Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg Stuttgart
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Kirchliches Amtsblatt - Diözese Rottenburg Stuttgart
E 4189 Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Nr. 4 Rottenburg am Neckar, 15. März 2011 – Apostolischer Stuhl – Botschaft des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. für die Fastenzeit 2011 70 – Deutsche Bischofskonferenz – Band 55 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG, Stuttgart, Bericht über das Geschäftsjahr 2009 85 Den Weggang gestalten – den Einstieg planen – Studientag für GemeindereerentInnen, die den Sellenwechsel vor sich haben 104 72 Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Katechumenat – Konversion – Wiedereintritt – Erfahrungsaustausch und Impulse für KatechumenatsbegleiterInnen und alle pastoralen Dienste (Reihe: Forum Glaubens kommunikation) 104 73 Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur "Bischof-Moser-Kollekte" 74 Eucharistie- und Versöhnungskatechese für Erwachsene – Workshoptag für alle Pastoralen Dienste und ehrenamtliche MitarbeiterInnen 104 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2011) – Bischöfliches Ordinariat – Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen – Bischöfliches Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart 74 Caritas-Fastenopfer am 12./20. März 2011 77 Heilig-Land-Kollekte der deutschen Diözesen am Palmsonntag, 17. April 2011 78 Veränderung der Mietkosten bei Ordens gestellungsverträgen BO Nr. 2398 – 16.09.1996, Absatz 2.3 78 Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) der Diözese – Organisationserlass 79 Richtlinien zur Verleihung des Titels Kirchenmusikdirektor/-in 80 Richtlinien zur Verleihung des Titels Chordirektor DCV 81 Korrektur zur Veröffentlichung BO Nr. 5923 vom 10.12.2010 (KABl. 2011, S. 12) – Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle 81 – Personalangelegenheiten – Personalnachrichten 82 Wohnung für Ruhestandsgeistlichen 83 83 Blickwechsel Missionarisch Kirche sein in der Vertrauenskrise – Zweite Pastoraltagung 83 Stressbewältigung im privaten Alltag und Beruf 104 Zu Haus bei Gott – Tagung zur Firmpastoral für alle pastoralen Dienste und interessierte Ehrenamtliche 105 Encontro anual para colaboradores(as) na catequese das Comunidades de idioma português – Jahrestreffen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Katechese in portugiesischsprachigen Gemeinden 105 Bevor es zum Eklat kommt – Mediation – in Konflikten erfolgreich bleiben – Tagung für alle pastoralen Dienste in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg 105 Missionarische Experimente wagen – Zweiteiliger Kurs – Verkürzte Neuauflage 106 Studientagung: Christliche Spiritualität und die vielen Spiritualitäten 106 Osterleuchter abzugeben 107 – Beilage – Aufruf der deutschen Bischöfe zur Palmsonntags-Kollekte 2011 – zum Verlesen – Mitteilungen – Wallfahrten nach Kroatien und in die Türkei Wir möchten, dass unser Kind getauft wird – Einführung in die Taufgespräche in Elterngruppen – Kurs für ehrenamtliche und hauptamtliche MitarbeiterInnen 84 Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur Bischof-Moser-Kollekte – zum Verlesen 70 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Apostolischer Stuhl Botschaft des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. für die Fastenzeit 2011 "Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt!" (vgl. Kol 2,12) Liebe Brüder und Schwestern! Die Fastenzeit, die uns zur Feier des heiligen Osterfestes hinführt, ist für die Kirche eine überaus kostbare und wichtige liturgische Zeit. Im Hinblick darauf freue ich mich, ein besonderes Wort an euch zu richten, da sie mit entsprechendem Eifer gelebt werden soll. Während die Gemeinschaft der Kirche der endgültigen Vereinigung mit ihrem Bräutigam beim ewigen Ostern entgegenharrt, verstärkt sie, unermüdlich im Gebet und in Werken der Liebe, ihre Anstrengungen auf dem Weg der Reinigung im Geist, um mit größerer Fülle aus dem Geheimnis der Erlösung das neue Leben in Christus zu schöpfen (vgl. Präfation für die Fastenzeit 1). 1. Dieses Leben ist uns schon am Tag unserer Taufe geschenkt worden, als für uns, die wir "mit der Taufe am Tod und an der Auferstehung Christi Anteil haben", "das freudige und erhebende Abenteuer der Jüngerschaft" begonnen hat (Homilie am Fest der Taufe des Herrn, 10. Januar 2010). Der heilige Paulus betont in seinen Briefen immer wieder die einzigartige Gemeinschaft mit dem Sohn Gottes, die durch dieses Bad der Taufe gewirkt wird. Die Tatsache, dass man die Taufe in den meisten Fällen als Kind empfängt, macht deutlich, dass es sich um ein Geschenk Gottes handelt: Keiner verdient sich das ewige Leben aus eigener Kraft heraus. Das Erbarmen Gottes, das die Sünde hinweg nimmt und es ermöglicht, so zu leben, "wie es dem Leben in Christus Jesus entspricht" (Phil 2,5), wird dem Menschen unentgeltlich geschenkt. Der Völkerapostel erläutert in seinem Brief an die Philipper den Sinngehalt der Umwandlung, welche sich durch die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi vollzieht, indem er ihr Ziel aufzeigt: "Christus will ich erkennen und die Macht seiner Auferstehung und die Gemeinschaft mit seinen Leiden; sein Tod soll mich prägen. So hoffe ich, auch zur Auferstehung von den Toten zu gelangen" (Phil 3,10-11). Die Taufe ist also kein Ritus der Vergangenheit, sondern die Begegnung mit Christus, der die ganze Existenz des Getauften formt, ihm göttliches Leben verleiht und ihn zu einer aufrichtigen Umkehr ruft, die von der Gnade begonnen und getragen wird und so die Vollgestalt Christi erreichen lässt. Die Taufe steht in einer besonderen Beziehung zur Fastenzeit als einem günstigen Moment, um die rettende Gnade zu erfahren. Die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils haben alle Hirten der Kirche dazu aufgerufen, "die der Fastenliturgie eigenen Taufmotive stärker" zu nutzen (Konstitution Sacrosanctum Concilium, 109). Denn immer schon verbindet die Kirche die Osternacht mit der Feier der Taufe: In diesem Sakrament wird jenes große Geheimnis wirksam, in dem der Mensch der Sünde stirbt, des neuen Lebens im auferstandenen Christus teilhaftig wird und denselben Geist Gottes empfängt, der Jesus von den Toten auferweckt hat (vgl. Röm 8,11). Dieses unentgeltliche Geschenk muss immer wieder neu in jedem von uns entfacht werden, und die Fastenzeit bietet uns einen dem Katechumenat ähnlichen Weg an, der für die Christen der frühen Kirche wie auch für die Taufbewerber von heute eine unersetzbare Schule des Glaubens und des christlichen Lebens ist: Sie erleben die Taufe wirklich als einen entscheidenden Moment für ihre ganze Existenz. 2. Was könnte sich besser eignen, um ernsthaft den Weg auf Ostern zu beschreiten und uns auf die Feier der Auferstehung des Herrn – das freudigste und feierlichste Fest des ganzen Kirchenjahres – vorzubereiten, als sich vom Wort Gottes leiten zu lassen? Deshalb führt uns die Kirche in den Evangelientexten der Sonntage der Fastenzeit hin auf eine besonders innige Begegnung mit dem Herrn, indem sie uns die Etappen der christlichen Initiation noch einmal durchlaufen lässt: für die Katechumenen im Hinblick auf den Empfang des Sakramentes der Wiedergeburt; für die schon Getauften, um neue und maßgebende Schritte in der Nachfolge Christi und in der vollkommeneren Hingabe an Ihn zu setzen. Der erste Sonntag des Weges durch die Fastenzeit macht die Verfassung unseres Menschseins auf dieser Erde deutlich. Der siegreiche Kampf gegen die Versuchungen, mit dem die Sendung Jesu beginnt, ist eine Einladung, sich der eigenen Schwachheit bewusst zu werden, um die Gnade zu empfangen, die von Sünden frei macht und neue Kraft in Christus ausgießt, der Weg, Wahrheit und Leben ist (vgl. Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 25). Er ist ein deutlicher Aufruf, sich daran zu erinnern, dass der christliche Glaube, nach dem Beispiel Jesu und in Gemeinschaft mit Ihm, einen Kampf "gegen die Beherrscher dieser finsteren Welt" (Eph 6,12) einschließt, in welcher der Teufel am Werk ist, der auch heute nicht müde wird, den Menschen, der sich dem Herrn nähern will, zu versuchen: Christus geht daraus als Sieger hervor, um auch unser Herz für die Hoffnung zu öffnen und uns darin zu leiten, die Verführungen des Bösen zu besiegen. Das Evangelium von der Verklärung des Herrn stellt uns die Herrlichkeit Christi vor Augen, die die Auferstehung vorwegnimmt und die Vergöttlichung des Menschen ankündigt. Die Gemeinschaft der Christen erkennt, dass sie wie die Apostel Petrus, Jakobus und Johannes "beiseite […] auf einen hohen Berg" (Mt 17,1) geführt wird, um in Christus, als Söhne im Sohn, wie- Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 71 der das Geschenk der göttlichen Gnade zu empfangen: "Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich Gefallen gefunden habe; auf ihn sollt ihr hören." (V. 5). Es ist eine Einladung, vom Lärm des Alltags Abstand zu nehmen, um in die Gegenwart Gottes einzutauchen: Er möchte uns tagtäglich ein Wort zukommen lassen, das tief in unseren Geist eindringt, wo es Gut und Böse unterscheidet (vgl. Hebr 4,12), und das den Willen stärkt, dem Herrn nachzufolgen. Der Weg durch die Fastenzeit findet seine Vollendung in den Drei Österlichen Tagen, besonders in der großen Vigil der Osternacht: Bei der Erneuerung des Taufversprechens bekennen wir von neuem, dass Christus der Herr unseres Lebens ist, jenes Lebens, das Gott uns geschenkt hat, als wir "aus dem Wasser und dem Heiligen Geist" wiedergeboren wurden, und wir bekräftigen von neuem unseren festen Entschluss, dem Werk der Gnade zu entsprechen, um seine Jünger zu sein. Die Bitte Jesu an die samaritische Frau: "Gib mir zu trinken!" (Joh 4,7), die ihren Platz in der Liturgie des dritten Sonntages hat, drückt die Leidenschaft Gottes für jeden Menschen aus und möchte in unserem Herzen den Wunsch nach dem Geschenk der "sprudelnden Quelle […], deren Wasser ewiges Leben schenkt" (V. 14), wecken: Es ist die Gabe des Heiligen Geistes, der die Christen zu "wahren Beter[n]" macht, die fähig sind, den Vater "im Geist und in der Wahrheit" (V. 23) anzubeten. Nur dieses Wasser vermag unseren Durst nach dem Guten, nach der Wahrheit und nach der Schönheit zu löschen! Nur dieses Wasser, das uns der Sohn gibt, bewässert die Wüsten der unruhigen und unzufriedenen Seele, "bis sie ruht in Gott", wie es das bekannte Wort des heiligen Augustinus sagt. 3. Unser Eingetaucht-Sein in Tod und Auferstehung Christi durch das Sakrament der Taufe drängt uns jeden Tag aufs neue dazu, unser Herz von der Last der materiellen Dinge zu befreien, von jener egoistischen Bindung an die "Erde", die uns arm macht und uns daran hindert, für Gott und den Nächsten bereit und offen zu sein. In Christus hat sich Gott als die Liebe offenbart (vgl. 1 Joh 4,7-10). Das Kreuz Christi, das "Wort vom Kreuz" verdeutlicht die rettende Kraft Gottes (vgl. 1 Kor 1,18), die geschenkt wird, um den Menschen aufzurichten und ihm das Heil zu bringen: Liebe in ihrer radikalsten Form (vgl. Enzyklika Deus caritas est, 12). Durch die traditionellen Übungen des Fastens, des Almosengeens und des Gebetes, Ausdrucksweisen der Verpflichtung zur Umkehr, erzieht die Fastenzeit dazu, die Liebe Christi immer radikaler zu leben. Das Fasten, das unterschiedlich begründet sein kann, hat für den Christen einen tief religiösen Sinn: Indem wir unseren Tisch ärmer machen, lernen wir unseren Egoismus zu überwinden, um in der Logik des Schenkens und der Liebe zu leben; indem wir den Verzicht auf etwas auf uns nehmen – nicht bloß auf etwas Überflüssiges – lernen wir, unseren Blick vom eigenen "Ich" abzuwenden, um jemanden an unserer Seite zu entdecken und Gott im Angesicht vieler unserer Brüder zu erkennen. Für den Christen hat das Fasten nichts mit einer Ichbezogenheit zu tun, sondern es öffnet mehr und mehr auf Gott hin und auf die Bedürfnisse der Menschen und sorgt dafür, dass die Liebe zu Gott auch die Liebe zum Nächsten einschließt (vgl. Mk 12,31). Der "Sonntag des Blindgeborenen" stellt uns Christus als das Licht der Welt vor Augen. Das Evangelium fragt jeden einzelnen von uns: "Glaubst du an den Menschensohn?". "Ich glaube, Herr!" (Joh 9,35.38), bestätigt freudig der Blindgeborene und macht sich so zur Stimme eines jeden Glaubenden. Das Heilungswunder ist das Zeichen dafür, dass Christus zusammen mit dem Augenlicht auch unseren inneren Blick öffnen möchte, damit unser Glaube immer tiefer wird und wir in Ihm unseren einzigen Retter erkennen können. Er erhellt alle Dunkelheit des Lebens und lässt den Menschen als "Kind des Lichtes" leben. Wenn uns am fünften Sonntag die Auferweckung des Lazarus verkündet wird, werden wir mit dem letzten Geheimnis unserer Existenz konfrontiert: "Ich bin die Auferstehung und das Leben. […] Glaubst du das?" (Joh 11,25-26). Für die christliche Gemeinschaft ist das der Augenblick, mit Marta offen alle Hoffnung auf Jesus von Nazaret zu setzen: "Ja, Herr, ich glaube, dass du der Messias bist, der Sohn Gottes, der in die Welt kommen soll" (V. 27). Die Gemeinschaft mit Christus in diesem Leben bereitet uns darauf vor, die Grenze des Todes zu überwinden, um für immer in Ihm zu leben. Der Glaube an die Auferstehung der Toten und die Hoffnung auf das ewige Leben öffnen unseren Blick für den letzten Sinn unserer Existenz: Gott hat den Menschen für die Auferstehung und das Leben erschaffen, und diese Wahrheit gibt der Geschichte der Menschen, ihrer persönlichen Existenz und ihrem Leben in der Gesellschaft wie auch der Kultur, der Politik und der Wirtschaft ihren wahren und letztgültigen Sinn. Ohne das Licht des Glaubens endet das ganze Universum eingeschlossen in einem Grab ohne Zukunft, ohne Hoffnung. Auf unserem Weg sehen wir uns auch der Versuchung des Haben-Wollens gegenüber, der Habsucht nach Geld, die die Vorrangstellung Gottes in unserem Leben gefährdet. Die Besitzgier bringt Gewalt, Missbrauch und Tod hervor; aus diesem Grunde erinnert die Kirche besonders in der Fastenzeit an die Übung des Almosengebens, das heißt an das Teilen. Die Vergötterung der Güter hingegen entfernt nicht nur vom anderen, sondern sie entblößt den Menschen, macht ihn unglücklich, betrügt ihn, weckt falsche Hoffnungen, ohne das zu verwirklichen, was sie verspricht, weil sie die materiellen Dinge an die Stelle Gottes setzt, der allein Quelle des Lebens ist. Wie kann man die Vatergüte Gottes verstehen, wenn das Herz voll von sich selbst und den eigenen Plänen ist, mit denen man sich einbildet, sich die Zukunft sichern zu können? Es ist die Versuchung, so zu denken wie der Reiche im Gleichnis: "Nun hast du einen großen Vorrat, der für viele Jahre reicht …". Wir kennen das Urteil des Herrn: "Du Narr! Noch in dieser Nacht wird man dein Leben 72 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 von dir zurückfordern …" (Lk 12,19-20). Die Übung des Almosengebens ist ein Aufruf, Gott den Vorrang zu geben und dem anderen gegenüber aufmerksam zu sein, um unseren guten Vater neu zu entdecken und sein Erbarmen zu empfangen. In der gesamten Fastenzeit bietet uns die Kirche das Wort Gottes sehr reichlich an. Wenn wir es betrachten und verinnerlichen, um es tagtäglich zu leben, lernen wir eine kostbare und unersetzbare Form des Gebetes kennen. Denn das aufmerksame Hören auf Gott, der unaufhörlich zu unserem Herzen spricht, nährt den Weg des Glaubens, den wir am Tag der Taufe begonnen haben. Das Gebet erlaubt uns auch, eine neue Auffassung der Zeit zu gewinnen: Ohne die Perspektive der Ewigkeit und der Transzendenz unterteilt sie nämlich nur unsere Schritte auf einen Horizont hin, der keine Zukunft hat. Im Gebet finden wir hingegen Zeit für Gott, um zu erkennen, dass "seine Worte nicht vergehen werden" (vgl. Mk 13,31), um einzutreten in jene innige Gemeinschaft mit Ihm, die "niemand uns nimmt" (vgl. Joh 16,22) und die uns für die Hoffnung öffnet, die nicht zugrunde gehen lässt, für das ewige Leben. Kurz gesagt, der Weg durch die Fastenzeit, auf dem wir eingeladen sind, das Geheimnis des Kreuzes zu betrachten, bedeutet, dass "sein Tod mich prägen soll" (Phil 3,10), um eine tiefe Umkehr in unserem Leben verwirklichen zu können: sich verwandeln lassen durch das Wirken des Heiligen Geistes wie der hl. Paulus auf dem Weg nach Damaskus; unsere Existenz mit Entschiedenheit am Willen Gottes ausrichten; uns von unserem Egoismus befreien, indem wir die Machtsucht über die andern überwinden und uns der Liebe Christi öffnen. Die Fastenzeit ist eine geeignete Zeit, um unsere Schwachheit einzugestehen und nach einer ehrlichen Prüfung unseres Lebens die erneuernde Gnade des Sakramentes der Versöhnung zu empfangen sowie entschieden auf Christus zuzugehen. Liebe Brüder und Schwestern, durch die persönliche Begegnung mit unserem Erlöser und durch Fasten, Almosengeben und Gebet führt uns der Weg der Umkehr auf Ostern hin zur Wiederentdeckung unserer Taufe. Empfangen wir in dieser Fastenzeit wieder neu die Gnade, die Gott uns in jenem Moment geschenkt hat, damit er all unser Handeln erleuchte und leite. Was das Sakrament bezeichnet und bewirkt, sollen wir jeden Tag in der Nachfolge Christi großzügiger und überzeugender leben. Auf diesem unseren Weg vertrauen wir uns der Jungfrau Maria an, die das Wort Gottes im Glauben und im Fleisch geboren hat, um wie sie in den Tod und die Auferstehung ihres Sohnes Jesus einzutauchen und das ewige Leben zu erlangen. Aus dem Vatikan, am 4. November 2010 Benedictus PP. XVI. Deutsche Bischofskonferenz Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2011) In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue halten. Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils (…) klingt mit besonderer Kraft an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen Gesellschaft bei. Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind. Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der PalmsonntagsKollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt‘s Gott. Würzburg, den 24. Januar 2011 Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart + Dr. Gebhard Fürst Bischof Die Kollekte wird am Palmsonntag, dem 17. April 2011 gehalten. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Bischöfliches Ordinariat Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Liebe Schwestern und Brüder, am 27. März 2011 sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Wir erinnern Sie an diese in unserer Verfassung verankerte Bürgerpflicht und bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Damit geben Sie dem neu zu wählenden Landtag für seine 15. Legislaturperiode eine breite Legitimation. Wir dürfen uns bewusst vor Augen führen: Unser Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht, um das uns viele Menschen in zahlreichen Ländern der Erde beneiden. Nutzen Sie die Chance, am 27. März 2011 die politische Richtung in Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen. Nicht an der Wahl teilzunehmen, heißt: auf die Vertretung der eigenen Meinung im Parlament zu verzichten und politische Randgruppen zu stärken. Entscheiden Sie sich für die Kandidatinnen und Kandidaten, die beim Beantworten der anstehenden Sachfragen zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zielführende und nachhaltige Wege beschreiten wollen. Die Herausforderungen im Land sind in der Tat sehr vielfältig. Beispielhaft wollen wir daran erinnern: • Für die Zukunft unseres Landes wird es entscheidend darauf ankommen, ausreichend Haushaltsmittel zur Unterstützung von Familien und zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufzubringen, neue Investitionen im Schul- und Hochschulbereich zu tätigen und die Infrastruktur des Landes zu sanieren. • Die Staatsverschuldung muss, wie es auch die Verfassung verlangt, zurückgefahren werden. • Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in unserem Land nach der Finanzkrise zwar zurückgegangen. Unser Augenmerk muss jedoch auch weiterhin auf die Ausbildungssituation und auf Arbeitsangebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet werden. • Das Engagement in der ehrenamtlichen Betätigung, die unser Land auszeichnet, sollte auch in Zukunft unterstützt und gefördert werden. • Das Recht auf Bildung sollen alle Bürger in unserem Land, unabhängig von Herkommen und materiellen Möglichkeiten, wahrnehmen können. 73 Wir denken aber auch an so wichtige Fragen wie die nach der Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen: Die Fragen der Biomedizin, der Bewahrung der Schöpfung, die Fragen nach dem Umgang mit Embryonen, aber auch das Thema Behinderte und Kranke in unserer Gesellschaft und schließlich die Frage nach Alter, Sterben und Tod. Diese Themen werden für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend sein. Daher ist es wichtig, dass uns im Parlament auch künftig Frauen und Männer vertreten, die mit Weitblick, Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor Gott und den Menschen in unserem Land handeln. Darum bitten wir Sie nochmals: Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht achtlos verfallen, sondern gehen Sie ganz bewusst zur Landtagswahl und bestimmen Sie so über die Zusammensetzung und die Mehrheiten im Landtag mit! Ermuntern Sie auch die Menschen in Ihrer Umgebung, an dieser Wahl teilzunehmen! Wir ermutigen besonders auch die jungen Menschen, die zum ersten Mal zur Wahl aufgerufen sind, ihrer politischen Meinung mit der Abgabe ihrer Stimme Gewicht zu geben. Wir danken den Mitgliedern des Landtags für die in der zu Ende gehenden Wahlperiode geleistete Arbeit. Wir sind dankbar dafür, dass sich so viele Männer und Frauen bereit erklärt haben, politische Verantwortung zu übernehmen. Den Kandidatinnen und Kandidaten, die am 27. März 2011 gewählt werden, wünschen wir Gottes Segen für ihren Dienst an unserer Gesellschaft. Freiburg/Rottenburg-Stuttgart, den 1. März 2011 + Dr. Robert Zollitsch Erzbischof von Freiburg +Dr. Gebhard Fürst Bischof von Rottenburg-Stuttgart Das Wort der Bischöfe zur Landtagswahl soll am 19./20. März 2011 den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Sperrfrist für Presse, Hörfunk und Fernsehen 19. März 2011, 18:00 Uhr. 74 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen zur „Bischof-Moser-Kollekte“ Liebe Schwestern und Brüder, auch in diesem Jahr bitte ich Sie, durch die Kollekte an Ostern die Bischof-Moser-Stiftung zu unterstützen. Wie Sie wissen, soll diese Stiftung eine finanzielle Grundsicherung aufbauen, damit qualifizierte pastorale Dienste in der Verkündigung, Liturgie und Katechese in den Kirchengemeinden und anderen Seelsorgebereichen langfristig zur Verfügung stehen. Unsere pastoralen Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst bei der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, bei der Feier der Liturgie und bei den karitativen Diensten in Gemeinde und Diözese. Sie fördern das Engagement der Menschen an verschiedensten Orten der Seelsorge, machen ihnen Mut und unterstützen die ehrenamtliche Arbeit Vieler durch fachkundige Hilfestellung. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert derzeit mehrere Projekte in Kirchengemeinden, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger Ehrenamtliche begleiten. So unterstützt ein ständiger Diakon Frauen und Männer, die ehrenamtlich in der Seelsorge für alte Menschen in Pflegeheimen mitarbeiten. Oder eine Pastoralreferentin begleitet im Projekt „Kirchengemeinde-SchuleBildung“ Jugendbegleiterinnen und -begleiter, die in der kirchlichen Jugendarbeit neue Wege suchen und in Schulen mit Ganztagesbetreuung gehen. Um solche Projekte einer missionarischen Pastoral verwirklichen zu können, bedarf es eines kontinuierlichen finanziellen Aufbaus der Bischof-Moser-Stiftung. Sie soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft genügend pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um Menschen im Glauben zu fördern. Daher bitte ich Sie, liebe Schwestern und Brüder, um Ihre hochherzige Spende für die Bischof-Moser-Stiftung zur Förderung pastoraler Dienste und sage Ihnen ein herzliches Vergelt’s Gott für Ihre Unterstützung! Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen die Freude unseres auferstandenen Herrn, Jesus Christus! Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahr 2010 eine Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz erlassen (KABl. 15.10.2010, S. 290 ff.). Auf dieser Grundlage setzt Herr Bischof Dr. Fürst folgendes Bischöfliches Gesetz in Kraft, welches die Prüfung der persönlichen Eignung von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, zu deren Auftrag die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehört, konkretisiert. BO Nr. 5086 – 16.02.11 PfReg. F 1.1 Bischöfliches Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart1 Präambel Aus Sorge um das körperliche und geistige Wohl junger Menschen, zur Gewährleistung der Qualität kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und zur Wahrung des christlichen Erziehungsauftrags muss sichergestellt werden, dass nur von ihrer Persönlichkeit her geeignete Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden. Dementsprechend wird das nachfolgende Gesetz erlassen. § 1 Persönliche Eignung Die Diözese, die Kirchengemeinden, die Dekanate und deren Einrichtungen haben hinsichtlich der persönlichen Eignung insbesondere sicherzustellen, dass keine Personen, die in kirchlichen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese betreuen, eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Ihr + Dr. Gebhard Fürst Bischof Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen Bezug genommen wird, gilt dieses für weibliche und männliche Personen – ausgenommen Geistliche – in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen Form geführt. 1 Dieser Aufruf soll am Palmsonntag oder an Ostern in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 § 2 Führungszeugnis (1) Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 1 haben sich die dort genannten kirchlichen Rechtsträger bei der Einstellung von den eingesetzten Personen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Bereits eingesetzte Personen sind vom Träger bis zum 30.06.2011 zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aufzufordern. Den sonstigen kirchlichen Rechtsträgern wird empfohlen, entsprechende Regelungen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen in ihren Einrichtungen zu erlassen. (2) Die Verpflichtung nach Abs. 1 gilt insbesondere für die Beschäftigung folgender Personengruppen: 1. Geistliche 2. Ordensangehörige in einem Gestellungsverhältnis in Einrichtungen im Jurisdiktionsbereich des Diözesanbischofs 3. Pastoral- und Gemeindereferenten 4. Bildungs- und Dekanatsjugendreferenten 5. Mitarbeiter in Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft 6. Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberater 7. Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft 8. Chorleiter, Kirchenmusiker, Mesner, Hausmeister 9. sonstige im Sinne von § 1 hauptamtlich eingesetzte Personen. (3) Die Vorlagepflicht von Führungszeugnissen betrifft auch Honorarkräfte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende, Mehraufwandentschädigungskräfte und andere, insbesondere aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung vergleichbar tätige Personen, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig in Kontakt kommen. § 3 Verfahren 75 § 4 Handlungspflichten in kinder- und jugendpastoralen Handlungsfeldern (1) Mitarbeiter, die in kinder- und jugendpastoralen Handlungsfeldern eingesetzt sind, haben die zur Abwendung der Gefährdung notwendigen Schritte einzuleiten, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden. (2) Sofern sich ein solcher Verdacht gegen einen Geistlichen oder Ordensangehörigen oder gegen einen haupt-, neben- oder ehrenamtlichen kirchlichen Mitarbeiter richtet, ist dieser unverzüglich der Kommission sexueller Missbrauch anzuzeigen. Auf die Regularien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der Diözese RottenburgStuttgart wird ausdrücklich hingewiesen.2 § 5 Regelung für Ehrenamtliche (1) Die Träger der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sind gehalten, bei der Auswahl von in diesem Bereich eingesetzten Ehrenamtlichen eine größtmögliche Sorgfalt im Hinblick auf die Geeignetheit dieser Personen anzuwenden. (2) Der Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit setzt in der Regel eine nachgewiesene Schulung voraus, die der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen dient. (3) Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Ehrenerklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen abzugeben, in der sie darüber hinaus erklären, dass sie nicht wegen einer der in § 1 genannten Straftatbestände bestraft worden sind und auch kein Ermittlungsverfahren insoweit gegen sie eingeleitet worden ist. § 6 Ausführungsregelungen (1) Das Führungszeugnis nach § 2 ist unmittelbar nach Zugang von dem jeweiligen Personalverantwortlichen zu prüfen und danach in einem verschlossenen Umschlag zur Personalakte bzw. zu den Akten des Rechtsträgers zu nehmen. Der Generalvikar kann zu den Regelungen dieses Gesetzes Ausführungsregelungen erlassen, die dessen Bestimmungen konkretisieren oder gegenüber dessen Bestimmungen aus begründetem Anlass strengere Anforderungen vorsehen können. (2) Die Kosten für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses im Rahmen des Einstellungsverfahrens trägt der Dienstnehmer. Im Falle einer eventuell in einer Ausführungsregelung nach § 6 geregelten wiederholten Zeugnisvorlagepflicht werden die Kosten für weitere Zeugnisausstellungen vom Dienstgeber erstattet. Die Höhe dieser Kosten ist in geeigneter Form zu belegen. § 7 Inkrafttreten (3) Der Generalvikar kann für einzelne Rechtsträger oder Gruppen von Rechtsträgern eine andere Person oder Verwaltungsstelle mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach Abs. 1 beauftragen. Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Rottenburg, den 25.02.2011 + Dr. Gebhard Fürst Bischof 2 BO Nr. A 2461 – 1.10.02; PfReg. F 1.1 76 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die MitarbeiterInnen im Bereich Jugend (HA III) 1. Vorlageintervall: In Ergänzung der erstmaligen Zeugnisvorlage im Rahmen der Einstellung nach § 2 (1) des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum RottenburgStuttgart muss eine wiederholte Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für die vom Gesetz umfassten hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft tätigen Personen in einem regelmäßigem Abstand von drei Jahren erfolgen. 2. Haupt-, nebenberufliche Mitarbeiter und Honorarkräfte Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 2 des o.g. Gesetzes gilt für hauptberuflich, nebenberuflich oder als Honorarkraft tätige Personen der Hauptabteilung III uneingeschränkt. 3. Zivil- und Freiwilligendienstleistende Zivil- und Freiwilligendienstleistende haben vor Dienstbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das BJA und die BDKJ-Diözesanstelle wirken auf eine Umsetzung in den Mitgliedsverbänden und Einsatzstellen hin. 4. Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die MitarbeiterInnen im Bereich Schulen 1. Lehrkräfte und Angestellte Angestellte oder verbeamtete Lehrkräfte haben vor der erstmaligen Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Anschließend soll eine erneute Vorlage alle 5 Jahre erfolgen. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Angestellten im Bereich der Schulen. 2. Praktikanten und Zivildienstleistende Praktikantinnen und Praktikanten müssen vor Beginn des Praktikums ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Gleiches gilt für Zivil- und Ersatzdienstleistende vor deren Dienstbeginn. 3. Studierende der Katholischen Akademie Domschule Würzburg Studierende von „Theologie im Fernkurs“ der Katholischen Akademie Domschule Würzburg haben vor dem Eintritt in das religionspädagogische Praktikum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, im Anschluss daran im Falle einer Weiterbeschäftigung alle 5 Jahre. 4. Ehrenamtliche im Bereich Schulpastoral Ehrenamtlich tätige Personen im Bereich Schulpastoral, die als Betreuungskräfte an den „Tagen der Besinnung und Orientierung“ teilnehmen, haben vor Beginn Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine schriftliche Erklärung gem. § 5 (3) des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart abzugeben, sowie eine geeignete Schulung nachzuweisen. 5. Pastoral- und Gemeindereferenten Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite Vorlage muss vor der Beauftragung erfolgen. Beim Quereinstieg von externen Bewerbern ist beim erstmaligen Eintritt das Zeugnis vorzulegen, die zweite Vorlage erfolgt vor der Beauftragung. Nach der Beauftragung ist das Zeugnis von im Bereich Schulen eingesetzten Pastoralund Gemeindereferenten gemäß Ziffer 1 alle 5 Jahre vorzulegen. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Ausführungsregelung zur Anwendung des Gesetzes zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Rottenburg-Stuttgart für die pastoralen MitarbeiterInnen 1. Priester a) inländische Priester Die erstmalige Zeugnisanforderung soll für angehende Priester vor der Aufnahme in die Diözesantheologenschaft erfolgen. Die nächste Vorlage muss vor der Admissio erfolgen. b) ausländische Priester und Ordensgestellungen Bei der Anstellung ausländischer Priester ist vom Entsendebischof eine Unbedenklichkeitserklärung einzuholen. Bei Ordensgestellungen muss vom Orden, sofern anforderbar, das erweiterte Führungszeugnis des Priesters, zumindest aber eine Unbedenklichkeitserklärung, vorgelegt werden. 2. Ständige Diakone Die erste Zeugnisvorlage muss vor der Aufnahme ins Interessentenjahr erfolgen, die zweite Vorlage vor der Weihe. 3. Pastoralreferenten und Gemeindereferenten Angehende Pastoralreferenten und Gemeindereferenten (m/w) sollen das Zeugnis erstmalig vor der Aufnahme in den Bewerberkreis vorlegen. Die zweite Vorlage muss vor der Beauftragung erfolgen. Beim Quereinstieg von externen Bewerbern ist beim erstmaligen Eintritt das Zeugnis vorzulegen, die zweite Vorlage erfolgt vor der Beauftragung. 4. Sonstiges bei der Diözese angestelltes Personal, das in Kirchengemeinden tätig ist (Mesner, Hausmeister, Pfarramtssekretärinnen) Die Zeugnisvorlage erfolgt vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme. Durchführungshinweis: Die Aufforderung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt jeweils durch die personalverwaltende, aktenführende Stelle. Dr. Clemens Stroppel Generalvikar 77 BO Nr. 1093 – 18.02.11 PfReg. H 7.4 b Caritas–Fastenopfer am 19./20. März 2011 „Investieren Sie in Menschlichkeit!“ Spenden ermöglichen karitative Arbeit vor Ort „Investieren Sie in Menschlichkeit“. Unter diesem Motto ruft die Caritas am 19. und 20. März zum Caritas-Fastenopfer in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart auf. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40 Prozent der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden für sozial-karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für Dienste und Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort und an den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF). Menschlichkeit drückt sich nicht nur in Mitgefühl oder Hilfsbereitschaft Schwächeren gegenüber aus. Menschlichkeit kommt auch zum Tragen, wenn sich Menschen mit Respekt und auf gleicher Augenhöhe begegnen. Für Menschen mit Behinderung ist eine solche Erfahrung noch immer nicht selbstverständlich. Sie erleben Distanz, Mitleid oder auch übermäßiges Hilfeangebot. Im Blick ist nur ihre Behinderung, nicht sie als Mensch. Auch wenn dies oft der Ängstlichkeit und Unsicherheit in der Begegnung mit Menschen mit Behinderung geschuldet ist: es verletzt. Und vor allem: Es grenzt aus. Unter dem Motto „Kein Mensch ist perfekt. Menschen mit Behinderung – Menschen wie du und ich“ will die Caritas in ihrer Jahreskampagne 2011 einen Beitrag leisten, Barrieren von Unsicherheit und Unverständnis zwischen Menschen mit und ohne Behinderung abzubauen, zum Dialog ermutigen und mit der Vision eines selbstverständlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen von Anfang an infizieren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis in die 90er Jahre viel Energie darauf verwendet, Einrichtungen aufzubauen, die Menschen mit Behinderung in einer geschützten Umgebung zu fördern. Seit einigen Jahren stehen diese Einrichtungen in einem Veränderungsprozess. Sie setzen auf die Integration in den allgemeinen Arbeitmarkt; auch sollen Menschen mit Behinderung selbstbestimmt zwischen unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten wählen können. Für sie unterhält die Caritas und die katholischen Kirchengemeinden darum vielfältige Dienste und unterstützende Angebote. Der Wirkungskreis der Caritas ist aber noch viel größer: Vor allem für Familien, die heute im Alltag viele Herausforderungen zu bewältigen haben, will die Caritas günstige Rahmenbedingungen schaffen. Können doch gerade Kinder und ihre Familien schnell von Armut bedroht sein, verliert etwa ein Elternteil seinen Arbeitsplatz oder geht die Ehe in die Brüche. 78 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Hier hilft die Caritas mit ihren Angeboten schnell und unkompliziert weiter. Mit Beratungsangeboten von der Erziehungs- bis zur Suchtberatung, mit Elternkursen und der Arbeit mit Jugendlichen knüpft die Caritas ein dichtes Netz an Hilfe und Unterstützung. Damit dieses Hilfenetz auch weiterhin verlässlich bestehen bleibt, ist die Caritas bei ihrer Arbeit immer mehr auf freiwillige Spenden angewiesen. Die Spenden werden für Hilfsangebote direkt vor Ort eingesetzt: 40 Prozent der Sammlung bleibt in den Kirchengemeinden für karitative Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für Dienste und Projekte in der jeweiligen Caritas-Region vor Ort, wovon zehn Prozent für den Sozialdienst katholischer Frauen bestimmt sind. Die Caritas bittet um Spenden unter dem Stichwort „Caritas-Fastenopfer“ auf das Konto 2 666 222 bei der BW-Bank (BLZ 600 501 01). BO Nr. 1092 – 18.02.11 PfReg. H 7.4 b Apostel der Versöhnung Palmsonntagskollekte am 17. April für die Christen im Heiligen Land Der Nahe Osten stand in den vergangenen Wochen immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Massenproteste haben zu Umstürzen in der Region geführt. Auch die Christen in den Ländern des Heiligen Landes sind davon betroffen. Welche Folgen die Unruhen für sie haben werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Doch schon jetzt ist deutlich: Die Christen im Heiligen Land bedürfen dringend der weltweiten Solidarität, wie sie sie am Palmsonntag erleben. Die Deutschen Bischöfe schreiben hierzu: „In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue halten. Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils (...) klingt mit besonderer Kraft an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen Gesellschaft bei. Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger Lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind. Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der PalmsonntagsKollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt‘s Gott.“ Das Generalsekretariat des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande, Steinfelder Gasse 17, 50670 Köln versendet an die Pfarrgemeinden Plakate für den Aushang und Textvorschläge für die Ankündigung. Sämtliche Materialien stehen im Internet als Download zur Verfügung: www.palmsonntagskollekte.de Die Seelsorger werden gebeten, auch die Mitgliedschaft im Verein vom Heiligen Lande zu empfehlen. Die Erträge der Kollekte sind unter Verwendung der dafür zugesandten Überweisungsformulare (BuchungsNr. 86 100 500) an die Kasse der Diözesanverwaltung zu überweisen. BO Nr. 696 – 14.02.11 PfReg. N 2.3e Veränderung der Mietkosten bei Ordensgestellungsverträgen BO Nr. A 2398 – 16.09.1996, Absatz 2.3 2.3 Unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 des Muster-Ordensgestellungsvertrages wird geregelt, dass für Ordenspriester, die mietfrei in einem Pfarrhaus oder in einer diözesanen Einrichtung wohnen oder denen auf Kosten der Diözese eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, das Gestellungsgeld monatlich um 320 € (3.840,– € jährlich, einheitliche Durchschnittsmiete) gemindert wird. Bei Ordenspriestern, die als Vikare eingesetzt sind und in der Ausbildungs- bzw. Einarbeitungsphase stehen, werden 255,– € monatlich (3.060,– € jährlich) abgezogen. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 79 Die Nebenkosten sind nach dem tatsächlichen Verbrauch mit dem Vermieter (in der Regel die örtliche Kirchenpflege) abzurechnen. Abstimmung mit der Hauptabteilung VI Caritas und ggf. mit Unterstützung der jeweiligen CaritasRegion in ihrer spitzenverbandlichen Funktion. Bei Ordenspriestern, die ihren Wohnsitz nicht im Pfarrhaus haben, entfällt der Abzug für die Wohnung. Entstehen deshalb Fahrtkosten zwischen Ordenshaus (Wohnung) und Pfarrei (Dienstort) sind die Auslagen dafür nicht erstattungsfähig. 4. Bei den ökumenischen Beratungsstellen (Aalen, Albstadt, Tübingen und Tuttlingen) wird die Kooperation mit den evangelischen Partnern fortgesetzt und systematisch weiterentwickelt. Für die Psychologische Beratungsstelle Aalen wird im Jahr 2011 eine weitergehende Trägeroption, ggf. die Abgabe der Trägerschaft an vorhandene karitative Träger, geprüft. Inkrafttreten zum 1. Juli 2011. BO Nr. 758 – 08.02.11 PfReg, B 2.1 Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) der Diözese Organisationserlass In Ziffer 9 des Organisationserlasses zur Zusammenführung von Psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Diözese (EFL) und Erziehungsberatungsstellen (EB) des Caritasverbandes zur Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft des Caritasverbandes vom 25.02.2009 (BO Nr. A 437; KABl Nr. 4/2009 v. 15.03.2009) wurden für die von diesem Erlass nicht betroffenen Psychologischen Beratungsstellen in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft der Diözese vorläufige Regelungen getroffen. Diese vorläufigen Regelungen werden nun durch folgenden Organisationserlass ersetzt: 1. Die Trägerschaft bzw. Mitträgerschaft der Diözese für die Psychologischen Beratungsstellen in Aalen, Albstadt, Horb, Reutlingen, Tübingen, Stuttgart (Ruf und Rat) und Tuttlingen bleibt mittelfristig erhalten. 2. Die in Nr. 1 genannten PFL-Stellen werden ab 01.04.2011 einheitlich als Einrichtungen der Diözese in der unmittelbaren Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas des Bischöflichen Ordinariats betrieben. 3. Das Dekanat trägt Sorge für die Gestaltung, die Förderung und die Koordination des gesamten sozial-karitativen kirchlichen Handelns (vgl. § 4 Abs. 1 DekO sowie Rahmenordnung zur Kooperation zwischen den Dekanaten und dem Caritasverband, BO Nr. A 180 vom 24.01.2008). Deshalb vertritt der Dekan auch das sozial-karitative kirchliche Handeln der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) in Trägerschaft der Diözese gegenüber dem jeweiligen Stadt- und Landkreis in 5. Die Rechnungsführung erfolgt ab 01.04.2011, soweit dies nicht vom evangelischen Mitträger übernommen wird, unmittelbar bei der Diözese. 6. Das Inventar bzw. die sächliche Ausstattung der PFL werden vom zuständigen Dekanat für den weiteren Betrieb in Trägerschaft der Diözese bzw. in ökumenischer Mitträgerschaft zur Verfügung gestellt, es sei denn, das Dekanat widerspricht dieser Regelung durch ausdrücklichen Beschluss bis zum 31.03.2011. Die Diözese tritt in vorhandene Verträge des Dekanats zum Betrieb der PFL (z. B.: Mietverträge o. ä.) ein. Zweckgebundene Rücklagen des Dekanats werden in Abstimmung zwischen Hauptabteilung Caritas und Dekanat für den Betrieb der örtlichen PFL verwandt. 7. Aufgaben und Kompetenzen der PFL-Leitungen werden im Rahmen einer Stellenbeschreibung definiert. Die Leitungen in diözesaner Anstellung werden dem Fachreferenten der Hauptabteilung VI Caritas unmittelbar unterstellt. Bei den ökumenischen Beratungsstellen werden je nach Anstellung der Leitung im Rahmen der ökumenischen Kooperation Beteiligungs- und Mitspracherechte des Mitträgers vereinbart. 8. Für die Beratungsstellen gilt die diözesane Konzeption der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) vom 07.04.2010. Dies bedeutet für die Kooperation im Dekanat u. a.: a) Die PFL wirkt am Auftrag der Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten zum diakonischen Handeln mit. In diesem Kontext gilt es, die Erfahrungen der PFL in kirchlichen Bezügen vor Ort zu thematisieren. b) Die Leitung der PFL kooperiert mit den anderen katholischen Einrichtungen und Seelsorgeeinheiten und wirkt mit bei einer zuverlässigen, strukturierten und abgestimmten Zusammenarbeit in ihrem Themenspektrum im Dekanat. Auf Einladung des Dekans nimmt die PFLLeitung an Konferenzen im Dekanat teil (vgl. § 22 Abs. 8 DekO). c) Die strategischen Ziele werden von der Hauptabteilung VI Caritas zusammen mit dem Dekan entsprechend der örtlichen Bedarfe abgestimmt. 80 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 d) Der Dekan wirkt entsprechend § 22 Abs. 5 DekO bei Zielvereinbarungen der/des Träger/s mit der PFL-Leitung mit. e) Der Träger bestellt die Leitung der PFL im Einvernehmen mit dem Dekan und dem Mitträger (bei ökumenischen Stellen). 9. Ein Dekan wird von der Dekanekonferenz zur beratenden Mitgliedschaft in der Trägerkonferenz der PFL entsandt. Der betreffende Dekan erhält ein Informations- und Initiativrecht gegenüber der Trägerkonferenz bzw. der Hauptabteilung VI Caritas. Er vertritt die Dekanate in der Trägerkonferenz. 10.Die Einrichtungen der Hauptabteilung VI Caritas (Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) und Telefonseelsorge (TS)) bilden mitarbeitervertretungsrechtlich zum Beginn der 8. Amtsperiode der Mitarbeitervertretungen (Frühjahr 2014) eine Einrichtung nach § 1 a MAVO. Wahlberechtigt im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) sind, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach der MAVO, die Beschäftigten der Diözese in der Zuständigkeit der Hauptabteilung VI Caritas aus den Bereichen Psychologische Familien- und Lebensberatung (PFL) und Telefonseelsorge (TS), sowie die diözesanen Angestellten, die der PFL des Diözesancaritasverbandes zugewiesen wurden und vor Ort in einer Einrichtung des Caritasverbandes tätig sind. Für die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zur 8. Amtsperiode eine Mitarbeitervertretung und Sondervertretung der Hauptabteilung VI Caritas (MAV und SV - PFL-TS) gebildet. Dieser Organisationserlass tritt zum 01.04.2011 in Kraft. Anderslautende Regelungen zu den Psychologischen Beratungsstellen in Trägerschaft bzw. ökumenischer Mitträgerschaft der Diözese werden hiermit außer Kraft gesetzt. Rottenburg, den 8. Februar 2011 Dr. Clemens Stroppel Generalvikar BO Nr. 1091 – 08.02.11 PfReg. F 1.9 Richtlinien zur Verleihung des Titels „Kirchenmusikdirektor/-in“ Für herausragende Verdienste um die Kirchenmusik mit überregionaler Bedeutung verleiht der Bischof den Titel „Kirchenmusikdirektor/in“. I. Voraussetzungen In der Regel abgeschlossenes kirchenmusikalisches A- oder B-Examen bzw. Master oder Bachelor. Hauptberufliche Tätigkeit als Kirchenmusiker/in über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren, davon mindestens acht Jahre in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Ausstrahlung und Bedeutung der kirchenmusikalischen Arbeit über die eigene Kirchengemeinde hinaus, z. B. durch • außerordentliche künstlerische oder pädagogische Leistungen, auch auf dem Hintergrund liturgiemusikalischer Verantwortung, • besonderes Engagement in der Ausbildung von Kirchenmusikern, • kontinuierliche und vorbildliche kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat bzw. der kirchenmusikalischen Region, • Verdienste um die Kirchenmusik auf diözesaner Ebene (z.B. Tätigkeit in kirchenmusikalischen Verbänden, Arbeitsgruppen, Kommission Kirchenmusik etc.), • bedeutende kompositorische Tätigkeit. Die Anzahl der im aktiven Dienst innerhalb der Diözese Rottenburg-Stuttgart tätigen Kirchenmusikdirektoren soll in der Regel nicht über 30 liegen. II. Voranfrage/Antragstellung Die Verleihung des Titels kann beantragen a) die Kommission Kirchenmusik b) der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes c) eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates. Vor der Antragstellung erfolgt eine Voranfrage beim Amt für Kirchenmusik. Nach positivem Bescheid über die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen erfolgt der schriftliche Antrag an das Amt für Kirchenmusik. III. Beschlussfassung Das Amt für Kirchenmusik legt, ggf. nach Rücksprache mit der anstellenden Kirchengemeinde, der Kommission Kirchenmusik eine Stellungnahme zu dem Antrag vor. Die Kommission Kirchenmusik entscheidet mit Dreiviertel-Mehrheit der tatsächlichen Mitglieder über den Antrag und schlägt dem Bischof die Verleihung vor. IV. Verleihung Der Bischof verleiht den Titel „Kirchenmusikdirektor/in“. Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer dem Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung vom Leiter der Hauptabteilung Liturgie und Kirchenmusik oder vom Leiter des Amtes für Kirchenmusik verlesen und überreicht. Die Grundsätze für die Verleihung des Titel „Kirchen musikdirektor/-in“ aus dem Jahre 1997 (KABl. 1997, S. 440) treten außer Kraft. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 BO Nr. 1090 – 08.02.11 PfReg. F 1.9 Richtlinien zur Verleihung des Titels „Chordirektor DCV“ Chorleiter/-innen, die im kirchenmusikalischen Dienst einer Kirchengemeinde stehen und sich in besonderer Weise um das kirchliche Chorwesen verdient gemacht haben, können vom Bischof den Titel „Chordirektor/-in DCV“ verliehen bekommen. I. Voraussetzungen Schriftlicher Nachweis des/der zuständigen Dekanats kirchenmusikers/-in über die besonderen kirchenmusikalische Leistungen des/der Chorleiters/-in. Vorbildliche liturgiemusikalische Gestaltung mit Chormusik. Teilnahme an kirchenmusikalischen Fortbildungen. Chorleitertätigkeit im kirchlichen Dienst über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren. Der Titel wird an Leiter/-innen von Chören verliehen, die dem Cäcilienverband angehören. BO Nr. 492 – 03.02.11 PfReg. F 1.1 a 1 Korrektur zur Veröffentlichung BO Nr. 5923 vom 10.12.2010 (KABl. 2011, S. 12) Mitglieder der AVR-Schlichtungsstelle Dienstnehmer: Als Beisitzer: Bruno Bantle Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Vinzenz von Paul Hospital gGmbH Schwenninger Straße 55, 78628 Rottweil Als stellvertretender Beisitzer: Norbert Both Mitglied der MAV der Stiftung Haus Lindenhof / Arbeit Integration Lindenhofstraße 153, 73529 Schwäbisch Gmünd Dienstgeber: II. Voranfrage/Antragstellung Die Verleihung des Titels kann beantragen: a) Eine Kirchengemeinde auf Beschluss des Kirchengemeinderates b) Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes c) Die Kommission Kirchenmusik. Vor der Antragsstellung erfolgt eine Voranfrage beim Geschäftsführer des Diözesancäcilienverbandes, der die Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen feststellt. Der Antrag ist formlos unter Anlage einer chronologischen Übersicht der kirchenmusikalischen Tätigkeit sowie von Gottesdienst- und Konzertprogrammen an die Geschäftsstelle des Diözesancäcilienverbandes einzureichen. III. Beschlussfassung Der Vorstand des Diözesancäcilienverbandes entscheidet mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder über den Antrag und schlägt dem Bischof die Verleihung des Titels vor. Der Leiter des Amtes für Kirchenmusik ist vorab zu hören. IV. Verleihung Der Bischof verleiht den Titel „Chordirektor DCV“. Das Ernennungsschreiben wird im Rahmen einer dem Titel angemessenen öffentlichen Veranstaltung vom Diözesanpräses des Cäcilienverbandes oder seinem Stellvertreter verlesen und überreicht. Als Beisitzer: Peter Wacker Strombergstraße 11 70188 Stuttgart Als stellvertretender Beisitzer: Martin Hitzel Strombergstraße 11 70188 Stuttgart 81 82 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Personalangelegenheiten Personalnachrichten Personalveränderungen bei Priestern und Diakonen Pater Jiji E t t a n i y i l Abraham MST in Crailsheim zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei St. Stephanus in Oppenweiler in der Seelsorgeeinheit 8, Dekanat Rems-Murr (15.02.11) Pfarrer Augustine O p p o n g – T a b i r i in Reutlingen zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 2 „Reutlingen-Mitte/Eningen“, Dekanat Reutlingen-Zwiefalten (18.02.11) Ernennungen Pfarrer Eugene N i y i g e n a in Bietigheim-Bissingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde „Beato Giovanni Battista Scalabrini“, Seelsorgeeinheit 10 „Ludwigsburg-West“, Dekanat Ludwigsburg (01.02.11) Pfarrer Désiré M a t a n d in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde „S. Maria di Lourdes Regina Immacolata“ in Sindelfingen in der Seelsorgeeinheit 9, Dekanat Böblingen (01.02.11) Pfarrer Kaspar Ba u m g ä r t n e r in Biberach zum Administrator der Kroatischen Katholischen Gemeinde „Sveti Nikola Tavelić in Biberach in der Seelsorgeeinheit 9a „Biberach-Nord“, Dekanat Biber ach (20.01.11) Pfarrer Dr. Alain André R a b a r i j a o n a in Bad Urach zum Administrator mit dem Titel Pfarrer in der Pfarrei St. Josef in Bad Urach in der Seelsorgeeinheit 4a „Bad Urach“, Dekanat Reutlingen-Zwiefalten (01.02.11) Pater Pawel P a k u l a in Tuttlingen zum Administrator der Italienischen Katholischen Gemeinde „Santo Padre Pio da Pietrelcina“ in Tuttlingen in der Seelsorgeeinheit 1 „Tuttlingen“, Dekanat TuttlingenSpaichingen und zum Pfarrvikar der Italienischen Katholischen Gemeinde „Sacro Cuore di Gesú in Rottweil in der Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Rottweil (01.02.11) Pfarrer Heinz-Martin Z i p f e l in Ludwigsburg zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 11 „Ludwigsburg Mitte-Ost“ (mit der Katholischen Kroatischen Gemeinde Sveti Petar i Pavao in Ludwigsburg, Katholischen Polnischen Gemeinde Matka Boska Czestochowska z Jasnej Góry in Ludwigsburg und der Katholischen Portugiesischen Gemeinde Nossa Senhora de Fátima in Ludwigsburg) Dekanat Ludwigsburg (12.12.10) Pater Franziskus D o s e SVD in Ottobeuren zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 9 „Aulendorf“, Dekanat Allgäu-Oberschwaben (01.02.11) Pfarrer Walter K l i n k in Albstadt zum Pfarrvikar mit dem Titel Pfarrer in der Seelsorgeeinheit 3 „Steinachtal“, Dekanat Freudenstadt (01.02.11) Investitur Pfarrer Helmut N o h a n o w i t s c h in St. Stephanus in Bretzfeld und Mariä Unbefleckte Empfängnis in Waldenburg, Seelsorgeeinheit 1a „Hohenlohe-Süd”, Dekanat Hohenlohe (27.02.11) Inkardination Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart hat inkardiniert: Pfarrer Thomas (Walter) R u o ß OSB in Biberach (08.02.11) – Korrektur Pfarrer Adam (08.02.11) G a l a z k a in Bönnigheim Pfarrer Jürgen R i e g e r in Rottweil (08.02.11) Beendigung des Dienstes Pater Mladen M a r i c in Stuttgart ist in den Dienst seines Ordens zurückgekehrt (19.12.10) Pfarrer Michael H e i l in Stuttgart ist aus dem priesterlichen Dienst der Diözese ausgeschieden (01.02.11) Versetzung in den Ruhestand Diakon Prof. Dr. Uwe B ä h r in Göppingen, Seelsorgeeinheit 12, Dekanat Göppingen-Geislingen (01.02.11) Diakon Roland E h r e n f r i e d in Erlenbach, Seelsorgeeinheit 4, Dekanat Heilbronn-Neckarsulm (01.02.11) Todesfälle 28.01.2011 Diakon i. R. Arthur S t ö h r in Ulm-Jungingen, Dekanat Ehingen-Ulm, 76 Jahre 09.02.2011 Pfarrer i. R. Geistlicher Rat Karl E f i n g e r in Aixheim, Dekanat Tuttlingen-Spaichingen, 91 Jahre 16.02.2011 Diakon i.R. Otto P e r f o l l in Neuenstein, Dekanat Hohenlohe, 60 Jahre R.I.P. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 83 Personalveränderungen bei Pastoralassistenten und Pastoralreferenten Mitteilungen Weitere Personalveränderungen Wallfahrten nach Kroatien und in die Türkei Pastoralreferent Stefan M ü l l e r – G u g g e m o s , bisher Fachstelle Medien, wird Pastoralreferent im Dekanat Rottenburg in der Seelsorgeeinheit 3 „Tübingen“ (01.02.11) Pastoralreferent Wolfgang M ü l l e r in Kirchheim u. T., bisher in der Seelsorgeeinheit „Kirchheim unter Teck“, Dekanat Esslingen-Nürtingen wird Pastoralreferent für die Projektstelle in der Gesamtkirchengemeinde Ludwigsburg, Dekanat Ludwigsburg, befristet für 3 Jahre (01.02.11) Pastoralreferentin Maria L e r k e in Winnenden, bisher in der Seelsorgeeinheit 2 „Waiblingen-Korb-Neustadt“, Dekanat Rems-Murr, wird Pastoralreferentin in der Seelsorgeeinheit 7 „Winnenden-SchwaikheimLeutenbach“, Dekanat Rems-Murr (01.02.11) Frühjahr am Mittelmeer, kulturelle Sehenswürdigkeiten und viele geistliche Impulse. Das kennzeichnet die beiden Pilgerfahrten nach Kroatien und in die Türkei, die die Pilgerstelle der Diözese Anfang April anbietet. Vom 01.04. bis 08.04. bzw. 09.04. werden die Teilnehmer unterwegs sein und sicher mit einer Fülle von Eindrücken zurückkehren. Für beide Reisen sind noch Plätze frei. Das genaue Programm und weitere Informationen zu diesen und anderen Wallfahrten gibt es bei der Diözesanpilgerstelle im Caritasverband, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Telefon 0711 26331233, E-Mail: pilgerstelle@caritas-dicvrs.de oder im Internet unter www.caritas-pilgerstelle.de Personalveränderungen bei Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beendigung des Dienstes Ursula Z e h bisher Mitarbeiterin in der Seelsorge bei Menschen mit Hörschädigung in der Region Stuttgart (28.02.11) BLICKWECHSEL Missionarisch Kirche sein in der Vertrauenskrise Zweite Pastoraltagung 16./17. Mai 2011 Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen Wohnung für Ruhestandsgeistlichen Die Katholische Kirchengemeinde Maria Hilfe der Christen in Kressbronn am Bodensee bietet einem Ruhestandsgeistlichen das ehemalige Kaplaneihaus im Ortsteil Tunau an. Es handelt sich um eine sehr geräumige Wohnung. Für eine Haushälterin ist im 1.Stock eine kleine Wohnung vorhanden. Auch eine Garage steht zur Verfügung. Das Kaplaneihaus befindet sich in einer ruhigen und wunderschönen Lage nur wenige hundert Meter entfernt vom Bodensee. Mithilfe in den Gottesdiensten in der Kapelle in Tunau – direkt neben dem Kaplaneihaus – und in der Seelsorgeeinheit wird gerne angenommen. Tunau ist ein kleiner Ortsteil von Kressbronn und befindet sich in der Mitte der beiden größeren Gemeinden Kressbronn und Langenargen, jeweils ca. zwei Kilometer von der jeweiligen Ortsmitte entfernt. Das Kaplaneihaus ist in einem sehr guten Zustand. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Katholische Pfarramt Kressbronn, Pfarrer Joachim Haas, Telefon 07543 6388 oder E-Mail: stmaria.kressbronn@drs.de Inhalt: „Muss uns nicht Angst und Bange werden angesichts der demographischen Entwicklung und des Mitgliederschwunds?“ „Haben wir eine Zukunft in der säkularen Gesellschaft´?“ „Hat die missionarische Kirche angesichts der Vertrauenskrise eine Chance?“ Die Vertrauenskrise ist vielschichtig. Die Kirche hat Vertrauen verspielt. Die Gesellschaft hat Vertrauen in die Kirche verloren. Auch die kirchlichen Mitarbeiter/innen wissen nicht, ob sie einer Zukunft der Kirche noch trauen können. Die zweite Pastoraltagung möchte die kritische Situation der Kirche wahrnehmen und doch nicht dabei stehen bleiben. Zum einen sollen die geistlichen und theologischen Ressourcen unserer Tradition mobilisiert werden, um die gegenwärtige Lage zu symbolisieren und zu verstehen. Zum anderen enthalten diese Ressourcen im Dialog mit der Gegenwart Potentiale für einen Blickwechsel in der Krise. 84 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Missionarisch Kirche werden bildet die bündelnde Beschreibung einer aufkeimenden Entwicklung. Die genaue Ausgestaltung wird in Impuls und Gesprächsgruppen weiter betrieben und nimmt immer mehr Gestalt an. Themen und Fragestellungen: Was motiviert und was bremst, sich für die missionarische Kirche einzusetzen Ohne Mystik keine Mission. Zur Neu(er)findung von Kirche. Ekklesiologischer Blickwechsel Konkret werden. Pastoraltheologischer Blickwechsel Perspektiven für die missionarische Kirche im eigenen Lebens- und Wirkungsraum Was pastorale Mitarbeiter/innen und was Gemeinden brauchen, um den missionarischen Aufbruch zu wagen Termin: Montag/Dienstag, 16./17. Mai 2011 (Beginn: 09:30 Uhr; Ende: 17:00 Uhr) Mitwirkende: Bischof Dr. Gebhard Fürst Dr. Gotthard Fuchs, Ordinariatsrat für Kultur, Kirche und Wissenschaft in den Bistümern Limburg und Mainz, Wiesbaden Dr. Hubertus Schönemann, Leiter der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral, Erfurt Tagungsleitung: Domkapitular Rudolf Hagmann Teilnehmer/innen: Eingeladen sind alle Pfarrer, Gemeindereferenten/ innen, Diakone und Pastoralreferenten/innen. Eingeladen sind zudem alle Hauptabteilungsleiter/ innen und alle Referenten/innen des Bischöflichen Ordinariats und der mittleren Ebene. Teilnehmerbeitrag: 40 € ohne Übernachtung 50 € im Doppelzimmer (mit Etagendusche) 60 € im Einzelzimmer (in Rottenburg-Kernstadt oder Umgebung) Veranstalter: HA IV Pastorale Konzeption, HA V Pastorales Personal, Institut für Fort- und Weiterbildung Anmeldung: Institut für Fort- und Weiterbildung, Postfach 9, 72101 Rottenburg, Tel. 07472 922-152 (Sekretärin Angelika Riester), Fax 07472 922-165, E-Mail: ARiester.institut-fwb@bo.drs.de Anmeldeschluss ist der 15. April 2011. Stressbewältigung im privaten Alltag und Beruf In vielen Lebensbereichen – vor allem im beruflichen und persönlichen, aber auch im familiären Alltag – ist Stress und ein möglicher Burn-Out mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden. Gemeint ist damit ein Zusammentreffen von Desinteresse, Lustlosigkeit und tiefgreifender Resignation, innerer Müdigkeit und dem Gefühl, am Ende zu sein. Die Folge bei den Betroffenen ist häufig eine tiefe innere Krise, die sich im persönlich-familiären Leben (Rückzug aus den unterschiedlichen Beziehungen) und am Arbeitsplatz (innere Kündigung) auswirkt. Themenbereiche: • Begriffserklärungen, Verlauf, Symptome und Folgen • Wege und Möglichkeiten der Vorsorge und erste Hilfen im beruflichen und privaten Alltag Die Tagung wendet sich an Interessierte sowie an Beschäftigte und Führungskräfte in Profit- und NonProfit-Organisationen. Termin: 21.05.2011 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr Ort: Bischof-Leiprecht-Zentrum Jahnstraße 32 70597 Stuttgart (kostenfreie Parkplätze im Innenhof) Kosten:10,00 € Leitung: Berthold Zähringer Referent, Supervisor und Organisationsberater, Fachbereich Ehe und Familie Dr. Franz Brendle, Fachbereich Führungskräfte Anmeldeschluss: 16.05.2011 Veranstalter: Fachbereich Ehe und Familie, Fachbereich Führungskräfte Kooperationspartner: Deutsche Jugend Kraft, Familienbund der Katholiken, Kath. Arbeitnehmer-Bewegung, Kolping, Verband Kath. Landvolk Anmeldung: Bischöfliches Ordinariat, HA XI - Fachbereich Ehe und Familie, Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel. 0711 9791-230 (Sekretariat), E-Mail: krahnfeld@ bo.drs.de Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG, Stuttgart, Hohenzollernstraße 23, 70178 Stuttgart Bericht über das Geschäftsjahr 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Die Organe des Versicherungsvereins 2. Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 3. Bericht des Aufsichtsrates 4. Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2009 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 5. Anhang für das Geschäftsjahr 2009 6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 1. Organe Mitgliedervertreterversammlung: Die Rechte und Pflichten der Mitgliedervertreterversammlung sind in § 16 der Satzung geregelt. In jedem Dekanat der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird von den ordentlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte ein Mitgliedervertreter gewählt. Die Wahl erfolgt nach einer von der Mitgliedervertreterversammlung beschlossenen Wahlordnung (§ 16 Ziffer 44 der Satzung). Aufsichtsrat: Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an, die nach § 18 Ziffer 59 der Satzung nicht gleichzeitig Mitglieder der Kranken- und Sterbekasse sein müssen: Franz Glaser Prälat, Untermarchtal Aufsichtsratsvorsitzender vom Bischof bestellt bis 31. März 2009 ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates mit Wahl am 8. Juli 2009 Andreas Schardt Oberfinanzrat, Stuttgart Stellvertretender Vorsitzender Dr. Christian Hermes Manfred Klos Paul Hildebrand Paul Magino Pfarrer, Stuttgart Domkapitular, Rottenburg (ab 8. September 2009) vom Bischof bestellt ab 8. September 2009 Gerhard König Pfarrer i. R., Mietingen Dipl.-Betriebswirt, Bruchköbel 85 2. Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Weltwirtschaft befindet sich – wie dem Jahresgutachten 2009/2010 des Sachverständigenrates zu entnehmen ist – nach dem schwersten Einbruch der Nachkriegszeit in einer leichten Erholungsphase, die jedoch aller Voraussicht nach mittelfristig wenig dynamisch verlaufen wird. Die weltweite Nachfrageschwäche führte auch in Deutschland zu Jahresbeginn 2009 zu einem historisch einmaligen Rückgang der Exporte und der Ausrüstungsinvestitionen. Trotz der leichten konjunkturellen Verbesserung in der II. Jahreshälfte brach die gesamtwirtschaftliche Produktion im Jahresdurchschnitt um 5 % ein. Die expansiven fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den den Arbeitsmarkt stabilisierenden Elementen konnten jedoch einen noch größeren Einbruch verhindern. So hat die Bundesregierung zwei Konjunkturprogrammen mit einem Umfang von zusammen rund 84 Mrd. Euro für die Jahre 2009 und 2010 aufgelegt. Zudem senkte die Europäische Zentralbank seit Oktober 2008 den Leitzins innerhalb von sieben Monaten von 4,25 % auf 1 % Punkt. Um der weiterhin angespannten Lage auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, hat die Europäische Zentralbank darüber hinaus fünf außergewöhnliche Maßnahmen zur Erhöhung der Liquidität ergriffen: Zentralbankgeld wird seitdem in unbegrenzter Menge zum Leitzins ausgegeben, gegen einen ausgeweiteten Kreis von Sicherheiten, zu Laufzeiten von bis zu einem Jahr. Ferner stellt die Europäische Zentralbank Liquidität in Fremdwährung zur Verfügung und kauft direkt Pfandbriefe auf. Mit diesen Maßnahmen ist es der Europäischen Zentralbank gelungen, die Unsicherheit auf den Finanzmärkten, gemessen an der Zinsdifferenz zwischen gesicherten und ungesicherten Geldanlagen, auf das Niveau zu Krisenbeginn Ende August 2007 zu reduzieren. Nach dem dramatischen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr 2008/2009 hat sich die Deutsche Konjunktur zur Jahresmitte stabilisiert. Pfarrer, Wendlingen Aktuell befindet sich die Deutsche Volkswirtschaft in einer Situation, in der die zwar wenig ausgeprägten aber dennoch vorhandenen außenwirtschaftlichen Impulse eine zögerliche Erholung eingeleitet haben. Paul Zeller Seit Jahresanfang 2009 nehmen allerdings die Besorgnisse zu, eine Verknappung der Kreditversorgung oder „Kreditklemme“ könne eine sich selbsttragende konjunkturelle Erholung verhindern. Pfarrer, Zwiefalten Vorstand: Bernhard Mayer Karl Wolf Justitiar, Pliezhausen Dipl. Soz. Päd. (FH), Stuttgart Von der Angebotsseite können zwei Faktoren zu verschärften Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft führen: 86 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Eine Neubewertung von Kreditrisiken, ein in dem Konjunkturzyklus notwendigerweise auftretender Prozess, der für sich noch keine Kreditklemmenproblematik begründen kann. Dem Bestandswachstum steht ein Wachstum der Beitragseinnahmen auf 29,41 Milliarden Euro (+3,7 %) in der Krankenversicherung sowie auf 2,08 Milliarden Euro (+ 5,7 %) in der Pflegeversicherung gegenüber. In der aktuellen Situation besteht aber auch die Gefahr, dass die in der realwirtschaftlichen Verschlechterung begründeten Einschränkungen des Kreditangebotes durch weitere Friktionen im Finanzsystem verstärkt werden. Aufgrund der Verluste im Zusammenhang mit der Finanzkrise besteht hohe Unsicherheit bezüglich der verfügbaren Eigenkapitalpolster. Zudem ist für die Zukunft mit steigenden regulatorischen Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung zu rechnen, die sowohl die Höhe als auch die Zusammensetzung der Eigenkapitalbasis betreffen. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen für die Krankenversicherung haben sich auf 20,45 Milliarden Euro erhöht (+ 4,6 %). In der privaten Pflegeversicherung stiegen die Kosten 2009 aufgrund der gesetzlichen Ausweitung der Leistungen auf 0,67 Milliarden Euro (+ 9,1 %). Die Erholung im Jahr 2010 wird mit einer prognostizierten Zuwachsrate des Bruttoinlandproduktes von 1,6 % allenfalls mäßig ausfallen. Zwar sind für das kommende Jahr weitere konjunkturelle Impulse von den fiskalpolitischen Maßnahmen im niedrigen Zinsniveau zu erwarten. Bremswirkungen gehen jedoch von der nachlaufenden Arbeitsmarktentwicklung sowie einem möglicherweise eingeschränkten Zugang der Realwirtschaft zu Finanzierungsmitteln aus. Die private Krankenversicherung Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) sind im Jahre 2009 um weitere 10 Milliarden Euro auf jetzt 144 Milliarden Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 7,5 % gegenüber dem Vorjahr. Während die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr fast 16 Milliarden Euro vom Staat benötigen, was einer zehnprozentigen Beitragserhöhung entspräche, kommt die private Krankenversicherung ohne Steuerzuschuss und ohne Schulden aus. Der Netto-Neuzugang in der Vollversicherung lag 2009 bei 175.100 Personen. Allerdings sind dabei in erheblichen Maße Sondereffekte aufgetreten: So kann Versicherten, die ihre Beiträge nicht bezahlen, seit der letzten Gesundheitsreform nicht mehr gekündigt werden. Sie wären nach altem Recht in der gesetzlichen wie der privaten Krankenversicherung gleichermaßen gekündigt worden, was die Netto-Zahlen entsprechend geschmälert hätte. Hinzu kommen die vorher nichtversicherten Personen, ein Sondereffekt der 2009 eingeführten Pflicht zur Versicherung, sowie die reinen Anwartschafts-Versicherungen für einen späteren Eintritt in die PKV. Der mit den Vorjahren vergleichbare echte Netto-Neuzugang beträgt 2009 nach Abzug dieser Sondereffekte rund 99.000 vollversicherte Personen. Insgesamt waren somit zum Jahresende 2009 in der PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, ein Plus von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen insgesamt 21,71 Millionen Zusatzversicherungen, 730.000 mehr als 2008 (+ 3,5 %). Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete 2009 einen Zuwachs um 165.100 Personen (+ 12,5 %). Die Alterungsrückstellungen verteilten sich Ende 2009 mit rund 124 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung (+ 7,8 %) und mit rund 20 Milliarden Euro auf die Pflegeversicherung (+ 5,3 %). Gesundheitspolitische Aspekte Nach Angaben des PKV Verbandes ist die Talfahrt im Neugeschäft der privaten Krankenversicherungen gestoppt. Noch immer wirkt sich allerdings die 2007 eingeführte 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sehr negativ auf die Branche aus. Der zum 1. Januar 2009 über das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingeführte Basistarif beinhaltet einen Aufnahmezwang. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Bereits im März 2008 hatten 30 Unternehmen der privaten Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-WSG eingelegt. Einer dieser Beschwerdeführer war der St. Martinus Priesterverein. Mit Beschluss des I. Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juni 2009 wurde festgestellt, dass der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarif durch die Gesundheitsreform 2007 bei kleineren Versicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz eingreift. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. Dies bedeutet, dass ein Antragsteller nur dann in den Basistarif aufgenommen werden muss, wenn er zum satzungsmäßigen Mitgliederkreis des Versicherungsvereines zählt. Ein genereller Zwang zum Abschluss von Verträgen für den Basistarif greift dagegen in die in Artikel 9 Abs. 1 GG garantierte Vertragsfreiheit ein. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hat der kleinere Versicherungsverein – St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder personal eng begrenzten Wirkungskreis. Der Solidargedanke eines bestimmten Kollektiv sei für die Entscheidung über die Mitgliedschaft maßgeblich. Durch den Kontrahierungszwang im Basistarif würden diesen Versicherungsvereinen „Personen als Mitglieder aufgezwungen, die mit den bisher versicherten Personenkreisen in keiner Beziehung mehr stehen“. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Wir werten diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes als Entscheidung, die unsere von dem Gedanken der Solidargemeinschaft getragene Unternehmensphilosophie bestätigt und für unsere zukünftige Unternehmenspolitik richtungsweisend ist. Der bundesweite Start der Pflegeberatung durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH als eigenständige Tochter des PKV Verbandes gegründet, um für Privatversicherte Pflegeberatung gemäß § 7 a Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) sicherzustellen, ist am 1. Januar 2009 erfolgt. Der St. Martinus Priesterverein ist – unabhängig von einer unternehmenseigenen Beratung der versicherten Mitglieder – an der durch COMPASS offerierten Pflegeberatung beteiligt. Seit Anfang des Jahres 2009 ist ein Gesundheitsfonds für die gesetzliche Krankenversicherung installiert, über den Beitragseinnahmen an die Krankenkassen verteilt werden sollen. Nach Einschätzung des PKV Verbandes bringt dieser Gesundheitsfonds höhere Beiträge mit sich und steckt voller Risiken und Nebenwirkungen. Zum 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Die Umsetzung der für Krankenversicherungsunternehmen vorgeschriebenen Verpflichtungen ist vor allem für kleinere Krankenversicherungsunternehmen mit einem hohem Verwaltungs-/ Kostenaufwand verbunden. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf des St. Martinus Priestervereines Das geschäftliche Betätigungsfeld des St. Martinus Priestervereines beschränkt sich auf die Versicherungsarten: • Krankheitskostenversicherung • Pflegepflichtversicherung Der St. Martinus Priesterverein ist zudem auf der Rechtsgrundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags die von der Diözese Rottenburg-Stuttgart beauftragte Beihilfeabrechnungsstelle für Geistliche. Rechtsform und wesentliche rechtliche Aspekte Die Kranken- und Sterbekasse (KSK) ist unter An erkennung als kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG innerhalb der Grenzen des Landes Baden-Württemberg zugelassen. Der Kreis der ordentlichen Mitglieder des Versicherungsvereins ist beschränkt auf in der Diözese Rottenburg-Stuttgart inkardinierte Priester, die zum Aufnahmezeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Priester, die in der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwendet werden, aber nicht die ordentliche Mitgliedschaft erwerben können, sowie Alumnen des Priesterseminars, Diakone und Vikare können der KSK als außerordentliche Mitglieder beitreten. 87 Zweck des Versicherungsvereins ist es, den Mitglie dern bei Krankheit materielle Hilfe und für den Todesfall ein Sterbegeld zu sichern. Bei Pflegebedürftigkeit erbringt die Kranken- und Sterbekasse die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (MB/PPV) festgeschriebenen Leistungen für ambulante und stationäre Pflege. Versicherungsgeschäfte werden ausschließlich mit Mitgliedern getätigt. Versichertenbestand Im Verlauf des Geschäftsjahres verringerte sich der Mitgliederbestand von 862 auf 853 Mitglieder. 20 Abgängen stehen 11 Zugänge gegenüber. Die Abgänge setzen sich wie folgt zusammen: • 18 Abgänge durch Tod • 2 Abgänge durch Kündigung des Versicherungsverhältnisses aufgrund Ausscheidens aus dem Kreis der Mitglieder gemäß § 5 der Satzung Die dargestellte Entwicklung entspricht unter Be rücksichtigung der Altersstruktur unseres Mitglie derbestandes dem prognostizierten Ansatz des Vorstandes. Beitragseinnahmen Die Bruttobeiträge im Geschäftsjahr 2009 belaufen sich auf EUR 2.524.111,92 (i. V. TEUR 2.316). Der Anstieg begründet sich in der zum 1. März 2009 durchgeführten Beitragerhöhung in der Krankenversicherung. Nach Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für das Geschäftsjahr 2009 liegt die Rechtsgrundlage für eine Überprüfung der Prämien des Krankheitskostentarifes nicht vor. Aufwendungen Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung (einschließlich der Regulierungsaufwendungen) sind im Jahre 2009 mit EUR 1.806.962,26 gegenüber dem Vorjahr TEUR 1.822 um EUR 15.213,13 (- 0,83%) zurückgegangen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle lag mit insgesamt EUR 374.536,99 (i. V. TEUR 519) unter dem Niveau des Vorjahres. Hinsichtlich der kalkulatorischen Ermittlung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden die Durchschnittsdaten der Geschäftsjahre 2005 bis 2009 und die tatsächlichen Aufwendungen in den Kalendermonaten Januar und Februar 2010 zu Grunde gelegt. Versicherungstechnische Rückstellungen Der Deckungsrückstellung waren im Geschäftsjahr nach versicherungsmathematischer Berechnung EUR 429.561,36 (i. V. TEUR 286) kumuliert zuzuführen. 88 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Davon entfallen EUR 341.031,92 (i. V. TEUR 118) auf die Krankheitskostenversicherung, EUR 6.005,00 (i. V. TEUR 5) auf die Sterbegeldversicherung und EUR 94.534,44 (i. V. TEUR 163) auf die Pflegepflichtversicherung. Verwaltungskosten Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind mit EUR 118.083,30 (i. V. TEUR 126) um 6,62% niedriger als im Vorjahr. Die Verwaltungskostenquote gemäß Verbandsformel verringerte sich auf 4,68% (i. V. 5,46 %). Die über alle Funktionsbereiche verteilten gesamten Verwaltungsaufwendungen unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Regulierung von Versicherungsfällen, für die Verwaltung der Kapitalanlagen und für das Unternehmen als Ganzes sind auf EUR 461.774,44 (i. V. EUR 453.037,80) gestiegen. Der Anstieg der Verwaltungskosten ist in erster Linie auf folgende Positionen zurückzuführen: Zuführung zur gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellung für Altersteilzeitkosten für eine Mitarbeiterin sowie erhöhte EDV-Kosten. Investitionen in das Grundbesitzvermögen des St. Martinus Priestervereines wurden im Geschäftsjahr nur in geringem Umfange getätigt. Entwicklung der Kapitalanlagen Der buchmäßige Bestand der Kapitalanlagen erhöhte sich im Geschäftsjahr um EUR 1.146.377,75 auf EUR 11.264.470,50 (i. V. TEUR 10.118). Ihre Zusammensetzung und Entwicklung ist auf Seite 21 dargestellt. An Erträgen aus den Kapitalanlagen wurden EUR 836.171,72 (i. V. TEUR 691) erzielt. Die Nettoverzinsung ist im laufenden Geschäftsjahr von 3,104 % im Vorjahr auf 6,864 % angestiegen. Dieser Anstieg begründet sich in erhöhten Zinserträgen und Dividenden, Einlösungsgewinnen für in den Vorjahren abgeschriebene endfällige Wertpapiere und deutlich rückläufigen Abschreibungen für dauerhafte Wertminderungen einzelner Wertpapiere. Zur Bildung dieser Kennzahl werden von sämtlichen Erträgen aus Kapitalanlagen die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen abgezogen und durch den durchschnittlichen Kapitalanlagebestand geteilt. Die Kennzahl Nettoverzinsung misst den Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt in einem Jahr. Die Nettoverzinsung liefert eine realistische Bewertung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen und ist eine wichtige Kennzahl für die Ertragskraft eines Versicherungsunternehmens. Die laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2009 betrug 5,087 % (i. V. 4,989 %). Bei Ermittlung der Bruttoverzinsung werden im Gegensatz zur Nettoverzinsung lediglich die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen ins Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagebestand gesetzt. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen werden nicht berücksichtigt. Die laufende Durchschnittsverzinsung erhöhte sich von 4,393 % auf 4,572 %. Bei der laufenden Durchschnittsverzinsung werden im Gegensatz zur Nettoverzinsung nur die laufenden Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. Zusätzlich werden Gebäudeabschreibungen erfasst. Diese Kennzahl wird durch die Zusammensetzung der Kapitalanlagen mitbeeinflusst, da die Einbeziehung der Abschreibungen auf Grundstücke dazu führt, dass Unternehmen, die einen relativ hohen Grundstücksanteil in den Kapitalanlagen haben, in der Regel eine niedrigere laufende Durchschnittsverzinsung erzielen, da die Gebäudeabschreibungen die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen mindern. Zudem finden Veräußerungsgewinne und -verluste keine Berücksichtigung. Die mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. Novem ber 2008 vorgenommene Umwidmung der meisten Kapitalanlagen in das Anlagevermögen wird beibehalten. Ergebnis Im Geschäftsjahr 2009 konnte ein Rohüberschuss in Höhe von EUR 804.240,67 (i. V. TEUR 176) erwirtschaftet werden. Hiervon wurden EUR 542.812,97 den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zugeführt. Eine Gutschrift gemäß § 12a Abs. 3 VAG erfolgte in Höhe von EUR 68.300,15. Nach der gesetzlich vorrangigen Zuführung des Überschusses zu den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung wird ein Jahresüberschuss von EUR 193.127,55 ausgewiesen, der satzungsgemäß der Verlustrücklage nach § 37 VAG zugeführt wurde. Das bilanzielle Eigenkapital konnte damit von EUR 612.243,79 auf EUR 805.371,34 erhöht werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der St. Martinus Priesterverein beschäftigte in dem Berichtsjahr fünf Mitarbeiterinnen, davon eine geringfügig Beschäftigte. Eine Mitarbeiterin ist zum 1. November 2009 in die Ruhephase der Altersteilzeitbeschäftigung eingetreten. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des Vereines sind auf Seite 1 des Berichtes über das Geschäftsjahr 2009 benannt. Die Arbeitsbereiche Buchhaltung und Nachweisungswesen sind im Rahmen eines Werkvertrages fremd vergeben. Dank an die Mitarbeiterinnen Auch in dem Geschäftsjahr 2009 konnte der St. Martinus Priesterverein auf das Engagement und die Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen vertrauen. Für ihren Einsatz sprechen wir allen Beteiligten unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung aus. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Der Internetauftritt Der Internetauftritt des St. Martinus Priestervereines wird regelmäßig aktualisiert. Unter der Rubrik „News“ werden Hinweise auf für den Mitgliederbestand zugeschnittene gesetzliche Neuerungen vorgehalten sowie praxisorientierte Anregungen an unsere Mitglieder weitergegeben. Ein besonderes Anliegen des St. Martinus Priestervereines ist es, in Kooperation mit dem Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart das Projekt „Gesundheitsförderung unserer Priester“ weiter zu unterstützen und zu fördern. Risikomanagement: Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Als kleineres Mitgliedsunternehmen des PKV Verbandes ist auch der St. Martinus Priesterverein Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagement dient dazu, die durch unternehmerisches Handeln entstehenden Risiken beherrschbar zu machen und zu bewältigen. Mit dem Rundschreiben 3/2009 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die aufsichtsrechtlichen „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Versicherer“ (MaRisk VA) näher definiert bzw. zukunftsorientierte Vorgaben an das Risikomanagement konkretisiert. Der Versicherungsverein hatte bereits in 2008 die Weiterentwicklung des Risikomanagements im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden Anforderungen aufgenommen. Das Risikomanagement des St. Martinus Priestervereines ist einem stetigen Weiterentwicklungsprozess unterworfen. Der St. Martinus Priesterverein wird in 2010 eine überarbeitete Fassung des Risikomanagements vorlegen. Als Krankenversicherungsverein im Sinne des § 53 Abs. 1 VAG (kleinerer Versicherungsverein) muss der St. Martinus Priesterverein keine interne Revision vorhalten. Diese für unser Versicherungsunternehmen maßgeblichen Eckdaten wurden und werden bei der weiteren Ausarbeitung und Gestaltung unseres Risikomanagements berücksichtigt. Aufgaben und Organisation Sicherlich sind dem St. Martinus Priesterverein als kleinerem Versicherungsunternehmen und dem damit verbundenen begrenzten Mitarbeiterstamm im Hinblick auf die Gestaltung des Risikomanagements im Vergleich zu den großen Unternehmen der privaten Krankenversicherungen Grenzen gesetzt. Aber: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst. Für das Risikomanagement zuständig sind die Mitglieder des Vorstandes und die Verantwortlichen aller betroffenen Fachbereiche. 89 Im Laufe des Geschäftsjahres 2009 hat der St. Martinus Priesterverein von der Firma innovas Innovative Anwendungssysteme GmbH, Hamburg, erworbene Programme zum Betrieb des neukonzipierten EDVAnwendungssystems „innovas HI“ eingeführt. Versicherungstechnische Risiken Für den versicherungstechnischen Bereich könnten sich Risiken aus einem zufallsbedingten Anstieg der Schadensaufwendungen oder der Veränderung der biometrischen Grundlagen, z. B. der Sterbewahrscheinlichkeit, im Zeitablauf ergeben. Diese Risiken werden vor allem durch die Verwendung aktueller Rechtsgrundlagen bei der Bemessung der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rück stellungen erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unter Verwendung realitätsnaher Rechnungsgrundlagen mit Sicherheitsmargen. Die Berechnungsverfahren sind in technischen Berechnungsgrundlagen dokumentiert, die einem unabhängigen Treuhänder und der Aufsichtsbehörde vorliegen. Der angesetzte Rechnungszins in Höhe von 3 % ist im Hinblick auf die bisherige und die erwartete Kapitalmarktentwicklung ausreichend vorsichtig bemessen worden. Die für die rechnungsmäßigen Versicherungsleistungen zugrunde gelegten tariflichen Kopfschäden werden jährlich überprüft, bei Änderungsbedarf können die Beiträge angepasst werden. Es fanden die in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung üblichen und aktuariell anerkannten aktuellen Sterbetafeln Berücksichtigung. Für mögliche Großschäden besteht keine Rückver sicherung. Die bisherigen Versicherungsangebote sind mit Prämienaufwendungen verbunden, die nach unserem Kalkül eine Eigenversicherung der wahrscheinlichen Großschäden möglich macht. Bedingung des Kalküls ist eine stetige Entwicklung des Versichertenbestands mit einer angemessenen Verjüngung durch Neuzugänge. Außergewöhnlich hohe Großschäden oder ein nachhaltiger Rückgang der Mitglieder können jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und könnten die Entwicklung des Versicherungsvereins beeinträchtigen. Der St. Martinus Priesterverein misst diesem Risikofaktor hohe Priorität bei. Diese Einschätzung spiegelt sich in der Vorgabe wieder, in dem Geschäftsjahr 2010 einen entsprechenden Rückversicherungsvertrag abzuschließen. Risiken aus Kapitalanlagen Primäres Ziel der Kapitalanlagepolitik des St. Martinus Priestervereines ist eine deutliche Priorisierung des Sicherheitsaspektes und die Erzielung einer angemessenen Rendite. Im Kapitalanlagenbereich besteht das wesentliche Risiko darin, dass ein für die Ertragslage nachhaltig erforderlicher Nettoertrag nicht erreicht wird. Diesem 90 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Risiko wird durch die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgabe soweit begegnet, dass bei möglichst großer Sicherheit ausreichende Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird. Die Risiken aus Kapitalanlagen werden durch emittenten- und gattungsbezogene Limite begrenzt. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Vorgaben der Mischung und Streuung der Kapitalanlagen eingehalten. Marktrisiken Für den St. Martinus Priesterverein von Bedeutung war in dem Geschäftsjahr 2009 und ist in dem Geschäftsjahr 2010 insbesondere die weitere Entwicklung des Wertpapiermarktes. Die hieraus resultierenden Risiken in einzelnen Wertpapieranlagen sind unseres Erachtens nicht exakt abschätzbar. Selbstverständlich ist es die Aufgabe des Vorstandes die Entwicklungen auf dem Wertpapiermarkt täglich zu beobachten und zu analysieren, eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ist allerdings nicht detailliert möglich. Im Geschäftsjahr 2009 sind weitere Kurswerterholungen aber teilweise auch Kurswertminderungen bei den Kapitalanlagen eingetreten. Die differenzierte insgesamt aber positive Kurswertentwicklung hat sich in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 fortgesetzt. Nach dem hohen Abschreibungsbedarf in den Vorjahren waren in dem Geschäftsjahr 2009 Wertaufholungen zu verzeichnen, die zu Zuschreibungen führten. Jedoch ist die Wertentwicklung der im Bestand befindlichen Wertpapiere von Emittenten, die stark von der Finanzmarktkrise betroffen waren bzw. sind, schwer einzuschätzen. Bonitätsrisiken Wertpapierpositionen sind neben dem Marktrisiko auch dem Bonitätsrisiko des Emittenten unterworfen. Der St. Martinus Priesterverein berücksichtigt im Rahmen seiner Anlagepolitik durch Bankauskunft und Vorlage der Geschäftsberichte ausschließlich sichere Emittenten. Für eine Bewertung durch Rating agenturen sehen wir im Rahmen unserer begrenzten Emittentenauswahl keine Veranlassung. Unseren Kapitalanlagebestand haben wir nach Art der Anlageform bzw. der Besicherung in drei Bonitätsrisikogruppen unterteilt, er weist zum Bilanzstichtag folgende Struktur auf: Mit einem geringen Risiko behaftet sind 83,64 % des Kapitalanlagevermögens des St. Martinus Priestervereines, ein durchschnittliches Risiko tragen 7,46 % die Investmentanteile innerhalb des Kapitalanlagevermögens. Mit einem erhöhten Risiko bewerten wir 8,90 % des Kapitalanlagevermögens, hierbei handelt es sich um verschiedene Genussscheine inländischer Kreditinstitute. Liquiditätsrisiken Die Liquiditätsrisiken werden durch den Vorstand selbst gesteuert. Sämtliche Zahlungsströme aus dem versicherungstechnischen Geschäft, den Kapitalanlagen und der allgemeinen Verwaltung sind einbezogen. Bei einer sich im Geschäftsjahr 2009 u. a. durch die Zuführung von Kapitalanlagen in das Sicherungsvermögen reduzierten freien Liquidität aber gleichzeitigem Aufbau des freien nicht dem Sicherungsvermögen zugeordneten Vermögen ist die laufende Zahlungsfähigkeit des St. Martinus Priestervereines durch fortlaufend zufließende Beitragseinnahmen und Kapitalerträge grundsätzlich sichergestellt. Bei Eintritt mehrerer bzw. ungewöhnlich hoher Großschäden müsste auf Liquiditätsreserven der im Anlagevermögen und nicht dem Sicherungsvermögen zugeordneten Wertpapiere zurückgegriffen werden, um die Liquiditätsanforderungen solcher Großschäden abzudecken. Operationale Risiken Diese Risiken treten im Zusammenhang mit betrieblichen Systemen und Prozessen auf. Relevant sind insbesondere technische, rechtliche oder personenbezogene Risiken. Sicherheit im IT-Bereich Des Weiteren könnten Risiken durch den Teil- oder Gesamtausfall der Datenverarbeitungssysteme auftreten. Die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der EDV sind bereits getroffen worden und werden der technologischen Entwicklung weiterhin zeitnah angepasst. Die Datenaufbereitung erfolgt bei dem St. Martinus Priesterverein mittels IT-technischer Unterstützung. Wir verfügen über eine der Organisationsstruktur Rechnung tragende weitestgehend konsolidierte Datenbasis. Die Reproduktion der erfassten Daten und die Dokumentation der Abläufe ist unter den vorgenannten Rahmenbedingungen sichergestellt. Die vorgehaltene Datenqualität sehen wir als Grundlage einer effizienten Risikomessung. Solvabilitätsanforderungen Die Solvabilität entspricht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Unter zulässiger Anrechnung der stillen Reserven im Grundvermögen ist die Solvabilitätsspanne zum Bilanzstichtag in Höhe von 162 % (i. V. 133 %) mit Eigenmitteln bedeckt. Externe Risiken Ein großes Risiko für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen ist der Eingriff des Gesetzgebers in die Geschäftstätigkeit. Die im Hinblick auf eine grundlegende Reform der Sozialsysteme zu erwartenden Vorgaben des Gesetzgebers – Konkretisierungen bzw. Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie grundlegende Neuorientierung der Pflegeversicherung – bergen grundsätzlich erhebliches Risikopotenzial. Unter Berücksichtigung des in der Satzung des St. Martinus Priestervereines definierten Kreises der Mitglieder (§ 5 der Satzung) kann unseres Erachtens davon ausgegangen werden, dass dieses Risikopotenzial für unser Versicherungsunternehmen noch überschaubar und kalkulierbar ist. Besondere Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres Besondere Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres ergaben sich nicht. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2010 Die Reform der sozialen Pflegeversicherung kann in ihren Auswirkungen auf den Geschäftsbereich des St. Martinus Priestervereines derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Der Vorstand geht allerdings davon aus, dass mit Umsetzung der Reform weitere finanzielle bzw. verwaltungstechnische Belastungen auf den Geschäftsbereich „Pflegeversicherung“ zukommen werden. Eine verpflichtende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für PKV-Unternehmen erwarten wir in dem Geschäftsjahr 2010 nicht. Die geplante Einführung der Eigenkapitalrichtlinien Solvency II ab 2012 könnte uns als kleineres Versicherungsunternehmen vor neue, derzeit noch nicht abschätzbare Herausforderungen stellen. Grundsätzlich sehen die meisten Versicherer den Nutzen von Solvency II. Zugleich befürchten aber insbesondere die kleineren Versicherungsunternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand (Aktuare, externe Berater, Berechnungen) bei der Umsetzung, der zusammen mit größeren Kapitalanforderungen sich auf kleinere Versicherungsunternehmen negativ auswirken können. Die Lage kleinerer Versicherungsunternehmen wird in Solvency II nicht ausreichend berücksichtigt. Inwieweit hier Ausnahmeregelungen für kleinere Versicherungsunternehmen implementiert werden können, ist derzeit offen. Die seitens der BaFin vertretene Position, die durchaus ein Verständnis für die Situation kleinerer Versicherungsunternehmen beinhaltet, trägt zur Stärkung unserer Erwartungen/Hoffnungen auf eine Implementierung von Ausnahmeregelungen für kleinere Versicherungsunternehmen mit. Auch die technische bzw. EDV-orientierte Umsetzung des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) beinhaltet für unser Unternehmen insbesondere im Hinblick auf die EDV-Umsetzung sowie die Finanzierung dieser EDV-Umsetzung Herausforderungen, denen wir uns in dem Geschäftsjahr 2010 stellen müssen. 91 Unter der Prämisse, dass in dem Geschäftsjahr 2010 keine weiteren gravierenden gesundheitspolitischen Änderungen in Kraft treten und der unveränderten Annahme, dass besondere Risiken nicht eintreten, erwarten wir in vorsichtiger Betrachtungsweise für das Geschäftsjahr 2010 wieder einen positiven Rohüberschuss, der allerdings unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 erwartet wird. Stuttgart, im April 2010 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG Der Vorstand Bernhard Mayer Karl Wolf 3. Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes auf der Grundlage regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichterstattung überwacht und sich über die Lage und Geschäftsentwicklung der Krankenund Sterbekasse jeweils zeitnah unterrichtet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Von dem Prüfungsergebnis haben wir zustimmend Kenntnis genommen. Wir haben den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag über die Verwendung des Überschusses geprüft und erheben keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und empfehlen ihn zur Übernahme und Feststellung durch die Mitgliedervertreterversammlung. Für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen seinen Dank und seine Anerkennung aus. Stuttgart, den 19. April 2010 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart - Kranken- und Sterbekasse (KSK) - VVaG Für den Aufsichtsrat Franz Glaser Aufsichtsratsvorsitzender 92 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 4. Jahresabschluss Jahresbilanz zum 31. Dezember 2009 A k t i v s e i t e 31.12.2009 EUR 31.12.2009 EUR 31.12.2009 EUR 31.12.2008 TEUR A. Immaterielle Vermögensgegenstände B. Kapitalanlagen 232.418,46 209 677.097,77 696 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.843.458,33 2.037 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6.959.326,00 5.204 3. Sonstige Ausleihungen Schuldscheinforderungen und Darlehen 1.442.048,63 1.582 340.039,77 596 2.500,00 10.587.372,73 3 11.264.470,50 10.118 I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken II. Sonstige Kapitalanlagen 4. Einlagen bei Kreditinstituten 5. Andere Kapitalanlagen C. Forderungen Sonstige Forderungen 161.694,75 47 I. Sachanlagen und Vorräte 19.593,18 30 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 80.942,80 104 0,00 33 D.Sonstige Vermögensgegenstände III.Andere Vermögensgegenstände 100.535,98 167 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 204.139,99 136 II. Sonstiger Rechnungsabgrenzungsposten 554,35 1 204.694,34 137 11.963.814,03 10.678 Ich bestätige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig aufbewahrt werden. Stuttgart, den 13. April 2010 Der Treuhänder Dagmar Striebel Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 93 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2009 P a s s i v s e i t e 31.12.2009 EUR 31.12.2009 EUR 31.12.2009 EUR 31.12.2008 TEUR A. Eigenkapital Gewinnrücklagen 1. Verlustrücklage gemäß § 37 VAG 414.591,78 221 2. Andere Gewinnrücklagen 390.779,56 391 B. Versicherungstechnische Rückstellungen 805.371,34 612 I. Deckungsrückstellung 9.556.030,70 9.127 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 374.536,99 519 654.368,84 181 2. erfolgsunabhängige 223.677,35 878.046,19 10.808.613,88 86 III.Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 1. erfolgsabhängige 9.913 C. Andere Rückstellungen I. Steuerrückstellungen 63.608,66 6 II. Sonstige Rückstellungen 116.245,00 91 179.853,66 97 169.975,15 56 0,00 0 11.963.814,03 10.678 D.Andere Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten davon: aus Steuern: EUR 17.186,60 (Vorjahr EUR 4.012,97) im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) E. Rechnungsabgrenzungsposten Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz einzustellende Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2009 unter Beachtung von § 12 Abs. 3 Nr. 1 VAG sowie § 16 KaIV berechnet worden ist. Stuttgart, den 17. März 2010 Der Verantwortliche Aktuar Dipl.-Math. Dieter Förster Aktuar (DAV) 94 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 2009 EUR 2009 EUR 2008 TEUR I. Versicherungstechnische Rechnung 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung a) Gebuchte Bruttobeiträge b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge 2.524.111,92 2.316 0,00 0 2.524.111,92 2.316 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 0,00 72 3. Erträge aus Kapitalanlagen a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücks gleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen b) Erträge aus Zuschreibungen 86.532,62 87 457.298,42 404 193.395,80 200 c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 98.944,88 836.171,72 0 691 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung a) Zahlungen für Versicherungsfälle Bruttobetrag b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.806.962,26 1.822 – 144.568,53 111 1.662.393,73 1.933 – 429.561,36 – 286 a) erfolgsabhängige 473.406,38 127 b) erfolgsunabhängige 137.706,74 49 5. Veränderung der übrigen versicherungs technischen Netto-Rückstellungen Deckungsrückstellung 6. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung 611.113,12 176 Übertrag: 657.215,43 684 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 2009 EUR 95 2009 EUR 2008 TEUR Übertrag: 7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 657.215,43 684 118.083,30 126 Verwaltungsaufwendungen 8. Aufwendungen für Kapitalanlagen a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 36.264,62 35 65.942,09 351 c) Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen 150,00 102.356,71 0 386 9. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 436.775,42 172 b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 1. Sonstige Erträge 104.682,39 116 2. Sonstige Aufwendungen 308.088,23 278 – 203.405,84 – 162 3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 233.369,58 10 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 40.242,03 10 5. Jahresüberschuss 193.127,55 0 6. Einstellung in Gewinnrücklagen in die Verlustrücklage nach § 37 VAG 193.127,55 0 0,00 0 7. Bilanzgewinn 96 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 5. Anhang für das Geschäftsjahr 2009 A. Maßgebliche Rechtsvorschriften Der Jahresabschluss wie auch der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 wurden nach den für Versicherer und gesellschaftsrechtlich geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie der Satzung erstellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die im Rahmen der Anschaffung eines neuen Abrechnungsprogramms für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung vom Hersteller im Berichtsjahr rückvergüteten Testunterstützungsleistungen führten für den über die aktivierten Eigenleistungen hinausgehenden Teil zu Anschaffungskostenminderungen. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Grundstücke und Gebäude sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend den steuerlich zulässigen Sätzen, aktiviert. Für neun Eigentumswohnungen der Grundstücke und Gebäude in Meckenbeuren ist handelsrechtlich eine Bewertungseinheit des Teileigentums gebildet. In Vorjahren wurden Sonderabschreibungen nach § 6b EStG vorgenommen. Die Investmentanteile, die Genussrechte, die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bzw., sofern dauerhafte Wertminderungen angenommen sind, zu niedrigeren Börsenkurswerten zum 31. Dezember 2009 bilanziert. Bei steigenden Börsenkurswerten wird das Wertaufholungsgebot beachtet und bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Die Bewertung der Schuldscheinforderungen und Darlehen, der Einlagen bei Kreditinstituten, der anderen Kapitalanlagen, der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden. Die Sachanlagen werden mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Deckungsrückstellung wurde nach den in den technischen Berechnungsgrundlagen der jeweiligen Tarife angegebenen Formeln einzelvertraglich berech- net. Gemäß § 12a Abs. 1 VAG wurde ein Zuschreibungsbetrag aus überrechnungsmäßigen Zinserträgen ermittelt, von dem zum Bilanzstichtag der Anteil gemäß § 12a Abs. 2 VAG der Deckungsrückstellung und der verbleibende Anteil gemäß § 12a Abs. 3 VAG der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung zugeführt wurde. Der Vomhundertsatz nach § 12a Abs. 2 Satz 3 VAG beträgt im Geschäftsjahr 68 %. Gemäß § 12 Abs. 4a und § 12e VAG wurde der von den Versicherten gezahlte Zuschlag der Deckungsrückstellung zugeführt. Im Zuge der Beitragsanpassung zum 1. März 2009 wurde in der Krankheitskostenversicherung der Übergang auf die Sterbetafel „PKV 2009“ vollzogen. Als Rechnungsgrundlagen werden für die Pflegepflichtversicherung unverändert die Sterbetafel „PKV 2008“ sowie für die Sterbegeldversicherung unverändert die allgemeine Sterbetafel 1949/51 Männer verwendet. Im Berichtsjahr wurden in den beiden letztgenannten Versicherungen keine Beitragsanpassungen vorgenommen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird entsprechend § 341g Abs. 3 HGB anhand eines statistischen Näherungsverfahrens ermittelt. Hierbei werden die in den ersten drei Monaten des Folgejahres für das Geschäftsjahr geleisteten Schadenzahlungen berücksichtigt bzw. unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Versicherungsleistungen der letzten fünf Jahre geschätzt. Im Näherungsverfahren wurde für den Monat März 2010 ein Durchschnittswert der letzten fünf Jahre, berücksichtigt. Der Dotierung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in der Sterbegeldversicherung sowie in der Pflegepflichtversicherung werden aus den Beobachtungszeiträumen Januar bis März der Jahre 2005 bis 2009 durchschnittlich geleisteten Zahlungen zugrunde gelegt. Die Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen wird entsprechend dem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Februar 1973 gebildet. Die nicht versicherungstechnischen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung des Teilzeitgehalts, des Aufstockungsbetrags und des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung auf der Basis eines Zinssatzes von 5,5 % angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Allgemein Die gesondert dargestellte Entwicklung der Aktivposten A., B.I. und B.II. ist integraler Bestandteil des Anhangs. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 2. Immaterielle Vermögensgegenstände Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um ein neues Abrechnungsprogramm für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie die Beihilfeabrechnung, das nach Herstellung der Betriebsbereitschaft seit 2009 im operativen Einsatz ist. 3. Kapitalanlagen Der Bilanzwert der von der Kranken- und Sterbekasse im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst genutzten Grundstücke und Bauten beträgt EUR 6.736,00. Der Zeitwert der nach dem Anschaffungskostenwertprinzip aktivierten Kapitalanlagen (mit Grundstücke und Bauten) beträgt EUR 12.349.507,92, die Bewertungsreserve beläuft sich nach Abzug der stillen Lasten (EUR 16.637,91) von dem Zeitwertreserven (EUR 1.101.675,33) auf EUR 1.085.037,42. Der Zeitwert für das Objekt Stuttgart, Hohenzollernstraße 23, wurde letztmals durch Wertermittlung des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt Stuttgart vom 29. August 2008 entsprechend § 55 RechVersV ermittelt. Die Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, Meckenbeuren Max-Eyth-Straße 43, wurden durch Wertermittlung des Gutachterausschusses der Gemeinde Meckenbeuren vom 4. Dezember 2009 festgestellt. Die Ermittlungen der Zeitwerte der Grundstücke erfolgten entsprechend § 55 RechVersV. Die Zeitwerte der Investmentanteile, der Genussrechte sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere wurden entsprechend § 56 RechVersV anhand der Börsenkurse am Bilanzstichtag berechnet. Die Zeitwerte anderer Kapitalanlagen entsprechen den Nennwerten. 97 98 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Für die ausgewiesenen Kapitalanlagen bestehen im Einzelnen folgende Zeitwerte: Buchwert TEUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Ausleihungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen Einlagen bei Kreditinstituten Andere Kapitalanlagen Derivative Finanzinstrumente gemäß § 285 Nr. 19 HGB: Strukturierte Schuldverschreibungen mit Zinsrisiko Zeitwert TEUR 677,1 1.843,5 6.959,3 1.442,1 340,0 2,5 1.618,5 1.830,1 7.116,3 1.442,1 340,0 2,5 11.264,5 12.349,5 TEUR TEUR 911,3 911,3 Die Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente wurden entsprechend § 56 RechVersV aus Geldkursen von Preisstellern abgeleitet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von EUR 16.637,91 wurden nicht durchgeführt, da Wertminderungen nur von vorübergehender Dauer angenommen werden (unterbliebene Abschreibungen auf Finanzinstrumente gemäß § 285 Nr. 19 HGB). Die sonstigen Ausleihungen setzen sich wie folgt zusammen: Sparbriefe Ligabank e. G., Regensburg Darlehen an Kirchlicher Hilfsfonds der Diözese Rottenburg-Stuttgart Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Stuttgart Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 250.000,00 850.000,00 1.020.096,96 171.951,67 546.305,27 185.688,49 1.442.048,63 1.581.993,76 Im Geschäftsjahr wurden durch die KSK ein nachrangiger Sparbrief über einen Nennwert von EUR 250.000,00 gezeichnet. Der Sparbrief hat eine Laufzeit von zehn Jahren und wird mit 4,0 % verzinst. Der Sparbrief kann im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Liga Bank e. G., Regensburg, erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Das Darlehen an den Sozialdienst Katholischer Frauen e. V., Stuttgart, ist in Höhe des ausgereichten Kreditbetrages grundpfandrechtlich erstrangig gesichert. 4. Eigenkapital Die Gewinnrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Verlustrücklage gemäß § 37 VAG Vortrag zum 1. Januar 2009 Jahresüberschuss 2009 EUR 221.464,23 EUR 193.127,55 Stand am 31. Dezember 2009 EUR 414.591,78 Die anderen Gewinnrücklagen betragen EUR 390.779,50. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 6. Summe B II. Insgesamt 5. Andere Kapitalanlagen 4. Einlagen bei Kreditinstituten 3. Sonstige Ausleihungen Schuldscheinforderungen und Darlehen 10.327.489,78 9.422.262,89 2.500,00 596.000,00 1.581.993,76 3.764.010,20 3.731.955,46 0,00 340.039,77 909.791,69 2.482.124,00 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5.204.257,88 0,00 32.054,74 EUR 0,00 695.829,86 209.397,03 EUR 2.713.031,42 2.713.031,42 0,00 596.000,00 1.049.736,82 907.721,68 159.572,92 0,00 0,00 EUR Bilanzwerte Zugänge Abgänge Vorjahr 2.037.511,25 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere B II.Sonstige Kapitalanlagen B I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken B. Kapitalanlagen A. Immaterielle Vermögensgegenstände Aktivposten Entwicklung der Aktivposten A., B I. und B II. im Geschäftsjahr 2009 193.395,80 193.395,80 0,00 0,00 0,00 180.665,80 12.730,00 0,00 0,00 EUR Zu- schreibungen 74.975,40 47.210,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47.210,00 18.732,09 9.033,31 EUR 11.496.888,96 10.587.372,73 2.500,00 340.039,77 1.442.048,63 6.959.326,00 1.843.458,33 677.097,77 232.418,46 EUR Ab- Bilanzwerte schreibungen Geschäftsjahr Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 99 100 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 5. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung setzt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen: Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung Sterbegeldversicherung Pflegepflichtversicherung 6.931.457,29 644.839,00 1.979.734,41 6.590.425,37 650.844,00 1.885.199,97 9.556.030,70 9.126.469,34 II. Zerlegung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Betrag gemäß § 12 a Abs. 3 VAG Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrück- erstattung EUR Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Poolrelevante Rückstellung aus der Pflegepflicht- versicherung Betrag gemäß § 12 a Abs. 3 VAG EUR EUR 1. Bilanzwerte Vorjahr 2. Zuführung 180.962,46 473.406,38 84.373,95 69.406,59 1.596,66 68.300,15 3. Bilanzwerte Geschäftsjahr 654.368,84 153.780,54 69.896,81 4. Gesamter Betrag des Geschäftsjahres gemäß § 12 a VAG 229.697,23 Ein Teilbetrag von EUR 11.689,00 der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist zum Bilanzstichtag bereits festgelegt, aber noch nicht zugeteilt (gebundene Mittel). Ein Teilbetrag von EUR 27.004,21 der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ist zum Bilanzstichtag bereits festgelegt, aber noch nicht zugeteilt (gebundene Mittel). 6. Sonstige Rückstellungen Die nicht versicherungstechnischen sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Rückstellungen für Altersteilzeit Jahresabschluss Beratungsaufwendungen Urlaubsverpflichtungen/Überstunden Übrige EUR 52.535,00 36.990,00 10.000,00 13.900,00 2.820,00 116.245,00 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 7. Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten aus Steuern Abrechnungssaldo aus der Beihilfe des Bischöflichen Ordinariats Übrige sonstige Verbindlichkeiten 101 Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 17.186,60 137.921,19 14.867,36 4.012,97 42.663,87 9.771,18 169.975,15 56.448,02 Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Siehe hierzu Abschnitt E. 2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung Zur Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung wurde der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung ein Betrag von TEUR 72 im Vorjahr (davon entfallen TEUR 7 auf die Mitversicherung GPV) entnommen und der Deckungsrückstellung zugeführt. 3. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen – Deckungsrückstellung Der Deckungsrückstellung waren im Geschäftsjahr nach versicherungsmathematischer Berechnung EUR 429.561,36 (i. V. TEUR 286) kumuliert zuzuführen. Davon entfallen EUR – 6.005,00 (i. V. TEUR 5) auf die Sterbegeldversicherung, EUR 341.031,92 (i. V. TEUR 118) auf die Krankheitskostenversicherung und EUR 94.534,44 (i. V. TEUR 163) auf die Pflegeversicherung. 4.Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung Gemäß § 81d VAG und § 14 Ziffer 38 der Satzung wurde der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ein Betrag von EUR 473.406,38 (i. V. TEUR 127) zugeführt. Aus dem Überschuss des Geschäftsjahres wurden der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung EUR 137.706,74 (i. V. TEUR 49) zugeführt. 5. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR 1. Löhne und Gehälter 2. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 3. Aufwand für Altersversorgung 212.122,34 39.605,40 8.743,90 215.402,14 36.623,94 8.015,21 4. Aufwendungen insgesamt 260.471,73 260.041,29 6. Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Aufwendungen für Kapitalanlagen sind planmäßige Abschreibungen von EUR 18.732,09 (i. V. TEUR 24) und außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 47.210,00 (i. V. TEUR 327) enthalten. Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen betragen im Geschäftsjahr EUR 36.264,62 (i. V. TEUR 34). 7. Rückversicherungssaldo Der Rückversicherungssaldo als Saldo aller Aufwendungen und Erträge für das in der Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft beträgt im Geschäftsjahr EUR 0,00 (i. V. TEUR 0). 8. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Unter den sonstigen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung nichtversicherungstechnischer Rückstellungen in Höhe von EUR 53,58 ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von EUR 57.558,63. EUR 234.117,30 Pflegepflichtversicherung *) 227.552,74 2.088.533,22 79.465,01 2.316.085,96 EUR Vorjahr 940 853 0 943 Anzahl Geschäftsjahr 954 862 429 957 Anzahl Vorjahr 0,00 0,00 0,00 EUR Geschäftsjahr 71.738,16 0,00 0,00 EUR Vorjahr Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung *) In den gebuchten Bruttobeiträgen sind die Anteile aus der Mitversicherung GPV enthalten. Die Anzahl der versicherten Personen beinhaltet auch die anteilig von St. Martinus versicherten Personen aus der Mitversicherung GPV. 2.289.994,62 84.353,85 Krankheitskosten- und Sterbegeldversicherung davon gesetzlicher Zuschlag Einzelversicherung gegen laufenden Beitrag *) 2.524.111,92 Geschäftsjahr Gebuchte Bruttobeiträge Personen gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 4 RechVersV E. Angaben für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 102 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 F. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr beschäftigte der Versicherungsverein durchschnittlich 4,75 Angestellte, davon eine geringfügig Beschäftigte. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats des Vereins sind auf Seite 1 genannt. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr EUR 104.454,75. Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 1.900,00. Hinsichtlich der Anzahl der versicherten Mitglieder zum 31. Dezember des Geschäfts- und des Vorjahres in den einzelnen Versicherungszweigen wird auf Abschnitt E. verwiesen. Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem unbefristet geschlossenen Softwarepflegevertrag in Höhe von jährlich EUR 27.370,00. Der Versicherungsverein ist Mitglied des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., Köln. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers (einschließlich Umsatzsteuer) TEUR Abschlussprüferleistungen Andere Bestätigungsleistungen Steuerberatungsleistungen Sonstige Leistungen 29 0 5 0 Gesamthonorar 34 Stuttgart, den 1. April 2010 St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG Der Vorstand Bernhard Mayer Karl Wolf 6. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart – Kranken- und Sterbekasse (KSK) – VVaG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buch führung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands des Versicherungsvereins. Unsere Aufgabe ist es, auf der 103 Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbe ziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 341 k HGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss prüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Versicherungsvereins sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund sätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Versicherungsvereins. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Versicherungsvereins und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Stuttgart, 15. April 2010 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Matthias Kopka Wirtschaftsprüfer Jens-Uwe Herbst Wirtschaftsprüfer 104 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Leitung und Planung K09 Den Weggang gestalten – den Einstieg planen Kosten: 20,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 04.05.2011 Studientag für GemeindereferentInnen, die den Stellenwechsel vor sich haben Der Abschied aus dem bisherigen Arbeitsbereich und der Anfang in einem neuen Arbeitsfeld sollten gut vorbereitet, geplant und auch gestaltet sein. Dazu gibt es rechtzeitig vor dem Stellenwechsel Hinweise, Anregungen und gegenseitige Beratung. Termin/Ort: 12. Mai 2011 (Beginn: 9:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr) Johann-Baptist-Hischer-Haus, Rottenburg Referentin/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter Kosten: 20,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 14.04.2011 Katechese und Verkündigung K11 Katechumenat – Konversion – Wiedereintritt Erfahrungsaustausch und Impulse für KatechumenatsbegleiterInnen und alle pastoralen Dienste (Reihe: Forum Glaubenskommunikation) Im Katechumenat begegnen Menschen, die Christen werden wollen und sich auf die Taufe vorbereiten, Menschen, die einer anderen Kirche angehören und katholisch werden wollen, oder Menschen, die wieder zur Kirche zurückkehren. Die Tagung ermöglicht den Erfahrungsaustausch und gibt Impulse für Begleitung von Menschen auf dem Katechumenatsweg. Termin/Ort: 30. Mai 2011 (Beginn: 9:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr) Pater-Kentenich-Begegnungshaus, Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen Referentin/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter Katechese und Verkündigung K12 Eucharistie- und Versöhnungskatechese für Erwachsene Workshoptag für alle Pastoralen Dienste und ehrenamtliche MitarbeiterInnen Was mit Kindern vertraut ist und mit vielen kreativen Ansätzen gelingt, kommt mit Erwachsenen mühsamer daher. In verschiedenen Workshops werden Ideen einer erfahrungs- und biblischorientierten Eucharistie- und Versöhnungskatechese für Erwachsene weitergegeben und die Experimentierfreude in missionarisch geprägter Zeit geweckt. Termin/Ort: 31. Mai 2011 (Beginn: 09:00 Uhr; Ende: 17:00 Uhr) Pater-Kentenich-Begegnungshaus, Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen Referentin/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter und Team Kosten: 20,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 04.05.2011 Katechese und Verkündigung K10 Wir möchten, dass unser Kind getauft wird Einführung in die Taufgespräche in Elterngruppen Kurs für ehrenamtliche und hauptamtliche MitarbeiterInnen Der Kurs befähigt zur Planung und Durchführung von Taufelterngesprächen. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Themen: Meine Rolle und Aufgabe als TaufkatechetIn; Lebensphase Geburt und Elternsein; Erschließungen zur Taufliturgie und ihren Symbolen; Tauftheologie; Ziele, Themen, Gestaltung von Taufgesprächen; Theorie und Praxis der Gesprächsführung. Die Inhalte werden so erarbeitet, dass sie für die Taufgespräche unmittelbar verwendet werden können. Termin/Ort: 3.–5. Juni 2011 (Beginn: 16:00 Uhr; Ende: 14:00 Uhr) Evangelische Diakonieschwesternschaft, Herrenberg-Korntal Katechese und Verkündigung K14 Encontro anual para colaboradores(as) na catequese das Comunidades de idioma português Colaboradores(as) na catequese das Comunidades de idioma português são convidados(as) para uma troca de experiências e para um aprofundamento dos conteúdos e métodos referentes aos sacramentos e a catequese das crianças e dos adultos. Referentin/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter Jahrestreffen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Katechese in portugiesischsprachigen Gemeinden Kosten: 45,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 12.05.2011 Katechese und Verkündigung K13 Zu Haus bei Gott Tagung zur Firmpastoral für alle pastoralen Dienste und interessierte Ehrenamtliche Was haben Kirchentüren, der Altar, die Glocken … mit Leben und Glauben zu tun? Als „Katechese in Steinen“ bietet sich ein Kirchenraum auch als Lern- und Erfahrungsort für die Firmkatechese an. Der Firmkurs „Zu Haus bei Gott“ (erschienen im Kösel-Verlag) bietet für die Erschließung des Kirchenraumes Bausteine für Gruppentreffen und liturgische Feiern an. MitarbeiterInnen in der Firmkatechese lernen exemplarische Bausteine für die Praxis kennen und setzen sich mit Ihrer Rolle und Aufgabe in der Firmkatechese auseinander. Termin/Ort: 29.-30. Juni 2011 (Beginn: 09:00 Uhr, Ende: 17:00 Uhr) Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg ReferentIn/Leitung: Jens Ehebrecht-Zumsande, Referent für Katechese, Erzbistum Hamburg Dr. Claudia Hofrichter Kosten: 47,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 26.05.2011 105 Portugiesischsprachige Mitarbeiter/innen in der Katechese sind eingeladen zum Erfahrungsaustausch und zur inhaltlichen und methodischen Erschließung vom Themen in Sakramenten- und Erwachsenenkatechese. Termin/Ort: 2.–3. Juli 2011 (Beginn: 09:00 Uhr; Ende: 13:00 Uhr) Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg ReferentInnen/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter; Sr. Maria dos Santos Apoluceno, Pastorale Mitarbeiterin in der portugiesischsprachigen Gemeinde Ludwigsburg und Backnang. Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 06.06.2011 Leitung und Planung K15 Bevor es zum Eklat kommt Mediation – in Konflikten erfolgreich bleiben Tagung für alle pastoralen Dienste in Kooperation mit der Erzdiözese Freiburg und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und in Württemberg Bei der Begegnung und Zusammenarbeit von Menschen aus unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Zusammenhängen kann es leicht zu Konflikten kommen. Mediation kann dabei ein Weg der erfolgrei- 106 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 chen Konfliktregelung werden. Der Kurs thematisiert: Was ist Mediation? Entstehung und Entwicklung von Konflikten, Konflikte in Gruppen, Gesprächstechniken zur Konfliktanalyse, Umgang mit destruktivem Konfliktverhalten, Konsequent in der Sache, konstruktiv im persönlichen im Umgang: Impulse und Übungen zu Elementen der Mediation für das berufliche Handeln. →die biographische Perspektive einnehmen und Glaube mit und für die Biographie buchstabieren →das Kirchenjahr biographisch lesen →das rituelle Potenzial der Kirche nutzen, fördern und qualifizieren →zu einer spirituellen Alltagsgestaltung anleiten Termin/Ort: 4.–5. Juli 2011 (Beginn: 09:00 Uhr, Ende:17:00 Uhr) Pater-Kentenich-Begegnungshaus, Liebfrauenhöhe, Rottenburg-Ergenzingen →Experimente mit Liturgie und spiritueller Anleitung ReferentInnen/Leitung: Dr. Claudia Hofrichter, Mediatorin BM; Clemens Dietz, Pastoralreferent, Mediator Kosten: 140,– Euro komplett Kosten: 47,– € Kontakt: Referat Katechese und Mediation Anmeldung bis: 06.06.2011 Missionarische Experimente wagen Zweiteiliger Kurs Verkürzte NEUAUFLAGE Thema: Teil 1: 27.–29. Juni 2011 Teil 2: 24.–26. Oktober 2011 Beginn jeweils 10:00 Uhr; Ende: 13:00 Uhr Ort: Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg Inhalt: Teil 1: Einmal richtig hinschauen und die Welt umarmen - Soziologische und kirchensoziologische Erkenntnisse als Ausgangspunkt gegenwärtiger Pastoral - missionarische Pastoral als inkarnatorische Pastoral: zeitgemäß und evangeliumsgemäß - von Gott sprechen: plural, gläubig-zweifelnd und christlich →Experimente mit Sprache Teil 2: Aufgreifen, was in der Luft liegt und was wir am besten können - drei Dinge braucht der heutige Mensch: Ritual, Spiritualität und Biografiearbeit Leitung: Dr. Christiane Bundschuh-Schramm Anmeldung und Information: Institut für Fort- und Weiterbildung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Postfach 9, 72101 Rottenburg am Neckar, Manuela Dreher, Sekretariat, Tel. 07472 922-152, E-Mail: MDreher.institut-fwb@bo.drs.de, www.drs.de/institut-fwb, www.missionarischekirche.drs.de Reihe: Spirituelle Theologie – Glauben, Erfahren und Denken im Einklang Die Reihe steht für die Verbindung von Theologie und Spiritualität, Erfahrung und Reflexion, Mystik und Politik, geistlich-praktischem und geistig-theoretischem Erkennen. Studientagung: Christliche Spiritualität und die vielen Spiritualitäten Angesichts des vielfältigen religiösen Angebots innerhalb und außerhalb der Kirchen fragen heute viele Menschen nach Kriterien zur Unterscheidung der Geister. In einer Zeit, deren Kennzeichen Pluralismus und die Auflösung von Milieus ist, wird das Individuum vor mannigfaltige Entscheidungen gestellt. Kriterien sind gefragt: Wie finde ich zu meiner (christlichen) Spiritualität? Was hilft mir, was behindert mich auf einem geistlichen Weg? Woran erkenne ich das Wirken des Geistes und wie entlarve ich meine eigenen „geistlichen“ Projektionen? In der christlichen Tradition wurden unterschiedliche Konzepte entwickelt, die sich mit dieser Unterscheidung beschäftigt haben. Diese sollen exemplarisch dargestellt werden, nicht aus einem historischen Interesse, sondern, um auch für heute Hilfen zur Unterscheidung der Geister in den Herausforderungen der Zeit zu formulieren. Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Zielgruppe: haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige in Erwachsenenbildung, Pastoral und weiteren Berufsfeldern kirchlicher Arbeit Termin: Freitag, 20. Mai 2011 bis Samstag, 21. Mai 2011 Leitung: Dr. Erika Straubinger-Keuser, Fachbereich Theologie, HA XI Referent: Prof. P. DDr. Michael Plattig O.Carm., Professor für Theologie der Spiritualität an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster; Leiter des Instituts für Spiritualität in Münster; vielfältige Erfahrungen in Fort- und Weiterbildung sowie zahlreiche Veröffentlichungen zur Spiritualität des Christentums Kosten: Inclusive Übernachtung und Verpflegung: EZ: 115,– €/DZ: 105,– € (ohne Übernachtung/Verpflegung inclusive 95,– €) Tagungsort: Christkönigshaus Stuttgart, Paracelsusstraße 89 Veranstalter: Fachbereich Theologie der HA XI in Kooperation mit der keb der Diözese Anmeldeschluss: Montag, 28.März 2011 Anmeldung und ausführliches Programm über: Diözese Rottenburg-Stuttgart, Fachbereich Theologie, Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart, Tel: 0711 9791 284; Fax: 0711 9791 383 1803 E-Mail: theologie@bo.drs.de www.drs.de/index.php?id=10344 Osterleuchter abzugeben Der Leuchter ist aus Bronce und 110 cm hoch. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Manfred Haaga, 78727 Oberndorf-Beffendorf, Telefon 07423 3704. 107 108 Kirchliches Amtsblatt Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Postvertriebsstück/PVSt, Deutsche Post AG, »Entgelt bezahlt« E 4189 Herausgegeben und verlegt vom Bischöflichen Ordinariat Rottenburg Postfach 9 · 72101 Rottenburg am Neckar Soweit nicht kostenlose Lieferung an Kirchliche Stellen erfolgt, Bezugspreis jährlich 38,35 € Layout und Druck: Bischöfliches Ordinariat, Abteilung Zentrale Verwaltung · Hausdruckerei, Rottenburg am Neckar Gedruckt auf 100 % Altapier (blauer Engel). Beilage zum Verlesen – Kirchliches Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Deutsche Bischofskonferenz Aufruf der deutschen Bischöfe zur Solidarität mit den Christen im Heiligen Land (Palmsonntags-Kollekte 2011) In den Gottesdiensten am Palmsonntag richten sich die Gedanken der katholischen Christen in Deutschland wieder auf das Heilige Land. Wir denken an Friedlosigkeit und vielfältige Ungerechtigkeiten, die das Verhältnis der Völker belasten. Und vor allem lenken wir den Blick auf unsere Schwestern und Brüder, die trotz aller Widrigkeiten den Geburtsstätten unseres Glaubens die Treue halten. Zum Abschluss der Sonder-Bischofssynode für den Nahen Osten im Oktober 2010 hat Papst Benedikt XVI. ihre Aufgabe und Mission beschrieben: „Ja, auch wenn sie wenige sind, sind sie Träger der Frohen Botschaft der Liebe Gottes für den Menschen, einer Liebe, die sich im Heiligen Land in Jesus Christus offenbart hat. Dieses Wort des Heils (…) klingt mit besonderer Kraft an den Orten, an denen es durch göttliche Vorsehung aufgeschrieben wurde. Es ist das einzige Wort, das imstande ist, den Teufelskreis der Rache, des Hasses und der Gewalt zu brechen.“ Im Geist der Seligpreisungen sollen die Christen Erbauer des Friedens und Apostel der Versöhnung werden. So tragen sie zum Wohl der ganzen Gesellschaft bei. Der Palmsonntag ruft uns alle zur Solidarität mit den Schwestern und Brüdern im Heiligen Land auf. Alle Gläubigen ermutigen wir zum Gebet. Auch appellieren wir erneut an Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen, Pilgerreisen zu den Heiligen Stätten zu unternehmen und die Begegnung mit den Christen im Land der Bibel zu suchen. Solche Besuche sind ein starkes Zeichen. Sie lassen unsere Mitchristen in schwieriger lage erfahren, dass sie nicht allein gelassen sind. Die Kirche im Heiligen Land benötigt weiterhin auch unsere materielle Hilfe, damit sie ihrem Dienst an den Menschen nachkommen kann. So bitten wir Sie um eine großherzige Spende bei der Palmsonntags-Kollekte. Allen, die auf diese Weise ein Zeichen ihrer Solidarität setzen, sagen wir ein herzliches Vergelt‘s Gott. Würzburg, den 24. Januar 2011 Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart + Dr. Gebhard Fürst Bischof Die Kollekte wird am Palmsonntag, dem 17. April 2011, gehalten. Beilage zum Kirchlichen Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Bischöfliches Ordinariat Wort der katholischen Bischöfe zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 Liebe Schwestern und Brüder, am 27. März 2011 sind die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Wir erinnern Sie an diese in unserer Verfassung verankerte Bürgerpflicht und bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Damit geben Sie dem neu zu wählenden Landtag für seine 15. Legislaturperiode eine breite Legitimation. Wir dürfen uns bewusst vor Augen führen: Unser Wahlrecht ist ein demokratisches Grundrecht, um das uns viele Menschen in zahlreichen Ländern der Erde beneiden. Nutzen Sie die Chance, am 27. März 2011 die politische Richtung in Baden-Württemberg für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen. Nicht an der Wahl teilzunehmen, heißt: auf die Vertretung der eigenen Meinung im Parlament zu verzichten und politische Randgruppen zu stärken. Entscheiden Sie sich für die Kandidatinnen und Kandidaten, die beim Beantworten der anstehenden Sachfragen zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger zielführende und nachhaltige Wege beschreiten wollen. Die Herausforderungen im Land sind in der Tat sehr vielfältig. Beispielhaft wollen wir daran erinnern: •Für die Zukunft unseres Landes wird es entscheidend darauf ankommen, ausreichend Haushaltsmittel zur Unterstützung von Familien und zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufzubringen, neue Investitionen im Schul- und Hochschulbereich zu tätigen und die Infrastruktur des Landes zu sanieren. •Die Staatsverschuldung muss, wie es auch die Verfassung verlangt, zurückgefahren werden. •Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sind in unserem Land nach der Finanzkrise zwar zurückgegangen. Unser Augenmerk muss jedoch auch weiterhin auf die Ausbildungssituation und auf Arbeitsangebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet werden. •Das Engagement in der ehrenamtlichen Betätigung, die unser Land auszeichnet, sollte auch in Zukunft unterstützt und gefördert werden. •Das Recht auf Bildung sollen alle Bürger in unserem Land, unabhängig von Herkommen und materiellen Möglichkeiten, wahrnehmen können. Wir denken aber auch an so wichtige Fragen wie die nach der Würde des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen: Die Fragen der Biomedizin, der Bewahrung der Schöpfung, die Fragen nach dem Umgang mit Embryonen, aber auch das Thema Behinderte und Kranke in unserer Gesellschaft und schließlich die Frage nach Alter, Sterben und Tod. Diese Themen werden für die Zukunft unserer Gesellschaft entscheidend sein. Daher ist es wichtig, dass uns im Parlament auch künftig Frauen und Männer vertreten, die mit Weitblick, Engagement und Verantwortungsbewusstsein vor Gott und den Menschen in unserem Land handeln. Darum bitten wir Sie nochmals: Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht achtlos verfallen, sondern gehen Sie ganz bewusst zur Landtagswahl und bestimmen Sie so über die Zusammensetzung und die Mehrheiten im Landtag mit! Ermuntern Sie auch die Menschen in Ihrer Umgebung, an dieser Wahl teilzunehmen! Wir ermutigen besonders auch die jungen Menschen, die zum ersten Mal zur Wahl aufgerufen sind, ihrer politischen Meinung mit der Abgabe ihrer Stimme Gewicht zu geben. Wir danken den Mitgliedern des Landtags für die in der zu Ende gehenden Wahlperiode geleistete Arbeit. Wir sind dankbar dafür, dass sich so viele Männer und Frauen bereit erklärt haben, politische Verantwortung zu übernehmen. Den Kandidatinnen und Kandidaten, die am 27. März 2011 gewählt werden, wünschen wir Gottes Segen für ihren Dienst an unserer Gesellschaft. Freiburg/Rottenburg-Stuttgart, den 1. März 2011 + Dr. Robert Zollitsch Erzbischof von Freiburg +Dr. Gebhard Fürst Bischof von Rottenburg-Stuttgart Das Wort der Bischöfe zur Landtagswahl soll am 19./20. März 2011 den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. Sperrfrist für Presse, Hörfunk und Fernsehen 19. März 2011, 18:00 Uhr. Beilage zum Verlesen – Kirchliches Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart 2011, Nr. 4, 15.03.2011 Bischöfliches Ordinariat Aufruf von Bischof Dr. Gebhard Fürst zur „Bischof-Moser-Kollekte“ Liebe Schwestern und Brüder, auch in diesem Jahr bitte ich Sie, durch die Kollekte an Ostern die Bischof-MoserStiftung zu unterstützen. Wie Sie wissen, soll diese Stiftung eine finanzielle Grundsicherung aufbauen, damit qualifizierte pastorale Dienste in der Verkündigung, Liturgie und Katechese in den Kirchengemeinden und anderen Seelsorgebereichen langfristig zur Verfügung stehen. Unsere pastoralen Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst bei der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat, bei der Feier der Liturgie und bei den karitativen Diensten in Gemeinde und Diözese. Sie fördern das Engagement der Menschen an verschiedensten Orten der Seelsorge, machen ihnen Mut und unterstützen die ehrenamtliche Arbeit Vieler durch fachkundige Hilfestellung. Die Bischof-Moser-Stiftung fördert derzeit mehrere Projekte in Kirchengemeinden, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger Ehrenamtliche begleiten. So unterstützt ein ständiger Diakon Frauen und Männer, die ehrenamtlich in der Seelsorge für alte Menschen in Pflegeheimen mitarbeiten. Oder eine Pastoralreferentin begleitet im Projekt „Kirchengemeinde-Schule-Bildung“ Jugendbegleiterinnen und -begleiter, die in der kirchlichen Jugendarbeit neue Wege suchen und in Schulen mit Ganztagesbetreuung gehen. Um solche Projekte einer missionarischen Pastoral verwirklichen zu können, bedarf es eines kontinuierlichen finanziellen Aufbaus der Bischof-Moser-Stiftung. Sie soll dazu beitragen, dass auch in Zukunft genügend pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um Menschen im Glauben zu fördern. Daher bitte ich Sie, liebe Schwestern und Brüder, um Ihre hochherzige Spende für die Bischof-Moser-Stiftung zur Förderung pastoraler Dienste und sage Ihnen ein herzliches Vergelt‘s Gott für Ihre Unterstützung! Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen die Freude unseres auferstandenen Herrn, Jesus Christus! Ihr + Dr. Gebhard Fürst Bischof Dieser Aufruf soll am Palmsonntag oder an Ostern in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.