KINDERBETREUUNG im UNIKLINIKUM
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KINDERBETREUUNG im UNIKLINIKUM
UNIVERSITÄTSKLINIKUM JENA Ihre Ansprechpartner und Koordinatorinnen KINDERBETREUUNG im UNIKLINIKUM Irene Steudel E-mail : Irene.Steudel@med.uni-jena.de Telefon : 03641 9 320243 Telefax : 03641 9 320242 Handy : 0163 7901 835 Sekretariat: Martina Otte E-mail : Martina.Otte@med.uni-jena.de Telefon : 03641 9 320276 Telefax : 03641 9 320207 ANGEBOT zur kurzfristigen Überbrückung der Kinderbetreuung für dienstlich gebundene Mitarbeiter Wer kann betreut werden? Das Betreuungsalter liegt zwischen 1 und 6 Jahren, wobei im Wesentlichen von einer Kurzzeitbetreuung ausgegangen wird, die bei Bedarf im Zeitrahmen von 06:00 bis 20:00 Uhr an 7 Tagen in der Woche realisierbar wäre. Antragstellung Antragsformulare finden Sie in unserem Intranet. Für die Antragsstellung beachten Sie bitte folgende Zeiten : Das Angebot gilt für besondere Fälle, bei denen ein dienstliches Interesse an der Anwesenheit der Betreuungsperson am Arbeitsplatz gegeben ist. Die Antragsteller werden zeitnah über die Koordinatorin zur Realisierung der Kinderbetreuung informiert. Bei erhöhten Bedarfen, die die Kapazitäten vor Ort überschreiten, werden über die Koordinatorin Direktvereinbarungen mit dem Familienzentrum angeboten. Dabei übernimmt bei dienstlichem Interesse das UKJ die Personalkosten für die Kinderbetreuung. • Wo findet die Betreuung statt? Das Kinderbetreuungszimmer befindet sich nach dem Haupteingang zum Klinikum 2000 im vorderen Magistralenbereich gegenüber dem Blumengeschäft. Der Raum ist für Eltern mit Kinderwagen problemlos erreichbar. Die kindgerechte Ausstattung bietet Spiel- und Schlafplätze. Betreuung am gleichen Tag ab 13:00 Uhr Antrag bis 10:00 Uhr • Betreuung am nächsten Tag ab - 06.00 Uhr Antrag bis 16:00 Uhr am Vortag • Betreuung am Wochenende - Antrag bis 15:00 Uhr am Freitag Dabei ist zu beachten, dass die für den Betreuungszeitraum notwendige Wechselbekleidung, Pflegeartikel und Mahlzeiten elternseitig bitte mitzugeben sind. Für die Bearbeitung des Antrages ist generell die Bestätigung der betrieblichen Notwendigkeiten durch den Dienstvorgesetzten bzw. den Organisationsverantwortlichen Voraussetzung. Im gemeinsamen Bemühen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie danken wir allen, die diese Möglichkeit der Kinderbetreuung für unsere Mitarbeiter unterstützt haben.