % verzinst. Der Sparbrief kann
im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Liga Bank e. G., Regensburg, erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden.
Das Darlehen an den Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Stuttgart, ist in Höhe des ausgereichten Kreditbetrages grundpfandrechtlich erstrangig gesichert.
4. Eigenkapital
Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Verlustrücklage gemäß § 37 VAG
Vortrag zum 1. Januar 2009
Jahresüberschuss 2009
EUR 221.464,23
EUR 193.127,55
Stand am 31. Dezember 2009
EUR 414.591,78
Die anderen Gewinnrücklagen betragen EUR 390.779,50.
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
6. Summe B II.
Insgesamt
5. Andere Kapitalanlagen
4. Einlagen bei Kreditinstituten
3. Sonstige Ausleihungen
Schuldscheinforderungen und Darlehen
10.327.489,78
9.422.262,89
2.500,00
596.000,00
1.581.993,76
3.764.010,20
3.731.955,46
0,00
340.039,77
909.791,69
2.482.124,00
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
5.204.257,88
0,00
32.054,74
EUR
0,00
695.829,86
209.397,03
EUR
2.713.031,42
2.713.031,42
0,00
596.000,00
1.049.736,82
907.721,68
159.572,92
0,00
0,00
EUR
Bilanzwerte
Zugänge
Abgänge
Vorjahr
2.037.511,25
1. Aktien, Investmentanteile und andere
nicht festverzinsliche Wertpapiere
B II.Sonstige Kapitalanlagen
B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
B. Kapitalanlagen
A. Immaterielle Vermögensgegenstände
Aktivposten
Entwicklung der Aktivposten A., B I. und B II. im Geschäftsjahr 2009
193.395,80
193.395,80
0,00
0,00
0,00
180.665,80
12.730,00
0,00
0,00
EUR
Zu-
schreibungen
74.975,40
47.210,00
0,00
0,00
0,00
0,00
47.210,00
18.732,09
9.033,31
EUR
11.496.888,96
10.587.372,73
2.500,00
340.039,77
1.442.048,63
6.959.326,00
1.843.458,33
677.097,77
232.418,46
EUR
Ab-
Bilanzwerte
schreibungen Geschäftsjahr
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
99
100
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
5. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung setzt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Rückstellungen für die
Krankheitskostenversicherung
Sterbegeldversicherung
Pflegepflichtversicherung
6.931.457,29
644.839,00
1.979.734,41
6.590.425,37
650.844,00
1.885.199,97
9.556.030,70
9.126.469,34
II. Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
und Betrag gemäß § 12 a Abs. 3 VAG
Rückstellung für
erfolgsabhängige
Beitragsrück-
erstattung
EUR
Rückstellung für
erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
Poolrelevante
Rückstellung
aus der
Pflegepflicht-
versicherung
Betrag
gemäß
§ 12 a Abs. 3
VAG
EUR
EUR
1. Bilanzwerte Vorjahr
2. Zuführung
180.962,46
473.406,38
84.373,95
69.406,59
1.596,66
68.300,15
3. Bilanzwerte Geschäftsjahr
654.368,84
153.780,54
69.896,81
4. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 12 a VAG
229.697,23
Ein Teilbetrag von EUR 11.689,00 der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist zum Bilanzstichtag bereits festgelegt, aber noch nicht zugeteilt (gebundene Mittel).
Ein Teilbetrag von EUR 27.004,21 der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist zum
Bilanzstichtag bereits festgelegt, aber noch nicht zugeteilt (gebundene Mittel).
6. Sonstige Rückstellungen
Die nicht versicherungstechnischen sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Rückstellungen für
Altersteilzeit
Jahresabschluss
Beratungsaufwendungen
Urlaubsverpflichtungen/Überstunden
Übrige
EUR
52.535,00
36.990,00
10.000,00
13.900,00
2.820,00
116.245,00
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7. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten aus Steuern
Abrechnungssaldo aus der Beihilfe des Bischöflichen Ordinariats
Übrige sonstige Verbindlichkeiten
101
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
17.186,60
137.921,19
14.867,36
4.012,97
42.663,87
9.771,18
169.975,15
56.448,02
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
Siehe hierzu Abschnitt E.
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
Zur Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung wurde der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ein Betrag von TEUR 72 im Vorjahr (davon entfallen TEUR 7 auf die Mitversicherung GPV)
entnommen und der Deckungsrückstellung zugeführt.
3. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen – Deckungsrückstellung
Der Deckungsrückstellung waren im Geschäftsjahr nach versicherungsmathematischer Berechnung
EUR 429.561,36 (i. V. TEUR 286) kumuliert zuzuführen. Davon entfallen EUR – 6.005,00 (i. V. TEUR 5) auf
die Sterbegeldversicherung, EUR 341.031,92 (i. V. TEUR 118) auf die Krankheitskostenversicherung und
EUR 94.534,44 (i. V. TEUR 163) auf die Pflegeversicherung.
4.Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen
für eigene Rechnung
Gemäß § 81d VAG und § 14 Ziffer 38 der Satzung wurde der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ein Betrag von EUR 473.406,38 (i. V. TEUR 127) zugeführt.
Aus dem Überschuss des Geschäftsjahres wurden der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung EUR 137.706,74 (i. V. TEUR 49) zugeführt.
5. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Löhne und Gehälter
2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung
3. Aufwand für Altersversorgung
212.122,34
39.605,40
8.743,90
215.402,14
36.623,94
8.015,21
4. Aufwendungen insgesamt
260.471,73
260.041,29
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen sind planmäßige Abschreibungen von EUR 18.732,09 (i. V. TEUR 24)
und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 47.210,00 (i. V. TEUR 327) enthalten.
Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen betragen im Geschäftsjahr EUR 36.264,62 (i. V.
TEUR 34).
7. Rückversicherungssaldo
Der Rückversicherungssaldo als Saldo aller Aufwendungen und Erträge für das in der Rückdeckung gegebene
Versicherungsgeschäft beträgt im Geschäftsjahr EUR 0,00 (i. V. TEUR 0).
8. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge
Unter den sonstigen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung nichtversicherungstechnischer
Rückstellungen in Höhe von EUR 53,58 ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von
EUR 57.558,63.
EUR
234.117,30
Pflegepflichtversicherung *)
227.552,74
2.088.533,22
79.465,01
2.316.085,96
EUR
Vorjahr
940
853
0
943
Anzahl
Geschäftsjahr
954
862
429
957
Anzahl
Vorjahr
0,00
0,00
0,00
EUR
Geschäftsjahr
71.738,16
0,00
0,00
EUR
Vorjahr
Beiträge aus der
Brutto-Rückstellung
für erfolgsabhängige
Beitragsrückerstattung
*) In den gebuchten Bruttobeiträgen sind die Anteile aus der Mitversicherung GPV enthalten.
Die Anzahl der versicherten Personen beinhaltet auch die anteilig von St. Martinus versicherten Personen aus der Mitversicherung GPV.
2.289.994,62
84.353,85
Krankheitskosten- und
Sterbegeldversicherung
davon gesetzlicher Zuschlag
Einzelversicherung gegen laufenden Beitrag *) 2.524.111,92
Geschäftsjahr
Gebuchte Bruttobeiträge
Personen
gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 4 RechVersV
E. Angaben für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft
102
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
F. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte der Versicherungsverein durchschnittlich 4,75 Angestellte, davon eine
geringfügig Beschäftigte.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
des Vereins sind auf Seite 1 genannt.
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr
EUR 104.454,75.
Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 1.900,00.
Hinsichtlich der Anzahl der versicherten Mitglieder
zum 31. Dezember des Geschäfts- und des Vorjahres
in den einzelnen Versicherungszweigen wird auf Abschnitt E. verwiesen.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
einem unbefristet geschlossenen Softwarepflegevertrag
in Höhe von jährlich EUR 27.370,00.
Der Versicherungsverein ist Mitglied des Verbandes
der privaten Krankenversicherung e. V., Köln.
Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers (einschließlich Umsatzsteuer)
TEUR
Abschlussprüferleistungen
Andere Bestätigungsleistungen
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen
29
0
5
0
Gesamthonorar
34
Stuttgart, den 1. April 2010
St. Martinus Priesterverein der
Diözese Rottenburg-Stuttgart
– Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG
Der Vorstand
Bernhard Mayer
Karl Wolf
6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
– unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des St. Martinus Priesterverein der Diözese
Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse
(KSK) – VVaG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buch­
führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen han­delsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands des
Ver­sicherungsvereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der
103
Grund­lage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe­
zie­hung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 341 k HGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schluss­
prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so
zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Versicherungsvereins sowie
die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungs­legungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzie­rungs­grund­
sätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdar­stellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versicherungsvereins. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
ins­gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versicherungsvereins und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 15. April 2010
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Matthias Kopka
Wirtschaftsprüfer
Jens-Uwe Herbst
Wirtschaftsprüfer
104
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Leitung und Planung
K09
Den Weggang gestalten –
den Einstieg planen
Kosten: 20,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
04.05.2011
Studientag für GemeindereferentInnen,
die den Stellenwechsel vor sich haben
Der Abschied aus dem bisherigen Arbeitsbereich
und der Anfang in einem neuen Arbeitsfeld sollten
gut vorbereitet, geplant und auch gestaltet sein. Dazu
gibt es rechtzeitig vor dem Stellenwechsel Hinweise,
Anregungen und gegenseitige Beratung.
Termin/Ort:
12. Mai 2011
(Beginn: 9:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr)
Johann-Baptist-Hischer-Haus, Rottenburg
Referentin/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter
Kosten: 20,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
14.04.2011
Katechese und Verkündigung
K11
Katechumenat – Konversion –
Wiedereintritt
Erfahrungsaustausch und Impulse
für KatechumenatsbegleiterInnen
und alle pastoralen Dienste
(Reihe: Forum Glaubenskommunikation)
Im Katechumenat begegnen Menschen, die Christen
werden wollen und sich auf die Taufe vorbereiten,
Menschen, die einer anderen Kirche angehören und
katholisch werden wollen, oder Menschen, die wieder
zur Kirche zurückkehren.
Die Tagung ermöglicht den Erfahrungsaustausch und
gibt Impulse für Begleitung von Menschen auf dem
Katechumenatsweg.
Termin/Ort:
30. Mai 2011
(Beginn: 9:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr)
Pater-Kentenich-Begegnungshaus,
Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen
Referentin/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter
Katechese und Verkündigung
K12
Eucharistie- und Versöhnungskatechese
für Erwachsene
Workshoptag für alle Pastoralen Dienste
und ehrenamtliche MitarbeiterInnen
Was mit Kindern vertraut ist und mit vielen kreativen Ansätzen gelingt, kommt mit Erwachsenen
mühsamer daher.
In verschiedenen Workshops werden Ideen einer
erfahrungs- und biblischorientierten Eucharistie- und
Versöhnungskatechese für Erwachsene weitergegeben
und die Experimentierfreude in missionarisch geprägter
Zeit geweckt.
Termin/Ort:
31. Mai 2011
(Beginn: 09:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr)
Pater-Kentenich-Begegnungshaus,
Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen
Referentin/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter und Team
Kosten: 20,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
04.05.2011
Katechese und Verkündigung
K10
Wir möchten, dass unser Kind getauft wird
Einführung in die Taufgespräche
in Elterngruppen
Kurs für ehrenamtliche und
hauptamtliche MitarbeiterInnen
Der Kurs befähigt zur Planung und Durchführung
von Taufelterngesprächen.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Themen: Meine Rolle und Aufgabe als TaufkatechetIn; Lebensphase Geburt und Elternsein; Erschließungen zur Taufliturgie und ihren Symbolen; Tauftheologie; Ziele, Themen, Gestaltung von Taufgesprächen;
Theorie und Praxis der Gesprächsführung.
Die Inhalte werden so erarbeitet, dass sie für die Taufgespräche unmittelbar verwendet werden können.
Termin/Ort:
3.–5. Juni 2011
(Beginn: 16:00 Uhr; Ende: 14:00 Uhr)
Evangelische Diakonieschwesternschaft,
Herrenberg-Korntal
Katechese und Verkündigung
K14
Encontro anual para colaboradores(as)
na catequese das Comunidades
de idioma português
Colaboradores(as) na catequese das Comunidades de
idioma português são convidados(as) para uma troca de
experiências e para um aprofundamento dos conteúdos
e métodos referentes aos sacramentos e a catequese das
crianças e dos adultos.
Referentin/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter
Jahrestreffen
für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
in der Katechese
in portugiesischsprachigen Gemeinden
Kosten: 45,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
12.05.2011
Katechese und Verkündigung
K13
Zu Haus bei Gott
Tagung zur Firmpastoral
für alle pastoralen Dienste
und interessierte Ehrenamtliche
Was haben Kirchentüren, der Altar, die Glocken …
mit Leben und Glauben zu tun? Als „Katechese in Steinen“ bietet sich ein Kirchenraum auch als Lern- und
Erfahrungsort für die Firmkatechese an. Der Firmkurs
„Zu Haus bei Gott“ (erschienen im Kösel-Verlag) bietet
für die Erschließung des Kirchenraumes Bausteine für
Gruppentreffen und liturgische Feiern an.
MitarbeiterInnen in der Firmkatechese lernen exemplarische Bausteine für die Praxis kennen und setzen
sich mit Ihrer Rolle und Aufgabe in der Firmkatechese
auseinander.
Termin/Ort:
29.-30. Juni 2011
(Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 17:00 Uhr)
Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg
ReferentIn/Leitung:
Jens Ehebrecht-Zumsande,
Referent für Katechese, Erzbistum Hamburg
Dr. Claudia Hofrichter
Kosten: 47,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
26.05.2011
105
Portugiesischsprachige Mitarbeiter/innen in der
Katechese sind eingeladen zum Erfahrungsaustausch
und zur inhaltlichen und methodischen Erschließung
vom Themen in Sakramenten- und Erwachsenenkatechese.
Termin/Ort:
2.–3. Juli 2011
(Beginn: 09:00 Uhr; Ende: 13:00 Uhr)
Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg
ReferentInnen/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter;
Sr. Maria dos Santos Apoluceno, Pastorale Mitarbeiterin in der portugiesischsprachigen Gemeinde
Ludwigsburg und Backnang.
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
06.06.2011
Leitung und Planung
K15
Bevor es zum Eklat kommt
Mediation – in Konflikten erfolgreich bleiben
Tagung für alle pastoralen Dienste
in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg
und den Evangelischen Landeskirchen
in Baden und in Württemberg
Bei der Begegnung und Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Zusammenhängen kann es leicht zu Konflikten
kommen. Mediation kann dabei ein Weg der erfolgrei-
106
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
chen Konfliktregelung werden. Der Kurs thematisiert:
Was ist Mediation? Entstehung und Entwicklung von
Konflikten, Konflikte in Gruppen, Gesprächstechniken
zur Konfliktanalyse, Umgang mit destruktivem Konfliktverhalten, Konsequent in der Sache, konstruktiv
im persönlichen im Umgang: Impulse und Übungen zu
Elementen der Mediation für das berufliche Handeln.
→die biographische Perspektive einnehmen und
Glaube mit und für die Biographie buchstabieren
→das Kirchenjahr biographisch lesen
→das rituelle Potenzial der Kirche nutzen, fördern
und qualifizieren
→zu einer spirituellen Alltagsgestaltung anleiten
Termin/Ort:
4.–5. Juli 2011
(Beginn: 09:00 Uhr, Ende:17:00 Uhr)
Pater-Kentenich-Begegnungshaus,
Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen
→Experimente mit Liturgie und spiritueller Anleitung
ReferentInnen/Leitung:
Dr. Claudia Hofrichter, Mediatorin BM;
Clemens Dietz, Pastoralreferent, Mediator
Kosten:
140,– Euro komplett
Kosten: 47,– €
Kontakt:
Referat Katechese und Mediation
Anmeldung bis:
06.06.2011
Missionarische Experimente wagen
Zweiteiliger Kurs
Verkürzte NEUAUFLAGE
Thema:
Teil 1: 27.–29. Juni 2011
Teil 2: 24.–26. Oktober 2011
Beginn jeweils 10:00 Uhr; Ende: 13:00 Uhr
Ort:
Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg
Inhalt:
Teil 1:
Einmal richtig hinschauen und die Welt umarmen
- Soziologische und kirchensoziologische Erkenntnisse als Ausgangspunkt gegenwärtiger Pastoral
- missionarische Pastoral als inkarnatorische Pastoral: zeitgemäß und evangeliumsgemäß
- von Gott sprechen: plural, gläubig-zweifelnd und
christlich
→Experimente mit Sprache
Teil 2:
Aufgreifen, was in der Luft liegt und was wir am
besten können
- drei Dinge braucht der heutige Mensch:
Ritual, Spiritualität und Biografiearbeit
Leitung:
Dr. Christiane Bundschuh-Schramm
Anmeldung und Information:
Institut für Fort- und Weiterbildung der Diözese
Rottenburg-Stuttgart, Postfach 9, 72101 Rottenburg
am Neckar, Manuela Dreher, Sekretariat, Tel. 07472
922-152, E-Mail: MDreher.institut-fwb@bo.drs.de,
www.drs.de/institut-fwb, www.missionarischekirche.drs.de
Reihe: Spirituelle Theologie –
Glauben, Erfahren und Denken im Einklang
Die Reihe steht für die Verbindung von Theologie
und Spiritualität, Erfahrung und Reflexion,
Mystik und Politik,
geistlich-praktischem und
geistig-theoretischem Erkennen.
Studientagung:
Christliche Spiritualität und die vielen
Spiritualitäten
Angesichts des vielfältigen religiösen Angebots innerhalb und außerhalb der Kirchen fragen heute viele
Menschen nach Kriterien zur Unterscheidung der Geister. In einer Zeit, deren Kennzeichen Pluralismus und
die Auflösung von Milieus ist, wird das Individuum
vor mannigfaltige Entscheidungen gestellt. Kriterien
sind gefragt: Wie finde ich zu meiner (christlichen)
Spiritualität? Was hilft mir, was behindert mich auf
einem geistlichen Weg? Woran erkenne ich das Wirken des Geistes und wie entlarve ich meine eigenen
„geistlichen“ Projektionen?
In der christlichen Tradition wurden unterschiedliche Konzepte entwickelt, die sich mit dieser Unterscheidung beschäftigt haben. Diese sollen exemplarisch
dargestellt werden, nicht aus einem historischen
Interesse, sondern, um auch für heute Hilfen zur Unterscheidung der Geister in den Herausforderungen der
Zeit zu formulieren.
Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Zielgruppe:
haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige in Erwachsenenbildung, Pastoral und weiteren Berufsfeldern
kirchlicher Arbeit
Termin:
Freitag, 20. Mai 2011 bis Samstag, 21. Mai 2011
Leitung:
Dr. Erika Straubinger-Keuser, Fachbereich Theologie,
HA XI
Referent:
Prof. P. DDr. Michael Plattig O.Carm.,
Professor für Theologie der Spiritualität an der
Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster;
Leiter des Instituts für Spiritualität in Münster; vielfältige Erfahrungen in Fort- und Weiterbildung sowie
zahlreiche Veröffentlichungen zur Spiritualität des
Christentums
Kosten: Inclusive Übernachtung und Verpflegung:
EZ: 115,– €/DZ: 105,– €
(ohne Übernachtung/Verpflegung inclusive 95,– €)
Tagungsort:
Christkönigshaus Stuttgart, Paracelsusstraße 89
Veranstalter:
Fachbereich Theologie der HA XI in Kooperation mit
der keb der Diözese
Anmeldeschluss:
Montag, 28.März 2011
Anmeldung und ausführliches Programm über:
Diözese Rottenburg-Stuttgart,
Fachbereich Theologie,
Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart,
Tel: 0711 9791 284; Fax: 0711 9791 383 1803
E-Mail: theologie@bo.drs.de
www.drs.de/index.php?id=10344
Osterleuchter abzugeben
Der Leuchter ist aus Bronce und 110 cm hoch.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei
Herrn Manfred Haaga,
78727 Oberndorf-Beffendorf,
Telefon 07423 3704.
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Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Kirchliches Amtsblatt
für die Diözese Rottenburg-Stuttgart
Postvertriebsstück/PVSt, Deutsche Post AG,
»Entgelt bezahlt« E 4189
Herausgegeben und verlegt vom Bischöflichen Ordinariat Rottenburg
Postfach 9 · 72101 Rottenburg am Neckar
Soweit nicht kostenlose Lieferung an Kirchliche Stellen erfolgt,
Bezugspreis jährlich 38,35 €
Layout und Druck:
Bischöfliches Ordinariat,
Abteilung Zentrale Verwaltung · Hausdruckerei,
Rottenburg am Neckar
Gedruckt auf 100 % Altapier (blauer Engel).
Beilage zum Verlesen – Kirchliches Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Deutsche Bischofskonferenz
Aufruf der deutschen Bischöfe
zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land
(Palmsonntags-Kollekte 2011)
In den Gottesdiensten am Palmsonntag
richten sich die Gedanken der katholischen
Christen in Deutschland wieder auf das
Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit
und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das
Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem
lenken wir den Blick auf unsere Schwestern
und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den
Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue
halten.
Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode
für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat
Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn sie wenige
sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der
Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe,
die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils (…) klingt
mit besonderer Kraft an den Orten, an denen
es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben
wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande
ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses
und der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der
Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer
des Friedens und Apostel der Versöhnung
werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen
Gesellschaft bei.
Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir
zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an
Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen,
Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen
im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche
sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere
Mitchristen in schwieriger lage erfahren, dass
sie nicht allein gelassen sind.
Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie
ihrem Dienst an den Menschen nachkommen
kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der Palmsonntags-Kollekte.
Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer
Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches
Vergelt‘s Gott.
Würzburg, den 24. Januar 2011
Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart
+ Dr. Gebhard Fürst
Bischof
Die Kollekte wird am Palmsonntag, dem 17. April 2011, gehalten.
Beilage zum Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Bischöfliches Ordinariat
Wort der katholischen Bischöfe
zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
am 27. März 2011
Liebe Schwestern und Brüder,
am 27. März 2011 sind die Bürgerinnen und
Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen,
den neuen Landtag zu wählen. Wir erinnern
Sie an diese in unserer Verfassung verankerte
Bürgerpflicht und bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Damit geben Sie
dem neu zu wählenden Landtag für seine 15.
Legislaturperiode eine breite Legitimation.
Wir dürfen uns bewusst vor Augen führen:
Unser Wahlrecht ist ein demokratisches
Grundrecht, um das uns viele Menschen in
zahlreichen Ländern der Erde beneiden.
Nutzen Sie die Chance, am 27. März 2011 die
politische Richtung in Baden-Württemberg
für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen.
Nicht an der Wahl teilzunehmen, heißt: auf
die Vertretung der eigenen Meinung im Parlament zu verzichten und politische Randgruppen zu stärken.
Entscheiden Sie sich für die Kandidatinnen
und Kandidaten, die beim Beantworten der
anstehenden Sachfragen zum Wohl aller
Bürgerinnen und Bürger zielführende und
nachhaltige Wege beschreiten wollen. Die
Herausforderungen im Land sind in der Tat
sehr vielfältig. Beispielhaft wollen wir daran
erinnern:
•Für die Zukunft unseres Landes wird es entscheidend darauf ankommen, ausreichend
Haushaltsmittel zur Unterstützung von
Familien und zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufzubringen, neue Investitionen
im Schul- und Hochschulbereich zu tätigen
und die Infrastruktur des Landes zu sanieren.
•Die Staatsverschuldung muss, wie es auch
die Verfassung verlangt, zurückgefahren
werden.
•Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in
unserem Land nach der Finanzkrise zwar
zurückgegangen. Unser Augenmerk muss
jedoch auch weiterhin auf die Ausbildungssituation und auf Arbeitsangebote für ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gerichtet werden.
•Das Engagement in der ehrenamtlichen Betätigung, die unser Land auszeichnet, sollte
auch in Zukunft unterstützt und gefördert
werden.
•Das Recht auf Bildung sollen alle Bürger
in unserem Land, unabhängig von Herkommen und materiellen Möglichkeiten,
wahrnehmen können.
Wir denken aber auch an so wichtige Fragen
wie die nach der Würde des menschlichen
Lebens in allen seinen Phasen: Die Fragen der
Biomedizin, der Bewahrung der Schöpfung,
die Fragen nach dem Umgang mit Embryonen, aber auch das Thema Behinderte und
Kranke in unserer Gesellschaft und schließlich die Frage nach Alter, Sterben und Tod.
Diese Themen werden für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend sein. Daher
ist es wichtig, dass uns im Parlament auch
künftig Frauen und Männer vertreten, die mit
Weitblick, Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor Gott und den Menschen in
unserem Land handeln.
Darum bitten wir Sie nochmals: Lassen
Sie Ihr Stimmrecht nicht achtlos verfallen,
sondern gehen Sie ganz bewusst zur Landtagswahl und bestimmen Sie so über die
Zusammensetzung und die Mehrheiten im
Landtag mit! Ermuntern Sie auch die Menschen in Ihrer Umgebung, an dieser Wahl
teilzunehmen! Wir ermutigen besonders auch
die jungen Menschen, die zum ersten Mal zur
Wahl aufgerufen sind, ihrer politischen Meinung mit der Abgabe ihrer Stimme Gewicht
zu geben.
Wir danken den Mitgliedern des Landtags
für die in der zu Ende gehenden Wahlperiode geleistete Arbeit. Wir sind dankbar dafür,
dass sich so viele Männer und Frauen bereit
erklärt haben, politische Verantwortung zu
übernehmen. Den Kandidatinnen und Kandidaten, die am 27. März 2011 gewählt werden,
wünschen wir Gottes Segen für ihren Dienst
an unserer Gesellschaft.
Freiburg/Rottenburg-Stuttgart, den 1. März 2011
+ Dr. Robert Zollitsch
Erzbischof von Freiburg
+Dr. Gebhard Fürst
Bischof von Rottenburg-Stuttgart
Das Wort der Bischöfe zur Landtagswahl soll am 19./20. März 2011 den Gemeinden in
geeigneter Weise bekannt gegeben werden.
Sperrfrist für Presse, Hörfunk und Fernsehen 19. März 2011, 18:00 Uhr.
Beilage zum Verlesen – Kirchliches Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011
Bischöfliches Ordinariat
Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst
zur „Bischof-Moser-Kollekte“
Liebe Schwestern und Brüder,
auch in diesem Jahr bitte ich Sie, durch
die Kollekte an Ostern die Bischof-MoserStiftung zu unterstützen. Wie Sie wissen, soll
diese Stiftung eine finanzielle Grundsicherung aufbauen, damit qualifizierte pastorale
Dienste in der Verkündigung, Liturgie und
Katechese in den Kirchengemeinden und
anderen Seelsorgebereichen langfristig zur
Verfügung stehen.
Unsere pastoralen Mitarbeiter leisten einen
unverzichtbaren Dienst bei der Verkündigung
des Evangeliums in Wort und Tat, bei der Feier
der Liturgie und bei den karitativen Diensten
in Gemeinde und Diözese. Sie fördern das Engagement der Menschen an verschiedensten
Orten der Seelsorge, machen ihnen Mut und
unterstützen die ehrenamtliche Arbeit Vieler
durch fachkundige Hilfestellung.
Die Bischof-Moser-Stiftung fördert derzeit
mehrere Projekte in Kirchengemeinden, in
denen Seelsorgerinnen und Seelsorger Ehrenamtliche begleiten. So unterstützt ein
ständiger Diakon Frauen und Männer, die
ehrenamtlich in der Seelsorge für alte Menschen in Pflegeheimen mitarbeiten. Oder
eine Pastoralreferentin begleitet im Projekt
„Kirchengemeinde-Schule-Bildung“ Jugendbegleiterinnen und -begleiter, die in der kirchlichen Jugendarbeit neue Wege suchen und in
Schulen mit Ganztagesbetreuung gehen.
Um solche Projekte einer missionarischen
Pastoral verwirklichen zu können, bedarf es
eines kontinuierlichen finanziellen Aufbaus
der Bischof-Moser-Stiftung. Sie soll dazu
beitragen, dass auch in Zukunft genügend
pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zur Verfügung stehen, um Menschen im
Glauben zu fördern.
Daher bitte ich Sie, liebe Schwestern und
Brüder, um Ihre hochherzige Spende für die
Bischof-Moser-Stiftung zur Förderung pastoraler Dienste und sage Ihnen ein herzliches
Vergelt‘s Gott für Ihre Unterstützung!
Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen
die Freude unseres auferstandenen Herrn,
Jesus Christus!
Ihr
+ Dr. Gebhard Fürst
Bischof
Dieser Aufruf soll am Palmsonntag oder an Ostern in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.