2015Ausschreibung und Anmeldung Knabstrupperschau BaWü

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2015Ausschreibung und Anmeldung Knabstrupperschau BaWü
Ausschreibung zur Knabstrupper-Zuchtschau
am 12. September 2015 in Nürtingen
Organisation und Veranstaltungsort: Knabstrupperzucht af Asgard - Im Tiefenbach 49 - 72622
Nürtingen. Amelie Schwieger & Siegfried Beck- Tel 07022-211490 oder schwieger@afasgard.de
Veranstalter: Zuchtverband für Deutsche Pferde e.V. - 27283 Verden - Tel. 04231-82892
Zulassung: alle Knabstrupper (unabhängig Vollständigkeit der Abstammung, Zuchtverband etc.)
Nennungsschluss: 20. August 2015 (nach Absprache auch später)
Nenngebühr/Startgebühr: 15,00 Euro pro Pferd und 10,00 Euro pro Fohlen. Ab der 3. Nennung
kostet jede weitere Nennung nur 10,00 Euro.
Zeiteinteilung: 10 Uhr Fohlenbrennen/Eintragung – ca. 11 Uhr Zuchtschau mit Schaubildern
die genaue Zeiteinteilung wird vor Ort mitgeteilt oder kann ab 10.9 telefonisch erfragt werden .
Vorführen: Für Kopfnummern muss jeder selbst sorgen.
Kleidung: schwarz/weiß oder Gestütsfarben. Fohlen und Jährlinge sollen mit Halfter und/oder im
Freilauf gezeigt werden. Pferde ab 2 Jahren sind mit Trense vorzuführen (Ausnahme nach Absprache).
Boxen: es stehen Boxen in begrenzter Zahl zur Verfügung. Preis pro Box/Paddock (15,00-35,00E) pro
Tag . Hierfür bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme/ Reservierung. schwieger@afasgard.de
Wegbeschreibung: A8-Ausfahrt 56 Reudern Nürtingen An der ersten großen Kreuzung links
Richtung Owen (Wegweiser „Reitanlage“) 3km nach dem Ortsende kommt links die Gaststäte
Kräuterbühl + Reitverein, unser Hof ist genau gegenüber auf der rechten Seite der Straße.
Klasseneinteilung.
1. Hengstfohlen
2. Stutfohlen
3. Jungstuten (1-3jährig)
4. Junghengste (1-3jährige)
5. Stuten
6. Wallache
7. Hengste
8. Pferdefamilien
(je nach Nennungen entstehen analog Ponyklassen, je nach Nennungszahl werden Klassen geteilt.)
9. Vergabe der Titel „Best of Show“ und „Siegerstute“
10. Schauprogramm „Knabstrupper in Aktion“ Es sollen dem Zuschauer die Vorzüge der Rasse,
der einmalige Charakter, und die vielfältige Nutzung der Pferde (Western/Englisch/Barock/Zirkus/
Fahren/ Dressur /Springen etc.) nahe gebracht werden. Hier darf/kann alles gezeigt werden : Auszüge
aus der täglichen Arbeit, Darstellung unterschiedlicher Reitweisen und „spektakuläre“ Einlagen .
Wir sind immer auf der Suche nach „Schauprogrammen und Vorführungen“! Sollten Sie
und ihr/ihre Pferde hierzu Lust haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf! Bitte setzten sie sich bezüglich
aller Schauprogramme mit uns in Verbindung: Tel 07022-211490 oder schwieger@afasgard.de
Anmeldung zur Zuchtschau
am 12. September 2015 in Nürtingen
Name des Pferde/Fohlens ________________________ Klasse 1-10: _________
Klasse 10: Schaunummer - bitte setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung
Klasse 09: Titelvergabe erfolgt anhand der Wertnote und/oder Show
Zuchtverband ____________________ Pferd / Pony
Geburtsdatum ______________ Lebensnummer* ________________________
Vater* ________________________ Mutter* ______________________________
MutterVater* _______________________________________________________
Züchter *___________________________________________________________
Besitzer **_________________________________________________________
* falls bekannt
** mit Adresse und Telefonnummer
Pferd soll vom ZfdP gebrannt / eingetragen werden:
ja / nein
Nenngeld in Höhe von ___________ Euro liegt bei: bar /Scheck
Box/Paddock _____________ Boxengebühr in Höhe von _____ liegt bei.
1. Es werden nur Nennungen mit beiliegendem Scheck/ Nenngeld ggf. Boxengeld bearbeitet.
2. Wichtiger Hinweis. Der Veranstalter behält sich vor, in Abhängigkeit der
Nennungszahlen einzelne Klassen zu teilen oder zusammenzufassen.
3. Für die korrekte Aufnahme der Abstammung in den Ausstellerkatalog muss der
Anmeldung eine Kopie des Abstammungsnachweises beiliegen. Ausnahme: Fohlen
4. Zugelassen werden nur gesunde Tiere aus seuchenfreien Beständen. Die Veranstalter
behalten sich das Recht vor offensichtlich kranke Tiere von der Schau auszuschließen.
5. Bei Nichterscheinen oder Zurückweisung verfällt das Nenngeld.
6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art und Ursache. Der
Besuch und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände geschieht auf eigene Gefahr. Es
besteht zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern/Besuchern kein
Vertragsverhältnis. Jede Haftung für Diebstahl und Verletzung von Mensch und Tiere ist
ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne von §
278 und §831 BGB.
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(Ort und Datum )
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(Unterschrift)