Amtsblatt 2005-18
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Amtsblatt 2005-18
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Eschau Öffnungszeiten der Marktverwaltung: Montag, Mittwoch, Freitag: Dienstag: Donnerstag: Internet: www.eschau.de e-mail: rathaus@eschau.de 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Sprechstunden des 1. Bürgermeisters: nach Vereinbarung! Telefon-Nr.: 09374 / 9735-0 Telefax-Nr. 09374 / 9735-122 Nr. 18 28. September 2005 Jahrgang 2005 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Reisepässe und Personalausweise Alle bis zum 02.09.2005 beantragten Reisepässe und alle bis zum 06.09.2005 beantragten Personalausweise liegen in der Marktverwaltung, Zimmer-Nr. 1, zur Abholung bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung, soweit noch nicht erfolgt, die alten Ausweispapiere zurückzugeben sind. Aktuelle Müllabfuhrtermine Eschau sowie Ortsteile Hobbach, Sommerau, Ober-, Unteraulenbach und Wildenstein Donnerstag, 06.10.2005 Restmüll (graue Tonne) Mittwoch, 12.10.2005 Papier (grüne Tonne), Biomüll (braune Tonne) Ortsteil Wildensee Dienstag, 04.10.2005 Montag, 10.10.2005 Restmüll (graue Tonne) Biomüll (braune Tonne) Sperrmüll und Altschrottabfuhr im Markt Eschau Die Schrottabfuhr für den gesamten Markt Eschau findet am Mittwoch, 12.10.2005 statt. Die Sperrmüllabfuhr für Eschau mit dem Weiler Wildenstein und dem OT Wildensee findet am Donnerstag, 13.10.2005 statt. Die Sperrmüllabfuhr für die Ortsteile Hobbach und Sommerau sowie die Weiler Oberund Unteraulenbach findet am Freitag, 14.10.2005 statt. 1 Was zählt zu Sperrmüll und Altschrott? Aller Hausrat, der wegen seiner Größe nicht in die Mülltonne passt, ist Sperrmüll! Zum Hausrat zählen z.B. Möbel und Gebrauchsgegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden und damit auch durch die Hausratversicherung versichert sind. Sachen, die sehr groß und sehr schwer sind (Länge über 2 m, Durchmesser mehr als 1 m, über 50 kg schwer) und deswegen nicht geladen werden können, sind von der Sperrmüllabfuhr jedoch ausgeschlossen. Wo wird Sperrmüll und Altschrott eingesammelt? Sperrmüll wird bei allen an die kommunale Müllabfuhr angeschlossenen Grundstücken abgeholt. Er muss an der nächsten befahrbaren Straße abgestellt werden. Zu enge Gassen oder Privatstraßen werden nicht angefahren! Von diesen Anwesen muss der Sperrmüll an die nächste befahrbare Stelle gebracht werden. Nicht an die Müllabfuhr angeschlossene Anwesen (z.B. Gartengrundstücke) sind ausgeschlossen! Was ist Altschrott? Zum Altschrott zählen Gegenstände des Hausrates, die zu mehr als 2/3 aus Metall bestehen und keine schädlichen Anhaftungen oder Inhalte besitzen z.B.: Fahrräder, Kinderwagengestelle, Heizkörper (Einzelstücke), Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Mikrowellengeräte, Gartenmöbel aus Aluminium ohne Stoffbespannung, Herde, Öfen (Ölöfen müssen vollständig entleert sein), Öltanks bis 1000 l aus Metall und kleinere Metallfässer (aufgeschnitten und gereinigt), einzelne Autoteile (bis zu 4 Felgen, eine Autotür oder ein Kotflügel, jedoch nicht ganze Schrottautos!) Was ist Restsperrmüll? Zum Sperrmüll zählen Gegenstände des Hausrates, die zu weniger als 2/3 aus Metall bestehen und keine schädlichen Anhaftungen oder Inhalte besitzen z.B. Möbel, größere Haushaltsgeräte (Staubsauger, Fernseher, Stereo-, Videogeräte), Einrichtungsgegenstände (Lampen, Teppiche, Matratzen, Sprungrahmen, Gardinenleisten, Blenden, Schabracken), Gebrauchsgegenstände (Heimtierkäfige aus Holz oder Kunststoff, Sandkästen, Gartenwerkzeuge) oder Kinderspielzeug (Leiterwagen, Hüpfball, Schaukel). Bauabfälle Abfälle aus Bau- oder Umbaumaßnahmen (Paneelen, Türen, Fenster, Waschbecken, Kloschüsseln, Balkongeländer, Holzbohlen, Parkett u.ä.), Leichtbauwände, Gartenzäune, etc. gehören nicht zum Sperrmüll! Für die Entsorgung solcher sperriger Abfälle sind Sie selbst verantwortlich! Bitte richten Sie sich nach dem Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" oder fragen Sie unsere Abfallberater (Tel.: 09371 / 501 -381 oder –380). Entsorgung von Kühlgeräten Alte und kaputte Kühlschränke und Gefriertruhen werden weder bei der Altschrottabfuhr noch bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen! Wegen der enthaltenen Kältemittel, die unseren Ozonschutzmantel schädigen, werden diese Haushaltsgeräte nur auf Anforderung gesondert abgeholt. Abrufkarten für diesen Service erhalten Sie beim Markt Eschau -Marktkasse- (Herr Schmidt). Gesonderte Kosten entstehen nicht! Nachtspeicherheizgeräte Diese Elektroöfen enthalten häufig noch asbesthaltige Teile. Die Speichersteine, die die Wärme nachts aufnehmen und am Tag wieder abgeben enthalten das wasserschädigende Chromat. Deshalb müssen diese Öfen gesondert entsorgt werden. Sie erhalten Entsorgungskarten beim Markt Eschau -Marktkasse- (Herr Schmidt). Die Kosten dieser Entsorgung richten sich nach aktuellen Preisen. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Abfallberatung (Tel.: 09371 / 501 - 381 oder – 380). 2 Shreddergutabgabe Am Samstag, dem 08.10.2005, kann im Bauhof Eschau von 14.00 – 16.00 Uhr Baumschnitt abgegeben werden. Nächster Termin 22.10.2005. Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Unterfranken (LVA) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Die Rentensprechtage der Rentenversicherungsträger der LVA und der BfA finden jeweils montags von 8.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.30 Uhr in Miltenberg, Ämtergebäude, Fährweg 35, statt. Um rechtzeitige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 09371 / 501-152 wird gebeten. Sprechtag der AOK Der nächste Sprechtag der AOK findet am Dienstag, dem 04.10.2005, von 15.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Eschau (Sitzungssaal) statt. Notarsprechtag Der nächste Notarsprechtag des Notariats Klingenberg a. Main findet am Donnerstag, den 06.10.2005, von 15.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Eschau statt. Zur Koordination und um Wartezeiten zu vermeiden wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 09372 / 13990 gebeten. Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag den 07. November 2005 um 8.30 Uhr im Sitzungssaal 5.103 (1. Obergeschoss) des Amtsgerichts Aschaffenburg, Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg das im Grundbuch des Amtsgerichts Obernburg von Eschau Blatt 3718 eingetragene Grundstück Gemarkung Eschau, Flurstück 2755, Gebäude- und Freifläche, Spessartstr. 18, 542 m² versteigert werden. Es ist bebaut mit einem ca. 1950 errichteten zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte), einer Garage und Schuppen. Verkehrswert des Wohnungseigentums: 168.000,00 Euro. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Vollstreckungsgläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Vollstreckungsgläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche -getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten- einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks entgegensteht, insbesondere Eigentümer eines beweglichen Gegenstandes ist, der sich im Besitz des Schuldners befindet, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das 3 erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 01.08.2005 01. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2005 Beschluss Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2005 mit der Maßgabe, in den Ausführungen unter TOP 07. Buchstabe f) und Buchstabe i) das Wort „wiederholt“ durch die Worte „zum wiederholten Male“ zu ersetzen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen Hinweis Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.07.2005 gilt gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) als genehmigt. 02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 11.07.2005 gefassten Beschlüsse 1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) die in nichtöffentlicher Sitzung am 11.07.2005 gefassten Beschlüsse bekannt: TOP 10. Bauhof Markt Eschau Beschaffung eines Kommunalfahrzeuges mit Winterdienstanbaugeräten 03. Neugestaltung (alter) Friedhof Eschau a) Information Bürgerversammlung 21.07.2005 1. Bürgermeister Michael Günther und Herr Bernd Eilbacher, Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über die Bürgerversammlung am 21.07.2005 in der Elsavahalle Eschau, bei der die Planung zur Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau öffentlich vorgestellt wurde. Auf den am 23.07.2005 im „Main-Echo“ veröffentlichten Presseartikel (Friedhof Eschau – „Umgestalten auf die sanfte Tour“), der der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird hingewiesen. b) Planbilligungsbeschluss Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt die Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, ausgearbeiteten Planung vom 20.07.2005 / 01.08.2005 durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 4 c) Beschlussfassung Maßnahmen über die bauliche und zeitliche Durchführung der Herr Bernd Eilbacher, Ingenieurbüro Eilbacher, Bürgstadt, informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über die im Rahmen der Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau durchzuführenden baulichen Maßnahmen sowie die Kosten und die mögliche bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen. Auf die Kostenschätzung sowie den Vorschlag vom 01.08.2005 über die mögliche bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen (Gesamtkosten: ca. 315.000 € inklusive 16 v.H. gesetzliche Mehrwertsteuer), die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, wird hingewiesen. Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 sind Mittel in Höhe von 35.000 € veranschlagt. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau durchzuführenden baulichen Maßnahmen auf der Grundlage der Kostenschätzung sowie des Vorschlags des Ingenieurbüros Eilbacher, Miltenberg, vom 01.08.2005 über die mögliche bauliche und zeitliche Durchführung der Maßnahmen (Gesamtkosten: ca. 315.000 € inklusive 16 v.H. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Im realisieren. Haushaltsjahr 2005 sind im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel in Höhe von 35.000 € die im Bauabschnitt I vorgesehenen baulichen Maßnahmen (Anlage neuer Grabplätze im (neuen) Friedhof sowie Herstellung einer (wegemäßigen) Verbindung zwischen (altem) und (neuem) Friedhof zu realisieren. Die weitere bauliche und zeitliche Realisierung (Bauabschnitte II, III und IV) erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen finanziellen Situation des Marktes Eschau sowie des Angebots an Freiflächen zur Anlage neuer Grabplätze und des Bedarfs an neuen (Erd- und ErdUrnen-) Grabplätzen; die Anlage einer Urnenwand ist momentan nicht vorgesehen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Neugestaltung des (alten) Friedhofs Eschau im Haushaltsjahr 2005 im Bauabschnitt I vorgesehenen baulichen Maßnahmen (Anlage neuer Grabplätze im (neuen) Friedhof sowie Herstellung einer (wegemäßigen) Verbindung zwischen (altem) und (neuem) Friedhof auszuschreiben (Beschränkte Ausschreibung im Sine von § 3 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A); die Marktverwaltung wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Ausschreibung (in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro) durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 04. Aufstellung Bebauungsplan „Wildenstein“ a) Information frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) – Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger 1. Bürgermeister Michael Günther begrüßt Herrn Heinz Scheding, Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und Herrn Landschaftsarchitekt Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, die die Marktgemeinderatsmitglieder über die im Rahmen der Aufstellung des qualifizierten 5 Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet des Ortsteils „Wildenstein“ (Bebauungsplan „Wildenstein“) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführte frühzeitige Behördenbeteiligung und die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführte frühzeitige Bürgerbeteilung sowie die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger informieren. 1. Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 29.11.2004 beschlossen, für das Gebiet des Ortsteils „Wildenstein“ einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 27.04.2005 im Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Eschau (Ausgabe Nr. 08/2005) ortsüblich bekannt gemacht. 2. Der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und dem Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, ausgearbeitete und vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau am 11.04.2005 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) für das Gebiet des Ortsteils „Wildenstein“ mit Begründung vom 11.04.2005 (Bebauungsplan „Wildenstein“) wurde im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vom Montag, dem 02.05.2005, bis einschließlich Freitag, dem 27.05.2005, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 27.04.2005 im Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Eschau (Ausgabe Nr. 08/2005) ortsüblich bekannt gemacht; im übrigen fand am 04.05.2005 im Gasthaus „Waldesruh“ eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Planung statt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung war zusätzlich für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Grundstückseigentümer des Ortsteils Wildenstein die Möglichkeit gegeben, sich über die (überarbeitete) Planung - Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) mit Begründung vom 21.06.2005 – in persönlichen Einzelgesprächen am 06.07.2005 und 07.07.2005 im Rathaus Eschau zu informieren und Stellung zu nehmen. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit Schreiben vom 27.04.2005 von der Planung benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung von den Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgerinnen und Bürgern abgegebenen Stellungnahmen sind vom Marktgemeinderat zu prüfen und in der Abwägung zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahmen bzw. die Empfehlungen des Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, vom 25.07.2005 und des Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, vom 24.07.2005, die den Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen mit der Einladung vom 25.07.2005 übersandt wurden, sowie die vom geschäftsleitenden Beamten, Herrn Walter Wölfelschneider, mündlich vorgetragenen Beschlussvorschläge der Marktverwaltung wird hingewiesen. 6 2.1 Träger öffentlicher Belange Hinweis Die vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gefassten Beschlüsse können gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in ihrem vollständigen Textwortlaut im Rathaus Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau (Zimmer-Nr. 04) oder auf der Homepage des Marktes Eschau unter www.eschau.de eingesehen werden; auf Grund des Textumfangs von ca. 12 Seiten DIN-A-4 wird von einer Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Eschau abgesehen. 2.2 Bürgerinnen und Bürger Hinweis Die vom Marktgemeinderat des Marktes Eschau zu den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger gefassten Beschlüsse können gemäß Art. 54 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in ihrem vollständigen Textwortlaut im Rathaus Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau (Zimmer-Nr. 04) oder auf der Homepage des Marktes Eschau unter www.eschau.de eingesehen werden; auf Grund des Textumfangs von ca. 12 Seiten DIN-A-4 wird von einer Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Eschau abgesehen. b) Billigungsbeschluss Beschluss Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und dem Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) für das Gebiet des Ortsteils Wildenstein (Bebauungsplan „Wildenstein“) mit Begründung vom 01.08.2005. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen c) Durchführung öffentliche Auslegung Beschluss Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, für den vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, und dem Landschaftsarchitekten Klaus-Dieter Streck, Elsenfeld, ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes (mit integriertem Grünordnungsplan) für das Gebiet des Ortsteils Wildenstein (Bebauungsplan „Wildenstein“) mit Begründung vom 01.08.2005 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durchzuführen; die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen bzw. im Parallelverfahren zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 05. Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ Kanalbauarbeiten (BA I) 1. Bürgermeister Michael Günther und Herr Rudolf Günther als Mitarbeiter des Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, informieren die Marktgemeinderatsmitglieder über das Ergebnis der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, durchgeführten rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote für die im 7 schen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Angebote für die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im Sinne von § 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschriebenen Arbeiten (Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ – Kanalbauarbeiten BA I). Die Eröffnung der Angebote (Submission) fand am Freitag, dem 15.07.2005, im Rathaus Eschau statt; hierbei haben von vierzehn Firmen, die am Wettbewerb teilgenommen und Angebots- bzw. Leistungsverzeichnisunterlagen angefordert haben, zehn Firmen formund fristgerecht ein Angebot abgegeben. Das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, schlägt mit Schreiben vom 18.07.2005 vor, mit den Arbeiten die Firma Engelhaupt GmbH, Mittelsinn, gemäß Angebot vom 15.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: 273.177,09 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.) als günstigsten Bieter zu beauftragen. Beschluss Der Marktgemeinderat beauftragt die Firma Engelhaupt GmbH, Mittelsinn, mit den im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ vorgesehenen Kanalbauarbeiten (BA I) gemäß Angebot vom 15.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: 273.177,09 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.). Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 06. Bauanträge a) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag des Marktes Eschau zum Neubau eines Löschwasserbehälters im Weiler Wildenstein auf dem Grundstück Fl.Nr. 5082, Gemarkung Eschau, das Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen b) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag der Familie Dr. Dietmar und Andrea Reichert zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 26, Gemarkung Eschau (Elsavastr. 79, 63863 Eschau) das Einvernehmen. Die Auflagen und Bedingungen des Vorbescheids des Landratsamtes Miltenberg vom 10.02.2005 Nr. 0077/2005 V sind im übrigen zu beachten. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen c) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Ibrahim Hamurcu zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 962, Gemarkung Eschau (Weidengraben 14, 63863 Eschau) bzw. zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsgebiet Süd-West“ für die Überschreitung der Baugrenze das Einvernehmen. Die Auflagen und Bedingungen des Vorbescheides des Landratsamtes Miltenberg vom 24.05.2005 Nr. 0016/2005 V sind im übrigen zu beachten. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 8 d) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Herrn Walter Martin und Herrn Thorsten Martin zum Anbau an das bestehende Wohngebäude sowie zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2753/1, Gemarkung Eschau (Spessartstr. 14, 63863 Eschau) bzw. zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Großen Trieb“ für die Überschreitung der Baugrenze (geplant: Abstand ca. 3,40 m statt mindestens 5,00 m) zum benachbarten Grundstück Fl.Nr. 2753, Gemarkung Eschau, das Einvernehmen, nachdem vor den Außenwänden des geplanten baulichen Vorhabens die gesetzlichen Abstandsflächen nach Art. 6 und 7 BayBO freigehalten sind; falls auf Grund des Bauantrags eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein bzw. werden sollte, wird der Marktgemeinderat ein bauleitplanungsrechtliches Änderungsverfahren nur unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller bzw. der Bauherr die Kosten dieses bauplanungsrechtlichen Änderungsverfahrens trägt, einleiten bzw. durchführen. Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 2 NEIN-Stimmen e) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage der Familie Helmut und Simone Keller zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2744/6, Gemarkung Eschau (Julius-Echter-Str. 21, 63863 Eschau) bzw. zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hölzern“ für die für die Überschreitung der Dachneigung (geplant: DN 45° statt maximal 38°) das Einvernehmen, nachdem sich nach Auffassung des Marktgemeinderates das geplante bauliche Vorhaben trotz der geplanten, nicht bebauungsplankonformen Bauweise in die umgebende Bebauung einfügt; falls auf Grund der Bauvoranfrage eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein bzw. werden sollte, wird der Marktgemeinderat ein bauleitplanungsrechtliches Änderungsverfahren nur unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller bzw. der Bauherr die Kosten dieses bauplanungsrechtlichen Änderungsverfahrens trägt, einleiten bzw. durchführen. Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 3 NEIN-Stimmen f) Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Bauantrag von Frau Melanie Ackermann zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 430/23, Gemarkung Sommerau (Schlossblick 5, 63863 Eschau) bzw. zur Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kreuzbuckel“ über die Wandhöhe der talseitig geplanten Grenzgarage (geplant: ca. 3,45 m (Mittel) – ausnahmsweise zulässig maximal 4,50 m) das Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 16 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen g) Information Genehmigungsfreistellungsverfahren 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung zu folgenden Bauanträgen erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BayBO): Familie Dr. Dietmar und Andrea Reichert – Abbruch einer Scheune mit Nebengebäude (Fl.Nr. 26, Gemarkung Eschau – Elsavastr. 79). 9 07. Festhalle Hobbach a) Information 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass das Landratsamt Miltenberg, Dienststelle Obernburg a. Main, die Baugenehmigung für die Festhalle Hobbach mit Bescheid vom 13.07.2005 Nr. 0302/2005 erteilt hat. Die Nutzung der Festhalle Hobbach ist auf 12 Tage / Jahr für Veranstaltungen örtlicher Vereine beschränkt; private Feiern (Geburtstage, Polterabende, Hochzeitsfeiern oder sonstige Familienfeiern) dürfen nicht stattfinden. 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den Ortstermin bzw. die Baustelleneinweisung am Mittwoch, dem 20.07.2005, mit dem Ingenieurbüro Johann und Eck, Bürgstadt, sowie den bauausführenden Firmen. Auf die Aktenvermerke der Marktverwaltung vom 28.07.2005 sowie des Ingenieurbüros Johann und Eck, Bürgstadt, vom 20.07.2005 wird hingewiesen. b) Regelung Benutzung / Benutzungsgebühren Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat am 13.12.2004 beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Hallen und Gemeinschaftshäuser (Benutzungsgebühren) zum 01.01.2005 neu festzulegen. Nachdem für die Festhalle Hobbach, die bislang vom Vereinsring Hobbach vergeben wurde, bislang keine Regelung über die Benutzung bzw. die Erhebung von Benutzungsgebühren getroffen wurde, hat die Marktverwaltung mit Beschlussvorlage vom 18.07.2005, die mit der Einladung vom 25.07.2005 übersandt wurde, eine Regelung vorgeschlagen. 1. Bürgermeister Michael Günther und die Marktgemeinderatsmitglieder verständigen sich darauf, vor einer Beratung und Beschlussfassung über die Regelung der Benutzung bzw. die Erhebung von Benutzungsgebühren ein Gespräch mit dem Vereinsring Hobbach zu führen, hierbei soll gemäß Vorschlag von 1. Bürgermeister Michael Günther und 3. Bürgermeister Reinhold Zimmermann auch das Thema „Toilettenwagen“ geklärt werden. 08. Sicherung Wasserversorgung Markt Eschau a) Information Gesprächstermin Landratsamt Miltenberg 14.07.2005 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den Gesprächstermin am 14.07.2005 im Landratsamt Miltenberg. Auf den Aktenvermerk der Marktverwaltung vom 28.07.2005, der den Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen mit e-mail vom 28.07.2005 übersandt wurde, wird hingewiesen. b) Trinkwassererkundungsgebiet 1.12 Eschau – Durchführung Pumpversuch Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt, im Rahmen der Studie zur Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Eschau im Trinkwassererkundungsgebiet 1.12 Eschau (Grundwassererkundungsbohrung 1.12 B) einen Pumpversuch gemäß dem vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit Schreiben vom 08.07.2005 ausgearbeiteten Vorschlag durchzuführen; die fachlichen Stellungnahmen (wasserrechtliche Thematik) des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 08.11.2004 und vom 21.07.2005 sowie des Landratsamtes Miltenberg, staatliches Gesundheitsamt, vom 12.11.2004 sowie die 10 ratsamtes Miltenberg, staatliches Gesundheitsamt, vom 12.11.2004 sowie die noch ausstehenden abschließenden Stellungnahmen (abfallrechtliche Thematik) des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg und des Landratsamtes Miltenberg sind zu beachten. Der Marktgemeinderat beschließt, die im Rahmen der Studie zur Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Eschau durchzuführenden Maßnahmen (Pumpversuch) auszuschreiben (Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 VOB/A); die Marktverwaltung wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Ausschreibung (in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro) durchzuführen. Der Marktgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit der Planung sowie Bauleitung und Bauüberwachung der im Rahmen der Studie zur Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Eschau durchzuführenden Maßnahmen (Pumpversuch). Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 2. Bürgermeister Mathias Breitenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 09. Sanierung Tiefbrunnen Wildensee a) Information Gesprächstermin Landratsamt Miltenberg 14.07.2005 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über den Gesprächstermin am 14.07.2005 im Landratsamt Miltenberg. Auf den Aktenvermerk der Marktverwaltung vom 28.07.2005, der den Fraktionsvorsitzenden der Marktgemeinderatsfraktionen mit e-mail vom 28.07.2005 übersandt wurde, wird hingewiesen. b) Durchführung Sanierungsmaßnahmen Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt, den Tiefbrunnen Wildensee gemäß der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit Studie vom 20.05.2005 vorgeschlagenen Variante II (Neuausbau des bestehenden Tiefbrunnens) zu sanieren; die Marktverwaltung wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Frage, ob der Brunnen ausgeräumt und das vorhandene Sperrrohr verbleiben kann (Variante II a) oder aber der Brunnen und das Sperrohr komplett überbohrt werden muss (Variante II b) sowie sonstige bautechnische Details gemäß den vom beauftragten Ingenieurbüro ausgearbeiteten konkreten Maßnahmen dem Landratsamt Miltenberg (Wasserrecht – SG 43 und Staatliches Gesundheitsamt – SG 21) sowie dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg schriftlich und mit detaillierten Unterlagen anzuzeigen und abzustimmen. Der Marktgemeinderat beschließt, die zur Sanierung des Tiefbrunnens Wildensee durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen (nach Abstimmung mit dem Landratsamt Miltenberg (Wasserrecht – SG 43 und Staatliches Gesundheitsamt – SG 21 sowie dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg) auszuschreiben (Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 VOB/A); die Marktverwaltung wird insoweit beauftragt bzw. ermächtigt, die Ausschreibung (in Abstimmung mit dem beauftragten Ingenieurbüro) durchzuführen. 11 Der Marktgemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit der Planung sowie Bauleitung und Bauüberwachung für die Sanierung des Tiefbrunnens Wildensee gemäß Angebot vom 29.07.2005 (geprüfte Angebotssumme: ca. 33.235 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 v.H.). Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 2. Bürgermeister Mathias Breitenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 10. Sonstiges a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder über die Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 27.07.2005 zur Haushaltssatzung und dem Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005; danach haben sich bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung keine Beanstandungen ergeben, im übrigen wird auf die Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg vom 26.07.2005 hingewiesen. b) Beschilderung Fahrradweg „Hobbach“ 1. Bürgermeister Michael Günther teilt zur Anfrage von Marktgemeinderat Otto Ackermann (Sitzung vom 11.07.2005 – TOP 07. Buchtstabe f) Öffentliche Sitzung) mit, dass die Hinweisschilder zur Beschilderung des Fahrradweges Hobbach von der Marktverwaltung am 01.08.2005 bestellt wurden und die Ausschilderung voraussichtlich Mitte August /Ende August erfolgen wird. c) Straße „Am Dillhof“ Hobbach 1. Bürgermeister Michael Günther teilt zur Anfrage von Marktgemeinderat Berthold Rüth (Sitzung vom 11.07.2005 – TOP 07. Buchstabe i) Öffentliche Sitzung) mit, dass der auf der Straße „Am Dillhof“ Hobbach abgestellte Kran zwischenzeitlich entfernt wurde, während das abgelagerte Holz bislang (trotz schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung) nicht entfernt wurde; die Marktverwaltung hat deshalb den Vorgang der Polizeiinspektion Obernburg a. Main angezeigt, mit der Bitte, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Hinweis Die Polizeiinspektion Obernburg a. Main hat auf Grund einer am 02.08.2005 durchgeführten Ortseinsicht mit Schreiben vom 02.08.2005 mitgeteilt, dass das abgelagerte Holz entfernt wurde und damit der Wendehammer frei zugänglich ist. Eschau, den 15.08.2005 Michael Günther 1. Bürgermeister Walter Wölfelschneider Schriftführer 12 Geflügelpest Das Landratsamt Miltenberg weist auf die am 04.09.2005 in Kraft getretene Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest hin. Zusätzlich informiert die Checkliste über Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Krankheit in die Geflügelbestände. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass gemäß § 24b Viehverkehrsverordnung alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln zur Anzeige ihres Bestandes verpflichtet sind. Dies gilt auch für kleine Hobbyhaltungen, jedoch nur für die Geflügelhalter, die noch nicht gemeldet sind oder deren Bestand sich seit der letzten Meldung erheblich verändert hat. Unterlassene Anzeigen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bestandsanzeigen sind bitte unter Angabe der Tierart/en, der durchschnittlichen Tierzahl/en und der Haltungsart/en (Freiland, Stall mit Auslauf, nur Stall) an das Veterinäramt im Landratsamt Miltenberg zu richten: Telefon: 09371 / 501532 oder 501533 Telefax: 09371/ 501 79 532 vetamt@lra-mil.de oder e-mail: Postadresse: Veterinäramt Miltenberg, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg Darüber hinaus sind gemäß § 8 Geflügelpest-Verordnung vermehrte Verluste – mehr als drei Tiere innerhalb von 24 Stunden in Beständen mit bis zu 100 Tieren – oder eine erhebliche Reduzierung der Lege- oder Mastleistung unverzüglich im Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt steht zu den üblichen Betriebszeiten für Fragen zur Verfügung. Informationsveranstaltungen im BIZ Aschaffenburg Donnerstag, 06.10.2005, 14.00 Uhr Donnerstag, 13.10.2005, 14.30 Uhr Existenzgründung - Eine Perspektive für Frauen? Automobilkaufmann und Kfz-Mechatroniker Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung unter 06021/390-360 erforderlich. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblatts: Dienstag, 04.10.2005 (12.00 Uhr)! Erscheinungstermin: Mittwoch, 12.10.2005! Anzeigen und Nachrichten für das Amtsblatt können per e-mail (Adresse: amtsblatt@eschau.de) als Worddokument (Schriftart: Arial 9) übersandt werden ! Anzeigen und Nachrichten, die (ohne vorherige Information der Marktverwaltung) direkt an die Druckerei übersandt werden, können nicht veröffentlicht werden . PERSONENSTANDSMELDUNGEN Geburten: Miltenberger, Mona; Eltern Michael und Katja Miltenberger, geb. Dyroff Martin, Léonie; Eltern Uwe Martin und Marie Günther, geb. Sinnasamy Gehle, Nico; Eltern Kai Wanzl und Ramona Gehle 13 NOTFALLDIENSTE Notruf Polizei: 110 - Feuerwehr: 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Neue Rufnummer: 01805 – 19 12 12. Ein Service der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Dienstzeiten: von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr des folgenden Werktages, am Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr). Sofern Ihr Hausarzt/behandelnder Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden Behandlungsfällen die Vermittlungs- und Beratungszentrale KVB, Tel.: 01805 – 19 12 12 (0,12 €/Min.), einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie ggf. auch einen diensthabenden Facharzt. In dringenden Fällen, bzw. lebensbedrohlicher Erkrankung kann nach wie vor die Rettungsleitstelle (Telefon 19222) angerufen werden! Ärzte Mi., 28.09.2005 Sa./So., 01./02.10.05 Mo., 03.10.2005 Mi., 05.10.2005 Sa./So., 08./09.10.05 Mi., 12.10.2005 Dr. Kemper, Sommerau Dr. Moser, Mönchberg Dr. Moser, Mönchberg Dr. Moser, Mönchberg Dr. Kemper, Sommerau Dr. Kemper, Sommerau Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. 1221 ......583 ......583 ......583 1221 1221 Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen! Zahnärzte Die Termine des zahnärztlichen Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse! Bayerisches Rotes Kreuz - Blutspende Der nächste Blutspendetermin ist am Donnerstag, 29.09.2005, von 18.00 bis 20.30 Uhr, in der Volksschule Eschau, Ludwig-Caps-Straße 4. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Bayerisches Rotes Kreuz - Lebensrettende Sofortmaßnahmen 01.10.05 von 8.30 – 16.30 Uhr, im Lehrsaal des BRK-Hauses Obernburg, Römerstr. 93 a 15.10.05 von 8.30 – 16.30 Uhr, in der alten Volksschule Miltenberg an der Mainstraße VEREINSNACHRICHTEN Veranstaltungstermine 01./02.10.2005 Freiwillige Feuerwehr Wildensee e.V. - Kirchweih in Wildensee Feuerwehrhaus Wildensee 14 02.10.2005 05.10.2005 08./09.10.2005 09.10.2005 Musikverein und Sportverein Hobbach e.V. – Kirchweih in Hobbach – Festhalle Hobbach Verkehrs- u. Verschönerungsverein e.V. – Räuberwanderung Wildensee Turn- u. Sportverein Eschau e.V. – Oktoberfest und AH-Fußballturnier – Sportgelände Eschau Wanderverein Eschau e.V. – Wanderung und Gedenkfeier – Am Stutz FF Feuerwehr Hobbach e.V. Sonntag, 02. Oktober 2005 Besuch FF Wildensee – 9.45 Uhr Abfahrt am Feuerwehrhaus Montag, 03. Oktober 2005 Unser Wandertag fällt in diesem Jahr aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen – Roland Rein- 1. Vorstand. Schützenverein "Elsava" Herzliche Einladung zum Preis-, Pokal- und Königsschießen vom 14. bis 21. Oktober 2005. Schießzeiten sind am Freitag, 14.10.2005 und Mittwoch, 19.10.2005 von 19.00 bis 21.30 Uhr. Es kann mit Vereinswaffen oder mit eigenen Waffen geschossen werden. Der „Königsschuss“ und der „Robin-Hood-Schuss“ werden am Freitag, 21.10.2005 ab 18.30 Uhr abgegeben. Gleich im Anschluss, ca. 20.30 Uhr, findet die Proklamation statt. Der Gau-Königsschuss wird dieses Jahr in den Vereinen herausgeschossen. Bis zum 30.09.2005 hat noch jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit sich mit nur 1€ an dem Schießen zu beteiligen. Termine entweder freitags oder nach Absprache mit Dirk Birkholz. Eine erfolgreiche Beteiligung und Gut Schuss wünscht die Vorstandschaft. Seniorentreffen Do., 06.10.2005, 14.30 Uhr – Diavortrag über Latein-/Südamerika mit Federweiser und Zwiebelkuchen. Information: Otto Feser, Tel. 1006 oder Rosemarie Bachmann, Tel. 7592. Seniorenkreis Hobbach „Der Einfluss unserer Gedanken und Gefühle im Bezug auf Gesundheit und Krankheit“ lautet das Thema des Vortrags zu dem der Seniorenkreis Hobbach am Dienstag, den 04.10.2005 einlädt. Der Vortrag beginnt nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken um 14.30 Uhr im Gemeinschaftshaus. Neben den Senioren sind auch alle anderen am Thema Interessierten willkommen. Hobbacher Kirchweih am 02. Oktober in der Festhalle Traditionell wird am Erntedankfest in Hobbach Kirchweih gefeiert. Am Kerbsonntag, 02. Oktober beginnt ab 13.00 Uhr die „Hobbacher Kerb“ in der Festhalle. Um 13.30 Uhr startet der Kirchweihumzug in der Aulenbacherstraße. Die „Hobbacher Musikanten“ sorgen für die musikalische Umrahmung. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Auf Ihren Besuch in der Festhalle freuen sich der Hobbacher Sportverein und der Musikverein „Spessartklang“ Hobbach. 15 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau Gottesdienste 02.10.2005 09.10.2005 09.00 Uhr gleichzeitig 10.45 Uhr 09.00 Uhr Veranstaltungen im Jugendheim 29.09.2005 14.30 Uhr 20.00 Uhr 30.09.2005 14.30 - 16.00 Uhr 16.30 - 18.00 Uhr 16.30 - 18.00 Uhr 02.10.2005 10.00 - 10.30 Uhr 03.10.2005 14.00 Uhr 04.10.2005 15.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr 20.00 Uhr 07.10.2005 14.30 - 16.00 Uhr 16.30 - 18.00 Uhr 16.30 - 18.00 Uhr 08.10.2005 09.00 - 12.00 Uhr 09.10.2005 14.00 Uhr 10.10.2005 09.30 - 11.30 Uhr 11.10.2005 16.30 - 17.30 Uhr 19.30 Uhr 12.10.2005 20.00 Uhr Eschau mit Abendmahl/Saft Kindergottesdienst im Jugendheim Wildensee mit Abendmahl/Saft Eschau Seniorengruppe Frauengesprächskreis Jugendgruppe - Jungen und Mädchen, 6 - 7 Jahre Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 8 - 10 Jahre Bücherei Bücherei Cafe Jugendheim - Diakonieverein Eschau Bibelstunde Bücherei Offenes Singen Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 6 - 7 Jahre Jugendgruppe - Jungen und Mädchen 8 - 10 Jahre Bücherei Präparandengruppe Flohmarkt im Kindergarten Eschau Krabbelgruppe im Kindergarten Abenteuerland Eschau Bücherei Kirchenvorstandsitzung Meditatives Tanzen Äpfel für das Gemeindehaus Wer Bäume besitzt, die viele Äpfel tragen und das Obst nicht ernten wird, kann dies der Kirchengemeinde (Tel. 1270) mitteilen. Bitte nennen Sie auch den Ort und die Flurnummer Ihres Grundstücks. Wie im vergangenen Jahr möchten wir Äpfel für das neue Gemeindehaus einlösen. Dafür suchen wir auch wieder viele fleißige Helfer ! Kindergarten "Zwergenvilla" Hobbach Wissen Sie, was - Buchungszeiten für Kinder - kindbezogene Förderung - Gewichtungsfaktoren sind? Das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) welches im Juni im bayerischen Landtag verabschiedet wurde, legt für den Kindergarten eine völlig neue Finanzierungsgrundlage fest. Außerdem müssen die Eltern für ihre Kinder feste Betreuungszeiten für ein Jahr im Voraus buchen ab dem Kindergartenjahr 2006 / 2007. Deshalb möchten wir nun alle Eltern der jetzigen und künftigen Kindergartenkinder zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 06.10.2005 um 20:30 Uhr ins 16 ner Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 06.10.2005 um 20:30 Uhr ins Gemeinschaftshaus Hobbach einladen. Hierbei werden Sie von dem Vorstand sowie dem MdL, Herrn B. Rüth, umfassend über dieses wichtige Thema informiert. Kulturwochenherbst 2005 Samstag, 08.10.2005, 20.00 Uhr Bürgerzentrum Elsenfeld Pe Werner – „Eine Nacht voller Seligkeit“ zusammen mit Kleinkunstbühne Obernburg 14. Gesundheitstag im Landkreis Miltenberg „Schwungvoll ins Alter“ Am Sonntag, den 02. Oktober 2005 startet um 13.30 Uhr in der Frankenhalle Erlenbach ein vielfältiges Angebot mit Infoständen, Bühnenprogramm, Workshops, Ausstellungen, Kinderbetreuung, kulinarischen Genüssen und vielem mehr... Der Eintritt ist frei. Auf Ihre Teilnahme freut sich das Team vom Landratsamt Miltenberg – Gesundheitsamt. Nähere Informationen unter der Tel.Nr.: 09371/501-552 Beratungstage in der ZENTEC GmbH - Großwallstadt Mit den Beratungstagen erhalten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk und Industrie die Möglichkeit, die Kompetenzen von Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Handwerkskammer für Unterfranken, Innovationsberatungsstelle Nordbayern und ZENTEC nutzen zu können. Nächster Termin: 06. Oktober 2005 in Großwallstadt, Industriering 7, 63868 Großwallstadt in den Räumlichkeiten der ZENTEC, Voranmeldung erforderlich!Gesprächstermine können mit der ZENTEC, Frau Barbara Lebert, Telefon 06022 26-1118, Telefax 06022 26-1111, E-Mail lebert@zentec.de oder über die Homepage der ZENTEC unter www.zentec.de vereinbart werden. Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Erholungsfreizeit in Mittelsill/Tirol - Termin: 16. – 23.10.2005 - Ausführliche Informationen: Kolping-Mainfranken, Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg, Tel. 09 31 / 4 19 99-419. Freizeitclub Miltenberg e.V. 16.10.2005 Mamma Mia u. Elisabeth, ab 98 € für Fahrt und Eintritt PK2 17