Vereidigung Dolmetscher Uebersetzer für die albanische Sprache
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Vereidigung Dolmetscher Uebersetzer für die albanische Sprache
Der PräsidEntdes Landggrichts Saarbrücken, den23.10.20't2 316- 906i12B Geoenwärtia: Richteram Landgericht Dr.Wern Es eßcheintHerr Arben Coli, geb. am 11.04.1980 in Nürnberg,wohnhafrLeopotdstraße 48, 80802 [Iünchen,Telefon:089/20321070, E-tulail: arbencoli@gmx.net zur allgemeinen Vereidigung als Dolmetscher undUberseEer für die albanische Sprache Die Persönlichkeit des Eßchienenenist ausgewiesen durchBundespeßonalausweis Nr. LF9RGRR39, ausgestellt am 12.01.20'11 durchdieGemeinde Unterföhring Hieraufwurdeihmerötfnet, 1. dasser durchdie Vereidigung nichtdie Eigenschaft einesöffentlichbestelltenDolmetschers und Ubersetsers erlange,dassvjelmehrnur bei seinerVernehmung im Einzelfallnachdem Ermessen aufdenallgemeinen desGerichtsstattder Eidesleistung die BerufLrng Eidgen0ge, 2. dass es ihm freistehe.sich als -für die Gerichtedes Saarlandesund die saarländischen Notare allgemeinvereidigterDolmetscher und UberseEe/zu bezeichnen, solangeer in der Datenbank, gemachtwird, eingetragen ist. dieim Internetöffentlich zugänglich ist,gilt als im SinnedesS 142 Wer als UberseEer in die unterZiffer2 eMähnteDatenbank ejngetragen Abs.3 SatsI de. Zivilprozessordnung ermächtigter UberseEer. Er erklärt,dasser damiteinverstanden ist, dassseineallgemeine Vereidigung ftir die saarländischen Wohnodes,seinerWohnung,seiner Gerichte!nd NotareunterAngabeseinesNamens,Vornamens, Telefon-und Faxnummer und seinerE-MailAd€sseden Geichtenund Notarenzur Kenntnisgebaacht wird.Er erklärtaußerdem,dasser auchdamiteinverstanden ist,dassseinevorbezeichneten Datenins Intranet und ins Intemetgestelltwerden,und zwar in die dort abrufbareListeder "SaarlandPlus" allgemeinvereidigtenDolmetscherund ÜberseEer.Über die Eedeutungseiner Einwilligung, insbesonderctlber den VeMendungszweck seiner gespeichertenDaten, aber auch l.lber die Freiwilligkeit seinerEinwilligung undder Möglichkeit desWiderrufsfürdie Zukunft,wude er aufgeklärt. geleistetwerdenkannbzw dass Er wurdeweiterbelehd.dassder Eid auchohnereligiöseBeteuerung er, wenner als Mitgliedeiner Re'igions-oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft veMendenwill,diesedemEidanfilgenkann. Eidesbelehrung leisteteder Erschienene folgendenEid: Nacheingehender und Ubersetzer treuund ,lch schwöre,dassich als Dolmetscher gewissenhaft übertragen werde,so wahrmk Gotthelfe." v .u . I . DefPräsident des Landgerichts (Dr.Wem) Richteram Landoericht (ArbenColi)