Förderung von Holzheizungen
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Förderung von Holzheizungen
Förderung von Holzheizungen Fördermittel Nutzung erneuerbarer Energien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Förderhöhe Automatisch beschickte Anlagen Mindestförderung für Pellet-Kaminöfen: Mindestförderung für Heizkessel bis 30 kW: Kessel bis 30 kW: Kessel über 30 bis 100 kW: Antragsstelle 640 € 1.088 € 38,40 €/kW 24 €/kW Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 65726 Eschborn Telefon: 06196/908-625 Faxabruf: Automatisch beschickte Anlagen als zentrale Heizungsanlagen von 8 bis 30 - Richtlinien 0180 521 260 71 kW werden gefördert mit 38,40 €/kW, mindestens jedoch 1.088 €, Anlagen - Antrag 0180 521 260 74 über 30 kW bis 100 kW mit 24 €/kW. Öfen, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellort abgeben, Anträge auch unter: werden mit mindestens 640 € gefördert. http://www.bafa.de Holzvergaserkessel Pauschalförderung bis 30 kW: 780 € Manuell beschickte Holzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung und Pufferspeicher ab 15 kW bis max. 30 kW werden gefördert mit 26 €/kW, mindestens jedoch 780 €. Eine Kumulation mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist bis zum Doppelten dieser Förderung zulässig. Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Darlehens-Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau Zinsverbilligte Darlehen Banken und Sparkassen - Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Antragstellung momentan nicht möglich) Infos auch unter: http://www.kfw-foerderbank.de/ Automatisch beschickte Biomasse-Heizungsanlagen größer 100 kW, Förderhöhe 100% des Invests, max. 5 Mio € Zinssatz je nach Laufzeit und Bonität, Teilschulderlass von 60 € je kW, max. 275.000 € Für bestehende Wohngebäude: - CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit Zinssatz ab ca. 2,88 % eff. je nach Laufzeit - Programm „Wohnraum Modernisieren“ Förderhöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 3,29 % eff. je nach Laufzeit. Für neu zu bauende Wohngebäude: - Programm „Ökologisch Bauen“ Förderhöhe max. 50.000 € je Wohneinheit; Zinssatz ab ca. 3,88 % eff. je nach Laufzeit. REN-Programm, Bereich Breitenförderung, NRW Wirtschaftsministerium 15% der Investitionskosten Holzheizungsanlagen in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung entspricht. Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig. Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Dortmund Anträge unter: Tel: 01803 100 110 www.bezreg-arnsberg.nrw.de Die Energieagentur NRW übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit/Richtigkeit dieses Förderdatenblattes. Energieagentur NRW, Kasinostr.19-21, 42103 Wuppertal, www.ea-nrw.de, info@ea-nrw.de Stand: 03.07.06