Reparieren und Restaurieren So gewinnen Sie Old
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Reparieren und Restaurieren So gewinnen Sie Old
Marcel Schoch Reparieren und Restaurieren So gewinnen Sie Old- und Youngtimer für Ihre Werkstatt OLD UND YOUNGTIMERTHEMEN FÜR PROFIS Zur Erklärung des Titels und der Begriffe „reparieren“ und „restaurieren“ siehe Kapitel 5.1 „Was heißt Restaurieren?“ (S. 23f.). Die Begriffe „Fahrzeugwartung“, „-instandhaltung“ und „-instandsetzung“ werden auf den Seiten 58 bis 60 erklärt. © 2009 Springer Automotive Media, in der Springer Transport Media GmbH, Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.auto-business-shop.de Springer Transport Media GmbH ist Teil der Fachsverlagsgruppe Springer Science+Business Media 1. Auflage 2009 Stand 05/2009 Lektorat: Sarah Weiß Herstellung: Markus Tröger, Silvia Hollerbach Satz & Layout: satz-studio gmbh, Bäumenheim Umschlaggestaltung: bloom project, München Druck: Kessler Druck + Medien, Michael-Schäffer-Str. 1, 86399 Bobingen Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. ISBN 978-3-89059-152-0 Inhalt Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vorwort Birgit Behrens/Andrea Zeus, ZDK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.1 Über dieses Buch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 1.2 Marktdarstellung und Reparaturbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2 Die Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.1 Privat-Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.2 Gewerbliche Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3 Die Mitbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4 Beruf, Schulung und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5 Die Restaurierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.1 Was heißt Restaurieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.2 Die Restaurierungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3 Bestandsaufnahme und Restaurierungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.4 Konservieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.5 Schadensbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5.6 Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 5.7 Fahrzeug-Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 5.8 Sicherheit bei Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 6 Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 6.1 Sachverständigen-Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 6.2 Begutachtungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6.3 Zum Wert von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 7 Old- und Youngtimer Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 8 Gesetzliche Richtlinien: Zulassung von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . 46 8.1 Reguläre Zulassung (Schwarzes Kennzeichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 8.2 Saisonkennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 8.3 Kurzzeitkennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 8.4 Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen oder Internationale Zulassung) mit „rotem Band“ 49 8.5 Rotes Dauerkennzeichen (07er-Kennzeichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 8.6 H-Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 8.7 Rotes Dauerkennzeichen für Händler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 8.8 Ab- und Anmeldung eines Fahrzeugs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Inhalt 8.9 Sondergrößen bei Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 8.10 Sonderregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.10.1 Feinstaubzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.10.2 Laufzeit von HU-Plaketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 8.10.3 Ausnahmegenehmigung für historische Nutzfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 9 Verkauf, Gewährleistung und Garantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 10 Berufspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 10.1 Fahrzeugwartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 10.2 Fahrzeuginstandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 10.3 Fahrzeuginstandsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 11 Werbung und Kundenservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 11.1 Vermietung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 11.2 Foto und Film . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 11.3 Werbeträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 11.4 Demonstrationsfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 11.5 Oldtimer-Shop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 11.6 Werkstatt-Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 12 Ersatzteilversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 12.1 Old- und Youngtimerreifen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 12.2 Steuergeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 12.3 Primär- und Sekundär-Ketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 12.4 Steuerketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 12.5 Schwarze Batterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 12.6 Auspuffanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 13 Handwerkzeuge in der Restaurierungswerkstatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 13.1 Qualitätskriterien beim Handwerkzeugkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 14 Zustandserkennung Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 14.1 Old- und Youngtimer-Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 14.2 Kompression . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 14.3 Zündkerzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 14.4 Brennraum-Endoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 14.5 Motoröldiagnose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 15 Wartung von Old- und Youngtimer-Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 15.1 Wartung von Ventilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 15.2 Zündung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Inhalt 15.3 Vergaser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 15.4 Einspritzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 15.5. Öle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 15.5.1 Öle für Old- und Youngtimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 15.5.2 Motorrad-Öle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 15.5.3 Ölfilter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 15.6 Batterie-Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 15.7 Elektrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 16 Spezialwissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 16.1 Sonderfall Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 16.2 Einwintern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 16.3 Auswintern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 17 Technik-Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 17.1 Bleifreier Kraftstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 17.2 LPG-Umrüstung von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 18 E rfolgsgeschichte aus der Praxis: Autohaus Kunzmann (von Werner Gossmann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 19 Adressverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 19.1 Verbände und Clubs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 19.2 Prüf- und Sachverständigen-Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 19.3 Nützliche Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 19.4 Fachzeitschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 19.5 Messen, Teilemärkte und Leistungsschauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 20 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Kfz-Reparaturbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Werkvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Informationsquellen für Datenbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Kundendienst-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Vorwort Wir leben in schwierigen Zeiten, Schlagwörter wie Wirtschaftskrise, Kurzarbeit und Abwrackprämie beherrschen unseren Alltag. Schaut man aber genauer hin, gibt es tatsächlich noch einen ständig wachsenden Markt – den Oldtimer- /Youngtimermarkt. „Der Oldtimermarkt boomt“ – das hört und liest man seit einigen Jahren immer und immer wieder. Aber was genau ist ein „Boom“? Eine Phase der Hochkonjunktur, d. h. starke Nachfrage, steigende Preise. Oldtimermessen enden mit Besucherrekorden, der Wert der Oldtimer steigt, Hersteller eröffnen Museen, der Ersatzteilmarkt wird neu belebt. Nicht nur historische Fahrzeuge erfreuen sich dieser großen Beliebtheit, auch die Youngtimer sind gefragt wie nie. Aus einem Hobby einzelner Oldtimerfans ist dieser stetig wachsende Markt geworden. Die Faszination der historischen Fahrzeuge ist nur zu verständlich. Oldtimer haben ein Gesicht – da sieht nicht einer wie der andere aus. Auf der Straße bleiben Menschen stehen und erfreuen sich an den schönen Autos, man kann sie hören und man kann sie auch riechen. Oldtimer-Besitzer sind stolz auf ihren Oldtimer und ein Teil der Faszination ist, dass er auch noch selber repariert werden kann, schließlich steckt nicht so viel Technik und Elektronik drin wie in den modernen Fahrzeugen. Doch das stimmt nur noch zum Teil. Die Youngtimer, die als Einstieg gelten, haben schon die neue Technik und auch zunehmend Elektronik. Der Youngtimer muss nicht mehr restauriert werden, Restaurierungsobjekte werden zwangsläufig immer weniger. Die Autos müssen gewartet, instand gehalten und instand gesetzt werden. Auch der aufwendig restaurierte Oldtimer muss instand gehalten werden. Die KfzMechaniker, die diese Techniken noch beherrschen, gehen mit ihrem Know-how so langsam in den Ruhestand. Es ist also dringend erforderlich, dieses Wissen an die nachfolgende Generation weiterzugeben – aber an wen? Der Kfz-Mechatroniker befasst sich nicht mit diesen Instandsetzungstechniken. Dem Wachstum an Fahrzeugen steht eine sinkende Anzahl an Fachleuten gegenüber. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes als Interessenvertreter und Dienstleister für 39.000 Kfz-Betriebe in Deutschland hat sich zur Aufgabe gemacht eine spezielle Ausbildung zu entwickeln. Schätzungsweise 1.500 Kfz-Meisterbetriebe beschäftigen sich mit Oldtimern. Die genaue Anzahl der Betriebe ist uns noch gar nicht bekannt. Aber eins steht fest – der Nachwuchsmangel macht sich auch hier schon bemerkbar. Der Oldtimer-Besitzer, der nicht selber an seinem Fahrzeug schrauben kann oder möchte, muss sich eine Werkstatt suchen. Um dem Kunden diese Suche zu vereinfachen, aber auch, damit die Werkstatt ihr Know-how signalisieren kann, gibt es jetzt für Kfz-Meisterbetriebe das neue Zusatzzeichen „Fachbetrieb für historische Fahrzeuge“. Damit wird dem Kunden qualitativ hochwertige Arbeit von Fachleuten gewährleistet und sollte dann doch mal was schief gehen, steht ihm kostenlos eine Schiedsstelle zur Verfügung, die sich seiner Probleme annimmt. Am 1. Januar 2009 waren bereits 182.687 Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen auf der Straße. Ein Wachstum von 13,8 Prozent und die Anzahl der Oldtimer wird weiter steigen – daran ändert auch keine Abwrackprämie etwas. Im Grunde hat die Abwrackprämie zu einer natürlichen Auslese geführt. Die alten Autos, genau genommen die Massenware, die keine begehrenswerten Youngtimer geworden wären und keine interessanten Oldtimer, wurden abgewrackt. Zum Glück – wir sind doch schließlich daran interessiert technisches Kulturgut zu erhalten und nicht jedes alte Auto zum Oldtimer zu machen. Youngtimer, die zu Oldtimern werden sollen, sind bestimmt nicht abgewrackt worden – was so ein richtiger Oldtimer-Fan ist, den locken doch keine 2.500,– €. Das Automobil hat schon viele Krisen überstanden, wie z. B. autofreie Sonntage. Aber hat das dazu geführt, dass weniger Autos auf der Straße sind? Nein, denn die Mobilität ist den Menschen wichtig und unter diesem Aspekt ist die Zukunft für Oldtimer gesichert. Birgit Behrens Andrea Zeus Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). 1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch? Noch immer finden sich auf Schrottplätzen Oldtimer. (Hayo Ross) 1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch? Wer den Begriff „Oldtimer“ in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen hört, meint oft intuitiv zu wissen, was hiermit gemeint ist. Doch nicht einmal Experten kennen alle hierfür gebräuchlichen Definitionen. Laut Wahrig Fremdwörterlexikon bezeichnet der Begriff „Oldtimer“ zunächst „ein altes Auto, auch Flugzeug, Motorrad oder Schiff, mit Liebhaber- oder Sammlerwert“. Jedoch sagt diese Definition nichts über das Alter dieser Fahrzeuge aus. Wenig hilfreich ist daher auch die Analyse der Wortherkunft, da im Englischen das Wort Oldtimer als Bezeichnung eines alten Fahrzeugs so gut wie unbekannt ist. Hier bedeutet es soviel wie „alter Hase“ im Sinne von „erfahren“ oder „aus alter Zeit“ stammend. Wenn Engländer von alten Fahrzeugen sprechen, verwenden sie die Begriffe antique- (älter als 20 Jahre), classic- (meist vor 1973), oder vintage-cars (vor 1939). Auch die im Deutschen für Oldtimer gebräuchlichen Synonyme wie „Klassiker“, „historisches Fahrzeug“, und seit einigen Jahren auch die Wortneuschöpfung „Youngtimer“ tragen nicht zur Klärung des Begriffs bei. Diesen Begriffen ist jedoch gemein, dass sie alle zunächst alte Fahrzeuge, das sind gleichermaßen Pkw, Lkw (Nfz) oder Motorräder, beschreiben, die seit vielen Jahren nicht mehr gebaut werden, bis heute aber überdauert haben und im Straßenbild sehr selten sind. Zum wirklichen Problem wird der Umgang mit diesen Begrifflichkeiten heute jedoch, da es keine allgemein gültige und verbindliche Richtlinien gibt, die festlegen, was einen „echten“ Old- oder Youngtimer ausmachen. Hinzu kommt ein subjektives Moment der Betrachtungsweise. So nimmt heute ein Fünfzigjähriger* ein dreißig Jahre altes Fahrzeug nicht unbedingt gleich als Oldtimer wahr, da ihm dieses noch in der Erinnerung sehr vertraut ist. Ein Zwanzigjähriger hingegen wird es als „alt“ erkennen. Auch kommt es hier auf die Fahrzeugkategorie an. Ein exotisches altes und noch dazu seltenes Cabriolet oder Sportcoupé wird von den meisten, unabhängig von Alter und Geschlecht der Person, im Gegensatz zu einer Mittelklasselimousine, von der einst zehntausende gebaut wurden, schnell als Oldtimer erkannt. Um Klarheit in die Begriffsdefinition Oldtimer zu bringen, wurden daher in den letzten beiden Jahrzehnten verschiedene Ansätze erarbeitet, die heute mehr oder weniger gebräuchlich sind. So spricht die StVZO (§ 21 c in Verbindung mit §23 I c) für alle Fahrzeugkategorien von einem Oldtimer, wenn die Erstzulassung (nicht Baujahr!) länger als 30 Jahre zurückliegt und das Fahrzeug nach einer vorgeschrieben Begutachtung gewisse Kriterien an den Erhaltungszustand und die Originalität erfüllt. Fällt eine Begutachtung hiernach positiv aus, erteilt der Gesetzgeber ein so genanntes amtliches H-Kennzeichen (siehe Kap. 8.6), das vor allem steuerliche, aber auch versicherungstechnische Vorteile für den Fahrzeughalter mit sich bringt. Der hiefür nötige Anforderungskatalog an die Begutachtung wurde einst von der DEUVET (heute: Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.; ehemals: Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V.) in Zusammenarbeit mit dem TÜV erarbeitet. Die Festsetzung auf 30 Jahre wurde dabei aus verschiedenen Erwägungen heraus beschlossen. Zentral stand hier aber die Überlegung, eine Angleichung an die bereits in 14 Ländern Europas bestehende 30-Jahre-Grenze zu erreichen. Kritiker dieser Altersgrenze argumentieren jedoch oft damit, dass der Bundesrat damals auch aus steuerlichen Gründen die 30-Jahre-Grenze festgesetzt hat, um den lukrativen vollen Steuersatz vor allem auf die Kat-losen und hubraumstarken Fahrzeuge der Alterskategorie 20 bis 30 Jahre erheben zu können. Aus diesem Grund hat der DEUVET sich ursprünglich für eine 25-Jahres-Grenze eingesetzt, wie sie in einigen europäischen Nachbarländern noch heute üblich ist (z. B.: Niederlande oder Polen), um das „Überleben“ erhaltenswerter Klassiker und damit den Nachschub an Oldtimern der Zukunft zu sichern. Zukünftig wird sich jedoch die 30-JahresGrenze wohl durchsetzen. Treibende Kraft ist hier die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens). Die FIVA, gegründet im Jahr 1966, vertritt die Oldtimerdachverbände und Clubs aus 40 Ländern weltweit. Mit über 1 Million Mitgliedern ist die FIVA der größte Oldtimerverband weltweit. In Deutschland wird die FIVA seit dem 1. Oktober 2008 durch den ADAC vertreten. Als ANF-Mandats-Träger (Autorité Nationale de la FIVA) ist der ADAC damit die Interessensvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer. * Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Folgenden die männliche Form (z. B. Mechaniker) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen. 1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch? Die FIVA hat auf ihrer Jahrestagung am 25. Oktober 2008 in Brüssel beschlossen, die Altersgrenze für Oldtimer der so genannten FIVA Klasse G von 25 Jahren auf 30 Jahre hoch zu setzen. Darüber hinaus hat der Oldtimer-Weltverband festgelegt, dass ein Oldtimer, der historisch, technisch und kulturell als bewahrenswert gilt, nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt ist, das Fahrzeug in historisch korrektem Zustand sein muss und in diesem gewartet und erhalten wird. Mit dieser Neufestsetzung hofft die FIVA einerseits die Entwicklung der unterschiedlichen Steuer-Regelungen für Oldtimer innerhalb Europas zu stoppen, um einheitlichen, klar verständlichen sowie gerechten Lösungen den Weg zu bereiten, andererseits die Oldtimer aus dem Schussfeld umweltpolitischer Diskussionen zu nehmen. Um diese, aber auch andere Interessen der europäischen Oldtimerszene bei der Europäischen Kommission auch durchsetzen zu können, forciert die FIVA jetzt auch die Lobbyarbeit in Brüssel. Die Neuregelung der Altersgrenze und Definition für Oldtimer wird hierbei als ein wichtiger Schritt angesehen, um die Zukunft des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Europa sicherzustellen. Am 25.10.2008 hat die FIVA auf ihrer Generalversammlung eine neue Definition für historische Fahrzeuge verabschiedet. Ein historisches Fahrzeug ist ein mechanisch angetriebenes Fahrzeug • das mindestens 30 Jahre alt ist, • das in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird, • dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport ausgerichtet ist und • wegen seines technischen und historischen Wertes bewahrt wird. Bevor es jedoch soweit ist, wirft speziell in Deutschland das Festmachen der Oldtimerbezeichnung an die Erstzulassung eines Fahrzeugs vor 30 Jahren nicht selten erhebliche Probleme auf. So ist ein Fahrzeug, das nach dem Baujahr die 30-Jahre-Grenze bereits heute überschritten hat, aber u. U. erst sehr viel später in Deutschland zugelassen wurde, im Sinne der StVZO kein Oldtimer. Hieraus können den Besitzern solcher Fahrzeuge nicht selten erhebliche Wertverluste drohen, da solchen Fahrzeugen die amtliche Anerkennung als Oldtimer fehlt. Eine Überarbeitung der amtlichen Oldtimer-Definition, zumindest in diesem Punkt, scheint daher empfehlens wert, um Ungerechtigkeiten zukünftig zu verhindern. Die FIVA unterscheidet klassische Fahrzeuge nach Baujahrsklassen. Weitere Unterteilungen sind jedoch zulässig. Klasse Baujahr Bezeichnung A bis 31.12.1904 „Ancestor“ B 01.01.1905 bis 31.12.1918 „Veteran“ C 01.01.1919 bis 31.12.1930 „Vintage“ D 01.01.1931 bis 31.12.1945 „Post Vintage“ E 01.01.1946 bis 31.12.1960 „Post War“ F 01.01.1961 bis 31.12.1970 G 01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mind. 25 Jahren – gültig ab 2008 01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mind. 30 Jahren – gültig ab 2010 (mit Revision des FIVA Technical Codes) 10 1.1 Über dieses Buch Zur bestehenden Uneinheitlichkeit der OldtimerDefinition tragen aber auch einige Versicherungen bei, die so genannte Oldtimer-Versicherungstarife anbieten. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft bereits für Fahrzeuge gelten, die älter als 20 Jahre sind. Mit der Einführung der Kategorie Youngtimer für jüngere Oldtimer vor einigen Jahren wurde die Begriffsverwirrung für viele komplett. Der Begriff Youngtimer, der zuerst von der Versicherungsbranche verwendet wurde, beschreibt heute in Deutschland Fahrzeuge, die von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht den Kriterien eines klassischen Oldtimers entsprechen, über moderne Merkmale wie selbsttragende, Reifen überdeckende Karosserien, Benzin-Einspritzungen oder eine Fahrzeugelektronik verfügen und die älter als 20, aber jünger als 30 Jahre sind. Damit wird der Begriff hauptsächlich für Fahrzeuge angewendet, die wegen der in Deutschland geltenden Definition noch keine „amtlichen“ Oldtimer sind. Für viele ist heute die Youngtimer-Klasse ein kostengünstiger Einstieg in das Hobby rund um die alten Fahrzeuge, da hier die Fahrzeuge (meist) noch zu moderaten Preisen erhältlich sind. Jedoch bremsen die hohen Unterhaltskosten (Steuer!) vieler Youngtimer den Enthusiasmus vornehmlich junger Leute, die sich ernsthaft für klassische Fahrzeuge interessieren. Politik, Verbände, Clubs und die Industrie sind daher hier aufgerufen, im Sinne der Nachwuchsförderung, Richtlinie und Gesetze zu initiieren, die den Einstieg in die „Oldtimerei“ zukünftig wieder erschwinglich macht. Zwischen 1984 und 1987 entwickelte die in Wolfratshausen ansässige Firma Lorenz und Rankl den „Silberfalken“, einen zweisitzigen Sportwagen der Superlative (Designzeichnung). (Lorenz & Ranke) Vor dem Hintergrund des in Deutschland für Oldtimer gültigen Zulassungsrechts und der Bemühungen der FIVA folgen die hier im Buch verwendeten Begriffe Oldtimer und Youngtimer und ihre Synonyme den an meisten verbreiteten Begriffsdefinitionen, wonach ein Oldtimer mindestens 30 Jahre, ein Youngtimer mindestens 20 Jahre alt sein muss. Ob diese Definitionen jedoch auch immer in der Praxis sinnvoll sind, wird die Zukunft zeigen müssen. 1.1 Über dieses Buch Die Motivationen in das Old- oder Youngtimergeschäft einzusteigen, können sehr vielfältig sein. Für die meisten wird die Liebe zur alten Technik jedoch im Mittelpunkt stehen. Doch Liebe macht bekanntlich blind. Mit diesem Buch soll daher dem Leser ein Leitfaden über die Restaurierungsbranche an die Hand gegeben werden, um einen Überblick über die Marktmechanismen zu bekommen, die eigenen Marktchancen besser einschätzen zu können und um zu erfahren, wie die Branche „tickt“. Aufgrund der zahlreichen Facetten des Kfz-Restaurierungsgewerbes würde ein umfassender Überblick den Rahmen dieses Buchs sprengen. Nicht jeder Leser wird daher auf seine speziellen Fragen hier unbedingt Antworten finden. Das ist auch nicht das Ziel dieses Buches. Vielmehr soll es einen generellen Überblick über die Restaurierungsbranche geben, um hierauf im weiteren Berufsleben aufbauen zu können. Aus diesem Grund wurden hier bewusst auch einige Themen nur angeschnitten, da sie einerseits bereits kompetent und ausführlich in anderen Büchern abgehandelt wurden (einen Überblick über diese Bücher findet sich im Kapitel 19 Literatur) und andererseits erst von Nutzen sind, wenn man bereits mehrere Jahre Erfahrungen im Restaurieren und im Service klassischer Fahrzeuge gesammelt hat. Das Buch bietet zunächst im Kapitel 1.2 einen Überblick über den Old- und Youngtimermarkt. Die Darstellung soll helfen eigene Potentiale und Marktchancen besser einschätzen zu können. Wesentlich hierfür ist auch die Kundenstruktur. Sie unterscheidet sich zum Teil deutlich von der „gewöhnlicher“ Werkstattkunden. Was man hier wissen muss, ist in Kapitel 2 näher beschrieben. In Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit eines Kfz-Restaurierungs- oder Servicebetriebes steht auch die Mitbewerber-Situa- 11 1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch? tion. Viele der marktüblichen Mechanismen haben hier keine Gültigkeit. Informationen hierüber bietet das Kapitel 3. Beruf und Weiterbildung sind nach vielen Jahren der Stagnation in der Restaurierungsbranche zum zentralen Anliegen vieler etablierter Restaurierungsbetriebe, aber auch der großen KfzVerbände geworden. Welche Entwicklungen zukünftig zu erwarten sind und welche Ausbildungsmöglichkeiten bereits heute bestehen, wird im Kapitel 4 näher beschrieben. Kapitel 5 setzt sich ausführlich mit dem theoretischen und praktischen Hintergrund der Restaurierung auseinander. Welche der verschiedenen Restaurierungsansätze heute gebräuchlich sind, was unter einem Restaurierungskonzept zu verstehen ist, welche Schadensbilder dem Restaurator in der Praxis begegnen, was unter einer Dokumentation zu verstehen ist und woher Fahrzeugdaten zu beziehen sind und zuletzt, wie Unfallsicherheit im Straßenverkehr bei Old- und Youngtimern erreicht werden kann, wird hier diskutiert. Die Begutachtung ist eine Dienstleistung, die von vielen Restaurierungsbetrieben über Partnersachverständige angeboten wird. Sie gehört heute damit zum Standardservice in der Old- und YoungtimerBranche. Wie eine Begutachtung ausgeführt wird, was dabei zu beachten ist und wie der Wert eines Old- oder Youngtimers bestimmt wird, ist in Kapitel 6 näher erklärt. Die Werteinstufung bzw. das Wertgutachten ist obligatorisch für eine Kaskoversicherung eines Klassikers. Einen Überblick über den Versicherungsmarkt und was hier im „Kleingedrucktem“ besonders beachtet werden muss, ist Inhalt von Kapitel 7. Nach einer Restaurierung soll die Zulassung des Klassikers erfolgen. Hier bietet das Kfz-Zulassungsrecht verschiedene Möglichkeiten. Kapitel 8 gibt hierüber und über die sich hieraus ergebenden Sonderregelungen einen Überblick. Soll ein Old- oder Youngtimer verkauft werden, müssen juristische Fallstricke möglichst vermieden werden. In Kapitel 9 finden Sie hierzu Informationen. Spezielle AGB sind im Anhang abgedruckt. Die Berufspraxis ist Gegenstand des Kapitels 10. Hier werden die Unterschiede zwischen Fahrzeugwartung, Fahrzeuginstandhaltung und Fahrzeuginstandsetzung erklärt. Neben dem Kerngeschäft Restaurierung und Service bestehen für einen Old- und Youngtimer-Fachbetrieb zahlreiche Möglichkeiten seine Geschäftsfelder 12 auszubauen. Einige ausgewählte und bewährte Beispiele hierzu finden sich im Kapitel 11. Kapitel 12 handelt von der Ersatzteilversorgung für Old- und Youngtimer. Hier wird die Vorgehensweise beschrieben, wie man seltene Teile finden kann. Beispiele aus der Praxis verdeutlichen, welche Probleme hierbei zu bewältigen sind und welche Lösungen der Markt heute parat hält. Kapitel 13 spricht angehende Kfz-Mechatroniker an. Zentral sind hier das Handwerkzeug und seine Beschaffung. Das Kapitel gibt Tipps, woran man gute Qualität beim Einkauf von Handwerkzeug erkennen kann. Die Zustandserkennung von Old- und YoungtimerMotoren ist vor jeder Restaurierung oder jedem Service für die Einschätzung von Kosten für Kunde und Werkstatt von großer Bedeutung. Welche Methoden der Werkstatt hier zur Verfügung stehen, erklärt Kapitel 14. Das Wissen um die Wartung von Old- und Youngtimer-Motoren ist heute bei vielen angehenden KfzMechatronikern nicht mehr vorhanden. Das Kapitel 15, das vor allem junge Kfz-Mechatroniker ansprechen soll, gibt einen Überblick über die wichtigsten Wartungspunkte anhand ausgewählter Beispiele. In den Kapiteln 16 und 17 findet der Leser weiterreichende Informationen zu Problemen und Lösungen bei der Restaurierung und beim Service an Old- und Youngtimern. Kapitel 18 beschreibt den OldtimerService im Autohaus Kunzmann, Aschaffenburg. Ein Adressverzeichnis und eine kurze Literaturliste sollen dem Leser abschließend helfen, Antworten auf Fragen, die dieses Buch nicht beantworten konnte, zu finden. Ein Glossar am Ende des Buches gibt dem Leser die Möglichkeit einen leichten Quer-Einstieg in ausgewählte Themen zu finden. Im Anhang findet sich neben den vom ZDK herausgegeben AGB auch ein Muster-Werkvertrag, ebenfalls vom ZDK (erarbeitet von Matthias Dingfelder), für Kfz-Restaurierungsbetriebe. Sie stehen dem Leser zur freien Verwendung. 1.2 Marktdarstellung und Reparaturbedarf In modernen Kfz-Betrieben sind heute die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten vor allem durch den Einsatz von elektronischen Diagnosegeräten geprägt. Speziell beim Auslesen der fahrzeugeigenen Steuergeräte bei der Fehlersuche, aber auch bei Glossar A I ACEA (Association des Constructeurs Européens d´Automobiles) 113 ADAC 9, 34, 153, 160 API (American Petrol Institut) 113f., 115 Assekuranz 36, 44f., 52, 62 Ausbildungsverordnung 18ff. Autogas 144ff. AZT (Allianz Zentrum für Technik) 33f., 160 Industriekette 74, 79 Reversibilität 24 Rollenkette 74f., 78, 79 J S JASO (Japanese Automotive Standards Organisation) 115 K Batterie, schwarze 64, 81f. Baujahrsklassen 10 Besser-als-neu-Restaurierung 24f. Bestand (an Old- und Youngtimern) 13 Bestandsaufnahme 27 Bestandsentwicklung 13 Bus 41, 55 Kabelbaum 31, 118-123, 133 Kasko, Kaskoversicherung 12, 36, 44, 48 Katalysator 54, 132, 143 Kerzenschau 93 Kfz-Mechaniker 18, 96 Kfz-Mechatroniker 18, 20, 96, 103 Konservieren 27 Konservierung 23, 27f., 125, 135 Konservierungsmaßnahmen 23, 28 Kunde 15f., 57, 61ff. Kundendienst-Checkliste 59, 182 Kundenkontakt 60 C L Classic Data 32, 36f., 38, 41, 154 Club 15, 32, 61, 66f., 153 Lack 28ff., 43, 59, 127 Lacksysteme 128 Lehrstelle 18 Lkw 51, 55 B D Datenrecherche 31 Detergentien 111 Deuvet 9, 32, 153 Dispersantien 111 Dokumentation 30-32, 56 Dynamische Druckverlustmessung 92 E M Marktchancen 11 Marktwert 36f., 38f., 41 Mietwagen 61 N Erhaltungszustand 24, 27, 41 Ersatzteile 64ff., 109, 121 Netzwerk 17, 65, 150, 152 Neuaufbau 27 Nutzfahrzeug (Nfz) 55, 69, 113 F O Fabrikneu-Restaurierung 25 Fachbetrieb 7, 14, 33, 58 Fachkraft 18ff. Fahrzeugakademie Schweinfurt 21 Fahrzeugelektrik 118 Farbcode 119, 121 FIVA 9, 10, 54, 153 Furnier 126 Olditax 36-38, 40f., 155 Oldtimer-Sachverständiger 32, 36f. Oldtimerszene 10, 25 Originalteile 26, 35 Originalzustand 17, 26, 28, 33, 35, 38, 50f. P Garantie 56f. Gebrauchtfahrzeug 56 Gutachten 36ff., 41, 44f., 56 Partnerbetrieb 17 Pflege 28, 58f. Polygoneffekt 77 Präventive Konservierung 27 Primärantrieb 74 H R Haftpflicht 36, 39 Holz 124ff. Hülsenketten 75, 79 Reifenhersteller 68, 70f. Reparatur 12ff., 18f., 23, 32, 87f. Restaurierungsansatz 24f., 27 G 184 Sachmängelhaftung 56f. SAE (Society of Automotive Engineers) 110f., 112 Sekundärantrieb 74ff., 78 Sicherheitsgurt 34 Statische Druckverlustmessung 91 Statische Konservierung 28 Stoffummantelte Kabel 119 Stoßdämpfer 67 Substanz 23f., 35, 43, 125f. Substanzerhaltende Restaurierung 25ff. Synchronisieren 107ff. T Teilrestaurierung 27 Traditionsabteilung 16, 32, 46, 64, 110 V Verbrauchsgüterkauf 56 Verdeck 59, 134f., 138 Vernetzung 15 Viskosität 110f., 112 Vollrestaurierung 17, 27 W Wartung 58ff., 96f., 103, 116 Weißwand (Reifen) 64, 68, 72 Werkvertrag 12, 163 Wertgutachten 12, 37f., 45 Wiederbeschaffungswert 36, 39 Wiederherstellungswert 38, 39f. Winter-Service 129 Y Yourmove 20f. Z Zahlencode 119, 121 Zahnkette 79, 81 Zahnriemen 74, 79, 99 ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) 12, 14, 18f., 57, 154, 161 Zubehör 40, 56, 62 Zulassungsstatistik 13 Zustandsbewertung 38 Zustandserkennung 91 Zustandsnoten 38, 40