Die Bankgarantie - Zürcher Kantonalbank
Transcription
Die Bankgarantie - Zürcher Kantonalbank
Garantiert sicher – wir helfen Ihnen Die Bankgarantie 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 1 04.06.13 09:59 Die Bankgarantie Ausgabe 7, 2013 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 3 04.06.13 09:59 Inhalt Einführung 7 Definition 7 Die verschiedenen Garantieformen Die abstrakte Garantie Die Bürgschaft Die Anweisung Stand-by Letter of Credit Internationale Handelskammer 9 9 9 11 12 12 Wann empfiehlt sich eine Bankgarantie? 13 Bürgschaft oder abstrakte Garantie Die abstrakte Garantie Die Bürgschaftsverpflichtung Der Garantietext, nicht der Titel, ist entscheidend Wir beraten Sie gern! 14 14 15 16 17 Die Garantietexte und die indirekte Garantie Der Aufbau einer abstrakten Garantie Evergreen Clause Der Bürgschaftstext Bürgschaftsähnliche Garantietexte Direkte oder indirekte Garantie? 18 18 20 20 20 21 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 4 mit Beispiel mit Muster 04.06.13 09:59 Die Bankgarantie nach Anwendungsbereichen Offert-/Bietungsgarantie An-/Vorauszahlungsgarantie Zahlungsgarantie Erfüllungsgarantie Kreditsicherungsgarantie Konnossementsgarantie Rückgarantie Zahlungsversprechen Bauhandwerkerbürgschaft Gerichtsgarantie Mietkaution Solidarbürgschaften zugunsten öffentlicher Körperschaften und anderer Institutionen 23 24 24 24 24 26 26 26 26 28 28 28 Ihr Garantieauftrag – unser Abwicklungsservice Ihr Auftrag an die Bank Checkliste für den Garantieauftrag Wir führen Ihren Auftrag aus Ihre Haftung uns gegenüber Kommissionen und Gebühren 42 42 47 49 49 49 Abänderungen von Garantien während ihrer Gültigkeit Gründe für Abänderung Voraussetzungen für eine Abänderung Verlängerung der Gültigkeit, Erhöhung des Betrages Reduktion der Gültigkeit und des Betrages Textänderungen 50 50 50 50 51 51 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 5 mit Muster mit Muster mit Muster mit Muster mit Muster 28 mit Muster Checkliste 04.06.13 09:59 Inanspruchnahme einer Garantie oder Bürgschaft Abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantie Bürgschaft «extend or pay» 52 52 53 53 Verfall, Ausbuchung, Entlastung: wann? Befristete Garantien Unbefristete Garantien Gründe, die automatisch zum Erlöschen der Garantie und zur Ausbuchung führen 54 54 54 Stichwortverzeichnis 56 Vokabular 61 Literaturverzeichnis 63 Ihr Kontakt 64 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 6 55 04.06.13 09:59 Einführung Der Begriff Bankgarantie wird in der Praxis nicht einheitlich verwendet. Er dient häufig als Ober- bzw. Sammel begriff für Garantie, Bürgschaft, Anweisung und Stand-by L/C. Alle diese Sicherungsinstrumente werden im weiteren Sinne auch als Kaution be zeichnet. Definition Die Bankgarantie ist ein Instrument der Leistungs- und Zahlungssicherung. Die Bank als Garantiestellerin verpflich tet sich im Auftrage ihres Kunden, dem Garantiebegünstigten einen bestimmten Betrag zu zahlen für den Fall der Nichterfüllung einer vereinbarten Leistung durch den Auftraggeber oder einen Dritten (Vertragserfüllung, Kredit rückzahlung etc.). Abgesehen von der rechtlichen Form unterscheidet sich die Bankgarantie vom Dokument ar-A k kreditiv haupts ächlich dadurch, dass sie eine Zahlung bei Nichterbringung einer Leistung auslöst, das Akkreditiv hingegen die Bezahlung der schon er brachten Leistung verspricht. 7 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 7 04.06.13 09:59 Zur Präzisierung dient folgendes Schema: Bankgarantie bzw. Kaution als Oberoder Sammelbegriff abstrakte Garantie Bürgschaft (akzessorisch) einfache Bürgschaft Anweisung Solidarbürgschaft Welche dieser rechtlichen Formen jeweils vorliegt, hängt nicht von der Bezeichnung, sondern vom Wortlaut der Verpflichtung ab. Soweit eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Sicherungsinstrumenten nicht erforderlich Stand-by L/C (abstrakt) ist, verwenden wir in diesem Handbuch die Begriffe Bankgarantie und Garantie als gleichwertige Sammelbegriffe. Dort, wo eine Unterscheidung notwendig ist, benutzen wir die ge nauen Namen gemäss obigem Schema. 8 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 8 04.06.13 09:59 Die verschiedenen Garantieformen Die abstrakte Garantie Durch die Abgabe einer Garantie verpflichtet sich die Bank unwiderruflich, als Garantin für die Leistungen eines Dritten einzustehen, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistung geschuldet wird und erzwingbar ist (OR 111). Die Bank hat folglich ungeachtet des Bestehens und der Rechtswirkungen des Schuldverhältnisses Zahlung zu leisten, wenn sie unter der Garantie in Anspruch genommen wird, sofern die im Garantietext enthaltenen Abrufbedingungen erfüllt sind. Es stehen ihr keine Einwendungen und Einreden aus einem allfälligen Schuldverhältnis zu. Garantien bestehen unabhängig von einem Schuldverhältnis, d.h., es besteht keine Akzessorität. Garantien können Zahlungen «auf erste Anforderung» ohne weitere Zahlungsbedingungen vorsehen oder die Zahlung davon abhängig machen, dass der Begünstigte Erklärungen abgibt oder bestimmte Dokumente vorlegt. Der Begünstigte aus der Garantie geniesst damit eine sehr starke Stellung, die auch missbraucht werden könnte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass missbräuchliche Garantieabrufe äusserst selten sind. Die Bürgschaft Durch die Abgabe einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, als Bürgin gegenüber dem Gläubiger des Schuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen (OR 492, Abs.1). Eine Bürgschaft setzt folglich eine Schuld voraus, wobei es sich um eine bestehende, eine zukünftige oder eine bedingte Schuld handeln kann (OR 492, Abs. 2). Bei der Bürgschaft handelt es sich somit um eine akzessorische Verpflichtung, die das Schicksal der Schuld teilt. Die akzessorisch haftende Bank hat nur zu leisten, falls der Schuldner seinerseits zur Leistung verpflichtet ist. Dem Schuldner stehen somit nicht nur alle Einwendungen und Einreden aus dem Schuldverhältnis zu, sondern die Bank als Bürgin ist gemäss OR auch verpflichtet, diese dem Begünstigten ge- 9 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 9 04.06.13 09:59 genüber geltend zu machen. Als akzessorisches Recht geht die Bürgschaft unter, wenn die Schuld erlischt (OR 509, Abs.1), sei es durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Verrechnung oder andere Untergangsgründe. Von den verschiedenen von Banken abzugebenden Bürgschaften sind insbesondere die Solidarbürgschaft (OR 496) und im Vergleich dazu die selten angewendete einfache Bürgschaft (OR 495, Abs.1 und 2) von Interesse, die sich vor allem durch die Belangbarkeitsvoraussetzung unterscheiden: Einfache Bürgschaft Bei der einfachen Bürgschaft kann der Bürge erst dann belangt werden, wenn – der Schuldner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und in der Schweiz nicht mehr belangt werden kann; – allfällige zur Sicherstellung der verbürgten Schuld bestellte Pfänder verwertet sind. S olidarbürgschaft Bei der Solidarbürgschaft, bei der sich der Bürge solidarisch mit dem Schuldner oder mit andern gleich bedeutenden Ausdrückenverpflichtet, kann der Gläubiger (Begünstigt e) den Bürgen bereits vor dem Schuld ner belangen, wenn der Letztere mit seiner Leistung im Rückstand ist und erfolglos gemahnt worden ist oder seine Zahlungsunfähigkeit offenkundig ist. – der Schuldner vom Gläubiger bis zur Ausstellung eines definitiven Verlustscheines betrieben worden ist, in Konkurs geraten ist oder die Nachlassstundung erhalten hat; 10 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 10 04.06.13 09:59 Die Anweisung Das Zahlungsversprechen ist die klassische Form der Anweisung. Bei der Anweisung (OR 466–471) ermächtigt der auftraggebende Kunde die Bank, einen bestimmten Betrag auf seine Rechnung an einen Dritten, den Begünstigten, zu zahlen. Eine Anweisung kann anstelle eines Geldbetrages auch über Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen wie Edelmetalle etc. lauten. Die von der Bank zu erbringende Leistung kann an verschiedenste Bedingungen geknüpft sein. Der Begünstigte kann von der Bank die Leistung in seinem Namen verlangen. Übrigens lauten die beteiligten Parteien in der Rechtssprache etwas schwerfällig der Anweisende (auftraggebender Kunde), die Angewiesene (die Bank) und der Anweisungsempfänger (der Begünstigte). Der Auftraggeber kann die Anweisung gegenüber der Bank nur widerrufen, solange die Bank dem Begünstigten die Annahme der Anweisung nicht bestätigt hat. Beauftragt der Kunde die Bank, einem Dritten gegenüber ein Zahlungsversprechen abzugeben (Anwei sung), und bestätigt die Bank gegen über diesem Dritten, dem Begünstigten, das Zahlungsversprechen (Bestätigung der Annahme der Anweisung gegen über dem Begünstigten), so kann das Zahlungsversprechen nicht mehr wider rufen werden. Im Unterschied zur Bürgschaft und zur abstrakten Garantie stellt die aufgrund der Anweisung zu erbringende Leistung keine Ersatzleistung für die nicht erbrachte Leistung eines Dritten dar. 11 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 11 04.06.13 09:59 Stand-by Letter of Credit Die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten erlaubt es den amerikanischen Bankinstituten nicht, gegenüber Dritten Garantieverpflichtungen für ihre Kunden einzugehen. Den gleichen Zweck erreichen sie aber durch die Verwendung des Akkreditivs in der Form des Stand-by Letter of Credit, welches den «Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für DokumentenAkkreditive» (ERA) der IHK, Paris, oder den International Standby Practices (ISP 98) der IHK unterliegt. Der Standby Letter of Credit verfällt unbenutzt, wenn die darin umschriebene Leistung vertragsmässig erbracht worden ist. Internationale Handelskammer (ICC) Wie bei den Akkreditiven hat die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) in Paris auch für Garantien Regeln pub liziert, die international eine einheit liche Handhabung dieser Instrumente sicherstellen sollen. Nachdem die frühere Version kaum Beachtung fand, setzten sich die 1992 publizierten Uniform Rules for Demand Guarantees (URDG), ICC Publikation 458, mehr und mehr durch. Die neuste Version, die URDG 758, traten am 1. Juli 2010 in Kraft. Unter anderem besteht heute auch die Weltbank für die von ihr finanzierten Projekte auf Bankgarantien, die diesen Regeln unterstellt sind. Auch für Standby-Akkreditive wurden spezielle Regeln publiziert, die International Standby Practices (ISP), die am 1. Januar 1999 unter der Publikationsnummer 590 in Kraft traten. In den meisten Fällen ist es aber problemlos möglich, Standby Akkreditive den UCP 600 zu unterstellen, auch wenn gewisse Artikel nicht spezifisch auf diese Art von Akkreditiven zugeschnitten sind. 12 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 12 04.06.13 09:59 Wann empfiehlt sich eine Bankgarantie? Was tun, falls der Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht erbringt? Vorbeugen! Bietet Ihnen der Vertragspartner nicht genügend Gewähr für eine allfällige Schadensbehebung, bestehen Sie bei Vertragsabschluss auf die Stellung einer Bankgarantie in der Form einer abstrakten Garantie oder einer Solidarbürgschaft. Die Bank, als neutrale Dritte, verpflichtet sich zumindest zu einer im Voraus bestimmten Form der Ersatzleistung bei Nichterfüllung. So vielseitig die verschiedenen Ver tragsverhältnisse sein mögen, so vielseitig ist auch der Einsatz der Garantie als Sicherungsinstrument und so vielseitig sind auch die Gründe für deren Einsatz. Zwei Beispiele: Die Vertragspartner kennen sich zu wenig, um ihre finanziellen Verhältnisse beurteilen zu können. Eine Bank stellt andererseits nur Garantien oder Bürgschaften aus, nachdem sie die Bonität des Auftraggebers hinreichend geprüft hat. Schon die Tatsache, dass eine Bankgarantie gestellt wird, ist vertrauensfördernd und gibt dem anderen Vertragspart ner die für die Abwicklung des Geschäftes erforderliche Sicherheit. Durch die Abgabe einer Bankgaran tie setzt sich der Garantieauftrag geber selber unter Druck, seine vertraglichen Verpflichtungen zu er füllen, ansonsten er mit dem Verlust der garantierten Summe rechnen muss. Dies wiederum gibt dem Be günstigten die Gewissheit, dass er sich bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Vertragspartners gegen finanzielle Verluste schadlos halten kann. 13 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 13 04.06.13 09:59 Bürgschaft oder abstrakte Garantie? Typische Einsatzgebiete Die abstrakte Garantie Typische abstrakte Garantien im Exportgeschäft sind für den Exporteur als Auftraggeber der Bank die Bietungs-, die Anzahlungs- und die Erfüllungsgarantie. Abstrakte Garantien werden vom Verkäufer oder Exporteur einer Ware oft auch anstelle von Akkreditiven als Zahlungssicherung akzeptiert und z.B. auch dort eingesetzt, wo mit dem gleichen Geschäftspartner über eine bestimmte Zeitperiode laufend Ge schäfte abgewickelt werden, deren Höhe (der Teilsendungen) innerhalb einer vereinbarten Summe liegt. Die Kreditsicherung ist ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet für abstrakte Garantien. Eine Tochtergesellschaft im In- oder Ausland beantragt einen Kredit bei einer Drittbank. Diese Bank verlangt zur Sicherstellung des Kredits oft eine abstrakte Bankgarantie, ausgestellt durch die Hausbank der Muttergesellschaft. Die abstrakte Garantie ermöglicht einen raschen Abruf des Garantiebetrages. Da die Garantie abstrakt, also unabhängig von der Grundforderung ist, muss die garantiestellende Bank sofort zahlen, wenn die in der Garantie er wähnten Bedingungen erfüllt sind, auch wenn ihr Auftraggeber mit dem Abruf nicht einverstanden ist. Streitigkeiten haben also keinen Einfluss auf eine Auszahlung der Garantie. Gerade deshalb bilden die abstrakten, auf erste Anforderung hin zahlbaren Bankgarantien im internationalen Geschäft die Regel. Bei Streitigkeiten muss nicht zuerst der Weg zum Richter beschritten werden; die mögliche Rechtsun sicherheit im Ausland wird für den Begünstigten entschärft. Der Begünstigte hat dadurch eine stärkere Stellung als der Garantieauftraggeber. Die Erfahrung zeigt aber, dass missbräuchliche Garantiebeanspruchungen selten sind. Trotzdem gilt auch hier: Je besser Sie Ihren Geschäftspartner kennen, desto 14 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 14 04.06.13 09:59 sicherer sind Sie vor unliebsamen Überraschungen. Da der ausländische Begünstigte das schweizerische Bürgschaftsrecht in der Regel nicht im Detail kennt, wird er jedoch in den wenigsten Fällen bereit sein, eine Bürgschaft anstelle einer abstrakten Garantie zu akzeptieren. Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigten gleich lange Spiesse. Falls die beiden Parteien uneins sind, ob die Garantieleistung zu erbringen ist, entscheidet der Richter auf der Basis des Grundgeschäftes. Ein missbräuchlicher Abruf ist deshalb – im Gegensatz zur abstrakten Garantie – nicht möglich. Die Bürgschaftsverpflichtung Die Bürgschaftsverpflichtung steht im Inland als Sicherungsinstrument im Vordergrund, sei es zur Auslotung der Bonität eines Geschäftspartners, als Erfüllungsgarantie im Baugewerbe oder für andere Zwecke. Eine Bank garantie in Bürgschaftsform, insbesondere als Solidarbürgschaft, schafft für Letztlich entscheidet vielfach die Markt-/Konkurrenzsituation über die Art des Sicherungsinstrumentes. Sicherungsinstrumente und ihre Einsatz möglichkeiten sind auf Seite 23 ff. noch näher beschrieben und durch Muster ergänzt. 15 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 15 04.06.13 09:59 Der Garantietext, nicht der Titel, ist entscheidend Lassen Sie sich nicht durch den Titel eines Garantietextes über den Charakter der Garantie täuschen. Eine in der Schweiz ausgestellte Bürgschaft muss ganz bestimmte Formerfordernisse des Obligationenrechtes (OR) erfüllen, um überhaupt gültig zu sein. Fehlen bei einer Garantie bestimmte Elemente, mag sie trotz eines Titels wie z.B. «Abstrakte Bankgarantie» bürgschaftsähn lichen Charakter haben. Klare und eindeutige Garantietexte sind ganz besonders im internationalen Geschäft wichtig, umso mehr als die Uniform Rules for Demand Guarantees der Internationalen Handelskammer (IHK), Paris, im Gegensatz zu den weltweit angewandten «Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokument-Akkreditive (ERA)» der IHK, Paris, noch nicht überall Anwendung finden. Aufgrund der gegensätzlichen Inte ressenlage ist es oft schwierig, die Vorstellungen und Erwartungen von Garantieschuldner und Garant ie begünstigten in Bezug auf den Garantieinhalt und den Garantietext auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Bei Garantien gegenüber dem Ausland wird die Gestaltung der Garantietexte oft eingeschränkt; Staatshandelsfirmen schreiben Garantie texte teilweis e unabänderlich vor. In verschiedenen Ländern bestehen auch gesetzliche Vorschriften zum Nachteil der Garantieauftraggeber in der Schweiz. IHK-Publikation Nr. 758 (URDG) 16 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 16 04.06.13 09:59 Wir beraten Sie gern! Eine nicht ganz einfache Materie, die Bankgarantien. Im nächsten Kapitel zeigen wir Ihnen den Aufbau einer abstrakten Garantie und vermitteln Ihnen unseren Bürgschaftstext. Wir geben Ihnen anschliessend auch einen Überblick über die verschiedenen Garantie arten nach Anwendungsbereichen. Dieses Handbuch soll Ihnen einen Überblick geben, ohne Sie zum Spezialisten machen zu wollen. Zögern Sie deshalb nicht, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir werden Ihnen die für Sie am besten geeignete Lösung vorschlagen. 17 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 17 04.06.13 09:59 Die Garantietexte und die indirekte Garantie Der Aufbau einer abstrakten Garantie Folgende Elemente sind, mit praktisch gleichem Wortlaut und meistens in der nachstehenden Reihenfolge, fast in jeder abstrakten Bankgarantie enthalten: 7 Die Befristung innert welcher die Inanspruchnahme der Garantie möglich ist. 8 Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten. Siehe Beispiel «Erfüllungsgarantie» Weitere, gebräuchliche Klauseln: 1 D er Ingress (die Einleitung) nimmt Bezug auf die vertraglichen Verein barungen usw. und soll über den Sicherungszweck der Garantie Auskunft geben. 2 Der Verpflichtungsteil gibt Aufschluss, wozu wir uns in Ihrem Auftrag verpflichten. 3 Der Betrag für den wir maximal garantieren. 4 Die Voraussetzungen unter welchen wir dem Begünstigten den geforderten Betrag bezahlen. 5 Die Identifikation des Begünstigten im Falle einer Inanspruchnahme. 6 Die Inanspruchnahme mit gesch lüsseltem Swift einer erstklassigen Bank, falls der Abruf nicht in schriftlicher Form erfolgt. nzahlungsgarantien «Die Garantie A tritt in Kraft nach Eingang des Betrages von CHF … auf dem Konto von … (Garantieauftraggeber).» Reduktionsklausel «Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung.» 18 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 18 04.06.13 09:59 Erfüllungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-73000 Esslingen Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 16. Januar 20xx Erfüllungsgarantie Kaution DOK-240005 F Sehr geehrte Damen und Herren 1 Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH 8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preise von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. 2 Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus derselben jeden Betrag bis maximal 3 CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken) 4 zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall in anbegehrtem Betrag erwachsen ist. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. 5 Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. 6 Ein Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. 7 Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. 8 Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 19 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 19 04.06.13 09:59 Evergreen Clause Vor allem bei Stand-by L/Cs, die längerfristige Grundgeschäfte abdecken, kommt es häufig vor, dass das Standby L/C nur für ein Jahr gültig ist. Es enthält aber eine Klausel, die besagt, dass das Stand-by L/C automatisch für ein weiteres Jahr verlängert wird, falls die eröffnende Bank nicht innerhalb einer definierten Frist vor dem ersten Verfalldatum (normalerweise 2–3 Monate) erklärt, dass sie ihr Engagement nicht verlängert. Wenn die Bank nicht verlängert, hat der Auftraggeber Zeit, eine neue Bank zu suchen, die die Verpflichtung übernimmt. Gelingt ihm dies nicht, wird das Stand-by L/C gezogen. Durch die Möglichkeit der mehrmaligen automatischen Verlängerung kann das einjährige Stand-by L/C eine langfristige Grundtransaktion absichern. Der Bürgschaftstext Der Text unserer Bürgschaftsverpflichtungen ist standardisiert und auf das OR abgestimmt. Dies gilt vor allem für die Abrufbedingungen (OR Art. 510, Abs. 3), die klar definiert sind. In Bezug auf den Verpflichtungsgrund kann der Text flexibel gestaltet werden. Bürgschaftsähnliche Garantietexte Trotz unserem Bestreben, die Texte unserer Garantien so klar und unmissverständlich wie möglich zu formulieren, sind «Mischformen» nicht immer vermeidbar. Ein Beispiel: Um zum Vertragsabschluss zu kommen, stimmen Sie Garantietextvorlagen zu, die nachträglich nicht mehr verändert werden können, da sie einen integrierten Bestandteil des Vertrages bilden oder im Akkreditiv wörtlich vorgeschrieben sind. Ein zweites Beispiel: Abstrakte Garantietexte werden durch zusätzliche «Klauseln» oder Bedingungen (die richtigerweise in den Vertrag und nicht in die Garantie gehören würden) «verwässert» und bekommen bürgschaftsähnlichen Charakter. Wie auf Seite 13 erwähnt, ist nicht die Bezeichnung, sondern der Wortlaut der Verpflichtung für deren Beurteilung massgebend. Text zu Bürgschaftsverpflichtungen siehe Mustersammlung, Nr. 6 20 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 20 04.06.13 09:59 Direkte oder indirekte Garantien? Garantien können grundsätzlich direkt an den Begünstigten oder indirekt über eine zweite Bank zugunsten des Begünstigten ausgestellt werden. Im letzteren Fall garantieren wir mittels Rückgarantie (Counter-Guarantee) gegenüber der ausländischen Bank für deren Verpflichtungen aus der Garantie. Direkte Garantie Abstrakte Garantie oder Bürgschaft Indirekte Garantie Im Verhältnis Auftraggeber/Bank des Auftrag gebers, Charakter der abstrakten Garantie Auftraggeber (Garantieschuldner) Auftraggeber (Garantieschuldner) Bank des Auftraggebers Bank des Auftraggebers = Ausstellerin der Garantie erteilt im Auftrag des Kunden unter der Rückhaftung der Bank einer zweiten Bank meist im Ausland den Auftrag zur Ausstellung der Garantie Zweite Bank = Ausstellerin der Garantie Begünstigter Begünstigter Ob eine Garantie direkt oder indirekt abgegeben werden kann, entscheidet sich vor allem durch die gesetzlichen Vorschriften im Lande des Begünstigten. Staatsbetriebe, zum Beispiel, verlangen in gewissen Ländern des Mittleren Ostens oder Osteuropas immer die Garantie einer lokalen Bank. 21 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 21 04.06.13 09:59 Oft wird auch eine ausländische Bank beauftragt, eine direkt an den Begünstigten adressierte Garantie weiterzuleiten. Das Einschalten einer Bank im Lande des Begünstigten ermöglicht die Kommunikation per SWIFT und spart somit Zeit. Gleichzeitig ist die Meldung authentiziert; der Begünstigte muss nicht noch abklären, ob die Garantie aus dem Ausland wirklich ordnungsgemäss unterschrieben ist. Obwohl eine zweite Bank eingeschaltet wird, handelt es sich nach wie vor um eine direkte Garantie. Gegenüber dem Begünstigten ist einzig die Bank des Auftraggebers verpflichtet. 22 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 22 04.06.13 09:59 Die Bankgarantie nach Anwendungsbereichen Wir verschaffen Ihnen anschliessend einen Über blick über die verschiedenen Garantietypen nach Anwendungsbereich, Zweck und Besonderheiten. 23 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 23 04.06.13 09:59 Art, Bezeichnung Anwendungsbereich Offert-/Bietungsgarantie vor allem im Export, bei Ausschreibungen («Tender» von Projekten Bid Bond Garantie de soumission Muster Nr. 1 An-/Vorauszahlungsgarantie sowohl im Export-Import-Geschäft als auch im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe Advance Payment Guarantee Garantie de restitution d’acompte Muster Nr. 2 Zahlungsgarantie tritt im Export-Import-Geschäft öfters an die Stelle eines Akkreditivs Payment Guarantee bei Lieferung gegen «offene Rechnung» Garantie de paiement Muster Nr. 3 Erfüllungsgarantie sehr verbreitet im Export-Import-Geschäft Performance Bond im Inland in Industrie, Handel und Gewerbe Garantie de bonne execution Muster Nr. 4 24 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 24 04.06.13 09:59 Zweck Besonderheiten gibt dem Käufer die Sicherheit, dass der Anbieter bei Zuschlag des Auftrages diesen auch annimmt resp. ausführt Offert-/Bietungsgarantien ziehen oft weitere Verpflichtungen nach sich, wie Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien in der Regel abstrakte, vielfach indirekte Garantien mit Laufzeit von 3 bis 6 Monaten Betrag zwischen 1 und 10% des Offertwertes Schutz gegen den Verlust im Export-Import-Geschäft meistens abstrakte Garantien, der geleisteten An-/Vorausim Inland vielfach Solidarbürgschaften zahlung bei Nicht- oder nicht vertragsgemässer Lieferung Laufzeit richtet sich nach der Liefer-/Produktionszeit der Ware Höhe der Garantie entspre chend dem Anzahlungsbetritt erst in Kraft nach Eingang der Anzahlung beim trag, mit Möglichkeit von Garantieauftraggeber Reduktion gegen Nachweis von erfolgter Teillieferung oder Arbeitsfortschritt gibt dem Verkäufer die Sicherheit für die Bezahlung von bestehenden und entstehenden Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Leistungen im Export-/Importbereich vor allem abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantien, im Inland vielfach Soli darbürgschaften Garantiefrist nicht zu knapp ansetzen, damit Zahlungsfrist voll ausgenützt werden kann (ansonsten prophylaktische Inanspruchnahme der Garantie!) Höhe richtet sich nach Umfang und Preis Sicherheit für den Fall, dass der Anbieter nicht in der Lage oder nicht gewillt sein sollte, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen im Exportgeschäft praktisch immer abstrakte Garantien, die verhältnismässig oft in Anspruch genommen werden mit dem Ziel, eine Verlängerung der Gültigkeit zu erwirken Betrag je nach Produkte gattung 5 bis 20% des Vertragswertes Laufzeit bis zur Vertragserfüllung, bis 2 Jahre, aber auch länger im Inland vor allem Bürgschaften oder bürgschaftsähn liche «Garantien» 25 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 25 04.06.13 09:59 Art, Bezeichnung Anwendungsbereich Kreditsicherungsgarantie grenzüberschreitend oder im Inland Guarantee securing a credit facility Garantie Muster Nr. 5 Konnossementsgarantie speziell für den Importeur bei fehlenden Dokumenten Letter of Indemnity (for missing B/L) Garantie pour connaissement manquant Rückgarantie Counter-Guarantee im Export, wenn im Land des Begünstigten z.B. auf grund gesetzlicher Bestimmungen keine Garantien ausländischer Banken akzeptiert werden Contre-garantie Zahlungsversprechen sowohl im Export-Import als auch im Inland Zahlungsverpflichtung Payment Undertaking Promesse de payer 26 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 26 04.06.13 09:59 Zweck Besonderheiten Sicherstellung von Kredit rückzahlungen, z.B. bei Krediten zugunsten auslän discher Tochterfirmen vorwiegend abstrakte Garantien zugunsten der kredit gebenden ausl. oder inl. Bank, gültig bis zur Kreditrück zahlung relativ häufig mit Verlängerungen verbunden als Kreditkartenkaution Mittel zum Ausschluss des Kursrisikos bei Kreditaufnahme und Rückzahlung in der betreffenden Landeswährung mutmasslichen Betrag für aufgelaufene Zinsen im Garantiebetrag einrechnen Sicherstellung zugunsten der Reederei oder Schiff fahrtsgesellschaft bei der Freigabe von eingetroffener Ware an den Importeur ohne Vorlage der Konnossemente die ausnahmslos abstrakten Garantien müssen mindestens 150% des Warenwertes decken – sie sind zudem immer unbefristet gültig, d.h., bis die Originalkonnossemente eingereicht werden unsere Rückhaftung gegenüber der ausl. Bank für deren Ausstellung der Garantie in unserem Auftrag resp. im Auftrag unseres Kunden Rückgarantien sind immer auf erste Anforderung zahlbar, ohne Einwendungen, d.h., die ausl. Bank wird uns aus unserer Rückgarantie in Anspruch nehmen, sobald seitens ihres Begünstigten ein Abruf vorliegt Siehe Seite 21 ff.: «indirekte Garantie» unwiderrufliche Zahlungs verpflichtung im Sinne der Annahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeit punkt einen bestimmten Betrag zu zahlen: gegen Vorlage einer Er klärung oder unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung im Sinne der Annahme einer Anweisung, zu einem festgelegten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag zu zahlen: gegen Vorlage einer Erklärung oder gegen Vorlage bestimmter, klar identifizierbarer Dokumente Siehe Seite 11: «Die Anweisung» gegen Vorlage bestimmter, klar identifizierbarer Dokumente 27 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 27 04.06.13 09:59 Weitere Garantietypen, mehrheitlich im Inland Art, Bezeichnung Anwendungsbereich Bauhandwerkerbürgschaft (Gewährleistung, Erfüllung) wird in der Praxis Bauhandwerker-«Garantie» genannt im Inland, Fabrikanten, Handwerker, Gewerbe Gerichtsgarantie bei Gerichtsverfahren Arrestkaution zugunsten von Arrestschuldner oder Arrestgläubiger Mietkaution Miete von Liegenschaften, Büroräumen, Lagerhallen etc. Solidarbürgschaften zugunsten öffentlich-rechtlicher Körperschaften und anderer Institutionen Bund, Kantone, Gemeinden Zoll, Post, SBB, Handelskammer etc. Steuerbehörde Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll Ihnen aber einen Überblick in konzentrierter Form vermitteln. 28 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 28 04.06.13 09:59 Zweck Besonderheiten Sicherstellung für die richtige Bürgschaften mit Laufzeit von ca. 2 Jahren Ausführung von Arbeiten und die Qualität der gelie meistens für 10% des Vertragswertes ferten Materialien tritt an die Stelle eines Barrückbehaltes tritt an die Stelle eines Bardepots je nach Gericht Bürgschaft oder abstrakte Garantie, immer unbefristet meistens lange Laufzeit Sicherheit für den Vermieter je nach Vermieter Bürgschaft oder abstrakte Garantie ist für die Erfüllung des Mietver- unsere Garantie unbefristet gültig und nach deren Hinfältrages (Mietzins, Wieder ligkeit an uns zurück zu senden. herstellung des Mietobjektes bei Auflösung des Mietverhältnisses) tritt an die Stelle eines Bardepots Sicherheit für die Be günstigten anstelle eines Bardepots Standardformulare, Texte der betreffenden Behörden oder Institutionen, praktisch immer unbefristet 29 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 29 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 1: Offert-/Bietungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier Import GmbH Kurfürstendamm DE-10000 Berlin Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 16. Januar 20xx Bietungsgarantie Kaution DOK-240012 F Sehr geehrte Damen und Herren Die Firma Export AG, Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, hat Ihnen unter Ihrer Ausschreibung Nr. 23456 vom 15. Januar 20xx ein Angebot für Werkzeugmaschinen im Gesamtwert von CHF 750‘000.– unterbreitet. Im Auftrag der Firma Export AG, CH-8022 Zürich verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, unabhängig davon ob das genannte Angebot für die Firma Export AG, CH-8022 Zürich, bindend ist und deshalb ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Angebotes und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben jeden Betrag bis maximal CHF 37‘500.– (siebenunddreissigtausendfünfhundert Schweizer Franken) zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, dass die Firma Export AG, CH-8022 Zürich das vorerwähnte Angebot ohne Ihre Einwilligung vor dessen Verfall zurückgezogen hat oder es unterlassen hat, den ihr aufgrund Ihrer Angebotsbedingungen zugeschlagenen Kontrakt zu unterzeichnen oder die gemäss Ausschreibung nach Unterzeichnung des Kontraktes vorgesehene Erfüllungsgarantie nicht ausgestellt hat. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 30 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 30 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 1: Bid Bond Financial Institutions & Multinationals Address Per Kurier Import Ltd 12, Queens Road Hongkong Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zurich, 16th January 20xx Bid Bond Kaution DOK-240001 F Dear Sirs, Messrs Swissexporters Ltd., Musterstrasse 5, CH-8022 Zürich, submitted their bid for the supply of tooling machinery under your tender dated 15th January 20xx in the total amount of CHF 750‘000.–. At the request of Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, we hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, regardless whether such bid is in any way binding upon Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich, and therefore irrespective of any legal effects of such bid and waiving all rights of objection and defense arising from such legal effects, any amount up to CHF 37‘500.– (thirtyseventhousandfivehundred Swiss Francs) upon receipt of your signed request for payment stating that Messrs Swissexporters Ltd., CH-8022 Zürich have withdrawn their offer before its expiry date without your consent or have failed to sign the contract awarded to them in the terms of their offer or have failed to open the performance bond foreseen in the tender upon signature of the contract The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder. For the purpose of identification your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank 31 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 31 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 2: Anzahlungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-1000 Berlin Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 17. Januar 20xx Anzahlungsgarantie Kaution DOK-240002 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben am 15. Januar 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 500‘000.– abgeschlossen. Nach diesem Vertrag werden Sie der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, eine Anzahlung in Höhe von CHF 100‘000.– (20% des Totalpreises) leisten. Der Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung im Falle der Nichtlieferung oder nicht vertragsgemässen Lieferung der Ware soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, den Anzahlungsbetrag bis maximal CHF 100‘000.– (einhunderttausend Schweizer Franken) zurückzuerstatten, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT-Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. Juli 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Diese Garantie tritt erst in Kraft nach Erhalt des Anzahlungsbetrages durch die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 32 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 32 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 2: Advance Payment Guarantee Financial Institutions & Multinationals Address Per Kurier Hongkong Machinery Ltd. 12, Hartcourt Road Hongkong Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zurich, 17th January 20xx Advance Payment Guarantee Kaution DOK-240003 F Dear Sirs, You concluded a contract nr. 34512 dated 15th January 20.. with Messrs Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, for the supply of tooling machinery at a total price of CHF 500‘000.–. According to the contract you will make an advance payment of CHF 100‘000.– (20% of the total price) to Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich. As security for the claim for the refund of the advance payment, in the event that the merchandise is not delivered in conformity with the terms of the contract, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich, we hereby irrevocably undertake to refund to you on your first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to CHF 100‘000.– (onehundredthousand Swiss Francs) upon your written request for payment and your written confirmation that Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich have failed to deliver the ordered merchandise or not delivered the merchandise as specified in the above mentioned contract. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated Swift through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated Swift to this effect. Our guarantee is valid until 15th July 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee enters in force only after receipt of the advance payment by Messrs Muster AG, CH-8038 Zürich. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank 33 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 33 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 3: Zahlungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier Furnier- und SpanplattenHandels AG DE-80000 München Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 17. Januar 20xx Garantie Kaution DOK-240008 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben mit der Firma Euroimpex AG, Musterstrasse 28, CH-8008 Zürich, am 10. März 20xx einen Vertrag Nr. 12345 für die Lieferung von Spanplatten zum Preise von EUR 180‘000.– abgeschlossen. Die Bezahlung der Ware soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Euroimpex AG, CH-8008 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal EUR 180‘000.– (einhundertachtzigtausend Euro) zu bezahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach Sie a) der Firma Euroimpex AG die unter dem eingangs erwähnten Vertrag bestellte Ware vertragsgemäss geliefert und b) im Ausmasse des unter dieser Garantie verlangten Betrages bei Fälligkeit keine Zahlung erhalten haben. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem SWIFT einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme mit internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte SWIFT Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Mit freundlichen Grüssen Zürcher Kantonalbank 34 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 34 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 3: Payment Guarantee Financial Institutions & Multinationals Address Per Kurier Japanese Scrap Refinery Ltd. Taodori 18, 1-Chome Higashi-Ku Tokyo / Japan Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zurich, 17th January 20xx Payment Guarantee Kaution DOK-240004 F Dear Sirs, You concluded a contract nr. 6789 with Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, on 10th March 20xx for the supply of aluminium casting scrap at a price of JPY 1‘250‘000.–. As security for the payment of the merchandise, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur, we hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to JPY 1‘250‘000.– (onemilliontwohundredandfifthythousand Japanese Yen) upon receipt of your written request for payment and your written confirmation that a) you have delivered the merchandise to Messrs Metallverwertungs AG, Musterstrasse 28, CH-8400 Winterthur in conformity with the contract and that b) you have not received payment on the due date for the sum claimed under this guarantee. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by authenticated SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 29th September 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank 35 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 35 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 4: Erfüllungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier A. Huber GmbH Werkzeugmaschinen DE-1000 Berlin Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 17. Januar 20xx Erfüllungsgarantie Kaution-DOK 220135 F Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben am 16. Mai 20xx mit der Firma Muster AG, Musterstrasse 11, CH-8038 Zürich, einen Vertrag Nr. 34512 für die Lieferung von Werkzeugmaschinen zum Preis von total CHF 1‘500‘000.– abgeschlossen. Diese Lieferung soll durch eine Bankgarantie sichergestellt werden. Im Auftrage der Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Vertrages und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal CHF 150‘000.– (einhundertfünfzigtausend Schweizer Franken) zu zahlen, gegen Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung und Ihre schriftliche Bestätigung, wonach die Firma Muster AG, CH-8038 Zürich, die bestellte Ware nicht, oder nicht wie im eingangs erwähnten Vertrag umschrieben, geliefert hat und dass Ihnen demzufolge ein Ausfall im anbegehrten Betrag erwachsen ist. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Aus Identifikationsgründen ist uns Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung unter dieser Verpflichtung durch eine erstklassige Bank zuzuleiten, mit deren Bestätigung, dass sie rechtmässig unterzeichnet ist. Eine Inanspruchnahme kann auch mit ordnungsgemäss authentisiertem Swift einer erstklassigen Bank erfolgen, unter Wiedergabe des vollen Wortlautes Ihrer Zahlungsaufforderung sowie mit deren Bestätigung, dass sie rechtsmässig unterzeichnet ist und dass sie das Original Ihrer Inanspruchnahme per internationalem Kurier an uns weitergeleitet hat. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder authentisierte Swift Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Unsere Garantie ist gültig bis 15. September 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 36 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 36 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 4: Performance Bond Financial Institutions & Multinationals Address Per Kurier Singapore Machinery Ltd. 12, Central Road Singapore Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 17th September 20xx Performance Bond Kaution DOK-240563 F Dear Sirs, You have concluded a contract No. 34512 on 16th May 20xx with Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, for the delivery of tooling machinery at a total price of CHF 1’500’000.–. As security for the due performance of the delivery, a guarantee by a bank shall be furnished. At the request of Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, we herewith irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned contract and waiving all rights of objection and defense arising from said contract, any amount up to CHF 150’000.– (onehundredandfiftythousand Swiss Francs) upon receipt of your duly sigend request for payment and your written confirmation that Messrs Muster Ltd., Feldeggstrasse 11, CH-8038 Zurich, Switzerland, have failed to deliver the ordered merchandise or not delivered such merchandise as specified in the above mentioned contract and that as a consequence you have suffered a loss equalling the amount requested under this Performance Bond. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. For the purpose of identification, your request for payment in writing has to be presented to us through the intermediary of a first rate bank confirming that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim is also acceptable if transmitted to us in full by duly encoded SWIFT through a first rate bank confirming that your original claim has been sent to us by international courier service and that the signatures thereon are legally binding upon you. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the duly encoded SWIFT to this effect. Our guarantee is valid until 15th September 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This Performance Bond is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zurich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank 37 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 37 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 5: Kreditsicherungsgarantie Financial Institutions & Multinationals Adresse Per Kurier Deutsche Bank AG Königsallee DE-40000 Düsseldorf Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 17. Januar 20xx Garantie Kaution DOK-240006 F Sehr geehrte Damen und Herren Als Deckung für einen Kredit, den Sie der Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, DE-4000 Düsseldorf, zu gewähren bereit sind, verpflichten wir uns hiermit unwiderruflich, Ihnen auf Ihre erste Anforderung hin, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkung des eingangs erwähnten Kreditverhältnisses und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben, jeden Betrag bis maximal EUR 250‘000.– (zweihundertfünfzigtausend Euro) Kapital, Zinsen und Nebenkosten eingeschlossen, zu zahlen, gegen Ihre schriftliche oder mit geschlüsseltem SWIFT übermittelte Zahlungsaufforderung, versehen mit der Erklärung, dass die Firma Muster AG, Filiale Düsseldorf, Ihnen einen Betrag bei Fälligkeit nicht zurückbezahlt hat, der dem unter dieser Garantie verlangten Betrag entspricht. Die Inanspruchnahme gilt als erfolgt, wenn entweder die schriftliche oder geschlüsselte Telex/Swift Zahlungsaufforderung in unserem Besitze sind. Jede unter dieser Garantie geleistete Zahlung erfolgt in Reduktion unserer Verpflichtung. Diese Garantie ist gültig bis 1. Juni 20xx (zweitausendxx) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern die Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist. Für diese Garantie gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 38 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 38 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 5: Guarantee securing a credit facility Financial Institutions & Multinationals Address Per Kurier Standard Chartered Bank Colombo Main Office Colombo / Sri Lanka Prime Tower Hardstrasse 201 CH-8005 Zurich Postal address: P.O. Box, CH-8010 Zurich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zurich, 17th January 20xx Guarantee Kaution DOK-240007 F Dear Sirs, As security for a credit which you will grant to National Enterprises Ltd., Janadhipathi Mawatha, Colombo 1, we, Zürcher Kantonalbank, Head Office, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich, hereby irrevocably undertake to pay you on first demand, irrespective of the validity and the legal effects of the above mentioned credit relationship and waiving all rights of objection and defense arising from said credit relationship, any amount up to USD 250‘000.– (twohundredandfiftythousand US Dollar) (principal, interest and all other charges included), upon receipt of your duly signed request for payment by international courier service or by authenticated SWIFT stating that International Enterprises Ltd., Colombo 1, has not reimbursed to you on maturity an amount equivalent to the amount claimed under this guarantee. Your claim will be considered as having been made once we are in possession of your written request for payment or the authenticated SWIFT to this effect. The total amount of this guarantee will be reduced by any payment effected by us thereunder. Our guarantee is valid until 1st June 20xx (twothousandxx) and expires in full and automatically if your claim has not been made on or before that date. This guarantee is governed by Swiss law, place of jurisdiction is Zürich 1. Yours faithfully, Zürcher Kantonalbank 39 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 39 04.06.13 09:59 Mustersammlung – Nr. 6: standardisierter Bürgschaftstext Financial Institutions & Multinationals Adresse Per A-Post Huber AG Werkzeugmaschinen 8762 Schwanden Prime Tower Hardstrasse 201 8005 Zürich Briefadresse: Postfach, 8010 Zürich SWIFT ZKBKCHZZ80A Zürich, 1. Juni 20xx Bürgschaftsverpflichtung Kaution DOK-240838 F Sehr geehrte Damen und Herren Die Zürcher Kantonalbank, Hauptsitz, Bahnhofstr. 9, 8001 Zürich, verpflichtet sich, für die richtige Erfüllung der von Firma Muster AG Feldeggstrasse 11 8038 Zürich gegenüber Huber AG Werkzeugmaschinen 8762 Schwanden laut Vertrag Nr. 11202 vom 15.02.20xx eingegangenen Verpflichtungen (Gewährleistungsgarantie) betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen Typ Y650 EL: Sicherstellung von 15 % des Totalwertes von CHF 1‘200‘000.00 als Bürge solidarisch im Sinne von Art. 492 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes bis zum Höchstbetrage von CHF 180‘000.00 (einhundertachzigtausend Schweizer Franken) zu haften. Diese Bürgschaft ist gültig bis und mit 31. Dezember 20xx (zweitausend xx) und erlischt ohne weiteres, wenn der Gläubiger nicht binnen 4 Wochen nach Ablauf dieser Frist seine Forderung gemäss Art. 510, Abs. 3, des Schweizerischen Obligationenrechtes geltend macht und dies der Bank innert der gleichen Frist durch eingeschriebenen Brief mitteilt. Ist die Forderung in diesem Zeitpunkt noch nicht fällig, so erlischt die Bürgschaft gleichwohl, falls der Gläubiger nicht innerhalb derselben 4 Wochen der Bank durch eingeschriebenen Brief davon Kenntnis gibt und ihr seine Forderung, unter Angabe des Fälligkeitstermins, anmeldet. Freundliche Grüsse Zürcher Kantonalbank 40 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 40 04.06.13 09:59 Stand-by Letter of Credit Der Stand-by Letter of Credit ist ein Instrument zur Garantierung von Zahlungen und Leistungen (z.B. Bezahlung von Warenlieferungen, Sicherung von Offerten, Erfüllung von Werkverträgen usw.). Der Stand-by Letter of Credit ist in der Form ein Akkreditiv im Zweck aber eine Garantie. Wie die Garantie wird er nur gezogen, wenn der Hauptschuldner (z.B. Käufer) seiner vertrag lichen Verpflichtung nicht nachkommt. Er übernimmt in Ländern, in denen Banken keine Garantien abgeben dürfen (z.B. in den USA), die Aufgaben der bei uns gebräuchlichen Bankgaran tien. Man trifft den Stand-by Letter of Credit häufig im internationalen Ölgeschäft an. 41 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 41 04.06.13 09:59 Ihr Garantieauftrag – unser Abwicklungsservice Ihr Auftrag an die Bank Ein vollständig ausgefülltes Auftragsformular ist für Sie die beste Gewähr für eine prompte und fachgerechte Ausführung Ihres Auftrages. Benützen Sie unser Auftragsformular, welches Ihnen gleichzeitig als Checkliste dient. Auf der nächsten Seite zeigen wir, wie der Auftrag zur Erfül lungsgarantie (Mustersammlung Nr. 4), ausgestellt auf unserem praktischen Formular, aussieht. Auf den darauf folgenden Seiten finden Sie unsere Checkliste zum Auftragsformular. 42 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 42 04.06.13 09:59 Ausgefülltes Auftragsformular zur Erfüllungsgarantie Auftrag für eine Bankgarantie Bitte führen Sie diesen Auftrag wie folgt aus: Auftraggeber Firma/Name/Vorname Strasse, Nr./Postfach PLZ/Ort Muster AG Musterstrasse 11 8038 Zürich Verpflichteter/Hauptschuldner (falls nicht identisch mit Auftraggeber) Firma/Name/Vorname Strasse, Nr./Postfach PLZ/Ort Währung CHF 150‘000.00 Betrag (= 10.0 % vom Gesamtpreis) Kontaktperson Telefon-Nr. u/Ref. Peter Muster 044 292 00 00 pm Garantiebegünstigter Firma/Name/Vorname A. Huber GmbH Strasse, Nr./Postfach Werkzeugmaschinen PLZ/Ort D-10000 Berlin Land Befristung (Verfall) 15. September 2013 ohne Befristung Rechtsform Garantie Einfache Bürgschaft Solidarbürgschaft Sicherungszweck Offerte (Bid Bond) Handwerkerbürgschaft Kreditsicherung Kreditkarte Anzahlung Zahlung Miete Gewährleistung Erfüllung (Performance Bond) bestätigte Anweisung (OR 468) Text gemäss unterzeichneter Beilage Sprache (Bankgarantie ist auszustellen in...) deutsch englisch Standby Letter of Credit französisch Verpflichtungsgrund (Angaben zur Offerte; Vertrag; Warenbeschreibung; Dienstleistung; Gesamtwert; etc.) Erfüllung des Vertrages Nr. 34512 vom 16.05.20xx betreffend die Lieferung von Werkzeugmaschinen im Gesamtwert von CHF 1‘500‘000.00 Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013) 1/4 43 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 43 04.06.13 09:59 Einschaltung einer Drittbank Die Bankgarantie erstellen lassen durch (indirekte Garantie mit Rückhaftung Zürcher Kantonalbank): Drittbank: SWIFT-Code (sofern bekannt): Die Bankgarantie unverbindlich weiterleiten lassen durch Drittbank: SWIFT-Code (sofern bekannt): Zusatzinformationen/Bemerkungen Die Original-Bürgschaft/Garantie ist zu senden an (falls keine Drittbank eingeschaltet wird): mich/uns per Post (Spesen zu Lasten Auftraggeber) Begünstigten per Kurier -> ins Ausland zwingend (Spesen zu Lasten Auftraggeber) Auf diesen Bankgarantieauftrag finden die beiliegenden «Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien» sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zürcher Kantonalbank Anwendung. Ich/wir habe/n diese zur Kenntnis genommen und erkläre/n mich/uns damit einverstanden. Belastung der Kommissionen und Spesen auf mein/unser Konto Nr. 1111-0000.222 Ort und Datum Zürich, 13. Januar 20xx Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift(en) des Auftraggebers Zutreffendes mit X bezeichnen Auftrag für eine Bankgarantie (Ausgabe 2013) 2/4 44 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 44 04.06.13 09:59 Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien 1. Wichtige Merkmale der abstrakten Bankgarantie Verlangt der Begünstigte einer abstrakten Bankgarantie (d.h. einer Bankgarantie, in der die Geltendmachung von Einreden aus dem gesicherten Grundgeschäft ausgeschlossen ist) in formell korrekter Weise Zahlung, so muss die Zahlung umgehend und unabhängig davon geleistet werden, ob die vom Bankgarantiebegünstigten abgegebenen Erklärungen zutreffen oder nicht (z.B. dass die vertragliche Leistung fällig ist oder dass die vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt worden sind). Ohne eindeutige Beweise für ein rechtsmissbräuchliches oder betrügerisches Vorgehen des Bankgarantiebegünstigten kann die Zahlung unter einer abstrakten Bankgarantie nicht mit Einwendungen oder Einreden (z.B. mit fehlender Fälligkeit oder vertragskonformer Erfüllung der gesicherten Leistung oder anderen Einreden aus dem Grundgeschäft) verweigert werden. Dies gilt auch dann, wenn die gesicherte Leistung unverschuldet (z.B. wegen höherer Gewalt: Streik, Krieg, Naturkatastrophen usw.) nicht erbracht werden kann. Im Unterschied dazu kann die Zürcher Kantonalbank (nachstehend «Bank») bei Abgabe einer Solidarbürgschaft oder einer Einfachen Bürgschaft die Zahlung gestützt auf solche nachgewiesenen Einreden und Einwendungen aus dem Grundgeschäft verweigern (vgl. OR Art. 492 ff., insbesondere OR Art. 502). 2. Indirekte Bankgarantie (Rückgarantie/ «counter guarantee») Die unter Ziffer 1 für abstrakte Bankgarantien erwähnten wichtigen Merkmale gelten auch in den Fällen, in denen eine abstrakte Bankgarantie durch Vermittlung und Rückhaftung (counter guarantee) der Bank von einem anderen, in der Regel ausländischen Bankinstitut (nachstehend «Garantiebank») ausgestellt wird (indirekte Bankgarantie). Derartige indirekte Bankgarantien unterstehen grundsätzlich dem Recht des Landes der Garantiebank. Eine Überprüfung der Berechtigung einer Inanspruchnahme nach ausländischem Landesrecht ist der Bank nicht möglich. Die Garantiebank kann von der Bank die Ausstellung einer Rückgarantie verlangen, deren Text sich in der Regel nach den Vorgaben der Garantiebank richtet. Die der Bank von der Garantiebank in Rechnung gestellten Kommissionen sowie sämtliche anderen aus der Unterstellung unter fremdes Recht allenfalls entstehenden Kosten (inkl. Anwaltshonorare usw.) werden dem Auftraggeber weiterbelastet. 3. Bankgarantietexte Die Bank verwendet für die Abfassung der Bankgarantien in der Regel ihre Mustertexte, die gemäss dem schweizerischen Recht ausgestellt sind, sofern nicht die Natur des zu sichernden Geschäfts oder besondere (von der Bank akzeptierte) Instruktionen des Auftraggebers Abweichungen davon erforderlich machen. 4. Dokumentenprüfung Die Bank prüft bei allen Erklärungen und Dokumenten, die unter einer Bankgarantie vorzulegen sind, ob sie ihrer äusseren Aufmachung nach den Bedingungen der Bankgarantie entsprechen. Die Bank hat dabei weder Unterschriften auf ihre Echtheit noch Erklärungen auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. 5. Entgelt, Verwendungsersatz und Belastungen Der Auftraggeber schuldet der Bank eine Kommission für die Geltungsdauer der Bankgarantie. Die Kommission ist ab Datum der Ausstellung und danach periodisch zu Beginn der nächsten Periode fällig. Sie kann von der Bank bei einer veränderten Risikoeinschätzung jederzeit angepasst werden. Der Auftraggeber hat der Bank sämtliche Kosten, Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit dem Bankgarantieauftrag entstehen (Auslagen- und Verwendungsersatz, Kommissionen und Spesen usw., die der Bank selbst entstehen oder ihr von Drittbanken in Rechnung gestellt werden sowie sämtliche Kosten allfälliger Gerichts- und Rechtsverfahren im In- und Ausland). Die Bank ist berechtigt, das Konto des Auftraggebers für alle Ansprüche aus dem Bankgarantieauftrag zu belasten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für diese auf erstes Verlangen der Bank (Pfand-) Deckung anzuschaffen. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche räumt der Auftraggeber der Bank für alle Kosten, Aufwendungen und Schäden aus dem Bankgarantieauftrag ein Pfandrecht an sämtlichen Forderungen von ihm gegen die Bank ein. Die Bank ist berechtigt, die von ihr Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien (Ausgabe 2013) 3/4 45 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 45 04.06.13 09:59 eingeleiteten oder einzuleitenden Verfahren nicht weiterzuverfolgen oder gegen die Bank gerichtete Verfahren zu Lasten des Auftraggebers anzuerkennen, wenn der Auftraggeber von der Bank gewünschte Kostenvorschüsse für Gerichts- und Rechtsverfahren nicht leistet. 6. Ablehnung eines Bankgarantieauftrags und Befreiung der Bank Die Bank kann die Ausstellung einer Bankgarantie oder einen Antrag auf Verlängerung der Bankgarantie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zudem ist die Bank bei Kündigung der die ausgestellte Garantie betreffenden Kreditlimite sowie im Falle von unbefristeten oder überjährigen Bankgarantien berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass die Bank innert 30 Kalendertagen aus ihrem laufenden Eventualengagements befreit wird (z.B. durch Ablösung). Sollte eine vollständige Befreiung der Bank nicht oder nur teilweise innerhalb der vorstehenden Frist erwirkt werden oder erweist sich die vollständige Befreiung von vornherein als unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Gegenwert des ausstehenden Eventualengagements in entsprechender Währung und Höhe auf erstes Begehren der Bank auf die von ihr bezeichneten Konti einzuzahlen oder andere der Bank genehme Deckung beizubringen. Mit der Einzahlung auf diese Konti oder dem Übertrag anderer Deckung gelten die dadurch bewirkten Guthaben als der Bank vom Auftraggeber zur Sicherung des Rückgriffs aus den bestehenden Eventualengagements verpfändet. 7. Abtretung Die Bank ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten unter der Bankgarantie ganz oder teilweise, mit allen Sicherheiten und Nebenrechten, an eine Drittpartei in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere für Zwecke der Verbriefung, Unterbeteiligungen oder Erlangung von Versicherungsschutz, zu übertragen und der Drittpartei alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Bankgarantie zur Verfügung zu stellen. 8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Betreibungsort Der vorliegende Auftrag sowie alle aus dem Auftrag resultierenden Verfahren unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz sowie – vorbehältlich anderweitiger zwingender Gerichtsstandsbestimmungen – ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zürich 1. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht oder Betreibungsort zu belangen. Bedingungen und Hinweise für die Ausstellung von Bankgarantien (Ausgabe 2013) 4/4 46 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 46 04.06.13 09:59 Checkliste für den Garantieauftrag Auftraggeber Ihr Firmenname sowie Ihre Domiziladresse mit Strasse und Hausnummer. Verpflichteter/Hauptschuldner Treten allenfalls nicht Sie selbst, sondern eine Zweitfirma, zum Beispiel eine Tochterfirma, als Verpflichteter oder Schuldner in der Garantie in Erscheinung? Wenn ja, genaue Adresse einsetzen (sonst Feld leer lassen). Garantiebegünstigter Firmenname und komplette Adresse der Begünstigten Währung/Betrag/% vom Gesamtpreis Maximaler Garantiebetrag in der von Ihnen gewünschten Währung Befristung/ohne Befristung Grundsätzlich immer eine Befristung/ Verfalldatum anstreben (Ausnahme z.B. öffentliche Körperschaften). Vermeiden Sie unklare Begriffe wie z.B. «nach provisorischer Abnahme». Sicherungszweck Worum geht es? Was muss ich absichern lassen? Wird ein Wortlaut (gem. unterzeichneter Beilage) vorgeschrieben? Haben Sie eine Textvorlage (z.B. Anhang zum Kaufvertrag) erhalten? Wenn ja, bitte dem Auftrag beilegen, versehen mit Ihrer rechtsgültig unterzeichneten Erklärung, dass Sie mit dem Wortlaut einverstanden sind. (dies wiederum bedingt jeweils auch unser Einverständnis) Sprache (Bankgarantie ist auszustellen in …) Wir stellen Bankgarantien in deutsch, englisch oder französisch aus (Rückgarantien in englisch). Verpflichtungsgrund Je mehr wir über den Zweck der Bankgarantie wissen, je mehr Daten wie Vertragsnummer etc. wir von Ihnen erhalten, desto präziser wird die Bankgarantie lauten (siehe Mustersammlung). Rechtsform Handelt es sich um eine abstrakte Garantie oder,um eine Bürgschaft nach CH-Recht oder um ein Standby L/C mit Akkreditiv-Charakter? 47 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 47 04.06.13 09:59 Einschaltung einer Drittbank a)Eine Rückgarantie (counter-guarantee) erstellen an eine Drittbank die wiederum eine lokale Garantie herausgibt – Swift-Adresse der Drittbank angeben. b)Eine direkte Garantie unverbindlich weiterleiten lassen durch eine Drittbank – Swift-Adresse der Drittbank angeben. Zusatzinformationen Spezielle Versandinstruktionen, Zusatzangaben, Angaben zu Vertrag, etc. Die Original-Bürgschaft/Garantie ist zu senden an (falls keine Drittbank eingeschaltet wird): mich/uns: an den Auftraggeber der Bürgschaft/Garantie Begünstigten: an die Begünstigten der Bürgschaft/Garantie Per Post: innerhalb der Schweiz per APost (Spesen zu Lasten Auftraggeber) Per Kurier: ins Ausland immer per Kurierdienst (Spesen zu Lasten Auftraggeber) Belastung der Kommissionen und Spesen auf mein Konto Nr. Auf welchem ihrer Konti bei uns dürfen wir Ihnen unsere Kommissionen und Spesen belasten? Wir sind nicht ermächtigt, diese Kosten einem Konto des Begünstigten zu belasten! Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige (Unterschrift(en) Ihre Bankgarantieaufträge müssen rechtsgültig unterzeichnet sein. Allfällige Bevollmächtigte müssen nicht nur zur Kreditbenützung, sondern auch zur Kreditaufnahme berechtigt sein 48 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 48 04.06.13 09:59 Wir führen Ihren Auftrag aus Aufgrund Ihres Auftrages und allfälliger durch Sie zur Verfügung gestellter Daten stellen unsere Spezialisten die gewünschte Garantie aus. Wie Sie aus den vorangehenden Kapiteln erfahren haben, bestehen Standardtexte oder doch wenigstens zu beachtende Inhaltsmerkmale für Garantietexte. Vielfach müssen aber spezifische Er fordernisse eines Geschäftes bei der Ausgestaltung des Garantietextes mit berücksichtigt werden. Vergleichen Sie dazu Seite 18 «Die Garantie texte und die indirekte Garantie» Im Gespräch mit Ihnen entsteht dann ein massgeschneiderter Text, der Ihre Interessen möglichst weitgehend wahrnimmt, jedoch auch den Gegeben heiten im Lande des Begünstigten nach Möglichkeit Rechnung trägt. Ihre Haftung uns gegenüber Mit Ihrem Garantieauftrag an uns übernehmen Sie gleichzeitig uns gegenüber die volle Ersatzpflicht für alle finanziellen Folgen, die uns aus der Übernahme resp. Ausstellung der Garantieverpflichtung erwachsen könnten. Kommissionen und Gebühren Unsere Kommissionen, die wir Ihnen pro Quartal oder Bruchteil jeweils im Voraus belasten, decken unser Kreditrisiko, unser Risiko für die Abwicklung, unsere Kosten für Arbeit und die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Dazu kommen allfällige Gebühren für die Übermittlung der Garantie per SWIFT etc. oder Kurierspesen für Versand ins Ausland. Bei indirekten Garantien verrechnet auch die Zweitbank Kommissionen und Spesen. Die Höhe des Kommissionssatzes richtet sich nach dem Zweck der Garantie sowie der Art der Deckung, die Sie uns zur Verfügung stellen. 49 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 49 04.06.13 09:59 Abänderungen von Garantien während ihrer Gültigkeit Gründe für eine Abänderung Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Garantie nach Ausstellung abgeändert oder gar ersetzt werden muss, wie z.B.: Die Vertragsbedingungen sind nach träglich abgeändert worden und die Kaution muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden in Bezug auf: – Text – Gültigkeitsdauer – Betrag Trotz vorheriger Übereinkunft kann sich der Begünstigte mit dem Text nicht einverstanden erklären und verlangt einen neuen Text oder eine neue Garantie. Voraussetzungen für eine Ab änderung Bei der Ausstellung der Garantie haben wir uns, in Ihrem Auftrag, dem Begünstigten gegenüber gemäss Garantiewortlaut verpflichtet. Während der Gültigkeit der Garantie können wir diese deshalb auf Ihren Wunsch nur unter der Voraussetzung abändern, dass der Begünstigte uns ausdrücklich dazu ermächtigt oder wenn mit dem Einverständnis des Begünstigten von vornherein gerechnet werden kann. Verlängerung der Gültigkeit, Erhöhung des Betrages Der Anstoss zu einer Verlängerung der Gültigkeit oder zur Erhöhung des Betrages kann sowohl von Ihnen als Auftraggeber als auch vom Begünstigten kommen. Auf Ihren Wunsch (und unser Einverständnis vorausgesetzt) nehmen wir eine Erhöhung des Kautionsbetrages oder eine Fristverlängerung vor, ohne vorerst die Zustimmung des Begünstigten einzuholen (die Qua lität der Garantie wird für den Begüns tigten dadurch verbessert). Kommt der Wunsch vom Garantiebegünstigten, ist er oft in die Form «extend or pay» gekleidet. Eine Verlängerung erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Auftrag hin. «extend or pay», siehe auch Seite 53 ff. 50 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 50 04.06.13 09:59 Reduktion der Gültigkeit und des Betrages Verkürzungen der Gültigkeit oder Reduktion des Garantiebetrages können nur mit – oder vorbehältlich – dem schriftlichen Einverständnis des Be günstigten vorgenommen werden (auch wenn Sie uns ausdrücklich dazu beauftragen!). Textänderungen Auch Textänderungen können nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen dem Auftraggeber und dem Begünstigten sowie mit unserer Zustimmung vorgenommen werden. 51 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 51 04.06.13 09:59 Inanspruchnahme einer Garantie oder Bürgschaft Abstrakte, auf erste Anforderung zahlbare Garantie Die Inanspruchnahme einer Garantie bedeutet, dass der Begünstigte die Zahlung des garantierten Betrages von uns verlangt, weil – nach seiner Ansicht – z.B. Sie als Lieferant, in dessen Auftrag wir die Garantie ausgestellt haben, Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachgekommen sind. Bei einer abstrakten Garantie genügt die formell richtige, schriftliche Bestätigung dieses Tatbestandes – bei einer Zahlungssicherungsgarantie (Mustersammlung Nr. 3) z.B. die Bestätigung, dass der verlangte Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt wurde und dem Begünstigten deshalb ein Schaden in der genannten Höhe entstanden ist. Selbstverständlich prüfen wir a) die Identität der den Betrag abrufenden Partei und b) ob die Inanspruchnahme innerhalb der Gültigkeit der Garantie erfolgt. Sofern die obigen Kriterien erfüllt sind, müssen wir – aufgrund des Garantietextes – den verlangten Betrag ohne Verzug bezahlen (mit dem Vermerk: «In Erledigung/Reduktion unserer Garantie Nr. ...») und Ihnen den Gegenwert belasten. Vor unserer Zahlung werden wir Sie der guten Ordnung halber orientieren. Einwendungen Ihrerseits (auch wenn diese nach Ihrer Meinung berechtigt sind) können wir aber – im Gegensatz zur Bürgschaft – nicht entgegennehmen, d.h., Sie müssten gegebenenfalls den durch uns aus der Garantie bezahlten Betrag vom Begünstigten wieder einfordern oder ihn nötigenfalls auf dem Rechtsweg geltend machen. Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahmen von abstrakten Garantien sind sehr selten. Häufiger ist hingegen die auf Seite 53 erläuterte Formel «extend or pay» anzutreffen. Das Risiko einer willkürlichen Beanspruchung von abstrakten Garantien kann unter gewissen Voraussetzungen bei der schweizerischen Exportrisikoversicherung SERV versichert werden. SERV = Schweizerische Exportrisikoversi cherung 52 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 52 04.06.13 09:59 Bürgschaft Es handelt sich bei der Bürgschaft um eine akzessorische Verpflichtung, die das Schicksal der Schuld teilt. Im Gegensatz zur abstrakten Garantie werden wir Ihnen im Falle einer Inanspruchnahme der Bürgschaft das Schreiben des Begünstigten vorerst zur Prüfung und Stellungnahme zustellen. Ihre allfälligen Einwendungen werden wir alsdann an den Begünstigten weiterleiten. Eine Zahlung unter der Bürgschaft werden wir somit nur mit Ihrem Einverständnis oder, im Streitfall, aufgrund eines gerichtlichen Entscheides vornehmen. Der Begünstigte muss seine Forderung jedoch spätestens «binnen 4 Wochen» nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bürgschaft auf dem Rechtsweg geltend machen. «extend or pay» Mit dieser vor allem im Geschäft mit Ländern des Nahen und des Mittleren Ostens auftauchenden Formel wird seitens des Begünstigten im Bestimmungsland (meistens indirekte Garantien) vor Ablauf der Gültigkeit der Garantie eine Verlängerung angestrebt resp. erzwungen. Als Exporteur müssen Sie darauf gefasst sein, dass vor allem Erfüllungs-/ Gewährleistungsgarantien länger als ursprünglich erwartet in Kraft bleiben werden. Solange wir seitens des Begünstigten oder, bei indirekten Garantien (Seite 21), von der von uns beauftragten Bank keine Entlastung aus unserer Rückgarantie erhalten haben, können auch wir Sie nicht aus Ihrem Engagement uns gegenüber entlassen. OR 510, Abs. 3 53 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 53 04.06.13 09:59 Verfall, Ausbuchung, Entlastung: wann? Befristete Garantien Bereits bei der Ausstellung der Garantie legen wir den Grundstein für eine problemlose spätere Ausbuchung. Mit der Formulierung «Unsere Garantie ist gültig bis (Datum) und erlischt automatisch und vollumfänglich, sofern eine Inanspruchnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist» buchen wir die Garantie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer aus (ohne die Garantieurkunde zurückzuverlangen) und entlassen Sie aus Ihrer Haftung. Unbefristete Garantien Im Gegensatz zu zeitlich befristeten Garantien müssen unbefristete Garantien im Original an uns zurückgesandt werden. Erst dann sind wir aus unserer Verpflichtung gegenüber dem Begünstigten entlassen und können Sie aus Ihrer Rückhaftung uns gegenüber entbinden. Es ist primär Ihre Aufgabe, den Begünstigten dazu zu bewegen, die Garantieurkunde freizugeben – notfalls auf dem Rechtswege. Problematisch wird es, wenn die Rückgabe der Garantieurkunde resp. die Entlassung aus unserer Verpflichtung von gewissen, durch uns nicht beeinflussbaren Handlungen oder nicht überprüfbaren Tatbeständen abhängig gemacht wurde (aufgrund seinerzeitiger unabänderlicher Textvorgaben), wie z.B. «nach provisorischer Abnahme», «nach befriedigendem Probelauf» oder «nach beiderseits unterzeichnetem Übergabeprotokoll», d.h. ohne Zusatz in der Garantie «spätestens aber am (Datum)». Ohne Rückgabe der Garantieurkunde an uns können wir Sie auch in diesen Fällen nicht aus Ihrer Rückhaftung entlassen. 54 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 54 04.06.13 09:59 Gründe, die automatisch zum Erlöschen der Garantie und zur Ausbuchung führen Ablauf der Gültigkeitsdauer Rückgabe befristeter Garantien vor Ablauf Rückgabe unbefristeter und nicht klar definierter Garantien Inanspruchnahme resp. Zahlung in Erledigung der Garantie Entlassung aus unserer Rückgarantie durch die begünstigte Bank bei indirekten Garantien 55 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 55 04.06.13 09:59 Stichwortverzeichnis A Abänderung Ablauf der Gültigkeitsdauer Abruf 50 53, 55 14, 15, 18, 27 Abrufbedingungen 9, 20 abstrakte Garantie 9, 14, 20, 21, 25, 27, 29, 47 Advance Payment Guarantee Akkreditiv 24, 33 7, 12, 14, 16, 20, 24, 41, 47 akzessorisch 8, 9, 10, 53 Akzessorität 9, Anweisung 8, 11, 27 Anweisungsempfänger 11 anwendbares Recht 18 Anwendungsbereiche17, 23 Anzahlungsbetrag Anzahlungsgarantie 25 18, 32 Arbeitsfortschritt25 Arrestkaution28 auf erste Anforderung9, 14, 25, 27, 52 Auftrag7, 18, 21, 25, 27, 42, 43, 47, 49, 50, 52 auftraggebender Kunde11 Auftragsformular43, 44 Auszahlung14 B Bank des Auftraggebers21 Bankgarantie7, 8, 12–18, 23, 41, 47, 48, 63 Baugewerbe15 Bauhandwerker-«Garantie»28 Bauhandwerkerbürgschaft28 befristet 54 Befristung18, 47 56 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 56 04.06.13 09:59 Begünstigter21 Bid Bond24, 31 Bietungsgarantie24, 30 Bürge10 Bürgschaft 7–11, 13–16, 21, 25, 29, 47, 48, 52, 53 Bürgschaftstext17, 20, 40 Bürgschaftsverpflichtung15, 20 C Counter-guarantee21, 26, 48 D direkte Garantie 21, 22, 48, E Eigenmittelunterlegung49 einfache Bürgschaft8, 10 Einreden9 Einwendungen9, 27, 52, 53 Entlastung53, 54 Erfüllungsgarantie (Gewährleistungsgarantie)14, 15, 18, 25, 36, 42, 43 Erhöhung50 Erlass10 Erlöschen der Garantie55 Ersatzleistung11, 13 Ersatzpflicht49 Export-Import-Geschäft24, 25 Extend or pay50, 52, 53 F fehlende Dokumente26 Formerfordernisse16 Fristverlängerung50 G Garantie7–9, 12, 13, 18, 20, 21, 22, 25–29, 41, 47–50, 52–55 Garantieauftrag42, 47, 49 Garantiebetrag14, 27, 47, 51 Garantiefrist25 Garantieschuldner16, 21 Garantietext9, 16, 18, 20, 49, 52 57 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 57 04.06.13 09:59 Gebühren49 Gericht29 Gerichtsgarantie28 Gerichtsstand18 Gerichtsverfahren28 gesetzliche Vorschriften16, 21 Gewährleistungsgarantie (Erfüllungsgarantie)14, 15, 18, 25, 36, 42, 43 Gläubiger9, 10 Grundforderung14 H Haftung49, 54 I Identifikation18 Inanspruchnahme18, 25, 52, 54, 55 indirekte Garantie18, 21, 25, 27, 49, 53, 55 Ingress18 K Kaution7, 8, 50 Kommissionen48, 49 Kommissionssatz Garantien49 Konkurs10 Konnossement27 Konnossementsgarantie26 Kreditkartenkaution27 Kreditrisiko49 Kreditrückzahlung7, 27 Kreditsicherung14 Kreditsicherungsgarantie26, 38 Kursrisiko27 L Laufzeit25, 29 Leistungssicherung7 Liefer-/Produktionszeit25 Lieferung gegen «offene Rechnung»24 M Miete von Liegenschaften28 Mietkaution28 58 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 58 04.06.13 09:59 missbräuchlicher Abruf/ Inanspruchnahme (Garantie)15 N Nachlassstundung10 O Offertgarantie24, 30 Offertwert24 OR9, 10, 11, 16, 20, 53 P Payment Guarantee24, 35 Performance Bond24, 37 Pfänder10 Produktionszeit25 R rechtliche Formen7, 8 Rechtswege52, 53, 54 Reduktion18, 25, 51, 52 Reduktionsklausel18 Reederei27 Rückgabe der Garantieurkunde54 Rückgarantie21, 26, 27, 47, 48, 55 Rückhaftung21, 27, 54 S Schifffahrtsgesellschaft27 Schuldner9, 10, 47 Schuldverhältnis9 Sicherstellung10, 14, 27, 29 Solidarbürgschaft10, 13, 15, 25, 28 Staatsbetriebe21 Staatshandelsfirmen16 Stand-by-L/C (Letter of Credit)7, 8, 12, 20, 41 Streitfall53 Streitigkeiten14, 18 T Teillieferung 25 Textänderungen51 Textvorlage47 Tochtergesellschaft14 59 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 59 04.06.13 09:59 U unbefristet27, 29, 54, 55 unwiderruflich9, 27 V Verfall20, 47, 54 Verjährung10 Verlängerung20, 25, 27, 50, 53 Verlustschein10 Vermieter29 Verpflichtungsgrund20, 47 Verrechnung10 Vertragsabschluss13 Vertragserfüllung7, 25 Vertragswert25, 29 vertretbare Sachen11 Vorauszahlungsgarantie (Anzahlungsgarantie)24 W Warenwert27 Wertpapiere11 widerrufen11 willkürliche Beanspruchung (missbräuchliche)52 Z Zahlung Zahlungen «auf erste Anforderung» Zahlungsfrist Zahlungsgarantie Zahlungssicherung 7, 9, 10, 18, 41, 52, 53, 55 9 25 24, 34 7, 14, 52 Zahlungssicherungsgarantie 52 Zahlungsunfähigkeit 10 Zahlungsverpflichtung 26, 27 Zahlungsversprechen 11, 26 Zinsen Zweitbank zweite Bank 27 49 21, 22 60 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 60 04.06.13 09:59 Vokabular Wir helfen Ihnen, die richtigen Worte zu finden, in: Deutsch Französisch Englisch Abruf Anforderung (auf erste) Anzahlungsgarantie demande de paiement à la première demande garantie de restitution d‘acompte garantie bancaire durée limitée bénéficiaire garantie de soumission cautionnement cautionnement claim on first demand duplicata objections exception duplicate defence objections release performance bond Bankgarantie befristet Begünstigter Bietungsgarantie Bürgschaft Bürgschaftsverpflichtung Duplikat Einreden Einwendungen Entlastung Erfüllungsgarantie Erhöhung Garantie Gerichtsstand gültig bis Gültigkeit Haftung décharge garantie de bonne exécution augmentation garantie le for exclusif valable jusque validité responsabilité advance payment guarantee bank guarantee limited in time beneficiary bid bond guarantee guarantee increase guarantee/warranty place of jurisdiction valid until validity liability/responsability 61 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 61 04.06.13 09:59 Deutsch Französisch Englisch Kaution Kommission Konnossementsgarantie cautionnement commission garantie pour connaissement manquant guarantee/surety commission guarantee for missing B/L Kreditsicherungsgarantie garantie pour couverture d’un crédit guarantee securing a credit facility Offertgarantie garantie de soumission bid bond Prolongation prolongation extension Reduktion réduction reduction Rückgarantie contre-garantie counter-guarantee Solidarbürgschaft cautionnement solidaire joint (and several) guarantee SWIFT(Society for worldwide financial telecommunications) illimité unlimited in time/ unbefristet unrestricted irrévocable irrevocable unwiderruflich date d‘expiration expiry date Verfalldatum expirer to expire verfallen prolongation/ Verlängerung extension prorogation garantie de restitution down (advance) Vorauszahlungsd‘acompte payment guarantee garantie garantie de paiement payment guarantee Zahlungsgarantie Zahlungsversprechen promesse de payer payment undertaking 62 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 62 04.06.13 09:59 Literaturverzeichnis A User’s handbook to the Uniform Rules for Demand Guarantees (ICC Publ. 631) ICC Uniform Rules for Demand Guarantees (ICC Publ. 758) Uniform Customs and Practices for Documentary Credits (ICC Publ. 600) Kleiner, B., Bankgarantie, Schulthess Polygraphischer Verlag, Zürich, 1990 International Standby Practices ISP98 63 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 63 04.06.13 09:59 Ihr Kontakt Privatkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unter Telefon 0844 843 823 Firmenkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00–18.00 Uhr unter Telefon 0844 850 830 Filialen Wir sind lokal verankert mit über 80 Standorten im ganzen Kanton. Finden Sie Ihre nächste Filiale unter www.zkb.ch/filialen. 64 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 64 04.06.13 09:59 9085_ZKB_Bankgarantie_BroA5_neu.indd 66 04.06.13 09:59 220131 04/13 Papier umweltfreundlich produziert in ISO-14001-zertifiziertem Betrieb.