Baureferat Tiefbau
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Baureferat Tiefbau
ANLAGE 1 Projekthandbuch 2 (PHB 2) Seite 1 Projektname: Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning Teilprojekt: Technische Ausrüstung zusätzl. örtl. Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 1906 und Nr. 1881 Bauwerks-Nr.: Projekt-Nr.: 8030 Maßnahmeart: Neubau Projektmanagement Drees & Sommer MIP-Bezeichnung / Haushaltsstelle Im Auftrag der Landeshauptstadt München MIP 2002-2006 IL 1 6300.8030 Nr.218 Datum/Projektleiter-Ansprechpartner/Tel. 21.05.03 / Herr Lindner/ 14 98 16 - 21 Projektkosten (Kostenberechnung) 9.941.000 € Gliederung des PHB 2 1. Bedarf 2. Entwurf 3. Rechtliche Bauvoraussetzungen 4. Dringlichkeit 5. Kosten 6. Finanzierung Anlagen: A) Termin- und Mittelbedarfsplan B) Einmalige verursachte Folgekosten C) Laufende Folgekosten 2 Auftraggeber: Landeshauptstadt München vertreten durch: Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH Geisenhausener Straße 17 81379 München Telefon 089 14 98 16 0 Telefax 089 14 98 16 90 Auftragnehmer: Obermeyer Planen+Beraten GmbH Hansastraße 40 80686 München Telefon 089 5799 0 Telefax 089 5799 403 Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 3 1. Bedarf Mit dem Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München zur Errichtung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahme zur Erschließung der „Allianz Arena“ ergibt sich der Bedarf nach Errichtung der technische Ausstattung der Verkehrswege. Das Projekt „Öffentliche Infrastrukturmaßnahme Stadion Fröttmaning“ gliedert sich in die Teilprojekte - Städtische Strassen, Brücken, Rettungswegebau - Freianlagen - Technische Ausrüstung - Maßnahmen zum U- Bahnausbau Zeitgleich zur Maßnahme „Infrastruktur“ wird die Hauptzufahrt zur technischen Basis der SWM verlegt. Gegenstand dieses Projekthandbuches ist der Teilbereich Technische Ausrüstung. Ergänzend wird auf die Projekthandbücher Städtische Straßen, Brücken und Rettungswege sowie öffentliche Grünanlagen verwiesen. Die öffentliche Infrastrukturmaßnahme- Technische Ausrüstung- besteht im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen: - Installationen im Stadion - Kabelschachtanlagen und Leerrohrtrassensysteme - Straßenbeleuchtung - Niederspannungsinstallationsanlagen - Verkehrsleitsystem - Videoüberwachungsanlage - Schrankenanlage und Gegensprechanlage Im Rahmen der Unterbringung sind einzelne Anlagenteile innerhalb des Stadions in einen eigenen Betriebsraum zu integrieren. 2. Entwurf Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die Anforderungen an die technische Ausstattung der Strassen, wie von der Landeshauptstadt München im Vorentwurf formuliert, aufgegriffen und ausgearbeitet. Die nachfolgend angeführten Anlagenteile wurden bearbeitet: Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 4 2.1 Installationen im Stadion Die Systemzentralen der Gewerke Videoüberwachung, Verkehrsleitsystem und Schrankensteuerung mit Gegensprechanlage befinden sich im Betriebsraum T3 im Stadion in der Ebene 0. Zur Stromversorgung des Raumes wird seitens der SWM eine eigene Einspeisung vorgesehen. Die Bedienzentralen der genannten Systeme befinden sich in Zentralenräumen im Stadion. Das Bediengerät der Schrankensteuerung mit zugehöriger Gegensprechzentrale befindet sich im Einsatzraum der Polizei. 2.2 Kabelschachtanlagen und Trassensysteme Zur Verlegung von Kabeln und Leitungen, insbesondere der Kommunikations-, Video- und Signalleitungen sowie zur Versorgung der Beleuchtungsanlagen wird auf dem gesamten Areal ein Leerrohrsystem mit Zug- und Abzweigschächten erstellt. Die Leerrohre der Kabeltrassen werden im Sandbett verlegt. Die Verlegung erfolgt unterhalb der Frosttiefe. Zur Erschließung des Areals werden entlang der Werner- Heisenberg- Allee zwei Hauptkabeltrassen vorgesehen. Zur Erschließung der Nebenstrecken werden weitere Kabeltrassen, geringerer Dimensionen, vorgesehen. Kabelzugschächte werden in regelmäßigen Abständen, sowie an Abzweigpunkten, vorgesehen. Es werden zwei Hauptgrößen unterschieden. Kabelzugschächte werden als Aufbauschächte aus Fertigteilen in Brückenklasse 60 nach DIN1072 ausgeführt. 2.3 Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde nach den beleuchtungstechnischen Kriterien und Gütemerkmalen der DIN 5044 dimensioniert. Der Rettungsweg von der A99 bis zur ersten Kreuzung (= Abbiegung auf die Esplanade) wird nicht beleuchtet. Gemäß den beleuchtungstechnischen Vorschriften wurden die Abstände und Masthöhen der Beleuchtungsmasten ermittelt und optimiert. Aus Gründen des einheitlichen Erscheinungsbildes sowie zur reduzierten Ersatzteilhaltung wurden einheitliche Leuchtentypen entsprechend den Vorgaben der Stadtmöblierung gewählt. Die Mastleuchten der Straßenbeleuchtung sind zur Reduzierung der laufenden Kosten mit einer Leistungsreduzierschaltung ausgestattet. Um die Beleuchtungssituation auf der Esplanade möglichst wenig zu beeinflussen, wurden die Leuchten von der Esplanade abgewandt ausgerichtet. Ausgehend von der Leuchtenanordnung „Esplanade“ wurde die Anordnung der Leuchten, soweit lichttechnisch möglich, auf die weiteren Verkehrswege übertragen. Es werden gerade Stahlmaste mit Erdstück, konisch- rund, mit Höhen bis zu 16m eingesetzt. Die Beleuchtungsmaste werden in einheitlichen Köcherfundamenten eingesetzt. Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 5 Die Leuchten werden mittels Ausleger an den Masten befestigt. An einigen Masten werden zwei Leuchten mit separatem Ausleger befestigt. Zur Ausleuchtung von Straßenunterführungen sowie der Zufahrten der Parkhäuser von der Nord- Süd Fahrbahn der Werner- Heisenberg- Allee, werden Aufbauleuchten unter den jeweiligen Bauwerken angeordnet. 2.4 Niederspannungsinstallationsanlagen Die Niederspannungsseitige Erschließung des Areals erfolgt seitens der SWM. An den definierten Übergabepunkten werden 400/230V, 50Hz, Anschlüsse der entsprechenden Leistungen vorgehalten. Übergabepunkte sind die dort aufgestellten Niederspannungsbereichsverteiler. Es kommen Standverteiler verschiedener Größen zur Ausführung. Zähler zur Erfassung des Energiebedarfs sind nicht vorzusehen. Als Netzform für die Versorgung des Areals wird das TN-S / TN-C Netz gewählt. Das Areal wurde in 6 Versorgungsbereiche unterteilt, die jeweils von einem eigenen Niederspannungsbereichsverteiler versorgt wird. Die Staffelung der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen entspricht den Vorgaben der Selektivität für ÜberstromSchutzeinrichtungen. Die Steuerung der Beleuchtungsanlage ist in den jeweiligen Niederspannungsbereichsverteilern untergebracht. Die Steuerung erfolgt herkömmlich, über Relais und Schütze. Eine Anbindung an die Steuerung der städtischen Anlagen ist vorgesehen. Wesentliches Dimensionierungskriterium für die Zuleitungen der Verbraucher sind Spannungsfall und Kurzschlussströme. Als Schutz vor Einwirkungen von Blitzströmen im Außenbereich wird auf allen Kabeltrassen ein Bandeisenerder verlegt. 2.5 Verkehrsleitsystem Das vorgesehene sekundärstraßenseitige Verkehrsleitsystem (VLS) bezweckt in Ergänzung zum ABD eigenen VLS auf den umliegenden Autobahnen insbesondere die Wegeführung zum und vom neuen Fußballstadion. Zu- und Abfahrten zu anderen, nicht in direktem Zusammenhang mit dem Stadion stehenden aber in dessen unmittelbarem Umfeld angeordneten Einrichtungen wie P+R Parkhaus Fröttmaning, Kunstpark Nord, BMW-Gebrauchtwagenzentrum, Technische Basis U-Bahn, GSB etc. werden in die Anzeigesystematik integriert. Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 6 Um auf verschiedene Verkehrssituationen, Befüllungszustände und Risikospiele mit jeweils angepasster Wegeführung reagieren zu können werden im notwendigen Umfang dynamische Schilder vorgesehen, die wenn erforderlich spurbezogen auf Schilderbrücken und ansonsten auf Einzelschildern neben den Fahrbahnen angeordnet werden. Neben den Vorgaben zur Wegeführung beinhalten die Schilder auch Freitextanzeigen zur Übermittlung notwendiger Informationen an die Verkehrsteilnehmer. Die dynamische Wechselwegweisung wird über ein im Betriebsraum T3 angeordnetes Steuergerät angesteuert. Die Verkehrsdaten werden an diversen Stellen über Messquerschnitte erfasst. Das VLS Stadion Fröttmaning wird in das Mobinet Verkehrsleit-Netz München eingebunden. An das bestehende VL-Netz München ist auch die Verkehrsrechnerzentrale Freimann der ABD über eine Standleitung angebunden. Die Verkehrszeichen werden an Schilderbrücken, Kragarmen und als Einzelschilder neben der Fahrbahn angebracht. Die Mindestdurchfahrtshöhe von 4,5m wird gewährleistet. 2.6 Videoüberwachungsanlage Zur Überwachung der äußeren Schranken (Position und Falschparker vor Schranken), des Verkehrsleitsystems sowie zur Beobachtung der aktuellen Verkehrssituation wird im Areal eine Videoüberwachungsanlage errichtet. Es wird eine von der Stadionanlage getrennte Videoüberwachungsanlage geplant. Auf die Anlage werden die Kameras des KVR und der Feuerwehr aufgeschaltet. Die Montage der Kameras erfolgt i.d.R. an den Beleuchtungsmasten. Die Anbindung an die Technikzentrale im Stadion erfolgt über LWL. Bildaufzeichnungssysteme und Bildausgabedrucker werden nicht vorgesehen. Es werden CCD- Farbkameras in 1/2-Zolltechnik eingesetzt. Sämtliche Kameras werden in einem beheizten Wetterschutzgehäuse integriert. An den Bedienplätzen werden 18“-TFT-Monitore nach MPR II vorgesehen. Zur Parametrierung, Anwahl und Steuerung der Kameras wird ein rechnergestütztes Videomanagementsystem vorgesehen. Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 7 2.7 Schrankenanlage und Gegensprechanlage Zur Gehwährleistung frei befahrbarer Rettungswege während des Spielbetriebs wird gemäß den Vorgaben der Stadt München, sowie den Abstimmungen mit der Feuerwehr und der ABD, im Areal eine Schrankenanlage installiert. Es werden automatische und manuelle Schranken vorgesehen. Die Schranken werden mittels Schlüsselschalter an der Schranke oder über ein Bedientableau im Leitzentralenraum der Polizei bedient. An den Schranken werden außerdem Sprechanlagen vorgesehen. Im Einsatzfall werden die Schranken i.d.R. von der Leitzentrale Stadion aus nach vorheriger Funkanforderung geöffnet, sofern nicht bereits eine frühzeitige Öffnung seitens der Sicherheitskräfte im Stadion erfolgt. Die Öffnung vor Ort dient als Rückfallebene. Für die Öffnungsfunktion außerhalb des Spielbetriebes erhalten die Bediensäulen eine zusätzliche Schließung für das Baureferat und Kirchenbedienstete. Die genannten Schließsysteme werden auch bei rein manuellen Schranken eingesetzt. Die Schranken werden als Vollschranken mit Auflagepfosten ausgeführt. An der Zufahrt zum Rettungsweg von der A99 wird eine Halbschranke installiert. Zusätzlich zur Halbschranke wird an der Zufahrt Rettungsweg von der A99 ein Drehflügeltor errichtet. Der Öffnungszustand des Drehflügeltores wird online an das ABD- System gemeldet. Die Schranken werden mit Überwachungsschleifen und Öffnungsschleifen (Ausnahme Schranke und Drehtor zur A99) in Ausfahrtrichtung ausgestattet. 3. Rechtliche Bauvoraussetzungen 3.1 Planungsrecht Für die technischen Anlagen der öffentlichen Infrastruktur gelten die folgenden planungsrechtlichen Festsetzungen: Für den Großteil der Anlagen gilt der im Entwurf vorliegende Bebauungsplan Nr.1906. Die nördliche Grenze bildet die A99, die östliche die A9 und die westliche das Gelände der Technischen Basis der Stadtwerke München GmbH sowie die Flächen der Gesellschaft für die Beseitigung von Sondermüll (GSB). Im Süden reicht der Bebauungsplan bis zur Anschlussstelle Fröttmaning. Ausgenommen sind die Bereiche des BMWGebrauchtwagenzentrums einschließlich der angrenzenden Werner- Heisenberg- Allee (s.u.) sowie die Flächen südlich des P+R- Parkhauses (möglicher Standort für den Kunstpark Nord). Für den Bereich zwischen den Anschlussstellen Fröttmaning und dem Lottlisa- Behling- Weg (südlich des P+R- Parkhauses) ist der Bebauungsplan Nr.1881 seit dem 28.02.2002 in Kraft. Der Bebauungsplan und der Landschaftspflegerische Begleitplan ist im Baureferat einzusehen. Auf dem Gelände der Technischen Basis und des P+R- Parkhauses sind Umgestaltungen durch die Einrichtung des Bus- Shuttle- Betriebes erforderlich, die zum Planungsumgriff Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 8 zählen und sich nicht im Bereich der Bebauungspläne Nr.1881 und 1906 befinden. Eine Tektur zu den Planfeststellungen oder ein vereinfachteres Verfahren ist geplant. 3Grundbesitz Für technische Anlagen ist kein zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. 4. Dringlichkeit Die Errichtung der technischen Ausrüstung im Rahmen der Straßenerschließung ist in der beschriebenen Form für die Anbindung des Stadions zwingend erforderlich. Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden Maßnahmen sind bis zum April 2005, d.h. mit Inbetriebnahme des Stadions abzuschließen. 5. Kosten Die Gesamtkosten der technischen Ausrüstung belaufen sich auf 9,941 Mio. € (brutto). Der Anteil des Verkehrsleitsystems beträgt 5,458 Mio €. Auf die Straßenbeleuchtung entfallen Kosten von 2,305 Mio €. Die Videoüberwachung kostet 1,566 Mio € und die Schrankenanlagen 0,612 Mio €. 6. Finanzierung Kostenträger der Maßnahme Technische Ausrüstung ist die Landeshauptstadt München. Die beschriebene Baumaßnahme ist teilweise förderungsfähig. Der Förderungsantrag wurde bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Die Baumaßnahme ist im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2002 bis 2006 in Investitionsliste 1 unter der Maßnahme 6300.8030 (RangNr.218) enthalten. Die Unterlagen gemäß §10 KommHV liegen vor. Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 9 Termin- und Mittelbedarfsplan Projektname: Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning Teilprojekt Technische Ausrüstung Entscheidungsstufe BP PHB 1 ✘ PHB 2 Terminplan: Projektphasen Sollzeiten Balkendiagramm Jahr Start Ende Mon.Jahr Mon.Jahr * unterteilt in Quartale 2002 2003 2004 2005 2006 * Bedarfsplanung Vorplanung Genehmigungsverfahren Entwurfsplanung 11/2002 03/2003 Vorb. d. Ausführung 01/2003 09/2003 Baudurchführung 06/2003 04/2005 Fertigstellung 04/2005 x x x x x x x x x x x x x x x Abrechnung Mittelbedarfsplan (netto in 1.000 €) Jahresraten vorl. Planungskosten ** 2003 2004 Projektkosten 2.000 7.000 941 Geamtprojektkosten (B) 2.000 7.000 941 2005 ** (nur bei Projektkosten > 15 Mio €) Grunderwerbskosten (G) Kostenbeteiligungen Zuschüsse Gesamt (Z) Verpflichtungsermächtigungen *** zu Lasten im Haushaltsjahr zu veranschlagen Hh-jahr *** (sind erst ab der Stufe Entwurfsplanung anzugeben) Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 2007 10 Erläuterungen: Einmalig verursachte / veranlasste Folgekosten Projektname: Öffentliche Infrastruktur Stadion Fröttmaning Teilprojekt Technische Ausrüstung Projektstufe PHB 1 PHB 2 Einmalige Folgekosten Verursachte Kosten Veranlasste Kosten (in €) (in €) Stadtwerke EW Stromversorgung 70.000 Stadtwerke EW Fernheizung Stadtwerke Gaswerke Stadtwerke Wasserwerke Stadtwerke Verkehrsbetriebe Baureferat Stadtentwässerungswerke Baureferat Abt. Straßenbeleuchtung einschl. VSE (nur bei Pauschalmaßnahmen) Baureferat HA Gartenbau (nur bei Pauschalmaßnahmen) Summe: Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008 70.000 11 Anmerkung: Bei "Einzelveranschlagung" mit Finanzierung aus dem Pauschalansatz wird mit der Kostenberechnung wie bei "Pauschalmaßnahmen" verfahren Datum: 12.05.2002 Unterschrift: Dokument: /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input17846.doc vom 11.04.2008