- 750 Jahre Knappschaft
Transcription
- 750 Jahre Knappschaft
Zeittafel – Die Knappschaft in ihrer Zeit (Stand 10. September 2010) 1260 Die früheste Quelle über eine Bruderschaft im Bergbau liegt für die Reichsstadt Goslar aus dem Jahr 1260 vor. Die Bergleute am Rammelsberg bei Goslar hatten sich, wie dies auch bei Kaufleuten und Handwerkern jener Zeit üblich war, zu einer religiösen Korporation zusammengeschlossen, die bereits sozial-karitative Aufgaben wahrnahm. vor 1290 Ausgrabungen sprechen für ein erstes frühes Hospital für erkrankte oder verletzte Bergleute an der St. Johanniskirche im Bergdorf vor den Toren von Goslar. 1294 Eine Urkunde bestätigt erstmals die Existenz dieses Hospitals. um 1300 Die Versorgung der Hinterbliebenen war von Anfang an ein fester Bestandteil der Sozialfürsorge der Knappschaften. Im Vergleich zur übrigen mittelalterlichen Gesellschaft war die Hinterbliebenenversorgung der Knappschaften ein richtungsweisender sozialer Fortschritt. 1399 Das Freiberger Stadtbuch erwähnt die Gesellschaft der Haspler. Bei dieser Korporation handelte es sich um eine Bruderschaft für im Bergbau Tätige. 1400 Die vermutlich bereits vor 1400 bestehende Altarbruderschaft der Freiberger Knappen wird urkundlich erstmals am 16. August 1400 genannt. Sie übernahm zunächst hauptsächlich religiöse Aufgaben. So stiftete die Bruderschaft den so genannten Eulogius- oder Häuer-Altar und stattet 1406 den Altaristen mit einem Gehalt für das Lesen von Messen aus. 1409/10 Erstmals lassen sich nach den Goslarer Berg- und Hüttenrechnungen Einnahmen von Büchsengeldern quellenmäßig nachweisen. Dabei handelt es sich sehr wahrscheinlich um Beiträge der Gewerken (= Anteilseigner an den Gruben) zur sozialen Absicherung der Berg- und Hüttenleute. 1426 In einer erzgebirgischen Urkunde findet sich erstmalig die Bezeichnung „Knappschaft“ für die Gemeinschaft der Bergleute. Weiter werden dort erstmals die „Vorweser“ [= Vorsteher] der Knappschaft zu Freiberg genannt. Zu den Vorstehern gehörten auch der Bergmeister und der Zehntner (= Steuererheber) als landesherrliche Funktionsträger, die damit eine erhebliche Kontrollfunktion ausübten. um 1440 In Altenberg kam um 1440 der Zinnbergbau auf. Die kurze Zeit später gegründete Knappschaft geriet in finanzielle Schwierigkeiten, da manche Knappen sich weigerten, den fälligen Wochenpfennig zu zahlen. Überdies waren einige Hutleute bzw. Grubenaufseher eher nachlässig beim Einsammeln derselben. Die Knappschaft bat deshalb die Landesherrschaft eine beständige Ordnung zu errichten und Strafandrohungen bei Nichtzahlung zu verhängen, wie es in anderen Revieren üblich war. 2 1447 Im sächsischen Freiberg erhob man von den Bergleuten den so genannten „Kerzenheller“, eine Abgabe, die auf die ursprüngliche Verwendung der Gelder für kirchliche Zecke hindeutet. In einer weiteren Urkunde beklagten sich Münzmeister und Bergschreiber über die Knappschaft. Dies sei eine Einung (= Zusammenschluss) und ein Bündnis der Hauer, die für den Verfall der Bergwerke verantwortlich seien. Schon damals trat die Knappschaft offenbar für die Rechte der Bergleute ein und machten auf etliche Missstände im Bergbaubetrieb aufmerksam. 1447 Wie viele andere Bruderschaften und geistlichen Einrichtungen kennt die Freiberger Knappschaft im 15. Jh. so genannte Zechmeister, die als Verwalter kirchlicher Vermögen und Stiftungen eingesetzt waren. um 1450 Die Bruderschaft der Heiligen Dreifaltigkeit der Altenberger Knappschaft im Erzgebirge beschloss die wöchentliche Zahlung eines Büchsenpfennigs durch die Bergleute. Verwaltet wurden die Einnahmen durch die Zechmeister. 1468 Nach dem Bruderschaftsbuch der Rattenberger Knappen im unteren Inntal zahlten die Bergleute im Quartal 3 Kreuzer als Beitrag zur Bruderbüchse. 1471/72 findet sich in der ersten Schneeberger Bergordnung ein Nachtrag gleicher Zeitstellung, nach dem jeder Häuer am Samstag 1 Pfennig und jeder Haspler oder Bergjunge 1 Heller zur Unterhaltung der Kapelle, zur Beleuchtung derselben und ihrem sonstigen Bedarf in die Bruderschaftsbüchse abzuführen hatte. 1476 Jeder Bergmann am Goslarer Rammelsberg legte am Samstag von seinem Wochenlohn zur Ehre Gottes einen Scherf (= ½ Pfennig) in die Büchsenkasse ein. 1479 In der neuen Bergordnung für Schneeberg wurde die Knappschaft als Institution genannt. 1499 Im Bereich des Bergrechts besaßen vor allem die Schreckenberger Bergordnung von St. Annaberg (1499) als erste gedruckte deutsche Bergordnung und die Annaberger Bergordnung von 1509 überregionale Bedeutung. Letztere galt ab 1511 für das gesamte Herzogtum Sachsen. Die Joachimsthaler Bergordnung, inhaltlich von der Annaberger Bergordnung übernommen, erlangte Bedeutung für alle böhmischen Bergreviere. In ihren Grundzügen galt die Annaberger Bergordnung bis 1851 in Sachsen, bis 1854 in Böhmen, Mähren und Schlesien und bis 1865 in Preußen. Darüber hinaus übernahmen viele Bergreviere in Europa und auf dem amerikanischen Kontinent das Regelwerk. 1502 Herzog Georg von Sachsen untersagte der Bruderschaft der Schmelzer in Geyer anlässlich der Rechnungslegung der Büchsenkasse Gastmahlzeiten der Bruderschaft abzuhalten. 1514 - 1554 Die Bergknappschaft betätigte sich als Kreditanstalt für ihre Mitglieder und andere Personen. Sie erhielt zur Sicherheit für die Vergabe von Krediten Häuser und Grundstücke als Pfand überschrieben. 3 1517 In der Altenberger Bergordnung wurde verfügt, dass neben der Verwendung der knappschaftlichen Beiträge für gottesdienstliche Zwecke die Büchsenkasse auch kranke und bergfertige Knappen unterstützen sollte. 1518 In Artikel 9 der Ordnung der Dreifaltigkeitsbruderschaft zu Altenberg wurde angeordnet, die Büchsenpfennige nicht nur zu kirchlichen Zwecken zu sammeln, sondern vor allem kranke oder im Berg verunglückte Bergleute, die arm waren, mit einem Kredit von 1 Gulden oder mehr zu unterstützen. 1521 In Marienberg (Erzgebirge), einer neu gegründeten Bergstadt, verwendete die Knappschaft noch alle Büchsenpfennige für kirchliche Zwecke. Herzog Georg von Sachsen ordnete in seiner ersten Bergordnung für Marienberg vom 12. September 1521 an, dass die Büchsenpfennige durch den Bergmeister, die Berggeschworenen oder die Ältesten eingesammelt werden sollten und dies so lange, bis er weiteres befehlen werde. 1523 In einigen Revieren des Erzgebirges lag die Verfügungsgewalt über die Knappschaftskasse, d. h. die Büchsenpfennige, nicht bei der Knappschaft sondern in den Händen der Bergbehörde, z.B. beim Bergmeister und den Berggeschworenen. Die Marienberger Knappen baten nun, dass ihnen die Büchsengelder zugestellt werden möchten, da sie diese doch auch einzahlen würden. Den Marienberger Knappen ließ Herzog Georg antworten, dass es mit den Büchsenpfennigen z. Z. alles beim Alten bleiben solle und zwar so lange, bis die Marienberger Zechen eine größere Ausbeute erbrächten. 1527 Zur Erhaltung der Jakobi-Kirche in Freiberg stiftete die Freiberger Knappschaft in jenem Jahr 40 Gulden. Hierüber stellte die Priorin und die Gemeinschaft des Ordens im Jungfrauenkloster in Freiberg eine Urkunde aus und bestätigte diese Schenkung für die beiden Kirchenvorsteher. Die Urkunde belegt somit wiederum das religiöse Engagement der Knappschaft. 1533 Nach der Bergordnung für Schwarzburg (Erzgebirge) vom 9. Februar 1533 hatte der einzelne Bergmann bei einem Gedinge von seiner Entlohnung, wenn er etwas über den üblichen Wochenlohn hinaus verdiente, von jedem Gulden 6 Pfennige in die Büchse zu legen. 1534 Die Knappschaft in Schneeberg bewilligte, dass die Büchsenpfennige in den gemeinen Kasten fließen sollen. Die Beiträge der Knappen kamen nach der Einführung der Reformation nicht dem Kirchenvermögen zu gute, sondern dem städtischen Almosenkasten, der zur Unterstützung aller städtischen Armen diente. Vergleichen kann man die Situation mit der in Goslar, als im Zuge der Reformation die Bruderschaften aufgelöst wurden und die Knappen keine eigene soziale Absicherung mehr besaßen. Nur kam es in beiden Kommunen zu unterschiedlichen Lösungsansätzen: 1538/39 Die Knappschaftsordnung des Goslarer Rates für die Bergleute des Rammelsberges regelte erstmals ausführlich die Verfassung der neuen nachreformatorischen Korporation, das Beitrags- und Leistungswesen sowie die Aufnahme in das Bergmannshospital an der Clauskapelle. 1548 Die Bergordnung für St. Joachimsthal legte u. a. fest, wie sich Knappschaftsälteste bei Streikbewegungen zu verhalten hatten. 4 1551 sandten die Vertreter der Freiberger Bergknappschaft, die Ältesten und Zechmeister, einen Knaben mit einem Empfehlungsschreiben an die Schule nach Meissen, damit sich dieser dort in die Schulmatrikel einschreiben konnte. Die Knappschaften unterstützten mit größeren Beträgen die Schulausbildung der Kinder aus Bergarbeiterfamilien, indem man auch die Unterhaltung von Schulen und Lehrpersonal finanzierte. 1553 In der Ordnung der Freiberger Bergknappschaft vom Jahr 1553 wurde u. a. verfügt, dass bei Begräbnissen die jüngsten Brüder die Leiche zu tragen hatten, während die übrigen Brüder dem Sarg folgen sollten. Die Knappschaften finanzierten, wenn möglich, die Begräbnisse ihrer verstorbenen Mitglieder und halfen hierdurch die Notlagen der Hinterbliebenen erheblich zu mindern. 1554/1568 Der Freiberger Bergvogt Simon Bogner sammelte Freiberger Berggebräuche. Zu den Büchsenpfennigen schrieb er das Folgende auf: „Büchsenpfennige werden getreulich eingebracht und gesammelt und den Armen ausgespendet, wie es Bergmeister, Geschworene, Zechmeister und Älteste der Knappschaft einträchtig erkennen und beschließen …“. um 1556 entsteht in Schwaz / Tirol das Schwazer Bergbuch. In einer Krisenphase des Bergbaus sollte es helfen, das Interesse des Landesfürsten wieder für den Bergbau zu wecken. Für die Geschichte der Knappschaft ist die Abbildung eines Bruderhauses mit Hospital von großer Bedeutung. Belegt diese Abbildung doch eindeutig und plastisch die Fürsorge der Schwazer Bruderschaft für verletzte und kranke Bergleute zu diesem frühen Zeitpunkt. vor 1600 Das Knappschaftswesen erfährt durch die schrittweise Einführung des „Direktionsprinzips“ eine wichtige Veränderung. Die Landesherren griffen reglementierend in das Berg- und Hüttenwesen ein. Die „Ältesten“ und „Knappschaftsschreiber“ wurden von der staatlichen Bergbehörde ausgewählt, bestätigt und vereidigt. 1759 wurde die nach Kassenlage und Bedürftigkeit geregelte Almosenunterstützung in Clausthal durch ein systematisiertes Gnadenlohnsystem nach der Stellung im Beruf ersetzt. 1766 In jenem Jahr wurde durch die „Revidierte Cleve-Märkische-Bergordnung“ das Direktionsprinzip auch im Steinkohlenbergbau an der Ruhr eingeführt. Die Bergbehörde ernannte die Knappschaftsrendanten (=Kassenverwalter) und die Knappschaftsältesten. ab 1784 Der märkische Bergamtsdirektor und spätere preußische Reformer Freiherr vom und zum Stein setzte das Direktionsprinzip in der Praxis durch. Für die Einführung der zwölf jährlichen Freischichten, die bereits zuvor im schlesischen Steinkohlenbergbau zur Finanzierung der Knappschaftskasse eingeführt worden waren, empfahl er seinen Vorgesetzten kompensatorisch ein Vorschlagsrecht der Bergleute zur Auswahl der Ältesten durch das Bergamt einzurichten. Dieses System der Ältestenfindung blieb bis zum preußischen Knappschaftsgesetz von 1854 bestehen. 5 1824 Nach der napoleonischen Ära schaffte die neue Knappschaftsordnung ein einheitliches Recht für das märkische Revier und das Revier EssenWerden. Die Ordnung regelte allerdings nur die Angelegenheiten der Knappschaftsmitglieder, nicht der Bergtagelöhner, für die es erst ab den 1830er Jahren einen eigenen Fonds zur Unterstützung bei Krankheit gab. 1832 wurde das erste moderne Knappschaftskrankenhaus der Industriezeit in Waldenburg/Niederschlesien eröffnet. Träger der Einrichtung war das Schlesische Hauptknappschaftsinstitut. In der Folge entstanden in allen bedeutenden Bergbaurevieren Knappschaftskrankenhäuser und Hüttenhospitäler sowie weitere Gesundheitseinrichtungen. 1840 Einführung des Sprengelarztsystems (Knappschaftsarztsystem) im Ruhrrevier. 1854 1851 begann mit dem Miteigentümergesetz in Preußen die Ära der liberalen Berggesetzgebung, die u.a. das Direktionsprinzip ablöste. Mit dem Gesetz über die „Vereinigung der Berg-, Hütten-, Salinen- und Aufbereitungsarbeiter in Knappschaften“ von 1854 wurden die Knappschaftsangelegenheiten von den Bergbehörden auf selbstverwaltete öffentliche Knappschaftsvereine übertragen. Die Verwaltung der Knappschaftsvereine lag zu gleichen Teilen in den Händen eines von Werksbesitzern und Knappschaftsältesten gewählten Knappschaftsvorstandes. Das Selbstverwaltungsprinzip diente später als Vorbild für die reichsgesetzliche Arbeiterversicherung in Deutschland. Mit dem Preußischen Knappschaftsgesetz wurde erstmals eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Zudem schrieb das Gesetz das Versicherungsprinzip (Leistung gegen Beitrag) fest. 1859 schloss der Märkische Knappschaftsverein einen ersten Kollektivvertrag mit den Sprengelärzten seines Vereinsbezirks ab. Der Kollektivvertrag ist ein Vorläufer der heutigen Verträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen. 1865 wird das Knappschaftsrecht in das Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten integriert, wo es bis 1912 verbleibt. 1870 Die gewaltige Steigerung der Steinkohlenproduktion im Ruhrrevier lässt die Bevölkerungsdichte rasch anwachsen. Durch ihr Engagement für den Bau von Zechenkolonien zum Wohl ihrer Mitglieder wurden die Knappschaften zu Pionieren des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland. 1883 - 1891 Die Bismarckschen Arbeiterversicherungsgesetze führten in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung (1883), eine Unfallversicherung (1884) und eine Invaliditäts- und Altersversicherung (1891) ein. Die Knappschaftsvereine behielten unter dem Dach der neuen Sozialversicherungsgesetze ihre Eigenständigkeit. 1886 Die erste Ausgabe der Zeitschrift „Kompaß - Organ der KnappschaftBerufsgenossenschaft für das deutsche Reich“ erscheint. Der Kompass ist heute die älteste Zeitschrift der deutschen Sozialversicherung und somit die älteste Publikation dieser Art weltweit. 6 1889 wurde der „Verband zur Wahrung und Förderung der bergmännischen Interessen in Rheinland und Westfalen“ („Alter Verband“) als Reaktion der Bergleute auf die zunehmend stärkere Abhängigkeit von den Unternehmen gegründet. 1894 spaltete sich der „Gewerkverein christlicher Bergarbeiter“ ab. Seit dieser Zeit gehören Knappschaftsälteste zunehmend den Bergarbeitergewerkschaften an. 1896 Mit der Grundsteinlegung der Knappschafts-Heilstätte Sülzhayn beginnt die Ära der Heilstätten, Sanatorien, Kurkliniken und Reha-Kliniken. Viele historische Bezeichnungen, ein Ziel: die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Erwerbstätigen nach einer schweren Krankheit. vor 1900 Knappschaftsvereine beteiligten sich seit dieser Zeit mit Hypothekendarlehen an der Errichtung von Zechenkolonien zur Verbesserung der hygienischen und gesundheitlichen Verhältnisse. 1907 Gründung der Knappschaftlichen Rückversicherungsanstalt in Charlottenburg, mit der ein Teil der Finanzen der preußischen Knappschaftsvereine zur Sicherstellung der Rentenleistungen zentralisiert wurde. 1911 Die Knappschaft setzt Maßstäbe bei der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung durch die „Lochkarte“. Der „Allgemeine Knappschaftsverein zu Bochum“ war einer der ersten Kunden der neu gegründeten Deutschen Hollerith Maschinen Gesellschaft in Berlin. 1911/12 In der Gründung des Sozialmedizinischen Dienstes der Knappschaften durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) liegt der Ursprung der primären Gesundheitsprävention und einer umfassenden sozialmedizinischen Steuerung. Das eigenständige Knappschaftsgesetz von 1912 verstärkte den Charakter der Knappschaftsvereine als reine Versicherungseinrichtung neben den anderen Sozialversicherungssystemen des Deutschen Kaiserreiches. 1916 nahm der Reichstag erstmals eine Resolution zur Schaffung eines Reichsknappschaftsgesetzes an. Die Rückversicherungsanstalt wurde zum Rückversicherungsverband ausgebaut. 1923 Verabschiedung des Reichsknappschaftsgesetzes und Gründung des Reichsknappschaftsvereins mit Wirkung ab 1. Januar 1924, in den alle Knappschaftsvereine (ohne diejenigen des Saarlandes) aufgehen. Zur Durchführung der Versicherung wurden 16 Bezirksknappschaftsvereine gebildet Aachener Knappschaft Niederrheinische Knappschaft Brühler Knappschaft Ruhr Knappschaft Siegerländer Knappschaft Gießener Knappschaft Hannoversche Knappschaft Halberstädter Knappschaft Mansfelder Knappschaft Hessisch-Thüringische Kn. Hallesche Knappschaft Brandenburger Knappschaft Niederschlesische Knappschaft Oberschlesische Knappschaft Sächsische Knappschaft Süddeutsche Knappschaft die aus den regionalen Knappschaftsvereinen entstanden. 7 1926 Der Versicherungsträger wurde in „Reichsknappschaft“ umbenannt und erhielt eine disparitätische Besetzung der Organe (3/5 Arbeitervertreter, 2/5 Werksvertreter) mit entsprechender Beitragslastenverteilung. seit 1933 wurde die knappschaftliche Selbstverwaltung der Weimarer Zeit ein Opfer des nationalsozialistischen „Führerprinzips“. Im Rahmen der „Gleichschaltung“ entfernten die nationalsozialistischen Machthaber mit dem „Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung“ gewerkschaftlich organisierte Knappschaftsälteste aus ihren Ämtern. 1943 Einführung der knappschaftlichen Rentenversicherung als eigenständiger Rentenversicherungszweig. 1945 wurde die Reichsknappschaft nach dem allgemeinen Zusammenbruch stillgelegt. Die folgenden Bezirksknappschaften der drei Westzonen wurden von den Besatzungsmächten beauftragt, die Knappschaftsversicherung weiter durchzuführen: Aachener Knappschaft, Aachen Niederrheinische Knappschaft, Moers Brühler Knappschaft, Köln Ruhr Knappschaft, Bochum Hannoversche Knappschaft, Hannover Hessische Knappschaft, Weilburg Süddeutsche Knappschaft, München 1949 Das Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetz machte die Bezirksknappschaften zu selbständigen Versicherungsträgern. Zum Ausgleich der Gemeinlast wurde die „Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften der Bundesrepublik Deutschland“ gegründet. 1951 Mit dem Selbstverwaltungsgesetz erhielten die Knappschaften eine neue Verfassung. Organe der Knappschaften waren für alle Versichertengruppen die Vertreterversammlung und der Vorstand. Beide Organe setzen sich zu 2/3 aus Vertretern der Bergleute und zu 1/3 aus Vertretern der Bergbauunternehmer zusammen. 1956 Mit der Rückgliederung des Saargebietes zur Bundesrepublik Deutschland wird die Saarknappschaft zur achten Bezirksknappschaft. 1957 Das Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz bezog die Knappschaften in die allgemeine Rentenreform ein. Der Bund garantierte ihnen die Übernahme des Unterschiedsbetrages zwischen den Gesamteinnahmen und den Gesamtausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung. 1969 stellte der Gesetzgeber die knappschaftliche Einheit durch das „Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft“ wieder her. Auch bei diesem Neubeginn behielten die Ältesten ihre traditionelle Schlüsselposition als Berater der Versicherten und deren Vertreter in der Selbstverwaltung bei. Die Selbstverwaltungsorgane der Bundesknappschaft setzten sich zu 2/3 aus Vertretern der Versicherten und zu 1/3 aus Vertretern der Arbeitgeber zusammen. 8 1990/91 erstreckt sich mit der Wiedervereinigung Deutschlands der Wirkungsbereich der Bundesknappschaft auch auf den Osten Deutschlands. 540.000 Versicherte wurden in kürzester Zeit in das knappschaftliche Verbundsystem integriert. Die Bundesknappschaft war einer der ersten Sozialversicherungsträger, die über ein eigenes Geschäftsstellennetz in den neuen Ländern verfügte. 1995 erweitert sich mit Einführung der Pflegeversicherung der Aufgabenbereich der Bundesknappschaft. 1999 Mit dem Modellprojekt und Gesundheitsnetz „prosper“ wird die Knappschaft im Rahmen der sog. Integrierten Patientenversorgung federführend in Deutschland und steht vorbildlich für Innovation im Gesundheitssystem 2000 erhielt die Bundesknappschaft durch das „Gesetz zur Stabilisierung des Mitgliederkreises der Bundesknappschaft“ die Möglichkeit, ihre Versichertenbasis zu erweitern (sog. 60-Monate-Regelung). 2002 wurde die Zuständigkeit der Bundesknappschaft für die knappschaftliche Rentenversicherung erweitert. Hiernach ist die Knappschaft für alle Versicherten zuständig, die mindestens einen Monatsbeitrag auf ein knappschaftliches Rentenkonto eingezahlt haben (sog. Ein-MonatsRegelung). Hiervon profitierte auch die Krankenversicherung: sie darf der neuen Regelung entsprechend um neue Mitglieder werben. 2003 errichtete die Bundesknappschaft im Auftrag des Bundesgesetzgebers die Minijob-Zentrale. Sie ist für die Abwicklung der Meldungen, Beitragsnachweise und Pauschalabgaben für alle Beteiligten im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zuständig. Seither werden kontinuierlich über 6 Millionen Beitragskonten geführt. 2005 Aufgrund des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung fusionieren zum 1. Oktober 2005 die bisher selbständigen Rentenversicherungsträger Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Der neue Träger ist auch für die Durchführung der Allgemeinen Rentenversicherung zuständig. Damit entsteht neben der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung Bund einer der drei größten Sozialversicherungsträger in Deutschland. 2007 Die Knappschaft wird zum 1. April 2007 auf Beschluss des Bundesgesetzgebers als Krankenkasse für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten frei wählbar. Erstmals in ihrer Geschichte ist sie damit keine berufsständige Krankenversicherung ausschließlich für Bergleute und ihre Familien mehr, sondern jeder kann nun Mitglied werden. 2008 Die Knappschaft schloss sich mit Wirkung zum 1. Januar 2008 mit der See-Krankenkasse und See-Pflegekasse zu einer Kranken- und Pflegeversicherung, der Knappschaft, zusammen. 9 2009 Zum 1. Januar 2009 übernimmt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Aufgaben und Versicherten der Seemannskasse.