Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung
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Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung
Informationen zur Arbeit der Hessischen Landesregierung in der 18. Legislaturperiode 1 Inhalt Vorwort ............................................................................................................................................ 3 2 Sicherheit und Recht .................................................................................................................... 4 2.1 Polizei ...................................................................................................................................... 4 2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit .............................................. 4 2.1.2 Bundesweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei ............................ 7 2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur .......................................... 8 2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr Sicherheit durch Bürgerengagement .............................. 9 2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet ........................ 10 2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet............................................ 11 2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt ........... 11 2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in Hessen ......................................................... 12 2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei .................................................. 12 2.2 Prävention.............................................................................................................................. 13 2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder und alte Menschen ..................... 13 2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg gebracht ................................................................................................................................................. 13 2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt Sicherheitsgefühl der Bürger ............................ 14 2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten .......... 14 2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen und zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen .................................................................................................................................... 15 2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen ......................... 15 2.3 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................................................ 16 2.3.1 Brandschutz und Allgemeine Hilfe in Hessen ............................................................... 16 2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen Feuerwehren eingeführt ................................................................................................................................ 16 2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter ............................................ 17 2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt ................................................................................. 17 2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept Bundeswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot „Hecht“ sichert Abschnitt der Bundeswasserstraße Rhein .................................................................... 18 2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung und Umbau der Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen ......................................................... 19 2.3.7 Hessen erstes Bundesland mit FSJ bei der Feuerwehr ................................................... 19 2.3.8 Katastrophenschutz in Hessen umfassend und modern ausgestattet .............................. 19 2.4. Justiz ..................................................................................................................................... 20 2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig ............................. 20 2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich bekämpft ....... 21 1 2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität ............. 22 2.4.4 Sicherheitsmanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle ............................. 22 2.4.5 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung umgesetzt ........................................................................................... 22 2.4.6 Jugendliche Straftäter in Hessen im besonderen Blickfeld ............................................ 23 2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt eröffnet ..................................... 24 2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“ ...................................................................... 24 2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird bundesweit angenommen ........................................................................................................................... 25 2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Grundlage für einen sicheren und modernen Justizvollzug ............................................................................................................................ 26 2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in Hessen ................................................................. 26 2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz ......................................................... 27 2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“ übernommen und Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs weiter vorangetrieben ................................. 28 2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2012 ................................................................................................................................................. 30 Impressum...................................................................................................................................... 31 2 Vorwort „Vertrauen, Freiheit, Fortschritt“ lautet der Dreiklang für unsere Koalitionsvereinbarung, die wir gemeinsam für die laufende Legislaturperiode beschlossen haben. Wir haben im Februar 2009 ein umfangreiches und ehrgeiziges Programm für unser Land aufgestellt. Auf den folgenden Seiten können sich Hessens Bürgerinnen und Bürger umfassend über unsere Arbeit informieren. Ganz bewusst haben wir dafür unsere Webseite als Plattform gewählt. Hier stehen Informationen jederzeit und für jedermann zur Verfügung. Wir arbeiten transparent, setzen auf Bürgerbeteiligung und freuen uns über Ideen für unser Land. Dafür stehen auch unsere Auftritte in den sozialen Netzwerken zur Verfügung. Nicht zuletzt wollen wir zeigen, dass unsere Regierungsarbeit wirkt, denn: Hessen geht es gut. Finanz- und Staatsschuldenkrisen zum Trotz steht unser Land ausgezeichnet da. Noch nie waren in Hessen so viele Menschen erwerbstätig. Unsere Wirtschaftskraft ist die Basis unseres Wohlstandes. Deshalb haben wir Hessen eine Schuldenbremse in unserer Verfassung verankert und deshalb klagen wir gegen das ungerechte System des Länderfinanzausgleichs. Weil hessische Sicherheitsbehörden personell, materiell und strategisch bestmöglich ausgestattet sind, sorgen sie mit ihrer hervorragenden Arbeit dafür, dass sich jeder in seiner Heimat wohlfühlen kann. An hessischen Schulen besteht echte Wahlfreiheit. Schülerinnen und Schüler können sich auf das Lernen konzentrieren, während Eltern versichert sind, dass ihre Kinder nach ihren individuellen Begabungen gefördert werden – und das von einer Rekordzahl von Lehrern. Wir haben viel bewegt und wir haben noch viel vor. Überzeugen Sie sich selbst. Ministerpräsident Volker Bouffier Stellv. Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn 3 2 Sicherheit und Recht „Sicherheit bedeutet Lebensqualität. Sie ist ein zentraler Wert für das Miteinander einer freiheitlichen Gesellschaft. Deshalb ist uns der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und Verbrechen, vor Extremismus und terroristischer Bedrohung ein besonderes Anliegen. Wir setzen auf konsequente Kriminalitätsbekämpfung genauso wie auf eine konsequente Prävention." (aus dem Regierungsprogramm für die 18. Legislaturperiode „Vertrauen. Freiheit. Fortschritt. Hessen startet ins nächste Jahrzehnt“ vom 4. Februar 2009) Eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung stellt die Sicherheit der Menschen in diesem Land dar. Ob in den eigenen vier Wänden oder draußen auf der Straße sollen die Bürgerinnen und Bürger – von Angst unbeschwert – den täglichen Dingen des Lebens nachgehen können. Vollkommene Sicherheit oder eine Sicherheitsgarantie kann von keiner Regierung versprochen und auch gehalten werden. Stattdessen verpflichtet sich das Land Hessen die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen, um Kriminalität zu bekämpfen, Verbrechen aufzuklären oder Unglücke zu verhindern. Sowohl Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz als auch Feuerwehr und Katastrophenschutz leisten dafür vorbildliche Arbeit. Aber auch couragierte Bürgerinnen und Bürger helfen mit ihrem freiwilligen Einsatz. Die Landesregierung trägt daher Sorge, dass den Frauen und Männern, die täglich mit ihrem hohen Engagement und Pflichtbewusstsein für unser aller Sicherheit einstehen, die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. 2.1 Polizei 2.1.1 Höchste Aufklärungsquote dank modernster Polizeiarbeit Hessen hat sich seit Ende der neunziger Jahre zu einem der sichersten Bundesländer in Deutschland entwickelt. Besonders eindrucksvoll lässt sich dies anhand der Aufklärungsrate von Straftaten demonstrieren, denn hier sind zwei eindeutige Trends zu erkennen: Auf der einen Seite sinkt die Anzahl der Straftaten in Hessen und erreicht 2012 mit 395.625 Fällen den niedrigsten Stand seit 32 Jahren (1981: 379.758 Fälle). Staatsminister Boris Rhein © HMdIuS 4 Auf der anderen Seite steigt die Aufklärungsquote auf 58,8 Prozent. Der chronologische Verlauf zeigt, dass dank herausragender Polizeiarbeit die Aufklärungsrate innerhalb von zehn Jahren um 9,4 Prozentpunkte gesteigert werden konnte (2003: AQ bei 49,4 Prozent). Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis strategisch ausgerichteter Verbrechensbekämpfung, flankiert von der umfangreichen Präventionsarbeit durch die hessische Polizei. Auch Hessens Rang im bundesweiten Vergleich kann sich sehen lassen. Wird die Zahl der Straftaten pro Bundesland mit der Anzahl der Einwohner pro Bundesland ins Verhältnis gesetzt, belegt Hessen erneut einen Spitzenplatz. Mit 6.494 Straftaten pro 100.000 Einwohner wurde ein historischer Tiefstand erreicht, der zuletzt 1979 niedriger lag. Die niedrigste Fallzahl hatte 2011 Bayern mit rund 4.970, die höchste Berlin mit fast 14.300 Straftaten pro 100.000 Einwohner, vorzuweisen. Einige Deliktfelder beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger ganz besonders. Dazu gehört beispielsweise Straßenkriminalität, Diebstahl und Jugendkriminalität. Die Straßenkriminalität (Delikte, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignen) konnte auch in der laufenden Legislaturperiode weiter erfolgreich eingedämmt werden. Hier zeigt sich, dass die konsequente Einstellung von Polizistinnen und Polizisten Hessens Straßen messbar sicherer machen: Fälle von Straßenkriminalität konnten innerhalb der letzten zehn Jahre um 34,7 Prozentpunkte gesenkt werden (2003: Zu 2012 Rückgang um 40.2934 Fälle). 5 Seit dem Höchststand 1992 mit 187.245 Fällen beschreibt dies einen Rückgang um 59,6 Prozentpunkte (2012: 75.690 Fälle). Auch im Bereich des Diebstahls zeigt sich die erfolgreiche Arbeit der hessischen Polizei. 6 Innerhalb von 14 Jahren ist die Gesamtzahl von fast einer viertel Million Diebstahlsdelikten im Jahr 1998 auf rund 146.000 Fälle im Jahr 2012 gesunken und liegt damit 40,2 Prozentpunkte niedriger. Im Bereich der Jugendkriminalität weist die Kriminalstatistik Fallzahlen von jungen Tatverdächtigen zwischen acht und 20 Jahren aus. Zu den jugendspezifischen Delikten zählen insbesondere Diebstahlsdelikte (Laden-, Fahrrad- und Kraftraddiebstähle), Sachbeschädigung sowie Gewaltdelikte (Raub- und Körperverletzungsdelikte). Besonders auffallend ist hier, dass die Gewaltkriminalität bei den Tatverdächtigen bis 20 Jahre in 2012 um insgesamt 9,9 Prozentpunkte auf 4.545 Tatverdächtige (-501) erneut zurückgegangen ist und sich somit ein erkennbar rückläufiger Trend fortsetzt. Dieser positive Trend ist auch auf die breit angelegten polizeilichen Präventionsmaßnahmen zurückzuführen. Mit der hessenweiten Umsetzung des Konzepts „BASU21“ (Besonders auffällige Straftäter unter 21) begegnet die Polizei in Hessen Jugendlichen bereits an der Schwelle zur Kriminalität. Mit der Einrichtung der beiden Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt am Main-Höchst hat die Landesregierung zudem ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, das in gleichem Maße präventive, intervenierende und repressive Elemente aufeinander abstimmt. 2.1.2 Bundesweit einzigartige Ausbildungsoffensive bei hessischer Polizei Die bundesweit vorbildliche Arbeit der hessischen Polizei basiert neben moderner Ausbildung und Ausrüstung auch auf ihrer Personalstärke. Mit der Einstellungsoffensive im gehobenen Polizeivollzugsdienst hat die Hessische Landesregierung der Inneren Sicherheit hohe Priorität eingeräumt und nachhaltig in das Personal der hessischen Polizei investiert, um eine erfolgreiche polizeiliche Arbeit zu garantieren. Streifenwagen der hessischen Polizei In den Jahren 2008 bis 2011 wurde vier Jahre in Folge die Einstellungszahl von 550 Kommissaranwärterinnen und –anwärtern fortgeführt. Durch die über den sogenannten Ausscheideraten liegenden Einstellungszahlen wurde der Personalbestand gesichert und bis zum Jahr 2014 ein Personalzuwachs generiert, mit dem eine zukunftsorientierte Ausrichtung der polizeilichen Sicherheitspolitik gewährleistet ist. Die Zahlen sprechen für sich und sind das Ergebnis einer beispiellosen Ausbildungsoffensive, deren Ziel die bestmögliche personelle Ausstattung der hessischen Polizei darstellt. © HMdIuS Um die Anzahl an Polizistinnen und Polizisten konstant zu halten, setzt die Hessische Landesregierung hier auf ein einfaches und alternativloses Prinzip: Es müssen mindestens so viele Nachwuchsbeamte eingestellt werden, wie Beamte aus dem Dienst ausscheiden. Daher wurden 2012 weitere 415 Nachwuchsbeamte eingestellt und im Jahr 2013 sind 460 Einstellungen vorgesehen. 7 Die hervorragende Arbeit der hessischen Polizei wird jedoch nicht nur durch personelle Quantität, sondern gleichermaßen durch Qualität bestimmt. Alleine für den jüngsten Einstellungstermin im Februar 2013 gingen über 2.200 Bewerbungen bei der Polizeiakademie Hessen ein. Obwohl 242 Bewerberinnen und Bewerber das Testverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit sehr gutem Ergebnis abschlossen, wurden nur die besten 220 zum Studium an der Polizeiakademie zugelassen. Diese Bewerberzahlen machen deutlich, dass die hessische Polizei als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird - und das bundesweit, denn: Der Zustrom der Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern hält unvermindert an. Um auch künftig einen umfassenden Personalbestand bei der hessischen Polizei zu gewährleisten, werden im Herbst 2013 weitere 240 Polizei- und Kriminalkommissar-Anwärterinnen und -Anwärter eingestellt. 2.1.3 Wachpolizei: Wichtiger Baustein der Sicherheitsarchitektur 544 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten Neben der Vollzugspolizei stellt die im Jahr 2000 eingeführte Wachpolizei einen nicht mehr wegzudenkenden Baustein in der hessischen Sicherheitsarchitektur dar. Angestellte der Wachpolizei übernehmen zum Beispiel Aufgaben in den Bereichen Objektschutz, Verkehrsüberwachung oder Gefangenentransport und entlasten so die Vollzugspolizei. Das Rüstzeug dazu erhalten Wachpolizisten in einer 18-wöchigen Ausbildung, in der neben dem Training an der Waffe auch theoretische Grundlagen und eine Erste-Hilfe-Ausbildung auf dem Lehrplan stehen. sind hessenweit im Einsatz © HMdIuS 8 In einem mehrstufigen Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber zuvor auf ihre Tauglichkeit für die anspruchsvolle Ausbildung getestet. Aufgrund der hohen Nachfrage können auch hier die Mitarbeiter der hessischen Polizeiakademie die geeignetsten Bewerber auswählen. Mittlerweile leistet die Wachpolizei mit 544 Stellen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Hessen. Gerade durch ihre Präsenz in der Öffentlichkeit hat die Wachpolizei dafür gesorgt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen noch sicherer fühlen können. 2.1.4 „Nachbarn in Uniform“: Mehr Sicherheit durch Bürgerengagement Als „Nachbarn in Uniform“ verstehen sich hessenweit schon 723 Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Helfer das Personal für den Freiwilligen Polizeidienst stellen. Damit hat sich ihre Zahl in den letzten elf Jahren auf das Achtfache gesteigert. Mit ihrem engagierten Einsatz sorgen die „Nachbarn in Uniform“ zum einen für mehr Sicherheit in 101 hessischen Städten, zum anderen verkörpern sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Polizei und Bürgern. Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes, die mit ihren Mitmenschen durch einen gemeinsamen Migrationshintergrund verbunden sind, haben sich als zuverlässige Vermittler bewährt und tragen durch ihre ehrenamtliche Arbeit gleichzeitig zu einem erhöhten Verständnis für die Polizeiarbeit in Hessen bei. Von Seiten der Landesregierung wurde bewusst auf eine Bewaffnung der „Nachbarn in Uniform“ verzichtet, stattdessen sollen konstruktive Gespräche im Vordergrund stehen. 9 2.1.5 Modernes Polizeigesetz zur effektiven Gefahrenabwehr verabschiedet Für den Ernstfall bestens gerüstet: Einsatztraining der Polizei © HMdIuS Die hessische Polizei kann die Bevölkerung nur wirksam vor Gefahren schützen, wenn der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen schafft, der moderne polizeiliche Maßnahmen legitimiert. Daher hat die Hessische Landesregierung auch in der laufenden Legislaturperiode ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen. Mit der Initiative zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie deren Verabschiedung durch den Hessischen Landtag im Dezember 2009, verfügt das Land über ein praxisgerechtes Polizeigesetz. Das HSOG trägt den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr Rechnung und stellt moderne Mittel zur Verbrechensbekämpfung und –prävention auf eine notwendige Rechtsgrundlage. Die wichtigsten Neuerungen des HSOG im Überblick: Überwachung der Internettelefonie Mit der Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, verfügt die Polizei nun über die Möglichkeit, Telefonate, die über das Internet geführt werden, zu überwachen. Anstatt die aufwendige Codierung eines Internettelefonats zu entschlüsseln, setzen die Ermittler der Polizei Abhörmethoden direkt an der Quelle, also dem Mikrophon oder der Tastatur, ein. Neben einem Richtervorbehalt enthält die Vorschrift auch Vorgaben über technische Absicherungen und für die Protokollierung, um die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu bewahren. Kennzeichenlesegeräte Durch die Novellierung des Polizeigesetzes kann die Polizei wieder technische Geräte zur Überwachung von Kfz-Kennzeichen einsetzen. Diese Mittel werden mit Bedacht und unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verwendet. Mit Hilfe von Scannern kann die hessische Polizei auf öffentlichen Verkehrswegen die Kennzeichen der Verkehrsteilnehmer einlesen und automatisch mit Fahndungslisten abgleichen. Da diese Maßnahme nicht der Überwachung der Allgemeinheit gilt, werden alle Daten, die nicht zu einem Treffer im Fahndungsbestand geführt haben, umgehend gelöscht, so dass damit auch keine Bewegungsbilder erstellt werden können. Betreten von Gebäuden Um die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, insbesondere auch vor terroristischen Aktivitäten, ist es Ermittlern nunmehr gestattet, Gebäude zu betreten um Überwachungsgeräte, wie etwa Peilsender, zu platzieren. Erkenntnisse aus der Überwachung der islamistischen „Sauerlandgruppe“ haben die Effektivität dieser Methode verdeutlicht. An Fahrzeugen dürfen ebenso technische Mittel angebracht werden, auch wenn diese sich zum Beispiel in einer Garage befinden. Grundvoraussetzung für diese Art der Überwachung ist ein richterlicher Beschluss. 10 2.1.6 Hessische Polizei mit modernster IT-Technik ausgestattet Die Informationstechnik ist aus der polizeilichen Arbeitswelt mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist eine angemessene und moderne Ausstattung in diesem Bereich, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen optimal zu gewährleisten. Im Rahmen eines Projektes zur Erneuerung der IT-Clientinfrastruktur der hessischen Polizei wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2012 rund 14.000 vernetzte IT-Arbeitsplätze (Desktop-PC und Notebooks) durch neue Hardware ersetzt. Der Austausch umfasste daneben auch Drucker und Monitore sowie sogenannte „Stand-alone“-PC. Die hessische Polizei verfügt nach dem erfolgreichen Projektabschluss im Juni 2012 somit auch weiterhin über eine effiziente und zeitgemäße IT-Ausstattung, die dem neusten Stand der Technik entspricht. 2.1.7 Extremismus entschlossen bekämpfen: Hessischer Verfassungsschutz gestärkt Da Terrorismus weltweit eine potenzielle Gefahr darstellt, bedarf es einer nationalen und internationalen Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden, um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. In Hessen ist, neben der Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuständig. Das Landesamt für Verfassungsschutz versorgt beispielsweise die Sicherheitsbehörden mit relevanten Informationen zu extremistischen Bestrebungen, leistet darüber hinaus aber auch Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Damit die hessischen Verfassungsschützer ihre wichtigen Aufgaben weiterhin erfüllen können, hat die Landesregierung die Personalstärke des Landesamtes für Verfassungsschutz auf mehr als 255 Stellen ausgebaut. 11 Die Innenminister der Länder haben angesichts der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU und der seitdem bekannt gewordenen Defizite bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden beschlossen, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Dazu haben sie im August 2012 zehn Eckpunkte beschlossen und ihren Verwaltungen anschließend konkrete Handlungsaufträge zur Umsetzung erteilt. Hessen hat hierzu als bislang einziges Bundesland eine Projektgruppe eingerichtet, die unmittelbar dem Staatssekretär im Innenministerium unterstellt ist. Zum Arbeitsprogramm gehören eine wirksame parlamentarische Kontrolle, gute Öffentlichkeitsarbeit, der Ausbau von Präventionsmaßnahmen, die bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Leitlinien beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und nicht zuletzt eine gute Aus- und Fortbildung der Beschäftigten bei den Verfassungsschutzbehörden. 2.1.8 Weniger politisch motivierte Straftaten in Hessen In Hessen soll kein Platz für politischen Extremismus sein. Um politisch motivierte Kriminalität (PMK) zu bekämpfen, arbeiten Polizei und das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz zusammen. Mit Erfolg, denn in Hessen bewegt sich die Anzahl von politisch motivierten Straftaten, auch im Bundesvergleich, weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Für den Bereich politisch motivierte Kriminalität wurden für das Jahr 2012 1.211 Fälle in Hessen registriert. Die Straftaten verteilten sich in Hessen auf die folgenden Phänomenbereiche: PMK-rechts: 616 Fälle (2011: 645) PMK-links: 316 Fälle (2011: 297) PMK-Ausländer: 104 Fälle (2011: 110) 175 Straftaten konnten keinem der Phänomenbereiche eindeutig zugeordnet werden. Die Anzahl von Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich PMK stieg in Hessen 2012 deutlich an: Während 2011 49 Fälle erfasst wurden, waren 2012 169 Fälle zu verzeichnen. Frankfurt am Main stand 2012 als „Finanzmetropole“ Deutschlands als Austragungsort im Fokus der unfriedlich und zum Teil gewalttätig verlaufenden Veranstaltungslagen „M31“ (100 gemeldete Straftaten) und „Blockupy“ (55 gemeldete Straftaten). Die dabei bislang bekannt gewordenen Straftaten bilden die wesentliche Ursache für die vorgenannte Fallzahlentwicklung, insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte. 2.1.9 Henning Möller ist erster Ansprechpartner der Polizei Bisher gab es außerhalb des Dienstweges und der bestehenden Beratungsangebote keine übergeordnete Stelle, an die sich Bedienstete der Polizei bei Problemen oder Konflikten wenden konnten. Dies hat sich im November 2010 geändert, als Staatsminister Boris Rhein den langjährigen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der hessischen Polizei, Henning Möller, zum Ansprechpartner der Polizei ernannt hat. Sein Amt ist als Stabsfunktion unmittelbar der Leistungsspitze des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zugeordnet. In seiner Funktion steht Henning Möller den Frauen und Männern der hessischen Polizei unterstützend zur Seite. Der Ansprechpartner der Polizei kann etwa Auskünfte von Dienststellen verlangen oder diese jederzeit aufsuchen, um sich ein Bild vor 12 Ort zu verschaffen. Dabei stellt das Amt keineswegs ein weiteres Kontrollorgan des Parlaments dar. Stattdessen richten sich die Aufgaben des Ansprechpartners der Polizei nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter. 2.2 Prävention 2.2.1 Präventionsarbeit verstärkt: Mehr Schutz für Kinder und alte Menschen Der Präventionsarbeit misst die Landesregierung besondere Bedeutung zu: Hessen ist sicherer, wenn Straftaten, insbesondere Gewalttaten, bereits im Vorfeld verhindert werden können. Der seit mehr als 20 Jahren bestehende Landespräventionsrat hat sich in den letzten Jahren vor allem mit den Themen Kindesvernachlässigung und der Prävention für alte Menschen beschäftigt. Im Präventionsrat arbeiten fünf Ministerien sowie eine Vielzahl von staatlichen Behörden und gesellschaftlichen Institutionen zusammen. Die Diskussion um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wurde zum Anlass genommen, das Thema „Kindesvernachlässigung“ gemeinsam mit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt erneut aufzugreifen und eine aus neun Punkten bestehende Empfehlung zur Prävention zu verabschieden. Diese war sowohl Grundlage der hessischen Beteiligung am „Runden Tisch“ der Bundesregierung in Berlin als auch Ausgangspunkt eines Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, welcher im April 2012 vom Kabinett der Hessischen Landesregierung beschlossen wurde. Ein weiterer Schwerpunkt ist die „Prävention für ältere Menschen“. Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde im Januar 2011 bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Sonderdezernat „Ermittlungsverfahren wegen Gewalt gegen alte Menschen im häuslichen Bereich sowie altersunabhängig in Alters- und Pflegeheimen“ eingerichtet. Zusätzlich wirkt der Landespräventionsrat auch in die Gesellschaft hinein. Mit „Präventionsbotschaftern“ können viele gesellschaftliche Gruppen erreicht werden: So ist seit November 2012 der Fußballprofi der Frankfurter Eintracht und U-21-Nationalspieler Sebastian Rode Botschafter für den Bereich des Vereinssports geworden. Neben Sebastian Rode engagiert sich auch die deutsche Schauspielerin türkischer Herkunft und ehemalige „Miss Deutschland“, Asli Bayram, seit 2010 als Präventionsbotschafterin. 2.2.2 Internet muss lernen zu vergessen: Schutz privater Onlinedaten auf den Weg gebracht Alte Freunde wiederfinden, neue Bekanntschaften pflegen: Millionen Deutsche sind Mitglieder in sozialen Netzwerken. Das Netz offeriert unzählige Möglichkeiten, aber es kommt auch immer wieder zu Verletzungen des Datenschutzes. Daher hat die Hessische Landesregierung eine Ergänzung des Telemediengesetzes vorgeschlagen, die der Deutsche Bundesrat im Juni 2011 angenommen hat. Alle Initiativen der Hessischen Landesregierung werden von dem Hessischen Minister für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes beim Bund, Michael Boddenberg, in Berlin vertreten. Staatsminister Boddenberg stellt damit sicher, dass hessische Interessen in der Hauptstadt gewahrt werden. Der Entwurf sieht folgende Änderungen vor: 13 Datenschutzhinweise müssen für den Nutzer leicht erkennbar und nicht etwa im Impressum versteckt sein Es muss die Möglichkeit bestehen, persönliche Daten jederzeit vollständig zu löschen. Beim Thema Datenschutz darf die Netzweisheit „das Internet vergisst nie“ nicht mehr gelten Jugendliche unter 16 Jahren müssen besonderen Schutz genießen. Die Sicherheitseinstellungen der Internetanbieter müssen gewährleisten, dass externe Suchmaschinen nicht Nutzerkonten von Jugendlichen auslesen können Nutzer müssen über die Risiken der Veröffentlichung persönlicher Daten aufgeklärt werden Das Datenschutzniveau muss standardmäßig auf der höchsten Stufe eingestellt sein Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde muss genannt werden. Der Änderungsvorschlag zum Telemediengesetz nimmt die Dienstanbieter in die Pflicht und wird nun an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. 2.2.3 Ausbau der Videoüberwachung stärkt Sicherheitsgefühl der Bürger Damit sich die Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit angstfrei bewegen können, hat die Hessische Landesregierung die Videoüberwachung im Rahmen des geltenden Datenschutzes ausgebaut. Mit inzwischen 102 Kameras in Hessen überwachen Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zentrale Stadtkerne oder öffentliche Räume, etwa in Bahnhofsbereichen. Diese Videoanlagen sind für jedermann sichtbar und sollen so potenzielle Straftäter abschrecken. Da Kameras eine effektive und vergleichsweise kostengünstige Maßnahme zur Prävention und Strafverfolgung darstellen, befinden sich weitere Anlagen im Bau oder in Planung. Hinzu kommen die Überwachungssysteme im Nahverkehr und am Frankfurter Flughafen, auf die die Polizei jederzeit zugreifen kann. 2.2.4 Projekt „Gelbe Karte“ warnt Jugendliche vor Konsequenzen bei Fehlverhalten Das Projekt „Gelbe Karte“ ist ein weiterer Präventionsbaustein in der Offensive gegen Gewalt sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden besteht hier Handlungsbedarf. Durch den Konsum von Alkohol sinkt die Hemmschwelle, während die Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten steigt. Seit 2010 gibt es das Pilotprojekt in Wiesbaden und Fulda. 2011 stieß mit Gießen ein weiterer Standort dazu. Auch unabhängig vom Verhalten im Straßenverkehr können Zweifel an der Eignung oder Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies wäre exemplarisch bei Gewalttaten oder Drogenmissbrauch möglich. Bestehen bei einer Person auf Grund ihres aggressiven oder rücksichtloses Verhalten solche Zweifel, so hat die Polizei bereits in der Vergangenheit eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. 14 Seit Einführung des Projektes verschickt die Fahrerlaubnisbehörde nun nach eingehender Prüfung des Sachverhalts eine sogenannte „Gelbe Karte“ an die betroffene Person. Mit dieser Maßnahme soll die Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Verhalten fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen haben kann. Solch eine Konsequenz wäre zum Beispiel der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Ziel dieses Projekts „Gelbe Karte“ ist es, vor allem junge Menschen von der Begehung weiterer Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten abzubringen. Gerade bei jungen Menschen hat der Entzug der Fahrerlaubnis oder auch schon die Androhung dieser Maßnahme einen hohen erzieherischen Wert. Das Projekt „Gelbe Karte“ entfaltet daher eine spürbar präventive Wirkung. Diese positiven Erfahrungen des Pilotprojektes „Gelbe Karte“ haben Grund gegeben, auch anderen interessierten hessischen Städten und Gemeinden die Teilnahme am Pilotmodell zu ermöglichen. 2.2.5 Waffenamnestie: Fast 17.000 Waffen und zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen Nach der Verschärfung des Waffenrechts waren auch die hessischen Bürgerinnen und Bürger durch eine Amnestieregelung aufgerufen, bis Ende 2009 freiwillig unerlaubt besessene Waffen bei den zuständigen Behörden abzugeben. Dies führte zu einem großen Erfolg: Im Jahr 2009 konnten hessenweit 5.956 illegale Waffen (darunter 2.684 Schusswaffen und 3.272 sonstige Waffen) und 10.997 legale Schusswaffen sowie zwei Tonnen Munition aus dem Verkehr gezogen werden. Um Kosten für die Anschaffung neuer Sicherungssysteme und Waffenschränke zu sparen, fühlten sich viele Hessen dazu veranlasst, neben den Amnestiewaffen ebenso Erbstücke und ungenutzte Waffen abzugeben. In falsche Hände können diese Waffen und Munition nicht mehr gelangen, da sie vernichtet wurden. Nationales Waffenregister (NWR) nimmt Betrieb auf Das Nationale Waffenregister (NWR) hat am 1. Januar 2013 seinen Wirkbetrieb aufgenommen. Mit dem NWR wurde eine langjährige polizeiliche Forderung realisiert, Informationen zum legalen Waffenbesitz im Rahmen der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen (Taktik/ Eigensicherung) sowie für polizeiliche Ermittlungen zu erhalten. Das NWR stellt den Polizeien in Form von Einzel- und Gruppenauskünften umfangreiche Suchprofile zur Verfügung. 2.2.6 „Netzwerk gegen Gewalt“ bündelt hessische Präventionsmaßnahmen Gewalttaten sind oft mit einem hohen Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit verbunden, wodurch sich viele Menschen verunsichert fühlen. Deshalb hat die Hessische Landesregierung bereits im Dezember 2002 die Einrichtung eines ressortübergreifenden „Netzwerks gegen Gewalt“ beschlossen. Es soll dazu beitragen, die vielen guten Präventionsaktivitäten in Hessen sowie deren Akteure zu fördern und zu vernetzen. Um die Gewaltpräventionsaktivitäten von Schulen, Jugendhilfe und Polizei auf regionaler Ebene noch besser koordinieren zu können, wurden 2009 in allen Polizeipräsidien regionale Geschäftsstellen eingerichtet. Darüber hinaus bietet das Netzwerk auf seiner Internetplattform einen „Präventionsatlas“, der die Suche nach Programmen vor Ort erleichtert. Hier können sich Interessierte über alle Präventionsmaßnahmen, übersichtlich nach Landkreisen sortiert, informieren. 15 Weitere Informationen unter: http://www.netzwerk-gegen-gewalt.de. 2.3 Brand- und Katastrophenschutz 2.3.1 Brandschutz und Allgemeine Hilfe in Hessen Insgesamt leisten in Hessen rund 73.600 Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren ihren Dienst, die meisten davon sind im Rahmen eines Ehrenamtes tätig. Rund 340 Einsatzkräfte arbeiten hauptamtlich, vor allem in den Freiwilligen Feuerwehren der Städte mit über 50.000 Einwohnern. Die sechs Städte in Hessen, die über Berufsfeuerwehren verfügen, beschäftigen rund 1.700 Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte. Mit einem Anteil von circa 2,5 Frankfurter Feuerwehr Prozent stellen die hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen © M. Schmidt einen vergleichsweise kleinen – wenn auch äußerst schlagkräftigen - Anteil an den Einsatzkräften. Darüber hinaus existieren auch in diesen Städten jeweils Freiwillige Feuerwehren in den einzelnen Stadtteilen. Ein flächendeckender Brandschutz wäre in Hessen alleine auf hauptamtlicher Basis nicht zu leisten. Dies unterstreicht die Bedeutung des freiwilligen Engagements, auf das die hessischen Kommunen nach wie vor bauen können. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe werden von den Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltung eigenständig geregelt. Die finanzielle Förderung von Feuerwehrhäusern und Feuerwehrfahrzeugen ist eine zentrale Aufgabe des Brandschutzes in Hessen. In den Jahren 2007 bis 2012 wurden Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge mit über 58,5 Millionen Euro durch das Land Hessen gefördert. Darin enthalten sind zahlreiche Landesbeschaffungen von häufig benötigten Fahrzeugtypen. Hier nimmt das Land zudem den Kommunen die aufwendige Beschaffung (des gesamten Fahrzeugs oder des Fahrgestells) ab und es können zudem bessere Preise erzielt werden, als bei Einzelbeschaffungen. 2.3.2 Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Freiwilligen Feuerwehren eingeführt Hessen hat 2011 eine Anerkennungsprämie für verdiente und aktive Einsatzkräfte bei den Freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Mit dieser Ehrung wird das langjährige und ehrenamtliche Engagement aktiver Feuerwehrleute für die Gesellschaft sowie ihren Dienst am Nächsten herausgestellt und gewürdigt. Voraussetzung für den Erhalt der gestaffelten Anerkennungsprämie, ist eine aktive Dienstzeit in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. So beträgt die Anerkennungsprämie nach zehn Jahren Dienstzeit 100 Euro, nach 20 Jahren Dienstzeit 200 Euro, nach 30 Jahren Dienstzeit 500 Euro und nach 40 Jahren Dienstzeit 1.000 Euro. Die Prämie wird vom Land Hessen finanziert. 16 Mit der Einführung der Anerkennungsprämie unterstreicht die Landesregierung ihre Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte und stellt zugleich sicher, dass alle Feuerwehrangehörigen gleich behandelt werden - unabhängig davon, ob sie in einer finanzstarken oder finanzschwachen Kommune tätig sind. Mit dieser Anerkennungsprämie hat Hessen Neuland betreten. Nirgends sonst gibt es eine solche Anerkennung für langjährige Verdienste im Einsatz. 2.3.3 Hessische Einsatzkräfte starten in ein neues Funkzeitalter Deutschlandweit wird derzeit eines der größten Infrastruktur-Projekte umgesetzt: Die Einführung der modernen Digitalfunktechnik für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die neue Technik ist ein Schritt in das nächste Funkzeitalter: Zum einen wird die Kommunikation der Gefahrenabwehrbehörden abhörsicher und zum anderen ermöglicht sie einen effizienteren Informationsaustausch zwischen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Der Netzaufbau in Hessen hat in den letzten Jahren sehr gute Fortschritte gemacht. Etwa 90 Prozent der Basisstationen wurden bereits gebaut. Aktuell sind rund 80 Prozent der Landesfläche funktechnisch ausgeleuchtet. Seit Juni 2012 nehmen die südhessischen Landkreise Bergstraße, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Frankfurt, Groß-Gerau, Odenwaldkreis, Hoch-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach Stadt und Land, Wetteraukreis und Wiesbaden am Testbetrieb der Anwender teil und leisten damit einen kontinuierlichen Beitrag zur Verbesserung der neuen Funktechnik. Bis 2013 soll das Digitalfunkprojekt in Hessen abgeschlossen sein. Hessen erfüllt den von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorgegeben Plan vollständig, und ist in einigen Bereichen weiter als ursprünglich geplant. Der Ausbau des Digitalfunknetzes erfolgt bundesweit, so dass eine Verständigung über weite Distanzen möglich sein wird und im Katastrophenfall eine koordinierte Kommunikation stattfinden kann. Um die rund 80.000 Personen, die von der Einführung des Digitalfunks betroffen sind, mit der neuen Technik vertraut zu machen, wurde von der Polizeiakademie Baden-Württemberg, der hessischen Polizeiakademie und der hessischen Landesfeuerwehrschule auch ein „E-Learning“Modul entwickelt. 2.3.4 Feuerwehrführerschein eingeführt Mit der neuen Hessischen Fahrberechtigungsverordnung (HFbV) vom 16. Februar 2012 hat die Landesregierung einen bedeutenden Beitrag dazu geleistet, um Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft hessischer Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu verhindern. Da viele ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen, muss jüngeres Personal nachrücken, damit kein gravierendes Nachwuchsproblem entsteht. Viele der jungen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verfügen jedoch nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, um moderne Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Zudem ist der Erwerb eines LKW-Führerscheins für junge Menschen mit einem erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Um praxisnah und unbürokratisch Abhilfe zu leisten, hat die Hessische Landesregierung mit der neuen HFbV die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit genügend Fahrerinnen und Fahrer für Lösch- und Hilfseinsätze zur Verfügung stehen. Zum Erlass der HFbV war die Landesregierung durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt, 17 das seinerseits auf einen Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2011 zurückgeht, der unter anderem von Hessen mitinitiiert wurde. In der neuen HFbV wird der bisherige Bereich der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen, auf Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ausgedehnt (große Fahrberechtigung). Dies bedeutet, dass auch für die schwereren Fahrzeuge eine Einweisung und Prüfung durch feuerwehroder organisationseigenes Personal ermöglicht wird. Alternativ können dies auch Fahrschulen zu den gleichen Konditionen übernehmen. Die Entscheidung hierüber obliegt den Gemeinden als den Trägern der Feuerwehren und den Organisationen. Bereits mit der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung von 7. Juni 2010 hatte die Hessische Landesregierung die rechtliche Basis zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 4,75 Tonnen (kleine Fahrberechtigung) geschaffen. Ermächtigungsgrundlage hierfür war das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, dem ein von Hessen mitinitiierter Bundesratsbeschluss vom 9. Juli 2010 zugrunde lag. 2.3.5 Gefahrenabwehrkonzept Bundeswasserstraßen: Hilfeleistungs-Löschboot „Hecht“ sichert Abschnitt der Bundeswasserstraße Rhein Die letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht nur auf Straßen, sondern auch auf dem Wasser Unfälle mit weitreichenden Folgen passieren können. Besonders wichtig sind hier natürlich die Bundeswasserstraßen Rhein und Main. Deshalb hat das Land Hessen in Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz ein gemeinsames Gefahrenabwehrkonzept für diese Bundeswasserstraßen entwickelt, das die Stationierung mehrerer Hilfeleistungs-Löschboote (HLB) an den umliegenden Bundeswasserstraßen vorsieht. In einem ersten Schritt zur Umsetzung des Konzepts wurde in Hessen der erste Feuerwehrschiff „HLB Hecht“ Prototyp eines HLB gebaut. Das HLB wurde im Sinne © HMdIuS des Gefahrenabwehrkonzepts für Menschenrettung, Brandbekämpfung und Hilfsleistungseinsätze auf dem Wasser konzipiert. Das gebaute Hilfeleistungs-Löschboot mit dem Namen „Hecht“ liegt nun einsatzbereit am Standort Gernsheim und ist für einen Rheinabschnitt zuständig. 1,2 Millionen Euro wurden in diesen Prototypen investiert. Zur weiteren Umsetzung des Gefahrenabwehrkonzeptes für die Bundeswasserstrassen Rhein und Main ist beabsichtigt, für die Sicherheit ein weiteres Hilfeleistungs-Löschboot auf einen Mainabschnitt zwischen Frankfurt und der hessisch-bayrischen Landesgrenze zu stationieren. Dieses wird durch die Stadt Hanau beschafft und betrieben und vom Land Hessen finanziell gefördert. Wichtig für einen koordinierten Einsatz in einem Unglücksfall ist die Zusammenarbeit aller Behörden. Diese wird kontinuierlich verbessert und intensiviert durch eine stärkere Vernetzung der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes. Nicht zuletzt schafft hier auch der Digitalfunk neue Möglichkeiten. 18 2.3.6 Lebenswichtige Ausbildung in zeitgemäßem Gebäude: Modernisierung und Umbau der Hessischen Landesfeuerwehrschule fast abgeschlossen Feuerwehrangehörige müssen zum einen gut ausgebildet sein, um bei Brandeinsätzen effektiv helfen zu können, zum anderen aber auch in der Lage sein, sich selbst zu schützen. Den wichtigsten Beitrag hierzu leistet die Hessische Landesfeuerwehrschule in Kassel. Hier werden alle Freiwilligen Feuerwehrangehörigen in Hessen kostenlos und kompetent in den verschiedensten Lehrgangsarten aus- und fortgebildet. Mit einer Kapazität von 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die wie in einem Hotelbetrieb untergebracht und verpflegt werden können, gehört die Hessische Landesfeuerwehrschule zu den größten Feuerwehrschulen in Deutschland. Die bisher noch vorhandenen 60 Doppelzimmer, mit Sanitäranlagen auf den Fluren, sind nicht mehr zeitgemäß. Sie werden nun zu Einzelzimmern mit integrierten Duschbädern umgebaut. Zugleich wird das Gebäude um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Somit können ab 2014 alle Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer in Einzelzimmern untergebracht werden. Das Land Hessen investiert für den Umbau und die Erweiterung der Hessischen Landesfeuerwehrschule rund 6,6 Millionen Euro am Standort Kassel. 2.3.7 Hessen erstes Bundesland mit FSJ bei der Feuerwehr Mit einem Pilotprojekt startete im September 2008 das bundesweit erste Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bei der Feuerwehr mit fünf jungen Menschen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Seit September 2010 besteht an verschiedenen Standorten in ganz Hessen die Möglichkeit, ein FSJ bei der Freiwilligen Feuerwehr abzuleisten. Junge Menschen erfahren so ein Stück Lebenswirklichkeit, indem sie die Tätigkeiten und Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr näher kennenlernen. Zur Vertiefung der neuen Erfahrungen und Kenntnisse nehmen alle Teilnehmer an fünf Bildungswochen des Landesfeuerwehrverbandes teil, der seit 2010 in Hessen als Träger des FSJ anerkannt ist. Im derzeit noch laufenden, dritten FSJ-Jahrgang engagieren sich insgesamt 24 Frauen und Männer bei den Feuerwehren in Hessen. Feuerwehrnachwuchs rettet Eulennachwuchs © M. Schmidt Das Land Hessen ist das erste Bundesland, in dem ein FSJ bei der Feuerwehr ermöglicht wurde. Die ersten beiden Pilotjahre wurden vom Land Hessen mit insgesamt 100.000 Euro gefördert. Darüber hinaus erhielt der Landesfeuerwehrverband eine Anschubfinanzierung für das FSJ in eigener Regie. 2.3.8 Katastrophenschutz in Hessen umfassend und modern ausgestattet Der Hessische Katastrophenschutz ist aufgestellt und ausgestattet wie nie zuvor. Die Hessische Landesregierung hat den Katastrophenschutz in einer – auch im Ländervergleich beispielhaften – Kraftanstrengung im Rahmen der Ausstattungsoffensive mit modernsten Einsatzmitteln ausgestattet. Die Zahl der Landesfahrzeuge im Katastrophenschutz konnte auf über 500 erhöht und damit nahezu verdoppelt werden. Hierfür wurden seit dem Jahr 2008 über 25 Millionen Euro bereitgestellt. Der Hessische Katastrophenschutz verfügt nunmehr über die umfassendste und modernste Ausstattung seiner Geschichte. Hessenweit verfolgen über 23.300 ehrenamtliche 19 Helferinnen und Helfer in mehr als 680 Einheiten ein Ziel: Menschen in Not schnell und kompetent Hilfe zu leisten. Grundlage für ihr Handeln ist das zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzte, landesweit gültige Katastrophenschutzkonzept, das die Aufstellung und Ausbildung der Katastrophenschutz-Einheiten ebenso regelt wie deren Aufgaben und die Unterhaltung durch das Land. Umfangreiche Sonderschutzplanungen ergänzen dieses Grundkonzept und ermöglichen aktuelle Schwerpunktsetzungen. Hier ist beispielweise eine Rahmenempfehlung für die Einsatzplanung bei einem langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall in der Vorbereitung. Zum Schutz kritischer Infrastrukturen bei einem solchen Stromausfall wurden in einer bundesweit beachteten Beschaffungsaktion im Jahr 2012 insgesamt 27 Notstrom-Großaggregate in einem Gesamtwert von 3,2 Millionen Euro beschafft und flächendeckend stationiert. 2.4. Justiz 2.4.1 Strafverfolgungsstatistik 2012: Zahl der Verurteilungen rückläufig Justiz in Hessen: Staatsanwaltschaften arbeiten zuverlässig und gewissenhaft © Livestockimages/fotolia.com Die Kriminalität in Hessen geht zurück: Die Zahl der Verurteilungen in Strafverfahren im Jahre 2012 war in Hessen erneut leicht rückläufig. Bei Betrachtung der längerfristigen Entwicklung ergibt sich, dass die Zahl der Verurteilungen von 2005 bis 2012 um insgesamt 9,4 Prozent zurückgegangen ist - die Menschen in Hessen können sich so sicher fühlen, wie nie zuvor. Die Quote der Freisprüche betrug 2012 1,8 Prozent von insgesamt 61.358 Aburteilungen. Diese geringe Quote entspricht dem Niveau der Vorjahre und ist ein Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaften in Hessen sehr gewissenhaft arbeiten und nur dann Anklage erheben, wenn kriminelles Fehlverhalten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2012 ist in Hessen die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht gegenüber dem Vorjahr erneut signifikant um 7,6 Prozent gesunken. Damit ist der im Jahr 2010 beobachtete Anstieg dieser Verurteilungen eine bloße Episode geblieben. Insgesamt mussten 6.518 Täter unter 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, das ist die niedrigste Anzahl von Verurteilungen seit dem Jahr 2005. Erwähnenswert ist auch, dass die Anzahl der jugendlichen Verurteilten (zwischen 14 und 18 Jahren) besonders stark, nämlich um 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, gesunken ist. Gerade innerhalb der jüngsten Gruppe der strafmündigen Täter mussten also wesentlich weniger Verurteilungen als im Vorjahr ausgesprochen werden. Die mit Abstand häufigsten Anklageerhebungen zum Jugendrichter erfolgten 2012 hessenweit durchschnittlich nur etwa sechs Wochen nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften in Hessen wurde in den letzten fünf Jahren kontinuierlich verstärkt. Während im Jahr 2008 364 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen ihren Dienst versahen, wurde diese Zahl im Jahr 2009 auf 386 und ab 2010 auf 388 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhöht. Sie hat damit einen neuen Höchststand erreicht. 20 Sicherheit an Gerichten verbessert Zum Selbstverständnis der Gerichte gehört Öffentlichkeit und Transparenz: Gerichtsgebäude und Einrichtungen der Staatsanwaltschaften werden daher grundsätzlich offen gestaltet und sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig gilt es aber, Rechtssuchende und Mitarbeiter der Justiz effektiv vor Gefahren zu schützen. Durch ein neues Sicherheitskonzept wird die Sicherheit in den hessischen Gerichten weiter erhöht: Jeder Gerichtsstandort – auch kleinere Gerichte – wurde daher oder wird aktuell mit Detektorrahmen und Handsonden ausgestattet, zusätzlich wird das Personal in der Handhabung geschult und erforderlichenfalls verstärkt. 2.4.2 Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten: Steuerhinterziehung erfolgreich bekämpft Dem mit ein bis zwei Prozent relativ geringen Anteil von Wirtschaftsstrafverfahren stehen wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe gegenüber. Die Landesregierung hat als Reaktion darauf im August 2010 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen am Finanzplatz Frankfurt am Main eingerichtet. Insgesamt 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus acht Abteilungen und einer Wirtschaftsprüfgruppe bearbeiten in einem professionellen Umfeld ausschließlich Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa Finanz- und Kapitalmarktdelikte, Urheber- und Markenrechtsverstöße oder Korruptions- und Wettbewerbsdelikte. Durch die Bündelung von Spezialkenntnissen unter einem Dach können die teils hochkomplexen Verfahren in diesem Bereich professionell und konzentriert bearbeitet werden. Insbesondere zur Verfolgung von Steuerhinterziehung arbeitet die Schwerpunktstaatsanwaltschaft effektiv und erfolgreich mit der Steuerfahndung sowie den übrigen Finanz- und Polizeibehörden zusammen. Die Ermittlungen der hessischen Steuerfahndungsstellen, in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll, haben im Jahr 2012 zu einem äußerst bemerkenswerten Mehrergebnis geführt. Insgesamt konnten 2012 gut eine Milliarde Euro an Mehrsteuern rechtskräftig festgesetzt werden, fast das Zehnfache der Jahre bis 2010. Allein im Jahre 2012 wurden bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft 497 neue Steuerstrafverfahren registriert. Im Zeitraum von 2009 bis 2012 wurde zudem in 113 Steuerstrafverfahren Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer erhoben, beispielweise wegen der besonderen Bedeutung des Falles oder einer vier Jahre übersteigenden Straferwartung. Neben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft bearbeitet auch eine „Eingreifreserve“ der Generalstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafsachen. Beispielsweise wird dort ein Verfahrenskomplex zur Umsatzsteuerhinterziehung beim Handel mit CO2-Emissionszertifikaten bearbeitet, dem Steuerhinterziehungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich zu Grunde liegen. In ersten Urteilen gegen insgesamt sieben Beschuldigte wurden rechtskräftige Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie sieben Jahren und zehn Monaten verhängt. Die Ermittlungen gegen mehr als 100 weitere Beschuldigte dauern noch an. 21 2.4.3 Deutschlandweit einmalige Ermittlungseinheit bekämpft Internetkriminalität Mit der „Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ (ZIT) verfügt das Land Hessen seit Januar 2010 über die bundesweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft, die ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten, die im oder mittels Internet begangen werden, eingesetzt wird. Zusammen mit den Internet-Fachkommissariaten der hessischen Polizei gehen Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Kriminelle im Netz vor. Zugleich stehen die Netzexperten den hessischen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln das notwendige „Know-how“ für eine effektive Verbrechensbekämpfung im Web 2.0. Das zuerst in Hessen eingeführte Konzept bündelt somit die Erfahrung aus der eigenen operativen Ermittlungstätigkeit mit Aufgaben der Weiterbildung und Grundlagenarbeit. Darüber hinaus ist die ZIT, die als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihren Sitz in Gießen hat, die Eilstaatsanwaltschaft für Internetverfahren des Bundeskriminalamtes bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit. 2.4.4 Sicherheitsmanagement für Sexualstraftäter: Hilfe durch Kontrolle Bei Haftentlassungen von Sexualstraftätern stehen die Sicherheitsbehörden regelmäßig vor der schwierigen Aufgabe, zum einen die Bevölkerung vor möglichen neuen Straftaten zu schützen, zum anderen das rechtsstaatliche Ziel der Wiedereingliederung nach Strafverbüßung zu berücksichtigen. Daher hat die Hessische Landesregierung das Modellprojekt „Sicherheitsmanagement“ eingeführt. 778 Verurteilte werden durch die Sicherheitsmanager betreut und 87 Gefangene werden bereits in der Haftzeit auf eine Entlassung vorbereitet (Stand: Dezember 2012). Der Grundgedanke des Projekts lautet „Hilfe durch Kontrolle“. Die Probanden werden intensiv auf der Grundlage einer individuellen Risikoeinschätzung betreut und überwacht. Bei Risikoprobanden erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden. Informationen zum Wohnsitz oder Fingerabdrücke sowie aktuelle Fotos und DNA-Daten werden vor der Entlassung in einer Datenbank der Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) des Hessischen Landeskriminalamtes gespeichert. In dem Projekt „Sicherheitsmanagement“ arbeiten inzwischen 29 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer (Stand: Dezember 2012), die sich durch Fortbildungen für diese anspruchsvolle Aufgabe qualifizieren mussten. Das Projekt ist im Bereich der Bewährungshilfe deutschlandweit einzigartig. Zudem werden alle aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäter sowie diejenigen Verurteilten, bei denen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet ist, durch das Sicherheitsmanagement betreut und überwacht. 2.4.5 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung umgesetzt Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sowie des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung standen Bund und Länder vor großen Herausforderungen. Die Karlsruher Richter haben mit ihrem Urteil im Mai 2011 einen engen Rahmen vorgegeben, in dem die Sicherungsverwahrung künftig stattfinden kann; dies gilt auch für 22 die Praxis des Vollzugs. Derzeit befinden sich in Hessen insgesamt 46 Personen in Sicherungsverwahrung, davon 44 Männer und zwei Frauen. Durch den Umbau eines eigenständigen Gebäudes in der JVA „Schwalmstadt“ für die Sicherungsverwahrten und durch zusätzliches Personal wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Hessen Rechnung getragen. Die Hessische Landesregierung hat sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, mit anderen Bundesländern zusammenzuarbeiten. Dies ist effizient und spart Steuergelder. Im Dezember 2012 wurde ein Staatsvertrag mit Thüringen unterzeichnet. Zum Vorteil beider Länder werden Sicherungsverwahrte aus Thüringen künftig ebenfalls in Hessen untergebracht, Thüringen beteiligt sich im Gegenzug an den entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat die Landesregierung frühzeitig ein Hessisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz auf den Weg gebracht, dem schon in der Landtagsanhörung im November 2012 großes Expertenlob zuteilwurde. Der Hessische Landtag hat das Gesetz Ende Februar 2013 verabschiedet. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung und kann fristgemäß am 1. Juni 2013 in Kraft treten. 2.4.6 Jugendliche Straftäter in Hessen im besonderen Blickfeld Keinen straffällig gewordenen Jugendlichen aufgeben, niemanden zurücklassen – dieses Motto liegt der Politik der Landesregierung beim Thema Jugendstrafvollzug zugrunde. Den Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Hessen gebührt großer Dank für die engagierte Arbeit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Bildung gelegt, denn häufige Ursache für Straftaten ist die mangelnde Schul- oder Berufsausbildung und damit einhergehende Perspektivlosigkeit. Im Jahr 2011 nahmen die 426 jungen männlichen Strafgefangenen in Hessen an 914 Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung teil – von Einzelkursen wie Deutsch, EDV oder Maschinenschreiben bis hin zu Schul- oder Berufsabschlüssen. Innerhalb der Gefängnismauern können die Heranwachsenden aus einem breiten Berufsausbildungsangebot wählen: Bäcker, Koch, Elektriker oder Tischler sind nur einige Beispiele. Flankiert werden die pädagogischen Maßnahmen durch ein umfassendes Behandlungsangebot: Antiaggressionstraining, sogenannte „Coolnessprogramme“, Familientherapie oder suchttherapeutische Maßnahmen stehen den Insassen zur Verfügung. Auch Sport spielt eine wichtige Rolle, da die planmäßige körperliche Betätigung vielen Jugendlichen hilft, nach der Entlassung ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Neuordnung des Jugendarrests in Hessen abgeschlossen Im Januar 2013 eröffnete Justizminister Jörg-Uwe Hahn den Neubau der Jugendarrestanstalt in Gelnhausen. Die bisherige Arrestanstalt hatte dort 50 Plätze, mit dem Neubau wird sie um 24 auf insgesamt 74 Plätze erweitert. Parallel zum Neubau der neuen Arrestplätze wurde die Außenumwehrung der Justizvollzugsanstalt erneuert. Nach der Eröffnung in Gelnhausen wurde die Jugendarrestanstalt in Friedberg geschlossen, die Mitarbeiter wechselten einvernehmlich in umliegenden Justizvollzugsanstalten. Durch die Schließung in Friedberg stehen der Jugendarrestanstalt „Gelnhausen“ nun 9,5 zusätzliche Stellen 23 zur Verfügung: Sie wird künftig insgesamt 30 Mitarbeiter haben, die intensiv mit den Jugendlichen arbeiten. 2.4.7 Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt eröffnet Mit der Einrichtung der Häuser des Jugendrechts in Wiesbaden und Frankfurt am Main- Höchst hat die Hessische Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode umgesetzt. Unter einem Dach arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe mit einem gemeinsamen Ziel: Jugendkriminalität schnell und effektiv zu bekämpfen. Diesem Modell liegt die Erkenntnis zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf kriminelles Verhalten junger Menschen teilweise nicht abgestimmt und mit zu großem zeitlichen Verzug erfolgen. Daher setzen die Mitarbeiter der Häuser des Jugendrechts bereits an der Schwelle zur Kriminalität an und versuchen Jugendliche und Heranwachsende durch einen verstärkten präventiven Ansatz zu erreichen. Bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten wird mit unmittelbar einsetzenden und individuell ausgerichteten Maßnahmen reagiert, um die jungen Menschen vor einem weiteren Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Große Bedeutung kommt der Vernetzung mit weiteren Kooperationspartnern, wie etwa freien Trägern sowie den Präventionsräten der Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie der Stärkung der Präventionsarbeit vor Ort zu. Die Vorbereitungen für ein drittes hessisches Haus des Jugendrechts im Norden von Frankfurt am Main haben bereits begonnen. 2.4.8 Erfolgsprojekt „Elektronische Fußfessel“ Als die Hessische Landesregierung vor nunmehr 13 Jahren die „Elektronische Fußfessel“ einführte, befürchteten manche – zu Unrecht – den Beginn des Überwachungsstaats. Seitdem wird die Elektronische Fußfessel erfolgreich im Rahmen eines sozialpädagogischen Konzepts zur engmaschigen Überwachung von Straftätern mit dem Ziel der Vermeidung von Haftverbüßungen eingesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass die besonders intensive technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Lebensführung der Probanden hat. Vor dem Hintergrund, dass die Zielgruppe des hessischen Modelprojekts vor allem besonders unzuverlässige Personen sind, die nie gelernt haben, ein strukturiertes Leben zu führen, ist die Abbruchquote von etwa zehn Prozent äußerst gering. Mittlerweile haben mehr als 1.100 Personen an dem Projekt teilgenommen. In etwa 70 Prozent der Fälle erfolgt eine Aufnahme der Probanden in das Projekt als letzte Chance vor Widerruf der Bewährung oder Versagung der Bewährung von vorneherein. Der Kostenvergleich zeigt, dass die Fußfessel weitere Vorteile mit sich bringt: 2012 beliefen sich die Kosten für einen Fußfesseltag auf 29,93 Euro, während ein Hafttag circa 96 Euro betrug. 24 2.4.9 Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) – Hessisches Angebot wird bundesweit angenommen Bei der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird moderne Technik eingesetzt © HMdJIE Aufgrund der hessischen Erfahrungen mit der „Elektronischen Fußfessel“ hat der Bundesgesetzgeber im Jahre 2011 im Zuge der Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausdrücklich als Maßnahme der Führungsaufsicht in § 68b StGB aufgenommen, wobei sich diese neue Maßnahme in einigen Punkten erheblich von dem hessischen Modellprojekt unterscheidet. Letzteres richtet sich maßgeblich an unzuverlässige Personen, die im Bereich der niederen bis mittleren Kriminalität auffällig geworden sind - dabei handelt es sich zumeist um Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung betrifft dagegen einen potenziell deutlich gefährlicheren Personenkreis, insbesondere rückfallgefährdete Sexualund Gewaltstraftäter. Zur Erfüllung dieser Aufgabe bedient sich Hessen erneut seines technischen Dienstleisters, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Weil Hessen zudem das einzige Bundesland ist, das über langjährige Erfahrungen mit der Elektronischen Fußfessel verfügt, hat es den anderen Bundesländern eine Kooperation sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht angeboten. Hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und allen übrigen 25 Bundesländern abgeschlossen, um letzteren die technische Umsetzung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch Nutzung der HZD als technischen Dienstleister zu ermöglichen. Zur Gewährleistung der fachlichen Überwachung als hoheitlicher Aufgabe haben Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag abgeschlossen, der am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist und die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zum Gegenstand hat. Alle übrigen Bundesländer sind dem Staatsvertrag beigetreten, so dass von Bad Vilbel aus – dem Sitz der GÜL – bundesweit alle Probanden überwacht werden, die der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterliegen. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie aus innovativer Justizpolitik ein echter Standortfaktor werden kann. 2.4.10 Hessische Vollzugsgesetze bilden die Grundlage für einen sicheren und modernen Justizvollzug Nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Vollzuges vom Bund auf die Länder stand die Landesregierung vor der Aufgabe, im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs und der Untersuchungshaft die landesgesetzlichen Grundlagen für einen modernen Vollzug zu schaffen. Das Hessische Strafvollzugsgesetz und das Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz traten zum 1. November 2010 in Kraft. Im Bereich der Strafhaft wird dadurch wichtigen Zielen des Vollzugs angemessen Rechnung getragen: Einerseits gewährleistet das Gesetz die Sicherheit der Allgemeinheit, insbesondere durch die Festlegung des geschlossenen Vollzugs als Regelvollzug und die Definition strenger Vorgaben für Vollzugslockerungen. Andererseits fördert es die Resozialisierung von Straftätern, indem es insbesondere die Arbeit als zentrales Element eines resozialisierenden Strafvollzugs in den Vordergrund stellt. Hierzu werden auch die berufliche Qualifizierung und die berufliche Weiterbildung von Straftätern gefördert und die Entlassungsvorbereitung sowie das Übergangsmanagement gestärkt. Im Bereich der Untersuchungshaft trägt das Gesetz dem Ziel der Verfahrenssicherung Rechnung und berücksichtigt die Unschulds-vermutung, die für alle noch nicht rechtskräftig Verurteilten gilt. 2.4.11 Moderne Justizvollzugsanstalten in Hessen Die hessischen Justizvollzugsanstalten sind modern, sicher und kosteneffizient. Oberstes Gebot bei Planung, Bau und Betrieb von Justizvollzugsanstalten ist stets die Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig wird dafür Sorge getragen, dass ausreichend Haftplätze zu modernen, menschlichen Haftbedingungen zur Verfügung stehen. Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung gilt es dabei stets, Steuergelder sparsam zu verwenden und den Justizvollzug möglichst kostengünstig zu gestalten. So wurde zum Ende des Jahres 2009 die Justizvollzuganstalt „Kassel III“ geschlossen. Für die Sanierung der relativ kleinen Haftanstalt (100 Haftplätze) wären unverhältnismäßig hohe Kosten in Höhe von 7,6 Millionen Euro angefallen. Die Schließung wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der betroffenen Anstalten und der Personalvertretungen vorbereitet. Das gesamte Personal wurde an die JVA „Kassel I“ versetzt 26 und von dort aus sozialverträglich auf andere nordhessische Anstalten verteilt. Die Personalumsetzungen auf frei gewordene Stellen in den genannten Anstalten haben 2011 begonnen und werden im Jahr 2013 abgeschlossen. Nach deren Abschluss ergibt sich ein jährliches Einsparvolumen von circa 1,6 Millionen Euro im Personalbereich. Seit 2011 können durch die Schließung der JVA „Kassel III“ zudem jährlich rund 300.000 Euro an Sachmitteln eingespart werden. Neben der wirtschaftlich sinnvollen Schließung alter Anstalten, wurde auch die Modernisierung des Justizvollzugs weiter vorangetrieben: 2011 weihte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn die Justizvollzugsanstalt „Frankfurt am Main I“ ein, die über insgesamt 564 moderne Haftplätze verfügt. Beim Bau wurde größter Wert auf die Sicherheit gelegt: So sind beispielsweise die Mauern aus Stahlbeton gefertigt und bis zu acht Meter hoch. Die gesamte Anstalt (bis auf die Zellen) wird mit Hilfe von 383 Video-Kameras bis in den letzten Winkel überwacht. Gleichzeitig wurden auch die Kosten minimiert: Der Standort zwischen den beiden benachbarten Justizvollzugsanstalten „Frankfurt am Main III“ und „Frankfurt am Main IV“ macht es möglich, die dort vorhandene zentrale Großküche, die Zentralwäscherei sowie das moderne Blockheizkraftwerks mit zu nutzen. Ein medizinisches Zentrum, eine Sporthalle und ein Andachtsraum der neuen JVA kann wiederum von den Nachbaranstalten mit genutzt werden. Insgesamt wird weniger Personal benötigt, als dies bei der Schaffung separater Einrichtungen der Fall wäre. Kosten werden auch in der JVA „Hünfeld“ gesenkt, einer der modernsten Justizvollzugsanstalten Europas. Dort werden durch Teilprivatisierung Einspareffekte von jährlich rund 750.000 Euro erzielt. Hierzu wurde für den Betrieb ab dem 1. Januar 2013 ein neuer Vertrag mit dem privaten Betreiberunternehmen abgeschlossen. Bei der Vergabe ist darauf geachtet worden, dass alle hoheitlichen Aufgaben in staatlicher Hand verbleiben. Dies betrifft insbesondere die Gesamtverantwortung für die Anstalt, alle Vollzugsentscheidungen wie auch die Verantwortung für die Sicherheit. Für die Privatisierung offen sind Dienst- und Serviceleistungen ohne Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen, wie zum Beispiel die Reinigung und Instandhaltung der Anstalt, der Betrieb der Küche oder die medizinische Versorgung. 2.4.12 Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz Auch das Justizressort sieht sich der hessischen Schuldenbremse und der des Bundes verpflichtet. Um Einsparpotentiale im Bereich der hessischen Justiz zu identifizieren, wurde Mitte 2009 das Projekt „Konsolidierung und Kompensation“ (KuK) ins Leben gerufen. Bereits in den Jahren 2003 und 2005 hatte der Landesrechnungshof strukturelle Maßnahmen empfohlen. Bei der Umsetzung lautet die oberste Prämisse „verantwortungsvolles und intelligentes Sparen“, während gleichzeitig der Erhalt des hohen Leistungs- und Qualitätsniveaus gesichert bleiben muss. Zu diesem Zweck sind auch einige Gerichtsstandorte geschlossen oder zusammengelegt worden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden insbesondere wegen der „Kleinststandorte“ mit weniger als elf Bediensteten sehr hohe Arbeitsplatzkosten. Das Justizministerium hat einen innovativen und kooperativen Weg eingeschlagen: Im Rahmen eines „Kontraktes“ zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa und dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie den Personalvertretungen, wurde die Reduzierung der Standorte von zwölf auf sieben beschlossen und bis zum 1. Januar 2012 durchgeführt. Damit werden umfangreiche Kosteneinsparungen erreicht, ohne dass der Zugang zu oder die Qualität von richterlichen Entscheidungen leidet. 27 Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs berücksichtigt Auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurden fünf kleinere Amtsgerichte, die in örtlicher Nähe zu einem größeren Amtsgericht angesiedelt sind, sowie zwei Zweigstellen geschlossen. Derart kleine Amtsgerichte sind nach einer Bewertung des Hessischen Landesrechnungshofs als grundsätzlich ineffizient anzusehen, weil sie verhältnismäßig hohe Betriebskosten verursachen und personalwirtschaftlich, beispielsweise im Vertretungsfall bei Krankheit oder Urlaub, schwierig zu handhaben sind. Dies gilt umso mehr für Zweigstellen, die in der Regel noch kleiner als „Kleinststandorte“ und daher organisatorisch sehr aufwendig sind. Aus diesem Grund empfahl der Hessische Rechnungshof bereits im Jahr 2000 die „Auflösung der Zweigstellen, da die Kosten hierfür außer Verhältnis zum Umfang der Inanspruchnahme durch Rechtsuchende stehen“. Insgesamt wurde die Zahl der Standorte von 46 auf 41 reduziert. Seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde im Rahmen des Projektes „Konsolidierung und Kompensation“ ein Abordnungs- und Versetzungskonzept vorgeschlagen: Im Wege einer „Zielvereinbarung“ zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sowie den Richter-vertretungen wurde vereinbart, dass Einsparungen durch Versetzungen oder Abordnungen in andere Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zu erbringen sind. Dies wurde seit Juni 2010 konsequent umgesetzt. 2.4.13 Modernisierung der Justiz konsequent vorangetrieben: „E-Justice-Rat“ übernommen und Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs weiter vorangetrieben Hessen schreitet weiter tatkräftig voran auf dem Weg zur vollelektronischen Akte und zum papierlosen Gerichtssaal. Der Staatssekretär im Hessischen Justizministerium, Dr. Rudolf Kriszeleit, hat den Vorsitz des neugeschaffenen „E-Justice-Rates“ und Hessen den Vorsitz der Bund-Länder-Kommission (BLK) für Informationstechnik übernommen. Die BLK koordiniert unter Beteiligung aller Bundesländer und des Bundes die „E-Justice“-Aktivitäten in Deutschland. Der von Hessen mitinitiierte Gesetzentwurf „Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz“ wurde sowohl von der Justizministerkonferenz, die 2012 von Hessen durchgeführt wurde, als auch im Bundesrat beschlossen. Der Entwurf trifft nun voraussichtlich im März 2013 mit dem Alternativentwurf des Bundesministeriums der Justiz im Bundestag zusammen. Der elektronische Zugang zur Justiz soll durch entsprechende bundeseinheitliche Regelungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) und den anderen Verfahrensordnungen erweitert werden. Damit Rechtsanwälte für gerichtliche Zustellungen elektronisch erreichbar sind, wird durch eine Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung das elektronische Anwaltspostfach auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf hat erfreulicherweise in wesentlichen Punkten die geäußerte Kritik der Länder aufgenommen und sich dem Bundesratsentwurf nochmals angenähert. Somit kann der Gesetzentwurf der Bundesregierung von den Ländern nun im Wesentlichen mitgetragen werden. 28 Hessen ist weiterhin mit innovativen IT-Projekten aktiv Nur wenn die Justizverwaltungen mit den Entwicklungen der Technologie Schritt halten, können sie effizient und bürgerfreundlich arbeiten. Teilweise laufen in Hessen bereits ganze Verfahren, etwa im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, durchgängig elektronisch ab. Hessen ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - derzeit bei den Amtsgerichten Kassel, Limburg (Zweigstelle Hadamar) und Frankfurt - in vollständig elektronisch abgewickelt werden: Von der Bußgeldbehörde nach Einspruch des Betroffenen über die Staatsanwaltschaft bis hin zum gerichtlichen Urteil. Dieses erfolgreiche Verfahren soll in den Jahren 2013/2014 in Hessen flächendeckend eingeführt werden. Der beim Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt im Dezember 2012 gestartete elektronische Rechtsverkehr ist ein weiteres Erfolgsmodell. Nunmehr können in allen hessischen Sozialgerichten Prozessbeteiligte mit einem sogenannten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) durchgehend elektronisch mit dem Gericht kommunizieren. Das bedeutet, dass sie ihre Klageschrift wie auch den übrigen Schriftverkehr auf diesem Wege versenden können und Schriftsätze auch vom Gericht elektronisch übersandt werden. Diese elektronische Kommunikation über das EGVP ist für die Prozessbeteiligten kostenfrei, verschlüsselt und rechtssicher. Zugleich vereinfacht die Nutzung der elektronischen Dokumente die richterliche Arbeit nachhaltig. Vorreiter ist Hessen auch, wenn es um den Einsatz von Videokonferenztechnik in gerichtlichen Verfahren geht. Damit können zum Beispiel Zeugen vernommen werden, ohne dass sie lange Anfahrtswege zu den verhandelnden Gerichten in Kauf nehmen müssen. Eine von Hessen angestoßene Bundesratsinitiative, die die Nutzung der Videokonferenztechnik durch die Änderung gesetzlicher Normen fördern will, wurde im Februar 2013 vom Deutschen Bundestag bestätigt. Neben einem Bündel von Einzelregelungen wird danach die Entscheidung, ob Videokonferenztechnik zum Einsatz kommen soll, dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts überlassen. Bisher müssen alle Parteien zustimmen. Hessen verspricht sich von dieser Gesetzesänderung den Durchbruch für diese noch recht neue Technologie. Bürgernah und serviceorientiert: Zahlungsvorgänge im Justizwesen „eRechnung“ und „ePayment“ beschleunigen Ein weiteres Beispiel ist das Projekt „eRechnung“: Seit Beginn des Projekts im Jahre 2010 wurden insgesamt rund 138.000 Rechnungen bis Ende Dezember 2012 elektronisch versandt. Im Jahr 2012 sind erstmals flächendeckend von allen hessischen Land- und Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main elektronische Rechnungen versandt worden. Im Jahr 2013 werden diese Aktivitäten auf die Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichte sowie das Hessische Finanzgericht und die Staatsanwaltschaften ausgeweitet. Dadurch wird einen Versand von deutlich mehr als 100.000 elektronischen Rechnungen im Jahr erreicht. Gleichzeit ist es dank „ePayment“ möglich geworden, alle neuen Kostenrechnungen der Gerichte über das Internet zu bezahlen. Damit können alle Rechnungsempfänger der hessischen Justiz ihre Rechnungen unkompliziert und zeitsparend über das Internet begleichen. Die elektronische Zahlung von Gerichts- und Verfahrensgebühren ist unter folgender Internetadresse möglich: http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=8a9cd8d77148203bc790dcc9dfc9fc2e. 29 2.4.14 Hessischer Vorsitz bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2012 Im Jahr 2012 hatte Hessen den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister. Die hessische Justiz ist in vielen Feldern bundesweiter Spitzenreiter – zum Beispiel in den Bereichen der „E-Justice“ und bei der Bekämpfung der Kriminalität im Internet. Deshalb bildeten diese Themen auch die rechtspolitischen Schwerpunkte des Vorsitzes. Bereits zur Frühjahrskonferenz im Juni 2012 wurde auf Vorschlag Hessens beschlossen, dass der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten künftig unter Strafe gestellt werden sollte („Datenhehlerei“). Davon erfasst sind alle Daten, die man gegen den Zugriff Dritter, zum Beispiel mittels PIN oder Passwort, geschützt hat. Wer mit solchen sensiblen Daten, etwa Kreditkartendatenhandel betreibt, soll künftig wie auch in der „analogen“ Welt bestraft werden. Ein Gesetzesentwurf zur Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes wird im Laufe des Jahres 2013 in den Bundesrat eingebracht. Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit Das Internet ist aber nicht nur als potenzieller Tatort im Schnarrenberger und den Kolleginnen und Fokus. Die Nutzergewohnheiten vieler Menschen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Soziale Netzwerke Kollegen der Länder gehören zum Lebensalltag, nicht nur der jüngeren Generation. © HMdJIE Die Ermittlungsbehörden sollten die neuen technischen Möglichkeiten deshalb auch zur Verbrechensbekämpfung nutzen können. Auf Vorschlag Hessens hat die Justizministerkonferenz deshalb im Herbst beschlossen, Öffentlichkeitsfahndungen via sozialen Netzwerken („Facebook-Fahndung“) als Mittel der Verbrechensaufklärung zu prüfen. Dabei war für Hessen besonders wichtig, zugleich auf den Datenschutz zu achten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser- Viele rechtspolitische Themen werden von Europa vorgegeben. Der Vorsitz der Justizministerkonferenz wurde deshalb auch dazu genutzt, wichtige europäische Vorhaben rechtspolitisch zu begleiten. Im Rahmen einer umfangreichen Anhörung wurde am 24. Mai 2012 mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Politik über den Vorschlag eines „Gemeinsamen europäischen Kaufrechts“ beraten. Unter anderem nahmen die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding an der Anhörung teil. Die Ergebnisse wurden in einem wissenschaftlichen Tagungsband festgehalten. Ein besonderes Anliegen des Vorsitzlandes Hessen war es, die Modernisierung der Justiz voranzutreiben. So wurde unter Federführung Hessens die Justizministerkonferenz dazu genutzt, einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Thema „E-Justice“ zu verabschieden. Weitere rechtspolitische Themen des Vorsitzes waren die Reform des § 174 StGB (Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener), die Umgestaltung des § 238 StGB (Stalking) sowie die Ausstattung der nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Sämtliche Beschlüsse finden Sie unter: http://www.hmdj.hessen.de/irj/HMdJ_Internet?cid=2aa8bf4c6ebad8c5ed7cf4ab22f53429. 30 Aktuelle Informationen und Auskünfte zur Arbeit der Hessischen Landesregierung erhalten Sie: Im Internet: www.hessen.de oder wenden Sie sich per Mail: poststelle@stk.hessen.de per Telefon: montags bis freitags von 8.00–17.00 Uhr, landesweit zum Citytarif oder per Post: Hessische Staatskanzlei Abteilung Information Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden an uns. Impressum Herausgeber: Hessische Staatskanzlei Verantwortlich: Staatssekretär Michael Bußer Sprecher der Landesregierung Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden www.hessen.de Redaktion: Alexander Stephan Artwork Diagramme/Grafiken Nina Faber de.sign Wiesbaden Bildnachweis Deckblatt: (von oben links nach unten rechts) © Staatskanzlei, © ccvision.de, © Deutscher Bundesrat, © Nina Faber de.sign © Nationalpark Kellerwald © HMdIuS Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen. 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