KINDERBETREUUNG im UNIKLINIKUM

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KINDERBETREUUNG im UNIKLINIKUM
UNIVERSITÄTSKLINIKUM JENA
Ihre Ansprechpartner
und Koordinatorinnen
KINDERBETREUUNG
im UNIKLINIKUM
Irene Steudel
E-mail : Irene.Steudel@med.uni-jena.de
Telefon : 03641 9 320243
Telefax : 03641 9 320242
Handy : 0163 7901 835
Sekretariat:
Martina Otte
E-mail : Martina.Otte@med.uni-jena.de
Telefon : 03641 9 320276
Telefax : 03641 9 320207
ANGEBOT
zur kurzfristigen Überbrückung
der Kinderbetreuung
für dienstlich gebundene Mitarbeiter
Wer kann betreut werden?
Das Betreuungsalter liegt zwischen 1 und 6 Jahren, wobei im Wesentlichen von einer
Kurzzeitbetreuung ausgegangen wird, die bei
Bedarf im Zeitrahmen von 06:00 bis 20:00 Uhr
an 7 Tagen in der Woche realisierbar wäre.
Antragstellung
Antragsformulare finden Sie in unserem Intranet.
Für die Antragsstellung beachten Sie bitte folgende Zeiten :
Das Angebot gilt für besondere Fälle, bei denen
ein dienstliches Interesse an der Anwesenheit der
Betreuungsperson am Arbeitsplatz gegeben ist.
Die Antragsteller werden zeitnah über die Koordinatorin zur Realisierung der Kinderbetreuung
informiert.
Bei erhöhten Bedarfen, die die Kapazitäten vor
Ort überschreiten, werden über die Koordinatorin
Direktvereinbarungen mit dem Familienzentrum
angeboten.
Dabei übernimmt bei dienstlichem Interesse das
UKJ die Personalkosten für die Kinderbetreuung.
•
Wo findet die Betreuung statt?
Das Kinderbetreuungszimmer befindet sich nach
dem Haupteingang zum Klinikum 2000 im vorderen Magistralenbereich gegenüber dem Blumengeschäft.
Der Raum ist für Eltern mit Kinderwagen problemlos erreichbar.
Die kindgerechte Ausstattung bietet Spiel- und
Schlafplätze.
Betreuung am gleichen Tag ab 13:00 Uhr
Antrag bis 10:00 Uhr
• Betreuung am nächsten Tag ab
-
06.00 Uhr
Antrag bis 16:00 Uhr am Vortag
• Betreuung am Wochenende
-
Antrag bis 15:00 Uhr am Freitag
Dabei ist zu beachten, dass die für den Betreuungszeitraum notwendige Wechselbekleidung,
Pflegeartikel und Mahlzeiten elternseitig bitte
mitzugeben sind.
Für die Bearbeitung des Antrages ist generell die
Bestätigung der betrieblichen Notwendigkeiten
durch den Dienstvorgesetzten bzw. den Organisationsverantwortlichen Voraussetzung.
Im gemeinsamen Bemühen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie danken wir allen,
die diese Möglichkeit der Kinderbetreuung für
unsere Mitarbeiter unterstützt haben.