Häufig gestellte Fragen deutsch ab 150701
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Häufig gestellte Fragen deutsch ab 150701
Allgemeine Fragen zum Parken Worin unterscheiden sich die verschiedenen Parkbereiche? Die Parkbereiche P1 bis P3 unterscheiden sich hauptsächlich in Ihrer Entfernung zum Terminal. Der Parkbereich P1 ist der am nächsten zum Terminal gelegene, der Parkbereich P3 der am weitesten entfernte. Zudem handelt es sich bei dem Parkplatz P1 um ein Parkhaus, bei den Parkplätzen P2 und P3 um beschrankte Freiflächen. Bei dem Bereich „Terminal Kurzzeit“ handelt es sich um eine reine Kurzzeitparkfläche, die zum Bringen und Abholen von Passagieren, mit einer maximalen Parkdauer von einem Tag gedacht ist. Die Parkplätze P1 bis P3 sind Langzeitparkplätze. Gibt es Höhen- oder Längenbeschränkungen für die Parkplätze? Ja. Für die Parkplätze P1 und P3 gilt eine Höhenbegrenzung von 2,10 m und eine Längenbegrenzung von 5,50 m. Fahrzeuge, die länger oder höher sind, parken auf der Langzeitparkfläche P2. Im Parkbereich „Terminal Kurzzeit“ gibt es keine Höhenbegrenzung. Gibt es spezielle Stellplätze für Motorräder? Nein. Mit einem Motorrad können Sie einen beliebigen Langzeitparkplatz nutzen. Wie hoch sind die Parkgebühren? Auf unserer Internetseite www.hahn-airport.de finden Sie unter dem Pfad „Parken“ eine Parkgebührenübersicht sowie einen Lageplan der einzelnen Parkplätze. Ebenfalls finden Sie dort den Link „PARKGEBÜHRENRECHNER“. Wenn Sie dort Ihre Reisedaten eingeben, bekommen Sie die Gebühren für die einzelnen Parkplätze individuell angezeigt. Die Errechnung der Parkgebühren erfolgt pro angefangene 24 Stunden und nicht pro angefangenem Kalendertag. Gibt es eine Mindestparkdauer? Nein. Wie lange kann ich maximal parken? Die maximale Parkdauer beträgt 8 Wochen. Wenn Sie länger parken möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an parken@hahn-airport.de. Muss ich einen Stellplatz reservieren? Nein. Sie können all unsere Parkplätze auch ohne Reservierung nutzen. Wir können ohne Reservierung allerdings keine Garantie auf einen freien Stellplatz in Ihrem bevorzugten Parkbereich aussprechen. Sind die Parkgebühren höher, wenn ich ohne Reservierung anreise? Ja. Bei einer Parkplatzreservierung sparen Sie bis zu 45 % gegenüber der regulären Parkgebühr. Handelt es sich bei den Parkplätzen um Freiflächen oder um Parkhäuser? P1 ist ein Parkhaus. Bei P2 und P3 handelt es sich um beschrankte Freiflächen. Wie weit ist der Fußweg der verschiedenen Parkplätzen zum Terminal? Das Parkhaus P1 und der Bereich „Terminal Kurzzeit“ liegen unmittelbar vor dem Terminal. Die Entfernung vom P2 zum Terminal beträgt zwischen ca. 150 m und 600 m. Die Parkfläche P3 liegt ca. 600 m bis 800 m vom Terminal entfernt. Sind die Parkplätze bewacht? Wie sicher ist das Parken am Flughafen? Die Parkplätze am Flughafen Frankfurt-Hahn werden nicht bewacht, allerdings hat es bisher wenige Vorkommnisse gegeben. Wir können sie jedoch grundsätzlich nicht ausschließen. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH übernimmt laut Parkplatzbenutzungsordnung keinerlei Haftung für abgestellte Fahrzeuge und kommt für eventuelle Schäden nicht auf. Gibt es einen Shuttle-Service? Nein. Das Terminal ist von allen Parkplätzen aus fußläufig erreichbar. Welche Adresse kann ich in mein Navigationssystem eingeben, um zum Parkplatz zu gelangen? Bitte geben Sie folgende Anschrift ein: „Flughafen Frankfurt-Hahn“. Wenn Sie die Kreisstraße K2 erreicht haben, folgen Sie bitte der Vorfahrtstraße für ca. zwei weitere Kilometer. Sie fahren automatisch auf das Flughafengelände auf. Von dort an weist Ihnen unser elektronisches Parkleitsystem sowie Hinweisschilder den Weg zu den verschiedenen Parkplätzen. Parkvorgang, Einfahrt, Ausfahrt, Bezahlung Wie erfolgen die Einfahrt und die Ausfahrt? Wie, wann und wo die Bezahlung? Zur Einfahrt haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie ziehen sich an der Einfahrtschranke ein Parkticket und bewahren dieses sorgfältig auf. (Bitte nicht hinter der Windschutzscheibe auslegen, da es sonst durch die Lichteinstrahlung möglicherweise nach der Reise nicht mehr von unseren Automaten gelesen werden kann). Dieses Ticket zahlen Sie nach der Rückkehr von Ihrer Flugreise an einem unserer Kassenautomaten bar oder per EC-/Kreditkarte. Die Kassenautomaten befinden sich auf den entsprechenden Parkflächen. Die Ausfahrt wird Ihnen mit dem gezahlten Ticket ermöglicht. 2. Sie führen bei der Einfahrt Ihre Kreditkarte (VISA oder MasterCard) in die Einfahrtsäule ein, ohne dabei ein Parkticket zu ziehen. Sie sind ab diesem Zeitpunkt auf unserem Parkplatz registriert. Nach der Rückkehr von Ihrer Flugreise führen Sie die Kreditkarte in die Ausfahrsäule ein und bekommen den zu zahlenden Betrag direkt von Ihrer Kreditkarte abgebucht. So müssen Sie nicht auf ein gezogenes Parkticket achten und auch nicht zum Kassenautomaten, um die Zahlung vorzunehmen. Ich bekomme an der Einfahrtschranke kein Parkticket und sie öffnet sich nicht. Warum? Der Parkplatz ist wahrscheinlich komplett ausgelastet. Am elektronischen Parkleitsystem erscheint das Signal „BESETZT“ und das Lichtsignal an der Einfahrt leuchtet rot auf. Bitte fahren Sie einen anderen Parkplatz an. Die Ampeln zeigen rot, ich sehe aber noch freie Stellplätze. Warum kann ich nicht einfahren? Für unsere Parkplätze besteht die Möglichkeit, einen Stellplatz online zu reservieren. Die sichtbaren, noch freien Stellplätze, müssen für diese Reservierungen freigehalten werden. Bitte fahren Sie einen anderen Parkplatz an. Parken mit Schwerbehindertenausweis Auf welchem Parkplatz befinden sich die Behindertenparkplätze? Die Schwerbehindertenparkplätze für das vergünstigte Parken befinden sich im Parkhaus P1, unmittelbar vor dem Terminal. Mit welchen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kann ich vergünstigt parken? Das vergünstigte Parken im Parkhaus P1 ist mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis einer mitreisenden Person möglich. Was kostet das Parken mit Schwerbehindertenausweis? Der Tarif für das vergünstigte Parken für Passagiere mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis für das Parkhaus P1 beträgt 6,- € pro angefangene 24 Stunden. Wie ist die Vorgehensweise, damit ich den vergünstigten Tarif zahle? Bitte begeben Sie sich nach der Rückkehr von Ihrer Flugreise mit dem Schwerbehindertenausweis, dem Flugticket sowie dem Parkticket zu unserer Terminalinformation. Unsere Mitarbeiter werden die Parkgebühr auf Ihrem Parkticket reduzieren. Das umcodierte Parkticket zahlen Sie dann an einem Kassenautomaten des Parkhauses P1. Die Ausfahrt erfolgt mit dem gezahlten Parkticket. Kann ich einen Behindertenparkplatz reservieren? Nein. Die Reservierung eines Behindertenparkplatzes ist nicht möglich. Sie können ohne Reservierung und ohne vorherige Anmeldung anreisen und sich bei der Einfahrt ein Parkticket ziehen. Reservierungen Allgemeines Wie kann ich einen Parkplatz reservieren? Eine Parkplatzreservierung ist ausschließlich übers Internet möglich. Sie können die Reservierung per Kreditkarte (MasterCard oder VISA) oder aber mit einer EC-Karte vornehmen. Bitte folgen Sie dem Pfad „Parken“, „PARKPLATZ RESERVIEREN“ auf unserer Internetseite www.hahn-airport.de. Kann ich auch telefonisch reservieren? Nein. Eine Parkplatzreservierung ist ausschließlich übers Internet und per Kredit- (MasterCard oder VISA) oder EC-Karte möglich. Kann ich die Karte eines Verwandten/Bekannten zur Reservierung nutzen? Generell ja. Allerdings wird dieselbe Karte, mit der die Reservierung vorgenommen wird/wurde, auch am Flughafen zur Ein- und zur Ausfahrt benötigt. Die Karte ist beim Parkvorgang in jedem Fall mit sich zu führen. Bis wann kann ich einen Parkplatz reservieren? Eine Parkplatzreservierung ist bis zu 2 Tage vor Reiseantrittsdatum möglich. Ab wie vielen Tagen kann ich einen Parkplatz reservieren? Bei einer Parkplatzreservierung ist eine Mindestreservierungsdauer von 3 vollen Tagen (72 Stunden) einzuhalten. Kann ich eine Reservierung für einen Zeitraum von weniger als 3 Tagen vornehmen? Nein. Eine Reservierung ist erst ab einem Zeitraum von 72 Stunden möglich. Sie können jedoch eine Reservierung für diese Mindestreservierungsdauer vornehmen und auch zahlen, den Parkplatz jedoch bereits vor Ablauf dieser verlassen. Eine Rückerstattung der Parkgebühren ist nicht möglich. Auf welchen Parkplätzen kann ich einen Stellplatz reservieren? Eine Parkplatzreservierung ist auf den Parkplätzen P1, P2 und P3 möglich. Kann ich auch im Bereich „Terminal Kurzzeit“ einen Stellplatz reservieren? Nein. Bei dem Bereich „Terminal Kurzzeit“ handelt es sich um eine reine Kurzzeitparkzone. Aus diesem Grund ist eine Parkplatzreservierung nicht möglich. Der gewünschte Parkplatz ist für meinen Reisezeitraum nicht buchbar. Warum? Für jeden Parkplatz steht ein bestimmtes Stellplatzkontingent für Reservierungen zur Verfügung. Wenn auf einem Parkplatz während Ihres Reisezeitraums bereits das gesamte Kontingent ausgebucht ist, kann kein Stellplatz reserviert werden. Bekomme ich einen bestimmten Stellplatz zugewiesen? Nein. Bei einer Reservierung wird Ihnen kein bestimmter Stellplatz, etwa versehen durch eine Nummer, zugewiesen. Mit einer Reservierung ist Ihnen ein freier Stellplatz innerhalb des reservierten Parkplatzes garantiert. Sie können sich auf dem reservierten Parkplatz einen beliebigen freien Stellplatz aussuchen. Kann ich eine Reservierung stornieren? Die Bedingungen zum Widerrufsrecht finden Sie in unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) für das Online-Parkplatzbuchungssystem, Abs. 9. Kann ich meine Reservierung umbuchen? Die Bedingungen bezüglich Änderungen finden Sie in unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) für das Online-Parkplatzbuchungssystem, Abs. 3. Was muss ich tun, wenn sich meine Reisezeiten geändert haben? Bitte senden Sie uns so früh als möglich vor Ihrem Anreisetermin eine E-Mail mit Ihrer Buchungsnummer und den geänderten An- und Abreisezeiten an parken@hahn-airport.de. Was muss ich tun, wenn wir mit einem anderen als in der Reservierung angegebenen Fahrzeug anreisen werden? Eine Änderung des Fahrzeugkennzeichens ist für die Nutzung der Reservierung ohne Belang. Die Abfrage des Kennzeichens dient ausschließlich statistischen Zwecken. Eine Änderungsmitteilung ist daher nicht erforderlich. Was passiert, wenn ich eine Reservierung verfallen lasse? Die bereits gezahlten Parkgebühren werden nicht erstattet. Erhalte ich eine Bestätigung über meine Reservierung? Ja. Nach der Reservierung wird Ihnen eine E-Mail an die in den Kundendaten hinterlegte E-MailAdresse gesendet. Dies ist Ihre Buchungsbestätigung. Die dort angegebene Buchungsnummer ist bei sämtlichen Fragen, Änderungen, etc. anzugeben. Ebenfalls ist es sinnvoll, die Buchungsbestätigung beim Parkvorgang mitzuführen. Mit Hilfe der Buchungsbestätigung können Probleme beim Parkvorgang vor Ort einfacher reguliert werden. Ich habe keine Buchungsbestätigung erhalten. Warum und was muss ich tun? Wenn Sie keine Buchungsbestätigung bekommen haben, überprüfen Sie bitte zunächst Ihren SpamOrdner. Eventuell wurde Ihre Buchungsbestätigung direkt in diesen Ordner verschoben. Sollte Sie auch dort keine Buchungsbestätigung vorfinden, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Vor- und Nachnamen aus der Reservierung, den Reisedaten und dem etwaigen Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung an parken@hahn-airport.de. Was passiert, wenn die von mir zur Reservierung genutzte Karte zum Zeitpunkt der Reise nicht mehr gültig ist? Die Karte, die Sie nutzen möchten, muss mindestens bis zum Ende der Parkzeit gültig sein. Sollte sich die 16-stellige Nummer der Kreditkarte ändern, teilen Sie uns diese, sowie Ihre Buchungsnummer, bitte bis 5 Tage vor Reiseantritt per E-Mail an parken@hahn-airport.de mit. Gutscheine Wie erhalte ich einen Parkgutschein? Einen Parkgutschein erhalten Sie bei der Durchführung von besonderen Aktionen. Wie kann ich einen Parkgutschein einlösen? Einen Parkgutschein der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH können Sie bei einer OnlineParkplatzreservierung einlösen. Den Link „PARKPLATZ RESERVIEREN“ finden Sie auf unserer Internetseite www.hahn-airport.de, Pfad „Parken“. Der Gutschein ist gültig für alle zu buchenden Parkplätze im Online-Reservierungs-System. Es ist keine Barauszahlung möglich. Bitte nutzen Sie bei der Reservierung den Ihnen bekannten Gutscheincode am Ende des Reservierungsvorgangs. Die Einlösung eines Gutscheincodes ist nicht mit weiteren Aktionen oder Gutscheincodes kombinierbar. Wie lange ist der Parkgutschein gültig? Der jeweilige Gültigkeitszeitraum ist auf dem Parkgutschein vermerkt. Ist eine Teileinlösung des Parkgutscheines möglich? Ja. Wenn der Wert des Parkgutscheines die zu zahlende Gebühr übersteigt, erhalten Sie auf der Buchungsbestätigung einen neuen Parkgutschein über den Differenzbetrag. Diesen können Sie dann bei Ihrer nächsten Parkplatzreservierung einlösen. Ist eine Barauszahlung des Parkgutscheines möglich? Nein. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Der Parkgutschein kann ausschließlich bei einer Online-Parkplatzreservierung auf der Internetweite www.hahn-airport.de eingelöst werden. Kann ich einen Parkgutschein mehrfach einlösen? Nein. In der Regel ist jeder Gutschein nur einmalig nutzbar. Kann ich den Parkgutschein auch für Zahlungen am Kassenautomaten verwenden? Nein. Eine Einlösung des Parkgutscheines am Kassenautomaten ist nicht möglich. Der Parkgutschein kann ausschließlich bei einer Online-Parkplatzreservierung auf der Internetseite www.hahn-airport.de eingelöst werden. Kann ich den Parkgutschein auch für Dienstleistungen oder Einkäufe außer der Parkplatzreservierung verwenden? Nein. Eine Einlösung des Parkgutscheines an anderer Stelle ist nicht möglich. Der Parkgutschein kann ausschließlich bei einer Online-Parkplatzreservierung auf der Internetseite www.hahn-airport.de eingelöst werden. Bezahlung Welche Parkgebühren fallen an? Bei der Reservierung werden die für den Parkzeitraum anfallenden Parkgebühren angezeigt. Fällt eine zusätzliche Gebühr für die Reservierung an? Ja. Für die Parkplatzreservierung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,00 € pro Reservierung an. Wie und wann erfolgt die Zahlung? Das Parkentgelt ist sofort bei der Buchung zur Zahlung fällig. Die angezeigten Parkgebühren werden Ihnen direkt nach der Buchung des Stellplatzes abgebucht. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Erhalte ich eine Quittung über die bezahlten Parkgebühren? Die Ihnen per E-Mail übersandte Buchungsbestätigung gilt als Quittung/Beleg für die Reservierung und die entrichteten Parkgebühren. Was passiert, wenn sich mein Parkzeitraum verlängert und ich länger parke als in der Reservierung angegeben, ohne dies rechtzeitig vorab als Änderung/Umbuchung der Reservierung angezeigt zu haben? Bei Überschreitung des reservierten Parkzeitraums ist die jeweils für die Parkfläche geltende, an den Einfahrten zum jeweiligen Parkplatz ausgewiesene Parkgebühr zu zahlen. Die Belastung der Karte erfolgt bei der Ausfahrt automatisch. Sie müssen nicht zum Kassenautomaten. Einfahrt Wie erfolgt die Einfahrt? Bitte fahren Sie bis zur Einfahrtschranke des von Ihnen reservierten Parkplatzes vor und verwenden Sie dort, wie in Ihrer Buchungsbestätigung beschrieben, die bei der Reservierung angegebene Karte. Bitte ziehen Sie kein Ticket und nutzen Sie keine andere als die in der Reservierung angegebene Karte. Die Online-Parkplatzreservierung berechtigt Sie zur einmaligen Ein- und Ausfahrt auf den Parkplatz mit der in der Reservierung angegebenen Karte. Wie identifiziere ich mich an der Einfahrt? Muss ich ein Ticket ziehen? Nein. Für die Ein- und Ausfahrt wird die bei der Reservierung verwendete Karte benötigt. Was passiert, wenn ich bei der Einfahrt ein Parkticket gezogen habe? Bitte wenden Sie sich nach der Rückkehr von Ihrer Flugreise an unser Service-Personal an der Terminalinformation. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Bitte gehen Sie nicht zum Kassenautomaten und zahlen Sie das Ticket auch nicht an der Ausfahrtschranke. Was passiert, wenn ich anstatt auf den von mir reservierten Parkplatz auf einen anderen Parkplatz auffahre oder bei der Einfahrt eine falsche Kredit- oder EC-Karte nutze oder außerhalb des Reservierungszeitraumes auf den gebuchten Parkplatz fahre? Sollte der Kunde aus Gründen die in seiner Sphäre liegen die Parkplatzreservierung nicht nutzen können (z.B. weil die tatsächliche Nutzung außerhalb der Reservierungszeit liegt, weil ein Stellplatz auf dem falschen Parkplatz genutzt wurde oder weil nicht die in der Reservierung angegebene Kredit- oder EC-Karte verwendet wurde) und hat er die Buchung nicht rechtzeitig storniert, besteht gegenüber der FFHG kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Entgelts. Sollte der Kunde in einen Parkplatz einfahren, für den ein höheres Parkentgelt zu entrichten ist, als für den gebuchten Parkplatz, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Differenz. Auf Antrag des Kunden entscheidet die FFHG, ob der Kunde einen Parkgutschein in Höhe des entrichteten Parkentgeltes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhält. Berücksichtigt werden nur Anträge die binnen einer Frist von 4 Wochen nach Ablauf des Reservierungszeitraumes gestellt werden. Was passiert, wenn ich vor der reservierten Ankunftszeit einfahren will? Ab einer Stunde vor dem angegebenen Ankunftszeitpunkt können Sie Ihre Reservierung mit der in der Reservierung angegebenen Karte auf dem entsprechenden Parkplatz in Anspruch nehmen. Wenn Sie bereits vor diesem Zeitpunkt auf den Parkplatz auffahren (grünes Lichtsignal), rufen Sie einen separaten Parkvorgang auf. Die Parkgebühren hierfür müssen laut den an dem Parkplatz publizierten Gebühren gezahlt werden. Eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühren aus der Reservierung erfolgt nicht. Leuchtet ein rotes Lichtsignal auf, ist eine Einfahrt nicht möglich. Was passiert, wenn ich nach der reservierten Ankunftszeit einfahren will? Sie können den reservierten Parkplatz innerhalb des reservierten Zeitraumes einmal befahren und einmal wieder verlassen. Eine spätere Einfahrt auf den reservierten Parkplatz stellt keinerlei Probleme dar. Was mache ich, wenn der reservierte Parkplatz belegt ist? Wenn ein Stellplatz reserviert wurde, steht auf dem reservierten Parkplatz in jedem Fall ein freier Stellplatz für Sie zur Verfügung. Dieser wurde Ihnen mit der Buchungsbestätigung garantiert. Auch bei vollständiger Auslastung des Parkplatzes (gekennzeichnet durch ein Besetzt-Zeichen und rotes Lichtsignal an der Einfahrt) ist die Einfahrt mit der bei der Reservierung verwendeten Karte möglich. Was mache ich, wenn es bei der Einfahrt zu Problemen kommt? Bei Problemen drücken Sie bitte einmal die Sprechtaste an der Säule der Einfahrtschranke. Diese ist mit einem kleinen Telefonhörer gekennzeichnet. Sie werden mit dem Parkraumservice verbunden. Unsere Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da. Sollte sich nicht sofort jemand mit Ihnen in Verbindung setzen, haben Sie bitte etwas Geduld. Bitte drücken Sie NICHT erneut die Sprechtaste und ziehen Sie KEIN Parkticket! Ausfahrt Wie erfolgt die Ausfahrt? Bitte fahren Sie bis zur Ausfahrt des Parkplatzes vor und verwenden Sie dort, wie in Ihrer Buchungsbestätigung beschrieben, die bei der Reservierung angegebene und zur Einfahrt genutzte Karte. Eventuell zusätzlich anfallende Parkgebühren werden Ihnen dort automatisch von der Karte abgezogen. Muss ich vor der Ausfahrt zum Kassenautomaten? Nein. Wenn Sie mit der Karte aus der Reservierung eingefahren sind, müssen Sie nicht zum Kassenautomaten. Da die Parkgebühren bereits bei Ausführung der Reservierung gezahlt wurden, können Sie direkt zur Ausfahrtschranke fahren und dort die bei der Reservierung und zur Einfahrt verwendete Karte nutzen. Was passiert, wenn sich mein Parkzeitraum verlängert und ich länger parke als in der Reservierung angegeben, ohne dies rechtzeitig vorab als Änderung/Umbuchung der Reservierung angezeigt zu haben? Bei Überschreitung des reservierten Parkzeitraums ist die jeweils für den Parkplatz geltende, an den Einfahrten zum jeweiligen Parkplatz ausgewiesene Parkgebühr zu zahlen. Die Belastung der Karte erfolgt bei der Ausfahrt automatisch. Sie müssen nicht zum Kassenautomaten. Kann ich den Parkplatz während meines reservierten Parkzeitraums mehrfach verlassen und wieder befahren? Nein. Sie können den reservierten Parkplatz innerhalb des reservierten Zeitraumes einmal befahren und einmal wieder verlassen. Nach der ersten Ausfahrt ist die Reservierung abgeschlossen. Wenn Sie anschließend noch einmal auf en Parkplatz auffahren, rufen Sie einen separaten Parkvorgang auf. Dieser muss laut den an der Einfahrt publizierten Parkgebühren gesondert gezahlt werden. Eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühren aus der Reservierung erfolgt nicht. Erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich früher als gebucht ausfahre? Nein. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Was mache ich, wenn es bei der Ausfahrt zu Problemen kommt? Bei Problemen drücken Sie bitte einmal die Sprechtaste an der Säule der Ausfahrtschranke. Diese ist mit einem kleinen Telefonhörer gekennzeichnet. Sie werden mit dem Parkraumservice verbunden. Unsere Mitarbeiter sind täglich 24 Stunden für Sie da. Sollte sich nicht sofort jemand mit Ihnen in Verbindung setzten, haben Sie bitte etwas Geduld. Bitte drücken Sie NICHT erneut die Sprechtaste! Stand: 15.12.2016