Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher

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Schornsteinfeger Zeitung - Zentralverband Deutscher
03.12
SCHORNSTEIN
Fachzeitschrift des Zentralverbandes Deutscher Schornsteinfeger e.V.
Gewerkschaftlicher Fachverband
NCSG-Kongress 2012
in Orlando
Der Schornsteinfegerverlag GmbH, Konrad-Zuse-Str. 19, 99099 Erfurt,
PVSt F 2306, Entgeld bezahlt DPAG
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Leitartikel
3
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Gelebte Solidarität:
Alle für einen
Solidarität ist ein arg strapazierter Begriff in unserer Gesellschaft. Sie wird oft eingefordert und für sich in Anspruch
genommen, bei näherer Betrachtung aber auch häufig missbraucht, um gewisse Ziele durchzusetzen, die dann, nachdem dies gelungen ist, aber nicht in gleicher Weise zurückgegeben wird.
Solidarität kann man nicht erzwingen und wahrscheinlich
auch nicht durch Vorträge und in Diskussionen erlernen oder
sich aneignen. Solidarität ist viel mehr. Sie ist das Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens, ja ein moralischer
Lebensstil, der ausdrückt, für eine gemeinsame Sache zu
streiten, sein Verhalten vor sich selbst rechtfertigen zu können und persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, wenn es
der Sache oder der Gemeinschaft dient.
Abgeleitet vom lateinischen solidus, was so viel bedeutet
wie gediegen, fest oder echt, ist Solidarität nicht an einzelne
Ereignisse gebunden und muss bzw. kann daher immer neu
eingefordert werden. Sie kann nicht beliebig verbogen werden, wie es für die eigenen Zwecke gerade passt.
In den vielen Jahren meiner ZDS-Zugehörigkeit bin ich zu
der Überzeugung gelangt, dass Solidarität, Loyalität, Kollegialität und Freundschaft untrennbar miteinander verbunden sind. Das soll nicht heißen, dass man alles kritiklos hinnehmen und sich immer einer bestimmten Linie unterwerfen
muss, um möglichst noch einen eigenen Vorteil daraus zu
ziehen, sondern lediglich, die Kritik an der Sache und zum
Nutzen derselben anzuwenden.
Ich habe bei meiner Arbeit im und für den ZDS viele Kolleginnen und Kollegen kennen gelernt, für die solche Begriffe
nicht nur bloße Worte, sondern gelebte Realität waren. Es
gab oftmals Situationen, in denen sie selbst einen Vorteil daraus hätten ziehen können, sich einer bestimmten Strömung oder Meinung anzuschließen und damit gegen ihre
Überzeugung oder zum Schaden der Gemeinschaft zu handeln. Sie haben es nicht getan, ja sie haben sogar ganz massive Einschnitte in ihrem beruflichen und privaten Leben in
Kauf genommen, um der Sache und damit der Gemeinschaft
der Kolleginnen und Kollegen zu dienen.
Unvergessen sin
sich in Streikause
abgespielt haben: W
legin, die wusste
nächsten Tag im St
ersehntes Arbeit
beendet sein würde
dennoch erschiene
hat alles aufs Spiel
– für die Gemeinsch
für die gute Sache
be Kollegen erlebt
Arbeitskampf die
zum ZDS über ihre
Familie gestellt hab
Viele dieser Geschichten von kleinen und großen Helden
haben sich in unserem Verband schon zugetragen. Einige,
die von außen einen Einblick in unsere Strukturen und unsere Art zu denken und zu handeln bekommen haben, waren
sehr beeindruckt. Ein guter Freund sagte mir einmal: „Bei
Euch habe ich endlich verstanden, was Solidarität wirklich
heißt.“ Darauf können wir alle stolz sein!
Der Satz „Einer für alle – alle für einen" der, so hoffe ich,
noch nicht von allen Koppelschlössern und Kollerknöpfen
verschwunden ist, lebt in unseren Herzen und zeigt sich in
unserem Handeln. Wir dürfen ihn nicht missbrauchen und
beliebig belasten. Wenn es aber gilt zusammenzustehen,
bin ich überzeugt, dass wir ihn wieder und immer wieder
durch unsere Handlungen belegen werden.
Der eine oder andere mag sich über diesen etwas anderen
Leitartikel wundern. Ich hatte allerdings das Gefühl, dass
dies auch einmal so geschrieben werden muss.
Ihr/Euer
Bild: © ZDS-Archiv
Frank Weber
1. Vorsitzender
SCHORNSTEINFEGER 03.12
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Impressum
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64. Jahrgang, Heft 03/2012 – ISSN 0940-6964 –
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Redaktions-/Anzeigenschluss
für die Aprilausgabe 2012 ist der 23.03.2012
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Inhalt
5
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Blickpunkt
6
Interview mit John Pilger, Präsident des Chimney Safety Institute of America
Wissen
12
17
Auslegungsfragen für den Vollzug zur 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(1.BImSchV) – Teil 2
DIN EN 13 384 – Feuerungstechnische Berechnung von Abgasanlagen
Aus den Verbänden
24
26
NCSG Innovation 2012 – Internationaler Austausch der Schornsteinfeger
Präsidiums-Meeting der ICU in Stockholm
Service
27
27
29
Der Arbeitnehmerservice informiert: Einkommensteuerhilfeheft für Schornsteinfeger
Der Arbeitnehmerservice informiert: Keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Aus 3 mach 1: Was vom Bruttolohn übrig bleibt
Aus der Industrie
30
31
4. Zukunftsforum Abgastechnik 2012 – Fachtagung informiert über Stand der
Technik und zukünftige Potenziale von Edelstahl-Abgasanlagen
Wöhler CDL 210 – CO2-Datenlogger zur Raumluftbeurteilung
Stellenmarkt
33
Stellengesuche/Stellenangebote
SCHORNSTEINFEGER 03.12
6
Blickpunkt
„Wir bleiben dran, das Schornsteinfegerwesen
weiter zu entwickeln“
Interview mit John Pilger, Präsident des Chimney Safety
Institute of America (CSIA)
Lieber John, vor kurzem konnten wir uns persönlich auf
dem NCSG-Kongress davon überzeugen, dass sich das amerikanische Schornsteinfegerwesen immens weiterentwickelt
hat. Hierzu unseren größten Respekt! Das CSIA hat einen großen Anteil daran. Wie können wir uns die Ausbildung eines
amerikanischen Schornsteinfegers in Eurem Zentrum in Indianapolis vorstellen und vor allem, welche Inhalte hat sie?
John Pilger: Das CSIA bietet einen 6-tägigen Einführungskurs an, um die Schornsteinfeger in den Grundlagen des Fegens zu unterrichten. Dieser intensive Kurs wird 4 Mal pro
Jahr abgehalten. Es wird über Inspektionen gelehrt und wie
Schornsteinfeger-Systeme jeglicher Art (z.B. in Wohngebäuden, Holzöfen, Pellet Öfen, industriell gefertigte Kamine,
Zentralheizungen und andere Öfen) gewartet werden können.
Der Unterricht beinhaltet:
• die NFPA 211 (National Fire Protection Association)
Standards für Schornsteine, Kamine, Lüftungsöffnungen
und das Verbrennen mit festen Brennstoffen,
• ebenso wie z.B. eine schrittweise Anleitung, wie man
beim Schornstein-Service Handel mit internationalen
Codes, Freigaben, Standards und sonstigen Praktiken
umgeht,
• Gesundheits- und Sicherheitsausstattungen und Methoden.
In über 30 Unterrichtsstunden eigenen sich die Teilnehmer Wissen an in den Bereichen Terminologie, Theorie, Werkzeuge, Systeme, Prozesse und Bedenken im Schornstein
Service Handel. Ergänzend zum Unterricht im Klassenzimmer des Technologie Centers werden jeden Abend auch praktische Kurse angeboten, z.B. wie man die Werkzeuge richtig
benutzt (anfassen, ausprobieren!!!) oder einfach über die
verschiedenen Schornstein-Systeme – live zum Anschauen.
Dieser Kurs kombiniert den theoretischen Unterricht im
Klassenzimmer mit Praxisteilen zum Anfassen im Technologie Center und in richtigen Häusern von echten Kunden.
So sieht eine typische Woche im Technologie Center aus:
Montag: Notwendige Schornsteinfeger-Mathematik, Upsidedown-Feuer, Herde, Öfen und Boiler, Schornsteindächer und
Rauchabzüge, Technische Daten von Backsteingebäuden,
Rumford Masonry Kamine, katalytische Holz- und Gas-Brennkammern, Brennkammer-Prozess, Überblick über Heizungsund Lüftungssysteme – das Abendprogramm beinhaltet z.B.
das Gießen einer Krone und das Rösten einer Rauchkammer.
Dienstag: Kreosot modifizierende Chemikalien, wie geht
man mit Tieren im Schornstein um, Bewertung und Platzierung der Leiter, Einbauabstände, empfohlener Werkzeugbestand im Fahrzeug, Schornstein-Begutachtung, Mitteilung, Mängelrüge/Schaden, Leitfaden Fehlerbehebung bei
Holzöfen mit katalytischen Brennern, Holzöfen mit katalytischen Brennern und deren Funktionsweise, Gesundheit, Sicherheit und Werkzeuge, Inspektionen, IRC-Studie – das
Abendprogramm beinhaltet die Funktionsweise und Anwendung einer Schornstein-Kamera.
Mittwoch: Stahl-Einsatzrohre, der 6-Stufen SchornsteinFegen-Prozess, Schornstein reinigen im Labor – das Abendprogramm beinhaltet verbrennen und unterfüttern des
Schornsteins.
Bild: © ZDS-Archiv
• Schornsteinprobleme während der Reinigung: das Verständnis von Zugluft und Strömung, das Feststellen von
Abwinden, Zugluft-Umkehrungen, Stapel-Effekte, Aufwinde, Druckeffekte und -lehren,
Blickpunkt
7
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Donnerstag: Handfeuerlöscher, Details von Schornsteinen
und Kaminen, Verständnis von Druck und die Verbindung
zum Lüften, Hinweise für die Kunden.
Freitag: Überblick, was ins Fahrzeug des Schornsteinfegers gehört, Praxistag – Dozent und Schüler fahren
zum Kunden und fegen Schornsteine.
Gibt es am Ende der 6-tägigen Schulung eine Prüfung?
John Pilger: Am Samstag folgt dann der CSIA Certified Chimney Sweep Test. Der erste Teil besteht aus 100 Fragen zu unserem Handbuch Successful Chimney Sweeping und der NFPA
211 (National Fire Protection Association) Levels of Inspection. Die Prüflinge haben hierfür eine Stunde Zeit und müssen 80
Prozent der Fragen richtig beantworten. Im 2. Prüfungsabschnitt müssen die Studenten 30 Fragen beantworten zu den
Residential Codes, das ist der Gebäudecode in 49 der 50 Bundesstaaten. Für diesen Teil haben die Studenten 1,5 Stunden
Zeit und müssen 70 Prozent der Fragen korrekt beantworten.
Mit der nötigen Vorbereitung und entsprechenden Übungseinheiten ist dieser schwierige Test aber ganz gut zu meistern.
Nach bestandener Prüfung muss sich der Prüfling immer
weiterbilden. Alle 3 Jahre muss er eine Auffrischungsprüfung
ablegen. Entweder kann er nach 9 Unterrichtseinheiten (Continuing Education credit CEUs) den Test wiederholen oder er
nimmt an 48 Einheiten teil und kann dann auf einen schriftlichen Test verzichten. Darüber hinaus bietet die CSIA einen
achtstündigen Test für Schornsteinfeger an, die den Test wiederholen möchten. Diesen Test kann man im Technology Center, an verschiedenen Standorten oder auch online ablegen.
Verglichen mit der Ausbildung in Deutschland, die mindestens
3 Jahre dauert, ist das eine verhältnismäßig kurze Zeit. Bietet
die CSIA noch weitere Schulungen an?
Bild: © ZDS-Archiv, CSIA
John Pilger: Die CSIA bietet einige sehr nützliche Fortgeschrittenen-Kurse an, so zum Beispiel den zweitägigen Chimney-physics-course für Schornsteinfeger, der im CSIA Technologie Center oder an anderen nationalen Standorten durchgeführt wird. Diesen Kurs gibt es auch als 5-tägigien Online-Kurs.
Die Teilnehmer lernen, wie man mit allgemeinen Beschwerden
umgeht, was ungelernte Kräfte oftmals nicht können. Wenn die
Teilnehmer das System Haus als Ganzes verstehen, gelingt es
ihnen leichter, die richtigen Fragen bei der Erstdiagnose am Telefon zu stellen.
Da die Gas- und Ölpreise in den USA enorm explodiert sind,
überdenken viele Hausbesitzer in den USA die Effizienz ihrer
Heizsysteme. Auf diesem Gebiet sind Deutschland und viele
europäische Länder den USA weit voraus. In diesem 2-tägigen
Intensivkurs lernen die Teilnehmer auf verständliche und leichte Art und Weise, wie man bei modernen Gebäuden Probleme
bei der Schornsteinreinigung so diagnostiziert und löst, dass
es auch für den Anwender leicht verständlich ist. Dies umfasst
Probleme mit dem Luftdruck, Feststellen von Schadstoffen im
Innenbereich, Festlegen der Anforderungen für Abzugsanlagen
und der richtige Gebrauch der technischen Geräte. Des Weiteren gehören dazu Vergießen von vorgefertigten Kaminen, Geruchsprobleme bei Feuerstätten, Durchzugsrauch.
Andreas Kramer im Gespräch mit John Pilger
Auch folgende Fälle gehören dazu: oberer Kamin funktioniert
– der untere nicht, Leistungs-Probleme bei eingeschossigen
Feuerstätten in einem Zweifamilienhaus, Rußablagerungen an
der Decke in Farmhäusern (Wohn- und Schlafzimmer) – Heizsystem im Keller, Probleme mit Kaminen nach Umbau, Cold
drafts bei factory-built Kaminen, unregelmäßig auftretende
Rauchprobleme bei höher gelegenen Gebäuden, Druckprobleme in mittelhohen Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung
(Kamine rauchen und stinken), Geruchsentwicklung bei Gebrauch von Wärmetauschern, Verrußen durch innenbelüftete
Gas-Logs.
Die Teilnehmer erhalten die einmalige Gelegenheit ihre erlernten Fähigkeiten im CSIA-eigenen „TellTale“ Druck-Haus anzuwenden. Die Modellhäuser erlauben es den Studenten zunächst Probleme nachzustellen, um sie dann in einem Kontrollraum erfolgreich zu lösen. Das Druck-Haus ist ein sehr wertvolles Werkzeug, an dem die Studenten sehen können, wie das
System Haus funktioniert. Vor einigen Jahren haben wir Frank
Weber, Sascha Schweizer, Stephan Lander und Klaus Tapken
bei ihrem Besuch in Indianapolis das TellTale Druck-Haus demonstriert und sie schienen beeindruckt. Der Kurs verbindet
Training im Schulungsraum mit praktischer Übung in einer kontrollierten Umgebung mit Blower-door-Tests, die im CSIA Technology Center durchgeführt wurden. Des Weiteren gehören dazu Digitale Manometer, CO-Detektoren, feuergefährliche GasDetektoren, Zugluft-Messgeräte und Rauchstifte. Die Teilnehmer erhalten am Ende ein Profi-Set sowie eine Ermäßigung
beim Kauf eines eigenen digitalen Manometers.
Das "TellTale" Druck-Haus der CSIA
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8
Blickpunkt
Der Kurs „Physik des Schornsteins“ wurde entwickelt, um
den Hausbesitzern eine solide Antwort auf die meistgestelle
Frage zu geben: Warum funktioniert dieser perfekte Kamin
nicht?
Installation und Fehlersuche bei Gas-Heizungen
Dieser einwöchige Kurs beinhaltet den Begutachtung einer Gasfeuerstelle und Installationsanleitungen inklusive
der Standards bei Gasfeuerstellen, Anforderungen an Verbrennung, Dimensionierung und Installation der Gasrohre,
Fehlersuche, Erstellen eines Protokolls zum Kohlenstoffmonoxidgehalt und das Vorgehen bei Kraftstoff-Umtauschverfahren. Die Teilnehmer haben ebenso die Möglichkeit,
sich zum zertifizierten Fachmann für Edelstahlrohre ausbilden zu lassen. Teilnehmer, die diesen Kurs erfolgreich abschließen, können dem Kunden qualifizierte Empfehlungen
und Dienstleistungen im Bereich Gas-Heizungen anbieten
und können somit auch Zusatzqualifikationen erwerben.
Gearbeitet wird an realen Anwendungen im CSIA Technology Center Labor. Erlernt wird die Fehlersuche an Gas-Heizungen, die in Betrieb sind. Unterweiser unterstützen die Studenten dabei, das Gerät zu bedienen und für jedes die passende Belüftung festzulegen. Außerdem erhalten sie einen
detaillierten und objektiven Überblick über die verschiedenen Gasheizgeräte.
Der Kurs befähigt die Teilnehmer, effizient mit unterschiedlichen Gas-Heizungen zu arbeiten.
Installation und Fehlersuche bei Holzfeuerstätten
Dieser 5-Tages-Kurs findet ausschließlich im Technology
Center der CSIA statt. Inhalte sind u.a. Energieeffizienz, Geräteauswahl und -dimensionierung, Installation von vorgefertigten Holzfeuerstätten und Kaminöfen sowie Fehlerbehebung bei Holzfeuerstätten.
Dieser Intensivkurs richtet sich an alle, die bereits über Erfahrungen mit Holzfeuerstätten verfügen. Praktische Übungen werden im Labor des CSIA Technology Centers durchgeführt. Das ist kein Urlaub und die Unterrichtseinheiten dauern oftmals bis in die Abendstunden!
gehören dazu: eingebaute, hocheffiziente Kamine, vorgefertigte Schornsteine und gemauerte Schornsteine. Ein kompletter Unterrichtstag beschäftigt sich mit dem richtigen
Umgang mit Kunden, Anlagenbedienung sowie Wartung und
Fehlerbehebung bei Holzfeuerstätten. Die Teilnehmer lernen
auch, wie man die notwendigen Materialen richtig auswählt
und berechnet, entwerfen Lüftungsanlagen und welches
Werkzeug man am besten dafür verwendet.
Ein weiterer beliebter Kurs beschäftigt sich der Abnahme
und dem Erstellen von Protokollen. In diesem Kompaktkurs,
der an verschiedenen Standorten des CSIA Technology Centers angeboten wird, kann man sich im Bereich Feuerstättenschau fortbilden. Die Dozenten konzentrieren sich in erster Linie darauf, den Studenten einen kundenfreundlichen
Schreibstil zu vermitteln. Außerdem lernt man, Fotos in den
Bericht einzubauen. Während des Kurses wird der Teilnehmer mindestens drei vollständige Berichte verfassen.
Die Teilnehmer lernen schlichtweg alles, was sie für eine
durch und durch professionelle Inspektion in diesem Bereich
wissen müssen.
Dazu gehören auch die Gemeinsamkeiten von IRC 2006
und NFPA 211 (Schornstein Standards), die Auswahl der Fotos, Bildbearbeitung, Archivierung, Bildauswertung u.v.m.
Die CSIA bietet auch ein Programm für zertifizierte Schornsteinfeger an, die im Bereich Wäschetrockner Abluftöffnungen arbeiten, das sogenannte Zertifizierter Trocknerabluft
Techniker Programm („Certified Dryer Exhaust Technician®
CDET). Dieser Test überprüft das Verständnis eines Dryer Exhaust Technician’s der Basics, über die ein Techniker als
qualifizierter Spezialist verfügen sollte. Techniker, die diese
Prüfung ablegen möchten, werden in den Bereichen Gebäudecodes, NFPA 211, NFPA 54 (Nationale Brenngas
Codes) Standards, und alle Facetten der Reinigung und Prüfung von privaten und gewerblichen Trockner-Abgasanlagen
geschult. Dieser Kurs kann vor Ort oder auch als Online-Kurs
absolviert werden.
Die Teilnehmer lernen, wie man eine Installation plant und
die Geräte auswählt unter Berücksichtigung von Größe, Ort
und praktischen Anwendungen. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Belüftungssysteme und die Installation
von vorgefertigten Holzfeuerstätten, Kamin-Unterstützung
und Bodenschutz, Feuerbox und Schornstein-Installation
und zusätzliche Geräte und Zubehör. Installation von Holzöfen, inkl. freistehender Geräte, Herd-Installationen. Auch
Zu unseren zahlreichen Online-Kursen gehört auch der
Kurs „Ummantelung des Schornsteinmauerwerks mit Stahl“.
Dieser Online-Kurs behandelt Schornsteininspektionen, Verträge und Gewährleistung, Dimensionierung der Abzugs-
Bild: © CSIA
Die Dozenten informieren über die Grundlagen der Holzverbrennung, Energieeffizienz, unterschiedliche Geräte,
Codes und Standards bei den Holzfeuerstätten, Emission,
Belüftung bei Holzfeuerstätten, Grundlagen des Luftzugs,
Abzug und Belüftung, Anschlussstücke bei Kamin- und Holzöfen.
Blickpunkt
9
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Wie viele Dozenten gibt es in Indianpolis?
John Pilger: Die CSIA hat derzeit ungefähr 15 Teilzeit-Unterweiser mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten. Wir
beschäftigen einen sogenannten Director of Education, vergleichbar mit eurem Vorstand Technik/ Bildung Stephan Lander. Ashley Elridge betreut alle Dozenten und ist für das
Schulungsmaterial verantwortlich.
Wie viel kostet eine Sechs-Tage-Schulung?
John Pilger: Ungefähr 2.000 Dollar, zuzüglich der Kosten
für Unterrichtsmaterial. Diese Gebühr beinhaltet auch eine
einjährige Mitgliedschaft in der National Chimney Sweep
Guild, der einzige national anerkannte Verband des amerikanischen Schornsteinfegerwesens.
John Pilger bei seiner Rede anlässlich des Festaktes
rohrs, Öldurchfluss, Gasdurchfluss, Metall-Spezifikationen,
Gründe den Schornstein zu unterfüttern, die Bedeutung eines Rauchabzugs und warum der Schornstein bei der Unterfütterung ebenfalls inspiziert werden sollte. Das CSIA eLearning (online education) ist sehr gefragt, da wir die beliebtesten Seminare der Industrie in einem neuen Format anbieten.
Die Teilnehmer erhalten CEUs online und jeden Monat kommt
ein neues Thema hinzu.
Bei uns gibt es auch sogenannte Gesundheits- und Sicherheits-Wochen. Jeden Monat können sich die Studenten aus
der umfangreichen Datenbank des CSIA ein Thema aussuchen, und jeden Monat kommt eine neue Einheit hinzu, sodass die Betriebsinhaber und die Studenten immer auf dem
neuesten Stand sind. Mit sogenannten C&S Quizzes können
Studenten CSIA CEU‘s erhalten, wenn sie diese Codes & Standards Quizzes wählen.
Wie du siehst, Andreas, bietet das CSIA eine ganze Menge
in punkto Aus- und Weiterbildung. Das entspricht vielleicht
nicht ganz den 3 Jahren wie in Deutschland, aber wir werden
dranbleiben, die Ausbildung unserer Schornsteinfeger weiter
zu entwickeln.
Wie viele Schornsteinfeger werden pro Jahr ausgebildet?
John Pilger: Das CSIA schult ungefähr 1.000 Schornsteinfeger in Präsenzphasen und Online-Kursen.
Das heißt, dass es in einem so riesigen Land wie den USA
immer noch nicht genügend gut ausgebildete Schornsteinfeger gibt?
Bild: © ZDS-Archiv
John Pilger: Ja, leider, denn für den Beruf des Schornsteinfegers gibt es nahezu keine gesetzlichen Regelungen.
Schornsteinfegen in den USA ist freier Markt. Jeder kann in
den nächsten Laden um die Ecke gehen und ein paar Bürsten, Stangen und Staubsauger kaufen und sich dann Schornsteinfeger nennen. Eben weil es so leicht ist, verzichten in
den USA viele auf eine reguläre Ausbildung.
Worin unterscheiden sich die CSIA und die National Chimney Sweep Guild?
John Pilger: Die CSIA ist keine auf Gewinn orientierte Ausbildungseinrichtung, die bestimmten Steuergesetzen unterliegt. Sie bildet Schornsteinfeger und Beamte für Gebäude
und von Schwestergesellschaften aus sowie die Öffentlichkeit in punkto Sicherheit von Schornsteinen, was das Eindringen von Feuer und Kohlenmonoxiden angeht. Es gibt einen
Präsidenten, der darüber wacht, dass das Institut seine Aufgaben erfüllt, und einen Vorstand.
Die National Chimney Sweep Guild ist eine Vertretung der
Schornsteinfegerunternehmen. Sie kann für die Interessen
der Schornsteinfeger einstehen, wo es die CSIA nicht kann.
Sie haben Vertreter in den Bauordnungsämtern. Auch haben
sie einen Präsidenten und einen Vorstand wie die CSIA.
Wie viele von der CSIA ausgebildete Schornsteinfeger arbeiten in den USA und wie viele Schornsteinfeger gibt es insgesamt? Ich vermute, nicht alle haben eine Ausbildung absolviert, oder?
John Pilger: Derzeit gibt es ungefähr 1.400 eingetragene
Schornsteinfeger in den USA. Nach unseren Informationen
sind ungefähr 10.000 Schornsteinfeger tätig, darunter allerdings einige Teilzeitbeschäftigte.
In Deutschland muss ein Hausbesitzer ca. 30 € für eine
reguläre Schornsteinreinigung bezahlen. Welche Kosten fallen hier an?
John Pilger: Die US-amerikanischen Anti-trust Gesetze erlauben es uns nicht, spezielle Raten festzusetzen und die
Gebühren sind regional sehr unterschiedlich. Eine Schornsteinreinigung beläuft sich ungefähr im Bereich von 150 –
300 US-Dollar. Viele eurer Leser werden jetzt sicherlich denken, WOW, aber unsere Schornsteinfeger verbringen mehr
Zeit beim Kunden als in Deutschland. Während wir im Durchschnitt 4 bis 6 Haushalte am Tag schaffen, liegt die Quote in
Deutschland um einiges höher, vor allem in städtischen
Kehrbezirken.
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10
Blickpunkt
Zur Person:
Das ist in der Tat ein großer Unterschied! Es scheint, dass
sich das nicht jeder regelmäßig leisten kann. Ist das Kehren
gesetzlich geregelt?
John Pilger: Nein. Hauseigentümer müssen ihre Heizungsund Lüftungsanlagen nicht untersuchen und/oder kehren
lassen. Manchmal empfehlen regionale Gerichte eine Überprüfung, wenn das Haus zum Verkauf steht. Aber selbst dies
wird sehr uneinheitlich gehandhabt. Die National Fire Protection Association und die CSIA empfehlen eine jährliche
Überprüfung der Schornsteine und Lüftungsanlagen, gegebenenfalls auch eine Reinigung, aber das ist nicht verpflichtend.
Soll das heißen, dass der Betreiber keine Konsequenzen
zu befürchten hat, wenn er nicht von einem Profi fegen
lässt?
John Pilger: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, obwohl
die CSIA natürlich darauf verweist, dass es zu erheblichen Sicherheitsmängeln kommen kann, wenn der Hauseigentümer
seiner jährlichen Kehrpflicht nicht nachkommt.
Es wäre sicherlich sehr interessant, mehr über das
Schornsteinfegerwesen in den USA zu erfahren. Wir hoffen,
dass wir dich auf unserem nächsten Zentralverbandstag in
Rostock im Juni 2012 begrüßen können.
John Pilger: Ich freue mich schon darauf, weitere Einblicke
ins amerikanische Schornsteinfegerwesen geben zu können!
Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen in Rostock. Vielen Dank, lieber John, für dieses interessante Gespräch und
alles Gute für dich und die CSIA.
John Pilger, geboren 19.02.1955 in New York City
Wohnort: Smithtown, Long Island, New York
verheiratet, 2 Töchter
Präsident der CSIA
Werdegang:
• A.A.S. Fire Protection Technology – Suffolk County
College
• Chimney Safety Institute of America Certified Chimney
Sweep #1780
• Chimney Safety Institute of America Certified Dryer Vent
Technician #004
• National Fireplace Institute Certified Woodburning
Specialist #104017 (Instructor)
• FIRE- Certified Fireplace Inspector #126 – Fireplace
Investigation Research
• seit 39 Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr, Past Fire
Chief & Fire Marshal
Hobby: Mitglied bei der Fire Department Marching Band
Über die CSIA:
Gegründet: 1982
Kontaktdaten:
John Pilger, Präsident
(president@csia.org),
Mark McSweeney, Geschäftsführender Vorsitzender
(mmcsweeney@csia.org)
www.csia.org
Struktur:
11-köpfiger ehrenamtlicher Vorstand (John Pilger,
Präsident); 8-köpfige Verwaltung (Mark McSweeney,
Geschäftsführender Vorsitzender)
Unterweiser:
Ein Direktor und derzeit 15 Teilzeit-Referenten mit unterschiedlichen technischen Schwerpunkten
Unterrichtsmethoden:
Mix aus theoretischen und praktischen Kursen in Indiana
und an verschiedenen Standorten in den USA, sowie onlineKurse
Bild: © CSIA
John Pilger: Ich danke dir, Andreas!
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bringt. Beide sind tatsächlich für Sie gemacht – denn mit der Sortimo®-Einrichtung erfüllen sie genau die
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hier hat alles seinen Platz und ist sofort griffbereit. Probieren Sie es aus – bei einer ordentlichen Testfahrt.
SCHORNSTEINFEGER 03.12
12
Wissen
Auslegungsfragen für den Vollzug zur
1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(1. BImSchV)
– Teil 2 –
Zu § 4 Abs. 3: Zeitpunkt der Errichtung
(3) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe,
mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab
dem 22. März 2010 errichtet werden, dürfen nur betrieben
werden, wenn für die Feuerstättenart der Einzelraumfeuerungsanlagen durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad nach Anlage 4 eingehalten werden.
In § 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 4 werden Anforderungen an Einzelraumfeuerungsanlagen in Abhängigkeit
vom Zeitpunkt der Errichtung gestellt.
Stufe 1:
Anlagen, die ab dem
22. März 2010 errichtet werden
§ 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1: Gebrauchte Anlagen und
Anlagen nach einem Umzug
Nennwärmeleistung (Kilowatt)
Staub
(g/m3)
CO (g/m3)
Nummer
1 bis 3a
≥ 4 ≤ 500
0,09
1,0
> 500
0,09
0,5
Nummer
4 bis 5
≥4 ≤ 500
0,10
1,0
> 500
0,10
0,5
Nummer
5a
≥ 4 ≤ 500
0,06
0,8
< 500
0,06
0,5
≥ 300 ≤ 100
0,10
0,8
> 100 ≤ 500
0,10
0,5
> 500
0,10
0,3
Nummer
8 und 13
≥ 4 < 100
0,10
1,0
Nummer
1 bis 5a
≥4
0,02
0,4
≥ 30 ≤ 500
0,02
0,4
> 500
0,02
0,3
≥ 4 < 100
0,02
0,4
Nummer
6 bis 7
Stufe 2:
Anlagen, die nach
dem 31.12.2014 errichtet werden
Wie ist mit Anlagen umzugehen, die nicht nach Baurecht
abgenommen wurden?
Die Anlagen werden wie abgenommene Anlagen mit entsprechendem Errichtungsdatum behandelt. Sofern über das
Typenschild die Typenprüfung nicht feststellbar ist, kann
hilfsweise auch das Aufstellungsjahr oder das Baujahr des
Gebäudes, in dem die Einzelraumfeuerungsanlage errichtet
wurde, herangezogen werden.
Brennstoff
nach § 3
Absatz 1
Nummer
6 bis 7
Nummer 8 und
13
Tabelle 1
§§ 4 und 5 legen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Errichtung unterschiedliche Grenzwerte fest.
Welcher Errichtungszeitpunkt gilt für bereits betriebene
Anlagen, die nach einem Umzug oder Verkauf an einer anderen Stelle aufgestellt werden?
Die 1. BImSchV richtet sich an die Errichtung der
Feuerstätte, nicht die Erstinbetriebnahme!
(1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer
Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen
Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu
betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Massenkonzentrationen die folgenden Emissionsgrenzwerte für
Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) nicht überschreiten:
Insofern sind die Anforderungen der 1. BImSchV jeweils
zum Zeitpunkt der Errichtung am neuen Standort einzuhalten. Soll ein bereits an anderer Stelle betriebenes Gerät an
einem neuen Standort betrieben werden (z.B. Verkauf eines
Altgerätes, Umzug), müssen die Anforderungen der jeweiligen Feuerstättenart (Einzel- oder zentrale Feuerungsanlage) und der Stufe nach Anlage 4 oder § 5 Abs. 1 eingehalten
werden.
Zu § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 3:
Historische Öfen
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
Wissen
Stufe 1:
Einrichtung ab dem
22. März 2010
Stufe 2:
Einrichtung
Errichtung nach
ab dem 22.
dem 31. Dezember
März 2010
2014
Feuerstättenart
Technische Regeln
CO
(g/m3)
Staub
(g/m3)
CO
(g/m3)
Staub
(g/m3)
Mindestwirklungsgrad
[%]
Raumheizer
mit Fachfeuerung
DIN EN 13240
(Ausgabe Oktober 2005)
Zeitbrand
2,0
0,075
1,25
0,04
73
Raumheizer
mit Füllfeuerung
DIN EN 15250/A1
(Ausgabe Oktober 2005)
Dauerbrand
2,5
0,075
1,25
0,04
70
Speichereinzelfeuerstätten
DIN EN 15250/A1
(Ausgabe Juni 2007)
2,0
0,075
1,25
0,04
75
Kamineinsätze
(geschlossene
Betriebsweise)
DIN EN 13229
(Ausgabe Oktober 2005)
2,0
0,075
1,25
0,04
75
Kachelofeneinsätze mit
Flachfeuerung
DIN EN 13229/A1
(Ausgabe Oktober 2005)
2,0
0,075
1,25
0,04
80
Kachelofeneinsätze mit
Füllfeuerung
DIN EN 13229/A1
(Ausgabe Oktober 2005)
2,5
0,075
1,25
0,04
80
Herde
DIN EN 12815
(Ausgabe September 2005)
3,0
0,075
1,50
0,04
70
Heizungsherde
DIN EN 12815
(Ausgabe September 2005)
3,5
0,075
1,50
0,04
75
Pelletöfen ohne
Wassertasche
DIN EN 14785
(Ausgabe September 2006)
0,40
0,05
Pelletöfen mit
Wasertasche
DIN EN 14785
(Ausgabe September 2006)
0,40
0,03
Tabelle 2
13
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Historische Öfen werden
nur in geringem Umfang gehandelt. Vielfach handelt es
sich bei diesen Öfen um
schützenswerte Kulturgüter,
die zu dekorativen Zwecken
aufgestellt, aber nur sehr selten zum Heizen genutzt werden. § 26 Abs. 3 nimmt gezielt nicht nur Öfen, die vor
dem 1.1.1950 in errichtet
wurden, sondern auch solche, die vor dem 1.1.1950
hergestellt wurden, von der
Übergangsregelung aus. Die
Begründung zur 1. BImSchV
erläutert, dass dies auch für
Anlagen gilt, die zu Zwecken
der Restaurierung oder Reparatur abgebaut und später
wieder aufgestellt werden,
sagt aber nichts zum Ort der
erneuten Aufstellung.
Die Aufstellung eines historischen Ofens an einem
0,25
0,03
85
neuen Ort ohne Nachweis
nach § 4 Abs. 3 kann mit ei0,25
0,02
90
ner Anordnung nach § 24
BImSchG unter der Maßgabe
erfolgen, dass er in Analogie zur Regelung für offene Kamine
nur gelegentlich betrieben wird.
2. offene Kamine nach § 2 Nummer 12,
Zu § 4 Abs. 3: Saunaöfen
3. Grundöfen nach § 2 Nummer 13,
Einzelraumfeuerungsanlagen dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen
an die Emissionen nach Anlage 4 Nr. 1 eingehalten werden.
4. Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie
Gilt diese Anforderung auch für Saunaöfen?
5. Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister
glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar
1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Wird eine Einzelraumfeuerungsanlage errichtet, muss sie
die Anforderungen des § 4 Abs. 3 einhalten. § 26 legt Anforderungen und Übergangsfristen für bestehende Anlagen
fest, § 26 Abs. 3 enthält eine Ausnahme von diesen Übergangsfristen für Anlagen, „bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder
errichtet wurden.“
In geringem Umfang werden restaurierte antike Öfen im
Handel angeboten. Gelten die Anforderungen des § 4 Abs. 3,
wenn Öfen, die vor dem 1.1.1950 hergestellt wurden, an einem anderen Ort errichtet werden?
Saunaöfen entsprechen der Definition einer Einzelraumfeuerungsanlage nach § 2 Nr. 3. Sie müssen damit die Anforderungen des Anhangs 4, Nr. 1 für Raumheizer mit Flachfeuerung nach DIN EN 13240 erfüllen!
Zu § 19 Abs. 1: Ableitbedingungen für Abgase
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22.
März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen
1. bei Dachneigungen
a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der
Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,
SCHORNSTEINFEGER 03.12
14
Wissen
b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens
40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens
2 Meter und 30 Zentimeter haben;
2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern
die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern
oder Türen um mindestens 1 Meter überragen; der
Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.
§ 19 Abs. 1 legt Ableitbedingungen für Abgase bei Errichtung oder einer wesentlichen Änderung fest.
Bezieht sich die „Errichtung oder die wesentliche Änderung“ auf den Schornstein oder auf die Feuerungsanlage?
Hiernach hat der Betreiber einer ab 22. März 2010 errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die Einhaltung der Anforderungen des § 19
Absatz 1 und 2 vor der Inbetriebnahme der Anlage von einer
Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger festzustellen zu lassen.
Eine wesentliche Änderung des Schornsteins kann jedoch
die Immissionssituation ebenfalls erheblich beeinflussen.
Sie ist für die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen an die Schornsteinhöhe ebenfalls maßgeblich.
Die Frage hierbei ist: „Was ist eine wesentliche Änderung
des Schornsteins?“ Im Klartext: Wenn der Schornstein abgetragen und neu aufgebaut wird bzw. eine Komplettsanierung
stattfindet, müssen auch hier die Anforderungen des § 19
eingehalten werden!
Zu § 19 Abs. 1: Ableitbedingungen für Abgase
Die Einhaltung der Anforderungen nach § 19 der 1. BImSchV
ist ausgerichtet auf die Errichtung oder wesentliche Änderung der Feuerungsanlage, und hier insbesondere auf die
Feuerstätte, die den emissionsrelevanten Kern der Anlage
darstellt (siehe Frage zu § 2 Abs. 5). Dies wird auch verdeutlicht durch § 14 Abs. 1 der 1. BImSchV:
§ 19 Abs. 1 legt Anforderungen an die Lage der Austrittsöffnung von Schornsteinen fest.
Die Forderungen an die Lage der Austrittsöffnung von
Schornsteinen in der 1. BImSchV decken sich nicht mit den
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Anforderungen der Feuerungsverordnungen der Länder. Wie
ist zu verfahren, wenn lediglich die Vorgaben der FeuV erfüllt
sind und die Anforderungen der 1. BImSchV nicht erfüllt werden?
15
SCHORNSTEINFEGER 03.12
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Die 1. BImSchV verdrängt als Bundesrecht (Art. 31 – hier
i.V.m Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 24 GG) entgegenstehendes
oder gleichlautendes Landesrecht.
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Das Ergebnis der Überprüfung der Schornsteinhöhe nach
1. BImSchV ist zu bescheinigen. Der Betreiber sollte auf seine Nachweispflicht gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister hingewiesen werden. Werden die Anforderungen
der 1. BImSchV bezüglich der Ableitbedingungen nicht eingehalten, meldet der Bezirksschornsteinfegermeister das Ergebnis der zuständigen Überwachungsbehörde.
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Zu § 26 Abs. 1 – Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen
(1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe,
die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb
genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,
2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.
Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann
0611
1. durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder
2. durch eine Messung unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4
Nummer 3 durch eine Schornsteinfegerin oder
einen Schornsteinfeger geführt werden.
Abgasanalyse
(Öl, Gas, Feststoffe u.v.m.)
Gasdetektor
Dichtheitsprüfungen
gem. TRGI
Heizungs-Check
4-Pa Test
Druckmessungen
Temperaturmessungen
30 Sek. Mittelwert
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2 GB Datenspeicher
3. § 26 Abs. 1 legt Grenzwerte für bestehende
Einzelraumfeuerungsanlagen fest.
Wie ist mit Anlagen umzugehen, bei deren Typprüfung lediglich die Kohlenmonoxid-, nicht aber die Staubemissionen
erfasst wurden?
Bei bestehenden Anlagen ist zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des § 26 Abs. 1 (Staub und Kohlenmonoxid) die Vorlage einer Prüfbescheinigung ausreichend,
mit der die Unterschreitung einer CO-Konzentration von 1,5
g/m³ bescheinigt wird.
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Sehr viele ältere Prüfbescheinigungen z.B. zum Nachweis
der Einhaltung der „Stuttgarter“ oder „Regensburger“ Anforderungen (gemäß Brennstoffverordnungen) enthalten keine
Angaben zu den Staubemissionen. Es ist aber bekannt, dass
bei CO-Gehalten von weniger als 1,5 g/m³ die Staubemissionen handbeschickter Anlagen wegen des geringen Rußanteils eine Staubkonzentration von 0,15 g/m³ i.d.R. nicht
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SCHORNSTEINFEGER 03.12
16
Wissen
überschreiten (siehe Abschnitt 4.3 Bericht II in „Vereinfachte
Überwachung der Staubemissionen bei Holz-Kleinfeuerungsanlagen, Delta-PMethode“,BayLfU, 2003).
Zu § 26 Abs. 2: Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
§ 26 enthält die Anforderungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Absatz 2 bestimmt die Fristen zur Nachrüstung von Staubfiltern oder
zur Außerbetriebnahme bei Nichteinhaltung der Grenzwerte.
Auslegungsprobleme:
Die Übergangsregeln für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sehen die Einführung
von Grenzwerten für Staub und CO vor. Kann die Einhaltung
der Grenzwerte nicht bis zum 31.12.2013 nachgewiesen
werden, sind die Anlagen nach § 26 Abs. 2 außer Betrieb zu
nehmen, oder mit Einrichtungen zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten.
Nach dem Wortlaut würde es auch bei einer Überschreitung des Grenzwertes für CO ausreichen, Einrichtungen zur
Reduzierung der Staubemissionen nachzurüsten. Es stellt
sich die Frage, ob diese Lesart so gewollt ist oder ob die Vorschrift so zu lesen ist, dass bei Überschreitung des Grenzwertes für CO nur eine Außerbetriebnahme in Frage kommt.
Die Vorschrift ist so auszulegen, dass bei Überschreitung
des Grenzwertes für CO nur die Außerbetriebnahme in Frage
kommt, es sei denn, die Maßnahme zur Reduzierung der
Staubemission führt auch zur Verminderung der CO-Emission, was aber entsprechend Absatz 1 nachzuweisen wäre.
§ 26 Abs. 5 Satz 3: Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
(5) Der Betreiber einer bestehenden Einzelraumfeuerungsanlage hat bis einschließlich 31. Dezember
2012 das Datum auf dem Typschild der Anlage vom
Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der Feuerstättenschau feststellen zu lassen. Sofern bis einschließlich 31. Dezember 2012 keine Feuerstättenschau durchgeführt wird, kann die Feststellung des
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Datums auf dem Typschild auch im Zusammenhang
mit anderen Schornsteinfegerarbeiten erfolgen.
Nachweise nach Absatz 1 Satz 2 müssen bis spätestens 31. Dezember 2012 dem Bezirksschornsteinfegermeister vorgelegt werden. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat im Rahmen der Feuerstättenschau oder im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten spätestens zwei Jahre vor dem
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
dem Betreiber der Anlage zu informieren.
Nachweise nach Abs. 1 Satz 2 (Nachweis der Grenzwerteinhaltung über Prüfstands- oder Einzelmessungen) müssen bis spätestens 31.12.2012 dem (der)
Bezirksschornsteinfeger(in) vorgelegt werden.
Die Regelung steht im Widerspruch zu § 26 Abs. 2, wonach Anlagen entsprechend den Übergangsregelungen nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen
sind, wenn ein Nachweis über die Grenzwerteinhaltung bis einschließlich 31.12.2013 nicht geführt werden kann.
Nach Absatz 5 stellt der Bezirksschornsteinfegermeister bis zum 31.12.2012 das Datum auf dem Typenschild fest. Bis zum gleichen Zeitpunkt kann der
Betreiber Nachweise darüber erbringen, dass eine Anlage die Grenzwerte nach Abs. 1 einhält. Sollte der Betreiber einen solchen Nachweis nicht erbringen, so
stellt der Bezirksschornsteinfegermeister bis zum
31.12.2013 fest, bis zu welchem Zeitpunkt die betreffende Anlage nachzurüsten oder außer Betrieb zu
nehmen ist.
Diese unterschiedlichen Termine sind bei der Novellierung zu spät erkannt worden und konnten nicht mehr
korrigiert werden. Ein rechtlich relevanter Grund, dem
Anlagenbetreiber den Nachweis in der Zeit zwischen
dem 31.12.2012 und dem 31.12.2013 zu verwehren,
ist nicht ersichtlich. Da es sich um einen redaktionellen Fehler handelt, sollte hier das Jahr 2013 zugrunde
gelegt werden. Es würde sonst einen offensichtlichen
Wertungswiderspruch in § 26 darstellen. Der Nachweis des Betreibers muss daher bis 31.12.2013 möglich sein.
Wissen
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SCHORNSTEINFEGER 03.12
DIN EN 13 384 – Feuerungstechnische
Berechnung von Abgasanlagen
Die DIN EN 13384 ist eigentlich eine der grundlegendsten
DIN-Normen für das Schornsteinfegerhandwerk. Mit ihr können zuverlässig die exakten Querschnitte für Abgasanlagen
bestimmt werden bzw. verlässliche Aussagen darüber getroffen werden, ob der Anschluss einer Feuerstätte an eine
bestehende Abgasanlage hinsichtlich der Druck- und Temperaturbedingungen möglich ist. Gerade in Zeiten des Booms
von holzbefeuerten Kaminöfen, Herden und Kachelöfen ist
hierzu eine verlässliche Aussage für den Betreiber der Feuerstätte von Nöten. Allerdings ist dazu ein sicherer Umgang
mit der Software und natürlich die Kenntnis über die Inhalte
der DIN EN 13384 notwendig, um rechnerische Fehler ausschließen zu können. Daher wollen wir im Folgenden die
Kernelemente der DIN-Norm näher erläutern:
DIN EN 13384-1 (Einfachbelegung) Anwendungsbereich
Die EN 13384 Teil 1 ist die Norm für die feuerungstechnische Berechnung von Abgasanlagen mit einer Feuerstätte.
Sie gilt für Abgasanlagen und Verbindungsstücke aller Art,
für Feuerungen mit festen, flüssigen und gasförmigen
Brennstoffen, für alle Wärmeleistungen. Sie gilt auch für die
Berechnung von Abmessungen von Abgasanlagen, für Abgase mit niedrigen Temperaturen (Brennwertgeräte und Abgasleitungen), für Unterdruck und Überdruck.
DIN EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) Anwendungsbereich
Wärmedurchlasswiderstände/Querschnitte
EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen mit unterschiedlichen Wärmedurchlasswiderständen oder Querschnitten in
den verschiedenen Abschnitten der Abgasanlage. Energiegewinne werden durch diesen Teil der Normenreihe nicht berücksichtigt.
Bis zu 5 Vollgeschosse
Die Norm EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen mit
Mehrfachanschlüssen aus mehr als 5 Geschossen (gilt nicht
für Luft-Abgasanlagen). Wenn nämlich bei einer Mehrfachbelegung eine oder mehrere Feuerstätten über dem 5. Vollgeschoss aufgestellt sind, können durch Windanströmung
des (hohen) Gebäudes Druckdifferenzen zwischen den Aufstellräumen der Wärmeerzeuger auftreten, die mit den Mitteln der EN 13384-2 nicht berechenbar sind.
Offene Feuerstätten
EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen für offene Feuerstätten, z.B. offene Kamine oder Abgaseinleitungen in die Abgasanlage, die bestimmungsgemäß offen im Raum betrieben
werden. Hierfür ist weiterhin die EN 13384-1 zuständig. Für
Hausschornsteine regelt DIN V 18160 Teil 1, welche Feuerstätten an einer eigenen Abgasanlage anzuschließen sind.
Mix ohne und mit Gebläse
Die EN 13384 Teil 2 ist die Norm für die feuerungstechnische Berechnung von mehrfach belegten, planmäßig mit Unterdruck betriebenen Abgasanlagen und Abgasleitungen sowie für Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige
Brennstoffe. Sie gilt für Abgasanlagen ebenso wie für Abgasleitungen. Dieser Normenteil umfasst
EN 13384-2 gilt nicht für Abgasanlagen, an denen Feuerstätten aus einem Gemisch aus Abgasen von Ventilator unterstützten Überdruckbrennern oder Naturzugkesseln angeschlossen sind.
a) Abgasanlagen, in die mehrere Verbindungsstücke von
einzelnen oder mehreren Feuerstätten in Mehrfachanordnung münden, und
EN 13384-2 gilt nicht für raumluftunabhängige Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft durch Zuluftöffnungen oder
dichte Leitungen (Zuluftkanäle) vom Freien beziehen, falls
nicht alle diese Feuerstätten im gleichen Raum aufgestellt
sind.
b) Abgasanlagen, in die ein bestimmtes Verbindungsstück
mündet, das mehrere Feuerstätten in Kaskadenschaltung verbindet.
Der Fall von Mehrfachanschlüssen von Kaskadenschaltungen ist durch a) abgedeckt.
Allerdings ist Teil 2 der Norm nicht für alle Situationen als
Berechnungsgrundlage anwendbar. Der Anwendungsbereich ist bei folgenden Gegebenheiten eingeschränkt:
Zuluft über dichte Leitungen vom Freien
Feuerstätten-Kenndaten
Die Feuerstätten-Kenndaten (Abgaswertetripel) legen die
für die Berechnung der Abgasanlage relevanten Werte einer
Feuerstätte fest. Sie umfassen:
• mW Abgasmassenstrom
• TW Abgastemperatur der Feuerstätte
• PW Notwendiger Förderdruck der Feuerstätte
SCHORNSTEINFEGER 03.12
18
Wissen
Für die Berechnung des Taupunkts muss darüber hinaus
die Volumenkonzentration an CO2 im Abgas bekannt sein,
außerdem der Querschnitt des Abgasstutzens. Die Angabe
von Nennwärmeleistung und Feuerungswärmeleistung ist
nur dann erforderlich, wenn die Abgaswerte nicht bekannt
und nach EN 13384 errechnet werden müssen.
In EN 13384-1 (Einfachbelegung) reichen diese Werte für
die Berechnung aus. Die Berechnung wird einfach mit den
angegebenen Werten durchgeführt.
Feuerstätten-Kennlinien
Für die Berechnung mehrfach belegter Abgasanlegen dagegen müssen außerdem noch Kennlinien für den notwendigen Förderdruck und für die Abgastemperatur angegeben
werden. Die Kennlinien beschreiben, wie sich der errechnete
(tatsächliche) notwendige Förderdruck PWc bzw. die errechnete (tatsächliche) Abgastemperatur TWc der Feuerstätte
gegenüber den planmäßigen Werten PW bzw. TW verändern,
wenn sich der Abgasmassenstrom ändert.
Mündung ist der netto übrig bleibende Zug der Abgasanlage,
der tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung in die
Abgasanlage PZ:
PZ = PH - PR - PL
Notwendiger Unterdruck an der Abgaseinführung
in die Abgasanlage PZe
Betrachtet man den Strömungsweg bis zur Abgaseinführung (Zuluft, Feuerstätte, Verbindungsstück), so treten hier
verschiedene Druckverluste auf:
PFV der notwendige Förderdruck für das Verbindungsstück,
PW der notwendige Förderdruck für die Feuerstätte,
PB der notwendige Förderdruck für die Zuluft.
Die Summe aller Druckverluste (notwendigen Förderdrücke)
ist der an der Abgaseinführung in die Abgasanlage erforderliche Unterdruck PZe:
PZe = PFV + PW + PB
Abbildung 1: PWc-Kennlinie für eine atmosphärische Gasfeuerstätte in Betrieb.
Der graue Punkt markiert die vom Hersteller angegebenen planmäßigen Werte
In EN 13384-1 (Einfachbelegung) wird nun einfach der
tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung PZ (IstWert) verglichen mit dem an dieser Stelle erforderlichen Unterdruck PZe (Soll-Wert). Die Druckbedingung ist erfüllt, wenn
der tatsächliche Unterdruck PZ an der Abgaseinführung in
die Abgasanlage mindestens so groß ist wie die Summe der
Verluste PZe von Verbindungsstück, Feuerstätte und Zuluft.
für den Abgasmassenstrom mW und den notwendigen Förderdruck PW. Wenn der
Zug der Abgasanlage zum Beispiel ansteigt, wird mehr Luft über die Strömungssicherung gefördert, so dass der errechnete (tatsächliche) Massenstrom ansteigt, also auch der errechnete (tatsächliche) notwendige Förderdruck. Der Arbeitspunkt (schwarzer Punkt auf der Kennlinie) verschiebt sich dadurch, bis das
Gleichgewicht PZ = PZe wiederhergestellt ist.
Ein Abgaswertetripel mW, TW, PW ergibt jeweils einen Punkt
auf jeder Kennlinie und legt damit die Lage der Kennlinien
fest. Die Form der Kennlinie wird dagegen von EN 13384-2
vorgegeben, sofern der Hersteller der Feuerstätte nichts anderes angibt.
Das in der Abgasanlage nach oben strömende Abgas hat
eine höhere Temperatur als die Außenluft. Dadurch entsteht
in der Abgasanlage ein Auftrieb, der Ruhedruck PH. Andererseits entsteht durch Reibung und eventuell vorhandene
Formwiderstände (Verzug, Schleifung) ein Druckverlust, der
Widerstandsdruck PR, der den Ruhedruck teilweise oder sogar ganz aufzehren kann. Die Differenz zwischen Ruhedruck
PH und Widerstandsdruck PR und dem Winddruck PL an der
Abbildung 2: Der tatsächliche Unterdruck an der Abgaseinführung PZ und der an dieser Stelle mindestens erforderliche Unterdruck PZe = PW + PFV + PB.
Bilder: © Kesa Technische Software e.K.
Tatsächlicher Unterdruck PZ an der Abgaseinführung in die Abgasanlage
Wissen
19
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Druckbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung)
mWc auf einen Wert ein, der mehr oder weniger von dem planmäßigen Wert mW abweicht:
Es ist insgesamt nur eine Druckbedingung zu überprüfen.
Der von der Abgasanlage erzeugte tatsächliche Unterdruck
an der Abgaseinführung in die Abgasanlage muss mindestens so groß sein wie der notwendige Unterdruck an dieser
Stelle:
Je höher der Zug im der Abgasanlage, desto größer ist
mWc, und umgekehrt. Die Druckbedingung für eine Feuerstätte ist dann erfüllt, wenn der sich einpendelnde Abgasmassenstrom mWc nicht unter dem (vom Hersteller angegebenen) planmäßigen Massenstrom mW liegt. Wie der tatsächliche Abgasmassenstrom variiert, ist durch die Kennlinie für den notwendigen Förderdruck PW angegeben. Bei
drei Feuerstätten sind für die Druckbedingung der EN
13384-2 (Mehrfachbelegung) also die folgenden drei Bedingungen zu überprüfen:
PZ ≥ PZe
Dieser einfache Vergleich funktioniert nicht mehr, wenn
mehrere Feuerstätten an der Abgasanlage angeschlossen
sind, die sich untereinander beeinflussen. Physikalisch gesehen stellt sich nämlich in der Abgasanlage ein UnterdruckGleichgewicht ein, das heißt, dass an jeder Abgaseinführung
der tatsächliche Unterdruck PZ dem an dieser Stelle erforderlichen Unterdruck PZe genau gleich ist. Rechnerisch wird dieser Gleichgewichtszustand durch wiederholte (iterative) Berechnung ebenfalls hergestellt:
Der Abgasmassenstrom jeder Feuerstätte wird so lange
verändert, bis an jeder Abgaseinführung Druckgleichgewicht
PZ = PZe (also Gleichheit!) herrscht.
Druckbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung)
Für jede Feuerstätte ist eine Druckbedingung zu überprüfen. Zunächst ist rechnerisch in der Abgasanlage das Druckgleichgewicht herzustellen:
Das ist der Fall, wenn der von der Abgasanlage erzeugte
tatsächliche Unterdruck an jeder Abgaseinführung gleich
dem notwendigen Förderdruck an dieser Stelle ist:
PZ = PZe
Der tatsächliche Abgasmassenstrom für jede Feuerstätte
mWc ist entsprechend seiner Kennlinie so zu variieren, dass
diese Bedingungen zutreffen. Dann lautet die Druckbedingung:
Für jede Feuerstätte muss der im Gleichgewicht sich einstellende errechnete (tatsächliche) Abgasmassenstrom mWc
mindestens so groß sein wie der Nennmassenstrom mW:
Für Wärmeerzeuger 1:
mWc,1 ≥ mW,1
Für Wärmeerzeuger 2:
mWc,2 ≥ mW,2
Für Wärmeerzeuger 3:
mWc,3 ≥ mW,3
wobei mW,1, mW,2, mW,3 die (vom Hersteller angegebenen)
planmäßigen Abgasmassenströme sind und mWc,1, mWc,2,
mWc,3 die errechneten (tatsächlichen) Abgasmassenströme
der einzelnen Feuerstätten, die sich aus den Kennlinien ergeben, wenn sich die Abgasanlage im Druckgleichgewicht
befindet.
Das ist aber noch nicht alles. Die genannte Druckbedingung gilt nämlich nur für einen bestimmten Betriebszustand
der Abgasanlage, zum Beispiel für den Fall, dass alle drei
Feuerstätten gleichzeitig mit Volllast in Betrieb sind. Es können aber noch andere Fälle auftreten:
Einige oder alle Feuerstätten sind nur mit Teillast in Betrieb, oder einige Feuerstätten sind gar nicht in Betrieb. In
allen denkbaren Betriebszuständen soll die Abgasanlage ja,
was den ausreichenden Unterdruck betrifft, funktionieren.
Daher wird nach EN 13384-2 geprüft, ob die Druckbedingungen für jede Feuerstätte für jeden nur möglichen Betriebszustand erfüllt sind:
Druckbedingungen für alle möglichen Betriebszustände
I. Druckbedingung a) Alle Feuerstätten sind gleichzeitig
mit Volllast in Betrieb.
II. Druckbedingung b) Alle Feuerstätten sind gleichzeitig
mit Teillast in Betrieb.
III. Druckbedingung c) Nur eine Feuerstätte ist mit Volllast
in Betrieb, alle anderen sind außer Betrieb.
mWc ≥ mW
IV. Druckbedingung d) Nur eine Feuerstätte ist mit Teillast
in Betrieb, alle anderen sind außer Betrieb.
In EN 13384-2 haben wir es also nicht mehr wie in EN
13384-1 mit dem vereinfachten Fall zu tun, dass der Abgasmassenstrom einen konstanten Wert mW hat. Vielmehr pendelt sich der errechnete (tatsächliche) Abgasmassenstrom
Die Druckbedingungen c und d gelten für den Fall, dass nur
eine Feuerstätte in Betrieb ist und alle anderen außer Betrieb sind. Die Ergebnisse müssen für alle möglichen Fälle
(nur Feuerstätte 1 in Betrieb, nur Feuerstätte 2 in Betrieb,
nur Feuerstätte 3 in Betrieb usw.) durchgerechnet werden.
SCHORNSTEINFEGER 03.12
20
Wissen
Obere Innenwandtemperatur Tiob
Das in der Abgasanlage nach oben strömende Abgas kühlt
sich wegen der Wärmeverluste durch die Wange kontinuierlich ab. Die Temperatur beim Austritt aus der Abgasanlage ist
das Tob. Der Index b bezeichnet den Zustand der Temperaturbeharrung. Die Temperaturen für die Temperaturbedingung
werden stets für den Zustand der Temperaturbeharrung
durchgeführt, das heißt für den angenommenen Fall, dass in
der Abgasanlage keine Temperaturschwankungen durch Einund Ausschalten/Takten der angeschlossenen Feuerstätten
auftreten. Aus der Temperatur des Abgases an der Mündung
Tob und der Temperatur der Umgebungsluft an der Mündung
Tuo ergibt sich die obere Innenwandtemperatur Tiob.
der EN 13384, dass die obere Innenwandtemperatur nicht
unter der Grenztemperatur liegen darf:
Welches die Soll-Größe Tg ist, hängt davon ab, ob die Abgasanlage feuchteempfindlich oder feuchteunempfindlich
bzw. eine druckdichte Abgasleitung ist.
Abbildung 4: Querschnitt durch die Mündung der Abgasanlage mit Temperaturverlauf (rote Kurve). Die Abgastemperatur oben Tob beträgt 80 °C, die Umgebungslufttemperatur oben Tuo ist 0 °C. Anhand des Temperaturverlaufs ergibt
sich daraus die obere Innenwandtemperatur Tiob zu etwa 20 °C.
Temperaturbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung) für feuchteempfindliche Abgasanlagen (FE)
Abbildung 3: Temperaturen an der Mündung der Abgasanlage. Tob ist die Temperatur des Abgases, Tiob die Temperatur der Innenwand, Tuo die Temperatur der
Umgebungsluft.
Die obere Innenwandtemperatur Tiob ist also die Ist-Größe, die mit einer Soll-Größe Tg (Grenztemperatur) verglichen
wird. Allgemein formuliert lautet die Temperaturbedingung
Es soll vermieden werden, dass die Abgasanlage feucht
wird, also Wasser kondensiert. Daher ist die Soll-Größe Tg der
Wasserdampftaupunkt Tp. Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter der
Taupunkttemperatur liegt:
Tiob ≥ Tsp
Tiob ≥ Tg
Bild: © Kesa Technische Software e.K.
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Wissen
Das folgende Diagramm gibt für verschiedene Brennstoffe
in Abhängigkeit von der Volumenkonzentration an CO2 im Abgas den Wasserdampf-Taupunkt TP an:
21
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Tiob ≥ Tsp
Im Falle von feuchteunempfindlichen Abgasanlagen und
Abgasleitungen geht EN 13384-2 davon aus, dass Eisbildung in den unteren Abschnitten (unmittelbar vor den Abgaseinführungen) nicht zu erwarten ist. Daher wird die Temperaturbedingung wie bei EN 13384-1 (Einfachbelegung)
nur für die Schornsteinmündung überprüft.
Temperaturbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) für feuchteunempfindliche Abgasanlagen (FU)
Abbildung 5: Wasserdampftaupunkt für verschiedene Brennstoffe in Abhängigkeit vom CO2-Gehalt des Abgases.
Temperaturbedingung nach EN 13384-1 (Einfachbelegung) für feuchteunempfindliche Abgasanlagen (FU)
Hier spielt es keine Rolle, ob die Abgasanlage feucht wird
oder nicht. Es wird entsprechend überhaupt nicht geprüft,
ob die Taupunkttemperatur unterschritten wird. Die Temperaturbedingung für feuchteunempfindliche Abgasanlagen
macht also keine Aussage darüber, ob in der Abgasanlage
Wasser kondensiert.
Wie bereits im Zusammenhang mit den Druckbedingungen erläutert wurde, gibt es verschiedene Betriebszustände
Stattdessen soll vermieden werden, dass sich Eis an der
Mündung bildet. Daher ist die Soll-Größe Tg der Gefrierpunkt
0 °C. Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter dem Gefrierpunkt liegt:
der Abgasanlage, je nachdem, welche Feuerstätten mit Teillast oder Volllast in Betrieb sind. Dies ist auch bei der Temperaturbedingung zu berücksichtigen. Den Betriebszustand
der Abgasanlage für die Prüfung der Temperaturbedingung
legt EN 13384-2 wie folgt fest:
Tiob ≥ 0 °C.
• Alle angeschlossenen Feuerstätten sind mit Teillast (mit
kleinster möglicher stationärer Wärmeleistung) in Betrieb.
Die Temperaturbedingung der EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) ist ganz ähnlich, für feuchteunempfindliche Abgasanlagen sogar identisch mit derjenigen der EN 13384-1 (Einfachbelegung). Bei mehrfach belegten Abgasanlagen ist im
Gegensatz zu einfach belegten Abgasanlagen jedoch zu beachten, dass an jeder Abgaseinführung neues Abgas zugemischt wird und dadurch das in der Abgasanlage heraufströmende Abgas durch Mischung wieder erwärmt wird. Daher
reicht es bei feuchteempfindlichen Abgasanlagen nicht aus,
die Temperaturen nur an der Mündung zu prüfen. Vielmehr
ist für jeden Abgasanlagenabschnitt eine Temperaturbedingung zu überprüfen.
Temperaturbedingung nach EN 13384-2 (Mehrfachbelegung) für feuchteempfindliche Abgasanlagen (FE)
Bild: © Kesa Technische Software e.K.
Wie im Falle der Temperaturbedingung der EN 13384-1
(Einfachbelegung) soll geprüft werden, ob die Mündung vereist. Daher ist auch hier die Soll-Größe Tg der Gefrierpunkt 0 °C.
Die Temperaturbedingung ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur nicht unter dem Gefrierpunkt liegt:
Für jeden Abgasanlagenabschnitt ist die folgende Bedingung einzuhalten: Die Temperaturbedingung für einen Abgasanlagenabschnitt ist erfüllt, wenn die obere Innenwandtemperatur Tiob am Ende des Abschnitts (also unmittelbar
vor der nächsten Abgaseinführung oder an der Mündung)
nicht unter der Taupunkttemperatur liegt:
Tiob ≥ 0 °C
Ausnahmen:
• Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne Gebläseunterstützung, Kaminöfen, Ölöfen, Gaswasserheizer mit geregelter Luftzufuhr und Gasheizöfen sind mit Volllast in Betrieb.
• Feuerstätten, die bei üblicher nichtgewerblicher Nutzung nur der Trink- und Betriebswassererwärmung dienen, sind nicht in Betrieb.
• Feuerstätten mit einem auf dem Typenschild eingetragenen Wärmeleistungsbereich, die auf eine bestimmte
Wärmeleistung eingestellt sind und bei denen diese Wärmeleistung auf einem Zusatzschild an der Feuerstätte
gekennzeichnet ist, sind mit der eingestellten Wärmeleistung in Betrieb.
Feuerstätten-Kennlinien für die Abgastemperatur
Bei den Erläuterungen zu den Druckbedingungen der EN
13384-2 (Mehrfachbelegung) wurde bereits darauf hinge-
SCHORNSTEINFEGER 03.12
22
Wissen
wiesen, dass die für die Berechnung von mehrfach belegten
Abgasanlagen maßgeblichen Größen Abgasmassenstrom
und notwendiger Förderdruck für die Feuerstätte keine festen Werte haben können wie in En 13384-1 (Einfachbelegung), weil die Beeinflussung der Feuerstätten untereinander berücksichtigt werden muss. Dies trifft auch für die Abgastemperatur der Feuerstätte TW zu.
Die Abgastemperatur einer jeden Feuerstätte verändert
sich in dem Maße, wie der Zug in der Abgasanlage und damit
der Abgasmassenstrom der Feuerstätte sich ändert. Mit
Kondensationswärme
Bei der Berechnung der oberen Innenwandtemperatur
nach EN 13384 wird nicht berücksichtigt, dass durch Kondensation in der Abgasleitung oder in der FU-Abgasanlage
Kondensationswärme frei wird, die die Abkühlung des Abgases verringert und damit die obere Innenwandtemperatur
erhöht.
Wassergehalt
Da das Wasser im Abgas bei Brennwertgeräten weitgehend auskondensiert wird (wenn der Brennwerteffekt genutzt wird) und diese Kondensation in der Abgasleitung sich
fortsetzt, ist das Abgas an der Mündung trockener, als in EN
13384 angenommen. Es kann sich dann kein Eis bilden, weil
das dafür erforderliche Wasser bereits auskondensiert und
abgelaufen ist.
Strömungsvorgänge an der Mündung
Abbildung 6: TWc-Kennlinie für eine atmosphärische Gasfeuerstätte in Be-
Komplexe Strömungsvorgänge an der Mündung, welche
die Eisbildung anders ablaufen lassen als bei in Ruhe befindlichen Systemen, werden von EN 13384 nicht berücksichtigt
(zur Veranschaulichung: Strömende Gewässer frieren nicht
so schnell zu wie stehende). Statt Eisbildung kann es auch
zur Bildung von Schnee kommen, der dann zur Mündung hinausgeblasen wird, statt sich an der Mündung festzusetzen.
trieb. Der graue Punkt markiert die vom Hersteller angegebenen planmäßigen Werte für den Abgasmassenstrom mW und die Abgastemperatur TW.
Eis verändert die Wärmeleitfähigkeit
Wenn der Zug der Abgasanlage zum Beispiel ansteigt, wird mehr Luft über
die Strömungssicherung gefördert, so dass der errechnete (tatsächliche)Massenstrom mWc ansteigt. Die zusätzliche Luft kühlt das Abgas
(genauer gesagt, das Abgas-Luft-Gemisch) ab, so dass die Temperatur
TWc fällt. Der Arbeitspunkt (schwarzer Punkt auf der Kennlinie) verschiebt
sich dadurch, bis das Gleichgewicht PZ = PZe wiederhergestellt ist.
steigendem Abgasmassenstrom nimmt die Abgastemperatur ab und umgekehrt. Vor allem bei atmosphärischen Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung ist dieser Effekt von
Bedeutung, da die Luft, die über die Strömungssicherung
beigemischt wird, unter Umständen einen beträchtlichen
Anteil am Gesamtmassenstrom haben kann und die Abgastemperatur entsprechend stark herabgesetzt wird.
Problematik der Temperaturbedingung für feuchteunempfindliche Abgasanlagen und Abgasleitungen
Nachdem sich eine erste Eis- oder Reifschicht gebildet
hat, vermindert diese die Wärmeleitfähigkeit an der Mündung. Die Eisbildung schreitet nach innen nicht weiter fort,
weil die Temperatur an der inneren Oberfläche der Eis- bzw.
Reifschicht etwa um den Gefrierpunkt 0 °C oder geringfügig
darüber liegt, obwohl die obere Innenwandtemperatur der
Abgasleitung selbst erheblich unter dem Gefrierpunkt liegt.
Wärmeabstrahlung des Schachtes
Der Schacht und der Schachtkopf werden durch das Gebäude erwärmt und geben Wärmestrahlung an die Abgasleitungsmündung ab. Diese Wärmestrahlung wird von EN
13384 nicht berücksichtigt und trägt dazu bei, dass die obere Innenwandtemperatur der Abgasleitung in der Praxis über
dem rechnerischen Wert nach EN 13384 liegt.
Bei größeren Ringspaltquerschnitten durchströmt die von
der Mündung angesaugte Luft den Ringspaltquerschnitt
nicht gleichmäßig. Es strömt kalte Luft nach unten, gleichzeitig aber auch warme Luft nach oben, insbesondere dann,
wenn der Schacht nicht ganz dicht ist (Reinigungsverschlüsse). Diese warme Luft umspült die Mündung der Abgasleitung und erhöht dadurch die obere Innenwandtemperatur
über den rechnerischen Wert.
Quelle: kesa-aladin-Software
Bild: © Kesa Technische Software e.K.
Konvektion im Ringspalt
Es ist bekannt, dass die Temperaturbedingung der EN
13384 (dies betrifft EN 13384-1 und EN 13384-2 gleichermaßen) für Abgasanlagen für niedrige Temperaturen (Abgasleitungen und FU-Abgasanlagen) nicht praxisgerecht ist. Die
nach EN 13384 rechnerisch ermittelte obere Innenwandtemperatur Tiob liegt in vielen Fällen unter dem Gefrierpunkt, obwohl in der Praxis selbst bei sehr niedrigen Umgebungslufttemperaturen keine Vereisung der Mündung zu beobachten
ist. Ursache für diese Differenz zwischen Theorie und Praxis
ist, dass EN 13384 eine Reihe von Faktoren, die für die Eisbildung von Bedeutung sind, nicht berücksichtigt, darunter:
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SCHORNSTEINFEGER 03.12
24
Aus den Verbänden
Internationaler Austausch der Schornsteinfeger
ZDS zu Gast bei der NCSG Innovation 2012
Orlando – Alljährlich im Frühjahr findet in den Vereinigten
Staaten von Amerika der weltweit größte Schornsteinfegerkongress statt. Unter dem Dach der National Chimney Sweep Guild
(kurz NCSG) treffen sich mehrere hundert Chimney Sweepers
des nordamerikanischen Kontinents, um sich auszutauschen,
zu diskutieren und sich über die neuesten Reinigungs-, Reparatur- und Installationsarbeiten zu informieren. Zahlreiche
Gäste aus Europa ergänzten den breiten Austausch.
In diesem Jahr war Orlando im Bundesstaat Florida vom
14. – 18. Februar Veranstaltungsort des Kongresses, zu
dem sich über 600 Teilnehmer registriert hatten. Natürlich
durfte auch die deutsche Delegation nicht fehlen und so waren fünf Mitglieder des ZDS-Zentralvorstands bzw. des ICUPräsidiums über den großen Teich geflogen, um den Dialog
mit Kolleginnen und Kollegen aus aller Welt zu suchen.
harte Abschlussprüfung, wie uns CSIA-Präsident John Pilger
wissen ließ.
Das Tagungshotel Buena Vista Palace, in dessen Räumen
der NCSG-Kongress stattfand, gehört zu den Hotel-Resorts
von Walt Disney. Downtown Disney war nur wenige Schritte
vom Hotel entfernt und so ließ es sich auch Mary Poppins
nicht nehmen, am Mittwochabend persönlich vorbeizuschauen. Der Hype um die Romanfigur ist in den Staaten
nach wie vor ungebrochen und der Ohrwurm „Chim-ChimCheree“ allgegenwärtig, obwohl die Disney-Produktion fast
ein halbes Jahrhundert alt ist.
Der Kongress hatte aber auch viel Fachliches zu bieten. So
liefen neben den obligatorischen Mitgliederversammlungen
der NCSG und der CSIA eine ganze Reihe von Workshops und
Vorträgen zur Fortbildung des Gewerks: Erörtert wurden unterschiedlichste Reinigungsmöglichkeiten, aber auch wirtschaftlich orientierte Seminare sowie Seminare zur Betriebsorganisation oder zur Zertifizierung.
Selbstverständlich durfte auch eine große Fachausstellung
am Rande des Kongresses nicht fehlen, bei der nicht nur amerikanische Hersteller vertreten waren, sondern auch Aussteller aus England und Deutschland. Dabei fiel auf, dass sich die
Angebote aus deutscher Sicht mehr auf die Kernaufgaben des
Schornsteinfeger-Handwerks bezogen, was sich in der präsentierten Produktpalette der einzelnen Aussteller zeigte.
Und so zeigten die anwesenden Firmen die verschiedensten Kehr- und Reinigungswerkzeuge wie flexible Kehrstangen, Haspel, Besen, Aufsätze und vieles mehr.
Da die Reinigung der Schornsteine in den USA im Regelfall
von der Sohle bzw. der Feuerstätte aus erfolgt, dominierten
natürlich auch die entsprechenden Reinigungsgeräte hierzu.
Eine Bohrmaschine darf dabei als Standardwerkzeug natürlich nicht fehlen, denn damit werden die mobilen Kehrstangen, an deren Ende eine Kunststoffkehreinlage befestigt ist,
in Bewegung gesetzt. Circa einen Meter misst eine solche
Stange, die Stück für Stück zusammengesteckt wird, bis man
Bilder: © ZDS-Archiv
Obwohl die Organisation erst 1977 gegründet wurde, hat
man in diesen gut 35 Jahren große Erfolge aufzuweisen. Insbesondere im Ausbildungswesen und bei der stetigen Optimierung der Kehrarbeiten können unsere amerikanischen
Kollegen große Fortschritte vorweisen. Bereits frühzeitig
wurde eine eigene Bildungseinrichtung gegründet, das
Chimney Safety Institute of America (CSIA), die in Plainfield,
Indianapolis, ihren Sitz hat. In einer 6-tägigen Ausbildung
werden dort Schornsteinfeger über die wichtigsten Abläufe
von Reinigungs- und Reparaturarbeiten von Schornsteinen,
Kanälen und Schächten ausgebildet. Am Ende steht eine
Mitglieder des ZDS-Zentralvorstands mit Mary Poppins
Aus den Verbänden
mit der Reinigung an der Mündung des Schornsteins angekommen ist. Die maximale Flexibilität bewiesen manche Hersteller, deren Kunststoffstangen bis zu vier 90°-Bögen meisterten und immer noch rotierend und sorgfältig den entsprechenden Schacht reinigen.
Zum Rundumcheck gehört auch eine Schornsteinkamera,
die nach getaner Reinigungsarbeit den Schornstein nach
Rußrückständen oder auch Rissen absucht. Werden Schäden bei dieser Inspektion festgestellt, so gehört eine Behe-
25
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Ein weiteres Highlight war eine typisch amerikanische
Auktion zu Gunsten der CSIA am Freitagabend. Alle Schornsteinfegerbetriebe, Firmen und Verbände waren zuvor dazu
aufgerufen worden, sich mit Sachspenden zu beteiligen. So
wechselten unzählige Schornsteinfegerartikel, Schornsteinzubehör oder Arbeitskleidung ihren Besitzer. Der ZDS beteiligte sich mit mehreren Schornsteinfegerinnen-Kalendern,
die bei den amerikanischen Kollegen überaus gefragt waren.
Die Innovation 2012 endete sodann am Samstagabend mit
einem feierlichen Festakt, bei dem zahlreiche verdiente Funktionsträger, Organisatoren, Firmen und Helfer geehrt wurden.
Sascha Schweizer im Austausch mit amerikanischen Herstellern für Schornsteinfeger-Zubehör
bung natürlich mit zum Service. Das kann auch bis zum fachmännischen Ausziehen des Schornsteins mit Zement geschehen. Die Angebote im Bereich der verschiedenen Kamera-Sets waren daher äußerst zahlreich.
Da gerade in den USA sehr viel Wert auf zertifizierte Betriebe gelegt wird, waren auch Zertifizierungsgesellschaften
vertreten wie zum Beispiel die Certified Chimney Professionals mit Sitz in Lemont, Pennsylvania. Für nur 200 Dollar
kann man sich dort als Chimney Sweeper zertifizieren lassen, Online-Tests sind möglich. Sie ersetzen jedoch keine
Ausbildung durch das CSIA.
Jay Walker, NCSG-Direktor der ausrichtenden Region 3 bei seiner Rede auf dem
Festakt
Auch ICU-Präsident Frank Weber sprach in seinem Grußwort den Kollegen der NCSG den Dank und die Anerkennung
aus. „Wir haben großen Respekt vor Eurer Leistung in den
letzten Jahren“, so Weber. Eine Einladung an die amerikanische Delegation zum Zentralverbandstag 2012 in Rostock
wurde von Weber ebenfalls ausgesprochen.
Viele Kongressteilnehmer waren sich am Schluss einig:
Man sieht sich wieder bei der nächsten Innovation 2013 in
Branson, Missouri.
Weitere Infos findet Ihr im Internet unter www.ncsg.org
und www.csia.org.
Bilder: © ZDS-Archiv
Andreas Kramer, Regionalsekretär
Regionalverband West
Aber auch die Arbeitssicherheit wurde nicht vernachlässigt. So wurden mobile Trittroste und Dachleitern vorgestellt,
die auf den in den USA typischen glatten Dächern aus Dachpappe sicheren Halt gewährleisten. Allein mit einer Gummibeschichtung versehen bot z.B. die Firma Roofstep aus Tennessee die richtige Antwort für das sichere Begehen von
Hausdächern.
Alle rund 600 Kongress-Teilnehmer vor dem Tagungshotel in Orlando
SCHORNSTEINFEGER 03.12
26
Aus den Verbänden
Präsidiums-Meeting der ISU in Stockholm
Stockholm – Schwedens Hauptstadt Stockholm ist mit über
850.000 Einwohnern das kulturelle Zentrum des Landes. Die
schwedische Gewerkschaft „Swedish Municipal Workers Union“ (www.kommunal.se) mit ihren 570.000 Mitgliedern vertritt
die Interessen der über 1.200 schwedischen Schornsteinfeger.
Am Montag, den 30. Januar 2012 trat das Präsidium der ICU
in Stockholm zur ersten Jahressitzung zusammen. Aus
Deutschland waren angereist Frank Weber, Präsident der ICU,
und Stephan Lander, Leiter des Technischen Komitees.
Das Meeting wurde gemeinsam mit Vizepräsidentin Susanne Gällhagen und den schwedischen Vertretern Jonny Jakobson und Hans Kotzan eröffnet. Als Ehrengast war Per Gustavsson vom Karolinska Institut Stockholm geladen. Er referierte
über eine von der Kommunal Gewerkschaft im Sommer 2011
in Auftrag gegebenen Studie zur Sterberate bei schwedischen
Schornsteinfegern.
Demnach hat die Sterberate durch Krebs unter Schornsteinfegern berufsbedingt sowie unter Einfluss von Alkohol und
Rauchen über die letzten 50 Jahre zugenommen.
Es wurde vereinbart, die Studie in den Reihen der ICU weiter
zu kommunizieren und zu besprechen, damit der Arbeitsschutz durch weitere Aufklärung ausgeweitet werden kann.
Die nächste Jahressitzung der ICU wird voraussichtlich Ende
des Jahres in der finnischen Hauptstadt
Helsinki stattfinden.
Doreen Orrock
Referentin des Zentralvorstands
und
Stephan Lander
Vorstand Technik/Bildung
Bild: © ICU
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Service
27
SCHORNSTEINFEGER 03.12
Der Arbeitnehmerservice informiert:
Einkommensteuerhilfeheft für Schornsteinfeger
Ein neues Jahr hat begonnen und somit auch für die
meisten Arbeitnehmer die Pflicht, ihre Ein
menssteuererklärung für das Jahr 2011 vo
zubereiten. Hierzu bietet der Arbeitnehmerservice auch in diesem Jahr als wertvolle Hilfe eine Broschüre mit vielen Tipps
speziell für Schornsteinfeger an: Von Reinigungs- und Pflegekosten für Rußwäsche, über Kontoführungsgebühr, Krankenkosten, Internatskosten bis zu den Mehrau
wendungen für Verpflegung und die Ei
wechseltätigkeit bei Schornsteinfegern.
Das Heft wird vom Arbeitnehmerservice und dem ZDS Baden-Württemberg ausschließlich an ZDS-Mitglieder ausgegeben und ist für diese auch kostenfrei.
Im Internet findet Ihr das Heft zum Downloaden unter
rbeitnehmeservice.net im Bereich „Vorteile für
Mitglieder“. Um in den Vorteilsbereich für ZDStglieder zu gelangen, benötigt Ihr die ersten
echs Ziffern Eurer ZDS-Mitgliedsnummer als
Anmeldenamen. Das zugehörige Passwort ist
ür alle der eigene „Nachname“.
Per E-Mail könnt Ihr das Heft bestellen, indem
infach Name, Adresse und die Bestellung an initnehmerservice.net sendet. Das Heft wird
Euch umgehend kostenlos zugesendet.
Euer Arbeitnehmerservice
Der Arbeitnehmerservice informiert:
Keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen,
würde man sich wünschen, gleich von ihr Gebrauch machen
zu können. Das Versicherungsverhältnis gilt in der Regel, sobald der Vertrag ausgestellt wurde, der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag gezahlt hat und die Versicherung die
Versicherungspolice ausgestellt hat. Allerdings hat man bei
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in der Regel mit
Wartezeiten von 3 Monaten zu rechnen, was immer wieder
zu bösen Überraschungen führen kann, wenn zum Beispiel
der Versicherer nach Meldung einer Rechtsstreitigkeit den
Versicherungsschutz versagt.
Mit dieser Drei-Monats-Frist schützen sich die Rechtsschutzversicherer und letztendlich auch ihre Versicherungsnehmer vor sich bereits abzeichnenden Rechtsstreitigkeiten, denn ohne die Wartezeitregelung wäre der Beitrag für
eine Rechtsschutzversicherung kaum bezahlbar.
Wartezeiten gibt es z.B. beim Arbeits-Rechtsschutz oder
beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Im folgenden Beispiel wird deutlich, warum es beispielsweise keinen
Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt:
Ein Arbeitnehmer hat eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, mit der er jedoch nicht einverstanden ist, da er sie
nicht für gerechtfertigt hält. Zuvor ging bereits in der Firma
das Gerücht um, dass aufgrund der finanziellen Lage des Betriebes ein Arbeitsplatzabbau unausweichlich sei bzw. unmittelbar bevorstehe. Der Arbeitnehmer, der befürchten
musste, von einer Kündigungswelle überrollt zu werden, wollte für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet sein und
schloss kurz vor der betriebsbedingten Kündigung noch eine
Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtssschutz ab.
Leider ging sein Plan ging nicht auf: die Versicherung lehnte
eine Kostenübernahme ab mit dem Verweis auf die bei Kündigungsausspruch noch nicht abgelaufene Wartezeit. Die Versicherung hätte sich übrigens auch dann berechtigterweise
auf die Wartezeit berufen können, wenn der Arbeitnehmer
nicht konkret damit hätte rechnen können bzw. müssen, von
der Kündigungswelle betroffen zu sein. Damit es nicht zu
letztlich unaufklärbaren und daher für alle Beteiligten unerquicklichen Spekulationen darüber kommt, ob der Versicherungsnehmer mit einem Rechtsstreit rechnen musste oder
nicht, gilt die Wartezeitregelung bei allen Rechtsschutzversicherungen unabhängig von solchen Kenntnissen oder Vorahnungen des Versicherungsnehmers.
Würden die Regelungen zur Wartezeit für den ArbeitsRechtsschutz und andere Rechtsbereiche nicht gelten, hätten die Versicherungen einen immensen Mehraufwand an
SCHORNSTEINFEGER 03.12
28
Service
Zahlungen für Streitigkeiten zu erbringen, der sich unweigerlich auf die Beiträge für alle Versicherten auswirken müsste.
Leidtragende wäre insbesondere die Mehrheit der Versichertengemeinschaft, die einerseits eine Rechtsschutzversicherung für unvorhersehbare, unter Umständen existenzbedrohende Rechtsauseinandersetzungen abschließt und andererseits dafür möglichst geringe Versicherungsbeiträge zahlen möchte. Leider wird in vielen Fällen eine
Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen, wenn
sie nach eigener Einschätzung kurzfristig benötigt wird, also
dann, wenn es schon zu spät ist. Mit sinnvoller und vor allem
effektiver Vorsorge hat das natürlich wenig zu tun.
Arbeits-Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es nicht. In anderen wichtigen Lebens- bzw. Rechtsbereichen, wie zum
Beispiel im Verkehrsrechtsschutz, gibt es keine Wartezeit.
Wenn Du z.B. bei einem Verkehrsunfall verletzt wirst oder
das eigene Fahrzeug beschädigt wird, die gegnerische Haftpflichtversicherung sich wegen eines angeblichen Mitverschuldens aber weigert, den entstandenen Schaden in voller
Höhe zu ersetzen, ist keine Wartezeit zu beachten. Du
kannst mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung sofort Deine
Ansprüche geltend machen. Einzige Voraussetzung ist, dass
das streitauslösende Ereignis, also der Verkehrsunfall, zeitlich nach Beginn des Rechtschutzvertrages liegt.
Auf den Punkt gebracht: Eine Rechtsschutzversicherung
muss man rechtzeitig abschließen – und zwar JETZT!
Du kannst Dich entspannt zurücklehnen, denn das
Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice umfasst Privat-/Berufs-/Verkehrs- und Wohnungs-/ Grundstücks-Streitigkeiten. Der Familienbeitrag beträgt pro Jahr nur 198 Euro
ohne Selbstbeteiligung. Der Geldbeutel wird also deutlich
weniger als bei anderen Angeboten belastet.
Speziell für Schornsteinfeger
Die Kehrbezirksvergabe wird nun schon länger über das
Ausschreibungsverfahren geregelt, und, wie schon vielfach
zu lesen war, manchmal mit schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Was, wenn ich bei der Ausschreibung unterliege, obwohl es gar keinen geeigneteren Bewerber gegeben
hat? Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Entscheidung mit Fassung tragen oder der Bewerber muss den Weg
der Verwaltungsklage einschlagen. Wer diese Option ins Auge fasst, sollte sich über die Höhe der Kosten in einem Verwaltungsprozess im Klaren sein und möglichst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die diese Situation auch klar abdeckt.
Drei Beispiele aus der Praxis:
1.) Bei der Vergabe wird der Schwerpunkt der Gewichtung
ausschließlich auf die Berufserfahrung oder die Qualifikation gelegt.
2.) Die Vergabestelle erklärt alle Bewerber für ungeeignet,
vergibt den Kehrbezirk nicht und lässt diesen bis auf
weiteres fremd verwalten.
3.) Die Vergabestelle hat sich bei der Punkteauszählung der
Bewerbung schlichtweg verzählt und den Kehrbezirk
hierdurch an einen Bewerber vergeben, der eigentlich
weniger Punkte als ein Mitbewerber hatte.
Wer in seiner Rechtsschutzversicherung den Baustein
„Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten“ versichert hat, sollte mit seinem Anbieter unbedingt klären, ob damit auch bei Bewerbungen im Zusammenhang mit einer Unternehmenseröffnung eine mögliche Klage abdeckt ist, was leider äußerst
selten der Fall ist. Regelmäßig berufen sich Versicherer im
Rahmen von Arbeitnehmer-Rechtsschutzkonzepten darauf,
dass bei einem Zusammenhang des Rechtsstreits mit einer
(aufgenommenen oder beabsichtigten) selbstständigen Tätigkeit kein Versicherungsschutz besteht.
Deshalb haben ZDS und Arbeitnehmerservice gemeinsam
mit einem Versicherer eine Klausel erarbeitet, die genau diese Punkte absichert und die Bestandteil des Rechtschutzkonzepts des Arbeitnehmerservice ist.
Weitere Vorteile einer Rechtsschutzversicherung
Auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind verschiedene
Vorbereitungen zu treffen: Man muss sich zum Beispiel um
Geschäfts- bzw. Büroräumlichkeiten kümmern; denkbar ist
der Fall, dass man einen Mietvertrag geschlossen hat, von
dem der Vermieter plötzlich aber nichts mehr wissen will,
weil er bei einem anderen Interessenten für das Objekt einen
höheren Mietzins bekommen könnte. Aufgrund einer besonderen Klausel bei den Versicherungsbedingungen besteht
im Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice auch für
die unausweichliche Rechtsauseinandersetzung mit dem
Vermieter Versicherungsschutz. Ein weiteres Plus: Das
Rechtsschutzkonzept für Arbeitnehmer kann ohne erneute
Wartezeiten in die Selbstständigkeit übernommen werden,
dann natürlich auch inklusive Rechtsschutz zum Feuerstättenbescheid.
Abschließend ist noch anzumerken, dass das Rechtsschutzkonzept des Arbeitnehmerservice weiterhin mit „gut“
bewertet wird. Im Test der Stiftung Finanztest wurde ein anderer Tarif der Concordia Versicherung mit „befriedigend“ bewertet worden.
Wenn Du eine gute Absicherung Deiner Rechtssituation
wünschst, sende uns einfach den Einleger aus diesem Heft
ausgefüllt zu. Wir freuen uns auf Deine Nachricht.
Warte nicht zu lange, denn es gilt die Wartezeit von drei
Monaten!
Natürlich erreichst Du uns zu diesem, wie auch zu allen anderen Themen, kostenlos unter 0800 / 437 3553 (Geselle),
oder Du schickst einfach eine E-Mail an info@arbeitnehmerservice.net.
Mit kollegialem Gruß,
Johannes Szwerinski
Leitung Arbeitnehmerservice
Service
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SCHORNSTEINFEGER 03.12
Aus 3 mach 1:
Was vom Bruttolohn übrig bleibt
Wenn der Chef mit seinem Mitarbeiter über Lohn und Gehalt redet, diskutieren sie oft aneinander vorbei. Der Arbeitgeber stöhnt über die hohen Lohnkosten, der Arbeitnehmer
beklagt sein niedriges Nettoeinkommen. Und in der Tat: Vom
Aufwand für Arbeit, wie ihn das Unternehmen in seiner Kostenrechnung kalkuliert, landet nur gut die Hälfte (54 Prozent) auf dem Konto des Arbeitnehmers. Durchschnittlich
3.014 Euro im Monat mussten die Arbeitgeber im Jahr 2011
für jeden abhängig Beschäftigten kalkulieren. Davon sind
nur 2.457 Euro brutto auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Unsichtbar für den Arbeitnehmer bleiben jene 557 Euro, die der Betrieb als Arbeitgeberbeiträge an die Sozialkassen abführt. Nach Abzug der
Lohnsteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben dem
Beschäftigten 1.628 Euro netto im Monat.
Fazit: Der Betrieb wendet 3.014 Euro auf, der Beschäftigte
erhält 1.628 Euro. Den Unterschied zwischen Lohnkosten
und Nettolohn – in diesem Beispiel 1.386 Euro – kassieren
der Staat und die Sozialversicherung.
Quelle: Globus, Statistisches Bundesamt
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Aus der Industrie
4. Zukunftsforum Abgastechnik 2012
Fachtagung informiert über Stand der
Technik und zukünftige Potenziale von
Edelstahl-Abgasanlagen
beachtende Gesetzgebung. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt der Veranstaltung auf der individuellen Wärmeversorgung im häuslichen Bereich liegen. Eine abschließende Podiumsdiskussion rundet das Tagungsprogramm sinnvoll ab.
Das 4. Zukunftsforum Abgastechnik findet am 8. Mai 2012
im Matthias-Ehrenfried-Haus in Würzburg statt. Referenten
und Themen sind unter www.vse-online.org einzusehen. Eine
Anmeldung sollte bis zum 1. Mai erfolgen. Für die Tagung ist eine Gebühr in Höhe von 49,50 € inkl. Mehrwertsteuer zu entrichten – sie beinhaltet Tagungsgetränke, Mittagessen und umfangreiche Tagungsunterlagen. Gruppenanmeldungen werden
ab fünf Personen zu reduzierten Konditionen berücksichtigt.
Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten:
„Zukunftsforum Abgastechnik“
Fon (05443) 99 82 80
Fax (05443) 99 82 81
8. Mai 2012
Gesamtmoderation: Nikolaus Klein
9.30 Uhr
Begrüßung und Infos zur Fachabteilung
Abgastechnik VSE im BDH e.V.
Hermann-Josef Görges
Vorsitz Fachabteilung Abgastechnik
9.45 Uhr
Aktuelle Richtlinien, Gesetze
und Regeln in der Abgastechnik
Dr. Dieter Stehmeier
ZIV-Vorstand Technik im
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
10.15 Uhr
Edelstahl-Elemente an und in freistehenden Abgasanlagen
Georg Werner Berger
RAL Gütegemeinschaft
Konstruktiver Stahlbau e. V.
anschl.
Kaffeepause
11.00 Uhr
Abgassysteme ohne Sohle
Jochen Eckstein
Vorsitzender AK Technik
Fachabteilung Abgastechnik
11.30 Uhr
Qualitätsprüfung von Brennholz nach RAL GZ 451 – ESF-Projekt „Gescheitertes Brennholz“
Dipl.-Holzwirt Georg Krämer
Institut für Brennholztechnik
Bad Wildungen
anschl.
Mittagsimbiss
13.00 Uhr
Strukturelle Entwicklung des Heizungsmarkts:
Individuelles Heizen – ein Auslaufmodell?
13.30 Uhr
Kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt zu Lasten der Einzelfeuerstätten
14.00 Uhr
Rahmenbedingungen für den Heizungsmarkt:
Quo vadis Wärmeerzeugung?
anschl.
Kaffeepause
ab 14.45 Uhr
Podiumsdiskussion „Individuelle Heizkonzepte – Energiewende in der Praxis“
• Andreas Lücke BDH
• Dr. Jörg Lenk Uniti
ca. 16.00 Uhr
• Achim Heckel ZIV
•MinR Rathert BMVBS
geplantes Ende des offiziellen Teils
MA Andreas Lücke
BDH-Hauptgeschäftsführer
Dr. Ing. Jörg Lenk
UNITI-Umweltbeauftragter
MinR Peter Rathert
BMVBS Leiter Referat
Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur
Nutzung erneuerbarer Energien
Moderation: RAS-Chefredakteur Nikolaus Klein
Bild: © VSE im BDH, Köln
Die Fachabteilung Abgastechnik VSE im Bundesindustrieverband
Deutschland
Haus-,
Energie- und Umweltechnik e.V. (BDH), Köln,
veranstaltet am 8. Mai
n Würzburg zum vierten
Mal das Zukunftsforum
Abgastechnik. InteresEdelstahl hat sich seit über 30 Jahren in der Abgastechnik bewährt.
sant ist diese Veranstaltung insbesondere für SHK-Fachplaner, -Verarbeiter, Schornsteinfeger sowie Schornstein- und Ofenbauer. Ziel des Zukunftsforums ist es, einen fachlich fundierten Wissenstransfer
zwischen Theorie und Praxis zu leisten. Dies gewährleistet eine
Vielzahl von Fachreferenten, die rund um das Thema EdelstahlAbgasanlagen und deren Peripherie berichten. Hierbei wird thematisch nicht nur auf Einsatzmöglichkeiten und Effizienz derartiger Abgasanlagen eingegangen, sondern auch auf die zu
Aus der Industrie
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Wöhler CDL 210
CO2-Datenlogger zur Raumluftbeurteilung
Bad Wünnenberg – Wann muss ich lüften? Verstärkt meine
Raumluftqualität eigentlich Schimmelbildung? Wann werde
ich selbst durch eine schlechte Raumqualität belastet?
Diese Fragen beantwortet der handliche CO2-Datenlogger
Wöhler CDL 210. Durch die Kombination der echten InfrarotCO2-Messung sowie der Messung von Temperatur und der
Luftfeuchte kann der Wöhler CDL 210 exakte Informationen
über die Raumluftqualität geben. Alle Messdaten werden auf
dem großen Display übersichtlich angezeigt und können über
verschiedene Zeiträume im Gerät aufgezeichnet werden. Am
PC ermöglicht dann die Wöhler Raumklima-Software, die Daten zu speichern, zu analysieren und auszudrucken. Besonders wichtig ist die Bewertung der Raumluftqualität in Klassen-, Aufenthalts- oder Besprechungsräumen. Das klei-ne
Analysegerät ist hierfür genau der passende Helfer.
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Wir trauern um unseren Kollegen
Mathias Hagen
* 24.05.1975
† 17.12.2011
Am 17.12.2011 verloren wir unseren Kollegen, Freund und Wegbegleiter Mathias Hagen.
Für uns alle ist sein Verlust immer noch unfassbar.
Wir sprechen seiner Familie und seinen Angehörigen unsere tiefste Anteilnahme aus.
Frank Weber
Torsten Litschke
Jörg Kibellus
1. Vorsitzender
Regionalsekretär
Landesgruppenvorsitzender
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Baugröße Maßstäbe und gilt als absolutes Leichtgewicht unter Pelletanlagen.
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Stellenmarkt
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