Holsteinischer Courier vom 13. August 2014 In gefährlicher Mission
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Holsteinischer Courier vom 13. August 2014 In gefährlicher Mission
Holsteinischer Courier vom 13. August 2014 In gefährlicher Mission Ein Gutachten des Landtages kommt zu dem Schluss, dass es für Whistleblower keinen Schutz gibt Nun haben es alle schwarz auf weiß: Wer als Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst Missstände anprangert, dabei nicht den Dienstweg einhält oder gar die Flucht in die Öffentlichkeit wagt, riskiert seinen Job. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags kommt zu dem Schluss, dass es für die Whistleblower keinen Schutz gibt. Seitenlang wird darin über „rechtliche Auslegungsprobleme“, „Amtsverschwiegenheit“, Loyalität zum Dienstherrn und „unklare Rechtsprechung“ philosophiert. Wörtlich heißt es dann: „Nach allem bleibt festzuhalten, dass in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage, die die Zulässigkeitsvoraussetzung des Whistleblowing normiert, eine Rechtsunsicherheit verbleibt.“ Zu spüren bekam das schon vor 20 Jahren Tierärztin Margrit Herbst, als sie im Fernsehen über auffällige Rinder auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt berichtete und ihren Job verlor. Dabei setzte sie mit ihrem Mut die bundesweite Diskussion über BSE in Gang. Und ob es der Karriere jenes Veterinärs gut tut, der im Frühjahr Umweltminister Robert Habeck (Grüne) über Tierquälerei und Hygienemängel auf dem Vion-Schlachthof informierte, muss die Zukunft erst noch zeigen. Im Dienst ist er immer noch nicht wieder. Heribert Prantl, renommierter Autor der Süddeutschen Zeitung, fasste die Ergebnisse der Studie gestern wie folgt zusammen: „Schweigen ist Gold, Reden ist Edeka – Ende der Karriere“. Das sei „ Snowden auf Deutsch“. Alle Versuche, das bundesdeutsche Beamtenrecht so zu reformieren, dass Hinweisgeber, die rechtswidrige Diensthandlungen anzeigen, nicht belangt werden können, sind bislang in Berlin gescheitert. Auch das von der SPD vorgeschlagene Hinweisgebergesetz wurde bis heute nicht verabschiedet. Damit die hochgelobte Arbeit des Korruptionsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein nicht durch die im Gutachten zitierte Rechtsunsicherheit ausgehebelt wird, will jetzt Innenminister Andreas Breitner (SPD) aktiv werden. Dass Hinweisgeber, denen strikte Anonymität zugesichert wird, im Fall des Falles doch als Zeugen im Strafprozess auftreten müssen und dadurch „enttarnt“ werden, sei eine Schwachstelle, räumt sein Ministerium ein. Anschließend können sie nämlich – siehe Gutachten! – disziplinarrechtlich bestraft werden, weil sie gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben. „Ich plädiere deshalb dafür, über ein Zeugnisverweigerungsrecht für Korruptionsbeauftragte nachzudenken – so wie es Ärzte und Anwälte bereits haben“, erklärt Breitner in Kiel. Den Piraten geht das nicht weit genug. „Zur Umgehung der gefährlichen bundesrechtlichen Schutzlücken für Hinweisgeber muss das Land ein System zur anonymen Meldung von Straftaten einrichten, das eine anonyme Kommunikation ermöglicht“, schlägt der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer vor. Er verweist auf Niedersachsen, wo so ein Internetportal für Korruptionsdelikte bereits eingerichtet wurde. „Solange Hinweisgeber Strafe fürchten müssen, hilft der beste Antikorruptionsbeauftragte nichts“, ist Breyer überzeugt. „Diese sind auf Vorladung zur Enttarnung von Whistleblowern verpflichtet“. Das gelte auch für den von Habeck vorgeschlagenen Ombudsmann, der Klagen über Schlachthofmängel aufnehmen soll. „Nur im wirksamen Schutz der Anonymität werden Whistleblower bereit sein, die bestehende Rechtsunsicherheit betreffend möglicher Repressalien von Seiten ihres Arbeitsgebers hinzunehmen“, warnt Breyer. Parallel plädieren die Piraten – „wegen der Untätigkeit des Bundesinnenministers“ – für eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Legalisierung und Förderung der Anzeige von Straftaten, von denen öffentlich Bedienstete erfahren. „Whistleblower müssen sich bis heute wie Verräter fühlen und Verfolgung fürchten, dabei stellen sie in vorbildlicher Weise ihre persönlichen Interessen hinter das Allgemeinwohl zurück“, sagte Breyer gestern. Im Beamtenrecht bestehe in der Tradition des vorletzten Jahrhunderts bis heute selbst im Fall von Straftaten eine fast ausnahmslose Verschwiegenheitspflicht. „Weder aus der Entlassung der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst in den 90er Jahren noch aus dem Machtwort des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 2011 oder aktuell aus dem Fall Snowden haben die etablierten Parteien gelernt“, so der Pirat. Der EU-Gerichtshof hatte einer Altenpflegerin Recht gegeben, die Mängel in einem Seniorenheim angeprangert hatte und entlassen wurde. Für die schleswig-holsteinische Tierärztin Herbst sei der Weg nach Straßburg wegen Verjährung ihres Falles verbaut. Da die Folgen für sie aber bis heute spürbar sind, sei die Landesregierung umso so mehr in der Pflicht, begangenes Unrecht wieder gut zumachen, meint Breyer. „Whistleblowern muss in Deutschland endlich Anerkennung statt Repression widerfahren“. Solange Personen, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen, nicht rechtlich geholfen werden könne, müsse die Technik für Schutz und Anonymität von Whistleblowern sorgen– so wie in Niedersachsen.