Anzeigenpreisliste Nr. 44 Gültig ab 01. Januar 2015

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Anzeigenpreisliste Nr. 44 Gültig ab 01. Januar 2015
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Anzeigenpreisliste Nr. 44
Gültig ab 01. Januar 2015
Inhalt
1
Titel
19
Anzeigenzeitungen StadtPost
2
Inhalt
20
Anzeigenzeitungen StadtPost
3
Verbreitungsgebiete und Auflagen
21Sonderformate
4Verlagsangaben, Privatpreise
22Sonderformate
5
Anzeigenschluss, Nachlässe
23Sonderformate
6
Technische Angaben
24
Beilagen Abozeitungen
7
Anzeigenpreise - Abozeitungskombinationen
25
Beilagen Abozeitungen
8
Anzeigenpreise - Einzelausgaben und Kombinationen
26
Beilagen Anzeigenzeitungen, allgemein
9
Kombinationsrabatt
27
Beilagen Anzeigenzeitungen, Preise und Belegungsmöglichkeiten
10Stellenmarkt
28
Beilagen Anzeigenzeitungen, Frankfurt
11Stellenmarkt
29
Beilagen Anzeigenzeitungen, Dieburg, Offenbach
12KFZ-Markt
30
Beilagen Anzeigenzeitungen, Taunus
13KFZ-Markt
31
Beilagen Anzeigenzeitungen, Wetterau, Hanau
14Immobilien
32
Beilagen Lieferbedingungen
15Immobilien
33
Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
16
Anzeigenzeitungen EXTRA TIPP
34
Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
17
Anzeigenzeitungen EXTRA TIPP
35
Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
18
Anzeigenzeitungen StadtPost
36
Verlagsbüros, Mediaberater
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Verbreitungsgebiete und Auflagen
Dieburger Anzeiger mit Groß-Zimmerner Lokal Anzeiger
Butzbach
(Ausgabe 37, Seite 7)
Bad Nauheim
Mo., Do. und Sa. - verkaufte Auflage: 4.250
Friedberg
Friedrichsdorf
Reichelsheim
Nidderau
Rosbach
Abozeitungskombi
Oberursel
Bad Homburg
Königstein
(Ausgabe 22, Seite 7)
Offenbach-Post mit Hanau-Post und Langener Zeitung,
Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
verkaufte Auflage laut IVW II/2014:
Montag u. Donnerstag: 40.243 Samstag: 45.962
Niddatal
Bad Vilbel
Eppstein
Eschborn
Heimatzeitungskombi
Main
Flörsheim
(Ausgabe 20, Seite 7)
Offenbach-Post mit allen
Heimatzeitungen in der Wochenmitte
verbreitete Auflage:
Montag bis Freitag: 356.188 Samstag: 363.172
Großkrotzenburg
Hofheim
Mühlheim
F-Bornheim
Wiesbaden
Hanau
Maintal
Frankfurt
Hainburg
Offenbach
F-Sachsenhausen
Flughafen
Frankfurt
HU-Steinheim
Obertshausen
Seligenstadt
Heusenstamm
Dreieich
MörfeldenWalldorf
Babenhausen
Rödermark
Langen
Erzhausen
Eppertshausen
Schaafheim
Münster
Messel
ANZEIGENZEITUNGEN:
(Ausgabe 32, Seite 8)
Aschaffenburg
Dietzenbach
Egelsbach
Dieburger Anzeigenblatt und StadtPost Babenhausen
Mainhausen
Rodgau
Neu-Isenburg
Dieburg
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Darmstadt
Rossdorf
Mittwoch - Druckauflage: 52.730
Reinheim
Otzberg
StadtPost
(Heimatzeitungen in der Wochenmitte, Ausgabe 57, Seite 19)
Verbreitungsgebiet Abozeitungskombi - Ausgabe 22
Druckauflage: 317.210
EXTRA TIPP
Verbreitungsgebiet Heimatzeitungskombi Ausgabe 20 und Stadt Post - Ausgabe 57
Verbreitungsgebiet Ausgabe 32
Verbreitungsgebiet EXTRA TIPP - Ausgabe 24
Verbreitungsgebiet Ausgabe 37
(Anzeigenzeitung am Wochenende, Ausgabe 24G, Seite 16)
Druckauflage: 836.440 (inkl. Wetterauer Wochenpost)
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Verlagsangaben
Verlag:
Dieburger Anzeiger GmbH & Co. KG,
Mühlgasse 3,
64807 Dieburg
Telefon: 06071 82794-0, Telefax: 06071 82794-10
E-Mail: ges.dieburg@da-imnetz.de, www.da-imnetz.de
USt.-ID.-Nr. De11 1743 538,
St.-Nr. 00831200124
Amtsgericht Darmstadt, HRA 31869
Bankverbindungen:
Städtische Sparkasse Offenbach,
BLZ 505 500 20, Konto-Nr. 2 283 832
IBAN: DE 48 5055 0020 0002 2838 32
SWIFT-BIC: HELADEF1OFF
Geschäftsführer:
Daniel Schöningh, Thomas Kühnlein
Zahlungsbedingungen:
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug.
Geschäftsbedingungen:
Anzeigen und Beilagenaufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auf den Seiten 33, 34 und 35 ausgeführt.
Privatanzeigen (nicht rabattfähig):
Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger (Ausgabe 37)
je mm 0,76 Euro inkl. MwSt. für s/w-Anzeigen
Farbzuschläge:
4C = 40%, für Familienanzeigen gelten gesonderte Farbzuschläge. Familienanzeigen
werden automatisch auch im Internet veröffentlicht.
Alle übrigen Ausgaben und Kombinationen:
40% Nachlass auf den jeweiligen Ortspreis zuzüglich MwSt.
Chiffregebühren:
bei Selbstabholung 3,00 Euro; bei Postzusendung 6,00 Euro inkl. MwSt.
Erscheinungsweise:
Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger Mo., Do. und Sa.
Offenbach-Post, Hanau-Post, Langener Zeitung täglich außer Sonntag,
Heimat- und Anzeigenzeitungen 1x wöchentlich Mi. bzw. Do. (siehe S. 19)
EXTRA TIPP 1x wöchentlich Sonntag, Teilauflagen Samstag (siehe S. 16 und17)
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Verlagsangaben
Rubrikenmärkte:
- Immobilien: samstags und dienstags
- KFZ: samstags und dienstags
- Private Kleinanzeigen (MegaMarkt): dienstags
- Stellenmarkt: samstags und dienstags
Ortspreise/Grundpreise:
Ortspreise gelten für Kunden aus Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet im
Direktverkehr. Grundpreise gelten für Kunden außerhalb unseres Verbreitungsgebiets
und Agenturen.
Agenturvergütung:
15% für Anzeigen und Beilagen auf die Grundpreise
Belegversand:
Auf Wunsch erhält der Kunde ab einer Anzeigengröße von 50 mm einen E-Paper-Zugang.
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss:
Dieburger Anzeiger mit Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger (Ausgabe 37) und
Offenbach-Post (Ausgabe 01)
Erscheinungstage Mo.- Fr.: 1 Werktag vor Erscheinen 12.00 Uhr
Sa.: 2 Werktage vor Erscheinen 13.00 Uhr
StadtPost und EXTRA TIPP (siehe Seite 16 bis 20)
2 Werktage vor Erscheinen 12.00 Uhr
StadtPost in den Rubriken Immobilien, KFZ und Stellenmarkt für alle Ausgaben
Mo. 12.00 Uhr
Für Kombinationen gelten die Schlusstermine des zuerst erscheinenden Titels.
Stornierungen sind im Anzeigenteil bis zum Buchungsschluss und im redaktionellen Teil
bis einen Werktag davor möglich und bedürfen der Schriftform.
Beilagenschlusstermine siehe Seite 32
Mindestgröße für gewerbliche Anzeigen:
10 mm - kleinere Anzeigen werden zur Mindestgröße abgerechnet
Nachlässe:
Mengenstaffel:
ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Malstaffel:
ab ab ab 3.000 mm: 5.000 mm: 10.000 mm: 20.000 mm: 30.000 mm: 40.000 mm: 60.000 mm: 80.000 mm: 100.000 mm: 150.000 mm: 5%
10%
15%
20%
21%
22%
23%
24%
25%
Einzelkalkulation
12 Anzeigen: 24 Anzeigen: 52 Anzeigen: 10%
15%
20%
Anzeigen unter 20 mm Gesamtgröße sind nicht rabattfähig.
Für Beilagen ab 500.000 Exemplaren erfolgt Einzelkalkulation.
Das vereinbarte Volumen muss innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden.
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Technische Angaben
Zeitungsseiten-Format (kein Anschnitt möglich):
Vollformat: 350 mm breit x 500 mm hoch
Tabloid/Halbformat: 250 mm breit x 350 mm hoch
Satzspiegel:
Vollformat: 317,25 mm breit x 470 mm hoch
Tabloid/Halbformat: 225,75 mm breit x 322 mm hoch
Panoramaseite: Vollformat: 667,25 mm breit x 470 mm hoch
Tabloid/Halbformat: 470 mm breit x 322 mm hoch
Spaltenzahl:Anzeigen- und Textteil: 7 Spalten, Halbformat: 5 Spalten
Spaltenbreite (Zwischenschlag 3 mm): 1sp =
42,75 mm
2sp =
88,50 mm
3sp =
134,25 mm
4sp =
180,00 mm
5sp = 225,75 mm
6sp = 271,50 mm
7sp = 317,25 mm
Druckverfahren:Rollenoffset Zeitungsdruck (Druckmaschine KBA Anilox Colora)
Rasterweite: 48er-Raster
Grundschrift für Anzeigen: 7 Punkt
Druckreihenfolge: Cyan - Magenta -Yellow - Schwarz
Tonwertumfang für Rasteraufnahmen: Lichtpunkt: 10%; Tiefenpunkt: 85%; eine
Tonwertzunahme von 18% ist bis zum 40%igen Rastertonwert zu
berücksichtigen. Ab einem Rastertonwert von über 40% ist ein Zuwachs mit 22% zu berücksichtigen. Farbaddition für 4c max. 230%.
Format:
Das Dokument der digitalen Anzeige ist in Höhe und Breite im gleichen Format anzulegen, das später auch gedruckt werden soll.
Anzeigenrichtigkeit/Farbwiedergabe/Farbaufbau: Für Farbwiedergabe u.Textinhalte
kann keine Gewährleistung übernommen werden. Computer-Farbsimulationen entsprechen ggf. nicht den gedruckten Farbstandards.
Schmuckfarben werden aus der EURO-Skala aufgebaut. Für die Farbseparation werden die Werte des Farbherstellers verwendet. Geringe
Farbabweichungen sind drucktechnisch bedingt und kein Grund zur
Reklamation. Fordern Sie gegebenenfalls unseren Musterdruck für die
Umsetzung von Schmuckfarben an.
Datenträger: Es können alle gängigen Datenträger verwendet werden.
Digitale Datenanlieferung: Nach den Standardisierungsbestimmungen der IFRA.
Hier: ISO 12647-3
Dateiformate:
EPS und PS (Postscript Level II und III) mit eingebundenen Schriften
oder alternativ in Pfade umgewandelt. PDF (ab Version 1.3), TIFF. Original- /offene Dateien auf Anfrage.
Was Sie noch wissen sollten: EPS: Schriften einbetten oder die Schriften in Kurven
(Pfade, Zeichenwege) umwandeln. Postscript: keine separierten
Postscript-Dateien, alle Schriften einbetten. Keine JPG-Komprimierung,
kein DCS-Format verwenden. PDF-Dateien im Format PDF/X-3:2002
erzeugen oder fordern Sie unsere Distiller Einstellungen an, oder
laden Sie sich die Dateien von unserer Homepage unter:
www.op-online.de/zeitung/mediadaten/index.html
TIFF: Keine LZW-Komprimierung verwenden. Bitte achten Sie auf die
korrekte Schreibweise der verwendeten HKS-Farben, diese muss wie
folgt sein: HKS 08 Z (bitte genau so angeben, mit Leertaste!)
Keine Haarlinien verwenden! Mindestlinienstärke = 0,31 pt
Farbprofil:
ISOnewspaper26v4.icc
Begleitfax:
Zu jeder übermittelten Anzeige ist ein Begleitfax erforderlich (Fax-Nr.
069 85008-398), mit Angaben zu den folgenden Punkten: Kunde, Auftraggeber, Ausgabe, Erscheinungstermin, Anzeigenformat, Farbigkeit,
Art der Datei, Erstellungsprogramm, Ansprechpartner für Rückfragen,
Kopie der Anzeige zur Kontrolle. Ohne dieses Begleitfax haftet der
Verlag nicht für den ordnungsgemäßen Abdruck der Anzeige.
Datenübermittlung: E-Mail: anzeigen@op-online.de
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder in unserem Servicebereich unter www.op-online.de/zeitung/mediadaten/index.html
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Anzeigenpreise - Abozeitungskombinationen
Dieburger Anzeiger mit Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger, Ausgabe 37
Grundpreise & Ortspreise
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Millimeterpreise
Anzeigenteil
sw 4c
1,07 € 1,50 €
0,91 € 1,27 €
nicht möglich
nicht möglich
Abozeitungskombi - 37, Grundpreis - Mo.,Do. oder Sa.
Abozeitungskombi - 37, Ortspreis - Mo.,Do. oder Sa.
Einzelbelegung, Grundpreis
Einzelbelegung, Ortspreis
Verkaufte Auflage: 4.250 Exemplare
Millimeterpreise
Textteilanzeigen
sw 4c
2,14 € 3,00 €
1,82 € 2,55 €
1,39 € 1,95 €
1,18 € 1,66 €
Titelkopfanzeige
(1-sp./43 mm)
sw 4c
101,22 € 141,71 €
86,04 € 120,46 €
65,79 € 92,11 €
55,93 € 78,30 €
Sonderformate*
Griffecke
(Titel, 2-sp./120 mm)
sw 4c
513,60 € 719,04 €
436,56 € 611,18 €
333,84 € 467,38 €
283,76 € 397,27 €
Abozeitungskombination, Ausgabe 22, Offenbach-Post mit Hanau-Post und Langener Zeitung mit Dieburger Anzeiger
ZIS-Nr. 102.528und Groß Zimmerner Lokal-Anzeiger**
Sonderformate*
Grundpreise & Ortspreise
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Millimeterpreise
Millimeterpreise
Anzeigenteil
Textteilanzeigen
sw 4c
sw 4c
Abozeitungskombi - 22, Grundpreis - Mo.-Fr.
3,28 € 4,59 €
10,50 € 14,69 €
8,92 € 12,49 €
Abozeitungskombi - 22, Ortspreis - Mo.-Fr.
2,79 € 3,91 €
10,98 € 15,37 €
Abozeitungskombi - 22, Grundpreis - Sa.
3,43 € 4,80 €
9,33 € 13,06 €
Abozeitungskombi - 22, Ortspreis - Sa.
2,92 € 4,09 €
Verkaufte Auflage, laut IVW 2014: Mo. und Do.: 40.023 Exemplare Samstag: 45.962 Exemplare
Heimatzeitungskombination, Ausgabe 20, Grundpreise & Ortspreise
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Heimatzeitungskombi - 20, Grundpreis - Mo.-Fr.
Heimatzeitungskombi - 20, Ortspreis - Mo.-Fr.
Heimatzeitungskombi - 20, Grundpreis - Sa.
Heimatzeitungskombi - 20, Ortspreis - Sa.
Titelkopfanzeige
(1-sp./43 mm)
sw 4c
528,90 € 740,46 €
449,57 € 629,40 €
553,09 € 774,32 €
470,12 € 658,17 €
Griffecke
(Titel, 2-sp./120 mm)
sw 4c
1.968,00 € 2.755,20 €
1.672,80 € 2.341,92 €
2.058,00 € 2.881,20 €
1.749,30 € 2.449,02 €
Offenbach-Post mit Hanau-Post und Langener Zeitung, mit Dieburger Anzeiger
und Groß Zimmerner Lokal-Anzeiger und mit allen Anzeigen- und Heimatzeitungen laut Seite 19
Millimeterpreise
Anzeigenteil
sw 4c
7,22 € 10,11 €
6,14 € 8,60 €
7,37 € 10,32 €
6,26 € 8,76 €
Millimeterpreise
Textteilanzeigen
sw 4c
20,22 € 28,30 €
17,18 € 24,05 €
20,64 € 28,89 €
17,54 € 24,56 €
Verbreitete Auflage: Mo. bis Fr.: 356.188 Exemplare Samstag: 363.172 Exemplare
30% Kombirabatt! Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 9.
Reise-Superkombination (Ausgabe 20)
Mi./Do. und Sa.
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Grundpreis
Ortspreis
Millimeterpreise
Anzeigenteil
sw 4c
5,16 € 7,22 €
4,39 € 6,15 €
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
* Alle Angaben für Mindest- und Maximalgrößen, sowie weitere Sonderformate und
-platzierungen finden Sie auf Seite 21-23.
** Dieburger Anzeiger und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger erscheinen montags, donnerstags und samstags. Die Offenbach-Post kann zu einem beliebigen Wochentag dazu
gebucht werden.
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Anzeigenpreise - Einzelausgaben und Kombinationen
Die ist nur ein Auszug. Alle Ausgaben und Kombinationen finden Sie auf den Seiten 19 und 20.
Ausg. Einzelausgaben
Nr.
ET
Auflage
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Textteilzuschlag
Titelseitenzuschlag
Kopf Fuß
Festgröße
Titelkopfanzeigen
40
Dieburger Anzeigenblatt
Mi
42.860
1,20 € 1,68 €
1,02 € 1,43 €
100%
60% 60%
2-spaltig/variabel
30
Stadtpost Babenhausen
Mi
9.870
0,92 € 1,29 €
0,78 € 1,10 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
10
Seligenstädter Heimatblatt
Mi
21.520
1,21 € 1,69 €
1,03 € 1,44 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
12
Heimatpost Steinheim,
Klein- u. Großauheim
Do
11.210
0,98 € 1,37 €
0,83 € 1,16 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
13
Rodgau-Post/Stadtpost
Rödermark
Do
28.120
1,21 € 1,69 €
1,03 € 1,44 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
Ausg. Kombinationen
Nr.
35 Dieburger Anzeiger, Großzimmerner Lokalanzeiger, Dieburger
Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen
32 Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen
39
33
16
57
53
Dieburger Anzeiger, Großzimmerner Lokalanzeiger, Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen, Rodgau-Post/StadtPost Rödermark
Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen,
Rodgau-Post/StadtPost Rödermark
Rodgau-Post/StadtPost Rödermark, Seligenstädter Heimatblatt,
StadtPost Babenhausen
Gesamtausgabe - (alle Titel laut Seite 19 außer Ausg. 2, 3 und 37)
Hauptausgabe Ost - StadtPost Offenbach, Mühlheim, Heimatbote
Obertshausen, Heimatpost Steinheim/Klein-/Großauheim,
Rodgau Post/StadtPost Rödermark, Seligenstädter Heimatblatt
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: Zwei Werktage vor Erscheinen 12.00 Uhr
ET
Auflage
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Mi
56.980
1,62 € 2,27 €
1,27 € 1,78 €
1,38 € 1,93 €
Textteilzuschlag
80%
Titelseitenzuschlag
Kopf Fuß
60% 60%
1,08 € 1,51 €
80%
60% 60%
60% 60%
Mi
52.730
Mi/Do
85.100
2,47 € 3,46 €
2,10 € 2,94 €
80%
Mi/Do
80.850
2,06 € 2,88 €
1,75 € 2,45 €
80%
50% 30%
Mi/Do
59.510
2,00 € 2,80 €
1,70 € 2,38 €
80%
50% 30%
Mi/Do
Mi/Do
317.210
133.050
5,56 € 7,78 €
3,29 € 4,61 €
4,73 € 6,61 €
2,80 € 3,92 €
80%
80%
50% 30%
50% 30%
Rubrikenpreise für Stellenmarkt, Immobilien und KFZ-Markt erhalten Sie auf den Seiten 10-15.
Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 9.
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Sparen durch kombinieren
Unser Vorteilsangebot für Sie: Auf die günstigeren Titel bekommen Sie einen Rabatt von 30%.
StadtPost
Bei einer beliebigen Kombination zwischen dem Dieburger Anzeiger, dem Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger, der Offenbach-Post, und allen Ausgaben der Stadtpost oder des EXTRA
TIPP gewähren wir auf alle günstigeren Ausgaben 30% Kombinationsrabatt. Sie zahlen nur den Titel mit dem höchsten Preis nach Liste, alle hinzu kombinierten Titel werden rabattiert.
Mit der Kombination von Offenbach-Post und einer beliebigen Auswahl der StadtPost oder des EXTRA TIPP am Wochenende können Sie neben der hochwertigen Zielgruppe der
Tageszeitungsleser jetzt auch zusätzlich alle erreichbaren Haushalte in einem von Ihnen exakt definierten Gebiet ansprechen.
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Preise Stellenmarkt
Stellenmarkt
Crossmedia
Die Menschen, die im Raum Frankfurt ihren Arbeitsplatz haben, wohnen zum größten Teil
im Umland. Genau hier haben die klassischen Stellenmärkte der Frankfurter Zeitungen
nur geringe Reichweiten. Die Mediengruppe Offenbach-Post deckt mit ihren verkauften
Lokalausgaben einen wichtigen Teil des Umlandes von Frankfurt kostengünstig und mit
hoher Reichweite ab. Darüber hinaus bieten die Anzeigenzeitungen eine druckvolle Intensivierung dieser Reichweite in alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auch in
Frankfurt und im Taunus. Die nachfolgenden Reichweiten beziehen sich auf die deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren im Verbreitungsgebiet der Ausgabe 22. (Quelle MA 2014):
Rhein Main Media: (Frankfurter Neue Presse, Frankfurter Rundschau, FAZ Rhein-Main-Ausgabe) 63.000 Leser
Offenbach-Post mit Langener Zeitung und Hanau-Post: 182.000 Leser
Exklusiv-Leser: Von den 182.000 Lesern der Offenbach-Post sind 169.000 nur über die
Offenbach-Post erreichbar.
Zusätzliche Reichweite kann durch die günstige Print-Online-Kombination mit Stellenanzeigen.de, einem der führenden Online-Portale in Deutschland generiert werden.
Durch die Kombination mit einer Print-Anzeige reduziert sich der Preis für die
vierwöchige Insertion von 830,- auf Ortspreis 395,- € (Grundpreis 465,- €).
Tageszeitung
und Kombinationen:
(Weitere Informationen zu unseren Online-Portalen finden Sie auf den Seiten 32 und 33).
Verbinden Sie die hohe Reichweite und regionale Stärke Ihrer Tageszeitung mit den
grenzenlosen Möglichkeiten des WorldWideWeb. Unsere Print-Online-Kombinationen
mit führenden Online-Börsen bieten Ihnen alle Vorteile der beiden stärksten Medien im
Rubrikenbereich.
Alle Preise sind Millimeterpreise
ET
22 Abozeitungskombi
Offenbach-Post, Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
20 Heimatzeitungskombi
mit allen StadtPost-Ausgaben (Ausg. 22 + 57)
22 AbozeitungskombiMegamarkt
Offenbach-Post mit Dieburger Anzeiger
und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
Auflage
Grundpreis
4c
Ortspreis
4c
Sa.
45.962
4,03 €
3,43 €
Sa., Mi./Do.
363.172
8,72 €
7,41 €
Di./Do.
40.243
2,99 €
2,54 €
Fließsatzanzeigen
Stellenmarkt Fließanzeigen* (sw)
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
4 Zeilen
jede weitere Zeile
* Preise sind nicht rabattfähig
Ausgabe 22, Sa. und Di./Do.
Grundpreis Ortspreis
Ausgabe 20, Sa. ** und Ausgabe 22, Di./Do.
Grundpreis Ortspreis
Ausgabe 24 G (EXTRA TIPP), Sa./So.
Grundpreis Ortspreis
34,12 € 29,00 €
63,53 € 54,00 €
44,71 € 38,00 €
7,06 € 6,00 €
14,12 € 12,00 €
10,59 € 9,00 €
** inkl. StadtPost Mi., Do.
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Preise Stellenmarkt
Alle Preise sind Millimeterpreise
Anzeigenzeitungen:
StadtPost
(Heimatzeitungen)
ET
Auflage
Mi./Do.
317.210
Grundpreis
4c
6,56 €
Ortspreis
4c
5,58 €
57 StadtPost Gesamtausgabe
5
StadtPost Heusenstamm
Mi.
9.010
1,18 €
1,00 €
7
StadtPost Dietzenbach
Do.
13.670
1,18 €
1,00 €
10
Seligenstädter Heimatblatt
Mi.
21.520
1,43 €
1,22 €
11
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen
Do.
40.490
1,38 €
1,17 €
12
HeimatPost Steinheim, Klein- u. Groß-Auheim
Do.
11.210
1,16 €
0,99 €
13
Rodgau-Post / StadtPost Rödermark
Do.
28.120
1,43 €
1,22 €
19
StadtPost Offenbach
Mi.
47.330
1,51 €
1,28 €
30
StadtPost Babenhausen
Mi.
9.870
1,09 €
0,93 €
40
Dieburger Anzeigenblatt
Mi.
42.860
1,42 €
1,21 €
41
Heimatbote Obertshausen
Do.
13.200
1,20 €
1,02 €
42
StadtPost Mühlheim
Do.
11.670
1,16 €
0,99 €
71
Bornheimer Wochenblatt
Mi.
29.850
1,51 €
1,28 €
72
Sachsenhäuser Wochenblatt
Mi.
21.210
1,38 €
1,17 €
73
StadtPost Neu Isenburg
Do.
17.200
1,22 €
1,04 €
ET
Auflage
Ortspreis
4c
7,57 €
Rhein-Main
EXTRA TIPP
24 G EXTRA TIPP Gesamtausgabe
Sa./So.
754.090
Grundpreis
4c
8,90 €
24 F
EXTRA TIPP Frankfurt
So.
316.770
5,00 €
4,25 €
24 OF
EXTRA TIPP Offenbach
So.
275.200
4,13 €
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EXTRA TIPP Taunus
Sa.
162.120
2,85 €
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StadtPost
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und Kombinationen:
ET
22 Abozeitungskombi
Offenbach-Post, Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
20 Heimatzeitungskombi
mit allen StadtPost-Ausgaben (Ausg. 22 + 57)
22 AbozeitungskombiMegamarkt
Offenbach-Post mit Dieburger Anzeiger
und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
Auflage
Grundpreis
sw 4c
Ortspreis
sw 4c
Sa.
45.962
2,87 € 4,02 €
2,44 € 3,42 €
Sa., Mi./Do.
363.172
6,57 € 9,20 €
5,58 € 7,81 €
Di./Do.
40.243
2,26 € 3,16 €
1,92 € 2,69 €
Fließsatzanzeigen
Gebrauchtwagen und Zubehör
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Ausgabe 20, Sa.** und Ausgabe 22, Di./Do.
Grundpreis Ortspreis
Ausgabe 24 G (EXTRA TIPP), Sa./So.
Grundpreis Ortspreis
4 Zeilen
12,94 € 11,00 €
40,00 € 34,00 €
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5,88 € 5,00 €
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Schaltung über Internet
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Ausgabe 20,** Sa. und Ausgabe 22, Di./Do.
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Preise KFZ-Markt
Alle Preise sind Millimeterpreise
Anzeigenzeitungen:
StadtPost
(Heimatzeitungen)
ET
317.210
Grundpreis
sw 4c
5,06 € 7,08 €
Ortspreis
sw 4c
4,30 € 6,02 €
57 StadtPost Gesamtausgabe
5
StadtPost Heusenstamm
Mi.
9.010
0,91 € 1,27 €
0,77 € 1,08 €
7
StadtPost Dietzenbach
Do.
13.670
0,91 € 1,27 €
0,77 € 1,08 €
10
Seligenstädter Heimatblatt
Mi.
21.520
1,10 € 1,54 €
0,94 € 1,31 €
11
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen
Do.
40.490
1,06 € 1,48 €
0,90 € 1,26 €
12
HeimatPost Steinheim, Klein- u. Groß-Auheim
Do.
11.210
0,89 € 1,25 €
0,76 € 1,06 €
13
Rodgau-Post / StadtPost Rödermark
Do.
28.120
1,10 € 1,54 €
0,94 € 1,31 €
19
StadtPost Offenbach
Mi.
47.330
1,16 € 1,62 €
0,99 € 1,38 €
30
StadtPost Babenhausen
Mi.
9.870
0,84 € 1,18 €
0,71 € 1,00 €
40
Dieburger Anzeigenblatt
Mi.
42.860
1,09 € 1,53 €
0,93 € 1,30 €
41
Heimatbote Obertshausen
Do.
13.200
0,93 € 1,30 €
0,79 € 1,11 €
42
StadtPost Mühlheim
Do.
11.670
0,89 € 1,25 €
0,76 € 1,06 €
71
Bornheimer Wochenblatt
Mi.
29.850
1,16 € 1,62 €
0,99 € 1,38 €
72
Sachsenhäuser Wochenblatt
Mi.
21.210
1,06 € 1,48 €
0,90 € 1,26 €
73
StadtPost Neu Isenburg
Do.
17.200
0,94 € 1,32 €
0,80 € 1,12 €
ET
Auflage
Ortspreis
sw 4c
6,08 € 7,29 €
Rhein-Main
EXTRA TIPP
Mi./Do.
Auflage
24 G EXTRA TIPP Gesamtausgabe
Sa./So.
754.090
Grundpreis
sw 4c
7,15 € 8,58 €
24 F
EXTRA TIPP Frankfurt
So.
316.770
3,95 € 4,74 €
3,36 € 4,03 €
24 OF
EXTRA TIPP Offenbach
So.
275.200
3,40 € 4,08 €
2,89 € 3,47 €
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EXTRA TIPP Taunus
Sa.
162.120
2,25 € 2,70 €
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Tageszeitung
und Kombinationen:
ET
22 Abozeitungskombi
Offenbach-Post, Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
20 Heimatzeitungskombi
mit allen StadtPost-Ausgaben (Ausg. 22 + 57)
22 AbozeitungskombiMegamarkt
Offenbach-Post mit Dieburger Anzeiger
und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
Auflage
Grundpreis
sw 4c
Ortspreis
sw 4c
Sa.
45.962
3,17 € 4,44 €
2,69 € 3,77 €
Sa., Mi./Do.
363.172
7,22 € 10,11 €
6,14 € 8,60 €
Di./Do.
40.243
2,30 € 3,22 €
1,96 € 2,74 €
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Ausgabe 22, Sa. und Di./Do.
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Ausgabe 20, Sa.**
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Grundpreis Ortspreis
25,88 € 22,00 €
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Ausgabe 20, Sa.**
und Ausgabe 22, Di./Do.
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Ausgabe 24 G
(EXTRA TIPP), Sa./So.
Grundpreis Ortspreis
(Alle Preise zzgl. MwSt.)*
4 Zeilen
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Schaltung über Internet
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(Alle Preise zzgl. MwSt.)*
Ausgabe 24 G
(EXTRA TIPP), Sa./So.
Grundpreis Ortspreis
4 Zeilen
34,12 € 29,00 €
37,65 € 32,00 €
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12,94 € 11,00 €
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4,71 € 4,00 €
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11,76 € 10,00 €
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Preise Immobilien
Alle Preise sind Millimeterpreise
Anzeigenzeitungen:
StadtPost
(Heimatzeitungen)
ET
317.210
Grundpreis
sw 4c
5,06 € 7,08 €
Ortspreis
sw 4c
4,30 € 6,02 €
57 StadtPost Gesamtausgabe
5
StadtPost Heusenstamm
Mi.
9.010
0,91 € 1,27 €
0,77 € 1,08 €
7
StadtPost Dietzenbach
Do.
13.670
0,91 € 1,27 €
0,77 € 1,08 €
10
Seligenstädter Heimatblatt
Mi.
21.520
1,10 € 1,54 €
0,94 € 1,31 €
11
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen
Do.
40.490
1,06 € 1,48 €
0,90 € 1,26 €
12
HeimatPost Steinheim, Klein- u. Groß-Auheim
Do.
11.210
0,89 € 1,25 €
0,76 € 1,06 €
13
Rodgau-Post / StadtPost Rödermark
Do.
28.120
1,10 € 1,54 €
0,94 € 1,31 €
19
StadtPost Offenbach
Mi.
47.330
1,16 € 1,62 €
0,99 € 1,38 €
30
StadtPost Babenhausen
Mi.
9.870
0,84 € 1,18 €
0,71 € 1,00 €
40
Dieburger Anzeigenblatt
Mi.
42.860
1,09 € 1,53 €
0,93 € 1,30 €
41
Heimatbote Obertshausen
Do.
13.200
0,93 € 1,30 €
0,79 € 1,11 €
42
StadtPost Mühlheim
Do.
11.670
0,89 € 1,25 €
0,76 € 1,06 €
71
Bornheimer Wochenblatt
Mi.
29.850
1,16 € 1,62 €
0,99 € 1,38 €
72
Sachsenhäuser Wochenblatt
Mi.
21.210
1,06 € 1,48 €
0,90 € 1,26 €
73
StadtPost Neu Isenburg
Do.
17.200
0,94 € 1,32 €
0,80 € 1,12 €
ET
Auflage
Ortspreis
sw 4c
5,60 € 6,72 €
Rhein-Main EXTRA TIPP
Mi./Do.
Auflage
24 G EXTRA TIPP Gesamtausgabe
Sa./So.
754.090
Grundpreis
sw 4c
6,59 € 7,91 €
24 F
EXTRA TIPP Frankfurt
So.
316.770
3,95 € 4,74 €
3,36 € 4,03 €
24 OF
EXTRA TIPP Offenbach
So.
275.200
3,40 € 4,08 €
2,89 € 3,47 €
24 TS
EXTRA TIPP Taunus
Sa.
162.120
2,25 € 2,70 €
1,91 € 2,30 €
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EXTRA TIPP Anzeigenpreise
EXTRA TIPP, Gesamtausgabe:
ET
Auflage
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
EXTRA TIPP, Gesamt ohne Wetterau
Sa./So.
754.090
10,78 € 12,94 €
9,16 € 10,99 €
1/1 Seite
5-sp./322mm - 4c
1/2 Seite
5-sp./160 mm - 4c
1/4 Seite 2-sp./200 mm
oder 5-sp./80 mm - 4c
2-sp./120 mm
oder 3-sp./80 mm - 4c
2-sp./80 mm - 4c
24 G Grundpreis
14.583,38 €
7.764,00 €
4.140,80 €
2.639,76 €
1.863,36 €
24 G Ortspreis
12.395,87 €
6.599,40 €
3.519,68 €
2.243,80 €
1.583,86 €
24 G EXTRA TIPP, Gesamtausgabe Sonderformate:
(bis 4c, keine Kombirabatte)
EXTRA TIPP, Frankfurt
Anzeigen- und Textteil (sonntags)
Auflage
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Bezirksausgabe 24 F Frankfurt Gesamt
316.770
5,54 € 6,65 €
4,71 € 5,65 €
Lokalausgabe 24 FM
Frankfurt Mitte - Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch,
Gallus, Gutleut, Innenstadt, Nordend, Nordend-West, Westend
74.270
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FN
Frankfurt Nord - Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Eschersheim,
Frankfurter Berg, Ginnheim, Harheim, Heddernheim, Kalbach, NiederErlenbach, Nieder-Eschbach, Niederursel, Nordweststadt, Preungesheim
64.100
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FO
Frankfurt Ost - Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim, Nordend-Ost, Ostend, Riederwald, Seckbach
59.730
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FS
Frankfurt Süd - Goldstein, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen,
Schwanheim
53.130
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FW
Frankfurt West - Griesheim, Hausen, Höchst, Nied, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim
65.540
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Weitere Informationen über Sonderformate in den Unterausgaben und Belegungsmöglichkeiten auf der Titelseite erhalten Sie in der separaten Preisliste Nr. 7 für den EXTRA TIPP.
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EXTRA TIPP Anzeigenpreise
EXTRA TIPP, Taunus (samstags)
Auflage
Anzeigen- und Textteil
Grundpreis (Millimeterpreis)
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
sw 4c
162.120
3,15 € 3,78 €
2,68 € 3,22 €
Bezirksausgabe 24 TS Taunus Gesamt
Lokalausgabe 24 TSN
Vordertaunus - Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg,
Oberursel, Steinbach
67.480
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 TSS
Main-Taunus - Bad Soden, Eppstein, Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Hofheim, Kelkheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
94.640
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
3,78 € 4,54 €
EXTRA TIPP, Offenbach (sonntags)
Auflage
Anzeigen- und Textteil
Bezirksausgabe 24 OF Offenbach Gesamt
275.200
4,45 € 5,34 €
Bezirksausgabe 24 OFH
Offenbach Hauptausgabe - Stadt und Kreis Offenbach
222.080
3,95 € 4,74 €
3,36 € 4,03 €
Lokalausgabe 24 OFW
Offenbach West - Dreieich, Egelsbach, Neu-Isenburg, Langen,
Mörfelden-Walldorf
71.850
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFM
Offenbach Mitte - Dietzenbach, Heusenstamm, Mühlheim,
Obertshausen, Offenbach
92.450
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFO
Offenbach Ost - Hanau-Klein-Auheim, -Steinheim, Hainburg,
Mainhausen, Seligenstadt, Rodgau, Rödermark
57.780
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFD
Offenbach Region Dieburg - Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen,
Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Messel, Münster, Otzberg, Reinheim,
Roßdorf, Schaafheim
53.120
1,27 € 1,52 €
1,08 € 1,30 €
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StadtPost (Heimatzeitungen) Verbreitungskarte
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StadtPost - Der marktführende und flächendeckende Verbund von inhaltlich eigenständigen Heimatzeitungen in
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317.210 Exemplare
Frankfurt
Main
HU-Steinheim
Mühlheim
F-Bornheim
Hainburg
Offenbach
F-Sachsenhausen
Obertshausen
Seligenstadt
Mainhausen
Heusenstamm
Aschaffenburg
Rodgau
Neu-Isenburg
Dreieich
Dietzenbach
Babenhausen
Rödermark
Langen
Egelsbach
Schaafheim
Eppertshausen
Münster
Messel
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StadtPost (Heimatzeitungen) Anzeigenpreise Einzelausgaben
Ausg. Ausgaben
Nr.
ET
Auflage Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis) Textteilsw 4c
zuschlag
Titelseitenzuschlag
Kopf Fuß
Festgröße
Titelkopfanzeigen
5
Stadtpost Heusenstamm
Mi
9.010
1,00 € 1,40 €
0,85 € 1,19 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
7
Stadtpost Dietzenbach
Do
13.670
1,00 € 1,40 €
0,85 € 1,19 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
10
Seligenstädter Heimatblatt
Mi
21.520
1,21 € 1,69 €
1,03 € 1,44 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
11
Stadtpost Dreieich/Langen/
Egelsbach/Erzhausen
Do
40.490
1,17 € 1,64 €
0,99 € 1,39 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
12
Heimatpost Steinheim,
Klein- u. Großauheim
Do
11.210
0,98 € 1,37 €
0,83 € 1,16 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
13
Rodgau-Post/Stadtpost
Rödermark
Do
28.120
1,21 € 1,69 €
1,03 € 1,44 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
19
Stadtpost Offenbach
Mi
47.330
1,28 € 1,79 €
1,09 € 1,52 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
30
Stadtpost Babenhausen
Mi
9.870
0,92 € 1,29 €
0,78 € 1,10 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
40
Dieburger Anzeigenblatt
Mi
42.860
1,20 € 1,68 €
1,02 € 1,43 €
100%
60% 60%
2-spaltig/variabel
41
Heimatbote Obertshausen
Do
13.200
1,02 € 1,43 €
0,87 € 1,22 €
80%
50% ./.
2-spaltig/85 mm
42
Stadtpost Mühlheim
Do
11.670
0,98 € 1,37 €
0,83 € 1,16 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
71
Bornheimer Wochenblatt
Mi
29.850
1,28 € 1,79 €
1,09 € 1,52 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
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Sachsenhäuser Wochenblatt
Mi
21.210
1,17 € 1,64 €
0,99 € 1,39 €
80%
50% 30%
2-spaltig/85 mm
73
Stadtpost Neu Isenburg
Do
17.200
1,03 € 1,44 €
0,88 € 1,22 €
80%
50% 30%
3-spaltig/85 mm
2
Bieberer Heimatblatt
ET: 1 x monatlich
letzter Mi
im Monat
8.000
0,65 € 0,91 €
0,55 € 0,77 €
220%
50% 30%
2-spaltig/70 mm
3
Bürgeler Heimatblatt
ET: 1 x monatlich
letzter Mi
im Monat
8.500
0,65 € 0,91 €
0,55 € 0,77 €
220%
50% 30%
2-spaltig/70 mm
37
Dieburger Anzeiger /
Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
Mo, Do
und Sa
4.250
1,07 € 1,50 €
0,91 € 1,28 €
100%
200% 220%
1-spaltig/43 mm
(verkauft)
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: Zwei Werktage vor Erscheinen 12.00 Uhr
Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 9.
|
StadtPost www.stadtpost.de 19
StadtPost (Heimatzeitungen) Anzeigenpreise Kombinationen
Ausg. Ausgaben
Nr.
57
54
53
52
50
04
16
17
23
25
32
33
35
39
70
74
75
78
79
ET
Auflage Grundpreis (Millimeterpreis) Ortspreis (Millimeterpreis) Textteil- Titelseitenzuschlag
sw 4c
sw 4c
zuschlag Kopf Fuß
Gesamtausgabe - (alle Titel Laut Seite 19 außer Ausg. 2, 3 und 37)
Hauptausgabe - Stadt und Kreis Offenbach (wie 57, ohne Frankfurt,
Babenhausen und Dieburg)
Hauptausgabe Ost - StadtPost Offenbach, Mühlheim, Heimatbote
Obertshausen, Heimatpost Steinheim/Klein-/Großauheim, Rodgau
Post/StadtPost Rödermark, Seligenstädter Heimatblatt
Hauptausgabe West - StadtPost Offenbach, Heusenstamm, Dietzenbach,
Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen und Neu Isenburg
City-Plus - StadtPost Offenbach, Mühlheim, Heusenstamm u.
Heimatbote Obertshausen
Mi/Do
Mi/Do
317.210
213.420
5,56 € 7,78 €
4,03 € 5,64 €
4,73 € 6,61 €
3,43 € 4,79 €
80%
80%
50% 30%
50% 30%
Mi/Do
133.050
3,29 € 4,61 €
2,80 € 3,92 €
80%
50% 30%
Mi/Do
127.700
3,18 € 4,45 €
2,70 € 3,78 €
80%
50% 30%
Mi/Do
81.210
1,83 € 2,56 €
1,56 € 2,18 €
80%
50% 30%
StadtPost Mühlheim, Heimatbote Obertshausen
Rodgau-Post/StadtPost Rödermark, Seligenstädter Heimatblatt,
StadtPost Babenhausen
Seligenstädter Heimatblatt, Rodgau-Post/StadtPost Rödermark
StadtPost Offenbach, Offenbach Post
Do
Mi/Do
24.870
59.510
1,21 € 1,69 €
2,00 € 2,80 €
1,03 € 1,44 €
1,70 € 2,38 €
80%
80%
50% 30%
50% 30%
Mi/Do
Mi/Mo-Fr
Mi/Sa
Do
Mi
Mi/Do
49.640
85.330
91.330
43.940
52.730
80.850
1,42 € 1,99 €
3,29 € 4,61 €
3,41 € 4,77 €
1,62 € 2,27 €
1,27 € 1,78 €
2,06 € 2,88 €
1,21 € 1,69 €
2,80 € 3,92 €
2,90 € 4,05 €
1,38 € 1,93 €
1,08 € 1,51 €
1,75 € 2,45 €
80%
./.
./.
80%
80%
80%
50% 30%
./. ./.
./. ./.
50% 30%
60% 60%
50% 30%
Mi
56.980
1,62 € 2,27 €
1,38 € 1,93 €
80%
60% 60%
Mi/Do
85.100
2,47 € 3,46 €
2,10 € 2,94 €
80%
60% 60%
Mi/Do
Mi
Mi/Do
Do
Do
68.260
51.060
38.410
57.690
61.140
2,53 € 3,54 €
1,85 € 2,59 €
1,42 € 1,99 €
1,67 € 2,34 €
2,10 € 2,94 €
2,15 € 3,01 €
1,57 € 2,20 €
1,21 € 1,69 €
1,42 € 1,99 €
1,79 € 2,50 €
80%
80%
80%
80%
80%
50% 30%
50% 30%
50% 30%
50% 30%
50% 30%
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen, Langener Zeitung
Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen
Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen,
Rodgau-Post/StadtPost Rödermark
Dieburger Anzeiger, Großzimmerner Lokalanzeiger, Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen
Dieburger Anzeiger, Großzimmerner Lokalanzeiger, Dieburger Anzeigenblatt, StadtPost Babenhausen, Rodgau-Post/StadtPost Rödermark
StadtPost Neu Isenburg, Bornheimer u. Sachsenhäuser Wochenblatt
Bornheimer Wochenblatt, Sachsenhäuser Wochenblatt
StadtPost Neu Isenburg, Sachsenhäuser Wochenblatt
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen, Neu Isenburg
StadtPost Dreieich/Langen/Egelsbach/Erzhausen, Neu Isenburg,
Langener Zeitung
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: Zwei Werktage vor Erscheinen 12.00 Uhr
Rubrikenpreise für Stellenmarkt, Immobilien und KFZ-Markt erhalten Sie auf den Seiten 10-15.
Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 9.
|
StadtPost www.stadtpost.de 20
Sonderformate
Sonderformate und -werbeformen, Platzierungsbedingungen, Mindest- und Maximalgrößen
Titelseite: Griffecke u. Titelkopf
Inselanzeige
Textteilanzeige
Flexform-Anzeige
(Beispiele)
ShadowprintAnzeige (Beispiel)
Panorama-Anzeige
Satellitenanzeigen
Eckfeldanzeige
Tunnelanzeige
Mittelpanorama-Anzeige
L - Anzeige
Flying-Page
U - Anzeige
Half-Cover
Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Platzierungen im redaktionellen Bereich.
Die Berechnung im Anzeigenteil erfolgt zu den Standardpreisen ohne Größenbeschränkung mit folgenden Ausnahmen:
Panorama und Mittelpanorama: wie unten, L-, U-, und Flexform: ohne Größenbeschränkung mit 20% Aufschlag
|
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Sonderformate
Dieburger Anzeiger und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
StadtPost (Heimatzeitungen)
Griffecke
Anzeigen- und Textspalten sind identisch
Anzeigen- und Textspalten sind identisch
Titelseite/Titelkopf
Festgröße und Festpreis, siehe S. 7
Größe und Preis variabel, siehe S. 19 und 20
Textteilanzeige
(an 3 Seiten textanschließend)
Mindestgröße 1sp/20 mm,
Maximalgröße 200 Gesamtmillimeter,
Maximalhöhe 100 mm, Maximalbreite 2-spaltig
Mindestgröße für Farbanzeigen 100 mm,
max. 5 Anzeigen pro Seite,
max. Gesamtvolumen 500 mm
Mindestgröße 1sp/20 mm,
Maximalgröße 200 Gesamtmillimeter
Mindestgröße für Farbanzeigen 100 mm
Inselanzeige
wie Textteilanzeigen, Aufschlag auf Textteilpreis 20%
wie Textteilanzeigen, Aufschlag auf Textteilpreis 20%
Satellitenanzeigen
wie Textteil- bzw. Inselanzeigen, maximal 5 Anzeigen auf einer Seite,
Gesamtvolumen maximal 500 mm
wie Textteil- bzw. Inselanzeigen, maximal 5 Anzeigen auf einer Seite,
Gesamtvolumen maximal 800 mm
Eckfeldanzeige
Mindestvolumen 600 Gesamtmillimeter, kein Aufschlag,
alle Formate möglich
Mindestvolumen 400 Gesamtmillimeter, kein Aufschlag, alle Formate
möglich, kein Anspruch auf Alleinstellung auf einer Seite
Streifenanzeige am Kopf
am Fuß
blatthoch
blattbreit mind. 60 mm, max. 80 mm hoch, Aufschlag 20%
blattbreit ab 80 mm hoch, kein Aufschlag
1-spaltig = 30% Aufschlag, ab 2-spaltig kein Aufschlag
blattbreit ab 20 mm Höhe, kein Aufschlag, max 150 mm hoch
blattbreit ab 60 mm Höhe, kein Aufschlag
alle Formate, kein Aufschlag
Tunnelanzeige
ab 600 Gesamtmillimeter, Aufschlag 30%
ab 800 Gesamtmillimeter Aufschlag 20%
ab 400 Gesamtmillimeter Aufschlag 30%
ab 600 Gesamtmillimeter Aufschlag 20%
U - Anzeige
Aufschlag 20%
Gesamtvolumen maximal 2500 mm
Aufschlag 20%, keine Größenbeschränkung
Flexform-Anzeige
berechnet wird das kleinste spaltenformatige Rechteck,
das um die Anzeige gezogen werden kann.
bis 200 mm (Textteil oder Inselplatzierung):
Berechnung zum Textteil- bzw. Inselanzeigenpreis mit 20% Aufschlag
ab 200 mm (Eck- oder Fußplatzierung):
Berechnung zum Listenpreis, Aufschlag 200%
ab 600 mm (Eck- oder Fußplatzierung):
Berechnung zum Listenpreis, Aufschlag 30%
berechnet wird das kleinste spaltenformatige Rechteck,
das um die Anzeige gezogen werden kann.
bis 200 mm (Textteil oder Inselplatzierung):
Berechnung zum Textteil- bzw. Inselanzeigenpreis mit 20% Aufschlag
ab 200 mm (Eck- oder Fußplatzierung):
Berechnung zum Listenpreis, Aufschlag 100%
ab 600 mm (Eck- oder Fußplatzierung):
Berechnung zum Listenpreis, Aufschlag 20%
|
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Sonderformate
Dieburger Anzeiger und Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
StadtPost (Heimatzeitungen)
Shadowprint-Anzeige
generell möglich,Berechnung ist abhängig von Motiv,
Gestaltung und Platzierung
generell möglich, Berechnung ist abhängig von Motiv,
Gestaltung und Platzierung
Panorama-Anzeige
Zu den Spaltenbreiten müssen für die Mittelspalte 32,75 mm addiert
werden. Der Satzspiegel beträgt b 670 mm, h 470 mm.
Mindestvolumen 1400 mm, alle Formate möglich.
Der Raum zwischen den einzelnen Seiten (Mittelspalte) wird als
zusätzlich Spalte mit berechnet.
Zu den Spaltenbreiten müssen für die Mittelspalte 32,75 mm addiert
werden. Der Satzspiegel beträgt b 670 mm, h 470 mm.
Mindestvolumen 1400 mm, alle Formate möglich.
Der Raum zwischen den einzelnen Seiten (Mittelspalte) wird als
zusätzlich Spalte mit berechnet.
Mittelpanorama-Anzeige
Belegung der Mittelspalte, Breite 26,75 mm, nur blatthoch möglich,
Berechnung 470 mm, Aufschlag 150%
1 Spalte: Gesamtaufschlag 70%
2 Spalten: Gesamtaufschlag 50%
Belegung der Mittelspalte, Breite 26,75 mm, nur blatthoch möglich,
Berechnung 470 mm, Aufschlag 300,- EUR fest pro Ausgabe,
1 Spalte: 300,- EUR pro Ausgabe auf Gesamtpreis
2 Spalten: 300,- EUR pro Ausgabe auf Gesamtpreis
Flying-Page / Halfcover
Satzspiegel 148 x 470 mm, „Panorama” 317,25 x 470 mm,
drucktechnisch bedingt kann diese Werbeform nur im Doppel (II. und IV. Buch)
realisiert werden. Die Berechnung erfolgt nach Listenpreis,
zuzüglich dem technischen Aufwand.
Satzspiegel 148 x 470 mm, „Panorama“ 317,25 x 470 mm,
drucktechnisch bedingt kann diese Werbeform nur im Doppel (I. und II. Buch)
realisiert werden. Die Berechnung erfolgt nach Listenpreis,
zuzüglich dem technischen Aufwand.
Blatthohe Anzeigen
Anzeigen ab 430mm Höhe werden freigestellt und blatthoch abgerechnet.
Anzeigen ab 430mm Höhe werden freigestellt und blatthoch abgerechnet.
Sonderdrucke und Prospekte
Sonderdrucke und Prospekte in verschiedenen Papierqualitäten - auch im
Hochglanzdruck - von s/w bis komplett 4c, auch im halben Zeitungsformat,
auf Wunsch beschnitten, geheftet und mit kartoniertem Umschlag werden
schnell, preiswert und in bester Qualität produziert.
Sonderdrucke und Prospekte in verschiedenen Papierqualitäten - auch im
Hochglanzdruck - von s/w bis komplett 4c, auch im halben Zeitungsformat,
auf Wunsch beschnitten, geheftet und mit kartoniertem Umschlag werden
schnell, preiswert und in bester Qualität produziert.
Anzeigen- und Druckstrecken
werden gesondert kalkuliert und sind kurzfristig lieferbar.
werden gesondert kalkuliert und sind kurzfristig lieferbar.
Sponsoring und
Sonderplatzierungen
Sonderplatzierungen sind möglich: bei Börsenkursen, Wetterkarten, Fernsehprogramm. Sponsoring ist möglich für alle Rubriken und Sonderveröffentlichungen. Größen, Preise und weitere Sponsorleistungen werden individuell
abgesprochen.
Sonderplatzierungen sind möglich: bei Börsenkursen, Wetterkarten, Fernsehprogramm. Sponsoring ist möglich für alle Rubriken und Sonderveröffentlichungen. Größen, Preise und weitere Sponsorleistungen werden individuell
abgesprochen.
zusätzliche Spalten
|
www.da-imnetz.de 23
für unsere Beilagen:
Ihr Ansprechpartner
1
Tel.: 069 85008 - 38
8
39
FAX: 069 85008ann@op-online.de
Alexander.Hinkelm
Prospektbeilagen Abozeitungen
Main
Frankfurt
HU-Steinheim/
Klein-Auheim
Mühlheim
F-Bornheim
E
Offenbach
A
F-Sachsenhausen
Obertshausen
Seligenstadt
Mainhausen
Heusenstamm
Rodgau
Neu-Isenburg
C
Hainburg
Dreieich
Dietzenbach
Aschaffenburg
B
Babenhausen
Rödermark
Langen
D
Münster
Egelsbach
Erzhausen
Schaafheim
Eppertshausen
Messel
Dieburg
F
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Darmstadt
Rossdorf
Reinheim
Otzberg
|
www.da-imnetz.de 24
Prospektbeilagen Abozeitungen
OFFENBACH-POST, Hanau-Post, Langener Zeitung,
Dieburger Anzeiger, Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
Gewicht
bis 15 g
Gewicht
bis 20 g
Gewicht
bis 25 g
Gewicht
bis 30 g
Gewicht
bis 35 g
Gewicht
bis 40 g
Gewicht
bis 50 g
Gewicht
bis 60 g
jede weiteren
angef. 10g
Grundpreis je 1.000 Exemplare
86,47 €
92,47 €
98,47 €
104,47 €
110,47 €
116,47 €
122,47 €
128,47 €
6,00 €
Ortspreis je 1.000 Exemplare
73,50 €
78,60 €
83,70 €
88,80 €
93,90 €
99,00 €
104,10 €
109,20 €
5,10 €
Erscheinungsweise
Druckauflagen
Mo - Fr Sa
Mo, Do, Sa
45.340 53.890
Offenbach-Post mit
Hanau Post und
Langener Zeitung A B C D E
Mo-Sa
41.150 49.700
Offenbach-Post „Stadt“A
Mo-Sa
Gesamtausgabe
A B C D E F
63065 OF-Innenstadt
63067 OF-Kaiserlei
63069 OF-Lauterborn, Rosenhöhe
63071 OF-Tempelsee
63073 Bieber, Waldhof
63075 OF-Bürgel, Rumpenheim, Waldheim
63128 Dietzenbach
63150 Heusenstamm
63179 Obertshausen
63165 Mühlheim, Lämmerspiel
Offenbach-Post „Kreis Ost“ B
63110 Rodgau
63322 Rödermark
63500 Seligenstadt
63512 Hainburg
63533 Mainhausen
64832 Babenhausen
64839 Münster
64859 Eppertshausen
18.900 22.750
Erscheinungsweise
Druckauflagen
Mo - Fr Sa
Offenbach-Post „Kreis West“ C
Mo-Sa
4.500 5.300
Langener Zeitung D
Mo-Sa
3.100 3.450
Hanau-Post E
Mo-Sa
2.400 2.950
Mo, Do, Sa
4.190 4.190
63263 Neu Isenburg
63303 Dreieich
63225 Langen
63329 Egelsbach
63456 Steinheim, Klein-Auheim
63457 Großauheim
Dieburger Anzeiger
Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger F
64807 Dieburg
64846 Groß-Zimmern
Mo-Sa
12.250 15.250
2.490 2.490
1.700 1.700
Mindermengenzuschlag:
Für die Einzelbelegung der Ausgaben B, C, D und E wird ein Mindermengenzuschlag in
Höhe von 25% des Belegpreises erhoben.
Lieferbedingungen und technische Angaben finden Sie auf Seite 32.
|
www.da-imnetz.de 25
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Von A wie Annahme bis Z wie Zustellung: Wir machen alles noch selbst. Darauf können Sie vertrauen!
Unsere Beilagendisposition.
Gerhard Michel,
Lagerleitung
Unsere Versandhalle mit
3 Einsteckanlagen.
Planung
Als Marktführer streuen wir wöchentlich Prospekte von vielen Kunden in Millionenauflage. Ob komplette Ausgaben, Streuung nach PLZ, einzelnen Ortsteilen oder die
kleinteilige Streuung nach einzelnen Zustellbezirken - Unser Planungsteam sorgt dafür,
dass Ihre Prospekte zum gewünschten Termin am gewünschten Ort beim Verbraucher
ankommen. Mit dem führenden Planungsprogramm JJK ist sogar die Selektion nach
ausgewählten Zielgruppen möglich. Im Laufe des Jahres 2015 werden wir alle Zustellbezirke innerhalb der PLZ8-Grenzen randscharf und ohne Streuverluste planen können.
Annahme & Lagerung
Immer mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht sorgt unser Lagerleiter dafür, dass
Ihre Prospekte mit entsprechender Sorgfalt abgeladen und konfektioniert werden. Eine
fachgerechte Lagerung ist für das spätere maschinelle Beilegen in die Zeitung sehr
wichtig. Hier spielen die richtige Luftfeuchtigkeit und Temperatur eine große Rolle.
Beilegen
Auf 3 Straßen mit insgesamt 30 Einsteckplätzen sind wir in der Lage bis zu 65.000 Zeitungen in der Stunde zu verarbeiten. Bei voller Besetzung arbeiten allein in diesem Be-
Eine von über 2.000 Zustellern bei der Arbeit.
Sandra Konrad,
Qualitätsmanagement
reich bis zu 48 Mitarbeiter. Mit einer maximalen Fehlerquote von 0,1% beim Einstecken
und 0,3% Ausschuss ist die maschinelle Verarbeitung von Prospekten der Mitverteilung
um ein Mehrfaches überlegen.
Zustellung
Rund 2.000 Zusteller sorgen dafür, dass unsere Zeitungen mit Ihren Prospekten zuverlässig im Briefkasten der Verbraucher landen. Als eingespieltes Team in fest zugeordneten Bezirke kennen unserer Zusteller jeden Briefkasten in ihrem Gebiet “persönlich”
und sorgen somit für eine sehr hohe Zustellquote auch bei Werbeverweigerern und
Problemhäusern.
Qualitätsmanagement
Unsere Vertriebsmannschaft ist mit einem großen Stab von Außendienstmitarbeitern
und dem hausinternen Call-Center permanent am Ball und bearbeitet zeitnah alle Reklamationen und Wünsche unserer Beilagenkunden.
“Reklamationen gibt es bei uns auch.
Es kommt nur darauf an, wie man damit umgeht!”
|
StadtPost
www.extratipp.com www.stadtpost.de
26
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Beilagenpreise je 1.000 Exemplare
Gewicht bis:
20 g
30 g
40 g
50 g
60 g
je weitere
10g
Grundpreis
61,76 €
71,76 €
81,76 €
Ortspreis
52,50 €
61,00 €
69,50 €
91,76 €
101,76 €
8,24 €
78,00 €
86,50 €
7,00 €
Die Preise gelten für Belegungen kompletter PLZ oder Touren.
Mindestauflage 5.000 Exemplare. Kleinere Auflagen sind per Einzelkalkulation möglich.
Zuschlag für Belegungen
unterhalb einer Tour: 5,00 € pro Tausend für den gesamten Auftrag.
Zuschlag für Belegung
nach Geomarketing-Planung: 10,00 € pro Tausend
Belegungsmöglichkeiten
Die Belegung ist grundsätzlich auf PLZ-Ebene möglich. Siehe Listen auf Seite 28-31. Viele
Orte/Ortsteile sind als feste Tour auch unterhalb der PLZ belegbar. (Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie auf Anfrage.)
Umkreisplanung:
Die Verteilung erfolgt nach Kundenvorgabe (z.B. feste Auflage pro Standort oder fester
Radius um den Standort.) Je nach Vorgabe kann der Zuschlag für Belegung unterhalb
einer Tour anfallen.
GEO-Marketing
Die Verteilung erfolgt auf Basis der Zustellbezirke. Die Selektion der Bezirke erfolgt optimiert nach der gewünschten Zielgruppenquote oder nach Vorgabe der Kundenplanung.
PLZ8-Belegung
Im Laufe des Jahres 2015 ist eine randscharfe Belegung innerhalb der PLZ8-Grenzen
realisierbar. Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Hohe Vertriebsqualität
Mit dem Know-How der Tageszeitungsverlage erfolgt die Verarbeitung und die Zustellung
komplett in Eigenregie. Durch die Belieferung der Werbeverweigerer und Verteilung von
Positivaufklebern an die Haushalte, die auch kostenlose Zeitungen verweigern, wird in
unserem Verbreitungsgebiet eine größtmögliche Haushaltsabdeckung erreicht.
Planungsunterlagen
Ausführliche unterlagen für die Beilagenstreuung mit entsprechendem Kartenmaterial
erhalten Sie auf Anfrage. Gerne auch per E-Mail als Datei.
Tel.: 069 85008-302 E-Mail: jenny.lieb@op-online.de
Titel am Wochenende:
Mit den Ausgaben Frankfurt, Taunus, Offenbach und
Dieburg.
Die Region Hanau kann über das Anzeigenblatt unseres Partnerverlages Hanauer Anzeiger belegt werden.
Titel in der Wochenmitte:
StadtPost
18 lokale Titel mit geballter Werbepower:
Über die 16 lokalen Heimatzeitungs-Ausgaben der StadtPost, die Hanauer und Wetterauer
Wochenpost können über die gleiche Vertriebsstruktur mit fast überall identischen Auflagen
auch in der Wochenmitte Beilagen gestreut werden. In Frankfurt können derzeit nur die
Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad, Bornheim, Seckbach, Riederwald, Ostend und Nordend
in der Wochenmitte belegt werden. Hier sind geänderte Auflagen im Vergleich zum Wochenende zu beachten. Nutzen Sie die Möglichkeit kurzfristig und flexibel Ihre Streutermine je
nach Marktsituation zwischen Wochenende und Wochenmitte ohne weiteren Planungsaufwand zu wechseln. Mit der Belegung der hier aufgeführten Titel werden die lokalen Anzeigenzeitungen der führenden Tageszeitungen im Verbreitungsgebiet genutzt.
EXTRA TIPP und StadtPost sind Mitglied im BVDA und unterliegen somit der
ständigen Auflagenkontrolle der ADA durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
|
StadtPost
www.extratipp.com www.stadtpost.de
27
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Frankfurt
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
Tour
Wochenmitte
60311 Frankfurt Altstadt
F603110
60313 Frankfurt Innenstadt
F603130
60314 Frankfurt Ostend (ohne Osthafen)
F603140
60316FrankfurtNordend-Ost
F603160
60318FrankfurtNordend
F603180
60320 Frankfurt Dornbusch
F603200
60322 Frankfurt Nordend-West
F603220
60323 Frankfurt Westend-Nord
F603230
60325 Frankfurt Westend-Süd
F603250
60326 Frankfurt Gallus-West
F603260
60327 Frankfurt Gallus-Ost, Gutleut, Westhafen
F603270
60329 Frankfurt Bahnhofsviertel
F603290
60385FrankfurtBornheim/Mitte
F603850
60386 Frankfurt Fechenheim, Riederwald
F603860
60388 Frankfurt Bergen-Enkheim
F603880
60389 Frankfurt Bornheim/Nord, Seckbach
F603890
60431 Frankfurt Ginnheim
F604310
60433 Frankfurt Eschersheim, Frankfurter Berg
F604330
60435 Frankfurt Berkersh., Eckenheim, Preungesh. F604350
60437 Frankfurt Bonames, Harheim, Kalbach,
Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach
F604370
60438 Frankfurt Kalbach-Süd
F604380
60439 Frankfurt Heddernh., Niederursel, Nordweststadt F604390
60486 Frankfurt Bockenheim, Kuhwald, Rebstock
F604860
60487 Frankfurt Bockenheim-Nord, Industriehof
F604870
60488 Frankfurt Hausen, Praunh., Willi-Brundert-Siedl.
F604880
60489 Frankfurt Rödelheim
F604890
60528 Frankfurt Niederrad
F605280
60529 Frankfurt Goldstein, Schwanheim
F605290
60549 Frankfurt Flughafen
F605490
60594FrankfurtSachsenhausen/Nord
F605940
60596FrankfurtSachsenhausen/Nord
F605960
60598 Frankfurt Sachsenhausen/Süd, Lerchesberg
F605980
60599 Frankfurt Sachsenhausen-Ost, Oberrad
F605990
65929 Frankfurt Höchst, Unterliederbach
F659290
65931 Frankfurt Sindlingen, Zeilsheim
F659310
65933 Frankfurt Griesheim, Eberhard-Wildermuth-Siedlung,
Niedwald
F659330
65934 Frankfurt Nied, Eisenbahnersiedlung
F659340
65936 Frankfurt Sossenheim, Westerbach Siedlung
F659360
Gesamtauflagen:
Wochenende
nur WE
nur WE
2.730
4.590
6.080
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
7.960
2.050
nur WE
6.440
nur WE
nur WE
nur WE
4.100
3.580
5.290
11.840
8.120
6.820
5.960
4.400
5.080
10.460
6.060
2.770
15.320
9.660
7.910
9.710
9.510
9.490
11.720
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
5.190
3.690
5.190
7.140
nur WE
nur WE
14.530
2.790
16.060
9.310
7.610
8.770
8.930
11.370
9.180
0
7.220
6.450
8.430
10.480
12.070
9.970
60437
661
60439
60431
60388
60435
60389
60320
Frankfurt
60488
60489
60487
65936
65929
60486
65934
60326
65933
60322
60318
60323
60385
60313
60316
60325
60311
60314
60329
60327
Offenbach
60594
60596
65931
60386
60599
40
43
60529
60598
3
60528
60549
nur WE
10.010
nur WE
8.440
nur WE
7.350
51.060316.770
|
StadtPost
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28
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Offenbach mit Mörfelden-Walldorf
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
Tour
Wochenmitte
63065Offenbach Innenstadt
OF630650
6.610
6.810
63067Offenbach Kaiserlei
OF630670
7.450
7.850
63069 Offenbach
Lauterborn, Rosenhöhe
OF630690
10.920
11.670
63071Offenbach Tempelsee
OF630710
8.630
8.370
63073 Offenbach
Bieber, Waldhof
OF630730
6.680
6.380
63075 Offenbach
Bürgel, Rumpenheim, Waldheim
OF630750
7.040
7.420
63110 Rodgau
mit allen Ortsteilen
OF631100
17.630
17.530
63128 Dietzenbach mit allen Ortsteilen
OF631280
13.670
13.190
63150 Heusenstammmit allen Ortsteilen
OF631500
9.010
8.370
63165 Mühlheim
mit allen Ortsteilen
OF631650
11.670
10.510
63179 Obertshausen mit allen Ortsteilen
OF631790
13.200
11.880
63225 Langen
mit allen Ortsteilen
OF632250
14.310
14.200
63263 Neu-Isenburg mit allen Ortsteilen
OF632630
17.200
16.800
63303 Dreieich
mit allen Ortsteilen
OF633030
18.520
18.330
63322 Rödermark mit allen Ortsteilen
OF633220
10.490
10.570
63329 Egelsbach
mit allen Ortsteilen
OF633290
4.710
4.670
63500 Seligenstadt mit allen Ortsteilen
OF635000
10.220
9.630
63512 Hainburg
mit allen Ortsteilen
OF635120
7.050
6.760
63533 Mainhausen mit allen Ortsteilen
OF635330
4.250
4.200
64390 Erzhausen
mit allen Ortsteilen
DA643900
2.950
2.950
64546 Mörf.-Walldorfmit allen Ortsteilen
GG645460
nur WE
14.900
Gesamtauflagen: 202.210212.990
Ort Stadt-/ Ortsteile
64354 Reinheim
mit allen Ortsteilen
64380 Roßdorf
mit allen Ortsteilen
64409 Messel
mit allen Ortsteilen
64807 Dieburg
mit allen Ortsteilen
64823 Groß-Umstadtmit allen Ortsteilen
64832 Babenhausen mit allen Ortsteilen
64839 Münster
mit allen Ortsteilen
64846 Groß-Zimmernmit allen Ortsteilen
64850 Schaafheim mit allen Ortsteilen
64853 Otzberg
mit allen Ortsteilen
64859 Eppertshausen mit allen Ortsteilen
Frankfurt
Tour
Wochenmitte
63075
63165
Mühlheim 63456
63067
HU-Steinheim
63065 63073
Neu-Isenburg
63500
63303
63128
Dreieich
64546
MörfeldenWalldorf
5
63512
Hainburg
63150
Heusenstamm
63263
Aschaffenburg
43a
63179
63071Obertshausen
63069
64390
3
45
64832
Rödermark
Egelsbach
Erzhausen
Mainhausen
63322
486
63329
63533
Rodgau
63225
Langen
Seligenstadt
63110
Dietzenbach
661
Babenhausen
64859
64409
Messel
Eppertshausen
26
64839
Münster
64850
Schaafheim
64807
Dieburg
Wochenende
DA643540
6.650
6.730
DA643800
4.600
4.780
DA644090
1.520
1.590
DA648070
6.030
6.010
DA648230
7.900
7.950
DA648320
6.410
6.350
DA648390
5.730
5.820
DA648460
5.470
5.450
DA648500
3.460
3.480
DA648530
2.410
2.430
DA648590
2.550
2.530
Gesamtauflagen: 52.73053.120
Klein-Auheim
Offenbach
3
43
Darmstadt
Ausgabe Dieburg
PLZ Hanau
Wochenende
26
64380
Roßdorf
64846
45
GroßZimmern
64823
GroßUmstadt
64354
Reinheim
426
64853
Otzberg
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StadtPost
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Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Taunus
Belegung nur am Wochenende möglich.
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
61348 Bad Homburg
mit allen Ortsteilen
61350 HG-Dornholzhausen mit allen Ortsteilen
61352 HG-Obererlenbach mit allen Ortsteilen
61381 Friedrichsdorf
mit allen Ortsteilen
61440 Oberursel
mit allen Ortsteilen
61449 Steinbach
mit allen Ortsteilen
61462 Königstein
mit allen Ortsteilen
61476 Kronberg
mit allen Ortsteilen
65439 Flörsheim
mit allen Ortsteilen
65719 Hofheim
mit allen Ortsteilen
65760 Eschborn
mit allen Ortsteilen
65779 Kelkheim
mit allen Ortsteilen
65795 Hattersheim
mit allen Ortsteilen
65812 Bad Soden
mit allen Ortsteilen
65817 Eppstein
mit allen Ortsteilen
65824 Schwalbach
mit allen Ortsteilen
65830 Kriftel
mit allen Ortsteilen
65835 Liederbach
mit allen Ortsteilen
65843 Sulzbach
mit allen Ortsteilen
Tour
Wochenende
T613480
6.470
T613500
9.010
T613520
7.470
T613810
9.220
T614400
17.580
T614490
4.320
T614620
6.570
T614760
6.840
T654390 8.590
T657190
16.500
T657600
9.530
T657790
13.890
T657950
11.960
T658120
8.960
T658170
5.730
T658240
6.970
T658300
4.710
T658350
3.750
T658430
4.050
Gesamtauflagen: 162.120
61381
Friedrichsdorf
Bad
Homburg
HG 61350
HG 61348
HG 61352
455
8
61476
61440
Oberursel
Bad Vilbel
Kronberg
61449
61462
Steinbach
Bad Soden 65760
65824 Eschborn
Schwalbach
65812
Königstein
65817
Eppstein 65779
Kelkheim
Wiesbaden
65843
Sulzbach
Liederbach
3
661
65835
Frankfurt
65830
519
65719 Kriftel
Hofheim
65795
66
Hattersheim
5
Kelsterbach
Flörsheim
65439
Main
|
StadtPost
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Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Wetterau, Wochenende und Wochenmitte
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
35510 Butzbach
mit allen Ortsteilen
35519 Rockenberg mit allen Ortsteilen
61118 Bad Vilbel
mit allen Ortsteilen
61169 Friedberg
mit allen Ortsteilen
61184 Karben
mit allen Ortsteilen
61191 Rosbach
mit allen Ortsteilen
61194 Niddatal
mit allen Ortsteilen
61197 Florstadt
mit allen Ortsteilen
61200 Wölfersheim mit allen Ortsteilen
61203 Reichelsheim mit allen Ortsteilen
61206 Wöllstadt
mit allen Ortsteilen
61209 Echzell
mit allen Ortsteilen
61231 Bad Nauheim mit allen Ortsteilen
61239 Ober-Mörlen mit allen Ortsteilen
Tour
Wochenmitte
FB355100
FB355190
FB611180
FB611690
FB611840
FB611910
FB611940
FB611970
FB612000
FB612030
FB612060
FB612090
FB612310
FB612390
Gesamtauflagen:
Wochenende
9.400
800
nur WE
11.750
8.350
4.000
3.050
3.150
4.300
2.350
2.100
2.050
13.900
2.100
67.300
12.600
900
12.650
11.500
8.200
4.050
3.200
3.100
4.200
2.300
2.100
2.000
13.450
2.100
82.350
Butzbach
35510
Rockenberg
35519
Wölfersheim
Echzell
61200
61209
Bad Nauheim
Ober-Mörlen
61231
Reichelsheim
61203
Friedberg
61169
Florstadt
61239
61197
Rosbach
Niddatal
61191
61194
521
Wöllstadt
61130
61206
Ausgabe Hanau, Wochenende und Wochenmitte
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
61130 Nidderau
mit allen Ortsteilen
61137 Schöneck
mit allen Ortsteilen
61138 Niederdorfelden mit allen Ortsteilen
63450 Hanau
mit allen Ortsteilen
63452 Hanau
mit allen Ortsteilen
63454 Hanau
mit allen Ortsteilen
63456 Hanau
mit allen Ortsteilen
63457 Hanau
mit allen Ortsteilen
63477 Maintal
mit allen Ortsteilen
63486 Bruchköbel
mit allen Ortsteilen
63505 Langenselbold mit allen Ortsteilen
63517 Rodenbach
mit allen Ortsteilen
63526 Erlensee
mit allen Ortsteilen
63538 Großkrotzenburgmit allen Ortsteilen
63543 Neuberg
mit allen Ortsteilen
63546 Hammersbach mit allen Ortsteilen
63549 Ronneburg
mit allen Ortsteilen
Nidderau
63546
Hammersbach
45
Karben
Tour
Wochenmitte
Wochenende
HU611300
7.805
7.805
HU611370
4.545
4.545
HU611380
1.550
1.550
HU634500
8.780
8.780
HU634520
7.480
7.480
HU634540
6.235
6.235
HU634560
10.504
9.090
HU634570
5.860
5.860
HU634770
14.580
14.580
HU634860
8.900
8.900
HU635051
5.800
5.800
HU635170
4.500
4.500
HU635260
5.400
5.400
HU635381
2.990
2.990
HU635430
2.320
2.320
HU635460
1.905
1.905
HU635490
1.350
1.350
Gesamtauflagen:100.504 99.090
61184
63543
Neuberg
61137
Bad Vilbel
61118
Schöneck
Bruchköbel
61138
Niederdorfelden
63477
Frankfurt
63486
Maintal
63526
63452
63517
Hanau
Rodenbach
63450
63456
Offenbach
63505
Langenselbold
Erlensee
66
63454
63549
Ronneburg
63457
63538
Großkrotzenburg
|
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31
Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen
Anlieferung und Buchungsschluss:
Buchungsschluss ist 5 Werktage vor dem Erscheinungstermin. Anlieferung spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin frei Haus; frühestens jedoch 10 Tage vorher. Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber,
Kunde, Objekt (Ausgabe/n), Beilagentermin/e, Liefermenge, Palettenzahl, Absender und
Empfänger. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die durch nicht termingerechte und
unsachgemäße Anlieferung der Beilagen oder Rücktritt nach Rücktrittstermin entstehen.
Letzter Rücktrittstermin:
5 Werktage vor Erscheinen. Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Erfolgt das Storno nach der Erstellung der Versandpapiere, wird
die Beilage komplett berechnet. Hierfür gelten folgende Termine: StadtPost: Mo. 16.00 Uhr, Extra Tipp: Do. 13.00 Uhr, Offenbach-Post und Dieburger Anzeiger: 2 Werktage vor ET 13.00 Uhr.
Lagergebühr:
Erfolgt die Anlieferung früher als 10 Tage vor dem Erscheinungstermin werden pro Palette
und Kalendertag 1,- EUR für die Einlagerung berechnet.
Anlieferungsanschriften:
Offenbach-Post, EXTRA TIPP, StadtPost:
Pressehaus Bintz-Verlag, Waldstraße 226, 63071 Offenbach, Tel.: 069 85008-302
Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr.
Partnerverlage:
Hanauer Anzeiger, Hanauer Wochenpost:
Hanauer Anzeiger GmbH + Co. Druck und Verlag, Donaustr. 5, 63452 Hanau,
Tel.: 06181 2903-0; Anlieferungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Wetterauer Zeitung, Wetterauer Wochenpost:
Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Marburger Str. 20, 35390 Gießen,
Tel. 0641 3003-214; Anlieferungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr.
Gelnhäuser Neue Zeitung, Neuer Markt, Mittelhessenbote:
Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co KG, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen,
Tel. 06051 833-285; Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. von 7.00 – 16.00 Uhr, Fr. von 7.00 bis 12.00 Uhr.
Sonstige Angaben:
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters, das spätestens
5 Werktage vor Erscheinen in 5-facher Ausfertigung vorliegen muss, bindend. Beilagen
dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung können nicht zugesichert
werden und sind somit kein Auftragsbestandteil. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos,
ist aber kein Auftragsbestandteil. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich entfallen, entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Der Verlag behält sich die Ablehnung
oder Höherberechnung des Auftrags vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen
werben. Die ordnungsgemäße Anfertigung und Auszählung der Beilagen liegt in der
Verantwortung des Auftraggebers. Fehlmengen und/oder überzählige Mengen bzw.
Fehler in der Beschaffenheit werden erst beim Einlegen festgestellt! Bei der Errechnung
der Stückzahl ist ein Verarbeitungszuschuss von 1,5% zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende überzählige Beilagen verbleiben nach Auftragsabwicklung bei uns und
werden, sofern vom Auftraggeber keine anderweitige Verfügung getroffen wird, 3 Tage
nach Auftragsabwicklung vernichtet. Warenproben können nicht beigelegt werden.
Werden während der Produktion technische Mängel bei den Prospekten festgestellt,
die eine Verarbeitung unmöglich machen, wird dennoch die volle Auflage berechnet.
Verpackung: Europaletten, lose, lagenweise versetzt, schutzverpackt.
Technische Angaben:
Mindestformat DIN A6 (115x150mm) – Maximalformat für Offenbach-Post, StadtPost, EXTRA TIPP und MAINLEBEN: 230 mm B x 320 mm H, für Wetterauer Wochenpost: 230 mm B x 310 mm H. Größere Beilagen sind möglich und müssen auf das
Höchstformat gefalzt werden. Preise für Falzen und abweichende Anlieferungstermine auf Anfrage. Einzelblätter im Format A4 müssen ein Papiergewicht von 100 g/
m2 aufweisen. Wird dieses Gewicht unterschritten, muss die Beilage auf A5 gefalzt
werden. Beilagen über 100 g auf Anfrage. Angeklebte Produkte (Postkarten u.ä.) sind
grundsätzlich innen anzubringen. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickeloder Mittelfalz verarbeitet sein. Im Übrigen gelten die Technischen Richtlinien für die
Beschaffenheit von Fremdbeilagen des Bundesverbandes Druck e.V. von 1998.
|
www.da-imnetz.de 32
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen u. Fremdbeilagen in Zeitungen u. Zeitschriften
1.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden odersonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.
6.Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass
die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere
Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende
Abnahmemenge ein.
8.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier
Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.
11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
14.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15.Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
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16.Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat
der Auftraggeber zu tragen.
17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung
ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20%,
100.000 Exemplaren 15%,
500.000 Exemplaren 10%,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5% beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18.Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4
(Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von
der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und
Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20.Erfüllungsort ist Offenbach. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Offenbach.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Sämtliche Aufträge werden regelmäßig jeweils im Namen und für Rechnung der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG angenommen und abgewickelt. Abweichend hiervon
kann die Auftragsannahme bei einzelnen Aufträgen und abhängig von der beauftragten Ausgaben-Nummer auch im Namen und für Rechnung der Firma Dieburger Anzeiger GmbH & Co. KG,
Schlossergasse 4, 64807 Dieburg oder der Firma Metac-Medien Verlags GmbH, Waldstr. 226, 63071
Offenbach, erfolgen.
b)Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und
Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
c)Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu
tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben
der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit.
Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl
der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als
eine Anzeige. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch
den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem
Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind
nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.
d)Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der
Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf
der Jahresfrist geltend gemacht wird.
e)Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt
an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
f)Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
g)Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
h)Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet (siehe Karte Seite 2) ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von
überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich
der Verlag. Auf den Ortspreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.
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i)Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für
Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von
Rabatten vor.
k)Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem
wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.
l)Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
m)Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert werden.
n)Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der
Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 5 Werktage vor
dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene
Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
o)Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird
der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
p)Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist,
dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch
von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages
zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch
teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine
Mittlungsvergütung nicht bezahlt.
r)Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch
für laufende Aufträge sofort in Kraft.
s)Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
t)Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist
der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber
kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche
herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem
tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.
u)Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden,
dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder
Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann,
wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt.
v)Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach
Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als
akzeptiert.
w)Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur
bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen
Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
x)Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den
Allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen
des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den
Verlag schriftlich widerspricht.
y)Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheint
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung
von Druckunterlagen für Anzeigen
a)Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CDROM),
direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.
b)Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von
Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste),
führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.
c)Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit
inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine
Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der
Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
d)Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
e)Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten
Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar,
der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen
Preisminderungsanspruch.
f)Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen,
dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der
Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
Stand: 01.01.2014
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