q Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag

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q Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag
q Kreisverwaltung,
Landrat und Kreistag
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www.kreis-unna.de
Geprüftes
Umweltmanagement
DE-118-00026
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Kreis Unna – Der Landrat | Kreistagsbüro
Presse und Kommunikation, Kreistagsbüro
Constanze Rauert, Katja Schuon
VISIO Kommunikation
Druckerei Schmidt, Lünen
07/2006
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
als Landrat des Kreises Unna stellen mir Bürgerinnen und Bürger immer
wieder die Frage, warum es den Kreis Unna überhaupt gibt, welche
Aufgaben und Zuständigkeiten der Kreis hat und wie sich der Kreistag
und seine Ausschüsse zusammensetzen. Die Broschüre »Kreisverwaltung, Landrat und Kreistag« stellt die Arbeit des Kreises Unna vor
und trägt so zu einem besseren Verständnis der Kreistags- und der
Verwaltungsarbeit in unserem Kreis bei.
Das kleine Nachschlagewerk erläutert das System der kommunalen
Selbstverwaltung und informiert über die Zusammensetzung des Kreistages, der Ausschüsse und der Beiräte. Außerdem werden die wichtigsten Aufgaben des Kreises Unna beschrieben.
Ich hoffe, dass die Broschüre Ihr Interesse findet und wünsche Ihnen viel
Spaß beim Lesen.
Ihr
Michael Makiolla
Landrat
1
Inhalt
Der Kreis und seine Wurzeln
Warum gibt es Kreise?
Was sind die Rechte eines Kreises?
Was sind die wichtigsten Aufgaben?
Wer kontrolliert den Kreis?
Was macht der Landrat?
Wer ist unser Landrat?
Was sind die Schwerpunkte unseres Landrates?
Kreispolizeibehörde und Schulamt
Wie gliedert sich die Kreisverwaltung?
Wer bestimmt im Kreis?
Welche Aufgaben und Rechte hat der Kreistag?
Welche Fraktionen gibt es?
Wie arbeitet der Kreistag?
Wie können die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen?
Noch Fragen?
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Der Kreis und seine Wurzeln
Die Wurzeln des Kreises Unna reichen zurück in die Zeiten von
Kaisern und Königen – genauer gesagt bis zu Friedrich II. (der
Große). Dieser preußische König (1712–1786) veranlasste
1753 die preußische Justiz-/Verwaltungsreform. Sie sah u. a.
die Bildung von Kreisen vor und führte auch zur Gründung
des Landkreises Hamm (u. a. mit den Ämtern Hamm, Unna,
Kamen, Lünen und Schwerte).
Die von dem großen preußischen Staatsreformer und »Vater«
der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland, Karl
Freiherr vom und zum Stein (1757–1831), im Jahr 1816 durchgeführte Verwaltungsreform wertete die Kreise als untere
staatliche Verwaltungsbehörden auf. Gleichzeitig kam es zur
Neuordnung des Landkreises Hamm (Hamm, Unna, Pelkum,
Rhynern und Fröndenberg/Ruhr). 1901 wurde die Stadt
Hamm kreisfrei; die Verlegung des Landratsamtes und Umbenennung
in Kreis Unna erfolgte jedoch erst 1930.
1975, mit der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen,
erhielt der Kreis Unna seinen heutigen Zuschnitt mit den Städten
Bergkamen, Fröndenberg/Ruhr1, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna
und Werne sowie mit den Gemeinden2 Bönen und Holzwickede.
Warum gibt es Kreise?
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist im Artikel 28 Absatz 2
des Grundgesetzes festgeschrieben. Danach haben Städte und Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im
Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch Kreisen
als Gemeindeverbänden steht ein solches Recht zu.
Der Kreis und seine Städte und Gemeinden stehen zueinander in einem
engen partnerschaftlichen Verhältnis und teilen sich die Erledigung der
Aufgaben, die kreisfreie Städte alleine wahrnehmen. Da die kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterschiedlich groß und somit auch
unterschiedlich leistungsfähig sind, erledigen größere und mittlere
kreisangehörige Städte zusätzlich folgende Aufgaben, die bei den kleinen kreisangehörigen Gemeinden der Kreis übernimmt:
Große kreisangehörige Städte
(ab 60.000 Einw.)
Mittlere kreisangehörige Städte
(25.000 bis unter 60.000 Einw.)
• Ausländerwesen3
• Bekämpfung der Schwarzarbeit
• Förderung des Wohnungsbaus4
• Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
• Gewerbeüberwachung
• Kriegsopferfürsorge und
Schwerbehinderte5
• Rettungswachen
• Staatsangehörigkeitswesen
• Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz
• untere Bauaufsicht
• Jugendamt
• Rettungswachen (gemäß dem
Bedarfsplan des Kreises)
• Verkehrslenkung und Verkehrssicherung
3
Die Stadt Unna hat diese Aufgabe per öffentlich-rechtlichem Vertrag dem Kreis
Unna übertragen.
4
1
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr führt den Titel Stadt noch aus historischer Zeit.
2
Gemeinden sind im Kreis Unna sowohl Bönen als auch Holzwickede mit jeweils
unter 25.000 Einwohnern.
4
Evtl. Gesetzesänderung im Herbst 2006: Die Kreise wären dann für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden Bewilligungsbehörde.
5
Per öffentlich-rechtlichem Vertrag hat die Stadt Unna diese Aufgabe an den Kreis
Unna übergeben.
5
Was sind die Rechte eines Kreises?
Der Zusammenschluss von Städten und Gemeinden zu einem Kreis hat
vor allem organisatorische und wirtschaftliche Gründe: Nicht alle müssen alles machen und auf jeden Fall vorbereitet sein – so lautet auch
heute noch die Devise.
Die Kreise übernehmen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben auch
freiwillige Aufgaben, wenn es sich um Angelegenheiten der überörtlichen Gemeinschaft handelt. Der Kreis kümmert sich dabei insbesondere um:
• übergemeindliche Aufgaben, wenn eine einheitliche Erledigung
über Gemeindegrenzen hinweg erforderlich ist (z. B. öffentlicher
Personennahverkehr)
• ergänzende Aufgaben, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinden
nicht ausreicht und die Aufgaben wegen der Synergieeffekte vom
Kreis in der Regel wirtschaftlicher wahrgenommen werden können
(z. B. Wirtschaftsförderung, Kulturförderung)
• ausgleichende Aufgaben, wenn ein finanzieller Ausgleich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig ist
(z. B. Förderung von Freizeiteinrichtungen)
Art und Umfang der freiwilligen Aufgaben können von Kreis zu Kreis
unterschiedlich sein.
6
Im Rahmen der Selbstverwaltung hat der Kreis in seinem gesetzlichen
Aufgabenbereich eine ganze Reihe einzelner Hoheitsrechte, die sich aus
Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes ergeben.
• Finanzhoheit
d. h. eigene Einnahmen, Bestimmung der Ausgaben, Verwaltung
des eigenen Vermögens
• Organisationshoheit
d. h. Ausgestaltung der internen Organisation
• Personalhoheit
d. h. Auswahl, Einstellung, Beförderung und Entlassung von
Beamten und Beschäftigten
• Planungshoheit
d. h. eigenständige planerische Gestaltung innerhalb des
Kreisgebietes
• Rechtsetzungshoheit
d. h. Regelung eigener Angelegenheiten durch Satzung
• Gebietshoheit
d. h. tatsächliche Wahrnehmung der Staatsgewalt (= die Ausübung
der Macht innerhalb eines Staates durch dessen Organe wie z. B. die
Verwaltung)
7
Was sind die wichtigsten Aufgaben?
Die wichtigsten Aufgaben, die der Kreis für seine Städte und Gemeinden
übernimmt, sind
8
• Arbeit und Soziales
Finanzierung der Kosten der Unterkunft für alle Empfänger von
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Eingliederungshilfe für
Behinderte, Hilfe zur Pflege, soziale Wohnraumförderung, interkulturelle Integrationsarbeit (u. a. RAA)
• Bau und Planung
Baugenehmigungen für Städte und Gemeinden unter 25.000
Einwohnern, Förderung von Wohnungsbau, Koordination von
Planungsabsichten verschiedener Träger
• Bildung
Träger der Berufskollegs und der Förderschulen
• Familie und Jugend
Frühförderung für behinderte Kinder, Jugendamt für Fröndenberg/
Ruhr, Bönen und Holzwickede (Kindergärten, Jugendzentren, familienergänzende Hilfen), Koordination des kreisweiten Bündnisses für
Familie
• Gesundheit und Verbraucherschutz
Kinder-, jugend- und amtsärztlicher Dienst, Lebensmittelaufsicht
und Veterinärbehörde, Abwehr von Epidemien und Tierseuchen,
Förderung von gesundheitlichen Selbsthilfegruppen, Unterhaltung
von Gesundheitshäusern, Patientenberatung
• Infrastruktur
Bau und Unterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen, regionale
Verkehrsentwicklungsplanung, Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs
• Kultur
Ausstellungen und Konzerte auf Schloss Cappenberg und auf Haus
Opherdicke, sinfonische Konzerte, Kinderkonzerte, Chorkonzerte
durch die Neue Philharmonie Westfalen (Mitträger Kreis Unna),
Medienzentrum
• Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Rettungsleitstelle (Rufnummer 112) – koordiniert und leitet die
Einsätze des Rettungsdienstes, des Feuerschutzes und des
Katastrophenschutzes –, Luftrettung (Kreis Unna = Kernträger
vom Rettungshubschrauber »Christoph 8«), Feuerwehrservicezentrum, Aufstellung von Schutzplänen für den Katastrophenfall,
Durchführung von Übungen und Ausbildungsveranstaltungen
• Straßenverkehr
Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Aufstellung von Verkehrszeichen für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnern (= Bönen,
Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede) gemeinsam mit Polizei und
Stadt/Gemeinde, Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
• Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kreispolizeibehörde, Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, Namensänderungen, Ausländerangelegenheiten, Gewerbe-,
Jagd- und Fischereiwesen, Standesamtsaufsicht, Bekämpfung der
Schwarzarbeit
• Umweltschutz
Abfallbeseitigung, Gewässerschutz, Altlastenkataster, Natur- und
Landschaftsschutz, Ökologiestation des Kreises in Bergkamen,
Lokale Agenda 21
• Vermessung und Kataster
Einmessungen von Grundstücken, Pflege des Liegenschaftskatasters, Ermittlung der Richtwerte für Grundstücke, Erstellen von
Kreiskarten
• Veterinärwesen
Schlachttier- und Fleischbeschau, Verhütung und Bekämpfung von
Tierseuchen wie z. B. Geflügel- oder Schweinepest und Tierschutz
• Wirtschaftsförderung
Wer kontrolliert den Kreis?
Ein Kreis hat im Rahmen gesetzlicher Vorgaben viele Spielräume für die
auf den Kreis und seine Bevölkerung zugeschnittene Entwicklung. Der
Kreis unterliegt in seiner Planung und in seinem Handeln gleichwohl
Kontrollen durch die staatliche Aufsicht. Für den Kreis Unna sind das
• die Bezirksregierung Arnsberg als obere Aufsichtsbehörde
• das Innenministerium des Landes als oberste Aufsichtsbehörde
9
Was macht der Landrat?
Der Landrat hat eine Doppelfunktion. Er ist offizieller Repräsentant des
Kreises und Behördenleiter der Kreisverwaltung (rund 1.000 Beschäftigte) sowie der Kreispolizeibehörde* (rund 530 Beschäftigte). Daneben
bildet der Landrat zusammen mit den Schulräten (Landesbeamte) das
Schulamt* für den Kreis Unna. (*Siehe Erläuterungen Seite 12 und 13)
Als gewählter Repräsentant des Kreises ist der Landrat kraft Gesetz
stimmberechtigter Vorsitzender des Kreistages. Er setzt die Tagesordnung der Kreistagssitzungen fest, leitet diese Sitzungen und hat
dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Kreistages im Einklang mit geltendem Recht stehen.
Der Landrat in seiner Behördenfunktion erledigt auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Er ist
• untere staatliche Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht über die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden)
• untere Bauaufsicht und Baugenehmigungsbehörde (für die kleine
kreisangehörige Stadt Fröndenberg/Ruhr und die Gemeinden Bönen
und Holzwickede)
• obere Bauaufsicht (für die großen und mittleren kreisangehörigen
Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne)
• obere Denkmalbehörde (für alle kreisangehörigen Kommunen)
• untere Abfallbehörde
• untere Landschaftsbehörde
• untere Wasserbehörde
Der Landrat ist außerdem Wahlleiter – allerdings nicht, wenn er selbst
kandidiert – und damit für die ordnungsgemäße Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen im Gebiet des Kreises Unna verantwortlich.
Er stellt das vorläufige amtliche Endergebnis fest. Das amtliche Ergebnis
wird im Wahlausschuss mit dem Wahlleiter als Vorsitzenden festgestellt.
10
Als Vorsitzender des Kreistages und in seiner repräsentativen Funktion
wird der Landrat durch ehrenamtliche und aus der Mitte des Kreistages
gewählte Politikerinnen oder Politiker vertreten. Sie verfügen in ihrer
Vertretungsrolle im Kreistag jedoch weiterhin nur über eine Stimme. Die
Vertretung des Landrates als Chef der Verwaltung übernimmt hingegen
sein so genannter Allgemeiner Vertreter – der Kreisdirektor.
Wer ist unser Landrat?
Der Landrat des Kreises Unna heißt Michael Makiolla. Er wurde 1956 in
Unna geboren, studierte Rechts- und Politikwissenschaften (1986 zweites juristische Staatsexamen), arbeitete als persönlicher Referent und
Pressesprecher des Regierungspräsidenten bei der Bezirksregierung
Arnsberg und kam 1990 als Dezernent für Soziales, Jugend und Kultur
zur Kreisverwaltung Unna. Im Jahr 2000 wurde er zum Kreisdirektor
gewählt und blieb gleichzeitig Dezernent für die Bereiche Arbeit und
Soziales sowie Kultur und Medien. Die Wahl von Michael Makiolla zum
Landrat erfolgte 2004.
Was sind die Schwerpunkte unseres
Landrates?
Arbeit als Zukunftssicherung
• Voraussetzungen für mehr Beschäftigung schaffen
• Gute Lern- und (Aus-)Bildungsbedingungen schaffen und sichern
Den demographischen Wandel gestalten
• Den Kreis zu einer familienfreundlichen Wohn- und Arbeitsregion
weiterentwickeln
• Verlässliche Infrastruktur für alle Bevölkerungsgruppen schaffen
und sichern
Bürgernaher Landrat
• Landrat vor Ort
• Bürgerbeauftragter als unbürokratischer Ansprechpartner
• regelmäßige Bürgerbefragungen
11
Kreispolizeibehörde Unna
Die nordrhein-westfälische Polizei ist dreistufig organisiert.
Kreispolizeibehörden
Die Basis bilden die Kreispolizeibehörden. Die Bezirke der Kreispolizeibehörden decken sich meistens mit denen der kreisfreien Städte und
Kreise. Kreispolizeibehörden sind in den kreisfreien Städten die
Polizeipräsidien (PP), in den Kreisen sind dies die Landrätinnen und
Landräte. Eine Besonderheit ergibt sich für die Überwachung der landesweit über 900 km Wasserstraßen. Hierfür ist das PP der Wasserschutzpolizei mit Sitz in Duisburg zuständig.
Die Polizeibehörden entwickeln Konzepte für die lokale Sicherheit. Die
Kreispolizeibehörde Unna berät u. a. zu den Themen »Lass Dich nicht
abzocken«, »Sicheres Wohnen« und »Schutz gegen Graffiti« und bietet
Informationsveranstaltungen zum Thema »Gewalt gegen Kinder und
Frauen« sowie Selbstbehauptungskurse für Mädchen und Frauen an. Zur
Kreispolizeibehörde Unna gehören alle Städte und Gemeinden im Kreis
Unna ohne die Stadt Lünen, für die das PP Dortmund zuständig ist6.
Bezirksregierungen
Die Bezirksregierungen führen in ihrem Bezirk die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden. (Die Autobahnpolizei ist Teil der Bezirksregierungen).
Innenministerium
Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt zudem die
Aufsicht über das Landeskriminalamt und die Polizeieinrichtungen. Es
setzt seine Schwerpunkte in der Polizeiarbeit bei Vorbeugung und
Gefahrenabwehr, konsequenter Kriminalitätsbekämpfung, Opferschutz und Opferhilfe.
6
Die Stadt Lünen war vor 1975 kreisfrei und gehörte zum PP Dortmund. Diese
Zuordnung blieb auch nach der kommunalen Gebietsreform bestehen.
12
Schulamt für den Kreis Unna
Das Schulamt für den Kreis Unna als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde ist zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im
Gebiet des Kreises Unna. Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen, den verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich.
Zu den Aufgaben des schulfachlichen Dienstbereiches gehören insbesondere pädagogische, unterrichtsfachliche sowie schul- und unterrichtsorganisatorische Angelegenheiten. Beim Schulamt für den Kreis
Unna sind fünf Schulaufsichtsbezirke eingerichtet:
Der Schulaufsichtsbezirk I ist zuständig für alle Förderschulen im Kreis
Unna. Darüber hinaus werden für den kompletten Schulamtsbezirk die
Arbeitsbereiche »Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I« und
»Selbstständige Schulen« betreut.
Dem Schulaufsichtsbezirk II obliegt die Aufsicht über alle Grundschulen in Lünen und Selm. Des Weiteren werden für den gesamten Einzugsbereich des Schulamtes u. a. die Aufgabengebiete Lehrerfortbildung, Umwelt und Verkehrserziehung wahrgenommen.
Der Schulaufsichtsbezirk III ist für alle Grundschulen in Bergkamen,
Bönen, Kamen und Werne zuständig. Weiterhin bestehen u. a. folgende
bezirksübergreifende Tätigkeitsbereiche: Rechenschwäche, Hochbegabtenförderung, Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), Neue
Medien/e-team und Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in der
Grundschule.
Dem Schulaufsichtsbezirk IV obliegt die Aufsicht über alle Grundschulen in Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Unna und die
bezirksübergreifende Betreuung der Arbeitsbereiche Ganztagsangebote/-schulen, gemeinsamer Unterricht in der Primarstufe, Gewalt
an Schulen, Migranten und interkulturelle Maßnahmen, Sport und
OPUS /gesunde Schule.
Der Schulaufsichtsbezirk V ist zuständig für alle Hauptschulen im Kreis
Unna sowie für die Gerhart-Hauptmann-Schule Unna. Ergänzend dazu
werden u. a. folgende Themen und Aufgaben bezirksübergreifend bearbeitet: Beirat »Schule und Beruf«, Kooperation Jugendhilfe-Schule,
Nichtschülerprüfungen, Sprachprüfungen/Feststellungsprüfungen,
Wirtschaft und Schule.
13
Wie gliedert sich die Kreisverwaltung?
Der Landrat ist als Repräsentant des Kreises nicht nur Vorsitzender des
Kreistages; er steht auch an der Spitze der Kreisverwaltung. Bei der
Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben unterstützen ihn der Kreisdirektor als »Allgemeiner Vertreter« und die Dezernenten in ihrem
jeweiligen Geschäftsbereich. Gemeinsam bilden sie den Verwaltungsvorstand. (Siehe Einleger: Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilungsplan)
Der Kreisdirektor und die Dezernenten leiten Dezernate mit mehreren
Organisationseinheiten. Deren Aufgabengebiete reichen von A wie
Ausländerangelegenheiten über L wie Landschaftsschutz bis hin zu Z
wie Zahngesundheit.
Wer bestimmt im Kreis?
Alle fünf Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei Kommunalwahlen, wer in den nächsten fünf Jahren die Geschicke ihrer Stadt und
des Kreises lenken wird.
Im Kreis Unna treffen die Wahlberechtigten vier Entscheidungen.
Sie wählen
• die Bürgermeisterin/den Bürgermeister
• den Stadtrat bzw. Gemeinderat
• die Landrätin/den Landrat
• den Kreistag
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl ist, wer
• das 16. Lebensjahr vollendet hat
• seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet
gemeldet ist
• die deutsche Staatsangehörigkeit oder
• die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzt
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Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wem für die Besorgung aller Angelegenheiten – nicht nur durch einstweilige Anordnung – eine Betreuerin/
ein Betreuer bestellt worden ist oder wer das Wahlrecht infolge eines
Richterspruchs in Deutschland nicht besitzt.
In den Kreistag gewählt werden kann jede wahlberechtigte Person,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge können von politischen Parteien, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Zur Landrätin oder zum Landrat gewählt werden kann, wer am
Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt
und eine Wohnung in Deutschland hat. Die Bewerberinnen und Bewerber
dürfen außerdem nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht
wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs in Deutschland
die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzt.
Welche Aufgaben und Rechte hat der
Kreistag?
Der Kreistag ist die Volksvertretung des Kreises und damit im Rahmen
der kommunalen Selbstverwaltung das höchste Entscheidungsorgan im
Kreis Unna. Die Zahl der Kreistagsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl des Kreises ab und ist immer gerade. Um Mehrheitsentscheidungen zu gewährleisten, hat der Landrat als Vorsitzender des Kreistages
ebenfalls Stimmrecht im Kreistag.
Der Kreis Unna gehört zu den Kreisen mit über 400.000, aber nicht über
500.000 Einwohnern. Dort werden 66 Kreistagsmitglieder gewählt
(33 direkt aus Wahlkreisen und 33 aus der Reserveliste).
(Siehe Einleger: Die Kreistagsmitglieder von A–Z)
15
Welche Fraktionen gibt es?
Sitzverteilung im Kreistag
30
Die Mitglieder des Kreistages können Fraktionen bilden. Sie müssen aus
mindestens drei Personen bestehen. Die Linkspartei.PDS ist mit zwei
Mitgliedern und die STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN mit einem
Mitglied im Kreistag vertreten. Beide haben damit nach der Kreisordnung keinen Fraktionsstatus. Im Kreis Unna haben sich folgende
Fraktionen gebildet:
27
25
24
20
15
10
7
5
5
2
1
0
SPD
CDU
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
FDP
Linkspartei.PDS
STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN
»Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer
Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich
vorbehält, soweit die Kreisordnung nichts anderes bestimmt.« So steht
es in § 26 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO). Die Vorschrift regelt außerdem, für welche Aufgaben der Kreistag
ausschließlich zuständig ist. Darunter fallen z. B.
• die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung
geführt werden soll
• der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
• die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte sowie der Kreisumlage
• die Feststellung des Jahresabschlusses
16
SPD-Fraktion (27 Mitglieder)
Vorsitzender
Heinz Steffen
Stellv. Vorsitzende Brigitte Cziehso und Martin Wiggermann
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.101 und B.102
Fon 02303 27-2505
Fax 02303 27-2508
office@spd-kreistag-unna.de
www.spd-kreistag-unna.de
CDU-Fraktion (24 Mitglieder)
Vorsitzender
Wilhelm Jasperneite
Stellv. Vorsitzende Rotraud Niemann und Günter Bremerich
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.108 und B.110
Fon 02303 27-2606
Fax 02303 27-3005
info@cdu-kreistagsfraktion-unna.de
www.cdu-kreistagsfraktion-unna.de
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (7 Mitglieder)
Vorsitzender
Herbert Goldmann
Stellv. Vorsitzende Andrea Hosang
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.106 und B.107
Fon 02303 27-2706
Fax 02303 27-1799
adrian.mork@kreis-unna.de
www.gruene-kreis-unna.de
17
FDP-Fraktion (5 Mitglieder)
Vorsitzender
Sigurd Senkel
Stellv. Vorsitzender Wolfgang Schilken
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.105
Fon 02303 27-2805 und -2806
Fax 02303 27-2807
christoph.weyand@fdp-unna.de
www.fdp-kreistagsfraktion-unna.de
Gruppe der Linkspartei.PDS (2 Mitglieder)
Sprecher
Udo Gabriel
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.104
Fon 02303 27-3505 und -3506
Fax 02303 27-3507
Mitglied der STATT-Partei/DIE UNABHÄNGIGEN (1 Mitglied)
Sprecher
Marc Elsbeck
Büro
Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Raum B.103
Fon 02303 27-3605 und -3606
Fax 02303 27-3607
marcelsbeck@surfeu.de
Wie arbeitet der Kreistag?
Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Ausschüsse bilden.
Mehr noch: Per Gesetz ist er sogar zur Bildung folgender Ausschüsse
und Beiräte verpflichtet:
Jugendhilfeausschuss
15 stimmberechtigte und 14 beratende Mitglieder
Vorsitzender
Theodor Rieke (SPD)
Stellv. Vorsitzende
Ursula Sopora (CDU)
Der Jugendhilfeausschuss ist ein Pflichtausschuss aufgrund sondergesetzlicher Regelungen. Er wurde installiert, weil die Kreisverwaltung für
die Gemeinden Bönen und Holzwickede sowie für die Stadt Fröndenberg/Ruhr die Funktion eines Jugendamtes übernimmt.
Kreisausschuss
(vergleichbar mit dem Hauptausschuss in Städten und Gemeinden)
Landrat und 17 Kreistagsmitglieder
Vorsitzender
Landrat Michael Makiolla
1. stellv. Vorsitzender Wolfgang Kerak (SPD)
2. stellv. Vorsitzende Ursula Sopora (CDU)
Kreispolizeibeirat Unna
11 Mitglieder
Vorsitzender
Klaus-Jürgen Paul (CDU)
Stellv. Vorsitzende
Ulrike Becke (SPD)
Landschaftsbeirat
12 Mitglieder
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
18
Dieter Ackermann (Naturschutzbund
Deutschland – NABU)
Thomas Rehfeuter (Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt NW – LNU)
19
Rechnungsprüfungsausschuss
14 Mitglieder
Vorsitzender
Sigurd Senkel (FDP)
Stellv. Vorsitzender
Jens Hebebrand (SPD)
Ausschuss für Planung und Verkehr
21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied)
Vorsitzende
Brigitte Cziehso (SPD)
Stellv. Vorsitzender
Günter Bremerich (CDU)
Wahlausschuss
10 Mitglieder
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Bau- und Technikausschuss
20 Mitglieder
Vorsitzender
Herbert Ziegenbein (SPD)
Stellv. Vorsitzender
Hubert Zumbusch (CDU)
Landrat Michael Makiolla = Wahlleiter
Kreisdirektor Rainer Stratmann
Wahlprüfungsausschuss
11 Mitglieder
Vorsitzender
Heinz Steffen (SPD)
Stellv. Vorsitzende
Heike Schaumann (FDP)
Beirat für Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
11 Mitglieder
Vorsitzender
Wolfgang Kerak (SPD)
Stellv. Vorsitzender
Günter Bremerich (CDU)
Zu seiner Entlastung kann der Kreistag auch so genannte freiwillige
Ausschüsse einrichten. In der Wahlperiode 2004 bis 2009 hat er folgende Ausschüsse und Beiräte gebildet:
Beirat Neues Kommunales Finanzmanagement
7 Mitglieder
Vorsitzender
Kreisdirektor Rainer Stratmann
Ausschuss für Arbeit, Soziales und Familie
20 Mitglieder
Vorsitzender
Jochen Nadolski-Voigt
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Vorsitzender
Hartmut Ganzke (SPD)
Beirat zur Begleitung der Entwicklung des Hauses Opherdicke
6 Mitglieder
Vorsitzender
Detlef Schwerdt (SPD)
Stellv. Vorsitzende
Christa Glodny (CDU)
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied)
Vorsitzender
Wolfgang Barrenbrügge (CDU)
Stellv. Vorsitzender
Herbert Goldmann (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz
21 Mitglieder (davon ein beratendes Mitglied)
Vorsitzender
Martin Wiggermann (SPD)
Stellv. Vorsitzender
Leo Klempert (CDU)
20
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
20 Mitglieder
Vorsitzender
Peter Dörner (CDU)
Stellv. Vorsitzender
Detlef Schwerdt (SPD)
Gleichstellungsausschuss
20 Mitglieder
Vorsitzender
Paul Wisniewski (CDU)
Stellv. Vorsitzende
Christina Zubrytzki (SPD)
Natur- und Umweltausschuss
20 Mitglieder
Vorsitzende
Rotraud Niemann (CDU)
Stellv. Vorsitzender
Walter Teumert (SPD)
Schulausschuss
31 Mitglieder (davon 11 beratende Mitglieder)
Vorsitzende
Monika Töpfer (SPD)
Stellv. Vorsitzender
Jörg-Uwe Ebner (CDU)
21
Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses
für den Bereich der Jugendhilfeplanung
8 Mitglieder
Vorsitzender
Theodor Rieke (SPD)
Stellv. Vorsitzende
Ursula Sopora (CDU)
Wie können die Bürgerinnen und
Bürger Einfluss nehmen?
Die Bürgerinnen und Bürger können auch zwischen den Wahlen die
Entwicklung des Kreises und das politische Geschehen aktiv mitgestalten. Die Kreisordnung unterscheidet dabei in Einwohner und Bürger.
Einwohner des Kreises sind die Einwohner der kreisangehörigen
Gemeinden (§ 20 der Kreisordnung (KrO) für das Land NordrheinWestfalen). Bürger hingegen ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist (§ 21 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen).
Fragestunde für Einwohner (§ 33 Abs. 1 KrO in Verbindung mit § 15
der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Unna)
Zum Ende des öffentlichen Teils bei Kreistagssitzungen haben alle
Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Fragen werden entweder direkt oder nach der Sitzung schriftlich beantwortet.
Anregungen und Beschwerden (§ 21 KrO)
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des
Kreises an den Kreistag zu wenden. Der Kreistag kann die Erledigung
von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Beim
Kreis Unna kommen Anregungen und Beschwerden auf die
Tagesordnung des Kreisausschusses und werden dort auch abschließend beraten. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den
Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
22
Einwohnerantrag (§ 22 KrO)
Einwohner, die seit mindestens drei Monaten im Kreis wohnen und das
14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Kreistag
über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist,
berät und entscheidet.
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei
Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren
Einwohnern bei der Einleitung eines Einwohnerantrages behilflich. Ein
Einwohnerantrag muss von mindestens 4 Prozent der Einwohner unterzeichnet sein, höchstens jedoch von 8.000 Einwohnern. Jede Liste mit
Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
sind ungültig. Die Angaben werden vom Kreis geprüft.
Der Antrag ist nur zulässig, wenn nicht in derselben Angelegenheit
innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Antrag gestellt wurde.
Die genannten Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Eingangs des
Antrags beim Kreis erfüllt sein. Der Kreistag stellt unverzüglich fest, ob
der Einwohnerantrag zulässig ist. Er muss darüber auch spätestens
innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang beraten und entscheiden. Den Vertretern des Einwohnerantrags soll Gelegenheit gegeben
werden, den Antrag in der Kreistagssitzung zu erläutern.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 23 KrO)
Die Bürger der kreisangehörigen Gemeinden können beantragen
(Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung
anstehende Frage, eine Begründung sowie einen nach den gesetzlichen
Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten
der verlangten Maßnahme enthalten. Es muss bis zu drei Personen
benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Ein
Bürgerbegehren muss im Kreis Unna von 4 Prozent der Bürger der kreisangehörigen Gemeinden unterzeichnet sein.
23
Ein Bürgerbegehren ist in einigen Fällen unzulässig, z. B. wenn über die
innere Organisation der Kreisverwaltung, die Haushaltssatzung und
Rechtsbehelfe bzw. Rechtsstreitigkeiten entschieden werden soll. Auch
bei Angelegenheiten, für die der Kreistag keine gesetzliche Zuständigkeit hat, bei Anträgen, die ein gesetzwidriges Ziel verfolgen oder
gegen die guten Sitten verstoßen sowie bei Angelegenheiten, über die
innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist, ist ein Bürgerentscheid nicht möglich. Entspricht der
Kreistag dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei
Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Unterstützt die Mehrheit
der gültigen Stimmen (d. h. mindestens 20 Prozent der Bürger) das
Bürgerbegehren, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Kreistagsbeschlusses.
Noch Fragen?
Falls Sie Fragen zur Kreisverwaltung Unna oder zum Kreistag des
Kreises Unna haben, wenden Sie sich an die Stabsstellen Kreistagsbüro
(Fon 02303 27-1410) oder Presse und Kommunikation (Fon 02303 271213) oder schauen Sie im Internet unter www.kreis-unna.de nach.
Informationen zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhalten Sie über www.kreis-unna de.
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Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilungsplan Kreisverwaltung Unna*
Landrat / LR
Michael Makiolla
Büro Landrat
Torsten Göpfert
GS
Gleichstellungsstelle
Gabriele Bierwolf-Siegrist
KT
Kreistagsbüro
Eckhart Sulk
KfP
Koordinierungsstelle für Planungsaufgaben
Dr. Detlef Schiebold
Kreisdirektor / KD
Rainer Stratmann
RPA
Rechnungsprüfungsangelegenheiten
Renate Klute
KPB
Kreispolizeibehörde / VL
Karl-Heinz Schürmann
PK
Presse und Kommunikation
Constanze Rauert
RA
Rechtsangelegenheiten
Karl-Heinz Schürmann
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Rainer Stratmann
Dr. Detlef Timpe
Gabriele Warminski-Leitheußer
Norbert Hahn
Fachdienst
10 Steuerungsdienst
Heinz Appel
21.1 Kreiskasse
Fachbereich
40 Schulen und Bildung
Walter Marsiske
40.1 Berufskollegs und Förderschulen
40.2 Schulaufsicht
Fachbereich
41 Kultur und Medien
Thomas Hengstenberg
41.1 Kultur
41.2 Medien
Fachbereich
36 Straßenverkehr
Günter Sparbrod
36.1 Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr
36.2 Zulassungsstelle
36.3 Bußgeldstelle und Verkehrssicherung
Fachbereich
60 Bauen
Detlef Schroeder
60.1 Untere Bauaufsicht
60.2 Unterhaltung, Neubau und Erweiterung
von Verkehrsflächen
60.3 Hochbaumaßnahmen an Dienstgebäuden
Fachbereich
50 Arbeit und Soziales
Rüdiger Sparbrod
50.1 Soziale Sicherung
50.2 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
50.3 Interkulturelle Maßnahmen (RAA)
50.4 Wohnungswesen
Fachbereich
62 Vermessung und Kataster
Peter Ross
62.1 Geodaten-Information und Verwaltung
62.2 Vermessungen und Raumbezug
62.3 Katasterführung
62.4 Katastererneuerung
62.5 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
ARGE Kreis Unna
Arbeitsgemeinschaft SGB II
für den Kreis Unna
Uwe Ringelsiep, Geschäftsführer
• SGB II-Geldleistungen
• Arbeitsvermittlung
• Job-Center Jugend
• Fallmanagement für Menschen mit
Vermittlungshemmnissen und Menschen
in prekären Lebenssituationen
Fachdienst
11 Zentrale Dienste
Gerd Wegemann
11.1 Service und Logistik
11.2 Personal
Fachdienst
16 Zentrale Datenverarbeitung
Hans Pankalla
Fachbereich
32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Klaus Buchner
32.1 Ordnungsangelegenheiten
32.2 Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten
32.3 Bevölkerungsschutz
* Stand 08/2006
Fachbereich
69 Natur und Umwelt
Ludwig Holzbeck
69.1 Landschaft
69.2 Wasser und Boden
69.3 Gewerblicher Umweltschutz und
Abfallwirtschaft
Fachbereich
51 Familie und Jugend
Friedrich-Wilhelm Rebbe
51.1 Förderung von jungen Menschen und ihren Familien
51.2 Familienergänzende Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien
51.3 Verwaltung, ambulante Hilfen, Kindertagesbetreuung
51.4 Stationäre erzieherische Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien sowie Beratung/Unterstützung
in besonderen Problemlagen
51.5 Betreuungsstelle
Fachbereich
53 Gesundheit und Verbraucherschutz
Josef Merfels
53.1 Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
53.2 Kinder-, jugend- und amtsärztlicher Dienst
53.3 Zahngesundheit
53.4 Psychosoziale und sozialpsychiatrische
Gesundheitshilfen
53.5 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Die Kreistagsmitglieder von A–Z
Albert, Dieter
Friedhofstraße 89
59199 Bönen
Engelhardt, Bernd
Alter Dortmunder Weg 92
58239 Schwerte
Isenberg, Claudia
Lichtendorfer Straße 68
58239 Schwerte
FDP
SPD
SPD
Barrenbrügge, Wolfgang
Osterkämpe 10
59427 Unna
Erdelkamp, Ursula
Zillestraße 24
59199 Bönen
CDU
SPD
Jasperneite, Wilhelm
Am Bellingholz 49 a
59368 Werne
Fraktionsvorsitzender
CDU
Becke, Ulrike
Zum Südfeld 5 a
59427 Unna
Gabriel, Udo
Luisenstraße 25
59379 Selm
Kerak, Wolfgang
Am Hauptfriedhof 6 a
59192 Bergkamen
SPD
Linkspartei.PDS (ohne Fraktion)
SPD
Bremerich, Günter
Borker Straße 131
44534 Lünen
Ganzke, Hartmut
Otto-Holzapfel-Straße 10
59427 Unna
Kiel, Elsbeth
Espenweg 34
59192 Bergkamen
CDU
SPD
CDU
Brökling, Klaus-Dieter
Rosenstraße 4
44534 Lünen
Gebhard, Claudia
Kamener Straße 12
59199 Bönen
Kläsgen, Norbert
Fichtenweg 3
59439 Holzwickede
SPD
CDU
CDU
Cziehso, Brigitte
Mühlenkolk 88
44534 Lünen
Giedinghagen, Ute
Graf-Adolf-Straße 28
58239 Schwerte
Klempert, Leo
Graf-Haeseler-Straße 5
44536 Lünen
SPD
CDU
CDU
Dörner, Peter
Gustav-Heinemann-Straße 61
58239 Schwerte
Glodny, Christa
Am Kelmbach 60
44536 Lünen
Knop, Detlef
An der Körne 54
59174 Kamen
CDU
CDU
FDP
Drescher, Dieter
Mersch 16 d
59174 Kamen
Goddinger, Karin
Steinstraße 26
59379 Selm
Krause, Helmut
Grafenwald 13
59174 Kamen
SPD
SPD
CDU
Ebner, Jörg-Uwe
Bassenwinkel 5
59379 Selm
Lindstedt, Ursula
Feldstraße 8 a
58730 Fröndenberg/Ruhr
CDU
Goldmann, Herbert
Unnaer Straße 37
58730 Föndenberg/Ruhr
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Dipl. Ing. Eickhoff, Martina
Hafenweg 4
59192 Bergkamen
Hebebrand, Jens
Jägerstraße 77
44532 Lünen
Marks, Hartmut
Repkestraße 5
59368 Werne
SPD
SPD
CDU
Elsbeck, Marc
Im Wiesengrund 26
44532 Lünen
Hosang, Andrea
Am Brauck 1
58239 Schwerte
Mork, Adrian
An der Körne 6
59174 Kamen
Statt-Partei (ohne Fraktion)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
SPD
Die Kreistagsmitglieder von A–Z
Müller-Hinz, Regina
Lessingstraße 106
59192 Bergkamen
Schilken, Wolfgang
Ruhrblick 7
58239 Schwerte
Teumert, Walter
Konrad-Adenauer-Straße 4
59199 Bönen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
FDP
SPD
Müller-Simdorn, Jana
Im Blomenkamp 2
59379 Selm
Schneider, Anke
Ostenmauer 30
59174 Kamen
Töpfer, Monika
August-Schmidt-Straße 32 a
59174 Kamen
Linkspartei.PDS (ohne Fraktion)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
SPD
Nadolski-Voigt, Jochen
Sandbochumer Weg 40 a
59192 Bergkamen
Schwarz, Elisabeth
Auf der Höhe 22
59427 Unna
Veit, Manuela
Hunenpad 10 p
59192 Bergkamen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
CDU
SPD
Niemann, Rotraud
Am Derkmannsstück 62
58239 Schwerte
Schwarzer, Annelies
Henri-David-Straße 24
59174 Kamen
Wastl, Matthias
Wiesenanger 1
59423 Unna
CDU
CDU
CDU
Paul, Klaus-Jürgen
Hagener Straße 71 a
58239 Schwerte
Schwerdt, Detlef
Ringstraße 14
59192 Bergkamen
Weidner, Christa
Paul-Verhoeven-Straße 25
59423 Unna
CDU
SPD
CDU
Piasecki, Hans-Jörg
Lohstraße 113
59368 Werne
Senkel, Sigurd
Bornekampstraße 40 a
59423 Unna
Weinhold, Brunhilde
Brüderweg 2 a
44532 Lünen
SPD
FDP
SPD
Piehl, Heinz
Capeller Straße 138 a
59368 Werne
Sieger, Jörg
Moltkestraße 9
44536 Lünen
Wiggermann, Martin
Schattweg 104 a
59174 Kamen
CDU
SPD
SPD
Plath, Martina
Werner Straße 189
59192 Bergkamen
Sopora, Ursula
Hassleistraße 31 a
58730 Fröndenberg/Ruhr
Wisniewski, Paul
Wilhelm-Löbbe-Allee 13
44534 Lünen
CDU
CDU
CDU
Rieke, Theodor
Hauptstraße 11
59439 Holzwickede
Ziegenbein, Herbert
Ostbürener Straße 78 a
58730 Fröndenberg/Ruhr
SPD
Steffen, Heinz
Steigerstraße 10
59425 Unna
Fraktionsvorsitzender
SPD
Rüwald, Hildegard
Schimmelstraße 123
59174 Kamen
Streich, Barbara
Eberhardstraße 3
58730 Fröndenberg/Ruhr
Zubrytzki, Christina
Iserlohner Straße 24
58239 Schwerte
SPD
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
SPD
Schaumann, Heike
Unnaer Straße 20 b
59174 Kamen
Symma, Simone
Loher Mark 11
44532 Lünen
Zumbusch, Hubert
Im Ort 15
59379 Selm
FDP
SPD
CDU
Fotos: Mark Wohlrab
SPD