Vortrag

Transcription

Vortrag
Gefahren im Internet
Erst durchblicken – dann anklicken !
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Themen
Online einkaufen
Spezialfall: Internetauktionen
Abofallen und „Test“-Seiten
Probendienste
Musik-Tauschbörsen
Spam, Phishing & Co.
Datenschutz
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Grundregeln für den sicheren
Online-Kauf
Sichere Passwörter verwenden
Auf technische Sicherheit bei der
Datenübertragung achten
Den Anbieter unter die Lupe nehmen
Welche Zahlungsmethoden werden angeboten?
Verbraucherschutzstandards eingehalten?
Wird bei den Versandkosten getrickst?
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Online einkaufen (1)
Regel 1:
Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters
- Wie bin ich auf den Shop gestoßen?
- Impressum ansehen
- Reaktion / Service testen
- Firma in Suchmaschine eingeben
- Verbraucherschutzstandards
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Online einkaufen (2)
Regel 2:
Prüfen Sie Artikelbeschreibung sowie Versandund Lieferbedingungen
- Beschreibung vollständig durchlesen
- Übersichtlichkeit des Angebots
- Transparenz der Bedingungen
- Bedingungen ausdrucken (Bildschirmausdruck)
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Online einkaufen (3)
•
•
•
•
•
•
Regel 3:
Wählen Sie sichere Zahlungsmethoden
Keine Vorkasse (Vorabüberweisung)
Lastschriftverfahren
Kreditkarte
Nachnahme
Rechnung
Micro-Payment-Systeme
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Online einkaufen (4)
Regel 4:
Achten Sie auf Verbraucherschutzstandards bei
gewerblichen Anbietern
Fast jeder Kaufvertrag im Internet kann innerhalb
von zwei Wochen widerrufen oder die Ware
zurückgegeben werden
Belehrung über dieses Recht muss erfolgt sein
Weitere Informationspflichten
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Online einkaufen (5)
Regel 5:
Sicherer Umgang mit Passwörtern
- mindestens acht Zeichen
- Kombination aus Buchstaben und Zahlen wählen
- Passwörter nicht abspeichern
- niemals an Dritte weitergeben
Regel 6:
Achten Sie auf die technische Sicherheit bei der
Datenübertragung
- Kürzel https:// in der Adresszeile des Browsers
- kleines Schloss-Symbol in der unteren
Browserleiste
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Internetauktionen
Artikelbeschreibung genau lesen
Fotos der Ware ansehen
Was kostet der Artikel regulär im Handel?
Bewertungsprofil des Verkäufers prüfen
Zahlungsmodalitäten und Versandkosten prüfen
Achtung:
Bei einem Privatkauf besteht kein gesetzliches
Widerrufsrecht !
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Internetauktionen als Verkäufer
Urheberrecht
Fotos
Artikelbeschreibung (z.B. Klappentexte)
Markenrecht
Gewährleistungsausschluss
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Internetauktionen als Verkäufer (1)
Vorsicht bei Verkauf von Kopien urheberrechtlich
geschützter CDs, DVDs und Videospiele!
Kauf von Kopien stellt hingegen keine
Urheberrechtsverletzung dar
Keine Bilder des zu verkaufenden Artikels einfach von der
Website des Herstellers für eigene Auktion entleihen bzw.
Bilder aus Katalogen scannen
erlaubt sind aber eigene Fotos
Verkäufer riskiert sonst, Abmahnungen zu erhalten!
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Internetauktionen als Verkäufer (2)
Bei der Artikelbeschreibung droht die Verletzung von Marken- und
Urheberrechten; deshalb sollte man folgende Regeln beachten:
- Markenartikel nur verkaufen, wenn man sich sicher ist, dass es sich
um keine Fälschung handelt
- auch die Beschreibung „...-Stil“ oder „ähnlich wie ...“ kann bereits
eine Markenrechtsverletzung darstellen
Tipp: Im Titel schreiben „... – keine ...“
dann wird der Artikel über die Suchfunktion trotzdem gefunden
Verkäufer riskiert sonst, Abmahnungen zu erhalten!
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Internetauktionen als Verkäufer (3)
Privater Verkäufer kann und sollte die
Gewährleistung für Mängel ausschließen
„Die Ware wird unter Ausschluss der gesetzlichen Haftung
für Sachmängel verkauft“
Sonst hat der Käufer gegen den Verkäufer
sämtliche Gewährleistungsansprüche !
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Abofallen und „Test“-Seiten (1)
Beispiele: www.genealogie.de; www.routenplaner.com
www.lebensprognose.de; www.gedichte-server.com
Nutzung erscheint auf den ersten Blick kostenlos:
„Gewinnspiel“, „Gratis“
Verbraucher erhält Rechnung über einmaliges
Nutzungsentgelt oder kostenpflichtiges
Abonnement
Inkasso mit Androhung gerichtlicher und
strafrechtlicher Schritte
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Abo-Fallen und „Test“-Seiten (2)
Ist die Nutzung tatsächlich kostenlos?
Wenn Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren
müssen, deutet dies auf eine vertragliche Bindung hin
Werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte
Hier werden Kosten und Kündigungsfristen versteckt
Scrollen Sie die Internetseite bis nach unten
Kosten werden oft am Ende der Seite unterhalb des
Anmeldeformulars genannt
Wie kann Kontakt zu der Firma aufgenommen
werden? Impressum
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Abo-Fallen und „Test“-Seiten (3)
Urteil des Amtsgericht München vom 16.1.2007 Az.
161 C 23695/06:
Anmeldung für den Nutzer möglich, ohne den Preis
gesehen zu haben
Kosten-Klausel in AGB überraschend und damit
unwirksam
Rechnung für Internet-Test muss nicht beglichen
werden
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Abo-Fallen und „Test“-Seiten (4)
Mit Beschluss vom 17.12.2010 hat das OLG
Frankfurt/Main die Anklage gegen zwei
Beschuldigte zugelassen, die eine Abo-Webseite
betrieben haben.
Das Verschleiern des Preishinweises erfüllt den
Tatbestand des Betruges.
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Abo-Fallen und „Test“-Seiten (4)
Gegenwehr:
Rechnungssteller soll Vertragsschluss beweisen
IP-Adresse ist als Nachweis für Vertragsschluss nicht
ausreichend
Bei Minderjährigen: Papa kann „Nein“ sagen
Sittenwidrigkeit wegen krassem Missverhältnis von
Leistung und Gegenleistung
Keine wirksame Preisvereinbarung
Anfechtung
Widerruf
Wenn auf eine E-Mail keine Reaktion erfolgt:
Brief per Einschreiben verschicken
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Abo-Fallen und „Test“-Seiten (5)
RA Olaf Tank verweist in seinem Schreiben
auf www.forderungseinzug.de
Bei Schmidtlein – Seiten aber bisher nur
Versäumnis- und Anerkenntnisurteile
bekannt
Handlungsbedarf erst bei gerichtlichem
Mahnbescheid
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Produkte -Tests und Warenproben
Probendienste sind meist Reinfall
Nur Eintragungsservice – Anbieter verschickt
selbst keine Proben
Erhalt von Proben wird nicht garantiert „Freibrief“ in AGB
Erhaltene Proben sind wertlos oder
entsprechen nicht dem Interessengebiet
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Spam, Phishing & Co.
Schutz nur durch technische Vorrichtungen:
Spamfilter
Aktueller Virenscanner (E-Mail-Anhänge)
Browsereinstellungen und Aktualisierungen
Firewall
Löschen von Spyware
Pop-Up-Blocker
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Die Regierung hat der Citibank die Vollmacht erteilt das Guthaben der Kunden auf Ein-Tages-Konten zu prüfen. Das hängt mit den häufig
ungesetzlichen Umsätzen auf diesen Konten zusammen. Im Laufe der Ermittlungen, die mit Hilfe des Finanzamtes durchgeführt wurden,
wurden Rechnungen gefunden, die auf nicht-exisierende Personen registriert wurden.
Nach der Festnahme der Täter wurde bekannt, dass es im System insgesamt mehrere „schwarze“ Konten vorhanden sind. Um die
illegalen Konten zu entdecken und gleichzeitig einen ungestörten Bankbetrieb mit den Kunden zu ermöglichen, wurde eine spezielle Form
der Verifikation eingeführt. Die vielfältige Autorisation soll dabei helfen, den Ort zu bestimmen, an dem der Eingang ins System
durchgeführt wird, um somit die Entdeckung der „schwarzen“ Konten zu beschleunigen.
Um auf die Form der Verifikation zu gelangen und sie ausfüllen zu können, müssen Sie sich in Ihrem Konto einloggen.
Das können Sie hier machen.
>> https://citibank.de/Pers/StartSession.asp?LANG=4&LANGNAME=German
Sicherheitsabteilung von CitiBank
Geben Sie bitte keine Antwort auf sterben betreffende Mitteilung. E-Mail, gesandt ein Sterben betreffende Adresse, braucht keine Antwort. Um Hilfe zu leisten, gehen Sie ins System Ihres Kontos bei CitiBank ein und wählen Sie Bastelraum Hinweis
"Hilfe" auf der beliebigen Seite aus.
CitiBank Email ID#543657
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Datenschutz in der Privatwirtschaft
Mentalität der Deutschen
Wirtschaftlicher Wert von Konsumprofilen
Gewinnspiele, Preisrätsel
Abo-Fallen
Kundenkartensysteme
Produkt- und Warentester
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Darf man
Musik-Tauschbörsen
legal nutzen?
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Musikdateien im Internet
Um was geht es?
„Deutschland brennt“
2007 wurden auf PCs, MP3-Playern und Handy
16,6 Milliarden Musikdateien gespeichert.
Quelle: Brennerstudie 2007 (Pressemitteilung
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.)
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Die beliebtesten Tauschbörsen
LimeWire
eMule
xMule
KaZaA
BitTorrent
eDonkey
Overnet
l
Morpheus
uTorrent
Shareaza
Gnucleus
Audiognome
Soulseek
Bearshare
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Tauschbörsen
Massenabmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzung
Upload stellt eindeutig Verletzung dar
Download ist nur möglich, wenn man
gleichzeitig Musik für andere Nutzer zur
Verfügung stellt =>
ebenfalls Rechtsverletzung
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Upload
Es ist völlig legal, Inhalte anzubieten,
deren Urheber man selbst ist (eigene
Texte, Bilder, Songs)
Es ist verboten, Inhalte anzubieten, deren
Urheber man nicht ist.
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Download
Download für private Zwecke ist erlaubt.
Ausnahme: Zur Vervielfältigung wurde
eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte oder offensichtlich
unrechtmäßig öffentlich zugänglich
gemachte (ab 1.1.2008) Vorlage
verwendet.
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„Offensichtlich rechtswidrig“
Es ist klar, dass kein privater Internetnutzer die
Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms
besitzt.
Für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse ist
es offensichtlich, dass es sich bei dem
angebotenen Musik- oder Filmstück um ein
rechtswidriges Angebot im Internet handelt.
(Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz)
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Rechtslage seit 1.1.2008
Privatkopie weiterhin erlaubt
Knacken eines Kopierschutzes bleibt
verboten
Verbot, von „offensichtlich rechtswidrigen
Vorlagen“ Kopien zu erstellen, wird
ausgeweitet auf „offensichtlich
rechtswidrig öffentlich zugänglich
gemachte“ Vorlagen
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Weiteres Problem beim Download
Funktionsweise der Tauschbörsen
(Tauschprinzip):
Download ist nur möglich, wenn man
gleichzeitig Musik für andere Nutzer zur
Verfügung stellt.
Sondereinstellungen? Oft macht man diese
versehentlich wieder rückgängig, ohne es zu
merken.
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Folge: Massenabmahnungen
Vorgehen der Musikindustrie:
Wie gelingt es der Musikindustrie, nur
über die vorhandene IP-Adresse des
Internetanschlusses den Namen des
Anschlussinhabers ausfindig zu machen?
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Ermittlung des Schädigers
Bisher mussten Provider gegenüber der
Musikindustrie keine Auskunft über den Kunden
geben, dem die entsprechende IP-Nr. zu der
betreffenden Zeit zugeordnet war
Lösung daher: Es wird ein Strafverfahren
eingeleitet. Provider muss die Daten an die
Staatsanwaltschaft herausgeben.
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Neue Möglichkeiten der
Schädigerermittlung
Nunmehr kann der Urheberrechtsinhaber
unter bestimmten Bedingungen auch
einen Auskunftsanspruch gegenüber dem
Provider haben.
Aber: Voraussetzung, dass der
Rechtsverletzer im gewerblichen Ausmaß
gehandelt hat.
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Abmahnverfahren
Zivilrechtlich wird der Schädiger aufgefordert, es
künftig zu unterlassen, bestimmte
urheberrechtlich geschützte Musikstücke
downzuloaden.
Kosten der Abmahnung: Streitwertabhängig
– Für das erste Lied wurde der Streitwert schon
auf 10.000 Euro festgelegt.
– Bei einem Streitwert von 30.000 Euro fallen
ca. 2.000 Euro Anwaltskosten an.
Aber: Erstattungsfähige Anwaltsgebühren nur bis 100 Euro
in Bagatellfällen
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eDonkey-Fall
Beschluss des LG Hamburg vom 9.08.07
Az. 308 O 273/07
Erster Titel: 6.000 Euro
Zweiter bis fünfter Titel: 3.000 Euro
Sechster bis Zehnter Titel: je 1.500 Euro
Weitere Titel: je 600 Euro
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Rechtsprechung
Aber auch:
LG Hamburg 308 O 710/09, 15,00 € für ein Album,
Vergleich mit üblichem Verkaufswert im Markt
(Amazon)
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Haftung der Eltern
Ermittlung des Störer
Störer ist Anschlussinhaber
Vorgehen gegen den Störer bzw. die Eltern
Eltern müssen die Internetaktivitäten ihrer Kinder
ständig überprüfen. Da die Rechtsverletzung
aus der „Sphäre“ des Anschlussinhabers
stammt, muss dieser auch die Haftung
übernehmen (LG Hamburg).
Haben die Kinder die Urheberrechtsverletzung
begangen, wird das Strafverfahren gegen die
Eltern in der Regel unverzüglich eingestellt.
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Legale Alternativen
Kostenpflichtige Angebote:
– musicload.de, mp3.de, one4music, iTunes,
Napster
Aufnahme von Internetradios (kostenlos)
– www.lastfm.de, www.musicip.com,
www.phonostar.de
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Internetforen
Persönlichkeitsrechte anderer beachten:
– Ehre, Recht am eigenen Bild
– Problem: Everyone‘s a publisher:
– Kontrollinstanzen klassischer Medien fallen weg (Redaktion, Lektor)
– Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte kann der Geschädigte auf
Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz und Schmerzensgeld
klagen
– Auf Strafantrag kann die Staatsanwalt den Schädiger wegen
Beleidigung anklagen.
Vorsicht bei Informationen aus Foren
Eigene Beiträge bleiben sehr lange im Netz stehen.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Stand: Januar 2011
© Verbraucherzentrale Bayern e.V.
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