Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. EHP935 45717 NG17 10/2012 H 7J x 16H2 LK 5x120 ET 35 EHP935 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 45717*17 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 H2 Typ: EHP Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45717*17 Die ABE-Nr. 45717 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ EHP, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N17 vom 04.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 69 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 19.11.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N17, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.10.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45717*17 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1378 Seite: 1 von 6 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 45 717 366-0128-04-WIRD/N17 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 7 J X 16 H2 Typ: EHP Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. EHP8666 EHP8571 EHP8651 EHP935726 PCZEHP8571 EHP9726 I. Übersicht Ausführung EHP2581 EHP2541 EHP2561 EHP2566 EHP2571 EHP2591 EHP2601 EHP6581 EHP64254 EHP6541 EHP64256 EHP64256 EHP64256 EHP6561 EHP6561 EHP64257 EHP6571 EHP6571 EHP8B651 EHP8651 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET35 LK100 ET42 LK100 ET35 LK100 ET42 LK100 ET42 LK100 ET42 LK100 ET35 LK100 ET35 LK100 ET42 LK100 ET35 LK100 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 ohne Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.6 Ø57.1 Ø59.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø65.1 Ø65.1 Lochkreis (mm) / -zahl 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 112/5 112/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 54,1 56,1 56,6 57,1 59,1 60,1 58,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 57,1 65,1 65,1 38 38 38 38 38 38 38 35 42 35 42 42 42 35 35 42 35 35 35 35 zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 615 565 555 555 530 555 565 530 555 565 548 565 615 615 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 1990 1990 1990 1990 1990 1990 1990 1930 1960 1960 2060 1960 1930 2060 1960 1930 1990 1930 1995 1995 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 01/12 11/03 Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 EHP8B571 EHP84857 EHP8571 EHP8571 PCZEHP8B571 PCZEHP8571 EHP8B666 EHP84866 EHP8666 EHP0566 EHP0601 EHP0601 EHP0601 EHP0641 EHP0641 EHP0661 EHP0671 EHP0671 EHP9B671 EHP935B671 EHP935671 EHP9671 EHP9B726 EHP935B726 EHP935726 EHP9726 EHP920741 I.1. LK112 ET35 LK112 ET48 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET48 LK112 ET35 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK120 ET42 LK120 ET35 LK120 ET35 LK120 ET42 LK120 ET42 LK120 ET35 LK120 ET35 LK120 ET42 LK120 ET20 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø72.6 Ø72.6 Ø72.6 Ø72.6 ohne ohne ohne ohne ohne Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø56.6 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 120/5 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 56,6 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 66,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 72,6 72,6 72,6 72,6 74,1 35 48 35 35 35 35 35 48 35 40 40 40 40 40 40 40 40 40 42 35 35 42 42 35 35 42 20 615 620 585 615 615 615 615 615 615 615 570 608 615 595 615 590 590 615 600 605 605 600 635 625 625 635 650 1995 1965 2098 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2160 2025 1995 2060 1995 2090 2090 1995 2062 2062 2062 2062 1930 1995 1995 1930 1995 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Handelsmarke : Enzo H Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,8 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EHP8B651: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 01/12 11/03 11/03 11/03 01/12 08/04 01/12 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 11/03 01/12 01/12 07/05 07/05 01/12 01/12 07/05 11/03 11/03 Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : Enzo H Radtyp : -- : EHP Radausführung : -- : LK112 ET35 Radgröße : -- : 7 J X 16 H2 Typzeichen : KBA 45717 : -- Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 01.12 Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany ww. MIC Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. BD Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Pfalz mit der Gutachten-Nr. 40240057 vom 09.02.2005 und vom TÜV NORD mit Nr. RP-003293-A0-144 vom 26.07.2005 und mit Nr. RE-001553-IP-B0-144 vom 01.09.2008 und vom TÜV NORD mit Nr. RP-004327-A1-144 vom 21.02.2012 liegt vor. Eine erneute Dauerfestigkeitsprüfung war nicht erforderlich. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl age 1 5 3 2 6 4 7 12 13 14 9 11 10 8 Hersteller Ausführung ET erstellt am FIAT DAIHATSU HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi KIA MAZDA SUZUKI TOYOTA BMW AG DAIHATSU HONDA KIA MITSUBISHI NETHERLAND ROVER EHP2581 EHP2541 EHP2541 38 38 38 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 Allg. Hinweise liegt bei liegt bei liegt bei EHP2541 EHP2541 EHP2541 EHP2541 EHP2561 EHP2561 EHP2561 EHP2561 EHP2561 EHP2561 EHP2561 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 16 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) 15 FIAT 17 OPEL, OPEL / VAUXHALL 18 SEAT 19 VOLKSWAGEN 20 NISSAN 21 AUTOMOBILES DACIA S.A. 22 RENAULT 23 FIAT 24 TOYOTA 25 TOYOTA 27 FUJI HEAVY IND.(J) 26 ROVER 28 FUJI HEAVY IND.(J) 29 ROVER 34 37 33 32 38 30 36 31 35 41 40 39 43 AUDI AUDI CHRYSLER (USA) SEAT SEAT SKODA SKODA VOLKSWAGEN VOLKSWAGEN FIAT OPEL, OPEL / VAUXHALL SAAB AUDI 47 AUDI 46 SEAT 42 SEAT 48 SKODA 44 SKODA 49 VOLKSWAGEN 45 VOLKSWAGEN 50 AUDI 53 SEAT EHP2566 38 04.10.2012 liegt bei EHP2566 EHP2566 EHP2571 EHP2571 EHP2591 EHP2601 EHP2601 EHP6581 EHP6541 EHP64254 EHP6561; EHP6561 EHP6561; EHP6561 EHP64256; EHP64256; EHP64256 EHP64256; EHP64256; EHP64256 EHP6571; EHP6571 EHP64257 EHP6571; EHP6571 EHP6571; EHP6571 EHP64257 EHP6571; EHP6571 EHP64257 EHP6571; EHP6571 EHP64257 EHP8B651; EHP8651 EHP8B651; EHP8651 EHP8B651; EHP8651 EHP8B571; EHP8571; EHP8571 PCZEHP8B571; PCZEHP8571 PCZEHP8B571; PCZEHP8571 EHP8B571; EHP8571; EHP8571 PCZEHP8B571; PCZEHP8571 EHP8B571; EHP8571; EHP8571 PCZEHP8B571; PCZEHP8571 EHP8B571; EHP8571; EHP8571 EHP84857 EHP84857 38 38 38 38 38 38 38 35 35 42 35 35 42 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 42 04.10.2012 liegt bei 35 42 35 35 42 35 42 35 42 35 35 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 48 48 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 51 52 54 55 SKODA VOLKSWAGEN AUDI DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 56 MERCEDES-BENZ 57 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. 58 TOYOTA 59 60 61 62 65 63 64 67 66 68 69 V.2. HONDA ROVER NISSAN FORD, FORD MOTOR HYUNDAI MAZDA MITSUBISHI OPEL OPEL BMW AG BMW AG EHP84857 EHP84857 EHP8B666; EHP8666 EHP8B666; EHP8666 48 48 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei EHP84866 EHP0566 48 40 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei EHP0601; EHP0601; EHP0601 EHP0641; EHP0641 EHP0641; EHP0641 EHP0661 EHP0671; EHP0671 EHP0671; EHP0671 EHP0671; EHP0671 EHP0671; EHP0671 EHP9B671; EHP9671 EHP935B671; EHP935671 EHP935B726; EHP935726 EHP9B726; EHP9726 40 04.10.2012 liegt bei 40 40 40 40 40 40 40 42 35 35 42 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.10.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Nabenkappe Radanschlusszeichnung Radbeschreibung Radmutter Radschraube Radzeichnung Radzeichnung Bl.1v2 Radzeichnung Bl.1v3 Radzeichnung Bl.2v2 Radzeichnung Bl.2v3 Radzeichnung Bl.3v3 Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Zentrierring 72,6 Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringtabelle Unterlagen ZA1327 Baody 11. Ausfertigung AEZ M01 AEZ S01-01 Baody wfv9437 wfv9548 wfv9437 wfv9548 wfv9548 RP-004327-A1-144 40240057 RP-003293-A0-144 RE-001553-IP-B0-144 J02-325-1186-1 Ringe 60 Ringe 71,6 und diverse Ringe 70 --- Datum / Änderung / Datum 08.06.1998 07.11.2011 06.12.2011 22.11.1994 18.09.2003 31.10.1999 01.09.2002 07.11.2011 15.11.2003 29.08.2007 02.10.2003 29.08.2007 15.11.2003 29.08.2007 02.10.2003 29.08.2007 02.10.2003 29.08.2007 21.02.2012 09.02.2005 26.07.2005 01.09.2008 23.03.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: EHP des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 04.10.2012 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 19 - 20 - G - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 4 E D.1 D.2 3 - - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :EHP :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26J: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :EHP :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 685: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 205/50R16 225/45R16 Typ: S-01,S-02, S-03 ContiSportContact (nicht ASR), ContiSportContact 2 SP Sport 8000, SP Sport 9000 Carat Extremo EAGLE F1, EAGLE Ventura MXX 3, SX-GT P7000 Direction Grip Proxes T1-S RainSport 1 A520, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :EHP :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Zu Auflage 68D: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: DUNLOP PIRELLI TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 205/45R16 225/40R16 Typ: SP Sport 8000 P7000 Proxes T1-S A520 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage MCC: Die Freigängigkeit und die Radabdeckung sind bei folgenden Reifenhfabrikaten ausreichend: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01 CONTINENTAL ContiSportContact Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 66 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : OPEL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK120 ET35 LK120 ET35 EHP935B671 EHP935671 Kennzeichnung Zentrierring Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 67,1 67,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 605 Kunststoff 605 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm INSIGNIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0475*.., 81 - 132 205/60R16 0G-A zul. Abroll umf. (mm) 2062 2062 gültig ab Fertig datum 01/12 07/05 Auflagen zu Reifen 51G; 52J Auflagen Stufenheck; 51G; 52J Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 76U; 4GK Kombi; Frontantrieb; e1*2007/46*0374*.. 215/55R16 93 215/60R16 95 225/55R16 95 225/60R16 98 0G-A e1*2001/116*0475*.., 85 - 103 205/60R16 e1*2007/46*0374*.. 215/55R16 93 215/60R16 95 225/55R16 95 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74P; 75I; 76U; 4GK Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 66 OPEL Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 4GK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 13 34 83 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK120 ET35 LK120 ET35 EHP935B726 EHP935726 Kennzeichnung Zentrierring ohne ohne Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 72,6 72,6 zul. Radlast (kg) 625 625 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 gültig ab Fertig datum 01/12 07/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 390L; 3 C; 3L; 3 B; 392C; 3/B; 3/C; 346R; 346X; 3K; 182; R/C; Z85; 346C; 390X; 1K2; 3C; 3K-N1; 3/CG; 1K4; 346K; 346L; 187; 1C Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; UKL/X Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJBC Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4 Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3L Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C 140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; 1K4; 3L BMW Z3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0029*.. R/C 85 - 103 205/55R16-88 225/45R16-89 225/50R16-92 R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. 85 - 170 205/55R16 225/50R16 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 57T Auflagen nur bis e1*93/81*0029*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 BMW Z3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0029*.. R/C 110 - 142 205/55R16 225/50R16 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen F920 3B 75 - 110 205/55R16-88 225/45R16-89 225/50R16-92 141 3C F547 3C F547 3/B e1*93/81*0016*.. 3/C e1*93/81*0015*.. 3/C e1*93/81*0015*.. 3C e1*2007/46*0316*.. 205/55R16 225/45R16 225/50R16 73 - 110 205/55R16-88 225/45R16-89 225/50R16-92 141 205/55R16 225/45R16 225/50R16 75 205/55R16-88 225/45R16-89 225/50R16-92 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 51G Auflagen nur bis e1*93/81*0029*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 57T 11A; 21B; 22B; 631 11A; 24J; 24M; 631 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 57T; 631 11A; 21B; 22B 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 57T 11A; 21B; 22B; 631 11A; 24J; 24M; 631 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 57T; 631 11A; 21B; 22B 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 362; 57T Auflagen Pkw geschlossen; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C Schrägheck 2-türig; Compact; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen; 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio; 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71K; 72X; 225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 721; 73C; 74C 57T 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Stufenheck; 225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 362; 57T 12A; 51A; 71K; 72X; 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74C 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72X; 362; 57T 721; 73C; 74C 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 120 - 135 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe; 225/50R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76U; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0017*.., 3/CG 66 - 125 205/55R16-88 e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 225/50R16-92 346C 346K 346L 346R 346L e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 e1*98/14*0112*.. e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 e1*98/14*0167*.. e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 85 - 142 205/55R16 225/50R16-92 346X e1*2001/116*0144*.., 141 e1*98/14*0144*.. 205/55R16 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B 11A; 22B; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 362; 57T 11A; 21B; 22B; 51G Auflagen Compact; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C Kompakt; Cabrio; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Coupe; Limousine; 57T Stufenheck 4-türig; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 744; 76U; 4MM 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Touring; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K; 24J; 24M; 57T 72X; 721; 73C; 74C; 744; 76U 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 3K-N1 390L e24*2007/46*0022*.. e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 225/50R16 235/50R16 95 12T; 51G 12T; 51G; 57T 12A 3L 390L e1*2007/46*0314*.. e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 225/50R16 235/50R16 95 12T; 51G 12T; 51G; 57T 12A 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 225/50R16 12T; 51G 12T; 51G 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U; 4KG Nur bis e1*2007/46*0315*05; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Nur bis e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 BMW 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 390L 225/50R16 Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12T; 51G 390X e1*2001/116*0344*.. 160 205/55R16 225/50R16 12T; 51G 12T; 51G 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 225/50R16 12T; 51G 12T; 51G 3L 390X e1*2007/46*0314*.. e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 225/50R16 12T; 51G 12T; 51G 3C 392C e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*.. 105 205/55R16 225/50R16 115 - 140 205/55R16 225/50R16 12T; 51G 12T; 51G 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 3C 392C e1*2007/46*0316*.. e1*2001/116*0346*.. 90 - 140 205/55R16 225/50R16 105 205/55R16 225/50R16 12T; 51G; 52J 12T; 51G; 52J 12T; 51G 12T; 51G BMW 3ER REIHE (F30) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0314*.. 3L 85 - 147 205/60R16 92 215/55R16 93 225/55R16 95 Auflagen zu Reifen 12T 12A 12A Auflagen Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Nur bis e1*2001/116*0344*05; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Nur bis e1*2007/46*0314*04; Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 52J; 71K; 721; 73C; 74C; 75I; 76U; 76Z Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76U; 76Z Auflagen BMW 3er (F30) ab 2012; Ab e1*2007/46*0314*05; Limousine; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 MINI (COUNTRYMAN) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e24*2007/46*0023*.. 66 - 90 UKL-N1 205/55R16 91 e1*2007/46*0496*.. UKL/X 205/60R16 215/55R16 93 215/60R16 95 225/50R16 92 225/55R16 95 66 - 135 195/60R16 Z4/Z REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 Z85 110 - 160 110 - 170 Reifen 205/55R16 225/50R16 205/55R16 1ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0283*.. 1K4 70 - 125 195/55R16 70 - 147 195/55R16 205/55R16 91 215/55R16 93 225/50R16 92 70 - 160 205/55R16 1C 182 e1*2007/46*0277*.. e1*2001/116*0352*.. 100 - 130 205/55R16 91 225/50R16 92 100 - 160 195/55R16 205/55R16 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 205/55R16 91 225/50R16 92 Auflagen zu Reifen Frontantrieb; 11A; 242; 244; 245 11A; 242; 244; 245; 270; 51G Frontantrieb; 11A; 24C; 244; 270 Frontantrieb; 11A; 24C; 244; 271 Frontantrieb; 11A; 24C; 244; 247; 270 Frontantrieb; 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 11A; 24J; 244; 51G; 52J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76U Auflagen zu Reifen 51G 11A; 24J; 51G 51G; 52J Auflagen Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 76U Auflagen zu Reifen 11A; 12Q; 26P; 51G 11A; 12Q; 26P; 51G; 52J 11A; 12A; 245; 248; 26P 11A; 12A; 245; 248; 26B; 26N; 27H 11A; 12A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H; 57T 11A; 12A; 245; 248; 26P; 51G; 52J 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 57T 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Auflagen BMW 1er neu (F20 2011); Ab e1*2007/46*0283*04; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74C; 76U Cabrio; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 744; 76R; 76U 11A; 24J; 51G Nur bis 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 4-türig; 57T 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 744; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 1ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0273*.. 1K2 66 - 130 e1*2007/46*0283*.. 1K4 e1*2001/116*0287*.. 187 Reifen 195/55R16 205/55R16 91 225/50R16 92 3ER REIHE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0315*.. 3K 120 - 160 205/55R16 225/50R16 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 225/50R16 235/50R16 95 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 57T Auflagen Nur bis e1*2007/46*0283*03; Nur bis e1*2007/46*0273*03; Ab e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 744; 76U Auflagen zu Reifen 12T; 51G 12T; 51G Auflagen Nur bis e1*2007/46*0314*04; Nur bis e1*2007/46*0315*05; Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U Nur bis e1*2007/46*0315*05; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 72X; 721; 73C; 74C; 75I; 76U 12T; 51G 12T; 51G; 57T 12A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717 ANLAGE: 68 BMW AG Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: EHP Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG 1K4 e1*2007/46*0283*.. 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 140 y = 170 x = 220 y = 270 x = 170 y = 240 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 27F 27H 26J Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 190 y = 220 x = 220 y = 270 x = 220 y = 270 x = 190 y = 220 Aufweiten um [mm] 8 30 8 25 Achse VA HA HA VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.