Praxishandbuch zur Schülerpraktikanten
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Praxishandbuch zur Schülerpraktikanten
Gesichter in der Pflege Praxishandbuch zur Schülerpraktikanten-Anleitung in Altenpflegeeinrichtungen entwickelt von dem Projekt „Gesichter in der Pflege“ - Stand April 2014 - in Kooperation: gefördert durch: Gesichter in der Pflege Inhaltsverzeichnis Vorwort Rahmenbedingungen 3 Warum Schülerpraktika? Kriterien für eine gelungene Schüleranleitung Rahmenbedingungen 4 5 6 Tätigkeitskatalog Übergang Schule und Beruf 10 12 Material PraxisanleiterInnen 14 Praktikantenanleitung Kurzbeschreibung des Projekts Schweigepflichtserklärung Anwesenheitsnachweis Tagesbericht Praktikantenbeurteilung 15 16 18 19 21 25 Praktikumsbeurteilung Checkliste SchülerInnenanleitung 26 28 Material für SchülerInnen 30 Schülerinformation Erwartungen Praktikumsknigge Mein Praktikumsbetrieb Berufsportrait 31 32 33 34 33 Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Altenpflege? Ausbildungswege Berufsbild Altenpflegehilfe Berufsbild Altenpflegefachkraft Berufsbild Altenpflegefachkraft - detailliert Altenpflege und Karriere, geht das? Evaluationsbogen Kontakt 36 37 39 40 41 43 44 45 1 Gesichter in der Pflege Vorwort Liebe/r PraxisanleiterInnen, der Fachkräftebedarf in der Altenpflege ist derzeit in aller Munde. Einerseits brauchen wir in Zukunft aufgrund der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen mehr Pflegepersonal, andererseits sinken die Schülerzahlen konstant. Deswegen ist eines der Ziele des Projektes Gesichter in der Pflege junge Menschen durch Schulpraktika für die Altenpflege zu begeistern und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung zu leisten. In einigen Pflegeeinrichtungen sind Schülerpraktika in der direkten Pflege selbstverständlich, in anderen Einrichtungen werden SchulpraktikantInnen jedoch lediglich Betreuungsaufgaben anvertraut und sie werden nicht in der direkten Pflege eingesetzt. Dieses Handbuch versucht dazu beizutragen, über neue Wege in der Schüleranleitung nachzudenken; gerne stehen wir Ihnen dabei zu einem gemeinsamen Austausch zur Verfügung. In diesem Handbuch werden unterschiedliche Themen behandelt - mit dem Ziel Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen eine gezieltere und einfachere SchülerInnenanleitung zu ermöglichen. Im Umgang mit SchülerpraktikantInnen treten häufig Unsicherheiten auf, da nicht jede/r PraxisanleiterIn Erfahrung mit dem Verhalten Jugendlicher hat und dadurch Konflikte und Fragen auftauchen können. Dieses Handbuch soll Sie bei der Planung und der transparenten Durchführung eines SchülerInnenpraktikums unterstützen. SchülerInnen, Eltern und BetreuungslehrerInnen haben unterschiedliche Erwartungen und Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in den Einrichtungen. Dieses Handbuch gibt SchülerInnen und AnleiterInnen konkrete Tipps und Orientierungshilfen. Es ist in drei Kapitel eingeteilt: das erste beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen, das zweite ist für die Praxisanleitungen gedacht und der dritte Teil beinhaltet Informationen und Material für SchülerInnen. Das Handbuch ist offen gehalten, damit Sie Ihre Ergänzungen und Vorschläge sowie einrichtungsrelevante Erfahrungen einbringen können. Durch die Anwendung und Rückmeldungen soll es weiter den Bedürfnissen einer optimalen Anleitung angepasst und verändert werden. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg, aber auch Gelassenheit bei der Anleitung von SchülerpraktikantInnen. Ihr Gesichter in der Pflege Team 2 Gesichter in der Pflege Rahmenbedingungen 3 Gesichter in der Pflege Warum Schülerpraktika? Schülerbetriebspraktika sind seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument, um SchülerInnen auf das Berufsleben vorzubereiten und sie bei ihrer Berufswahl zu unterstützen. Ziel ist es, die Verantwortlichkeit der SchülerInnen im Hinblick auf die eigene Berufswahl zu stärken. Die SchülerInnen sollen durch ein begleitetes Praktikum in die Lage versetzt werden, ggf. einen Ausbildungsberuf zu finden, der ihren Neigungen, Kompetenzen und Interessen entspricht. Je genauer SchülerInnen über einen Ausbildungsberuf informiert sind, desto geringer ist die Gefahr, dass später die Ausbildung abgebrochen wird. Die vorliegenden Informationen und Unterlagen sollen helfen, Praktika in der Altenpflege so durchzuführen, dass sich die jungen Leute ein realistisches Bild über Aufgaben, Einrichtungen sowie über ihre eigenen Berufschancen machen können. Gerade vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen ist ein Schülerpraktikum eine Chance, Jugendliche frühzeitig für den Beruf der Altenpflege zu begeistern und an die Einrichtungen zu binden. Gleichwohl gilt es dadurch die nötigen Fachkräfte zu sichern. Schülerpraktika Nutzen für die Einrichtung • Steigerung des Bekanntheitsgrades der Einrichtung • Kontakte zu potenziellen neuen Auszubildenden • Steigerung der Qualität und Anzahl von Bewerbern • Kontakt zu Schulen Nutzen für PraktikantInnen • erster Einblick in das Berufsleben • Interesse für ein bestimmtes Berufsfeld entwickeln oder verstärken • erste berufliche Erfahrungen sammeln • Hilfe bei der Berufsfindung • Möglichkeit zur Gewinnung eines Ausbildungsplatzes 4 Gesichter in der Pflege Kriterien für eine gelungene Schüleranleitung: Voraussetzungen • individuelle Betreuung der SchülerInnen • sinnvolle Praxistätigkeiten und Feedback Praxiserfahrung • einen vertiefenden Einblick in den Berufsalltag geben • Einschätzung und Reflektion der PraktikantInnen Entscheidungsfindung über Berufswahl • Wissen der SchülerInnen über den Beruf erweitern • realistische Einblicke in die Arbeitswelt geben Prozessgestaltung durch PraxisanleiterInnen • motivierende Anleitung • Sinnhaftigkeit der gestellten Aufgaben darstellen • regelmäßiges Feedback geben • Stärken der SchülerInnen erkennen • Hilfe bei der beruflichen Orientierung Evaluation des Praktikums Gemeinsame Ziele • SchülerInnen lernen betriebliche Abläufe kennen • SchülerInnen lernen ihre Fähigkeiten kennen und erproben ihre Fertigkeiten • frühzeitige Bindung von zukünftigen Auszubildenden an die Einrichtung (z.B. FSJ/ BufD) 5 Gesichter in der Pflege Rahmenbedingungen Betriebliche Rahmenbedingungen: Praktikumsdauer: sollte mindestens 2-3 Wochen betragen die Einrichtung sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der Praktikumsbetrieb ist für die organisatorische und fachliche Durchführung des Praktikums verantwortlich die SchülerInnen unterliegen dem Weisungsrecht der MitarbeiterInnen die SchülerInnen erhalten Kenntnisse über den Gesundheitsschutz und halten diesen ein notwendig ist eine schulische Begleitung durch LehrerInnen – in Absprache mit der Einrichtung die SchülerInnen sind während des Praktikums durch die Schule versichert die SchülerInnen erhalten in der Regel keine Vergütung die begleitenden LehrerInnen bleiben während des Praktikums erste/r AnsprechpartnerIn Gesetzliche Rahmenbedingungen Bei minderjährigen PraktikantInnen sind einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Gesetze und Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz Folgende Gesetze bilden den Rahmen bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen während eines Schülerbetriebspraktikums (auch Sozialpraktikum) bzw. eines freiwilligen (Ferien-) Praktikums: Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG vom 12. April 1976 (BGBI. I S.965) Sozialversicherungen Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Gesundheitsvorschriften 1. Jugendarbeitsschutzgesetz Der Gesetzgeber unterscheidet Kinder und Jugendliche. - Kind - bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres - Jugendlicher - ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Kinder. Das grundsätzliche Beschäftigungsverbot für Kinder gilt nicht, wenn das Kind ein von der Schule gefordertes Betriebspraktikum absolviert. Bei einem freiwilligen (Ferien-) Praktikum müssen die Schüler mindestens 15 Jahre alt sein. 6 Gesichter in der Pflege 2. Sozialversicherungen Beim Schülerbetriebspraktikum sind keine Beiträge zu zahlen, da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist. Wird beim Ferienpraktikum kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, da ein Praktikum von schulpflichtigen Schülern in der Regel auf max. 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist. Diese Versicherungsfreiheit besteht sogar dann, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Bei über 18 Jährigen, bei einer Beschäftigung über 2 Monate im Zusammenhang oder 50 Arbeitstagen für ein Jahr, besteht Sozialversicherungspflicht sofern ein Entgelt gezahlt wird. 3. Unfallversicherung Während des Ferienpraktikums sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert, egal ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Da das Schülerbetriebspraktikum eine Schulveranstaltung ist, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung auch für den direkten Hin-und Rückweg zur Einsatzstelle. Es ist keine gesonderte Antragstellung vor Aufnahme des Praktikums nötig. Unfälle sind unverzüglich dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zu melden. 4. Haftpflichtversicherung Verantwortlich für die Haftpflichtversicherung ist der Schulträger. Ferienpraktikanten sind je nach Einzelfall durch die Haftpflichtversicherung des Betriebes bzw. ihre eigene oder die der Eltern geschützt. 5. Gesundheitsvorschriften Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigen Schülerinnen und Schüler lt. Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes § 43 Abs.1 vom 20.07.2000 eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Belehrung darf nicht älter als 3 Monate sein und gilt für insgesamt ein Jahr. (vgl. Leitfaden Schülerbetriebspraktikum - Jugendarbeitsschutz; April 2013) 7 Gesichter in der Pflege Nachfolgend sind die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst: Schülerbetriebspraktikum Ferienpraktikum Alter Beschäftigung von SchülerInnen unabhängig vom Alter SchülerInnen mind. 15 Jahre alt, max. 4 Wochen (=20 Arbeitstage) pro Jahr während der Schulferien Gesetzliche Vorschriften Bestimmungen des JArbSchG für Kinder müssen eingehalten werden Während der Vollzeitschulpflicht gelten Bestimmungen des JArbSchG für Kinder. Bei unter 18 Jährigen ohne Vollzeitschulpflicht gelten Bestimmungen für Jugendliche. Arbeitszeit tgl. Höchstarbeitszeit 7 Stunden Täglich - 8 Stunden wöchentlich - 35 Stunden Wöchentlich - 40 Stunden 5 Tage pro Woche evtl. dazugehörender Unterricht (z.B. Erfahrungsaustausch) ist auf die Arbeitszeit anzurechnen Zulässige Schichtzeit 10 Stunden = Arbeitszeit + Ruhepausen Freizeit mind. 12 Stunden nach tgl. Arbeitszeit Pausen Ruhepausen, spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit mind. 15 Minuten ebenso ebenso nach 6 Stunden Arbeit - 30 Minuten länger als 6 Stunden - 60 Minuten Nachtruhe Ruhetage 2 0.00 - 06.00 Uhr Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist verboten Ausnahmen für Schüler ab 16 Jahren ebenso Ausnahme: bei Freistellung an einem anderen Arbeitstag derselben Woche mind. 2 Sonntage im Monat frei 8 Gesichter in der Pflege Schülerbetriebspraktikum Verbotene Arbeiten Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit von Schülern übersteigen z.B. Ferienpraktikum ebenso Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten Arbeiten bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist; Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung; Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung; Arbeiten, bei denen Schüler sittlichen Gefahren ausgesetzt sind; Arbeiten, bei denen die Schüler besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen1 ausgesetzt sind; Akkordarbeit und tempoabhängige Arbeiten 1 besonders gefährliche Arbeitsstoffe der Gruppen 3 und 4 in Sinne der Richtlinie 90/679 EWG (Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können) Vor Beginn des Schülerpraktikums ist eine Beurteilung der Gefährdungen bei Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, sowie eine Unterweisung erforderlich. Die Unterweisung beinhaltet Informationen zu Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schülerinnen und Schüler bei der Beschäftigung ausgesetzt sind (z.B. Hygienebestimmungen, Schutzkleidung…) Eine ausreichende Aufsicht durch fachkundige erwachsene Personen ist sicherzustellen. Auf den Datenschutz und die damit zusammenhängende Schweigepflicht sind Schülerinnen und Schüler hinzuweisen (Vgl. JArbSchG § 2(1)-(3); § 5; § 11-13; §22-24). Quellen: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG): Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH12.04.1976, Stand 20.04.2013; http://www.gesetzeiminternet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf Leitfaden Schülerbetriebspraktikum - Jugendarbeitsschutz: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: April 2013: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/jugendarbeitsschutz/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf: 29.07.2013, Die wichtigsten gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen für Betriebspraktika im Überblick: http://www.hwk-aachen.de/fileadmin/user_upload/downloads/ausbildung/praktika/ gesetzliche_regelungen_2.pdf : 07.10.2013, Schülerpraktikum: Leitfaden für Schüler und Eltern für Unternehmen: Broschüre im Rahmen des Projektes JOBSTARTER: Ausbildungsprofite http://www.fav-erfurt.de/uploads/media/Leitfaden_ Praktikum_01.pdf: 29.07.2013 9 Gesichter in der Pflege Tätigkeitskatalog: In Gesprächen mit Einrichtungen stellte sich wiederholt die Frage, ob Jugendliche - in Anbetracht ihrer mangelnden Erfahrung im Umgang mit alten Menschen - in direkte pflegerische Tätigkeiten eingebunden werden sollen. In einigen Einrichtungen ist dieses vorgesehen, andere halten die Übertragung dieser Tätigkeiten für verfrüht. Doch wie soll ein junger Mensch herausfinden, ob eine Ausbildung im Pflegebereich das Richtige für ihn ist, wenn er nicht (behutsam) an die unterschiedlichen Aufgaben herangeführt wird? Nachfolgend befindet sich eine Auflistung von denkbaren Tätigkeiten während des Praktikums. Körperpflege: Erledigung der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege Mithilfe bei der Durchführung der Körperpflege Mithilfe bei der Durchführung von Mund-, Zahnersatz-, Haar-, Nagel- und Fußpflege (ausgenommen: medizinische Fußpflege) Hilfe beim Aufsuchen der Toilette Betten und Lagern: Mithilfe beim Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln Mithilfe beim Betten und Umbetten Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells Reinigung der Bettgestelle und Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der HeimbewohnerInnen, sofern diese nur leicht pflegebedürftig sind Hilfe beim An- und Auskleiden von nur leicht pflegebedürftigen BewohnerInnen Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft HeimbewohnerInnen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen Auf Anweisung von Pflegefachkräften mit dem BewohnerInnen spazieren fahren/ begleiten Auf Anweisung BewohnerInnen zu den Beschäftigungsangeboten fahren Auf Anweisung von Pflegefachkräften Begleitung von BewohnerInnen im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung 10 Gesichter in der Pflege Speisenversorgung: Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften Verteilung der Speisen Vorbereitung der HeimbewohnerInnen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit Mithilfe beim Anreichen von Speisen und Getränken Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.) Verteilen von Getränken auf dem Wohnbereich Beobachtung und Weitergabe von Informationen: Mündliche Weiterleitung von Beobachtungen an die Pflegefachkräfte Beachtung des Datenschutzes Aufgaben der psychosozialen Betreuung: Gespräche mit den HeimbewohnerInnen führen unter Anleitung Beschäftigungen durchführen Hauswirtschaftliche Aufgaben: Aufräumen der Bewohnerzimmer Reinigung von Schränken, Nachttischen usw. Pflege der Blumen in Gemeinschaftsräumen und Bewohnerzimmern Sonstige Aufgaben: Erledigung von Botengängen Aufräumen und Auffüllen des Pflegemittellagers Betriebsbezogene Aufgaben: Kenntnisse und Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften 11 Gesichter in der Pflege Übergang von der Schule in den Beruf Die Übergangszeit von der Schule zur Ausbildung ist für jeden Jugendlichen eine große Herausforderung. Der/ die Jugendliche muss lernen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Entscheidungen zu treffen, die das Leben wesentlich beeinflussen. Es gilt, eigenes Geld zu verdienen und der soziale Status ändert sich: man ist kein/e SchülerIn mehr, sondern auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit. In dieser Entwicklungsphase befinden sich junge Menschen nicht nur beruflich im Umbruch, sondern es findet auch die Ablösung vom Elternhaus statt, eigene Werte und Interessen werden erkundet und der Wunsch nach einer festen Partnerschaft kommt auf. Der Übergang vom Kind-Sein zum Erwachsenen-Werden ist häufig mit vielen Komplikationen und Schwierigkeiten verbunden, wie beispielsweise durch körperliche Entwicklungen, dem Hineinfinden in die Rolle eines Erwachsenen und der Entwicklung der eigenen Identität. In diesem Lebensabschnitt stellen Schule, Elternhaus, der Freundeskreis und auch die Berufsfindung viele unterschiedliche, zum Teil konträre Erwartungen an den Jugendlichen. Entwicklungspsychologisch sind folgende Anforderungen an den Jugendlichen gestellt: Übernahme der Geschlechtsrolle Akzeptieren der eigenen Körperlichkeit Emotionale Unabhängigkeit von den Eltern entwickeln Festigung des eigenen Wertesystems Einstieg in das Berufsleben Aufbau langfristiger Partnerschaften Bedingt durch die gesellschaftliche Leistungsorientiertheit wird es für Jugendliche immer schwieriger, den schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Jugendlichen müssen ihre Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit schon früh unter Beweis stellen. Häufig kommt es in der Pubertät zwischen den Jugendlichen und deren Eltern zu Konflikten. Vorstellungen von Eltern und Jugendlichen klaffen bezüglich der schulischen Aktivität, der Beteiligung im Haushalt und den persönlichen Freiheiten häufig weit auseinander. Hinzu kommt, dass die Jugendlichen ihren eigenen Weg gehen und ihre eigenen Vorstellungen umsetzen möchten. Sie treffen eigene Entscheidungen, die häufig nicht mit denen der Eltern identisch sind. Der Einfluss der Peer-Group des Jugendlichen nimmt zu, wohingegen der Stellenwert von Autoritäten (z.B. von Eltern und LehrerInnen) abnimmt. Durch das Festigen der eigenen Persönlichkeit 12 Gesichter in der Pflege kann es sein, dass sich der Jugendliche in eine andere Richtung entwickelt als seine Freunde, und er somit möglicherweise nur noch wenig mit diesen gemein hat. Im Rahmen dieses Auseinanderlebens können Streitereien und Konflikte entstehen. Dieser Lebensabschnitt ist in vielerlei Hinsicht von Unsicherheiten geprägt: Unsicherheiten, die falsche Berufswahl zu treffen oder den Anforderungen, die das Berufsleben stellt, nicht gewachsen zu sein. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mit der Berufsorientierung zu beginnen. Die Jugendlichen erlangen durch frühe Unterstützung bei der Berufsorientierung, durch das Entdecken der eigenen Fähigkeiten und Neigungen und dem Offenlegen der beruflichen Möglichkeiten, Sicherheit bei der Berufswahl. Der Berufsorientierungstag, der Boys-/ Girlsday, Praktika oder Ausbildungsmessen bieten gute Gelegenheiten in die einzelnen Berufe "hineinzuschnup-pern". Bei der Anleitung und im Umgang mit den Jugendlichen ist es wichtig, im Hinterkopf zu behalten, welche Entwicklungsthemen sie beschäftigen, ihr Verantwortungsbewusstsein zu stärken und bei Ängsten und Unsicherheiten nicht mit zu viel Druck, sondern mit Verständnis zu reagieren. 13 Gesichter in der Pflege Material für PraxisanleiterInnen 14 Gesichter in der Pflege Praktikantenanleitung Der/ die PraktikantIn ist neu im Unternehmen und fühlt sich in der neuen Situation unsicher. Zunächst sollte das Team über die Anwesenheit des/ der Praktikanten/ in informiert werden, damit die Teammitglieder entsprechend auf sie/ ihn zugehen können. Zur besseren Einfindung in die Einrichtung sind ein Rundgang im Betrieb und eine Vorstellungsrunde hilfreich. Einführungsgespräche Zu Beginn des Praktikums ist es wichtig ein Einführungsgespräch zu führen. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen SchülerInnen und PraxisanleiterInnen; sie haben dabei die Möglichkeit, gegenseitige Erwartungen zu benennen. Ebenfalls muss dem/ der SchülerIn ein erster Eindruck des Wohnbereichs vermittelt werden: Räumlichkeiten und Besonderheiten des Wohnbereichs werden gezeigt. Außerdem sollten die Dienstzeiten mit dem/ der SchülerIn abgesprochen werden. Schweigepflichtserklärung Jede/r PraktikantIn muss zu Beginn des Einsatzes eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben. Abschlussgespräch Das Abschlussgespräch bietet die Möglichkeit des direkten Austauschs über das Praktikum. Dabei kann besprochen werden, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt wurden und Verbesserungsvorschläge können eingebracht werden. Zudem kann ein persönliches Feedback gegeben werden. Abschlussbewertung Jede/r SchülerIn erhält nach dem Praktikum eine Praktikumsbestätigung. Sie bescheinigt ihm/ ihr dass er/ sie sich bereits auf das Arbeitsleben vorbereitet und Einblicke auf den möglichen Ausbildungsberuf erhalten hat. Die Bescheinigung sollte eine Aufzählung verrichteter Tätigkeiten und ermittelter Kompetenzen beinhalten. Diese Bescheinigung kann der/die Jugendliche später seinen/ ihren Bewerbungsunterlagen beilegen. 15 Gesichter in der Pflege Feedbackbogen Für beide Seiten ist eine gegenseitige Bewertung sinnvoll. Die Einrichtung gibt dem/ der Praktikanten/ in in ihrer Beurteilung Rückmeldung über sein/ ihr Auftreten und seine/ ihre Leistung während des Praktikums. Im Gegenzug erhält die Einrichtung mithilfe eines Feedbackbogens eine Rückmeldung über die Zufriedenheit der PraktikantInnen. Checkliste Schüleranleitung Da die Schüleranleitung eine sehr komplexe Aufgabe ist, sind wichtige Inhalte in einer Checkliste zusammengefasst. 16 Gesichter in der Pflege Liebe/r PraxisanleiterIn, nachfolgend sind die wichtigsten Inhalte des Projektes Gesichter in der Pflege aufgeführt. Allen PraxisanleiterInnen wird das Projekt Gesichter in der Pflege durch Kontakte mit dem Projektteam bereits bekannt sein, deshalb folgt nur eine kurze Projektbeschreibung. Ziel des Projektes „Gesichter in der Pflege“ ist es die angespannte Fachkräftesituation in der Altenpflege über eine Ausbildungsinitiative zu verbessern. Dabei sollen junge Menschen für den Beruf begeistert und auf ihrem Weg der Berufsorientierung unterstützt werden. Insbesondere junge Männer und Menschen mit Migrationshintergrund fehlen in der Pflege und es fehlt an einem wirklichkeitsnahen Bild der professionellen Altenpflege. Das soll sich ändern. Im vergangenen Jahr führten wir eine qualitative MitarbeiterInnenbefragung in den Einrichtungen der an dem Projekt beteiligten Träger durch. Wir befragten 51 MitarbeiterInnen. Die Ergebnisse werden derzeit in den beteiligten Einrichtungen vorgestellt. Basierend auf den Befragungsergebnissen werden demnächst kompetenzfeststellende Instrumente angepasst. Eine Herausforderung des Projektes besteht zum einen darin, junge Menschen für die Berufsausbildung zu interessieren und zum anderen, die Altenpflegeeinrichtungen für diese sehr junge Zielgruppe zu öffnen. Wir führen gemeinsam mit Auszubildenden Informationsveranstaltungen in Schulen oder auf Berufsbildungsveranstaltungen durch. Über Wege der Berufsfelderkundung sowie Praktika haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich ein realistisches Bild über den Beruf der Altenpflegefachtkraft zu bilden. Wir koordinieren dabei die Vermittlung von SchülerInnen in die unterschiedlichen Einrichtungen. Derzeit entwickeln wir gemeinsam mit SchülerInnen des Fritz-Henßler- Berufskollegs Werbeplakate, um einen Beitrag dazu zu leisten das Image des Altenpflegeberufs in der Öffentlichkeit aufzuwerten und für den Beruf zu werben. Dies sind einige Bausteine des Projektes; des Weiteren umfassen unsere Arbeitsfelder: die Gestaltung von Fachtagungen, Schulung von PraxisanleiterInnen im Umgang mit SchülerInnen sowie die Schulung von "Scouts", die Informationsveranstaltungen in Schulen und auf Messen durchführen. 17 Gesichter in der Pflege Schweigepflichtserklärung Ich bin heute eingehend darüber belehrt worden, dass ich nach § 203 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht unterliege. Die Schweigepflicht bezieht sich auf alle Vorgänge, die mir in der ambulanten bzw. stationären Altenpflegeeinrichtung bekannt werden. Ich weiß, dass ich sowohl gegenüber Angehörigen von Pflegebedürftigen als auch gegenüber meinen eigenen Angehörigen und sonstigen Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Praktikums uneingeschränkt und zeitlich unbefristet fort. Mir ist bekannt, dass ich bei Verletzung der Schweigepflicht strafrechtlich belangt werden kann. Ich erkläre hiermit, dass ich die Belehrung verstanden habe und mich entsprechend verhalten werde. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift PraktikantIn Unterschrift Arbeitgeber § 203 Strafgesetzbuch (StGB) Verletzung von Privatgeheimnissen (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert … anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) … (3) Den in Absatz 1 ... Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind. Den in Absatz 1 ... Genannten steht nach dem Tod des zur Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlass erlangt hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart. (5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. 18 Gesichter in der Pflege Anwesenheitsnachweis Jede/r PraktikantIn hat einen Stundennachweiszettel, auf dem er/ sie ihre geleisteten Stunden einträgt. Im Krankheitsausfall ist ein "K" in den Nachweis einzutragen. Der Stundenzettel dient dem Nachweis der geleisteten Stunden während des Praktikums. 19 Gesichter in der Pflege Anwesenheitsnachweis PraktikantIn: Geburtsdatum: Praktikumszeitraum: Jahrgangsstufe: Schule: Begleitende/r Lehrer/in: Praktikumsanleiter: Tag von Arbeitszeit bis Tagesbericht liegt vor Unterschrift Fachkraft 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 20 Gesichter in der Pflege Tagesbericht Die Dokumentation der Schüleranleitung hat eine größere Bedeutung als noch vor einigen Jahren; sie macht die praktische Anleitung transparenter und steigert ihre Qualität. Diese Dokumentation erleichtert die Beurteilungen, zeigt das Interesse und die Fähigkeiten der SchülerInnen und trägt zu einer strukturierteren Anleitung bei. Von jedem Praktikumstag soll der Schüler/ die Schülerin einen kurzen Tagesbericht anfertigen. Der Tagesablauf muss erkennbar und die Berichte sollen informativ sein. In der Dienstzeit dürfen lediglich Notizen gemacht werden, der Bericht ist zuhause anzufertigen. Jeder Tagesbericht ist durch die Praxisanleitung oder von einer Vertretung abzuzeichnen. 21 Gesichter in der Pflege Tagesberichte Name, Vorname: Tag Datum Folgendes habe ich heute durchgeführt; folgendes habe ich gelernt: 1 2 3 4 5 _________________________________________ Unterschrift SchülerIn 22 Gesichter in der Pflege 6 7 8 9 10 _________________________________________ Unterschrift SchülerIn 23 Gesichter in der Pflege 6 7 8 9 10 _________________________________________ Unterschrift SchülerIn 24 Gesichter in der Pflege Praktikantenbeurteilung Der Beurteilungsbogen dient dazu, die Leistungen und Fähigkeiten der SchülerInnen im Praktikum zu erfassen. Die Beurteilung sollte möglichst durch die Anleitung, die den Jugendlichen erlebt und begleitet hat, ausgefüllt werden. Um den PraktikantInnen die Möglichkeit der Reflektion zu geben, ist es sinnvoll, dass die Beurteilung mit dem Praktikanten/ der Praktikantin besprochen wird. 25 Gesichter in der Pflege Praktikantenbeurteilung PraktikantIn: Geburtsdatum: Praktikumszeitraum: Jahrgangsstufe: Schule: ++ + 0 - -- zurzeit nicht beurteilbar Soziales Verhalten Kontaktfähigkeit Einfühlungsvermögen angemessene Nähe Notwendige Distanz/ erkennt Grenzen Umgangsformen (Höflichkeit, Taktgefühl usw.) Belastbarkeit Verantwortungsbewusstsein Teamfähigkeit Verhalten gegenüber Vorgesetzten Bereitschaft der Zusammenarbeit zeigt Bereitschaft Anweisungen durchzuführen Kritikfähigkeit, Verhalten auf sachliche Kritik kann sachlich Kritik äußern zeigt Mitverantwortung bei Arbeitsabläufen gibt Informationen und Beobachtungen weiter Arbeitsverhalten Motivation, Engagement Eigeninitiative arbeitet strukturiert Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Umsicht Arbeitstempo, Geschick Wirtschaftlicher Umgang mit Materialien Kreativität Auftreten persönliche Hygiene Kleidung (Sauberkeit, Haare, Schmuck, Schuhe) Pünktlichkeit Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Ort / Datum Unterschrift AnleiterIn Unterschrift SchülerIn 26 Gesichter in der Pflege Praktikumsbeurteilung über ein Schülerpraktikum PraktikantIn:_________________________ Geburtsdatum:____________________ Praktikumszeitraum:__________________ Schule und Jahrgangsstufe:_________ Einrichtung:_______________________ __________________________________ __________________________________ Anschrift der Praxisstelle:_____________ Einsatzbereich:_____________________ ___________________________________ Tätigkeitsschwerpunkte: Wahrgenommene Stärken des Schülers/ der Schülerin: Anmerkungen: PraxisanleiterIn:_____________________ Stempel der Einrichtung: Ort, Datum:_________________________ Unterschrift:________________________ 27 Gesichter in der Pflege Checkliste SchülerInnenanleitung Einrichtung ja Der/ die SchülerIn kennt... seine/ ihre Praxisanleitung. Es ist ein Rundgang... O die Teammitglieder des Wohnbereichs. O die Wohnbereichsleitung. O die Pflegedienstleitung. O die Einrichtungsleitung. O die MitarbeiterInnen des sozialen Dienstes. O die MitarbeiterInnen und Aufgaben des Empfangs. O die Räumlichkeiten des Wohnbereichs und die dazugehörigen Funktionsbereiche. O die weiteren Wohnbereiche in der Einrichtung. O die anfallenden Tätigkeiten innerhalb des Dienstes. O die Handhabung der Aufzüge. O den Umgang und die Entsorgung von Müll/ Abfall. O über den Wohnbereich erfolgt. O durch die Einrichtung erfolgt. O Arbeitsfeld Der/ die SchülerIn kennt... seine Arbeitszeiten. O seine Pausenzeiten. O die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit. O kennt die Verhaltensregeln innerhalb des Seniorenzentrums. O Unfallvermeidung/ Arbeitssicherheit/ Notfälle Der/ die SchülerIn kennt... den Flucht- und Rettungsplan. O die Rufnummern von Polizei/ Feuerwehr/ Notarzt. O die Position der Erste-Hilfe-Kästen. O das Verhalten in einem Notfall. O notwendige Vorschriften zur Unfallverhütung. O 28 Gesichter in der Pflege Rechtliches Der/ die SchülerIn kennt... die Datenschutzbelehrung und Richtlinien zur Schweigepflicht. Grundsätzliches zu Haftungsfragen. O O Hygiene Der/ die SchülerIn kennt... die Vorschriften zu Kleidung und äußerem Erscheinungsbild. O die Grundlagen der persönlichen Hygiene. O die sachgerechte Händereinigung und - desinfektion. O die Berufsbilder einer Altenpflegekraft. O die Schweigepflichtserklärung unterschrieben. O den Praktikumsknigge erhalten. O den Bogen über seine Erwartungen im Praktikum erhalten. O den Anwesenheitsnachweis erhalten. O ein Namensschild erhalten. O eine Vorlage für die Tagesberichte erhalten. O eine Beurteilung erhalten. O den Evaluationsbogen ausgefüllt. O Nachweise Der / die SchülerIn hat... 29 Gesichter in der Pflege Material für SchülerInnen 30 Gesichter in der Pflege Liebe Schülerin, lieber Schüler die Entscheidung für den richtigen Beruf ist nach wie vor eine der wichtigsten Entscheidungen in unserem Leben und deshalb dürfen wir sie nicht dem Zufall überlassen. Um in dem zukünftigen Beruf Erfüllung und Erfolg zu finden, ist es wichtig, einen Beruf zu wählen, der den eigenen Stärken und Neigungen entspricht. Es gilt also, so gut wie möglich, Bescheid zu wissen, bevor es in der Praxis losgeht. Arbeitsalltag, Arbeitsinhalte und -abläufe lassen sich in einem Praktikum vor Ort sehr gut kennenlernen. Es bietet sich die Gelegenheit, die eigenen Voraussetzungen und Potenziale zu überprüfen und Fragen zum Beruf vor Ort beantwortet zu bekommen. Das Gesundheitswesen gehört zu den Wachstumsbereichen in Deutschland. Besonders gefragt sind dabei gut ausgebildete Fachkräfte. Gesundheitsberufe sind Berufe "am Puls des Lebens". Die Arbeit im Team und mit Menschen, die Hilfe, Unterstützung, Begleitung und Verständnis brauchen, prägt den Tagesablauf. Ein Schülerpraktikum ist eine super Gelegenheit herauszufinden, ob dir die Arbeit mit älteren Menschen gefällt, lässt deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz wachsen, macht dich vertraut mit den grundlegenden Abläufen und lässt dich so selbstbewusster in deine Ausbildung starten. Wenn du dich genauer rund um den Altenpflegeberuf informieren möchtest, kannst du auf unserer Homepage vorbeischauen. Unsere Internetadresse lautet: www.gesichter-in-der-pflege.de. In diesem Handbuch findest du auch unsere Kontaktdaten (Seite 45), falls du persönlich Fragen an uns stellen möchtest. 31 Gesichter in der Pflege Erwartungen an mein Praktikum Name der PraktikantIn: Tel.: Praktikumszeitraum: Name der Schule: Klasse: KontaktlehrerIn: Tel.: Meine Vorstellungen und Erwartungen vom Praktikum: Mit folgenden Themen zur Berufswahl haben wir uns in der Schule beschäftigt: Mein Einsatz für den Erfolg des Praktikums: Ich habe folgende Berufswünsche: 32 Gesichter in der Pflege Der Praktikumsknigge - Grundregeln im Praktikum Arbeiten ist etwas anderes, als zur Schule zu gehen - es gelten andere Regeln und es ist wichtig, diese Regeln einzuhalten. Hier ein paar Hinweise, worauf du beim Betriebspraktikum im Umgang mit zu pflegenden Menschen, KollegInnen, Vorgesetzten usw. achten solltest: Stelle dich mit Vor- und Nachnamen vor. Sieze jeden, bis dir das Du angeboten wird, auch wenn sich die Kollegen/innen duzen. In der Zeit deines Praktikums bist du auf der einen Seite zwar MitarbeiterInnen, auf der anderen Seite aber auch ein Gast. Respektiere deshalb die Regeln, die im Unternehmen herrschen, z.B. was die Kleidung anbelangt. Achte auf dein äußeres Erscheinungsbild. Sei nicht gleich enttäuscht, wenn du nicht sofort tolle und interessante Aufgaben übernehmen kannst. Das Team muss dich erst einmal kennenlernen und herausfinden, welche Arbeiten sie dir anvertrauen können. Manchmal können/ dürfen bestimmte Jobs auch einfach nicht von Praktikanten gemacht werden. Werde nicht ungeduldig oder verzweifelt, wenn du vielleicht nicht gleich alles verstehst. Frage lieber einmal mehr nach, denn fragen kostet nichts und bedeutet nicht Dummheit, sondern zeigt Interesse und Lernbereitschaft. Es ist besser, du brauchst für deine Arbeit etwas länger, als dass du viele Fehler machst. Gerade am Anfang deines Praktikums ist es wichtig und sinnvoll nachzufragen. Als PraktikantIn bist du ebenso wie alle MitarbeiterInnen eines Unternehmens zur Verschwiegenheit verpflichtet! Das heißt, betriebliche Informationen und Daten darfst du nicht anderen Personen außerhalb des Unternehmens erzählen. Beteilige dich nie an Lästereien unter Kollegen/innen. Solltest du mal einen Fehler machen oder irgendetwas kaputt gehen, sag deinen Kolleg/innen Bescheid. Für Schäden haftet die Haftpflichtversicherung der Schule. Nimm konstruktive Kritik an und versuche, aus ihr zu lernen. Sei pünktlich! Pünktlichkeit ist immer auch Ausdruck von Höflichkeit, guter Entziehung und Respekt. Wenn du während des Praktikums krank wirst und deshalb nicht in den Betrieb gehen kannst, dann melde dich telefonisch krank, bitte gleich morgens. Notiere dir den Namen des Ansprechpartners, für den Fall, dass jemand nachfragt. Korrektes Verhalten wird in unbedingt erwartet, das bedeutet: sei höflich, zuverlässig, ehrlich und pünktlich. Gehe zum Rauchen in dafür vorgesehene Raucherzonen oder ins Freie. Telefoniere und surfe nicht während der Arbeitszeit. Grüße jeden freundlich, vom Azubi, SeniorInnen bis zum/ zur PflegedienstleiterIn. 33 Gesichter in der Pflege Mein Praktikumsbetrieb Wie lautet der Name deines Praktikumsbetriebs? Wer ist dein/e AnsprechpartnerIn im Betrieb? Was macht dein Praktikumsbetrieb? Welche Ausbildungsberufe kann man dort erlernen? Was machst du in deinem Praktikum? 34 Gesichter in der Pflege Berufsportrait Welche Aufgaben hast du in diesem Beruf? Welche Stärken sind für diesen Beruf wichtig? Was macht dir in diesem Beruf besonderen Spaß? Welche unangenehmen Seiten hat dieser Beruf? 35 Gesichter in der Pflege Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Altenpflege? Altenpflege… ist sinnvoll - Alte Menschen zu unterstützen ist eine erfüllende Tätigkeit. ist lebendig - Du lernst Menschen nicht nur flüchtig kennen, sondern begleitest sie langfristig und es können interessante Beziehungen aufgebaut werden. ist umfangreich - In der schulischen Ausbildung lernst du alles was du an theoretischem Wissen brauchst, z. B. über Pflege, Psychologie, Medizin und Organisation. Und in der Alten- und Pflegeeinrichtung setzt du dann dein Wissen in die Praxis um. bedeutet Teamarbeit - Gemeinsam im Team arbeiten macht Spaß. ist ganzheitlich - Der Mensch als Ganzes ist im Fokus der Arbeit: es geht um Körper, Geist und Seele. ist zukunftssicher - Der Anteil älterer Menschen nimmt zu. Damit steigt der Bedarf an Pflegekräften weiter. AltenpflegerInnen werden heute und in der Zukunft noch mehr gebraucht und haben einen sichern Arbeitsplatz! bringt Vielfalt - In dem breiten Berufsfeld "Altenpflege" findest du die Stelle, die dir entspricht. Es gibt eine Vielzahl an Einrichtungen, wie z. B., eine stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Senioren-Wohngemeinschaften. bringt Aufstiegschancen - Es gibt viele Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung, z. B. Wohnbereichsleitung, Gerontopsychiatrische Fachkraft, WundmanagerIn. Du hast auch die Möglichkeit zu studieren, z. B. Pflegemanagement oder Pflegepädagogik. bedeutet Vielzahl - Pflegeeinrichtungen und Fachseminare für Altenpflege gibt es in allen Regionen. Sicherlich findest du in der Nähe deines Wohnortes einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz. ist fair - In der Altenpflege verdienst du in Einrichtungen, die einen Tarifvertrag haben, im ersten Ausbildungsjahr ca. 800 Euro brutto, im zweiten Jahr ca. 870 Euro brutto und im dritten Jahr ca. 970 Euro brutto. Nach der Ausbildung beträgt die Vergütung anfangs ca. 2.000 Euro, hinzukommen Zuschläge z. B. für Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. ist flexibel - Die unterschiedlichen Arbeitszeit-Modelle sind interessant, wenn du dich z. B. weiterbilden oder eines Tages eine Familie mit Kindern hast und Teilzeit arbeiten möchtest. 36 Gesichter in der Pflege Was du mitbringen solltest Interesse für alte Menschen Freude an Kommunikation, Teamarbeit Geduld, Einfühlungsvermögen und Genauigkeit Organisationstalent und Interesse an Organisation Lust, Neues zu lernen – und weiter zu kommen keine Angst vor Körperkontakt In der Altenpflege arbeiten ganz unterschiedliche Menschen, mit einer Vielzahl an Charakteren. Sie verbindet eine Grundhaltung: nicht nur einen „Job“ gesucht, sondern einen erfüllenden Beruf, der dem Menschen zugewandt ist. AltenpflegerInnen sind kontaktfreudig, engagiert und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Was du in der Ausbildung lernst Wie alte Menschen versorgt werden – von der Pflege bis zur medizinischen Versorgung Wissen über alte Menschen im Bereich Pflege und Medizin, Recht, Organisation und Dokumentation Wie du alten Menschen die Teilhabe am Leben ermöglichst, sie ermunterst und stärkst, z.B. durch Gespräche, Musik, Spiele, Gymnastik usw. Wie demenzkranke Menschen ihre Welt erleben, wie du ihnen feinfühlig begegnest, wie du aus ihrem Lebenslauf lernst, besser auf ihre Wünsche und Gewohnheiten einzugehen Wie du Angehörige erfolgreich in die Versorgung und Betreuung einbeziehst 37 Gesichter in der Pflege Ausbildungswege zur Altenpflegehilfe zur Altenpflegefachkraft Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Klasse 9 Klasse 10 oder höher 1-jährige Ausbildung Altenpflegehilfe evtl. auf 2 Jahre verkürzt 3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Altenpflege 38 Gesichter in der Pflege Berufsbild Altenpflegehilfe Berufsbild Altenpflegehehilfe AltenpflegehelferInnen unterstützen Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit und werden von diesen angeleitet und beauftragt. Zu ihren Aufgaben gehören die Grundpflege älterer Menschen sowie die Mitwirkung bei der Tagesgestaltung und bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Es werden persönliches Engagement und Teamgeist erwartet, sowie Kompetenzen im sozialen Bereich. Ausbildungsvoraussetzungen Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf wird vorausgesetzt. Ausbildung Die theoretische Ausbildung findet an einem Fachseminaren statt. Zum Abschluss erfolgt die staatliche Prüfung. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. 39 Gesichter in der Pflege Berufsbild Altenpflegefachkraft Berufsbild staatlich anerkannte Altenpflegefachkraft Altenpflege ist ein sozialpflegerischer Beruf, der die Gesamtsituation älterer Menschen berücksichtigt. Insbesondere wird die professionelle Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger älterer Menschen gefordert. Erwartet wird eine ganzheitliche Pflege, die das Wechseln von Verbänden, das Umbetten von Pflegebedürftigen sowie die Verabreichung der Medikamente und der Nahrung, die Körperpflege, aber auch die Kommunikation und Beschäftigung beinhaltet. Pflegeprozesse müssen geplant und dokumentiert werden. Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen an die pflegerischen, psychologischen und sozialen Kompetenzen der Pflegekräfte. Die Pflege kann im häuslichen Bereich, in Senioren- und Pflegeheimen, in Rehabilitationskliniken und in Tagespflegeeinrichtungen erfolgen. Ausbildungsvoraussetzungen Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf wird vorausgesetzt. Ausbildung Die Ausbildung in Vollzeit erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt 40 Gesichter in der Pflege Berufsbild Altenpflegefachkraft - detailliert Staatlich anerkannte Altenpflegefachkraft Dies ist eine detaillierte Berufsbeschreibung für PraktikantInnen, deren Berufswunsch sich bereits konkretisiert hat. Altenpflege ist neben der körpernahen Tätigkeit eine konzeptionelle und abwechslungsreiche Arbeit, die viel Kontakt mit den Menschen bietet. Planung und Durchführung der Pflegemaßnahmen und der Pflegedokumentation Direkte Pflege- und Betreuungstätigkeiten, darunter auch medizinischtherapeutisch anspruchsvolle Tätigkeiten, wie z. B. Injektionen Erstellen und Durchführen von Tagesgestaltungsangeboten Zusammenarbeit mit anderen Berufen, z. B. aus der Medizin und der Physiotherapie, Ärzten, Therapeuten Beratung und Begleitung von Angehörigen Persönliche Voraussetzungen Gute Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit Spaß am Umgang mit anderen Menschen und Einfühlungsvermögen Schnelles Auffassungsvermögen Fähigkeit, anderen Menschen zuhören zu können Bereitschaft zur Persönlichkeitsentwicklung mit Reflexionsbereitschaft Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Kommunikationsfähigkeit, Team- und Konfliktfähigkeit Verantwortungsbereitschaft und respektvolle Umgangsformen Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen Gesundheitliche Eignung Hauptschulabschluss Klasse 10 und höher Alternativ die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/in" oder "Krankenpflegehelfer/in" Ausbildungsziele Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen. 41 Gesichter in der Pflege Theoretische Ausbildung im Fachseminar Die theoretischen Lerninhalte sind an den beruflichen Aufgaben und Handlungsabläufen in der Praxis orientiert. Lernfelder sind: Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Alten Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen Berufliches Selbstverständnis entwickeln Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen Wer eine Altenpflegeausbildung absolviert, lernt dort, wo andere leben! Lernen und Ausbildung findet überwiegend in der Privatsphäre des hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung statt. Weitere Ausbildungsabschnitte werden in geriatrischen und/oder gerontopsychiatrischen Einrichtungen absolviert. In der Praxis erfolgt eine Unterstützung durch Praxisanleitungen. Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Ausbildungsplan. Dauer der Ausbildung 3 Jahre Ausbildungsstunden mind. 4.600 Stunden Praktische Ausbildung Die Einsätze umfassen mind. 2000 Stunden in stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie mind. 500 Stunden in geriatrischen Fachabteilungen der Krankenhäuser und gerontopsychiatrischen Abteilungen. Staatliche Abschlussprüfung Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung. 42 Gesichter in der Pflege Altenpflege und Karriere – das geht? In der Tabelle findest du einige Beispiele an Weiterbildungsmöglichkeiten: Weiterbildungen Praxisanleitung Experte/In für Wundmanagement Palliativpflege/ Hospizarbeit FachpflegerIn für Geriatrie-/Gerontopsychiatrie Case-Management Hygienebeauftragte/r leitende Tätigkeiten Wohnbereichsleitung Pflegedienstleitung Heimleitung S tu d i e n g ä n g e Studium der Pflegewissenschaften Pflegemanagement oder Gesundheitsökonomie Studium der Berufspädagogik 43 Gesichter in der Pflege Liebe Schülerin, lieber Schüler, deine Meinung ist uns wichtig! Wie hat dir dein Praktikum gefallen? Hier hast du die Möglichkeit dich zu äußern. Die Befragung ist anonym und freiwillig. Deine ehrliche Antwort ist gefragt! Danke für deine Mitarbeit! Das „Gesichter in der Pflege“-Team Evaluationsbogen SchülerInnen ++ + 0 -- - keine Angabe Wie hat dir dein Praktikum gefallen? Haben dir die MitarbeiterInnen deine Aufgaben gut erklärt? Hast du die dir gestellten Aufgaben erfüllen können? Fühltest du dich gut durch die Schule auf dein Praktikum vorbereitet? Wurdest du in das Team gut aufgenommen? Entsprach das Praktikum deinen Vorstellungen? Wurde dein Berufswunsch bestätigt? Kannst du dir eine Ausbildung in der Altenpflege vorstellen? Kannst du dir eine Ausbildung in dieser Einrichtung vorstellen? Was hat dir gut gefallen? Was kann besser gemacht werden? Was hat dir das Praktikum persönlich gebracht? 44 Gesichter in der Pflege Wenn du noch Fragen zum Praktikum, zur Ausbildung oder zum Beruf der Altenpflegehilfe oder der Altenpflegefachkraft hast, ruf uns einfach an! Das „Gesichter in der Pflege Team“ Kirsten Rothe 0231-86 430 103 k.rothe@dobeq.de Sabine Kulig 0231 - 86 430 121 sabine.kulig@awo-ww.de 45