Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für
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Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages für
Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg (FVBS) vom 14.12.2012 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 18.12.2015 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685), sowie aufgrund § 2 und § 11 Abs. 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 11.12.2015 die folgende Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Winterberg beschlossen: §1 Erhebungszweck (1) Die Stadt erhebt zur Deckung von 66,84 % ihres Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung einen Fremdenverkehrsbeitrag (im folgenden Beitrag genannt) nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Das Erhebungsgebiet ist das Stadtgebiet. §2 Kreis der Beitragspflichtigen (1) Der Beitrag wird von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften sowie sonstigen nicht- oder teilrechtsfähigen Personenvereinigungen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile sind den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten vom Fremdenverkehr geboten, wenn sie im Erhebungsgebiet in selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen im Rahmen der für den Fremdenverkehr erfolgenden Bedarfsdeckung anbieten. Unmittelbar sind die Vorteile, sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit Touristen selbst herzustellen. Mittelbar sind die Vorteile, sofern das Leistungsangebot geeignet ist, direkten Geschäftskontakt mit unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen herzustellen. (3) Im Erhebungsgebiet geboten sind die Vorteile auch ohne dortigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des Abs. 2 mittels einer Betriebsstätte (§ 12 AO), ständigen Vertretung (§ 13 AO) oder einer sonstigen werblich bekannt gemachten, regelmäßig wiederkehrend geschäftlich genutzten Örtlichkeit ausgeübt wird. 2 §3 Beitragsmaßstab (1) Der Beitrag wird bemessen nach der vom Fremdenverkehr gebotenen Verdienstmöglichkeit, ausgedrückt in einem Messbetrag. Der Messbetrag wird errechnet aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem fremdenverkehrsbedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4). (2) Als Umsatz im Sinne dieser Satzung gilt die Summe aller Entgelte (abzüglich der Umsatzsteuer) im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht die Summe der Einnahmen. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz auch, soweit Leistungspflichten außerhalb dieses Gebietes erfüllt werden. Maßgeblich ist der im Vorvorjahr des Erhebungszeitraums (§ 5) erzielte Umsatz. Wurde die beitragspflichtige Tätigkeit im Erhebungsgebiet später als im Vorvorjahr begonnen, so ist der im Vorjahr erzielte Umsatz maßgeblich; wurde die Tätigkeit erst im Erhebungsjahr aufgenommen, so ist der im Erhebungsjahr erzielte Umsatz maßgeblich. Erstreckt sich die beitragspflichtige Tätigkeit auf nur einen Teil des Vorvorjahres oder Vorjahres, so wird der Umsatz auf das volle Jahr hochgerechnet. (3) Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt. Er ist für die dort angegebenen Betriebsarten nach dem Ort der Betriebsausübung innerhalb des Erhebungsgebietes (im Sinne von § 2 Absatz 3) unterschieden in Zonen 1 bis 3. Die Zone 1 umfasst die Kernstadt Winterberg; die Zone 2 umfasst die Ortsteile Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Neuastenberg und Züschen; die Zone 3 umfasst Siedlinghausen, Niedersfeld, Silbach, Grönebach, Hildfeld, Altenfeld und Mollseifen (4) Der Gewinnsatz ist für die einzelnen Arten der beitragspflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartentabelle) bestimmt. (5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle aufgeführten Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede von ihnen gesondert zu berechnen. §4 Beitragssatz Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz vom nach § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz (Beitragssatz) wird für jedes Erhebungsjahr durch Division der vom Stadtrat bestimmten Aufwandsdeckungssumme durch die veranschlagte Summe der Messbeträge aller Beitragspflichtigen errechnet. Er beträgt im Erhebungsjahr 2016 8,0 %. 3 §5 Erhebungszeitraum Der Beitrag wird für das Kalenderjahr erhoben, in dem der Aufwand im Sinne des § 1 anfällt und umzulegen ist und die Voraussetzungen der Beitragspflicht im Sinne des § 2 vorliegen. §6 Entstehung der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht entsteht mit dem Beginn des Erhebungszeitraumes gemäß § 5. (2) Bei der Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im Laufe eines Erhebungszeitraumes entsteht abweichend von Absatz 1 die Beitragspflicht mit dem Tag der Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit. §7 Erstattung des Beitrages bei Aufgabe der Tätigkeit Bei Aufgabe einer beitragspflichtigen Tätigkeit während eines Erhebungszeitraumes wird der zu viel gezahlte Beitrag innerhalb eines Monats, nachdem von dem Beitragspflichtigen die Aufgabe der Stadt mitgeteilt wurde, erstattet. §8 Anzeige- und Auskunftspflichten (1) Die Beitragspflichtigen und deren Vertreter sind verpflichtet, der Stadt die Aufnahme oder Änderung einer beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme oder Änderung mitzuteilen und auf Anforderung bzw. Nachfrage erforderliche Angaben zur Berechnung des Beitrages zu machen. Sie sind insbesondere verpflichtet, die erklärten Umsätze durch Vorlage der betreffenden Umsatzsteuererklärungen und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen oder, bei fehlender Umsatzsteuerpflicht, der die beitragspflichtige Tätigkeit betreffenden Teile der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung sowie der entsprechenden Steuerbescheide nachzuweisen. (2) Die Stadt kann - beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den dort erklärten bzw. vom Finanzamt evtl. geschätzten Umsatz (§ 3 Abs. 2) des pflichtigen Betriebes einholen, - bei dem dafür zuständigen Dritten Auskunft über die Anzahl der für den beitragspflichtigen Betrieb gemeldeten Gästeübernachtungen einholen, - in dem beitragspflichtigen Betrieb die Geschäftsunterlagen (insbes. betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenlisten) einsehen, - den Umsatz anhand der Umsätze vergleichbarer Betriebe schätzen. 4 §9 Kleinbeträge Der Fremdenverkehrsbeitrag wird nicht festgesetzt, erhoben oder nachgefordert, wenn die Forderung innerhalb des Erhebungszeitraumes gem. § 5 den Betrag von 10 nicht übersteigt. § 10 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen § 8 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. § 11 Fälligkeit des Beitrages Der Beitrag wird im IV. Quartal eines jeden Jahres am 15.11. fällig. § 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Betriebsartentabelle 0 Anlage 1 BA-Nr. Betriebsart: A. A01 A02 A03 A04 3 Vorteilssatz (§ 3 Abs.3) Zone 1 Vorteilssatz (§ 3 Abs.3) Zone 2 90% 80% 60% 7% 95% 95% 95% 9% 100% 100% 100% 16% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 2% 12% 10% 10% 10% 1% 100% 100% 100% 10% 100% 100% 100% 9% 80% 50% 13% 8% 80% 50% 13% 7% 60% 60% 80% 80% 40% 40% 50% 50% 10% 10% 13% 13% 12% 10% 15% 7% 80% 50% 13% 10% 60% 40% 10% 7% Vorteilssatz Gewinnsatz (§ 3 Abs.3) (§ 3 Abs.4) Zone 3 Erholungsheim, Jugendherberge (ggf. mit Tagungsstätte), Ski-/Wanderhüttenunterkunft A07 Ferienpark (d.h. Komplettangebot mit mind. 100 Betten mit integrierten Sport- und Freizeiteinrichtungen) sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste B. Gastronomie: B01 Restaurant, Speisegaststätte (auch Pizzerien; einschließl. eingegliederter sonstiger Gastronomie-Betriebsarten) B02 Café, Eisdiele, Bistro (ggf. auch in einem Betrieb der Gruppe CA) Imbissbetrieb (auch Pizza, Döner etc.), ggf. auch in einem Betrieb zu →CA02 Schankwirtschaft Skihütten-, Wanderhütten-Gastronomie Tanz-, Vergnügungslokal, Bar, Discothek sonstige Gastronomie-Betriebsarten (z.B. mobiler Getränkeausschank, Verkauf zubereiteter Speisen wie Pommes, Waffeln, Crèpes usw.) B04 B05 B06 B07 2c Unterkunft: Campingplatz Krankenhaus, Klinik B03 2b Hotel, Gasthof, Pension m. Halb- u. Vollpension, einschließl. Restaurant-/Cafe/Schankbetrieb Hotel garni, Pension mit Frühstück (auch Privatpension), Gästehaus, Bed&Breakfast Vermietung von Ferienwohnungen/appartements/-häusern, Privatzimmern ohne Frühstück A05 A06 A08 2a C. Einzelhandel mit überwieg. direktem Kontakt zu Touristen: CA. Schwerpunkt Nahrungs- u. Genussmittel CA01 Bäckerei, Backwarenhandel, Konditorei (außer Café →B.), einschließl. bäckereiübl. Nahrungs- u. Genussmittel sowie Stehcafé (bei Sitzgelegenheit: → B02) 1/6 Betriebsartentabelle Anlage CA02 Fach-Einzelhandel mit Nahrungs/Genussmitteln (z.B. Fisch, Geflügel, Gemüse, Getränke bis 400 T€ Jahresumsatz, Kartoffeln, Obst, Reformwaren, Bio/Naturkost, Wein, auch: Nahrungsergänzungsmittel); Fleischerei 30% 20% 5% 5% 50% 33% 8% 5% 60% 40% 10% 6% CA05 Waren verschied. Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz bis 1.000.000 € 40% 27% 7% 4% CA06 Waren verschied. Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz über 1.000.000 € (=Verbrauchermärkte) 40% 27% 7% 2% CA07 sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- u. Genussmitteln 40% 27% 7% 5% 30% 20% 5% 4% 70% 50% 13% 6% 40% 27% 7% 5% 50% 33% 8% 4% 80% 50% 40% 50% 50% 33% 27% 33% 13% 8% 7% 8% 7% 8% 11% 9% 40% 27% 7% 4% 40% 40% 40% 5% CA03 Kiosk mit Schwerpkt. Nahrungs- u. Genussmittel (Trinkhalle) CA04 Süßwaren, Spirituosen, Kaffee, Tee, incl. NonFood-Geschenkartikel im Nebensortiment CB. sonstige Waren CB01 Apotheke CB02 Bekleidung, Modewaren u. Accessoires (u.a. Modeschmuck); Lederwaren, Schuhe CB03 Bücher, Zeitschriften, Papierwaren, Schreibwaren, Ansichtskarten, Tabakwaren CB04 Drogerie, Parfümerie, sonstiger Kosmetika.Eh. (außer "Drogeriemarkt" →CB13/14) CB05 Geschenkartikel, Andenken, kunstgewerbliche Erzeugnisse, reisegebietstypische Produkte (z.B. Holz-, Honigwaren, insoweit auch Nahrungsmittel) CB06 CB07 CB08 CB09 Kunstgegenstände, Antiquitäten Optiker Schmuck, Uhren, einschließl. Reparatur Sportartikel (einschließl. Bekleidung); Spielwaren, Hobby- und Bastelartikel; Campingbedarf; Fotoartikel CB10 Tankstelle (Agentur-), einschl. Shop u. Waschanlage CB11 Telekommunikationsartikel, ElektronikKleinteile (z.B. MP3, I-Pod, Bild-, Tonträger u. sonst. Zubehör der Unterhaltungselektronik) 50% 33% 8% 6% CB12 Zweiräder (Fahrräder, Mountainbikes, EBikes, Motorräder- u. -roller usw.), Zweiradzubehör, einschl. Reparatur 40% 27% 7% 6% CB13 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte etc.), Umsatz bis 1 Mio. € 50% 33% 8% 5% CB14 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel (auch sog. Drogeriemärkte etc.), Umsatz über 1 Mio. € 50% 33% 8% 3% CB15 Waren verschiedener Art, Schwerpunkt NichtNahrungsmittel, im Kioskbetrieb 50% 33% 8% 5% 2/6 Betriebsartentabelle Anlage CB16 sonstige Einzelhandelsbetriebsarten (sofern nicht unter FA aufgeführt), z.B. Hörgeräteakustik, Kurzwaren, Musikalien, Gebrauchtwaren, Sonderposten, Warenautomaten, zoolog. Bedarf etc. D. D01 D02 D03 D04 D05 D06 D07 40% 27% 7% 6% Fremdenführung jeder Art (z.B. Natur-, Wander-, Kletter-, Biketourenführung), TaxiBobfahren, Outdoor-Events, Vorträge u. sonst. Urlaubsprogrammgestaltung für Touristen 95% 95% 95% 41% fremdenverkehrstypische Einrichtungen wie Museum, Ausstellung, Kletterpark, Panoramabrücke usw. 80% 50% 13% 5% Personenbeförderung im Ausflugsverkehr oder zu sonstigen Vergnügungszwecken (z.B. mit Pferdewagen, Motorschlitten usw.) 80% 80% 80% 17% Spielautomatenbetrieb 40% 80% 50% 27% 50% 33% 7% 13% 8% 1% 4% 6% Sportanlagenbetrieb (z.B. Tennis-, Golfplatz usw.); Spieleinrichtungen (z.B. Minigolf, Trampolin usw.) 60% 40% 10% 4% 80% 50% 13% 26% 80% 50% 13% 16% 60% 40% 10% 21% Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen: Schwimm-, Freizeitbad (außer: Gastronomie → oben Gruppe B) Seilbahn-/Skiliftbetrieb D08 Sportgerätevermietung (z.B. Ski, Snowboard, Schlitten, Bob usw.), -wartung und -reparatur D09 Sportschulung (z.B. für Ski, Snowboard, CrossBiking, Gleit-/Segelflug etc.), einschließl. evtl. Gerätevermietung D10 Unterrichtung/Anleitung für Freizeitaktivitäten (z.B. Malen u. sonst. künstlerische Gestaltung, Töpfern, Handarbeiten etc.) D11 Veranstaltung künstlerischer Darbietungen (Konzert, Theater, literarische Lesung etc.) und von Sportwettkämpfen (Ski, Bike-Rennen usw.) 80% 50% 13% 5% D12 Zweiradvermietung (Fahrräder, Mountainbikes, E-Bikes, Motorräder- u. -roller usw.) 80% 80% 80% 26% D13 sonstige Freizeit/Unterhaltungsdienstleistungen (z.B. Videothek, Kino, Vermietung von anderweit nicht genannten Freizeitfahrzeugen u. geräten usw.) 80% 50% 13% 13% 4% 3% 1% 27% E. sonstige Dienstleistungen mit direktem Kontakt zu Touristen: EA Gesundheitswesen u. Körperpflege EA01a Arztpraxis für Allgemein- u. hausärztl. innere Medizin; Heilpraxis 3/6 Betriebsartentabelle Anlage EA01b sonstige Fachärzte (außer Zahn- u. Tierärzte) 2% 1% 1% 26% 25% 17% 4% 14% 40% 40% 2% 2% 27% 27% 1% 1% 7% 7% 1% 1% 12% 6% 16% 18% 40% 27% 7% 13% 40% 40% 40% 2% 40% 60% 15% 10% 60% 40% 40% 10% 7% 40% 40% 10% 5% 2% 10% 13% 8% 9% 8% 16% 40% 27% 7% 9% FA. Waren, Stoffe, Infrastruktur: FA01 Baustoffe-, Eisenwaren-, Installationsbedarf-, Fußbodenbeläge-, Anstrichmittel-, TapetenEinzelhandel, auch: Baumärkte 30% 30% 30% 3% FA02 Blumen-/Pflanzen-/Saatgut-Handel, Floristik, einschließl. übl. Nebensortiment (Geschenkartikel, Grußkarten etc.) 50% 33% 8% 7% 30% 30% 30% 2% 20% 40% 40% 20% 40% 40% 20% 40% 40% 7% 9% 6% 30% 20% 5% 5% 40% 40% 40% 4% 50% 50% 50% 2% EA02 Friseursalon, Kosmetiksalon, kosmetische Fußpflege, Maniküre EA03 Massage-, Bäderpraxis, Wellnessbehandlungen, Schönheitspflege, Inhalation (Salzgrotte), Entspannungstherapie (z.B. Klangmassage) EA04 EA05 EA06 EA07 EB. EB01 EB02 Solarium, Sauna Tierarztpraxis Zahnarztpraxis sonstige Dienstleistungen für Gesundheit und Körperpflege (z.B. Ernährungs-, Lebensberatung, Hostess-/Begleitdienste usw.) sonstige Dienstleistungen mit unmittelb. Vorteil: Bahn-Vertriebs- u. -Kundenservice-Stelle Bergungs-, Pannenhilfe-, Abschleppdienst für Kfz Parkraumbewirtschaftung Postagentur, Postvertriebsstelle Reisebüro Taxiunternehmen, Mietwagen mit Fahrer EB03 EB04 EB05 EB06 EB07 sonstige Dienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen (z.B. InternetCafé, Kfz-Waschanlage außerhalb von Tankstellen CB08) F. Zulieferung iwS. (= Leistungsangebot an örtliche Unternehmen zur Bedarfsdeckung der Touristen): FA03 Brennstoffhandel (Groß- u. Einzelh., auch Brennholz) FA04 Bürotechnik-, Büromöbel-, EDV-Geräte-/Zubehör-Handel FA05 Catering, Partyservice FA06 Druckerei, Verlag FA07 Elektro-Haushalts-, UnterhaltungselektronikGroßgeräte (vgl. oben CB11) FA08 Getränkegroßhandel; Getränkeeinzelhandel mit Umsatz über 400 T€ FA09 Großhandel mit Waren der in Betriebsartengruppe C genannten Arten 4/6 Betriebsartentabelle Anlage FA10 Handelsvermittlung der in Betriebsartengruppe C genannten Waren FA11 Kfz-, -Zubehör-, Reifen-Handel FA12 Kfz-Reparatur, -Elektronik, -Lackierung, sonstige Wartungs- und Montagearbeiten an Kfz (außer Kfz-Service in Tankstellen) FA13 Möbel, Küchen, Teppiche, sonst. Wohneinrichtungsbedarf; Haushaltswaren (Einzelhandel) FA14 Telekommunikationsunternehmen FA15 Vermietung/Verpachtung von Betriebsimmobilien an unmittelbar bevorteilte Unternehmen (Gruppen A-E) FA18 Versorgungsunternehmen, Energie-, Wasser- 50% 20% 50% 20% 50% 20% 17% 3% 20% 20% 20% 7% 30% 20% 5% 40% 40% 40% Vorteilssatz der Betriebsart des jeweiligen Mieters, Pächters bzw. sonstigen Nutungsberechtigten 3% 4% 25% 40% 40% 40% 4% 40% 40% 40% 7% 9% 9% 9% 24% 30% 12% 12% 15% 12% 12% 30% 12% 12% 15% 12% 12% 30% 12% 12% 15% 12% 12% 6% 7% 6% 9% 12% 8% 15% 12% 12% 12% 12% 12% 15% 12% 12% 12% 12% 12% 15% 12% 12% 12% 12% 12% 9% 14% 8% 8% 13% 9% 12% 12% 12% 9% 35% 35% 35% 25% 35% 35% 35% 17% FA19 sonstige Handels- und Infrastrukturleistungen an Betriebsarten der Gruppen A-E (z.B. Kurier, Schlüssel-, Winterdienste, SchneekanonenVertrieb, Löschgeräte-Service) FB. Bauwirtschaft: FB01 Architektur-, Bauingenieur-, Baustatik-, Vermessungsbüro FB02 Bauträgerschaft an Immobilien im Stadtgebiet; gewerblicher Grundstückshandel FB03 FB04 FB05 FB06 FB07 FB08 Bauunternehmen Dachdeckerei Elektroinstallation Fliesen-, Fußboden-, Parkettlegerei Garten-/Landschaftsbau Klempnerei, Heizungs-/Gas-/Wasser-, Lüftungsinstallation, auch Gastronomietechnik FB09 FB10 FB11 FB12 FB13 FB14 Malerbetrieb, Lackiererei Raumausstattung Schreinerei, Tischlerei Stuckateur, Gipserei, Verputzerei Zimmerei, Holzbau, Innenausbau sonstige Tätigkeiten der Bauwirtschaft (z.B. Baugerätevermietung, Containerdienst, Elementmontage, Gerüstbau/-verleih, Holz- u. Bautenschutz, Maurerbetrieb, Rohrreinigung, Treppen-, Geländerbau usw.) FC. Dienstleistungen FC01 Buchhaltungs-, Büro-, Schreib-, Übersetzungsdienste FC02 Computer-/IT-Dienstleistungen, Softwareherstellung, Webdesign, sonstige techn. Unternehmensberatung 5/6 Betriebsartentabelle Anlage FC03 Gebäude-/Fensterreinigung (sofern nicht von Objektbetreuung FC07 mitumfasst) FC04 Geld- u. Kreditinstitut FC05 Hausmeisterdienste; Gärtnerische Dienstleistungen FC06 Immobilienvermittlung einschl. Finanzierungsvermittlung; Immobilienverwaltung; sämtl. mit Ausnahme der auf die Anmietung durch wechselnde Gäste bezogenen Tätigkeiten (vgl. → FC07) 40% 30% 40% 30% 40% 30% 16% 6% 30% 30% 30% 13% 40% 40% 40% 21% 100% 100% 100% 11% 35% 35% 35% 19% 25% 25% 25% 26% 40% 10% 40% 10% 40% 10% 15% 33% FC07 Mietvermittlung von Ferienwohnungen/appartments/-häusern an wechselnde Gäste, einschl. Objektverwaltung und -betreuung FC08 Recht/Steuern/Wirtschaft: a) Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, kfm. Unternehmensberatung FC09 Recht/Steuern/Wirtschaft: b) Rechtsanwälts-, Notarkanzlei FC10 Veranstaltungsservice, Künstler-Vermittlung, Vermietung von Event-Technik FC11 Versicherungs-, Bauspar-, Kreditvermittlung FC12 Wäscherei, Reinigung, Heißmangel, Waschsalon etc. FC13 Werbemittelgestaltung, vertrieb, -beratung (außer Webdesign FC02), Werbeflächenvermietung, Grafikdesign, Fotografie, Anzeigenblatt-Verlag 45% 45% 45% 8% 40% 40% 40% 15% FC14 sonstige Dienstleistungen an Betriebsarten obiger Gruppen A-E (z.B. Gastronomie/Hygieneservice, Schwimmbadservice, Mietkoch = Traiteur, Musiker, Tontechniker etc.) 40% 40% 40% 17% 6/6