Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für

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Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für
Satzung
über die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrages
in der Stadt Winterberg
(FVBS) vom 14.12.2012 in der Fassung
der 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685), sowie aufgrund § 2
und § 11 Abs. 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der zur Zeit gültigen Fassung
hat der Rat der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 11.12.2015 die folgende Satzung
über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg beschlossen:
§1
Erhebungszweck
(1) Die Stadt erhebt zur Deckung von 66,84 % ihres Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung einen Fremdenverkehrsbeitrag (im folgenden Beitrag genannt) nach Maßgabe
dieser Satzung.
(2) Das Erhebungsgebiet ist das Stadtgebiet.
§2
Kreis der Beitragspflichtigen
(1) Der Beitrag wird von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen,
Personengesellschaften sowie sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet unmittelbar oder
mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
(2) Besondere wirtschaftliche Vorteile sind den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten vom
Fremdenverkehr geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet in selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen im Rahmen der für den Fremdenverkehr erfolgenden
Bedarfsdeckung anbieten. Unmittelbar sind die Vorteile, sofern das Leistungsangebot
geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit Touristen selbst herzustellen. Mittelbar sind
die Vorteile, sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit
unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen herzustellen.
(3) Im Erhebungsgebiet geboten sind die Vorteile auch ohne dortigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des Abs. 2 mittels einer Betriebsstätte
(§ 12 AO), ständigen Vertretung (§ 13 AO) oder einer sonstigen werblich bekannt gemachten, regelmäßig wiederkehrend geschäftlich genutzten Örtlichkeit ausgeübt wird.
2
§3
Beitragsmaßstab
(1) Der Beitrag wird bemessen nach der vom Fremdenverkehr gebotenen Verdienstmöglichkeit, ausgedrückt in einem Messbetrag. Der Messbetrag wird errechnet aus der
Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im
Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem fremdenverkehrsbedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3)
und dem Gewinnsatz (Abs. 4).
(2) Als Umsatz im Sinne dieser Satzung gilt die Summe aller Entgelte (abzüglich der Umsatzsteuer) im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz auch, soweit Leistungspflichten außerhalb dieses Gebietes erfüllt werden. Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungszeitraums (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde
die beitragspflichtige Tätigkeit im Erhebungsgebiet später als im Vorvorjahr begonnen,
so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit erst im Erhebungsjahr aufgenommen, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich.
Erstreckt sich die beitragspflichtige Tätigkeit auf nur einen Teil des Vorvorjahres oder
Vorjahres, so wird der Umsatz auf das volle Jahr hochgerechnet.
(3) Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt. Er ist für die dort angegebenen Betriebsarten nach dem Ort der Betriebsausübung innerhalb des Erhebungsgebietes (im Sinne von § 2 Absatz 3) unterschieden in Zonen 1 bis 3. Die Zone 1 umfasst die Kernstadt Winterberg; die Zone 2 umfasst die Ortsteile Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg und Züschen; die Zone
3 umfasst Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld und
Mollseifen
(4) Der Gewinnsatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt.
(5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle aufgeführten Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede von ihnen gesondert zu berechnen.
§4
Beitragssatz
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz vom nach § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) wird für jedes Erhebungsjahr durch Division der vom Stadtrat bestimmten Aufwandsdeckungssumme
durch die veranschlagte Summe der Messbeträge aller Beitragspflichtigen errechnet. Er
beträgt im Erhebungsjahr 2016 8,0 %.
3
§5
Erhebungszeitraum
Der Beitrag wird für das Kalenderjahr erhoben, in dem der Aufwand im Sinne des § 1 anfällt und umzulegen ist und die Voraussetzungen der Beitragspflicht im Sinne des § 2 vorliegen.
§6
Entstehung der Beitragspflicht
(1) Die Beitragspflicht entsteht mit dem Beginn des Erhebungszeitraumes gemäß § 5.
(2) Bei der Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im Laufe eines Erhebungszeitraumes entsteht abweichend von Absatz 1 die Beitragspflicht mit dem Tag der Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit.
§7
Erstattung des Beitrages bei Aufgabe der Tätigkeit
Bei Aufgabe einer beitragspflichtigen Tätigkeit während eines Erhebungszeitraumes wird
der zu viel gezahlte Beitrag innerhalb eines Monats, nachdem von dem Beitragspflichtigen
die Aufgabe der Stadt mitgeteilt wurde, erstattet.
§8
Anzeige- und Auskunftspflichten
(1) Die Beitragspflichtigen und deren Vertreter sind verpflichtet, der Stadt die Aufnahme
oder Änderung einer beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme oder Änderung mitzuteilen und auf Anforderung bzw. Nachfrage erforderliche
Angaben zur Berechnung des Beitrages zu machen. Sie sind insbesondere verpflichtet, die erklärten Umsätze durch Vorlage der betreffenden Umsatzsteuererklärungen
und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen oder, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht, der
die beitragspflichtige Tätigkeit betreffenden Teile der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung sowie der entsprechenden Steuerbescheide nachzuweisen.
(2) Die Stadt kann
- beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den dort erklärten bzw. vom Finanzamt
evtl. geschätzten Umsatz (§ 3 Abs. 2) des pflichtigen Betriebes einholen,
- bei dem dafür zuständigen Dritten Auskunft über die Anzahl der für den beitragspflichtigen Betrieb gemeldeten Gästeübernachtungen einholen,
- in dem beitragspflichtigen Betrieb die Geschäftsunterlagen (insbes. betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenlisten) einsehen,
- den Umsatz anhand der Umsätze vergleichbarer Betriebe schätzen.
4
§9
Kleinbeträge
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die
Forderung innerhalb des Erhebungszeitraumes gem. § 5 den Betrag von 10 nicht übersteigt.
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen § 8 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 20 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
§ 11
Fälligkeit des Beitrages
Der Beitrag wird im IV. Quartal eines jeden Jahres am 15.11. fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Betriebsartentabelle
0
Anlage
1
BA-Nr. Betriebsart:
A.
A01
A02
A03
A04
3
Vorteilssatz
(§ 3 Abs.3)
Zone 1
Vorteilssatz
(§ 3 Abs.3)
Zone 2
90%
80%
60%
7%
95%
95%
95%
9%
100%
100%
100%
16%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
2%
12%
10%
10%
10%
1%
100%
100%
100%
10%
100%
100%
100%
9%
80%
50%
13%
8%
80%
50%
13%
7%
60%
60%
80%
80%
40%
40%
50%
50%
10%
10%
13%
13%
12%
10%
15%
7%
80%
50%
13%
10%
60%
40%
10%
7%
Vorteilssatz Gewinnsatz
(§ 3 Abs.3) (§ 3 Abs.4)
Zone 3
Erholungsheim, Jugendherberge (ggf. mit
Tagungsstätte), Ski-/Wanderhüttenunterkunft
A07
Ferienpark (d.h. Komplettangebot mit mind.
100 Betten mit integrierten Sport- und
Freizeiteinrichtungen)
sonstige Gewährung von Unterkünften an
Übernachtungsgäste
B.
Gastronomie:
B01
Restaurant, Speisegaststätte (auch Pizzerien;
einschließl. eingegliederter sonstiger
Gastronomie-Betriebsarten)
B02
Café, Eisdiele, Bistro (ggf. auch in einem
Betrieb der Gruppe CA)
Imbissbetrieb (auch Pizza, Döner etc.), ggf.
auch in einem Betrieb zu →CA02
Schankwirtschaft
Skihütten-, Wanderhütten-Gastronomie
Tanz-, Vergnügungslokal, Bar, Discothek
sonstige Gastronomie-Betriebsarten (z.B.
mobiler Getränkeausschank, Verkauf
zubereiteter Speisen wie Pommes, Waffeln,
Crèpes usw.)
B04
B05
B06
B07
2c
Unterkunft:
Campingplatz
Krankenhaus, Klinik
B03
2b
Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u.
Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe/Schankbetrieb
Hotel garni, Pension mit Frühstück (auch
Privatpension), Gästehaus, Bed&Breakfast
Vermietung von Ferienwohnungen/appartements/-häusern, Privatzimmern ohne
Frühstück
A05
A06
A08
2a
C.
Einzelhandel mit überwieg.
direktem Kontakt zu Touristen:
CA.
Schwerpunkt Nahrungs- u. Genussmittel
CA01 Bäckerei, Backwarenhandel, Konditorei
(außer Café →B.), einschließl. bäckereiübl.
Nahrungs- u. Genussmittel sowie Stehcafé
(bei Sitzgelegenheit: → B02)
1/6
Betriebsartentabelle
Anlage
CA02 Fach-Einzelhandel mit Nahrungs/Genussmitteln (z.B. Fisch, Geflügel, Gemüse,
Getränke bis 400 T€ Jahresumsatz,
Kartoffeln, Obst, Reformwaren, Bio/Naturkost, Wein, auch:
Nahrungsergänzungsmittel); Fleischerei
30%
20%
5%
5%
50%
33%
8%
5%
60%
40%
10%
6%
CA05 Waren verschied. Art, Hauptrichtung
Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz bis
1.000.000 €
40%
27%
7%
4%
CA06 Waren verschied. Art, Hauptrichtung
Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz über
1.000.000 € (=Verbrauchermärkte)
40%
27%
7%
2%
CA07 sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- u.
Genussmitteln
40%
27%
7%
5%
30%
20%
5%
4%
70%
50%
13%
6%
40%
27%
7%
5%
50%
33%
8%
4%
80%
50%
40%
50%
50%
33%
27%
33%
13%
8%
7%
8%
7%
8%
11%
9%
40%
27%
7%
4%
40%
40%
40%
5%
CA03 Kiosk mit Schwerpkt. Nahrungs- u.
Genussmittel (Trinkhalle)
CA04 Süßwaren, Spirituosen, Kaffee, Tee, incl. NonFood-Geschenkartikel im Nebensortiment
CB. sonstige Waren
CB01 Apotheke
CB02 Bekleidung, Modewaren u. Accessoires (u.a.
Modeschmuck); Lederwaren, Schuhe
CB03 Bücher, Zeitschriften, Papierwaren,
Schreibwaren, Ansichtskarten, Tabakwaren
CB04 Drogerie, Parfümerie, sonstiger Kosmetika.Eh. (außer "Drogeriemarkt" →CB13/14)
CB05 Geschenkartikel, Andenken, kunstgewerbliche
Erzeugnisse, reisegebietstypische Produkte
(z.B. Holz-, Honigwaren, insoweit auch
Nahrungsmittel)
CB06
CB07
CB08
CB09
Kunstgegenstände, Antiquitäten
Optiker
Schmuck, Uhren, einschließl. Reparatur
Sportartikel (einschließl. Bekleidung);
Spielwaren, Hobby- und Bastelartikel;
Campingbedarf; Fotoartikel
CB10 Tankstelle (Agentur-), einschl. Shop u.
Waschanlage
CB11 Telekommunikationsartikel, ElektronikKleinteile (z.B. MP3, I-Pod, Bild-, Tonträger u.
sonst. Zubehör der Unterhaltungselektronik)
50%
33%
8%
6%
CB12 Zweiräder (Fahrräder, Mountainbikes, EBikes, Motorräder- u. -roller usw.),
Zweiradzubehör, einschl. Reparatur
40%
27%
7%
6%
CB13 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte
etc.), Umsatz bis 1 Mio. €
50%
33%
8%
5%
CB14 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte
etc.), Umsatz über 1 Mio. €
50%
33%
8%
3%
CB15 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel, im Kioskbetrieb
50%
33%
8%
5%
2/6
Betriebsartentabelle
Anlage
CB16 sonstige Einzelhandelsbetriebsarten (sofern
nicht unter FA aufgeführt), z.B.
Hörgeräteakustik, Kurzwaren, Musikalien,
Gebrauchtwaren, Sonderposten,
Warenautomaten, zoolog. Bedarf etc.
D.
D01
D02
D03
D04
D05
D06
D07
40%
27%
7%
6%
Fremdenführung jeder Art (z.B. Natur-,
Wander-, Kletter-, Biketourenführung), TaxiBobfahren, Outdoor-Events, Vorträge u.
sonst. Urlaubsprogrammgestaltung für
Touristen
95%
95%
95%
41%
fremdenverkehrstypische Einrichtungen wie
Museum, Ausstellung, Kletterpark,
Panoramabrücke usw.
80%
50%
13%
5%
Personenbeförderung im Ausflugsverkehr
oder zu sonstigen Vergnügungszwecken (z.B.
mit Pferdewagen, Motorschlitten usw.)
80%
80%
80%
17%
Spielautomatenbetrieb
40%
80%
50%
27%
50%
33%
7%
13%
8%
1%
4%
6%
Sportanlagenbetrieb (z.B. Tennis-, Golfplatz
usw.); Spieleinrichtungen (z.B. Minigolf,
Trampolin usw.)
60%
40%
10%
4%
80%
50%
13%
26%
80%
50%
13%
16%
60%
40%
10%
21%
Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen:
Schwimm-, Freizeitbad (außer: Gastronomie
→ oben Gruppe B)
Seilbahn-/Skiliftbetrieb
D08
Sportgerätevermietung (z.B. Ski, Snowboard,
Schlitten, Bob usw.), -wartung und -reparatur
D09
Sportschulung (z.B. für Ski, Snowboard, CrossBiking, Gleit-/Segelflug etc.), einschließl. evtl.
Gerätevermietung
D10
Unterrichtung/Anleitung für Freizeitaktivitäten
(z.B. Malen u. sonst. künstlerische Gestaltung,
Töpfern, Handarbeiten etc.)
D11
Veranstaltung künstlerischer Darbietungen
(Konzert, Theater, literarische Lesung etc.)
und von Sportwettkämpfen (Ski, Bike-Rennen
usw.)
80%
50%
13%
5%
D12
Zweiradvermietung (Fahrräder,
Mountainbikes, E-Bikes, Motorräder- u. -roller
usw.)
80%
80%
80%
26%
D13
sonstige Freizeit/Unterhaltungsdienstleistungen (z.B.
Videothek, Kino, Vermietung von anderweit
nicht genannten Freizeitfahrzeugen u. geräten usw.)
80%
50%
13%
13%
4%
3%
1%
27%
E.
sonstige Dienstleistungen mit
direktem Kontakt zu Touristen:
EA Gesundheitswesen u. Körperpflege
EA01a Arztpraxis für Allgemein- u. hausärztl. innere
Medizin; Heilpraxis
3/6
Betriebsartentabelle
Anlage
EA01b sonstige Fachärzte (außer Zahn- u. Tierärzte)
2%
1%
1%
26%
25%
17%
4%
14%
40%
40%
2%
2%
27%
27%
1%
1%
7%
7%
1%
1%
12%
6%
16%
18%
40%
27%
7%
13%
40%
40%
40%
2%
40%
60%
15%
10%
60%
40%
40%
10%
7%
40%
40%
10%
5%
2%
10%
13%
8%
9%
8%
16%
40%
27%
7%
9%
FA. Waren, Stoffe, Infrastruktur:
FA01 Baustoffe-, Eisenwaren-, Installationsbedarf-,
Fußbodenbeläge-, Anstrichmittel-, TapetenEinzelhandel, auch: Baumärkte
30%
30%
30%
3%
FA02 Blumen-/Pflanzen-/Saatgut-Handel, Floristik,
einschließl. übl. Nebensortiment
(Geschenkartikel, Grußkarten etc.)
50%
33%
8%
7%
30%
30%
30%
2%
20%
40%
40%
20%
40%
40%
20%
40%
40%
7%
9%
6%
30%
20%
5%
5%
40%
40%
40%
4%
50%
50%
50%
2%
EA02 Friseursalon, Kosmetiksalon, kosmetische
Fußpflege, Maniküre
EA03 Massage-, Bäderpraxis,
Wellnessbehandlungen, Schönheitspflege,
Inhalation (Salzgrotte), Entspannungstherapie
(z.B. Klangmassage)
EA04
EA05
EA06
EA07
EB.
EB01
EB02
Solarium, Sauna
Tierarztpraxis
Zahnarztpraxis
sonstige Dienstleistungen für Gesundheit und
Körperpflege (z.B. Ernährungs-,
Lebensberatung, Hostess-/Begleitdienste
usw.)
sonstige Dienstleistungen mit unmittelb.
Vorteil:
Bahn-Vertriebs- u. -Kundenservice-Stelle
Bergungs-, Pannenhilfe-, Abschleppdienst für
Kfz
Parkraumbewirtschaftung
Postagentur, Postvertriebsstelle
Reisebüro
Taxiunternehmen, Mietwagen mit Fahrer
EB03
EB04
EB05
EB06
EB07 sonstige Dienstleistungen mit direktem
Geschäftskontakt zu Touristen (z.B. InternetCafé, Kfz-Waschanlage außerhalb von
Tankstellen CB08)
F.
Zulieferung iwS. (=
Leistungsangebot an örtliche
Unternehmen zur Bedarfsdeckung
der Touristen):
FA03 Brennstoffhandel (Groß- u. Einzelh., auch
Brennholz)
FA04 Bürotechnik-, Büromöbel-, EDV-Geräte-/Zubehör-Handel
FA05 Catering, Partyservice
FA06 Druckerei, Verlag
FA07 Elektro-Haushalts-, UnterhaltungselektronikGroßgeräte (vgl. oben CB11)
FA08 Getränkegroßhandel; Getränkeeinzelhandel
mit Umsatz über 400 T€
FA09 Großhandel mit Waren der in
Betriebsartengruppe C genannten Arten
4/6
Betriebsartentabelle
Anlage
FA10 Handelsvermittlung der in
Betriebsartengruppe C genannten Waren
FA11 Kfz-, -Zubehör-, Reifen-Handel
FA12 Kfz-Reparatur, -Elektronik, -Lackierung,
sonstige Wartungs- und Montagearbeiten an
Kfz (außer Kfz-Service in Tankstellen)
FA13 Möbel, Küchen, Teppiche, sonst.
Wohneinrichtungsbedarf; Haushaltswaren
(Einzelhandel)
FA14 Telekommunikationsunternehmen
FA15 Vermietung/Verpachtung von
Betriebsimmobilien an unmittelbar
bevorteilte Unternehmen (Gruppen A-E)
FA18 Versorgungsunternehmen, Energie-, Wasser-
50%
20%
50%
20%
50%
20%
17%
3%
20%
20%
20%
7%
30%
20%
5%
40%
40%
40%
Vorteilssatz der Betriebsart des
jeweiligen Mieters, Pächters bzw.
sonstigen Nutungsberechtigten
3%
4%
25%
40%
40%
40%
4%
40%
40%
40%
7%
9%
9%
9%
24%
30%
12%
12%
15%
12%
12%
30%
12%
12%
15%
12%
12%
30%
12%
12%
15%
12%
12%
6%
7%
6%
9%
12%
8%
15%
12%
12%
12%
12%
12%
15%
12%
12%
12%
12%
12%
15%
12%
12%
12%
12%
12%
9%
14%
8%
8%
13%
9%
12%
12%
12%
9%
35%
35%
35%
25%
35%
35%
35%
17%
FA19 sonstige Handels- und Infrastrukturleistungen
an Betriebsarten der Gruppen A-E (z.B. Kurier, Schlüssel-, Winterdienste, SchneekanonenVertrieb, Löschgeräte-Service)
FB. Bauwirtschaft:
FB01 Architektur-, Bauingenieur-, Baustatik-,
Vermessungsbüro
FB02 Bauträgerschaft an Immobilien im Stadtgebiet;
gewerblicher Grundstückshandel
FB03
FB04
FB05
FB06
FB07
FB08
Bauunternehmen
Dachdeckerei
Elektroinstallation
Fliesen-, Fußboden-, Parkettlegerei
Garten-/Landschaftsbau
Klempnerei, Heizungs-/Gas-/Wasser-,
Lüftungsinstallation, auch Gastronomietechnik
FB09
FB10
FB11
FB12
FB13
FB14
Malerbetrieb, Lackiererei
Raumausstattung
Schreinerei, Tischlerei
Stuckateur, Gipserei, Verputzerei
Zimmerei, Holzbau, Innenausbau
sonstige Tätigkeiten der Bauwirtschaft (z.B.
Baugerätevermietung, Containerdienst,
Elementmontage, Gerüstbau/-verleih, Holz- u.
Bautenschutz, Maurerbetrieb, Rohrreinigung,
Treppen-, Geländerbau usw.)
FC. Dienstleistungen
FC01 Buchhaltungs-, Büro-, Schreib-,
Übersetzungsdienste
FC02 Computer-/IT-Dienstleistungen,
Softwareherstellung, Webdesign, sonstige
techn. Unternehmensberatung
5/6
Betriebsartentabelle
Anlage
FC03 Gebäude-/Fensterreinigung (sofern nicht von
Objektbetreuung FC07 mitumfasst)
FC04 Geld- u. Kreditinstitut
FC05 Hausmeisterdienste; Gärtnerische
Dienstleistungen
FC06 Immobilienvermittlung einschl.
Finanzierungsvermittlung;
Immobilienverwaltung; sämtl. mit Ausnahme
der auf die Anmietung durch wechselnde
Gäste bezogenen Tätigkeiten (vgl. → FC07)
40%
30%
40%
30%
40%
30%
16%
6%
30%
30%
30%
13%
40%
40%
40%
21%
100%
100%
100%
11%
35%
35%
35%
19%
25%
25%
25%
26%
40%
10%
40%
10%
40%
10%
15%
33%
FC07 Mietvermittlung von Ferienwohnungen/appartments/-häusern an wechselnde Gäste,
einschl. Objektverwaltung und -betreuung
FC08 Recht/Steuern/Wirtschaft: a) Steuerberatung,
Wirtschaftsprüfung, kfm.
Unternehmensberatung
FC09 Recht/Steuern/Wirtschaft: b) Rechtsanwälts-,
Notarkanzlei
FC10 Veranstaltungsservice, Künstler-Vermittlung,
Vermietung von Event-Technik
FC11 Versicherungs-, Bauspar-, Kreditvermittlung
FC12 Wäscherei, Reinigung, Heißmangel,
Waschsalon etc.
FC13 Werbemittelgestaltung, vertrieb, -beratung
(außer Webdesign FC02),
Werbeflächenvermietung, Grafikdesign,
Fotografie, Anzeigenblatt-Verlag
45%
45%
45%
8%
40%
40%
40%
15%
FC14 sonstige Dienstleistungen an Betriebsarten
obiger Gruppen A-E (z.B. Gastronomie/Hygieneservice, Schwimmbadservice,
Mietkoch = Traiteur, Musiker, Tontechniker
etc.)
40%
40%
40%
17%
6/6