Gutachten für Reifenumrüstung
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Gutachten für Reifenumrüstung
TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/1999) Blatt: 1 TEILEGUTACHTEN über Reifenumrüstung __________________________________________________________________________________ 1. Verwendungsbereich: Siehe Anlagen zum Gutachten Der Verwendungsbereich umfaßt folgende Fahrzeuge: Anlage: Fahrzeugtyp 1. Asia Rocsta 2. 3. 4. Ssangyong Musso Ssangyong Korando Kia Sportage 10. 11. 12. 13. Chrysler Jeep Wrangler YJ Chrysler Jeep Wrangler TJ Chrysler Cherokee Chrysler Grand Cherokee 20. 21. Daihatsu Rocky Daihatsu Feroza 30. 31. Ford Explorer GMC Truck Corp. Chevrolet Blazer S10,Chevrolet Pick up Sonoma 40. 41. 42. 43. 44 Isuzu Trooper Opel Frontera Opel Monterey Opel Campo 4x4 bzw. Isuzu Campo 4x4 Opel Frontera B 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. Mitsubishi LO40 Mitsubishi V20 Mitsubishi L200 alt Mitsubishi L200 neu L300 4x4 Hyundai Gallopper Mitsubishi Pajero Sport Anlage: Fahrzeugtyp 60. Nissan Patrol K 160, K 260, W 160, W 260, 260 61. Nissan Patrol GR Y 60 62. Nissan Patrol GR TDS Y61 63. Nissan Pick Up MD 21 64. Nissan Terrano WD 21, WYD 21, WHYD 21,WBYD 21 65. Nissan Terrano II bzw. Ford Maverick 66. Nissan Pathfinder 67 Nissan Pick Up D 22 -2- 70. 71. 72. 73. Suzuki Samurai Suzuki Vitara Suzuki X 90 Suzuki Grand Vitara 80. 81. Toyota 4 Runner N 13 Toyota J7 82. 83. 84. 85. 86. Toyota J8 Toyota J9 Toyota RAV 4 VW Taro 4x4, Toyota Hilux 4x4 Toyota Hilux Turbo-D 87. Toyota J 100 90. 91 92. 93. 94. Rover Defender Range Rover Classic Range Rover LP Rover Discovery Rover Freelander 100. 101. Mercedes G-Klasse Mercedes ML-Klasse TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/1999) Blatt: 2 2. Reifen und Auflagen Die jeweils zulässigen Umrüstbereifungen auf den Serienfelgen sind der entsprechenden Anlage (Siehe Punkt 1) unter Berücksichtigung der zugehörigen Auflagen und Hinweise zu entnehmen. 3. Freigängigkeit Ausreichende Freigängigkeit zu den serienmäßigen Achs-, Brems- und Lenkungsteilen sowie zur Fahrzeugkarosserie ist unter Beachtung der unter Punkt 3. genannten Auflagen vorhanden. 4. Schneeketten Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft 5. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. 6. Prüfgrundlage VdTÜV Merkblatt 751 " Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit". 7. Abnahme des Anbaus Der Anbau der beschriebenen Fahrzeugteile erfordert eine unverzügliche Abnahme gemäß § 19 Abs.3 Nr. 4 (Neufassung des § 19 StVZO durch die 16. Änderungsverordnung vom 01.01.1994), da andernfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. 8. Gültigkeit Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der Fahrzeugteile oder wenn der im Verwendungsbereich genannte Fahrzeugtyp in Teilen geändert wird, die die Verwendbarkeit der Fahrzeugteile beeinträchtigen können, bei Wegfall des Nachweises für das QualitätsmanagementSystem sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. Der Antragsteller hat den Nachweis über ein Qualitätsmanagement-System gemäß den Anforderungen des § 19 Anlage XIX StVZO durch Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde erbracht. GUTACHTENKOPIEN SIND NUR GÜLTIG MIT ORIGINALSTEMPEL UND -UNTERSCHRIFT DES ANTRAGSTELLERS. 9. Schlußbescheinigung Gegen den Anbau und die Abnahme der unter 2. beschriebenen Fahrzeugteile an den unter 1. angeführten en gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 1 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Asia Motor (ROK) Rocsta EBE *) Asia Rocsta EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 25 Serienreifen: 235/75 R 15 205 R 15 215/75 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Asia Rocsta Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die serienmäßigen Lenkanschläge sind zu überprüfen und erforderlichenfalls nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 1 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 1 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜ V Au t o m o t i ve G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 2 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: SsangYong /ROK FJ e11*93/81*0009*-- Musso Musso 4x4 Wagon Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 32 Serienreifen: 215/75 R 15 195 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 2.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7J x 15 ET 22 Serienreifen: 235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 2.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise SsangYong Musso Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 2 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM TÜ V Au t o m o t i ve G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 3 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: SsangYong /ROK KJ e11*95/54*0016*-- Korando Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 235/75 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. 7J x 15 ET 22 235/75 R 15 bzw. 255/70 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 2.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise SsangYong Korando Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 3 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 4 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE-Nr bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: KIA Motor Corp. (ROK) JA G 817 e13*96/27*0030*-- Kia Sportage Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 45 Serienreifen: 205/70 R 15 195 R 15 205/70 R 15 205/75 R 15 215 R 15 215/75 R 15 225/70 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Kia Sportage Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 4 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 10 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) Jeep Eagle Corp. (USA) YJ EBE *) Jeep Wrangler EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 7J x 15 ET 31,7 Serienreifen: 215/75 R 15 bzw. 225/75 R 15 215 R 15 215/75 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/60 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,2,4 1,4 1,2,4 1,2,4 1,3,4 1,2,4 1,2,4 Auflagen und Hinweise Jeep Wrangler YJ Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 3) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse erforderlich 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 10 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 11 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen:: Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) TJ e11*93/81*0043*-- Jeep Wrangler TJ EBE *) EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 7J x 15 ET 31,7 bzw. ET 25 Serienreifen: 215/75 R 15 bzw. 225/75 R 15 215 R 15 215/75 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/60 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,5 1,5 1,5 1,5 1,2,3,5 1,2,5 1,2,3,5 1,2,3,5 1,2,4,5 1,2,3,5 1,2,3,5 Auflagen und Hinweise Jeep Wrangler TJ Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 4) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse erforderlich 5) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 11 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 12 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) XJ G 722 F 895 EBE *) e11*93/81*0032*-- Jeep Cherokee J bzw. XJ EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 7J x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25 Serienreifen: 225/75 R 15 bzw. 225/70 R 15 215 R 15 215/75 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 225/75 R 15 255/60 R 15 275/60 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Jeep Cherokee Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 12 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 13 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Chrysler Corp.(USA) ZJ G 307 EBE *) e11*93/81*0031*-- Jeep Grand Cherokee Z bzw. ZG EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 15 ET 31,7 mm bzw. ET 25 Serienreifen: 225/75 R 15 bzw. 225/70 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3,4 1,3,4 1,2,3,4 1,3,4 1,3,4 1,2,3,4 1,2,3,4 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/60 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 16 ET 31,7 bzw. ET 25mm Serienreifen: 225/70 R 16 235/70 R 16 255/65 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,2,4 Auflagen und Hinweise Jeep Grand Cherokee Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 13 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 20 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Daihatsu Motors Co. LTD / Japan F 70 F 75 F 70 F 75 F D 814 D 870 E 607 E 608 E 799 F 151 EBE *) EBE *) Daihatsu Wildcat F 80 F 85 Daihatsu Rocky EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 10 Serienreifen: 215 R 15 bzw. HR 78 S 15 215/75 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Daihatsu Rocky Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und ggf. nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 20 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 21 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Daihatsu Motors Co. LTD / Japan F 300 F 126 Daihatsu Feroza EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 15 Serienreifen: 195 R 15 bzw. 225/70 R 15 195 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 215 R 15 225/70 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise Daihatsu Feroza Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 21 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 30 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: Ford Motor Company U 2 Dearborn / USA ABE - Nr.: bzw. ETG-Nr: Ausf.: G 316 A 241 Ford Explorer B 242 C 242 alle e11*93/81*0029*-- Handelsbezeichnung: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 15 ET 12 mm Serienreifen: 225/70 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4,6 1,2,4,6 225/75 R 15 255/60 R 15 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 16 ET 12 mm Serienreifen: 255/70 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 255/70 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,5,6 1,3,5,6 1,5,6 1,5,6 1,3,5,6 Auflagen und Hinweise Ford Explorer Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die serienmäßigen Kunststoff Radabdeckungsverbreiterungen sind durch ausreichend breite Nachrüstteile zu ersetzen bzw. zu ergänzen. 3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 4) Auf ausreichenden Abstand zwischen Rad und Bremsleitungen an der Vorderachse ist zu achten. 5) Am inneren Felgenhorn dürfen an Vorder- und Hinterachse keine Klebeauswuchtgewichte verwendet werden. 6) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 30 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 30 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1 Anlage 31 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: GMC / USA Chevrolet / USA S 10 e13*93/81*0005*-EBE*) Sonoma S 10 Blazer S 10 EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 7J x 15 ET 51 Serienreifen: 225/70 R 15 bzw. 235/70 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Chevrolet S 10 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Die Lenkanschläge sind zu überprüfen und falls nötig, nach den Erfordernissen ausreichender Freigängigkeit neu einzustellen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 31 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 31 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 40 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: Isuzu Motors LTD Japan UBS 13 UBS 16 UBS 52 UBS ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Isuzu Trooper EBE *) E 445 EBE *) ...Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6JJ x 15 ET 30 Serienreifen: 215 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Isuzu Trooper Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 40 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 40 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 41 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Handelsbezeichnung: IBC Vehicle LTD Luton / GB Opel Frontera Opel Frontera Ausführungen: Motortyp ABE Nr. bzw. ETG: .A.. .B.. .C.. .D.. .E.. .F.. UT4 / UT2 C 20 NE 23 DTR C 24 NE X 20 SE 4 JB 1 X 22 XE alle F 933 bis Nachtrag 07 F 933 ab Nachtrag 08 e11*93/81*0050*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 6J x 15 ET -15 od. ET+7,5 mm 225/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 7JJ x 15 ET 0 mm 255/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 41 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Fortsetzung zu 2.22. Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeugausführung mit 6,5x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6,5J x 16 ET 38 mm Serienreifen: 235/70 R 16 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7J x 16 ET 38 mm Serienreifen: 235/70 R 16 bzw. 255/65 R 16 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Opel Frontera Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von 1550kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1475 kg begrenzt werden. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 41 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 3 Die Anlage 41 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 42 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Isuzu Motor LTD / Japan Opel Monterey UBS F 988 e4*95/54*0010*-- Opel Monterey Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6J x 16 ET 30 mm Serienreifen: 215/80 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,2,3,4 1,4 1,2,3,4 1,2,3,4 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 235/85 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 16 ET 38 mm Serienreifen: 245/70 R 16 bzw. 215/80 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,2,3,4 1,2,4 1,4 1,2,4 1,2,3,4 1,2,3,4 Auflagen und Hinweise Opel Monterey Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Bei Verwendung dieser Rad- Reifenkombination muß die zulässige Hinterachslast wegen der reduzierten Radtragfähigkeit von 1550 kg auf 1450 kg reduziert werden, Das zulässige Gesamtgewicht bleibt davon unberührt. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren zu berichtigen. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 42 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 42 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 43 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Isuzu Motors LTD (J) TFS Campo S EBE*) F 772 Isuzu Campo 4x4 Opel Campo 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Opel Campo 4x4 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 43 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 43 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 44 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: IBC Vehicles LTD (GB) 6 AVF 6 AZC e11*97/27*0097*-- Frontera - B Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7J x 16 ET 38 mm 245/70 R 16 205 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Opel Frontera - B Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 44 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 44 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 50 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motor Corp. (J) LO 40 C 890 - /1 Mitsubishi Pajero Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: 6JJ x 15 ET 22 Serienreifen: 215 SR 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Mitsubishi Pajero LO 40 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 50 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 50 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 51 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motor Corp. (J) V 20 F 724 e1*95/54*0048*-- Mitsubishi Pajero Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 15 ET 33 mm 235/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 215 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 15 ET 10 mm 265/70 R 15 bzw. 255/70 R 15 215 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Mitsubishi Pajero V 20 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) An der Radinnenseite dürfen nur Klammergewichte verwendet werden. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 51 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 51 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 52 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: MMC Sittipol Comp. LTD / Thailand L 200 G 430 Mitsubishi L 200 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 7.00 R 16 7.50 R 16 6J x 16 ET 22 mm 205 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 215 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. 7JJ x 15 ET 5 mm 255/70 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 200 Pick Up (alt) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 52 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 52 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 53 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: MMC Sittipol Comp. LTD / Thailand K 60 T H 438 Mitsubishi L 200 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 4. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 7.00 R 16 7.50 R 16 6J x 16 ET 33 mm 215/80 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. 7JJ x 15 ET 10 mm 31 x 10,50 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 200 Pick Up (neu) Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 53 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 53 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 54 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motors Corp. / (J) P 20 W E 431 Mitsubishi L300 4WD Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 15 ET 22 mm 215 R 15 215 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Mitsubishi L 300 4 WD Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 54 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 54 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 55 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: Hyundai / ROK JK - T01 e11*96/27*0076*-- Galloper Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 15 ET 22 mm 235/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 215 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 15 ET 5 mm 265/70 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise Hyundai Galopper Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 55 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 55 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 56 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 03/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: Mitsubishi Motors Corp. (J) K 90 e1*97/24*0109*-- Pajero Sport Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 2. 7JJ x 16 ET 10 mm 245/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Pajero Sport Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 56 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 03/99) Blatt: 2 Die Anlage 56 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 60 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. / (J) NMISA (E) K 160 W 160 K 260 W 260 260 C 085 C 215 D 886-/1 D 887-/1 F301 NISSAN Patrol Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 7.00 R 16 7.50 R 16 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 7JJ x 15 ET 5 mm 10 R 15 bzw. 31 x 10,50 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 2. Anlage 60 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Auflagen und Hinweise Nissan Patrol Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 60 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 61 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. (J) Y 60 A F 070 NISSAN Patrol GR Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8J x 16 ET 5 mm 265/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,4 1,2,3,4 1,2,4 255/65 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 15 ET 5 mm 10 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 Auflagen und Hinweise Nissan Patrol GR Y60A Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von 1800 kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1700 kg begrenzt werden. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 61 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 61 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 62 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. (J) Y 61 e6*95/54*0051*-- NISSAN Patrol GR Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6JJ x 16 ET 35 mm 235/80 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,2,3,4 1,4 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8JJ x 16 ET 10 mm 265/70 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,4 1,4 1,2,3,4 1,2,4 Auflagen und Hinweise Nissan Patrol GR Y61 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Bei Fahrzeugen mit langem Radstand (5 türige Ausführung) und einer Hinterachslast von 1800 kg muß die Hinterachslast wegen der Radtragfähigkeit auf 1700 kg begrenzt werden. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu berichtigen. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 62 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 62 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 63 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. (J) MD 21 E 082 NISSAN Pick Up 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Nissan Pick Up Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 63 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 63 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 64 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. (J) WD 21 WYD 21 WHYD 21 WBYD 21 VHYD 21 E 736 EBE *) EBE *) EBE *) EBE *) NISSAN Terrano EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Nissan Terrano Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 64 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 64 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 65 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: NMISA / Spanien R 20 G 436 UDS UNS e9*93/81*0015*-e9*93/81*0016*-e9*93/81*0017*-- NISSAN Terrano II Ford Maverick Nissan Terrano II Ford Maverick Ford Maverick Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6J x 15 ET 25 mm Serienreifen: 215 R 15 bzw. 215/80 R 15 215 R 15 215/75 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 15 ET 25 mm Serienreifen: 235/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 265/70 R 15 275/60 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise Nissan Terrano II Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 65 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 65 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 66 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG: Handelsbezeichnung: Nissan Motor LR 50 Einzelbetriebserlaubnisse Pathfinder Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 16 ET 30 mm 245/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 235/70 R 16 255/65 R 16 2. Auflagen und Hinweise Nissan Pathfinder Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 66 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 67 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Nissan Motor Co.LTD. (J) D 22 H 960 NISSAN Pick Up 4x4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Nissan Pick Up Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 67 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 67 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 70 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: Suzuki Motor Co. LTD / SJ Japan Santana Motors S.A. / SJ Spanien S SJ ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: C 523 / 2 e6*93/81*0021*-G 137 e6*96/27*0023*-e6*96/27*0024*-- Samurai Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 5½J x 15 ET 10 mm 195 R 15 bzw. 205/70 R 15 195 R 15 205/70 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,4 1,4 1,4 1,2,3,4 1,2,4 1,2,3,4 Auflagen und Hinweise Suzuki Samurai Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Die vorderen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenhalter müssen bis unterhalb der unteren Befestigungsschrauben unter einem Winkel von 45° abgeschnitten werden. Außerdem müssen die vorderen nach Innen in das Radhaus hineinragenden Stoßstangenenden auf einer Länge von ca. 20 mm unter einem Winkel von 45° angeschnitten werden , wahlweise können auch vorn verlängerte Federgehänge ( Bolzenabstand mind. 110 mm) eingebaut werden. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 70 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 70 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 71 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: Suzuki Motor Co. LTD. ET / Japan Cami Automotive INC. TA /Kanada Santana Motors S.A. ET Spanien ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: E 935 e9*93/81*0010*-e6*95/54*0031*-F 839 bzw. EBE *) G 463 e9*93/81*0009*-- Vitara Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 195 R 15 205/70 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 5½J x 15 ET 10 mm 195 R 15 bzw. 205/70 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 215/75 R 15 225/70 R 15 255/60 R 15 7JJ x 15 ET 3 mm 255/60 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 205/65 R 16 225/60 R 16 235/60 R 16 6½J x 16 ET 25 mm 215/65 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 2. Anlage 71 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Auflagen und Hinweise Suzuki Vitara Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 71 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 72 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw.ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Suzuki Motor Co. LTD. / Japan EL H 305 e6*93/81*0004*-- X - 90 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 5½J x 15 ET 10 mm Serienreifen: 195/65 R 15 195/65 R 15 205/60 R 15 205/65 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 15 ET 3 mm Serienreifen: 215/60 R 15 195/65 R 15 205/60 R 15 215/60 R 15 225/50 R 15 225/60 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Suzuki X 90 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 72 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 72 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 73 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Suzuki Motor Co. LTD. / Japan Cami Automotive / Canada FT GT e6*95/54*0053*-e6*93/81*0059*-- Grand Vitara Grand Vitara Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 5½J x 15 ET 25 mm Serienreifen: 195/80 R 15 195 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6½JJ x 16 ET 25 mm Serienreifen: 215/65 R 16 205/65 R 16 225/60 R 16 235/60 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7JJ x 16 ET 25 mm Serienreifen: 235/60 R 16 205/65 R 16 225/60 R 16 235/60 R 16 255/50 R 16 255/55 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,3 Auflagen und Hinweise Suzuki Grand Vitara Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 73 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 73 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 80 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Toyota Motor Co.LTD. / Japan N 13 F 355 bzw. EBE *) Toyota 4-Runner EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 15 ET 30 mm 215 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 215 R 15 225/70 R 15 225/75 R 15 235/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 15 ET 8 mm 265/70 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Toyota 4-Runner Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 80 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 80 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 81 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Toyota Motor Co.LTD / Japan J7 D 884 D 884/1 Toyota Land Cruiser EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 205 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 15 ET 8 mm 265/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J7 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 81 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 81 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 82 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr.: Handelsbezeichnung: Toyota Motor Co.LTD. / Japan J8 F 436 bzw. EBE *) Toyota Land Cruiser Station EBE *) ... Einzelbetriebserlaubnisse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7J x 15 ET 10 mm 265/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8JJ x 16 ET 0 mm 275/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J8 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 82 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 82 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 83 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Handelsbezeichnung: ETG Nr.: Toyota Motor Corporation J9 Toyota Land e6*93/81*0023*-- (Japan) Cruiser (90 Serie) Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 215/80 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 205 R 16 235/70 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7JJ x 16 ET 15 mm 265/70 R 16 205 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 265/70 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Toyota Land Cruiser J9 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 83 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 83 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 84 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG Nr.: Handelsbezeichnung: Toyota Motor Corp.(J) XA XA 1 G 703 e4*93/81*0001*-- Toyota RAV 4 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 45 mm 215/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 205/65 R 16 225/60 R 16 235/60 R 16 Fahrzeugausführung mit 6½x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6½J x 16 ET 45 mm 215/70 R 16 205/65 R 16 225/60 R 16 235/60 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Toyota RAV 4 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe muß der Lenkeinschlag begrenzt werden. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 84 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 84 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 85 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung ABE Nr. Volkswagen AG (D) Toyota Mot. Corp. (J) 7AX1 N 11 N1 VW Taro 4x4 Hilux 4WD G 758 F 131 G 906 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Toyota Hilux/ VW Taro Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 85 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 85 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 86 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller Toyota Mot. Corp. (J) Fahrzeugtyp LN 165 LN 170 Handelsbezeichnung Hilux TD 4WD ABE Nr. H 832 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6J x 16 ET 30 mm 205 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Toyota Hilux TD Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 86 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 86 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 87 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung ETG Nr. Toyota Mot. Corp. (J) J 10 Land Cruiser (Serie 100 ) e6*95/54*0055*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8JJ x 16 ET 60 mm 275/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3 1,3 Auflagen und Hinweise Toyota J 10 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 87 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 87 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 90 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Ausf.: Handelsbezeichnung: Rover Group LTD / GB LD H 263 bzw. EBE *) A,C Rover Defender 90 Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6JK x 16 ET 33 mm Serienreifen: 205 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 1,2,3 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 7.00 R 16 7.50 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 7J x 16 ET 33 mm Serienreifen: 235/85 R 16 bzw. 265/75 R 16 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 255/85 R 16 265/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3 1,3 1,2,3 1,3 1,3 1,2,3 1,2,3 1,3 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 3. Anlage 90 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen Die Anlage 90 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 91 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Typ: Rover Group LTD / GB Range Rover D 885 D 885/1 ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Range Rover Classic Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 6JK x 16 ET 33 mm 205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 205 R 16 235/70 R 16 Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7J x 16 ET 33 mm od. ET15 205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16 205 R 16 235/70 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,2,3 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Luftfederung (4,6 LSEi) 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 91 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 91 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 92 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Reifen für Fahrzeugtyp Range Rover LP Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Rover Group LTD / GB LP G 857 e11*93/81*0047*-- Range Rover Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 7x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7J x 16 ET 57 mm 235/70 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 235/70 R 16 255/65 R 16 Fahrzeugausführung mit 8x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8J x 16 ET 57 255/65 R 16 235/70 R 16 255/65 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 92 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 92 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 93 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Reifen für Fahrzeugtyp Rover Discovery Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. bzw. ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Rover Group LTD / GB SALLJG LJ F 407 e11*93/81*0044*-- Discovery Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 7J x 16 ET 33 od. ET 15 205 R 16 bzw. 215/75 R 16 bzw. 235/70 R 16 205 R 16 215/85 R 16 235/70 R 16 235/85 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,4 1,2,4 1,4 1,2,3,4 (Nur Stahlrad ET 33) 1,2,3,4 1,4 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Wegen der Radtragfähigkeit ist die Hinterachslast auf 1560 kg in Verbindung mit dieser RadReifenkombination zu begrenzen. Dementsprechend sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren zu berichtigen. 4) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 93 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 93 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 94 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Reifen für Fahrzeugtyp Rover Discovery Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Rover Group LTD / GB LN e11*96/79*0082*-- Land Rover Freelander Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 5½x15" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 5½J x 15 ET 46 Serienreifen: 195/80 R 15 195 R 15 205/70 R 15 205/75 R 15 215/75 R 15 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 1,3 1,2,3 Fahrzeugausführung mit 6x16" Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6J x 16 ET 46 Serienreifen: 215/65 R 16 205/65 R 16 225/60 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,3 1,3 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 94 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 94 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 100 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Verwendungsbereich und Reifen Fahrzeughersteller: Fahrzeugtyp: Mercedes Benz AG (D) 461 bzw. 461.4 Daimler Benz 460.2 460.3 463 463 D Steyr Daimler Puch (A) 46 Mercedes Benz 461 Mercedes Benz 463 Handelsbezeichnung: ABE Nr. bzw. ETG-Nr.: Mercedes G Steyr Puch G G 371 F 365 B 244 - /2 B 245 - /2 F 455 F 454 Geländewagen Puch e12*70/156*96/27*0001*-G - Klasse e1*96/79*0065*-G - Klasse e1*96/79*0064*-- Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Angaben zu den Serienrädern Die unter 3. aufgeführten Umrüstreifen sind zum Anbau auf dem serienmäßigen Leichtmetallrad bzw. Stahlrad vorgesehen: Radnummer: Radgröße: Einpresstiefe: Serienbereifung und Reifengruppe: (Nur auf Stahlrad) Radnummer: Radgröße: Einpresstiefe: Serienbereifung und Reifengruppe: R1 R2 5 ½ JK x 16 H2 + 63 mm 6 J x 16 H2 + 63 mm 205 R 16 (III) 215/80 R 16 (III) 215 R 16 (III) 225/75 R 16 (III) 7,00 R 16 (IV) 7,50 R 16 (V) 205 R 16 (III) 215/80 R 16 (III) 215 R 16 (III) 225/75 R 16 (III) 7,00 R 16 (IV) 7,50 R 16 (V) R3 R4 5 ½ JK x 16 H2 + 38 mm 7 J x 15 H2 + 37 mm 205 R16 (III) 215/80 R 16 (III) 215 R 16 (III) 235/70R15 (II) 255/75R15 (IV) 10 R 15 (IV) Radnummer: Radgröße: Einpresstiefe: R5 R6 7 J x 15 H2 + 63 mm 7½ J x 16 H2 + 63 mm Serienbereifung und Reifengruppe: 255/75 R 15 (IV) 235/85 R 16 (V) 255/65 R 16 ((III) 275/70 R 16 (V) TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 100 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Umrüstreifen für Fahrzeuge mit 16" Felgen 205 R 16 215/85 R 16 235/85 R 16 235/70 R 16 245/75 R 16 255/65 R 16 255/85 R 16 265/70 R 16 265/75 R 16 275/70 R 16 285/75 R 16 Reifengrößengruppe III IV V III IV III V IV V V V Zulässige Felge R1,R2,R3 R1,R2,R3 R1,R2,R6 R6 R6 R6 R2,R6 R6 R6 R6 R6 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,4,5,6,7,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,4,5,6,7,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,4,5,6,7,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,4,5,6,7,8 Umrüstreifen für Fahrzeuge mit 15" Felgen 225/75 R 15 235/75 R 15 255/70 R 15 255/75 R 15 265/70 R 15 265/75 R 15 9 R 15 30 x 9,50 R 15 10 R 15 31 x 10,50 R 15 2. Reifen größengruppeII III III IV III IV III III IV IV Zulässige Felge R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 R4,R5 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 1,2,3,5,6,8 Auflagen und Hinweise Mercedes G 460/461/463 Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Zuordnung der möglichen Felgen zu den Fahrzeugbaureihen: Radnummer: R1 R2 R3 R4 R5 R6 Fahrzeugtyp: 460/2 x x x x x 460/3 x x x x x 461 x x x x x 461/4 x x x x x 463 x x nicht zul. nicht zul. x **) 463 D x x nicht zul. nicht zul. x **) **) Nicht zulässig bei Fahrzeugen die Serienmäßig mit der Felge R6 ausgerüstet sind. ( z.B. 500 GE, 320 GE, 350 GD, 300GD(130KW) usw. ) x x x x x x TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 100 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 3 Fortsetzung zu 2. Auflagen und Hinweise Mercedes G 460/461/463 3) Reifenzuordnung für die Tachometeranpassung: Reifengrößengruppe vor Umrüstung: Reifengrößengruppe nach Umrüstung 3. I II III IV V VI I II III IV V VI -X X X X X X -X X X X X X -X X X X X X -X X X X X X -X X X X X X -- 4) Diese Reifengröße ist für Fahrzeuge der Baureihe 461.4 nicht zulässig. 5) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- und Hinterachse anzubauen, falls nicht schon serienmäßig ausreichende Radabdeckungen montiert sind. (Im Einzelfall überprüfen) 6) Um ausreichenden Freigang in den hinteren Radhäusern zu erreichen, muß der Radhausausschnitt vergrößert werden bzw. der Einfederweg durch höhere Achsgummipuffer begrenzt werden.( Nur erforderlich bei Fahrzeugen, die serienmäßig keine Kotflügel verbreiterungen haben, und durch die Umrüstung zusätzliche Kotflügelverbreiterungen ' erforderlich werden.) 7) Es ist empfehlenswert den Freiraum in den Radhäusern durch eine Fahrwerkshöherlegung zu vergrößern. 8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit Rad R3 oder R4 (Fahrzeuge mit schmaler Achse) können die Räder R5,R6 nur in Verbindung mit 30 mm Zwischenflanschen angebaut werden. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 100 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 4 Die Anlage 100 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda 1. Anlage 101 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 1 Reifen für Fahrzeugtyp Mercedes ML-Klasse Fahrzeughersteller: Typ: ETG-Nr.: Handelsbezeichnung: Daimler Benz AG bzw. Mercedes Benz AG 163 e1*96/79*0083*-- ML - Klasse Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise in Verbindung mit dem Serienrad möglich: Fahrzeugausführung mit 6½x16 Serienfelge Angaben zum Serienrad: 6½J x 16 H2 ET 47 Serienreifen: 225/75 R 16 Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 1,2 205 R 16 235/70 R 16 Fahrzeugausführung mit 8x16 Serienfelge Angaben zum Serienrad: Serienreifen: 8J x 16 H2 ET 62 255/65 R 16 255/65 R 16 2. Auflagen und Hinweise (siehe Pkt. 3.) 1,2 Auflagen und Hinweise Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Bremsund Lenkungsteilen: 3. 1) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. 2) Es sind nur Reifen des Herstellers Fulda zulässig. Abnahme des Anbaus: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 101 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 2 Die Anlage 101 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 18 10 07 5827. Böblingen, den 01. 03. 1999 TPT-B-SZ/SZ FULDA PRÜFLABORATORIUM T ÜV Au t o m o t iv e G m b H Typprüfzentrum D-71034 Böblingen Unternehmensgruppe T Ü V S ü d d e u t s c h l a n d akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA - P 10002 - 95 TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Typprüfzentrum Böblingen Otto-Lilienthal-Straße 16 D-71034 Böblingen Antrag- Gummiwerke FULDA GmbH steller: Künzeller Straße 59 - 61 36043 Fulda Anlage 102 zum Gutachten Nr. 18 10 07 5827 (Stand 02/99) Blatt: 3