Vereidigung Dolmetscher Uebersetzer für die albanische Sprache

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Vereidigung Dolmetscher Uebersetzer für die albanische Sprache
Der PräsidEntdes Landggrichts
Saarbrücken,
den23.10.20't2
316- 906i12B
Geoenwärtia:
Richteram Landgericht
Dr.Wern
Es eßcheintHerr Arben Coli, geb. am 11.04.1980
in Nürnberg,wohnhafrLeopotdstraße
48, 80802
[Iünchen,Telefon:089/20321070,
E-tulail:
arbencoli@gmx.net
zur allgemeinen
Vereidigung
als Dolmetscher
undUberseEer
für die albanische
Sprache
Die Persönlichkeit
des Eßchienenenist ausgewiesen
durchBundespeßonalausweis
Nr. LF9RGRR39,
ausgestellt
am 12.01.20'11
durchdieGemeinde
Unterföhring
Hieraufwurdeihmerötfnet,
1. dasser durchdie Vereidigung
nichtdie Eigenschaft
einesöffentlichbestelltenDolmetschers
und
Ubersetsers
erlange,dassvjelmehrnur bei seinerVernehmung
im Einzelfallnachdem Ermessen
aufdenallgemeinen
desGerichtsstattder Eidesleistung
die BerufLrng
Eidgen0ge,
2.
dass es ihm freistehe.sich als -für die Gerichtedes Saarlandesund die saarländischen
Notare
allgemeinvereidigterDolmetscher
und UberseEe/zu bezeichnen,
solangeer in der Datenbank,
gemachtwird,
eingetragen
ist.
dieim Internetöffentlich
zugänglich
ist,gilt als im SinnedesS 142
Wer als UberseEer
in die unterZiffer2 eMähnteDatenbank
ejngetragen
Abs.3 SatsI de. Zivilprozessordnung
ermächtigter
UberseEer.
Er erklärt,dasser damiteinverstanden
ist, dassseineallgemeine
Vereidigung
ftir die saarländischen
Wohnodes,seinerWohnung,seiner
Gerichte!nd NotareunterAngabeseinesNamens,Vornamens,
Telefon-und Faxnummer
und seinerE-MailAd€sseden Geichtenund Notarenzur Kenntnisgebaacht
wird.Er erklärtaußerdem,dasser auchdamiteinverstanden
ist,dassseinevorbezeichneten
Datenins
Intranet
und ins Intemetgestelltwerden,und zwar in die dort abrufbareListeder
"SaarlandPlus"
allgemeinvereidigtenDolmetscherund ÜberseEer.Über die Eedeutungseiner Einwilligung,
insbesonderctlber den VeMendungszweck
seiner gespeichertenDaten, aber auch l.lber die
Freiwilligkeit
seinerEinwilligung
undder Möglichkeit
desWiderrufsfürdie Zukunft,wude er aufgeklärt.
geleistetwerdenkannbzw dass
Er wurdeweiterbelehd.dassder Eid auchohnereligiöseBeteuerung
er, wenner als Mitgliedeiner Re'igions-oder Bekenntnisgemeinschaft
eine Beteuerungsformel
dieser
Gemeinschaft
veMendenwill,diesedemEidanfilgenkann.
Eidesbelehrung
leisteteder Erschienene
folgendenEid:
Nacheingehender
und Ubersetzer
treuund
,lch schwöre,dassich als Dolmetscher
gewissenhaft
übertragen
werde,so wahrmk Gotthelfe."
v .u . I .
DefPräsident
des Landgerichts
(Dr.Wem)
Richteram Landoericht
(ArbenColi)