Praxishandbuch zur Schülerpraktikanten

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Praxishandbuch zur Schülerpraktikanten
Gesichter in der Pflege
Praxishandbuch zur
Schülerpraktikanten-Anleitung
in Altenpflegeeinrichtungen
entwickelt von dem Projekt „Gesichter in der Pflege“
- Stand April 2014 -
in Kooperation:
gefördert durch:
Gesichter in der Pflege
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Rahmenbedingungen
3
Warum Schülerpraktika?
Kriterien für eine gelungene Schüleranleitung
Rahmenbedingungen
4
5
6
Tätigkeitskatalog
Übergang Schule und Beruf
10
12
Material PraxisanleiterInnen
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Praktikantenanleitung
Kurzbeschreibung des Projekts
Schweigepflichtserklärung
Anwesenheitsnachweis
Tagesbericht
Praktikantenbeurteilung
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18
19
21
25
Praktikumsbeurteilung
Checkliste SchülerInnenanleitung
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Material für SchülerInnen
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Schülerinformation
Erwartungen
Praktikumsknigge
Mein Praktikumsbetrieb
Berufsportrait
31
32
33
34
33
Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Altenpflege?
Ausbildungswege
Berufsbild Altenpflegehilfe
Berufsbild Altenpflegefachkraft
Berufsbild Altenpflegefachkraft - detailliert
Altenpflege und Karriere, geht das?
Evaluationsbogen
Kontakt
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37
39
40
41
43
44
45
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Gesichter in der Pflege
Vorwort
Liebe/r PraxisanleiterInnen,
der Fachkräftebedarf in der Altenpflege ist derzeit in aller Munde. Einerseits brauchen wir in Zukunft aufgrund der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen mehr
Pflegepersonal, andererseits sinken die Schülerzahlen konstant. Deswegen ist eines
der Ziele des Projektes Gesichter in der Pflege junge Menschen durch Schulpraktika
für die Altenpflege zu begeistern und so einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung zu
leisten.
In einigen Pflegeeinrichtungen sind Schülerpraktika in der direkten Pflege selbstverständlich, in anderen Einrichtungen werden SchulpraktikantInnen jedoch lediglich Betreuungsaufgaben anvertraut und sie werden nicht in der direkten Pflege eingesetzt.
Dieses Handbuch versucht dazu beizutragen, über neue Wege in der Schüleranleitung nachzudenken; gerne stehen wir Ihnen dabei zu einem gemeinsamen Austausch zur Verfügung.
In diesem Handbuch werden unterschiedliche Themen behandelt - mit dem Ziel Ihnen liebe Kolleginnen und Kollegen eine gezieltere und einfachere SchülerInnenanleitung zu ermöglichen. Im Umgang mit SchülerpraktikantInnen treten häufig Unsicherheiten auf, da nicht jede/r PraxisanleiterIn Erfahrung mit dem Verhalten Jugendlicher hat und dadurch Konflikte und Fragen auftauchen können. Dieses Handbuch
soll Sie bei der Planung und der transparenten Durchführung eines SchülerInnenpraktikums unterstützen. SchülerInnen, Eltern und BetreuungslehrerInnen haben unterschiedliche Erwartungen und Wünsche hinsichtlich des Einsatzes in den Einrichtungen. Dieses Handbuch gibt SchülerInnen und AnleiterInnen konkrete Tipps
und Orientierungshilfen. Es ist in drei Kapitel eingeteilt: das erste beschäftigt sich mit
den Rahmenbedingungen, das zweite ist für die Praxisanleitungen gedacht und der
dritte Teil beinhaltet Informationen und Material für SchülerInnen.
Das Handbuch ist offen gehalten, damit Sie Ihre Ergänzungen und Vorschläge sowie
einrichtungsrelevante Erfahrungen einbringen können. Durch die Anwendung und
Rückmeldungen soll es weiter den Bedürfnissen einer optimalen Anleitung angepasst und verändert werden.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg, aber auch Gelassenheit bei der Anleitung von SchülerpraktikantInnen.
Ihr Gesichter in der Pflege Team
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Gesichter in der Pflege
Rahmenbedingungen
3
Gesichter in der Pflege
Warum Schülerpraktika?
Schülerbetriebspraktika sind seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument, um SchülerInnen auf das Berufsleben vorzubereiten und sie bei ihrer Berufswahl zu unterstützen.
Ziel ist es, die Verantwortlichkeit der SchülerInnen im Hinblick auf die eigene Berufswahl zu stärken. Die SchülerInnen sollen durch ein begleitetes Praktikum in die Lage
versetzt werden, ggf. einen Ausbildungsberuf zu finden, der ihren Neigungen, Kompetenzen und Interessen entspricht. Je genauer SchülerInnen über einen Ausbildungsberuf informiert sind, desto geringer ist die Gefahr, dass später die Ausbildung
abgebrochen wird.
Die vorliegenden Informationen und Unterlagen sollen helfen, Praktika in der Altenpflege so durchzuführen, dass sich die jungen Leute ein realistisches Bild über Aufgaben, Einrichtungen sowie über ihre eigenen Berufschancen machen können.
Gerade vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen ist ein Schülerpraktikum eine
Chance, Jugendliche frühzeitig für den Beruf der Altenpflege zu begeistern und an
die Einrichtungen zu binden. Gleichwohl gilt es dadurch die nötigen Fachkräfte zu
sichern.
Schülerpraktika
Nutzen für die Einrichtung
• Steigerung des Bekanntheitsgrades der
Einrichtung
• Kontakte zu potenziellen neuen Auszubildenden
• Steigerung der Qualität und Anzahl von
Bewerbern
• Kontakt zu Schulen
Nutzen für PraktikantInnen
• erster Einblick in das Berufsleben
• Interesse für ein bestimmtes Berufsfeld
entwickeln oder verstärken
• erste berufliche Erfahrungen sammeln
• Hilfe bei der Berufsfindung
• Möglichkeit zur Gewinnung eines
Ausbildungsplatzes
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Gesichter in der Pflege
Kriterien für eine gelungene Schüleranleitung:
Voraussetzungen
• individuelle Betreuung der SchülerInnen
• sinnvolle Praxistätigkeiten und Feedback
Praxiserfahrung
• einen vertiefenden Einblick in den Berufsalltag geben
• Einschätzung und Reflektion der PraktikantInnen
Entscheidungsfindung über Berufswahl
• Wissen der SchülerInnen über den Beruf erweitern
• realistische Einblicke in die Arbeitswelt geben
Prozessgestaltung durch PraxisanleiterInnen
• motivierende Anleitung
• Sinnhaftigkeit der gestellten Aufgaben darstellen
• regelmäßiges Feedback geben
• Stärken der SchülerInnen erkennen
• Hilfe bei der beruflichen Orientierung
Evaluation des Praktikums
Gemeinsame Ziele
• SchülerInnen lernen betriebliche Abläufe kennen
• SchülerInnen lernen ihre Fähigkeiten kennen und erproben ihre Fertigkeiten
• frühzeitige Bindung von zukünftigen Auszubildenden an die Einrichtung (z.B. FSJ/ BufD)
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Gesichter in der Pflege
Rahmenbedingungen
Betriebliche Rahmenbedingungen:
 Praktikumsdauer: sollte mindestens 2-3 Wochen betragen
 die Einrichtung sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
 der Praktikumsbetrieb ist für die organisatorische und fachliche Durchführung
des Praktikums verantwortlich
 die SchülerInnen unterliegen dem Weisungsrecht der MitarbeiterInnen
 die SchülerInnen erhalten Kenntnisse über den Gesundheitsschutz und halten
diesen ein
 notwendig ist eine schulische Begleitung durch LehrerInnen – in Absprache
mit der Einrichtung
 die SchülerInnen sind während des Praktikums durch die Schule versichert
 die SchülerInnen erhalten in der Regel keine Vergütung
 die begleitenden LehrerInnen bleiben während des Praktikums erste/r AnsprechpartnerIn
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Bei minderjährigen PraktikantInnen sind einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten:
Gesetze und Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz
Folgende Gesetze bilden den Rahmen bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen während eines Schülerbetriebspraktikums (auch Sozialpraktikum) bzw.
eines freiwilligen (Ferien-) Praktikums:
 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG vom 12. April 1976 (BGBI. I S.965)
 Sozialversicherungen
 Unfallversicherung
 Haftpflichtversicherung
 Gesundheitsvorschriften
1. Jugendarbeitsschutzgesetz
Der Gesetzgeber unterscheidet Kinder und Jugendliche.
- Kind - bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Jugendlicher - ab dem 15. bis zum 18. Lebensjahr
Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die gleichen
gesetzlichen Vorschriften wie für Kinder. Das grundsätzliche Beschäftigungsverbot für Kinder gilt nicht, wenn das Kind ein von der Schule gefordertes Betriebspraktikum absolviert. Bei einem freiwilligen (Ferien-) Praktikum müssen
die Schüler mindestens 15 Jahre alt sein.
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Gesichter in der Pflege
2. Sozialversicherungen
Beim Schülerbetriebspraktikum sind keine Beiträge zu zahlen, da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist. Wird beim Ferienpraktikum kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, da ein Praktikum von schulpflichtigen Schülern in der Regel auf max.
4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist. Diese Versicherungsfreiheit besteht sogar dann, wenn ein Entgelt gezahlt wird. Bei über
18 Jährigen, bei einer Beschäftigung über 2 Monate im Zusammenhang oder
50 Arbeitstagen für ein Jahr, besteht Sozialversicherungspflicht sofern ein
Entgelt gezahlt wird.
3. Unfallversicherung
Während des Ferienpraktikums sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert, egal ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Da das Schülerbetriebspraktikum eine Schulveranstaltung ist, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung auch für den direkten Hin-und Rückweg zur Einsatzstelle. Es ist
keine gesonderte Antragstellung vor Aufnahme des Praktikums nötig. Unfälle
sind unverzüglich dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) zu
melden.
4. Haftpflichtversicherung
Verantwortlich für die Haftpflichtversicherung ist der Schulträger. Ferienpraktikanten sind je nach Einzelfall durch die Haftpflichtversicherung des Betriebes
bzw. ihre eigene oder die der Eltern geschützt.
5. Gesundheitsvorschriften
Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigen Schülerinnen und Schüler lt. Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes § 43 Abs.1 vom 20.07.2000 eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Belehrung darf nicht älter als 3 Monate sein und gilt für insgesamt ein Jahr. (vgl. Leitfaden Schülerbetriebspraktikum - Jugendarbeitsschutz; April 2013)
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Gesichter in der Pflege
Nachfolgend sind die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst:
Schülerbetriebspraktikum
Ferienpraktikum
Alter
Beschäftigung von SchülerInnen unabhängig vom Alter
SchülerInnen mind. 15 Jahre alt,
max. 4 Wochen (=20 Arbeitstage) pro
Jahr während der Schulferien
Gesetzliche
Vorschriften
Bestimmungen des JArbSchG für Kinder müssen eingehalten werden
Während der Vollzeitschulpflicht gelten Bestimmungen des JArbSchG für
Kinder. Bei unter 18 Jährigen ohne
Vollzeitschulpflicht gelten Bestimmungen für Jugendliche.
Arbeitszeit
 tgl. Höchstarbeitszeit 7 Stunden
Täglich - 8 Stunden
 wöchentlich - 35 Stunden
Wöchentlich - 40 Stunden
 5 Tage pro Woche
 evtl. dazugehörender Unterricht
(z.B. Erfahrungsaustausch) ist auf die
Arbeitszeit anzurechnen
Zulässige
Schichtzeit
10 Stunden = Arbeitszeit + Ruhepausen
Freizeit
mind. 12 Stunden nach tgl. Arbeitszeit
Pausen
 Ruhepausen, spätestens nach 4,5
Stunden Arbeit mind. 15 Minuten
ebenso
ebenso
 nach 6 Stunden Arbeit - 30 Minuten
 länger als 6 Stunden - 60 Minuten
Nachtruhe
Ruhetage
2
0.00 - 06.00 Uhr
 Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist verboten
Ausnahmen für Schüler ab 16 Jahren
ebenso
 Ausnahme: bei Freistellung an einem
anderen Arbeitstag derselben Woche
mind. 2 Sonntage im Monat frei
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Gesichter in der Pflege
Schülerbetriebspraktikum
Verbotene
Arbeiten
Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit von Schülern
übersteigen z.B.
Ferienpraktikum
ebenso
Heben, Tragen und Bewegen schwerer
Lasten
Arbeiten bei denen dauerndes Stehen
erforderlich ist;
Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung;
Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung;
Arbeiten, bei denen Schüler sittlichen
Gefahren ausgesetzt sind;
Arbeiten, bei denen die Schüler besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen1 ausgesetzt sind;
Akkordarbeit und tempoabhängige Arbeiten
1
besonders gefährliche Arbeitsstoffe der Gruppen 3 und 4 in Sinne der Richtlinie 90/679 EWG
(Stoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können)
Vor Beginn des Schülerpraktikums ist eine Beurteilung der Gefährdungen bei Schülerinnen
und Schülern zu gewährleisten, sowie eine Unterweisung erforderlich. Die Unterweisung beinhaltet Informationen zu Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schülerinnen und Schüler bei
der Beschäftigung ausgesetzt sind (z.B. Hygienebestimmungen, Schutzkleidung…)
Eine ausreichende Aufsicht durch fachkundige erwachsene Personen ist sicherzustellen.
Auf den Datenschutz und die damit zusammenhängende Schweigepflicht sind Schülerinnen
und Schüler hinzuweisen (Vgl. JArbSchG § 2(1)-(3); § 5; § 11-13; §22-24).
Quellen:
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG): Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH12.04.1976, Stand 20.04.2013;
http://www.gesetzeiminternet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Leitfaden Schülerbetriebspraktikum - Jugendarbeitsschutz: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: April 2013:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/jugendarbeitsschutz/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf: 29.07.2013,
Die wichtigsten gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen für Betriebspraktika im Überblick: http://www.hwk-aachen.de/fileadmin/user_upload/downloads/ausbildung/praktika/
gesetzliche_regelungen_2.pdf : 07.10.2013,
Schülerpraktikum: Leitfaden für Schüler und Eltern für Unternehmen: Broschüre im Rahmen des Projektes JOBSTARTER: Ausbildungsprofite http://www.fav-erfurt.de/uploads/media/Leitfaden_
Praktikum_01.pdf: 29.07.2013
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Gesichter in der Pflege
Tätigkeitskatalog:
In Gesprächen mit Einrichtungen stellte sich wiederholt die Frage, ob Jugendliche - in
Anbetracht ihrer mangelnden Erfahrung im Umgang mit alten Menschen - in direkte
pflegerische Tätigkeiten eingebunden werden sollen. In einigen Einrichtungen ist dieses vorgesehen, andere halten die Übertragung dieser Tätigkeiten für verfrüht. Doch
wie soll ein junger Mensch herausfinden, ob eine Ausbildung im Pflegebereich das
Richtige für ihn ist, wenn er nicht (behutsam) an die unterschiedlichen Aufgaben herangeführt wird?
Nachfolgend befindet sich eine Auflistung von denkbaren Tätigkeiten während
des Praktikums.
Körperpflege:
 Erledigung der vor- und nachbereitenden Tätigkeiten für die Körperpflege
 Mithilfe bei der Durchführung der Körperpflege
 Mithilfe bei der Durchführung von Mund-, Zahnersatz-, Haar-, Nagel- und Fußpflege (ausgenommen: medizinische Fußpflege)
 Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
Betten und Lagern:
 Mithilfe beim Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln
 Mithilfe beim Betten und Umbetten
 Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
 Reinigung der Bettgestelle und Bettausstattung, inkl. Lagerungshilfsmittel
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
 Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der HeimbewohnerInnen, sofern diese
nur leicht pflegebedürftig sind
 Hilfe beim An- und Auskleiden von nur leicht pflegebedürftigen BewohnerInnen
 Gemeinsam mit einer Pflegefachkraft HeimbewohnerInnen im Bett aufsetzen,
auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen
 Auf Anweisung von Pflegefachkräften mit dem BewohnerInnen spazieren fahren/ begleiten
 Auf Anweisung BewohnerInnen zu den Beschäftigungsangeboten fahren
 Auf Anweisung von Pflegefachkräften Begleitung von BewohnerInnen im Rahmen ihrer Freizeitgestaltung
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Gesichter in der Pflege
Speisenversorgung:
 Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung
der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften
 Verteilung der Speisen
 Vorbereitung der HeimbewohnerInnen auf die Mahlzeiten.
 Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken
 Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit
 Mithilfe beim Anreichen von Speisen und Getränken
 Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.)
 Verteilen von Getränken auf dem Wohnbereich
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
 Mündliche Weiterleitung von Beobachtungen an die Pflegefachkräfte
 Beachtung des Datenschutzes
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
 Gespräche mit den HeimbewohnerInnen führen
 unter Anleitung Beschäftigungen durchführen
Hauswirtschaftliche Aufgaben:
 Aufräumen der Bewohnerzimmer
 Reinigung von Schränken, Nachttischen usw.
 Pflege der Blumen in Gemeinschaftsräumen und Bewohnerzimmern
Sonstige Aufgaben:
 Erledigung von Botengängen
 Aufräumen und Auffüllen des Pflegemittellagers
Betriebsbezogene Aufgaben:
 Kenntnisse und Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften
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Gesichter in der Pflege
Übergang von der Schule in den Beruf
Die Übergangszeit von der Schule zur Ausbildung ist für jeden Jugendlichen eine
große Herausforderung. Der/ die Jugendliche muss lernen, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Entscheidungen zu treffen, die das Leben wesentlich beeinflussen. Es gilt, eigenes Geld zu verdienen und der soziale Status ändert sich:
man ist kein/e SchülerIn mehr, sondern auf dem Weg zur Erwerbstätigkeit.
In dieser Entwicklungsphase befinden sich junge Menschen nicht nur beruflich im
Umbruch, sondern es findet auch die Ablösung vom Elternhaus statt, eigene Werte
und Interessen werden erkundet und der Wunsch nach einer festen Partnerschaft
kommt auf. Der Übergang vom Kind-Sein zum Erwachsenen-Werden ist häufig mit
vielen Komplikationen und Schwierigkeiten verbunden, wie beispielsweise durch körperliche Entwicklungen, dem Hineinfinden in die Rolle eines Erwachsenen und der
Entwicklung der eigenen Identität. In diesem Lebensabschnitt stellen Schule, Elternhaus, der Freundeskreis und auch die Berufsfindung viele unterschiedliche, zum Teil
konträre Erwartungen an den Jugendlichen.
Entwicklungspsychologisch sind folgende Anforderungen an den Jugendlichen gestellt:






Übernahme der Geschlechtsrolle
Akzeptieren der eigenen Körperlichkeit
Emotionale Unabhängigkeit von den Eltern entwickeln
Festigung des eigenen Wertesystems
Einstieg in das Berufsleben
Aufbau langfristiger Partnerschaften
Bedingt durch die gesellschaftliche Leistungsorientiertheit wird es für Jugendliche
immer schwieriger, den schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Jugendlichen müssen ihre Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit schon früh unter Beweis stellen.
Häufig kommt es in der Pubertät zwischen den Jugendlichen und deren Eltern zu
Konflikten. Vorstellungen von Eltern und Jugendlichen klaffen bezüglich der schulischen Aktivität, der Beteiligung im Haushalt und den persönlichen Freiheiten häufig
weit auseinander. Hinzu kommt, dass die Jugendlichen ihren eigenen Weg gehen
und ihre eigenen Vorstellungen umsetzen möchten. Sie treffen eigene Entscheidungen, die häufig nicht mit denen der Eltern identisch sind. Der Einfluss der Peer-Group
des Jugendlichen nimmt zu, wohingegen der Stellenwert von Autoritäten (z.B. von
Eltern und LehrerInnen) abnimmt. Durch das Festigen der eigenen Persönlichkeit
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Gesichter in der Pflege
kann es sein, dass sich der Jugendliche in eine andere Richtung entwickelt als seine
Freunde, und er somit möglicherweise nur noch wenig mit diesen gemein hat. Im
Rahmen dieses Auseinanderlebens können Streitereien und Konflikte entstehen.
Dieser Lebensabschnitt ist in vielerlei Hinsicht von Unsicherheiten geprägt: Unsicherheiten, die falsche Berufswahl zu treffen oder den Anforderungen, die das Berufsleben stellt, nicht gewachsen zu sein. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mit der Berufsorientierung zu beginnen. Die Jugendlichen erlangen durch frühe Unterstützung bei
der Berufsorientierung, durch das Entdecken der eigenen Fähigkeiten und Neigungen und dem Offenlegen der beruflichen Möglichkeiten, Sicherheit bei der Berufswahl. Der Berufsorientierungstag, der Boys-/ Girlsday, Praktika oder Ausbildungsmessen bieten gute Gelegenheiten in die einzelnen Berufe "hineinzuschnup-pern".
Bei der Anleitung und im Umgang mit den Jugendlichen ist es wichtig, im Hinterkopf
zu behalten, welche Entwicklungsthemen sie beschäftigen, ihr Verantwortungsbewusstsein zu stärken und bei Ängsten und Unsicherheiten nicht mit zu viel Druck,
sondern mit Verständnis zu reagieren.
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Gesichter in der Pflege
Material für PraxisanleiterInnen
14
Gesichter in der Pflege
Praktikantenanleitung
Der/ die PraktikantIn ist neu im Unternehmen und fühlt sich in der neuen Situation
unsicher. Zunächst sollte das Team über die Anwesenheit des/ der Praktikanten/ in
informiert werden, damit die Teammitglieder entsprechend auf sie/ ihn zugehen können. Zur besseren Einfindung in die Einrichtung sind ein Rundgang im Betrieb und
eine Vorstellungsrunde hilfreich.
Einführungsgespräche
Zu Beginn des Praktikums ist es wichtig ein Einführungsgespräch zu führen. Es dient
dem gegenseitigen Kennenlernen zwischen SchülerInnen und PraxisanleiterInnen;
sie haben dabei die Möglichkeit, gegenseitige Erwartungen zu benennen. Ebenfalls
muss dem/ der SchülerIn ein erster Eindruck des Wohnbereichs vermittelt werden:
Räumlichkeiten und Besonderheiten des Wohnbereichs werden gezeigt. Außerdem
sollten die Dienstzeiten mit dem/ der SchülerIn abgesprochen werden.
Schweigepflichtserklärung
Jede/r PraktikantIn muss zu Beginn des Einsatzes eine Schweigepflichtserklärung
unterschreiben.
Abschlussgespräch
Das Abschlussgespräch bietet die Möglichkeit des direkten Austauschs über das
Praktikum. Dabei kann besprochen werden, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt
wurden und Verbesserungsvorschläge können eingebracht werden. Zudem kann ein
persönliches Feedback gegeben werden.
Abschlussbewertung
Jede/r SchülerIn erhält nach dem Praktikum eine Praktikumsbestätigung. Sie bescheinigt ihm/ ihr dass er/ sie sich bereits auf das Arbeitsleben vorbereitet und Einblicke auf den möglichen Ausbildungsberuf erhalten hat. Die Bescheinigung sollte eine
Aufzählung verrichteter Tätigkeiten und ermittelter Kompetenzen beinhalten. Diese
Bescheinigung kann der/die Jugendliche später seinen/ ihren Bewerbungsunterlagen
beilegen.
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Gesichter in der Pflege
Feedbackbogen
Für beide Seiten ist eine gegenseitige Bewertung sinnvoll. Die Einrichtung gibt dem/
der Praktikanten/ in in ihrer Beurteilung Rückmeldung über sein/ ihr Auftreten und
seine/ ihre Leistung während des Praktikums. Im Gegenzug erhält die Einrichtung
mithilfe eines Feedbackbogens eine Rückmeldung über die Zufriedenheit der PraktikantInnen.
Checkliste Schüleranleitung
Da die Schüleranleitung eine sehr komplexe Aufgabe ist, sind wichtige Inhalte in einer Checkliste zusammengefasst.
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Gesichter in der Pflege
Liebe/r PraxisanleiterIn,
nachfolgend sind die wichtigsten Inhalte des Projektes Gesichter in der Pflege
aufgeführt.
Allen PraxisanleiterInnen wird das Projekt Gesichter in der Pflege durch Kontakte mit
dem Projektteam bereits bekannt sein, deshalb folgt nur eine kurze Projektbeschreibung.
Ziel des Projektes „Gesichter in der Pflege“ ist es die angespannte Fachkräftesituation in der Altenpflege über eine Ausbildungsinitiative zu verbessern. Dabei sollen junge Menschen für den Beruf begeistert und auf ihrem Weg der Berufsorientierung unterstützt werden. Insbesondere junge Männer und Menschen mit Migrationshintergrund fehlen in der Pflege und es fehlt an einem wirklichkeitsnahen Bild der professionellen Altenpflege. Das soll sich ändern.
Im vergangenen Jahr führten wir eine qualitative MitarbeiterInnenbefragung in den
Einrichtungen der an dem Projekt beteiligten Träger durch. Wir befragten 51 MitarbeiterInnen. Die Ergebnisse werden derzeit in den beteiligten Einrichtungen vorgestellt.
Basierend auf den Befragungsergebnissen werden demnächst kompetenzfeststellende Instrumente angepasst.
Eine Herausforderung des Projektes besteht zum einen darin, junge Menschen für
die Berufsausbildung zu interessieren und zum anderen, die Altenpflegeeinrichtungen für diese sehr junge Zielgruppe zu öffnen. Wir führen gemeinsam mit Auszubildenden Informationsveranstaltungen in Schulen oder auf Berufsbildungsveranstaltungen durch.
Über Wege der Berufsfelderkundung sowie Praktika haben die Jugendlichen die
Möglichkeit, sich ein realistisches Bild über den Beruf der Altenpflegefachtkraft zu
bilden. Wir koordinieren dabei die Vermittlung von SchülerInnen in die unterschiedlichen Einrichtungen.
Derzeit entwickeln wir gemeinsam mit SchülerInnen des Fritz-Henßler- Berufskollegs
Werbeplakate, um einen Beitrag dazu zu leisten das Image des Altenpflegeberufs in
der Öffentlichkeit aufzuwerten und für den Beruf zu werben.
Dies sind einige Bausteine des Projektes; des Weiteren umfassen unsere Arbeitsfelder: die Gestaltung von Fachtagungen, Schulung von PraxisanleiterInnen im Umgang mit SchülerInnen sowie die Schulung von "Scouts", die Informationsveranstaltungen in Schulen und auf Messen durchführen.
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Gesichter in der Pflege
Schweigepflichtserklärung
Ich bin heute eingehend darüber belehrt worden, dass ich nach § 203 Strafgesetzbuch der Schweigepflicht unterliege. Die Schweigepflicht bezieht sich auf alle Vorgänge, die mir in der ambulanten bzw. stationären Altenpflegeeinrichtung bekannt
werden.
Ich weiß, dass ich sowohl gegenüber Angehörigen von Pflegebedürftigen als auch
gegenüber meinen eigenen Angehörigen und sonstigen Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des
Praktikums uneingeschränkt und zeitlich unbefristet fort. Mir ist bekannt, dass ich bei
Verletzung der Schweigepflicht strafrechtlich belangt werden kann. Ich erkläre hiermit, dass ich die Belehrung verstanden habe und mich entsprechend verhalten werde.
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte
Unterschrift PraktikantIn
Unterschrift Arbeitgeber
§ 203 Strafgesetzbuch (StGB) Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs,
der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich
geregelte Ausbildung erfordert … anvertraut worden oder sonst bekannt geworden
ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) …
(3) Den in Absatz 1 ... Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die
Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind. Den in Absatz 1 ... Genannten steht nach dem Tod des zur Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von dem Verstorbenen oder aus dessen
Nachlass erlangt hat.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.
(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu
bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder Geldstrafe.
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Gesichter in der Pflege
Anwesenheitsnachweis
Jede/r PraktikantIn hat einen Stundennachweiszettel, auf dem er/ sie ihre geleisteten
Stunden einträgt. Im Krankheitsausfall ist ein "K" in den Nachweis einzutragen. Der
Stundenzettel dient dem Nachweis der geleisteten Stunden während des Praktikums.
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Gesichter in der Pflege
Anwesenheitsnachweis
PraktikantIn:
Geburtsdatum:
Praktikumszeitraum:
Jahrgangsstufe:
Schule:
Begleitende/r Lehrer/in:
Praktikumsanleiter:
Tag
von
Arbeitszeit
bis
Tagesbericht
liegt vor
Unterschrift Fachkraft
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
20
Gesichter in der Pflege
Tagesbericht
Die Dokumentation der Schüleranleitung hat eine größere Bedeutung als noch vor
einigen Jahren; sie macht die praktische Anleitung transparenter und steigert ihre
Qualität. Diese Dokumentation erleichtert die Beurteilungen, zeigt das Interesse und
die Fähigkeiten der SchülerInnen und trägt zu einer strukturierteren Anleitung bei.
Von jedem Praktikumstag soll der Schüler/ die Schülerin einen kurzen Tagesbericht
anfertigen. Der Tagesablauf muss erkennbar und die Berichte sollen informativ sein.
In der Dienstzeit dürfen lediglich Notizen gemacht werden, der Bericht ist zuhause
anzufertigen.
Jeder Tagesbericht ist durch die Praxisanleitung oder von einer Vertretung abzuzeichnen.
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Gesichter in der Pflege
Tagesberichte
Name, Vorname:
Tag
Datum
Folgendes habe ich heute durchgeführt; folgendes habe ich gelernt:
1
2
3
4
5
_________________________________________
Unterschrift SchülerIn
22
Gesichter in der Pflege
6
7
8
9
10
_________________________________________
Unterschrift SchülerIn
23
Gesichter in der Pflege
6
7
8
9
10
_________________________________________
Unterschrift SchülerIn
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Gesichter in der Pflege
Praktikantenbeurteilung
Der Beurteilungsbogen dient dazu, die Leistungen und Fähigkeiten der SchülerInnen
im Praktikum zu erfassen. Die Beurteilung sollte möglichst durch die Anleitung, die
den Jugendlichen erlebt und begleitet hat, ausgefüllt werden.
Um den PraktikantInnen die Möglichkeit der Reflektion zu geben, ist es sinnvoll, dass
die Beurteilung mit dem Praktikanten/ der Praktikantin besprochen wird.
25
Gesichter in der Pflege
Praktikantenbeurteilung
PraktikantIn:
Geburtsdatum:
Praktikumszeitraum:
Jahrgangsstufe:
Schule:
++
+
0
-
--
zurzeit
nicht
beurteilbar
Soziales Verhalten
Kontaktfähigkeit
Einfühlungsvermögen
angemessene Nähe
Notwendige Distanz/ erkennt Grenzen
Umgangsformen (Höflichkeit, Taktgefühl usw.)
Belastbarkeit
Verantwortungsbewusstsein
Teamfähigkeit
Verhalten gegenüber Vorgesetzten
Bereitschaft der Zusammenarbeit
zeigt Bereitschaft Anweisungen durchzuführen
Kritikfähigkeit, Verhalten auf sachliche Kritik
kann sachlich Kritik äußern
zeigt Mitverantwortung bei Arbeitsabläufen
gibt Informationen und Beobachtungen weiter
Arbeitsverhalten
Motivation, Engagement
Eigeninitiative
arbeitet strukturiert
Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Umsicht
Arbeitstempo, Geschick
Wirtschaftlicher Umgang mit Materialien
Kreativität
Auftreten
persönliche Hygiene
Kleidung (Sauberkeit, Haare, Schmuck, Schuhe)
Pünktlichkeit
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
Ort / Datum
Unterschrift AnleiterIn
Unterschrift SchülerIn
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Gesichter in der Pflege
Praktikumsbeurteilung über ein Schülerpraktikum
PraktikantIn:_________________________
Geburtsdatum:____________________
Praktikumszeitraum:__________________
Schule und Jahrgangsstufe:_________
Einrichtung:_______________________
__________________________________
__________________________________
Anschrift der Praxisstelle:_____________
Einsatzbereich:_____________________
___________________________________
Tätigkeitsschwerpunkte:
Wahrgenommene Stärken des Schülers/ der Schülerin:
Anmerkungen:
PraxisanleiterIn:_____________________
Stempel der Einrichtung:
Ort, Datum:_________________________
Unterschrift:________________________
27
Gesichter in der Pflege
Checkliste SchülerInnenanleitung
Einrichtung
ja
Der/ die SchülerIn kennt... seine/ ihre Praxisanleitung.
Es ist ein Rundgang...
O
die Teammitglieder des Wohnbereichs.
O
die Wohnbereichsleitung.
O
die Pflegedienstleitung.
O
die Einrichtungsleitung.
O
die MitarbeiterInnen des sozialen Dienstes.
O
die MitarbeiterInnen und Aufgaben des Empfangs.
O
die Räumlichkeiten des Wohnbereichs und die dazugehörigen Funktionsbereiche.
O
die weiteren Wohnbereiche in der Einrichtung.
O
die anfallenden Tätigkeiten innerhalb des Dienstes.
O
die Handhabung der Aufzüge.
O
den Umgang und die Entsorgung von Müll/ Abfall.
O
über den Wohnbereich erfolgt.
O
durch die Einrichtung erfolgt.
O
Arbeitsfeld
Der/ die SchülerIn kennt... seine Arbeitszeiten.
O
seine Pausenzeiten.
O
die Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit.
O
kennt die Verhaltensregeln innerhalb des Seniorenzentrums.
O
Unfallvermeidung/ Arbeitssicherheit/ Notfälle
Der/ die SchülerIn kennt... den Flucht- und Rettungsplan.
O
die Rufnummern von Polizei/ Feuerwehr/ Notarzt.
O
die Position der Erste-Hilfe-Kästen.
O
das Verhalten in einem Notfall.
O
notwendige Vorschriften zur Unfallverhütung.
O
28
Gesichter in der Pflege
Rechtliches
Der/ die SchülerIn kennt... die Datenschutzbelehrung und Richtlinien zur Schweigepflicht.
Grundsätzliches zu Haftungsfragen.
O
O
Hygiene
Der/ die SchülerIn kennt... die Vorschriften zu Kleidung und äußerem Erscheinungsbild.
O
die Grundlagen der persönlichen Hygiene.
O
die sachgerechte Händereinigung und - desinfektion.
O
die Berufsbilder einer Altenpflegekraft.
O
die Schweigepflichtserklärung unterschrieben.
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den Praktikumsknigge erhalten.
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den Bogen über seine Erwartungen im Praktikum erhalten.
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den Anwesenheitsnachweis erhalten.
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ein Namensschild erhalten.
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eine Vorlage für die Tagesberichte erhalten.
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eine Beurteilung erhalten.
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den Evaluationsbogen ausgefüllt.
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Nachweise
Der / die SchülerIn hat...
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Gesichter in der Pflege
Material für SchülerInnen
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Gesichter in der Pflege
Liebe Schülerin, lieber Schüler
die Entscheidung für den richtigen Beruf ist nach wie vor eine der wichtigsten Entscheidungen in unserem Leben und deshalb dürfen wir sie nicht dem Zufall überlassen. Um in dem zukünftigen Beruf Erfüllung und Erfolg zu finden, ist es wichtig, einen
Beruf zu wählen, der den eigenen Stärken und Neigungen entspricht. Es gilt also, so
gut wie möglich, Bescheid zu wissen, bevor es in der Praxis losgeht.
Arbeitsalltag, Arbeitsinhalte und -abläufe lassen sich in einem Praktikum vor Ort sehr
gut kennenlernen. Es bietet sich die Gelegenheit, die eigenen Voraussetzungen und
Potenziale zu überprüfen und Fragen zum Beruf vor Ort beantwortet zu bekommen.
Das Gesundheitswesen gehört zu den Wachstumsbereichen in Deutschland. Besonders gefragt sind dabei gut ausgebildete Fachkräfte. Gesundheitsberufe sind Berufe
"am Puls des Lebens". Die Arbeit im Team und mit Menschen, die Hilfe, Unterstützung, Begleitung und Verständnis brauchen, prägt den Tagesablauf.
Ein Schülerpraktikum
 ist eine super Gelegenheit herauszufinden, ob dir die Arbeit mit älteren Menschen gefällt,
 lässt deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz wachsen,
 macht dich vertraut mit den grundlegenden Abläufen
 und lässt dich so selbstbewusster in deine Ausbildung starten.
Wenn du dich genauer rund um den Altenpflegeberuf informieren möchtest, kannst
du auf unserer Homepage vorbeischauen. Unsere Internetadresse lautet:
www.gesichter-in-der-pflege.de.
In diesem Handbuch findest du auch unsere Kontaktdaten (Seite 45), falls du persönlich Fragen an uns stellen möchtest.
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Gesichter in der Pflege
Erwartungen an mein Praktikum
Name der PraktikantIn:
Tel.:
Praktikumszeitraum:
Name der Schule:
Klasse:
KontaktlehrerIn:
Tel.:
Meine Vorstellungen und Erwartungen vom Praktikum:
Mit folgenden Themen zur Berufswahl haben wir uns in der Schule beschäftigt:
Mein Einsatz für den Erfolg des Praktikums:
Ich habe folgende Berufswünsche:
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Gesichter in der Pflege
Der Praktikumsknigge - Grundregeln im Praktikum
Arbeiten ist etwas anderes, als zur Schule zu gehen - es gelten andere
Regeln und es ist wichtig, diese Regeln einzuhalten. Hier ein paar Hinweise, worauf du beim Betriebspraktikum im Umgang mit zu pflegenden
Menschen, KollegInnen, Vorgesetzten usw. achten solltest:
 Stelle dich mit Vor- und Nachnamen vor. Sieze jeden, bis dir das
Du angeboten wird, auch wenn sich die Kollegen/innen duzen.
 In der Zeit deines Praktikums bist du auf der einen Seite zwar
MitarbeiterInnen, auf der anderen Seite aber auch ein Gast. Respektiere deshalb die
Regeln, die im Unternehmen herrschen, z.B. was die Kleidung anbelangt. Achte auf
dein äußeres Erscheinungsbild.
 Sei nicht gleich enttäuscht, wenn du nicht sofort tolle und interessante Aufgaben übernehmen kannst. Das Team muss dich erst einmal kennenlernen und herausfinden,
welche Arbeiten sie dir anvertrauen können. Manchmal können/ dürfen bestimmte
Jobs auch einfach nicht von Praktikanten gemacht werden.
 Werde nicht ungeduldig oder verzweifelt, wenn du vielleicht nicht gleich alles verstehst.
Frage lieber einmal mehr nach, denn fragen kostet nichts und bedeutet nicht Dummheit, sondern zeigt Interesse und Lernbereitschaft. Es ist besser, du brauchst für deine
Arbeit etwas länger, als dass du viele Fehler machst. Gerade am Anfang deines Praktikums ist es wichtig und sinnvoll nachzufragen.
 Als PraktikantIn bist du ebenso wie alle MitarbeiterInnen eines Unternehmens zur Verschwiegenheit verpflichtet! Das heißt, betriebliche Informationen und Daten darfst du
nicht anderen Personen außerhalb des Unternehmens erzählen. Beteilige dich nie an
Lästereien unter Kollegen/innen.
 Solltest du mal einen Fehler machen oder irgendetwas kaputt gehen, sag deinen Kolleg/innen Bescheid. Für Schäden haftet die Haftpflichtversicherung der Schule. Nimm
konstruktive Kritik an und versuche, aus ihr zu lernen.
 Sei pünktlich! Pünktlichkeit ist immer auch Ausdruck von Höflichkeit, guter Entziehung
und Respekt.
 Wenn du während des Praktikums krank wirst und deshalb nicht in den Betrieb gehen
kannst, dann melde dich telefonisch krank, bitte gleich morgens. Notiere dir den Namen des Ansprechpartners, für den Fall, dass jemand nachfragt.
 Korrektes Verhalten wird in unbedingt erwartet, das bedeutet: sei höflich, zuverlässig,
ehrlich und pünktlich. Gehe zum Rauchen in dafür vorgesehene Raucherzonen oder
ins Freie. Telefoniere und surfe nicht während der Arbeitszeit. Grüße jeden freundlich,
vom Azubi, SeniorInnen bis zum/ zur PflegedienstleiterIn.
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Gesichter in der Pflege
Mein Praktikumsbetrieb
Wie lautet der Name deines Praktikumsbetriebs?
Wer ist dein/e AnsprechpartnerIn im Betrieb?
Was macht dein Praktikumsbetrieb?
Welche Ausbildungsberufe kann man dort erlernen?
Was machst du in deinem Praktikum?
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Gesichter in der Pflege
Berufsportrait
Welche Aufgaben hast du in diesem Beruf?
Welche Stärken sind für diesen Beruf wichtig?
Was macht dir in diesem Beruf besonderen Spaß?
Welche unangenehmen Seiten hat dieser Beruf?
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Gesichter in der Pflege
Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Altenpflege?
Altenpflege…
ist sinnvoll - Alte Menschen zu unterstützen ist eine erfüllende Tätigkeit.
ist lebendig - Du lernst Menschen nicht nur flüchtig kennen, sondern begleitest sie langfristig und es können interessante Beziehungen aufgebaut werden.
ist umfangreich - In der schulischen Ausbildung lernst du alles was du an
theoretischem Wissen brauchst, z. B. über Pflege, Psychologie, Medizin und
Organisation. Und in der Alten- und Pflegeeinrichtung setzt du dann dein
Wissen in die Praxis um.
bedeutet Teamarbeit - Gemeinsam im Team arbeiten macht Spaß.
ist ganzheitlich - Der Mensch als Ganzes ist im Fokus der Arbeit: es geht
um Körper, Geist und Seele.
ist zukunftssicher - Der Anteil älterer Menschen nimmt zu. Damit steigt der
Bedarf an Pflegekräften weiter. AltenpflegerInnen werden heute und in der
Zukunft noch mehr gebraucht und haben einen sichern Arbeitsplatz!
bringt Vielfalt - In dem breiten Berufsfeld "Altenpflege" findest du die Stelle,
die dir entspricht. Es gibt eine Vielzahl an Einrichtungen, wie z. B., eine stationäre Alten- und Pflegeeinrichtung, ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Senioren-Wohngemeinschaften.
bringt Aufstiegschancen - Es gibt viele Weiterbildungsmöglichkeiten nach
der Ausbildung, z. B. Wohnbereichsleitung, Gerontopsychiatrische Fachkraft,
WundmanagerIn. Du hast auch die Möglichkeit zu studieren, z. B. Pflegemanagement oder Pflegepädagogik.
bedeutet Vielzahl - Pflegeeinrichtungen und Fachseminare für Altenpflege
gibt es in allen Regionen. Sicherlich findest du in der Nähe deines Wohnortes
einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
ist fair - In der Altenpflege verdienst du in Einrichtungen, die einen Tarifvertrag haben, im ersten Ausbildungsjahr ca. 800 Euro brutto, im zweiten Jahr
ca. 870 Euro brutto und im dritten Jahr ca. 970 Euro brutto. Nach der Ausbildung beträgt die Vergütung anfangs ca. 2.000 Euro, hinzukommen Zuschläge z. B. für Schicht-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.
ist flexibel - Die unterschiedlichen Arbeitszeit-Modelle sind interessant,
wenn du dich z. B. weiterbilden oder eines Tages eine Familie mit Kindern
hast und Teilzeit arbeiten möchtest.
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Gesichter in der Pflege
Was du mitbringen solltest
 Interesse für alte Menschen
 Freude an Kommunikation, Teamarbeit
 Geduld, Einfühlungsvermögen und Genauigkeit
 Organisationstalent und Interesse an Organisation
 Lust, Neues zu lernen – und weiter zu kommen
 keine Angst vor Körperkontakt
In der Altenpflege arbeiten ganz unterschiedliche Menschen, mit einer Vielzahl an
Charakteren. Sie verbindet eine Grundhaltung: nicht nur einen „Job“ gesucht, sondern einen erfüllenden Beruf, der dem Menschen zugewandt ist. AltenpflegerInnen
sind kontaktfreudig, engagiert und bereit, Verantwortung zu übernehmen.
Was du in der Ausbildung lernst
 Wie alte Menschen versorgt werden – von der Pflege bis zur medizinischen
Versorgung
 Wissen über alte Menschen im Bereich Pflege und Medizin, Recht, Organisation und Dokumentation
 Wie du alten Menschen die Teilhabe am Leben ermöglichst, sie ermunterst
und stärkst, z.B. durch Gespräche, Musik, Spiele, Gymnastik usw.
 Wie demenzkranke Menschen ihre Welt erleben, wie du ihnen feinfühlig begegnest, wie du aus ihrem Lebenslauf lernst, besser auf ihre Wünsche und
Gewohnheiten einzugehen
 Wie du Angehörige erfolgreich in die Versorgung und Betreuung einbeziehst
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Gesichter in der Pflege
Ausbildungswege
zur Altenpflegehilfe
zur Altenpflegefachkraft
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Klasse 9
Klasse 10 oder höher
1-jährige Ausbildung
Altenpflegehilfe
evtl. auf 2 Jahre verkürzt
3-jährige Ausbildung
zur Fachkraft für Altenpflege
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Gesichter in der Pflege
Berufsbild Altenpflegehilfe
Berufsbild Altenpflegehehilfe
AltenpflegehelferInnen unterstützen Pflegefachkräfte bei ihrer Arbeit und werden von
diesen angeleitet und beauftragt. Zu ihren Aufgaben gehören die Grundpflege älterer
Menschen sowie die Mitwirkung bei der Tagesgestaltung und bei hauswirtschaftlichen Aufgaben. Es werden persönliches Engagement und Teamgeist erwartet, sowie
Kompetenzen im sozialen Bereich.
Ausbildungsvoraussetzungen Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf wird vorausgesetzt.
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet an einem Fachseminaren statt. Zum Abschluss
erfolgt die staatliche Prüfung. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
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Gesichter in der Pflege
Berufsbild Altenpflegefachkraft
Berufsbild staatlich anerkannte Altenpflegefachkraft
Altenpflege ist ein sozialpflegerischer Beruf, der die Gesamtsituation älterer Menschen berücksichtigt. Insbesondere wird die professionelle Pflege und Betreuung
hilfsbedürftiger älterer Menschen gefordert. Erwartet wird eine ganzheitliche Pflege,
die das Wechseln von Verbänden, das Umbetten von Pflegebedürftigen sowie die
Verabreichung der Medikamente und der Nahrung, die Körperpflege, aber auch die
Kommunikation und Beschäftigung beinhaltet. Pflegeprozesse müssen geplant und
dokumentiert werden. Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen an die pflegerischen, psychologischen und sozialen Kompetenzen der Pflegekräfte. Die Pflege
kann im häuslichen Bereich, in Senioren- und Pflegeheimen, in Rehabilitationskliniken und in Tagespflegeeinrichtungen erfolgen.
Ausbildungsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Die gesundheitliche Eignung für den Beruf
wird vorausgesetzt.
Ausbildung
Die Ausbildung in Vollzeit erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich
geschützt
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Gesichter in der Pflege
Berufsbild Altenpflegefachkraft - detailliert
Staatlich anerkannte Altenpflegefachkraft
Dies ist eine detaillierte Berufsbeschreibung für PraktikantInnen, deren Berufswunsch sich bereits konkretisiert hat.
Altenpflege ist neben der körpernahen Tätigkeit eine konzeptionelle und abwechslungsreiche Arbeit, die viel Kontakt mit den Menschen bietet.
 Planung und Durchführung der Pflegemaßnahmen und der Pflegedokumentation
 Direkte Pflege- und Betreuungstätigkeiten, darunter auch medizinischtherapeutisch anspruchsvolle Tätigkeiten, wie z. B. Injektionen
 Erstellen und Durchführen von Tagesgestaltungsangeboten
 Zusammenarbeit mit anderen Berufen, z. B. aus der Medizin und der Physiotherapie, Ärzten, Therapeuten
 Beratung und Begleitung von Angehörigen
Persönliche Voraussetzungen








Gute Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit
Spaß am Umgang mit anderen Menschen und Einfühlungsvermögen
Schnelles Auffassungsvermögen
Fähigkeit, anderen Menschen zuhören zu können
Bereitschaft zur Persönlichkeitsentwicklung mit Reflexionsbereitschaft
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Kommunikationsfähigkeit, Team- und Konfliktfähigkeit
Verantwortungsbereitschaft und respektvolle Umgangsformen
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen
 Gesundheitliche Eignung
 Hauptschulabschluss Klasse 10 und höher
 Alternativ die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegehelfer/in" oder "Krankenpflegehelfer/in"
Ausbildungsziele
Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen
und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen.
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Gesichter in der Pflege
Theoretische Ausbildung im Fachseminar
Die theoretischen Lerninhalte sind an den beruflichen Aufgaben und Handlungsabläufen in der Praxis orientiert.
Lernfelder sind:





Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Alten Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
Berufliches Selbstverständnis entwickeln
Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen
Wer eine Altenpflegeausbildung absolviert, lernt dort, wo andere leben!
Lernen und Ausbildung findet überwiegend in der Privatsphäre des hilfe- oder
pflegebedürftigen Menschen in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung statt. Weitere Ausbildungsabschnitte werden in geriatrischen und/oder gerontopsychiatrischen Einrichtungen absolviert.
In der Praxis erfolgt eine Unterstützung durch Praxisanleitungen. Die praktische
Ausbildung erfolgt nach einem Ausbildungsplan.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Ausbildungsstunden
mind. 4.600 Stunden
Praktische Ausbildung
Die Einsätze umfassen mind. 2000 Stunden in stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie mind. 500 Stunden in
geriatrischen Fachabteilungen der Krankenhäuser
und gerontopsychiatrischen Abteilungen.
Staatliche Abschlussprüfung
Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einer praktischen, schriftlichen und
mündlichen Prüfung.
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Gesichter in der Pflege
Altenpflege und Karriere – das geht?
In der Tabelle findest du einige Beispiele an Weiterbildungsmöglichkeiten:
Weiterbildungen

Praxisanleitung

Experte/In für Wundmanagement

Palliativpflege/ Hospizarbeit

FachpflegerIn für Geriatrie-/Gerontopsychiatrie

Case-Management

Hygienebeauftragte/r
leitende Tätigkeiten

Wohnbereichsleitung

Pflegedienstleitung

Heimleitung
S tu d i e n g ä n g e

Studium der Pflegewissenschaften

Pflegemanagement oder Gesundheitsökonomie

Studium der Berufspädagogik
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Gesichter in der Pflege
Liebe Schülerin, lieber Schüler, deine Meinung ist uns wichtig!
Wie hat dir dein Praktikum gefallen? Hier hast du die Möglichkeit dich zu äußern.
Die Befragung ist anonym und freiwillig. Deine ehrliche Antwort ist gefragt!
Danke für deine Mitarbeit!
Das „Gesichter in der Pflege“-Team
Evaluationsbogen SchülerInnen
++
+
0
--
-
keine
Angabe
Wie hat dir dein Praktikum gefallen?
Haben dir die MitarbeiterInnen deine Aufgaben
gut erklärt?
Hast du die dir gestellten Aufgaben erfüllen können?
Fühltest du dich gut durch die Schule auf dein
Praktikum vorbereitet?
Wurdest du in das Team gut aufgenommen?
Entsprach das Praktikum deinen Vorstellungen?
Wurde dein Berufswunsch bestätigt?
Kannst du dir eine Ausbildung in der Altenpflege
vorstellen?
Kannst du dir eine Ausbildung in dieser Einrichtung vorstellen?
Was hat dir gut gefallen?
Was kann besser gemacht werden?
Was hat dir das Praktikum persönlich gebracht?
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Gesichter in der Pflege
Wenn du noch Fragen
zum Praktikum, zur Ausbildung oder zum Beruf der Altenpflegehilfe
oder der Altenpflegefachkraft hast,
ruf uns einfach an!
Das „Gesichter in der Pflege Team“
Kirsten Rothe
0231-86 430 103
k.rothe@dobeq.de
Sabine Kulig
0231 - 86 430 121
sabine.kulig@awo-ww.de
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