Mediadaten k+s 2010

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Mediadaten k+s 2010
Preisliste Nr. 24
Gültig ab 1. Januar 2010
Die starken Wochenzeitungen für
Münster und das Münsterland
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Die Zeitung am
Mittwoch
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Münsterische
SONNTAGSZEITUNG
DER SONNTAG IN MÜNSTER
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Die Zeitung am
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SONNTAGSZEITUNG
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Unsere Titel:
Wochen-Anzeiger Emsdetten: Auflage 25.195
Emsdetten, Sinningen, Hembergen, Saerbeck, Neuenkirchen,
St. Arnold, Mesum, Hauenhorst
Wochen-Anzeiger Steinfurt: Auflage 25.285
Borghorst, Burgsteinfurt, Ochtrup, Metelen, Langenhorst,
Welbergen, Horstmar, Laer, Leer
Wochen-Anzeiger Greven: Auflage 18.910
Greven, Reckenfeld, Gimbte, Altenberge, Nordwalde
kaufen + sparen: Auflage 125.200
Münsterische Sonntagszeitung:
Auflage 125.200
Münster mit den Vororten Nienberge, Gelmer,
Handorf, Sprakel, Angelmodde, Wolbeck,
Hiltrup, Amelsbüren, Albachten, Roxel,
Telgte, Westbevern, Vadrup
Kreis Kurier am Mittwoch: Auflage 39.550
Kreis Kurier am Sonntag: Auflage 39.550
Ascheberg, Bork, Bösensell, Capelle, Cappenberg,
Davensberg, Herbern, Hiddingsel, Lüdinghausen, Nordkirchen,
Olfen, Ottmarsbocholt, Selm, Senden, Seppenrade,
Südkirchen, Vinnum
DER SONNTAG IN MÜNSTER
Verbreitungsgebiet
Partnerverlage:
Wochenpost: Auflage 39.800
Stadtlohn, Ahaus, Vreden, Gescher, Legden, Heek
Rheiner Anzeiger: Auflage 46.517
Rheine, Dreierwalde, Elte, Hauenhorst, Mesum,
Neuenkirchen, Rodde, Salzbergen, Spelle, Varenrode,
Venhaus, Lünne, Schapen, St. Arnold, Wettringen
Streiflichter“ Coesfeld / Dülmen: Auflage 57.550
Coesfeld, Lette, Holtwick, Osterwick, Darfeld,
Billerbeck, Nottuln, Darup, Rorup, Appelhülsen,
Merfeld, Dülmen, Hausdülmen, Buldern, Havixbeck
Ibbenbürener Anzeiger: Auflage 50.807
Mettingen, Recke/Steinbeck/O-Steinbeck/Espel,
Hopsten/Schale/Halverde, Riesenbeck/Bevergern,
Hörstel/Dreierwalde, Westerkappeln/Velpe,
Lotte/Wersen/Büren/Halen,
Tecklenburg/Ledde/Brochterbeck
Lengericher Wochenblatt: Auflage 24.600
Lengerich, Tecklenburg, Brochterbeck, Ledde,
Leeden, Ladbergen, Lienen, Kattenvenne
Dreingau-Zeitung, Drensteinfurt: Auflage 11.298
Lüner Anzeiger, Lünen: Auflage 66.100
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DER SONNTAG IN MÜNSTER
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Verlag
Erscheinungstage
k+s Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Neubrückenstraße 8-11, 48143 Münster
Postfach 5320, 48029 Münster
Tel. 02 51/4 18 46-0, Fax 02 51/4 18 46-39
info@kus-muenster.de, www.kus-muenster.de
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Kreis Kurier
Münsterische Sonntagszeitung
Geschäftsstellen
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Münsterische Sonntagszeitung
Neubrückenstraße 8-11, 48143 Münster
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Wochen-Anzeiger
Emsstraße 17, 48282 Emsdetten
Tel. 0 25 72/30 30, Fax 0 25 72/8 62 10
Münsterstraße 70, 48268 Greven
Tel. 0 25 71/5 30 91, Fax 0 25 71/5 66 85
Münsterstraße 13, 48565 Steinfurt
Tel. 0 25 52/63 74 64 oder Tel. 0 25 52/63 74 65
Fax 0 25 52/63 74 50
Gestaltete Anzeigen
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Wochen-Anzeiger
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Kreis Kurier am Sonntag
Münsterische Sonntagszeitung
Fließtextanzeigen
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Wochen-Anzeiger
Kreis Kurier am Mittwoch
Kreis Kurier am Sonntag
Münsterische Sonntagszeitung
Satzspiegel
Sparkasse Münsterland Ost
Kto. 4 00 29 11, BLZ 400 501 50
Deutsche Bank
Kto. 80 65 393, BLZ 300 700 24
Zahlungsbedingungen
Druckverfahren
14 Tage netto Kasse. Bei Vorauszahlung,
Lastschriftverfahren und Einzugsermächtigung 2% Skonto.
Rollenoffset
Bankverbindungen
Datenübermittlung
Mi
Mi
Mi/So
So
Anzeigenschluss
Steg: 3,5
1 Spalte
42 mm
2 Spalten
87,5 mm
3 Spalten
133 mm
4 Spalten
178,5 mm
5 Spalten
224 mm
6 Spalten
269,5 mm
7 Spalten
315 mm
Ganze Seite:
315 mm x 478,5 mm
Normale Seite – unter Seitenkopf:
315 mm x 456 mm
Kreis Kurier
Mühlenstraße 24, 59348 Lüdinghausen
Tel. 0 25 91/60 90, Fax 0 25 91/31 06
Verlags- und Druckangaben
Druckunterlagen
1 s/w-Scanvorlage: reprofähige Papierabzüge,
Farbanzeigen: nur digitale Datenübermittlung
Per FTP
Server: ftp.medienhaus-lensing.de
User: KUS-FTP, Password: FTP
Per Leonardo
0231-10876970 (ISDN)
Dateiformate
Mo 17 Uhr
Mo 17 Uhr
Mo 12 Uhr
Fr 12 Uhr
Fr 12 Uhr
Di 11 Uhr
Di 11 Uhr
Mo 11 Uhr
Fr 11 Uhr
Fr 11 Uhr
Vorzugsweise wünschen wir Dateien im PDF-Format (1.3).
PDF-Erstellung nur über den Distiller. Damit eine sichere
Dateierstellung gewährleistet ist mit der möglichen visuellen Kontrolle der PDF-Voransicht. Nur wenn PDF und die
damit gesicherte Dateiübermittlung nicht machbar ist, evtl.
ersatzweise ein EPS mit inkludierten Fonts. Alle anderen
Dateiformate ohne jede Gewähr. Alle Schriften müssen
eingebettet sein. Daten aus Office-Anwendungen wie MSWord, MS-Excel, MS-Powerpoint und aus MS-Publisher
können wir nicht verarbeiten.
Kleinste Schriftgrößen
Bei kleinen Schriften wird keine Gewähr hinsichtlich der
Lesbarkeit übernommen. Farbige bzw. negative Schriften
sollten daher mindestens 6 pt im fetten Schriftschnitt ohne
Serifen gewählt werden.
Linien
Positiv mind. 0,3 pt, negativ/gerastert mind. 0,5 pt, „keine
Haarlinien“.
Bildformate
Bei Größenunterschieden bis zu 5% ist der Verlag berechtigt, das Objekt entsprechend der Buchung anzupassen.
Auflösung: 300 dpi
Farbmodus: CMYK
Schwarze Schrift in 100% schwarz
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Rabatte & Zuschläge
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Rabatte auf Sonderanzeigen
Sonderplatzierungen
Stellenmarkt
(Stellenmarkt beim „Wochen-Anzeiger“
nur in der Gesamtbelegung möglich)
– 25%
Familienanzeigen
– 50%
– 5%
– 10%
– 15%
– 20%
Mengenstaffel
1.000 bis 2.999 mm
3.000 bis 4.999 mm
5.000 bis 9.999 mm
ab 10.000 mm
AE-Provision auf Grundpreis
+ 60%
+ 10%
Farbzuschlag
Malstaffeln
4 bis 9 Mal
10 bis 17 Mal
18 bis 25 Mal
ab 26 Mal
Titelseite (Mindestabnahme 100 mm)
Platzierungszusage
– 5%
– 10%
– 15%
– 20%
– 15%
1 Zusatzfarbe (2c)
2 Zusatzfarbe (3c)
3 Zusatzfarbe (4c)
Zuschlag pro Ausgabe, nicht rabattfähig
+ 090,00 €
+ 180,00 €
+ 250,00 €
Chiffre-Gebühr
bei Abholung
bei Zusendung
nicht rabattfähig
+ 3,00 €
+ 4,50 €
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Einzelbelegung
Wirtschaftsraumkombis
Titel
Auflage
Ortspreis
Grundpreis
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1,87 €
2,20 €
Münsterische Sonntagszeitung
125.200
2,06 €
2,42 €
Kreis Kurier am Mittwoch
39.550
0,70 €
0,82 €
Kreis Kurier am Sonntag
39.550
0,79 €
0,93 €
Wochen-Anzeiger Greven
18.910
0,49 €
0,58 €
Wochen-Anzeiger Emsdetten
25.195
0,49 €
0,58 €
Wochen-Anzeiger Steinfurt
25.285
0,49 €
0,58 €
je nach Ausgabe
0,88 €
1,04 €
69.390
1,18 €
1,39 €
Wochen-Anzeiger 2 Ausgaben
Wochen-Anzeiger gesamt
Titel
Auflage
Ortspreis
Grundpreis
Münsterkombi
kaufen + sparen / Münsterische Sonntagszeitung 250.400
3,15 €
3,70 €
Kleine Nordkombi
kaufen + sparen / Wochen-Anzeiger,
1 Ausgabe
je nach Ausgabe
2,13 €
2,50 €
Große Nordkombi
kaufen + sparen / Wochen-Anzeiger,
alle Ausgaben
194.590
3,03 €
3,56 €
Südkombi
kaufen + sparen / Kreis Kurier am Mittwoch
164.750
2,32 €
2,73 €
Mittwochskombi
kaufen + sparen / Wochen-Anzeiger,
alle Ausgaben / Kreis Kurier
234.140
3,64 €
4,28 €
Superkombi
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Wochen-Anzeiger, alle Ausgaben /
Kreis Kurier am Mittwoch /
Kreis Kurier am Sonntag /
Münsterische Sonntagszeitung
398.890
4,96 €
5,83 €
79.100
1,34 €
1,58 €
164.750
2,57 €
3,02 €
Kurierkombi
Kreis Kurier am Mittwoch /
Kreis Kurier am Sonntag
Sonntagskombi
Kreis Kurier am Sonntag /
Münsterische Sonntagszeitung
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Kombinationen
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Titel
Auflage
Ortspreis
Grundpreis
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125.200
2,62 €
3,08 €
Münsterische Sonntagszeitung
125.200
2,64 €
3,11 €
Kreis Kurier am Mittwoch
39.550
1,69 €
1,99 €
Kreis Kurier am Sonntag
39.550
1,85 €
2,18 €
Wochen-Anzeiger gesamt
69.390
1,69 €
1,99 €
Bitte beachten!
Mindestabnahme: 3 Zeilen (mit je 33 Zeichen pro Zeile). Fließtextanzeigen sind nur rabattberechtigt, solange kein Textwechsel vorgenommen wird. Der Rabatt wird ausschließlich
nach der Malstaffel auf die insgesamt abgedruckten Anzeigen gewährt. Alle Preise in €
und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preis je Zeile
Titel
Auflage
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Grundpreis
Münsterkombi
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4,21 €
4,95 €
Nordkombi
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alle Ausgaben
194.590
3,88 €
4,56 €
Südkombi
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164.750
3,88 €
4,56 €
Mittwochskombi
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Wochen-Anzeiger, alle Ausgaben
234.140
5,41 €
6,36 €
Superkombi
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Wochen-Anzeiger, alle Ausgaben /
Kreis Kurier am Mittwoch /
Kreis Kurier am Sonntag /
Münsterische Sonntagszeitung
398.890
6,30 €
7,41 €
79.100
2,84 €
3,34 €
164.750
4,05 €
4,76 €
Kurierkombi
Kreis Kurier am Mittwoch /
Kreis Kurier am Sonntag
Sonntagskombi
Kreis Kurier am Sonntag /
Münsterische Sonntagszeitung
Mega-Kombifür das Nordwest-Münsterland
Titel
Malstaffel
Auflage
Ortspreis
Grundpreis
Wochen-Anzeiger Emsdetten
25.195
0,49 €
0,58 €
Wochen-Anzeiger Greven
18.910
0,49 €
0,58 €
Wochen-Anzeiger Steinfurt
25.285
0,49 €
0,58 €
Mengenstaffel
Rheiner Anzeiger
46.517
0,85 €
1,00 €
Ibbenbürener Anzeiger
50.807
0,98 €
1,15 €
Lengericher Wochenblatt
24.000
0,77 €
0,91 €
1.000 bis 2.999 mm
3.000 bis 4.999 mm
5.000 bis 9.999 mm
ab 10.000 mm
191.314
2,30 €
2,71 €
Gesamtkombi „Unser KreisAnzeiger“
4 bis 9 Mal
10 bis 17 Mal
18 bis 25 Mal
ab 26 Mal
– 5%
– 10%
– 15%
– 20%
– 5%
– 10%
– 15%
– 20%
Farbzuschläge
je Zusatzfarbe, 1. Ausgabe
je weitere Ausgabe
4c, 1. Ausgabe
je weitere Ausgabe
Ortspreis
Grundpreis
+ 68,– €
+ 34,– €
+ 204,– €
+ 102,– €
+ 80,– €
+ 40,– €
+ 240,– €
+ 120,– €
Beilagen
Gesamtkombi „Unser KreisAnzeiger“
Ortspreis pro 1.000, 20 g
Grundpreis pro 1.000, 20 g
Zentralverkauf
Emsstraße 17, 48282 Emsdetten
Tel. 0 25 72/95 35 80, Fax 0 25 72/8 62 10
47,38 €
55,72 €
Streiflichter
ld
enstärkste Zeitung im Kreis Coesfe
Partnerverlage
Auflag
Tarife
Titel
Auflage
ET
Ortspreis
mm
Grundpreis
je mm
Farbzuschlag je Farbe
Ortspreis
Grundpreis
Beilagen bis 20 g/qm
Ortspreis
Grundpreis
Wochenpost Stadtlohn
39.800
Mi
0,80 €
0,94 €
120,00 €
141,00 €
50,00 €
59,00 €
Streiflichter Coesfeld & Dülmen
57.550
Mi
0,91 €
1,07 €
a.A.
a.A.
43,00 €
50,50 €
Dreingau-Zeitung
11.298
Mi/Sa
0,48 €
0,57 €
60,00 €
71,00 €
49,00 €
57,65 €
Lüner Anzeiger
66.100
Mi
0,92 €
1,08 €
a.A.
a.A.
45,50 €
53,55 €
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Verlagsbedingungen
Verlagsbedingungen
Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung des
Anzeigentextes die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder
getäuscht wird.
Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern
nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind
schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe bis spätestens zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens drei Tage vor dem Steuertermin zu übermitteln. Abbestellungen werden erst rechtswirksam, wenn
sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten sowie eventuelle Provisionsansprüche zu Lasten des Auftraggebers.
Der Verlag behält sich das Recht vor, für örtlich begrenzte
Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Für eventuell mangelhafte Verteilung haftet der Verlag nicht.
Das Nichterscheinen des Blattes infolge höherer Gewalt,
Streik und dergleichen, berechtigt nicht zu Ansprüchen an
den Verlag. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte
Anzeigen leistet der Verlag keinen Schadensersatz. Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für den rechtlichen
und sachgemäßen Inhalt von Anzeigentexten. Bei Konkurs
und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.
Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses
behält sich der Verlag das Recht zur Gewährung von Sonderkonditionen vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss
nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der normalen Rabattstaffeln.
Der Auftraggeber hat selbstständig für die rechtzeitige Anlieferung von Druckvorlagen Sorge zu tragen. Bei nicht
rechtzeitiger Vorlage ist der Verlag berechtigt, reprofähige
Vorlagen (Baryt- oder Kunstdruckabzüge) selbstständig erstellen zu lassen und dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen.
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In eigener Sache
Harte Prüfrichtlinien
Anzeigenblätter als informative Werbemedien haben in ihrer Beliebtheit in den letzten
Jahren stets zugenommen: Weite Teile des Marktes sind längst abgedeckt. Da Anzeigenblätter nicht gekauft werden müssen, mag sich schon mancher gefragt haben, wie denn
die Verteilung der angegebenen Auflagenhöhe überhaupt kontrolliert werden kann?
Bisher konnten Anzeigenblätter mit dem Zeichen des „Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter“ (BVDA) den Anzeigenkunden sicherstellen, dass sie einer ständigen Auflagen- und Verteilerkontrolle unterliegen. Diese Sicherheit boten bislang nur diejenigen Anzeigenblätter ihren Kunden, die das BVDA-Emblem tragen durften. Zusammen mit dem
Bundesverband der Zeitungsverleger e.V. (BDZV) wurde mit einheitlichen Richtlinien ein
gemeinsames Modell zur Kontrolle entwickelt.
Die wichtigsten Elemente dieser Richtlinien:
– Die Überprüfung der gedruckten und verteilten Auflage eines Titels und all seiner Teilausgaben.
– Mindestens einmal im Jahr die Prüfung des Verlages.
– Prüfungsmöglichkeiten in den folgenden vier Bereichen: Trägerabrechnungen, Papierverbrauch, gedruckte Auflage und Ladeliste.
Zwei vereidigte Wirtschaftsprüfer sind überregional tätig, um diese Prüfungen durchzuführen. Diese harten Richtlinien erlauben keinen „Pfusch“ der Auflagenzahl und der Verteilung. Ein Wirtschaftsprüfer war auch in unserem Verlag und konnte nach eingehender
Prüfung das Gütezeichen – kurz „ADA“ genannt – an kaufen + sparen, der Sonntag in
Münster, Wochen-Anzeiger und Kreis Kurier verleihen.
Mit diesem Markenzeichen der geprüften Auflagenkontrolle können wir den Inserenten
und Lesern gewährleisten, dass auch wirklich an alle Haushalte unser Anzeigenblatt verteilt wird.
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1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinende Anzeige eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
3. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen
innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und
dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen in der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig macht.
6. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis
berechnet.
Allg. Geschäftsbedingungen
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in banküblicher Höhe sowie Bearbeitungskosten bis
zu 5 Euro pro Mahnung und eventuell anfallende Inkassogebühren berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch den Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – wegen des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die am Schalter der Verlagsadresse oder bei Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage
und der Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder der Zeitschrift machen oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
15. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung und die Lieferung bestellter Anzeigen hat
der Auftraggeber zu bezahlen.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Belege
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
17. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden auf dem normalen Postwege weitergeleitet.
Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden
Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm vom Auftraggeber gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist diese Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder auf
Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens sowie auf das für die betreffende Anzeige/Beilage zu zahlende Entgelt. Letzteres gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, eines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: In den übrigen Fällen ist gegenüber Unternehmern die Haftung für große Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigeentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen –
außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und gegebenenfalls des Belegs geltend gemacht werden.
16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% sinkt.
Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn
der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der
Sitz des Verlages. Sofern Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder der
gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand der Sitz des Verlages.