Vortrag
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Gefahren im Internet Erst durchblicken – dann anklicken ! 1 Themen Online einkaufen Spezialfall: Internetauktionen Abofallen und „Test“-Seiten Probendienste Musik-Tauschbörsen Spam, Phishing & Co. Datenschutz 2 Grundregeln für den sicheren Online-Kauf Sichere Passwörter verwenden Auf technische Sicherheit bei der Datenübertragung achten Den Anbieter unter die Lupe nehmen Welche Zahlungsmethoden werden angeboten? Verbraucherschutzstandards eingehalten? Wird bei den Versandkosten getrickst? 3 Online einkaufen (1) Regel 1: Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters - Wie bin ich auf den Shop gestoßen? - Impressum ansehen - Reaktion / Service testen - Firma in Suchmaschine eingeben - Verbraucherschutzstandards 4 5 Online einkaufen (2) Regel 2: Prüfen Sie Artikelbeschreibung sowie Versandund Lieferbedingungen - Beschreibung vollständig durchlesen - Übersichtlichkeit des Angebots - Transparenz der Bedingungen - Bedingungen ausdrucken (Bildschirmausdruck) 6 Online einkaufen (3) • • • • • • Regel 3: Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden Keine Vorkasse (Vorabüberweisung) Lastschriftverfahren Kreditkarte Nachnahme Rechnung Micro-Payment-Systeme 7 Online einkaufen (4) Regel 4: Achten Sie auf Verbraucherschutzstandards bei gewerblichen Anbietern Fast jeder Kaufvertrag im Internet kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgegeben werden Belehrung über dieses Recht muss erfolgt sein Weitere Informationspflichten 8 9 10 Online einkaufen (5) Regel 5: Sicherer Umgang mit Passwörtern - mindestens acht Zeichen - Kombination aus Buchstaben und Zahlen wählen - Passwörter nicht abspeichern - niemals an Dritte weitergeben Regel 6: Achten Sie auf die technische Sicherheit bei der Datenübertragung - Kürzel https:// in der Adresszeile des Browsers - kleines Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste 11 Internetauktionen Artikelbeschreibung genau lesen Fotos der Ware ansehen Was kostet der Artikel regulär im Handel? Bewertungsprofil des Verkäufers prüfen Zahlungsmodalitäten und Versandkosten prüfen Achtung: Bei einem Privatkauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht ! 12 Internetauktionen als Verkäufer Urheberrecht Fotos Artikelbeschreibung (z.B. Klappentexte) Markenrecht Gewährleistungsausschluss 13 Internetauktionen als Verkäufer (1) Vorsicht bei Verkauf von Kopien urheberrechtlich geschützter CDs, DVDs und Videospiele! Kauf von Kopien stellt hingegen keine Urheberrechtsverletzung dar Keine Bilder des zu verkaufenden Artikels einfach von der Website des Herstellers für eigene Auktion entleihen bzw. Bilder aus Katalogen scannen erlaubt sind aber eigene Fotos Verkäufer riskiert sonst, Abmahnungen zu erhalten! 14 Internetauktionen als Verkäufer (2) Bei der Artikelbeschreibung droht die Verletzung von Marken- und Urheberrechten; deshalb sollte man folgende Regeln beachten: - Markenartikel nur verkaufen, wenn man sich sicher ist, dass es sich um keine Fälschung handelt - auch die Beschreibung „...-Stil“ oder „ähnlich wie ...“ kann bereits eine Markenrechtsverletzung darstellen Tipp: Im Titel schreiben „... – keine ...“ dann wird der Artikel über die Suchfunktion trotzdem gefunden Verkäufer riskiert sonst, Abmahnungen zu erhalten! 15 Internetauktionen als Verkäufer (3) Privater Verkäufer kann und sollte die Gewährleistung für Mängel ausschließen „Die Ware wird unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung für Sachmängel verkauft“ Sonst hat der Käufer gegen den Verkäufer sämtliche Gewährleistungsansprüche ! 16 Abofallen und „Test“-Seiten (1) Beispiele: www.genealogie.de; www.routenplaner.com www.lebensprognose.de; www.gedichte-server.com Nutzung erscheint auf den ersten Blick kostenlos: „Gewinnspiel“, „Gratis“ Verbraucher erhält Rechnung über einmaliges Nutzungsentgelt oder kostenpflichtiges Abonnement Inkasso mit Androhung gerichtlicher und strafrechtlicher Schritte 17 18 19 20 21 22 23 Abo-Fallen und „Test“-Seiten (2) Ist die Nutzung tatsächlich kostenlos? Wenn Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren müssen, deutet dies auf eine vertragliche Bindung hin Werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte Hier werden Kosten und Kündigungsfristen versteckt Scrollen Sie die Internetseite bis nach unten Kosten werden oft am Ende der Seite unterhalb des Anmeldeformulars genannt Wie kann Kontakt zu der Firma aufgenommen werden? Impressum 24 Abo-Fallen und „Test“-Seiten (3) Urteil des Amtsgericht München vom 16.1.2007 Az. 161 C 23695/06: Anmeldung für den Nutzer möglich, ohne den Preis gesehen zu haben Kosten-Klausel in AGB überraschend und damit unwirksam Rechnung für Internet-Test muss nicht beglichen werden 25 Abo-Fallen und „Test“-Seiten (4) Mit Beschluss vom 17.12.2010 hat das OLG Frankfurt/Main die Anklage gegen zwei Beschuldigte zugelassen, die eine Abo-Webseite betrieben haben. Das Verschleiern des Preishinweises erfüllt den Tatbestand des Betruges. 26 Abo-Fallen und „Test“-Seiten (4) Gegenwehr: Rechnungssteller soll Vertragsschluss beweisen IP-Adresse ist als Nachweis für Vertragsschluss nicht ausreichend Bei Minderjährigen: Papa kann „Nein“ sagen Sittenwidrigkeit wegen krassem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung Keine wirksame Preisvereinbarung Anfechtung Widerruf Wenn auf eine E-Mail keine Reaktion erfolgt: Brief per Einschreiben verschicken 27 28 Abo-Fallen und „Test“-Seiten (5) RA Olaf Tank verweist in seinem Schreiben auf www.forderungseinzug.de Bei Schmidtlein – Seiten aber bisher nur Versäumnis- und Anerkenntnisurteile bekannt Handlungsbedarf erst bei gerichtlichem Mahnbescheid 29 Produkte -Tests und Warenproben Probendienste sind meist Reinfall Nur Eintragungsservice – Anbieter verschickt selbst keine Proben Erhalt von Proben wird nicht garantiert „Freibrief“ in AGB Erhaltene Proben sind wertlos oder entsprechen nicht dem Interessengebiet 30 31 Spam, Phishing & Co. Schutz nur durch technische Vorrichtungen: Spamfilter Aktueller Virenscanner (E-Mail-Anhänge) Browsereinstellungen und Aktualisierungen Firewall Löschen von Spyware Pop-Up-Blocker 32 Die Regierung hat der Citibank die Vollmacht erteilt das Guthaben der Kunden auf Ein-Tages-Konten zu prüfen. Das hängt mit den häufig ungesetzlichen Umsätzen auf diesen Konten zusammen. Im Laufe der Ermittlungen, die mit Hilfe des Finanzamtes durchgeführt wurden, wurden Rechnungen gefunden, die auf nicht-exisierende Personen registriert wurden. Nach der Festnahme der Täter wurde bekannt, dass es im System insgesamt mehrere „schwarze“ Konten vorhanden sind. Um die illegalen Konten zu entdecken und gleichzeitig einen ungestörten Bankbetrieb mit den Kunden zu ermöglichen, wurde eine spezielle Form der Verifikation eingeführt. Die vielfältige Autorisation soll dabei helfen, den Ort zu bestimmen, an dem der Eingang ins System durchgeführt wird, um somit die Entdeckung der „schwarzen“ Konten zu beschleunigen. Um auf die Form der Verifikation zu gelangen und sie ausfüllen zu können, müssen Sie sich in Ihrem Konto einloggen. Das können Sie hier machen. >> https://citibank.de/Pers/StartSession.asp?LANG=4&LANGNAME=German Sicherheitsabteilung von CitiBank Geben Sie bitte keine Antwort auf sterben betreffende Mitteilung. E-Mail, gesandt ein Sterben betreffende Adresse, braucht keine Antwort. Um Hilfe zu leisten, gehen Sie ins System Ihres Kontos bei CitiBank ein und wählen Sie Bastelraum Hinweis "Hilfe" auf der beliebigen Seite aus. CitiBank Email ID#543657 33 Datenschutz in der Privatwirtschaft Mentalität der Deutschen Wirtschaftlicher Wert von Konsumprofilen Gewinnspiele, Preisrätsel Abo-Fallen Kundenkartensysteme Produkt- und Warentester 34 Darf man Musik-Tauschbörsen legal nutzen? 35 Musikdateien im Internet Um was geht es? „Deutschland brennt“ 2007 wurden auf PCs, MP3-Playern und Handy 16,6 Milliarden Musikdateien gespeichert. Quelle: Brennerstudie 2007 (Pressemitteilung Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.) 36 Die beliebtesten Tauschbörsen LimeWire eMule xMule KaZaA BitTorrent eDonkey Overnet l Morpheus uTorrent Shareaza Gnucleus Audiognome Soulseek Bearshare 37 Tauschbörsen Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung Upload stellt eindeutig Verletzung dar Download ist nur möglich, wenn man gleichzeitig Musik für andere Nutzer zur Verfügung stellt => ebenfalls Rechtsverletzung 38 Upload Es ist völlig legal, Inhalte anzubieten, deren Urheber man selbst ist (eigene Texte, Bilder, Songs) Es ist verboten, Inhalte anzubieten, deren Urheber man nicht ist. 39 Download Download für private Zwecke ist erlaubt. Ausnahme: Zur Vervielfältigung wurde eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich unrechtmäßig öffentlich zugänglich gemachte (ab 1.1.2008) Vorlage verwendet. 40 „Offensichtlich rechtswidrig“ Es ist klar, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms besitzt. Für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse ist es offensichtlich, dass es sich bei dem angebotenen Musik- oder Filmstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt. (Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz) 41 Rechtslage seit 1.1.2008 Privatkopie weiterhin erlaubt Knacken eines Kopierschutzes bleibt verboten Verbot, von „offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen“ Kopien zu erstellen, wird ausgeweitet auf „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte“ Vorlagen 42 Weiteres Problem beim Download Funktionsweise der Tauschbörsen (Tauschprinzip): Download ist nur möglich, wenn man gleichzeitig Musik für andere Nutzer zur Verfügung stellt. Sondereinstellungen? Oft macht man diese versehentlich wieder rückgängig, ohne es zu merken. 43 Folge: Massenabmahnungen Vorgehen der Musikindustrie: Wie gelingt es der Musikindustrie, nur über die vorhandene IP-Adresse des Internetanschlusses den Namen des Anschlussinhabers ausfindig zu machen? 44 Ermittlung des Schädigers Bisher mussten Provider gegenüber der Musikindustrie keine Auskunft über den Kunden geben, dem die entsprechende IP-Nr. zu der betreffenden Zeit zugeordnet war Lösung daher: Es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Provider muss die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgeben. 45 Neue Möglichkeiten der Schädigerermittlung Nunmehr kann der Urheberrechtsinhaber unter bestimmten Bedingungen auch einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider haben. Aber: Voraussetzung, dass der Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt hat. 46 Abmahnverfahren Zivilrechtlich wird der Schädiger aufgefordert, es künftig zu unterlassen, bestimmte urheberrechtlich geschützte Musikstücke downzuloaden. Kosten der Abmahnung: Streitwertabhängig – Für das erste Lied wurde der Streitwert schon auf 10.000 Euro festgelegt. – Bei einem Streitwert von 30.000 Euro fallen ca. 2.000 Euro Anwaltskosten an. Aber: Erstattungsfähige Anwaltsgebühren nur bis 100 Euro in Bagatellfällen 47 eDonkey-Fall Beschluss des LG Hamburg vom 9.08.07 Az. 308 O 273/07 Erster Titel: 6.000 Euro Zweiter bis fünfter Titel: 3.000 Euro Sechster bis Zehnter Titel: je 1.500 Euro Weitere Titel: je 600 Euro 48 Rechtsprechung Aber auch: LG Hamburg 308 O 710/09, 15,00 € für ein Album, Vergleich mit üblichem Verkaufswert im Markt (Amazon) 49 Haftung der Eltern Ermittlung des Störer Störer ist Anschlussinhaber Vorgehen gegen den Störer bzw. die Eltern Eltern müssen die Internetaktivitäten ihrer Kinder ständig überprüfen. Da die Rechtsverletzung aus der „Sphäre“ des Anschlussinhabers stammt, muss dieser auch die Haftung übernehmen (LG Hamburg). Haben die Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen, wird das Strafverfahren gegen die Eltern in der Regel unverzüglich eingestellt. 50 Legale Alternativen Kostenpflichtige Angebote: – musicload.de, mp3.de, one4music, iTunes, Napster Aufnahme von Internetradios (kostenlos) – www.lastfm.de, www.musicip.com, www.phonostar.de 51 Internetforen Persönlichkeitsrechte anderer beachten: – Ehre, Recht am eigenen Bild – Problem: Everyone‘s a publisher: – Kontrollinstanzen klassischer Medien fallen weg (Redaktion, Lektor) – Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann der Geschädigte auf Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen – Auf Strafantrag kann die Staatsanwalt den Schädiger wegen Beleidigung anklagen. Vorsicht bei Informationen aus Foren Eigene Beiträge bleiben sehr lange im Netz stehen. 52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: Januar 2011 © Verbraucherzentrale Bayern e.V. 53