Newsletter 02/15 aus ihrem Kundendienstbüro - HUK

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+++ Newsletter 02/15 aus ihrem Kundendienstbüro +++ HUK­COBURG HUK­COBURG Kundendienstbüro Harald Bittner Heidelberger Straße 45 64285 Darmstadt Tel.: 06151 – 312707 Fax.: 06151 – 33173 Mail : harald.bittner@hukvm.de
Daten die Sie interessieren könnten: Kfz­Versicherung Winterreifen Direktversicherung ? Herbst­Specials Entwicklung Wohngebäudeversicherung Facebook Öffnungszeiten Dezember Stand: 16.11.2015 Tarif zum 01.01.2016 // Tarifvergleiche Keine Winterreifen ­ das kann teuer werden Was ist das und was bietet die HUK­COBURG 100,­€ Gutschein als Dankeschön für Sie Beiträge ­ Neuwertfaktor Besuchen Sie uns und sind immer auf dem neusten Stand Öffnungszeiten zwischen den Jahren HUK­COBURG Autoversicherung – neuer Tarif zum 01.012016 Zum 01.01.2016 gibt es wieder einen neuen Tarif in der Kfz­Versicherung. Traditionell legt die HUK wieder einen Tarif in der Kfz­Versicherung zum Jahreswechsel auf. Der neue Tarif ist erfreulich günstig. Viele Versicherungsnehmer haben schon die Möglichkeit genutzt von einem älteren Tarif in den neuen günstigeren Tarif zu wechseln. Einige Versicherungsnehmer haben wir auch schon angeschrieben. Leider können wir nicht alle Verträge automatisch überprüfen. Nutzen Sie Ihre aktuelle Beitragsrechnung und prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsumfang noch Ihren Bedürfnissen entspricht. Gerne rechnen wir einen Vergleich mit Ihnen durch und stellen den Vertrag, wenn er günstiger wird, direkt um. Möchten Sie die Fahrleistung ändern, so benötigen wir immer den aktuellen Kilometerstand (bitte vorher nachschauen). Nahezu alle Versicherungsnehmer haben sich für den leistungsstarken „Classic­Tarif“ bei uns entschieden. Ab 01.01.2016 erweitern wir noch zusätzlich den Umfang der Teilkasko:
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Unmittelbare Schäden durch Tierbiss auch an Gummimanschetten und Dämmmaterial. Die Leistungserweiterung gilt für unsere Neugeschäftskunden ab Tarif 01/2016 und unsere Bestandskunden bei Schadenfällen ab 1.1.2016.
Alle Folgeschäden am Fahrzeug durch Kurzschluss bis zu 3.000 € je Schadenfall sind versichert. Die Leistungserweiterung gilt für unsere Neugeschäftskunden ab Tarif 01/2016 und unsere Bestandskunden bei Schadenfällen ab 1.1.2016. Hier noch einmal die wesentlichsten Leistungen der Kasko­Versicherung: Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden: • Durch Diebstahl • Durch Brand oder Explosion • Durch Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) • Durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art • Durch Bruch der Verglasung • An der Verkabelung durch Kurzschluss HUK­COBURG­Kundendienstbüro Harald Bittner – Heidelberger Str. 45 – 64285 Darmstadt Telefon: 06151­312707 – Fax: 06151­33173 – Mail: harald.bittner@hukvm.de Stand 12.06.2015 ­ Seite 1/5 • Zusätzlich bei Pkw, Krafträdern und Campingfahrzeugen an Kabeln, Schläuchen und Leitungen durch Tierbisse (z. B. Marder) inkl. Folgeschäden bis 3.000 Euro Die Vollkaskoversicherung ersetzt folgende Schäden: • Alle Schäden im Rahmen der Teilkasko • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat • Mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Fremde Wir verzichten weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit Somit haben Sie mit der Kaskoversicherung der HUK­COBURG eine sehr leistungsstarke Absicherung für Ihr Fahrzeug. Keine Winterreifen – das kann teuer werden – siehe auch Newsletter 2014 Es gibt in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht. Trotzdem sollten Autofahrer im Winter an ihre Bereifung denken, denn die Straßenverkehrsordnung fordert, dass „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Konkret: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis­ oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben. Worauf Sie achten sollten: Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Achten Sie beim Kauf auf die Bezeichnung M+S (Matsch und Schnee) oder ein Alpine­Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter­ oder Ganzjahresreifen. Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen behindert, gefährdet oder kommt es gar zum Unfall, kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen. Falsche Reifen können teuer werden Zudem kann so ein Unfall auch Folgen beim Versicherungsschutz haben. Das gilt besonders, wenn der Winter schon länger für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Die Kfz­Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, dann mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz­ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders stark kann sich das auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko­Versicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko­Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den anderen selbst bezahlen müssen. Außerdem kann die Frage der Mithaftung auch strafrechtlich relevant werden. Höchstgeschwindigkeit und Größe beachten: Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man zu schnell, erhitzt sich die Karkasse – das tragende Gerüst – und der Reifen kann platzen. Beim Reifenwechsel sollte man darauf achten, dass am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind. HUK­COBURG Direktversicherung? – Was ist das? – und wieso bei HUK­COBURG Was ist eine Direktversicherung? Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Police bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Er überweist die Beiträge direkt aus dem Bruttolohn an die Versicherung. Später im Ruhestand zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarten Rentenleistungen unmittelbar an den Mitarbeiter aus. Da die Beiträge die Steuer­und Sozialabgaben vom Brutto reduziert, schmälert sich das „Netto“ nur um einen kleinen Teil. So hilft Ihr Arbeitgeber bei Ihrer privaten Altersversorgung.
HUK­COBURG­Kundendienstbüro Harald Bittner – Heidelberger Str. 45 – 64285 Darmstadt Telefon: 06151­312707 – Fax: 06151­33173 – Mail: harald.bittner@hukvm.de Stand 12.06.2015 ­ Seite 2/5 Warum eine Direktversicherung über die HUK­COBURG? Platz 1 für die Direktversicherung der HUK­COBURG­Leben Focus Money hat in Kooperation mit Franke & Bornberg (F&B) die betriebliche Altersversorgung unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Der (Einzel­)Tarif der HUK­COBURG Lebensversicherung AG für die Direktversicherung ist Testsieger in der Kategorie der klassischen Angebote der Versicherer mit Außendienst – also die Tarife für „Maximale Sicherheit“. Wie wurde getestet? Focus Money bewertet nach dem Schulnotensystem. Die vergebenen Noten fließen mit folgender Gewichtung in das Gesamtergebnis ein: 1. 2. Finanzstärke 30 % ­­ Die HUK­COBURG schneidet hier mit einer Note von 1,25 hervorragend ab. Rentenleistung 70 % ­­ Wir bieten unseren Kunden die höchste Garantie­ und Gesamtrente, sowie die höchste garantierte Kapitalleistung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot Sonderdruck: aus aktuellem Anlass haben wir Auszüge aus dem Artikel in einer kleinen Sonderausgabe für Sie zusammengestellt(gescannt mit Norton­Security). HUK­COBURG Herbst­Specials Exklusiv aus unserem Büro für unsere Kunden oder solche die es werden möchten. Damit wir Ihnen den Herbst noch etwas verschönern können, bekommen Sie einen Reisegutschein über 100,­€ bei Abschluss eines Postgirokontos alle zwischen 12 und 22 Jahre können aktuell bei Abschluss eines Postgirokontos 200,­ € bekommen. 100,­€ werden auf das Konto gutgeschrieben und 100,­€ werden als Reisegutschein ausgegeben. Besser geht es nicht. einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Sparanteil Eine der wichtigen Versicherungen ­ schon als Schüler oder Student abschließbar – spätestens als Berufseinsteiger abzuschließen….die Versicherung für den Erhalt Ihrer Existenz bei Berufsunfähigkeit und jetzt mit 100,­€ Reisegutschein Gutscheine solange der Vorrat reicht HUK­COBURG Wohngebäudeversicherung – Beitragsentwicklung – Gleitender Neuwertfaktor Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung werden sich wahrscheinlich erhöhen. Die Wohngebäudeversicherung läuft im gesamten Versicherungsmarkt seit Jahren immer schlechter. Insbesondere der Schadenverlauf in der Leitungswasserversicherung spielt dabei eine erhebliche Rolle. Leitungswasser ist ­ bezogen auf die Schadenaufwendungen ­ mit Abstand das teuerste Risiko. Über die Hälfte aller Aufwendungen in der Wohngebäudeversicherung entfallen sowohl bei uns als auch im Markt auf die Gefahr Leitungswasser (Tendenz steigend). In Deutschland gibt es über 18 Millionen Wohngebäude. Ein Großteil davon befindet sich mittlerweile in einem Alter, in dem Renovierungen vorgenommen werden müssten. Das führt zwangsläufig zu mehr Schadensfällen, insbesondere im von Zustand und Alter der Materialien abhängigen Leitungswasserbereich. Neben der steigenden Anzahl an Leitungswasserschäden wachsen auch die durchschnittlichen Schadenzahlungen immer weiter an. Mussten die Versicherer im Jahr 2006 noch durchschnittlich ca. 1.500 € je Schaden zahlen, waren es im Jahr 2012 schon ca. 2.100 €. Grund hierfür sind vor allem die steigenden Material­ und Lohnkosten. So wird auch die HUK­COBURG die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung anheben Auch nach dieser Anpassung sind unsere Beiträge im Vergleich zu den Konkurrenzangeboten weiterhin sehr attraktiv.
HUK­COBURG­Kundendienstbüro Harald Bittner – Heidelberger Str. 45 – 64285 Darmstadt Telefon: 06151­312707 – Fax: 06151­33173 – Mail: harald.bittner@hukvm.de Stand 12.06.2015 ­ Seite 3/5 Angepasst werden alle Verträge der genannten Bedingungsgenerationen, der Schadenverlauf des Einzelnen ist nicht von Bedeutung. Sie werden durch einen Andruck auf ihrer Beitragsrechnung informiert. Sie haben das Recht, den gesamten Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem er die Rechnung erhalten hat. Sie wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Hinweis: Ist ein Gläubiger vorhanden, kann die Kündigung nur mit dessen Zustimmung wirksam werden. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ Achtung: 2016 ändert sich auch der gleitende Neuwertfaktor bzw. Anpassungsfaktor. Auch dies hat Einfluss auf den Beitrag. Gleitender Neuwertfaktor/Anpassungsfaktor Der gleitende Neuwertfaktor wird in den neueren Bedingungsgenerationen als Anpassungsfaktor bezeichnet. Im Folgenden wird nur noch die Bezeichnung Anpassungsfaktor verwendet. Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung müssen auf Grund der Veränderungen der Baupreise regelmäßig angepasst werden. Hierzu dient der Anpassungsfaktor. Er beträgt im Jahr 2015: 16,9. Ab 1.1.2016 beträgt der Faktor 17,2. Kündigung Erhöht sich durch eine Änderung des Anpassungsfaktors der Beitrag, steht dem Versicherungsnehmer in der Wohngebäudeversicherung kein Sonderkündigungsrecht zu. Widerspruch Ein Widerspruch der Erhöhung kann natürlich eingelegt werden aber: „ Für Verträge bis VGB 2009 gilt: Widerspricht unser Kunde der – von einer unabhängigen Stelle ermittelten – Anpassung, wird der Vertrag nicht mehr als gleitende Neuwertversicherung, sondern nur noch als Neuwertversicherung fortgeführt. Für die Versicherungssumme ist dann der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich – der Unterversicherungsverzicht entfällt. Ab VGB 2011 gilt: Der Vertrag wird im Wohnflächentarif fortgeführt. An künftigen Anpassungen nimmt er nicht mehr teil. Im Schadenfall ersetzen wir nicht den vollständigen Schadenbetrag. Maßgebend für die Kürzung ist das Verhältnis zwischen dem zuletzt berechneten Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag, der ohne einen Widerspruch hätte gezahlt werden müssen. „ Daher rate ich Ihnen dringend vom Widerspruch ab. Facebook Facebook Wir freuen uns, dass schon über viele „Follower“ sich regelmäßig unsere Facebookseite anschauen. Dort stellen wir zeitnah alle relevanten Informationen zur Verfügung. Sind Sie mit unserem Service zufrieden, so würde ich mich über einen „Daumen“ von Ihnen freuen. Bitte besuchen Sie uns: https://www.facebook.com/vm.harald.bittner und schenken uns Ihr
HUK­COBURG­Kundendienstbüro Harald Bittner – Heidelberger Str. 45 – 64285 Darmstadt Telefon: 06151­312707 – Fax: 06151­33173 – Mail: harald.bittner@hukvm.de Stand 12.06.2015 ­ Seite 4/5 Öffnungszeiten zwischen den Jahren 21.12 Montag 22.12 Dienstag 23.12 Mittwoch 24.12 Donnerstag 25.12 Freitag 26.12 Samstag 27.12 Sonntag 28.12 Montag 29.12 Dienstag 30.12 Mittwoch 31.12 Donnerstag 01.01 Freitag 02.01 Samstag 03.01 Sonntag 04.01 Montag normal geöffnet geschlossen normal geöffnet geschlossen normale Öffnungszeiten
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