Aushang: 25. April 2016

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Aushang: 25. April 2016
Aushang: 25. April 2016 - 7. Mai 2016
Auslosungsbedingungen der Sonderauslosung „Muttertag 2016“ der Lotterie
BINGO! - Die Umweltlotterie - in der 18. Veranstaltung (Sonntag, 8. Mai 2016)
Mit Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport führen wir
gemeinsam mit den Lotteriegesellschaften in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen in Verbindung mit der
18. Veranstaltung (Sonntag, 8. Mai 2016) eine Sonderauslosung durch.
1. Spielteilnahme:
Spielverträge/Lose mit der Teilnahme an der Lotterie
BINGO! - Die Umweltlotterie - (BINGO!) in der 18.
Veranstaltung 2016 (Sonntag, 8. Mai 2016)
2. Spielkapital:
Das Spielkapital besteht aus Beträgen, die auf Grund der
Teilnahmebedingungen bei Gewinnquoten und deren
Ermittlung entstanden sind, aus nicht zustellbaren bzw.
nicht fristgemäß angeforderten und daher verfallenen
Gewinnen sowie aus Beträgen des Fonds für
Sonderauslosungen der Lotterie BINGO!.
3. Gegenstand der Auslosung:
Es werden Sachgewinne verlost und zwar:
15 x PKW MINI Cooper
4. Gewinnermittlung:
Am Samstag, den 7. Mai 2016, erfolgt im Hause der TotoLotto Niedersachsen GmbH unter behördlicher Aufsicht
die Verteilung der zur Auslosung kommenden
Sachgewinne auf die einzelnen Gesellschaften durch
Zulosung
(Nummernkreisvergabe
nach
dem
Fondsbestand).
Die Auslosung findet öffentlich und unter behördlicher
Aufsicht statt.
Am Montag, den 9. Mai 2016 ab 10:00 Uhr, werden aus
der Datei aller Spielverträge/Lose per Zufallsgenerator so
viele Spielverträge/Lose gezogen, wie Sachgewinne
auszulosen sind.
Über den Ziehungsgang wird eine Niederschrift gefertigt;
diese enthält die vollständigen Quittungsnummern der
Gewinner.
5. Gewinnabwicklung:
Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen
Spielauftragsquittung,
insbesondere
mit
der
vollständigen Quittungsnummer, geltend zu machen.
Die Quittungsnummern werden durch die Toto-Lotto
Niedersachsen GmbH in der ersten Woche nach der o. g.
Sonderauslosung in der Kundenzeitschrift „glüXmagazin“
sowie im Internet unter www.lotto-niedersachsen.de
veröffentlicht.
Gewinnern, die Spielverträge/Lose im AbonnementVerfahren, Online oder unter Verwendung einer
LottoCard mit uns abgeschlossen haben, wird eine
Gewinnbenachrichtigung zugesandt.
6. Ergänzende Bedingungen:
Eine Barablösung der Sachgewinne ist nicht möglich.
Die Auslieferung der PKW erfolgt im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem
Spielvertrag ist nicht an eine Frist gebunden. Hiervon
unbeschadet unterliegen allerdings Ansprüche aus einem
Spielvertrag der Verjährung, die sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen richtet.
Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen der Lotterie BINGO!, sofern in diesen
Auslosungsbedingungen nichts Abweichendes bestimmt ist.
Hannover, April 2016
Toto-Lotto Niedersachsen GmbH