Reparieren und Restaurieren So gewinnen Sie Old

Transcription

Reparieren und Restaurieren So gewinnen Sie Old
Marcel Schoch
Reparieren und
Restaurieren
So gewinnen Sie Old- und Youngtimer
für Ihre Werkstatt
OLD UND YOUNGTIMERTHEMEN FÜR PROFIS
Zur Erklärung des Titels und der Begriffe „reparieren“ und „restaurieren“
siehe Kapitel 5.1 „Was heißt Restaurieren?“ (S. 23f.). Die Begriffe
„Fahrzeugwartung“, „-instandhaltung“ und „-instandsetzung“ werden
auf den Seiten 58 bis 60 erklärt.
© 2009 Springer Automotive Media, in der Springer Transport Media GmbH,
Neumarkter Straße 18, 81673 München, www.auto-business-shop.de
Springer Transport Media GmbH ist Teil der Fachsverlagsgruppe
Springer Science+Business Media
1. Auflage 2009
Stand 05/2009
Lektorat: Sarah Weiß
Herstellung: Markus Tröger, Silvia Hollerbach
Satz & Layout: satz-studio gmbh, Bäumenheim
Umschlaggestaltung: bloom project, München
Druck: Kessler Druck + Medien, Michael-Schäffer-Str. 1, 86399 Bobingen
Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne
Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die
Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine recht­liche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen
Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.
ISBN 978-3-89059-152-0
Inhalt
Danksagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Vorwort Birgit Behrens/Andrea Zeus, ZDK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.1 Über dieses Buch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
1.2 Marktdarstellung und Reparaturbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2 Die Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2.1 Privat-Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2.2 Gewerbliche Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3 Die Mitbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
4 Beruf, Schulung und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
5 Die Restaurierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
5.1 Was heißt Restaurieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
5.2 Die Restaurierungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
5.3 Bestandsaufnahme und Restaurierungskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.4 Konservieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.5 Schadensbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5.6 Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
5.7 Fahrzeug-Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
5.8 Sicherheit bei Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
6 Begutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
6.1 Sachverständigen-Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
6.2 Begutachtungspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
6.3 Zum Wert von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
7 Old- und Youngtimer Versicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
8 Gesetzliche Richtlinien: Zulassung von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . 46
8.1 Reguläre Zulassung (Schwarzes Kennzeichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
8.2 Saisonkennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
8.3 Kurzzeitkennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
8.4 Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen oder Internationale Zulassung) mit „rotem Band“ 49
8.5 Rotes Dauerkennzeichen (07er-Kennzeichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
8.6 H-Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
8.7 Rotes Dauerkennzeichen für Händler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
8.8 Ab- und Anmeldung eines Fahrzeugs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Inhalt
8.9 Sondergrößen bei Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
8.10 Sonderregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.10.1 Feinstaubzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.10.2 Laufzeit von HU-Plaketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
8.10.3 Ausnahmegenehmigung für historische Nutzfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
9 Verkauf, Gewährleistung und Garantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
10 Berufspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
10.1 Fahrzeugwartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
10.2 Fahrzeuginstandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
10.3 Fahrzeuginstandsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
11 Werbung und Kundenservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
11.1 Vermietung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
11.2 Foto und Film . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
11.3 Werbeträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
11.4 Demonstrationsfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
11.5 Oldtimer-Shop . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
11.6 Werkstatt-Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
12 Ersatzteilversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
12.1 Old- und Youngtimerreifen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
12.2 Steuergeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
12.3 Primär- und Sekundär-Ketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
12.4 Steuerketten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
12.5 Schwarze Batterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
12.6 Auspuffanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
13 Handwerkzeuge in der Restaurierungswerkstatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
13.1 Qualitätskriterien beim Handwerkzeugkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
14 Zustandserkennung Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
14.1 Old- und Youngtimer-Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
14.2 Kompression . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
14.3 Zündkerzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
14.4 Brennraum-Endoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
14.5 Motoröldiagnose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
15 Wartung von Old- und Youngtimer-Motoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
15.1 Wartung von Ventilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
15.2 Zündung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Inhalt
15.3 Vergaser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
15.4 Einspritzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
15.5. Öle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
15.5.1 Öle für Old- und Youngtimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
15.5.2 Motorrad-Öle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
15.5.3 Ölfilter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
15.6 Batterie-Wartung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
15.7 Elektrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
16 Spezialwissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
16.1 Sonderfall Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
16.2 Einwintern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
16.3 Auswintern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
17 Technik-Tipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
17.1 Bleifreier Kraftstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
17.2 LPG-Umrüstung von Old- und Youngtimern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
18 E
rfolgsgeschichte aus der Praxis: Autohaus Kunzmann
(von Werner Gossmann) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
19 Adressverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
19.1 Verbände und Clubs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
19.2 Prüf- und Sachverständigen-Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
19.3 Nützliche Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
19.4 Fachzeitschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
19.5 Messen, Teilemärkte und Leistungsschauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
20 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Kfz-Reparaturbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Werkvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Informationsquellen für Datenbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
Kundendienst-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Vorwort
Wir leben in schwierigen Zeiten, Schlagwörter wie
Wirtschaftskrise, Kurzarbeit und Abwrackprämie
beherrschen unseren Alltag. Schaut man aber
genauer hin, gibt es tatsächlich noch einen ständig
wachsenden Markt – den Oldtimer- /Youngtimermarkt.
„Der Oldtimermarkt boomt“ – das hört und liest
man seit einigen Jahren immer und immer wieder.
Aber was genau ist ein „Boom“? Eine Phase der
Hochkonjunktur, d. h. starke Nachfrage, steigende
Preise. Oldtimermessen enden mit Besucherrekorden, der Wert der Oldtimer steigt, Hersteller eröffnen Museen, der Ersatzteilmarkt wird neu belebt.
Nicht nur historische Fahrzeuge erfreuen sich dieser
großen Beliebtheit, auch die Youngtimer sind
gefragt wie nie. Aus einem Hobby einzelner Oldtimerfans ist dieser stetig wachsende Markt
geworden.
Die Faszination der historischen Fahrzeuge ist nur zu
verständlich. Oldtimer haben ein Gesicht – da sieht
nicht einer wie der andere aus. Auf der Straße bleiben Menschen stehen und erfreuen sich an den
schönen Autos, man kann sie hören und man kann
sie auch riechen. Oldtimer-Besitzer sind stolz auf
ihren Oldtimer und ein Teil der Faszination ist, dass
er auch noch selber repariert werden kann, schließlich steckt nicht so viel Technik und Elektronik drin
wie in den modernen Fahrzeugen. Doch das stimmt
nur noch zum Teil. Die Youngtimer, die als Einstieg
gelten, haben schon die neue Technik und auch
zunehmend Elektronik. Der Youngtimer muss nicht
mehr restauriert werden, Restaurierungsobjekte
werden zwangsläufig immer weniger. Die Autos
müssen gewartet, instand gehalten und instand
gesetzt werden. Auch der aufwendig restaurierte
Oldtimer muss instand gehalten werden. Die KfzMechaniker, die diese Techniken noch beherrschen,
gehen mit ihrem Know-how so langsam in den
Ruhestand. Es ist also dringend erforderlich, dieses
Wissen an die nachfolgende Generation weiterzugeben – aber an wen? Der Kfz-Mechatroniker befasst
sich nicht mit diesen Instandsetzungstechniken.
Dem Wachstum an Fahrzeugen steht eine sinkende
Anzahl an Fachleuten gegenüber. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes als
Interessenvertreter und Dienstleister für 39.000
Kfz-Betriebe in Deutschland hat sich zur Aufgabe
gemacht eine spezielle Ausbildung zu entwickeln.
Schätzungsweise 1.500 Kfz-Meisterbetriebe beschäftigen sich mit Oldtimern. Die genaue Anzahl
der Betriebe ist uns noch gar nicht bekannt. Aber
eins steht fest – der Nachwuchsmangel macht sich
auch hier schon bemerkbar. Der Oldtimer-Besitzer,
der nicht selber an seinem Fahrzeug schrauben kann
oder möchte, muss sich eine Werkstatt suchen.
Um dem Kunden diese Suche zu vereinfachen, aber
auch, damit die Werkstatt ihr Know-how signalisieren kann, gibt es jetzt für Kfz-Meisterbetriebe das
neue Zusatzzeichen „Fachbetrieb für historische
Fahrzeuge“. Damit wird dem Kunden qualitativ
hochwertige Arbeit von Fachleuten gewährleistet
und sollte dann doch mal was schief gehen, steht
ihm kostenlos eine Schiedsstelle zur Verfügung, die
sich seiner Probleme annimmt.
Am 1. Januar 2009 waren bereits 182.687 Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen auf der Straße. Ein
Wachstum von 13,8 Prozent und die Anzahl der Oldtimer wird weiter steigen – daran ändert auch keine
Abwrackprämie etwas. Im Grunde hat die Abwrackprämie zu einer natürlichen Auslese geführt.
Die alten Autos, genau genommen die Massenware,
die keine begehrenswerten Youngtimer geworden
wären und keine interessanten Oldtimer, wurden
abgewrackt. Zum Glück – wir sind doch schließlich
daran interessiert technisches Kulturgut zu erhalten
und nicht jedes alte Auto zum Oldtimer zu machen.
Youngtimer, die zu Oldtimern werden sollen, sind
bestimmt nicht abgewrackt worden – was so ein
richtiger Oldtimer-Fan ist, den locken doch keine
2.500,– €.
Das Automobil hat schon viele Krisen überstanden,
wie z. B. autofreie Sonntage. Aber hat das dazu
geführt, dass weniger Autos auf der Straße sind?
Nein, denn die Mobilität ist den Menschen wichtig
und unter diesem Aspekt ist die Zukunft für Oldtimer gesichert.
Birgit Behrens
Andrea Zeus
Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK).
1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch?
Noch immer finden sich auf Schrottplätzen Oldtimer. (Hayo Ross)
1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch?
Wer den Begriff „Oldtimer“ in Zusammenhang mit
Kraftfahrzeugen hört, meint oft intuitiv zu wissen,
was hiermit gemeint ist. Doch nicht einmal Experten
kennen alle hierfür gebräuchlichen Definitionen.
Laut Wahrig Fremdwörterlexikon bezeichnet der
Begriff „Oldtimer“ zunächst „ein altes Auto, auch
Flugzeug, Motorrad oder Schiff, mit Liebhaber- oder
Sammlerwert“. Jedoch sagt diese Definition nichts
über das Alter dieser Fahrzeuge aus. Wenig hilfreich
ist daher auch die Analyse der Wortherkunft, da im
Englischen das Wort Oldtimer als Bezeichnung eines
alten Fahrzeugs so gut wie unbekannt ist. Hier
bedeutet es soviel wie „alter Hase“ im Sinne von
„erfahren“ oder „aus alter Zeit“ stammend. Wenn
Engländer von alten Fahrzeugen sprechen, verwenden sie die Begriffe antique- (älter als 20 Jahre), classic- (meist vor 1973), oder vintage-cars (vor 1939).
Auch die im Deutschen für Oldtimer gebräuchlichen
Synonyme wie „Klassiker“, „historisches Fahrzeug“,
und seit einigen Jahren auch die Wortneuschöpfung
„Youngtimer“ tragen nicht zur Klärung des Begriffs
bei. Diesen Begriffen ist jedoch gemein, dass sie alle
zunächst alte Fahrzeuge, das sind gleichermaßen
Pkw, Lkw (Nfz) oder Motorräder, beschreiben, die
seit vielen Jahren nicht mehr gebaut werden, bis
heute aber überdauert haben und im Straßenbild
sehr selten sind.
Zum wirklichen Problem wird der Umgang mit diesen Begrifflichkeiten heute jedoch, da es keine allgemein gültige und verbindliche Richtlinien gibt, die
festlegen, was einen „echten“ Old- oder Youngtimer ausmachen. Hinzu kommt ein subjektives
Moment der Betrachtungsweise. So nimmt heute
ein Fünfzigjähriger* ein dreißig Jahre altes Fahrzeug
nicht unbedingt gleich als Oldtimer wahr, da ihm
dieses noch in der Erinnerung sehr vertraut ist. Ein
Zwanzigjähriger hingegen wird es als „alt“ erkennen. Auch kommt es hier auf die Fahrzeugkategorie
an. Ein exotisches altes und noch dazu seltenes
Cabriolet oder Sportcoupé wird von den meisten,
unabhängig von Alter und Geschlecht der Person,
im Gegensatz zu einer Mittelklasselimousine, von
der einst zehntausende gebaut wurden, schnell als
Oldtimer erkannt.
Um Klarheit in die Begriffsdefinition Oldtimer zu
bringen, wurden daher in den letzten beiden Jahrzehnten verschiedene Ansätze erarbeitet, die heute
mehr oder weniger gebräuchlich sind. So spricht die
StVZO (§ 21 c in Verbindung mit §23 I c) für alle
Fahrzeugkategorien von einem Oldtimer, wenn die
Erstzulassung (nicht Baujahr!) länger als 30 Jahre
zurückliegt und das Fahrzeug nach einer vorgeschrieben Begutachtung gewisse Kriterien an den
Erhaltungszustand und die Originalität erfüllt. Fällt
eine Begutachtung hiernach positiv aus, erteilt der
Gesetzgeber ein so genanntes amtliches H-Kennzeichen (siehe Kap. 8.6), das vor allem steuerliche, aber
auch versicherungstechnische Vorteile für den Fahrzeughalter mit sich bringt. Der hiefür nötige Anforderungskatalog an die Begutachtung wurde einst
von der DEUVET (heute: Bundesverband für Clubs
klassischer Fahrzeuge e.V.; ehemals: Bundesverband
Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V.) in Zusammenarbeit mit dem TÜV erarbeitet. Die Festsetzung
auf 30 Jahre wurde dabei aus verschiedenen Erwägungen heraus beschlossen. Zentral stand hier aber
die Überlegung, eine Angleichung an die bereits in
14 Ländern Europas bestehende 30-Jahre-Grenze zu
erreichen. Kritiker dieser Altersgrenze argumentieren
jedoch oft damit, dass der Bundesrat damals auch
aus steuerlichen Gründen die 30-Jahre-Grenze festgesetzt hat, um den lukrativen vollen Steuersatz vor
allem auf die Kat-losen und hubraumstarken Fahrzeuge der Alterskategorie 20 bis 30 Jahre erheben
zu können. Aus diesem Grund hat der DEUVET sich
ursprünglich für eine 25-Jahres-Grenze eingesetzt,
wie sie in einigen europäischen Nachbarländern
noch heute üblich ist (z. B.: Niederlande oder Polen),
um das „Überleben“ erhaltenswerter Klassiker und
damit den Nachschub an Oldtimern der Zukunft zu
sichern. Zukünftig wird sich jedoch die 30-JahresGrenze wohl durchsetzen. Treibende Kraft ist hier
die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules
Anciens).
Die FIVA, gegründet im Jahr 1966, vertritt die
Oldtimerdachverbände und Clubs aus 40 Ländern
weltweit. Mit über 1 Million Mitgliedern ist die
FIVA der größte Oldtimerverband weltweit. In
Deutschland wird die FIVA seit dem 1. Oktober
2008 durch den ADAC vertreten. Als ANF-Mandats-Träger (Autorité Nationale de la FIVA) ist der
ADAC damit die Interessensvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer.
* Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Folgenden die männliche Form (z. B. Mechaniker) verwendet. Alle personenbezogenen
Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.
1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch?
Die FIVA hat auf ihrer Jahrestagung am 25. Oktober
2008 in Brüssel beschlossen, die Altersgrenze für
Oldtimer der so genannten FIVA Klasse G von 25
Jahren auf 30 Jahre hoch zu setzen. Darüber hinaus
hat der Oldtimer-Weltverband festgelegt, dass ein
Oldtimer, der historisch, technisch und kulturell
als bewahrenswert gilt, nicht für den täglichen
Gebrauch bestimmt ist, das Fahrzeug in historisch
korrektem Zustand sein muss und in diesem gewartet und erhalten wird. Mit dieser Neufestsetzung
hofft die FIVA einerseits die Entwicklung der unterschiedlichen Steuer-Regelungen für Oldtimer innerhalb Europas zu stoppen, um einheitlichen, klar verständlichen sowie gerechten Lösungen den Weg zu
bereiten, andererseits die Oldtimer aus dem Schussfeld umweltpolitischer Diskussionen zu nehmen. Um
diese, aber auch andere Interessen der europäischen
Oldtimerszene bei der Europäischen Kommission
auch durchsetzen zu können, forciert die FIVA jetzt
auch die Lobbyarbeit in Brüssel. Die Neuregelung
der Altersgrenze und Definition für Oldtimer wird
hierbei als ein wichtiger Schritt angesehen, um die
Zukunft des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
in Europa sicherzustellen.
Am 25.10.2008 hat die FIVA auf ihrer Generalversammlung eine neue Definition für historische
Fahrzeuge verabschiedet.
Ein historisches Fahrzeug ist ein mechanisch
angetriebenes Fahrzeug
• das mindestens 30 Jahre alt ist,
• das in einem historisch korrekten Zustand
erhalten und gewartet wird,
• dessen Nutzung nicht auf täglichen Transport
ausgerichtet ist und
• wegen seines technischen und historischen
Wertes bewahrt wird.
Bevor es jedoch soweit ist, wirft speziell in Deutschland das Festmachen der Oldtimerbezeichnung an
die Erstzulassung eines Fahrzeugs vor 30 Jahren
nicht selten erhebliche Probleme auf. So ist ein Fahrzeug, das nach dem Baujahr die 30-Jahre-Grenze
bereits heute überschritten hat, aber u. U. erst sehr
viel später in Deutschland zugelassen wurde, im
Sinne der StVZO kein Oldtimer. Hieraus können den
Besitzern solcher Fahrzeuge nicht selten erhebliche
Wertverluste drohen, da solchen Fahrzeugen die
amtliche Anerkennung als Oldtimer fehlt. Eine Überarbeitung der amtlichen Oldtimer-Definition, zumindest in diesem Punkt, scheint daher empfehlens
wert, um Ungerechtigkeiten zukünftig zu verhindern.
Die FIVA unterscheidet klassische Fahrzeuge nach Baujahrsklassen. Weitere Unterteilungen sind
jedoch zulässig.
Klasse
Baujahr
Bezeichnung
A
bis 31.12.1904
„Ancestor“
B
01.01.1905 bis 31.12.1918
„Veteran“
C
01.01.1919 bis 31.12.1930
„Vintage“
D
01.01.1931 bis 31.12.1945
„Post Vintage“
E
01.01.1946 bis 31.12.1960
„Post War“ F
01.01.1961 bis 31.12.1970
G
01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mind. 25 Jahren
– gültig ab 2008
01.01.1971 bis zu einem Fahrzeugalter von mind. 30 Jahren
– gültig ab 2010 (mit Revision des FIVA Technical Codes)
10
1.1 Über dieses Buch
Zur bestehenden Uneinheitlichkeit der OldtimerDefinition tragen aber auch einige Versicherungen
bei, die so genannte Oldtimer-Versicherungstarife
anbieten. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft bereits für Fahrzeuge gelten, die älter als 20
Jahre sind.
Mit der Einführung der Kategorie Youngtimer für
jüngere Oldtimer vor einigen Jahren wurde die
Begriffsverwirrung für viele komplett. Der Begriff
Youngtimer, der zuerst von der Versicherungsbranche verwendet wurde, beschreibt heute in Deutschland Fahrzeuge, die von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht den Kriterien eines klassischen
Oldtimers entsprechen, über moderne Merkmale
wie selbsttragende, Reifen überdeckende Karosserien, Benzin-Einspritzungen oder eine Fahrzeugelektronik verfügen und die älter als 20, aber jünger
als 30 Jahre sind. Damit wird der Begriff hauptsächlich für Fahrzeuge angewendet, die wegen der in
Deutschland geltenden Definition noch keine „amtlichen“ Oldtimer sind.
Für viele ist heute die Youngtimer-Klasse ein kostengünstiger Einstieg in das Hobby rund um die alten
Fahrzeuge, da hier die Fahrzeuge (meist) noch zu
moderaten Preisen erhältlich sind. Jedoch bremsen
die hohen Unterhaltskosten (Steuer!) vieler Youngtimer den Enthusiasmus vornehmlich junger Leute,
die sich ernsthaft für klassische Fahrzeuge interessieren. Politik, Verbände, Clubs und die Industrie sind
daher hier aufgerufen, im Sinne der Nachwuchsförderung, Richtlinie und Gesetze zu initiieren, die den
Einstieg in die „Oldtimerei“ zukünftig wieder
erschwinglich macht.
Zwischen 1984 und 1987 entwickelte die in Wolfratshausen ansässige
Firma Lorenz und Rankl den „Silberfalken“, einen zweisitzigen Sportwagen der Superlative (Designzeichnung). (Lorenz & Ranke)
Vor dem Hintergrund des in Deutschland für Oldtimer gültigen Zulassungsrechts und der Bemühungen der FIVA folgen die hier im Buch verwendeten
Begriffe Oldtimer und Youngtimer und ihre Synonyme den an meisten verbreiteten Begriffsdefinitionen, wonach ein Oldtimer mindestens 30 Jahre, ein
Youngtimer mindestens 20 Jahre alt sein muss. Ob
diese Definitionen jedoch auch immer in der Praxis
sinnvoll sind, wird die Zukunft zeigen müssen.
1.1 Über dieses Buch
Die Motivationen in das Old- oder Youngtimergeschäft einzusteigen, können sehr vielfältig sein.
Für die meisten wird die Liebe zur alten Technik
jedoch im Mittelpunkt stehen. Doch Liebe macht
bekanntlich blind. Mit diesem Buch soll daher dem
Leser ein Leitfaden über die Restaurierungsbranche
an die Hand gegeben werden, um einen Überblick
über die Marktmechanismen zu bekommen, die
eigenen Marktchancen besser einschätzen zu können und um zu erfahren, wie die Branche „tickt“.
Aufgrund der zahlreichen Facetten des Kfz-Restaurierungsgewerbes würde ein umfassender Überblick
den Rahmen dieses Buchs sprengen. Nicht jeder
Leser wird daher auf seine speziellen Fragen hier
unbedingt Antworten finden. Das ist auch nicht das
Ziel dieses Buches. Vielmehr soll es einen generellen
Überblick über die Restaurierungsbranche geben,
um hierauf im weiteren Berufsleben aufbauen zu
können. Aus diesem Grund wurden hier bewusst
auch einige Themen nur angeschnitten, da sie
einerseits bereits kompetent und ausführlich in
anderen Büchern abgehandelt wurden (einen Überblick über diese Bücher findet sich im Kapitel 19
Literatur) und andererseits erst von Nutzen sind,
wenn man bereits mehrere Jahre Erfahrungen im
Restaurieren und im Service klassischer Fahrzeuge
gesammelt hat.
Das Buch bietet zunächst im Kapitel 1.2 einen Überblick über den Old- und Youngtimermarkt. Die Darstellung soll helfen eigene Potentiale und Marktchancen besser einschätzen zu können. Wesentlich
hierfür ist auch die Kundenstruktur. Sie unterscheidet sich zum Teil deutlich von der „gewöhnlicher“
Werkstattkunden. Was man hier wissen muss, ist in
Kapitel 2 näher beschrieben. In Zusammenhang mit
der Wirtschaftlichkeit eines Kfz-Restaurierungs- oder
Servicebetriebes steht auch die Mitbewerber-Situa-
11
1 Von welchen Fahrzeugen handelt dieses Buch?
tion. Viele der marktüblichen Mechanismen haben
hier keine Gültigkeit. Informationen hierüber bietet
das Kapitel 3. Beruf und Weiterbildung sind nach
vielen Jahren der Stagnation in der Restaurierungsbranche zum zentralen Anliegen vieler etablierter
Restaurierungsbetriebe, aber auch der großen KfzVerbände geworden. Welche Entwicklungen zukünftig zu erwarten sind und welche Ausbildungsmöglichkeiten bereits heute bestehen, wird im
Kapitel 4 näher beschrieben.
Kapitel 5 setzt sich ausführlich mit dem theoretischen und praktischen Hintergrund der Restaurierung auseinander. Welche der verschiedenen Restaurierungsansätze heute gebräuchlich sind, was
unter einem Restaurierungskonzept zu verstehen ist,
welche Schadensbilder dem Restaurator in der Praxis
begegnen, was unter einer Dokumentation zu verstehen ist und woher Fahrzeugdaten zu beziehen
sind und zuletzt, wie Unfallsicherheit im Straßenverkehr bei Old- und Youngtimern erreicht werden
kann, wird hier diskutiert.
Die Begutachtung ist eine Dienstleistung, die von
vielen Restaurierungsbetrieben über Partnersachverständige angeboten wird. Sie gehört heute damit
zum Standardservice in der Old- und YoungtimerBranche. Wie eine Begutachtung ausgeführt wird,
was dabei zu beachten ist und wie der Wert eines
Old- oder Youngtimers bestimmt wird, ist in Kapitel
6 näher erklärt. Die Werteinstufung bzw. das Wertgutachten ist obligatorisch für eine Kaskoversicherung eines Klassikers. Einen Überblick über den
Versicherungsmarkt und was hier im „Kleingedrucktem“ besonders beachtet werden muss, ist Inhalt
von Kapitel 7.
Nach einer Restaurierung soll die Zulassung des
Klassikers erfolgen. Hier bietet das Kfz-Zulassungsrecht verschiedene Möglichkeiten. Kapitel 8 gibt
hierüber und über die sich hieraus ergebenden
Sonderregelungen einen Überblick.
Soll ein Old- oder Youngtimer verkauft werden,
müssen juristische Fallstricke möglichst vermieden
werden. In Kapitel 9 finden Sie hierzu Informationen. Spezielle AGB sind im Anhang abgedruckt.
Die Berufspraxis ist Gegenstand des Kapitels 10.
Hier werden die Unterschiede zwischen Fahrzeugwartung, Fahrzeuginstandhaltung und Fahrzeuginstandsetzung erklärt.
Neben dem Kerngeschäft Restaurierung und Service
bestehen für einen Old- und Youngtimer-Fachbetrieb zahlreiche Möglichkeiten seine Geschäftsfelder
12
auszubauen. Einige ausgewählte und bewährte Beispiele hierzu finden sich im Kapitel 11.
Kapitel 12 handelt von der Ersatzteilversorgung für
Old- und Youngtimer. Hier wird die Vorgehensweise
beschrieben, wie man seltene Teile finden kann. Beispiele aus der Praxis verdeutlichen, welche Probleme
hierbei zu bewältigen sind und welche Lösungen der
Markt heute parat hält.
Kapitel 13 spricht angehende Kfz-Mechatroniker an.
Zentral sind hier das Handwerkzeug und seine
Beschaffung. Das Kapitel gibt Tipps, woran man
gute Qualität beim Einkauf von Handwerkzeug
erkennen kann.
Die Zustandserkennung von Old- und YoungtimerMotoren ist vor jeder Restaurierung oder jedem Service für die Einschätzung von Kosten für Kunde und
Werkstatt von großer Bedeutung. Welche Methoden der Werkstatt hier zur Verfügung stehen, erklärt
Kapitel 14.
Das Wissen um die Wartung von Old- und Youngtimer-Motoren ist heute bei vielen angehenden KfzMechatronikern nicht mehr vorhanden. Das Kapitel
15, das vor allem junge Kfz-Mechatroniker ansprechen soll, gibt einen Überblick über die wichtigsten
Wartungspunkte anhand ausgewählter Beispiele.
In den Kapiteln 16 und 17 findet der Leser weiterreichende Informationen zu Problemen und Lösungen
bei der Restaurierung und beim Service an Old- und
Youngtimern. Kapitel 18 beschreibt den OldtimerService im Autohaus Kunzmann, Aschaffenburg.
Ein Adressverzeichnis und eine kurze Literaturliste
sollen dem Leser abschließend helfen, Antworten
auf Fragen, die dieses Buch nicht beantworten
konnte, zu finden.
Ein Glossar am Ende des Buches gibt dem Leser die
Möglichkeit einen leichten Quer-Einstieg in ausgewählte Themen zu finden.
Im Anhang findet sich neben den vom ZDK herausgegeben AGB auch ein Muster-Werkvertrag, ebenfalls vom ZDK (erarbeitet von Matthias Dingfelder),
für Kfz-Restaurierungsbetriebe. Sie stehen dem
Leser zur freien Verwendung.
1.2 Marktdarstellung und Reparaturbedarf
In modernen Kfz-Betrieben sind heute die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten vor allem durch
den Einsatz von elektronischen Diagnosegeräten
geprägt. Speziell beim Auslesen der fahrzeugeigenen Steuergeräte bei der Fehlersuche, aber auch bei
Glossar
A
I
ACEA (Association des Constructeurs
Européens d´Automobiles) 113
ADAC 9, 34, 153, 160
API (American Petrol Institut) 113f.,
115
Assekuranz 36, 44f., 52, 62
Ausbildungsverordnung 18ff.
Autogas 144ff.
AZT (Allianz Zentrum für Technik)
33f., 160
Industriekette 74, 79
Reversibilität 24
Rollenkette 74f., 78, 79
J
S
JASO (Japanese Automotive
Standards Organisation) 115
K
Batterie, schwarze 64, 81f.
Baujahrsklassen 10
Besser-als-neu-Restaurierung 24f.
Bestand (an Old- und Youngtimern)
13
Bestandsaufnahme 27
Bestandsentwicklung 13
Bus 41, 55
Kabelbaum 31, 118-123, 133
Kasko, Kaskoversicherung 12, 36,
44, 48
Katalysator 54, 132, 143
Kerzenschau 93
Kfz-Mechaniker 18, 96
Kfz-Mechatroniker 18, 20, 96, 103
Konservieren 27
Konservierung 23, 27f., 125, 135
Konservierungsmaßnahmen 23, 28
Kunde 15f., 57, 61ff.
Kundendienst-Checkliste 59, 182
Kundenkontakt 60
C
L
Classic Data 32, 36f., 38, 41, 154
Club 15, 32, 61, 66f., 153
Lack 28ff., 43, 59, 127
Lacksysteme 128
Lehrstelle 18
Lkw 51, 55
B
D
Datenrecherche 31
Detergentien 111
Deuvet 9, 32, 153
Dispersantien 111
Dokumentation 30-32, 56
Dynamische Druckverlustmessung 92
E
M
Marktchancen 11
Marktwert 36f., 38f., 41
Mietwagen 61
N
Erhaltungszustand 24, 27, 41
Ersatzteile 64ff., 109, 121
Netzwerk 17, 65, 150, 152
Neuaufbau 27
Nutzfahrzeug (Nfz) 55, 69, 113
F
O
Fabrikneu-Restaurierung 25
Fachbetrieb 7, 14, 33, 58
Fachkraft 18ff.
Fahrzeugakademie Schweinfurt 21
Fahrzeugelektrik 118
Farbcode 119, 121
FIVA 9, 10, 54, 153
Furnier 126
Olditax 36-38, 40f., 155
Oldtimer-Sachverständiger 32, 36f.
Oldtimerszene 10, 25
Originalteile 26, 35
Originalzustand 17, 26, 28, 33, 35,
38, 50f.
P
Garantie 56f.
Gebrauchtfahrzeug 56
Gutachten 36ff., 41, 44f., 56
Partnerbetrieb 17
Pflege 28, 58f.
Polygoneffekt 77
Präventive Konservierung 27
Primärantrieb 74
H
R
Haftpflicht 36, 39
Holz 124ff.
Hülsenketten 75, 79
Reifenhersteller 68, 70f.
Reparatur 12ff., 18f., 23, 32, 87f.
Restaurierungsansatz 24f., 27
G
184
Sachmängelhaftung 56f.
SAE (Society of Automotive Engineers)
110f., 112
Sekundärantrieb 74ff., 78
Sicherheitsgurt 34
Statische Druckverlustmessung 91
Statische Konservierung 28
Stoffummantelte Kabel 119
Stoßdämpfer 67
Substanz 23f., 35, 43, 125f.
Substanzerhaltende Restaurierung
25ff.
Synchronisieren 107ff.
T
Teilrestaurierung 27
Traditionsabteilung 16, 32, 46, 64,
110
V
Verbrauchsgüterkauf 56
Verdeck 59, 134f., 138
Vernetzung 15
Viskosität 110f., 112
Vollrestaurierung 17, 27
W
Wartung 58ff., 96f., 103, 116
Weißwand (Reifen) 64, 68, 72
Werkvertrag 12, 163
Wertgutachten 12, 37f., 45
Wiederbeschaffungswert 36, 39
Wiederherstellungswert 38, 39f.
Winter-Service 129
Y
Yourmove 20f.
Z
Zahlencode 119, 121
Zahnkette 79, 81
Zahnriemen 74, 79, 99
ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) 12, 14,
18f., 57, 154, 161
Zubehör 40, 56, 62
Zulassungsstatistik 13
Zustandsbewertung 38
Zustandserkennung 91
Zustandsnoten 38, 40