pos-dienst und acquiring pagobancomat
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pos-dienst und acquiring pagobancomat
INFORMATIONSBLATT Gültig seit: 19. Oktober 2015 POS-DIENST UND ACQUIRING PAGOBANCOMAT INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK Südtiroler Sparkasse AG - Aktiengesellschaft Rechts- und Verwaltungssitz: Sparkassenstraße 12 39100 Bozen - Italien Muttergesellschaft der Bankengruppe SÜDTIROLER SPARKASSE Homepage: www.sparkasse.it - e-Mail-Adresse: info@sparkasse.it - PEC: certmail@pec.sparkasse.it Tel.: 0471 - 231111 Fax: 0471 - 231999 - ABI-Kennziffer: 6045-9 Eingetragen im Verzeichnis der Kreditanstalten und der Bankengruppen bei der Banca d'Italia: 6045.9 Steuernummer, MwSt.-Nummer und Eintragung im Handelsregister Bozen: 00152980215 Dem "Interbank-Einlagensicherungsfonds" angeschlossen – dem "Nationalen Garantiefonds" angeschlossen - der Vereinigung zur Beilegung der Streitfälle im Bank-, Finanz-, und Gesellschaftsbereich – ADR Conciliatore BancarioFinanziario” angeschlossen – dem Banken- und Finanzschiedsrichtersystem "Arbitro Bancario Finanziario (ABF)” angeschlossen PRODUKTBESCHREIBUNG UND RISIKEN ZWECKBESTIMMUNG Der POS-Dienst ermöglicht es dem Betrieb Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen von Kunden mittels Debitkarten oder Kreditkarten, je nachdem, welche diesbezüglichen Verträge zwischen dem kunden und der Bank oder den Kartenausgebern abgeschlossen wurden, über P.O.S.-Geräte entgegenzunehmen. Die Gutschrift derselben erfolgt auf einem Kontokorrent der Südtiroler Sparkasse. Für den Gebrauch der Geräte erteilt die Bank dem Kunden spezifische Anweisungen. Die Geräte, die von der Bank oder von einer von ihr beauftragten Firma in den Räumlichkeiten des Kunden installiert werden, sind und bleiben im Besitz der Bank oder der beauftragten Gesellschaft. In eingien Fällen stehen die P.O.S.-Geräte im Eigentum des Kunden oder von Dritten. Die Zahlung der Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt nach Ablesung der Debitkarte des Kunden (gekennzeichnet mittels Markenzeichen "PagoBANCOMAT®" oder einer anderen verwalteten Marke) und unter Eingabe der Geheimnummer (P.I.N. – “Personal Identification Number”) über das P.O.S.- Gerät. Im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte (Markenzeichen VISA, MasterCard usw.) muss die Operation durch die Unterschrift des Karteninhabers auf dem P.O.S.-Beleg bestätigt werden. Der Dienst Acquiring PagoBANCOMAT® si ermöglicht den Austausch der Informationen, die durch den Gebrauch der Karten gewonnen werden, mit dem inländischen System PagoBANCOMAT®. Dies dient dem An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch die POS-Geräte. WICHTIGSTE TYPISCHE RISIKEN (ALLGEMEINE UND SPEZIFISCHE RISIKEN) Zu den wichtigsten Risiken zählen: Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen (Kommissionen und Spesen für den Dienst), sofern vertraglich vorgesehen; Transaktionen mit gestohlenen oder gefälschten Kreditkarten; aus diesem Grund ist es obligatorisch die Unterschrift des Kunden, die auf der Rückseite der Kreditkarte aufscheint, mit der Unterschrift auf dem vom P.O.S.-Gerät gedruckten Beleg zu vergleichen. Im Zweifelsfall kann vom Kunden auch ein Personalausweis oder ähnliches Dokument verlangt werden. WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN Kommissionen zur Kartenabwicklung - Anteilsmäßige Kommission auf den abgewickelten POS-Umsatz mit PagoBANCOMAT®-Debitkarten - Anteilsmäßige Kommission auf den abgewickelten POS-Umsatz mit PagoBANCOMAT®-Debitkarten, die von der Südtiroler Sparkasse ausgegeben wurden - Reduzierung der auf “Terminals mit fortschrittlicher Technologie” angewandten anteilsmäßigen Kommission auf Zahlungen nicht über 30 Euro 3,00% 3,00% 0,02% - Bearbeitungsgebühr pro abgewickelte PagoBANCOMAT®-Debitkartentransaktion EUR 3,00 - Monatliche PagoBANCOMAT®- Mindestkommission pro Terminal EUR 7,50 - Einmalig anfallende Kommission für die erste Konvention pro Terminal EUR 10,00 - Die Interchange-Fees des heimischen Netzwerkes (die nicht zusätzlich zu den obgenannten Kommissionen berechnet werden, sondern in diesen bereits enthalten sind) können unter folgendem Link abgerufen werden: "https://bancomat.it/it/consorzio-bancomat/commissioniinterbancarie". Monatliche Gebühr pro Terminal/POS-Gerät (jährliche Abrechnung) - Kosten für die Nutzung von Telefonleitungen und entsprechende Gebühren - Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. die Papierrollen für POS-Geräte) POSF01-D - 10/15 zu Lasten des Kunden zu Lasten des Kunden Seite 1 von 3 - Öffentliche Rundfunkgebühren zu Lasten des Kunden POS-Gerät mit fixem Standpunkt - mit Verbindung über analoge Telefonlinie - mit Verbindung über TCP/IP (Ethernet / ADSL) - Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät) - Monatlicher Aufschlag pro PINPAD - POS-Umsatz-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp) - Monatliche Mindestgebühr EUR 15,00 EUR 22,00 EUR 12,00 je TermID EUR 0,00 0,00% EUR 2,00 POS cordless - mit Verbindung über analoge Telefonlinie - mit Verbindung über TCP/IP (Ethernet / ADSL) - mit Verbindung über WiFi (WLAN / ADSL) - Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät) - POS-Umsatz-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp) - Monatliche Mindestgebühr EUR 23,00 EUR 29,00 EUR 32,00 EUR 15,00 je TermID 0,00% EUR 3,00 POS GPRS - mit Verbindung über Mobilfunknetz (SIM-Karte inklusive) - Alternativgebühr im Falle der “Multibetreiber”-Version (min 2 MwSt.Nr. pro Gerät) - POS-Umsatze-Quote zur Reduzierung der Gebühr (Zusammenfassung pro Verbindungstyp) - Monatliche Mindestgebühr - Kosten pro Transaktion für Datenverkehr zu Gunsten der Mobilfunkbetreibers EUR 26,00 EUR 14,00 je TermID 0,00% EUR 3,00 zu Lasten der Bank Zusatzdienste - Monatlicher Aufschlag für Kartenakzeptanz im Zahlungsmodus contactless (“c-less”) - Monatlicher Aufschlag für Kartenakzeptanz “tax free” und/oder “dynamic currency conversion (DCC)” auf internationalen Karten Spesen im Falle von POS-Geräten des Kunden oder von Dritte - Monatsgebühr für Anschluss self-service Gerät „Tankomat“ - Monatliche Vergütung für die Anbindung falls das POS-Gerät Eigentum des Kunden oder von Dritten ist Spesen der außerordentlichen Verwaltung - Installationsgebühr - Installationsgebühr die bei Rücktritt des Kunden innerhalb 18 Monate nach Installation zur Anwendung kommt - Nachträgliche Installation einer PINPAD auf bereits installiertem POS-Gerät - Austausch des POS-Geräts mit einem einer anderen Typologie - Leerfahrt zum Verkaufspunkt (nicht vorgenommener Eingriff aufgrund dem Kunden anrechenbarer Gründe) - Rückgabe eines funktionsuntüchtigen POS-Geräts (außer gewöhnlicher Verschleiß) - Gebühr für Abbau bzw. Deinstallation des POS-Geräts - Anrechnung bei nicht erfolgter Rückgabe des Geräts - Zusammenfassung der Inkassogutschriften EUR 0,00 EUR 4,00 EUR 28,00 EUR 28,00 EUR 0,00 EUR 200,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 70,00 EUR 250,00 EUR 70,00 EUR 500,00 pro Betriebsstätte/ Verkaufspunkt Kosten für Mitteilungen Es finden die Kosten Anwendung, die im Kontokorrentvertrag angegeben sind, den der Kunde unterschrieben hat. WEITERE WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN WERTSTELLUNGEN FÜR BELASTUNGEN/GUTSCHRIFTEN DES KUNDEN Transaktionen, die mit PagoBANCOMAT®-Karten durchgeführt wurden: Wertstellung Belastung der Gebühren PagoBANCOMAT®: Wertstellung Belastung Kosten für Abbau: POSF01-D - 10/15 zeitgleich mit Gutschrift am Konto des Kunden zeitgleich mit Belastung am Konto des Kunden Tag des Abbaus Seite 2 von 3 RÜCKTRITT, BESCHWERDEN UND AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG DER STREITFÄLLE Rücktritt vom Vertrag Dieser Vertrag ist bis zum Rücktritt von seiten eines Vertragspartners gültig. Die Rücktrittserklärung muß mit Einschreibebrief mit Rückantwort mitgeteilt werden und ist nach 10 Tagen ab Erhalt des Einschreibebriefes gültig. Die Bank kann auf jeden Fall ohne Vorankündigung vom vorliegenden Vertrag zurücktreten, wenn der Anwender: - Protestverfahren, Zwangsvollstreckungs- oder Konkursverfahren oder strafrechtliche Verfahren aufgrund eines Vermögensdelikts laufen hat; - die Tätigkeit ändert; - den Betrieb ohne vorhergehende Genehmigung der Bank abtretet, vermietet oder in Liquidation stellt oder auf jeden Fall die Verwaltung an Dritte übergibt; - die Kontokorrentverbindung, auf welcher die POS-Transaktionen beglichen werden, gelöscht hat; - die Vertragsbedingungen nicht einhält. Höchstfrist für die Auflösung der Vertagsverbindung 30 Arbeitstage Beschwerden Die Beschwerden sind an das Beschwerdebüro der Südtiroler Sparkasse AG, Sparkassenstraße 12, 39100 Bozen ( E-mail Beschwerde_Reclami@sparkasse.it ) zu richten, das innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt antworten wird. Für Beschwerden betreffend Wertpapierdienstleistungen ist hingegen eine Frist von 90 Tagen vorgesehen. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er innerhalb von 30 bzw. 90 Tagen für Beschwerden betreffend Wertpapierdienstleistungen keine Antwort erhalten, kann er sich an folgende Einrichtungen wenden: Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanzario - ABF) bei der Banca d’Italia, bei Streitfällen betreffend Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen. Um zu wissen, wie man das Schiedsgericht anruft, kann man die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, aufrufen, bei den Filialen der Banca d’Italia oder bei der Bank fragen. Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurì bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle, bei Streitfällen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte, Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen und sonstige Geschäftsfälle, mit Ausnahme der Bank- und Finanzdienstleistungen sowie der Konsumkredite. Um zu wissen, wie man den Bankjury-Ombudsman anruft, kann man die Homepage www.conciliatorebancario.it, aufrufen oder bei der Bank fragen. Obbligatorische Mediation Seit dem 21. März 2011 muss vor Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Streitfällen betreffend Bank- Finanz- und Versicherungsverträgen zwingend ein Schlichtungsversuch (Mediationsverfahren) unternommen werden. Dieser Verpflichtung kann durch Anrufung einer der folgenden Organisationen nachgekommen werden: eine ins Register beim Justizministerium eingeschriebene Organisation der Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario) ABF bei der Banca d’Italia bei Streitfällen betreffend Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen mit Ausnahme der Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen die „Camera di conciliazione ed arbitrato“ bei der Consob für Streitfälle im Bereich der Wertpapierdienstleistungen, die sich infolge der Missachtung der Informations-, Korrektheits- und Transparenzpflicht von Seiten der Vermittler ergeben haben. BEGRIFFSERKLÄRUNG Debitkarte (PagoBANCOMAT®): Karte, mit der Waren und Dienstleistungen bei konventionierten Betrieben im Inland gekauft werden können. Die erforderliche Disponibiliät auf dem Kontokorrent muss gegeben sein. Interbankenentgelt (Interchange-Fee) Ist jenes Entgelt das bei Verwendung einer Zahlkarte bei einem am Zahlungsnetzwerk teilnehmenden Händler von der Händlerbank an die Kartenausgebende Bank entrichtet werden muss. Kreditkarte: Karte, mit der Waren und Dienstleistungen bei konventionierten Betrieben im In-und Ausland gekauft werden können. Die Belastung des Gesamt- oder Teilbetrags erfolgt monatlich. Monatliche die monatliche PagoBANCOMAT®- Mindestkommission ist der Mindestbetrag der im Laufe eines Monats anfallenden Kommissionen auf durchgeführte Zahlungen mit PagoBANCOMAT® Karten. PagoBANCOMAT®Mindestkommission pro Terminal PagoBANCOMAT® Nationale Marke welche einen Zahlungsdienst bei allen daran teilnehmenden Händlern ausweist. P.O.S. (Point of Sale): Terminal mit fortgeschrittener Technologie Verkaufspunkt POSF01-D - 10/15 Gerät, das im Betrieb installiert ist und durch Ablesung der Debit- oder Kreditkarte die Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen ermöglicht. POS Terminal welcher die Akzeptanz von Zahlungsinstrumenten mittels verschiedenen Technologien, zusätzlich zum Magnetstreifen und Mikrochip, ermöglicht (z.B. contactless Terminals). Der Verkaufspunkt definiert sich anhand der Adresse bei welcher die POS Terminals installiert werden, der auf den POS Terminals festgelegten Geschäftsbezeichnung sowie der MwSt. Nummer des Händlers. Seite 3 von 3