Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen entsprechenden Bestimmungen
von Artikel R.211-12 des französischen Tourismusgesetzbuchs. Zur
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen drucken wir die Artikel
nachstehend ab. Artikel R.211-3 bis R.211-11 aus dem o.g. Gesetzbuch.
Art. 211-3 - Vorbehaltlich der Ausschlüsse im dritten und vierten Absatz von Artikel
L. 211-7 besteht bei jedem Angebot und Verkauf von Leistungen in Bezug auf
Reisen oder Aufenthalte die Pflicht, die entsprechenden Dokumente auszustellen,
die die in diesem Abschnitt festgelegten Regeln einhalten. Im Fall des Verkaufs
von Flugscheinen für einen reinen Linien- oder Charterflug (Nurflugtickets) übergibt
der Verkäufer dem Kunden einen oder mehrere Flugscheine für die gesamte
Reise, die von der Fluggesellschaft direkt oder in deren Auftrag ausgestellt wurden.
In Fällen des "Transports auf Anforderung" sind Name und Anschrift des
Transportunternehmens mitzuteilen, auf dessen Rechnung die Tickets ausgestellt
sind. Die getrennte Rechnungsstellung der einzelnen Bestandteile eines
pauschalen Reiseangebots entbindet den Verkäufer nicht von den Pflichten, die
sich für ihn aus den Bestimmungen in diesem Abschnitt ergeben.
Art. R.211-3-1 - Der Austausch von vorvertraglichen Informationen oder die
Mitteilung der Vertragsbedingungen erfolgt schriftlich. Sie können unter den
Bedingungen für Gültigkeit und Ausübung, die in den Artikeln 1369-1 bis 1369-11
des Code civil aufgeführt sind, elektronisch übermittelt werden. Anzugeben sind
Name oder Firmenname und Anschrift des Verkäufers sowie ein Verweis auf seine
Eintragung ins Register wie unter a) in Artikel L.141-3 oder ggf. Name, Anschrift
und Verweis auf die Eintragung des im zweiten Absatz von Artikel R. 211-2
genannten Verbandes.
Art. R.211-4 - Vor Abschluss des Vertrags muss der Verkäufer dem Verbraucher
Informationen zu Preisen, Daten und anderen wesentlichen Bestandteilen der im
Rahmen der Reise oder des Aufenthalts erbrachten Leistungen erteilen; dies sind:
1. das Reiseziel und die benutzten Transportmittel sowie deren Merkmale und
Kategorien
2. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen
Merkmale, sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der
landesüblichen Bestimmungen;
3. die angebotenen Verpflegungsleistungen;
4. die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
5. die verwaltungstechnischen und gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die von
Inländern und Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes oder Vertragsstaats
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor allem im Falle der
Überquerung von Grenzen zu erfüllen sind, und die entsprechenden Fristen;
6. die Besuche, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalangebot
eingeschlossen sind oder die evtl. gegen Aufpreis erhältlich sind;
7. die Mindest- oder Höchstanzahl der Teilnehmer, mit der die Reise bzw. der
Aufenthalt durchführbar ist, sowie die einzuhaltende Frist, innerhalb der der Kunde
bei Absage benachrichtigt werden muss, für den Fall, dass die Durchführung der
Reise bzw. des Aufenthaltes an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist; dieses
Datum muss mindestens einundzwanzig Tage vor der Abfahrt liegen;
8. der Betrag oder der Prozentsatz des Reisepreises, der als Anzahlung bei
Vertragsabschluss zu zahlen ist, sowie der Zeitplan für die Zahlung des
Restbetrags;
9. die Modalitäten der Preisanpassung, wie sie im Vertrag unter Anwendung von
Artikel R.211-8 vorgesehen sind;
10. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
11. die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Artikeln R.211-9, R.211-10 und
R.211-11 festgelegt sind;
12.
die
Informationen
bzgl.
des
freiwilligen
Abschlusses
eines
Versicherungsvertrags, der die Konsequenzen bestimmter Fälle von Stornierung
abdeckt, oder eines Schutzbriefs, der bestimmte Sonderrisiken abdeckt, z.B.
Kosten für einen Rücktransport bei Unfall oder Krankheit übernimmt;
13. Wenn der Vertrag eine Flugreise mit einschließt: Informationen zu jeder
geflogenen Teilstrecke wie in den Artikeln R. 211-15 bis R. 211-18 vorgesehen.
Art. R.211-5 - Diese dem Verbraucher vom Verkäufer mitgeteilten Informationen
sind verbindlich, sofern sich der Verkäufer nicht ausdrücklich das Recht zur
Veränderung einiger Elemente vorbehalten hat. In diesem Fall obliegt es dem
Reiseveranstalter dem Kunden deutlich anzugeben, welche Elemente in welchem
Maße Änderungen unterliegen können. In jedem Fall jedoch sind Änderungen der
zuvor bekannt gegebenen Informationen dem Verbraucher vor Vertragsschluss
mitzuteilen.
Art. R.211-6 - Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene
Vertrag muss schriftlich fixiert, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und in
zwei Exemplaren ausgestellt werden, von denen der Käufer eines erhält. Wenn der
Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, gelten die Artikel 1369-1 bis
1369-11 des Code civil. Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten:
1. Name und Anschrift des Verkäufers, dessen Bürgens, dessen Versicherers
sowie Name und Anschrift des Veranstalters;
2. den oder die Bestimmungsort(e) der Reise sowie bei einem Aufenthalt mit
Unterbrechungen die verschiedenen Zeiträume mit deren Anfangs- und Enddaten;
3. die benutzten Transportmittel, deren Merkmale und Kategorien, die Daten und
Orte der An- und Rückreise;
4. die Unterbringungsform, deren Lage, deren Komfortniveau und wesentlichen
Merkmale, sowie deren touristische Einstufung und Zulassung entsprechend der
landesüblichen Bestimmungen oder Gebräuche;
5. die angebotenen Verpflegungsleistungen;
6. die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
7. die Besuche, Ausflüge und sonstigen Leistungen, die im Pauschalpreis der
Reise oder des Aufenthalts eingeschlossen sind;
8. den Gesamtpreis aller in Rechnung gestellter Leistungen sowie die Mitteilung,
ob eine eventuelle Änderung des Rechnungspreises gemäß den Bestimmungen
des nachfolgenden Artikels 211-8 möglich ist;
9. die Mitteilung, ob bestimmte Steuern oder Abgaben anfallen, wie z.B.
Flughafensteuern, Hafensteuern, Landetaxen oder Kurtaxen, sofern diese nicht im
Pauschalpreis enthalten sind;
10. die Zahlungsfristen und -modalitäten; der vom Käufer zu entrichtende
Restbetrag darf nicht unter 30% des Reise- bzw. Aufenthaltspreises liegen und
muss mit der Ausstellung der Reisedokumente einhergehen, die es ihm erlauben,
die Reise bzw. den Aufenthalt anzutreten.
11. die vom Verkäufer geforderten und vom Käufer akzeptierten
Sonderbedingungen;
12. die Modalitäten, nach denen der Käufer Minderungsansprüche wegen
Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von vertraglich
zugesicherten Leistungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Diese
Reklamation muss so schnell wie möglich und auf einem Wege, der die
Ausstellung einer Empfangsbestätigung ermöglicht, an den Verkäufer gerichtet und
ggf. dem Reiseveranstalter und dem betreffenden Dienstleister schriftlich mitgeteilt
werden;
13. das Datum, bis zu dem der Käufer gemäß den Bestimmungen von Nr. 7 des
vorangehenden Artikels 211-4 über das Nichtstattfinden einer Reise oder eines
Aufenthalts informiert werden muss, sofern das Zustandekommen der Reise oder
des Aufenthalts an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist;
14. die vertraglichen Stornierungsbedingungen;
15. die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Artikeln R.211-9, R.211-10 und
R.211-11 festgelegt sind;
16. präzise Angaben über die durch Versicherungen abgedeckten Risiken und über
die
Höhe
der
Deckungssummen
in
Fällen,
in
denen
die
Berufshaftpflichtversicherung des Verkäufers eintritt;
17. die Angaben zum Versicherungsvertrag im Fall einer vom Käufer
abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung (Angabe der VersicherungspoliceNummer und des Namens des Versicherers) sowie im Fall einer vom Kunden
abgeschlossenen Rücktransportversicherung nach einem Unfall oder bei einer
Krankheit. In diesen Fällen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer ein Dokument
auszuhändigen, in dem alle abgedeckten Schadensfälle und alle nicht abgedeckten
Schadensfälle aufgeführt sind.
18. das Datum, bis zu dem der Käufer dem Verkäufer eine Stornierung mitteilen
muss;
19. die Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer mindestens 10 Tage vor
geplanter Anreise folgende Informationen mitzuteilen:
a) den Namen, die Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des
Verkäufers oder andernfalls die Namen, Anschriften und Telefonnummern der
örtlichen Stellen, die dem Kunden bei evtl. auftretenden Schwierigkeiten behilflich
sein können oder andernfalls eine Notrufnummer, über die der Käufer den
Verkäufer in dringenden Fällen sofort erreichen kann;
b) bei Auslandsreisen von Minderjährigen: eine Telefonnummer und eine Anschrift,
über die das Kind oder sein örtlicher Betreuer direkt erreicht werden kann;
20. Die Klausel zur gebührenfreien Auflösung und Rückerstattung der vom Käufer
bezahlten Beträge bei Nichteinhaltung der unter Punkt 13 in Artikel R.211-4
genannten Informationspflicht;
21. Die Verpflichtung, den Käufer rechtzeitig vor Beginn der Reise oder des
Aufenthalts über Abfahrts- und Ankunftszeit zu informieren.
Art. R.211-7 - Der Käufer kann seinen Vertrag an eine Person abtreten, die die
gleichen Bedingungen für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt
wie er, sofern die Reise bzw. der Aufenthalt noch nicht angetreten wurde.
Vorbehaltlich einer mit dem Abtretenden getroffenen anderslautenden
Vereinbarung ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer seine Entscheidung über die
Abtretung schriftlich mindestens sieben Tage vor Reisebeginn per Einschreiben mit
Rückschein mitzuteilen. Bei Kreuzfahrten gilt jedoch diesbezüglich eine Frist von
15 Tagen. Diese Abtretung bedarf in keinem Fall der vorherigen Genehmigung
durch den Verkäufer.
Art. R.211-18 - Wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass der
Reisepreis innerhalb der im Artikel L.211-12 vorgegebenen Grenzen Änderungen
unterliegen kann, müssen die exakten Berechnungsmodalitäten für eine
Preisanpassung nach oben wie nach unten mitgeteilt werden und muss
insbesondere der Betrag der Beförderungskosten und einhergehenden Gebühren
oder Abgaben für bestimmte Leistungen mitgeteilt werden sowie Währungen,
deren Kursschwankungen einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des
Aufenthalts haben können, und muss der Teil des Preises, der Änderungen
unterliegen kann, genannt werden und der Währungskurs angegeben werden, der
als Grundlage bei der Berechnung des vertraglich festgelegten Preises dient.
Art. R.211-9- Ist der Verkäufer vor Reiseantritt des Käufers gezwungen, einen
wesentlichen Vertragsinhalt zu ändern, wie z. B. eine signifikante Preiserhöhung,
und missachtet der Verkäufer in diesem Fall die unter Punkt 13. in Artikel R.211-4
vorgesehene Informationspflicht, kann der Käufer ungeachtet der Rechtsmittel zur
Entschädigung ihm eventuell entstandener Schäden sowie nach erfolgter
Benachrichtigung durch den Verkäufer per Einschreiben mit Rückantwortschein:entweder seinen Vertrag auflösen und die gezahlten Beträge ohne Strafgebühr
sofort zurückerhalten;
- oder die Änderung akzeptieren bzw. die vom Verkäufer vorgeschlagene
Ersatzreise annehmen; in diesem Falle wird ein Zusatz zum Vertrag, in dem die
Änderungen genau aufgeführt sind, von den Parteien unterzeichnet; Eventuell
entstehende Preisminderungen sind mit dem vom Käufer noch zur Zahlung
ausstehenden Betrag zu verrechnen; sollte der Käufer bereits alle Zahlungen
vorgenommen haben, ist ihm der zu viel gezahlte Betrag noch vor der Anreise
zurückzuerstatten.
Art. R.211-10 - Storniert der Verkäufer vor Antritt die Reise oder den Aufenthalt im
unter Artikel L.211-14 vorgesehenen Fall, muss er den Käufer per Einschreiben mit
Rückantwortschein darüber informieren. Unbeschadet jeglicher Ansprüche auf
Schadensersatz erhält der Käufer unverzüglich und abzugsfrei alle bisher
gezahlten Beträge zurückerstattet; Der Käufer erhält in diesem Fall einen
Schadensausgleich in Höhe von mindestens der Vertragsstrafe, zu deren Zahlung
er verpflichtet gewesen wäre, wenn er zu diesem Zeitpunkt den Vertrag gekündigt
hätte. Die Bestimmungen vorliegenden Artikels stehen jedoch keinesfalls der
Herbeiführung einer gütlichen Einigung im Wege, in deren Rahmen der Käufer die
vom Verkäufer angebotene Ersatzreise bzw. den angebotenen Ersatzaufenthalt
annimmt.
Art. R.211-11 - Sollte der Verkäufer nach der Anreise des Käufers nicht in der
Lage sein, einen wesentlichen Teil der vertraglich zugesicherten Leistung zu
erbringen, der einen bedeutenden Teil des vom Käufer gezahlten Preises
ausmacht, muss der Verkäufer unbeschadet jeglicher Ansprüche auf
Schadensersatz des Käufers unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:
- entweder Ersatzleistungen an Stelle der nicht erbrachten Leistungen anbieten,
deren evtl. anfallende Mehrkosten der Verkäufer trägt; wenn die vom Käufer
akzeptierten Ersatzleistungen jedoch preisgünstiger sind, ist der Verkäufer
verpflichtet, dem Käufer bei seiner Rückkehr den zu viel bezahlten Betrag
zurückerstatten;
- oder, wenn er keine Ersatzleistung anbieten kann oder wenn die Ersatzleistung
vom Käufer aus gutem Grund abgelehnt wird, ohne Zusatzkosten für den Käufer
Tickets für die Rückreise zum Ausgangsort der Reise oder zu einem anderen,
gemeinsam vereinbarten Ort zu gleichen Bedingungen bereitstellen.
Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten bei Nichteinhaltung der unter Punkt 13. behalten wir uns die Möglichkeit vor, Verwaltungsgebühren in Höhe von
mindestens 10 € und höchstens 10% des Gesamtbetrags zu erheben.
in Artikel R.211-4 genannten Informationspflicht.
Besondere Geschäftsbedingungen
ARTIKEL 1 - BUCHUNG / BEZAHLUNG
1.1- Anmelde- und Buchungsbedingungen
Bei der Anmeldung fallen in jedem Fall folgende Zahlungen an:
 die Bearbeitungsgebühr für Maeva, Pierre & Vacances, Pierre & Vacances
Villages Clubs und Pierre & Vacances Premium: höchstens 50 € pro Buchung für
jeden Aufenthalt.
 Die Anzahlung entspricht:
- 30 % des Gesamtpreises der Mietleistung sowie der inklusive enthaltenen oder
daneben gebuchten zusätzlichen Leistungen wie insbesondere Verpflegung,
Kinderclub, Sportkurse usw.,
- 100 % des Gesamtpreises eventueller Beförderungsleistungen (Flug, Transfer,
Autovermietung, Beförderung mit der Eisenbahn…), der Bearbeitungsgebühr und
der Versicherungsprämien, falls Sie eine Versicherung abschließen möchten.
1.2- Rücktrittsrecht
- Von dem Datum der Begleichung der Bearbeitungsgebühren und der Anzahlung
an bis einschließlich dem 31. Tag (für einen Aufenthalt in einer Ferienresidenz)
oder dem 15. Tag (für einen Aufenthalt in einem Hotel und Hotelappartement) vor
dem Beginn Ihres Aufenthaltes besitzen Sie ein Rücktrittsrecht. Falls Sie von
diesem Recht Gebrauch machen, wird Ihnen Ihre Anzahlung zurückerstattet, doch
die Bearbeitungsgebühr sowie eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 €
werden von PVCP einbehalten. Die Gesamtsumme für die Versicherungen muss
ebenfalls bei der Buchung bezahlt werden und ist nicht rückzahlbar.
- Wir weisen darauf hin, dass die Aktivitäten im Rahmen der Organisation und des
Verkaufs von Reisen und Aufenthalten zu einem bestimmten Datum oder
genannten Zeitraum von der für Fernverkäufe geltenden 14-tägigen Rücktrittsfrist
ausgeschlossen sind.
1.5 - Ihre Reiseunterlagen
30 (oder 14) Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts erhalten Sie, sofern Sie den Betrag
für Ihren Aufenthalt bezahlt haben, entweder per Post oder in einer E-Mail, die
einen Link zu Ihrem persönlichen Bereich enthält, Ihre Reiseunterlagen. Dazu
gehören: Alle praktischen Informationen, die Sie bei Ihrer Planung unterstützen
(Strecke, Plan, Adresse) und der Mietvertrag oder Aufenthaltsgutschein für Ihre
Unterkunft und die gebuchten Leistungen.
Die für die Buchung genutzte Kreditkarte sowie gültige Ausweispapiere müssen bei
Ankunft vorgelegt werden. Andernfalls kann Ihnen PVCP den Zugang zu Ihrer
Unterkunft verweigern.
ARTIKEL 2 - PREISE
2.1 - Preise
Die Preise der Leistungen werden abhängig von den wirtschaftlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt ihrer Festlegung erstellt. Bei Änderungen der
anwendbaren Steuern können wir gezwungen sein, den Preis für die Leistungen zu
ändern.
2.2 - Unterkunft
Unsere Preise verstehen sich einschließlich aller Steuern und umfassen die
Bereitstellung der Unterkunft sowie alle Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung),
jedoch nicht die Kurtaxe, zusätzliche Leistungen, Prämien für freiwillige
Versicherungen sowie Bearbeitungsgebühren, die bei Fälligkeit mit der Buchung
zahlbar sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine für eine bestimmte
Personenzahl gebuchte Unterkunft keinesfalls von mehr Personen als in der
Buchung angegeben belegt werden darf. Es wird darauf hingewiesen, dass
Kleinkinder voll berechnet werden. Unsere Balkons, Loggias, Terrassen und
Gärten sind nicht in jedem Fall mit Tischen und Stühlen ausgestattet.
Wir weisen Sie im Übrigen darauf hin, dass eventuelle Wünsche bezüglich der
Lage oder Orientierung der Ferienwohnung einen kostenpflichtigen zusätzlichen
1.3- Bezahlung des Restbetrags
Der komplette Rechnungsbetrag für den Aufenthalt und eventuelle Service darstellen und vom Vertrag nicht garantiert werden. In Residenzen der
Marken Maeva, Pierre & Vacances, Pierre & Vacances Villages Clubs und Pierre &
Zusatzleistungen wird wie folgt fällig:
Vacances Premium können Sie sich die Lage Ihres Appartements im Rahmen der
- 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts bei Buchung einer Ferienresidenz,
- 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts bei Buchung eines Hotels oder Apparthotels, Verfügbarkeit aussuchen. Eine entsprechende Anfrage muss frühestens 15 Tage
vor Ihrem Aufenthalt direkt an den Empfang der Residenz oder des Feriendorfs
- oder in jedem Fall sofort für alle Last-Minute-Buchungen.
Erst nach kompletter Bezahlung des Rechnungsbetrages schickt Ihnen PVCP die gerichtet werden. Ohne eine solche Anfrage wird Ihnen nach dem Zufallsprinzip ein
Reiseunterlagen zu (mit dem Mietvertrag oder Reisebeleg, der Beschreibung des Appartement zugewiesen.
Urlaubsdomizils, den Flugtickets etc.).
Wenn Sie den noch ausstehenden Betrag nicht innerhalb der gesetzten Fristen 2.3 - Pauschale (Flug + Übernachtung)
beglichen und auch nicht von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, Unsere Preise gelten im Rahmen der verfügbaren Plätze in den Linien- oder
behält sich PVCP die Möglichkeit vor, den Kauf in Abhängigkeit von Ihrer Buchung Charterflügen (das Abflugsdatum wirkt sich auf den Tarif aus); sie gelten inklusive
entweder ab dem 30.Tag oder ab dem 14. Tag vor dem Beginn Ihres Aufenthalts aller Steuern (ohne Sondersteuern, wie Flughafen-, Sicherheitssteuern und
zu stornieren und folglich die für diesen Fall vorgesehenen und nachfolgend Passagiergebühren) und umfassen die Transportleistung mit Linien- oder
aufgeführten Stornierungsbedingungen anzuwenden. Sie sind also ab dem 30. Charterflügen ab Paris (eventueller Zuschlag für Abflüge ab Provinzflughäfen), die
oder 14. Tag vor Ihrem Aufenthalt endgültig gebunden. PVCP ist nach Versand Bereitstellung der Unterkunft einschließlich Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung)
einer Buchungsbestätigung endgültig gebunden. Alle Inkassogebühren werden mit Ausnahme von: Bearbeitungsgebühren bei Fälligkeit, Kurtaxe, Kosten für
Zubringerfahrten, zusätzliche optionale Leistungen oder Dienste, Pauschalen für
vom Kunden getragen.
Haustiere, Versicherungsgebühren sowie Einzelzimmerzuschläge in Hotels.
Für den Transport können, je nach Bedingungen, Verfügbarkeit und
1.4 - Zahlungsmethoden
vorherrschenden wirtschaftlichen Umständen zum Zeitpunkt der Buchung,
• Bei allen Buchungen über das Callcenter:
- bis zum 30. Tag vor Ihrem Aufenthalt können Sie Ihren Aufenthalt  per Sondertarife angeboten werden. Änderungen der wirtschaftlichen Umstände im
Vergleich zum Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung können sich vor allem
Kreditkarte*, Scheck**, Überweisung*** oder (Geschenk-)gutschein**** bezahlen.
- weniger als 30 Tage vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie 100% des Preises für beziehen auf:
diesen Aufenthalt entweder per Kreditkarte* oder (Geschenk-)gutschein**** zahlen. - Preisänderungen (Kraftstoffpreise, Mehrpreise usw.),
- Preiszuschläge, die PVCP bei zusätzlichen im Laufe der Saison anfallenden
Es gelten die unten aufgeführten Bedingungen. Schecks werden nicht akzeptiert.
• Bei Buchungen über das Internet: Zahlung nur per Kreditkarte oder Verpflichtungen aufgrund von Versorgungsengpässen für zum Zeitpunkt der
Anmeldung noch verfügbare Produkte erheben muss.
elektronischem Geschenkgutschein
• Achtung: Personen mit Wohnsitz außerhalb von Frankreich können nur per
Kreditkarte oder internationaler Überweisung unter Angabe der Buchungsnummer 2.4 - Optionale Zusatzleistungen
In unseren Preisen sind die zusätzlich im Katalog, auf den Websites oder vor Ort
zahlen.
angebotenen Wahlleistungen nicht enthalten.
Zahlung per Kreditkarte (*) auf unserer Website für Zahlungen
https://paiement.pierreetvacances.com
Richten Sie Ihre Zahlungen an die nachstehende Anschrift: PV-CP
DISTRIBUTION – Gestion des Ventes, BP 291, F-75921 PARIS Cedex 19. Alle
unsere Angebote gelten im Rahmen der Verfügbarkeit.
Bei einer Barzahlung (außer Zahlung am Empfang in unseren Anlagen)
behalten wir uns die Möglichkeit vor, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis
zu 10% des Gesamtbetrags der Buchung zu berechnen.
(*) Wir akzeptieren folgende Kreditkarten: Visa, Eurocard / Mastercard, American
Express, Carte Bleue
**Gültige Schecks: Bankschecks, chèque vacances, Geschenkgutscheine
***Bankverbindung für Überweisungen: IBAN FR76 3000 7000 1100 0211 0640
664 / BIC CCBPFRPP.
**** (Geschenk-)gutscheine von zugelassenen Partnern (Bedingungen mit dem
Verkäufer festzulegen) - Sicherheit: Jede Reservierung durch Gutscheine oder
Geschenkschecks, die weniger als 30 Tage vor Ihrem Aufenthalt erfolgt, muss
durch eine Bankkartennummer garantiert werden, die zum Datum Ihres
Aufenthaltsbeginns gültig ist. Ihre Bankkarte wird mit 100 % des Betrags Ihrer
Reservierung belastet. Am Tag des Zahlungseingangs auf dem Postweg (es gilt
das Datum des Poststempels) innerhalb von 5 Tagen ab Ihrer Reservierung wird
der Betrag des Gutscheins/Schecks bis zur Höhe des gesamten
Reservierungsbetrages der zur Reservierung benutzten Karte gutgeschrieben. Wir
möchten betonen, dass wir bei einer Zahlung per (Geschenk-)gutschein von
zugelassenen Partnern zu viel erhobene Beträge nicht zurückerstatten. Im Falle
einer Stornierung eines auf diese Weise bezahlten Aufenthalts behalten wir uns die
Möglichkeit vor, Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 10 € und
höchstens 10% des Gesamtbetrags zu erheben.
Bei einer Zahlung mit einem anderen Zahlungsmittel als der Kreditkarte und vor
allem im Falle einer Barzahlung (außer Zahlung am Empfang unserer Anlagen)
2.5 Schneegarantie (Domizile in den Bergen)
2.5.1 – Voraussetzungen
In den Preisen für unsere Unterkünfte ist eine Schneegarantie inbegriffen, die nur
während der Wintersaison gültig ist. Diese Garantie ermöglicht eine Stornierung
Ihrer Buchung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1) Der Aufenthalt muss direkt bei PVCP gebucht worden sein, nämlich: über die
Websites www.pierreetvacances.com oder www.maeva.com (für die über diese
Website vertriebenen Maeva-Residenzen und -Hotels), direkt in den PVCPResidenzen oder über die Buchungszentrale; ausgeschlossen sind Aufenthalte, die
nicht direkt über PVCP gebucht wurden, vor allem über Reiseveranstalter,
2) die Buchung muss sich auf einen Aufenthalt in einem Domizil der Marke oder
des Labels Maeva, Pierre & Vacances oder Pierre & Vacances Premium beziehen,
das in den Bergen liegt,
2.5.2 - Garantieumfang
Vorbehaltlich der Einhaltung der im Punkt 2.5.1 genannten Bedingungen können
Sie bei einem Mangel oder Übermaß an Schnee eine Stornierung Ihres Aufenthalts
beantragen, wenn die drei folgenden Bedingungen allesamt erfüllt sind:
1) der Mangel bzw. das Übermaß an Schnee tritt in einem Skigebiet oberhalb von
1500 m Höhe ein; und
2) das Abreisedatum fällt in den Zeitraum zwischen dem 3. Samstag im Dezember
und dem 2. Samstag im April; und
3) der Schneemangel bzw. das Schneeübermaß führt zur Schließung von mehr als
2/3 der Skilifte, die normalerweise während des Aufenthaltes in Betrieb gewesen
wären, und dies während mindestens 2 aufeinanderfolgenden Tagen und 5 Tage
vor der geplanten Abfahrt.
2.5.3 – Erklärung eines Garantiefalles
Sie müssen innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ereignis, das einen
Garantiefall bedeutet, Ihren Aufenthalt bei PVCP stornieren und dann Kontakt mit
der Verwaltungsstelle von Mondial Assistance aufnehmen. Zu diesem Zweck
müssen Sie auf einem der folgenden Wege erklären, dass Sie stornieren möchten:
Direkt über die Website https://declaration-sinistre.mondial-assistance.fr oder durch
Kontaktaufnahme zu Mondial Assistance telefonisch unter 00 33 (0)1 42 99 03 95
(Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) oder per Fax an die Nummer 00 33 (0)1 42 99 03
25 unter Angabe der Vertragsnummer 304 056. Mondial Assistance wird Ihnen
Unterlagen zukommen lassen; diese müssen Sie ausfüllen und Belege für den
Mangel oder das Übermaß an Schnee beifügen und außerdem: Die von PVCP
ausgestellte Stornorechnung im Original. Anschließend müssen Sie die Unterlagen
an die folgende Mondial Assistance, Service Gestion des Sinistres, DT001, 54 rue
de Londres, F-75394 Paris Cedex 08.
2.5.4 - Erstattungsbetrag
PVCP wird Ihnen die geleisteten Anzahlungen oder alle von PVCP einbehaltenen
Beträge mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr zurückerstatten, falls eine erhoben
wurde. Die Kostenrückerstattung erfolgt abzüglich einer Selbstbeteiligung, wie in
nachstehender Tabelle der Garantiebeträge aufgeführt. Die Garantieleistung wird
unter der Bedingung gewährt, dass die Residenz komplett geräumt wurde. Alle,
sowohl komplementäre als auch sukzessive touristische Leistungen, die von der
„Schneegarantie“ abgedeckt sind, beziehen sich auf einen einzigen Aufenthalt, für
den nur ein Abfahrtsdatum gilt: das Datum, das von PVCP als Beginn der
versicherten Leistungen festgehalten wurde.
Tabelle der Garantiebeträge
ANGEBOTENE GARANTIEN
 STORNIERUNG BEI
MANGELNDEM BZW.
ÜBERMÄSSIGEM SCHNEE
Selbstbeteiligung:
GARANTIEBETRÄGE
Laut Verkaufsbedingungen im Rahmen von
6 500 € pro Unterkunft und 32 000 € pro
Vorfall
10% der Stornierungskosten, mindestens
aber 50 € pro versicherter Unterkunft
2.6 - Recht auf Sonne (Domizile an der französischen Atlantikküste und in der
Normandie)
2.6.1 – Voraussetzungen
In den Preisen für unsere Unterkünfte ist das Angebot "Recht auf Sonne"
inbegriffen, das nur in der Sommersaison 2015 vom 10.5.2015 bis zum 14.11.2015
mit Ausnahme des Zeitraums 4.7.2015 bis 29.8. 2015 gilt und es Ihnen ermöglicht,
Ort oder Daten Ihres Aufenthalts zu ändern, wenn alle folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
1) Der Aufenthalt muss ursprünglich direkt bei PVCP gebucht worden sein: über
die Website www.pierreetvacances.com, direkt in den Residenzen von Pierre &
Vacances, Pierre & Vacances Villages Clubs und Pierre & Vacances Premium oder
über die Buchungszentrale unter 0891 70 1000; ausgeschlossen sind Aufenthalte,
die nicht direkt über PVCP gebucht wurden, vor allem über Reiseveranstalter,
2) Die Buchung muss sich auf einen Aufenthalt in einem Domizil der Marken Pierre
& Vacances, Pierre & Vacances Villages Clubs und Pierre & Vacances Premium
an der französischen Atlantikküste oder in der Normandie beziehen,
3) Der gebuchte Aufenthalt muss eine Dauer von mindestens 7
aufeinanderfolgenden Nächten haben,
4) Der gebuchte Aufenthalt darf nicht zwischen dem 4.7.2015 und dem 29.8.2015
stattfinden.
2.6.2 – Bedingungen für die Rechtsausübung
Vorausgesetzt, dass die zuvor unter 2.4.1 genannten Bedingungen eingehalten
werden, können Sie unter den folgenden Bedingungen einen Antrag auf Änderung
von Ort oder Daten für den Aufenthalt stellen:
1) Auf der Website www.lachainemeteo.com muss für mindestens 2 Tage während
Ihres gebuchten Aufenthalts Regen vorhergesagt sein,
2) Ihr Antrag auf Änderung kann ausschließlich unter 0891 70 1000 an die
Buchungszentrale oder an die Residenz gerichtet werden, bei der Sie gebucht
haben,
3) Ihr Antrag auf Änderung muss 5 bis 3 Tage vor Ihrem gebuchten Aufenthalt
gestellt werden,
4) Pro gebuchtem Aufenthalt kann nur eine Änderung beantragt werden,
2.6.3 – Bedingungen für den neuen Aufenthalt
Die neue Buchung ist im Rahmen der Verfügbarkeit nur in der Sommersaison 2015
(10.5.2015 bis 14.11.2015 mit Ausnahme des Zeitraums vom 4.7.2015 bis zum
29.8.2015) möglich; die Dauer muss mindestens so lang wie die des
ursprünglichen Aufenthalts sein.
Das neue Reiseziel kann sich im Rahmen der Verfügbarkeit in allen Badeorten mit
einer Anlage der Marken Pierre & Vacances, Pierre & Vacances Villages Clubs und
Pierre & Vacances Premium befinden, auch in denen am Mittelmeer;
Wenn der neue Aufenthalt teurer als der ursprüngliche ist, müssen Sie die
Differenz begleichen; Wenn der neue Aufenthalt günstiger ist, wird Ihnen die
Differenz gutgeschrieben.
2.6.4 – Garantiesumme
Das Menü "Pass Soleil" kombiniert alle Garantien der Rundum-Versicherung und
der "Sonnengarantie". Die "Sonnengarantie" muss 7 Tage vor Beginn des
Aufenthalts abgeschlossen werden und greift bei einem Aufenthalt von mindestens
7 Tagen* bei einem Mangel an Sonne. Wenn Sie während Ihres Aufenthalts bei 7
ganzen Tagen* nicht in den Genuss von mindestens 3 Sonnentagen kommen (z.B.
3 Tage bei Aufenthalten von 7 bis 13 Tagen, 6 Tage bei Aufenthalten von 14 bis 20
Tagen), erhalten Sie pro abgeschlossenem "Pass Soleil" einen Pauschalbetrag von
150 € inkl. Steuern zurück. Ein Tag gilt als Sonnentag, wenn die als Referenz
dienenden Wetterstationen von Météo France (Daten ausgewertet und übermittelt
von Metnext, Gemeinschaftsunternehmen von Météo France und NYSE Euronet)
zwischen 10 Uhr und 18 Uhr während mindestens 2 Stunden eine Sonnenleistung
von über 120 W/m² registriert haben.Die "Sonnengarantie" kann für jeden
Aufenthalt abgeschlossen werden, bei dem der 1. Tag zwischen dem 4.4.2015 und
dem 17.10. 2015 liegt. Die Bedingungen für die Anwendung der Garantien von
MONDIAL
ASSISTANCE
können
auf
unserer
Website
http://www.pierreetvacances.com eingesehen werden.
* mit Ausnahme des Ankunftstags
Die angebotenen Preise wurden abhängig von den folgenden wirtschaftlichen
Gegebenheiten festgelegt:
- Transportkosten, die hauptsächlich von den aktuellen Kraftstoffpreisen abhängen,
- Gebühren und Steuern, die sich aus den angebotenen Leistungen ergeben, wie
Landungs-, Eincheck- und Verladegebühren der Häfen und Flughäfen.
Bei Änderung einer dieser Bedingungen behält sich PVCP das Recht vor, ihre
Verkaufspreise zu ändern und entsprechend der besagten Schwankungen direkt
zu korrigieren. Von Rechts wegen und für bereits angemeldete Kunden von PVCP
kann eine Preisänderung nur bis 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.
ARTIKEL 3 - KURTAXE
Kurtaxen, die von den örtlichen Gemeinden erhoben werden, sind nicht in unseren
Preisen enthalten. Ihre Höhe wird pro Person und Tag ermittelt und variiert je nach
Urlaubsort. Sie sind von Fall zu Fall vor Ort oder bei der Buchung zu zahlen.
ARTIKEL 4 - ÄNDERUNG / STORNIERUNG DES AUFENTHALTS DURCH DEN
KUNDEN
4.1 - Änderung
4.1.1 – Des Aufenthalts
a) Für Hotels von Maeva, Pierre & Vacances, Pierre & Vacances Villages
Clubs* und Aparthotels Adagio.
Bei Hotelaufenthalten bis zu drei Übernachtungen bemühen wir uns, Ihren
Änderungswünschen bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Appartementtyps, des
Aufenthaltsorts und zusätzlicher Leistungen bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu
leisten und können Ihnen in diesem Fall Änderungsgebühren erlassen. Jeder
Antrag auf Verkürzung der Aufenthaltsdauer oder Reduzierung der Anzahl der
Appartements oder zusätzlichen Leistungen wird von PVCP als Teilstornierung
betrachtet und unterliegt den Bedingungen für eine Stornierung wie im Folgenden
unter Punkt 4.2 aufgeführt.
Bei Aufenthalten mit mehr als 3 Übernachtungen bemühen wir uns ebenfalls, Ihren
Änderungswünschen bezüglich der Aufenthaltsdaten, des Typs der Unterbringung,
des Aufenthaltsorts und zusätzlicher Leistungen bei Verfügbarkeit bestmöglich
Folge zu leisten. Sollte der Buchungsbetrag nach vorgenommener
Buchungsänderung unter dem bisherigen Buchungsbetrag liegen, behalten wir
eine Änderungsgebühr in Höhe von 10 € ein. Jeder Antrag auf Verkürzung der
Aufenthaltsdauer oder Reduzierung der Anzahl der Appartements oder
zusätzlichen Leistungen wird von PVCP als Teilstornierung betrachtet und
unterliegt den Bedingungen für eine Stornierung wie im Folgenden unter Punkt 4.2
aufgeführt.
* Zu den Hotels von Maeva, Pierre & Vacances und Pierre & Vacances Villages
Clubs gehören: Das Hôtel de l’Esterel in Cap Esterel, das Hôtel du Golf in Pont
Royal en Provence, das Hôtel La Villa Gardenia in Deauville, das Hôtel l’Estran im
Château d’Olonne, das Hôtel La Socanelle in Port-La-Nouvelle.
b) Für Ferienresidenzen an allen Zielorten
Wir sind bemüht, Ihren Änderungswünschen bezüglich der Aufenthaltsdaten, des
Ferienorts oder zusätzlicher Leistungen bei Verfügbarkeit bestmöglich Folge zu
leisten. Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass bei dieser Art Änderung
für PVCP zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe vom Zeitpunkt des
Änderungsantrags abhängt. Wenn Ihr Buchungsbetrag (Leistungen inklusive) nach
der Änderung niedriger als der ursprüngliche Buchungsbetrag ist, behalten wir die
folgenden Entschädigungszahlungen ein:
- wenn Ihr Antrag auf Änderung mehr als 30 Tage vor Ankunft gestellt wird und der
geänderte Buchungsbetrag niedriger als der ursprüngliche ist: 50 € pro Unterkunft
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 30 und 21 Tage vor dem
Ankunftsdatum ein: 30 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 20 und 8 Tage vor dem
Ankunftsdatum ein: 50 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 7 und 4 Tage vor dem
Ankunftsdatum ein: 100 % *
* des Gesamtbetrags für den Aufenthalt (Unterkunft und Leistungen).
Änderungsanträge, die 3 Tage vor dem Ankunftsdatum oder später eingehen,
werden von PVCP nicht berücksichtigt.
Hinweis:
- Anträge auf Verlängerung Ihres Aufenthaltes werden von PVCP ohne zusätzlich
anfallende Kosten bearbeitet.
- Anträge auf Verkürzung Ihres Aufenthaltes werden von PVCP als Teilstornierung
bearbeitet und unterliegen den nachstehend unter 4.2 genannten Bestimmungen.
4.1.2 – Pauschale (Flug + Übernachtung)
Die Änderung des An- oder Abreisedatums mit Ihrem Beförderungsmittel ist
entweder nicht möglich oder verursacht Kosten, die abhängig von verschiedenen
Kriterien (v.a. Datum Ihres Antrags, Beförderungsunternehmen…) variieren
können.
Bei der Änderung einer Pauschale (Übernachtung + Flug) werden die folgenden
Gebühren berechnet:

Für die Beförderung im Flugzeug: Betrag in Höhe von 100% der Kosten
für die Beförderung inkl. Steuern (Beförderung im Flugzeug, Mietwagen, Transfer);

Für die Unterkunft: Betrag richtet sich nach den Bestimmungen in
Artikel 4.1.1
Je nach Fluggesellschaft und beteiligten Dienstleistern kann eine Teilerstattung
unter bestimmten Umständen möglich sein. Falls die entsprechenden Bedingungen
erfüllt sind, nimmt PVCP eine Rückerstattung für die Leistungen vor, wobei die
anwendbaren Stornogebühren sowie die Verwaltungsgebühren (50 €
Pauschalbetrag pro Vorgang) abgezogen werden.
Hinweis:
- bei einem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer erhebt PVCP keine
zusätzlichen Gebühren; eine Ausnahme stellen die Beförderungsleistungen dar
(siehe Bedingungen weiter oben).
2.7 – Ermäßigung
Die in unserem Verkaufsmaterial erwähnten Ermäßigungen gelten nur für die - Anträge zur Verkürzung Ihres Aufenthaltes werden von PVCP als Teilstornierung
Unterkünfte; weitere Leistungen (Verpflegung, Sport- und Freizeitangebote, etc.) bearbeitet und unterliegen den nachstehend unter 4.2 genannten Bestimmungen.
4.2 – Stornierung (ganz oder teilweise)
sind demnach ausgeschlossen.
Diese Angebote unterliegen besonderen Bedingungen, die mit dem Angebot Eine eventuelle Stornierung müssen Sie uns entweder auf dem Postweg an die
Adresse Groupe Pierre & Vacances Center Parcs - Service Relation Client ,
mitgeteilt werden.
BP291, F-75921 PARIS CEDEX 19, per Fax an die Nummer +33 (01) 58 21 50 97
zu Händen der Abteilung Stornierungen oder über unsere Website
2.8 - Neuauflage der Transportpreise
http://www.pierreetvacances.com/help mitteilen. Das Datum, an dem die Mitteilung
in Empfang genommen wird, gilt als das Stornierungsdatum.
4.2.1 – Aufenthalt in Hotels von Maeva, Pierre & Vacances, Pierre & Vacances
Villages Clubs oder aparthotels Adagio
Unabhängig vom Datum der Stornierung behalten wir die Prämien eventuell
abgeschlossener Versicherungen ein.
Bei einem Aufenthalt mit weniger als 3 Übernachtungen behalten wir stets eine
Entschädigungszahlung in Höhe des Preises für 1 Übernachtung ein
Wenn Sie uns bei einem Aufenthalt mit mehr als 3 Übernachtungen später als 14
Tage vor Ihrem Aufenthalt und vor 18 Uhr
am Tag vor Ihrer Ankunft
benachrichtigen, behalten wir abhängig von der Art Ihrer Buchung die folgenden
Entschädigungszahlungen ein:
Bei einem Aufenthalt mit 4 bis 6 Übernachtungen:
Preis
für
eine
Übernachtung*,
Bei einem Aufenthalt ab 7 Übernachtungen: Preis für zwei Übernachtungen*
* Der Preis für eine "Übernachtung" entspricht dem Gesamtpreis des Aufenthalts
geteilt durch die Anzahl der gebuchten Nächte.
Bei einem Aufenthalt mit Halb- oder Vollpension: Die Entschädigungszahlung wird
nach dem selben Prinzip berechnet wie weiter oben beschrieben.
Bei allen Stornierungen einer zusätzlichen Leistung im Rahmen eines Aufenthalts
im Hotel behalten wir, wenn Sie uns später als 14 Tage vor Ihrem Aufenthalt und
vor 18 Uhr am Tag vor Ihrer Ankunft benachrichtigen, die folgenden
Entschädigungszahlungen ein: 10 € pro stornierter Leistung.
4.2.2 – Aufenthalt in einer Ferienresidenz
Unabhängig vom Stornierungsdatum behalten wir die Bearbeitungsgebühren, wenn
diese schon bezahlt wurden, sowie die Prämien für eventuell abgeschlossene
Versicherungen ein.
Zusätzlich behalten wir im Falle einer Stornierung die folgenden
Entschädigungszahlungen ein:
- Geht Ihr Stornierungsantrag mehr als 30 Tage vor dem Ankunftsdatum ein: 50 €
pro Unterkunft
- Geht Ihr Stornierungsantrag im Zeitraum zwischen 30 und 21 Tagen vor dem
Ankunftsdatum ein: 30 % *
- Geht Ihr Änderungsantrag im Zeitraum zwischen 20 und 8 Tage vor dem
Ankunftsdatum ein: 50 % *
- Geht Ihr Stornierungsantrag 7 Tage oder weniger vor dem Ankunftsdatum ein:
100 % *
* des Gesamtbetrags für den Aufenthalt (Unterkunft und Leistungen).
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung (wenn mehrere
Appartments gebucht wurden) wird pro Appartement / Unterkunft und nicht pro
Buchung eine Stornierungsgebühr von 50 € erhoben.
4.2.3 – Pauschale (Flug + Übernachtung)
Unabhängig vom Stornierungsdatum behalten wir die Bearbeitungsgebühren ein,
wenn
diese
gegebenenfalls
schon
bezahlt
wurden
sowie
die
Versicherungsprämien, die
Wenn Ihr Stornierungsantrag mehr als 30 Tage vor Ihrer Abreise eingeht,
behalten wir den folgenden Betrag ein:
- 50 € Stornierungsgebühr pro Unterkunft
und
- 100% Stornierungsgebühr pro gebuchtem Hin- und Rückflugticket
 Wenn Ihr Stornierungsantrag später als 30 Tage vor Ihrer Abreise eingeht,
behalten wir den folgenden Betrag ein:
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 30. und 21. Tag vor
Anreisedatum: 30 % *
- bei Stornierungen zwischen dem einschließlich 20. und 8. Tag vor Anreisedatum:
50 % *
- bei Stornierungen 7 Tage vor Anreisedatum und später: 100 % *
* des Gesamtpreises für den Aufenthalt (Unterkunft und Leistungen, Mietwagen,
Transfer)
Und
- 100% Stornierungsgebühr pro gebuchtem Hin- und Rückflugticket
4.3 - Nichterscheinen am Aufenthaltsort
Wenn Sie nicht am Aufenthaltsort eintreffen, behalten wir die bei der Buchung
entrichteten
Bearbeitungsgebühren
und
die
eventuell
entrichteten
Versicherungsprämien zuzüglich einer Stornierungsgebühr ein, die sich wie folgt
berechnet:
4.3.1 - Aufenthalte in Ferienresidenzen
 100 % des Gesamtbetrags für den Aufenthalt (Unterkunft und Leistungen).
4.3.2 - Aufenthalte im Hotel
 Für einen einfachen Aufenthalt:
Von 1 bis 3 Übernachtungen
Preis für eine Übernachtung*,
Von 4 bis 6 Übernachtungen
Preis für zwei Übernachtungen*
Bei 7 und mehr Übernachtungen Zahlung von drei Übernachtungen*
* Der Preis für eine "Übernachtung" entspricht dem Gesamtpreis des gebuchten
Aufenthalts geteilt durch die Anzahl der Nächte.
 Bei Aufenthalten mit Halb- oder Vollpension:
Die zu zahlende Stornierungsgebühr berechnet sich auf die gleiche Weise wie
oben beschrieben.
4.3.3 – Pauschale (Flug + Übernachtung + Leistungen)
 100 % der gesamten Pauschale oder der Transportkosten.
4.3.4 - Optionale Zusatzleistungen
Werden gebuchte und in Rechnung gestellte Zusatzleistungen vor Ort nicht in
Anspruch genommen, können keinerlei Rückerstattungen vorgenommen werden.
Wir empfehlen Ihnen, eine der über Mondial Assistance angebotenen
Versicherungen abzuschließen (siehe Artikel 18 - Versicherungen). Die
vollständige Versicherungsprämie muss bei der Buchung gezahlt werden und wird
in keinem Fall zurückerstattet.
in Höhe von 100% des Gesamtpreises für die Unterkunft ein. Wird von den
eventuell gebuchten und berechneten zusätzlichen Leistungen kein Gebrauch
gemacht, erfolgt keine Erstattung.
Achtung: Die "nicht umtausch- oder erstattbaren" Aufenthalte werden nicht von
Rücktrittsversicherungen abgedeckt und die Schneegarantie gilt nicht.
5.2 - Nichterscheinen am Aufenthaltsort
Sollten Sie nicht am Aufenthaltsort eintreffen, behalten wir die zu Beginn
entrichteten Bearbeitungsgebühren ein und berechnen zusätzlich eine
Entschädigungszahlung in Höhe von 100 % des Gesamtpreises der Unterkunft.
ARTIKEL 6 - TRANSPORT
- Fahr- u. Flugpläne / Verspätungen: die mitgeteilten Reisezeiten und -strecken
sowie die Beförderungsmittel gelten immer unter Vorbehalt kurzfristiger
Veränderungen. Bei äußeren Einwirkungen und Einwirken höherer Gewalt, die
Verkehrsaufkommen und Pünktlichkeit beeinflussen, haftet PVCP nicht. Wir raten
Ihnen außerdem, am Tag vor der Abreise und am Tag nach der Ankunft keine
wichtigen Termine einzuplanen.
- Reisedauer: Sollte sich aufgrund einer Zeitplanänderung der erste und/oder letzte
Reisetag verkürzen, werden keine Kosten rückerstattet.
 Besonderer Hinweis für den Flugverkehr
Gemäß
der
Bestimmungen
in
Artikel
211-15
des
französischen
Tourismusgesetzbuchs verpflichtet sich PVCP, Sie zu informieren, welches
Flugunternehmen für die geflogene(n) Teilstrecke(n) zuständig ist. Die von PVCP
hauptsächlich beauftragten Flugunternehmen sind:
- nach Spanien: Air France, Iberia, Air Europa, Vueling, Easyjet, Ryanair und
Transavia;
- für das französische Mutterland und Korsika: Air France, Easyjet, Ryanair;
- auf die Antillen: Air France, Air Caraïbes, Corsair, XL Airways;
- nach Italien: Air France, Alitalia, Ryanair, Easyjet, Meridiana.
- auf die Insel Mauritius: Air Mauritius, Corsair, Air France
PVCP bietet Ihnen unter Umständen auch Charterflüge an. PVCP verpflichtet sich,
spätestens 8 (acht) Tage vor Reisedatum bzw. bei vollständig bezahlter Buchung,
wenn diese weniger als 8 (acht) Tage vor Reisedatum erfolgt, Ihnen den Namen
der Fluggesellschaft zu bestätigen, die für den (die) jeweilige(n) Reiseabschnitt(e)
zuständig ist.
ARTIKEL 7 - AN- UND ABREISE
- Für Maeva, Pierre & Vacances, Pierre & Vacances Villages Clubs und Pierre &
Vacances Premium:
PVCP darauf hin, dass Ihnen am Urlaubsort die Schlüssel nicht übergeben werden
können. Bei Aufenthalten von mindestens einer Woche erfolgt die
Schlüsselübergabe ab 17.00 Uhr am Ankunfstag unter der Bedingung der
vollständigen Zahlung. Die Schlüssel müssen vor 10.00 Uhr am Tag Ihrer Abreise
zurückgegeben werden (in den meisten Fällen am Samstag). Wird der Schlüssel
später abgegeben, wird eine weitere Übernachtung berechnet.
Bei kurzen Aufenthalten erfolgt die Übergabe der Schlüssel unter der Bedingung
der vollständigen Zahlung ab 14 Uhr ; sie müssen im Rahmen der Verfügbarkeit
vor 17 Uhr am Abreisetag (andernfalls vor 12 Uhr) zurückgegeben werden.
In einigen Residenzen (vor allem Adagio, Hotels in Spanien und Residenzen von
Partnern) können die Ankunfts- und Abreisezeiten abweichen: Die entsprechenden
Informationen sind direkt bei jeder Residenz oder auf der Website verfügbar.
ARTIKEL 8 - KAUTION
Bei Ihrer Ankunft müssen Sie möglicherweise eine Kaution zwischen 200 und 500
€ hinterlegen. Sie erhalten diese Kaution am Ende Ihres Aufenthalts zurück,
nachdem Sie alle vor Ort in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (Parkplatz,
Telefon, etc.) bezahlt haben. Einbehalten wird dabei der Ersatz für eventuell
verursachte Schäden (d.h. alle Beschädigungen und/oder Störungen jeglicher Art
sowohl in den privat als auch in den gemeinsam genutzten Räumen), nicht
gezahlte Leistungen und den Verlust von Schlüsseln zum Appartement, zum
Zimmer oder zum Haus, die Sie bei Ankunft erhalten haben. Die entsprechenden
Informationen sind direkt bei jeder Residenz oder auf der Website verfügbar.
ARTIKEL 9 - MINDERJÄHRIGE
Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Residenzen nicht zu einem Ferien- oder
Freizeitzentrum im Sinne des Erlasses Nr. 2002-833 vom 3. Mai 2002 gehören und
nicht für einen Einzel- oder Gruppenaufenthalt von Personen unter 18 Jahren
geeignet sind, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden. PVCP
behält sich das Recht vor, den Zutritt zu einem Appartement, einem Zimmer oder
einem Haus zu verweigern, das in Unkenntnis dieser Vorschrift für Personen unter
18 Jahren gebucht wurde, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet
werden und sich am Empfang der Residenz melden. Der Aufenthalt wird sofort
storniert. Ebenso kann PVCP die Buchung jederzeit vor Beginn des Aufenthalts
stornieren, wenn offenbar wird, dass das Appartement, das Zimmer oder das Haus
für Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, die nicht von ihren gesetzlichen
Vertretern begleitet werden.
ARTIKEL 10 - HAUSTIERE
Haustiere sind in den meisten unserer Residenzen zugelassen, wobei ein
Nachweis der Tollwutimpfung und bei als gefährlich eingestuften Hunden eine
Tauglichkeitsbescheinigung des Halters vorgelegt werden muss. Über die
Pauschalpreise informiert jede Residenz oder die Website; sie können vor Ort
gezahlt werden. Soweit sie an der Leine gehalten werden, dürfen sie sich in den
öffentlichen Bereichen aufhalten, allerdings nicht im Umkreis der Swimmingpools.
In unseren Partnerresidenzen sind Haustiere möglicherweise nicht erlaubt oder es
gelten andere Preise. Auskünfte erteilt jede Residenz selbst. Haustiere sind in
unseren Hotels nicht zugelassen (Ausnahmen möglich, bitte nachfragen). Bei
ARTIKEL 5 – NICHT UMTAUSCHBARE / NICHT ÄNDERBARE / NICHT "Adagio": Bei der Residenz nachfragen.
ERSTATTBARE AUFENTHALTE / LEISTUNGEN UND ANGEBOTE
Einige unserer Angebote für Aufenthalte sind mit dem Vermerk "nicht umtausch- ARTIKEL 11 - HAUSORDNUNG
oder erstattbar" versehen. Bei diesen Aufenthalten oder Leistungen ersetzen die Um Ihren Urlaubsalltag zu erleichtern, werden Sie über die vor Ort in der
folgenden Bedingungen die Stornierungs- und Änderungsbedingungen in Artikel 4. Einrichtung geltenden Regeln per Aushang in jeder Ferienwohnung, Zimmer bzw.
Haus informiert. Bitte nehmen Sie diese Regeln zur Kenntnis und halten Sie sie
5.1 - Unmöglichkeit des Umtauschs, der Erstattung und der Änderung
Angesichts des von PVCP eingeräumten Vorzugstarifs erfolgen Einschreibungen ein. Wir bitten Sie, gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um
für das Angebot/die Leistungen und/oder Reservierungen für Aufenthalte ohne Unannehmlichkeiten zu vermeiden: So sollten Sie zum Beispiel vor dem Verlassen
Recht auf Umtausch, Rückerstattung oder Änderung. Anträge auf Änderung oder Ihrer Ferienwohnung, Ihres Zimmers oder Ferienhauses alle Glastüren und Fenster
Stornierung können nicht berücksichtigt werden. Unabhängig vom Datum der schließen und die Eingangstür abschließen. Wir weisen Sie darauf hin, dass PVCP
Stornierung behalten wir die Bearbeitungsgebühr und eine Entschädigungszahlung für persönliche Gegenstände, die Sie bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Ihres
Zimmers oder Ferienhauses in dieser bzw. diesem vergessen haben, keine eventuellen Störungen durch Baustellen von Privatpersonen oder öffentlichen
Trägern am Urlaubsort keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
Haftung übernimmt.
ARTIKEL 12 - FORMALITÄTEN FÜR AUSLANDSREISEN UND -AUFENTHALTE
Für gebuchte Auslandsreisen oder -aufenthalte muss jeder Reisende über einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Wir empfehlen Ihnen zudem,
die Gültigkeit des Ausweises bzw. Reisepasses aller Mitreisenden (Erwachsene,
Kinder, Babys) und Ihrer Versicherungen zu kontrollieren und sich über die für das
jeweilige Land geltenden Impfvorschriften und Währungsbestimmungen zu
informieren. Wir übernehmen keine Haftung für Personen, die die in den
Reiseunterlagen bzw. der Reisebroschüre angegebenen Vorschriften nicht
beachten.
- Für Minderjährige, die ohne Eltern reisen, gilt: um ins Ausland reisen zu können,
müssen Minderjährige zusätzlich zu einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass eine schriftliche Erlaubnis mitführen, in der die Eltern oder die
Personen, die die elterliche Sorge ausüben, mit ihrer Unterschrift genehmigen,
dass das Kind ins Ausland reist.
- Ausländische Gäste bzw. Gäste mit Flugschein: erkundigen Sie sich bei den
Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Landes bezüglich der Visumspflicht.
Die Belegung der Unterkunft richtet sich nach den Flugzeiten der Maschinen, die
die Flughäfen in der Nähe unserer Ferienresidenzen anfliegen.
ARTIKEL 13 - VORZEITIGE ABREISE / ABBRUCH EINER SPORT- ODER
FREIZEITAKTIVITÄT
Bei einer vorzeitigen Abreise oder dem Abbruch einer bei PVCP gebuchten Sportoder Freizeitaktivität können keine Ansprüche auf Rückvergütung geltend gemacht
werden. Jedoch können Sie je nach Art der Versicherung, die Sie im Rahmen des
Versicherungsvertrages bei Mondial Assistance abschließen können (siehe Artikel
18), in Abhängigkeit von der nachgewiesenenermaßen zugrunde liegenden
Ursache für die vorzeitige Abreise vom Urlaubsdomizil oder den Abbruch der
gebuchten Aktivität und gemäß der Vertragsbedingungen zeitanteilig eine
Erstattung erhalten und zwar von dem Tag Ihrer Abreise an oder ab dem Tag, an
dem die Aktivität abgebrochen wurde. Beim Abbrechen Ihres Aufenthalts können
Sie nur dann einen Anspruch auf eine anteilsmäßige Erstattung der
Aufenthaltskosten geltend machen, wenn Sie zuvor die Ferienwohnung oder das
Zimmer vollständig geräumt haben.
ARTIKEL 14 - EVENTUELLE ÄNDERUNG DES LEISTUNGSANGEBOTS
Sollten Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, die als Fälle höherer
Gewalt einzustufen sind, es erforderlich machen, können wir uns gezwungen
sehen, unser Leistungsangebot teilweise oder komplett zu ändern (Komplett- oder
Teilschließung eines Urlaubsdomizils oder einer gemeinschaftlich genutzten
Einrichtung wie z.B. des Swimmingpools, eines Restaurants, etc.). Bei Buchungen
von Aufenthalt und Reisemittel teilen wir Ihnen die Fahrpläne und Fahrtstrecken
der jeweiligen Züge, Flugzeuge oder Schiffe unter Vorbehalt kurzfristiger Änderung
mit. Verspätungen lassen sich manchmal nicht vermeiden (großer Andrang an
Flughäfen, dichter Flug- oder Bahnverkehr, Streiks, ungünstige Wetterbedingungen
usw.) und werden Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.
ARTIKEL 15 - KUNDENSERVICE
Unsere Teams vor Ort stehen Ihnen während Ihres Aufenthalts zur Verfügung, um
Ihnen bei der Lösung aufgetretener Probleme zu helfen, Beschwerden
entgegenzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten und um es Ihnen
zu ermöglichen, Ihren Aufenthalt rundum zu genießen. Bitte wenden Sie sich bei
Fragen und Problemen an sie. Sämtliche Reklamationen im Anschluss an Ihren
Aufenthalt können Sie uns senden:
per Einschreibebrief mit Rückantwortschein an: Groupe Pierre & Vacances Center
Parcs - Service Relations Clientèle APS - 11, rue de Cambrai - F-75947 Paris
cedex 19, oder
per E-Mail an: relation.client@fr.groupepvcp.com
und zwar innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Aufenthaltsende, so dass wir
darauf schnellstmöglich Bezug nehmen können. Wir weisen Sie darauf hin, dass es
je später Ihre Mängelanzeige bei uns eingeht, umso schwieriger für uns ist, auf sie
in Ihrem Interesse zu reagieren. Bitte teilen Sie uns in Ihrem Anzeigeschreiben den
Namen der Person mit, die den Aufenthalt gebucht hat, ebenso wie die
Buchungsnummer, den Ort und die Daten Ihres Aufenthalts sowie den Typ der
gebuchten Ferienwohnung bzw. des Zimmers, damit wir den Vorgang unverzüglich
bearbeiten können. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben auch entsprechende Belege
bzw. Bescheinigungen bei, die es uns erlauben, die Bearbeitungsfrist für Ihre
Mängelanzeige so gering wie möglich zu halten.
ARTIKEL 16 - GÜLTIGKEIT DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Mit der Anmeldung für einen Aufenthalt erkennen Sie automatisch unsere
Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen an.Die vorliegenden
Bedingungen sind ab Druck des Katalogs anwendbar und ersetzen die früheren
Versionen. Damit Sie Kenntnis von den zum Zeitpunkt Ihrer Buchung anwendbaren
Bedingungen nehmen können (vor allem Buchungs-, Zahlungs-, Änderungs- und
Stornierungsbedingungen), bitten wir Sie, die Bedingungen online auf
pierreetvacances.com nachzulesen. Wir liefern eine allgemeine Beschreibung
unserer
Appartements
sowie
unverbindliche
Fotos.
Angesichts
der
Programmvielfalt der Gruppe PVCP gibt es bezüglich Anordnung und Dekoration
bestimmter Unterkünfte manchmal Unterschiede.. Sie finden in unserem Katalog
und auf unserer Website eine allgemeine Beschreibung unserer Wohnungen,
Aufteilungsbeispiele, Fotos und die Möglichkeit virtueller Besuche (unverbindliche
Angaben zu Informationszwecken). Für präzisere Auskünfte zum jeweiligen
Ferienmietobjekt wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro.
Alle Informationen zum Sport- und Freizeitangebot der Ferieneinrichtung und von
Anbietern in der Nähe werden uns von Tourismusbüros mitgeteilt und verstehen
sich als unverbindliche Angaben. Wir übernehmen keine Haftung in Fällen, in
denen ein Sport- oder Freizeitangebot zum Zeitpunkt Ihres Aufenthaltes nicht mehr
besteht. Für weitere Auskünfte zum Angebot der Ferieneinrichtung im Einzelnen
wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung. Da unser Katalog lange im
Voraus gedruckt wird, sollten Sie vor der Buchung nachfragen, ob es
zwischenzeitlich Änderungen hinsichtlich der Öffnungszeiträume, der Ausstattung
(Art und Anzahl der Sportgeräte bzw. -anlagen), der angebotenen Aktivitäten und
Dienstleistungen des Urlaubsstandorts gegeben hat, die für Sie ein entscheidendes
Kriterium für die Auswahl dieser Unterkunft sind. Im übrigen können bei
ARTIKEL 17 – HAFTUNG - VERJÄHRUNG
- Wir weisen Sie darauf hin, dass für Vermieter von Ferienwohnungen (Résidence
de Tourisme) nicht die im Hotelgewerbe maßgeblichen Haftungsbestimmungen
gelten. Demzufolge haftet PVCP oder jede andere von PVCP vertretene
Gesellschaft nicht in Fällen von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher
Gegenstände der Gäste in den Urlaubseinrichtungen, einschließlich deren
Ferienwohnungen, Parkplätzen, gemeinschaftlich genutzten Räumen (wie
Abstellräume für Skier etc.).
- Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Vermietung in den Hotels
im Rahmen der Haftung der Hotelbetreiber erfolgt, die von der französischen
Zivilgesetzgebung geregelt ist.. Folglich haften die Hotelbetreiber bei Verlust,
Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände sowohl in den
Unterkünften als auch auf den Parkplätzen und in den Gemeinschaftsräumen
(Fahrradabstellraum usw.) nur innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen.
- Die Verjährung für die PVCP für verkaufte Leistungen geschuldeten Beträge fällt
nicht in den Anwendungsbereich der für die Hotellerie geltenden Verjährung
(Artikel 2272 des Code Civil). Sendet PVCP an den säumigen Kunden ein
Einschreiben, führt dies ungeachtet des Artikels 2244 des Code civil zu einer
Hemmung der in diesem Sachverhalt geltenden Verjährung
ARTIKEL 18 – VERSICHERUNGEN
Wir haben für Sie bei Mondial Assistance einen Vertrag abgeschlossen, der
verschiedene Menüs umfasst. Diese Versicherung wird wirksam: Für den Schutz
bei Stornierung am Tag vor Zahlung der Prämie um 0 Uhr; Für die
Soforthilfeversicherung: Sobald der Versicherte den Abfahrtsort für seine Reise
verlassen hat (höchstens 24 Stunden vor dem in den Besonderen Bedingungen
angegebenen Abreisedatum und frühestens nach Zahlung der Prämie); für alle
anderen Versicherungsarten: um 0 Uhr am in den Besonderen Bedingungen
angegebenen Abreisetag und frühestens nach Zahlung der Prämie.
Achtung: Durch den hier beschriebenen Vertrag können Personen mit Wohnsitz in
Europa versichert werden. Zu Europa zählen die Staatsgebiete der geographisch in
Europa liegenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die folgenden
Gebiete und Staaten: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte,
Réunion, Saint-Barthélemy, Liechtenstein, die Fürstentümer Monaco und Andorra,
San Marino, die Schweiz, der Vatikan. Die Azoren, die Kanaren und Madeira
fallen nicht unter diese Definition.
Widerrufsrecht: Laut der Verordnung Nr.2005-648 vom 6. Juni 2005 zum
Fernvertrieb von Finanzdienstleistungen gilt für Policen für Reise- oder
Gepäckversicherungen kein Rücktrittsrecht (Artikel L 112-2-1 des französischen
Versicherungsgesetzes).
Vorgehen zur Untersuchung von Reklamationen: MONDIAL ASSISTANCE hat ein
bestimmtes Vorgehen zum Umgang mit den Versicherungsvertrag betreffenden
Reklamationen festgelegt. Dieses Vorgehen wird in den Verwaltungstechnischen
Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für den Versicherungsvertrag
beschrieben.
ARTIKEL 19 - PERSÖNLICHE DATEN
Ihre persönlichen Daten werden von der für die Verarbeitung zuständigen
Gesellschaft PV-CP DISTRIBUTION gesammelt und in die Datenbank der Gruppe
Pierre & Vacances Center Parcs eingetragen. Einige Daten werden für die
Bearbeitung Ihrer Buchung unbedingt benötigt und werden ebenfalls verwendet,
um Ihnen Informationen und/oder Angebote über Sonderaktionen zu den
Produkten und Dienstleistungen der Gruppe Pierre & Vacances Center Parcs
zukommen zu lassen.
Als Marken der Gruppe Pierre & Vacances Center Parcs gelten die folgenden
Marken: Pierre & Vacances, Pierre & Vacances Premium, Pierre & Vacances
Villages Clubs, Maeva, Aparthotel Adagio, Aparthotel Adagio Access, Center
Parcs, Sunparks, Pierre & Vacances Conseil Immobilier und Les Seniorales.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Datenverarbeitung, Akten und
Freiheiten vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht, auf Ihre Daten zuzugreifen,
sie zu ändern und ihrer Nutzung zu Marktforschungszwecken zu widersprechen. Zu
diesem Zweck müssen Sie an die folgende Adresse schreiben: Service Relation
Client L'Artois, Espace Pont de Flandre - 11 rue de Cambrai - F-75947 Paris Cedex
19.
ARTIKEL 20
Wir unterrichten Sie darüber, dass zur Verbesserung der Qualität unserer Services
Telefongespräche zwischen unseren Mitarbeitern und unseren Kunden
aufgezeichnet werden können.
PV-CP Distribution, Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit einem Grundkapital von 6
055 935 EUR, Geschäftssitz in L'Artois - Espace Pont de Flandre - 11 rue de Cambrai - F-75947
PARIS CEDEX 19 - 314 283 326 Handelsregister PARIS; SIRET-Nr. 314 283 326 00093;
Ausgeübte Haupttätigkeit 7912 Z; eingetragen im französischen Reiseveranstalter-Verzeichnis
unter der Nummer IM075110024; Ust-ID: FR 96 314 283 326 ; PV-CP Distribution wurde von
den Betriebsgesellschaften der Residenzen und Hotels der Gruppe Pierre et Vacances Center
Parcs beauftragt, Aufenthalte zu vertreiben und die Verwaltung und Bearbeitung Ihrer
Buchungen in ihrem Namen und ihrem Auftrag sicherzustellen (außer Beförderungsleistungen,
Versicherungen und Bearbeitungsgebühren oder Verkauf von Pauschalangeboten, die sie in
ihrem eigenen Namen vertreibt). Betriebsgesellschaften: ADAGIO SAS (503 938 110 RCS
PARIS), PV ITALIA SRL (1014782 – Rome), PV-CP CITY (513635987 RCS PARIS), PV
RESIDENCES & RESORTS FRANCE (508321155 RCS PARIS), SNC DOMAINE DU LAC
D’AILETTE (450 540 695 RCS PARIS), CENTER PARCS RESORTS FRANCE (508 321 213
RCS PARIS), SET PV GUADELOUPE (478890890 RCS PARIS), SET PV MARTINIQUE
(478890684 RCS PARIS), SETPV ESPANA SL (Tomo 41188 Folio 14 Hoja B 382084 Inscripcion
11 Barcelone), SNC SOCIETE HOTELIERE DE LA PLAGE DU HELLEUX (419290150 RCS
POINTE A PITRE).
E14/H15_Maj 08/14