Zuchtordnung - Beagle-Union Deutschland e.V.
Transcription
Zuchtordnung - Beagle-Union Deutschland e.V.
Zuchtordnung Beagle-Union Deutschland e.V. Stand 10.06.2007 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...........................................................................................4 2 Zuchtberatung, Zuchtkontrolle, Züchter..............................................4 2.1 Zuchtleitung..........................................................................................................4 2.2 Zuchtwarte.............................................................................................................4 2.3 Zuchtbuchamt.......................................................................................................5 2.4 Züchter...................................................................................................................5 3 Zuchtrecht.............................................................................................5 3.1 Zuchtmiete.............................................................................................................5 3.2 Verkauf von belegten Hündinnen....................................................................... 5 3.3 Ärztliche Atteste....................................................................................................5 4 Zucht..................................................................................................... 5 4.1 Zuchtvoraussetzungen........................................................................................5 4.1.1 Allgemeines................................................................................................................ 5 4.1.2 Zuchtzulassung........................................................................................................... 6 4.1.3 Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere.................................................................... 7 4.1.4 Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden............................................................... 7 4.1.5 Zuchteinsatz von Deckrüden anderer deutscher Zuchtbücher.................................... 7 4.1.6 Häufigkeit der Zuchtverwendung und Wurfanzahl.................................................... 7 4.1.7 Wurfstärke.................................................................................................................. 7 4.1.8 Schnittgeburt............................................................................................................... 7 4.1.9 Inzestzucht.................................................................................................................. 7 4.1.10 Inzucht und Linienzucht........................................................................................... 8 4.1.11 Outcrosszucht............................................................................................................8 4.1.12 Inzuchtkoeffizient..................................................................................................... 8 4.1.13 Körung...................................................................................................................... 8 4.1.14 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde..........................................................................8 5 Zwingernamen, Zwingernamenschutz................................................. 9 5.1 Bedeutung.............................................................................................................9 5.2 Verzicht auf einen Zwingernamen...................................................................... 9 5.3 Zwingernamenschutz...........................................................................................9 5.4 Geltung des Zwingernamens...............................................................................9 6 Deckakt................................................................................................. 9 6.1 Pflichten des Deckrüdenhalters..........................................................................9 6.1.1 Allgemeines................................................................................................................ 9 6.1.2 Deckbuch.................................................................................................................. 10 6.1.3 Deckmeldung............................................................................................................ 10 6.1.4 Künstliche Besamung............................................................................................... 10 6.2 Pflichten des Hündinnenbesitzers....................................................................10 6.2.1 Allgemeines.............................................................................................................. 10 Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 2 Stand 10.06.2007 6.2.2 Zwingerbuch............................................................................................................. 10 6.2.3 Mitteilung von Deckakten.........................................................................................10 7 Zuchtkontrolle und Wurfabnahme...................................................... 11 7.1 Wurfmeldung.......................................................................................................11 7.2 Mitteilungen an den Deckrüdenbesitzer.......................................................... 11 7.3 Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch............................................... 11 7.4 Allgemeine Pflichten des Züchters...................................................................11 7.5 Wurfabnahme......................................................................................................12 8 Zuchtbuch........................................................................................... 12 8.1 Allgemeines.........................................................................................................12 9 Eintragungen in das Zuchtbuch..........................................................12 9.1 Inhalt des Zuchtbuchs........................................................................................12 9.1.1 Zuchtklassen............................................................................................................. 12 9.1.2 Umfang und Einzelheiten der Eintragungen.............................................................13 9.1.3 Form der Eintragungen............................................................................................. 13 9.2 Eintragungssperre..............................................................................................13 9.3 Anerkennung anderer Zuchtbücher................................................................. 13 9.4 Angaben über Hunde mit Zuchtsperre.............................................................13 10 Ahnentafel......................................................................................... 13 10.1 Allgemeines.......................................................................................................13 10.2 Eigentum an der Ahnentafel............................................................................14 10.3 Beantragung von Ahnentafeln........................................................................14 10.4 Ungültigkeitserklärung von Ahnentafeln.......................................................14 10.5 Eigentumswechsel...........................................................................................14 11 Zuchtgebühren.................................................................................. 14 12 Zuchtethik......................................................................................... 15 12.1 Der Züchter........................................................................................................15 12.2 Erbkrankheiten..................................................................................................15 12.2.1 Idiopathische Epilepsie........................................................................................... 15 13 Verstöße ........................................................................................... 16 14 Schlussbestimmungen...................................................................... 16 Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 3 Stand 10.06.2007 1 Allgemeines Zweck der Beagle-Union Deutschland e.V.(BUD) ist die Zucht der Rasse Beagle hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes und rassetypischen Wesens nach dem bei der F.C.I. niedergelegten Standard Nr. 161 vom 24. Juni 1987. Sämtliche Maßnahmen dienen der Förderung planmäßiger Zucht erbgesunder und wesensfester Beagle. Erbgesund ist ein Beagle dann, wenn er die Standardmerkmale und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, die die Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnte. Erbliche Defekte und Krankheiten werden von der BUD erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) und die Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. sind für alle Mitglieder verbindlich. 2 Zuchtberatung, Zuchtkontrolle, Züchter Die Zuchtleitung und die Zuchtwarte stehen allen Mitgliedern der BUD zur Beratung in Zuchtangelegenheiten zur Verfügung. Sie kontrollieren die Zucht und die Einhaltung der Zuchtordnung. 2.1 Zuchtleitung Mit der Zuchtleitung beauftragte Personen müssen mindestens die an Zuchtwarte gestellten Anforderungen erfüllen. Die Zuchtleitung ist für die Überwachung aller Zuchtangelegenheiten verantwortlich. Die Zuchtleitung führt die Deckberatung durch und erteilt die Deckfreigabe. Die Deckfreigabe ist zeitlich unbegrenzt bis auf Widerruf durch die Zuchtleitung. Die Zuchtleitung ist verpflichtet, erbliche Defekte mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Sie kontrolliert die Zucht, sowie die Einhaltung der Zuchtbestimmungen durch die Zuchtwarte. Sie ist zuständig für den Aufbau einer Organisation von Zuchtwarten sowie für deren Aus- und Weiterbildung. Zuchtwarte werden von der Zuchtleitung und der Zuchtbuchamtsleitung nach Bedarf ernannt, oder ihres Amtes enthoben. Die Voraussetzung für die Ernennung ist eine erfolgreich abgelegte Zuchtwartprüfung und die Mitgliedschaft in der BUD. Die Zuchtleitung ist verpflichtet, mit geeigneten Schulungsmaßnahmen die kynologischen und rassespezifischen Kenntnisse der Zuchtwarte auf den neuesten Stand zu halten. Das Gremium für Entscheidungen im Zuchtwesen besteht aus dem/der Zuchtleiter/in, einem Zuchtwart und dem Leiter des Zuchtbuchamtes 2.2 Zuchtwarte Zuchtwarte sind die unmittelbaren Ansprechpartner und Berater der Züchter in Zuchtangelegenheiten. Sie kontrollieren die Zucht und die Einhaltung der Zuchtbestimmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 4 Stand 10.06.2007 2.3 Zuchtbuchamt Das Zuchtbuchamt ist für die Dokumentation aller Zuchtangelegenheiten verantwortlich. Es ist verpflichtet, erbliche Defekte zu erfassen, deren Entwicklung zu dokumentieren, zu bewerten und falls erforderlich, mit der Zuchtleitung deren Bekämpfung zu veranlassen. 2.4 Züchter Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Belegens. 3 Zuchtrecht 3.1 Zuchtmiete Das Mieten von Hündinnen zur Zucht in der BUD ist ausgeschlossen. 3.2 Verkauf von belegten Hündinnen Der Kauf oder Verkauf einer belegten Hündin ist ausgeschlossen. 3.3 Ärztliche Atteste Die Zuchtleitung der BUD kann bei das Zuchtwesen betreffende Unklarheiten, auf Kosten des Züchters ein ärztliches Attest anfordern. Die erforderliche Untersuchung wird möglichst genau beschrieben und erfolgt in der Regel beim Tierarzt des Züchters. Der Züchter erhält eine schriftliche Begründung. In Ausnahmefällen wird die Zuchtleitung einen Tierarzt festlegen. Tierärztliche Atteste sind verbindlich. 4 Zucht 4.1 Zuchtvoraussetzungen 4.1.1 Allgemeines Es darf nur mit reinrassigen, gesunden und wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die dem Rassestandard entsprechen und daraus folgenden Anforderungen genügen. Voraussetzung für alle Zuchtmaßnahmen sind: ● nationaler Schutz eines Zwingernamens für den Züchter in der BUD ● Zwingerfreigabe durch die Zuchtleitung ● Zuchtzulassung der Zuchthunde ● ○ bestande Körung ○ erfolgreiches HD-Gutachten erfolgreich abgelegte Züchterprüfung Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 5 Stand 10.06.2007 ● Züchter, die mehr als drei Hündinnen im zuchtfähigen Alter oder mehr als 18 Welpen im Jahr haben, müssen beim zuständigen Veterinäramt eine amtliche Genehmigung (nach Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1, Nr. 3a) für die Heimtierzucht beantragen. Diese Züchter gelten trotz amtlicher Genehmigung nicht als kommerzielle Züchter im Sinne der Satzung und der Zuchtordnung, sofern sie sich an die geltenden Regeln dieser Zuchtordnung halten. Ansonsten ist dieser Artikel konform mit der entsprechenden Verordnung zum Tierschutzgesetz. ● Für Züchter, mit weniger als drei Hündinnen, ist die Einholung der Genehmigung der Veterinärbehörde gemäß Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1, Nr. 3a, freiwillig. Auch diese Züchter gelten trotz amtlicher Genehmigung nicht als kommerzielle Züchter im Sinne der Satzung und der Zuchtordnung, sofern sie sich an die geltenden Regeln dieser Zuchtordnung halten. 4.1.2 Zuchtzulassung ● Die Zuchtzulassung (ZZL) dient der Beurteilung und Auswahl von Zuchthunden und ist verpflichtend. ● Bedingungen für die Erteilung der ZZL: ● ● Die Zuchtzulassung darf nur von der Zuchtleitung, oder Personen erteilt oder verweigert werden, die in den rassespezifischen Standards geschult wurden. ● Die ZZL kann uneingeschränkt oder eingeschränkt (z.B. für einen Wurf/Deckakt mit Nachzuchtkontrolle) erteilt werden. Untersuchung auf Hüftgelenk-Dysplasie (HD): Die Röntgenaufnahme zur ZZL darf frühestens ab dem 12. Lebensmonat erstellt werden. Hierfür ist das von der BUD erstellte Formular zu benutzen. Die Auswertung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle der BUD und ist für den Besitzer und die BUD verbindlich und abschließend. Nur Hunde mit dem Auswertungsergebnis HD-A(0) bis HD-C(2) können zur Zucht zugelassen werden. Die Zucht mit Hunden, die mit „HD-D“ oder „HD-E“ bewertet wurden, ist verboten. ● Formale Voraussetzungen zur Zuchtzulassung: Der Züchter reicht alle notwendigen Nachweise bei der Zuchtleitung der BUD ein. Nach Überprüfung der Unterlagen wird die Zuchtzulassung oder Zuchtverweigerung auf der Ahnentafel vermerkt und erhält ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit. ● Aberkennung der Zuchtzulassung: Die Zuchttauglichkeit kann nachträglich aberkannt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer eine Zuchtverwendung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 6 Stand 10.06.2007 4.1.3 Mindest- und Höchstalter der Zuchttiere ● Hündinnen: Mindestalter 18 Monate beim ersten Deckakt ● Rüden: Mindestalter 12 Monate beim ersten Deckakt Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr belegt werden, Stichtag ist der Decktag. Die erste Trächtigkeit muss vor dem 5. Lebensjahr stattgefunden haben, ansonsten ist die Hündin vom weiteren Zuchtgeschehen ausgeschlossen. Rüden dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nur noch mit einem ärztlichen Gesundheitsattest zum Decken eingesetzt werden, welches ab Ausstellungsdatum höchstens ein Jahr Gültigkeit hat. 4.1.4 Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden Ausländische Deckrüden müssen im Zuchtbuch des zuständigen F.C.I.-Mitgliedsverband verzeichnet sein. 4.1.5 Zuchteinsatz von Deckrüden anderer deutscher Zuchtbücher Zuchtzulassungen inländischer Deckrüden aus anderen Zuchtbüchern müssen die Anforderungen der BUD erfüllen. Ansonsten muss eine Körung und ein HD-Gutachten durch die BUD erstellt werden. 4.1.6 Häufigkeit der Zuchtverwendung und Wurfanzahl Hündinnen dürfen nicht mehr als einen Wurf pro Kalenderjahr (Stichtag ist der Wurftag ) haben und höchstens 6 Würfe in ihrem Leben. Im selben Zwinger dürfen bis zum Welpenalter von 8 Wochen keine zwei Würfe gleichzeitig aufgezogen werden. Dies gilt auch, wenn neben dem Beagle mit noch einer oder mehreren anderen Rassen gezüchtet wird. Bei Würfen ab 8 Welpen darf die Hündin frühestens 12 Monate nach dem Wurfdatum wieder belegt werden. 4.1.7 Wurfstärke Eine Begrenzung der Wurfstärke ist mit § 1 des Tierschutzgesetzes nicht zu vereinbaren und verboten. 4.1.8 Schnittgeburt Bei einer Schnittgeburt darf die Hündin frühestens nach 12 Monaten wieder belegt werden. Stichtag ist der Wurftag. 4.1.9 Inzestzucht Paarungen von Verwandten ersten Grades - das sind Mutter/Sohn, Vater/Tochter, Wurfgeschwister, aber auch Hunde aus vorherigen oder späteren Paarungen derselben Eltern – sind verboten. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 7 Stand 10.06.2007 4.1.10 Inzucht und Linienzucht Weder Inzucht noch Linienzucht schädigen unmittelbar den Genpool der Rasse, vermindern jedoch die genetische Variabilität der Nachkommen mit den dadurch möglichen Konsequenzen der Beeinträchtigung der Widerstandsfähigkeit, der Gesundheit, des Wesens und Anpassungsfähigkeit etc. und der Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Erbkrankheiten. Die möglichen Beeinträchtigungen werden zusammengefasst unter dem Begriff Inzuchtdepression. Durch die Festlegung des Inzuchtkoeffizienten ist in der BUD weder eine ausgeprägte Linienzucht, noch eine Inzucht möglich. 4.1.11 Outcrosszucht Durch die Verpaarung von Zuchttieren die nicht, oder nur minimal, blutsverwand sind, wird die Variabilität des vorhandenen Genpools erhalten. Sehr selten können Probleme in Verbindung mit polygenen Krankheiten wie HD auftreten, die sich in der Nachzucht zur Überschreitung der Auftrittsschwelle kombinieren können. Bei Outcross-Verpaarungen sind die verwendeten Zuchttiere hinsichtlich bekannter Risiken zu überprüfen, um die Wahrscheinlichkeit auftretender Erbkrankheiten zu minimieren. Von der notwendigen Outcrosszucht darf dies im Interesse eines möglichst variablen Genpools nicht abhalten. Die Outcrosszucht ist ein Hauptziel der BUD Zuchtordnung und erfährt die größtmögliche Unterstützung durch die Zuchtleitung. 4.1.12 Inzuchtkoeffizient Der Inzuchtkoeffizient darf den Wert von 3,5 % nicht überschreiten. Als Berechnungsgrundlage werden fünf Generationen festgelegt, gerechnet ab den Eltern. 4.1.13 Körung Die Körung nimmt die Zuchtleitung und ein Zuchtwart vor und beinhaltet: ● die Begutachtung und Bewertung des Hundes nach dem Rassestandart ● einen Wesenstest ● die Begutachtung des Gangwerks ● die Begutachtung des Gebisses durch einen Tierarzt 4.1.14 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde Hierzu gehören Hunde, die dem Rassestandard nicht entsprechen und insbesondere solche mit zuchtausschliessenden Fehlern. Diese sind alle in der Anlage „Zuchtausschliessende Fehler“ genannt. Ahnentafeln von Hunden, die von der Zucht ausgeschlossen sind, erhalten einen entsprechenden Vermerk. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 8 Stand 10.06.2007 5 Zwingernamen, Zwingernamenschutz 5.1 Bedeutung Der Zwingername ist Zuname des Hundes. Er wird beim Rassehunde-Zuchtverein beantragt und von diesem geschützt. Jeder zu schützende Zwingername muss sich deutlich von bereits für diese Rasse vergebenen unterscheiden; er wird dem Züchter zum streng persönlichen Gebrauch zugeteilt. Zwingernamen, die im Geltungsbereich der BUD geschützt sind, können nur für Hunde eingetragen werden, die der Wurfkontrolle der BUD unterliegen. 5.2 Verzicht auf einen Zwingernamen Auf die weitere Benutzung eines Zwingernamens kann jederzeit durch Erklärung gegenüber der Zuchtbuchstelle verzichtet werden, jedoch darf dem Inhaber für die gleiche Rasse kein anderer Name geschützt werden. 5.3 Zwingernamenschutz Die Rassehunde-Zuchtvereine müssen über die von ihnen geschützten Zwingernamen Nachweis führen. Der Zwingernamenschutz erlischt beim Tode des Züchters, sofern der Erbe nicht die Übertragung des Zwingernamens auf sich beantragt. Zwingernamen werden bis zu 10 Jahren nach dem Tode des Züchters oder nach ihrer Aufgabe nicht an andere Züchter vergeben. Während dieser Zeit können Erben oder Nachkommen des Züchters die Übertragung des Zwingernamens noch beantragen. Übertragungen sind nur durch Erbfolge oder entsprechende von den zuständigen Rassehunde-Zuchtvereinen zu genehmigende vertragliche Regelungen möglich. 5.4 Geltung des Zwingernamens Der Züchter verpflichtet sich mit der Beantragung eines geschützten Zwingernamens in der BUD, ausschließlich Beagle für die BUD zu züchten und nur in deren Zuchtbuch einzutragen. Die Züchter sind verpflichtet, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen jede Namens- und Anschriftenänderung der Zuchtleitung unverzüglich mitzuteilen. 6 Deckakt 6.1 Pflichten des Deckrüdenhalters Rüden, denen das Zuchtbuch der BUD gesperrt ist, dürfen nicht zur Zucht herangezogen werden. 6.1.1 Allgemeines Vor jedem Deckakt hat sich der Halter des Deckrüden davon zu überzeugen, dass sein Rüde und die zu belegende Hündin die Zuchtvoraussetzungen der BUD erfüllen. Die Festsetzung der Deckgebühr und deren Zahlung sind ausschließlich Angelegenheit zwischen Züchter und Deckrüdenhalter. Um Differenzen zu vermeiden, werden schriftliche Vereinbarungen empfohlen. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 9 Stand 10.06.2007 6.1.2 Deckbuch Jeder Halter eines Deckrüden hat ein Deckbuch zu führen. Angaben über Deckvorgänge, Deckrüden und belegte Hündinnen sind unverzüglich festzuhalten, wie z.B. auch Zu- und Abgänge mit Angabe von Wurftag, Zuchtbuchnummer, Tätowier-/Chipnummer und Farbe. Angaben über die Zuchttauglichkeit und evtl. Leistungskennzeichen; Namen und Anschrift des Halters, Decktage, Wurfergebnisse. Das Deckbuch ist stets auf dem neuesten Stand zu halten. Zuständige Zuchtwarte und Zuchtleiter haben jederzeit das Recht, das Deckbuch zur Einsicht anzufordern. 6.1.3 Deckmeldung Der Halter eines Rüden bestätigt den Deckakt auf der Deckbescheinigung, die der Züchter der BUD übersenden muss. 6.1.4 Künstliche Besamung Die künstliche Besamung ist nicht zulässig. 6.2 Pflichten des Hündinnenbesitzers Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen, für die das Zuchtbuch der BUD gesperrt ist, dürfen nicht zur Zucht herangezogen werden. 6.2.1 Allgemeines Vor jedem Deckakt hat sich der Halter einer Hündin davon zu überzeugen, dass seine Hündin und der Deckrüde die Zuchtvoraussetzungen der BUD erfüllen. Es dürfen nur gesunde Hündinnen belegt werden. Vom Besitzer der zu verpaarenden Hündin ist eine Bestätigung der Infektionsfreiheit auf BHS (betahämolytische Streptokokken) zum Deckakt mitzubringen. Der Abstrich hat frühestens mit Beginn der Läufigkeit zu erfolgen. Mit dem Deckschein ist eine Kopie der Bestätigung an das Zuchtbuchamt einzureichen. Jeder Züchter hat das Recht diese Untersuchung auch vom Rüden zu verlangen. 6.2.2 Zwingerbuch Jeder Züchter hat ein Zwingerbuch zu führen. Zuständige Zuchtwarte und Zuchtleiter haben jederzeit das Recht, das Zwingerbuch zur Einsicht anzufordern. 6.2.3 Mitteilung von Deckakten Der Züchter muss der Zuchtleitung binnen sieben Tagen auf dem dafür vorgesehenen Vordruck den Deckakt schriftlich melden. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 10 Stand 10.06.2007 7 Zuchtkontrolle und Wurfabnahme 7.1 Wurfmeldung Alle Würfe sind der Zuchtleitung innerhalb von drei Tagen nach dem Wurftag mitzuteilen. 7.2 Mitteilungen an den Deckrüdenbesitzer Der Züchter hat dem Deckrüdenbesitzer das Ergebnis des Wurfgeschehens innerhalb von drei Tagen nach dem Wurftag bzw. das Leerbleiben der Hündin innerhalb von zwei Wochen nach dem errechneten Wurfdatum formlos mitzuteilen. 7.3 Anmeldung und Eintragung in das Zuchtbuch Die Züchter der BUD sind verpflichtet, alle Würfe zur Eintragung zu melden. Eingetragen werden alle Hunde, die die Voraussetzungen dieser ZO erfüllen.. Alle Welpen eines Wurfes erhalten Namen, die mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnen. Die Anfangsbuchstaben für die Hunde der verschiedenen Würfe folgen alphabetisch aufeinander; jeder Züchter muss mit dem Buchstaben „A“ beginnen. Ein Wurfeintragung erfolgt anhand der Daten der gemeldeten Daten der Wurfsichtung. Das Formular „Wurfsichtung“ ist bei der Zuchtleitung anzufordern. Nach der Wurfeintragung erworbene Titel und Leistungszeichen der Ahnen werden nicht nachgetragen. 7.4 Allgemeine Pflichten des Züchters Der Züchter ist verpflichtet, die Mutterhündin und die Welpen in bestem Ernährungszustand zu halten, gut zu pflegen und artgerecht und hygienisch unterzubringen. Die Welpen sind vor der Grundimmunisierung mindestens dreimal zu entwurmen. Für alle Welpen hat der Züchter durch einen internationalen Impfpass zur Wurfabnahme den Nachweis der erforderlichen Grundimmunisierung zu erbringen. Alternativ kann eine Titerbestimmung vorgelegt werden, welche den optimalen Impfzeitpunkt festlegt. Die Abgabe der Welpen ist frühestens am Tag der Vollendung der achten Lebenswoche erlaubt; die Wurfabnahme muss erfolgt sein. Eine Veräußerung und/oder Abgabe zur Kaufvermittlung an Zoogeschäfte oder gewerblichen Hundehandel ist untersagt und wird mit Ausschluss aus der BUD und Zuchtbuchsperre geahndet. Um die Erfassung und Bekämpfung erblicher Defekte und Krankheiten zu erleichtern, müssen die Züchter nach Abgabe der Welpen mit dem Einverständnis der Käufer deren Namen und Adressen der Zuchtleitung des BUD mitteilen. Wird das Einverständnis verweigert, ist dies ersatzweise mitzuteilen. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 11 Stand 10.06.2007 7.5 Wurfabnahme Die Wurfabnahme wird vom zuständigen Zuchtwart frühestens in der achten Lebenswoche vorgenommen. Die Identifikation der Welpen soll durch einen Transponder vorgenommen werden. Das Chipen aller Welpen – vorgenommen durch einen Tierarzt – ist Pflicht. Das Chip-Lesegerät muss dem Zuchtwart am Tag der Wurfabnahme von der BUD zur Verfügung gestellt werden. Der Zuchtwart erstellt den Wurfabnahmebericht, der alle wesentlichen Angaben zum Wurf enthält, insbesondere alle bei den Welpen feststellbaren Mängel. Die BUD, der Rüdenbesitzer und der Züchter erhalten Kopien dieses Berichtes; je eine Kopie dieses Berichts ist jedem Welpenkäufer bei der Abgabe des Welpen zu übergeben; der Erhalt ist durch den Welpenkäufer zu bestätigen. 8 Zuchtbuch Im Zuchtbuch werden nur Hunde eingetragen, deren Abstammung über drei Ahnengenerationen lückenlos nachgewiesen werden kann. 8.1 Allgemeines Die Führung des Zuchtbuches obliegt dem Zuchtbuchleiter. Dieser wird von der Züchterversammlung gewählt. Im Zuchtbuch werden nur Zuchtmaßnahmen, die der Wurf- und Zuchtkontrolle der BUD unterlagen und Einzeleintragungen von reinrassigen Hunden verzeichnet. Das Zuchtbuch ist den Züchtern der BUD stets zugänglich. 9 Eintragungen in das Zuchtbuch 9.1 Inhalt des Zuchtbuchs Im Zuchtbuch aufgeführt werden alle Würfe unter Angabe der Zahl der geborenen und in das Zuchtbuch eingetragenen Welpen, getrennt nach Geschlecht, Geburtsdatum, mit fortlaufender Zuchtbuchnummer und eventuellen Besonderheiten. Ferner werden alle erkennbaren Erbfehler und Schnittgeburten verzeichnet. Einzeleintragungen können nach Maßgabe der BUD durchgeführt werden. Das Zuchtbuch wird elektronisch geführt, mittels der Software „Dogmanager“. 9.1.1 Zuchtklassen Die Qualifikation von Zuchttieren, die zur Eingruppierung ihrer Nachzucht in Zuchtklassen führen, legt die BUD wie folgt fest: – Leistungszucht – Anlagenzucht – Formwertzucht Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 12 Stand 10.06.2007 9.1.2 Umfang und Einzelheiten der Eintragungen Eingetragen werden alle nach den Bestimmungen dieser ZO gezüchteten Welpen mit Ruf- und Zwingernamen, Geschlecht, ihren Chip- und Zuchtbuchnummern nebst Angaben über ihre Fellfarbe. Angegeben werden ferner die Zuchtbuchnummern, der Zwingername und die Rufnamen der Elterntiere, ihre Fellfarbe, ihre Siegertitel und Abrichtekennzeichen bzw. Leistungszeichen, HD-Grade und zuerkannte Ankörungsgrade. Aufgezeichnet werden dazu weitere anlässlich der Wurfkontrolle oder Wurfabnahme festgestellte Tatsachen und Besonderheiten, wie z.B. Wesen, Rutenlänge/Knickrute, Nabelbrüche. Ferner werden eingetragen: Wurftag, Zahl der geworfenen und zur Eintragung gemeldeten Welpen sowie Name und Anschrift des Züchters. 9.1.3 Form der Eintragungen Die Eintragungen sind so gestaltet, dass im Zuchtbuch eine fortlaufende und lückenlose, nachvollziehbare Abfolge von Zuchtbuchnummern entsteht und dass die Art der Eintragungsmaßnahme klar ersichtlich ist. 9.2 Eintragungssperre Eintragungssperre für Würfe besteht in jedem Falle für – alle Welpen, deren Züchter gesperrt sind, – alle Welpen, die von einem Rüden anderer Rasse oder einem nicht eintragungsfähigen Rüden abstammen, – alle Hunde, deren Abstammung nicht zweifelsfrei geklärt ist. 9.3 Anerkennung anderer Zuchtbücher Zuchtbücher anderer Vereine werden anerkannt. Bei berechtigten Zweifeln an der Richtigkeit des Zuchtbuches kann die Anerkennung abgelehnt werden. 9.4 Angaben über Hunde mit Zuchtsperre Die BUD kennzeichnet im Zuchtbuch alle nicht zur Zucht zugelassenen Hunde mit Angabe des Grundes für die Zuchtsperre. 10 Ahnentafel 10.1 Allgemeines Ahnentafel und Hund gehören zusammen. Die Ahnentafel ist ein Abstammungsnachweis, der von der Zuchtbuchstelle als mit den Zuchtbucheintragungen identisch gewährleistet wird und vier Ahnengenerationen aufweist. Ahnentafeln und evtl. Auslandsanerkennungen dürfen den Käufern von Hunden nicht gesondert berechnet werden. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 13 Stand 10.06.2007 10.2 Eigentum an der Ahnentafel Die Ahnentafel bleibt Eigentum der BUD. Die BUD kann jederzeit die Vorlage oder – nach dem Tod des Hundes – die Rückgabe der Ahnentafel verlangen. Bei Übernahme von Hunden aus dem Zuchtbuch eines anderen, die selbe Rasse betreuenden Vereins darf die Original-Ahnentafel nicht eingezogen werden. 10.3 Beantragung von Ahnentafeln Die Ausstellung von Ahnentafeln erfolgt nur auf Antrag (Wurfsichtungsbericht) sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind. Hunde aus anderen Zuchtbüchern erhalten mit der Zuchtzulassung automatisch eine Ahnentafel der BUD. 10.4 Ungültigkeitserklärung von Ahnentafeln In Verlust geratene Ahnentafeln müssen für ungültig erklärt werden. Nach Veröffentlichung des Verlustes in der Vereinszeitschrift „Beagle-Info“ fertigt die BUD nach sorgfältiger Prüfung des Antrages und der Beweise über den Verlust der Original-Ahnentafel eine Zweitschrift gegen Gebühren. Bei nachweislich falschen Angaben zur Zweitschrift kann die neue Ahnentafel für ungültig erklärt werden. Die ausgestellte Ersatz-Ahnentafel muss den Vermerk „Zweitschrift“ tragen. 10.5 Eigentumswechsel Jeder Eigentumswechsel eines Hundes muss auf der Ahnentafel mit Ort und Datum des Übergangs vermerkt werden. Die Eintragung des Vermerkes muss durch den Voreigentümer mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem neuen Eigentümer ohne jede Nachzahlung auszuhändigen. 11 Zuchtgebühren Die die Zucht betreffenden Gebühren sind in der Gebührenordnung der BUD festgesetzt. Sie werden vom Rechnungsführer erhoben. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 14 Stand 10.06.2007 12 Zuchtethik 12.1 Der Züchter Der Züchter ist Fachmann für „seine “ Rasse, und somit immer erster Ansprechpartner für alle Interessierten und Halter der Rasse Beagle. Die Voraussetzungen für die Aufnahme von züchterischen Aktivitäten in der BUD werden als Minimum verstanden und sollten eher übertroffen werden. Interessenten werden umfassend und ehrlich beraten. Erweisen Sie sich im Gespräch als nicht geeignet für die Rasse wird deutlich abgeraten. Die Welpen werden nach neuesten wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und unter Einhaltung der gültigen Zuchtordnung der BUD aufgezogen. Der Züchter steht den neuen Besitzern seiner Hunde auch weiterhin zur Seite, auch wenn es zu Problemen mit dem Tier kommt. Das Wohl seiner Rasse und seiner Hunde hat für die Züchter der BUD oberste Priorität. 12.2 Erbkrankheiten Die Züchter der BUD verpflichten sich alle auftretenden erblich bedingten Erkrankungen in ihrer Zucht der Zuchtleitung zu melden. Dies gilt auch für abgegebene Hunde. 12.2.1 Idiopathische Epilepsie Die idiopathische Epilepsie kann derzeit nur durch ein aufwändiges Ausschlussverfahren diagnostiziert werden. Zum Nachweis einer „Idiopathischen Epilepsie“ müssen folgende Untersuchungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse vorliegen. Die Resultate folgender Untersuchungen müssen negativ oder ohne anormalen Befund sein: ● klinisch-neurologischer Untersuchungsgang. ● Vollständige Blut- und Urinanalyse: rotes und weißes Blutbild ● Elektrolyte ● Leberenzyme ● Harnstoff, Kreatinin (Harnstoff + Kreatinin) ● Gallensäuren ● Liquoruntersuchung: Protein und Zellzahl. ● Ultraschall am Herzen und EKG Diese Ergebnisse der Untersuchungen müssen der Zuchtleitung vorgelegt werden. Wenn andere, bekannte Ursachen einer Epilepsie ausgeschlossen wurden, wird von der Zuchtleitung eine Idiopatische Epilepsie dokumentiert. Die Züchter der BUD verpflichten sich beim Auftreten einer nach den Vorgaben dieser Zuchtordnung diagnostizierten idiopathischen Epilepsie den Halter eines Hundes aus ihrer Zucht sowohl informativ, als auch finanziell (bis max. 50% des Welpenpreises) zu unterstützen. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 15 Stand 10.06.2007 13 Verstöße 1. Die Überwachung der Einhaltung dieser Zuchtordnung obliegt der Zuchtleitung der BUD. 2. Jeder Züchter muss die BUD umgehend von Verstößen gegen die Zuchtordnung in Kenntnis setzen. 3. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen und Entscheidungen der Zuchtleitung der BUD kann ein Verweis, eine befristete oder ständige Zuchtsperre oder auch eine Zuchtbuchsperre verhängt werden. 4. Ferner kann die Eintragung eines Wurfes oder die Übernahme einzelner Hunde von der Zahlung erhöhter Eintragungsgebühren abhängig gemacht werden. Die Eintragung kann auch insgesamt abgelehnt werden. 5. Zuchtbuchsperren sind in der Vereinszeitung „Beagle-Info“ zu veröffentlichen. 6. Neben oder anstelle von Disziplinarmaßnahmen kann bei Verstößen gegen diese Ordnung ein zeitlich befristetes oder dauerndes Zuchtverbot verhängt werden. Das gegenüber einem Halter eines zur Zucht herangezogenen Rüden ausgesprochene Zuchtverbot erstreckt sich nicht nur auf die Untersagung, den oder die von ihm gehaltenen Rüden zur Zucht einzusetzen, sondern erfasst auch das Verbot, von ihm gehaltene Zuchthündinnen zur Zucht einzusetzen. Entsprechendes gilt für Halter von Zuchthündinnen für ihre gehaltenen Deckrüden. Liegt der Schwerpunkt der Verfehlung bzw. des Verstoßes auf dem Gebiet der Zucht bzw. der Verwendung des Rüden als Deckrüden, kann ggf. ausnahmsweise das Verbot auf den Schwerpunktbereich beschränkt werden. 7. Eine Zuchtsperre ist dann zu verhängen, wenn ordnungsgemäße Haltungs- und Aufzuchtbedingungen nicht gewährleistet sind. 8. Zuchtsperren sind in jedem Fall in der Vereinszeitung „Beagle-Info“ veröffentlichen. 9. Zuchtsperren von mindestens einem Jahr sind zu verhängen, wenn grob fahrlässig oder arglistig gegen wichtige Zuchtregeln verstoßen und/oder der Grundsatz zur planmäßigen Zucht erbgesunder, wesensfester Rassehunde verletzt wurde. 10. Bei Verhängung einer zeitlich befristeten Zuchtsperre bzw. Zuchtbuchsperre beginnt die Frist mit der Rechtskraft der Entscheidung. Eine vorläufige Sperre ist möglich. In die Frist wird die Zeit einer wegen der Vorwürfe angeordneten vorläufigen Sperre eingerechnet. 11. Zuständig für o.g. Maßnahmen ist die Zuchtleitung der BUD. Gegen deren Entscheidung steht dem Betroffenen der Einspruch an den Ehrenrat oder das Schiedsgericht (Ehrenrat §12 oder Schiedsgericht §13 der Satzung der BUD) binnen vier Wochen nach Zustellung der belastenden Entscheidung zu. Die Entscheidung des Ehrenrates, bzw. des Schiedsgerichtes über diesen Einspruch ist unanfechtbar; insoweit ist auch der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. 14 Schlussbestimmungen Jedem Züchter der BUD wird bei Aufnahme seiner züchterischen Aktivitäten diese Zuchtordnung übergeben. Der Züchter ist verpflichtet, sich über Inhalt und Änderungen der Zuchtbestimmungen selbständig zu unterrichten. Änderungen der Zuchtordnung treten nach Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift „Beagle-Info“ in Kraft. Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 16 Stand 10.06.2007 Anhang: Zuchtausschliessende Fehler - Wesensschwäche (Aggression, verstärkte Ängstlichkeit oder Unsicherheit) - Zahnfehler, Kieferanomalien (wird beim Röntgen vom TA abgeklärt) - Hüftgelenksdysplasie (Auswertung schlechter als HD C) - Epilepsie - Blindheit, PRA, Glaukom - Ektropium - Entropium - Gehörlosigkeit - Farbfehler (leberbraun, Albinismus) - Knickrute - Spaltrachen und/oder Hasenscharte - Herzkrankheiten (wird beim Röntgen vom TA abgeklärt) - Monorchismus (Einhoder) - Kryptorchismus (Hodenhochstand) - Patellaluxation - Skelettdeformation - Offener Bruch (Nabel oder Leiste) - Größe unter 33cm, oder über 40cm Zuchtordnung der Beagle-Union Deutschland e.V. 17 Stand 10.06.2007